Sicher unterwegs mit dem Traktor

Transcription

Sicher unterwegs mit dem Traktor
Sicher unterwegs
mit dem Traktor
STRASSENVERKEHRSORDNUNG UND
BESTIMMUNGEN IM BEREICH
ARBEITSSICHERHEIT
Impressum
© 2015
Herausgeber und Verfasser:
Südtiroler Bauernbund, Stabsstelle Arbeitssicherheit, K.-M.-Gamper-Str. 5, 39100 Bozen
Autoren:
Südtiroler Bauernbund: Josef Haller, Stephen Gallmetzer Kaufmann, Elisabeth Egger,
Johannes Kasseroler Oberacher
Landesprüfstelle für Fahrzeuge: Helmut Hellrigl
Amt für Landmaschinen: Martin Stuppner
Arbeitsinspektorat: Andreas Christoph
Polizeikommando Eppan: Christian Carli
Bilder und Druck: www.effekt.it, Neumarkt
Das Buch beruht auf Informationen, die bis Mitte November 2015 vorlagen.
Mit freundlicher Unterstützung: Unfallinstitut INAIL-Landesdirektion Bozen
November 2015
Vorwort
Südtirol hat sich in den
es für unsere Bauern schwierig geworden, sich
wirtschaftlich sehr stark
Richtlinien bzw. neue Tipps zur Verbesserung
letzten Jahrzehnten land-
entwickelt. Mittlerweile
sind über 30.000 Traktoren
immatrikuliert. Dadurch,
dass Südtirol ein Bergge-
biet mit steilen Böden zur Bewirtschaftung ist,
entstehen oft große Schwierigkeiten, welche
den Bauern und den Arbeitsgeräten einiges
abverlangen. Jedoch hat sich in den letzten
Jahren sehr viel an Ausrüstung und Bestimmun-
gen bei Traktoren verändert, welche die Arbeit
auf dem Land erleichtern sollen. Trotzdem ist
einen klaren Überblick über neue Gesetze und
ihrer Geräte und Maschinen zu verschaffen.
Der Südtiroler Bauernbund hat es sich somit
zur Aufgabe gemacht, eine Broschüre zu entwerfen, welche den Bauern und deren Mitarbeitern ein klares Bild der wichtigsten Bestim-
mungen vermittelt und eine Optimierung der
Arbeitssicherheit auf Land und Straße aufzeigt.
Diese Broschüre soll nicht nur dem einzelnen
Bauern dienen, sondern auch Familienangehörigen und Arbeitnehmern.
Leo Tiefenthaler
Landesobmann
Mit der Herausgabe dieser
Durch die in den letzten Jahren immer wieder
Südtiroler Bauernbund eine
ist ein Durcheinander entstanden. Diese Bro-
Broschüre beabsichtigt der
Hilfestellung im Umgang
mit Traktoren zusammen-
hängend mit Arbeitssicher-
heit. Im Vordergrund stehen die Themen Stra-
ßenverkehrsordnung und Arbeitssicherheit.
Diese Broschüre legt Wert auf eine vereinfachte
aufgeschobenen Bestimmungen über Gesetze
schüre verschafft nicht nur einen Überblick
über landwirtschaftliche Fahrzeuge und Ar-
beitssicherheit, sondern liefert auch Einblicke
in die derzeitigen Gesetzeslagen und zukünftigen Bestimmungen.
Darlegung aller Bestimmungen und der Beseitigung von Gefahren bei Traktoren.
Dr. Robert Pfeifer
Direktor des Unfallinstituts INAIL Landesdirektion Bozen
I N H A L T
Einleitung
7
Teil 1 Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Allgemeinen
8
8
Landwirtschaftliche Fahrzeuge
Traktoren
8
Teil 2 Traktoren und Straßenverkehrsordnung
10
Führerschein
10
Auf Traktoren
11
Geschwindigkeit
12
Personentransport
Auf Anhängern
Gewichts- und Ausmaßbeschränkungen
Außerordentliche landwirtschaftliche Traktoren
Außerordentlicher Transport auf landwirtschaftlichen Traktoren
11
11
13
13
13
Vorschriften
14
Hauptuntersuchung
16
Mitzuführende Dokumente
Gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung
Sinn und Zweck
Periodizität
Gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung
Versicherung
Was muss versichert werden?
Welche Schäden werden gedeckt?
Getragene/teilweise getragene Geräte
Traktoren, welche vor dem 06.05.1997 zugelassen wurden
15
16
16
18
19
21
21
21
22
22
Traktoren, welche nach dem 06.05.1997 zugelassen wurden
23
Gegengewichte
25
Gefährliche Güter
27
Ladungssicherung25
Besondere Transporte
Treibstoff
27
27
Anhängevorrichtung
28
30
Zugfähigkeit
Alkohol am Steuer
Überblick Verwaltungsstrafen
29
31
Teil 3 Traktoren und Arbeitssicherheit
Allgemein
Aus- und Weiterbildung
33
33
34
Erstausbildung35
Weiterbildung
36
Sicherheitsbestimmungen
39
Befähigungsnachweis zum Einsatz bestimmter Arbeitsmittel
Überrollbügel / Sicherheitskabine
Sicherheitsgurt
37
39
39
Sitze
40
41
Nachrüsten alter Traktoren
Gefahren und Persönliche Schutzausrüstung
Umkippen im Gelände
Lärm & Gehörschutzmittel
Sonnenstrahlung & Augenschutz
Vibrationen
Toter Winkel
40
41
42
43
43
43
Kopfschutz
44
Atemschutz
44
Hand- und Hautschutz
Sicherheitsschuhe
Erste Hilfe
44
44
45
Allgemein45
Ausbildungen
45
Traktoren
46
50
Richtiges Verhalten bei einem Unfall
Erste Hilfe Koffer & Verbandskasten
Sicherheitsbeschilderung
46
52
Verbotsschilder52
Brandschutzschilder
53
Notfallbeschilderung
54
Warnschilder
56
Gebotsschilder
Fragen und Antworten
55
57
Einleitung
Groß. Kraftvoll. Leistungsstark. Der Traktor ist
der hat schon einen großen Vorteil.
Fahrzeug in der Landwirtschaft. Durch neue
auf der Straße sollte man Einiges wissen, um
heutzutage das wichtigste und meistgenutzte
Ideen und Veränderungen hat er sich zu einem
hilfreichen und zähen Fahrzeug entwickelt.
Er ist in fast jedem Gelände einsetzbar, kann
schwere Lasten ziehen/tragen und nimmt den
Bauern so die schwerste Arbeit ab.
Jedoch haben erst viele Unfälle und technische
Neuerungen dazu geführt, dass die Sicherheit
am Traktor immer weiter verbessert wurde
Doch auch über die Regeln und Richtlinien
sich weder Strafen einzuholen, noch Unfälle
zu verursachen.
Zurzeit sind in Südtirol mehr als 30.000 Trak-
toren immatrikuliert, und jedes Jahr werden
neue Zulassungen ausgestellt. Pro Jahr kommen etwa 2% der Gesamtanzahl dazu, das sind
ungefähr 600 neue Traktoren.
und dieser sich im Laufe der Jahre zu einem
landwirtschaftlichen Universalgerät verwandelt hat.
Mangelhafte Erfahrung und geringe Kenntnis
über die Gefahren können aber auch heute
noch zu einem Unfall führen. Um sicheres Fah-
ren zu gewährleisten, bedarf es also viel Erfah-
rung und Wissen. Wer sich nun gut mit seinem
Traktor und der Arbeitssicherheit auskennt,
7
Landwirtschaftliche
Fahrzeuge im Allgemeinen
Landwirtschaftliche
Fahrzeuge
Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind Solche,
welche mit Reifen oder Raupen ausgestattet
In dieser Broschüre sprechen wir ausschließlich von Traktoren. Hebebühnen/
Obsterntemaschinen werden in dieser
Broschüre nicht behandelt.
und für landwirtschaftliche oder forstwirt-
schaftliche Zwecke bestimmt sind. Sie dürfen
am Straßenverkehr teilnehmen. Sie dürfen sich
Traktoren
dienen zur Beförderung von landwirtschaftli-
mit mindestens 2 Achsen, welche mit Reifen
zwischen Kulturgrund und Hof bewegen und
chen Erzeugnissen und in der Landwirtschaft
eingesetzten Mittel & Substanzen. Außerdem
können diese Fahrzeuge bei Arbeiten zur Erhaltung und zum Schutz der Landschaft eingesetzt werden.
Landwirtschaftliche Traktoren sind Fahrzeuge
oder Raupen ausgestattet und zum Ziehen,
Schieben, Tragen oder Betätigen von Zusatzgeräten für landwirtschaftliche Tätigkeiten
bestimmt sind. Sie sind in der Lage schwere
Ladungen zu transportieren und können mit
Sitzplätzen für den Personentransport ausgestattet sein.
8
Traktoren im Allgemeinen
Landwirtschaftliche Fahrzeuge werden unterteilt in
„selbstfahrende landwirtschaftliche Fahrzeuge“ und
„gezogene landwirtschaftliche Fahrzeuge“.
1
SELBSTFAHRENDE
LANDWIRTSCHAFTLICHE
FAHRZEUGE
LANDWIRTSCHAFTLICHER TRAKTOR
(mit oder ohne Ladefläche):
Auch zum Ziehen anderer Fahrzeuge
bestimmte Fahrzeuge, mit zwei oder mehr
Achsen, welche mit getragenen oder teilgetragenen Ausrüstungen (Aufbau-/Anbaugeräte am Dreipunkt), die Teil des Fahrzeuges
bilden, ausgestattet sein können (Traktor,
ARBEITSMASCHINE MIT
Transporter, Mähtrac usw.).
ZWEI UND MEHR ACHSEN
Fahrzeuge mit eigenem Antrieb
und für bestimmte Arbeiten in der
Landwirtschaft; sie können eine
ARBEITSMASCHINE MIT EINER ACHSE
scher, Feldhäcksler).
Fahrer vom Boden aus gelenkt werden können;
Arbeitsmaschine ziehen (Mähdre-
Fahrzeuge mit eigenem Lenkersitz, die vom
sie dürfen die 0,7 t, einschließlich des Lenkers,
nicht überschreiten (Mähmaschine, Motorfräse
usw.).
2
GEZOGENE
LANDWIRTSCHAFTLICHE
FAHRZEUGE
ARBEITSMASCHINEN
Fahrzeuge für bestimmte Arbeiten in der
Landwirtschaft, welche von selbstfahrenden
landwirtschaftlichen Fahrzeugen gezogen
werden können, mit Ausnahme von einachsigen Arbeitsmaschinen (Motorpflug).
ANHÄNGER
Für den Transport von Lasten
bestimmte Fahrzeuge, welche von
landwirtschaftlichen Traktoren
Wenn ein landwirtschaftliches Fahrzeug bzw. ein
sie integrierter Teil der Zugma-
Umfang und Gewicht überschreiten, so spricht
gezogen werden; bis zu 1,5 t. sind
schine (wenn sie unter 4 Metern
Länge und 2 Metern Breite sind).
Transportgegenstand die vorgegebenen Maße in
man von außerordentlichen landwirtschaftlichen
Fahrzeugen/außerordentlichem Transport.
