Ausgabe Nr. 01/02, Januar/Februar 2015

Transcription

Ausgabe Nr. 01/02, Januar/Februar 2015
dbb regional magazin
1/2
Januar/Februar 2015 ▪ 22. Jahrgang
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Stasi-Unterlagen:
Einsicht online
> dbb regional
sondern auf geschichtlicher
Ebene. Über die Internetseite
www.stasi-mediathek.de bietet die Behörde einen kleinen
Einblick in die vielfältigen Bestände des Stasi-UnterlagenArchivs. Neben zahlreichen
Dokumenten sind insbeson­
dere Videos, Fotos und Ton­
aufnahmen der Stasi zu sehen
und zu hören.
<<
Stasi-Unterlagen:
Einsicht online
67 763 Anträge auf persönliche Akteneinsicht verzeichnete die Jahresstatistik der Stasi-Unterlagenbehörde im Jahr 2014. Insgesamt sind
­damit seit Bestehen der Behörde 3,05 Millionen Anträge von Bürgerinnen und Bürgern gestellt worden. Seit Januar 2015 gibt es ausgewählte Inhalte auch online: Die „Stasi-Mediathek“ der Behörde des Beauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) gibt einen Einblick in die
vielfältigen Bestände des Archivs.
Im Bereich der Akteneinsicht
für Forschung und Medien erreichten die Behörde 1 407 Anträge (2013: 1 319). Besonders
viele Anträge gingen zum
25. Jahrestag der Friedlichen
Revolution und des Mauerfalls
ein. Gerade im Zusammenhang mit wissenschaftlichen
Forschungsprojekten waren
die vorhandenen Unterlagen
zu den Todesfällen an der innerdeutschen Grenze oder zur
klinischen Arzneimittelforschung in der DDR stark gefragt. Aufgrund der aktuellen
Berichterstattungen zur Strafverfolgung noch lebender NS-
Täter oder zur Herkunft der
Kunstsammlung von Cornelius
Gurlitt gab es im vergangenen
Jahr auch etliche Anträge mit
Bezügen zur NS-Zeit; so zum
Massaker von Oradour-surGlane oder zum Kunstraub.
67 763 Anträge bezogen sich
auf persönliche Akteneinsicht
einschließlich Wiederholungsanträge, Anträge auf Deck­
namenentschlüsselung und
Kopienanträge. 1 407 Anträge
galten der Akteneinsicht für
Forschung und Medien. 12 435
Anfragen waren Ersuche zu
Überprüfungszwecken, etwa
> dbb regional magazin | Januar/Februar 2015
joachimplehn – Fotolia
dbb
2
mit Bezug auf Regierungs­
mitglieder, Abgeordnete oder
den öffentlichen Dienst sowie
Sicherheitsüberprüfungen
und Rentenangelegenheiten.
4 135 Anträge befassten sich
mit ­Ersuchen zu Rehabilitierung, Wiedergutmachung und
Strafverfolgung. Seit Bestehen
der Behörde sind damit insgesamt 6 961 743 Anträge eingegangen.
Seit 8. Januar 2015 können
Bürgerinnen und Bürger auch
online recherchieren – allerdings nicht zum Zweck der
persönlichen Akteneinsicht,
Das Onlinearchiv
wächst
Zu Beginn sind rund 2 500 Dokumentenseiten, 250 Fotos,
sechs Stunden Tonaufzeichnungen und 15 Stunden Filme
verfügbar. Das Angebot soll
stetig erweitert werden. Kernstück der Webseite ist eine semantische Suche: Mit ihr sind
alle Inhalte der Dokumente,
Videos und Audiodateien sowie Beschreibungen der Fotos
im Volltext durchsuchbar. Über
einen Zeitstrahl lassen sich die
Inhalte intuitiv finden. Die Stasi-Mediathek soll eine Einladung an alle Interessierten
sein, sich selbst ein Bild von
den Unterlagen im Archiv des
BStU zu machen. Die Mediathek richtet sich dabei an Nutzer ohne großes Vorwissen
und Experten gleichermaßen.
Bei den Inhalten handelt es
sich vor allem um Grundsatzdokumente, die Auskunft über
die Struktur, Methoden und
Wirkungsweise der DDR-Geheimpolizei geben.
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz
regelt die Veröffentlichung
von Archivbeständen nach
strengen Datenschutzricht­
linien. Diese sehen vor, dass
keine personenbezogenen
Informa­tionen veröffentlicht
werden dürfen, es sei denn,
die Informationen sind offenkundig. Aus diesem Grund
wurden zum Teil personen­
bezogene Informationen in
den vorliegenden Akten geschwärzt beziehungsweise in
Videos, Fotos und Audioaufnahmen anonymisiert. Dies
gilt sowohl für die digitalen
Stasi-Unterlagen als auch für
deren Transkripte.
dbb regional
In einer „Geschichte“ erzählen
die aufbereiteten Akten aus
dem Stasi-Unterlagen-Archiv
zum Beispiel ein persönliches
Schicksal oder eine zeitlich eng
begrenzte Begebenheit. Zu Beginn ordnet ein redaktioneller
Text das Geschehen in seine
historischen Zusammenhänge
ein, ehe dann die Akten selbst
<<
Benutzerfreundlich
aufbereitet
„Themensammlungen“ wiederum fassen die Dokumente besonderer historischer Ereignisse
zusammen. So gehören zum
Beispiel sämtliche Unterlagen
zum Volksaufstand am 17. Juni
1953 einer Sammlung an. Diese
enthalten ebenfalls eine kurze
Einführung und präsentieren
die acht wichtigsten ausgewählten Medien zum Thema.
Danach folgen alle weiteren
relevanten Dokumente, Videos,
Audios und Bilder.
Da die Unterlagen der Stasi
Zeugnisse ihrer Zeit sind, wurden sie nicht redaktionell überarbeitet. Dies gilt auch für die
Ausdrucks- und Schreibweise
der Urheber, beispielsweise
bei der Anwendung der Rechtschreibung. Selbstverständlich
enthalten die Unterlagen auch
orthografische oder grammatikalische Fehler. Die Redaktion
hat sich bei der Erstellung der
Transkripte eins zu eins an den
Dokumenten orientiert. Das
bedeutet, dass auch die Transkripte diese Fehler enthalten
und nach alter Rechtschreibung verfasst sind. Bereits
nach kurzem Stöbern in dem
aufbereiteten Material bekommt der Nutzer ein Gefühl
dafür, mit welcher Akribie die
Staatssicherheit der DDR selbst
belangloseste Begebenheiten
dokumentiert hat, wie zum
Beispiel das sieben Minuten
lange Video der Fahrt eines
West-Pkw durch die DDR, vom
voranfahrenden Fahrzeug aus
wackelig gefilmt.
Oder das Material reflektiert
die Angst des Regimes vor
der Jugendkultur, wie aus
der Kategorisierung „Einige
­Erscheinungsformen deka­
denter Jugendlicher/junger
­Erwachsener“ hervorgeht,
in der „Heavy’s“ etwa als
„­ Anhänger extrem harter
Rockmusik“ mit „weltfremdem
Fanatismus“ charakterisiert
werden und Punks als differenziert Gebildete mit anarchistischem Gedankengut und besonders fester Anbindung an
die Jugendarbeit der evangelischen Kirche.
Breiten Raum nimmt auch die
Organisation des einzigen Auftritts von Udo Lindenberg in
der DDR ein, der die Staatssicherheit in größte Unruhe versetzte. Im Stasi-Dossier über
Lindenberg heißt es unter anderem: „Die Prüfungen in der
Künstleragentur der DDR ergaben, daß Lindenberg ein mittelmäßiger Schlagersänger der
BRD ist, an dem kein Interesse
besteht. Er wurde und wird
nicht von der Künstleragentur
der DDR verpflichtet. Es gab
weder mit ihm noch einem
Künstleragenten oder Manager
Verhandlungen oder Gespräche zu Auftrittsmöglichkeiten
für Lindenberg in der DDR.“
dbb regional magazin
Beilage zum „dbb magazin“
Herausgeber: Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion; Vorsitzende
der dbb landesbünde mecklenburg-vorpommern, des SBB – Beamtenbund und
Tarifunion Sachsen, des dbb landesbundes
sachsen-anhalt und des tbb beamtenbund
und tarifunion thüringen, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin. Telefon: 030.
4081-40. Telefax: 030.4081-5599. Internet:
www.dbb.de. E-Mail: [email protected]
Redaktion: Jan Brenner, Dr. Walter
Schmitz (Chefredakteur)
Mitarbeiter dieser Ausgabe: Christine
Bonath
Verantwortliche Redakteure für:
Mecklenburg-Vorpommern: Anka Schmidt
Sachsen: Petra Uhlig
Sachsen-Anhalt: Dr. Karola Gagelmann
Thüringen: Birgit Christina Drischmann
Artikel, die mit vollem Namen gekennzeichnet
sind, s­ tellen nicht in jedem Fall die Meinung der
Herausgeber, des Verlages oder der Redaktion dar.
Layout: FDS, Geldern
Fotos: LBJeff – Fotolia (Titel)
Verlag: dbb verlag gmbh. Friedrichstraße
165, 10117 Berlin. T
­ elefon: 030.7261917-0.
Telefax: 030.7261917-40. Internet: www.
dbbverlag.de. E-Mail: [email protected].
Anzeigen: dbb verlag gmbh, Media­center,
Dechenstraße 15 a, 40878 Ratin­­gen. Telefon:
02102.74023-0. Telefax: 02102.74023-99.
E-Mail: [email protected]
Anzeigenleitung: Petra Opitz-Hannen,
Telefon: 02102.74023-715. Anzeigendis­
position: Britta Urbanski, Telefon: 02102.
74023-712, Anzeigentarif Nr. 18, gültig
ab 1.10.2014
Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH &
Co. KG DruckMedien, Marktweg 42–50,
47608 Geldern
> dbb regional magazin | Januar/Februar 2015
3
dbb
Die Suchmöglichkeiten im
­Onlinearchiv sind dennoch
groß, die Ergebnisse sind so
aufbereitet, dass sie auch den
historischen Bezug berücksichtigen: Beim Betrachten eines
Mediums in der Viewer-Ansicht
der Mediathek befinden sich
vier blaue Schaltflächen am
oberen linken Rand des Bildschirms. Dahinter verbergen
sich er­gänzende Informationen
zur jeweiligen Unterlage. Unter
„Informationen“ finden Sie einen Text, der das Dokument in
seinen historischen Kontext
einordnet. Darüber hinaus sind
dort verschiedene archivische
Metadaten hinterlegt. Hinter
der Schaltfläche „Transkript“
befindet sich eine vollständige
Abschrift des jeweiligen Dokumentes, der Tonspuren von
­Audios und Videos und ein
­beschreibender Text für jedes
Bild. Die übrigen beiden Schaltflächen liefern Definitionen zu
den in den Medien verwendeten Begriffen und Abkürzungen.
den Verlauf des Ereignisses
­dokumentieren.
xy – Fotolia
Da das Stasi-Unterlagen-­
Gesetz nicht vorsieht, dass
­personenbezogene Informa­
tionen veröffentlicht werden,
finden Bürgerinnen und Bürger
ihre etwaige Stasi-Akte natürlich nicht im Onlinearchiv,
­außer, sie sind bereits in Pub­
likationen veröffentlicht oder
Per­sonen haben der Veröffentlichung ihrer Informationen
zugestimmt. Daher ist es sehr
unwahrscheinlich, dass jemand
in der Stasi-Mediathek Akten
und Dokumente zu seiner Person findet. Natürlich können
Bürgerinnen und Bürger auch
weiterhin jederzeit beim Bundesbeauftragten in Berlin oder
in den Außenstellen einen Antrag zur persönlichen Akteneinsicht stellen.
<
> dbb regional
Tarifrunde 2015:
Einkommensgerechtigkeit steigern
Ende Dezember 2014 hatten die Bundestarifkommission und der Bundesvorstand des dbb die Einkommensforderung für die Einkommensrunde
2015 für die Beschäftigten der Länder festgelegt:
Der dbb und ver.di fordern 5,5 Prozent mehr Geld.
Ab 16. Februar 2015 wird in Potsdam verhandelt.
­ itzung der dbb BundestarifS
kommission. „25 Jahre nach
der Wende muss die Aufhebung der unterschiedlichen
­Tarifgebiete bei den Tarifverhandlungen eine zentrale Rolle
spielen“, ergänzte Michael
Blanck (VBE) als Chef der Tarifkommission des dbb m-v.
