Ausgabe September (Veröffentlichung am 2.10.2015)
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Ausgabe September (Veröffentlichung am 2.10.2015)
6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 MICH AELBOTE AMTSBL AT T DER STADT ZEITZ Zeitz is(s)t süß 6. Zeitzer Zuckerfest vom 9. bis 11. Oktober 2015 in der Innenstadt 9. –11. Oktober 2015 SONDERBEILAGE PROGRAMM 2015 Freitag, 9. Oktober (Altmarkt) 18.30 Uhr v Zetti-Zelt Zuckerfestes und Eröffnung des Zeitzer eister Fassbieranstich mit Oberbürgerm Dr. Volkmar Kunze 19.00 Uhr v Zetti-Zelt mit der AC/DCffnungsparty Zuckerfest-Erö aus Halle & DJ Cover-Band „The Jailbreakers“ 19.00 Uhr v Weindorf Alten Mälzerei. mit Wein & Musik in der Eröffnung des Weindorfes Region! der Probieren Sie die Weine 11.00 Uhr v Innenstadt besuchen r, Kinderanimationen, Drehorgelspieler, Straßenkünstle Soccer-Turder Welt u.v.m., Human-TableSie das „kleinste“ Kino Zuckerstraße, Kinderflohmarkt in der nier der Stadtwerke Zeitz, die Zuckerfabrik Zuckerrundfahrten durch 12.00 Uhr v Innenstadt u.v.m. Is A Girl, Couch Poet, Straßenmusik u. a. Adam das Stelzenfahrrad, in der Künstlergasse, rungen Theatervorfüh u.v.m. der Schokoladenmaler 13.00 Uhr v Weindorf Schütz Singer/Songwriter Georg 14.00 Uhr v Zetti-Zelt Body & Soul, u.v.m. The Hornets, Tanzgruppe 2015 15.00 Uhr v Zuckerstraße & DJ Sali Samstag, 10. Oktober mit Frank Schwanethal Jugendtanz im „Damals“ 10.00 Uhr v Innenstadt Innenstadt, Zeitzer gesamten in der Richard Istel 15.00 Uhr v Zetti-Zelt Beginn des Zuckerfestes der Zuckerstraße, Schokoladenmarkt, in TV-Humorist Günti – rten buntes Treiben auf dem Zuckerrundfah den „süßen“ Plätzen, Der Mann für alle Fälle! im Weindorf und auf 16.00 Uhr v Zetti-Zelt durch die Zuckerfabrik Straße) – (Roßmarkt, Wendische Gute Laune ohne Ende 10.00 Uhr v Zuckerstraße & Klaus s durch OB Dr. Kunze Die neue Show mit Gitte Anschnitt des Zeitzer Zuckerkuchen 17.30 Uhr v Zetti-Zelt 10.00 Uhr v Zetti-Zelt Hornets“ Zeitzer Blasmusikanten Zuckerfest-Finale mit „The Frühschoppen mit den o11.00 Uhr v Innenstadt Swagger ler, Eisschnitzer, Kinderanimati Straßenkünstler, Drehorgelspie Elektromobili„kleinste“ Kino der Welt, nen, besuchen Sie das täts-Tag auf dem Neumarkt ab 14.00 Uhr v Zetti-Zelt s, The Petite dem Erlös des Zuckerkuchen Scheck-Übergabe aus u.v.m. r für Kinder, Tanzgruppen, Four aus Berlin, Puppentheate 14.00 Uhr v Innenstadt n Grass, Couch Poet, u.v.m. Straßenmusik u. a. Blues in der Künstlergasse Theatervorführungen 16.00 Uhr v Zetti-Zelt Kids-Finalist) Richard Istel (The Voice 19.00 Uhr v Zuckerstraße Sali Schallplattenunterhalter Disco im „Damals“ mit 19.00 Uhr v Weindorf Weindorf Irish Folk-Balladen im 20.00 Uhr v Zetti-Zelt Kultband Swagger & DJ Festzelt-Gaudi mit der 2015 Sonntag, 11. Oktober 11.00 Uhr v Zetti-Zelt aus Böhmit BABORKA (Blasmusik Beste Vormittagsunterhaltung men) (Alte Mälzerei) Ablaufplan Bühne Weindorf Freitag, 09. 10. 2015 Schütz (Balladen & Oldies) 19.00 – 24.00 Uhr: Georg Samstag, 10. 10. 2015 nden & Musik mit den Drehorgelfreu 11.00 – 14.00 Uhr: Wein 'n Grass (Bluegrass, Dixieland) 14.00 – 17.00 Uhr: Blues Folk) – Der Teufelsgeiger (Irish 17.00 – 23.00 Uhr: Cat Sonntag, 11. 10. 2015 nden & Musik mit den Drehorgelfreu 11.00 – 13.00 Uhr: Wein Songwriter) Glimmerking (Singer, 13.00 – 15.00 Uhr: The Schütz (Balladen & Oldies) 15.00 – 20.00 Uhr: Georg Sonderbeilage zum Zeitzer Zuckerfest 2015 Fünf Bühnen, 40 Schausteller, Künstler und Caterer sowie Action in der gesamten Innenstadt – so lautet die Losung für die 6. Auflage des Zeitzer Zuckerfestes vom 9. bis 11. Oktober 2015. Was im Jahre 2010 mit einem „kleinen“ sommerlichen Fest begann, hat sich inzwischen zur festen Marke etabliert und lockt im Herbst Besucher aus der ganzen Region und darüber hinaus nach Zeitz. Dabei zeichnet sich das süße Stadtfest vor allem durch seine Vielfalt aus, denn es werden nicht nur Musik und Essen geboten, sondern auch Kleinkunst. Beiträge lokaler Vereine, Schulen und Unternehmen runden das Programm stimmig ab. Mehr Informationen im Sonderteil (zum Heraustrennen im Mittelteil des Michaelboten) 11. Abradeln der Weinroute an der Weißen Elster am 3. Oktober Wir laden Sie recht herzlich zum Abradeln der Weinroute an der Weißen Elster ein. Alle Stationen sind von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Es besteht an diesem Tag die Möglichkeit, mit den Direktvermarktern und Winzern ins Gespräch zu kommen und deren Produkte zu probieren. Beginnen möchten wir wie immer auf historischem Boden auf dem Weinhof Kloster Posa bei Familie Hörig. Nach der Eröffnung um 10.00 Uhr kann man sich individuell auf den Weg zur Entdeckungstour der Weinroute machen. Durch Baumaßnahmen im Stadtgebiet von Zeitz kann es zu Streckenänderungen kommen. Die Zuwegung für Fahrräder ist über die Fußgängerbrücke am Bahnhof Zeitz über die Weiße Elster und der Fußgängerbrücke über den Mühlgraben nach dem Fußgängerüberweg der Geschwister-Scholl-Str. möglich. Wie in jedem Jahr warten die Stationen wieder mit besonderen Highlights auf. So bietet Familie Hörig ab 9.00 Uhr ein reichhaltiges Frühstück an. In Haynsburg kann man auf der Burg im Heimatmuseum viel Wissenswertes über das Leben und Wirken des Pfarrers und Schriftstellers Alfred Otto Schwede oder der Geschichte in und um Haynsburg erfahren. Die Gemeinde Wetterzeube ermöglicht an diesem Tag nochmals eine Besichtigung des „Silberschatzes der Haynsburg“. Außerdem ist die Besteigung des Bergfriedes möglich. Kulinarische Köstlichkeiten vom Strauß gibt es wieder beim Beeren- und Straußenhof in Trebnitz. In Pötewitz ist die historische Kirche zur Besichtigung geöffnet. Am Weinberg Bischofleite in Wetterzeube kann man sich von Weinen der Familie Seeliger verführen lassen oder am Weinberglauf teilnehmen. Auf dem Ziegenhof in Schleckweda gibt es Livemusik von MST Combo, dazu Wein, ausgeschenkt vom Weingut Schulze Döschwitz. Bei der Vinothek Jörg Triebe in Salsitz spielt Discomusik der H & G Dancing. Wenn man in geselliger Runde ist und doch ein edles Tröpfchen mehr als die StVO es erlaubt zu sich nimmt, kann der Drahtesel auch bei den Stationen stehen bleiben und an einem anderen Tag abgeholt werden. Sprechen Sie die einzelnen Stationen an. Sie helfen Ihnen gern weiter. er „Allzeit gute Fahrt und imm gut Luft auf den Reifen“ MICHAELBOTE Der Verein für Briefmarkenkunde Zeitz 1880 e. V. feiert Großveranstaltung zum Tag der Deutschen Einheit am 3. und 4. Oktober Viele Jubiläen feiert der Verein für Briefmarkenkunde Zeitz am 3. und 4. Oktober 2015. So werden neben 25 Jahre Deutsche Einheit, Städtepartnerschaft Detmold–Zeitz auch 135 Jahre Verein für Briefmarkenkunde Zeitz zelebriert. Dazu findet bereits die 19. Partnerschaftsausstellung Detmold–Zeitz und die 4. Zeitzer Ansichtskarten- und Briefmarkenausstellung in der Grundschule Elstervorstadt statt. Schirmherr der Veranstaltung ist Bürgermeister Henrik Otto und die Ausstellung kann A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z Vorschläge für die Arthur-Wolfsohn-Stiftung gefragt Die Arthur-Wolfsohn-Stiftung wird im Jahr 2016 erneut Jugendliche für ihr Engagement auf den Gebieten Musik, Tanz, Theater, Literatur und bildende Kunst würdigen. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zeitz, der Ortschaften, des ehemaligen Landkreises sowie Institutionen (Schulen, Vereine) können in Betracht kommende Jugendliche bis zum 30. Oktober 2015 vorschlagen. Der Vorschlag ist schriftlich • mit Begründung • Bild-, Ton- oder Textdokumenten sowie • Angabe der Anschrift und des Geburtsdatums einzureichen. Die Jugendlichen müssen ihren Wohnsitz in Zeitz oder im ehemaligen Landkreis haben und im Alter zwischen 13 und 25 Jahren sein. Bei Vorschlägen von Gruppen muss mindestens die Hälfte der Jugendlichen die genannten Voraussetzungen erfüllen. Der Vorschlag ist bei der Stadt Zeitz, Fachbereich Soziales, Altmarkt 1, 06712 Zeitz einzureichen. Der Stiftungsbeirat und das Preisgericht werden die Vorschläge sichten, diskutieren und darüber entscheiden. Die Preisverleihung findet am 12. Januar 2016 im Theater Zeitz im Capitol statt. Dort haben die Jugendlichen Gelegenheit, ihr Können unter Beweis zu stellen. Die Veranstaltung ist öffentlich, Eintritt wird nicht erhoben. Weitere Auskünfte erteilt der Fachbereich Soziales Zeitz unter: Telefon: 0 34 41 / 8 32 88, Telefax: 0 34 41 / 8 33 67 E-Mail: [email protected] am Samstag, dem 3. Oktober 2015 von 9 bis 17 Uhr und am Sonntag, dem 4. Oktober von 10 bis 16 Uhr besucht werden. Zahlreiche Exponate stehen zur Schau und Postsonderstempel, unter anderem zur Städtepartnerschaft Detmold–Zeitz, sind ebenfalls erhältlich. 69 Azubis bei der MIBRAG starten ins Berufsleben Infomobil des Bundestages in Zeitz Das Infomobil des Deutschen Bundestages ist vom 6. bis zum 7. Oktober 2015 auf dem Altmarkt in Zeitz zu Gast. Die täglichen Öffnungszeiten sind am 6. 10. 2015 von 9.00 bis 18.00 Uhr sowie am 7. 10. 2015 von 9.00 bis 14.00 Uhr. Das Infomobil ist bundesweit unterwegs, um den Bürgerinnen und Bürgern Aufgaben und Arbeitsweisen des Parlaments näher zu bringen. Das Angebot umfasst eine Vielzahl von Informationsmaterialien zur kostenlosen Mitnahme. Das Infomobil verfügt über eine überdachte Bühne, einen Großbildschirm für die Vorführung von Filmen sowie Online-Zugänge u.a. zu den Seiten des Deutschen Bundestages. Honorarkräfte stehen für Fragen vor Ort zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie beim Referat Öffentlichkeitsarbeit (Frau Kienitz, Telefon: 030-227-35196). Die nächsten Ziele des Infomobils erfahren Sie unter www.bundestag.de/besuche/bundestagunterwegs/infomobil. 2 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 Am 31. August 2015 hieß es für 69 junge Männer und Frauen aus der Region: Start ins neue Berufsleben. Egal ob Kauffrau oder -mann für Büromanagement, Industriemechaniker, Elektroniker oder Zerspannungsmechaniker – die Aufgaben für den Nachwuchs sind vielfältig und die Region ist auf jeden angewiesen. A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z MICHAELBOTE Bei der Übergabe der Arbeitsverträge im Ausbildungszentrum in Profen war neben dem Personaldirektor der MIBRAG, Heinz Junge, auch Landrat Götz Ulrich und Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze (S. 2 u. r.) anwesend. Letzterer wünschte Christoph Scholz (S. 2 u. l.) aus Zeitz viel Erfolg für die Ausbildung als Maschinen- und Anlagenführer. Dass alle Azubis zusammenstehen und gewissermaßen „eins“ sind, bewiesen sie am Ende mit der Aufstellung auf dem Hof in Form des MIBRAG-Logos (Foto: JensPaul Taubert). Die MIBRAG bildet außerdem acht Lehrlinge für die Südzucker AG und drei Lehrlinge für die AGCO Hohenmölsen aus. Voraussetzung, wenn es gilt „Auf Augenhöhe – gemeinsam für gutes Sehen“ durch eine an die aktuelle, individuelle Situation angepasste Therapie das Sehvermögen lange zu erhalten. Weiter bietet die Veranstaltung die Möglichkeit, mit den Mitgliedern der Selbsthilfegruppen Zeitz ins Gespräch zu kommen und sich Rat und Informationen von Betroffenen für die eigene Betroffenheit zu holen oder den Weg zur Selbsthilfegruppe zu finden. Wie Betroffene ihren Alltag meistern und auch mit nachlassender Sehkraft möglichst viel von ihrer Selbstständigkeit beibehalten wird von Mitgliedern der Selbsthilfegruppe vorgestellt. Weitere Informationen unter 0 34 41 / 72 59 73 – Selbsthilfekontaktstelle Burgenlandkreis. „SÜDAMERIKA – Begegnungen in der Neuen Welt“ Dia-Visionsschau von und mit Erika und Werner Marx Ein klares Signal ging auch in Richtung Diskriminierung und Radikalismus, „gegen den man“, so Heinz Junge, „entschieden vorgehen werde, sollte er sich ausprägen“. Am Dienstag, dem 13. 10. 15, um 18.30 Uhr ist es wieder soweit und die beiden Reisefotografen Erika und Werner Marx aus Köthen präsentieren in der Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz eine faszinierende Fotoreportage über Südamerika. „Auf Augenhöhe“ – Woche des Sehens vom 8. bis 15.Oktober 2015 Die seit 2002 alljährlich im Oktober bundesweit stattfindende Woche des Sehens steht in diesem Jahr unter dem Motto „Auf Augenhöhe“. Mit vielfältigen Aktionen wird auf die Bedeutung guten Sehens, die Möglichkeiten der Verhütung von Blindheit und die Situation blinder und sehbehinderter Menschen aufmerksam gemacht. Aus diesem Anlass lädt die Selbsthilfegruppe Zeitz des Blindenund Sehbehindertenverbandes Sachsen-Anhalt und die Selbsthilfekontaktstelle am Dienstag, dem 13. Oktober 2015, in die Martin-Luther-Bibliothek, Michaeliskirchhof 8 in Zeitz ein. 14.00 Uhr wird die Augenärztin Frau Dr. Fachmann zum Thema „Häufige Fragen rund um das Auge“ sprechen. Die Partnerschaft zwischen Augenärzten, ihren Patienten und nicht selten auch deren Angehörigen ist eine nicht zu unterschätzende Was fasziniert uns Europäer so an Südamerika? Sind es die grandiosen Landschaften, ist es das geschichtsträchtige Kulturerbe oder ist es die Fröhlichkeit der Menschen, mit der ein Großteil der Südamerikaner ihr entbehrungsreiches, schweres Leben meistert? Die Autoren waren erneut unterwegs auf Spurensuche, um dieses Phänomen in Peru, Bolivien, Argentinien und Brasilien zu erkunden. Die Reise beginnt in Lima, der Hauptstadt Perus, führt über die ehemalige Inkahauptstadt Cuzco und Pisac nach Anzeige Wir suchen ab August 2016 einen Auszubildenden (m/w) Immobilienkaufmann/frau Du hast nach Deinem Realschulabschluss/Abitur Lust auf eine spannende Ausbildung und einen Beruf mit Zukunft? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung bis zum 30. 10. 2015 an nebenstehende Adresse. Wohnungsgenossenschaft „1. Mai“ eG z. H. Vorstand Geußnitzer Straße 73 06712 Zeitz Tel. 0 34 41 / 63 39-0 www.wg-zeitz.de / [email protected] 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 3 MICHAELBOTE Machu Picchu, „der verlorenen Stadt der Inkas“ und weiter nach Copacabana, dem wichtigsten Wallfahrtsort Lateinamerikas. Auf den Indiomärkten Perus mischen sie sich unter die Menge, besuchen die Bewohner auf dem Titicacasee und tauchen in ihr alltägliches Leben ein. Aber auch in Metropolen, wie La Paz, Buenos Aires und Rio de Janeiro sind sie mit Einheimischen ins Gespräch gekommen und haben erfahren, was es bedeutet, in der „Neuen Welt“ zu leben, in der nicht nur Tango und Samba das Lebensgefühl der Südamerikaner widerspiegeln. Natürlich geht es auch zu den Wasserfällen von Iguazu, sowohl auf der argentinischen, als auch auf der brasilianischen Seite, wo sie den „Atem des Teufels“ hautnah zu spüren bekommen. A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z Objekten wird die Laiengruppe „Musik & Schnaps“ mit ihren zum Teil etwas außergewöhnlichen Instrumenten den Abend musikalisch umrahmen. Die Stadtbibliothek lädt zu einem unterhaltsamen, informativen, interessanten und vergnüglichen Erlebnis ein. Der Literarische Arbeitskreis der Stadtbibliothek sorgt in der Pause für eine kleine Stärkung. Der Eintritt kostet 5,00 €. Auf Grund der großen Nachfrage ist es empfehlenswert, die Karten im Vorverkauf in der Stadtbibliothek, Michaeliskirchhof 8, zu erwerben. Reservierte Karten müssen bis 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden. Eintrittskarten sind im Vorverkauf in der Stadtbibliothek zum Preis von 5 €, bzw. an der Abendkasse für 6 € erhältlich Veranstaltung des Sozialverbandes VdK Sachsen-Anhalt e. V. mit dem Thema: „Rente und Pflege“ in der Zeitzer Stadtbibliothek 13. Literaturabend „Verachtet mir die Meister nicht und ehrt mir ihre Kunst“ – Zünfte, Meister, Lehrlinge und Gesellen, Handwerkslieder und Handwerksbräuche im alten Zeitz Rudolf Drößler und die Gruppe „Musik & Schnaps“ am 23. Oktober 2015, um 18.30 Uhr in der Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz Schustermeister in seiner Werkstatt. 