Traktoren im Allgemeinen
9
Traktoren und
Straßenverkehrsordnung
Führerschein
Zum Lenken von Traktoren (ausgenommen
für die selbstfahrenden Einachser) sieht die
Straßenverkehrsordnung folgende Führerscheine vor:
››
Kat. A1: für landwirtschaftliche Maschi-
nen und deren Komplexe, welche die Gewichts- und Umfangbeschränkungen für
die Motorräder nicht überschreiten (Breite
Person, außer dem Lenker, transportieren
Kat. A: wie oben, aber auch mit Fahrgästen
››
Kat. B: für alle landwirtschaftlichen Fahr-
››
Kat. C: für die außerordentlichen, nicht
zeuge
landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen
Achtung:
= 1,60 m; Länge = 4,00 m; Höhe = 2,50 m;
Sollten Sie in einem Grenzgebiet arbeiten,
von maximal 40 km/h erreichen und keine
Bestimmungen des Nachbarlandes.
Gesamtgewicht = 2,5 t), die Geschwindigkeit
Wer nur diesen
landwirtschaftlichen
Führerschein besitzt,
dem wird im Zuge der
nächsten Erneuerung
der neue Führerschein
ausgestellt.
10
››
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
informieren Sie sich über die gesetzlichen
Personentransport
AUF TRAKTOREN
AUF ANHÄNGERN
Traktoren (ausgenommen die einachsigen
Der landwirtschaftliche Anhänger muss ei-
bei der Arbeit mithelfen oder transportierte
werden, wobei folgende Bestimmungen zu
Fahrzeuge) können andere Personen, welche
Tiere begleiten, befördern, wenn:
››
nicht mehr als drei Personen, einschließlich
››
die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges
››
››
des Lenkers, aufsitzen
nicht über 30 km/h liegt
gens für den Personentransport zugelassen
beachten sind:
››
mindestens zwei Achsen
››
nicht Überschreitung des Ladegewichtes
››
die für den Personentransport angebrach-
››
entsprechen1
››
ten Sitze den vorgeschriebenen Richtlinien
die Anzahl der Sitze im Fahrzeugschein
eingetragen sind
››
››
››
nicht mehr als 20 Personen
(70 kg + 10 kg Ausrüstung pro Person)
elastische Stoßdämpfer
eigenes Bremssystem
Sitze mit Rücklehnen; (30 cm Höhe) und
Armlehnen (Höhe 20 cm)
Seitenschutz (Höhe 90 cm) und mobile
Leiter (für das Ein- und Aussteigen)
der Mischtransport (Güter – Personen) ist
nie zulässig
1
Art. 7, D.P.R. 212/81
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
11
Geschwindigkeit
Die zugelassene Geschwindigkeit für Traktoren ist:
40
15
km/h
30
FÜR TRAKTOREN
MIT GUMMIBEREIFUNG
km/h
km/h
WENN PERSONEN
TRANSPORTIERT WERDEN
FÜR TRAKTOREN
MIT RAUPEN
Die zugelassene Geschwindigkeit muss mit einem rückstrahlenden Aufkleber (Durchmesser 20
cm) auf der Zugmaschine und auf dem Anhänger angebracht werden.
Für landwirtschaftliche Fahrzeuge generell gilt, dass sie bei Straßenabschnitten, wo ein
Überholmanöver nicht zulässig ist, nach Möglichkeit ausweichen und die dahinter fahrenden
Fahrzeuge vorbeilassen müssen. 2
2
12
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Art. 148 St.V.O.
Gewichts- und Ausmaßbeschränkungen
Landwirtschaftliche Fahrzeuge, mit denen auf
öffentlichen Straßen gefahren wird, dürfen
die folgenden Ausmaße nicht überschreiten:
››
Höhe: 4 m
››
Länge: 12 m
››
››
››
››
››
Breite: 2,55 m
Länge mit Anhänger: 16,50 m
Länge bei Fahrzeugkomplexen: 18,75 m
außerordentliches landwirtschaftliches
Fahrzeug: von 2,55 m bis 3,20 m Breite
außerordentliches landwirtschaftliches
Fahrzeug mit technischer Eskorte: über
3,20 m Breite
AUSSERORDENTLICHE
LANDWIRTSCHAFTLICHE TRAKTOREN
Außerordentliche landwirtschaftliche Trakto-
Gewicht
ihrer benötigten Funktion die vom Gesetz
einer Ausnahme möglich: Landwirtschaftli-
ren sind entweder Fahrzeuge, welche aufgrund
vorgesehenen Werte in Umfang oder Gewicht
überschreiten, oder Traktoren, welche mit
selbst- oder teil-getragener Ausrüstung ausgestattet sind, die die vom Gesetz vorgesehenen
Werte in Umfang oder Gewicht überschreiten.
AUSSERORDENTLICHER TRANSPORT
AUF LANDWIRTSCHAFTLICHEN
TRAKTOREN
Der außerordentliche Transport ist nur mit
che Arbeitsmaschinen ohne eigene Fortbewegungsmöglichkeit, welche außerordentliche
Abmessungen haben und auf landwirtschaftlichen Anhängern mit mindestens zwei Achsen
geladen werden, dürfen unter der Voraus-
setzung transportiert werden, dass das im
Fahrzeugschein aufgelistete Höchstgewicht
des Anhängers nicht überschritten wird.
Umfang
Genehmigung
Umfang überschreitet, darf nie von einem
öffentlichen Straßen mit außergewöhnlichen
Eine Ladung, die die vorgegebenen Maße im
Traktor gezogen werden. Die Überhänge der
Ladung dürfen maximal 3/10 der Gesamtlänge
des Konvois betragen. Dabei darf der Konvoi,
samt Ladung, die Gesamtlänge von 16,50 m
nicht überschreiten.
Eine Genehmigung ist für das Befahren von
landwirtschaftlichen Fahrzeugen immer nötig
(auch nur zur Überquerung derselben) und wird
von der Autonomen Provinz Bozen – Amt für
Transportwesen (Landhaus 3a, Silvius-Magna-
go-Platz 4, 39100 Bozen; http://www.provinz.
bz.it/mobilitaet/) ausgestellt.
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
13
Vorschriften
››
››
Polizeieskorte: ist niemals vorgeschrieben
Technische Eskorte: ist nur dann vorgeschrieben, wenn das Fahrzeug die Breite von 3,20 m
überschreitet (vor und hinter dem Fahrzeug im Abstand von mindestens 75 Metern bis maximal 150 Meter – ausgestattet mit gelbem Blinklicht)
Kennzeichnungen
14
a.
b.
Rückstrahlende Erkennungstafel (50 cm x 50 cm große,
weiß-rot gestreifte Tafel) –
ist an der Rückseite
des Fahrzeuges anzubringen
Erkennungstafeln, welche getragene und teils-getragene
Ausrüstung kennzeichnen
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
c.
Gelbes oder oranges
Blinklicht
Mitzuführende Dokumente
Traktoren müssen, ebenso wie PKWs, wenn
Modalitäten für die Ausstellung der Fahrzeugpapiere:
sie am Straßenverkehr teilnehmen, mit spe-
Die Fahrzeugpapiere werden von den Ämtern
stattet sein, welche bestehen aus:
ausgestellt (diese territoriale Gebundenheit
zifischen Dokumenten für den Verkehr ausge-
Fahrzeugschein und Kennzeichen (Zulassung) für:
››
››
››
landwirtschaftliche Traktoren
zwei- oder mehrachsige selbstfahrende
landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen
landwirtschaftliche Anhänger mit einem
Gesamtgewicht von über 1,5 t
Technischer Befähigungsnachweis für den
Verkehr für:
››
einachsige selbstfahrende landwirtschaft-
››
gezogene landwirtschaftliche Arbeitsma-
››
liche Arbeitsmaschinen
schinen (außer Pflüge, Eggen und Säma-
der Provinz, wo der Betrieb seinen Sitz hat,
gilt nur mehr für die landwirtschaftlichen
Maschinen). Die Zulassung wird nur auf jene
Personen ausgestellt, die erklären, dass sie
Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes
sind und/oder öffentliche Körperschaften,
Konsortien, Verleihfirmen und Inhaber von Betrieben mit landwirtschaftlich mechanischen
Arbeiten für Dritte.
Mit jedem ausgestellten Fahrzeugschein werden immer folgende Daten verbunden:
››
››
››
ein Kennzeichen
die Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) des Fahrzeuges
die Daten des Eigentümers des Fahrzeuges
schinen)
››
die technischen Daten und Charakteristi-
Gesamtgewicht unter 1,5 t
››
eventuelle zusätzliche technische Anmer-
landwirtschaftliche Anhänger mit einem
Der technische Befähigungsnachweis (Certifi-
cato di Idoneita tecnica alla circolazione) muss
die Fahrzeugidentifizierungsnummer und die
Zulassungsnummer (wenn vorgeschrieben)
enthalten, sowie die technischen Eigenschaften der Maschine anführen.
ken des Fahrzeuges
kungen
Wenn ein technischer Anhang (allegato
tecnico) vom Fahrzeugschein vorgese-
hen ist, muss dieser immer mitgeführt
werden.
Im Fahrzeugschein müssen zudem die Daten
des Eigentümers und das Kennzeichen eingetragen sein.
Für Fahrzeuge, welche vor dem 06.05.1997
bereits im Umlauf und für die keine Fahrzeugpapiere vorgesehen waren, genügt eine
Eigenerklärung des Eigentümers (vom Transportministerium eigens vorgesehene Eigenerklärung).
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
15
Hauptuntersuchung
der landwirtschaftlichen
Maschinen - Traktoren
Mit der Hauptuntersuchung soll geprüft wer-
Der Gesetzgeber sieht eine Hauptuntersuchung
derungen an die Verkehrstauglichkeit noch
SINN UND ZWECK
den, ob die landwirtschaftlichen Maschinen
(Revision) für landwirtschaftliche Maschinen
vor, darunter auch für landwirtschaftliche
Traktoren. Diese dient zur Schaffung eines
angemessenen Sicherheitsniveaus beim Arbeitseinsatz und auf der Straße.
Mehrmals ist die notwendige Durchführungs-
bestimmung aufgeschoben worden. Nun wurde
diese aber erlassen und tritt stufenweise in
Kraft. Die Bestimmung wird zuerst für ältere
Traktoren greifen und später auf alle anderen
Traktoren ausgedehnt.
funktionstüchtig sind und die Mindestanforerfüllen. Um die Sicherheit zu gewährleisten,
müssen u.a. alle landwirtschaftlichen Trakto-
ren auf Mängel und nicht ausreichende Sicher-
heitsvorrichtungen untersucht werden. Ziel ist
die Vermeidung von Unfällen durch Defekte am
Traktor und die damit zusammenhängende Verbesserung der Verkehrs- und Arbeitssicherheit.
PERIODIZITÄT
Die Hauptuntersuchung der landwirtschaftlichen Traktoren wird stufenweise eingeführt
und hängt mit dem Erstzulassungsjahr zusammen. Danach müssen die Traktoren alle 5 Jahre
untersucht werden.
