Ausgabe September (Veröffentlichung am 2.10.2015)

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Ausgabe September (Veröffentlichung am 2.10.2015)
6. Jahrgang | 2. Oktober 2015
MICH AELBOTE
AMTSBL AT T DER STADT ZEITZ
Zeitz is(s)t süß
6. Zeitzer Zuckerfest vom 9. bis 11. Oktober 2015
in der Innenstadt
9. –11. Oktober 2015
SONDERBEILAGE
PROGRAMM
2015
Freitag, 9. Oktober
(Altmarkt)
18.30 Uhr v Zetti-Zelt
Zuckerfestes und
Eröffnung des Zeitzer
eister
Fassbieranstich mit Oberbürgerm
Dr. Volkmar Kunze
19.00 Uhr v Zetti-Zelt
mit der AC/DCffnungsparty
Zuckerfest-Erö
aus Halle & DJ
Cover-Band „The Jailbreakers“
19.00 Uhr v Weindorf
Alten Mälzerei.
mit Wein & Musik in der
Eröffnung des Weindorfes
Region!
der
Probieren Sie die Weine
11.00 Uhr v Innenstadt
besuchen
r, Kinderanimationen,
Drehorgelspieler, Straßenkünstle
Soccer-Turder Welt u.v.m., Human-TableSie das „kleinste“ Kino
Zuckerstraße,
Kinderflohmarkt in der
nier der Stadtwerke Zeitz,
die Zuckerfabrik
Zuckerrundfahrten durch
12.00 Uhr v Innenstadt
u.v.m.
Is A Girl, Couch Poet,
Straßenmusik u. a. Adam
das Stelzenfahrrad,
in der Künstlergasse,
rungen
Theatervorfüh
u.v.m.
der Schokoladenmaler
13.00 Uhr v Weindorf
Schütz
Singer/Songwriter Georg
14.00 Uhr v Zetti-Zelt
Body & Soul, u.v.m.
The Hornets, Tanzgruppe
2015
15.00 Uhr v Zuckerstraße
& DJ Sali
Samstag, 10. Oktober
mit Frank Schwanethal
Jugendtanz im „Damals“
10.00 Uhr v Innenstadt
Innenstadt,
Zeitzer
gesamten
in der
Richard Istel
15.00 Uhr v Zetti-Zelt
Beginn des Zuckerfestes
der Zuckerstraße,
Schokoladenmarkt, in
TV-Humorist Günti –
rten
buntes Treiben auf dem
Zuckerrundfah
den „süßen“ Plätzen,
Der Mann für alle Fälle!
im Weindorf und auf
16.00 Uhr v Zetti-Zelt
durch die Zuckerfabrik
Straße)
–
(Roßmarkt, Wendische
Gute Laune ohne Ende
10.00 Uhr v Zuckerstraße
& Klaus
s durch OB Dr. Kunze
Die neue Show mit Gitte
Anschnitt des Zeitzer Zuckerkuchen
17.30 Uhr v Zetti-Zelt
10.00 Uhr v Zetti-Zelt
Hornets“
Zeitzer Blasmusikanten
Zuckerfest-Finale mit „The
Frühschoppen mit den
o11.00 Uhr v Innenstadt
Swagger
ler, Eisschnitzer, Kinderanimati
Straßenkünstler, Drehorgelspie
Elektromobili„kleinste“ Kino der Welt,
nen, besuchen Sie das
täts-Tag auf dem Neumarkt
ab 14.00 Uhr v Zetti-Zelt
s, The Petite
dem Erlös des Zuckerkuchen
Scheck-Übergabe aus
u.v.m.
r für Kinder, Tanzgruppen,
Four aus Berlin, Puppentheate
14.00 Uhr v Innenstadt
n Grass, Couch Poet, u.v.m.
Straßenmusik u. a. Blues
in der Künstlergasse
Theatervorführungen
16.00 Uhr v Zetti-Zelt
Kids-Finalist)
Richard Istel (The Voice
19.00 Uhr v Zuckerstraße
Sali
Schallplattenunterhalter
Disco im „Damals“ mit
19.00 Uhr v Weindorf
Weindorf
Irish Folk-Balladen im
20.00 Uhr v Zetti-Zelt
Kultband Swagger & DJ
Festzelt-Gaudi mit der
2015
Sonntag, 11. Oktober
11.00 Uhr v Zetti-Zelt
aus Böhmit BABORKA (Blasmusik
Beste Vormittagsunterhaltung
men)
(Alte Mälzerei)
Ablaufplan Bühne Weindorf
Freitag, 09. 10. 2015
Schütz (Balladen & Oldies)
19.00 – 24.00 Uhr: Georg
Samstag, 10. 10. 2015
nden
& Musik mit den Drehorgelfreu
11.00 – 14.00 Uhr: Wein
'n Grass (Bluegrass, Dixieland)
14.00 – 17.00 Uhr: Blues
Folk)
– Der Teufelsgeiger (Irish
17.00 – 23.00 Uhr: Cat
Sonntag, 11. 10. 2015
nden
& Musik mit den Drehorgelfreu
11.00 – 13.00 Uhr: Wein
Songwriter)
Glimmerking (Singer,
13.00 – 15.00 Uhr: The
Schütz (Balladen & Oldies)
15.00 – 20.00 Uhr: Georg
Sonderbeilage zum Zeitzer
Zuckerfest 2015
Fünf Bühnen, 40 Schausteller, Künstler und Caterer sowie Action in der gesamten
Innenstadt – so lautet die Losung für die 6. Auflage des Zeitzer Zuckerfestes
vom 9. bis 11. Oktober 2015.
Was im Jahre 2010 mit einem „kleinen“ sommerlichen Fest begann, hat sich inzwischen zur
festen Marke etabliert und lockt im Herbst Besucher aus der ganzen Region und darüber
hinaus nach Zeitz. Dabei zeichnet sich das süße Stadtfest vor allem durch seine Vielfalt aus,
denn es werden nicht nur Musik und Essen geboten, sondern auch Kleinkunst. Beiträge
lokaler Vereine, Schulen und Unternehmen runden das Programm stimmig ab.
Mehr Informationen im Sonderteil
(zum Heraustrennen im Mittelteil des Michaelboten)
11. Abradeln der Weinroute
an der Weißen Elster am 3. Oktober
Wir laden Sie recht herzlich zum Abradeln der Weinroute
an der Weißen Elster ein.
Alle Stationen sind von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Es besteht an diesem Tag die Möglichkeit, mit den Direktvermarktern
und Winzern ins Gespräch zu kommen und deren Produkte zu
probieren. Beginnen möchten wir wie immer auf historischem
Boden auf dem Weinhof Kloster Posa bei Familie Hörig. Nach
der Eröffnung um 10.00 Uhr kann man sich individuell auf den
Weg zur Entdeckungstour der Weinroute machen. Durch Baumaßnahmen im Stadtgebiet von Zeitz kann es zu Streckenänderungen kommen. Die Zuwegung für Fahrräder ist über die
Fußgängerbrücke am Bahnhof Zeitz über die Weiße Elster und
der Fußgängerbrücke über den Mühlgraben nach dem Fußgängerüberweg der Geschwister-Scholl-Str. möglich.
Wie in jedem Jahr warten die Stationen wieder mit besonderen
Highlights auf. So bietet Familie Hörig ab 9.00 Uhr ein reichhaltiges Frühstück an. In Haynsburg kann man auf der Burg im
Heimatmuseum viel Wissenswertes über das Leben und Wirken
des Pfarrers und Schriftstellers Alfred Otto Schwede oder der Geschichte in und um Haynsburg erfahren. Die Gemeinde Wetterzeube ermöglicht an diesem Tag nochmals eine Besichtigung des
„Silberschatzes der Haynsburg“. Außerdem ist die Besteigung
des Bergfriedes möglich. Kulinarische Köstlichkeiten vom Strauß
gibt es wieder beim Beeren- und Straußenhof in Trebnitz.
In Pötewitz ist die historische Kirche zur Besichtigung geöffnet. Am
Weinberg Bischofleite in
Wetterzeube kann man
sich von Weinen der Familie Seeliger verführen
lassen oder am Weinberglauf teilnehmen. Auf dem
Ziegenhof in Schleckweda gibt es Livemusik von
MST Combo, dazu Wein,
ausgeschenkt vom Weingut Schulze Döschwitz.
Bei der Vinothek Jörg
Triebe in Salsitz spielt
Discomusik der H & G Dancing.
Wenn man in geselliger Runde ist und doch ein edles Tröpfchen
mehr als die StVO es erlaubt zu sich nimmt, kann der Drahtesel
auch bei den Stationen stehen bleiben und an einem anderen
Tag abgeholt werden. Sprechen Sie die einzelnen Stationen an.
Sie helfen Ihnen gern weiter.
er
„Allzeit gute Fahrt und imm
gut Luft auf den Reifen“
MICHAELBOTE
Der Verein für Briefmarkenkunde
Zeitz 1880 e. V. feiert
Großveranstaltung zum
Tag der Deutschen Einheit
am 3. und 4. Oktober
Viele Jubiläen feiert der Verein für Briefmarkenkunde Zeitz am
3. und 4. Oktober 2015. So werden neben 25 Jahre Deutsche
Einheit, Städtepartnerschaft Detmold–Zeitz auch 135 Jahre Verein für Briefmarkenkunde Zeitz zelebriert. Dazu findet bereits die
19. Partnerschaftsausstellung Detmold–Zeitz und die 4. Zeitzer
Ansichtskarten- und Briefmarkenausstellung in der Grundschule
Elstervorstadt statt.
Schirmherr der Veranstaltung ist Bürgermeister Henrik Otto und
die Ausstellung kann
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Vorschläge für die
Arthur-Wolfsohn-Stiftung
gefragt
Die Arthur-Wolfsohn-Stiftung wird im Jahr 2016 erneut Jugendliche für ihr Engagement auf den Gebieten Musik, Tanz, Theater,
Literatur und bildende Kunst würdigen.
Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zeitz, der Ortschaften,
des ehemaligen Landkreises sowie Institutionen (Schulen, Vereine) können in Betracht kommende Jugendliche bis zum
30. Oktober 2015 vorschlagen.
Der Vorschlag ist schriftlich
• mit Begründung
• Bild-, Ton- oder Textdokumenten sowie
• Angabe der Anschrift und des Geburtsdatums
einzureichen.
Die Jugendlichen müssen ihren Wohnsitz in Zeitz oder im ehemaligen Landkreis haben und im Alter zwischen 13 und 25 Jahren
sein. Bei Vorschlägen von Gruppen muss mindestens die Hälfte
der Jugendlichen die genannten Voraussetzungen erfüllen.
Der Vorschlag ist bei der Stadt Zeitz, Fachbereich Soziales, Altmarkt 1, 06712 Zeitz einzureichen.
Der Stiftungsbeirat und das Preisgericht werden die Vorschläge
sichten, diskutieren und darüber entscheiden. Die Preisverleihung findet am 12. Januar 2016 im Theater Zeitz im Capitol
statt. Dort haben die Jugendlichen Gelegenheit, ihr Können unter Beweis zu stellen.
Die Veranstaltung ist öffentlich, Eintritt wird nicht erhoben.
Weitere Auskünfte erteilt der Fachbereich Soziales Zeitz unter:
Telefon: 0 34 41 / 8 32 88, Telefax: 0 34 41 / 8 33 67
E-Mail: [email protected]
am Samstag, dem 3. Oktober 2015 von 9 bis 17 Uhr
und am Sonntag, dem 4. Oktober von 10 bis 16 Uhr
besucht werden.
Zahlreiche Exponate stehen zur Schau und Postsonderstempel,
unter anderem zur Städtepartnerschaft Detmold–Zeitz, sind ebenfalls erhältlich.
69 Azubis bei der MIBRAG
starten ins Berufsleben
Infomobil des Bundestages in Zeitz
Das Infomobil des Deutschen Bundestages ist vom 6. bis zum
7. Oktober 2015 auf dem Altmarkt in Zeitz zu Gast. Die täglichen Öffnungszeiten sind am 6. 10. 2015 von 9.00 bis 18.00 Uhr
sowie am 7. 10. 2015 von 9.00 bis 14.00 Uhr.
Das Infomobil ist bundesweit unterwegs, um den Bürgerinnen
und Bürgern Aufgaben und Arbeitsweisen des Parlaments näher
zu bringen. Das Angebot umfasst eine Vielzahl von Informationsmaterialien zur kostenlosen Mitnahme. Das Infomobil verfügt
über eine überdachte Bühne, einen Großbildschirm für die Vorführung von Filmen sowie Online-Zugänge u.a. zu den Seiten
des Deutschen Bundestages. Honorarkräfte stehen für Fragen vor
Ort zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Referat Öffentlichkeitsarbeit (Frau Kienitz, Telefon: 030-227-35196).
Die nächsten Ziele des Infomobils erfahren Sie unter
www.bundestag.de/besuche/bundestagunterwegs/infomobil.
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6. Jahrgang | 2. Oktober 2015
Am 31. August 2015 hieß es für 69 junge Männer und Frauen
aus der Region: Start ins neue Berufsleben. Egal ob Kauffrau oder
-mann für Büromanagement, Industriemechaniker, Elektroniker
oder Zerspannungsmechaniker – die Aufgaben für den Nachwuchs sind vielfältig und die Region ist auf jeden angewiesen.
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MICHAELBOTE
Bei der Übergabe der Arbeitsverträge im Ausbildungszentrum in
Profen war neben dem Personaldirektor der MIBRAG, Heinz Junge, auch Landrat Götz Ulrich und Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze (S. 2 u. r.) anwesend. Letzterer wünschte Christoph
Scholz (S. 2 u. l.) aus Zeitz viel Erfolg für die Ausbildung als Maschinen- und Anlagenführer. Dass alle Azubis zusammenstehen
und gewissermaßen „eins“ sind, bewiesen sie am Ende mit der
Aufstellung auf dem Hof in Form des MIBRAG-Logos (Foto: JensPaul Taubert). Die MIBRAG bildet außerdem acht Lehrlinge für die
Südzucker AG und drei Lehrlinge für die AGCO Hohenmölsen aus.
Voraussetzung, wenn es gilt „Auf Augenhöhe – gemeinsam für gutes Sehen“ durch eine an die aktuelle, individuelle Situation angepasste Therapie das Sehvermögen lange zu erhalten.
Weiter bietet die Veranstaltung die Möglichkeit, mit den Mitgliedern der Selbsthilfegruppen Zeitz ins Gespräch zu kommen und
sich Rat und Informationen von Betroffenen für die eigene Betroffenheit zu holen oder den Weg zur Selbsthilfegruppe zu finden.
Wie Betroffene ihren Alltag meistern und auch mit nachlassender
Sehkraft möglichst viel von ihrer Selbstständigkeit beibehalten
wird von Mitgliedern der Selbsthilfegruppe vorgestellt.
Weitere Informationen unter 0 34 41 / 72 59 73 – Selbsthilfekontaktstelle Burgenlandkreis.
„SÜDAMERIKA – Begegnungen in
der Neuen Welt“
Dia-Visionsschau
von und mit Erika und Werner Marx
Ein klares Signal ging auch in Richtung Diskriminierung und Radikalismus, „gegen den man“, so Heinz Junge, „entschieden vorgehen werde, sollte er sich ausprägen“.
Am Dienstag, dem 13. 10. 15, um 18.30 Uhr ist es wieder soweit und die beiden Reisefotografen Erika und Werner Marx
aus Köthen präsentieren in der Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz eine faszinierende Fotoreportage über Südamerika.
„Auf Augenhöhe“ – Woche des
Sehens vom 8. bis 15.Oktober 2015
Die seit 2002 alljährlich im Oktober bundesweit stattfindende
Woche des Sehens steht in diesem Jahr unter dem Motto „Auf
Augenhöhe“.
Mit vielfältigen Aktionen wird auf die Bedeutung guten Sehens,
die Möglichkeiten der Verhütung von Blindheit und die Situation
blinder und sehbehinderter Menschen aufmerksam gemacht.
Aus diesem Anlass lädt die Selbsthilfegruppe Zeitz des Blindenund Sehbehindertenverbandes Sachsen-Anhalt und die Selbsthilfekontaktstelle am Dienstag, dem 13. Oktober 2015, in die
Martin-Luther-Bibliothek, Michaeliskirchhof 8 in Zeitz ein.
14.00 Uhr wird die Augenärztin Frau Dr. Fachmann zum Thema
„Häufige Fragen rund um das Auge“ sprechen.
Die Partnerschaft zwischen Augenärzten, ihren Patienten und nicht
selten auch deren Angehörigen ist eine nicht zu unterschätzende
Was fasziniert uns Europäer so an Südamerika? Sind es die grandiosen Landschaften, ist es das geschichtsträchtige Kulturerbe
oder ist es die Fröhlichkeit der Menschen, mit der ein Großteil
der Südamerikaner ihr entbehrungsreiches, schweres Leben
meistert? Die Autoren waren erneut unterwegs auf Spurensuche,
um dieses Phänomen in Peru, Bolivien, Argentinien und Brasilien
zu erkunden. Die Reise beginnt in Lima, der Hauptstadt Perus,
führt über die ehemalige Inkahauptstadt Cuzco und Pisac nach
Anzeige
Wir suchen ab August 2016 einen
Auszubildenden (m/w)
Immobilienkaufmann/frau
Du hast nach Deinem Realschulabschluss/Abitur
Lust auf eine spannende Ausbildung und
einen Beruf mit Zukunft?
Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung
bis zum 30. 10. 2015 an nebenstehende Adresse.