Gegenüber dem TVöD-Bereich
(Bund und Kommunen) beträgt
der Einkommensrückstand
zum 1. März 2015 minus 3,9
Prozent, das sind durchschnitt-
„Keine Neuverschuldung seit
mehr als sieben Jahren und die
bereits seit 2011 erfüllten Kriterien zur Schuldenbremse waren in Mecklenburg-Vorpommern ein harter Weg, den alle
Beschäftigten des Landes mitgetragen haben, was auch mit
persönlichen Opfern verbunden war. Wir erwarten auch als
Wertschätzung der täglichen
Arbeit einen tragfähigen Tarifabschluss sowie die zeit- und
inhaltsgleiche Übertragung
des Tarifabschlusses auf die
Landes- und Kommunalbeamten sowie die Versorgungsempfänger“, so Knecht. Neben
dem Tarifabschluss sei die
Übertragung auf die Beamtenschaft des Landes unabdingbar. Nur so ließen sich Attraktivität, Zukunftsfähigkeit und
Daseinsvorsorge des öffentlichen Dienstes im Land erhalten. „Auch wenn für das Jahr
2015 bei den Landes- und
Kommunalbeamten eine zweiprozentige Erhöhung der Besoldung im Vorgriff auf die
­Tarifrunde normiert wurde,
­haben wir bei einer üblichen
24-monatigen Laufzeit Regelungsbedarf für das Jahr 2016.
Mit Blick auf die dann stattfindende Landtagswahl erwarte
ich die Unterstützung der Landespolitik“, sagte Knecht.
Gerichtsstrukturreform:
dbb unterstützt
Volksbegehren
Am 9. Dezember 2014 übergaben Vertreter des
Vereins „Pro Justiz“, dem der dbb m-v angehört,
sowie der Richterbund M-V den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens sowie die Unterschriftensammlung mit knapp 150 000 Stimmen im
Schweriner Schloss an Landtagspräsidentin Sylvia
Bretschneider.
„Für Mecklenburg-Vorpommern ist dieser Vorgang eine
Premiere, immerhin lehnen
mehr als zehn Prozent der
Wahlberechtigten die vom
Landtag initiierte und von
­wenig Expertenwissen ge­
prägte Gerichtsstrukturreform ab“, so dbb Landeschef
Dietmar Knecht während der
Übergabe. „Die Menschen im
Land haben genug von Reformen, deren Logik sich nicht
­erschließt und bei denen anschließend jeder tief ins Portemonnaie greifen muss. Schluss
mit der Austeritätspolitik des
Landes!“
> dbb regional magazin | Januar/Februar 2015
dbb-mv
Mecklenburg-Vorpommern
4
„5,5 Prozent, mindestens aber
175 Euro bedeuten eine ak­
zeptable Forderung und kein
weiteres Abkoppeln von der
nach Art. 33 (5) Grundgesetz
­verbrieften Teilhabe der Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes an der allgemeinen
Einkommensentwicklung und
einen nahtlosen Anschluss an
den Abschluss bei Bund und
Kommunen aus dem Frühjahr“,
sagte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht am 18. Dezember 2014 am Rande der
lich 122 Euro monatlich. Neben
der linearen Forderung wird
die negative Auswirkung der
demografischen Entwicklung
eine große Rolle spielen. Eine
Schlichtungsvereinbarung mit
der TdL gibt es nicht. Das heißt,
dass nach einem möglichen
Scheitern sofort Arbeitskampfmaßnahmen auf der Tagesordnung stehen.
<
< Neun Umzugskartons mit einer eindeutigen Botschaft an die Landtagsabgeordneten.
In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es:
„In neun Umzugskartons stapeln sich die über 149 800 Unterschriften auf über 16 800
­Listen, die die Reformgegner
­gesammelt haben, um gegen
den Rückzug der Justiz aus der
Fläche durch die Schließung
von Gerichtsstandorten und
­Degradierung von Gerichten zu
Zweigstellen zu protestieren.
Dabei hat nicht nur das Reformvorhaben selbst für großen Unmut in der Bevölkerung gesorgt,
sondern insbesondere auch der
Umgang der Regierung und der
dbb regional
Zu den Chancen einer Änderung erklärte der Vorsitzende
des Richterbundes M-V, Axel
Peters: „Viele Menschen im
Land erwarten, dass die Abgeordneten nicht einfach Reform
für Reform abnicken, nur weil
diese im Koalitionsvertrag stehen. Sie erwarten, dass Abgeordnete die Sinnhaftigkeit und
den konkreten Nutzen jeder
Reform auch prüfen. Jetzt bekommen die Abgeordneten
noch einmal die Chance dazu,
ihrem Wählerauftrag gerecht
zu werden.“
Ignorieren SPD und CDU, die
sich Sachargumenten und Bürgerinteressen bislang stetig
verweigert haben, auch weiterhin das Volksbegehren,
schließt sich ein Volksentscheid an, bei dem alle wahl­
berechtigten Bürger Mecklenburg-Vorpommerns an die
Wahlurnen gerufen werden,
um selbst über die zukünftige
Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern zu entscheiden.
< dbb stärkt Innenminister: Kein Stellenabbau bei der Polizei!
Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern Lorenz
Caffier hält einen weiteren Stellenabbau bei der Polizei für
nicht vertretbar. Dieser Auffassung sind auch die Deutsche
­Polizeigewerkschaft (DPolG) und der dbb m-v. „Das Land hat in
den vergangenen Jahren seine Ausgaben gesenkt, wo es nur
konnte. Am einfachsten war die Stellenstreichung per Gießkanne“, sagte dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht aufgrund
der aktuellen Diskussion in der Koalition. „Die Folgen sind bereits spürbar. Auch die Kriminalitätsstatistik gebietet einen
Stopp des Personalabbaus“.
Nach dem Willen des Finanzministeriums sollen die bisher
5 800 Polizeistellen weiter reduziert werden. Dadurch wäre die
Leistungsfähigkeit der Polizei gefährdet. „In den vergangenen
Jahre hat es einen rasanten Kahlschlag gegeben“, sagte auch
Olaf Knöpken, Vorsitzender der DPolG M-V. „10 000 Stellen sind
in den vergangenen 15 Jahren bundesweit abgebaut worden,
die müssten eigentlich wieder nachbesetzt werden“. Dennoch
sollen in Ostdeutschland noch einmal 9 000 Stellen wegfallen.
Knöpken: „Die Polizei zieht sich dort aus der Fläche zurück. Wir
haben Sorge, dass sich andere Faktoren als Ordnungskräfte
­aufspielen, Rechtsextreme zum Beispiel. Oder im aktuellen
Fall das Auftreten einer ‚Scharia-Polizei‘ und sogenannte
­‚Ehrengerichte‘“.
5
Rechtspflegertag
2014 in Rostock
Als Gastreferenten der Fortbildungsveranstaltung konnte
der BDR M-V in diesem Jahr
den Diplom-Psychologen Jörg
Klingohr gewinnen, der unterhaltsam und fundiert über die
Möglichkeiten der Stressbewältigung in der modernen
­Arbeitswelt referierte.
Erkrankungen wie Depressionen oder Erschöpfungssyndromen kann, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass jede
Beschäftigung naturgemäß
eine gewisse Belastung für
den Arbeitnehmer ist, durch
teilweise einfache Mittel ent-
gegengewirkt werden. Eine
gute Arbeitsatmosphäre und
die Schaffung eines Gemeinschaftsgefühls sind hier an erster Stelle zu nennen. Zum Abschluss seines Vortrages stellte
der Dozent ein nochmaliges
Erscheinen zum Nulltarif in
Aussicht, wenn es den Rechtspflegern gelingen sollte, eine
musikalische Gesangsdarbietung in Form eines Rechtspflegerchores auf die Beine zu stellen. „Vielleicht überraschen wir
uns ja selber und setzen diesen
Vorschlag um?“, kommentierte
der BDR-Landesvorsitzende
Lars Birke diese Anregung.
Thorben Wengert - Fotolia
Am 26. November 2014 fand in den Räumen des
Oberlandesgerichts Rostock der Rechtspflegertag
des Bundes Deutscher Rechtspfleger (BDR), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, statt.
Die Themen Mitarbeitermotivation und Wertschätzung der
von den Rechtspflegern geleisteten Tätigkeiten bildeten im
Anschluss auch die Kernpunkte
der Fortbildungsveranstaltung.
In seiner Rede vor Vertretern
des Justizministeriums, des
Oberlandesgerichtes, des Generalstaatsanwaltes und des
Fachbereichs Rechtspflege an
der Fachhochschule Güstrow
zeigte der Landesvorsitzende
Lars Birke, welch umfangrei-
ches und anspruchsvolles Tätigkeitsfeld Rechtspfleger innerhalb der Justiz abdecken. In
Anbetracht dessen seien die
Beförderungen der zusammengelegten Beförderungsrunden
2013/2014 bescheiden ausgefallen. Birke wies die Entscheidungsträger nochmals auf die
erhöhten Stellenobergrenzen
für bestimmte Rechtspflegertätigkeiten hin und mahnte an,
dass es besoldungstechnisch
keine Schlechterstellung der
> dbb regional magazin | Januar/Februar 2015
Mecklenburg-Vorpommern
Regierungsfraktionen des Landtages mit den Bedenken der
Menschen. SPD und CDU haben
sich bei der Durchsetzung ihres
Reformwerks von Anfang an
­unseriös verhalten. Obwohl sie
2012 der Volksinitiative für den
Erhalt einer bürgernahen Justiz
zustimmten, beschlossen sie
2013 gegen die weit überwiegend ablehnenden Voten in
den Fach­anhörungen doch
die Schlie­ßung zahlreicher Gerichtsstandorte. Die Landes­
wahl­lei­terin hat nach der vom
Innen­ministerium erlassenen
Ver­ordnung zum Volksabstimmungsgesetz innerhalb von
acht W
­ ochen, also bis Anfang
Februar 2015, über die Zulassung des Volksbegehrens zu
entscheiden. Anschließend
muss der Landtag über die Aufhebung beziehungsweise Abänderung seiner Gerichtsstrukturreform entscheiden.“
<
> dbb regional
Justizlaufbahnen gegenüber
der Allgemeinen Verwaltung,
der Finanzverwaltung oder der
Polizei geben dürfe. Er rief die
Vertreter des Justizressorts
auf, dies in die anstehenden
Haushaltsverhandlungen mit
dem Finanzministerium einzubringen.
Statusrechtlich wurde die seit
fast zehn Jahren ruhende Aufstiegsmöglichkeit in die Sonderlaufbahn des Amtsanwaltes
kritisiert. Lobend nahm der Berufsverband die Entscheidungen des Justizministeriums
zur Rückkehr des jährlichen
Einstellungsturnus für Rechtspfleger ab 2016 sowie die
grundsätzliche Bereitschaft zur
Verhandlung über die Einführung der Vertrauensarbeitszeit
für Rechtspfleger zur Kenntnis.
Weiterhin wurde zugesagt,
die Belange der Rechtspflegerschaft in den in Kürze beginnenden Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt
2016/2017 zu unterstützen.
Man sehe sich wegen des Personalkonzeptes gezwungen,
nicht über neue Stellen, sondern über neue haushaltsrechtliche Möglichkeiten der Bewirtschaftung der vorhandenen
Stellen zu verhandeln. Nach
wie vor solle allen Anwärtern,
welche das Studium mit der geforderten Note abschließen,
eine Übernahme in den Landesdienst angeboten werden.
Im Anschluss wurden standespolitische Themen wie die
­Verlängerung des fachtheo­
retischen Studienteils auf mindestens 24 Monate angesprochen. Hier sehen die Vertreter
des BDR die Möglichkeit, das
Studium merklich aufzuwerten
und den Absolventen die Gelegenheit zu eröffnen, zu einem
späteren Zeitpunkt eine An­
erkennung des Studiums der
Rechtspflege als Bachelor­
abschluss zu erhalten. Dies
würde den folgenden Zugang
zu einem Masterstudiengang
(welcher unter den derzeitigen
Bedingungen natürlich nicht
Jura sein kann) ermöglichen.
So stünde Rechtspflegern mit
einem Masterabschluss zum
Beispiel der Weg in den höheren Verwaltungsdienst auch
an anderen Ressorts offen.
Es wurde klargestellt, dass
der BDR für den Rechtspfleger
keinen Bachelorabschluss anstrebt oder wünscht, es werde
lediglich die Verlängerung der
fachtheoretischen Studienzeit
für notwendig erachtet. Der
BDR sieht auch hier die Vertreter des Justizministeriums in
der Pflicht, entsprechende Vereinbarungen mit dem Innenministerium zu treffen, damit der
Fachbereich Rechtspflege die
personelle Ausstattung erhält,
sowohl den jährlichen Studienbeginn als auch eine Erhöhung
der Anzahl der Lehrveranstaltungen leisten zu können. Bei
freien Kapazitäten sollten zusätzlich Fortbildungsveranstaltungen für die in der Praxis
­tätigen Kollegen angeboten
werden.