16
Ertzulassungsjahr des
landwirtschaftlichen Traktors
Fälligkeit der ersten Hauptuntersuchung
Innerhalb 31.12.1973
31.12.2017
Vom 01.01.1974 bis 31.12.1990
31.12.2018
Vom 01.01.1991 bis 31.12.2010
31.12.2020
Vom 01.01.2011 bis 31.12.2015
31.12.2021
Nach dem 01.01.2016
Innerhalb Monatsende des 5. Jahres
ab Erstzulassung
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Mit weiteren Dekrete werden die Modalitäten zur Durchführung der Hauptuntersuchung be-
schlossen; u.a. wer die Hauptuntersuchung durchführen kann und mit welchen Voraussetzungen,
Kosten, genauer Gegenstand der Untersuchung.
Künftig werden auch weitere landwirtschaftliche Maschinen und Arbeitsmaschinen von der
Hauptuntersuchung betroffen sein. Dies sind:
Landwirtschaftliche Maschinen
Beginn der Hauptuntersuchung
landwirtschaftliche Arbeitsma-
schinen mit zwei oder mehreren
Achsen (z.B. Mähdrescher)
31.12.2017
landwirtschaftliche Anhänger
(Gesamtgewicht über 1,5 t oder
unter 1,5 t, und über 4 m lang
und 2 m breit sind)
Arbeitsmaschinen
Beginn der Hauptuntersuchung
Maschinen zur Errichtung und
Instandhaltung von Gebäuden
(z.B. Bagger)
Schneeräumfahrzeuge, Schneepflege oder Hilfsfahrzeuge wie
Streufahrzeuge und ähnliche
31.12.2018
Flurförderzeuge: Fahrzeuge zur
Handhabung von Sachen (z.B.
Gabelstapler)
Mit weiteren Dekreten werden die genauen Durchführungsmodalitäten der Hauptuntersuchung
der landwirtschaftlichen Maschinen und Arbeitsmaschinen – u.a. auch die genauen Termine –
erlassen.
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
17
Gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung
Selbstfahrende
Fahrzeuge mit zwei
& mehr Achsen
Selbstfahrende
Fahrzeuge mit
einer Achse
Gezogene
landwirtschaftliche Fahrzeuge
bei Gewicht über 0,3 t
wenn das Gewicht über der
ungebremsten Anhängelast der Zugmaschine liegt
Beleuchtung
Bremsvorrichtung
Schalldämpfer
Akustisches Signal
Rückspiegel
Anhängevorrichtung
Schutz der gefährlichen
Teile
Überrollbügel / Kabine
Blockierung der
Kommandosysteme
18
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtung
Traktoren
Positionslichter
Vorderseite
weiß leuchtend
Positionslichter
Rückseite
rot leuchtend
Rückstrahler Vorderseite
Rückstrahler Rückseite
Abblendlichter
Vorderseite
Blinker
Bremslichter
Begrenzungslichter
Kennzeichenlicht
Gezogene
landwirtschaftliche
Fahrzeuge
rot leuchtend
weiß
rot
rot
gelb oder weiß leuchtend
gelb leuchtend
gelb leuchtend
rot leuchtend
rot leuchtend
vorne weiß, hinten rot
rot leuchtend, hinten
nur für außerordentliche
landw. Fahrzeuge
weiß leuchtend
Gezogene landwirtschaftliche Fahrzeuge müssen mit der vorgeschriebenen Beleuchtung
ausgestattet sein, wenn sie mit ihrem Umriss die Beleuchtung der Zugmaschine abdecken.
Auch außerhalb von Ortschaften, müssen alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge das
Abblendlicht eingeschalten haben.
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
19
RUNDUMLICHT
Selbstfahrende landwirtschaftliche Fahrzeuge mit getragener oder
teils-getragener Ausrüstung müssen mit einem gelb- oder orangen
Rundumlicht ausgestattet sein. Dieses muss am höchsten Punkt
des Traktors montiert werden, typengenehmigt sein und immer in
Funktion bleiben.
BEREIFUNG
Die Reifen müssen jenen laut Fahrzeugschein entsprechen, dürfen
nicht mit Wasser gefüllt sein und müssen in der vorgeschriebenen
Laufrichtung montiert werden
Eine Bereifung, welche nicht im Fahrzeugschein aufscheint, kann
auch nachträglich eingetragen werden. Dafür muss vom jeweiligen
Fahrzeughersteller eine Unbedenklichkeitserklärung ausgestellt
werden. Die technische Abnahme muss von der Landesprüfstelle für
Fahrzeuge (Motorisierung) gemacht werden. Anschließend werde
die neuen Daten im Fahrzeugschein eingetragen.
SPIEGEL
Auf dem Traktor muss mindestens ein Spiegel auf der linken
Seite montiert sein.
WARNWESTE & WARNDREIECK
Die Warnweste muss im Straßenverkehr allgemein in gefährlichen
Situationen außerhalb der Ortschaften sowie auch auf den
Pannenstreifen und Ausweichstellen beim Absteigen vom Traktor
und beim Aufenthalt auf der Straße benutzt werden.
Auch das Warndreieck muss beim Fahren auf der Straße mitgeführt
werden, um Hindernisse oder Gefahren zu signalisieren.
20
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Versicherung
WAS MUSS VERSICHERT WERDEN?
››
Haftpflichtversicherung für jedes motori-
››
sierte Fahrzeug, das ein Kennzeichen und
››
Haftpflichtversicherung für das statische
Risiko für alle Anhänger mit Kennzeichen
und Fahrzeugschein, wenn diese ohne Zug-
maschine auf öffentlichen Grund abgestellt
werden.
sche Risiko kommt für Schäden auf, welche
vom Anhänger verursacht werden, wenn
einen Fahrzeugschein besitzt (Traktoren,
Transporter, Mähtracs usw.).
Die Haftpflichtversicherung für das stati-
dieser nicht an der Zugmaschine angehängt
››
ist oder sich verselbstständigt.
Der Verischerungsabschnitt muss nicht
mehr mitgeführt und ersichtlich am Fahr-
zeug angebracht werden. Im Ausland muss
die Einzahlungsbestätigung mitgeführt
werden.
WELCHE SCHÄDEN WERDEN GEDECKT?
››
Die Haftpflichtversicherung der Zugmaschinen deckt alle Schäden, die direkt von
der Maschine, die im Straßenverkehr zirku-
liert, Dritten zugefügt wird. Nicht gedeckt
sind in der Regel allerdings Schäden, die im
Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit
Der Südtiroler Bauernbund empfiehlt
die kostenlose und unverbindliche
Versicherungsberatung, welche in den
einzelnen Bezirken angeboten wird, in
Anspruch zu nehmen.
verursacht werden. Solche Schäden deckt
in den meisten Fällen die Haftpflichtversicherung des Betriebes ab.
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
21
Getragene/teilweise getragene Geräte
TRAKTOREN, WELCHE VOR DEM 06.05.1997 ZUGELASSEN WURDEN
KENNZEICHNUNG:
››
››
››
››
Die Gesamtlänge des Komplexes darf nicht
das Doppelte der Länge des Traktors überschreiten.
Die Ausrüstungen müssen in jede Richtung
hin blockiert werden.
Während der Fahrt muss das gelb blinkende Licht eingeschaltet sein (Rundumlicht).
Das Gesamtgewicht der Ausrüstung darf
nicht über 30 % des Leergewichtes des
Traktors überschreiten.
max. 2L
L
22
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
››
››
Das Übertragungsgewicht auf der Fahrachse darf nicht unter 20 % des Gesamtgewichts des Traktors liegen.
Der hintere Überhang darf nicht mehr als
100 % der Traktorlänge (ohne Ballast) betragen.
TRAKTOREN, WELCHE NACH DEM 06.05.1997 ZUGELASSEN WURDEN
KENNZEICHNUNG:
››
Die Geräte müssen auf alle Seiten hin
››
Sichtbarmachung der Hindernisse mit gelb-
››
blockiert werden.
rot gestreiften Tafeln.
Während der Fahrt muss das gelb blinkende
››
››
Das Gewicht auf der Lenkachse darf nicht
unter 20 % des Gesamtgewichts des Fahr-
zeuges samt Ausrüstung liegen.
Das Gesamtgewicht des Fahrzeuges samt
Ausrüstung darf das zulässige Höchstgewicht nicht überschreiten.
Licht eingeschaltet sein.
max. 2L
L max. 12.00 m
max. 0,6 L
Fig. 2B
Fig. 2A
Fig. 2A
Fig. 2B
Fig. 2B
Fig. 3B
Fig. 3A
Fig. 3A
Fig. 3B
Fig. 3A
Fig. 3B
564
564
282
Fig. 2A
423
Fig. 1
Konfiguration B2
564
Fig. 1
Konfiguration B1
282
Konfiguration A
max. 0,9 L
423
282
282
TOLERANZ: Breite der Streifen +/- 2,5 mm, Neigung der Streifen +/- 5° - andere Quoten +/- 2,5 mm
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
23
RAHMENBEDINGUNGEN:
››
Der vordere Überhang darf nicht mehr als 60 % der Traktorlänge (ohne Ballast) betragen.
››
Die Gesamtlänge, samt Geräte, darf nicht das doppelte der Länge, des im Fahrzeugscheines
››
››
››
Der hintere Überhang darf nicht mehr als 90 % der Traktorlänge (ohne Ballast) betragen.
eingetragenen Länge betragen.
Die seitlichen Überhänge dürfen nicht über 1,60 m betragen und in jedem Fall darf die Ge-
samtbreite nicht über 2,55 m betragen.
Die Aufhängung der Ausrüstungen ist auch bei anderen landwirtschaftlichen Fahrzeugen
möglich, wenn die oben angeführten Bestimmungen bezüglich der Sichtbarmachung der
Hindernisse und der Blockierung eingehalten werden, und zwar bei:
-
selbstfahrenden landwirtschaftlichen Fahrzeugen, bei denen das auf den Achsen liegende
Gewicht nicht über 20 % des Gesamtgewichts des Komplexes Traktor-Ausrüstung ausmacht
- einachsigen landwirtschaftlichen Anhängern, bei welchen genügend Gewicht auf der
››
Anhängevorrichtung lastet
Auf keinen Fall darf das Lastgewicht die höchstzulässige Achslast bzw. das Grenzgewicht der
Gummibereifung überschreiten.
max. 2,55 m
max. 1,6 m
max = 2L
L
max. 0,6 L
24
max. 0,9 L
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Ladungssicherung
Die Ladung eines Fahrzeuges muss so angebracht werden, dass:
››
ein Herabfallen oder Auslaufen verhindert
››
weder die Sicht des Fahrers beeinträchtigt,
››
››
wird
Wichtig: Höchstabmessungen und zugelassenes Gesamtgewicht dürfen nicht überschritten
werden. (siehe „Gewichts- und Ausmaßbeschränkungen“ S.13) noch seine Bewegungsfreiheit am Steuer
eingeschränkt wird
die Stabilität des Fahrzeugs nicht gefährdet ist
weder die Beleuchtungs- und Lichtsignalvorrichtungen, noch das Kennzeichen oder
die Handzeichen verdeckt werden
Gegengewichte
Der Traktor ist ein Fahrzeug, welches zum Ziehen und Tragen von Geräten bestimmt ist. Werden
schwere Maschinen/Geräte am Heck angebaut, stellt sich die Frage, mit wie viel Frontgewichten
ausgeglichen werden muss. Dabei hängt die Tragkraft des Traktors von folgenden Begrenzungen ab:
HUBKRAFT
DER HYDRAULIK
TRAGKRAFT
DER BEREIFUNG
MAXIMALE
HÖCHSTZULÄSSIGES
PRO ACHSE
DES FAHRZEUGES
BELASTUNG
GESAMTGEWICHT
Für eine sichere Fahrt auf der Straße müssen mindestens 20 % des Traktorgewichtes auf der
Vorderachse lasten.