1531 Das alte Zeitz war eine Ackerbürgerstadt, deren Bewohner vielfach selbst Landwirtschaft trieben. Ihr Haupterwerb bildete jedoch das Handwerk mit seinen spezialisierten Tätigkeiten. Die Handwerksmeister waren in Zünften organisiert, die in Zeitz Innungen hießen und unter obrigkeitlicher Genehmigung das Marktgeschehen bestimmten und regulierten. Welche Innungen es in Zeitz gab, welche Rolle sie in der Stadt spielten, unter welchen Voraussetzungen man Meister werden konnte ist eine spannende Geschichte. Nicht weniger interessant sind die Anforderungen an Lehrlinge und Gesellen, deren Lebensbedingungen und Arbeitstage, die üblichen Wanderjahre sowie die zahlreichen Handwerkerlieder, Bräuche und Sprüche. Über Jahrhunderte hinweg hat das auch in Zeitzer Überlieferungen Spuren hinterlassen. Rudolf Drößler ist all diesem nachgegangen und wird es in seiner bekannten Erzählweise wieder lebendig werden lassen. Neben den ausgestellten ZunftAnzeige Der Sozialverband VdK ist der größte Sozialverband in Deutschland und versteht sich als einflussreichster deutscher Ansprechpartner u. a. für Menschen mit Behinderung, in (Früh-) Rente oder im Alter und Ihren Angehörigen und bietet Beratung, Rechtsschutz und Gemeinschaft. Der Verband setzt sich stark für die Anliegen seiner Mitglieder in der Politik ein. Die gesetzliche Rentenversicherung ist das größte soziale Sicherungssystem in Deutschland. In welcher Form können Sie davon profitieren bzw. welche Leistungen stehen Ihnen zu? Die Justiziarin des Sozialverbandes Sachsen-Anhalt e. V., Heidi Rupönus, wird einen Überblick über das Rentenpaket und den speziellen Fall der Erwerbsminderungsrente geben. Jeder Mensch kommt durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage, von seinen Ansprüchen in Bezug auf Rente Gebrauch zu machen, genau so wie mit der Pflege. Damit Sie rechtzeitig vorsorgen können, wird es zudem eine Einführung in das Thema Pflege geben. So werden Sie durch diese Veranstaltung über bevorstehende Lebensabschnitte informiert. Außerdem gibt es eine Fragerunde. Datum: Freitag, den 16. Oktober 2015 Uhrzeit: Einlass ab 14.00 Uhr, Info-Veranstaltung ab 14.30 Uhr Ort: Stadtbibliothek Zeitz, Dachboden, Michaliskirchhof 8 in 06712 Zeitz (behindertengerechter Eingang über die Luthergasse) Eintritt: Mitglieder: 1,50 €, Nicht-Mitglieder: 4,00 € inkl. Materialien, Kaffee und Kuchen Rückmeldungen: bis Mittwoch, den 7. Oktober 2015 an [email protected] oder schriftlich an: Sozialverband VdK, z. H. Maike Lechler, Falladaweg 9 in 06126 Halle (Saale) MICH AELBOTE A MTSBL AT T DER S TA DT ZEIT Z Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 31. Oktober 2015 Nächster Redaktionsschluss: Dienstag, 20. Oktober 2015 4 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z MICHAELBOTE Herbstmarkt zum Erntedankfest am 4. Oktober 2015 10 bis 18 Uhr im Schlosspark Moritzburg Zeitz Naturhistorische Herbstwanderung ng Einladu Heimatverein „Barbarossa“ Kayna und Umgebung e.V. An mehr als 60 Ständen finden Sie Nützliches, Schmückendes und Schmackhaftes: Handwerk, Pflanzen und Co.: Baumschulgehölze, Stauden, Blühsträucher, Rosen • Blumen, Gestecke, Trockenblumenerzeugnisse • Gemüse • verschiedene Korkwaren • Gebrauchs- und Dekorationskeramik • Modeschmuck, Accessoires aus Leder • Bürsten, Besen Holzwaren • Porträtmalerei Mode, Dekorations- und Geschenkartikel: Ausgefallene Kinderkleidung • gehäkelte Perlenketten, Uhren, Tücher, Edelstahlschmuck • Schuhe, Taschen, Tücher, Schals • Strumpfwaren • Selbst genähte Kleidung, handgefertigter Schmuck • Landhausaccessoires • Heilsteine • Stoffe, Kurzwaren, Handarbeiten • Spielwaren, Kinderbücher • Kräuter, Gewürze, Naturprodukte, ätherische Öle • Korbwaren, Tischdecken • Gardinen, Deko- und Möbelstoffe • Thüringer Porzellan, Wetterhäuschen • Aronia Produkte, Kräutercreme • Seifen, Badesalze Gastronomie: hausschlachtene Wurst • Frozen Yogurt • Wein • Backwaren, Kaffee, Tee, Punschspezialitäten • Flamm- und Zwiebelkuchen, Minipizzen, Teigtaschen, Brezeln • Grillwaren • Eis, heiße Waffeln • Baumstriezel • Räucherkäse, Rohmilchkäse • frische Champignons, Pilzgerichte • Thüringer Salamispezialitäten • Räucherfisch, Fischsuppe, Backfisch, Fischbrötchen, Matjessalate • Konfitüre, Chutneys, Säfte, Sirups • Liköre, Trockenobst • Olivenöl, Wein, Honig, Nougat aus Frankreich • Crepes, Galettes, Kartoffelpuffer Erstmalig zum Herbstmarkt gibt es das: Zeitzer Kinder-Gaudi-Oktoberfest Warum sollen immer nur die Erwachsenen Oktoberfest feiern? Im Schlosspark gibt es ein zünftiges Fest speziell für die Kinder. Beginn: am 4. Oktober um 14.44 Uhr Um 15.00 Uhr gibt es dann gleich den Fassbrause-Anstich und natürlich Frei-Brause, so lange der Vorrat reicht. Es folgt ein Wechselspiel aus Aktionen mit den Kindern und Darbietungen der Künstler. Mario Pe moderiert und sorgt für die Musik, die Zeitzer Sternschnuppen für die Tanzeinlagen. Außerdem gibt es: Dosenwerfen, Schubkarrenrennen, Nagelspiel, Lederhosentanz Und noch etwas ganz besonderes ist geplant: die Wahl der Dirndl Königin und des Lederhosenburschen. Wer im entsprechenden Outfit zum Zeitzer Kinder-Gaudi-Oktoberfest kommt, kann sich zur Wahl stellen. Die Mädchen und Jungen im Publikum wählen dann ihre Dirndl Königin und den Lederhosenburschen. Also vorgemerkt: Zeitzer Kinder-Gaudi-Oktoberfest am 4. Oktober ab 14.44 Uhr im Schlosspark Moritzburg Zeitz. Kinder bis 14 Jahre erhalten in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt. Naturhistorische Herbstwanderung am Sonntag, dem 4. 10. 2015, Start: 8.30 Uhr, Markt Kayna Schmöllnsche Straße, Richtung Wernsdorf, nach Tanna zum Gerstenbach, Richtung Alte Straße, nach Roda Rast in Roda, zurück nach Kayna – Markt Die gesamte Strecke ist ca. 10 km lang. Wir laden herzlich ein! Eine Hexentour durch das Schnaudertal Würchwitz. Am Sonntag, dem 18. Oktober 2015 findet eine Exkursion auf den Spuren der Hexe von Suxdorf statt. Die Wanderfreunde treffen sich 13 Uhr in der Blumenmühle in Würchwitz. Der Ortschronist Volker Thurm führt die Heimatfreunde direkt zu den Orten, wo die angebliche Hexe Eva Geißler einst wirkte und ihren Schadenszauber sowie andere schreckliche Rituale betrieb. Die ca. 5 km lange Wanderung endet gegen 15 Uhr in der Blumenmühle. Anschließend lädt die Interessengemeinschaft zu Kaffee und Kuchen in die Mühle ein. Bei Regenwetter hält der Ortschronist einen historischen Vortrag in der Blumenmühle. Alle Wander- und Heimatfreunde aus nah und fern sind herzlich eingeladen. Interessengemeinschaft Blumenmühle Einladung zum Herbstkonzert in die Rasberger Kirche Am Sonnabend, dem 24. Oktober 2015, 16.00 Uhr, geben die beiden Musiker Bernhard Müller, Prösdorf bei Meuselwitz (Violoncello), und Wolfgang Hofmann, Breitenbach (Klavier), ihr mittlerweile drittes kleines Konzert in dieser Kirche. Diesmal werden unter anderem Werke von Vivaldi über Mozart, Händel, Schubert, George Enescu bis W. Hofmann zu hören sein. Foto: R. Wetzelt Der Eintritt ist wie immer frei. Um Spenden für die Kirche wird gebeten. 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 5 MICHAELBOTE A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z VERANSTALTUNGSTIPPS STADT ZEITZ 2. OKTOBER 2015 BIS 1. NOVEMBER 2015 Anmeldung von Veranstaltungen: Die Stadt Zeitz bittet zu beachten, dass alle öffentlichen Veranstaltungen im Gemeindegebiet beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung angezeigt werden müssen. Das Formular kann auf der Internetseite der Stadt Zeitz www.zeitz.de unter dem Link „Veranstaltungen“ abgerufen werden. O K T O BE R Freitag, 2. Oktober 2015 Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz Literaturpräsentation anlässlich des 111. Geburtstages von Graham Greene Samstag, 3. Oktober 2015 10.00 Uhr Weinhof Kloster Posa Start: Anradeln entlang der Weinroute an der Weißen Elster 17.00 Uhr Schloss Moritzburg Zeitz, Festsaal „Cranach & Cranach“ – Klangbilder über Grenzen mit Marais Consort, Hans-Georg Kramer und Brian Franklin u. a. Konzert im Rahmen des Heinrich-Schütz-Musikfestes 19.00 Uhr Franziskanerklosterkirche Zeitz „Ob der Mensch den Menschen liebt“ LiteraTour-Abend mit Marianne Sägebrecht, begleitet von Ralf Glenk, Gitarre Freitag, 9. Oktober 2015 – Sonntag, 11. Oktober 2015 Zeitz, Innenstadt Zeitzer Zuckerfest Samstag, 10. Oktober 2015 Dom „St. Peter und Paul“ Zeitz Feierliche Messe anlässlich der Hubertusjagd 2015 18.00 Uhr Neues Theater Zeitz „Paradiso“ von Lida Winiewicz Sonntag, 11. Oktober 2015 16.00 Uhr Neues Theater Zeitz „Paradiso“ von Lida Winiewicz 17.00 Uhr Evangelisches Gemeindezentrum Luckenau Nachhall – ein Zeitreisemusical mit der Jugendkantorei Zeitz Dienstag, 13. Oktober 2015 18.30 Uhr Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz „Südamerika“ – Dia Show von und mit Erika & Werner Marx Samstag, 3. Oktober und Sonntag, 4. Oktober 2015 Grundschule Elstervorstadt Zeitz Tag der Briefmarke des LV Thüringer Philatelisten „25 Jahre Deutsche Einheit“, „135 Jahre Verein für Briefmarkenkunde Zeitz von 1880 e.V.“, „19. Partnerschaftsausstellung mit Detmold“ und „4. Zeitzer Ansichtskarten- und Briefmarkenausstellung“ Freitag, 16. Oktober 2015 18.30 Uhr Zeitz, Gaststätte „Wilde Taube“ Philatelistischer Stammtisch 19.30 Uhr „Theater Zeitz im Capitol“ Festkonzert „25 Jahre Städtepartnerschaft Detmold–Zeitz“; Detmolder Kammerorchester Sonntag, 4. Oktober 2015 10.00 Uhr – Schlosspark Moritzburg Zeitz 18.00 UhrHerbstmarkt zum Erntedanksonntag Samstag, 17. Oktober 2015 20.00 Uhr „Theater Zeitz im Capitol“ Baumann & Clausen – „Die Rathaus-Amigos“ Donnerstag, 8. Oktober 2015 17.00 Uhr – Klinkerhallen Zeitz 21.00 UhrIntegrationssportfest mit Asylbewerbern unter Einbeziehung des Schlossparkes Moritzburg Zeitz und des Naether-Bades (Schwimmhalle) Sonntag, 18. Oktober 2015 Zeitz, Rossmarkt Trödelmarkt 18.00 Uhr Michaeliskirche Zeitz „Urfaust“ von Johann Wolfgang von Goethe Neues Theater Zeitz Freitag, 9. Oktober 2015 15.00 Uhr Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum „Johannes Lebek“ im Torhaus von Schloss Moritzburg Zeitz Workshop-Präsentation „Schütz im Bild“ 16.30 Uhr Schloss Moritzburg Zeitz, Festsaal „Auf nach Italien!“ Ensemble Noema Leipzig Familienkonzert im Rahmen des Heinrich-SchützMusikfestes 19.30 Uhr Dom „St. Peter und Paul“ Zeitz „Zeitlose Schönheit“ – Konzert mit dem Dufay Ensemble; Konzert im Rahmen des HeinrichSchütz-Musikfestes 6 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 Dienstag, 20. Oktober 2015 18.00 Uhr Gewandhaus-Galerie in der Tourist-Information Zeitz Ausstellungseröffnung: „Zeitzer Ansichten“ – Hans Lexow Donnerstag, 22. Oktober 2015 16.15 Uhr Medienausleihstelle der Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz Treff über 50: „Von Rheinsberg bis Schloss Gripsholm“ – Aus Leben und Werk von Kurt Tucholsky zu dessen 80. Todestag A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z MICHAELBOTE Freitag, 23. Oktober 2015 Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz Literaturpräsentation anlässlich des 210. Geburtstages von Adalbert Stifter 18.30 Uhr Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz 13. Literaturabend: „Verachtet mir die Meister nicht und ehrt mir ihre Kunst“ – Zünfte, Meister, Lehrlinge und Gesellen, Handwerkslieder und Handwerksbräuche im alten Zeitz Rudolf Drößler und die Gruppe „Musik & Schnaps“ Sonntag, 1. November 2015 09.30 Uhr Stephanskirche Zeitz Familiengottesdienst 11.00 Uhr Stadtführung Thema: „Auf den Spuren Martin Luthers und seiner Nachkommen in Zeitz“. Tourist-Information Zeitz und Frau Rossner-Sauerbier 16.00 Uhr Dom St. Peter u. Paul „Musik zur Lutherzeit“ Nancy Thym und Thilo Vierig SPORT Donnerstag, 29. Oktober 2015 19.30 Uhr Neues Theater Zeitz „Drei Engel für Deutschland“ Pfeffermühle Leipzig Samstag, 17. Oktober 2015 15.00 Uhr Rudolf-Puschendorf-Stadion 1. FC ZEITZ – Grün-Weiß Annaburg Freitag, 30. Oktober 2015 19.30 Uhr „Theater Zeitz im Capitol“ „Nicht zu fassen“ – Katrin Weber Soloprogramm Samstag, 31. Oktober 2015 14.00 Uhr Rudolf-Puschendorf-Stadion 1. FC ZEITZ – Union Sandersdorf II AUSSTELLUNGEN 5. Zeitzer Luthertag unter dem Motto: „REFORMATION und BILD“ Museum Schloss Moritzburg Zeitz Freitag, 30. Oktober – Sonntag, 1. November 2015 Freitag, 30. Oktober 2015 19.00 Uhr Stephanskirche Zeitz Feierliche Eröffnung Grußworte: Stadt Zeitz und Henriette RossnerSauerbier , Vorsitzende des Fördervereins der „Lutheridenbibliothek/Archiv“ Andacht: Pfarrer Köppen Im Anschluss: Literarisch-musikalisches Programm, Henriette Rossner-Sauerbier und Thomas Illgen Sonnabend, 09.25 Uhr 09.30 Uhr 31.Oktober 2015 Stephans- und Michaeliskirche Zeitz Feierliches Glockengeläut Michaeliskirche Zeitz Gottesdienst zum Refomationstag Pfarrer Köppen 11.00 Uhr Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum „Johannes Lebek“ im Torhaus von Schloss Moritzburg Zeitz Vortrag : Professor Geith – Luthernachkomme – „Zur Bibelübersetzung von Martin Luther“ 14.00 Uhr – Lutheridenbibliothek Zeitz 16.00 Uhr „Martin und Katharinas Erben in Zeitz und was tun sie heute“; Projekt des Kreativitäts-Zentrums Vortrag: Elisabeth Kreil, Schülerin des Christophorus-Gymnasiums; Vorstellung ihrer Arbeit für den Preis des Bundespräsidenten. Neue Ausstattung der Räumlichkeiten der Lutheridenbibliothek/Archiv Thema: „Reformation und Bild“ Mitarbeiter der Lutheridenbibliothek/Archiv 17.00 Uhr Michaeliskirche Zeitz Konzert zum Reformationstag mit dem Kammerchor Zeitz Dauerausstellungen • Kinderwagen – Kinderjahre. Kulturgeschichte des Kinderwagens • Zeit der Herzöge – Barocke Residenzkultur in Zeitz • Mobiliar und Kunsthandwerk von der Renaissance bis zum 19. Jahrhundert • Himmlisches Streben – Irdisches Leben. Zeitz unter dem Bischofsstab. • „Das Kirchenjahr“ (im Dom „St. Peter und Paul“, Ausstellungsraum über der Fürstenloge, Besichtigung nach Voranmeldung möglich) Sonderausstellung •seit 15. September 2015 „Wald und Märchen“ – Gemälde, Grafik und Buchkunst von Franz Hein (1863–1927) Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum „Johannes Lebek“ im Torhaus von Schloss Moritzburg Zeitz Dauerausstellung •Druckkunst Sonderausstellung • „Häuser der Kindheit“ – Holzschnitte von Johannes Lebek Stadtarchiv Zeitz • bis 30. Oktober 2015 „Der Weg zur Deutschen Einheit“ – Präsentation einer Ausstellung der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und des Auswärtigen Amtes Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz, Literaturgalerie • bis 24. November 2015: Fotoausstellung „Zeit(z)erinnerungen – 60 Jahre Wohnungsgenossenschaft 1. Mai“ 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 7 MICHAELBOTE A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z Informationen vom Nonnewitzer Karnevalsverein Gewandhaus-Galerie in der Tourist-Information Zeitz • bis 11. Oktober 2015: „Theo Immisch – Zeitzer Karikaturist“ • ab 21. Oktober 2015: „Zeitzer Ansichten“ – Hans Lexow Franziskanerkloster Zeitz •Dauerausstellung: „Theaterausstellung im Soziokulturellen und Theaterzentrum Zeitz des Kultur-, Kunst- und Theatervereins der Stadt Zeitz e. V.