Wohnungsgenossenschaft „1. Mai“ eG
z. H. Vorstand
Geußnitzer Straße 73
06712 Zeitz
Tel. 0 34 41 / 63 39-0
www.wg-zeitz.de / [email protected]
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MICHAELBOTE
Machu Picchu, „der verlorenen Stadt der Inkas“ und weiter nach
Copacabana, dem wichtigsten Wallfahrtsort Lateinamerikas. Auf
den Indiomärkten Perus mischen sie sich unter die Menge, besuchen die Bewohner auf dem Titicacasee und tauchen in ihr
alltägliches Leben ein. Aber auch in Metropolen, wie La Paz, Buenos Aires und Rio de Janeiro sind sie mit Einheimischen ins Gespräch gekommen und haben erfahren, was es bedeutet, in der
„Neuen Welt“ zu leben, in der nicht nur Tango und Samba das
Lebensgefühl der Südamerikaner widerspiegeln. Natürlich geht
es auch zu den Wasserfällen von Iguazu, sowohl auf der argentinischen, als auch auf der brasilianischen Seite, wo sie den „Atem
des Teufels“ hautnah zu spüren bekommen.
A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z
Objekten wird die Laiengruppe „Musik & Schnaps“ mit ihren
zum Teil etwas außergewöhnlichen Instrumenten den Abend
musikalisch umrahmen.
Die Stadtbibliothek lädt zu einem unterhaltsamen, informativen,
interessanten und vergnüglichen Erlebnis ein.
Der Literarische Arbeitskreis der Stadtbibliothek sorgt
in der Pause für eine kleine Stärkung. Der Eintritt kostet 5,00 €. Auf Grund der großen Nachfrage ist es empfehlenswert, die Karten im Vorverkauf in der Stadtbibliothek, Michaeliskirchhof 8, zu erwerben. Reservierte
Karten müssen bis 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn
abgeholt werden.
Eintrittskarten sind im Vorverkauf in der Stadtbibliothek
zum Preis von 5 €, bzw. an der Abendkasse für 6 € erhältlich
Veranstaltung des Sozialverbandes
VdK Sachsen-Anhalt e. V.
mit dem Thema: „Rente und Pflege“
in der Zeitzer Stadtbibliothek
13. Literaturabend
„Verachtet mir die Meister nicht und ehrt mir ihre Kunst“ –
Zünfte, Meister, Lehrlinge und Gesellen, Handwerkslieder
und Handwerksbräuche im alten Zeitz
Rudolf Drößler und die Gruppe „Musik & Schnaps“
am 23. Oktober 2015, um 18.30 Uhr in der Stadtbibliothek
„Martin Luther“ Zeitz
Schustermeister in
seiner Werkstatt.
1531
Das alte Zeitz war eine Ackerbürgerstadt, deren Bewohner
vielfach selbst Landwirtschaft
trieben. Ihr Haupterwerb bildete jedoch das Handwerk mit seinen spezialisierten Tätigkeiten.
Die Handwerksmeister waren in
Zünften organisiert, die in Zeitz Innungen hießen und unter obrigkeitlicher Genehmigung das Marktgeschehen bestimmten
und regulierten. Welche Innungen es in Zeitz gab, welche Rolle
sie in der Stadt spielten, unter welchen Voraussetzungen man
Meister werden konnte ist eine spannende Geschichte. Nicht weniger interessant sind die Anforderungen an Lehrlinge und Gesellen, deren Lebensbedingungen und Arbeitstage, die üblichen
Wanderjahre sowie die zahlreichen Handwerkerlieder, Bräuche
und Sprüche. Über Jahrhunderte hinweg hat das auch in Zeitzer
Überlieferungen Spuren hinterlassen. Rudolf Drößler ist all diesem nachgegangen und wird es in seiner bekannten Erzählweise
wieder lebendig werden lassen. Neben den ausgestellten ZunftAnzeige
Der Sozialverband VdK ist der größte Sozialverband in Deutschland und versteht sich als einflussreichster deutscher Ansprechpartner u. a. für Menschen mit Behinderung, in (Früh-) Rente
oder im Alter und Ihren Angehörigen und bietet Beratung,
Rechtsschutz und Gemeinschaft. Der Verband setzt sich stark für
die Anliegen seiner Mitglieder in der Politik ein.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist das größte soziale Sicherungssystem in Deutschland. In welcher Form können Sie davon
profitieren bzw. welche Leistungen stehen Ihnen zu? Die Justiziarin des Sozialverbandes Sachsen-Anhalt e. V., Heidi Rupönus,
wird einen Überblick über das Rentenpaket und den speziellen
Fall der Erwerbsminderungsrente geben.
Jeder Mensch kommt durch Unfall, Krankheit oder Alter in die
Lage, von seinen Ansprüchen in Bezug auf Rente Gebrauch zu
machen, genau so wie mit der Pflege. Damit Sie rechtzeitig vorsorgen können, wird es zudem eine Einführung in das Thema
Pflege geben. So werden Sie durch diese Veranstaltung über bevorstehende Lebensabschnitte informiert. Außerdem gibt es eine
Fragerunde.
Datum: Freitag, den 16. Oktober 2015
Uhrzeit: Einlass ab 14.00 Uhr, Info-Veranstaltung ab 14.30 Uhr
Ort: Stadtbibliothek Zeitz, Dachboden, Michaliskirchhof 8 in
06712 Zeitz (behindertengerechter Eingang über die Luthergasse)
Eintritt: Mitglieder: 1,50 €, Nicht-Mitglieder: 4,00 €
inkl. Materialien, Kaffee und Kuchen
Rückmeldungen: bis Mittwoch, den 7. Oktober 2015
an [email protected] oder schriftlich an: Sozialverband
VdK, z. H. Maike Lechler, Falladaweg 9 in 06126 Halle (Saale)
MICH AELBOTE
A MTSBL AT T DER S TA DT ZEIT Z
Nächster Erscheinungstermin:
Samstag, 31. Oktober 2015
Nächster Redaktionsschluss:
Dienstag, 20. Oktober 2015
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6. Jahrgang | 2. Oktober 2015
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MICHAELBOTE
Herbstmarkt zum Erntedankfest
am 4. Oktober 2015
10 bis 18 Uhr im Schlosspark Moritzburg Zeitz
Naturhistorische
Herbstwanderung
ng
Einladu
Heimatverein „Barbarossa“ Kayna und Umgebung e.V.
An mehr als 60 Ständen finden Sie Nützliches, Schmückendes und Schmackhaftes:
Handwerk, Pflanzen und Co.:
Baumschulgehölze, Stauden, Blühsträucher, Rosen • Blumen, Gestecke, Trockenblumenerzeugnisse • Gemüse • verschiedene Korkwaren • Gebrauchs- und
Dekorationskeramik • Modeschmuck,
Accessoires aus Leder • Bürsten, Besen
Holzwaren • Porträtmalerei
Mode, Dekorations- und Geschenkartikel:
Ausgefallene Kinderkleidung • gehäkelte Perlenketten, Uhren, Tücher, Edelstahlschmuck • Schuhe, Taschen, Tücher,
Schals • Strumpfwaren • Selbst genähte Kleidung, handgefertigter Schmuck • Landhausaccessoires • Heilsteine • Stoffe,
Kurzwaren, Handarbeiten • Spielwaren, Kinderbücher • Kräuter, Gewürze, Naturprodukte, ätherische Öle • Korbwaren,
Tischdecken • Gardinen, Deko- und Möbelstoffe • Thüringer Porzellan, Wetterhäuschen • Aronia Produkte, Kräutercreme • Seifen, Badesalze
Gastronomie:
hausschlachtene Wurst • Frozen Yogurt • Wein • Backwaren, Kaffee, Tee, Punschspezialitäten • Flamm- und Zwiebelkuchen, Minipizzen, Teigtaschen, Brezeln • Grillwaren • Eis,
heiße Waffeln • Baumstriezel • Räucherkäse, Rohmilchkäse • frische Champignons, Pilzgerichte • Thüringer Salamispezialitäten • Räucherfisch, Fischsuppe, Backfisch, Fischbrötchen,
Matjessalate • Konfitüre, Chutneys, Säfte, Sirups • Liköre, Trockenobst • Olivenöl, Wein, Honig, Nougat aus Frankreich • Crepes, Galettes, Kartoffelpuffer
Erstmalig zum Herbstmarkt gibt es das:
Zeitzer Kinder-Gaudi-Oktoberfest
Warum sollen immer nur die Erwachsenen Oktoberfest feiern?
Im Schlosspark gibt es ein zünftiges Fest speziell für die Kinder.
Beginn: am 4. Oktober um 14.44 Uhr
Um 15.00 Uhr gibt es dann gleich den Fassbrause-Anstich und
natürlich Frei-Brause, so lange der Vorrat reicht. Es folgt ein
Wechselspiel aus Aktionen mit den Kindern und Darbietungen
der Künstler. Mario Pe moderiert und sorgt für die Musik, die
Zeitzer Sternschnuppen für die Tanzeinlagen.
Außerdem gibt es: Dosenwerfen, Schubkarrenrennen, Nagelspiel, Lederhosentanz
Und noch etwas ganz besonderes ist geplant: die Wahl der Dirndl
Königin und des Lederhosenburschen.
Wer im entsprechenden Outfit zum Zeitzer Kinder-Gaudi-Oktoberfest kommt, kann sich zur Wahl stellen. Die Mädchen und
Jungen im Publikum wählen dann ihre Dirndl Königin und den
Lederhosenburschen.
Also vorgemerkt: Zeitzer Kinder-Gaudi-Oktoberfest am
4. Oktober ab 14.44 Uhr im Schlosspark Moritzburg Zeitz.
Kinder bis 14 Jahre erhalten in Begleitung eines Erwachsenen
freien Eintritt.
Naturhistorische Herbstwanderung am Sonntag, dem
4. 10. 2015, Start: 8.30 Uhr, Markt Kayna
Schmöllnsche Straße, Richtung Wernsdorf, nach Tanna
zum Gerstenbach, Richtung Alte Straße, nach Roda
Rast in Roda, zurück nach Kayna – Markt
Die gesamte Strecke ist ca. 10 km lang.
Wir laden herzlich ein!
Eine Hexentour durch
das Schnaudertal
Würchwitz. Am Sonntag, dem 18. Oktober 2015 findet eine Exkursion auf den Spuren der Hexe von Suxdorf statt. Die Wanderfreunde treffen sich 13 Uhr in der Blumenmühle in Würchwitz.
Der Ortschronist Volker Thurm führt die Heimatfreunde direkt zu
den Orten, wo die angebliche Hexe Eva Geißler einst wirkte und
ihren Schadenszauber sowie andere schreckliche Rituale betrieb.
Die ca. 5 km lange Wanderung endet gegen 15 Uhr in der Blumenmühle. Anschließend lädt die Interessengemeinschaft zu
Kaffee und Kuchen in die Mühle ein. Bei Regenwetter hält der
Ortschronist einen historischen Vortrag in der Blumenmühle.
Alle Wander- und Heimatfreunde aus nah und fern sind herzlich
eingeladen.
Interessengemeinschaft Blumenmühle
Einladung zum Herbstkonzert
in die Rasberger Kirche
Am Sonnabend, dem 24. Oktober 2015, 16.00 Uhr,
geben die beiden Musiker
Bernhard Müller, Prösdorf
bei Meuselwitz (Violoncello), und Wolfgang Hofmann, Breitenbach (Klavier), ihr mittlerweile drittes
kleines Konzert in dieser
Kirche.
Diesmal werden unter anderem Werke von Vivaldi über Mozart, Händel,
Schubert, George Enescu
bis W. Hofmann zu hören
sein.
Foto:
R. Wetzelt
Der Eintritt ist wie immer frei.
Um Spenden für die Kirche wird gebeten.
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MICHAELBOTE
A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z
VERANSTALTUNGSTIPPS STADT ZEITZ 2. OKTOBER 2015 BIS 1. NOVEMBER 2015
Anmeldung von Veranstaltungen: Die Stadt Zeitz bittet zu beachten, dass alle öffentlichen Veranstaltungen im
Gemeindegebiet beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung angezeigt werden müssen. Das Formular kann auf der
Internetseite der Stadt Zeitz www.zeitz.de unter dem Link „Veranstaltungen“ abgerufen werden.
O K T O BE R
Freitag, 2. Oktober 2015
Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz
Literaturpräsentation anlässlich des 111. Geburtstages von Graham Greene
Samstag, 3. Oktober 2015
10.00 Uhr Weinhof Kloster Posa
Start: Anradeln entlang der Weinroute an der
Weißen Elster
17.00 Uhr Schloss Moritzburg Zeitz, Festsaal
„Cranach & Cranach“ – Klangbilder über Grenzen mit Marais Consort, Hans-Georg Kramer
und Brian Franklin u. a. Konzert im Rahmen des
Heinrich-Schütz-Musikfestes
19.00 Uhr Franziskanerklosterkirche Zeitz
„Ob der Mensch den Menschen liebt“
LiteraTour-Abend mit Marianne Sägebrecht,
begleitet von Ralf Glenk, Gitarre
Freitag, 9. Oktober 2015 – Sonntag, 11. Oktober 2015
Zeitz, Innenstadt
Zeitzer Zuckerfest
Samstag, 10. Oktober 2015
Dom „St. Peter und Paul“ Zeitz
Feierliche Messe anlässlich der Hubertusjagd 2015
18.00 Uhr Neues Theater Zeitz
„Paradiso“ von Lida Winiewicz
Sonntag, 11. Oktober 2015
16.00 Uhr Neues Theater Zeitz
„Paradiso“ von Lida Winiewicz
17.00 Uhr Evangelisches Gemeindezentrum Luckenau
Nachhall – ein Zeitreisemusical mit der Jugendkantorei Zeitz
Dienstag, 13. Oktober 2015
18.30 Uhr Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz
„Südamerika“ – Dia Show von und mit Erika &
Werner Marx
Samstag, 3. Oktober und Sonntag, 4. Oktober 2015
Grundschule Elstervorstadt Zeitz
Tag der Briefmarke des LV Thüringer Philatelisten
„25 Jahre Deutsche Einheit“, „135 Jahre Verein für
Briefmarkenkunde Zeitz von 1880 e.V.“, „19. Partnerschaftsausstellung mit Detmold“ und „4. Zeitzer
Ansichtskarten- und Briefmarkenausstellung“
Freitag, 16. Oktober 2015
18.30 Uhr Zeitz, Gaststätte „Wilde Taube“
Philatelistischer Stammtisch
19.30 Uhr „Theater Zeitz im Capitol“
Festkonzert „25 Jahre Städtepartnerschaft
Detmold–Zeitz“; Detmolder Kammerorchester
Sonntag, 4. Oktober 2015
10.00 Uhr – Schlosspark Moritzburg Zeitz
18.00 UhrHerbstmarkt zum Erntedanksonntag
Samstag, 17. Oktober 2015
20.00 Uhr „Theater Zeitz im Capitol“ Baumann & Clausen – „Die Rathaus-Amigos“
Donnerstag, 8. Oktober 2015
17.00 Uhr – Klinkerhallen Zeitz
21.00 UhrIntegrationssportfest mit Asylbewerbern unter
Einbeziehung des Schlossparkes Moritzburg Zeitz
und des Naether-Bades (Schwimmhalle)
Sonntag, 18. Oktober 2015
Zeitz, Rossmarkt
Trödelmarkt
18.00 Uhr Michaeliskirche Zeitz
„Urfaust“ von Johann Wolfgang von Goethe
Neues Theater Zeitz
Freitag, 9. Oktober 2015
15.00 Uhr Kunst- und Museumspädagogisches
Zentrum „Johannes Lebek“ im Torhaus von Schloss Moritzburg Zeitz
Workshop-Präsentation „Schütz im Bild“
16.30 Uhr Schloss Moritzburg Zeitz, Festsaal
„Auf nach Italien!“ Ensemble Noema Leipzig
Familienkonzert im Rahmen des Heinrich-SchützMusikfestes
19.30 Uhr Dom „St. Peter und Paul“ Zeitz
„Zeitlose Schönheit“ – Konzert mit dem Dufay
Ensemble; Konzert im Rahmen des HeinrichSchütz-Musikfestes
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6. Jahrgang | 2. Oktober 2015
Dienstag, 20. Oktober 2015
18.00 Uhr Gewandhaus-Galerie
in der Tourist-Information Zeitz
Ausstellungseröffnung:
„Zeitzer Ansichten“ – Hans Lexow
Donnerstag, 22. Oktober 2015
16.15 Uhr Medienausleihstelle der Stadtbibliothek
„Martin Luther“ Zeitz
Treff über 50: „Von Rheinsberg bis Schloss
Gripsholm“ – Aus Leben und Werk von
Kurt Tucholsky zu dessen 80. Todestag
A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z
MICHAELBOTE
Freitag, 23. Oktober 2015
Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz
Literaturpräsentation anlässlich des
210. Geburtstages von Adalbert Stifter
18.30 Uhr Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz
13. Literaturabend: „Verachtet mir die Meister
nicht und ehrt mir ihre Kunst“ – Zünfte, Meister,
Lehrlinge und Gesellen, Handwerkslieder und Handwerksbräuche im alten Zeitz
Rudolf Drößler und die Gruppe
„Musik & Schnaps“
Sonntag, 1. November 2015
09.30 Uhr Stephanskirche Zeitz
Familiengottesdienst
11.00 Uhr Stadtführung
Thema: „Auf den Spuren Martin Luthers und seiner
Nachkommen in Zeitz“. Tourist-Information Zeitz
und Frau Rossner-Sauerbier
16.00 Uhr Dom St. Peter u. Paul
„Musik zur Lutherzeit“
Nancy Thym und Thilo Vierig
SPORT
Donnerstag, 29. Oktober 2015
19.30 Uhr Neues Theater Zeitz
„Drei Engel für Deutschland“
Pfeffermühle Leipzig
Samstag, 17. Oktober 2015
15.00 Uhr Rudolf-Puschendorf-Stadion
1. FC ZEITZ – Grün-Weiß Annaburg
Freitag, 30. Oktober 2015
19.30 Uhr „Theater Zeitz im Capitol“
„Nicht zu fassen“ – Katrin Weber Soloprogramm
Samstag, 31. Oktober 2015
14.00 Uhr Rudolf-Puschendorf-Stadion
1. FC ZEITZ – Union Sandersdorf II
AUSSTELLUNGEN
5. Zeitzer Luthertag unter dem Motto:
„REFORMATION und BILD“
Museum Schloss Moritzburg Zeitz
Freitag, 30. Oktober – Sonntag, 1. November 2015
Freitag, 30. Oktober 2015
19.00 Uhr Stephanskirche Zeitz
Feierliche Eröffnung
Grußworte: Stadt Zeitz und Henriette RossnerSauerbier , Vorsitzende des Fördervereins der
„Lutheridenbibliothek/Archiv“
Andacht: Pfarrer Köppen
Im Anschluss: Literarisch-musikalisches
Programm, Henriette Rossner-Sauerbier
und Thomas Illgen
Sonnabend,
09.25 Uhr 09.30 Uhr 31.Oktober 2015
Stephans- und Michaeliskirche Zeitz
Feierliches Glockengeläut
Michaeliskirche Zeitz
Gottesdienst zum Refomationstag
Pfarrer Köppen
11.00 Uhr Kunst- und Museumspädagogisches
Zentrum „Johannes Lebek“ im Torhaus
von Schloss Moritzburg Zeitz
Vortrag : Professor Geith – Luthernachkomme –
„Zur Bibelübersetzung von Martin Luther“
14.00 Uhr – Lutheridenbibliothek Zeitz 16.00 Uhr „Martin und Katharinas Erben in Zeitz und was tun
sie heute“; Projekt des Kreativitäts-Zentrums
Vortrag: Elisabeth Kreil, Schülerin des Christophorus-Gymnasiums; Vorstellung ihrer Arbeit für den
Preis des Bundespräsidenten.