Standardtraktoren haben eine Gewichtsverteilung von ca. 60 % des Eigengewichtes auf der
Hinterachse und 40 % auf der Vorderachse. Während der Straßenfahrt müssen getragene Geräte
gegen seitliches Pendeln fixiert sein.
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
25
Alle Daten, die zur Berechnung des benötigten Frontgewichts erforderlich sind, sind im Fahrzeugschein vermerkt. Bei Traktoren, die vor dem 06. Mai 1997 zugelassen und homologiert sind,
darf die getragene Last höchstens 30% des Traktorgewichts betragen.
F min =
Mh x c - Tv x b + 0,2 x T x b
a+b
b = Radstand des Traktors
a = Abstand Frontgewicht zu Vorderachse
c = Abstand Hinterachse zu Schwerpunkt Gerät
T = Gewicht des Traktors mit Fahrer
Mh = Gewicht d. angebauten Gerätes Heck
Hmin =
Mf x a - Th x b + 0,45 x T x b
b+c
Mf = Gewicht d. angebauten Gerätes Front
Tv = Gewicht des Traktors auf Vorderachse
Th = Gewicht des Traktors auf Hinterachse
Fmin = minimales Frontgewicht
Hmin = minimales Heckgewicht
BEISPIEL
Radstand des Traktors:
2,23 m
Abstand Frontgewicht zu Vorderachse:
0,80 m
Abstand Hinterachse zu Schwerpunkt des angebauten Gerätes:
2,20 m
Eigengewicht Traktor mit Fahrer:
3.515 kg
Gewicht des Traktors auf der Vorderachse:
1.360 kg
Gewicht getragenes Gerät:
700 kg
T
(Hmin)
Mh
Fmin =
26
Fmin
Th
c
b
a
2,20 m
2,23 m
0,80 m
700 x 2,2 - 1.360 x 2,23 + 0,2 x 3.515 x 2,23
0,8 + 2,23
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Mf
Tv
(a)
Fmin = 24,72 kg
Besondere Transporte
GEFÄHRLICHE GÜTER
ADR-Vertrages (Europäische Übereinkommen
mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen immer
cher Güter auf der Straße) eingehalten werden.
Der Transport von gefährlichen Gütern ist
zugelassen, wenn diese Güter für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden oder von
der Landwirtschaft stammen.
Der Transport dieser gefährlichen Güter (in
Fässern oder verpackt) unterliegt den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen und
den Vorschriften bezüglich Lebensmittel für
Mensch und Tier. Sie dürfen nicht zusammen
über die internationale Beförderung gefährli-
Für das produzierende Gewerbe (u.a. auch für
die Landwirtschaft) sind Befreiungen vom
ADR-Vertrag vorgesehen. Und zwar:
››
Wenn bei Naphta (Diesel) nicht mehr als
››
Wenn bei Benzin nicht mehr als 333 l
450 l transportiert werden.
transportiert werden.
Die Tanks, in denen der Treibstoff transpor-
mit Lebens- oder Futtermitteln befördert wer-
tiert wird, müssen dabei so beschaffen sein,
die Montage von fixen und abmontierbaren
müssen gesichert werden.
den. Auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist
Zisternen nur für den Transport oder die Ausstreuung von Jauche in der Landwirtschaft
dass der Treibstoff nicht auslaufen kann und
Wenn diese Höchstgrenzwerte überschritten
zugelassen.
werden oder Diesel und Benzin zusammen-
TREIBSTOFF
ADR-Vertrages einzuhalten (u.a. Feuerlöscher,
Vorschriften
Ein landwirtschaftlicher Betrieb darf für den
transportiert werden, sind die Punkte des
Dokumentation, usw.).
Eigenverbrauch seinen Treibstoff selbst trans-
Es wird empfohlen, diese Grenzwerte nicht
Selbstabholung). Dabei müssen die Punkte des
dafür spezialisierten Firmen liefern zu lassen.
portieren (z.B. für Bewässerungspumpstation,
zu überschreiten bzw. sich den Treibstoff von
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
27
Anhängevorrichtung
Die Anhängekupplungen und Zugösen müssen typengenehmigt sein. In den Fahrzeugpapieren
sind die Anbaugeräte angegeben, welche auf dem landwirtschaftlichen Fahrzeug verwendet
werden dürfen.
Auf jedem Anhängekupplung und jeder Zugöse müssen folgende Elemente klar ersichtlich und
einfach dargestellt sein:
››
der Stempel des Herstellers
››
die Genehmigungsdaten
››
die Kategorie, zu welcher die Anhängekupplung oder die Zugöse gehört
Fahrzeugtyp
Traktoren
Selbstfahrende
landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen mit zwei
oder mehr Achsen.
Anhänger
Gezogene
landwirtschaftliche
Arbeitsmaschinen
28
Anbaugerät
Anhängekupplung
Zugöse
Im Fahrzeugschein sind jene Kategorien von Anhängekupplung angegeben, welche am Fahrzeug angebracht
werden dürfen.
Im Fahrzeugschein oder im Tauglichkeitszertifikat sind
jene Kategorien von Zugösen angegeben, welche am
gezogenen Fahrzeug angebracht werden dürfen.
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Kategorie
Markierung
Zugfähigkeit
kg
Senkrechte
Beladung kg
Kategorie
A
6 t V0
6.000
0
E
A1
3 t V0,25
3.000
250
E1
B
6 t V0,5
6.000
500
E2
C
6 t V1,5
6.000
1.500
E3
D
12 t V0
12.000
0
F
D1
20 t V0
20.000
0
F1
D2
14 t V2
14.000
2.000
F2
D3
20 t V2,5
20.000
2.500
F3
Zugösen
Anhängekupplung
Kategorien und Kombination
Hat man z.B. eine Anhängekupplung der Kategorie B, muss man eine Zugöse der
Kategorie E2 am Hänger anbringen.
Mittlerweile sind auch europäische Anhängekupplungen und Zugösen zugelassen.
Die Übereinstimmung der Anhängekupplung mit der Zugöse muss gewährleistet sein.
Zugfähigkeit
Die jeweilige Zugfähigkeit ist im Fahrzeugschein angegeben.
Unabhängig vom zugelassenen Zuggewicht des Traktors bestehen folgende Begrenzungen:
6.000 kg
wenn der Anhänger mit einer Auflaufbremse ausgestattet ist
5.000 kg
wenn der Anhänger mit einer von der Zugmaschine mittels Hebelsystem
zu betätigenden mechanischen Bremse ausgestattet ist
Zudem hängt die Zugfähigkeit auch vom Bremssystem des gezogenen Fahrzeuges ab, da aufgrund dieser auch das Lastenverhältnis zwischen Zugmaschine und Anhänger berechnet wird.
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
29
Alkohol am Steuer
Alkohol beeinträchtigt die Sinneswahrneh-
es Gesetze, die Alkohol am Steuer regeln. Hier
Auch bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen gibt
Bei bis zu 0,5 g/l folgen keine Sanktionen.
mung und ist ein häufiger Auslöser für Unfälle.
gelten dieselben Regeln wie bei PKWs.
Danach folgen drei Stufen:
von 0,51 bis 0,8 g/l
von 0,81 bis 1,5 g/l
Je höher der Alkoholspiegel,
desto höher fällt auch
die Strafe aus.
über 1,5 g/l
ACHTUNG:
››
Minderjährige und Führerscheinneulinge (für 3 Jahre bzw. bis zum 21 Lj.)
››
Fahrer, welche ein Fahrzeug mit Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen fahren (ausgenommen
30
dürfen keinen Alkoholspiegel aufweisen.
landwirtschaftliche Fahrzeuge), dürfen ebenso keinen Alkoholspiegel aufweisen.
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Überblick Verwaltungsstrafen
Art. der
ST.V.O.
Geldstrafe
reduzierte
Geldstrafe
(30 %)
422 €
Reduzierung
nicht zulässig
Art. 104,
10 u. 13
Lenken eines landwirtschaftlichen
Fahrzeuges, welches die zulässigen
Maße oder das zulässige Gewicht
überschreitet
Art. 104,
11 u. 13
Nichtbeachtung der Vorschriften bei
außerordentlichen landwirtschaftlichen Fahrzeugen (Tafeln, Beleuchtung,
Blockierung der Geräte, die Einhaltung
der in Genehmigungen auferlegten Vorschriften wie z.B. über das Parken, usw.)
169 €
Reduzierung
nicht zulässig
Art. 104, 12
Lenken eines außerordentlichen
landwirtschaftlichen Fahrzeuges ohne
die vorgeschriebene Genehmigung mit
sich zu führen (erklärt aber, über eine
solche Genehmigung zu verfügen –
Fahrzeug bleibt an einem geeigneten
Ort solange stehen, bis Genehmigung
vorgewiesen)
41 €
reduziert =
28,70 €
Art. 105, 1 u. 4
Konvoi von landwirtschaftlichen Maschinen – Ziehen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit Überschreitung der zulässigen Höchstlänge von
16,50 m laut Art. 105, 1 (wenn Gefahr für
die öffentliche Sicherheit, darf nicht
weitergefahren werden, sonst wird der
Art. 650 St.G.B. angewandt)
169 €
reduziert =
118,30 €
Art. 105, 2 u.4
Ziehen von Anhängern – mehr als ein
landwirtschaftlicher Anhänger oder
mehr als zwei landwirtschaftliche
Arbeitsmaschinen
Art. 105, 3 u. 4
ohne Bremse mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine, welche nach vorne
hin Ausrüstung trägt
Art. 110, 6
Lenken eines landwirtschaftlichen
Fahrzeuges für welches kein Fahrzeugschein oder Tauglichkeitsschein
ausgestellt worden ist
Art. 110, 7
Lenken eines landwirtschaftlichen
Fahrzeuges unter Nichtbeachtung der
im Fahrzeugschein (oder Tauglichkeitsschein) enthaltenen Vorschriften (z.B.
Ziehen eines schwereren Anhängers als
für dieses Fahrzeug zulässig)
Art. 110, 8
Unterlassung der Mitteilung über den
Eigentumswechsel oder der Änderung
der Anschrift oder des Firmensitzes
169 €
reduziert =
118,30 €
169 €
reduziert =
118,30 €
169 €
reduziert =
118,30 €
85 €
reduziert =
59,50 €
41 €
reduziert =
28,70€
Zusatzstrafen
Aussetzung der
Führerscheingültigkeit
(15 Tage bis 30 Tage)
Aussetzung der Fahrzeugschein-gültigkeit
(1 Monat bis 2 Monate)
Aussetzung der Führerscheingültigkeit
(15 Tage bis 30 Tage)
Aussetzung der Fahrzeugschein-gültigkeit
(1 Monat bis 2 Monate)
Entzug des
Fahrzeugscheines
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
31
Art. der
ST.V.O.
