Wortprotokoll

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Wortprotokoll
der 184. Sitzung vom 3. März 1998
della seduta n. 184 del 3 marzo 1998
SÜDTIROLER LANDTAG
CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA
DI BOLZANO
SITZUNG 184. SEDUTA
3.3.1998
INHALTSVERZEICHNIS
INDICE
“Aktuelle Fragestunde” ....................... 10
“Interrogazioni su temi di attualità”...... 9
Punkt
4
der
Tagesordnung:
Landesgesetzentwurf
Nr.
113/96:
“Bestimmungen über Bonifizierungsund
Bodenverbesserungskonsortien.”
(Fortsetzung) ....................................... 34
Disegno di legge provinciale n. 113/96:
“Disposizioni sui consorzi di bonifica o
miglioramento
fondiario.”
(continuazione) ................................... 34
Landesgesetzentwurf
Nr.
115/97:
“Abschaffung des Artikels 42 des
Landesgesetzes Nr. 27 vom 20.
Dezember 1993 (betreffend Wohnbau).”41
Disegno di legge provinciale n. 115/97:
“Abrogazione dell’articolo 42 della
legge provinciale 20 dicembre 1993, n.
27 (edilizia abitativa).”........................ 41
“Beschlußantrag Nr. 317/97 vom
30.04.1997, eingebracht von den
Abgeordneten Kury und Zendron,
betreffend
die
Rehabilitationsmöglichkeiten
für
Patienten mit Gehirntrauma.”.............. 62
“Mozione n. 317/97 del 30.4.1997,
presentata dalle consigliere Kury e
Zendron, riguardante le possibilità di
riabilitazione per i pazienti che hanno
subito un trauma cerebrale.” ............... 62
“Beschlußantrag Nr. 318/97 vom
30.4.1997,
eingebracht
von
den
Abgeordneten Zendron und Kury,
betreffend die direkte Führung der
Dienste durch das ECO-Center und die
Privaten anvertraute Führung.” ........... 70
“Mozione n. 318/97 del 30.4.1997,
presentata dalle consigliere Zendron e
Kury, riguardante la gestione diretta dei
servizi da parte dell’ECOCENTER e la
gestione data in appalto a privati.”...... 70
“Beschlußantrag Nr. 321/97 vom
6.5.1997,
eingebracht
vom
Abgeordneten Munter, betreffend eine
Verbesserung
der
öffentlichen
Verkehrsmittel im Eisacktal.” ............. 81
“Mozione n. 321/97 del 6.5.1997,
presentata dal consigliere Munter,
riguardante il miglioramento dei servizi
di trasporto pubblico nella Val d’Isarco.”
............................................................. 81
-3-
Nr. 184 - 3.3.1998
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
Dott. UMBERTO MONTEFIORI
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
ORE 10.08 UHR
(Appello nominale - Namensaufruf)
PRESIDENTE: La seduta è aperta.
Prego dare lettura del processo verbale dell’ultima seduta.
FEICHTER (Sekretär - SVP): (Verliest das Sitzungsprotokoll - legge il
processo verbale)
PRESIDENTE: Ci sono osservazioni al verbale? Nessuna. Il verbale è
approvato.
Le comunicazioni della Presidenza, come da accordi presi con i capigruppo, vengono date per lette e vengono allegate al verbale.
Do lettura delle interrogazioni a cui non è stata data risposta scritta entro i termini previsti dal regolamento interno. Invito gli assessori competenti a
fornire risposta entro otto giorni.
Interrogazione n. 7131/97:
Il sottoscritto Consigliere provinciale di Alleanza Nazionale interroga l’Assessore al Commercio e all’Artigianato, per sapere a chi
verranno assegnati e come verranno impiegati i contributi in conto
capitale stanziati ad imprese artigiane con delibera 6352.
---------Der unterfertigte Landtagsabgeordnete von Alleanza Nazionale
möchte vom Landesrat für Handwerk und Handel erfahren, welche
Handwerksunternehmen die Empfänger der mit Beschluß Nr. 6352
genehmigten Investitionsbeiträge sind und wie letztere verwendet
werden.
Interrogazione n. 7159/97:
Iscrizione nel registro delle imprese - parere legale
Lo scorso gennaio l’assessore Mayr intervenendo ad alcune riunioni di agricoltori ha dichiarato che i contadini non iscritti al registro delle imprese non possono chiedere contributi né alla Provincia,
né allo Stato o all’UE. Il commissario dell’UE Franz Fischler non
sapeva però nulla di tale requisito, che comunque non è previsto
negli altri Stati.
-4-
Di conseguenza la Provincia ha commissionato un parere legale
per dissipare i dubbi esistenti, parere che a tutt’oggi non è stato
ancora pubblicato.
Visto che gli agricoltori ci chiedono continuamente informazioni sul
contenuto di tale parere, riteniamo sia nostro dovere fornire loro
risposte chiare. Ma come possiamo farlo, dal momento che non
sappiamo nulla di tale parere? L’assessore Mayr si rifiuta infatti di
fornirci il suddetto parere, sostenendo che si tratta di un documento
interno non accessibile al pubblico.
Visto che non abbiamo ottenuto alcuna risposta alla nostra lettera
del 20 ottobre 1997 da parte del presidente della Giunta provinciale, chiediamo allo stesso quanto segue tramite interrogazione:
1. A chi è stato inviato il parere?
2. Per quali ragioni non è stato pubblicato?
3. Esiste forse una disposizione in base alla quale i pareri commissionati dalla Provincia all’ufficio legale non sono accessibili
ai consiglieri provinciali?