Neue Ausstattung der Räumlichkeiten der Lutheridenbibliothek/Archiv
Thema: „Reformation und Bild“
Mitarbeiter der Lutheridenbibliothek/Archiv
17.00 Uhr Michaeliskirche Zeitz
Konzert zum Reformationstag mit dem
Kammerchor Zeitz
Dauerausstellungen
• Kinderwagen – Kinderjahre. Kulturgeschichte des
Kinderwagens
• Zeit der Herzöge – Barocke Residenzkultur in Zeitz
• Mobiliar und Kunsthandwerk von der Renaissance
bis zum 19. Jahrhundert
• Himmlisches Streben – Irdisches Leben. Zeitz unter dem
Bischofsstab.
• „Das Kirchenjahr“ (im Dom „St. Peter und Paul“,
Ausstellungsraum über der Fürstenloge, Besichtigung
nach Voranmeldung möglich)
Sonderausstellung
•seit 15. September 2015
„Wald und Märchen“ – Gemälde, Grafik und Buchkunst
von Franz Hein (1863–1927)
Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum „Johannes
Lebek“ im Torhaus von Schloss Moritzburg Zeitz
Dauerausstellung
•Druckkunst
Sonderausstellung
• „Häuser der Kindheit“ – Holzschnitte von Johannes Lebek
Stadtarchiv Zeitz
• bis 30. Oktober 2015
„Der Weg zur Deutschen Einheit“ –
Präsentation einer Ausstellung der Bundesstiftung zur
Aufarbeitung der SED-Diktatur und des Auswärtigen
Amtes
Stadtbibliothek „Martin Luther“ Zeitz, Literaturgalerie
• bis 24. November 2015:
Fotoausstellung „Zeit(z)erinnerungen –
60 Jahre Wohnungsgenossenschaft 1. Mai“
6. Jahrgang | 2. Oktober 2015
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MICHAELBOTE
A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z
Informationen vom Nonnewitzer
Karnevalsverein
Gewandhaus-Galerie in der Tourist-Information Zeitz
• bis 11. Oktober 2015:
„Theo Immisch – Zeitzer Karikaturist“
• ab 21. Oktober 2015:
„Zeitzer Ansichten“ – Hans Lexow
Franziskanerkloster Zeitz
•Dauerausstellung: „Theaterausstellung im Soziokulturellen
und Theaterzentrum Zeitz des Kultur-, Kunst- und Theatervereins der Stadt Zeitz e. V.“, gefördert durch die Bundesstiftung Kultur
Änderungen vorbehalten!
Stand 11. 09. 2015
Heimatverein „Barbarossa“ Kayna und Umgebung e. V.
www.vereine-kayna.de
Kleines Museumsdorf Kayna
Beim Nonnewitzer Karnevalsverein gab es in den zurückliegenden Monaten tiefgreifende Veränderungen, welche doch einige
Neuerungen für uns und unsere Anhänger mit sich bringen werden. Soweit wir das selber schon einschätzen können, wollen wir
heute darüber informieren. Ingo Schmeißer, welcher als Präsident über 25 Jahre die Geschicke unseres Vereins gelenkt und geleitet hat, hat sein Amt wegen persönlicher Gründe aufgegeben.
An dieser Stelle sei ihm von uns allen nochmals unser großer
Dank versichert. Neue Präsidentin ist Birgit Renker.
Wir hoffen, auch in Zukunft die richtigen Entscheidungen für den
Verein zu treffen und für alle Mitglieder eine gute Grundlage zu
schaffen, damit kreative Ideen sich in der Programmgestaltung
niederschlagen und wir auch in Zukunft mit unserem Programm
und unseren Veranstaltungen unser treues und hoffentlich auch
neues Publikum gut unterhalten können. Zuerst ein paar Worte
zum Verein selber. Die Mitglieder im Verein investieren alle viel
Zeit und Herzblut, und damit uns auch weiterhin gute Einfälle
kommen, brauchen wir immer auch neue Mitglieder, die sich in
unsere gute Truppe einbringen wollen. Wir sind immer neugierig und gespannt, was sich in jedem einzelnen verbirgt, welche
unentdeckten Talente geweckt werden oder nur ausgelebt sein
wollen. Auch wem das Tanzbein nicht unbedingt angeboren ist,
hat bei uns keine Langeweile, denn auch hinter den Kulissen gibt
es so viel zu tun, dass es manchmal von uns allein fast nicht zu
im Süden der Stadt Zeitz
Wir pflegen und betreuen die kulturhistorischen
Sammlungen der Ortschaft Kayna:
Dorfmuseum „Kaynastube“
Kayna, Bahnhofstraße 4, 06712 Zeitz
geöffnet dienstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dorfmuseum „Alte Schule“
Kayna, Kirchplatz 2, 06712 Zeitz
„Lapidarium“ im „Barbarossa-Keller“
Kayna, Kirchplatz 2, 06712 Zeitz
Vermittlung von Besichtigungen in Kayna:
Barockkirche; Kleines Feuerwehrmuseum;
Kleines privates Bergbaumuseum – Historische Brikettsammlung; Kleines privates Mineralien- und Fossilienmuseum; Privates Raritätenkabinett
Kontakt und Anmeldung für die Museen:
Hermann Heiner, Kayna,
Rothenfurter Str. 9, 06712 Zeitz
Tel. 03 44 26 / 5 08 79
Kurse der Volkshochschule Burgenlandkreis
Anmeldungen über: Geschäftsstelle Zeitz, Domherrenstraße 1, 06712 Zeitz
Telefon. 0 34 41 / 87 91 12, Fax. 0 34 41 / 87 93 06, Internet. www.vhs–burgenlandkreis.de Kurs-Nr.
Titel
Dozent
15HZ4010
Arabisch – Anfänger
Hr. Kali
15HZ1022
Praxis der Weltreligionen – Buddhismus
15HZ3072
Japanischer Maki-Sushi-Abend
15HZ2061
15HZ5015
Beginn
von – bis
Termine
Mo., 05. 10. 2015 17.30 – 19.00
10
Hr. Hoffmann
Di., 06. 10. 2015 18.00 – 19.30
1
Fr. Adachi
Fr., 09. 10. 2015 17.00 – 20.00
1
Workshop Bronzeguss
Hr. Ahrens
Sa., 10. 10. 2015 10.00 – 18.00
2
Grundkurs PC für Senioren
Herr Bunda
Mi., 14. 10. 2015 09.30 – 11.45
10
15HZ1020
FriedWald – Die Bestattung in der Natur
Fr. Lehmann
Mi., 14. 10. 2015 17.00 – 18.30
1
15HZ2141
Nähmaschinenführerschein
Fr. Zimmer
Fr., 16. 10. 2015 18.00 – 20.15
2
15HZ2101
Vom Knipsen zum Fotografieren – Grundkurs
Hr. Dr. Prager
Fr., 23. 10. 2015 17.00 – 20.00
5
15HZ5041
10-Finger-Schreiben
Fr. Schaaf
Sa., 24. 10. 2015 08.00 – 13.00
2
Dies stellt einen Auszug aus dem Kursangebot der VHS dar. Änderungen/Irrtümer bleiben vorbehalten.
Nachmeldungen (spätere Einstiege) sind jederzeit möglich.
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6. Jahrgang | 2. Oktober 2015
A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z
MICHAELBOTE
stemmen ist. Wie hat schon Oma gesagt: „Viele Hände machen
der Arbeit ein schnelles Ende!“ Also wie wäre es, wenn man nach
Feierabend mit netten Menschen noch etwas bewegen könnte,
und sei es nur, um ein bißchen Spaß zu haben und sich den Kopf
frei zu machen, für die nächsten großen Taten oder einfach nur
um neue Leute kennenzulernen, weil man neu hergezogen ist.
Wir brauchen und wollen Dich!
Für alle Mutigen und die, die uns kennenlernen möchten, hier
einige Daten:
Trainingszeiten Tanzgruppen NKV
• Kindertanzgruppen, Montag, 16.00 Uhr, Turnhalle Nonnewitz
• Prinzengarde (ab 15 Jahre), Montag, 18.00 Uhr und Donnerstag 19.00 Uhr,Turnhalle Nonnewitz
• Flotte Motten (Männerballett), Sonntag, 10.00 Uhr, Turnhalle
Nonnewitz
• Hüpfer vom Maibachtal (für Paare und alle anderen), Sonntag,
15.00 Uhr, Turnhalle Nonnewitz
Sonstige Kontaktmöglichkeiten
Telefon Präsidentin: Birgit Renker, 03441/ 688 663 (Unterschwöditz 2, 06711 Zeitz)
weitere Mitstreiter: Ronald Bernshausen, 0160 52 91 295 (Nonnewitz, Bröditzer Weg 15)
Kartenvorverkauf
Nun zum Kartenverkauf und wie wir diesen in Zukunft regeln
wollen. Für Vorbestellungen steht ab sofort die Telefonnummer
von Frau Holstein zur Verfügung, das ist die 03441/ 68 15 99.
Dort kann man Karten bestellen, nachfragen ob noch Karten zu
haben sind und wann der Vorverkauf stattfindet.
Wir jedenfalls freuen uns schon auf die neue Saison. Beginn ist wie
immer am 11. 11. 15 (Mittwoch), spätestens 11.11 Uhr, mit der
Schlüsselübergabe vom Bürgermeister an den Karnevalsverein.
Am Freitag, dem 13. 11. 2015 ist 19.00 Uhr Fackelumzug mit
den Schalmeien aus Wetterzeube und am Samstag, dem 14. 11.
2015, um 20.00 Uhr unsere Auftaktveranstaltung für die Saison
2015/2016, unsere 63. Saison.
Bis dahin grüßen die Narren vom NKV mit einem stimmgewaltigen „Nonnewitz-Alle ma!“
Info-Seminar nicht nur für Gründer,
sondern auch für Unternehmer
Informationen zur Unternehmensgründung und -führung erhalten Sie in einem Informationsseminar für Firmengründer und Unternehmen. Hierzu bieten die Agentur für Existenzgründungen
aus Bad Frankenhausen und das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz ein Seminar an
Termin:
06. 10. – 08. 10. 2015
Ort:
Zeitz – Braustraße 5a (Seminarraum)
Zeit:
an allen Tagen von 8.00 bis 16.00 Uhr
Gebühr:40,00 €
Anmeldungen nehmen ab sofort das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz unter Tel. 03441/83-282 und die Agentur für Existenzgründungen unter Tel. 034671/64290 entgegen.
Zeitzer Unternehmertag
Am 13. Oktober 2015 findet ab 18 Uhr der 3. Zeitzer Unternehmertag statt.
Dazu laden der Pakt für Arbeit Zeitz, die Stadt Zeitz und die Berufsbildenden Schulen Burgenlandkreis in die Berufsschule Zeitz,
Alte Werkstraße 1, zu einem Tag der offenen Tür ein.
Neben der Vorstellung neuer Berufsbilder gibt es einen Überblick
zur Entwicklung der beruflichen Bildung bis 2021. Die Fachkabinette werden geöffnet und können gemeinsam mit dem Fachpersonal besichtigt werden.
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SENIORENHILFE ZEITZ
Gegründet 1991
Das ambulante Pflegeteam“ Zeitz
Telefon: 03441 / 631 -150 ▪ Telefax: -159
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Angebot für Existenzgründer
und Unternehmen
Telefon: 03441 / 631 -160 ▪ Telefax: -169
www.seniorenhilfe-zeitz.de
Für Existenzgründer und Unternehmen bieten das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz und das Wirtschaftsamt
des Burgenlandkreises Beratungsgespräche an.
Nächste Beratungssprechstunde der Projektleiterin e.g.o.- Wissen,
Frau Dunkelberg findet am Dienstag, dem 6. 10. 2015 im Rathaus statt. Umfangreiche Beratungsangebote der Investitionsbank
Sachsen-Anhalt zu den Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
des Landes, zur Thematik Fachkräftesicherung im Rahmen der
Landesinitiative „Fachkräfte im Focus“ bestehen ebenso wie die
individuellen Beratungsangebote von der Handwerkskammer Halle sowie der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau.
Voranmeldungen werden über das Referat Wirtschaftliche
Entwicklung der Stadt Zeitz, Tel. 03441/83-282, E-Mail: Ines.Will@
stadt-zeitz.de entgegengenommen.
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6. Jahrgang | 2. Oktober 2015
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MICHAELBOTE
Klingende Bilder und
bildhafte Klänge – Heinrich-SchützMusikfest 2015
A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z
baulichen Gestaltung der Schlosskapelle und zum Erwerb geeigneter Instrumente. Im Dom St. Peter und Paul wirkte er bei der
Konzeption der Orgel und der Emporen maßgeblich mit. Beim
Heinrich-Schütz-Musikfest wirken das Museum Schloss Moritzburg Zeitz und der Förderverein „Musikfreunde EULE-Orgel Zeitzer Dom e.V.“ als Kooperationspartner mit.
Das komplette Programm finden
Sie unter www.schütz-musikfest.de
Karten gibt es im Internet unter (QR-Code)
http://schütz-musikfest.de/hsm/veranstaltungen/Tickets.
php?navid=575509575509, an den Veranstaltungsorten
und in der Tourist-Information Zeitz.
Präsidentenpokal der DLRG –
LV Sachsen-Anhalt e. V.
Foto: Mathias Marx
Das HEINRICH SCHÜTZ MUSIKFEST 2015 widmet sich vom
1. bis 11. Oktober dem spannungsreichen Verhältnis von Musik und Malerei. Unter dem Motto „vor Augen gestellet“ laden
hochkarätige Musiker, Nachwuchskünstler und regionale Ensembles dazu ein, an authentischen und atmosphärisch einmaligen
Orten in eine farbenreiche und farbenfrohe Welt von klingenden
Bildern und bildhaften Klängen einzutauchen. Auch Zeitz gehört
in diesem Jahr wieder zu den Veranstaltungsorten des länderübergreifenden Festivals.
Am 3. Oktober, 17 Uhr, begibt sich das Marais Consort
beim Konzert im Festsaal Schloss Moritzburg auf die
Spuren von Cranach & Cranach und nimmt die Besucher mit in die Klang-Farben-Welt des 16. Jahrhunderts.
Am 9. Oktober, 19.30 Uhr, steht im Dom St. Peter und
Paul zu Zeitz eine zeitlose Schönheit im Mittelpunkt: Das
Dufay Ensemble singt Orlando di Lassos „Bußpsalmen“
– ein musikalischer Schatz, den Herzog Albrecht im
16. Jahrhundert mit der Anfertigung eines Prachtbuchs
krönte. Er ließ die 412 Pergamentseiten der Vertonung
mit kostbaren Miniaturmalereien verzieren. Beim Konzert werden die Miniaturen mittels Projektion im Raum
sichtbar gemacht. Den Hörer erwartet so ein beeindruckendes sakrales Gesamtkunstwerk.
Beim Familienkonzert „Auf nach Italien!“ mit dem Ensemble Noema am 9. Oktober, 16.30 Uhr, im Festsaal Schloss
Moritzburg, kommen Große wie Kleine auf ihre Kosten.
Der junge Komponist Melodius besucht Florenz, Venedig
und Rom. Dort war er tief beeindruckt von den Farben,
Gerüchen, Klängen, dem herrlichen Essen, dem köstlichen
Wein ... All diese Bilder hielt er in seinem Gedächtnis fest
und eines Tages wurden daraus ganz wunderbare Klänge
in seiner Musik – klingende Bilder eben. Bereits ab 15.00
Uhr findet an diesem Tag im Kunst- und Museumspädagogisches Zentrum „Johannes Lebek“ die Workshop-Präsentation „Ein Heinrich-Schütz-Buch für Kinder“ statt.
Heinrich Schütz (1585–1672) gilt als der „Vater der deutschen Musik“ und hat seine Zeit und die Musikergenerationen nach ihm in einzigartiger Weise geprägt. In Bad
Köstritz geboren und in Weißenfels aufgewachsen, hat
er auch in Zeitz seine Spuren hinterlassen. Moritz von
Sachsen-Zeitz hatte ihn beim Bau seiner Residenz um
Hilfe in Fragen der Hofmusik gebeten. Als Kapellmeister
von Haus aus gab Schütz unter anderem Hinweise zur
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6. Jahrgang | 2. Oktober 2015
Info
Am 31. Oktober 2015 um 9 Uhr wird im Naether-Bad
(Schwimmhalle) Zeitz der Wettkampf um den Präsidentenpokal der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Landesverband Sachsen-Anhalt ausgetragen. Es werden
etwa 200 Teilnehmer erwartet. Die Siegerehrung ist gegen
16 Uhr geplant.
DLRG Ortsgruppe Zeitz e. V.