Art. 111, 6
Lenken eines landwirtschaftlichen
Fahrzeuges, welches nicht innerhalb
der vorgeschriebenen Frist (vorgeschrieben durch ein M.D. oder der DTT)
der technischen Überprüfung unterzogen worden ist
Art. 112, 1 u. 4
Lenken eines landwirtschaftlichen
Fahrzeuges, welches andere Charakteristiken aufweist als jene, welche im
Fahrzeugschein oder im Tauglichkeitsschein aufscheinen
Art. 112, 4
reduzierte
Geldstrafe
(30 %)
Zusatzstrafen
reduziert =
59,50 €
Entzug des
Fahrzeugscheines
reduziert =
59,50 €
Entzug des
Fahrzeugscheines und
wo die Änderung eine
strafbare Handlung
darstellt, die entsprechende Mitteilung an
die Gerichtsbehörde
reduziert =
59,50 €
Entzug des
Fahrzeugscheines
85 €
reduziert =
59,50 €
Stilllegung des Fahrzeuges für 3 Monate
und Übermittlung des
Protokolls an das Regierungskommissariat
85 €
reduziert =
59,50 €
Stilllegung des
Fahrzeuges für 3 Monate
und Übermittlung des
Protokolls an das Regierungskommissariat
85 €
reduziert =
59,50 €
Stilllegung des
Fahrzeuges für 3 Monate
und Übermittlung des
Protokolls an das Regierungskommissaria
Geldstrafe
Lenken eines landwirtschaftlichen
Fahrzeuges, bei welchem Vorrichtungen
fehlen, beschädigt oder verändert sind
Art. 113, 1 u. 5
Lenken eines landwirtschaftlichen
Fahrzeuges bei welchem das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt
Art. 113, 2 u. 5
Lenken eines Konvois von landwirtschaftlichen Fahrzeugen bei welchem
auf der letzten Maschine, trotz
verdeckter Sicht des Kennzeichens der
Zugmaschine nicht das Wiederholungskennzeichen derselben angebracht ist
Art. 113, 3 u. 5
Lenken eines landwirtschaftlichen
Fahrzeuges welches einen landwirtschaftlichen Anhänger mit einem
Gewicht über 1,5 Tonnen zieht, der
nicht mit dem vorgeschriebenen Kennzeichen ausgestattet ist
85 €
85 €
85 €
Die Strafbeträge werden alle 2 Jahre der von der ISTAT errechneten Inflation angepasst und
können daher anders als oben aufgelistet ausfallen. Wird eine Strafe innerhalb von 5 Tagen ab
der Zustellung bezahlt, so wird der Betrag um 30% reduziert, ausgenommen bei Führerscheinentzug und Beschlagnahme des Fahrzeuges.
32
Traktoren und Straßenverkehrsordnung
Traktoren
und Arbeitssicherheit
Allgemein
Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht, die im Betrieb bestehenden Risiken für die Sicherheit
und die Gesundheit zu bewerten und angemessene Vorkehrungen zu treffen.
››
die Wahl/Ernennung des Sicherheitssprechers in Vertretung der Arbeitnehmer
durch die Arbeitnehmer
Weiters muss der Arbeitgeber dafür sorgen,
Die wichtigsten Schritte, die der Arbeitgeber
dass die vorgesehenen Ausbildungs- und Wei-
››
Dienststelle für Arbeitssicherheitsschutz
durchgeführt werden.
››
Risikobewertung durchführen
vornehmen muss, sind:
››
einrichten
Beauftragten für Erste Hilfe und Brandschutz ernennen
terbildungskurse im Bereich Arbeitssicherheit
Diese betreffen den Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und in bestimmten Fällen auch die
selbstständigen Arbeiter und mitarbeitenden
Familienmitglieder.
Traktoren und Arbeitssicherheit
33
Aus- und Weiterbildung
Der Gesetzgeber sieht für die Nutzung bestimmter Arbeitsmittel eine spezifische Aus- und
Weiterbildung im Bereich Arbeitssicherheit u.a. auch für landwirtschaftliche Traktoren vor. Die
Verpflichtung, diese Ausbildung zu absolvieren, tritt am 31. Dezember 2015 in Kraft. Betroffen
von dieser Aus- und Weiterbildung sind alle Anwender. Diese können Selbstständige und ihre
mitarbeitenden Familienmitglieder, Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer sein.
ERSTAUSBILDUNG
Dabei handelt es sich um Kurse zur Befähigung zwecks Umgang und Nutzung von landwirt-
schaftlichen Geräten und Fahrzeugen in Bezug auf die Sicherheit. Die Kurse bestehen aus einem
theoretischen und einem praktischen Teil.
In Südtirol werden Traktorkurse im Safetypark in Pfatten, in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler
Bauernbund, angeboten. Diese werden zurzeit großteils vom italienischen Infrastruktur-und
Transportministerium finanziert. Die Anmeldungen erfolgen über den Bauernbund.
Anerkennung von Berufserfahrung
Anwender im landwirtschaftlichen Sektor, welche bei in Kraft treten des Abkommens (31.12.2015)
nachweislich eine mindestens 2-jährige Erfahrung haben, sind von der Erstausbildung für die
Benutzung der betroffenen Arbeitsmittel ausgenommen. Sie müssen innerhalb 12.03.2017 den
ersten Auffrischungskurs zu 4 Stunden besuchen. Dieser Nachweis der 2-jährigen Erfahrung kann
bei Bedarf mittels einer Ersatzerklärung erbracht werden. Die Vorlagen der Ersatzerklärungen
ist auf der SBB Internetseite (www.sbb.it – Service - Arbeitssicherheit) bzw. in den Bezirksbü-
ros der Abt. Arbeitsberatung/Löhne des SBB zu finden. Diese Befreiung gilt für alle land- und
forstwirtschaftlichen Arbeiten sowie für jene Tätigkeiten, welche als mit der Landwirtschaft
verbundene Tätigkeiten gelten. 3
3
34
Traktoren und Arbeitssicherheit
laut. Art. 2135 ZGB
Getragene / Gezogene Geräte
Die Traktorenausbildung gilt auch für alle vom Traktor getragenen und gezogenen Geräte und
daher müssen die Anwender keine zusätzliche Ausbildung absolvieren. Diese Befreiung gilt für
alle land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten sowie für jene Tätigkeiten, welche als mit der
Landwirtschaft verbundene Tätigkeiten gelten.4
WEITERBILDUNG
Das Abkommen sieht auch eine Weiterbildung vor. Die Anwender müssen innerhalb von 5 Jahreszeiträumen 4 Weiterbildungsstunden nachweisen.
Übergangsbestimmung für Anwender ohne 2-jährige Erfahrung
Am 31.12.2015 tritt eine Bestimmung in Kraft, welche die Ausbildungen für Anwender ohne
2-jährige Erfahrung im landwirtschaftlichen Sektor, wie folgt, regelt:
››
››
Anwender, welche vor dem 31.12.2015 Arbeitsmittel laut dem Abkommen der Staat-Regio-
nen Konferenz benutzen, müssen innerhalb von 24 Monaten (31.12.2017) die Erstausbildung
absolviert haben
Anwender, welche nach dem 31.12.2015 Arbeitsmittel laut dem Abkommen der Staat-Regionen-Konferenz benutzen, müssen vorher die Erstausbildung absolviert haben
4
laut Art. 2135 ZG
Traktoren und Arbeitssicherheit
35
BEFÄHIGUNGSNACHWEIS ZUM EINSATZ BESTIMMTER ARBEITSMITTEL
36
Traktoren und Arbeitssicherheit
Traktoren und Arbeitssicherheit
37
38
Traktoren und Arbeitssicherheit
Schon
geklickt?
Schon
geschnallt?
Erst Sicherheitsbestimmungen
Überrollbügel einrasten,
dann starten!
Erst angurten, dann starten!
Alle landwirtschaftlichen Maschinen müssen, unabhängig vom Baujahr und unabhängig davon,
ob diese auf privatem Grund oder öffentlichen Straßen gefahren werden, mit einem Überroll-
bügel bzw. einer Sicherheitskabine, die als umsturzsicher zugelassen ist (siehe z.B. ROPS- oder
OECD-Kennzeichnung in der Kabine) und einem Sicherheitsgurt ausgestattet sein.
Sicherheit sollte in allen Berufen an erster Stelle stehen, so
auch inÜBERROLLBÜGEL/
der Landwirtschaft. Um Unfälle zu vermeiden und
auch auf der Straße sicher unterwegs zu sein, ist es wichSICHERHEITSKABINE
tig, dass
der Traktor mit einem Überrollbügel oder einer
Fahrerkabine und einem Sicherheitsgurt ausgerüstet ist.
So können Arbeitsunfälle verhindert und infolgedessen viel
Leid und viele Kosten gespart werden. Sorgen auch Sie für
Ihre Sicherheit - das Leben wird es Ihnen lohnen.
Der Überrollbügel verhindert im Falle eines
und Spurbreite des Traktors sind. Wird vorne
des Traktors die „Drehung“ über 90 Grad.
laut Inail-Richtlinie nachgerüstet, so muss
Unfalls mit zusammenhängendem Umkippen
Der nachträgliche Einbau eines Überrollbü-
gels muss auf die Eigenschaften des Traktors
abgestimmt und durch eine einfache Einbauerklärung seitens einer Werkstatt bestätigt
nicht der Originalbügel, sondern ein Bügel
überprüft werden, ob hinter dem Fahrersitz ein
kleinerer zweiter Bügel montiert werden muss.
SICHERHEITSGURT
werden. Falls der originale Bügel des Traktor-
Der Sicherheitsgurt dient bei einem Unfall
verbaut werden. Nachbaubügel sind im Sinne
Herausschleudern aus dem Traktor. Die Si-
herstellers noch verfügbar ist, muss dieser
der INAIL-Leitlinie nur dann zulässig, wenn das
Originalteil nachweislich nicht mehr verfügbar
ist. Ein Vermerk im Fahrzeugschein ist nicht
vorgesehen.
Es gilt zu beachten, dass die Position und der
Typ des Bügels abhängig von Höhe, Gewicht
dem Schutz des Fahrers und verhindert ein
cherheitsgurte müssen eine CE-Kennzeichnung
aufweisen. Ein Vermerk im Fahrzeugschein ist
nicht vorgesehen. Falls der Traktor oder der
Anhänger mit Beifahrersitzen ausgestattet und
für mehrere Personen zugelassen ist, müssen
auch dort Sicherheitsgurte installiert sein.
Traktoren und Arbeitssicherheit
39
SITZE
NACHRÜSTEN ALTER TRAKTOREN
Der Sitz muss ebenfalls eine CE-Kennzeichnung
Die Nachrüstung mit Überrollbügel oder mit
ersetzt werden. Dabei gilt zu beachten, dass die
ist an allen Traktoren, unabhängig vom Baujahr
aufweisen; nicht homologierte Sitze müssen
Kopffreiheit in der Kabine/zum Bügel gewährt
bleibt. Auch für die Montage des Sitzes gibt
es eine INAIL-Leitlinie. Ein Vermerk im Fahrzeugschein ist nicht notwendig, die Montage
muss vom Fachmann bestätigt werden. Diese
Bestätigung muss im Falle einer Kontrolle vorgezeigt werden.
Fahrerschutzkabine und mit Sicherheitsgurt
und unabhängig davon, ob sie nur auf priva-
tem Grund oder auch auf öffentlichen Straßen
eingesetzt werden, vorzunehmen (auch an
sogenannten „Oldtimern“).