----------Eintragung ins Handelsregister - Rechtsgutachten
Im vergangenen Jänner hat Landesrat Mayr bei Versammlungen
mit Bauern erklärt, ohne Eintragung ins Handelsregister könnten
die Bauern um keine Beiträge ansuchen, weder beim Land, noch
beim Staat noch bei der EU. EU-Kommissar Franz Fischler wußte
von einer solchen Eintragung nichts, in anderen Staaten sei sie jedenfalls nicht vorgeschrieben.
Daraufhin hat das Land - wohl wegen bestehender Zweifel - ein
Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Rechtsgutachten ist
bis heute nicht veröffentlicht worden.
Nachdem wir ständig von Bauern auf den Inhalt dieses Rechtsgutachtens angesprochen werden, erachten wir es als unsere Pflicht,
den Bauern “reinen Wein einzuschenken”. Wie sollen wir das tun,
wenn wir selbst nicht über das Ergebnis dieses Gutachtens Bescheid wissen? Landesrat Mayr weigert sich, uns dieses Gutachten
zur Kenntnis zu übergeben, mit der Erklärung, dieses Gutachten
sei nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sondern ein rein internes
Papier.
Nachdem wir auf unser Schreiben vom 20. Oktober 1997 an den
Landeshauptmann Durnwalder bis heute keine Antwort erhalten
haben, möchten wir mittels Landtagsanfrage von ihm folgende
Auskunft:
1. Wem wurde das Gutachten ausgehändigt?
2. Warum wurde es nicht veröffentlicht?
3. Gibt es eine Bestimmung, aus der hervorgeht, daß Gutachten,
die vom Land an das Rechtsamt in Auftrag gegeben wurden,
nicht an die Landtagsabgeordneten ausgehändigt werden dürfen?
Interrogazione n. 7181/97:
Istituzione di una fermata d’autobus a Terlano
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Qualche tempo fa a Terlano la fermata d’autobus (quella in direzione di Bolzano) è stata spostata dal centro all’inizio del paese,
presso la palestra. Questo a ragione del riassetto del centro.
Ora si vorrebbe riportare la fermata d’autobus in centro; non nel luogo in cui si trovava ma presso il sottopassaggio. In questo caso
l’autobus dovrebbe fermarsi sulla strada. La pensilina verrebbe invece costruita nel cortile della scuola. Però il consiglio comunale di
Terlano è dell’avviso che la fermata si possa riportare in centro solo dopo il passaggio delle strade statali alla Provincia (1 luglio
1998), perché prima non si otterrebbe l’autorizzazione necessaria a
far fermare l’autobus in strada.
A questo riguardo si pongono all’assessore competente le seguenti
domande:
1. È vero che l’ANAS non è disposta a permettere che l’autobus
della linea Merano-Bolzano si fermi sulla strada statale?
2. In caso affermativo con quale motivazione, e perché la stessa
cosa è invece possibile in località Chiusa nel comune di Terlano?
3. Quali sono le prescrizioni per una fermata d’autobus e quanto
può costare una tale fermata (alla Provincia, al Comune,
all’ANAS)?
4. Sa poi l’assessore competente che l’amministrazione comunale
vuole riportare la fermata dalla palestra al centro, presso il sottopassaggio?
---------Schaffung einer Bushaltestelle in Terlan
In Terlan wurde vor einiger Zeit die Bushaltestelle (jene von Meran
kommend) vom Ortszentrum zur Dorfeinfahrt bei der Turnhalle verlegt. Dies deshalb, weil man das Dorfzentrum neu gestaltet hat.
Nun möchte man die Bushaltestelle wieder ins Zentrum zurückverlegen; jedoch nicht auf den ehemaligen Platz, sondern auf die Höhe der Unterführung. Dies würde bedeuten, daß der Bus auf der
Straße halten muß. Ein Wartehäuschen würde hingegen auf dem
Schulhof gebaut. Der Gemeinderat von Terlan glaubt jedoch, daß
man die Haltestelle erst mit dem Übergang der Staatsstraßen an
das Land (1. Juli 1998) ins Zentrum verlegen kann, da man vorher
keine Genehmigung bekommen würde, damit der Bus auf der
Straße anhalten darf.
Dazu ergehen an den zuständigen Landesrat folgende Fragen:
1. Entspricht es der Wahrheit, daß die ANAS den Linienbus Meran-Bozen nicht auf der Staatsstraße anhalten lassen will?
2. Wenn ja, mit welcher Begründung und weshalb ist dies dann im
Terlaner Weiler “Klaus” möglich?
3. Welche gesetzlichen Auflagen gibt es für eine Bushaltestelle
und was kann so eine Haltestelle ungefähr kosten (Land, Gemeinde, ANAS)?
4. Ist der zuständige Assessor überhaupt in Kenntnis, daß die
Gemeindeverwaltung die Bushaltestelle von der Turnhalle wieder ins Zentrum zur Unterführung verlegen will?
Interrogazione n. 7203/97:
-6-
Per la casa “Jesusheim” di Cornaiano sono stati previsti, da parte
della Provincia, importanti lavori di ristrutturazione, con costi ammontanti a qualche decina di miliardi.
Mi è stato detto che sarebbero previsti un centinaio di nuovi posti
letto, cinquanta per disabili ed altri cinquanta per malati psichici.
Gradirei sapere, riguardo alla citata struttura, quali sono i programmi elaborati.
Gradirei anche sapere, tenuto conto che la casa è alquanto decentrata, il perché della scelta di dislocare in quella sede i cinquanta
posti per disabili.
---------Das Land plant das Jesuheim in Girlan völlig umzubauen, wobei
die entsprechenden Kosten mehrere Milliarden Lire betragen sollen.
Es wurde mir mitgeteilt, daß ca. 100 Betten geschaffen werden sollen, 50 für Behinderte und 50 für psychisch Kranke.