34. Zeitzer Schlossjagd
mit Hubertusmesse
am
im
Samstag, dem 10. Oktober 2015
Dom St. Peter und Paul
Ablauf der Schlossjagd
ab8.30Uhr
9.15Uhr
11.00Uhr
11.30Uhr
ca.13.00Uhr
15.30Uhr
EintreffenderJagdreiteraufderReitanlageinZeitz
Hubertusmesse im Dom „Sankt Peter und Paul“
anschließendVorstellenderFrankenmeuteimSchlosshof
StelldicheinaufderReitanlage
Aufbruch zur Jagd
Rast und Picknick in Ossig am Sportplatz
EintreffenderJagdgesellschaftimSchlosspark,Curre,
VerteilenderJagdbrücheanschließendJagdessen
aufderReitanlage
AnmeldungenfürKremser-u.Kutschenplätzemöglichunter:
Reit- und Fahrverein Zeitz-Bergisdorf e. V.
Tel. 03441 - 22 64 96 • E-Mail: [email protected]
www.reitverein-zeitz.de
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Keller, Balkon, Abstellraum, V: 52 kWh/m2,
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Lesesommer XXL
Bereits zum dritten Mal
beteiligte sich die Stadtbibliothek „Martin Luther“
am Lesesommer XXL und
Leiterin Manuela Freyberg
stellt fest: „Es werden jedes Jahr immer mehr Teilnehmer.“ So haben 2015
60 Schülerinnen und
Schüler an der Aktion der
öffentlichen Bibliotheken
in Sachsen-Anhalt und
der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken teilgenommen,
insgesamt 251 Bücher ausgeliehen und 240 davon gelesen.
Ein schönes Ergebnis, befanden alle Anwesenden bei der Zertifikatübergabe in der Bibliothek am 14. September 2015. Besonderes Schmankerl: Dr. Olaf Thomsen (Bild oben hinten) kam mit
Steintafel, Papyrus und Feder aus Berlin, um auch dem neunjährigen Luca Zimmermann (Bild oben vorn) aus Droyßig zu zeigen,
wie im alten Ägypten geschrieben wurde.
An der Aktion Lesesommer XXL in Zeitz haben in diesem Jahr
314,40 €
zzgl. Nebenkosten
erfolgreich teilgenommen:
Andreas, Johanna; Beer, Cedric; Beer, Fabien Maurice; Beyer,
Laurin; Bürger, Lilly; Burkhardt, Isabel; Czapek, Elisabeth; Decker, Jonathan; Gentsch, Jannik; Gottschling, Richard; Gottschling, Roland; Heilmann, Hannah Lea; Herrling, Anna;
Hilgendorf, Josephine; Hofmann, Marc; Huber, Julius; Kehr,
Jonas; Kluge, Alexander; Kothe, Sophie; Krause, Nick; Lindstädt, Sophie; Maul, Arthur; Mühle, Annika; Müller, Danielle; Niehaus, Mileen; Nix, Josephine; Ollrog, Josefine; Otto,
Amelie; Philipp, Lara; Philipp, Linus; Reiche, Pauline; Reiner,
Jessica; Remde, Ida; Rentsch, Laura; Rockstroh, Dennis; Rößler, Martin; Rost, Jona Emely; Sachse, Charlien; Salzmann, Felix; Scholz, Joshua; Schümann, Henrike; Schwarz, Dorothee;
Schwarz, Julius; Spangenberg, Julia; Sporbert, Max; Stöhr,
Lara; Teßmer, Paula; Trapp, Vincent; Vogel, Emely; Wehlte,
Sophie Marianne; Winter, Lisa-Marie; Zimmermann, Luca
Vermietungs-Hotline:
03441 - 80 40 80
Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH
Tröglitzer Straße 8 · 06712 Zeitz
www.wbg-zeitz.de
I M P R E S S U M
MICH AELBOTE
A M T S B L A T T
D E R
S T A D T
Z E I T Z
Herausgeber: Stadt Zeitz
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Dr. Volkmar Kunze, Oberbürgermeister
Redaktion:
Thomas Sagefka, Tel. 03441-83217, E-Mail: [email protected]
Andrea Kipping, Tel. 03441-83453, E-Mail: [email protected]
Layout und Druck: DRUCKHAUS Zeitz, An der Forststr., 06712 Zeitz,
Tel. 03441-6162-0, E-Mail: [email protected],
www.druckhaus-zeitz.de
Verantwortlich für Anzeigen/Beilagen: Druckhaus Zeitz
Einige Teilnehmer durften bei der Zertifikatübergabe echte Papyrusrollen studieren und erfuhren dabei, dass die längste je
gefundene Rolle 42 Meter lang ist.
Erscheinung:
monatlich, kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet
Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 31. Oktober 2015
Nächster Redaktionsschluss: Dienstag, 20. Oktober 2015
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Bitte wenden Sie sich an die Zeitzer Werbeagentur, Telefon: (0 34 41) 66 29 17
6. Jahrgang | 2. Oktober 2015
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MICHAELBOTE
A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z
Theater Zeitz Kürbiskern
Vorläufiger Spielplan
Oktober bis Dezember 2015
Im Franziskanerkloster in Zeitz – Steinsgraben 16, Telefon 0 34 41 / 21 37 71
Oktober
10. 10. 2015, Samstag
18.00 Uhr
Neues Theater Zeitz
„Paradiso“ von Lida Winiewicz
Regie, Bühnengild und Kostüme: H. Pock, M. Helmrath, G. Reimann
11. 10. 2015, Sonntag
16.00 Uhr
Neues Theater Zeitz
„Paradiso“
18. 10. 2015, Sonntag
18.00 Uhr
Michaeliskirche Zeitz
„Urfaust“ von Johann Wolfgang von Goethe in einer Bearbeitung
von Gunthart Hellwig
Regie: G. Hellwig, Bühnenbild: H. Kuersten
Darsteller: M. Hecht, F. Zühlke, B. Steguweit, B. Günther, H. RossnerSauerbier, S. Tessner
29. 10. 2015, Donnerstag
19.30 Uhr
Neues Theater Zeitz
„Drei Engel für Deutschland“ Pfeffermühle Leipzig
01. 11. 2015, Sonntag
16.00 Uhr
Neues Theater Zeitz
„Musik zur Reformation“ Nancy Thym und Thilo Viehrig
07. 11. 2015, Samstag
19.30 Uhr
Neues Theater Zeitz
„Nachtcafe“ – ein Chanson-Abend mit B. Wesolek und C. Hirsch
20. 11. 2015, Freitag
09.30 Uhr
Neues Theater Zeitz
Premiere „Die Bremer Stadtmusikanten“ von Gebr. Grimm
Bearbeitung und Regie: Gunthart Hellwig
B. Günther, M. Hecht, G. Hellwig, H. Rossner-Sauerbier, F. Zühlke
24. 11. 2015, Dienstag
09.30 Uhr
Kulturhaus Weida
„Die Bremer Stadtmusikanten“
25. 11. 2015, Mittwoch
09.30 Uhr
Bürgerhaus Hohenmölsen
„Die Bremer Stadtmusikanten“
25. 11. 2015, Mittwoch
11.00 Uhr
Bürgerhaus Hohenmölsen
„Die Bremer Stadtmusikanten“
26. 11. 2015, Donnerstag
09.30 Uhr
Stadthalle Eisenberg
„Die Bremer Stadtmusikanten“
30. 11. 2015, Montag
09.30 Uhr
Neues Theater Zeitz
„Die Bremer Stadtmusikanten“
02. 12. 2015, Mittwoch
09.30 Uhr
Capitol
„Die Bremer Stadtmusikanten“
03. 12. 2015, Donnerstag
09.30 Uhr
Capitol
„Die Bremer Stadtmusikanten“
04. 12. 2015, Freitag
09.30 Uhr
Neues Theater Zeitz
„Die Bremer Stadtmusikanten“
06. 12. 2015, Sonntag
15.00 Uhr
Kulturhaus Weißenfels
„Die Bremer Stadtmusikanten“
07. 12. 2015, Montag
09.00 Uhr
Kulturhaus Weißenfels
„Die Bremer Stadtmusikanten“
08. 12. 2015, Dienstag
09.30 Uhr
Karsdorf
„Die Bremer Stadtmusikanten“
09. 12. 2015, Mittwoch
09.30 Uhr
Karsdorf
„Die Bremer Stadtmusikanten“
13. 12. 2015, Sonntag
18.00 Uhr
Capitol
„Weihnachts-Ballett Dornröschen“ Benefizveranstaltung UNICEF
15. 12. 2015, Dienstag
09.30 Uhr
Volkshaus Pegau
„Die Bremer Stadtmusikanten“
15. 12. 2015, Dienstag
11.00 Uhr
Volkshaus Pegau
„Die Bremer Stadtmusikanten“
16. 12. 2015, Mittwoch
09.30 Uhr
Volkshaus Pegau
„Die Bremer Stadtmusikanten“
17. 12. 2015, Donnerstag
10.00 Uhr
Stadtkulturhaus Borna
„Die Bremer Stadtmusikanten“
18. 12. 2015, Freitag
09.00 Uhr
Stadtkulturhaus Borna
„Die Bremer Stadtmusikanten“
19. 12. 2015, Samstag
19.30 Uhr
Theater Arnstadt
„Der Prozeß“
November
Dezember
Stand: 23. 7. 2015
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6. Jahrgang | 2. Oktober 2015
A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z
MICHAELBOTE
Rathausreihe – Vortrag
Zeitz unter kursächsischer
Herrschaft von 1564 bis 1815
Stummfilmkonzert
Mittwoch, den 4. November 2015, um 19.00 Uhr
Rathaus Zeitz, Friedenssaal
Graf von Bothmer: Unheimliche Geschichten
Ensemble Kolorit: UFA trifft Hollywood
Referent: Herr Rudolf Drößler
Im Jahr 1564 starb der letzte katholische Bischof Julius von
Pflug, geistliches Oberhaupt der Diözese Naumburg–Zeitz und
als Reichsfürst auch weltlicher Regent der dem Bistum zugeordneten Stiftsgebiete.
Theater Zeitz im Capitol
Donnerstag, den 17. Dezember 2015, 19.30 Uhr
Nach Pflugs Tod gerieten diese samt Zeitz unter die Obrigkeit der
sächsischen Kurfürsten aus dem Geschlecht der Wettiner. Unter
deren Regie blieben die Stadt und das Stift während der folgenden 251 Jahre bis 1815, dem Beginn der Herrschaft Preußens.
Auch in der kursächsischen Periode wechselten sich Aufstieg und
Abstieg, Glanz und Elend ab.
Für wenige Jahre wurde die Stadt zur Residenz des Herzogtums
Sachsen-Zeitz. Auf dem Gelände der alten Bischofsburg entstand
das barocke Schloss Moritzburg. Von hier aus hielten höfische
Sitten und die Zeit des Absolutismus Einzug. Vieles blieb aber
noch beim Alten. Stattliche Häuser aus der Zeit der Gotik und
Renaissance schmückten die Straßen, ergänzt durch barocke
Gebäude. Zeitz blieb eine Ackerbürgerstadt mit den traditionellen Standesunterschieden, Privilegien und Abhängigkeiten. Die
Bauern litten unter zahlreichen Frondiensten, und die Landwirtschaft stagnierte infolge überholter Besitzverhältnisse und Anbaumethoden. Der Zeitzer Webersohn Christian Daniel Schubart
gab schließlich vor allem durch den Kleeanbau und wechselnde Fruchtfolgen entscheidende Anstöße zur Verbesserung von
Ackerbau und Viehzucht. Innungen (Zünfte) der Handwerker
organisierten mit Hilfe von Meistern, Gesellen und Lehrlingen
die Arbeitswelt und regulierten das Marktgeschehen. Das Leben
der Zeitzer folgte fast unverändert gewohnten Bahnen in erstarrten komplizierten Rechtsverhältnissen. Noch immer stand man
im Bann abergläubischer Vorstellungen über das vermeintliche
Wirken von Hexen und Hexerei, dem angeblichen Einfluss der
Wandelsterne und Tierkreiszeichen und den Strafandrohungen
durch ungewöhnliche Himmelserscheinungen, die das Ende der
Welt anzukündigen schienen. Ausbrüche der Pest sowie die Verbreitung der Syphilis forderten zahlreiche Opfer, und die hygienischen Verhältnisse ließen sehr zu wünschen übrig. Der Dreißigjährige Krieg (1618 bis 1648) und der Siebenjährige Krieg (1756
bis 1763) setzten den Zeitzern schwer zu, ebenso Wetterkapriolen, Missernten und Hungersnöte.
So bietet eine Rückschau auf die kursächsische Periode in Zeitz
ein vielfältiges, abwechslungsreiches und interessantes Bild sowie ein spannungsreiches Geschehen im Auf und Ab der dramatischen und geruhsamen Phasen.
Gehen Sie mit auf Spurensuche nach unseren Vorfahren in schon
lange vergangener Zeit!
Der Eintritt zum Vortrag kostet 3,00 €,
für Ermäßigungsberechtigte 2,00 €.
Foto: Meixner/Stiftung deutsche Kinemathek bzw. Ensemble Kolorit
In der Weihnachtszeit lehnt man sich gern zurück und lauscht
den unheimlichsten Geschichten und fantastischer Musik. Stephan v. Bothmer verbindet beides mit seinem neuen Stummfilmkonzert. In diesem Jahr stehen Richard Oswalds UNHEIMLICHE
GESCHICHTEN auf dem Programm.
Wenn die Nacht sich senkt, werden in einem Antiquariat drei
Wandbilder lebendig und entsteigen ihren Bilderrahmen. Der
Tod (Conrad Veidt), der Teufel (Reinhold Schünzel) und die Dirne (Anita Berber) beginnen, sich gegenseitig albtraumhaft-poetische wie zutiefst schaurige Geschichten zu erzählen, in denen
sie selbst immer andere Rollen innehaben. UNHEIMLICHE GESCHICHTEN sind drei glänzend gespielte, schaurig-spannende
Einakter des frühen Kinos innerhalb dieser Rahmenhandlung.
Stephan Graf v. Bothmer vertont die Filme hinreißend schaurig
und virtuos. Seine Musik setzt eben nicht alleine auf die unheimlichen Aspekte der Geschichten, sondern auf die dahinter liegenden Sehnsüchte und Ängste. Mitunter stellt seine Musik in geradezu erhabener und liebevoller Weise die Leidenschaften und
Unzulänglichkeiten des menschlichen Wesens dar.
Als die stummen Mimen später dann Stimmen bekamen stellte
man fest, dass dem Geschöpf „Tonfilm“ etwas fehlte: die Seele
des Gesangs. So entstand das Lied zum Film und aus einfachen
Melodien wurden Filmschlager, die Rotraud Denecke und Thomas Volk, vom Ensemble Kolorit präsentieren.
Ein Mix aus Stummfilm und Musik, welches Sie unbedingt gesehen und gehört haben müssen.
Einlass: 18.30 Uhr
Eintritt: Vorverkauf: 15,00 €/13,00 € bzw. 11,00 €
sowie 13,00 €/11,00 € bzw. 9,00 € (ermäßigt)
Abendkasse: 17,00 €/15,00 € bzw.13,00 €
sowie 15,00 €/13,00 € bzw. 11,00 € (ermäßigt)
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Zeitzer Jugendbeirat beginnt die neue Legislaturperiode
mit vielen Projekten
Am 2. September fiel im Zeitzer Haus der Jugend der Startschuss
für die nunmehr fünfte Legislatur des Zeitzer Jugendbeirats. Die
Neugründungssitzung verfolgten live vor Ort unter anderem der
Oberbürgermeister Dr. Volkmar Kunze, Vertreter der Stadtverwaltung, Stadträte, der Kooperationspartner Sebastian Raue von
„Cult-Concepts“ sowie weitere interessierte Bürger und natürlich
Jugendliche.
Vordergründig standen die Neuwahlen auf dem Plan. Dabei gibt
es einige bewährte Amtsverteilungen. So bleibt Phil Hellmann
1. Sprecher des Jugendbeirats und Max Fuchs Öffentlichkeitsbeauftragter. Jessica Welz wurde zur 2. Sprecherin gewählt. Diese
drei Mitglieder werden den Jugendbeirat auch zukünftig in den
Ausschüssen des Zeitzer Stadtrates vertreten.
Projekte werden unter anderem das III. Zeitzer Sommerfestival,
die Erstellung einer Homepage, der Neu-Zeitzer-Stammtisch
oder aber auch die Einbringung in Integrationsprojekte und
Arbeitskreise in der Stadt sein.
Der erste Termin für den JBR war am 17. September im Rathaus
die Vorstellung der gemeinsam mit dem Senioren- und dem Behindertenbeirat der Stadt ausgearbeiteten Handreichung zum
Goetheparkkonzept im Hauptausschuss. Ebenfalls wurde der erarbeitete Spielplatzkatalog an die Stadtverwaltung, den Stadtrat
und den Oberbürgermeister weitergeleitet.
Für Rückfragen steht der JBR unter [email protected]
zur Verfügung.
Insgesamt zählt der JBR mit Beginn dieser Legislatur 8 Mitglieder.
Zwei Mitglieder können sich vorerst aufgrund ihrer Ausbildung
nicht mehr an der Arbeit des Gremiums beteiligen. Einen Zuwachs an Mitgliedern gab es nicht. Dies bedauern die Mitglieder
der Kinder- und Jugendvertretung, hoffen aber auf Zuwachs innerhalb der Legislaturperiode, was jederzeit möglich ist!
