Hanseaten setzen Kurs auf Netto-Kasse
Transcription
Hanseaten setzen Kurs auf Netto-Kasse
AutomatenMARKT | Dezember 1998 | Intern Hamburger Automaten Verband Hanseaten setzen Kurs auf Netto-Kasse Mehr als 50 HAV-Mitglieder folgten der Einladung zur Herbstversammlung. Debattierten über Concept 2000 und Vergnügungssteuer. Nein, in Hamburg haben sie nicht aufgegeben. Die Automatenunternehmer in der Hansestadt kämpfen weiter gegen eine Vergnügungssteuer, die pauschal erhoben wird. Die keine Rücksicht darauf nimmt, was unterm Strich für den Unternehmer nach allen Abzügen in der Kasse des Geldspielgerätes bleibt. „Das Musterverfahren gegen die Hamburger Vergnügungssteuer wird weitergeführt“, sicherte Rechtsanwalt Gut besucht: die Mitgliederversammlung Lüder Gause auf der des HAV. Mitgliederversammlung des Hamburger Automaten Verbandes (HAV) zu. Mehr als 50 Unternehmer waren der Einladung ihres Landesvorsitzenden Thomas Glawe ins Queens Hotel gefolgt. Hörten, was Verbandsjustiziar Gause zu sagen hatte. In erster Instanz verlor zwar ein Hamburger Automatenkaufmann im Streit um die Vergnügungssteuer, doch gegen das Urteil ist Revision eingelegt. Allerdings: „Wir können nicht absehen, wann die letzte Entscheidung fällt“, so Gause. Doch über die Grenzen des Stadtstaates können die Hamburger blicken. Tun sie auch. Besonders in Richtung Schleswig-Holstein. Dort hat bekanntlich das Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes die pauschale Straftsteuer aufs Vergnügen als rechtswidrig gekippt. Und damit dem Wirklichkeitsmaßstab zum Durchbruch verholfen. Sprich: Die Steuer gegen Spiel- und Unterhaltungsgeräte in den Gemeinden und Städten muss sich nach dem Richterspruch an dem orientieren, was in der Kasse ist. Das Machtwort der Justiz an die Adresse der Kommunen im Nachbarland trifft gleichwohl auch Hamburger. Denn viele Automatenunternehmer aus der Hansestadt führen auch im Umland Filialen. In Schleswig-Holstein, aber auch in Niedersachsen und in Mecklenburg-Vorpommern. Vor allem für Kaufleute mit Aufstellplätzen in Schleswig-Holstein gilt, Widerspruch gegen Vergnügungssteuerbescheide einlegen! Denn bisher, so Glawe, habe noch keine Gemeinde ihre Satzung zur Vergnügungssteuer an das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes angepasst. Das lässt jedoch auf der anderen Seite Zeit für Gespräche. Für den Dialog mit den Kommunalpolitikern. Denn was soll Bemessungsgrundlage einer Steuer nach Wirklichkeitsmaßstab sein? Brutto- oder Nettokasse? Und wie hoch darf der Steuersatz sein? Da sind sich die Hanseaten einig, wie sich an diesem Abend im Queens Hotel zeigte. Nur auf die NettoErgebnisse der Geräte dürfe sich der prozentuale Abzug beziehen, den Gemeinden als Vergnügungssteuer erheben. Da Hamburg Bundesland und zugleich Stadt ist, sind die Mitglieder des HAV in einer etwas komfortableren Lage als Schleswig-Holsteiner und Niedersachsen. Für den Dialog über die Zukunft der Vergnügungssteuer haben die HAV-Mitglieder genau ein Gegenüber: die Finanzsenatorin in Hamburg. Automatenunternehmer in den benachbarten Bundesländern hingegen haben mehrere hundert Gesprächspartner. Jede einzelne Gemeinde in beiden Flächenstaaten legt bisher die