In der sich anschließenden Mitgliederversammlung wurden die
Gespräche aus der vorangegangenen Veranstaltung vertiefend
diskutiert. Der BDR M-V wird
auf seiner Homepage (www.
rechtspfleger-mv.de) weiter
über den Fortgang der auf dem
Rechtspflegertag thematisierten Themen berichten.
GdS:
Arbeitsleben in Balance
In Fortsetzung des 2013
begonnenen Themas
„Work-Life-Balance: Betriebliches Gesundheitsmanagement in den
Unternehmen der Sozialversicherung in Mecklenburg-Vorpommern“
führte der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) vom 21.
bis 22. November 2014
seine jährliche Vertrauensleuteschulung durch.
Die Landesvorsitzende Grit
Schneider begrüßte die Teilnehmer und Gäste im Park­
GdS
Mecklenburg-Vorpommern
6
Ministerialdirigent Dr. Hansjörg Schmutzler sicherte zu, die
Besetzung und die Anzahl der
Beförderungsstellen des Justiz-
ministeriums einem echten
Vergleich mit den anderen Ressorts der Landesverwaltung,
insbesondere von Polizei und
Finanzverwaltung, zu unterziehen und über die Ergebnisse
zeitnah zu berichten. Der Berufsverband wird hier weiter in
regelmäßigem Austausch mit
dem Justizministerium bleiben.
hotel Neubrandenburg und
gab einen kurzen Überblick
über die Arbeit des Landes­
vorstands.
In zwei Abschnitten führte
Dr. Kai Breitling, Arbeitspsychologe der VerwaltungsBG, das im vorangegangenen
Jahr begonnene Thema fort
und vermittelte umfassende
Kenntnisse speziell zur Ge­
fährdungsbeurteilung in den
Arbeitsbereichen der Unternehmen.
> dbb regional magazin | Januar/Februar 2015
Der zweite Schulungstag startete mit den Berichten der
GdS-Kreisverbände und der
Landesjugendleitung. Jens
­Lange von der BBBank präsentierte die Leistungen und
­Angebote des GdS-Partners
und informierte über Maßnahmen der Serviceerweiterung.
Über die Aktivitäten der dbb
Landesjugend informierte der
Jugendleiter des dbb m-v, Nico
Heinrich. Mit einer Entspannungsübung, welche ohne großen Aufwand in den Arbeits­
alltag aufgenommen werden
kann, schloss die Präventionsfachfrau der IKK Nord, Manuela Streibel, den ersten Veranstaltungsblock des Tages ab.
Mit seinem interessanten
und spannenden Vortrag zum
Thema „dbb in MecklenburgVorpommern und die geplante
Einheitstarifgesetzgebung“ löste der dbb Landesvorsitzende
Dietmar Knecht eine angeregte
Diskussion aus.
Klaus Hölzel
dbb regional
<
BTB-Landesvorstand:
Zu Gast waren darüber hinaus
der Landesvorsitzende des dbb
m-v, Dietmar Knecht, und das
BTB-Mitglied Hans-Joachim
Schirm, der den BTB M-V offiziell auf der Personalversammlung der Berufsfeuerwehr Rostock vertreten hatte.
Beginnend bei der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes stimmten beide Seiten über
die Notwendigkeit einer Fortschreibung aufgrund des veralteten Datenmaterials und neuer
Gefährdungspotenziale überein.
Die Gewerkschaftsvertreter
stellten allerdings die Fortschreibung durch ein externes
Beratungsunternehmen angesichts des amtsinternen vorhandenen Wissens infrage. Der Senator verdeutlichte am Beispiel
der zunehmenden Anzahl von
Pflegeplätzen bis hin zu Intensivpflegeplätzen aufgrund der
demografischen Entwicklung
die hier zunehmende Eintrittswahrscheinlichkeit von gleichzeitigen Rettungsmaßnahmen
mehrerer Personen. Aus Sicht
des BTB M-V bedarf es auch angesichts des aktuellen Antrages
von Ortsbeiräten an die Bürgerschaft der Fortschreibung der
Risikoklassen. In allen Risikoklassen sollte mindestens der
Empfehlung der AG der Berufsfeuerwehren gefolgt werden.
Wenn es Abweichungen überhaupt weiterhin geben soll,
dann nur nach „oben“ beim
­Erreichungsgrad und bei den
Funktionsstärken sowie nach
„unten“ bei den Hilfsfristen.
Unterschiedliche Auffassungen
vertraten der Senator und der
BTB M-V in Bezug auf den „kritischen Wohnungsbrand“. Von
einer vergangenheitsbezogenen Statistik lässt sich der BTB
M-V nicht leiten, denn ob es
sich um einen „kritischen Wohnungsbrand“ handelt, ist im
Vorfeld nicht bekannt. So kann
jede Alarmierung durch einen
Rauchmelder einen solchen
Fall darstellen. Diese Auffassung unterstützte auch der
Landesvorsitzende des dbb
m-v und zitierte aus „vorwärtsextra 11/2014“, wonach Dr.
Müller „ein Bürgersenator
sein“ möchte. Allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen
stünde unabhängig von der
konkreten Lage des Wohnraumes auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock derselbe
Schutz vor den Gefahren eines
Brandes zu, betonte Knecht.
Bezüglich des bevorstehenden
Mediationsverfahrens zur Problematik zu viel geleisteter
Dienststunden über der wöchentlichen durchschnittlichen
Höchstarbeitszeitgrenze von
48 Stunden vor dem 1. Oktober
2005 bat der BTB M-V den Senator dafür Sorge zu tragen,
<
< Senator Dr. Chris Müller, Udo Dannhauer, Steffen Sieratzki und Dietmar
Knecht (von links).
dass die Antragsteller nicht
wieder in eine Situation geraten, die damals zur Isolation
führte. Für den BTB M-V hat die
Hansestadt Rostock nur eine
Entscheidung zu treffen: Ausgehend von den vergleichbaren
gerichtlich festgestellten Ansprüchen der Antragsteller sind
den anderen Personengruppen
(zum Beispiel den Nichtantragstellern) diese ebenfalls zukommen zu lassen oder abzusenken. Wobei der BTB M-V – trotz
aller damaligen Widerstände
von Kolleginnen und Kollegen
der Berufsfeuerwehr Rostock
gegenüber den Antragstellern
aus der eigenen Mitgliedschaft
– dafür eintritt, dass alle
Schichtdienstleistenden unabhängig von einer Antragstellung für ihre Zuvielarbeit entschädigt werden. Der Senator
erklärte, dass die Hansestadt
Rostock eine Lösung anstrebe,
die das Personal in der Berufsfeuerwehr Rostock nicht spalte
und von allen akzeptiert werde.
Diese Aussage begrüßte der
BTB M-V und verwies in diesem
Zusammenhang auf die zweimalige Gutschrift von je 40
Stunden auf allen Arbeitszeitkonten auf Weisung des inzwischen pensionierten Dienststellenleiters Wilfried Behncke.
Damit hatte die Dienststelle
schon damals zu erkennen gegeben, dass sie das Personal
nicht spalten möchte, um den
Betriebsfrieden zu wahren.
Zuletzt diskutierten der Senator
und der Landesvorstand über
die Erfahrungsdienstzeiten und
deren Anerkennung in der Hansestadt Rostock. Der BTB M-V
regte an, den Ermessensspielraum des Dienstherrn bei der
Anerkennung von Berufsjahren
außerhalb des öffentlichen
Dienstes zu nutzen, um auch
hier das Personal nicht zu spalten. Müller erklärte, dass die
Hansestadt Rostock zurzeit
nicht beabsichtige, an der
rechtskonformen Ausübung
des Ermessens etwas zu verändern. Gleichzeitig zeigte er auf,
dass die Hansestadt Rostock
auf anderen Gebieten, wie den
Beförderungen, im Dienstherrnvergleich vorbildlich sei. Sowohl
die Rechtskonformität der Ermessensausübung als auch die
lobenswerte Beförderungspolitik stehen für den BTB M-V
­außer Zweifel.
< Wir gratulieren ...
... folgenden Kolleginnen
und Kollegen zur Wahl als
ehrenamtliche Richterinnen
und Richter für das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern für die Wahlperiode vom 11. Januar 2015 bis
10. Januar 2020:
>Rita Falkert
>Antje Falley
>Alexander Güth
>Thomas Scholz
Darüber hinaus bedanken
wir uns bei allen, die sich bereit erklärt haben, für ein solches Amt zu kandidieren und
dieses Mal keine Berücksichtigung finden konnten.
> dbb regional magazin | Januar/Februar 2015
7
Mecklenburg-Vorpommern
Der Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und 1. stellvertretender Oberbürgermeister
der Hansestadt Rostock, Dr. Chris Müller, folgte
der Einladung des BTB-Landesvorsitzenden Udo
Dannhauer und nahm am 25. November 2014 an
der Landesvorstandssitzung in der Hansestadt
Rostock teil.
dbb m-v
„Bürgersenator“
diskutierte aktuelle
Themen
> dbb regional
Personalentwicklungskonzept:
< Termine 2015
Zu kurz gegriffen
Seit dem VI. Gewerkschaftstag des SBB im April
2013 stand fest: Wir müssen uns stärker um den
geplanten Personalabbau im öffentlichen Dienst
Sachsens kümmern. Die Gewerkschaften unter
uns, die genügend Tarifbeschäftigte organisieren
und streikmächtig sind, hatten es da etwas ein­
facher. Bis zu 22 000 Lehrerinnen und Lehrer
standen zeitweise vor dem Kultus- und Finanz­
ministerium.
Sachsen
8
Da kam dann langsam Bewegung in die geforderten Verhandlungen zur Altersteilzeit
im Kultusbereich. Hier, wie
auch bei den Polizisten, sorgte
die öffentliche Meinung sehr
eindrucksvoll auch für Zugeständnisse im Vorfeld der
Landtagswahlen 2014.
Aber wer kümmert sich um die
in den Verwaltungen tätigen
Beschäftigten, unter ihnen
auch viele Beamte, denen verfassungsgemäß kein Streikrecht zusteht?
Wir haben uns als Sächsischer
Beamtenbund in den beiden
vergangenen Jahren regelmäßig mit Regierungsvertretern
und Abgeordneten getroffen,
um gerade für unsere Mit­
glieder in den Verwaltungen
Sachsens auf die mit der zunehmenden Überalterung
und dem geplanten Personalabbau verbundenen Probleme
aufmerksam zu machen. In
zahlreichen Personalversammlungen haben wir unsere Ansichten zum demografischen
Wandel vorgetragen. Der gewerkschaftliche Höhepunkt
des Jahres 2014 war für uns
dann die Rede des Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich
auf unserem Kongress zum
Thema „Wie viel Staat braucht
der Staat?“ im November 2014
in Dresden. Es ist nicht nur
schon viele Jahre her, dass ein
sächsischer Ministerpräsident
beim Sächsischen Beamtenbund war, es ist auch für uns
eine besondere Anerkennung,
dass er hier seine Rede für den
öffentlichen Dienst Sachsens
gehalten hat. Und wir dürfen
feststellen, dass viele unserer
Argumente und Forderungen
Eingang in seine Rede fanden.
Vom Tisch ist ganz offensichtlich das ursprüngliche Abbauziel auf 70 000 Beschäftigte.
Durchgesetzt hat sich auch
­unsere Forderung nach einer
inhaltlichen Sicht auf Aufgaben, die der Staat wahrnehmen muss und auch kann. Im
Koalitionsvertrag wird von
­einem aufgabenorientierten
Personalabbau und der Stabi­
lisierung der Personalkosten
gesprochen. Das bedeutet
aber bei steigenden Löhnen
immer noch weiteren Personalabbau. Privatisierung von
öffentlichen Aufgaben wird
nicht das angestrebte Ziel dieser Regierung sein. Sachgrundlose Befristungen stehen auf
der Prüfliste, auch für unsere
Personalvertreter ein gutes
Signal. Es wird auch weiterhin
unser Anliegen sein darauf zu
achten, dass ein solcher Personalabbau nicht die Funktionsfähigkeit des Staates insgesamt infrage stellt und die
berechtigten ­Interessen der
Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes an den Staat als Arbeitgeber gewahrt bleiben.
Unsere Forderung lautet, auch
> dbb regional magazin | Januar/Februar 2015
Rechtsberatungen für Mitglieder der SBB Gewerkschaften zu Fragen im Zusammenhang mit ihrer
beruflichen oder gewerkschaftlichen ­Tätigkeit finden in diesem Jahr in der
SBB Landesgeschäftsstelle,
Theresienstraße 15,
01097 Dresden,
Tel. 0351.4716824
zu folgenden Terminen statt:
07.01., 04.02., 04.03., 01.04.,
06.05., 03.06., 01.07., 05.08.,
02.09., 07.10., 04.11., 02.12.