“, gefördert durch die Bundesstiftung Kultur Änderungen vorbehalten! Stand 11. 09. 2015 Heimatverein „Barbarossa“ Kayna und Umgebung e. V. www.vereine-kayna.de Kleines Museumsdorf Kayna Beim Nonnewitzer Karnevalsverein gab es in den zurückliegenden Monaten tiefgreifende Veränderungen, welche doch einige Neuerungen für uns und unsere Anhänger mit sich bringen werden. Soweit wir das selber schon einschätzen können, wollen wir heute darüber informieren. Ingo Schmeißer, welcher als Präsident über 25 Jahre die Geschicke unseres Vereins gelenkt und geleitet hat, hat sein Amt wegen persönlicher Gründe aufgegeben. An dieser Stelle sei ihm von uns allen nochmals unser großer Dank versichert. Neue Präsidentin ist Birgit Renker. Wir hoffen, auch in Zukunft die richtigen Entscheidungen für den Verein zu treffen und für alle Mitglieder eine gute Grundlage zu schaffen, damit kreative Ideen sich in der Programmgestaltung niederschlagen und wir auch in Zukunft mit unserem Programm und unseren Veranstaltungen unser treues und hoffentlich auch neues Publikum gut unterhalten können. Zuerst ein paar Worte zum Verein selber. Die Mitglieder im Verein investieren alle viel Zeit und Herzblut, und damit uns auch weiterhin gute Einfälle kommen, brauchen wir immer auch neue Mitglieder, die sich in unsere gute Truppe einbringen wollen. Wir sind immer neugierig und gespannt, was sich in jedem einzelnen verbirgt, welche unentdeckten Talente geweckt werden oder nur ausgelebt sein wollen. Auch wem das Tanzbein nicht unbedingt angeboren ist, hat bei uns keine Langeweile, denn auch hinter den Kulissen gibt es so viel zu tun, dass es manchmal von uns allein fast nicht zu im Süden der Stadt Zeitz Wir pflegen und betreuen die kulturhistorischen Sammlungen der Ortschaft Kayna: Dorfmuseum „Kaynastube“ Kayna, Bahnhofstraße 4, 06712 Zeitz geöffnet dienstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dorfmuseum „Alte Schule“ Kayna, Kirchplatz 2, 06712 Zeitz „Lapidarium“ im „Barbarossa-Keller“ Kayna, Kirchplatz 2, 06712 Zeitz Vermittlung von Besichtigungen in Kayna: Barockkirche; Kleines Feuerwehrmuseum; Kleines privates Bergbaumuseum – Historische Brikettsammlung; Kleines privates Mineralien- und Fossilienmuseum; Privates Raritätenkabinett Kontakt und Anmeldung für die Museen: Hermann Heiner, Kayna, Rothenfurter Str. 9, 06712 Zeitz Tel. 03 44 26 / 5 08 79 Kurse der Volkshochschule Burgenlandkreis Anmeldungen über: Geschäftsstelle Zeitz, Domherrenstraße 1, 06712 Zeitz Telefon. 0 34 41 / 87 91 12, Fax. 0 34 41 / 87 93 06, Internet. www.vhs–burgenlandkreis.de Kurs-Nr. Titel Dozent 15HZ4010 Arabisch – Anfänger Hr. Kali 15HZ1022 Praxis der Weltreligionen – Buddhismus 15HZ3072 Japanischer Maki-Sushi-Abend 15HZ2061 15HZ5015 Beginn von – bis Termine Mo., 05. 10. 2015 17.30 – 19.00 10 Hr. Hoffmann Di., 06. 10. 2015 18.00 – 19.30 1 Fr. Adachi Fr., 09. 10. 2015 17.00 – 20.00 1 Workshop Bronzeguss Hr. Ahrens Sa., 10. 10. 2015 10.00 – 18.00 2 Grundkurs PC für Senioren Herr Bunda Mi., 14. 10. 2015 09.30 – 11.45 10 15HZ1020 FriedWald – Die Bestattung in der Natur Fr. Lehmann Mi., 14. 10. 2015 17.00 – 18.30 1 15HZ2141 Nähmaschinenführerschein Fr. Zimmer Fr., 16. 10. 2015 18.00 – 20.15 2 15HZ2101 Vom Knipsen zum Fotografieren – Grundkurs Hr. Dr. Prager Fr., 23. 10. 2015 17.00 – 20.00 5 15HZ5041 10-Finger-Schreiben Fr. Schaaf Sa., 24. 10. 2015 08.00 – 13.00 2 Dies stellt einen Auszug aus dem Kursangebot der VHS dar. Änderungen/Irrtümer bleiben vorbehalten. Nachmeldungen (spätere Einstiege) sind jederzeit möglich. 8 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z MICHAELBOTE stemmen ist. Wie hat schon Oma gesagt: „Viele Hände machen der Arbeit ein schnelles Ende!“ Also wie wäre es, wenn man nach Feierabend mit netten Menschen noch etwas bewegen könnte, und sei es nur, um ein bißchen Spaß zu haben und sich den Kopf frei zu machen, für die nächsten großen Taten oder einfach nur um neue Leute kennenzulernen, weil man neu hergezogen ist. Wir brauchen und wollen Dich! Für alle Mutigen und die, die uns kennenlernen möchten, hier einige Daten: Trainingszeiten Tanzgruppen NKV • Kindertanzgruppen, Montag, 16.00 Uhr, Turnhalle Nonnewitz • Prinzengarde (ab 15 Jahre), Montag, 18.00 Uhr und Donnerstag 19.00 Uhr,Turnhalle Nonnewitz • Flotte Motten (Männerballett), Sonntag, 10.00 Uhr, Turnhalle Nonnewitz • Hüpfer vom Maibachtal (für Paare und alle anderen), Sonntag, 15.00 Uhr, Turnhalle Nonnewitz Sonstige Kontaktmöglichkeiten Telefon Präsidentin: Birgit Renker, 03441/ 688 663 (Unterschwöditz 2, 06711 Zeitz) weitere Mitstreiter: Ronald Bernshausen, 0160 52 91 295 (Nonnewitz, Bröditzer Weg 15) Kartenvorverkauf Nun zum Kartenverkauf und wie wir diesen in Zukunft regeln wollen. Für Vorbestellungen steht ab sofort die Telefonnummer von Frau Holstein zur Verfügung, das ist die 03441/ 68 15 99. Dort kann man Karten bestellen, nachfragen ob noch Karten zu haben sind und wann der Vorverkauf stattfindet. Wir jedenfalls freuen uns schon auf die neue Saison. Beginn ist wie immer am 11. 11. 15 (Mittwoch), spätestens 11.11 Uhr, mit der Schlüsselübergabe vom Bürgermeister an den Karnevalsverein. Am Freitag, dem 13. 11. 2015 ist 19.00 Uhr Fackelumzug mit den Schalmeien aus Wetterzeube und am Samstag, dem 14. 11. 2015, um 20.00 Uhr unsere Auftaktveranstaltung für die Saison 2015/2016, unsere 63. Saison. Bis dahin grüßen die Narren vom NKV mit einem stimmgewaltigen „Nonnewitz-Alle ma!“ Info-Seminar nicht nur für Gründer, sondern auch für Unternehmer Informationen zur Unternehmensgründung und -führung erhalten Sie in einem Informationsseminar für Firmengründer und Unternehmen. Hierzu bieten die Agentur für Existenzgründungen aus Bad Frankenhausen und das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz ein Seminar an Termin: 06. 10. – 08. 10. 2015 Ort: Zeitz – Braustraße 5a (Seminarraum) Zeit: an allen Tagen von 8.00 bis 16.00 Uhr Gebühr:40,00 € Anmeldungen nehmen ab sofort das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz unter Tel. 03441/83-282 und die Agentur für Existenzgründungen unter Tel. 034671/64290 entgegen. Zeitzer Unternehmertag Am 13. Oktober 2015 findet ab 18 Uhr der 3. Zeitzer Unternehmertag statt. Dazu laden der Pakt für Arbeit Zeitz, die Stadt Zeitz und die Berufsbildenden Schulen Burgenlandkreis in die Berufsschule Zeitz, Alte Werkstraße 1, zu einem Tag der offenen Tür ein. Neben der Vorstellung neuer Berufsbilder gibt es einen Überblick zur Entwicklung der beruflichen Bildung bis 2021. Die Fachkabinette werden geöffnet und können gemeinsam mit dem Fachpersonal besichtigt werden. Anzeigen SHZ SG Z STIFTUNG SENIORENHILFE ZEITZ Gegründet 1991 Das ambulante Pflegeteam“ Zeitz Telefon: 03441 / 631 -150 ▪ Telefax: -159 … zu Hause rundum gut versorgt von Anfang an Das ambulante Pflegeteam“ Theißen Angebot für Existenzgründer und Unternehmen Telefon: 03441 / 631 -160 ▪ Telefax: -169 www.seniorenhilfe-zeitz.de Für Existenzgründer und Unternehmen bieten das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz und das Wirtschaftsamt des Burgenlandkreises Beratungsgespräche an. Nächste Beratungssprechstunde der Projektleiterin e.g.o.- Wissen, Frau Dunkelberg findet am Dienstag, dem 6. 10. 2015 im Rathaus statt. Umfangreiche Beratungsangebote der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu den Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten des Landes, zur Thematik Fachkräftesicherung im Rahmen der Landesinitiative „Fachkräfte im Focus“ bestehen ebenso wie die individuellen Beratungsangebote von der Handwerkskammer Halle sowie der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau. Voranmeldungen werden über das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz, Tel. 03441/83-282, E-Mail: Ines.Will@ stadt-zeitz.de entgegengenommen. p PaketshoGeraer Str. 13, 06712 Zeitz Telefon gegenüber Netto 03441 218488 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 9 MICHAELBOTE Klingende Bilder und bildhafte Klänge – Heinrich-SchützMusikfest 2015 A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z baulichen Gestaltung der Schlosskapelle und zum Erwerb geeigneter Instrumente. Im Dom St. Peter und Paul wirkte er bei der Konzeption der Orgel und der Emporen maßgeblich mit. Beim Heinrich-Schütz-Musikfest wirken das Museum Schloss Moritzburg Zeitz und der Förderverein „Musikfreunde EULE-Orgel Zeitzer Dom e.V.“ als Kooperationspartner mit. Das komplette Programm finden Sie unter www.schütz-musikfest.de Karten gibt es im Internet unter (QR-Code) http://schütz-musikfest.de/hsm/veranstaltungen/Tickets. php?navid=575509575509, an den Veranstaltungsorten und in der Tourist-Information Zeitz. Präsidentenpokal der DLRG – LV Sachsen-Anhalt e. V. Foto: Mathias Marx Das HEINRICH SCHÜTZ MUSIKFEST 2015 widmet sich vom 1. bis 11. Oktober dem spannungsreichen Verhältnis von Musik und Malerei. Unter dem Motto „vor Augen gestellet“ laden hochkarätige Musiker, Nachwuchskünstler und regionale Ensembles dazu ein, an authentischen und atmosphärisch einmaligen Orten in eine farbenreiche und farbenfrohe Welt von klingenden Bildern und bildhaften Klängen einzutauchen. Auch Zeitz gehört in diesem Jahr wieder zu den Veranstaltungsorten des länderübergreifenden Festivals. Am 3. Oktober, 17 Uhr, begibt sich das Marais Consort beim Konzert im Festsaal Schloss Moritzburg auf die Spuren von Cranach & Cranach und nimmt die Besucher mit in die Klang-Farben-Welt des 16. Jahrhunderts. Am 9. Oktober, 19.30 Uhr, steht im Dom St. Peter und Paul zu Zeitz eine zeitlose Schönheit im Mittelpunkt: Das Dufay Ensemble singt Orlando di Lassos „Bußpsalmen“ – ein musikalischer Schatz, den Herzog Albrecht im 16. Jahrhundert mit der Anfertigung eines Prachtbuchs krönte. Er ließ die 412 Pergamentseiten der Vertonung mit kostbaren Miniaturmalereien verzieren. Beim Konzert werden die Miniaturen mittels Projektion im Raum sichtbar gemacht. Den Hörer erwartet so ein beeindruckendes sakrales Gesamtkunstwerk. Beim Familienkonzert „Auf nach Italien!“ mit dem Ensemble Noema am 9. Oktober, 16.30 Uhr, im Festsaal Schloss Moritzburg, kommen Große wie Kleine auf ihre Kosten. Der junge Komponist Melodius besucht Florenz, Venedig und Rom. Dort war er tief beeindruckt von den Farben, Gerüchen, Klängen, dem herrlichen Essen, dem köstlichen Wein ... All diese Bilder hielt er in seinem Gedächtnis fest und eines Tages wurden daraus ganz wunderbare Klänge in seiner Musik – klingende Bilder eben. Bereits ab 15.00 Uhr findet an diesem Tag im Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum „Johannes Lebek“ die Workshop-Präsentation „Ein Heinrich-Schütz-Buch für Kinder“ statt. Heinrich Schütz (1585–1672) gilt als der „Vater der deutschen Musik“ und hat seine Zeit und die Musikergenerationen nach ihm in einzigartiger Weise geprägt. In Bad Köstritz geboren und in Weißenfels aufgewachsen, hat er auch in Zeitz seine Spuren hinterlassen. Moritz von Sachsen-Zeitz hatte ihn beim Bau seiner Residenz um Hilfe in Fragen der Hofmusik gebeten. Als Kapellmeister von Haus aus gab Schütz unter anderem Hinweise zur 10 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 Info Am 31. Oktober 2015 um 9 Uhr wird im Naether-Bad (Schwimmhalle) Zeitz der Wettkampf um den Präsidentenpokal der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Sachsen-Anhalt ausgetragen. Es werden etwa 200 Teilnehmer erwartet. Die Siegerehrung ist gegen 16 Uhr geplant. DLRG Ortsgruppe Zeitz e. V. 34. Zeitzer Schlossjagd mit Hubertusmesse am im Samstag, dem 10. Oktober 2015 Dom St. Peter und Paul Ablauf der Schlossjagd ab8.30Uhr 9.15Uhr 11.00Uhr 11.30Uhr ca.13.00Uhr 15.30Uhr EintreffenderJagdreiteraufderReitanlageinZeitz Hubertusmesse im Dom „Sankt Peter und Paul“ anschließendVorstellenderFrankenmeuteimSchlosshof StelldicheinaufderReitanlage Aufbruch zur Jagd Rast und Picknick in Ossig am Sportplatz EintreffenderJagdgesellschaftimSchlosspark,Curre, VerteilenderJagdbrücheanschließendJagdessen aufderReitanlage AnmeldungenfürKremser-u.Kutschenplätzemöglichunter: Reit- und Fahrverein Zeitz-Bergisdorf e. V. Tel. 03441 - 22 64 96 • E-Mail: [email protected] www.reitverein-zeitz.de A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z MICHAELBOTE Anzeige K.-Niederkirchner-Str. 25 in Zeitz bezugsfertige 65 m2 2 Räume im 4. OG Tageslichtwannenbad, Keller, Balkon, Abstellraum, V: 52 kWh/m2, Fernwärme Baujahr 1965 Kaltmiete: Lesesommer XXL Bereits zum dritten Mal beteiligte sich die Stadtbibliothek „Martin Luther“ am Lesesommer XXL und Leiterin Manuela Freyberg stellt fest: „Es werden jedes Jahr immer mehr Teilnehmer.“ So haben 2015 60 Schülerinnen und Schüler an der Aktion der öffentlichen Bibliotheken in Sachsen-Anhalt und der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken teilgenommen, insgesamt 251 Bücher ausgeliehen und 240 davon gelesen. Ein schönes Ergebnis, befanden alle Anwesenden bei der Zertifikatübergabe in der Bibliothek am 14. September 2015. Besonderes Schmankerl: Dr. Olaf Thomsen (Bild oben hinten) kam mit Steintafel, Papyrus und Feder aus Berlin, um auch dem neunjährigen Luca Zimmermann (Bild oben vorn) aus Droyßig zu zeigen, wie im alten Ägypten geschrieben wurde. An der Aktion Lesesommer XXL in Zeitz haben in diesem Jahr 314,40 € zzgl. Nebenkosten erfolgreich teilgenommen: Andreas, Johanna; Beer, Cedric; Beer, Fabien Maurice; Beyer, Laurin; Bürger, Lilly; Burkhardt, Isabel; Czapek, Elisabeth; Decker, Jonathan; Gentsch, Jannik; Gottschling, Richard; Gottschling, Roland; Heilmann, Hannah Lea; Herrling, Anna; Hilgendorf, Josephine; Hofmann, Marc; Huber, Julius; Kehr, Jonas; Kluge, Alexander; Kothe, Sophie; Krause, Nick; Lindstädt, Sophie; Maul, Arthur; Mühle, Annika; Müller, Danielle; Niehaus, Mileen; Nix, Josephine; Ollrog, Josefine; Otto, Amelie; Philipp, Lara; Philipp, Linus; Reiche, Pauline; Reiner, Jessica; Remde, Ida; Rentsch, Laura; Rockstroh, Dennis; Rößler, Martin; Rost, Jona Emely; Sachse, Charlien; Salzmann, Felix; Scholz, Joshua; Schümann, Henrike; Schwarz, Dorothee; Schwarz, Julius; Spangenberg, Julia; Sporbert, Max; Stöhr, Lara; Teßmer, Paula; Trapp, Vincent; Vogel, Emely; Wehlte, Sophie Marianne; Winter, Lisa-Marie; Zimmermann, Luca Vermietungs-Hotline: 03441 - 80 40 80 Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH Tröglitzer Straße 8 · 06712 Zeitz www.wbg-zeitz.de I M P R E S S U M MICH AELBOTE A M T S B L A T T D E R S T A D T Z E I T Z Herausgeber: Stadt Zeitz Verantwortlich für den amtlichen Teil: Dr. Volkmar Kunze, Oberbürgermeister Redaktion: Thomas Sagefka, Tel. 03441-83217, E-Mail: [email protected] Andrea Kipping, Tel. 03441-83453, E-Mail: [email protected] Layout und Druck: DRUCKHAUS Zeitz, An der Forststr., 06712 Zeitz, Tel. 03441-6162-0, E-Mail: [email protected], www.druckhaus-zeitz.de Verantwortlich für Anzeigen/Beilagen: Druckhaus Zeitz Einige Teilnehmer durften bei der Zertifikatübergabe echte Papyrusrollen studieren und erfuhren dabei, dass die längste je gefundene Rolle 42 Meter lang ist. Erscheinung: monatlich, kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 31. Oktober 2015 Nächster Redaktionsschluss: Dienstag, 20. Oktober 2015 Michaelbote nicht erhalten? Bitte wenden Sie sich an die Zeitzer Werbeagentur, Telefon: (0 34 41) 66 29 17 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 11 MICHAELBOTE A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z Theater Zeitz Kürbiskern Vorläufiger Spielplan Oktober bis Dezember 2015 Im Franziskanerkloster in Zeitz – Steinsgraben 16, Telefon 0 34 41 / 21 37 71 Oktober 10. 