ZEITZ
I M
D E T A I L
KALENDER 2016
Ab sofort erhältlich
Druckhaus Zeitz
An der Forststraße • 06712 Zeitz
Telefon 0 34 41 / 61 62-0
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Auch dieses Jahr hat das Druckhaus Zeitz wieder einen Kalender hergestellt. Diesmal dreht sich alles um Detailaufnahmen von
Zeitz. Großformatige Bilder in schwarz/weiß zeigen Zeitz aus einem anderen Blickwinkel. 13 Seiten im Format DIN A3. Gedruckt
auf hochwertigem Papier und mit Mattlack veredelt.
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9. –11. Oktober 2015
SONDERBEILAGE
PROGRAMM
Freitag, 9. Oktober 2015
18.30 Uhr v Zetti-Zelt (Altmarkt)
Eröffnung des Zeitzer Zuckerfestes und
Fassbieranstich mit Oberbürgermeister
Dr. Volkmar Kunze
19.00 Uhr v Zetti-Zelt
Zuckerfest-Eröffnungsparty mit der AC/DCCover-Band „The Jailbreakers“ aus Halle & DJ
19.00 Uhr v Weindorf
Eröffnung des Weindorfes mit Wein & Musik in der Alten Mälzerei.
Probieren Sie die Weine der Region!
Samstag, 10. Oktober 2015
10.00 Uhr v Innenstadt
Beginn des Zuckerfestes in der gesamten Zeitzer Innenstadt,
buntes Treiben auf dem Schokoladenmarkt, in der Zuckerstraße,
im Weindorf und auf den „süßen“ Plätzen, Zuckerrundfahrten
durch die Zuckerfabrik
10.00 Uhr v Zuckerstraße (Roßmarkt, Wendische Straße)
Anschnitt des Zeitzer Zuckerkuchens durch OB Dr. Kunze
10.00 Uhr v Zetti-Zelt
Frühschoppen mit den Zeitzer Blasmusikanten
11.00 Uhr v Innenstadt
Straßenkünstler, Drehorgelspieler, Eisschnitzer, Kinderanimationen, besuchen Sie das „kleinste“ Kino der Welt, Elektromobilitäts-Tag auf dem Neumarkt
ab 14.00 Uhr v Zetti-Zelt
Scheck-Übergabe aus dem Erlös des Zuckerkuchens, The Petite
Four aus Berlin, Puppentheater für Kinder, Tanzgruppen, u.v.m.
14.00 Uhr v Innenstadt
Straßenmusik u. a. Blues n Grass, Couch Poet, u.v.m.
Theatervorführungen in der Künstlergasse
16.00 Uhr v Zetti-Zelt
Richard Istel (The Voice Kids-Finalist)
19.00 Uhr v Zuckerstraße
Disco im „Damals“ mit Schallplattenunterhalter Sali
19.00 Uhr v Weindorf
Irish Folk-Balladen im Weindorf
20.00 Uhr v Zetti-Zelt
Festzelt-Gaudi mit der Kultband Swagger & DJ
Sonntag, 11. Oktober 2015
11.00 Uhr v Zetti-Zelt
Beste Vormittagsunterhaltung mit BABORKA (Blasmusik aus Böhmen)
11.00 Uhr v Innenstadt
Drehorgelspieler, Straßenkünstler, Kinderanimationen, besuchen
Sie das „kleinste“ Kino der Welt u.v.m., Human-Table-Soccer-Turnier der Stadtwerke Zeitz, Kinderflohmarkt in der Zuckerstraße,
Zuckerrundfahrten durch die Zuckerfabrik
12.00 Uhr v Innenstadt
Straßenmusik u. a. Adam Is A Girl, Couch Poet, u.v.m.
Theatervorführungen in der Künstlergasse, das Stelzenfahrrad,
der Schokoladenmaler u.v.m.
13.00 Uhr v Weindorf
Singer/Songwriter Georg Schütz
14.00 Uhr v Zetti-Zelt
The Hornets, Tanzgruppe Body & Soul, u.v.m.
15.00 Uhr v Zuckerstraße
Jugendtanz im „Damals“ mit Frank Schwanethal & DJ Sali
15.00 Uhr v Zetti-Zelt
Richard Istel
TV-Humorist Günti –
Der Mann für alle Fälle!
16.00 Uhr v Zetti-Zelt
Gute Laune ohne Ende –
Die neue Show mit Gitte & Klaus
17.30 Uhr v Zetti-Zelt
Zuckerfest-Finale mit „The Hornets“
Swagger
Ablaufplan Bühne Weindorf (Alte Mälzerei)
Freitag, 09. 10. 2015
19.00 – 24.00 Uhr: Georg Schütz (Balladen & Oldies)
Samstag, 10. 10. 2015
11.00 – 14.00 Uhr: Wein & Musik mit den Drehorgelfreunden
14.00 – 17.00 Uhr: Blues 'n Grass (Bluegrass, Dixieland)
17.00 – 23.00 Uhr: Cat – Der Teufelsgeiger (Irish Folk)
Sonntag, 11. 10. 2015
11.00 – 13.00 Uhr: Wein & Musik mit den Drehorgelfreunden
13.00 – 15.00 Uhr: The Glimmerking (Singer, Songwriter)
15.00 – 20.00 Uhr: Georg Schütz (Balladen & Oldies)
Sonderbeilage zum Zeitzer Zuckerfest 2015
Ablaufplan Bühne Zetti-Zelt (Altmarkt)
Samstag, 10. Oktober 2015
10.00 – 13.00 Uhr: Der traditionelle Zuckerfest-Frühschoppen,
diesmal mit den Zeitzer Blasmusikanten
13.00 – 14.00 Uhr: Doo Wap mit Checkpoint Four
14.00 – 14.30 Uhr: Scheck-Übergabe aus dem Erlös des Zeitzer
Zuckerkuchens
14.30 – 15.00 Uhr: Kinderprogramm
15.00 – 16.00 Uhr: The Petite Four
16.00 – 17.00 Uhr: Richard Istel (Finalist The Voice Kids)
17.00 – 17.30 Uhr: Zeitzer Vereine präsentieren sich
17.30 – 19.00 Uhr: The Checkpoint Four
20.00 – 02.00 Uhr: Die große Zuckerfest-Party im Zetti-Zelt mit
der Kultband Swagger
Sonntag, 11. 10. 2015
11.00 – 13.30 Uhr: Nach dem Kirchgang laden wir ein zum Sonntagsfrühschoppen mit BABORKA (Original Böhmische Blasmusik)
14.00 – 14.30 Uhr: Elvis Double-Show
14.30 – 15.30 Uhr: The Hornets & Tanzverein Body & Soul
15.30 – 16.00 Uhr: TV-Humorist Günti – Der Mann für alle Fälle!
16.00 – 17.30 Uhr: Gute Laune ohne Ende – Die neue Show mit
Gitte & Klaus
17.30 – 21.00 Uhr:
Großes Zuckerfest-Finale
mit The Hornets
Moderation:
Thomas Hassel
Moderation: Thomas Hassel
Änderungen vorbehalten!
WO FINDEN SIE WAS? – LAGEPLAN
B Altmarkt „Schokoladen-Markt“
C Judenstraße „Zuckerwatte gratis“
D Rossmarkt „Zeitzer Zuckerstraße“
E Wendische Straße „Zeitzer Zuckerstraße“
F Kramerstraße „Die Künstlergasse“
G Neumarkt „Süßer Markt“
H Michaeliskirchhof Start Erlebnistour Zucker
I Rathaus
J Alte Mälzerei
K Unterirdisches Zeitz
L Tourist-Information/Organisationsbüro
TIPP
TAG DER OFFENEN TÜR IN DER STADTBIBLIOTHEK
„MARTIN LUTHER“ ZUM ZUCKERFEST
Am 10. Oktober 2015 von 9 bis 17 Uhr ist in der Stadtbibliothek
„Martin Luther“ Tag der offenen Tür. Lernen Sie die Stadtbibliothek kennen, informieren Sie sich über das vielseitige Angebot.
Entleihungen und Anmeldungen sind an diesem Tage ebenfalls
möglich.
Außerdem: 11 Uhr, 13 Uhr und 15 Uhr: „Von der Rübe zum
Zucker“ – Wissenswertes rund um den Zucker, Verkostung verschiedener Zuckerarten, kleine Experimente und Spiele, ein Programm für Kinder. Außerdem gibt es für die Kinder ein „ZuckerQuiz“. Wer die richtigen Antworten findet, nimmt an der Verlosung der Preise ab 16.00 Uhr teil.
Sonderbeilage zum Zeitzer Zuckerfest 2015
Das 6. Zeitzer Zuckerfest
wird unterstützt von:
Manchmal ist das
Leben doch ein
Zuckerschlecken.
Kohle sei Dank.
ENGAGEMENT FÜR DIE REGION
MIBRAG unterstützt zahlreiche Veranstaltungen und Aktivitäten in Mitteldeutschland. So sind
wir auch als Sponsor des Zeitzer Zuckerfestes dabei und wünschen allen Gästen viel Spaß.
www.mibrag.de
Sonderbeilage zum Zeitzer Zuckerfest 2015
Nutze Deine Chance, komm zu uns!
Du willst Qualität und hast Interesse an Energiewirtschaft? Du bist
engagiert und zielstrebig? Dann komm zu uns! Wir sind ein moderner
Energiedienstleister im Burgenlandkreis. Für die Menschen in der Region Zeitz sind wir Ansprechpartner in allen Energiefragen und versorgen
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und kooperativer Arbeit
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körperliche Belastbarkeit
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MICHAELBOTE
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Stadt Zeitz
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Zeitz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Verwaltungsfachangestellte/n als
Sachbearbeiter/in Ratsangelegenheiten
Hauptaufgabe
Dem/r Sachbearbeiter/in obliegt federführend die Betreuung der
Ortschaftsräte der Stadt Zeitz sowie deren Mitglieder. Zudem erfolgt über ihn/sie die Bearbeitung der Angelegenheiten der Festnetz- und Mobilfunktelefonie der Stadt Zeitz.
Zu den Einzelaufgaben gehören u. a.:
• Mitwirkung bei allgemeinen Angelegenheiten der Ortschaftsräte
• Vor- und Nachbereitung der Ortschaftsratssitzungen
• Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden der Ortschaftsräte
• Aufwandsentschädigungen/Sitzungsgelder/Geschäftsbedarf
• Verwaltung von Diensthandys und Festnetzanschlüssen
• Tarifwahl und Vertragsabschlüsse zur Telefonie
• Bearbeitung der Rechnungen
• Vergabe der Veranstaltungsräume im Rathaus
Die Stellenbesetzung erfolgt zunächst als Krankheitsvertretung
(Langzeiterkrankung der Stelleninhaberin) befristet für ein Jahr.
Bei entsprechender Eignung und Bewährung ist anschließend ein
dauerhafter Einsatz im Bereich Ratsangelegenheiten beabsichtigt
(Sachbearbeiter/in Ratsangelegenheiten Stadtrat). Die Hauptaufgabe läge dann in der Bearbeitung der Angelegenheiten des Stadtrates
der Stadt Zeitz. In diesem Zusammenhang wird der Umgang mit
Rechtsgrundlagen (KVG LSA, Ortsrecht u. ä.) stärker in den Mittelpunkt rücken.
Voraussetzungen:
• Verwaltungsfachangestellte/r oder vergleichbar
• gute kommunalrechtliche Kenntnisse
• ein besonderes Maß an Loyalität gegenüber der
Dienststellenleitung
Der/die Bewerber/in sollte konflikt- und kritikfähig sowie vertrauenswürdig sein, über ein sicheres Auftreten verfügen und vermittelnd
einwirken können.
Zudem muss, vor allem mit Blick auf einen dauerhaften Einsatz
im Bereich Ratsangelegenheiten, die Bereitschaft bestehen, in den
Abendstunden an Sitzungen teilzunehmen.
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden
(unter Vorbehalt des Arbeitgebers zur einseitigen Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit im Bedarfsfall).
Die Stelle ist in Entgeltgruppe 5 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) eingruppiert. Sofern es zum dauerhaften Einsatz als
Sachbearbeiter/in Ratsangelegenheiten Stadtrat kommt, ist die Entwicklung in die Entgeltgruppe 6 TVöD möglich.
Da sich in absehbarer Zeit bei der Stadt Zeitz weiterer Bedarf an Verwaltungsfachangestellten abzeichnet, sind Bewerbungen, die das
Anforderungsprofil „Verwaltungsfachgestellte/r“ erfüllen und sich
auch für andere Bereiche in der Kommunalverwaltung interessieren,
ausdrücklich willkommen. Bitte geben Sie in diesem Fall einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit bis spätestens zum 09. 10.
2015 an die Stadt Zeitz, Fachbereich Zentrale Dienste – Sachgebiet
Personal und Organisation, Kennwort „SB Ratsangelegenheiten“,
Postfach 14 20, 06694 Zeitz.
Die Vorstellungsgespräche sind für den 21. 10. 2015, eine mögliche
Arbeitsprobe an einem Tag im Zeitraum 22. bis 27. 10. 2015 vorgesehen.
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung
bevorzugt berücksichtigt.
Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen,
werden nicht übernommen. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann leider nicht erfolgen.
Bewerbungsunterlagen können vom Bewerber/von der Bewerberin
binnen eines Monates nach Verfahrensabschluss auf eigene Kosten
zurückgefordert oder abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist
werden nicht zurückgeforderte oder nicht abgeholte Unterlagen
vernichtet.
Dr. Kunze
Oberbürgermeister
Vorteilhaft sind Erfahrungen im Anfertigen von Protokollen.
Zeitz, den 07. 09. 2015
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Neues Bundesmeldegesetz –
Wichtige Informationen für
Wohnungsgeber und Mieter
Mit dem 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in
Kraft, mit dem auch die „Wohnungsgeberbescheinigung“ eingeführt wird. Der Wohnungsgeber hat somit bei Meldevorgängen eine Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Ab
dem 1. November 2015 muss das Beziehen einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden. Bei dieser Anmeldung muss die meldepflichtige
Person dann unter anderem die Wohnungsgeberbescheinigung
vorlegen. Dies bedeutet, dass Wohnungsgeber und Vermieter ab
dem 1. November 2015 bei jedem Einzug ihren Mietern eine solche Bestätigung innerhalb von zwei Wochen ausstellen müssen.
Ein Formular dieser Bescheinigung ist im Rathaus im Bürgerbüro erhältlich. Wohnungsgeber sind Vermieter oder von ihnen
Beauftragte wie z. B. Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber
kann jedoch auch ein Wohnungseigentümer sein oder auch
Hauptmieter, die Wohnungen oder Zimmer untervermieten.
Die Vorlage des Mietvertrages erfüllt die Voraussetzungen nicht
und reicht daher nicht aus. Beim Auszug (z. B. bei Wegzug ins
Ausland, ersatzloser Aufgabe einer Nebenwohnung) kann die
Abmeldung frühestens 1 Woche im Voraus erfolgen. Kommen
Wohnungsgeber ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig
oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein
Bußgeld verhängt werden.
Stadt Zeitz
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadtverwaltung Zeitz bietet ab dem 01. 08. 2016 einen interessanten Ausbildungsplatz an. Nutzen Sie die Chance, qualifiziert
ins Berufsleben einzusteigen und entscheiden Sie sich für eine Ausbildung zur/m
Fachangestellte/n für Medienund Informationsdienste,
Fachrichtung Bibliothek
Die Ausbildung beginnt am 01. 08. 2016 und dauert 3 Jahre. Die
praktische Ausbildung erfolgt durch die Stadt Zeitz, die theoretische Ausbildung findet voraussichtlich am Staatlichen Berufsschulzentrum Kyffhäuserkreis in Sondershausen statt.
Das Ausbildungsentgelt ist geregelt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).
Die Stadt Zeitz bildet zunächst grundsätzlich über Bedarf aus. Dennoch sind wir als Ausbildungsbetrieb bemüht, die Auszubildenden
zu übernehmen, was in den letzten Jahren regelmäßig gelungen ist.
Bekanntmachung
des Jahresabschlusses
der Immobilienmanagement GmbH
Zeitz für das Geschäftsjahr 2014
Einstellungsvoraussetzungen:
• Realschulabschluss mit guten Deutsch-, Mathematikund Englischkenntnissen
• Interesse an der Stadt- und Regionalgeschichte,
an Verwaltungsabläufen sowie am aktuellen Zeitgeschehen
• sorgfältige, genaue und selbständige Arbeitsweise
• Kommunikations- und Teamfähigkeit
• engagiertes, hilfsbereites und freundliches Auftreten
• körperliche Belastbarkeit
Der Jahresabschluss der Immobilienmanagement GmbH Zeitz
für das Geschäftsjahr 2014 wurde geprüft, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und durch die Gesellschafterversammlung am 09. 09. 2015 bestätigt.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 30.
Oktober 2015 an:
Das negative Jahresergebnis wird in das Geschäftsjahr 2015 vorgetragen.
Stadt Zeitz
Fachbereich Zentrale Dienste
Kennwort „Bewerbung Ausbildung“
Postfach 1420, 06694 Zeitz
Gemäß § 133 KVG LSA weisen wir darauf hin, dass der Jahresabschluss 2014 im Haus Tröglitzer Straße 8 in Zeitz
vom 05. 10. 2015 bis zum 02. 11. 2015
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung
bevorzugt berücksichtigt.
zu nachfolgend genannten Dienstzeiten einzusehen ist:
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen,
werden von der Stadt Zeitz nicht übernommen. Eine Rücksendung
der Bewerbungsunterlagen auf Kosten der Stadt Zeitz kann nicht
erfolgen.
Dr. Kunze
Oberbürgermeister
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Zeitz, den 03. 09. 2015
6. Jahrgang | 2. Oktober 2015
Montag, Mittwoch, Donnerstag
Dienstag
Freitag
9.00 – 16.00 Uhr
9.00 – 17.00 Uhr
9.00 – 14.00 Uhr
gez. Stolper
Geschäftsführer WBG Zeitz mbH
Zeitz, den 16. 09. 2015
A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z
MICHAELBOTE
Stadt sucht Nutzer für eine Zukunft des Bahnhofsgebäudes in Zeitz
Am 7. September 2015 startete das Interessenbekundungsverfahren
der Stadt zur Mietersuche
Bistro oder Indoor-Spielplatz im alten Wartesaal? Fahrrad- oder
Bootsverleih in der Bahnhofshalle? Oder ein zentraler Bürostandort im alten Postbahnhof?