> Gerhard Pöschmann,
Landesvorsitzender des SBB
in ländlichen Räumen die Präsenz des Staates aufrechtzu­
erhalten. ­Bürgerinnen und
Bürger be­nötigen auch in Zeiten zunehmender Digitalisierung einen Ansprechpartner
vor Ort; einen Polizisten, der
zeitnah da ist, wenn man ihn
braucht, und eine Schule, die
in vernünftigen Zeiträumen zu
erreichen ist. Das dazu auf
dem Weg befindliche Personalentwicklungskonzept greift
aus unserer Sicht noch zu kurz.
Wir verstehen Personalentwicklung nicht nur als Instrument, Führungspersonal auszuwählen, sondern wir wollen
auch Bedingungen schaffen,
dass sich jeder an seinem Arbeitsplatz auch wohlfühlt,
egal, ob er gerade neu im Amt
angekommen ist oder schon
eine Weile dabei oder auch
das „Ende der Karriere“ voraussehbar heranrückt. Dazu
benötigen wir ein Personalentwicklungskonzept, welches
Neueinstellungen genauso
wie Altersteilzeitregelungen
oder Karrierechancen zulässt.
Dafür werden wir uns starkmachen und wir danken Ihnen
allen für das uns bisher auf
diesem Weg entgegengebrachte Vertrauen.
Für das neue Jahr wünsche ich
Ihnen allen Gesundheit, Kraft
und natürlich persönlich alles
Gute.
Ihr Gerhard Pöschmann
Ebenso führt der SBB auch
2015 Beratungen zu Renten-, Versorgungs- und Beihilfefragen in der Landesgeschäftsstelle des SBB durch:
29.01., 26.02., 26.03., 23.04.,
28.05., 25.06., 23.07., 27.08.,
24.09., 22.10., 26.11., 17.12.
Um rechtzeitige Anmeldung
wird gebeten.
< Rententipp
Der SBB macht darauf aufmerksam, dass beim 5. Senat
des Bundessozialgerichts
(BSG) mehrere Revisionen
unter den Aktenzeichen B 5
RS 1/13 R, B 5 RS 2713 R sowie B 5 RS 1, 2 und 3/14 R zu
der Frage anhängig sind, ob
Verpflegungsgeld für Volkspolizisten, NVA-Soldaten,
Zollbedienstete und eventuell JVA-Beschäftigte tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt
im Sinne der §§ 6 Abs. 1 Satz
1 und 8 Abs. 1 Satz 2 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)
festzustellen ist. Betroffene,
die derzeit einen Rentenbescheid erhalten, der noch
nicht bestandskräftig ist,
sollten Widerspruch einlegen. Rentner, deren Bescheid
bereits bestandskräftig ist,
sollten einen Überprüfungsantrag nach § 44 Sozialgesetzbuch (SGB) X an die
Deutsche Rentenversicherung Bund, Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme, 10704 Berlin,
richten. Versicherte, die noch
nicht im Rentenalter sind,
unternehmen zurzeit nichts.
Bis zu ihrem Rentenbeginn
ist der Sachverhalt entweder
ausgeurteilt oder es ist nach
Erhalt des Rentenbescheides
Widerspruch einzulegen. Die
Erfolgsaussichten sind offen.
dbb regional
<
Verband Sächsischer Rechtspfleger e.V. (VSR):
Gemkow bietet Zusammenarbeit an
Bereits knapp drei Wochen
nach dessen Amtseinführung
konnte der VSR den frisch ernannten sächsischen Staats­
minister der Justiz, Sebastian
Gemkow, persönlich beglückwünschen. Der Einladung folgten weitere hochrangige Gäste
aus der sächsischen Justiz –
­darunter der Präsident des
Oberlandesgerichtes Dresden,
Ulrich Hagenloch, die Leiterin
des Fachbereichs Rechtspflege
der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, Anne-Kristin Franke, die Bundesleitung des Bundesverbandes
Bund Deutscher Rechtspfleger,
die Vorsitzenden der einzelnen
Landesverbände sowie Ver­
treter aus den befreundeten
Gewerkschaften – darunter
auch der Vorsitzende des SBB,
­Gerhard Pöschmann.
Der vorweihnachtlichen Zeit
angemessen gab der Vorsitzen-
<
Nicolette Klaudius, VSR; Maik Janich, VSR; Mandy Zschach, VSR; Ulrich
Hagenloch, Präsident des Oberlandesgerichts Dresden; Sebastian Gemkow, Staatsminister des Sächsischen Justizministeriums; Lars Beyer,
­Vorsitzender VSR und Katrin Sontag, VSR (von links).
de des Verbandes Lars Beyer
den Wunschzettel der Rechtspfleger preis, welcher unter anderem die Übernahme aller in
Sachsen ausgebildeten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in das Beamtenverhältnis,
die Einführung von Vertrau­
ensarbeitszeit, die dringend
notwendige Dienstposten­
bewertung sowie die Wiedergewährung des Weihnachtsgeldes beinhaltete.
„Wir werden die neu gewählte
schwarz-rote Regierung an
den Vorhaben, Zielen und Versprechungen des Koalitionsvertrages messen. Ein besserer
Umgang miteinander, das ge-
meinsame Erarbeiten eines
neuen Personalvertretungsrechts und die angekündigte
faire Bezahlung im Ländervergleich lassen uns aufhorchen,
aber noch nicht jubeln. Wir
sind gespannt, wie die hehren
Ziele mit Leben erfüllt werden
sollen und beteiligen uns an
ihrer Umsetzung natürlich
­jederzeit gern“, so Beyer.
Gemkow hob in seiner ersten
Ansprache vor Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern das
sehr hohe Niveau der Rechtspflegerausbildung sowie die
Wichtigkeit der Rechtspflegerschaft innerhalb der Justiz hervor. Nur folgerichtig sei somit
die kommende Einführung der
Amtsanwaltschaft: „In den
kommenden Jahren liegen
spannende Aufgaben vor uns.
Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit, ich möchte un­
bedingt mit Ihnen zusammenarbeiten, in jeder Zeit für Sie
ansprechbar sein auf dem Weg
zu den Dingen, die wir gemeinsam erreichen wollen“, so der
Staatsminister.
Mehr: www.sn.bdr-online.de
Seniorenvertretung des SBB:
Mehr Mitwirkung gefordert
Die Seniorenvertretung des Sächsischen Beamtenbundes kann auf ein Jahr geleistete Arbeit zurückblicken. In der Hauptversammlung am 2. Dezember
2014 legten die Vertreter der Fachgewerkschaften
Rechenschaft ab und beschlossen die Ziele für das
Jahr 2015.
Als Gäste an unserer Hauptversammlung konnten wir den
Vorsitzenden des Sächsischen
Beamtenbundes, Gerhard
Pöschmann, Nils Oeser von
der Jugendvertretung sowie
Fre­derike de Haas von der
Sächsischen Senioren-Union,
ehemalige Staatsministerin
in Sachsen und Mitglied im
<
Seniorenvertreter der Mitgliedsgewerkschaften des SBB: Rita Müller,
Vorsitzende der SBB Seniorenvertretung (dritte von rechts) und als Gast
der ­Landesvorsitzende des SBB, Gerhard Pöschmann (zweiter von rechts)
> dbb regional magazin | Januar/Februar 2015
9
Sachsen
Bei der Auftaktveranstaltung zur Herbstpräsidiumssitzung des Bundes
­Deutscher Rechtspfleger am 4. Dezember 2014 im Oberlandesgericht
­Dresden hat sich der Verband Sächsischer Rechtspfleger mit einem „Wunschzettel“ an den Staatsminister der Justiz, Sebastian Gemkow, gewandt.
> dbb regional
Bundesvorstand der BAGSO,
begrüßen.
Mit der Senioren-Union werden wir 2015 konstruktiv zusammenarbeiten. Themen
wie ­gesellschaftliche Teilhabe
im Alter, welche flexiblen Altersgrenzen brauchen wir in
Zukunft, Altersgrenzen bei
­eh­renamtlichen Tätigkeiten
und freiwilligem Engagement,
Altersgrenzen bei den unterschiedlichen beruflichen Tätigkeiten sowie der Weiterbildung
und aktive Teilhabe am Marktgeschehen bei Finanzprodukten und Versicherungsleistungen sowie Reha vor Pflege
werden wir beleuchten. Frau
de Haas brachte zum Ausdruck,
dass die Seniorenvertretungen
mit die Zukunft gestalten wollen. Deshalb auch ein Schreiben der Vorsitzenden der Seni-
Sachsen
10
der rentenpolitischen Vereinbarungen der Koalition in
­Sachsen.
<
Friedericke de Haas, Sächsische Senioren-Union der CDU, im Gespräch
mit der SBB Seniorenvertretung, hier mit der Vorsitzenden Rita Müller,
Gerhard Pöschmann und Gudrun Schreiner (PVS, von links).
orenvertretung Ende 2014 an
den Sächsischen Landtag, dass
in den neu gegründeten elf
Fachausschüssen des Landtages Senioren und Seniorinnen
beziehungsweise Seniorenarbeit nicht benannt sind: Wer
nicht genannt wird, wird oftmals vergessen.
Als Schwerpunkte für die
­Arbeit wurden ferner be­
schlossen, sich dafür einzu­
setzen, dass auch in Sachsen
ein Seniorenmitwirkungsgesetz verabschiedet wird, die
Gestaltung einer funktionierenden Struktur im ländlichen
Raum sowie die Unterstützung
Zum Seminar „Fit in den Ruhestand“ gab es zahlreiche posi­
tive Rückmeldungen, sodass
wir es 2015 erneut durchführen werden. Dazu sind Beiträge auf der Internetseite der
Seniorenvertretung wie auch
zur Veranstaltung der dbb
­Seniorenvertretung „Mobil
ist (k)eine Altersfrage“ ein­
gestellt.
Die Seniorenvertretung
wünscht allen Leserinnen und
Lesern des Beitrages ein gesundes und glückliches 2015 und
dass Sie unsere Arbeit mit Anregungen aktiv unterstützen.
Rita Müller, Vorsitzende
der SBB Seniorenvertretung
SBB Seniorenvertretung:
Fit in den Ruhestand
Die Seniorenvertretung im SBB hat eine Anregung
aus der Deutschen Polizeigewerkschaft aufgegriffen und mit Unterstützung der Landesleitung
des SBB zu einer Informationsveranstaltung zum
Thema „Fit in den Ruhestand“ eingeladen.
Sicher ist, der demografische
Alterungsprozess wird weitergehen. War 1950 noch die Hälfte der Bevölkerung der Bundesrepublik jünger als 35 Jahre,
so wird in 15 Jahren schon die
Hälfte älter als 50 sein. Fit in
den Ruhestand ist damit bereits heute eine Thematik,
die viele beschäftigt.
chen Dienst oder Versorgungsempfänger im Ruhestand.
Themen der Vortrags- und
­Gesprächskreise waren zum
Beispiel:
Auch das dbb Vorsorgewerk
mit dem „Programm für unsere Sicherheit“ hat für reichlich
Gesprächsbedarf gesorgt.
Die Beihilfe als Sicherungssystem im Krankheits- und Pflegefall für Beihilfe­berechtigte, teilweise auch ­Angestellte oder
Tarifbeschäftigte im öffentli-
Das Sächsische Beamtenversorgungsgesetz und dabei das
Zusammentreffen von Zeiten
aus der Tarifbeschäftigung und
Zeiten aus einer verbeamteten
Tätigkeit, also Rentenbezug
und Beamtenversorgung.
Ein Fitnesstrainer hat im
wahrsten Sinne des Wortes
die Teilnehmer zu ganz prak­
tischen Bewegungsübungen
> dbb regional magazin | Januar/Februar 2015
<
Gemeinsam mit Kollegen der Landesleitung des SBB wurde 2014 ein
­Seminar „Fit in den Ruhestand“ für alle Senioren des SBB durchgeführt.
Das Seminar fand große Resonanz und wird in 2015 fortgesetzt.
motiviert. Dabei kam auch der
theoretische Zusammenhang
zwischen Bewegung und gesunder Ernährung nicht zu
kurz.
Die Versicherung schaute mit
ihrem Beitrag zur Vorsorge
über das Leben hinaus, getreu
dem Sprichwort am Neuen
Rathaus in Leipzig: „Mors
­certa, hora incerta.“ Der Tod ist
gewiss, die Stunde ungewiss.