10. 2015, Samstag 18.00 Uhr Neues Theater Zeitz „Paradiso“ von Lida Winiewicz Regie, Bühnengild und Kostüme: H. Pock, M. Helmrath, G. Reimann 11. 10. 2015, Sonntag 16.00 Uhr Neues Theater Zeitz „Paradiso“ 18. 10. 2015, Sonntag 18.00 Uhr Michaeliskirche Zeitz „Urfaust“ von Johann Wolfgang von Goethe in einer Bearbeitung von Gunthart Hellwig Regie: G. Hellwig, Bühnenbild: H. Kuersten Darsteller: M. Hecht, F. Zühlke, B. Steguweit, B. Günther, H. RossnerSauerbier, S. Tessner 29. 10. 2015, Donnerstag 19.30 Uhr Neues Theater Zeitz „Drei Engel für Deutschland“ Pfeffermühle Leipzig 01. 11. 2015, Sonntag 16.00 Uhr Neues Theater Zeitz „Musik zur Reformation“ Nancy Thym und Thilo Viehrig 07. 11. 2015, Samstag 19.30 Uhr Neues Theater Zeitz „Nachtcafe“ – ein Chanson-Abend mit B. Wesolek und C. Hirsch 20. 11. 2015, Freitag 09.30 Uhr Neues Theater Zeitz Premiere „Die Bremer Stadtmusikanten“ von Gebr. Grimm Bearbeitung und Regie: Gunthart Hellwig B. Günther, M. Hecht, G. Hellwig, H. Rossner-Sauerbier, F. Zühlke 24. 11. 2015, Dienstag 09.30 Uhr Kulturhaus Weida „Die Bremer Stadtmusikanten“ 25. 11. 2015, Mittwoch 09.30 Uhr Bürgerhaus Hohenmölsen „Die Bremer Stadtmusikanten“ 25. 11. 2015, Mittwoch 11.00 Uhr Bürgerhaus Hohenmölsen „Die Bremer Stadtmusikanten“ 26. 11. 2015, Donnerstag 09.30 Uhr Stadthalle Eisenberg „Die Bremer Stadtmusikanten“ 30. 11. 2015, Montag 09.30 Uhr Neues Theater Zeitz „Die Bremer Stadtmusikanten“ 02. 12. 2015, Mittwoch 09.30 Uhr Capitol „Die Bremer Stadtmusikanten“ 03. 12. 2015, Donnerstag 09.30 Uhr Capitol „Die Bremer Stadtmusikanten“ 04. 12. 2015, Freitag 09.30 Uhr Neues Theater Zeitz „Die Bremer Stadtmusikanten“ 06. 12. 2015, Sonntag 15.00 Uhr Kulturhaus Weißenfels „Die Bremer Stadtmusikanten“ 07. 12. 2015, Montag 09.00 Uhr Kulturhaus Weißenfels „Die Bremer Stadtmusikanten“ 08. 12. 2015, Dienstag 09.30 Uhr Karsdorf „Die Bremer Stadtmusikanten“ 09. 12. 2015, Mittwoch 09.30 Uhr Karsdorf „Die Bremer Stadtmusikanten“ 13. 12. 2015, Sonntag 18.00 Uhr Capitol „Weihnachts-Ballett Dornröschen“ Benefizveranstaltung UNICEF 15. 12. 2015, Dienstag 09.30 Uhr Volkshaus Pegau „Die Bremer Stadtmusikanten“ 15. 12. 2015, Dienstag 11.00 Uhr Volkshaus Pegau „Die Bremer Stadtmusikanten“ 16. 12. 2015, Mittwoch 09.30 Uhr Volkshaus Pegau „Die Bremer Stadtmusikanten“ 17. 12. 2015, Donnerstag 10.00 Uhr Stadtkulturhaus Borna „Die Bremer Stadtmusikanten“ 18. 12. 2015, Freitag 09.00 Uhr Stadtkulturhaus Borna „Die Bremer Stadtmusikanten“ 19. 12. 2015, Samstag 19.30 Uhr Theater Arnstadt „Der Prozeß“ November Dezember Stand: 23. 7. 2015 12 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z MICHAELBOTE Rathausreihe – Vortrag Zeitz unter kursächsischer Herrschaft von 1564 bis 1815 Stummfilmkonzert Mittwoch, den 4. November 2015, um 19.00 Uhr Rathaus Zeitz, Friedenssaal Graf von Bothmer: Unheimliche Geschichten Ensemble Kolorit: UFA trifft Hollywood Referent: Herr Rudolf Drößler Im Jahr 1564 starb der letzte katholische Bischof Julius von Pflug, geistliches Oberhaupt der Diözese Naumburg–Zeitz und als Reichsfürst auch weltlicher Regent der dem Bistum zugeordneten Stiftsgebiete. Theater Zeitz im Capitol Donnerstag, den 17. Dezember 2015, 19.30 Uhr Nach Pflugs Tod gerieten diese samt Zeitz unter die Obrigkeit der sächsischen Kurfürsten aus dem Geschlecht der Wettiner. Unter deren Regie blieben die Stadt und das Stift während der folgenden 251 Jahre bis 1815, dem Beginn der Herrschaft Preußens. Auch in der kursächsischen Periode wechselten sich Aufstieg und Abstieg, Glanz und Elend ab. Für wenige Jahre wurde die Stadt zur Residenz des Herzogtums Sachsen-Zeitz. Auf dem Gelände der alten Bischofsburg entstand das barocke Schloss Moritzburg. Von hier aus hielten höfische Sitten und die Zeit des Absolutismus Einzug. Vieles blieb aber noch beim Alten. Stattliche Häuser aus der Zeit der Gotik und Renaissance schmückten die Straßen, ergänzt durch barocke Gebäude. Zeitz blieb eine Ackerbürgerstadt mit den traditionellen Standesunterschieden, Privilegien und Abhängigkeiten. Die Bauern litten unter zahlreichen Frondiensten, und die Landwirtschaft stagnierte infolge überholter Besitzverhältnisse und Anbaumethoden. Der Zeitzer Webersohn Christian Daniel Schubart gab schließlich vor allem durch den Kleeanbau und wechselnde Fruchtfolgen entscheidende Anstöße zur Verbesserung von Ackerbau und Viehzucht. Innungen (Zünfte) der Handwerker organisierten mit Hilfe von Meistern, Gesellen und Lehrlingen die Arbeitswelt und regulierten das Marktgeschehen. Das Leben der Zeitzer folgte fast unverändert gewohnten Bahnen in erstarrten komplizierten Rechtsverhältnissen. Noch immer stand man im Bann abergläubischer Vorstellungen über das vermeintliche Wirken von Hexen und Hexerei, dem angeblichen Einfluss der Wandelsterne und Tierkreiszeichen und den Strafandrohungen durch ungewöhnliche Himmelserscheinungen, die das Ende der Welt anzukündigen schienen. Ausbrüche der Pest sowie die Verbreitung der Syphilis forderten zahlreiche Opfer, und die hygienischen Verhältnisse ließen sehr zu wünschen übrig. Der Dreißigjährige Krieg (1618 bis 1648) und der Siebenjährige Krieg (1756 bis 1763) setzten den Zeitzern schwer zu, ebenso Wetterkapriolen, Missernten und Hungersnöte. So bietet eine Rückschau auf die kursächsische Periode in Zeitz ein vielfältiges, abwechslungsreiches und interessantes Bild sowie ein spannungsreiches Geschehen im Auf und Ab der dramatischen und geruhsamen Phasen. Gehen Sie mit auf Spurensuche nach unseren Vorfahren in schon lange vergangener Zeit! Der Eintritt zum Vortrag kostet 3,00 €, für Ermäßigungsberechtigte 2,00 €. Foto: Meixner/Stiftung deutsche Kinemathek bzw. Ensemble Kolorit In der Weihnachtszeit lehnt man sich gern zurück und lauscht den unheimlichsten Geschichten und fantastischer Musik. Stephan v. Bothmer verbindet beides mit seinem neuen Stummfilmkonzert. In diesem Jahr stehen Richard Oswalds UNHEIMLICHE GESCHICHTEN auf dem Programm. Wenn die Nacht sich senkt, werden in einem Antiquariat drei Wandbilder lebendig und entsteigen ihren Bilderrahmen. Der Tod (Conrad Veidt), der Teufel (Reinhold Schünzel) und die Dirne (Anita Berber) beginnen, sich gegenseitig albtraumhaft-poetische wie zutiefst schaurige Geschichten zu erzählen, in denen sie selbst immer andere Rollen innehaben. UNHEIMLICHE GESCHICHTEN sind drei glänzend gespielte, schaurig-spannende Einakter des frühen Kinos innerhalb dieser Rahmenhandlung. Stephan Graf v. Bothmer vertont die Filme hinreißend schaurig und virtuos. Seine Musik setzt eben nicht alleine auf die unheimlichen Aspekte der Geschichten, sondern auf die dahinter liegenden Sehnsüchte und Ängste. Mitunter stellt seine Musik in geradezu erhabener und liebevoller Weise die Leidenschaften und Unzulänglichkeiten des menschlichen Wesens dar. Als die stummen Mimen später dann Stimmen bekamen stellte man fest, dass dem Geschöpf „Tonfilm“ etwas fehlte: die Seele des Gesangs. So entstand das Lied zum Film und aus einfachen Melodien wurden Filmschlager, die Rotraud Denecke und Thomas Volk, vom Ensemble Kolorit präsentieren. Ein Mix aus Stummfilm und Musik, welches Sie unbedingt gesehen und gehört haben müssen. Einlass: 18.30 Uhr Eintritt: Vorverkauf: 15,00 €/13,00 € bzw. 11,00 € sowie 13,00 €/11,00 € bzw. 9,00 € (ermäßigt) Abendkasse: 17,00 €/15,00 € bzw.13,00 € sowie 15,00 €/13,00 € bzw. 11,00 € (ermäßigt) 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 13 MICHAELBOTE A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z Zeitzer Jugendbeirat beginnt die neue Legislaturperiode mit vielen Projekten Am 2. September fiel im Zeitzer Haus der Jugend der Startschuss für die nunmehr fünfte Legislatur des Zeitzer Jugendbeirats. Die Neugründungssitzung verfolgten live vor Ort unter anderem der Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze, Vertreter der Stadtverwaltung, Stadträte, der Kooperationspartner Sebastian Raue von „Cult-Concepts“ sowie weitere interessierte Bürger und natürlich Jugendliche. Vordergründig standen die Neuwahlen auf dem Plan. Dabei gibt es einige bewährte Amtsverteilungen. So bleibt Phil Hellmann 1. Sprecher des Jugendbeirats und Max Fuchs Öffentlichkeitsbeauftragter. Jessica Welz wurde zur 2. Sprecherin gewählt. Diese drei Mitglieder werden den Jugendbeirat auch zukünftig in den Ausschüssen des Zeitzer Stadtrates vertreten. Projekte werden unter anderem das III. Zeitzer Sommerfestival, die Erstellung einer Homepage, der Neu-Zeitzer-Stammtisch oder aber auch die Einbringung in Integrationsprojekte und Arbeitskreise in der Stadt sein. Der erste Termin für den JBR war am 17. September im Rathaus die Vorstellung der gemeinsam mit dem Senioren- und dem Behindertenbeirat der Stadt ausgearbeiteten Handreichung zum Goetheparkkonzept im Hauptausschuss. Ebenfalls wurde der erarbeitete Spielplatzkatalog an die Stadtverwaltung, den Stadtrat und den Oberbürgermeister weitergeleitet. Für Rückfragen steht der JBR unter [email protected] zur Verfügung. Insgesamt zählt der JBR mit Beginn dieser Legislatur 8 Mitglieder. Zwei Mitglieder können sich vorerst aufgrund ihrer Ausbildung nicht mehr an der Arbeit des Gremiums beteiligen. Einen Zuwachs an Mitgliedern gab es nicht. Dies bedauern die Mitglieder der Kinder- und Jugendvertretung, hoffen aber auf Zuwachs innerhalb der Legislaturperiode, was jederzeit möglich ist! ZEITZ I M D E T A I L KALENDER 2016 Ab sofort erhältlich Druckhaus Zeitz An der Forststraße • 06712 Zeitz Telefon 0 34 41 / 61 62-0 www.druckhaus-zeitz.de Auch dieses Jahr hat das Druckhaus Zeitz wieder einen Kalender hergestellt. Diesmal dreht sich alles um Detailaufnahmen von Zeitz. Großformatige Bilder in schwarz/weiß zeigen Zeitz aus einem anderen Blickwinkel. 13 Seiten im Format DIN A3. Gedruckt auf hochwertigem Papier und mit Mattlack veredelt. 14 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 9. –11. Oktober 2015 SONDERBEILAGE PROGRAMM Freitag, 9. Oktober 2015 18.30 Uhr v Zetti-Zelt (Altmarkt) Eröffnung des Zeitzer Zuckerfestes und Fassbieranstich mit Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze 19.00 Uhr v Zetti-Zelt Zuckerfest-Eröffnungsparty mit der AC/DCCover-Band „The Jailbreakers“ aus Halle & DJ 19.00 Uhr v Weindorf Eröffnung des Weindorfes mit Wein & Musik in der Alten Mälzerei. Probieren Sie die Weine der Region! Samstag, 10. Oktober 2015 10.00 Uhr v Innenstadt Beginn des Zuckerfestes in der gesamten Zeitzer Innenstadt, buntes Treiben auf dem Schokoladenmarkt, in der Zuckerstraße, im Weindorf und auf den „süßen“ Plätzen, Zuckerrundfahrten durch die Zuckerfabrik 10.00 Uhr v Zuckerstraße (Roßmarkt, Wendische Straße) Anschnitt des Zeitzer Zuckerkuchens durch OB Dr. Kunze 10.00 Uhr v Zetti-Zelt Frühschoppen mit den Zeitzer Blasmusikanten 11.00 Uhr v Innenstadt Straßenkünstler, Drehorgelspieler, Eisschnitzer, Kinderanimationen, besuchen Sie das „kleinste“ Kino der Welt, Elektromobilitäts-Tag auf dem Neumarkt ab 14.00 Uhr v Zetti-Zelt Scheck-Übergabe aus dem Erlös des Zuckerkuchens, The Petite Four aus Berlin, Puppentheater für Kinder, Tanzgruppen, u.v.m. 14.00 Uhr v Innenstadt Straßenmusik u. a. Blues n Grass, Couch Poet, u.v.m. Theatervorführungen in der Künstlergasse 16.00 Uhr v Zetti-Zelt Richard Istel (The Voice Kids-Finalist) 19.00 Uhr v Zuckerstraße Disco im „Damals“ mit Schallplattenunterhalter Sali 19.00 Uhr v Weindorf Irish Folk-Balladen im Weindorf 20.00 Uhr v Zetti-Zelt Festzelt-Gaudi mit der Kultband Swagger & DJ Sonntag, 11. Oktober 2015 11.00 Uhr v Zetti-Zelt Beste Vormittagsunterhaltung mit BABORKA (Blasmusik aus Böhmen) 11.00 Uhr v Innenstadt Drehorgelspieler, Straßenkünstler, Kinderanimationen, besuchen Sie das „kleinste“ Kino der Welt u.v.m., Human-Table-Soccer-Turnier der Stadtwerke Zeitz, Kinderflohmarkt in der Zuckerstraße, Zuckerrundfahrten durch die Zuckerfabrik 12.00 Uhr v Innenstadt Straßenmusik u. a. Adam Is A Girl, Couch Poet, u.v.m. Theatervorführungen in der Künstlergasse, das Stelzenfahrrad, der Schokoladenmaler u.v.m. 13.00 Uhr v Weindorf Singer/Songwriter Georg Schütz 14.00 Uhr v Zetti-Zelt The Hornets, Tanzgruppe Body & Soul, u.v.m. 15.00 Uhr v Zuckerstraße Jugendtanz im „Damals“ mit Frank Schwanethal & DJ Sali 15.00 Uhr v Zetti-Zelt Richard Istel TV-Humorist Günti – Der Mann für alle Fälle! 16.00 Uhr v Zetti-Zelt Gute Laune ohne Ende – Die neue Show mit Gitte & Klaus 17.30 Uhr v Zetti-Zelt Zuckerfest-Finale mit „The Hornets“ Swagger Ablaufplan Bühne Weindorf (Alte Mälzerei) Freitag, 09. 10. 2015 19.00 – 24.00 Uhr: Georg Schütz (Balladen & Oldies) Samstag, 10. 10. 2015 11.00 – 14.00 Uhr: Wein & Musik mit den Drehorgelfreunden 14.00 – 17.00 Uhr: Blues 'n Grass (Bluegrass, Dixieland) 17.00 – 23.00 Uhr: Cat – Der Teufelsgeiger (Irish Folk) Sonntag, 11. 10. 2015 11.00 – 13.00 Uhr: Wein & Musik mit den Drehorgelfreunden 13.00 – 15.00 Uhr: The Glimmerking (Singer, Songwriter) 15.00 – 20.00 Uhr: Georg Schütz (Balladen & Oldies) Sonderbeilage zum Zeitzer Zuckerfest 2015 Ablaufplan Bühne Zetti-Zelt (Altmarkt) Samstag, 10. Oktober 2015 10.00 – 13.00 Uhr: Der traditionelle Zuckerfest-Frühschoppen, diesmal mit den Zeitzer Blasmusikanten 13.00 – 14.00 Uhr: Doo Wap mit Checkpoint Four 14.00 – 14.30 Uhr: Scheck-Übergabe aus dem Erlös des Zeitzer Zuckerkuchens 14.30 – 15.00 Uhr: Kinderprogramm 15.00 – 16.00 Uhr: The Petite Four 16.00 – 17.00 Uhr: Richard Istel (Finalist The Voice Kids) 17.00 – 17.30 Uhr: Zeitzer Vereine präsentieren sich 17.30 – 19.00 Uhr: The Checkpoint Four 20.00 – 02.00 Uhr: Die große Zuckerfest-Party im Zetti-Zelt mit der Kultband Swagger Sonntag, 11. 10. 2015 11.00 – 13.30 Uhr: Nach dem Kirchgang laden wir ein zum Sonntagsfrühschoppen mit BABORKA (Original Böhmische Blasmusik) 14.00 – 14.30 Uhr: Elvis Double-Show 14.30 – 15.30 Uhr: The Hornets & Tanzverein Body & Soul 15.30 – 16.00 Uhr: TV-Humorist Günti – Der Mann für alle Fälle! 