Die Nachrüstungen müssen von einer „sach-
kundigen Person“ vorgenommen werden, d.h.
am besten von einem KFZ-Techniker (u.a. Land-
maschinenmechaniker). Jedenfalls muss dieser dabei die technischen Leitlinien des INAIL
(bisher ISPESL) und die Montageanleitungen
beachten. Auch muss er eine Erklärung über
die fachgerechte Nachrüstung ausstellen.
Sie können sich an den Landmaschinenme-
chaniker oder Schlosser in Ihrer Nähe wenden.
Welche Schritte müssen beim Nachrüsten eines Überrollbügels und
Sicherheitsgurtes beachtet werden?
40
1
AN LANDMASCHINENMECHANIKER WENDEN
2
FACHGERECHTER EINBAU MUSS ERFOLGEN
3
MAN ERHÄLT EINE KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
4
UNTERLAGEN ZU KONFORMITÄT MIT ZULASSUNGSSCHEIN
DES TRAKTORS AUFBEWAHREN
Traktoren und Arbeitssicherheit
Gefahren und Persönliche Schutzausrüstung
Nachfolgend werden die Gefahren im Umgang mit landwirtschaftlichen Traktoren und die
wichtigsten Maßnahmen zur Reduzierung/Vermeidung derselben aufgezeigt.
UMKIPPEN IM GELÄNDE
Beachten Sie, dass Anbaugeräte die Fahreigenschaften eines
Traktors wesentlich beeinflussen.
LÄRM & GEHÖRSCHUTZMITTEL
Nehmen Sie bei Tätigkeiten über 85 dB geeignete Gehörschutzmittel zur Hand.
VIBRATIONEN
Nutzen Sie (insofern vorhanden) die Gewichtseinstellung
am Fahrersitz zur Regulierung der Dämpfwirkung.
Vermeiden Sie unnötige Fahrten.
SONNENSTRAHLUNG & AUGENSCHUTZ
Schützen Sie sich durch geeignete Kleidung sowie
durch Sonnenschutzmittel. Verwenden Sie bei Bedarf Sonnenbrillen.
TOTER WINKEL
Beachten Sie, dass nicht alle Bereiche um Ihren Traktor/Anhänger
sichtbar sind.
UMKIPPEN IM GELÄNDE
Nicht nur Anbaugeräte, sondern auch das Gelände beeinflusst die Fahreigenschaften
des Traktors. Aufgrund der häufigen Unfälle und den damit zusammenhängenden
Verletzungen, wurde, zum Schutz des Fahrers, das Gesetz zur Nachrüstung des
Überrollbügels/der Fahrerkabine erlassen. Diese Kabine verhindert sowohl den
seitlichen als auch den beim Kippen nach hinten erfolgenden Überschlag. Außerdem
verhindert der Gurt im Falle eines Umkippens das Herausschleudern des Fahrers
aus dem Traktor. Trotzdem sollte man beim Fahren im Gelände immer achtsam sein!
Traktoren und Arbeitssicherheit
41
LÄRM & GEHÖRSCHUTZMITTEL
Als Lärm wird jeder für das Gehör schädigende Schall bezeichnet. Beim Fahren
von Traktoren ist man einer chronischen Lärmbelastung ausgesetzt und somit
kann es bei Nicht-Verwendung von Gehörschutzmitteln zu Gehörsschäden kommen. Jedoch sind nicht nur Gehörschäden die Folge, auch Schlafprobleme, hoher
Blutdruck, Nervosität und Stress können durch Dauerlärm verursacht werden.
Vorbeugung:
››
Leise Maschinen kaufen
››
Gehörschutz!
››
Technische Lärmminderungsmaßnahmen (z.B. Dämmung)
Es gibt verschiedene Schutzmittel um eine Störung des Gehörs zu verhindern.
Durch die Bedingungen im Straßenverkehr müssen diese Gehörschutzmittel angepasst sein. Im Handbuch des Traktors stehen verschiedene Informationen, wie
z.B. die Intensität der Lautstärke, die auf den Fahrer einwirkt. Damit kann man
erkennen, welche Arten von Schutzmittel nützlich sind, welche das Hörvermögen
im Straßenverkehr zu weit einschränken und welche keinen Sinn aufgrund der
schlechten Lärmdämmung haben.
Wichtig:
››
››
››
››
Gehörschutzmittel immer sauber halten
Nicht selbst welche basteln
Arbeitsdauer und Lautstärke bei der Wahl von Gehörschutzmitteln beachten
Austauschen wenn alte Gehörschutzmittel kaputt sind
Es gibt verschiedene Schutzmittel um eine Störung des Gehörs zu verhindern:
Leichte Lärmdämmung
Ca. 25 dB
Mittlere Lärmdämmung
ca. 30-33 dB
Starke Lärmdämmung
ca. 35-40 dB
Gehörschutzmittel sind nur dann nützlich, wenn sie regelmäßig und während der gesamten
lärmintensiven Arbeitszeit getragen werden.
42
Traktoren und Arbeitssicherheit
VIBRATIONEN
Vibrationen sind häufiger Auslöser für diverse Beschwerden. Am häufigsten je-
doch handelt es sich bei Traktorfahrern um Rückenbeschwerden, welche durch
Ganzkörpervibrationen ausgelöst werden. Diese Rückenprobleme werden durch
starke Vibrationsschwingungen, denen der Fahrer häufig, regelmäßig und über
eine lange Dauer ausgesetzt ist, ausgelöst/verstärkt. Starke Schwingungen entstehen vor allem bei Fahrten über holpriges und unregelmäßiges Gelände oder auf
unebenen Straßen. Um Schmerzen vorzubeugen, muss der Fahrersitz regelmäßig
gewartet und richtig eingestellt werden. Außerdem sollte man (nach Möglichkeit)
Straßen und Wege meiden, welche sich in schlechtem Zustand befinden.
SONNENSTRAHLUNG & AUGENSCHUTZ
Regelmäßige UV-Strahlung kann sowohl die Haut als auch die Augen schädigen.
Nicht nur Sonnenbrände, sondern auch Hautkrebs und Schäden an der Netzhaut,
Hornhaut, Augenlinse und Bindehaut können die Folge sein. Häufig lösen UV-Strahlen auch Allergien, Hautentzündungen und Störungen des Immunsystems aus.
Vorbeugung:
››
Sonnenbrillen (UV-Schutz > CE-Zeichen «100 % UV bis 400 nm»)
››
Hut oder Tuch zum Schutz des Nackens
››
Sonnenschutzmittel immer wieder auftragen
Die Augen sind das empfindlichste Organ des Menschen und müssen daher be-
sonders gut geschützt werden. Gefährdet werden sie in der Landwirtschaft vor
allem durch Splitter/Späne/Staub und durch Sonneneinstrahlung. Jedoch können
auch giftige Gase oder Flüssigkeiten Ursache für eine Augenverletzung sein. Um
dies vorzubeugen, sollte bei allen gefährlichen Arbeiten und Transporten eine
geeignete Schutzbrille/Sonnenbrille getragen werden.
TOTER WINKEL
Der Tote Winkel ist der Bereich rund um den Traktor, der für den Fahrer trotz Spiegel
und anderer Hilfsmethoden nicht sichtbar ist. Um diese Gefahr zu verringern, ist
es empfehlenswert, den Traktor mit weiteren Spiegeln auszustatten. Die dadurch
verringerte Fläche des Toten Winkels dient zur Verhinderung von Unfällen.
Traktoren und Arbeitssicherheit
43
KOPFSCHUTZ
Bei gewissen landwirtschaftlichen Arbeiten besteht oft eine Verletzungsgefahr
des Kopfes. Ein Helm kann im Falle eines Unfalls schwere Verletzungen verhindern
und unter Umständen sogar Leben retten.
HAND- UND HAUTSCHUTZ
Durch mechanische, chemische und mikrobiologische Einwirkungen (auch Tiere)
können Verletzungen und Entzündungen an Haut und Händen entstehen. Diese
werden durch entsprechende Schutzhandschuhe bzw. durch diverse Schutzpräparate großteils abgewandt.
ATEMSCHUTZ
Viele Schadstoffe, welche sich in der Luft befinden, können schwere Atemwegser-
krankungen hervorrufen. Sie sind oftmals Auslöser für Vergiftungen und sogar
Krebskrankheiten.
Partikelförmige Schadstoffe wie z.B. Staub, Rauch oder kleinste Holzspäne reizen
die Atemwege und können in der Lunge schwere Gesundheitsschäden verursachen.
Feinstaubmasken der Stufe P2 bieten Schutz gegen diese Partikel und sollten
entsprechend verwendet werden.
Gasförmige Schadstoffe können durch die Atemwege schnell ins Blut gelangen
und dort schwere Schädigungen der Organe auslösen. Bei Arbeiten mit solchen
Schadstoffen sollte ein entsprechender Atemschutz herangezogen werden.
SICHERHEITSSCHUHE
Die Stahlkappe findet Verwendung in Sicherheitsschuhen und Schutzschuhen.
Sie schützt die Zehen vor Verletzungen, zum Beispiel durch herabfallende Gegen-
stände, Maschinen oder Ähnlichem. Die Zehenschutzkappe kann aus Stahlblech,
aber auch aus Materialien wie Kunststoff, Aluminium oder Titan sein.
44
Traktoren und Arbeitssicherheit
Erste Hilfe
ALLGEMEIN
Erste Hilfe ist eines der wichtigsten Themen im
Bereich Arbeitssicherheit. Um bei einem Unfall
Erste Hilfe leisten zu können, ist ein Erste-Hilfe-Kurs für jeden Menschen empfehlenswert,
da er in allen Lebenslagen von Nutzen ist.
Grundsätzlich ist jeder landwirtschaftliche Be-
trieb der Mitarbeiter beschäftigt, verpflichtet,
einen Erste-Hilfe-Beauftragten zu ernennen,
sowie diesen entsprechend auszubilden. Die
Kontrollkriterien des Zertifizierers Global G.A.P. sehen vor, dass mindestens eine Person mit einer
Ersten-Hilfe-Schulung anwesend sein muss, wenn im Betrieb landwirtschaftliche Tätigkeiten
ausgeübt werden. Damit müssen auch betroffene Familienbetriebe einen Erste-Hilfe-Beauftragten ernennen und die Aus- und Weiterbildungen besuchen.
AUSBILDUNGEN
Die Funktion des Erste-Hilfe-Beauftragten kann vom Arbeitgeber selbst, von einem im Betrieb mitarbeitenden Familienmitglied oder von einem Arbeitnehmer ausgeübt werden. Die
Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil für die Durchführung
der internen Erste-Hilfe-Maßnahmen und die Aktivierung des Notfallsystems. Die Anzahl der
Ausbildungsstunden hängt von der Betriebsgröße ab:
GRUPPE A
Für landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 5 Fixarbeitern betragen
die Ausbildungsstunden 16 Unterrichtseinheiten.
GRUPPE B
Für landwirtschaftliche Betriebe, die nur Saisonarbeiter bzw. bis zu 5
Fixarbeiter beschäftigen, betragen die Ausbildungsstunden 12 Unterrichtseinheiten
(z.B. ein Betrieb mit 3 Fixarbeitern und 5 Saisonarbeitern).