Die Darstellung der Schwerpunkte der Seniorenarbeit im
SBB bildete den Abschluss der
Veranstaltung. Die Seniorenvertretung im SBB tritt ein für
ein selbstbestimmtes Leben im
Alter, für die gesellschaftliche
Teilhabe unserer Kolleginnen
und Kollegen, aber eben auch
für ein gesundes Altern verbunden mit einer hochwertigen gesundheitlichen Versorgung.
dbb regional
Leserbrief:
<
< SBB auf Jahrestagung in Köln
„Einfach mal Luft
machen“
Polizisten schreiben Bücher
über die mitunter katastrophalen Zustände bei der Ausübung
ihres Berufes. Von Anfang an
galt das Alimentationsprinzip,
das heißt der Beamte verpflichtete sich gegenüber seinem
Dienstherrn zur Treue, wofür
der Dienstherr für die Versorgung der Beamten sorgte. Jahrhundertelang haben Staaten ihr
Dasein einer leistungsfähigen
Verwaltung zu verdanken, so
auch der Freistaat Sachsen.
Wenn man auf 25 Jahre Wiedervereinigung zurückblickt, kommen einem schon so manche
Fragen in den Sinn: Wie viel
< Jahresendprämie
Seit 2008 bezieht die Deutsche Rentenversicherung
aufgrund eines Urteils des
Bundessozialgerichts (BSG)
auch die sogenannte Jah­res­
endprämie, die es zu DDRZeiten bis zum Jahre 1990
gab, nachträglich in die Rentenberechnung ein. Schul­
leiter/-innen und Lehrer/
-innen sollten dies bereits
beantragt haben. Auch Einzelprämien und die Landlehrerzulage werden einbezogen (hier sind Nachweise
erforderlich). Wer noch keinen Antrag gestellt hat, kann
sich vom SBB unter Telefon
0351.4716824 helfen lassen.
Nullrunden hatten die Beamten
schon? Es gab früher 100-prozentige Angleichungen zwischen Tarif und Besoldung,
­weshalb jetzt nicht mehr? Und
wenn, dann zeitlich versetzt,
sodass dem Beamten Nachteile
entstanden. Mittlerweile sind
Angestellte gleicher Berufsgruppen teilweise besser gestellt als
Beamte. ­Abschaffung des Weihnachtsgeldes (jährliche Sonderzahlungen) ohne ökonomische
Zwänge, für die Beamten ein
Schlag ins Gesicht und eine
­demoralisierende Geschichte
ohne Gleichen.
Letzteres stellt den größten
Skandal dar. Nicht einmal eine
Klage der Richterschaft hat
hier etwas bewirken können.
Ist das nicht ein Wahnsinn?
Wo bleibt die Gleichstellung?
Wie viel können die Beamten
noch ertragen? Muss der redliche Beamte sich alles gefallen
lassen? Leben wir in einer kritiklosen Obrigkeitshörigkeit
oder sollen wir dazu gemacht
werden? Welche Mittel stehen
dem Beamten zur Verfügung,
seine Rechte und Interessen
gegenüber dem allmächtigen
Dienstherrn durchzusetzen?
Auch wenn seit Jahren über die
Daseinsberechtigung des Beamtentums diskutiert wird, der
Staat kann nicht auf Beamte
verzichten und wird integraler
Bestandteil jeder staatlichen
Verwaltung bleiben. Deshalb
sollte der Staat seiner Alimentationspflicht nachkommen
und uns Beamte nicht zur modernen Sklaverei abstempeln.
Silvia Meinel, Werdau
Leserbriefe beinhalten die persönliche
Auffassung der Autoren und spiegeln
nicht unbedingt die Auffassung der
­Redaktion wider.
Höhepunkt für den Sächsischen Beamtenbund ist alljährlich die
gewerkschaftspolitische Arbeitstagung des dbb in Köln.
Hier: Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt (Bildmitte)
mit Kolleginnen und Kollegen des Landesvorstandes des SBB. Im
Bild rechts der Landesvorsitzende des SBB Gerhard Pöschmann.
< Glückwünsche
Der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen gratuliert herzlich:
Karin Bergner, GdS
Renate Weißbach, GdV
Marina Drechsel, GdS
zur Berufung zu ehrenamt­lichen Richtern beim Sozialgericht
Chemnitz.
Roswitha Mager, DSTG
zur Berufung zur ehrenamtlichen Richterin beim Sozialgericht
Leipzig.
Thomas Besser, GdS
zur Berufung zum ehrenamtlichen Richter beim S
­ ozialgericht
­Dresden.
<
Über 200 Jugendliche folgten der Einladung der Jugend- und Auszu­
bildendenversammlung der AOK PLUS Ende 2014 in Chemnitz. Mit
­einem attraktiven Stand war die GdS auf der Veranstaltung vertreten.
Es konnten viele Fragen beantwortet und Informationsmaterial aus­
gegeben werden. Etliche Auszubildende konnten am Ende der Veranstaltung als Neumitglied in der GdS begrüßt werden. Im Bild: Michael
Schwick, Landesjugendleiter der GdS Sachsen (links); Gerit Protze,
­Landesvorsitzende der GdS Sachsen (Vierte von links) und Franziskus
Gläser, stellvertretender Bundesjugendleiter der GdS.
> dbb regional magazin | Januar/Februar 2015
11
Sachsen
Irgendwann ist mal das Maß
voll und man sollte sich Luft
machen und sich den Frust von
der Seele schreiben. In welcher
Zeit leben wir eigentlich? In der
Antike stellte gar die niedere
Beamtenschaft eine Elite dar,
wurde geachtet, respektiert
und geschätzt. Heute muss
sich der Beamte einiges gefallen lassen wie Besoldungseinbußen, Beförderungsverbote,
Stellenstreichungen, kein Plan
bei der Stellenbewirtschaftung
und vieles mehr.
> dbb regional
Kostendämpfungspauschale:
Übertragung auf Heilfürsorge
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 10. Dezember 2014 mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 beschlossen, die Kostendämpfungspauschale
auf den Bereich der Heilfürsorge zu übertragen. Der dbb sachsen-anhalt hatte
die Einführung der Kostendämpfungspauschale in der Heilfürsorge abgelehnt.
Die Umsetzung erfolgt durch
monatlichen Einbehalt von Festbeträgen von der Besoldung:
6,67 Euro Besoldungsgruppen
A 7 bis A 9, 11,67 Euro Besoldungsgruppen A 10 bis A 11,
16,67 Euro Besoldungsgruppen
A 12 bis A 15, 26,67 Euro Besol-
dungsgruppen A 16, B 2 und B 3,
36,67 Euro bei höheren Besoldungsgruppen. Bei Teilzeitbeschäftigten werden die Beträge
im gleichen Verhältnis wie die
Arbeitszeit gemindert. Ausgenommen vom Besoldungseinbehalt sind Beamtinnen und
­Beamte in Elternzeit und Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge, die in der gesetzlichen
Krankenkasse versichert sind.
Die Beträge vermindern sich um
2,10 Euro für jedes Kind, das am
1. Januar des jeweiligen Jahres
berücksichtigungsfähig war.
Zusätzlich zum monatlichen
Einbehalt können Eigenbehalte bei der Leistungsgewährung
und Belastungsgrenzen fest­
gelegt werden. Nicht abzu­
ziehen sind Eigenbehalte bei
Aufwendungen von Schwangeren im Zusammenhang mit
Schwangerschaftsbeschwerden oder der Entbindung
und für ambulante ärztliche
und zahnärztliche Vorsorgeleistungen sowie Leistungen
zur Früherkennung von Krankheiten.
Dialog mit CDU-Fraktionschef André Schröder:
Beförderungsstau auflösen
In einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion im
Landtag, André Schröder, am 3. Dezember 2014 in Magdeburg
warb dbb ­Landeschef Wolfgang Ladebeck für Sonder­regelungen
bei der Anhebung der besonderen ­Altersgrenzen und für die
­Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes. Außerdem forderte
er, den jahrelangen Beförderungsstau in den einzelnen Ressorts
kontinuierlich abzubauen.
Ladebeck wiederholte die
­Kritik des Beamtenbundes an
der geplanten Anhebung der
besonderen Altersgrenzen
für den Polizei- und Justizvollzugsdienst sowie den feuerwehrtechnischen Dienst. „Die
pauschale Anhebung der Altersgrenzen von derzeit 60 auf
62 Jahre berücksichtigt nicht
deren besonders belastende
Tätigkeiten. Gerade körperlich
werden an Beamte im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst
und an Polizeivollzugsbeamte
hohe Anforderungen gestellt.
Viele der über 60-Jährigen sind
nicht mehr in der Lage, diese
zu erfüllen. Besonders für diese Berufsgruppen brauchen
wir Sonderregelungen“, erläuterte Ladebeck und verwies
auf andere Bundesländer. In
mehreren Ländern seien Re­
gelungen in Kraft, wo sich
die Altersgrenze pro Jahr
Wechselschichtdienst verringert. Im­mer­hin in sieben Bundesländern sei die besondere
Altersgrenze für Beamte im
feuerwehrtechnischen Ein­
satzdienst überhaupt nicht
­angehoben worden, in einigen
Ländern gingen neben Feuerwehrbeamten auch Polizeiund Justizvollzugsbeamte
­weiter mit Vollendung des
60. Lebensjahres in Pension.
„Wenn wir die Anhebung der
besonderen Altersgrenzen
nicht verhindern können, fordern wir Sonder­regelungen
für besonders belastende Tätigkeiten“, sagte Ladebeck. In
den Ausschüssen müsse auch
noch über die ­Pension mit Voll-
> dbb regional magazin | Januar/Februar 2015
endung des 63. Lebensjahres ohne
<
Wolfgang Ladebeck (links) mit André Schröder.
Versorgungsabschläge und die
Übernahme der „Mütterrente“
ritär vor anderen Forderungen,
aus dem RV-Leistungsverbeswie beispielsweise Zulagengeserungs­gesetz in das Landeswährungen. Zur Einkommensbeamtenversorgungsgesetz
runde 2015 sagte Schröder:
geredet werden.
„Die CDU-Fraktion wird sich
für die inhaltsgleiche Übertra„Bei den beamtenrechtlichen
gung des Tarifergebnisses auf
Altersgrenzen gelte zwar der
die Beamtinnen und Beamten
Koalitionsvertrag, man werde
aussprechen. Wenn aus Grünsich als CDU-Fraktion aber Vor- den der Gleichbehandlung die
schlägen für eine differenzierte eingeführte KostendämpBetrachtung besonders belasfungspauschale in der Beihilfe
tender Tätigkeiten nicht vergestaffelt auf die Heilfürsorge
schließen“, sagte Schröder.
übertragen wird, dann ist es
„Weil sich Leistung im öffent­
nur konsequent, wenn Beamte
lichen Dienst lohnen muss“,
und Tarifbeschäftigte auch versei für die CDU-Fraktion der
gleichbar an der allgemeinen
Abbau des Beförderungsstaus
wirtschaftlichen Entwicklung
in der Landesverwaltung prioteilhaben.“
CDU-Fraktion
Sachsen-Anhalt
12
dbb regional
<
Meinungsaustausch mit Innenminister:
Polizeistrukturreform diskutiert
„Trotz Polizeistrukturreform
muss zur Sicherung einer effektiven Aufgabenerfüllung über
das Jahr 2016 hinaus ein Personalbestand von nicht unter
6 000 Beamten im Polizeivollzug und 1 000 Bediensteten in
der Verwaltung vorgehalten
werden“, sagte Ladebeck.
tefallkommission einrichten.
Ladebeck erwartet, dass die
Deutsche Polizeigewerkschaft
(DPolG) an der Erarbeitung der
Regularien für die Härtefallkommission beteiligt wird.
„Die Reform wird auch ohne
Dienstvereinbarung fortgesetzt“, sagte Stahlknecht.
Nachdem die Verhandlungen
über eine Dienstvereinbarung
zwischen dem Polizeihauptpersonalrat und dem Innenministerium zur sozialverträglichen
Umsetzung der Polizeistrukturreform gescheitert sind, wird
das Ministerium nun eine Här-
Ladebeck, der auch DPolG-Landesvorsitzender ist, macht die
Verhandlungsführer der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im
Polizeihauptpersonalrat verantwortlich für das Scheitern der
Dienstvereinbarung. „Wer Verhandlungen abbricht, aufgibt
und durch Eskalation bewusst
das Scheitern vorprogrammiert,
enttäuscht alle Kolleginnen und
Kollegen und wird seiner Verantwortung nicht gerecht“,
heißt es in einer gemeinsamen
Pressemitteilung der DPolG und
des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK).
Zum Thema Altersgrenzenanhebung machte Stahlknecht
deutlich, dass die Landesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf den Koalitionsvertrag umsetze. Der beinhalte,
dass die allgemeine Regelaltersgrenze auf 67 Jahre und
die besonderen Altersgrenzen
auf 62 Jahre schrittweise angehoben werden. Die Anhebung
der Altersgrenzen trage der
deutlich gestiegenen Lebenserwartung und dem damit verbundenen Anstieg der Versorgungsleistungen Rechnung.