16.00 – 17.30 Uhr: Gute Laune ohne Ende – Die neue Show mit Gitte & Klaus 17.30 – 21.00 Uhr: Großes Zuckerfest-Finale mit The Hornets Moderation: Thomas Hassel Moderation: Thomas Hassel Änderungen vorbehalten! WO FINDEN SIE WAS? – LAGEPLAN B Altmarkt „Schokoladen-Markt“ C Judenstraße „Zuckerwatte gratis“ D Rossmarkt „Zeitzer Zuckerstraße“ E Wendische Straße „Zeitzer Zuckerstraße“ F Kramerstraße „Die Künstlergasse“ G Neumarkt „Süßer Markt“ H Michaeliskirchhof Start Erlebnistour Zucker I Rathaus J Alte Mälzerei K Unterirdisches Zeitz L Tourist-Information/Organisationsbüro TIPP TAG DER OFFENEN TÜR IN DER STADTBIBLIOTHEK „MARTIN LUTHER“ ZUM ZUCKERFEST Am 10. Oktober 2015 von 9 bis 17 Uhr ist in der Stadtbibliothek „Martin Luther“ Tag der offenen Tür. Lernen Sie die Stadtbibliothek kennen, informieren Sie sich über das vielseitige Angebot. Entleihungen und Anmeldungen sind an diesem Tage ebenfalls möglich. Außerdem: 11 Uhr, 13 Uhr und 15 Uhr: „Von der Rübe zum Zucker“ – Wissenswertes rund um den Zucker, Verkostung verschiedener Zuckerarten, kleine Experimente und Spiele, ein Programm für Kinder. Außerdem gibt es für die Kinder ein „ZuckerQuiz“. Wer die richtigen Antworten findet, nimmt an der Verlosung der Preise ab 16.00 Uhr teil. Sonderbeilage zum Zeitzer Zuckerfest 2015 Das 6. Zeitzer Zuckerfest wird unterstützt von: Manchmal ist das Leben doch ein Zuckerschlecken. Kohle sei Dank. ENGAGEMENT FÜR DIE REGION MIBRAG unterstützt zahlreiche Veranstaltungen und Aktivitäten in Mitteldeutschland. So sind wir auch als Sponsor des Zeitzer Zuckerfestes dabei und wünschen allen Gästen viel Spaß. www.mibrag.de Sonderbeilage zum Zeitzer Zuckerfest 2015 Nutze Deine Chance, komm zu uns! Du willst Qualität und hast Interesse an Energiewirtschaft? Du bist engagiert und zielstrebig? Dann komm zu uns! Wir sind ein moderner Energiedienstleister im Burgenlandkreis. Für die Menschen in der Region Zeitz sind wir Ansprechpartner in allen Energiefragen und versorgen sie zuverlässig mit Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Willst Du in unserem starken Team spielen? Dann bewirb Dich als: ✓ Industriekauffrau/-mann ✓ Anlagenmechaniker ✓ Elektroniker für Betriebstechnik ✓ Fachkraft für Abwassertechnik Anforderungen: Azubis gesucht! ➙ gute schulische Leistungen ➙ Einsatzfreude, Kreativität bei selbständiger und kooperativer Arbeit ➙ Flexibilität, Zuverlässigkeit und körperliche Belastbarkeit ➙ Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein ➙ Leistungsbereitschaft, handwerkliches Talent Sende Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen an: Stadtwerke Zeitz GmbH Geußnitzer Straße 74 06712 Zeitz Ansprechpartner: Mike Rieß Telefon (0 34 41) 855-0 SWZ – Mit Sicherheit besser versorgt. Ihr zuverlässiger Vertragspartner in Zeitz. Sonderbeilage zum Zeitzer Zuckerfest 2015 A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z MICHAELBOTE A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N D E R S TA D T Z E I T Z Stadt Zeitz Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Zeitz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Verwaltungsfachangestellte/n als Sachbearbeiter/in Ratsangelegenheiten Hauptaufgabe Dem/r Sachbearbeiter/in obliegt federführend die Betreuung der Ortschaftsräte der Stadt Zeitz sowie deren Mitglieder. Zudem erfolgt über ihn/sie die Bearbeitung der Angelegenheiten der Festnetz- und Mobilfunktelefonie der Stadt Zeitz. Zu den Einzelaufgaben gehören u. a.: • Mitwirkung bei allgemeinen Angelegenheiten der Ortschaftsräte • Vor- und Nachbereitung der Ortschaftsratssitzungen • Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden der Ortschaftsräte • Aufwandsentschädigungen/Sitzungsgelder/Geschäftsbedarf • Verwaltung von Diensthandys und Festnetzanschlüssen • Tarifwahl und Vertragsabschlüsse zur Telefonie • Bearbeitung der Rechnungen • Vergabe der Veranstaltungsräume im Rathaus Die Stellenbesetzung erfolgt zunächst als Krankheitsvertretung (Langzeiterkrankung der Stelleninhaberin) befristet für ein Jahr. Bei entsprechender Eignung und Bewährung ist anschließend ein dauerhafter Einsatz im Bereich Ratsangelegenheiten beabsichtigt (Sachbearbeiter/in Ratsangelegenheiten Stadtrat). Die Hauptaufgabe läge dann in der Bearbeitung der Angelegenheiten des Stadtrates der Stadt Zeitz. In diesem Zusammenhang wird der Umgang mit Rechtsgrundlagen (KVG LSA, Ortsrecht u. ä.) stärker in den Mittelpunkt rücken. Voraussetzungen: • Verwaltungsfachangestellte/r oder vergleichbar • gute kommunalrechtliche Kenntnisse • ein besonderes Maß an Loyalität gegenüber der Dienststellenleitung Der/die Bewerber/in sollte konflikt- und kritikfähig sowie vertrauenswürdig sein, über ein sicheres Auftreten verfügen und vermittelnd einwirken können. Zudem muss, vor allem mit Blick auf einen dauerhaften Einsatz im Bereich Ratsangelegenheiten, die Bereitschaft bestehen, in den Abendstunden an Sitzungen teilzunehmen. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden (unter Vorbehalt des Arbeitgebers zur einseitigen Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit im Bedarfsfall). Die Stelle ist in Entgeltgruppe 5 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) eingruppiert. Sofern es zum dauerhaften Einsatz als Sachbearbeiter/in Ratsangelegenheiten Stadtrat kommt, ist die Entwicklung in die Entgeltgruppe 6 TVöD möglich. Da sich in absehbarer Zeit bei der Stadt Zeitz weiterer Bedarf an Verwaltungsfachangestellten abzeichnet, sind Bewerbungen, die das Anforderungsprofil „Verwaltungsfachgestellte/r“ erfüllen und sich auch für andere Bereiche in der Kommunalverwaltung interessieren, ausdrücklich willkommen. Bitte geben Sie in diesem Fall einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit bis spätestens zum 09. 10. 2015 an die Stadt Zeitz, Fachbereich Zentrale Dienste – Sachgebiet Personal und Organisation, Kennwort „SB Ratsangelegenheiten“, Postfach 14 20, 06694 Zeitz. Die Vorstellungsgespräche sind für den 21. 10. 2015, eine mögliche Arbeitsprobe an einem Tag im Zeitraum 22. bis 27. 10. 2015 vorgesehen. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht übernommen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann leider nicht erfolgen. Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber/von der Bewerberin binnen eines Monates nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen vernichtet. Dr. Kunze Oberbürgermeister Vorteilhaft sind Erfahrungen im Anfertigen von Protokollen. Zeitz, den 07. 09. 2015 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 15 MICHAELBOTE A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z Neues Bundesmeldegesetz – Wichtige Informationen für Wohnungsgeber und Mieter Mit dem 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft, mit dem auch die „Wohnungsgeberbescheinigung“ eingeführt wird. Der Wohnungsgeber hat somit bei Meldevorgängen eine Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Ab dem 1. November 2015 muss das Beziehen einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden. Bei dieser Anmeldung muss die meldepflichtige Person dann unter anderem die Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen. Dies bedeutet, dass Wohnungsgeber und Vermieter ab dem 1. November 2015 bei jedem Einzug ihren Mietern eine solche Bestätigung innerhalb von zwei Wochen ausstellen müssen. Ein Formular dieser Bescheinigung ist im Rathaus im Bürgerbüro erhältlich. Wohnungsgeber sind Vermieter oder von ihnen Beauftragte wie z. B. Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber kann jedoch auch ein Wohnungseigentümer sein oder auch Hauptmieter, die Wohnungen oder Zimmer untervermieten. Die Vorlage des Mietvertrages erfüllt die Voraussetzungen nicht und reicht daher nicht aus. Beim Auszug (z. B. bei Wegzug ins Ausland, ersatzloser Aufgabe einer Nebenwohnung) kann die Abmeldung frühestens 1 Woche im Voraus erfolgen. Kommen Wohnungsgeber ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden. Stadt Zeitz Öffentliche Ausschreibung Die Stadtverwaltung Zeitz bietet ab dem 01. 08. 2016 einen interessanten Ausbildungsplatz an. Nutzen Sie die Chance, qualifiziert ins Berufsleben einzusteigen und entscheiden Sie sich für eine Ausbildung zur/m Fachangestellte/n für Medienund Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek Die Ausbildung beginnt am 01. 08. 2016 und dauert 3 Jahre. Die praktische Ausbildung erfolgt durch die Stadt Zeitz, die theoretische Ausbildung findet voraussichtlich am Staatlichen Berufsschulzentrum Kyffhäuserkreis in Sondershausen statt. Das Ausbildungsentgelt ist geregelt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Die Stadt Zeitz bildet zunächst grundsätzlich über Bedarf aus. Dennoch sind wir als Ausbildungsbetrieb bemüht, die Auszubildenden zu übernehmen, was in den letzten Jahren regelmäßig gelungen ist. Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Immobilienmanagement GmbH Zeitz für das Geschäftsjahr 2014 Einstellungsvoraussetzungen: • Realschulabschluss mit guten Deutsch-, Mathematikund Englischkenntnissen • Interesse an der Stadt- und Regionalgeschichte, an Verwaltungsabläufen sowie am aktuellen Zeitgeschehen • sorgfältige, genaue und selbständige Arbeitsweise • Kommunikations- und Teamfähigkeit • engagiertes, hilfsbereites und freundliches Auftreten • körperliche Belastbarkeit Der Jahresabschluss der Immobilienmanagement GmbH Zeitz für das Geschäftsjahr 2014 wurde geprüft, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und durch die Gesellschafterversammlung am 09. 09. 2015 bestätigt. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 30. Oktober 2015 an: Das negative Jahresergebnis wird in das Geschäftsjahr 2015 vorgetragen. Stadt Zeitz Fachbereich Zentrale Dienste Kennwort „Bewerbung Ausbildung“ Postfach 1420, 06694 Zeitz Gemäß § 133 KVG LSA weisen wir darauf hin, dass der Jahresabschluss 2014 im Haus Tröglitzer Straße 8 in Zeitz vom 05. 10. 2015 bis zum 02. 11. 2015 Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. zu nachfolgend genannten Dienstzeiten einzusehen ist: Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden von der Stadt Zeitz nicht übernommen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann nicht erfolgen. Dr. Kunze Oberbürgermeister 16 Zeitz, den 03. 09. 2015 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 Montag, Mittwoch, Donnerstag Dienstag Freitag 9.00 – 16.00 Uhr 9.00 – 17.00 Uhr 9.00 – 14.00 Uhr gez. Stolper Geschäftsführer WBG Zeitz mbH Zeitz, den 16. 09. 2015 A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z MICHAELBOTE Stadt sucht Nutzer für eine Zukunft des Bahnhofsgebäudes in Zeitz Am 7. September 2015 startete das Interessenbekundungsverfahren der Stadt zur Mietersuche Bistro oder Indoor-Spielplatz im alten Wartesaal? Fahrrad- oder Bootsverleih in der Bahnhofshalle? Oder ein zentraler Bürostandort im alten Postbahnhof? Am 7. September 2015 startete das Interessenbekundungsverfahren für den Zeitzer Bahnhof, bei dem sich potentielle Mieter für die Räumlichkeiten bewerben können. Auf einem kurzen Fragebogen können Angaben zur Person, dem Unternehmen und der Nutzungsart gemacht werden. Ferner werden ebenfalls wichtige Informationen, wie mögliche Öffnungszeiten oder der gewünschte Raumbedarf, abgefragt. Der Bogen befindet sich neben den vielen Informationen zum historischen Gebäude und den vermietbaren Räumen auf der Internetseite www.zeitz-bahnhof.de oder www.zeitz.de und sollte bis zum 9. Oktober 2015 an das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz, Frau Ines Will, zurückgesandt werden. Das Interessenbekundungsverfahren ist der erste Schritt für die Aufwertung und bessere Nutzung des Bahnhofs. Es wird in Kooperation mit der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) und der DB Station&Service durchgeführt. Die Stadt Zeitz prüft derzeit den Erwerb des Gebäudes von der Bahn, um eine Revitalisierung mit Fördermitteln des Landes zu ermöglichen. Dazu sind jedoch ein Nutzungskonzept und vor allem geeignete und passende Nutzer erforderlich. Der Bahnhof Zeitz wird jeden Werktag von etwa 1000 Bahnreisenden und vielen Busfahrgästen genutzt. Nach Leipzig, Gera und Weißenfels verkehren stündlich Regionalbahnen. Kontakt: Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz Ines Will, Altmarkt 1, 06712 Zeitz, Tel.: 03441 – 83 282 E-Mail: [email protected] 4. Änderungssatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Zeitz vom 19. 12. 1997 Präambel Aufgrund des § 78 des Wassergesetzes für das Land SachsenAnhalt (WG LSA) vom 16. 03. 2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 17. 06. 2014 (GVBl. LSA S. 288, 342) i. V. m. §§ 4, 6, 8, 9 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. 06. 2014 (GVBl. LSA S. 288) hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 24. 09. 2015 folgende Satzung beschlossen: nach Maßgabe der in diesem Gebiet geltenden Entwässerungssatzung (vgl. Anlage 3 zu § 9 Abs. 1 des Eingemeindungsvertrages vom 12. 02. 2009: Satzung über die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen vom 16. 07. 2007). Artikel II Inkrafttreten Die 4. Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Artikel I Änderungen 1. § 1 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: Die Stadt Zeitz betreibt zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht nach Maßgabe dieser Satzung jeweils selbständige öffentliche Einrichtungen a) zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung im Gebiet der Stadt Zeitz (Gemarkung Zeitz) und in den Ortschaften Nonnewitz (Gemarkung Nonnewitz), Zangenberg (Gemarkung Zangenberg), Luckenau (Gemarkung Luckenau) und Theißen (Gemarkung Theißen); b) zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung im Gebiet der Stadt Zeitz (Gemarkung Zeitz) und in den Ortschaften Nonnewitz (Gemarkung Nonnewitz), Zangenberg (Gemarkung Zangenberg), Luckenau (Gemarkung Luckenau) und Theißen (Gemarkung Theißen); c) zur dezentralen Beseitigung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben und von Fäkalschlamm aus Kläranlagen. 2. § 1 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: Die Stadt Zeitz betreibt zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht weitere jeweils selbständige öffentliche Einrichtungen in der Ortschaft Pirkau (ehemalige Gemeinde Döbris) Dr. Kunze Oberbürgermeister Zeitz, den 25. 09. 2015 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 17 MICHAELBOTE A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z Satzung über den vollständigen oder teilweisen Ausschluss der Schmutzwasserbeseitigungspflicht der Stadt Zeitz – Schmutzwasserbeseitigungsausschlusssatzung – Präambel Aufgrund des § 79a des Wassergesetzes für das Land SachsenAnhalt (WG LSA) vom 16. 03. 2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 17. 06. 2014 (GVBl. LSA S. 288, 342) i. V. m. §§ 4, 6, 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. 06. 2014 (GVBl. LSA S. 288) sowie dem am 06. 08. 2007 genehmigten Abwasserbeseitigungskonzept für das Entsorgungsgebiet Stadt Zeitz vom Dezember 2006 in der zurzeit gültigen Aktualisierung 2014, vom 19. 01. 2015, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 24. 09. 2015 folgende Satzung beschlossen: § 1 Allgemeines (1) Die Stadt Zeitz betreibt als Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der jeweils gültigen Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Zeitz (Abwasserbeseitigungssatzung) je eine rechtlich jeweils selbständige öffentliche Einrichtung a) zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung im Gebiet der Stadt Zeitz (Gemarkung Zeitz) und in den Ortschaften Nonnewitz (Gemarkung Nonnewitz), Zangenberg (Gemarkung Zangenberg), Luckenau (Gemarkung Luckenau) und Theißen (Gemarkung Theißen); b) zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung im Gebiet der Stadt Zeitz (Gemarkung Zeitz) und in den Ortschaften Nonnewitz (Gemarkung Nonnewitz), Zangenberg (Gemarkung Zangenberg), Luckenau (Gemarkung Luckenau) und Theißen (Gemarkung Theißen); c) zur dezentralen Beseitigung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben und von Fäkalschlamm aus Kläranlagen. sowie nach Maßgabe der für die Ortschaft Pirkau (ehemalige Gemeinde Döbris) maßgeblichen Satzung über die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen vom 16. 07. 