In Zusammenhang mit der obgenannten Struktur möchte ich erfahren, welche Pläne ausgearbeitet wurden.
Da das Heim ziemlich abgelegen ist, möchte ich auch wissen, aus
welchem Grund man beschlossen hat, die 50 Betten für Behinderte
gerade dort unterzubringen.
Interrogazione n. 7222/97:
Sburocratizzazione nella ripartizione amministrazione lavori pubblici e
patrimonio
In un’interrogazione orale su temi di attualità (novembre, n. 28/97)
ho chiesto all’assessore competente di prendere posizione sulla
sburocratizzazione nella ripartizione amministrazione lavori pubblici
e patrimonio. Le mie prime due domande (1. Quali misure di sburocratizzazione sono state concretamente proposte nel quadro del
progetto “WiWi ‘98”? 2. Come sono state realizzate queste misure?) hanno avuto risposta soddisfacente. Le altre due domande, invece, sono rimaste senza risposta.
In considerazione delle promettenti esperienze di sburocratizzazione nella ripartizione amministrazione lavori pubblici e patrimonio,
chiedo all’assessore competente ovvero all’intera Giunta di prendere posizione per iscritto riguardo le seguenti domande:
Ci sono stati o ci saranno simili provvedimenti di riforma anche nelle altre ripartizioni?
In caso affermativo, che esito hanno avuto?
In caso negativo, perché non sono stati ancora presi simili provvedimenti?
In caso negativo, ha intenzione la Giunta provinciale di prendere
simili misure in tempi brevi?
---------Entbürokratisierung in der Bauten und Vermögensverwaltung
In einer mündlichen Anfrage (Aktuelle Fragestunde November, Nr.
28/97) ersuchte ich den zuständigen Landesrat, zur Entbürokratisierung in der Bauten und Vermögensverwaltung Stellung zu neh-
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men. Meine zwei ersten Fragen (1. Welche Entbürokratisierungsmaßnahmen wurden konkret im Zuge des Projektes “WiWi
‘98" vorgeschlagen? Und 2. Wie wurden die Maßnahmen umgesetzt) wurden dabei hinlänglich beantwortet. Die zwei weiteren
Fragen blieben dagegen unbeantwortet.
Angesichts der erfolgversprechenden Erfahrungen in der Abteilung
Bauten und Vermögensverwaltung im Kampf gegen die Bürokratie
ersuche ich den zuständigen Landesrat bzw. die gesamte Landesregierung, zu den folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:
Wurden oder werden ähnliche Reformmaßnahmen auch in den
anderen Abteilungen durchgeführt?
Wenn ja: Wie erfolgreich waren diese?
Wenn nein: Warum wurden ähnliche Reformmaßnahmen noch
nicht durchgeführt?
Wenn nein: Hat die Landesregierung vor, ähnliche Reformmaßnahmen in nächster Zeit durchzuführen?
Interrogazione n. 7223/97:
Trasferimento di competenze dallo Stato alla Provincia
Nella relazione del Presidente della Giunta provinciale al bilancio di
previsione della Provincia per il 1998 si legge fra l’altro:
“in seguito all’assunzione di nuove competenze nei settori della
scuola,
dell’università,
delle
strade
statali
e
dell’approvvigionamento energetico, anche le spese correnti sono
in forte crescita; il margine per gli investimenti si riduce. Certo siamo ben lungi da dover temere che le spese obbligatorie abbiano
drammaticamente il sopravvento. Il consolidamento che abbiamo
portato avanti della nostra autonomia ha un suo prezzo anche sotto
questo profilo.”
Il sottoscritto consigliere provinciale ha già espresso più volte la
sua preoccupazione (p. es. in occasione delle discussioni del bilancio del 1996 e del 1997, in interventi in Consiglio provinciale
ecc.). Nella stampa appaiono sempre più spesso articoli da cui risulta che le risorse finanziarie si stanno assottigliando.
Il sottoscritto consigliere provinciale chiede dunque alla Giunta provinciale una risposta scritta alle seguenti domande:
La Giunta provinciale dispone di dati che confermino o contraddicano queste previsioni negative?
Concretamente, in quali settori o ambiti ci saranno dei tagli per poter finanziare le nuove competenze?
Che cifre si prevedono per i tagli nei singoli settori?
Quando si prevede che inizieranno i tagli?
---------Übergang der Kompetenzen vom Staat zum Land
Im Bericht des Landeshauptmanns zum Haushaltsvoranschlag des
Landes 1998 heißt es u. a.:
“Im Zuge der Übernahme neuer Zuständigkeiten- für die Bereiche
Schule, Universität, Staatsstraßen und Energieversorgung - nehmen auch die laufenden Ausgaben in hohem Maße zu; der Spielraum für Investitionsausgaben beängstigend überhandnehmen.
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Der von uns vorangetriebene Ausbau unserer Autonomie fordert
auch diesbezüglich seinen Preis.”
Der unterfertigte Landtagsabgeordnete hat schon mehrfach (z. B.
während der Haushaltsdebatten 1996, 1997, in Landtagsinterventionen, usw.) seine Besorgnis geäußert. Auch weißen Zeitungsberichte immer öfter darauf hin, daß die Gelder knapper werden würden.
Der unterfertigte Landtagsabgeordnete ersucht daher die Landesregierung, die folgenden Fragen schriftlich zu beantworten:
Liegen der Landesregierung Daten vor, die diese Negativprognosen bestätigen oder widerlegen?
In welchen Sektoren oder Bereichen konkret wird es zu Einsparungen kommen, um die neuern Kompetenzen finanzieren zu können?
Wie hoch werden diese Einsparungen jeweils ausfallen?
Ab wann wird es voraussichtlich zu den Einsparungen kommen?