Die besonderen Belastungen
der Vollzugsdienste würden
durch die besonderen Altersgrenzen und durch die Möglichkeit, von der bei Vollendung
des 60. Lebensjahres angesiedelten Antragsaltersgrenze
­Gebrauch zu machen, bereits
anerkannt.
„Es kann keinem Polizeivollzugsbeamten zugemutet werden, den körperlich belastenden Einsatzdienst bis zum 62.
Lebensjahr zu leisten“, so Ladebeck. Eine Versetzung aller lebensälteren Polizeivollzugsbeamten in den Innendienst sei
aufgrund mangelnder Stellen
nicht möglich. Die Anhebung
der Altersgrenzen werde dazu
führen, dass viele Polizeibeamte vor Erreichen der Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit in
den Ruhestand geschickt werden und damit hohe Versorgungsabschläge in Kauf nehmen müssen. Gymnasiallehrer:
Am 16. Februar 2015 starten die Verhandlungen
über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
der Länder, von dem etwa 2,4 Millionen Beschäftigte betroffen sind. Bereits seit Ende Oktober vergangenen Jahres diskutieren die Kolleginnen und
Kollegen der Mitgliedsgewerkschaften des dbb im
Rahmen von Branchentagen über Forderungen
für die Einkommensrunde und benennen Missstände in den jeweiligen Berufsgruppen.
Willi Russ, Zweiter dbb Vor­
sitzender und Fachvorstand
­Tarifpolitik, diskutierte am
26. November 2014 im Goethegymnasium Weißenfels mit
Mitgliedern des Philologen­
verbandes Sachsen-Anhalt
­(PhVSA) die inhaltlichen Forderungen zur Einkommensrunde
2015.
Friedhelm Windmüller
Tarifergebnis auf
Beamte übertragen
<
Gymnasiallehrer diskutieren über Forderungen zur Einkommensrunde
2015 mit Jürgen Mannke (links) und Willi Russ.
Besonders wichtig sei es, das
Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen
zu übertragen, sagte Jürgen
Mannke, Leiter des Goethe­
gymnasiums Weißenfels und
PhVSA-Vorsitzender, in der Diskussion mit Gymnasiallehrerinnen und -lehrern: „Die meist
unterschiedliche Übertragung
der Tarifeinigung zwischen den
Ländern führt zu einer weiteren
Auseinanderentwicklung in der
Besoldung und Versorgung der
Beamtinnen und Beamten mit
einer Hochschulausbildung.
Während ein Studienrat mit Familienzuschlag, Stufe 1, beim
Berufseinstieg 2012 in Bayern
rund 46 200 Euro im Jahr verdiente, erhielt ein vergleichbarer Studienrat in Niedersachsen
rund 38 850 Euro und in Berlin
> dbb regional magazin | Januar/Februar 2015
13
Sachsen-Anhalt
Am 4. Dezember 2014 traf sich der dbb Landesvorsitzende Wolfgang Ladebeck mit Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) zu einem Meinungsaustausch. Im Mittelpunkt des Gespräches
standen die Umsetzung der Polizeistrukturreform
und aktuelle dienstrechtlichen Regelungen.
> dbb regional
sogar noch weniger.“ Die Unterschiede führten dazu, dass in
einigen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg und Sachsen,
in denen nicht verbeamtet werde, der Einstieg in den Schuldienst unattraktiv sei.
„Wer hoch motivierte Lehrkräfte haben will, muss deren Leistung besser honorieren und
ihnen Aufstiegschancen bieten“, sagte Mannke und fügte
hinzu: „Der Philologenverband
fordert die Landesregierung
auf, mit Wirkung zum 1. Februar 2015 so viele Lehrerinnen
und Lehrer einzustellen, dass
an jeder Schule des Landes
mindestens eine 105-prozentige Unterrichtsversorgung gesichert ist. Außerdem erwarten
wir, dass die Landesregierung
ihrer Fürsorgepflicht für ihre
Arbeitnehmer nachkommt und
den Kolleginnen und Kollegen
eine Altersteilzeit auch im
Blockmodell anbietet.“
Grundsätzlich war die von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Bezahlung der angestellten Lehrerinnen und
Lehrer ein Thema, das den Kolleginnen und Kollegen unter
den Nägeln brannte. Willi Russ:
„Wir wollen eine Entgeltordnung für Lehrkräfte (L-EGO),
damit endlich Schluss ist mit
der einseitigen Festlegung der
Eingruppierung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und
Lehrer durch die Arbeitgeber.
Die Bezahlung müssen die
­Tarifvertragspartner einvernehmlich regeln, damit Be­
zahlung nach Gutsherrenart
unterbleibt.“
Im Rahmen einer flächendeckenden Entgeltordnung müssten angestellte Lehrkräfte zukünftig in allen Bundesländern
nach einheitlichen Eingruppierungsmerkmalen eingestuft
und einheitlich bezahlt werden, sagte der dbb Vize.
Urlaub für Beamte:
Neuregelungen in Kraft
Sachsen-Anhalt
14
Am 1. Januar 2015 sind die Neuregelungen des
Urlaubsrechts für Beamtinnen und Beamte in
Kraft getreten. Die Urlaubsverordnung wurde an
die aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsrecht
angepasst. Außerdem soll dem Ziel von Landesregierung und Landtag Rechnung getragen werden,
durch die Aufnahme weiterer Urlaubstatbestände
die Familienfreundlichkeit in der Landesverwaltung zu fördern.
„Wir begrüßen ausdrücklich,
dass die Landesregierung mit
der Novelle nicht nur die
höchstrichterliche Rechtsprechung zum Urlaubsrecht umgesetzt, sondern auch Regelungen
zur besseren Vereinbarkeit von
Beruf und Familie getroffen hat.
Enttäuscht bin ich, dass die Landesregierung die verantwortungsvolle Arbeit der Beamten
des Feuerwehrtechnischen
Dienstes nicht anerkannt und
ihren Zusatzurlaub für den
24-Stunden-Schichtdienst gestrichen und dies mit der geringen dienstlichen Inanspruchnahme begründet hat. In den
Großstädten Magdeburg, Halle
und Dessau fahren die Beamten
täglich nicht nur Feuerwehreinsätze, sondern auch Rettungsdienste und Krankentransporte.
Von einer geringen dienstlichen
Inanspruchnahme kann also
keine Rede sein“, sagte dbb
­Landesvorsitzender Wolfgang
Ladebeck.
Mit Beginn des Urlaubsjahres
2015 beträgt der Erholungsurlaubsanspruch der Beamtinnen
und Beamten einheitlich 30
Tage im Urlaubsjahr. Die Wartezeit bis zum erstmaligen Erholungsurlaub ist weggefallen.
Krankheitsbedingt bis zum Ablauf der Verfallsfrist (30. September des Folgejahres) nicht
genommener Erholungsurlaub
verfällt nicht mehr, es sei denn,
er wird nicht innerhalb weiterer sechs Monate angetreten.
Beamtinnen und Beamte haben einen Anspruch auf Abgeltung von Erholungsurlaub, der
krankheitsbedingt vor Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht genommen werden
konnte.
Zur Förderung der Familienfreundlichkeit sind weitere
­Urlaubstatbestände aufgenommen worden, wie unter
­anderem die Erhöhung des Zusatzurlaubs für Schichtdienst
> dbb regional magazin | Januar/Februar 2015
und Nachtdienst, die Inanspruchnahme auch von halben
Sonderurlaubstagen, Sonderurlaub auch für die Begleitung
von Kindern in Rehabilitationsmaßnahmen und Sonderurlaub ohne Besoldung zur Inanspruchnahme von Pflegezeit.
Sonderurlaub bei Erkrankung
eines Kindes wird künftig wie
im Sozialversicherungsrecht für
Beschäftigte unter Berücksichtigung der Systemunterschiede
gewährt. Das heißt, dass bei
Erkrankung eines Kindes, dass
das zwölfte Lebensjahr noch
nicht vollendet hat, oder eines
behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes Sonderurlaub mit Besoldung für jedes
Kind bis zu 8 Arbeitstage, insgesamt höchstens 19 Arbeitstage, für Alleinerziehende für
jedes Kind bis zu 15 Arbeits­
tage, insgesamt höchstens
38 Arbeitstage im Urlaubsjahr
zu bewilligen ist.
Die Berechnung des Erholungsurlaubsanspruchs bei einer Teilzeitbeschäftigung im sogenannten „Blockmodell“ und bei
einer anderen Verteilung der
wöchentlichen Arbeitszeit als
auf fünf Tage in der Woche
wird vereinfacht. Um Beamten
im „ständigen Wechselschichtdienst“ zusätzliche Möglich­
keiten der Erholung zu gewähren, wird der Zusatzurlaub in
Anlehnung an die bundesrechtliche Regelung um jeweils zwei
Arbeitstage auf bis zu insgesamt sechs Arbeitstage erhöht.
Beamte im Nacht- und Schichtdienst, die das 50. Lebensjahr
vollendet haben, ­erhalten zukünftig einen zusätzlichen
­Urlaubstag. Der ­Zusatzurlaub
für Beamte des Feuerwehrtechnischen Dienstes, die nach einem Schichtplan im Regelfall
Schichten von 24 Stunden
­leisten, entfällt. Die Landes­
regierung hält die Kürzung
­aufgrund der ­„geringen dienstlichen Inanspruchnahme“ der
Beamten bei ­diesem speziellen Schichtdienstmodell für
gerecht­fertigt und im Sinne
der Gleichbehandlung aller
Schichtdienstleistenden für
­geboten. Krankheitsbedingt
bis zum Ablauf der Verfallfrist
(30. September des Folgejahres) nicht ­genommener Erholungsurlaub verfällt zukünftig
nicht mehr, es sei denn, er wird
nicht innerhalb weiterer sechs
Monate angetreten. Erholungsurlaub, der krankheitsbedingt
vor Eintritt in den Ruhestand
nicht genommen werden konnte, wird abgegolten. Einen
­Arbeitstag Sonderurlaub mit
Besoldung erhalten die Beamtinnen und Beamten zukünftig
auch für die Eheschließung
oder die Begründung einer
­Eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Neugliederung der Finanzverwaltung:
Die Aufgaben der OFD wurden
auf die Behörden im Geschäftsbereich des Finanzministeriums übertragen. Die Aufgaben
der OFD aus dem Bereich Steuern gingen auf das Finanzministerium über. Die Aufgaben
der bei der OFD angesiedelten
Bezüge- und Kassenverwaltung wurden dem Finanzamt
Dessau-Roßlau zugeordnet.
Darauf hatten sich die Koalitionsfraktionen CDU und SPD
verständigt. Sie begründeten
die Abkehr vom ursprünglichen
Plan der Landesregierung, die
Bezügestelle dem Bau und Liegenschaftsmanagement (BLSA)
zuzuordnen, damit, dass es
aufgrund der Organisations­
änderung zu keinen Um- und
Versetzungen kommen soll.
Die Landesvorsitzende der
Deutschen Steuergewerk-
schaft, Iris Herfurth, bewertet
die Zuordnung der Bezügeund Kassenverwaltung zum
Finanzamt Dessau-Roßlau
grundsätzlich positiv. „Finanzdienstleitungen beim Bau- und
Liegenschaftsmanagement –
das hätte nicht gepasst. Das
BLSA kann sich so weiter auf
seine Kernkompetenz, die Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung, konzentrieren. Mit
der Zuordnung zum Finanzamt
Dessau-Roßlau bleiben Landeshauptkasse und Bezügestelle
am Standort Dessau mit Außenstelle in Magdeburg. Für
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird es keine Veränderungen in Bezug auf ihren Arbeitsort geben, sagte Herfurth.
Das Finanzamt Dessau-Roßlau
sei dann mit circa 700 Beschäftigten das größte Finanzamt in
Sachsen-Anhalt.
<
„Tschüss“ sagen die DSTG-Bezirkspersonalräte.
Herfurth weist darauf hin,
dass sich die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) stets für
einen dreistufigen Verwaltungsaufbau mit einer starken
Mittelbehörde ausgesprochen
hat und warnt vor einschneidenden Qualitätsverlusten.
Insbesondere sei sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben und
Steuererstattungen nicht zu
Unrecht gewährt oder versagt
werden. Bürger und Bürgerinnen hätten einen Anspruch darauf, im Rahmen der Steuergesetze qualitäts- und zeitnah
besteuert zu werden. Haushalterische Einsparungen führten
zwangsläufig zur weiteren Verminderung der Leistungsfähigkeit der ohnehin seit Jahren
durch massiven Personalabbau
belasteten Finanzämter. „Die
sachgerechte Aufgabenerledigung in der Finanzverwaltung
muss Vorrang vor den ambitionierten Sparbemühungen der
Landesregierung haben. Qualitätssicherung muss vor Perso-
nalabbau stehen“, sagte DSTGLandeschefin Herfurth.