2007 je eine rechtlich selbständige öffentliche Einrichtung zur a) zentralen Schmutzwasserbeseitigung und Behandlung b) zentralen Niederschlagswasserbeseitigung und -behandlung. (2) Die Stadt Zeitz ist berechtigt, nach Maßgabe des § 79a Abs. 1 WG LSA Abwasser aus ihrer Abwasserbeseitigungspflicht ganz oder teilweise auszuschließen, wenn 1. das Abwasser wegen seiner Art oder Menge nicht zusammen mit dem in Haushaltungen anfallenden Abwasser beseitigt werden kann (§ 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WG LSA), 2. eine Übernahme des Abwassers oder des Schlamms wegen technischer Schwierigkeiten, wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwandes oder aufgrund der Siedlungsstrukturen nicht angezeigt ist (§ 79a Abs. 1 Satz 1 Nr. WG LSA) oder 3. dies aus anderen Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses geboten ist (§ 79a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WG LSA) und eine gesonderte Beseitigung des Abwassers oder des Schlamms das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt oder 18 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 4. das Abwasser überwiegend gewerbliche oder industrielle Anteile aufweist, es in einem Gebiet über eine technisch selbständige Einrichtung zur Abwasserbeseitigung beseitigt wird und die Übernahme des Abwassers in gemeindliche Abwasseranlagen nicht erforderlich ist (§ 79 Abs. 1 Satz 2 WG LSA). (3) Der Ausschluss des Abwassers erstreckt sich nicht auf die Übernahme und Beseitigung des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers und des in Absetz- und Ausfaulgruben anfallenden Schlamms sowie die Überwachung der Selbstüberwachung und der Wartung von Kleinkläranlagen (§ 79a Abs. 1 Satz 3 WG LSA). (4) Wird ein Grundstück vollständig aus der Abwasserbeseitigungspflicht ausgeschlossen, umfasst der Ausschluss alle zur Abwasserbeseitigungspflicht gehörenden Teile für alles auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser, dass durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist sowie das sonst in die Kanalisation gelangende Wasser. Wird ein Grundstück nur teilweise aus der Abwasserbeseitigungspflicht ausgeschlossen, kann sich der Ausschluss sowohl auf einzelne Teilfunktionen der Abwasserbeseitigungspflicht beziehen als auch nur das Abwasser umfassen, dass durch industriell-gewerblichen oder landwirtschaftlichen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist; letzterenfalls verbleibt häusliches, sanitäres Abwasser in der Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Zeitz. (5) Die Anlagen 1 bis 4 sind Bestandteil der Satzung. § 2 Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht für Teile des Entsorgungsgebietes (1) Die in Anlage 1 (Tabelle 4.2 Grundstücke die an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossen werden sollen) dieser Satzung aufgeführten Grundstücke, die innerhalb der nächsten 10 Jahre, bis Ende 2023 gem. Ziff. 4.3 des Abwasserbeseitigungskonzepts der Stadt Zeitz an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden sollen, werden bis zur Möglichkeit der Inanspruchnahme eines zentralen, leitungsgebundenen Anschlusses von der Abwasserbeseitigungspflicht ausgenommen. Der Umfang des Ausschlusses der Abwasserbeseitigungspflicht für das jeweilige Grundstück ist in der Anlage vermerkt. (2) Die in Anlage 2 (Tabelle 4.3.1 Grundstücke die nicht an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossen werden sollen [Wohngrundstücke]), Anlage 3 (Tabelle 4.3.2 Grundstücke die nicht an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossen werden sollen [Grundstücke im Bereich Gewerbe oder Industrie]) und Anlage 4 (Tabelle 4.3.3 Grundstücke im Bereich Gewerbe oder Industrie, von denen nur das gewerblichindustrielle Abwasser nicht durch öffentliche Abwasseranlagen beseitigt wird) aufgeführten Grundstücke werden von der Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Zeitz ausgeschlossen. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z MICHAELBOTE (3) Ergeben sich aus den Anlagen 1 bis 4 widersprüchliche Angaben zur Grundstückslage, ist die Angabe des Flurstücks maßgebend. (4) Mit dem Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht ist im Umfang des Ausschlusses derjenige zur Beseitigung des Abwassers verpflichtet, bei dem das Abwasser oder der Schlamm anfällt (§ 79a Abs. 2 Satz 1 WG LSA). Schmutzwasserbeseitigungskonzepts, den Anschluss des Grundstücks an eine öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung vorzuschreiben (vgl. § 79a Abs. 3 WG LSA). Weiteren Bestandsschutz gewährt diese Satzung nicht. § 4 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. § 3 Aufhebung des Ausschlusses Die Stadt Zeitz kann durch Satzung den Ausschluss des Abwassers oder des Schlamms aus ihrer Abwasserbeseitigungspflicht wieder aufheben. Liegt ein Grundstück in einem Gebiet, für das das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Zeitz den Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage innerhalb der nächsten zehn Jahre nicht vorsieht, so ist die Stadt Zeitz gehindert, vor Ablauf von 15 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Genehmigung des Dr. Kunze Oberbürgermeister Zeitz, den 25. 09. 2015 Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Schmutzwasserbeitragssatzung – Präambel Aufgrund §§ 8 f., 11, 98 ff. des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) v. 17. 06. 2014 (GVBl. LSA S. 288) und der §§ 1, 2, 6, 10 und 16 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. 12. 1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. 12. 2014 (GVBl. LSA S. 522), hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung vom 24. 09. 2015 folgende Satzung beschlossen: sind ferner der Verbesserungs-, Anschaffungs-, Erweiterungsund Erneuerungsbeitrag. (4) Die Stadt Zeitz überträgt bzgl. der Herstellungsbeiträge I der Stadtwerke Zeitz GmbH (SWZ) die Befugnis zur Ermittlung der Berechnungsgrundlagen, zur Beitragsberechnung sowie zur Versendung von Beitragsbescheiden. Die Stadt Zeitz überträgt bzgl. der Herstellungsbeiträge II der WTE Betriebsgesellschaft mbH die Befugnis zur Ermittlung der Berechnungsgrundlagen, zur Beitragsberechnung sowie zur Ausfertigung von Beitragsbescheiden. § 1 Allgemeines § 2 Grundsatz (1) Die Stadt Zeitz betreibt nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 lit. a) ihrer Abwasserbeseitigungssatzung vom 19. 12. 1997 in der jeweils geltenden Fassung eine rechtlich selbständige öffentliche Einrichtung für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung. (2) Die Stadt Zeitz erhebt nach Maßgabe dieser Satzung Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die zur öffentlichen Einrichtung gemäß Abs. 1 gehörenden Abwasseranlagen (Abwasserbeitrag). (3) Abwasserbeiträge sind der Herstellungsbeitrag I und der Herstellungsbeitrag II. Der Herstellungsbeitrag I wird für Grundstücke erhoben, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Kommunalabgabengesetzes für das Land SachsenAnhalt (KAG-LSA) am 15. 06. 1991 über keinen dauerhaft gesicherten Anschluss bzw. keine dauerhaft gesicherte Anschlussmöglichkeit an eine bestehende, nicht lediglich provisorische zentrale öffentliche Abwasserbehandlungsanlage verfügten. Der Herstellungsbeitrag II (besonderer Herstellungsbeitrag) wird für Grundstücke erhoben, die bis mindestens zum Inkrafttreten des KAG-LSA am 15. 06. 1991 über einen dauerhaft gesicherten Anschluss an eine bestehende, nicht lediglich provisorische zentrale öffentliche Abwasserbehandlungsanlage verfügten bzw. die dauerhaft gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme hatten. Abwasserbeiträge (1) Die Stadt Zeitz erhebt, soweit der Aufwand nicht durch Gebühren gedeckt ist, für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der öffentlichen Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Beiträge von den Beitragspflichtigen i. S. v. § 6 Abs. 8 KAG-LSA, denen durch die Inanspruchnahme oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme ein Vorteil entsteht. (2) Der Beitrag deckt auch die Kosten für einen Anschlusskanal (Anschlussleitung vom Hauptsammler bis zur Grundstücksgrenze), nicht aber für zusätzliche Anschlusskanäle. (3) Aufgrund dieser Satzung werden nur Herstellungsbeiträge erhoben. Verbesserungs-, Anschaffungs-, Erweiterungs- und Erneuerungsbeiträge bedürfen einer gesonderten Satzungsregelung. § 3 Gegenstand der Beitragspflicht (1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die öffentliche Einrichtung gemäß § 1 Abs. 1 angeschlossen sind oder angeschlossen werden können und für die 1. eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 19 MICHAELBOTE sobald sie bebaut sind oder gewerblich genutzt werden dürfen, 2. eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung in der Gemeinde zur Bebauung oder gewerblichen Nutzung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentliche Einrichtung gemäß § 1 Abs. 1 tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen nach Abs. 1 nicht erfüllt sind. (3) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne. Ist ein vermessenes, im Grundbuch unter einem Grundbuchblatt oder im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchs unter einer eigenen Nummer eingetragenes Grundstück nicht vorhanden, so gilt die von den Beitragspflichtigen zusammenhängend genutzte Fläche als Grundstück. Der Beitragspflichtige ist in diesem Fall verpflichtet, die Grundstücksgröße nachprüfbar, insbesondere durch amtlich beglaubigte Dokumente, nachzuweisen. § 4 Beitragsmaßstab (1) Herstellungsbeitrag I und II werden nach einem nutzungsbezogenen Flächenmaßstab berechnet. Zur Ermittlung des Beitrags werden für das erste Vollgeschoss 100 % und für jedes weitere Vollgeschoss 60 % der beitragspflichtigen Grundstücksfläche nach Maßgabe des Abs. 3, in Ansatz gebracht (gewichtete beitragspflichtige Fläche). (2) Vollgeschosse im Sinne dieser Satzung sind 1. Geschosse, deren Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche (Fläche, die sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans oder aus der Baugenehmigung ergibt, sonst die natürliche Geländeoberfläche) hinausragt und die über mindestens 2/3 ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen, bleiben unberücksichtigt. Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, gelten nicht als Geschosse. 2. In Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 (§ 2 Abs. 3 Ziff. 1 und Ziff. 2 der Bauordnung des Landes SachsenAnhalt – BauO LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 09. 2013, GVBl. S. 440) gelten als Vollgeschosse bereits Geschosse, die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine für Aufenthaltsräume in solchen Gebäuden erforderliche lichte Höhe von 2,00 m haben. 3. Im Übrigen werden Geschosse, die keine Schrägen haben und wie ein Vollgeschoss zu Wohnzwecken oder Gewerbezwecken genutzt werden können, obwohl ihre lichte Höhe den Wert von 2,30 m nicht erreicht, ab einer lichten Höhe von 2,00 m wie Vollgeschosse behandelt. 4. Kann im Einzelfall wegen der Besonderheiten des Bauwerks kein Vollgeschoss im vorstehenden Sinne ermittelt werden, gilt bei gewerblich oder industriell genutzten Grundstücken je vollendeter 3,50 m und bei allen in anderer Weise baulich genutzten Grundstücken je vollendeter 2,30 m Höhe des Bauwerks (Traufhöhe) als ein Vollgeschoss. 20 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z 5. Gewidmete Kirchengebäude (die Kirche selbst, nicht aber auch angegliederte Wohn- und Verwaltungsgebäude) werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt. (3) Als beitragspflichtige Grundstücksfläche gilt bei Grundstücken: 1. die insgesamt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, wenn es baulich oder gewerblich nutzbar ist, 2. die teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und a) mit der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen, sofern sie nicht unter Nr. 6 oder 7 fallen, die Gesamtfläche des Grundstückes, wenn es baulich oder gewerblich nutzbar ist; b) mit der Restfläche im Außenbereich liegen, sofern sie nicht unter Nr. 6 oder 7 fallen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplans, wenn diese baulich oder gewerblich nutzbar ist; 3. die im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB oder § 35 Abs. 6 BauGB liegen sowie bei Grundstücken, die über die Grenzen einer solchen Satzung hinausreichen, sofern sie nicht unter Nr. 6 oder 7 fallen, die Fläche im Satzungsbereich, wenn diese baulich oder gewerblich genutzt werden kann; 4. für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB oder § 35 Abs. 6 BauGB besteht und die nicht unter Nr. 6 oder 7 fallen, a) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, b) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Fläche, die dem Innenbereich als einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 34 Abs. 1 BauGB) zuzuordnen ist; 5. die über die sich nach Nr. 2 lit. b) oder Nr. 4 lit. b) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen der jeweiligen Straßengrenze bzw. im Fall von Nr. 4 der der Straße zugewandten Grundstücksseite und einer Linie hierzu, die in dem gleichmäßigen Abstand verläuft, der der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung entspricht; 6. für die durch Bebauungsplan oder Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB oder § 35 Abs. 6 BauGB die Nutzung als Wochenendhausgebiet oder eine sonstige Nutzung ohne oder mit nur untergeordneter Bebauung als Dauerkleingarten, Schwimmbäder, Camping- und Festplätze festgesetzt ist oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 Abs. 1 BauGB), soweit das möglich ist, tatsächlich so genutzt werden, 75 % der Grundstücksfläche; 7. für die durch Bebauungsplan oder Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB die Nutzung als Sportplatz oder als Friedhof festgesetzt ist oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 Abs. 1 BauGB) tatsächlich so genutzt werden sowie bei Grundstücken, für die durch Bebauungsplan oder Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB die Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt ist, die Grundfläche der an die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl (GRZ) 0,2. Die so er- A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z MICHAELBOTE mittelte Fläche wird diesen Baulichkeiten dergestalt zugeordnet, dass ihre Grenzen jeweils im gleichen Abstand von den Außenwänden der Baulichkeiten verlaufen, wobei bei der Überschreitung der Grundstücksgrenze durch diese Zuordnung eine gleichmäßige Flächenergänzung auf dem Grundstück erfolgt. Ist die so errechnete und zugeordnete Vorteilsfläche größer als das Buchgrundstück, ist nur die Fläche des Buchgrundstücks maßgebend; 8. die im Außenbereich liegen und bebaut sind, die Grundstücksfläche der an die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen Baulichkeiten geteilt durch die GRZ 0,2. Diese ermittelte Fläche wird diesen Baulichkeiten dergestalt zugeordnet, dass ihre Grenzen jeweils im gleichen Abstand von den Außenwänden der Baulichkeiten verlaufen, wobei bei einer Überschreitung der Grundstücksgrenze durch diese Zuordnung eine gleichmäßige Flächenergänzung auf dem Grundstück erfolgt. Ist die so errechnete und zugeordnete Vorteilsfläche größer als das Buchgrundstück, ist nur die Fläche des Buchgrundstücks maßgebend; 9. die im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen und für die durch Planfeststellung, im bergrechtlichen Betriebsplan oder einen diesen Maßnahmen ähnlichen Verwaltungsakt eine der baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist (z. B. Abfalldeponie, Untergrundspeicher pp.) die Fläche des Grundstückes, auf die sich die Planfeststellung, der Betriebsplan oder der Verwaltungsakt bezieht, wobei die Flächen unberücksichtigt bleiben, die abwasserrelevant nicht nutzbar sind. (4) Als Zahl der Vollgeschosse nach Abs. (2) gilt bei Grundstücken: 1. die ganz oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen a) die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse; b) für die im Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse die Höhe der baulichen Anlage festgesetzt ist, in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO, die durch 3,5 und in allen anderen Baugebieten die durch 2,3 geteilte höchstzulässige Gebäudehöhe auf ganze Zahlen abgerundet; c) für die im Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Höhe der baulichen Anlagen, sondern nur eine Baumassenzahl festgesetzt ist, die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl auf ganze Zahlen abgerundet; d) auf denen nur Garagen oder Stellplätze erstellt werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene; e) für die in einem Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Höhe der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl bestimmt ist, wenn aa) für sie durch Bebauungsplan eine Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt ist, die Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse; bb) für sie durch Bebauungsplan eine Nutzung als Wochenendhausgebiet festgesetzt ist, die Zahl von einem Vollgeschoss; cc) sie in anderen Baugebieten liegen, der in der näheren Umgebung überwiegend festgesetzte und/ oder tatsächlich vorhandene (§ 34 BauGB) Berechnungswert nach lit. a) bis lit. c); 2. für die durch Bebauungsplan eine sonstige Nutzung ohne oder nur mit untergeordneter Bebauung als Dauerkleingärten, Schwimmbäder, Camping-, Sport- und Festplätze sowie Friedhöfe festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden, die Zahl von einem Vollgeschoss; 3. auf denen die Zahl der Vollgeschosse nach Nr. 1 lit. a), lit. d), lit. e) oder Nr. 2 oder die Höhe der baulichen Anlagen nach Nr. 1 lit. b) bzw. die Baumassenzahl nach lit. c) überschritten wird, die tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse bzw. die sich nach der tatsächlich vorhandenen Bebauung ergebenden Berechnungswerte nach Nr. 1 lit. b) bis lit. c); 4. für die kein Bebauungsplan besteht und die innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) liegen, wenn sie a) bebaut sind, die höchste Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse, b) unbebaut sind, die Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; 5. die im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen und bebaut sind, die Zahl der Vollgeschosse der angeschlossenen Baulichkeiten; 6. die im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen und für die durch Planfeststellung, bergrechtlichen Betriebsplan oder einem diesen Maßnahmen ähnlichen Verwaltungsakt eine der baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist, bezogen auf die Fläche nach Abs. 3 Nr. 9 a) die höchste Zahl der durch die Planung oder ihr vergleichbaren Rechtsakt zugelassenen Vollgeschosse; b) die Zahl von einem Vollgeschoss, wenn die Fachplanung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält; (5) Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB oder nach § 35 Abs. 6 BauGB liegen, sind zur Feststellung der Zahl der Vollgeschosse die Vorschriften entsprechend anzuwenden, wie sie bestehen für 1. Bebauungsplangebiete, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind; 2. die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält. § 5 Beitragssatz (1) Der Beitragssatz für den Herstellungsbeitrag I beträgt EUR 1,52 pro Quadratmeter der gewichteten beitragspflichtigen Grundstücksfläche. (2) Der Beitragssatzung für den Herstellungsbeitragt II beträgt EUR 0,93 pro Quadratmeter der gewichteten beitragspflichtigen Grundstücksfläche. § 6 Beitragspflichtige (1) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig. Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 21 MICHAELBOTE Art. 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch i. d. F. vom 21. 09. 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. 07. 2014, belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Inhaber dieses Rechts beitragspflichtig. (2) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt anstelle des Eigentümers der Verfügungsberechtigte i. S. v. § 8 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes i. d. F. vom 29. 03. 1994 (BGBl. I S. 709), zuletzt geändert durch Art. 3 Flächenerwerbsänderungsgesetz vom 03. 07. 2009 (BGBl. I S. 1688). (3) Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungsund Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. § 7 Entstehung der Beitragspflicht (1) Die Beitragspflicht für den Herstellungsbeitrag I entsteht, sobald das Grundstück an die betriebsfertig hergestellte zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage vor dem Grundstück angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit dem Inkrafttreten der Beitragssatzung. (2) Im Falle des § 3 Abs. 2 entsteht die Beitragspflicht mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens jedoch mit Inkrafttreten der Beitragssatzung. (3) Die Beitragspflicht für den Herstellungsbeitrag II entsteht, sobald das Grundstück durch die Anbindung an die öffentliche Einrichtung gemäß § 1 Abs. 1 entwässert wird oder entwässert werden kann, frühestens jedoch mit dem Inkrafttreten der Beitragssatzung. § 8 Vorausleistung (1) Auf die künftige Beitragsschuld können angemessene Vorausleistungen der zu erwartenden Beitragsschuld verlangt werden, sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist. Die Vorausleistung ist mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht beitragspflichtig ist. (2) Ist die Beitragsschuld drei Jahre nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheides noch nicht entstanden, kann die Vorausleistung zurückverlangt werden, wenn die öffentliche Einrichtung gemäß § 1 Abs. 1 bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht nutzbar ist. Der Rückzahlungsanspruch ist ab Erhebung der Vorausleistung mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) jährlich zu verzinsen. § 9 Veranlagung und Fälligkeit Der Abwasserbeitrag wird durch Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Das gleiche gilt für die Erhebung einer Vorausleistung. § 10 Ablösung In Fällen, in denen die sachliche Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, kann die Ablösung durch Vertrag vereinbart werden. Die Höhe des Ablösebetrags ist nach Maßgabe des in § 4 22 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z bestimmten Beitragsmaßstabes und des in § 5 festgelegten Beitragssatzes zu ermitteln und in der Ablösevereinbarung auszuweisen. Durch Zahlung des vereinbarten Ablösungsbetrages wird die Beitragspflicht endgültig abgegolten. § 11 Billigkeitsregelungen (1) Übergroße Grundstücke, die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienen, sind gemäß § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG-LSA nur begrenzt zu veranlagen oder heranzuziehen. Ausgehend von einer Durchschnittsgröße der nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienenden Grundstücke im Entsorgungsgebiet von 860 m² gelten als i. S. v. § 6c Abs. 2 Satz 2 KAG-LSA solche Grundstücke als übergroß, deren Größe 30 vom Hundert (Begrenzungsfläche) oder mehr über der Durchschnittsgröße liegt. In diesem Sinne übergroße Grundstücke, die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienen, werden nur in Größe der Begrenzungsfläche (1.118 m²) in vollem Umfang, hinsichtlich der übrigen Fläche zu 50 v. H. des nach dieser Satzung zu berechnenden Abwasserbeitrages herangezogen. (2) Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die auf der durch § 4 Abs. 3 Nr. 3 bis 5 bestimmten Grundstücksfläche oder auf einem unter § 4 Abs. 3 Nr. 6 und 9 fallenden Grundstück errichtet sind und die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die öffentliche Einrichtung gemäß § 1 Abs. 1 auslösen oder nicht angeschlossen werden dürfen und tatsächlich nicht angeschlossen sind, bleiben beitragsfrei (§ 6c Abs. 3 KAG-LSA). Der Beitragsfreiheit solcher Gebäude oder solcher selbständigen Gebäudeteile ist dergestalt Rechnung zu tragen, dass die beitragsfreien Gebäude oder selbständigen Gebäudeteile bei der Feststellung der Zahl der Vollgeschosse nach § 4 Abs. 4 und 5 unberücksichtigt bleiben. (3) Ändern sich für die nach Abs. 1 und 2 nur begrenzt herangezogenen Grundstücke nachträglich die für die begrenzte Heranziehung maßgeblichen Umstände und erhöht sich dadurch der Vorteil, so entsteht ein zusätzlicher Beitrag. (4) Für weitere Billigkeitsmaßnahmen wie die Stundung des Beitrags, den teilweisen oder vollständigen Erlass des Beitrags oder die Beitragszahlung in Form einer Rente gilt § 13a KAGLSA in der jeweils geltenden Fassung. § 12 Auskunfts-, Duldungs- und Anzeigepflichten (1) Die Beitragspflichtigen und ihre Vertreter haben der Stadt Zeitz, Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz, bzw. dem von ihr Beauftragten jede Auskunft zu erteilen, die für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderlich ist. Sie sind verpflichtet, der Stadt Zeitz für die Höhe der Beitragsschuld maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen Auskunft zu erteilen. (2) Die Stadt Zeitz bzw. der von ihr Beauftragte können an Ort und Stelle ermitteln. Die nach Abs. 1 zur Auskunft verpflichteten Personen haben dies zu ermöglichen, zu dulden und soweit möglich die Ermittlung zu unterstützen. (3) Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist der Stadt Zeitz, Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz, sowohl A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z MICHAELBOTE vom bisherigen Grundstückseigentümer als auch vom neuen Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. (4) Sind auf dem Grundstück Anlagen vorhanden, die die Berechnung des Beitrags beeinflussen, so hat der Beitragspflichtige dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dieselbe Verpflichtung besteht für ihn, wenn solche Anlagen neugeschaffen, geändert oder beseitigt werden. (5) Da sich die Stadt Zeitz gemäß § 1 Abs. 3 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadtwerke Zeitz GmbH als Betriebsführer (Beauftragter) und gem. § 1 Abs. 4 dieser Satzung im Rahmen der Abgabenerhebung bedient, gelten die Auskunfts- und Anzeigepflichten gegen die Stadt Zeitz, Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz, als erfüllt, wenn die zur Erfüllung der Verpflichtung notwendigen Auskünfte und Anzeigen gegenüber dem Beauftragten ergangen sind. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu EUR 10.000,00 geahndet werden. (3) Die Anwendung von Zwangsmitteln richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Gesetzes über öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der jeweils gültigen Fassung. § 15 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Kanalanschlussbeitragssatzung – vom 08. 12. 1994 i. d. F. der 5. Änderung vom 01. 10. 2014 (Michaelbote vom 25. 10. 2014) außer Kraft. § 13 Datenverarbeitung (1) Zur Feststellung der sich aus dieser Satzung ergebenden Abgabepflichten sowie zur Festsetzung und Erhebung dieser Abgaben ist die Erhebung (§ 2 Abs. 4 Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 18. 02. 2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. 09. 2011 – DSG LSA), die Verarbeitung (§ 2 Abs. 5 DSG LSA) und die Nutzung (§ 2 Abs. 6 DSG LSA) der hierfür erforderlichen personen- und grundstücksbezogenen Daten gemäß §§ 9 und 10 DSG LSA (insbesondere Vorund Zuname der Abgabepflichtigen und deren Anschriften; Grundstücksbezeichnung nebst Größe und Grundbuchbezeichnung; Wasserverbrauchsdaten) durch die Stadt Zeitz zulässig. (2) Die Stadt Zeitz darf die für Zwecke der Grundsteuer, des Liegenschaftsbuches, des Melderechts, der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung bekannt gewordenen personen- und grundstücksbezogenen Daten für die in Abs. 1 genannten Zwecke nutzen und sich die Daten von den entsprechenden Behörden (z. B. Finanz-, Kataster-, Einwohnermelde- und Grundbuchamt) übermitteln lassen, was auch im Wege automatischer Abrufverfahren erfolgen kann. Dr. Kunze Oberbürgermeister Zeitz, den 25. 09. 2015 § 14 Ordnungswidrigkeiten und Zwangsmittel (1) Ordnungswidrig i. S. v. § 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG LSA handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen 1. § 12 Abs. 1 die für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderlichen Auskünfte und Meldungen nicht erteilt; 2. § 12 Abs. 2 verhindert, dass die Stadt Zeitz bzw. der von ihr Beauftragte an Ort und Stelle ermitteln kann oder die dazu erforderliche Hilfe verweigert; 3. § 12 Abs. 3 den Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück nicht innerhalb eines Monats schriftlich anzeigt; 4. § 12 Abs. 4 Satz 1 nicht unverzüglich schriftlich anzeigt, dass Anlagen auf dem Grundstück vorhanden sind, die die Berechnung der Abgabe beeinflussen; 5. § 12 Abs. 4 Satz 2 die Neuanschaffung, Änderung oder Beseitigung solcher Anlagen nicht schriftlich anzeigt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen (Abgabengefährdung). 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 23 MICHAELBOTE A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z Information zur Erhebung des Herstellungsbeitrags II Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz betreibt mit der Zentralkläranlage in 06729 Elsteraue/OT Göbitz eine zentrale öffentliche Abwasseranlage zur Schmutzwasserbeseitigung in seinem Entsorgungsgebiet. Gemäß § 6 KAG LSA ist der EB Abwasserbeseitigung Zeitz verpflichtet, alle Grundstückseigentümer, denen durch die tatsächliche oder mögliche Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasseranlage ein Vorteil entsteht, über die Erhebung von Herstellungsbeiträgen an den Investitionskosten für diese Anlage zu beteiligen. Die Beitragserhebung wird insoweit regelmäßig durch die Kommunalaufsicht kontrolliert und überwacht. Von den Grundstückseigentümern, deren Grundstücke erst nach dem Inkrafttreten des ersten Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) am 15. 06. 1991 erstmalig einen dauerhaft gesicherten Anschluss oder eine dauerhaft gesicherte Anschlussmöglichkeit an die zentrale öffentliche Abwasseranlage erhielten/erhalten, erhebt der EB Abwasserbeseitigung Zeitz schon seit 1994 einen Herstellungsbeitrag I. Aufgrund der Änderung/Ergänzung des KAG LSA im Jahr 2014, welche sich aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt seit 2003 entwickelt hat, haben sich nunmehr auch jene Grundstückseigentümer, für deren Grundstücke bereits zum Stichtag 15. 06. 