Interrogazione n. 7231/97:
su composizione Consiglio Amministrazione Centro Sperimentale
di
Castel Varco
Si interroga il Presidente della Giunta provinciale e l’Assessore
competente
per sapere chi risultino essere i componenti del Consiglio di Amministrazione del Centro di Sperimentazione Agraria di Castel
Varco, quali ruoli occupino all’interno del Consiglio stesso e quale
sia la propria attività professionale.
Tali informazioni si richiedono anche per coloro che hanno particolari incarichi, remunerati o meno, estranei al Consiglio di Amministrazione specificatamente indicando la somma remunerata nel
corso degli anni 1996 e 1997, l’incarico ricevuto e la professione originaria del soggetto interessato.
---------über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Versuchsanstalt
Laimburg
Vom Landeshauptmann und vom zuständigen Landesrat soll in Erfahrung gebracht werden,
wer die Mitglieder des Verwaltungsrates der landwirtschaftlichen
Versuchsanstalt Laimburg sind, welche Aufgaben dieselben innerhalb des Rates erfüllen und welchem Beruf sie nachgehen.
Dieselben Angaben sind weiters bezüglich all jener Personen erwünscht, denen außerhalb des Verwaltungsrates Sonderaufträge
(mit oder ohne Vergütung) erteilt worden sind, wobei jeweils die
vergütete Summe in den Jahren 1996 und 1997, der erteilte Auftrag sowie die ursprüngliche berufliche Tätigkeit anzugeben sind.
Interrogazione n. 7234/97:
su contributo Provincia per acquisto area MEMC - Sinigo
Nei giorni scorsi è stata ufficializzata la disponibilità della Provincia
a contribuire, con soli 500 milioni, all’acquisto dell’area MEMC
presso Sinigo da parte del Comune di Merano; un’area indispen-
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sabile per la seconda città dell’Alto Adige nella quale potrebbe
nascere un polo polifunzionale per le attività di Merano.
Conoscendo che i costi totali di acquisto corrispondono a qualcosa
come 7 miliardi di lire, è evidente che suona quasi come
un’offensiva elemosina la somma attualmente stanziata in proposito dalla Provincia.
Con precedente interrogazione, avevo già sollevato la necessità
che la Provincia provvedesse a finanziare in maniera cospicua il
comune per l’acquisto dell’area e, benché le assicurazioni allora ricevute fossero tutto sommato più positive dei fatti attuali, non si
può essere assolutamente soddisfatto di tale impegno.
Ciò premesso si interroga il Presidente della Giunta provinciale e
l’assessore competente per sapere:
- se i promessi 500 milioni rappresentino solo una prima “tranche” di un contributo più cospicuo al Comune di Merano per
l’acquisto dell’area in questione e:
1. in caso di risposta affermativa, quanto sia intenzione della Provincia assegnare al Comune in questione per gli scopi di cui
sopra;
2. in caso di risposta negativa, quali i motivi per cui si intende versare solo tale quota.
----------über Landesbeiträge für den Ankauf des MEMC-Geländes in Sinich
Letzter Tage wurde offiziell bestätigt, daß das Land bereit ist, den
Erwerb des MEMC-Geländes in Sinich durch die Gemeinde Meran
mit einem Betrag von nur 500 Millionen mitzufinanzieren; es handelt sich hierbei um ein außerordentlich wichtiges Gelände für die
zweitgrößte Stadt Südtirols, das für verschiedenste Zwecke genutzt
werden könnte.
Nachdem sich die Gesamtkosten für den Erwerb auf etwa 7 Milliarden Lire belaufen, mutet die vom Land derzeit zur Verfügung gestellte Summe als Almosen an.
Ich habe bereits in der Vergangenheit in einer Anfrage auf die Notwendigkeit hingewiesen, daß das Land der Gemeinde beim Ankauf
des Geländes auf angemessene Weise finanziell unter die Arme
greift. Die positive Antwort blieb nicht aus - allerdings nur in Worten, nicht in Taten. Daher läßt der Beitrag des Landes weiterhin zu
wünschen übrig.
Dies vorausgeschickt, soll vom Landeshauptmann und vom zuständigen Landesrat in Erfahrung gebracht werden,
- ob die versprochenen 500 Millionen nur die erste “Tranche” eines umfangreicheren Beitrages zugunsten der Gemeinde Meran für den Erwerb besagten Geländes sind, und:
1. falls ja, welche Summe gedenkt das Land besagter Gemeinde
für obgenannte Zwecke zuzuweisen;
2. falls nein, weshalb beabsichtigt man nur diesen Betrag bereitzustellen.
Punto 1) dell’ordine del giorno: “Interrogazioni su temi di attualità”
- 10 -
Punkt 1 der Tagesordnung: “Aktuelle Fragestunde”
Interrogazione n. 1/3/98 del 2.2.1998, presentata dal consigliere
Munter. Prego l’interrogante di dare lettura dell’interrogazione.
MUNTER (SVP): Am 2. Jänner 1998 hat der Aiut Alpin Dolomites einen Antrag um Integration der Sanitätslizenz der Landesflugrettung für den Aiut
Alpin Dolomites an das zuständige Landesamt eingereicht. Trotz mehrfacher
Nachfragen hat das zuständige Amt die Akte noch nicht in Betracht gezogen
und hat auf eine Normative verwiesen, die 90 Tage für eine Stellungnahme vorsieht. Das heißt: am 2. April 1998, also nach der Saison.
Die Landesnotrufzentrale wurde außerdem angewiesen, die Vereinbarung nicht in Kraft zu setzen, welche die Arbeitskommission der Landesflugrettung mit uns am 8.10.1997 gezeichnet hatte. Dies bewirkt, daß bei Bergungen
im Sinne des Verletzten immer wieder Konfliktsituationen zwischen dem Aiut
Alpin Dolomites und der 118er Zentrale entstehen.