Die Auflösung der OFD hat
auch personalvertretungsrechtliche Folgen: Seit dem
1. Januar 2015 gibt es die Stufenvertretung Bezirkspersonalrat nicht mehr. Die Kandidaten
der DSTG waren bei insgesamt
sechs Bezirkspersonalratswahlen erfolgreich und stellten
die/den Vorsitzende/-n, einen
Stellvertreter und im Durchschnitt acht von neun Personalratsmitgliedern. Sie haben
sowohl den Aufbau der Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt
nach der Wiedervereinigung
als auch die Strukturreformen
der letzten Jahre verantwortungsvoll begleitet. Der Hauptpersonalrat beim Ministerium
der Finanzen bleibt in seiner
bisherigen Stärke bis zur nächsten regelmäßigen Personalratswahl am 29. April 2015 im
Amt, danach erhöht sich die
Anzahl der Mitglieder um zwei
auf dann elf.
< „Meile der Demokratie“:
Zeichen gegen Rechts
Die Jugend des dbb sachsen-­
anhalt und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) haben
sich auch in diesem Jahr am Aufruf zur Teilnahme an der „Meile
der Demokratie“ mit einem
Stand auf dem Breiten Weg
­beteiligt. Die Gewerkschafter
verteilten Informationsmaterial
und luden Bürgerinnen und Bürger zu Gesprächen ein. Wolf-
gang Ladebeck, dbb Landeschef,
zeigte auf der Meile auch in diesem Jahr wieder Gesicht und
sagte: „Ich bin von Schönebeck
nach Magdeburg gekommen,
um für Toleranz, Weltoffenheit
und Frieden zu werben. Als Gewerkschafter und Polizist bin ich
gegen jede Form von Extremismus. Magdeburg ist eine bunte
Stadt und soll es auch bleiben.“
privat
Bunt statt braun hat sich Magdeburg am 17. Januar 2015 präsentiert.
Unter dem Motto „Magdeburg ist kein Ort für Nazis“ setzten zahlreiche „Meilensteine der Demokratie“ in den Stadtteilen und die inzwischen „7. Meile der Demokratie“ ein Zeichen für Vielfalt und Toleranz
und gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus.
<
Die Landesjugendleitung mit Patrick Paarmann, Lisa Birke, André Paduch
(von links) und Christoph Büchner (Fünfter von links) zeigten Gesicht auf der
7. „Meile der Demokratie“ am 17. Januar 2015 in Magdeburg. Mit dabei waren
auch Wolfgang Ladebeck (Vierter von links) und Dirk Kost (DPolG).
Die „Meile der Demokratie“ ist
die Antwort aller aufrechter
Demokraten auf die Aufmär-
sche der Neonazis anlässlich
der Zerstörung Magdeburgs
am 16. Januar 1945.
> dbb regional magazin | Januar/Februar 2015
15
Sachsen-Anhalt
Zum 1. Januar 2015 ist die Oberfinanzdirektion
Magdeburg (OFD) aufgelöst worden. Die Landes­
finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt ist damit
zweistufig organisiert.
DSTG
Qualitätsverluste
vermeiden
> dbb regional
Treffen mit Ministerpräsident Ramelow:
Enge Zusammenarbeit vereinbart
Als erster Mann der neuen Regierung lud der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow zum
­Auftaktgespräch die Landesleitung des tbb am Nachmittag des 5. Januar in die Staatskanzlei ein.
Zentrales Thema des einstündigen Meinungsaustausches war
die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen der neuen
Landesregierung und dem tbb
Thüringer Beamtenbund und
Tarifunion. Der Landeshauptvorstand des tbb hatte seine
Vorstellungen zur künftigen
Entwicklung des öffentlichen
Dienstes in Thüringen bereits
mit seinem Forderungspapier
vom 26. September 2014 in die
Koalitionsverhandlungen eingebracht.
Thüringen
16
„Wir sehen der künftigen Zusammenarbeit mit der neuen
Landesregierung mit einigen
Erwartungen entgegen. Eine beachtliche Zahl an Aufgaben wird
eine intensive Zusammenarbeit
zwischen tbb und Landesregierung erforderlich machen“, fasste der tbb Vorsitzende Helmut
Liebermann den konstruktiven
Meinungsaustausch zusammen.
Ramelow betonte die Fortsetzung der zwischen tbb und DGB
einerseits und der VorgängerLandesregierung Lieberknecht
andererseits abgeschlossenen
Beteiligungsvereinbarung. „Die
Forderungen des tbb wurden
vor der Formulierung der Koalitionsvereinbarung gründlich zur
Kenntnis genommen und sind
in die Überlegungen der Regierungsfraktionen eingegangen.
Sie werden an der jeweils aktuellen Stelle in der Politik der
Landesregierung wieder aufgegriffen und ohne Tabus diskutiert“, erklärte der Ministerpräsident.
<
Flexible Rente
Schon zu Gesprächsbeginn
konnten wir einige übereinstimmende Positionen feststellen. Ramelow hatte sich kurz
zuvor in der Presse mit der Vor-
„Für die neue Landesregierung
behält die Konsolidierung des
Landeshaushalts oberste Priorität“, machte der Minister­
präsident deutlich. Das wird
manchen Wünschen und Vorstellungen Grenzen auferlegen.
stellung gemeldet, dass freiwillig ein Renteneintritt bis zum
70. Lebensjahr verschiebbar
werden sollte. Damit hat er die
vor Jahren von Peter Heesen
erhobene entsprechende Vorstellung des flexiblen Altersausstiegs aufgegriffen. Wir
konnten unsere Zustimmung
signalisieren, da es auch nach
seiner Vorstellung niemals beabsichtigt werden darf, eine
Erwartungshaltung aufzubauen, über die eh schon sehr hohen aktuellen Altersgrenzen
hinaus arbeiten zu sollen.
Zum Thema Tarifeinheitsgesetz positionierte sich Bodo
­Ramelow ebenfalls unmissverständlich und konsequent
identisch zu unserer Auffassung. „Ich finde es nicht richtig,
dass auf diesem Wege der GDL
die Tariffähigkeit aberkannt
werden soll“, war eine seiner
Äußerungen zu diesem Thema.
und politisch keinesfalls akzeptabel. Dass die Thüringer Landesregierung keine Möglichkeit
sieht, die Politik der Bundesregierung zu beeinflussen, muss
in dieser Frage leider hingenommen werden.
Dass der Standort Thüringen
nur mit der Schaffung akzeptabler beruflicher Bedingungen
für seine Einwohner attraktiver
werden kann, ist unbestritten.
Insoweit setzt sich der tbb dafür ein, Perspektiven für die
junge Generation auch im öffentlichen Dienst Thüringens
zu schaffen. „Wir haben die
Notwendigkeit eines Stellenabbaus von 8 000 Stellen geerbt.
Dieser Abbau muss realisiert
werden, da die Haushaltsmittel
nicht aufwachsen werden“, relativierte der Ministerpräsident
die Handlungsmöglichkeiten
der neuen Landesregierung.
<
Übereinstimmung bestand
auch darin, dass es nicht angehen kann, ein Gesetz zu verabschieden, in dem nicht einmal
der dafür zentrale Begriff des
Betriebes geklärt ist. Eine Abfrage der Gewerkschaftszugehörigkeit durch Arbeitgeber ist
schon juristisch fragwürdig
> dbb regional magazin | Januar/Februar 2015
Konsolidierung
vorantreiben
Hinsichtlich der bevorstehenden Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder war er zu keinem Zugeständnis bereit und
verwies darüber hinaus auf die
Zuständigkeit der Finanzministerin.
Seine Aussage: „Der Beamtenbereich darf nicht gegen den
Tarifbereich ausgespielt werden und ebenso wenig in der
Gegenrichtung“, fand allerdings unsere Zustimmung. Es
wird unsere Aufgabe bleiben,
die Forderung nach zeit- und
inhaltsgleicher Übertragung
der Tarifergebnisse auf den Beamtenbereich auch von unserer neuen Landesregierung
­einzufordern.
Angesprochen auf das aktuelle
Thema des Lehrermangels an
Thüringer Schulen positionierte sich Bodo Ramelow: „Wir
wollen Lehrerinnen und Lehrern bestmögliche Beschäftigungsbedingungen ­anbieten.
Dafür wird das Bildungsministerium alle Mög­lichkeiten prüfen, um die Attraktivität des
Lehrerberufs in Thüringen zu
steigern. In diese Überlegungen wird auch eine mögliche
Wiedereinführung der Verbeamtung einbezogen.“ Mit diesem Hinweis machte er deutlich, dass die Erfüllung der tbb
Forderung nach Fortsetzung
der Verbeamtung der Thüringer Lehrerinnen und Lehrer
nicht unrealistisch sein muss.
Ideologie dürfe nicht über die
Interessen des Freistaats Thüringen gestellt werden. Hierzu
wird es auch Gespräche zwischen dem tbb und Bildungsministerin Dr. Klaubert geben
müssen, denn die Initiative
dazu wird vom Bildungsministerium ausgehen müssen.
dbb regional
Herr Ramelow räumte ein, dass
die Erfüllung des Vorhabens
des Koalitionsvertrages, ab
2015 jährlich 500 Neueinstellungen im Lehrerbereich vor­
zunehmen, zumindest für das
­begonnene Jahr einem Stellenabbau entspricht, da gleichzeitig etwa 700 Personen aus
Altersgründen aus dem Beruf
ausscheiden werden. Welche
Zahl an Neueinstellungen
möglich werden wird, wird eines der Ergebnisse der Haushaltsverhandlungen sein, die
er nicht vorwegnehmen kann.
Hinsichtlich der Weiterentwicklung des Thüringer Bildungswesens sicherte er zu,
keine ideologisch motivierten
Entscheidungen zu treffen.
Dazu gab er für alle bestehenden Thüringer Schularten eine
Bestandsgarantie ab. Gemeinschaftsschulen können sich
weiterentwickeln, es werde
aber auch hier keinen Druck
geben. Der tbb hält die Beibehaltung der Dreistufigkeit für
den richtigen Weg bei der
künftigen Gestaltung der
­öffentlichen Verwaltung. In
dieser Frage näherte sich Bodo
­Ramelow unserer Position mit
Einschränkungen an. Er würde
ohne vorausgegangene Aufgabenkritik, ohne die Erstellung
eines kommunalen Leitbildes
und der darauf basierenden
Definition der Landesaufgaben
an seiner bisherigen Position
der Schaffung eines zweistufigen Verwaltungsaufbaus nicht
uneingeschränkt festhalten,
räumte er ein.
Weitere nicht weniger wichtige Themen wie Senioren- und
<
Familienpolitik, innere Sicherheit und Justiz konnten nur
noch kurz erwähnt werden.
Diese werden in den folgenden
Gesprächen mit den zuständigen Ressortministern eingehender besprochen werden.
Dem Schlusswort „Es gibt eine
Fülle von Problemen, um deren
Lösung wir uns gemeinsam
kümmern müssen. Dafür wünsche ich uns eine gute Zusammenarbeit“ konnten wir ohne
Bedenken zustimmen.
Helmut Liebermann
Landesverwaltung:
Umstrukturierung nach wie vor Thema
ben, wenn damit kein Nutzen
verbunden ist. „Ob Zwei- oder
Dreistufigkeit, das muss im Einzelfall entschieden werden“,
sagte Minister Poppenhäger.
„Unsere Jugend braucht in
Thüringen auch im öffentlichen Dienst eine Perspektive“,
verdeutlichte Mareike Klostermann eine der wichtigsten
­Positionen des Thüringer Beamtenbundes gegenüber dem
Minister.
Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen sprach sich Liebermann gegen ein einheitliches
Dienstrecht für sämtliche Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst, das Angestellte
und Beamte gleichermaßen
erfasst, und gegen ein Streikrecht für Beamte aus. Auch der
Innenminister sah ein solches
Streikrecht für Beamte als
­systemfremd an.
Helmut Liebermann
< Positionspapier der Deutschen Justiz-Gewerkschaft
Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs
und der elektronischen Akte
Das Thema Verwaltungs- und
Gebietsreform in Thüringen
war eines der zentralen Gesprächsthemen. Der Innen­
minister teilte mit, dass die
Strukturen der Thüringer Landesverwaltung auch für die
neue Landesregierung auf dem
Prüfstand stehen. Er kündigte
an, dass es bis zum Ende der
Legislaturperiode Veränderungen geben soll. Angestrebt
werde weniger Kleinteiligkeit.
Die bewährte Zusammenarbeit
der früheren Landesregierung
mit den Gewerkschaften ein-
schließlich Thüringer Beamtenbund werde auch zu diesem
Komplex fortgesetzt.