Am 7. September 2015 startete das Interessenbekundungsverfahren für den Zeitzer Bahnhof, bei dem sich potentielle Mieter für die Räumlichkeiten bewerben können. Auf einem kurzen
Fragebogen können Angaben zur Person, dem Unternehmen
und der Nutzungsart gemacht werden. Ferner werden ebenfalls
wichtige Informationen, wie mögliche Öffnungszeiten oder der
gewünschte Raumbedarf, abgefragt.
Der Bogen befindet sich neben den vielen Informationen zum
historischen Gebäude und den vermietbaren Räumen auf der Internetseite www.zeitz-bahnhof.de oder www.zeitz.de und sollte
bis zum 9. Oktober 2015 an das Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz, Frau Ines Will, zurückgesandt werden.
Das Interessenbekundungsverfahren ist der erste Schritt für die
Aufwertung und bessere Nutzung des Bahnhofs. Es wird in Kooperation mit der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
(NASA) und der DB Station&Service durchgeführt. Die Stadt
Zeitz prüft derzeit den Erwerb des Gebäudes von der Bahn, um
eine Revitalisierung mit Fördermitteln des Landes zu ermöglichen. Dazu sind jedoch ein Nutzungskonzept und vor allem
geeignete und passende Nutzer erforderlich. Der Bahnhof Zeitz
wird jeden Werktag von etwa 1000 Bahnreisenden und vielen
Busfahrgästen genutzt. Nach Leipzig, Gera und Weißenfels verkehren stündlich Regionalbahnen.
Kontakt:
Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz
Ines Will, Altmarkt 1, 06712 Zeitz, Tel.: 03441 – 83 282
E-Mail: [email protected]
4. Änderungssatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung
der Stadt Zeitz vom 19. 12. 1997
Präambel
Aufgrund des § 78 des Wassergesetzes für das Land SachsenAnhalt (WG LSA) vom 16. 03. 2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 17. 06. 2014
(GVBl. LSA S. 288, 342) i. V. m. §§ 4, 6, 8, 9 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom
17. 06. 2014 (GVBl. LSA S. 288) hat der Stadtrat der Stadt Zeitz
in seiner Sitzung am 24. 09. 2015 folgende Satzung beschlossen:
nach Maßgabe der in diesem Gebiet geltenden Entwässerungssatzung (vgl. Anlage 3 zu § 9 Abs. 1 des Eingemeindungsvertrages vom 12. 02. 2009: Satzung über die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen vom 16. 07. 2007).
Artikel II
Inkrafttreten
Die 4. Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Artikel I
Änderungen
1. § 1 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
Die Stadt Zeitz betreibt zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht nach Maßgabe dieser Satzung jeweils selbständige öffentliche Einrichtungen
a) zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung im Gebiet der
Stadt Zeitz (Gemarkung Zeitz) und in den Ortschaften
Nonnewitz (Gemarkung Nonnewitz), Zangenberg (Gemarkung Zangenberg), Luckenau (Gemarkung Luckenau)
und Theißen (Gemarkung Theißen);
b) zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung im Gebiet
der Stadt Zeitz (Gemarkung Zeitz) und in den Ortschaften
Nonnewitz (Gemarkung Nonnewitz), Zangenberg (Gemarkung Zangenberg), Luckenau (Gemarkung Luckenau)
und Theißen (Gemarkung Theißen);
c) zur dezentralen Beseitigung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben und von Fäkalschlamm aus Kläranlagen.
2. § 1 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Stadt Zeitz betreibt zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht weitere jeweils selbständige öffentliche Einrichtungen in der Ortschaft Pirkau (ehemalige Gemeinde Döbris)
Dr. Kunze
Oberbürgermeister
Zeitz, den 25. 09. 2015
6. Jahrgang | 2. Oktober 2015
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A M T S B L AT T D E R S TA D T Z E I T Z
Satzung über den vollständigen oder teilweisen Ausschluss
der Schmutzwasserbeseitigungspflicht der Stadt Zeitz
– Schmutzwasserbeseitigungsausschlusssatzung –
Präambel
Aufgrund des § 79a des Wassergesetzes für das Land SachsenAnhalt (WG LSA) vom 16. 03. 2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt
geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 17. 06. 2014 (GVBl.
LSA S. 288, 342) i. V. m. §§ 4, 6, 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. 06. 2014
(GVBl. LSA S. 288) sowie dem am 06. 08. 2007 genehmigten
Abwasserbeseitigungskonzept für das Entsorgungsgebiet Stadt
Zeitz vom Dezember 2006 in der zurzeit gültigen Aktualisierung
2014, vom 19. 01. 2015, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 24. 09. 2015 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
(1) Die Stadt Zeitz betreibt als Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der jeweils gültigen Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Zeitz (Abwasserbeseitigungssatzung) je eine rechtlich jeweils selbständige öffentliche
Einrichtung
a) zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung im Gebiet der
Stadt Zeitz (Gemarkung Zeitz) und in den Ortschaften
Nonnewitz (Gemarkung Nonnewitz), Zangenberg (Gemarkung Zangenberg), Luckenau (Gemarkung Luckenau)
und Theißen (Gemarkung Theißen);
b) zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung im Gebiet
der Stadt Zeitz (Gemarkung Zeitz) und in den Ortschaften Nonnewitz (Gemarkung Nonnewitz), Zangenberg
(Gemarkung Zangenberg), Luckenau (Gemarkung Luckenau) und Theißen (Gemarkung Theißen);
c) zur dezentralen Beseitigung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben und von Fäkalschlamm aus Kläranlagen.
sowie nach Maßgabe der für die Ortschaft Pirkau (ehemalige
Gemeinde Döbris) maßgeblichen Satzung über die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen vom 16. 07. 2007 je eine
rechtlich selbständige öffentliche Einrichtung zur
a) zentralen Schmutzwasserbeseitigung und Behandlung
b) zentralen Niederschlagswasserbeseitigung und -behandlung.
(2) Die Stadt Zeitz ist berechtigt, nach Maßgabe des § 79a Abs. 1
WG LSA Abwasser aus ihrer Abwasserbeseitigungspflicht
ganz oder teilweise auszuschließen, wenn
1. das Abwasser wegen seiner Art oder Menge nicht zusammen mit dem in Haushaltungen anfallenden Abwasser
beseitigt werden kann (§ 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WG LSA),
2. eine Übernahme des Abwassers oder des Schlamms wegen technischer Schwierigkeiten, wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwandes oder aufgrund der Siedlungsstrukturen nicht angezeigt ist (§ 79a Abs. 1 Satz 1 Nr. WG
LSA) oder
3. dies aus anderen Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses geboten ist (§ 79a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
WG LSA) und eine gesonderte Beseitigung des Abwassers
oder des Schlamms das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt oder
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4. das Abwasser überwiegend gewerbliche oder industrielle
Anteile aufweist, es in einem Gebiet über eine technisch
selbständige Einrichtung zur Abwasserbeseitigung beseitigt wird und die Übernahme des Abwassers in gemeindliche Abwasseranlagen nicht erforderlich ist (§ 79 Abs. 1
Satz 2 WG LSA).
(3) Der Ausschluss des Abwassers erstreckt sich nicht auf die
Übernahme und Beseitigung des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers und des in Absetz- und Ausfaulgruben
anfallenden Schlamms sowie die Überwachung der Selbstüberwachung und der Wartung von Kleinkläranlagen (§ 79a
Abs. 1 Satz 3 WG LSA).
(4) Wird ein Grundstück vollständig aus der Abwasserbeseitigungspflicht ausgeschlossen, umfasst der Ausschluss alle
zur Abwasserbeseitigungspflicht gehörenden Teile für alles
auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser, dass durch
häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist sowie das sonst in die Kanalisation gelangende Wasser. Wird ein Grundstück nur teilweise aus der
Abwasserbeseitigungspflicht ausgeschlossen, kann sich der
Ausschluss sowohl auf einzelne Teilfunktionen der Abwasserbeseitigungspflicht beziehen als auch nur das Abwasser
umfassen, dass durch industriell-gewerblichen oder landwirtschaftlichen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen
Eigenschaften verändert ist; letzterenfalls verbleibt häusliches, sanitäres Abwasser in der Abwasserbeseitigungspflicht
der Stadt Zeitz.
(5) Die Anlagen 1 bis 4 sind Bestandteil der Satzung.
§ 2 Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht
für Teile des Entsorgungsgebietes
(1) Die in Anlage 1 (Tabelle 4.2 Grundstücke die an öffentliche
Abwasseranlagen angeschlossen werden sollen) dieser Satzung aufgeführten Grundstücke, die innerhalb der nächsten
10 Jahre, bis Ende 2023 gem. Ziff. 4.3 des Abwasserbeseitigungskonzepts der Stadt Zeitz an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden sollen, werden
bis zur Möglichkeit der Inanspruchnahme eines zentralen,
leitungsgebundenen Anschlusses von der Abwasserbeseitigungspflicht ausgenommen. Der Umfang des Ausschlusses
der Abwasserbeseitigungspflicht für das jeweilige Grundstück ist in der Anlage vermerkt.
(2) Die in Anlage 2 (Tabelle 4.3.1 Grundstücke die nicht an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossen werden sollen
[Wohngrundstücke]), Anlage 3 (Tabelle 4.3.2 Grundstücke
die nicht an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossen
werden sollen [Grundstücke im Bereich Gewerbe oder Industrie]) und Anlage 4 (Tabelle 4.3.3 Grundstücke im Bereich
Gewerbe oder Industrie, von denen nur das gewerblichindustrielle Abwasser nicht durch öffentliche Abwasseranlagen beseitigt wird) aufgeführten Grundstücke werden von
der Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Zeitz ausgeschlossen. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
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(3) Ergeben sich aus den Anlagen 1 bis 4 widersprüchliche Angaben zur Grundstückslage, ist die Angabe des Flurstücks
maßgebend.
(4) Mit dem Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht ist
im Umfang des Ausschlusses derjenige zur Beseitigung des
Abwassers verpflichtet, bei dem das Abwasser oder der
Schlamm anfällt (§ 79a Abs. 2 Satz 1 WG LSA).
Schmutzwasserbeseitigungskonzepts, den Anschluss des Grundstücks an eine öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung
vorzuschreiben (vgl. § 79a Abs. 3 WG LSA). Weiteren Bestandsschutz gewährt diese Satzung nicht.
§ 4 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
§ 3 Aufhebung des Ausschlusses
Die Stadt Zeitz kann durch Satzung den Ausschluss des Abwassers oder des Schlamms aus ihrer Abwasserbeseitigungspflicht
wieder aufheben. Liegt ein Grundstück in einem Gebiet, für das
das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Zeitz den Anschluss
an eine öffentliche Abwasseranlage innerhalb der nächsten zehn
Jahre nicht vorsieht, so ist die Stadt Zeitz gehindert, vor Ablauf
von 15 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Genehmigung des
Dr. Kunze
Oberbürgermeister
Zeitz, den 25. 09. 2015
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die
zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Zeitz
– Schmutzwasserbeitragssatzung –
Präambel
Aufgrund §§ 8 f., 11, 98 ff. des Kommunalverfassungsgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) v. 17. 06. 2014 (GVBl. LSA
S. 288) und der §§ 1, 2, 6, 10 und 16 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 13. 12. 1996 (GVBI. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. 12. 2014
(GVBl. LSA S. 522), hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung vom 24. 09. 2015 folgende Satzung beschlossen:
sind ferner der Verbesserungs-, Anschaffungs-, Erweiterungsund Erneuerungsbeitrag.
(4) Die Stadt Zeitz überträgt bzgl. der Herstellungsbeiträge I
der Stadtwerke Zeitz GmbH (SWZ) die Befugnis zur Ermittlung der Berechnungsgrundlagen, zur Beitragsberechnung
sowie zur Versendung von Beitragsbescheiden. Die Stadt
Zeitz überträgt bzgl. der Herstellungsbeiträge II der WTE
Betriebsgesellschaft mbH die Befugnis zur Ermittlung der
Berechnungsgrundlagen, zur Beitragsberechnung sowie zur
Ausfertigung von Beitragsbescheiden.
§ 1 Allgemeines
§ 2 Grundsatz
(1) Die Stadt Zeitz betreibt nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 lit. a)
ihrer Abwasserbeseitigungssatzung vom 19. 12. 1997 in der
jeweils geltenden Fassung eine rechtlich selbständige öffentliche Einrichtung für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung.
(2) Die Stadt Zeitz erhebt nach Maßgabe dieser Satzung Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die zur öffentlichen
Einrichtung gemäß Abs. 1 gehörenden Abwasseranlagen
(Abwasserbeitrag).
(3) Abwasserbeiträge sind der Herstellungsbeitrag I und der
Herstellungsbeitrag II. Der Herstellungsbeitrag I wird für
Grundstücke erhoben, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Kommunalabgabengesetzes für das Land SachsenAnhalt (KAG-LSA) am 15. 06. 1991 über keinen dauerhaft
gesicherten Anschluss bzw. keine dauerhaft gesicherte Anschlussmöglichkeit an eine bestehende, nicht lediglich provisorische zentrale öffentliche Abwasserbehandlungsanlage
verfügten. Der Herstellungsbeitrag II (besonderer Herstellungsbeitrag) wird für Grundstücke erhoben, die bis mindestens zum Inkrafttreten des KAG-LSA am 15. 06. 1991 über
einen dauerhaft gesicherten Anschluss an eine bestehende,
nicht lediglich provisorische zentrale öffentliche Abwasserbehandlungsanlage verfügten bzw. die dauerhaft gesicherte
Möglichkeit der Inanspruchnahme hatten. Abwasserbeiträge
(1) Die Stadt Zeitz erhebt, soweit der Aufwand nicht durch
Gebühren gedeckt ist, für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der öffentlichen
Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Beiträge von den Beitragspflichtigen i. S. v. § 6 Abs. 8 KAG-LSA, denen durch die Inanspruchnahme oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme
ein Vorteil entsteht.
(2) Der Beitrag deckt auch die Kosten für einen Anschlusskanal
(Anschlussleitung vom Hauptsammler bis zur Grundstücksgrenze), nicht aber für zusätzliche Anschlusskanäle.
(3) Aufgrund dieser Satzung werden nur Herstellungsbeiträge
erhoben. Verbesserungs-, Anschaffungs-, Erweiterungs- und
Erneuerungsbeiträge bedürfen einer gesonderten Satzungsregelung.
§ 3 Gegenstand der Beitragspflicht
(1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die öffentliche Einrichtung gemäß § 1 Abs. 1 angeschlossen sind
oder angeschlossen werden können und für die
1. eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist,
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sobald sie bebaut sind oder gewerblich genutzt werden
dürfen,
2. eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt
ist, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind
und nach der geordneten baulichen Entwicklung in der
Gemeinde zur Bebauung oder gewerblichen Nutzung anstehen.
(2) Wird ein Grundstück an die öffentliche Einrichtung gemäß
§ 1 Abs. 1 tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der
Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen nach
Abs. 1 nicht erfüllt sind.
(3) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das
Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne. Ist ein vermessenes, im Grundbuch unter einem Grundbuchblatt oder im
Bestandsverzeichnis eines Grundbuchs unter einer eigenen
Nummer eingetragenes Grundstück nicht vorhanden, so gilt
die von den Beitragspflichtigen zusammenhängend genutzte
Fläche als Grundstück. Der Beitragspflichtige ist in diesem Fall
verpflichtet, die Grundstücksgröße nachprüfbar, insbesondere durch amtlich beglaubigte Dokumente, nachzuweisen.
§ 4 Beitragsmaßstab
(1) Herstellungsbeitrag I und II werden nach einem nutzungsbezogenen Flächenmaßstab berechnet. Zur Ermittlung des Beitrags werden für das erste Vollgeschoss 100 % und für jedes
weitere Vollgeschoss 60 % der beitragspflichtigen Grundstücksfläche nach Maßgabe des Abs. 3, in Ansatz gebracht
(gewichtete beitragspflichtige Fläche).
(2) Vollgeschosse im Sinne dieser Satzung sind
1. Geschosse, deren Deckenoberfläche im Mittel mehr als
1,60 m über die Geländeoberfläche (Fläche, die sich aus
den Festsetzungen des Bebauungsplans oder aus der Baugenehmigung ergibt, sonst die natürliche Geländeoberfläche) hinausragt und die über mindestens 2/3 ihrer
Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m
haben. Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen, bleiben unberücksichtigt. Hohlräume zwischen der obersten
Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume
nicht möglich sind, gelten nicht als Geschosse.
2. In Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 (§ 2 Abs. 3
Ziff. 1 und Ziff. 2 der Bauordnung des Landes SachsenAnhalt – BauO LSA in der Fassung der Bekanntmachung
vom 10. 09. 2013, GVBl. S. 440) gelten als Vollgeschosse
bereits Geschosse, die über mindestens zwei Drittel ihrer
Grundfläche eine für Aufenthaltsräume in solchen Gebäuden erforderliche lichte Höhe von 2,00 m haben.
3. Im Übrigen werden Geschosse, die keine Schrägen haben
und wie ein Vollgeschoss zu Wohnzwecken oder Gewerbezwecken genutzt werden können, obwohl ihre lichte
Höhe den Wert von 2,30 m nicht erreicht, ab einer lichten
Höhe von 2,00 m wie Vollgeschosse behandelt.
4. Kann im Einzelfall wegen der Besonderheiten des Bauwerks kein Vollgeschoss im vorstehenden Sinne ermittelt
werden, gilt bei gewerblich oder industriell genutzten
Grundstücken je vollendeter 3,50 m und bei allen in anderer Weise baulich genutzten Grundstücken je vollendeter 2,30 m Höhe des Bauwerks (Traufhöhe) als ein Vollgeschoss.