Der unterfertigte Landtagsabgeordnete wollte in diesem Zusammenhang folgendes wissen:
- Entspricht diese Darstellung dem tatsächlichen Sachverhalt?
- Wenn ja: Wie rechtfertigt die Landesregierung Ihre Vorgehensweise?
- Warum ist es nicht möglich, diese Gelegenheit rascher zu erledigen?
- Bis wann kann spätestens mit einer Lösung des Problems gerechnet werden?
SAURER (Landesrat für Gesundheitswesen, Sozialwesen, Berufsausbildung deutsche und ladinische Sprache - SVP): Herr Präsident,
Kolleginnen und Kollegen! Die Landesflugrettung wurde einer Arbeitsgemeinschaft der Rettungsorganisationen anvertraut. Im entsprechenden Reglement
sowie in der entsprechenden Konvention ist vorgesehen, daß sich diese Arbeitsgemeinschaft eines speziellen Hubschraubers für bestimmte Einsätze bedienen kann. Der Landesrettungsverein “Weißes Kreuz” hat auch im Auftrag
der anderen am 29.12.1997 ein Ansuchen an das Assessorat gestellt, um die
Sanitätslizenz für den Landesrettungsdienst mit Einsatz eines dritten Helikopters, und zwar des Aiut Alpin Dolomites mit Standplatz auf der Senonhütte auf der Seiser Alm, zu erweitern. Daher ist das Verfahren eingeleitet
worden. Die Hygienedienste der Sanitätseinheit Mitte-Süd haben die entsprechenden Gutachten erstellt. Auch das Plankomitee hat die Stellungnahme abgegeben. Der Landesgesundheitsrat wird das Gutachten in der heutigen Sitzung abgeben. Danach liegt es am zuständigen Landesrat, das entsprechende
Dekret auszustellen.
Grundsätzlich ist zu sagen, daß ein dritter Helikopter als technisches
Hilfsmittel für die Bergrettung in das System der Landesflugrettung sicherlich integriert werden kann. Der dritte Helikopter kann bei Nichtverfügbarkeit der
zwei anderen Helikopter, die in der Landesflugrettung eingesetzt sind, und unter Beachtung der bestehenden Konventionen auch zum Einsatz kommen. Zu
- 11 -
klären bleibt endgültig - und diesbezüglich sind sowohl mit dem Assessorat für
Umweltschutz als auch mit dem Assessorat für Raumordnung entsprechende
Verhandlungen im Gange -, wo sich der Standort dieses Helikopters befinden
sollte. Es wird darauf hingewiesen, daß der jetzige Standort im Naturschutzgebiet liegt. Hier muß eine Lösung gefunden werden.
Letzte Woche haben nach meinen Informationen Lokalaugenscheine
stattgefunden. Ich glaube, daß die endgültige Ermächtigung weitgehend daran
gebunden ist, einen rechtmäßigen Standort für den Helikopter zu vereinbaren.
Im übrigen denke ich, daß wir mit Ausnahme dieses Punktes, der noch offen ist,
bis Ende März sicher zum Abschluß des Verfahrens kommen werden.
MUNTER (SVP): Geschätzter Landesrat! Ich bedanke mich für diese
Informationen! Wir können diese Akte also innerhalb 2. April - so wie der Terminverfall wäre - erledigen. Nachdem die Situation allerdings nicht neu ist und
die Wintersaison im April, sprich zu Ostern, großteils vorbei ist, muß man sicherlich bedauern, daß es nicht schneller über die Bühne gegangen ist. Natürlich muß man auch Verständnis dafür haben, daß die einzelnen technischen,
rechtlichen und urbanistischen Fragen geklärt werden müssen. Meritorisch
möchte ich aber auch zu bedenken geben, daß ein Standort direkt dort, wo in
der Regel Unfälle passieren bzw. Einsätze stattfinden, und zwar in den Bergen,
von Vorteil ist. Die Lage sollte zentral, in den Dolomiten, sein. Man sollte eine
Regelung im Sinne der Noteinsätze - um solche handelt es sich ja - finden, die
den Standort auch in Zukunft ermöglicht. Die Effizienz dieses Rettungsgerätes
hängt ja vor allem auch davon ab, daß der Helikopter kurzfristig, schnell und direkt von ortskundigen Leuten bedient werden kann. Das ist durch eine Positionierung im direkten Einzugs- bzw. Arbeitsgebiet gewährleistet. Ich würde deshalb ersuchen, in diesem Sinne vorzugehen und so bald wie möglich eine definitive Ermächtigung zu erteilen, damit diese im Moment noch nicht
100prozentig abgesicherte Situation auf ein gutes Fundament gestellt werden
kann. Danke!
PRESIDENTE: L’interrogazione n. 2 è rivolta all’assessore Laimer, il
quale però è impegnato fuori dall’aula.
La n. 3 è rivolta al Presidente della Giunta, il quale per motivi istituzionali sarà assente per circa un’ora. Faremo le interrogazioni rivolte a lui appena
rientra.
La parola alla collega Klotz sull’ordine dei lavori.
KLOTZ (UFS): Zum Fortgang der Arbeiten, Herr Präsident! Die Landesräte wissen genau, daß wir jetzt in der aktuellen Fragestunde sind. Man
kann verstehen, daß jemand nicht anwesend ist, wenn derjenige dringend zum
Telephon gerufen wird. Aber die anderen Besprechungen müßte man schon so
organisieren, daß sie nicht ausgerechnet in diese Zeit fallen. Herr Präsident,
Sie sehen, daß wir wieder herumspringen und dadurch eine Menge Zeit verlie-
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ren, und zwar weil die Ansprechpartner nicht hier sind. Bitte, ersuchen Sie die
Landesräte, in diesen 90 Minuten anwesend zu sein. Danke!