Bewährtes nicht aufgeben und
vor jeder Maßnahme gründ­
liche Folgenabschätzungen
­vorzunehmen, diese Position
betonte der Vorsitzende des
Thüringer Beamtenbundes und
Tarifunion, Helmut Liebermann.
Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft hat in ihrer Bundesvorstandssitzung vom 21. bis 22. November 2014 in Eisenach ein Positionspapier
zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs/der elektronischen Akte verabschiedet. Für die DJG steht auch im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Verarbeitungssysteme
in der Justiz weiterhin fest: Der Mensch steht im Mittelpunkt.
DJG
<
Mareike Klostermann (stellvertretende Landesvorsitzende, Holger
­Popenhäger (Innenminister), Helmut Liebermann (TBB Vorsitzender)
Uwe Köhler (stellvertretender Landesvorsitzender).
<
???
Einigkeit bestand darin, die
­bestehende Dreistufigkeit der
Verwaltung nicht zugunsten
einer Zweistufigkeit aufzuge-
> dbb regional magazin | Januar/Februar 2015
17
Thüringen
Am Auftaktgespräch mit Innenminister Holger
Poppenhäger (SPD) nahmen tbb Landesvorsit­
zender Helmut Liebermann, seine Stellvertreter
Mareike Klostermann und Uwe Köhler im Innenministerium teil.
> dbb regional
Gespräch mit Finanzministerin Taubert:
Schwierige
Tarifverhandlungen
Als zweiter Gesprächspartner der neuen Regierung
empfing die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) den Vorsitzenden des Thüringer Beamtenbundes, Helmut Liebermann, sowie seinen Stellvertreter Burkhard Zamboni zum Antrittsbesuch.
Übernahme aller Ausgelernten,
eine Entgeltordnung für Lehrer,
ein Verbot von sachgrundloser
Befristung sowie die Übertragung des Tarifabschlusses auf
die 1,9 Millionen Beamten und
Pensionäre in den Ländern.
Heike Taubert unterstützte die
Haltung des TdL-Vorsitzenden
und sachsen-anhaltinischen Finanzministers Jens Bullerjahn.
Die Gewerkschaftsforderungen
seien auch vom Freistaat Thüringen nicht verkraftbar. Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt sei
auch noch keine Aussage zur
Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamten möglich.
Taubert und Liebermann waren sich aber einig, dass systemfremde Lösungen wie in
Baden-Württemberg und
Nordrhein-Westfalen nach der
Tarifeinigung vor zwei Jahren
auch dieses Jahr in Thüringen
nicht angestrebt werden.
„Unsere Forderungen sind begründet und realistisch. Zur angemessenen Bezahlung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes
gehört deren Erfüllung“, argumentierte Liebermann. „Es wird
schwierig werden, die auch von
mir gewollte Würdigung der
Leistungen der Beamtinnen,
­Beamten und Beschäftigten
des öffentlichen Dienstes mit
der finanziellen Belastbarkeit
des Thüringer Landeshaushalts
zu vereinbaren“, räumte die
­Finanzministerin ein.
Der tbb setzte darüber hinaus
auch die Schaffung von Möglichkeiten zum vorgezogenen
Ruhestand beziehungsweise
Renteneintritt in der Thüringer
Verwaltung und ein ressortübergreifendes Personalentwicklungskonzept auf die Tagesordnung. Die Finanzministerin zeigte sich Letzterem gegenüber sehr aufgeschlossen,
stellte jedoch klar: „Eine Neuauflage der bisherigen Altersteilzeit wird es nicht geben.“
Man könne jedoch auch wie
bisher über alternative Modelle
offen diskutieren. Beide Seiten
stellten abschließend umfassenden Gesprächsbedarf für die
nächsten Monate und Jahre
fest und vereinbarten intensive
streitbare Zusammenarbeit.
BTE Thüringen:
„Die lehnen sich dort zurück und machen Urlaub“
Mit diesen markanten Worten
meldete sich der Geschäftsführer des Thüringer Landesverbandes der Taxi- und Mietwagenunternehmen gleich zu
Beginn des neuen Jahres zu
Wort.
Die Höhe der Taxitarife wird
von den Landratsämtern der
Landkreise und dem Landesverband der Taxi- und Mietwagenunternehmen selbst festgelegt. Neue Tarife müssen
von den Landkreisen der Eichbehörde im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
(TLV) in Form einer neuen Taxitarifordnung zur Prüfung vorgelegt werden. Im dort zuständigen Dezernat werden die
geplanten Tarife rechtlich geprüft. Danach kann der Hersteller der Taxameter mit der
Programmierung der Software
beauftragt werden.
Auch diese muss einer abschließenden Prüfung durch
die Eichbehörde unterzogen
werden, erst danach kann die
technische Prüfung (Eichung)
der „Taxen“ an den Standorten
des Eichvollzugs erfolgen.
Dem Landesverband der Taxiund Mietwagenunternehmern
sowie den Landratsämtern ist
bekannt, dass der gesamte Ablauf unter Normalbedingungen, das heißt bei gleichzeitiger Antragstellung von zwei
> dbb regional magazin | Januar/Februar 2015
bis drei Tarifordnungen rund
acht Wochen dauern kann, da
eine erneute Prüfung durch die
Eichbehörde nötig ist, falls die
Prüfung von Tarif oder Software zu Beanstandungen
führt.
Die Einführung des Mindestlohns war seit Langem angekündigt und das inkrafttreten
bekannt. Auch der Thüringer
Landesverband der Taxi- und
Mietwagenunternehmer konnte sich darauf einstellen und
hätte rechtzeitig die neuen
­Taxitarife abstimmen und zur
Prüfung einreichen können,
dann wären Ärger und Unmut
auf beiden Seiten vermieden
worden.
So wurde beispielsweise die
Taxitarifordnung des Land­
kreises Schmalkalden-Mei­
ningen am 19. Dezember
2014 im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und lag
der Eichbehörde auch erst
ab diesem Zeitpunkt zur
­Prüfung vor.
In der Öffentlichkeit auf Behörden zu schimpfen und ihnen
den schwarzen Peter zuzuschieben bringt niemanden
wirklich weiter und stört massiv den respektvollen Umgang
miteinander.
Pia Reinhardt,
Vorsitzende des BTE Thüringen
B. Wylezich - Fotolia
Thüringen
18
Eines der hauptsächlichsten
Gesprächsthemen waren die
bevorstehende Einkommensrunde für die Beschäftigten der
Länder sowie die Übernahme
des noch auszuhandelnden Tarifergebnisses auf die Thüringer
Beamtinnen und Beamten des
Landes und der Kommunen.
Der dbb und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die
gemeinsam in die Verhandlungen gehen, fordern unter anderem 5,5 Prozent mehr Geld,
mindestens aber 175 Euro, die
Erhöhung der Azubi-Entgelte
um 100 Euro, eine dauerhafte
<
Helmut Liebermann (tbb Landesvorsitzender), Heike Taubert (Finanzministerin) und Burkhard Zamboni (stellvertretender Landesvorsitzender
des tbb, von links).
dbb regional
<
Jahrestagung des dbb in Köln:
Mit Kritik an der Bundesregierung hatte am Vormittag Klaus
Dauderstädt, Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und
tarifunion, die 56. Jahrestagung des dbb vor 750 Teilnehmern in Köln eröffnet:
„Die Ablehnung des Bundes­
innenministers, die Anerkennung von Kindererziehungs­
zeiten bei der Rente auch
systemkonform auf die Beamtenversorgung zu übertragen,
ist ungerecht und inakzeptabel.“ Mit dem geplanten Gesetz zur T
­ arifeinheit verstoße
die Bundesregierung sogar
­eindeutig gegen das Grund­
gesetz. Dauderstädt: „Es geht
um ein Grundrecht. Es geht
um Gewerkschaftspluralität
in Deutschland, das mehrfach
in seiner Geschichte statt Koalitionsfreiheit Gleichschaltung
präsentiert bekam.“ Weil der
Gesetzentwurf zur Tarifeinheit
das Wort „Streikrecht“ nicht
einmal erwähnt, müsse sich
die Bundesregierung der „Feigheit“ bezichtigen lassen, so
Dauderstädt.
Bundesinnenminister Thomas
de Maizière verteidigte in seiner Begrüßungsrede das Gesetz. Am Rande der Tagung
schloss sich Landesvorsitzender Helmut Liebermann der
Kritik Dauderstädts an: „Das
Tarifeinheitsgesetz ist und
bleibt inakzeptabel. Es wird
auf dem Rücken der fachspe­
zifischen und damit zumeist
kleineren Gewerkschaften
­ausgetragen.“
<
Teilnehmer Thüringens auf der dbb Jahrestagung in Köln.
Ein weiteres zentrales Thema
war die zunehmende Gewalt
gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. „Das Thema
,Gewalt gegen Beschäftigte‘
steht zu Recht auf der Tagesordnung“, bemerkte Innenminister de Maizière und appellierte wie vor ihm bereits der
dbb Vorsitzende Dauderstädt,
sich schützend vor die Beschäftigten zu stellen und ihnen
­Rückendeckung zu geben.
Das Thema Gewalt gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im öffentlichen Dienst rückte
am zweiten Tag der Jahrestagung noch einmal gesondert
in den Fokus der Gespräche.
Um 12.15 Uhr fand dazu eine
bundesweite gemeinsame
Schweigeminute für die Opfer
von Gewaltaktionen statt.
­Initiator der Aktion waren
die komba gewerkschaft, die
­Gewerkschaft für Arbeit und
Soziales (vbba) und die Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS).
Für die Thüringer Teilnehmer
der Jahrestagung richtete der
tbb am Montagabend im Brauhaus Sion in der Nähe des Kölner Doms einen „ThüringenAbend“ aus. Dort bot sich die
Gelegenheit zu einem Austausch unter den Vertretern
der Mitgliedsgewerkschaften
im tbb und den Gästen aus
­Politik und Wirtschaft. Die Unterhaltungen waren anregend,
aufschlussreich und alle waren
sich einig, die Gespräche in
Thüringen zielführend fortzusetzen.
Mareike Klostermann
< DSTG Thüringen:
Stopp dem Personalabbau
Jeder Finanzminister eines Landes bestätigt, dass die Steuerverwaltung die wichtigste Verwaltung eines Landes ist. Ohne Steuerverwaltung
gibt es keine Bildung, keine Hochschulen, keine Straßen und keine Kindertageseinrichtungen. Sie bestätigen, dass dafür die Steuerverwaltung
vernünftig ausgestattet sein muss.
In den kommenden zehn Jahren wird
mehr als die Hälfte der Beschäftigten der
Thüringer Steuerverwaltung altersbedingt
ausscheiden. An dem von der alten Landesregierung beschlossenen Stellenabbaukonzept will auch die neue Landesregierung
festhalten und bis 2020 alle 722 Stellen
­abbauen.
Die Beschäftigten der Thüringer Steuerverwaltung leisten täglich eine enorme Arbeit.
Das Steuerrecht wird immer komplizierter
und die Automation ist noch lange nicht in
der Lage, die Verfahren zu vereinfachen.
Die Steuerverwaltung ist die einzige Ver-
waltung, die ihre Personalausstattung auf
der Grundlage tatsächlich vorhandener
Aufgaben berechnet. Und dann können wir
es uns leisten, Stellen zu streichen?
Hinzu kommt, dass die Beschäftigten
mit zunehmender Aufgabenlast und
­daraus folgender Arbeitsverdichtung
­alleingelassen werden. Wen wundert
es dann, dass psychische und physische
­Erkrankungen auf dem Vormarsch sind,
dass der Krankenstand im öffentlichen
Dienst ­ansteigt. Gesundheitsmanagement,
ja bitte, aber kosten darf es nichts? Bunte
Grafiken und Statistiken zum Kranken-
stand liegen bereits vor, aber viel mehr
­passiert nicht.
Auch die derzeitigen Zusagen von erhöhten
Ausbildungs- und Übernahmezahlen (statt
50 sollen 75 ausgebildet werden) können
den Abgang von mehr als 1 000 Beschäftigten in den nächsten zehn Jahren nicht auffangen. Seit Jahren fordert die DSTG Thüringen: Stopp dem Personalabbau, denn
die Steuerverwaltung ist die einzige Einnahmeverwaltung des Landes.
Regina Biertümpfel,
Vorsitzende DSTG Thüringen
> dbb regional magazin | Januar/Februar 2015
19
Thüringen
In fortgesetzter Tradition veranstaltete der dbb seine Jahrestagung in Köln. Auf der jährlich stattfinden Tagung trafen sich vom 11. bis zum 13. Januar
2015 Gäste aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft,
­Gewerkschaften und Medien und diskutierten
über das ganz aktuelle Thema „Verfassung ohne
Verfallsdatum – Gesellschaft im Wertewandel“.
privat
„Thüringen-Abend“