1991 ein dauerhafter Vorteil einer zentralen öffentlichen Anschlussmöglichkeit vorlag, an der Finanzierung der zentralen öffentlichen Abwasseranlage zu beteiligen (Herstellungsbeitrag II), soweit diese aufgrund verschiedener Anforderungen technisch erneuert wird. Dabei muss die technische Erneuerung nicht zwingend bereits erfolgt sein, sondern kann sich auch auf zukünftig erforderliche Maßnahmen beziehen. Die überwiegende Anzahl der öffentlich rechtlichen Abwasserentsorger in Sachsen-Anhalt, für die der Tatbestand der besonderen Herstellung für sogenannte Altanschlussnehmer zutrifft, haben die Erhebung des besonderen Herstellungsbeitrages (auch Herstellungsbeitrag II genannt) bereits in Angriff genommen oder gar abgeschlossen. Hierbei werden für das erste Vollgeschoss 100 % und für jedes weitere Vollgeschoss jeweils 60 % der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. Als Vollgeschoss gelten alle Geschosse, deren Deckenhöhe im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen, bleiben unberücksichtigt. Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, gelten nicht als Vollgeschosse. Einzelheiten zur Feststellung der Geschossigkeit, insbesondere hinsichtlich der baurechtlichen Einordnung der Grundstückslage, bei Gebäuden mit bauwerklichen Besonderheiten, bei industriell genutzten Gebäuden oder gewidmeten Kirchengebäuden werden gesondert in der Satzung geregelt. Als Grundstücksfläche gilt zunächst die Gesamtfläche des Grundstücks, wenn es baulich oder gewerblich nutzbar ist. Übergroße Grundstücke, die überwiegend zu Wohnzwecken dienen, werden nur begrenzt veranlagt. Bis zur Begrenzungsfläche von 1.118 m² werden sie in vollem Umfang (100 %), für die darüber hinausgehende Fläche nur zu 50 % des normalen Abwasserbeitrages herangezogen. 100 % 50 % bis einschließlich 1.118 m² über 1.118 m² Besonderheiten zur Flächenberechnung des einzelnen Grundstücks, insbesondere wegen seiner speziellen Lage im Innen-/ Außenbereich oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch oder § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB), werden auch hier gesondert in der Satzung geregelt. Die Erfahrungen anderer Verbände haben gezeigt, dass die Beitragserhebung speziell beim Herstellungsbeitrag II zahlreiche Fragen seitens der Grundstückseigentümer aufgeworfen hat. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz wurden die Voraussetzungen zur Erhebung des Herstellungsbeitrags II nunmehr ebenfalls geschaffen. Die wichtigsten wollen wir Ihnen nachfolgend beantworten. Bei weiteren Fragen können Sie sich selbstverständlich gerne an uns wenden. Die Erhebung des Herstellungsbeitrags II erfolgt demnach auf der Grundlage der Beitragskalkulation vom 21. 08. 2015 sowie der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Zeitz (Schmutzwasserbeitragssatzung), welche am 24. 09. beschlossen und am 02. 10. 2015 im Amtsblatt der Stadt Zeitz hiermit bekannt gemacht wird. Wer ist Altanschlussnehmer? Als Altanschlussnehmer werden all jene Grundstückseigentümer bezeichnet, deren Grundstück bereits vor dem 15. 06. 1991 an eine zentrale Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen war oder angeschlossen werden konnte. Davon sind Anschlüsse aus DDR- Zeiten, aber auch noch ältere Anschlüsse betroffen. Gemäß § 5 der Schmutzwasserbeitragssatzung wurde der Beitragssatz für den Herstellungsbeitrag II mit 0,93 € pro m² gewichteter beitragspflichtiger Fläche festgesetzt. Die gewichtete beitragspflichtige Fläche wird aus der Grundstücksfläche und einem Faktor für die Geschossigkeit der vorhandenen oder auch der rechtlich zulässigen Bebauung ermittelt. 24 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 Von diesen Altanschlussnehmern sind die Neuanschlussnehmer, deren Grundstücke erstmals nach dem 15. 06. 1991 an die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen werden konnten oder angeschlossen wurden, abzugrenzen. Neuanschlussnehmer werden seit diesem Zeitpunkt mit einem Herstellungsbeitrag I belegt. Die Bescheidempfänger für den Herstellungsbeitrag I haben einen größeren Vorteil, daher ist dieser Beitragssatz größer als der für den Herstellungsbeitrag II. A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z MICHAELBOTE Warum soll ich als Altanschlussnehmer, mehr als 25 Jahre nach der Wende, jetzt noch einen Beitrag zahlen? Nach der eindeutigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt ist es rechtswidrig, nur die Neuanschlussnehmer an der Finanzierung der zentralen öffentlichen Abwasseranlage zu beteiligen, weil damit der Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 des Grundgesetzes verletzt wird. Wieso war die alte Abgabenerhebung ungerecht? Die Kosten für die Abwasserbeseitigung werden durch die Erhebung von Beiträgen und Gebühren gedeckt. Ein Beitrag ist eine einmalige Beteiligung des Grundstückseigentümers an den Investitionen für die öffentliche zentrale Abwasseranlage, wobei aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen eine 100%ige Deckung der Investitionskosten durch Beiträge nicht möglich ist. Der ungedeckte Teil der Investitionskosten fließt neben den laufenden Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung der Abwasseranlage in die verbrauchsabhängigen Abwassergebühren ein. Da Altanschlussnehmer und Neuanschlussnehmer den gleichen Gebührensatz zahlen, werden die Beitragszahler (Neuanschlussnehmer) letztlich höher belastet werden als Nichtbeitragszahler (Altanschlussnehmer). Diese Benachteiligung ist nun durch die Erhebung von Beiträgen gegenüber den Altanschlussnehmern, oder – wenn eine Erhebung nicht mehr möglich ist – durch deutlich unterschiedliche Gebührensätze für Beitragszahler und Nichtbeitragszahler zu beseitigen, wobei die Nichtbeitragszahler mit wesentlich höheren Gebühren zu belasten wären. Wofür soll ich einen Beitrag zahlen? Vor meinem Grundstück wurde nichts neu gebaut. Hier liegt das wohl größte Verständnisproblem. Werden Neuanschlussnehmer mit einem Beitrag belegt, wurde zuvor deutlich sichtbar eine entsprechende (Kanalbau)Leistung vor ihrem Grundstück erbracht. Bei Altanschlussnehmern muss dagegen keine unmittelbare Baumaßnahme im Auftrag des EB Abwasserbeseitigung zu sehen sein. Dennoch nehmen letztlich Alt- wie Neuanschlussnehmer dieselbe Leistung bzw. den gleichen Vorteil eines Anschlusses oder einer Anschlussmöglichkeit an die öffentliche zentrale Abwasseranlage als Gesamtanlage in Anspruch. Demnach sind auch die Kosten der Gesamtanlage von allen Anschlussnehmern gemeinsam und gleichermaßen zu tragen, auch wenn vor jedem einzelnen Grundstück verständlicher Weise nur ein Bruchteil dieser Gesamtanlage aus komplettem Kanalnetz, Druckrohrleitungen, Pumpwerken, Vorreinigungsanlagen, Zentralklärwerk etc. existiert. Am anschaulichsten ist das mit unserem Zentralklärwerk darzustellen. Dieses wurde 1997 in Betrieb genommen. An seiner Beitragsfinanzierung haben sich bisher nur die Empfänger eines Bescheides für Herstellungsbeitrag I beteiligt, nicht aber die Grundstücke, die bereits vor dem 15. 06. 1991 angeschlossen waren. Wie errechnet sich der Beitragssatz? Zur Ermittlung der Beitragssätze wurde eine Kalkulation durchgeführt. Die Kalkulation unterscheidet zwischen dem Herstellungsbeitrag I und II. Herstellungsbeitrag I (Neuanschlussnehmer): Bei der Kalkulation des Herstellungsbeitrags I werden alle vergangenen (ab 15. 06. 1991) und künftigen Investitionsaufwendungen des EB Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß dem Abwasserbeseitigungskonzept erfasst. Dabei ist die Abwasseranlage in ihrer Gesamtheit zu betrachten. Diese besteht nicht nur aus dem einzelnen Grundstücksanschluss oder dem Kanal vor einem einzelnen Grundstück, sondern aus einem großen Kanalnetz von mehreren hundert Kilometern Länge, diversen technischen Anlagen (Pumpwerke, Druckrohrleitungen etc.) sowie dem Zentralklärwerk in Göbitz. Von diesen Aufwendungen werden alle gewährten Fördermittel sowie die Kosten für die Ableitung von Niederschlagswasser über das Mischwassersystem abgezogen. Die danach verbleibende Kostensumme wird durch die Gesamtfläche aller erschlossenen/anschließbaren Grundstücke im Entsorgungsgebiet (Solidargemeinschaft) geteilt, woraus sich der höchstmögliche Beitragssatz ergibt. Der letztlich erhobene Beitragssatz wird nach einer eingehenden Beratung und Interessenabwägung durch einen Beschluss der Mitglieder des Stadtrates festgelegt. Der tatsächliche Beitragssatz darf den kalkulierten höchstmöglichen Beitragssatz nicht überschreiten. Der Beitragssatz für den Herstellungsbeitrag I beträgt 1,52 €/ qm der gewichteten beitragspflichtigen Grundstücksfläche. Herstellungsbeitrag II (Altanschlussnehmer): Im Rahmen der Kalkulation des Herstellungsbeitrages II werden nur jene Investitionsmaßnahmen nach dem 15. 06. 1991 berücksichtigt, die die Abwasserbeseitigung/Abwasserbeseitigungsanlagen hinsichtlich der Reinigungsleistung und der technischen Ausstattung (gegenüber ihrem letzten tatsächlichen Zustand vor den betroffenen Maßnahmen) verbessern. Technische Erneuerungen im Bereich der Abwasserbeseitigung führen zu einer Verbesserung der Abwasserqualität und damit zu einer Minderbelastung unserer Gewässer. Die entsprechenden Investitionskosten werden auch hier nach dem Prinzip der Solidargemeinschaft auf die Gesamtfläche der bevorteilten Grundstücke umgelegt. Der Beitragssatz für den Herstellungsbeitrag II beträgt 0,93 €/ qm der gewichteten beitragspflichtigen Grundstücksfläche. Für alle Grundstücke im Entsorgungsgebiet, die den gleichen Erschließungstatbestand haben (Neuanschlussnehmer oder Altanschlussnehmer), gilt auch der jeweils gleiche Beitragssatz. Warum wird der Beitrag anhand der Grundstücksfläche erhoben? Der Beitrag ist eine öffentliche Last, die auf dem Grundstück ruht. Daher ist auch nur ein grundstücksbezogener Beitragsmaßstab zulässig bzw. hat vor der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Bestand. Maßstäbe wie die Anzahl der auf dem Grundstück lebenden Personen oder die Höhe des Abwasseranfalls sind dagegen unzulässig. Was passiert mit den Beitragseinnahmen? Die Einnahmen zum Herstellungsbeitrag II werden ausschließlich für die Ablösung von Krediten, die in der Vergangenheit für die 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 25 MICHAELBOTE A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z Erstellung von Abwasseranlagen (z. B. für das Zentralklärwerk) aufgenommen wurden sowie für neue Inverstitionen in zur Verbesserung unserer Abwasseranlagen eingesetzt. Die Auflösungsbeträge werden unmittelbar zur Reduzierung der Abschreibungen eingesetzt. Dies hat positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Gebühren für alle und die Abgabengerechtigkeit. Zum gleichen Zeitpunkt ist auch die Beitragszahlung fällig, d.h. der Beitrag muss auf das im Bescheid angegebene Konto des EB Abwasserbeseitigung Zeitz überwiesen sein; dies übrigens auch dann, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben. Wird Ihrem Widerspruch stattgegeben, erhalten Sie den ggf. zu viel bezahlten Betrag erstattet. Ich habe meinen Anschluss zu DDR-Zeiten selbst hergestellt. Werden meine Eigenleistungen auf meinen Beitrag angerechnet? Eine Anrechnung kann nicht erfolgen, zumal die betreffenden Anlagenteile als kostenlos übertragenes Anlagevermögen nicht in die Beiträge einfließen. Außerdem sind vom Grundsatz her alle Anlagen, die im öffentlichen Bereich liegen, mit dem Einigungsvertrag Eigentum der jeweiligen Stadt oder Gemeinde bzw. des öffentlichen Abwasserentsorgers geworden. Mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit ist kein Widerspruchsgrund! Was ist der sogenannte Vorteil? Warum ist nur der Grundstückseigentümer und nicht der Mieter von der Beitragszahlung betroffen? Beitragspflichtig ist immer nur der Grundstückseigentümer. Eine Erschließung, ob mit Strom, Gas, Wasser, Abwasser oder einer Straße, ist stets grundstücksbezogen! Der Eigentümer (oder ein sonstiger dinglich Nutzungsberechtigter) nutzt das Grundstück auf Dauer, er ist verfügungsberechtigt (er kann das Grundstück z. B. verkaufen oder anders nutzen), ihm stehen eventuelle Wertsteigerungen zu, er kann für die Nutzung seines Eigentums eine Gegenleistung (Miete oder Pacht) fordern. Die Erschließung dient dem Grundstück dauernd. Ein Mieter nutzt ein Grundstück jedoch nur für die Zeit der Mietdauer, weshalb Mieter nicht in die Beitragserhebung einzubeziehen sind. Ebenso ist der durch den Grundstückseigentümer gezahlte Beitrag nicht über die Betriebskostenabrechnung auf Mieter umlegbar. Mieter werden demnach nicht an der Beitragserhebung beteiligt. – Sie profitieren im Gegenteil von der Beitragserhebung, da sich die Beitragseinnahmen letztlich positiv auf die Höhe der Abwassergebühren (verbrauchsabhängige Benutzungsgebühren) und damit die Wohnnebenkosten auswirken. Wann muss ich mit dem Bescheid rechnen? Die Vorbereitungen für die Beitragserhebung sind im Großen und Ganzen abgeschlossen, so dass die ersten Beitragsbescheide zeitnah, beginnend im Oktober 2015, versandt werden. Aufgrund der Änderung/Ergänzung des KAG LSA um eine Höchstverjährungsfrist von 10 Jahren und einer Nachlauffrist bis 31. 12. 2015 muss die Beitragsbescheidung bis dahin abgeschlossen sein. Der Bescheid enthält alle dem EB Abwasserbeseitigung Zeitz aufgrund amtlicher Daten vorliegenden Angaben zum Grundstück. Sollten die Daten im Ausnahmefall nicht korrekt sein, besteht die Möglichkeit, diese unter Vorlage amtlicher Daten durch den Grundstückseigentümer zu ändern. Der Beitragsbescheid an sich wird einen Monat nach Bekanntgabe bestandskräftig, soweit von den in der Rechtsbehelfsbelehrung aufgezeigten Rechtsmitteln kein Gebrauch gemacht wird. 26 6. Jahrgang | 2. Oktober 2015 Ich habe nur ein kleines Einkommen und/oder nicht genug Geld, den Beitrag in einer Summe zu zahlen. Was kann ich tun? In diesem Falle besteht auf der Grundlage des KAG LSA die Möglichkeit einer Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarung. Bitte treten Sie rechtzeitig – in jedem Falle vor Eintritt der Fälligkeit einen Monat nach Erhalt des Bescheides – an uns heran. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Beitragsbescheid. Beachten Sie, dass bei Überschreitung der Fälligkeit per Gesetz Säumniszuschläge von immerhin einem Prozent der offenen Summe je angefangenem Monat entstehen. Stundungszinsen liegen dagegen deutlich niedriger. Die Zinssätze sind gesetzlich vorgeschrieben und unabhängig vom Marktzins. Eine Stundung kann in Abhängigkeit Ihrer finanziellen Möglichkeiten über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren ab Fälligkeit erfolgen. Darüber hinausgehende Zeiträume sind nur im Einzelfall als Verrentung mit entsprechender Grundbucheintragung möglich. H. 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Oktober 2015 27 MICHAELBOTE A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z Spanndecken Mehr als eine Renovierung – Spanndecken werten Räume auf Familienbetrieb Lorenz seit 140 Jahren Heute sehnen sich viele Menschen nach einer hellen und modernen Einrichtung. Alte, rissige oder gar mit Holz verkleidete Decken passen da nicht mehr zum aktuellen Stil. Aber wie wird aus einer alten Decke eine neue? Die Spanndecke von Portas bietet hier eine einfache Lösung. Ohne Ausräumen der Möbel und in nur einem Tag montieren die Spezialisten von Europas Renovierer Nr. 1 eine neue glatte Decke direkt unter die Vorhandene. Die ebene Fläche schafft eine besondere Atmosphäre, die jeden Raum veredelt. So lassen sich Räume nicht nur renovieren, sondern vor allem optisch aufwerten. Details zur einfachen, schnellen und sauberen Deckenrenovierung gibt es unter www.portas.de. Wir erhalten Werte, denn renoviert wird nur, was tatsächlich erneuert werden muss. 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