PRESIDENTE: Abbiamo sempre aspettato se un assessore aveva un
impegno urgente, non vedo perché non lo si debba fare per il Presidente della
Giunta provinciale. Vorrà dire che la n. 3 anziché essere discussa alle 10.40 sarà discussa alle ore 11. Non è una perdita di tempo.
Interrogazione n. 5/3/98 del 5.2.1998, presentata dai consiglieri
Messner, Kasslatter-Mur e Munter. Prego il primo firmatario di dare lettura
dell’interrogazione.
MESSNER (SVP): Waidbruck ist seit vielen Jahren und immer mehr
ein Nadelöhr, was den Verkehr angeht. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Waidbruck in erster Linie, aber auch jene von Lajen, Kastelruth und
Gröden warten schon lange ungeduldig auf eine Umfahrungsstraße. Dasselbe
gilt für die Benutzer der Staatsstraße, die wegen der viel zu engen Brücke über
den Eisack und der Bahnschranken oft lange Wartezeiten in Kauf nehmen
müssen.
Die Gemeindeverwaltung von Waidbruck bemüht sich - ebenfalls seit
vielen Jahren - gemeinsam mit den Nachbargemeinden, dem Land, der ANAS
und der Eisenbahnverwaltung um eine Lösung für diese mißliche Lage. Ein
Ausführungsprojekt für eine Umfahrungsstraße mit Übertunnelung der Bahn
und Untertunnelung in die Grödner Straße liegt mittlerweile vor.
1. Wird sich das Land nach Übernahme der Staatsstraßen vorrangig dieses
Problems annehmen und eine Lösung vorantreiben?
2. Welche Hürden muß das Projekt noch durchlaufen?
3. Bis wann kann nach Ansicht des zuständigen Landesrates mit der Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten gerechnet werden?
KOFLER (Landesrat für Hochbau und Technischer Dienst, Straßenbau und Entsorgungsanlagen, Bauten- und Vermögensverwaltung, Informationstechnik, Raumordnung - SVP): Herr Präsident, werter Kollege! Die
Projektierung in Waidbruck ist von der Landesverwaltung finanziert worden,
obwohl sie noch keine Zuständigkeit für die Staatsstraßen hat. Man hat gesehen, daß es sich um eine sehr dringende und notwendige Maßnahme handelt,
die ja übergreifend ist. Zum einen geht es um die Verbesserung der Einfahrt in
das Grödental und zum anderen um eine bessere Verbindung der Landesstraße Kastelruth mit der Staatsstraße, aber auch um die Beseitigung des
beschrankten Bahnüberganges und um Lärmschutzbauten entlang der Eisenbahn im Ort Waidbruck. All diese technischen Anliegen sind im Projekt zusammengetragen worden. Das Projekt ist Beweis dafür, daß dieses Problem von
der Landesverwaltung ernst genommen wird. Die Eisenbahn hat ihrerseits eine
Zusage in der Größenordnung von 5 Milliarden Lire für die Beseitigung des beschrankten Bahnüberganges gegeben. Diese Zusage ist immer noch aufrecht.
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Selbstverständlich wird dieses Problem - und damit komme ich zu Ihrer ersten Frage - nach Übernahme der Staatsstraßen durch das Land in die direkte Zuständigkeit der Landesverwaltung fallen. Ich schlage vor, dieses Projekt
in die vordringlichen Projekte der Landesverwaltung aufzunehmen.
Zur zweiten Frage, und zwar welche Hürden das Projekt noch durchlaufen muß, ist folgendes zu sagen. Das Projekt ist ausschreibungsreif. Es wurde bereits am 16.12.1996 als ausschreibungsreifes Projekt der ANASVerwaltung übergeben, versehen mit dem vorgesehenen Einvernehmen. Es
hätte somit alle Genehmigungen, die notwendig sind. Wir haben immer wieder
versucht, die ANAS-Verwaltung dazu zu bringen, mit dem Projekt zu beginnen.
Dies ist allerdings nicht geschehen. Wie es sich abzeichnet, wird dies wohl
auch bis zum 1. Juli nicht geschehen. Wir haben ab dem 1. Juli die Zuständigkeit. Ich werde der Landesregierung - wie gesagt - vorschlagen, dieses
Projekt in die Prioritätenliste aufzunehmen. Die Liste muß bis zum 30. Juni
1998 erstellt werden. Wir möchten dieses Projekt aus 2 Gründen aufnehmen,
und zwar erstens, weil es für die Anbindung Grödens und für die Anbindung der
Kastelruther Landesstraße notwendig ist, und zweitens, weil der beschrankte
Bahnübergang so nicht länger aufrecht bleiben kann. Dies sind die Gründe, die
dafür sprechen, dieses Projekt anzugehen.
MESSNER (SVP): Ich bedanke mich für die Beantwortung! Ich weiß,
daß das Land in dieser Hinsicht tatsächlich viel geleistet hat. Dies wissen auch
die entsprechenden Gemeinden und sind dafür dankbar. Aber sie empfinden,
daß die Realisierungsphase nicht vorangegangen ist. Deswegen ersuchen wir
die Landesverwaltung bzw. den zuständigen Landesrat, dies mit der Übernahme der Staatsstraßen konkret ernst zu nehmen. Die Probleme wurden ja bereits aufgezeigt, sprich Kastelruths Fremdenverkehr, das gesamte Gröden und
Lajen. Vor allem wird die Staatsstraße sehr stark behindert, und zwar aufgrund
des Bahnschrankens sowie aufgrund der viel zu engen Brücke. Es ist eine Situation entstanden, bei der auch die Staatsstraße schwer behindert wird und
deswegen sowohl vom Norden als auch vom Süden große Warteschlangen
entstehen. In diesem Sinne ersuche ich den zuständigen Landesrat, sich dieses
Problems ab Übernahme der Staatsstraßen tatsächlich vordringlich anzunehmen und es in die Liste der vordringlichen Vorhaben aufzunehmen!