Vergnügungssteuersätze nach eigenem Ermessen fest. „Wir müssen alle an einem Strang ziehen, wir sitzen alle in einem Boot“, verdeutlichte Thomas Glawe auf der Versammlung. Ingo Grundmann stellt den Nicht der einzelne Unternehmer, sondern die HAV-Mitgliedern den Verbände sollten für ihre Mitglieder die Debatte mit Zwischenbericht zum Politikern suchen. Ziel: jeweils landesweit Concept 2000 vor. verbindliche Höchstsätze für die Vergnügungssteuer. Da sich Politiker aber nur von handfesten Argumenten beeindrucken lassen, ist die Automatenbranche auf Zahlen angewiesen. Zahlen, die den Aufwand und den Betriebsgewinn für Unternehmer dokumentieren. Fakten, die die Belastung unserer Branche widerspiegeln. „Diese Zahlen für den Dialog mit Politikern liefert uns nur der Betriebsvergleich“, erinnerte Sabine Glawe die Hamburger Automatenkaufleute. Sie arbeitet im Fachbeirat Betriebswirtschaft des Bundesverbandes Automatenunternehmer (BA). Und der Betriebsvergleich ist ein Schwerthema dieses Fachbeirates. „Je mehr Unternehmer ihre aufgeschlüsselten Betriebsergebnisse anonym mitteilen, umso überzeugender wirkt der Betriebsvergleich“, machte sie klar. Bundesweite Bedeutung kommt auch dem Thema zu, das Ingo Grundmann im Queens Hotel aufgriff. Der Blick über das Jahr 1999 hinaus ins neue Jahrtausend. Auf die Chancen unserer Branche in der Zukunft, die noch stärker als heute von multimedialer Unterhaltung und noch mehr Freizeitangeboten jeder Art geprägt sein wird. „Wenn wir nicht gegensteuern, wird unser Anteil von 1,3 Prozent am Freizeitmarkt in Deutschland noch Sabine Glawe fordert zur kleiner werden“, ist Grundmann überzeugt. Teilnahme am BetriebsverDeswegen engagiert sich der gleich auf. Automatenunternehmer aus Geesthacht auch im Fachbeirat Concept 2000 des BA. In Hamburg präsentierte er den Zwischenbericht, die ersten Ergebnisse des Nachdenkens über Visionen für unsere Branche. „Wir müssen wissen, wer unsere Kunden sind. Was sie von uns erwarten“, forderte er eine Kundenbefragung und Marktforschung ein. „Jede Spielbank weiß, wo ihre Gäste herkommen. Wie oft sie kommen, wie viel Geld sie ausgeben“, begründet er. Nur wenn unsere Branche weiß, welche Erwartungen unsere Gäste haben, kann unsere Branche auch mit neuen Konzepten auf dem umkämpften Freizeitmarkt bestehen. Über das Jahr 2000 hinaus. So das Fazit des Automatenunternehmers. Der Betriebsvergleich liefert Fakten für Dialog mit Politik Deswegen will er das Präsidium des BA vom Nutzen einer Kundenbefragung überzeugen. Dafür Geld beim Verband locker machen. „Wir denken an eine Fragebogenaktion unter unseren Kunden. Aber auch eine repräsentatitive Umfrage durch ein Meinungsforschungsinstitut wäre denkbar“, sagt Grundmann. Thomas Glawe, Vorsitzender Der Name Concept 2000 verpflichtet da. Nächstes des Hamburger Automaten Jahr die Wünsche der Kunden unserer Branche zu Verbandes. erforschen, um im Jahr 2000 mit einem zukunftsfähigen Konzept ins neue Jahrtausend aufzubrechen. Bis dahin ist vielleicht auch eine Entscheidung in Sachen Vergnügungssteuer gefallen. Doch wann und wie schnell die Justiz in Hamburg dies drückende Thema bearbeitet, darüber lässt sich nur orakeln. Da hilft kein Beschluss und kein Konzept weiter.