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5. Gewidmete Kirchengebäude (die Kirche selbst, nicht aber
auch angegliederte Wohn- und Verwaltungsgebäude)
werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt.
(3) Als beitragspflichtige Grundstücksfläche gilt bei Grundstücken:
1. die insgesamt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes
liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, wenn es baulich oder gewerblich nutzbar ist,
2. die teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
und
a) mit der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteils liegen, sofern sie nicht unter Nr.
6 oder 7 fallen, die Gesamtfläche des Grundstückes,
wenn es baulich oder gewerblich nutzbar ist;
b) mit der Restfläche im Außenbereich liegen, sofern sie
nicht unter Nr. 6 oder 7 fallen, die Fläche im Bereich
des Bebauungsplans, wenn diese baulich oder gewerblich nutzbar ist;
3. die im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB oder
§ 35 Abs. 6 BauGB liegen sowie bei Grundstücken, die
über die Grenzen einer solchen Satzung hinausreichen,
sofern sie nicht unter Nr. 6 oder 7 fallen, die Fläche im
Satzungsbereich, wenn diese baulich oder gewerblich genutzt werden kann;
4. für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34
Abs. 4 BauGB oder § 35 Abs. 6 BauGB besteht und die
nicht unter Nr. 6 oder 7 fallen,
a) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks,
b) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im unbeplanten
Innenbereich (§ 34 BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Fläche, die dem Innenbereich als einem im Zusammenhang bebauten
Ortsteil (§ 34 Abs. 1 BauGB) zuzuordnen ist;
5. die über die sich nach Nr. 2 lit. b) oder Nr. 4 lit. b) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen der jeweiligen Straßengrenze bzw. im Fall von Nr. 4 der der Straße zugewandten Grundstücksseite und einer Linie hierzu, die in dem
gleichmäßigen Abstand verläuft, der der übergreifenden
Bebauung oder gewerblichen Nutzung entspricht;
6. für die durch Bebauungsplan oder Satzung nach § 34
Abs. 4 BauGB oder § 35 Abs. 6 BauGB die Nutzung als
Wochenendhausgebiet oder eine sonstige Nutzung ohne
oder mit nur untergeordneter Bebauung als Dauerkleingarten, Schwimmbäder, Camping- und Festplätze festgesetzt ist oder die innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles (§ 34 Abs. 1 BauGB), soweit das möglich ist, tatsächlich so genutzt werden, 75 % der Grundstücksfläche;
7. für die durch Bebauungsplan oder Satzung nach § 34
Abs. 4 BauGB die Nutzung als Sportplatz oder als Friedhof festgesetzt ist oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 Abs. 1 BauGB) tatsächlich
so genutzt werden sowie bei Grundstücken, für die durch
Bebauungsplan oder Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB die
Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt ist,
die Grundfläche der an die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen Baulichkeiten
geteilt durch die Grundflächenzahl (GRZ) 0,2. Die so er-
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mittelte Fläche wird diesen Baulichkeiten dergestalt zugeordnet, dass ihre Grenzen jeweils im gleichen Abstand
von den Außenwänden der Baulichkeiten verlaufen, wobei bei der Überschreitung der Grundstücksgrenze durch
diese Zuordnung eine gleichmäßige Flächenergänzung
auf dem Grundstück erfolgt. Ist die so errechnete und zugeordnete Vorteilsfläche größer als das Buchgrundstück,
ist nur die Fläche des Buchgrundstücks maßgebend;
8. die im Außenbereich liegen und bebaut sind, die Grundstücksfläche der an die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen Baulichkeiten
geteilt durch die GRZ 0,2. Diese ermittelte Fläche wird
diesen Baulichkeiten dergestalt zugeordnet, dass ihre
Grenzen jeweils im gleichen Abstand von den Außenwänden der Baulichkeiten verlaufen, wobei bei einer
Überschreitung der Grundstücksgrenze durch diese Zuordnung eine gleichmäßige Flächenergänzung auf dem
Grundstück erfolgt. Ist die so errechnete und zugeordnete Vorteilsfläche größer als das Buchgrundstück, ist nur
die Fläche des Buchgrundstücks maßgebend;
9. die im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen und für die
durch Planfeststellung, im bergrechtlichen Betriebsplan
oder einen diesen Maßnahmen ähnlichen Verwaltungsakt eine der baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung
zugelassen ist (z. B. Abfalldeponie, Untergrundspeicher
pp.) die Fläche des Grundstückes, auf die sich die Planfeststellung, der Betriebsplan oder der Verwaltungsakt
bezieht, wobei die Flächen unberücksichtigt bleiben, die
abwasserrelevant nicht nutzbar sind.
(4) Als Zahl der Vollgeschosse nach Abs. (2) gilt bei Grundstücken:
1. die ganz oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen
a) die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige
Zahl der Vollgeschosse;
b) für die im Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse die Höhe der baulichen Anlage festgesetzt ist,
in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten im Sinne
von § 11 Abs. 3 BauNVO, die durch 3,5 und in allen
anderen Baugebieten die durch 2,3 geteilte höchstzulässige Gebäudehöhe auf ganze Zahlen abgerundet;
c) für die im Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Höhe der baulichen Anlagen, sondern nur eine Baumassenzahl festgesetzt ist, die durch
3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl auf ganze
Zahlen abgerundet;
d) auf denen nur Garagen oder Stellplätze erstellt werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene;
e) für die in einem Bebauungsplan weder die Zahl der
Vollgeschosse noch die Höhe der baulichen Anlagen
bzw. die Baumassenzahl bestimmt ist, wenn
aa) für sie durch Bebauungsplan eine Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt ist, die Zahl
der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse;
bb) für sie durch Bebauungsplan eine Nutzung als
Wochenendhausgebiet festgesetzt ist, die Zahl
von einem Vollgeschoss;
cc) sie in anderen Baugebieten liegen, der in der näheren Umgebung überwiegend festgesetzte und/
oder tatsächlich vorhandene (§ 34 BauGB) Berechnungswert nach lit. a) bis lit. c);
2. für die durch Bebauungsplan eine sonstige Nutzung ohne
oder nur mit untergeordneter Bebauung als Dauerkleingärten, Schwimmbäder, Camping-, Sport- und Festplätze
sowie Friedhöfe festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden, die
Zahl von einem Vollgeschoss;
3. auf denen die Zahl der Vollgeschosse nach Nr. 1 lit. a), lit.
d), lit. e) oder Nr. 2 oder die Höhe der baulichen Anlagen
nach Nr. 1 lit. b) bzw. die Baumassenzahl nach lit. c) überschritten wird, die tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse bzw. die sich nach der tatsächlich vorhandenen
Bebauung ergebenden Berechnungswerte nach Nr. 1 lit.
b) bis lit. c);
4. für die kein Bebauungsplan besteht und die innerhalb des
im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) liegen, wenn sie
a) bebaut sind, die höchste Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse,
b) unbebaut sind, die Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse;
5. die im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen und bebaut
sind, die Zahl der Vollgeschosse der angeschlossenen
Baulichkeiten;
6. die im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen und für die
durch Planfeststellung, bergrechtlichen Betriebsplan oder
einem diesen Maßnahmen ähnlichen Verwaltungsakt
eine der baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist, bezogen auf die Fläche nach Abs. 3 Nr. 9
a) die höchste Zahl der durch die Planung oder ihr vergleichbaren Rechtsakt zugelassenen Vollgeschosse;
b) die Zahl von einem Vollgeschoss, wenn die Fachplanung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält;
(5) Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich einer Satzung
nach § 34 Abs. 4 BauGB oder nach § 35 Abs. 6 BauGB liegen,
sind zur Feststellung der Zahl der Vollgeschosse die Vorschriften entsprechend anzuwenden, wie sie bestehen für
1. Bebauungsplangebiete, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind;
2. die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält.
§ 5 Beitragssatz
(1) Der Beitragssatz für den Herstellungsbeitrag I beträgt EUR
1,52 pro Quadratmeter der gewichteten beitragspflichtigen
Grundstücksfläche.
(2) Der Beitragssatzung für den Herstellungsbeitragt II beträgt
EUR 0,93 pro Quadratmeter der gewichteten beitragspflichtigen Grundstücksfläche.
§ 6 Beitragspflichtige
(1) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des
Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das
Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist anstelle
des Eigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig. Ist
das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach
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Art. 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch i. d. F. vom 21. 09. 1994, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 08. 07. 2014, belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Inhaber dieses Rechts beitragspflichtig.
(2) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als
Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt anstelle des Eigentümers der Verfügungsberechtigte i. S. v. § 8 Abs. 1 des
Vermögenszuordnungsgesetzes i. d. F. vom 29. 03. 1994
(BGBl. I S. 709), zuletzt geändert durch Art. 3 Flächenerwerbsänderungsgesetz vom 03. 07. 2009 (BGBl. I S. 1688).
(3) Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei
Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungsund Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
§ 7 Entstehung der Beitragspflicht
(1) Die Beitragspflicht für den Herstellungsbeitrag I entsteht, sobald das Grundstück an die betriebsfertig hergestellte zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage vor dem
Grundstück angeschlossen werden kann, frühestens jedoch
mit dem Inkrafttreten der Beitragssatzung.
(2) Im Falle des § 3 Abs. 2 entsteht die Beitragspflicht mit dem
tatsächlichen Anschluss, frühe­stens jedoch mit Inkrafttreten
der Beitragssatzung.
(3) Die Beitragspflicht für den Herstellungsbeitrag II entsteht, sobald das Grundstück durch die Anbindung an die öffentliche
Einrichtung gemäß § 1 Abs. 1 entwässert wird oder entwässert werden kann, frühestens jedoch mit dem Inkrafttreten
der Beitragssatzung.
§ 8 Vorausleistung
(1) Auf die künftige Beitragsschuld können angemessene Vorausleistungen der zu erwartenden Beitragsschuld verlangt
werden, sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist. Die Vorausleistung ist mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht beitragspflichtig ist.
(2) Ist die Beitragsschuld drei Jahre nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheides noch nicht entstanden, kann die
Vorausleistung zurückverlangt werden, wenn die öffentliche
Einrichtung gemäß § 1 Abs. 1 bis zu diesem Zeitpunkt noch
nicht nutzbar ist. Der Rückzahlungsanspruch ist ab Erhebung
der Vorausleistung mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) jährlich zu verzinsen.
§ 9 Veranlagung und Fälligkeit
Der Abwasserbeitrag wird durch Bescheid festgesetzt und einen
Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Das gleiche gilt
für die Erhebung einer Vorausleistung.
§ 10 Ablösung
In Fällen, in denen die sachliche Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, kann die Ablösung durch Vertrag vereinbart werden. Die Höhe des Ablösebetrags ist nach Maßgabe des in § 4
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bestimmten Beitragsmaßstabes und des in § 5 festgelegten
Beitragssatzes zu ermitteln und in der Ablösevereinbarung auszuweisen. Durch Zahlung des vereinbarten Ablösungsbetrages
wird die Beitragspflicht endgültig abgegolten.
§ 11 Billigkeitsregelungen
(1) Übergroße Grundstücke, die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienen, sind gemäß § 6c
Abs. 2 Satz 1 KAG-LSA nur begrenzt zu veranlagen oder heranzuziehen. Ausgehend von einer Durchschnittsgröße der
nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken
dienenden Grundstücke im Entsorgungsgebiet von 860 m²
gelten als i. S. v. § 6c Abs. 2 Satz 2 KAG-LSA solche Grundstücke als übergroß, deren Größe 30 vom Hundert (Begrenzungsfläche) oder mehr über der Durchschnittsgröße liegt.
In diesem Sinne übergroße Grundstücke, die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienen,
werden nur in Größe der Begrenzungsfläche (1.118 m²) in
vollem Umfang, hinsichtlich der übrigen Fläche zu 50 v. H.
des nach dieser Satzung zu berechnenden Abwasserbeitrages herangezogen.
(2) Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die auf der durch
§ 4 Abs. 3 Nr. 3 bis 5 bestimmten Grundstücksfläche oder
auf einem unter § 4 Abs. 3 Nr. 6 und 9 fallenden Grundstück
errichtet sind und die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die öffentliche Einrichtung gemäß
§ 1 Abs. 1 auslösen oder nicht angeschlossen werden dürfen
und tatsächlich nicht angeschlossen sind, bleiben beitragsfrei (§ 6c Abs. 3 KAG-LSA). Der Beitragsfreiheit solcher Gebäude oder solcher selbständigen Gebäudeteile ist dergestalt
Rechnung zu tragen, dass die beitragsfreien Gebäude oder
selbständigen Gebäudeteile bei der Feststellung der Zahl der
Vollgeschosse nach § 4 Abs. 4 und 5 unberücksichtigt bleiben.
(3) Ändern sich für die nach Abs. 1 und 2 nur begrenzt herangezogenen Grundstücke nachträglich die für die begrenzte
Heranziehung maßgeblichen Umstände und erhöht sich dadurch der Vorteil, so entsteht ein zusätzlicher Beitrag.
(4) Für weitere Billigkeitsmaßnahmen wie die Stundung des Beitrags, den teilweisen oder vollständigen Erlass des Beitrags
oder die Beitragszahlung in Form einer Rente gilt § 13a KAGLSA in der jeweils geltenden Fassung.
§ 12 Auskunfts-, Duldungs- und Anzeigepflichten
(1) Die Beitragspflichtigen und ihre Vertreter haben der Stadt
Zeitz, Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz, bzw. dem
von ihr Beauftragten jede Auskunft zu erteilen, die für die
Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderlich ist. Sie
sind verpflichtet, der Stadt Zeitz für die Höhe der Beitragsschuld maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden
und über den Umfang dieser Veränderungen Auskunft zu erteilen.
(2) Die Stadt Zeitz bzw. der von ihr Beauftragte können an Ort
und Stelle ermitteln. Die nach Abs. 1 zur Auskunft verpflichteten Personen haben dies zu ermöglichen, zu dulden und
soweit möglich die Ermittlung zu unterstützen.
(3) Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist der
Stadt Zeitz, Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz, sowohl
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vom bisherigen Grundstückseigentümer als auch vom neuen
Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats schriftlich
anzuzeigen.
(4) Sind auf dem Grundstück Anlagen vorhanden, die die Berechnung des Beitrags beeinflussen, so hat der Beitragspflichtige dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dieselbe
Verpflichtung besteht für ihn, wenn solche Anlagen neugeschaffen, geändert oder beseitigt werden.
(5) Da sich die Stadt Zeitz gemäß § 1 Abs. 3 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadtwerke Zeitz GmbH als Betriebsführer (Beauftragter) und gem. § 1 Abs. 4 dieser Satzung
im Rahmen der Abgabenerhebung bedient, gelten die Auskunfts- und Anzeigepflichten gegen die Stadt Zeitz, Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz, als erfüllt, wenn die zur
Erfüllung der Verpflichtung notwendigen Auskünfte und Anzeigen gegenüber dem Beauftragten ergangen sind.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu EUR
10.000,00 geahndet werden.
(3) Die Anwendung von Zwangsmitteln richtet sich nach den
Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt sowie des Gesetzes über öffentliche
Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der
jeweils gültigen Fassung.
§ 15 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt
Zeitz – Kanalanschlussbeitragssatzung – vom 08. 12. 1994
i. d. F. der 5. Änderung vom 01. 10. 2014 (Michaelbote vom
25. 10. 2014) außer Kraft.
§ 13 Datenverarbeitung
(1) Zur Feststellung der sich aus dieser Satzung ergebenden
Abgabepflichten sowie zur Festsetzung und Erhebung dieser Abgaben ist die Erhebung (§ 2 Abs. 4 Datenschutzgesetz
Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 18. 02. 2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. 09. 2011 – DSG LSA), die Verarbeitung (§ 2 Abs. 5 DSG LSA) und die Nutzung (§ 2 Abs.
6 DSG LSA) der hierfür erforderlichen personen- und grundstücksbezogenen Daten gemäß §§ 9 und 10 DSG LSA (insbesondere Vor­und Zuname der Abgabepflichtigen und deren Anschriften; Grundstücksbezeichnung nebst Größe und
Grundbuchbezeichnung; Wasserverbrauchsdaten) durch die
Stadt Zeitz zulässig.
(2) Die Stadt Zeitz darf die für Zwecke der Grundsteuer, des Liegenschaftsbuches, des Melderechts, der Wasserversorgung
und der Abwasserentsorgung bekannt gewordenen personen- und grundstücksbezogenen Daten für die in Abs. 1
genannten Zwecke nutzen und sich die Daten von den entsprechenden Behörden (z. B. Finanz-, Kataster-, Einwohnermelde- und Grundbuchamt) übermitteln lassen, was auch
im Wege automatischer Abrufverfahren erfolgen kann.
Dr. Kunze
Oberbürgermeister
Zeitz, den 25. 09. 2015
§ 14 Ordnungswidrigkeiten und Zwangsmittel
(1) Ordnungswidrig i. S. v. § 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG LSA handelt,
wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen
1. § 12 Abs. 1 die für die Festsetzung und Erhebung der
Abgaben erforderlichen Auskünfte und Meldungen nicht
erteilt;
2. § 12 Abs. 2 verhindert, dass die Stadt Zeitz bzw. der von
ihr Beauftragte an Ort und Stelle ermitteln kann oder die
dazu erforderliche Hilfe verweigert;
3. § 12 Abs. 3 den Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück nicht innerhalb eines Monats schriftlich anzeigt;
4. § 12 Abs. 4 Satz 1 nicht unverzüglich schriftlich anzeigt,
dass Anlagen auf dem Grundstück vorhanden sind, die
die Berechnung der Abgabe beeinflussen;
5. § 12 Abs. 4 Satz 2 die Neuanschaffung, Änderung oder
Beseitigung solcher Anlagen nicht schriftlich anzeigt und
es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht
gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen (Abgabengefährdung).