››
In Südtirol ist eine Wiederholung dieses Kurses alle 10 Jahre vorgesehen,
››
Laut den Bestimmungen von Global G.A.P. muss der Kurs alle 5 Jahre
››
jedoch kann diese dann auf den praktischen Teil beschränkt sein.
wiederholt werden.
In Italien (ausgenommen Südtirol) ist alle 3 Jahre eine Auffrischung
des Kurses vorgesehen.
Traktoren und Arbeitssicherheit
45
TRAKTOREN
Arbeitern, die an einem abgelegenen Ort arbeiten, muss ein zusätzlicher Verbandskasten zur Verfügung gestellt werden. Sollte der
Arbeitsort der Arbeiter sehr entlegen sein,
kann ein Verbandskasten auch auf dem Traktor
untergebracht werden.
DER ERSTE-HILFE KOFFER IST
GRUNDSÄTZLICH EMPFEHLENSWERT, MUSS JEDOCH NICHT IM
TRAKTOR VORHANDEN SEIN.
RICHTIGES VERHALTEN BEI EINEM UNFALL
Bei einem Unfall ist jeder Bürger dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Oft kann diese Hilfe
dem Verletzten das Leben retten. In solchen Situationen ist es sehr wichtig, Ruhe zu bewahren
und zu überlegen, wie man richtig helfen kann. Die wichtigsten Regeln sind folgende:
1. Unfallstelle absichern
Warnweste anziehen!
Um weder sich selbst, noch andere zu gefähr-
Notfallsituation weitere Gefahren entstehen
chern und auf die eigene Sicherheit zu achten.
um eine weitere Schädigung der Betroffenen
den, ist es wichtig, die Unfallstelle abzusi-
Außerdem gilt es zu beurteilen, ob aus der
46
Traktoren und Arbeitssicherheit
können und ob diese zu beseitigen gehen,
zu verhindern.
2. Notruf absetzen
Bei einem Unfall mit Verletzten muss schnellstens der Notruf getätigt werden. Sprechen Sie
langsam und deutlich um folgende Informationen mitzuteilen:
?
WO IST DER UNFALLORT?
?
WAS IST PASSIERT?
?
WIE VIELE BETROFFENE / VERLETZTE?
Feuerwehr115
?
WELCHE VERLETZUNGEN?
ZUSTAND DES BETROFFENEN?
Carabinieri112
!
WARTEN AUF RÜCKFRAGEN
(voraussichtlich ab 2016)
3. Rettungsgriff
Notrufnummern
Rettung118
Polizei113
Einheitlicher
europäischer Notruf 112
Wenn an einer Unfallstelle weitere akute Ge-
wird (Druckverband). Dabei sollte der betroffe-
Beachtung des Selbstschutzes aus dem Gefah-
werden.
fahren bestehen, muss der Verunglückte unter
renbereich gerettet werden.
Der Rettungsgriff eignet sich insbesondere für
das Retten der Betroffenen aus Fahrzeugen,
Gebäuden, Gräben etc.
4. Beruhigen und Versorgen
Es ist sehr wichtig, die betroffene Person zu
beruhigen und wenn möglich in der Position zu
belassen, in der man sie vorgefunden hat. Liegt
keine Verletzung vor, sollte der Betroffene in
eine bequeme Lage gebracht und mit einer
Rettungsdecke zugedeckt werden.
Bei Wunden ist es nötig, zuerst die stark blu-
tenden Verletzungen zu versorgen. Es sollte
ne Arm oder das betroffene Bein hoch gelagert
Wenn der Betroffene typische Schockanzeichen hat (blasse und kalte, schweißnasse Haut)
sollte man dessen Beine erhöht lagern, damit
alle lebenswichtigen Organe (Gehirn, Herz usw.)
mit genügend Blut versorgt werden.
Im Falle eines abgetrennten Körperteils muss
dieses nach Versorgung des Verletzten gekühlt
werden. Man wickelt es am besten in ein steriles Verbandstuch ein und legt es in einen was-
serdichten Beutel. Dann sollte dieser in einen
zweiten, mit Wasser und Eis (Mischverhältnis
1:1) gefüllten Beutel gegeben und verschlossen
werden (Idealtemperatur +4°C)
eine sterile Wundkompresse mittels Druck-
Achtung: Ein abgetrenntes Körperteil darf NIE-
werden, sodass Druck auf die Wunde ausgeübt
onsmittel oder Wasser gelangen!
polster und Mullbinde auf die Wunde gepresst
MALS in direkten Kontakt mit Eis, Desinfekti-
Traktoren und Arbeitssicherheit
47
5. Wiederbelebung
Sollte der Betroffene nicht ansprechbar sein, wird maximal 10 Sekunden lang die Atmung
überprüft. Dazu müssen zuvor jedoch die Atemwege durch vorsichtiges Kopf nach hinten überstrecken freigemacht werden.
Beachten Sie bei der Atemkontrolle folgendes:
Hören
ob Atemgeräusche
aus Nase oder Mund
des Betroffenen kommen
Sehen
ob sich der Brustkorb
hebt und senkt
Fühlen
ob die Atemluft
des Bewusstlosen an
der eigenen Wange spürbar ist
Ist das nicht der Fall, muss man mit der Wiederbelebung beginnen. Sollte der Notruf noch nicht
abgesetzt worden sein ist dies spätestens jetzt zu tun! Der Betroffene muss sich in Rückenlage
auf einer harten Unterlage befinden. Machen Sie seinen Oberkörper frei und legen Sie Ihren
Handballen in die Mitte des Brustkorbes.
Mit verschränkten Händen und gestreckten Armen drücken Sie 30-mal fest (5-6 cm tief) und
schnell (Frequenz 100-120/min) auf das Brustbein des Verletzten. Anschließend beatmen Sie
2-mal über den Mund (dabei muss die Nase zugehalten werden). Der Mund des Bewusstlosen
muss eng mit den Lippen umschlossen werden. Der Brustkorb sollte sich beim Beatmen heben
und senken. Dies muss so lange durchgeführt werden, bis die Rettungskräfte eintreffen.
Wenn der Betroffene bewusstlos ist, jedoch normal und relativ gleichmäßig atmet, sollte man
ihn in die stabile Seitenlage bringen um zu verhindern, dass er an eventuell Erbrochenem oder
inneren Blutungen erstickt.
48
Traktoren und Arbeitssicherheit
6. Wärme erhalten
Betroffene kühlen nach einem Unfall sehr schnell aus. Deshalb sollte man dafür sorgen, das
Unfallopfer warm zu halten. Dies funktioniert mit einfachen Wolldecken oder der Rettungsfolie
aus dem Verbandskasten.
7. Beistehen und trösten
Ein Verkehrsunfall ist für Betroffene oft auch eine psychische Belastung. Es ist wichtig, den
Verletzten zu trösten, ihm beizustehen und dafür zu sorgen, dass er sich „wohl“ fühlt. Auf keinen
Fall sollte man den Verletzten nach der Ersten-Hilfe-Leistung verlassen, sondern warten, bis
die Rettungskräfte eintreffen.
Feststellen des Bewusstseins
NICHT ansprechbar
Laut um „Hilfe“ rufen!
Atemwege freimachen
Ansprechbar
Kontrolle der Atmung
Normale Atmung
KEINE normale Atmung
Maßnahmen
nach Notwendigkeit
Stabile Seitenlage
NOTRUF 112
> Blutstillung
> Schockbekämpfung
> Notruf
NOTRUF 112
HLW
Maßnahmen
nach Notwendigkeit
> 30 x Herzdruckmassagen
> 2 x Beatmungen
> Regelmäßige
Atemkontrolle
Traktoren und Arbeitssicherheit
49
ERSTE HILFE KOFFER & VERBANDSKASTEN
Je nach Betriebsgröße sind alle
fe-Koffer zur Verfügung stellen.
verpflichtet, an jedem Arbeitsort
drei Arbeitern – auch hier unabhängig davon,
landwirtschaftlichen Arbeitgeber
einen Erste-Hilfe-Koffer bzw. einen
Verbandskasten an einer leicht zugänglichen
und angemessenen Stelle aufzubewahren,
die entsprechend gekennzeichnet ist.
Landwirtschaftliche Betriebe mit drei oder
mehr Arbeitern – unabhängig davon, ob es sich
um Saisonarbeiter oder um Fixarbeiter handelt
– müssen an jedem Arbeitsort einen Erste-Hil-
50
Traktoren und Arbeitssicherheit
Landwirtschaftliche Betriebe mit weniger als
ob es sich um Tagelöhner oder Fixarbeiter handelt – müssen nur einen Verbandskasten zur
Verfügung stellen.
Jeder landwirtschaftliche Arbeitgeber muss
über ein geeignetes Kommunikationsmittel
verfügen, mit dem unverzüglich bei einem
Notfall entsprechende Hilfskräfte gerufen wer-
den können. Das Mobiltelefon reicht hier aus.
Erste-Hilfe-Koffer
Sterile Einweg-Handschuhe
Schutzbrille
Joddesinfektionslösung 10% Jod - 1 lt.
Physiologische Spüllösung
0,9% - 500 ml
Sterile Garzekompressen 10 x 10
in Einzelverpackungen
Sterile Garzekompressen 18 x 40
in Einzelverpackungen
5 Paar
1
1
3
10
2
Sterile Einweg-Tücher
2
Einwegpinzette
2
Eine Packung Netzschlauchbinde
mittlerer Größe
Eine Packung Wundwatte
Packungen mit gebrauchsfertigen
Pflastern in verschiedenen Größen
1
1
Pflasterrolle 2,5 cm breit
2
Schere
1
Venenstaulätze
3
Eis zum sofortigen Gebrauch
2 Pkg.
Einwegsäckchen für sanitäre Abfälle
2
Temperaturmessgerät
1
Blutdruckmessgerät
1
Verbandspäckchen: Größe 8
3 Pkg.
Verbandspäckchen: Größe 10
3 Pkg.
Mullbinden, umrandet: Größe 8
3 Pkg.
Mullbinden, umrandet: Größe 10
3 Pkg.
Rettungsdecke
1
Schutzfolie für die Atemspende
Ein jodfreies Desinfektionsmittel
- 250 ml
2
Verbandskasten
Sterile Einweg-Handschuhe
Joddesinfektionslösung - 10% Jod
- 125 ml
Physiologische Spüllösung - 0,9%
- 250 ml
Sterile Garzekompressen 10 x 10 in
Einzelverpackungen
Sterile Garzekompressen 18 x 40 in
Einzelverpackungen
2 Paar
1
1
3
1
Einwegpinzette
1
Eine Packung Wundwatte
1
Packung mit gebrauchsfertigen
Pflastern in verschiedenen Größen
1
Pflasterrolle 2,5 cm breit
1
Schere
1
Venenstaulatz
1
Eis zum sofortigen Gebrauch
Einwegsäckchen für sanitäre Abfälle
1 Pkg.
1
Verbandspäckchen: Größe 8
2 Pkg.
Verbandspäckchen: Größe 10
2 Pkg.
Mullbinden, umrandet: Größe 8
2 Pkg.
Mullbinden, umrandet: Größe 10
2 Pkg.
Rettungsdecke
1
Schutzfolie für die Atemspende
1
Anweisungen zum Gebrauch der
genannten Mittel und
zur Erste-Hilfe-Leistung bis zum
Eintreffen des Notfalldienstes
Mindestinhalte
Die Mindestinhalte des Erste-Hilfe-Koffers bzw. Verbandskastens müssen vollständig und
dürfen nicht verfallen sein. 5
5
gemäß D.L.H. vom 13. Juni 2005, Nr. 25 und M.D. 388/2003
Traktoren und Arbeitssicherheit
51
Sicherheitsbeschilderung
Die Sicherheitsbeschilderung dient in erster Linie zur Kennzeichnung von Gefahren. Sie soll
anwesende Personen auf gewisse Gegenstände oder Situationen hinweisen und muss daher klar
und gut ersichtlich sein. Die Sicherheitsbeschilderung besteht jedoch nicht nur aus Hinweisen,
sondern auch aus Ver- und Geboten.