PRESIDENTE: Interrogazione n. 6/3/98 del 6.2.1998, presentata dalle consigliere Kury e Zendron. Prego la prima firmataria di dare lettura dell’interrogazione.
KURY (GAF-GVA): Mit Genugtuung stellen wir fest, daß die Landesregierung mit Beschluß Nr. 236 vom 26.01.98 ihren Beschluß Nr. 1080 vom
17.03.97 widerrufen hat, mit dem der Ankauf von 12.000 m² Grund für die Erweiterung des Bozner Flughafens für 1,8 Milliarden Lire ermächtigt worden war.
Dieser Kaufbeschluß war mehr als fragwürdig, und zwar insofern als ungefähr
zur selben Zeit die Prozedur zur Bauleitplanänderung eingeleitet worden ist, mit
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der das betreffende Areal von öffentlichem Grün in Zone für öffentliche Einrichtungen umgewandelt werden sollte.
Frage: Was bedeutet folgender Absatz in den Prämissen zum
Beschluß Nummer 236, bzw. worin besteht die dort genannte “andere Art” der
Aneignung:
“Als zweckmäßig erachtet, den obgenannten Ankauf nicht weiter zu
betreiben, da die Aneignung der für die Errichtung des Flughafens notwendigen
Grundstücke auf eine andere Art als ursprünglich vorgesehen erfolgen wird.”
KOFLER (Landesrat für Hochbau und Technischer Dienst, Straßenbau und Entsorgungsanlagen, Bauten- und Vermögensverwaltung, Informationstechnik, Raumordnung - SVP): Nachdem Sie, Frau Kollegin Kury,
über den hier zitierten Beschluß verfügen, kann ich Ihnen nur empfehlen, den
gesamten Beschluß zu lesen! Dann wird es ziemlich klar und eindeutig, was mit
den Worten “auf eine andere Art” gemeint ist. Ich bin aber gerne bereit, nähere
Auskünfte zu geben. Ursprünglich hat man geglaubt, es wäre richtig, daß sich
das Land diesen Grund direkt aneignet. In der Zwischenzeit ist aber rechtlich
abgeklärt worden, daß die beste Methode jene ist, daß die STA, welche sich ja
nicht nur für den Flugverkehr, sondern auch für andere Transporteinrichtungen
zu interessieren und zu beschäftigen hat, für den Grunderwerb sorgt. Dies ist
damit gemeint. Diese “andere Art” ist also nicht die direkte Aneignung durch
das Land. Die STA, welche auch die Arbeiten zur Modernisierung abwickeln
muß, führt den Grunderwerb durch. Dies war mit den Worten “auf eine andere
Art” gemeint.
KURY (GAF-GVA): Zu Ihrer Prämisse, Herr Landesrat! Ich habe sehr
wohl beide Beschlüsse vor mir liegen und sie auch sehr genau durchgelesen.
Das, was Sie mir jetzt freundlicherweise erklärt haben, steht in keinem der beiden Beschlüsse. Insofern verstehe ich Ihren mir gegenüber erhobenen Zeigefinger nicht. Es ist auch deswegen nicht enthalten, weil Sie es nicht so gerne
bekannt geben! Im Grunde genommen bleibt die Fragwürdigkeit bestehen. Das
ist nur eine elegante Methode, um praktisch vom Land aus dieselbe Summe an
die STA zu bezahlen. Die STA kauft dann den Grund dafür. Das ist ein äußerst
elegante Methode, allerdings rechtlich wahrscheinlich etwas cleverer als die
erste, die Sie sich vor einem Jahr ausgedacht haben. Diese war eindeutig angreifbar. Offensichtlich haben Sie das, nachdem wir es ungefähr ein Jahr lang
in der Öffentlichkeit wiederholt haben, auch selber eingesehen. Nach einem Jahr haben Sie herausgefunden, daß es nicht richtig ist, einerseits in derselben Person des Landes Südtirol einen Grund anzukaufen und im selben Augenblick eine Bauleitplanänderung von Amts wegen durchzuführen. Dies könnte schon irgendwie schief gehen. Ich freue mich selbstverständlich darüber, daß
Sie selber darauf gekommen sind. Sie haben ein bißchen lange dafür gebraucht, aber “gut Ding braucht gut Weil”. Ich behaupte, daß man, indem die
STA 100prozentig finanziert wird, damit sie den Grund ankauft, an der Proble-
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matik eigentlich nichts ändert. Es handelt sich nur um eine elegante Umschiffung eines juridischen Problems.
PRESIDENTE: Interrogazione n. 2/3/98 del 2.2.1998, presentata dal
consigliere Munter. Prego l’interrogante di dare lettura dell’interrogazione.
MUNTER (SVP): Das Landesgesetz 9/96 vom 15. Mai 1996 schreibt
vor, daß Aufzüge zusätzlich zum Wartungsvertrag einer wiederkehrenden Überprüfung durch in einem Landesverzeichnis eingetragene Ingenieure unterzogen werden müssen.
Aufgrund der mir vom Amt für Sicherheitstechnik zugestellten Listen
der Ingenieure habe ich festgestellt, daß derzeit in besagter Berufsliste nur
Techniker aufscheinen, die bei den Verwaltungen der Provinzen Bozen und
Trient in einem leitenden Angestelltenverhältnis standen oder noch stehen.