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MICHAELBOTE
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Information zur Erhebung des Herstellungsbeitrags II
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz betreibt mit der
Zentralkläranlage in 06729 Elsteraue/OT Göbitz eine zentrale
öffentliche Abwasseranlage zur Schmutzwasserbeseitigung in
seinem Entsorgungsgebiet.
Gemäß § 6 KAG LSA ist der EB Abwasserbeseitigung Zeitz verpflichtet, alle Grundstückseigentümer, denen durch die tatsächliche oder mögliche Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen
Abwasseranlage ein Vorteil entsteht, über die Erhebung von
Herstellungsbeiträgen an den Investitionskosten für diese Anlage
zu beteiligen. Die Beitragserhebung wird insoweit regelmäßig
durch die Kommunalaufsicht kontrolliert und überwacht.
Von den Grundstückseigentümern, deren Grundstücke erst nach
dem Inkrafttreten des ersten Kommunalabgabengesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) am 15. 06. 1991 erstmalig
einen dauerhaft gesicherten Anschluss oder eine dauerhaft gesicherte Anschlussmöglichkeit an die zentrale öffentliche Abwasseranlage erhielten/erhalten, erhebt der EB Abwasserbeseitigung
Zeitz schon seit 1994 einen Herstellungsbeitrag I.
Aufgrund der Änderung/Ergänzung des KAG LSA im Jahr 2014,
welche sich aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes
und des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt
seit 2003 entwickelt hat, haben sich nunmehr auch jene Grundstückseigentümer, für deren Grundstücke bereits zum Stichtag
15. 06. 1991 ein dauerhafter Vorteil einer zentralen öffentlichen
Anschlussmöglichkeit vorlag, an der Finanzierung der zentralen
öffentlichen Abwasseranlage zu beteiligen (Herstellungsbeitrag
II), soweit diese aufgrund verschiedener Anforderungen technisch erneuert wird. Dabei muss die technische Erneuerung nicht
zwingend bereits erfolgt sein, sondern kann sich auch auf zukünftig erforderliche Maßnahmen beziehen.
Die überwiegende Anzahl der öffentlich rechtlichen Abwasserentsorger in Sachsen-Anhalt, für die der Tatbestand der besonderen Herstellung für sogenannte Altanschlussnehmer zutrifft, haben die Erhebung des besonderen Herstellungsbeitrages (auch
Herstellungsbeitrag II genannt) bereits in Angriff genommen
oder gar abgeschlossen.
Hierbei werden für das erste Vollgeschoss 100 % und für jedes
weitere Vollgeschoss jeweils 60 % der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht.
Als Vollgeschoss gelten alle Geschosse, deren Deckenhöhe im
Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt
und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine
lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Zwischendecken
oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem
Geschoss abtrennen, bleiben unberücksichtigt. Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, gelten nicht als Vollgeschosse.
Einzelheiten zur Feststellung der Geschossigkeit, insbesondere
hinsichtlich der baurechtlichen Einordnung der Grundstückslage, bei Gebäuden mit bauwerklichen Besonderheiten, bei industriell genutzten Gebäuden oder gewidmeten Kirchengebäuden
werden gesondert in der Satzung geregelt.
Als Grundstücksfläche gilt zunächst die Gesamtfläche des Grundstücks, wenn es baulich oder gewerblich nutzbar ist.
Übergroße Grundstücke, die überwiegend zu Wohnzwecken dienen, werden nur begrenzt veranlagt. Bis zur Begrenzungsfläche
von 1.118 m² werden sie in vollem Umfang (100 %), für die
darüber hinausgehende Fläche nur zu 50 % des normalen Abwasserbeitrages herangezogen.
100 %
50 %
bis einschließlich 1.118 m²
über 1.118 m²
Besonderheiten zur Flächenberechnung des einzelnen Grundstücks, insbesondere wegen seiner speziellen Lage im Innen-/
Außenbereich oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch oder § 35
Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB), werden auch hier gesondert in
der Satzung geregelt.
Die Erfahrungen anderer Verbände haben gezeigt, dass die Beitragserhebung speziell beim Herstellungsbeitrag II zahlreiche
Fragen seitens der Grundstückseigentümer aufgeworfen hat.
Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz wurden die Voraussetzungen zur Erhebung des Herstellungsbeitrags II nunmehr
ebenfalls geschaffen.
Die wichtigsten wollen wir Ihnen nachfolgend beantworten. Bei
weiteren Fragen können Sie sich selbstverständlich gerne an uns
wenden.
Die Erhebung des Herstellungsbeitrags II erfolgt demnach
auf der Grundlage der Beitragskalkulation vom 21. 08. 2015
sowie der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die
zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Zeitz (Schmutzwasserbeitragssatzung), welche am 24. 09. beschlossen und am
02. 10. 2015 im Amtsblatt der Stadt Zeitz hiermit bekannt gemacht wird.
Wer ist Altanschlussnehmer?
Als Altanschlussnehmer werden all jene Grundstückseigentümer
bezeichnet, deren Grundstück bereits vor dem 15. 06. 1991 an
eine zentrale Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen war
oder angeschlossen werden konnte. Davon sind Anschlüsse aus
DDR- Zeiten, aber auch noch ältere Anschlüsse betroffen.
Gemäß § 5 der Schmutzwasserbeitragssatzung wurde der Beitragssatz für den Herstellungsbeitrag II mit 0,93 € pro m² gewichteter beitragspflichtiger Fläche festgesetzt.
Die gewichtete beitragspflichtige Fläche wird aus der Grundstücksfläche und einem Faktor für die Geschossigkeit der vorhandenen oder auch der rechtlich zulässigen Bebauung ermittelt.
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Von diesen Altanschlussnehmern sind die Neuanschlussnehmer,
deren Grundstücke erstmals nach dem 15. 06. 1991 an die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen werden
konnten oder angeschlossen wurden, abzugrenzen. Neuanschlussnehmer werden seit diesem Zeitpunkt mit einem Herstellungsbeitrag I belegt. Die Bescheidempfänger für den Herstellungsbeitrag I haben einen größeren Vorteil, daher ist dieser
Beitragssatz größer als der für den Herstellungsbeitrag II.
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MICHAELBOTE
Warum soll ich als Altanschlussnehmer, mehr als 25 Jahre
nach der Wende, jetzt noch einen Beitrag zahlen?
Nach der eindeutigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt ist es rechtswidrig, nur die
Neuanschlussnehmer an der Finanzierung der zentralen öffentlichen Abwasseranlage zu beteiligen, weil damit der Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 des Grundgesetzes verletzt wird.
Wieso war die alte Abgabenerhebung ungerecht?
Die Kosten für die Abwasserbeseitigung werden durch die Erhebung von Beiträgen und Gebühren gedeckt.
Ein Beitrag ist eine einmalige Beteiligung des Grundstückseigentümers an den Investitionen für die öffentliche zentrale Abwasseranlage, wobei aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen eine 100%ige Deckung der Investitionskosten durch Beiträge nicht möglich ist.
Der ungedeckte Teil der Investitionskosten fließt neben den laufenden Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung der Abwasseranlage in die verbrauchsabhängigen Abwassergebühren ein.
Da Altanschlussnehmer und Neuanschlussnehmer den gleichen
Gebührensatz zahlen, werden die Beitragszahler (Neuanschlussnehmer) letztlich höher belastet werden als Nichtbeitragszahler
(Altanschlussnehmer).
Diese Benachteiligung ist nun durch die Erhebung von Beiträgen
gegenüber den Altanschlussnehmern, oder – wenn eine Erhebung nicht mehr möglich ist – durch deutlich unterschiedliche
Gebührensätze für Beitragszahler und Nichtbeitragszahler zu beseitigen, wobei die Nichtbeitragszahler mit wesentlich höheren
Gebühren zu belasten wären.
Wofür soll ich einen Beitrag zahlen? Vor meinem Grundstück
wurde nichts neu gebaut.
Hier liegt das wohl größte Verständnisproblem. Werden Neuanschlussnehmer mit einem Beitrag belegt, wurde zuvor deutlich sichtbar eine entsprechende (Kanalbau)Leistung vor ihrem
Grundstück erbracht. Bei Altanschlussnehmern muss dagegen
keine unmittelbare Baumaßnahme im Auftrag des EB Abwasserbeseitigung zu sehen sein. Dennoch nehmen letztlich Alt- wie
Neuanschlussnehmer dieselbe Leistung bzw. den gleichen Vorteil
eines Anschlusses oder einer Anschlussmöglichkeit an die öffentliche zentrale Abwasseranlage als Gesamtanlage in Anspruch.
Demnach sind auch die Kosten der Gesamtanlage von allen Anschlussnehmern gemeinsam und gleichermaßen zu tragen, auch
wenn vor jedem einzelnen Grundstück verständlicher Weise nur
ein Bruchteil dieser Gesamtanlage aus komplettem Kanalnetz,
Druckrohrleitungen, Pumpwerken, Vorreinigungsanlagen, Zentralklärwerk etc. existiert.
Am anschaulichsten ist das mit unserem Zentralklärwerk darzustellen. Dieses wurde 1997 in Betrieb genommen. An seiner Beitragsfinanzierung haben sich bisher nur die Empfänger eines Bescheides für Herstellungsbeitrag I beteiligt, nicht aber die Grundstücke, die bereits vor dem 15. 06. 1991 angeschlossen waren.
Wie errechnet sich der Beitragssatz?
Zur Ermittlung der Beitragssätze wurde eine Kalkulation durchgeführt. Die Kalkulation unterscheidet zwischen dem Herstellungsbeitrag I und II.
Herstellungsbeitrag I (Neuanschlussnehmer):
Bei der Kalkulation des Herstellungsbeitrags I werden alle vergangenen (ab 15. 06. 1991) und künftigen Investitionsaufwendungen des EB Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß dem Abwasserbeseitigungskonzept erfasst. Dabei ist die Abwasseranlage in
ihrer Gesamtheit zu betrachten. Diese besteht nicht nur aus dem
einzelnen Grundstücksanschluss oder dem Kanal vor einem einzelnen Grundstück, sondern aus einem großen Kanalnetz von
mehreren hundert Kilometern Länge, diversen technischen Anlagen (Pumpwerke, Druckrohrleitungen etc.) sowie dem Zentralklärwerk in Göbitz.
Von diesen Aufwendungen werden alle gewährten Fördermittel
sowie die Kosten für die Ableitung von Niederschlagswasser über
das Mischwassersystem abgezogen.
Die danach verbleibende Kostensumme wird durch die Gesamtfläche aller erschlossenen/anschließbaren Grundstücke im
Entsorgungsgebiet (Solidargemeinschaft) geteilt, woraus sich
der höchstmögliche Beitragssatz ergibt. Der letztlich erhobene
Beitragssatz wird nach einer eingehenden Beratung und Interessenabwägung durch einen Beschluss der Mitglieder des Stadtrates festgelegt. Der tatsächliche Beitragssatz darf den kalkulierten
höchstmöglichen Beitragssatz nicht überschreiten.
Der Beitragssatz für den Herstellungsbeitrag I beträgt 1,52 €/
qm der gewichteten beitragspflichtigen Grundstücksfläche.
Herstellungsbeitrag II (Altanschlussnehmer):
Im Rahmen der Kalkulation des Herstellungsbeitrages II werden
nur jene Investitionsmaßnahmen nach dem 15. 06. 1991 berücksichtigt, die die Abwasserbeseitigung/Abwasserbeseitigungsanlagen hinsichtlich der Reinigungsleistung und der technischen
Ausstattung (gegenüber ihrem letzten tatsächlichen Zustand vor
den betroffenen Maßnahmen) verbessern. Technische Erneuerungen im Bereich der Abwasserbeseitigung führen zu einer Verbesserung der Abwasserqualität und damit zu einer Minderbelastung unserer Gewässer. Die entsprechenden Investitionskosten
werden auch hier nach dem Prinzip der Solidargemeinschaft auf
die Gesamtfläche der bevorteilten Grundstücke umgelegt.
Der Beitragssatz für den Herstellungsbeitrag II beträgt 0,93 €/
qm der gewichteten beitragspflichtigen Grundstücksfläche.
Für alle Grundstücke im Entsorgungsgebiet, die den gleichen Erschließungstatbestand haben (Neuanschlussnehmer oder Altanschlussnehmer), gilt auch der jeweils gleiche Beitragssatz.
Warum wird der Beitrag anhand der Grundstücksfläche
erhoben?
Der Beitrag ist eine öffentliche Last, die auf dem Grundstück
ruht. Daher ist auch nur ein grundstücksbezogener Beitragsmaßstab zulässig bzw. hat vor der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Bestand.
Maßstäbe wie die Anzahl der auf dem Grundstück lebenden Personen oder die Höhe des Abwasseranfalls sind dagegen unzulässig.
Was passiert mit den Beitragseinnahmen?
Die Einnahmen zum Herstellungsbeitrag II werden ausschließlich
für die Ablösung von Krediten, die in der Vergangenheit für die
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Erstellung von Abwasseranlagen (z. B. für das Zentralklärwerk)
aufgenommen wurden sowie für neue Inverstitionen in zur Verbesserung unserer Abwasseranlagen eingesetzt. Die Auflösungsbeträge werden unmittelbar zur Reduzierung der Abschreibungen eingesetzt. Dies hat positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Gebühren für alle und die Abgabengerechtigkeit.
Zum gleichen Zeitpunkt ist auch die Beitragszahlung fällig, d.h.
der Beitrag muss auf das im Bescheid angegebene Konto des EB
Abwasserbeseitigung Zeitz überwiesen sein; dies übrigens auch
dann, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben. Wird Ihrem Widerspruch stattgegeben, erhalten Sie den ggf. zu viel bezahlten
Betrag erstattet.
Ich habe meinen Anschluss zu DDR-Zeiten selbst hergestellt.
Werden meine Eigenleistungen auf meinen Beitrag angerechnet?
Eine Anrechnung kann nicht erfolgen, zumal die betreffenden
Anlagenteile als kostenlos übertragenes Anlagevermögen nicht
in die Beiträge einfließen. Außerdem sind vom Grundsatz her alle
Anlagen, die im öffentlichen Bereich liegen, mit dem Einigungsvertrag Eigentum der jeweiligen Stadt oder Gemeinde bzw. des
öffentlichen Abwasserentsorgers geworden.
Mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit ist kein Widerspruchsgrund!
Was ist der sogenannte Vorteil? Warum ist nur der Grundstückseigentümer und nicht der Mieter von der Beitragszahlung betroffen?
Beitragspflichtig ist immer nur der Grundstückseigentümer.
Eine Erschließung, ob mit Strom, Gas, Wasser, Abwasser oder einer Straße, ist stets grundstücksbezogen! Der Eigentümer (oder
ein sonstiger dinglich Nutzungsberechtigter) nutzt das Grundstück auf Dauer, er ist verfügungsberechtigt (er kann das Grundstück z. B. verkaufen oder anders nutzen), ihm stehen eventuelle
Wertsteigerungen zu, er kann für die Nutzung seines Eigentums
eine Gegenleistung (Miete oder Pacht) fordern. Die Erschließung
dient dem Grundstück dauernd.
Ein Mieter nutzt ein Grundstück jedoch nur für die Zeit der Mietdauer, weshalb Mieter nicht in die Beitragserhebung einzubeziehen sind. Ebenso ist der durch den Grundstückseigentümer
gezahlte Beitrag nicht über die Betriebskostenabrechnung auf
Mieter umlegbar. Mieter werden demnach nicht an der Beitragserhebung beteiligt. – Sie profitieren im Gegenteil von der
Beitragserhebung, da sich die Beitragseinnahmen letztlich positiv auf die Höhe der Abwassergebühren (verbrauchsabhängige
Benutzungsgebühren) und damit die Wohnnebenkosten auswirken.
Wann muss ich mit dem Bescheid rechnen?
Die Vorbereitungen für die Beitragserhebung sind im Großen
und Ganzen abgeschlossen, so dass die ersten Beitragsbescheide
zeitnah, beginnend im Oktober 2015, versandt werden.
Aufgrund der Änderung/Ergänzung des KAG LSA um eine
Höchstverjährungsfrist von 10 Jahren und einer Nachlauffrist
bis 31. 12. 2015 muss die Beitragsbescheidung bis dahin abgeschlossen sein.
Der Bescheid enthält alle dem EB Abwasserbeseitigung Zeitz aufgrund amtlicher Daten vorliegenden Angaben zum Grundstück.
Sollten die Daten im Ausnahmefall nicht korrekt sein, besteht
die Möglichkeit, diese unter Vorlage amtlicher Daten durch den
Grundstückseigentümer zu ändern.
Der Beitragsbescheid an sich wird einen Monat nach Bekanntgabe bestandskräftig, soweit von den in der Rechtsbehelfsbelehrung aufgezeigten Rechtsmitteln kein Gebrauch gemacht wird.
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Ich habe nur ein kleines Einkommen und/oder nicht genug
Geld, den Beitrag in einer Summe zu zahlen. Was kann ich
tun?
In diesem Falle besteht auf der Grundlage des KAG LSA die Möglichkeit einer Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarung. Bitte
treten Sie rechtzeitig – in jedem Falle vor Eintritt der Fälligkeit
einen Monat nach Erhalt des Bescheides – an uns heran. Unsere
Mitarbeiter beraten Sie gern. Die Kontaktdaten finden Sie auf
dem Beitragsbescheid. Beachten Sie, dass bei Überschreitung
der Fälligkeit per Gesetz Säumniszuschläge von immerhin einem
Prozent der offenen Summe je angefangenem Monat entstehen.
Stundungszinsen liegen dagegen deutlich niedriger. Die Zinssätze sind gesetzlich vorgeschrieben und unabhängig vom Marktzins.
Eine Stundung kann in Abhängigkeit Ihrer finanziellen Möglichkeiten über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren ab Fälligkeit
erfolgen. Darüber hinausgehende Zeiträume sind nur im Einzelfall als Verrentung mit entsprechender Grundbucheintragung
möglich.
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