VERBOTSSCHILDER
Verbotsschilder kann man an ihrer runden Form mit rotem Rand und roter, diagonal verlaufender,
Linie erkennen. Generell werden mit Verbotsschildern gefährliche Handlungen und Verhaltensweisen in bestimmten Situationen oder an einem bestimmten Ort untersagt.
Zutritt für
Unbefugte verboten
Kein Trinkwasser
52
Rauchen verboten
Offene Flammen,
Feuer, offene
Zündquellen und
Rauchen verboten
Für Fußgänger
verboten
Berühren verboten
Traktoren und Arbeitssicherheit
Mit Wasser löschen
verboten
Nicht unter
angehobene
Last treten
BRANDSCHUTZSCHILDER
Brandschutzschilder kann man anhand ihrer roten Farbe und der rechtwinkligen oder quadratischen Form erkennen. Sie dienen zur Kennzeichnung von Material für die Brandbekämpfung.
Feuerlöscher
Löschschlauch
(Hydrant)
Richtungspfeil
(Zusatzschild)
Feuermelder
Feuerleiter
Löschdecke
Traktoren und Arbeitssicherheit
53
NOTFALLBESCHILDERUNG
Die Notfallbeschilderung lässt sich an der grünen Farbe und der rechtwinkligen oder quadratischen Form erkennen. Sie dient zur Kennzeichnung von Fluchtwegen und Hilfeleistungsstationen.
Richtungspfeil
Erste Hilfe
Augenspüleinrichtung
Krankentrage
Verbandskasten
Notausgang
Notruf
Verbandskasten
Rettungsweg
GEBOTSSCHILDER
Gebotsschilder sind rund und mit blauer Farbe ausgefüllt. Sie schreiben bestimmte Verhaltensweisen vor, um bei gefährlichen Arbeiten das Unfallrisiko zu verringern.
Handschuhe
verwenden
Schutzschuhe
benützen
Schutzbekleidung
tragen
Gehörschutz
verwenden
Augenschutz
tragen
Warnweste
tragen
Atemschutz
benützen
Sicherheitsgurt
verwenden
WARNSCHILDER
Warnschilder erkennt man an ihrer dreieckigen Form und der gelben Farbe.
Sie zeigen die Gefahren auf und warnen vor denselben.
Gefährliche
elektrische Spannung
Gesundheitsschädliche Stoffe
Feuergefährliche
Stoffe
Schwebende
Last
Brandfördernde
Stoffe
Rutschgefahr
Biogefährdung
Giftige Stoffe
Heiße Stoffe
Magnetische
Felder
Explosionsgefährliche Stoffe
Hindernisse
am Boden
Niedrige
Temperatur/Frost
Spitze
Gegenstände
Herabfallende
Gegenstände
Ätzende Stoffe
Absturzgefahr
56
Traktoren und Arbeitssicherheit
Fragen
und Antworten
Welche Schutzvorrichtungen müssen bei
Wer darf einen Überrollbügel, Kabine und Si-
Traktoren vorhanden sein bzw. nachgerüstet
cherheitsgurt montieren?
Es muss entweder ein originaler Überrollbügel
vorgenommen werden, d.h. am besten von
werden?
(falls vorhanden) oder eine umsturzsichere
Fahrerschutzkabine vorhanden sein. Außerdem ist die Verwendung des Sicherheitsgurtes
Pflicht.
Müssen alle Traktoren unabhängig von ihrem
Baujahr nachgerüstet werden oder nur dieje-
nigen welche auf öffentlichen Straßen fahren?
Die Nachrüstungen müssen von einer Werkstatt
einem KFZ-Techniker (Landmaschinenmechaniker). Jedenfalls muss dieser den Originalbügel/
Kabine installieren oder dabei mindestens die
Leitlinien des INAIL (bisher ISPESL) und die
Montageanleitungen beachten. Auch muss er
eine Erklärung über die fachgerechte Nachrüstung ausstellen.
Die Nachrüstung mit Überrollbügel oder mit
Welche Dokumentation muss die Werkstatt
logiertem Sitz und mit Sicherheitsgurt ist an
ausstellen?
umsturzsicherer Fahrerschutzkabine, homo-
allen Traktoren, unabhängig vom Baujahr und
unabhängig davon, ob sie nur auf privatem
Grund oder auch auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden, vorzunehmen.
Betreffen diese Bestimmungen auch Transpor-
nach der Montage der Schutzvorrichtungen
Die Werkstätte, welche die Nachrüstung vornimmt muss die fachgerechte Nachrüstung mit
folgenden Dokumenten nachweisen:
››
ter und Einachser (motoagricole)?
››
denselben Bestimmungen wie die Traktoren.
››
Gelten diese Bestimmungen nur für Arbeitge-
››
Auch Transporter und Einachser unterliegen
ber oder auch für Selbstständige und Familienmitglieder?
Diese Bestimmungen gelten für alle: Arbeitge-
Konformitätserklärung bezüglich Eignung
des Überrollbügels oder der Fahrerschutzkabine für den betreffenden Traktortyp
Konformitätserklärung des Fahrersitzes
(falls ausgetauscht)
Konformitätserklärung des Rückhaltesystems (Sicherheitsgurt)
Erklärung über den sachgerecht durchgeführten Einbau des Überrollbügels oder
der Fahrerschutzkabine und des Sicherheitsgurtes
ber, Selbständige, Familienbetriebe, Selbstbe-
Diese Unterlagen sind zusammen mit dem
die land- oder forstwirtschaftliche Traktoren
und bei eventuellen Kontrollen vorzuzeigen.
bauer, Mitglieder von Gesellschaften, kurz alle,
benutzen.
Fahrzeugschein des Traktors aufzubewahren
Fragen und Antworten
57
Muss die Nachrüstung von Kabine bzw. Über-
schränkungen für die Motorräder nicht
Nein, die Nachrüstung muss nicht im Fahrzeug-
m; Höhe = 2,50 m; Gesamtgewicht = 2,5 t),
rollbügel im Fahrzeugschein vermerkt werden?
überschreiten (Breite = 1,60 m; Länge = 4,00
welche die Geschwindigkeit von maximal
schein eingetragen werden.
In welchen Fällen besteht eine Nachtrags-
40 km/h erreichen und keine Person, außer
dem Lenker, transportieren;
pflicht im Fahrzeugschein?
››
rollbügel, und umgekehrt, ist hingegen nach-
Zusätzlich sind die Bestimmungen zu den Aus-
Abnahme und anhand einer Unbedenklich-
heit für bestimmte Arbeitsmittel zu beachten.
Der Austausch der Kabine mit einem Übertragpflichtig. Dies geschieht auf Grund einer
keitserklärung seitens des Fahrzeugherstel-
Kat. B: (Alter: 18 Jahre) für alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge.
und Weiterbildungen im Bereich Arbeitssicher-
lers, welcher auch die Bezugstypengeneh-
Ist die Benutzung des Überrollbügels oder
natürlich auch eine Montageerklärung seitens
heitsgurtes nur auf der Straße verpflichtend
migung angeben muss. Des Weiteren muss
einer Werkstatt vorgelegt werden.
Müssen auch Traktoren mit Raupen nachgerüstet werden?
Ja, alle Traktoren mit Reifen oder mit Raupen
müssen mit Kabine bzw. Überrollbügel, homo-
logiertem Sitz sowie Sicherheitsgurt nachgerüstet werden.
Was muss bei den Sicherheitsgurten beachtet
werden?
Die Sicherheitsgurte müssen eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Ein Vermerk im Fahrzeugschein ist nicht vorgesehen.
einer homologierten Kabine und des Sicheroder auch im landwirtschaftlichen Grund?
Aufgrund der Arbeitsschutzbestimmungen und
der Straßenverkehrsordnung müssen Traktoren
gegen die Gefahr des Umkippens geschützt
sein und ein Rückhaltesystem für den Fahrer
aufweisen. Daher müssen alle Traktoren mit
einem Sicherheitsgurt, Überrollschutz oder
einer genormten Fahrerkabine ausgerüstet
sein. Traktoren, die nicht mit diesen Schutzvorrichtungen ausgerüstet sind, müssen deshalb
fachgerecht nachgerüstet werden. Die Benut-
zung dieser Schutzvorrichtungen ist sowohl
auf der Straße sowie im landwirtschaftlichen
Grund verpflichtend.
Ist für das Lenken eines Traktors ein Führer-
Vor allem in der Grünlandwirtschaft werden
schein wird benötigt?
ter und Einachser (motoagricole) eingesetzt.
schein notwendig? Wenn ja, welcher FührerZum Lenken von landwirtschaftlichen Fahrzeugen - ausgenommen für die selbstfahrenden
einachsigen Arbeitsmaschinen - benötigt man
den Führerschein. Folgende zwei Kategorien
sind zu unterscheiden:
››
Kat. A1: (Alter 16 Jahre) für landwirtschaft-
liche Maschinen und deren Komplexe,
welche die Gewichts- und Umfangbe-
58
Fragen und Antworten
zusätzlich zu den Traktoren auch TransporSind diese den land- und forstwirtschaftlichen
Traktoren gleichzustellen? Müssen Anwender
dieser Maschinen die Aus- und Weiterbildung
im Bereich Arbeitssicherheit für bestimmte
Arbeitsmittel laut Abkommen der Staat-Regi-
onen-Konferenz vom Februar 2012 besuchen?
Das Abkommen sieht als land- und forstwirt-
schaftlichen Traktoren nur jene Maschinen
vor, welche zum Ziehen, Schieben, Tragen und
sind demzufolge den Traktoren gleichgestellt.
Transporter und Einachser mit Ladefläche (mo-
welche am Stichtag 31. Dezember 2015 nach-
Betätigen von Zusatzgeräten konzipiert sind.
toagricole), welche vor allem zum direkten Befördern von Gütern auf unwegsamem Gelände
entworfen wurden, sind nicht als Traktoren
anzusehen. Ebenso sind Mähmaschinen mit
einer Achse von der Aus- und Weiterbildung
im Bereich Arbeitssicherheit für bestimmte
Arbeitsmittel ausgenommen. Es existieren
aber auch Transporter, welche austauschbare
Zusatzgeräte tragen und betätigen können, sie
Anwender im landwirtschaftlichen Sektor,
weislich eine mindestens 2-jährige Erfahrung
haben, sind von der Erstausbildung für die
Benutzung der Arbeitsmittel ausgenommen.
Sie müssen innerhalb 12. März 2017 den ersten
Auffrischungskurs zu 4 Stunden besuchen.
DIREZIONE PROV.LE BOLZANO
LANDESDIREKTION BOZEN