Für externe Fachleute ist die Aufnahme in besagte Berufsliste dagegen erheblich erschwert, wodurch die Bestimmungen der freien Marktwirtschaft
und des Wettbewerbs unter den Anbietern nicht gerade gefördert wird.
Angesichts dieser Tatsache, möchte der unterfertigte Landtagsabgeordnete folgendes in Erfahrung bringen:
- Aus welchen Gründen sind externe Fachleute nicht zugelassen?
- Warum ist die in der Durchführungsverordnung erwähnte Prüfungskommission noch nicht eingesetzt, damit die Befähigungsprüfungen für die Eintragung in die Berufsliste so schnell wie möglich stattfinden können?
- Bis wann kann man spätestens mit der Einsetzung dieser Kommission rechnen?
LAIMER (Landesrat für Wasserwirtschaft und Wasserschutzbauten, Umwelt- und Arbeitsschutz, Landschafts- und Naturschutz, Landeslaboratorien - SVP): Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zur ersten Frage! Externe Fachleute können zugelassen werden. Gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Durchführungsverordnung können diese eingetragen werden, und
zwar gemäß Dekret des Landeshauptmannes vom 28. November 1996, Nr. 46.
Zur zweiten Frage! Die Prüfungskommission laut Artikel 5 der erwähnten Durchführungsverordnung besteht aus 3 Ingenieuren. Davon sind zwei ernannt. Das letzte Mitglied muß von der Vereinigung der Aufzugswartungsunternehmen noch namhaft gemacht werden. Sobald diese Namhaftmachung vorliegt, kann die definitive Ernennung der Prüfungskommission erfolgen. Ich weise außerdem darauf hin, daß wir dabei sind, die gesamte Durchführungsverordnung als solche nochmals zu überarbeiten, damit hier eine praxisnähere und
noch effizientere Gestaltung dieses Themas behandelt werden kann. Weil die
Anzahl der zur Verfügung stehenden Prüfer relativ gering ist, möchten wir einen
Weg finden, diese Anzahl zu erhöhen, damit dem von Ihnen zurecht vorgebrachten Anliegen Rechnung getragen wird.
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MUNTER (SVP): Geschätzter Landesrat! Das Problem, um welches
es hier geht, ist die Sicherheit dieser Aufzugsanlagen. Derzeit ist die Situation
etwas prekär, weil theoretisch sehr wohl externe Fachleute zugelassen sind, allerdings aufgrund des Nichtvorhandenseins der Prüfungskommission für die
Befähigungsprüfung nicht zugelassen werden können. Somit haben wir sicherlich ein Problem vorliegen. Ich würde es sehr begrüßen, wenn diese Überarbeitung vorgenommen und der Mangel im Bereich der Verfügbarkeit dieser Prüfbefugten so bald wie möglich behoben werden könnte. Ich würde bei der Vorbereitung dieser Durchführungsverordnung auch meine Mitarbeit anbieten. Danke
vielmals!
PRESIDENTE: Interrogazione n. 4/3/98 del 5.2.1998, presentata dal
consigliere Messner. Prego l’interrogante di dare lettura dell’interrogazione.
MESSNER (SVP): Seit Jänner 1997 sind die Beiträge für Sonnenkollektoren von 30 auf 50 Prozent erhöht worden. In der Zwischenzeit sollen die
Gesuche stark zugenommen haben. Die Sonnenenergie spielt in unserem Land
insgesamt zwar keine große Rolle, sie ist aber eine sehr sinnvolle Gewinnung
von Energie und sie wird von der Bevölkerung auch gerne in Anspruch genommen.
1. Wieviel Gesuche wurden 1997 um Beiträge für den Bau von Sonnkollektoren eingereicht? Wie hoch ist die Summe der ausbezahlten Landesbeiträge?
2. Welchen Stellenwert nimmt die Sonnenenergie in der Energieversorgung
unseres Landes prozentmäßig ein? Dies auch im Vergleich mit anderen
Ländern. Kann der Prozentsatz noch wesentlich gesteigert werden?
3. Wie lange muß der Ansuchende vom Zeitpunkt der Einreichung des Gesuches bis zur Auszahlung des Beitrages warten?
LAIMER (Landesrat für Wasserwirtschaft und Wasserschutzbauten, Umwelt- und Arbeitsschutz, Landschafts- und Naturschutz, Landeslaboratorien - SVP): Es ist sehr erfreulich, daß die Anzahl der Gesuche für die
Nutzung der Sonnenenergie stark zugenommen hat. Seitdem die Beiträge von
30 auf 50 Prozent erhöht wurden, haben sich die Gesuche regelrecht verdreifacht. Im Jahre 1996 gab es 499 Gesuche. Im Jahre 1997 ist diese Zahl auf
1.520 gestiegen. Die Anzahl der Gesuche hat sich somit verdreifacht. Die Gesamtinvestitionssumme für diese Anlagen beläuft sich mit diesen 1.520 Gesuchen auf 33,2 Milliarden Lire. Dies ist eine sehr hohe Summe. Aufgrund der
neuen Kriterien werden private Gesuchsteller mit 50 Prozent und Gesuchsteller
im Sinne des EU-Rechtes mit 40 Prozent bezuschußt. Die EU hat ja die
50prozentige Förderung für Gesuchsteller im Bereich der Wirtschaft nicht akzeptiert, sondern nur die 40prozentige. Dies zur ersten Frage.
Zweitens: Der Stellenwert der Sonnenenergie. Im Gesamtenergiebedarf macht die Sonnenenergie keinen großen Anteil aus. In Südtirol beträgt er
zur Zeit 0,5 Prozent, was dem fünffachen EU-Durchschnitt entspricht.
30 Prozent der gesamten Sonnenkollektoren in Italien sind in Südtirol installiert.
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Allein in 2 Jahren haben wir eine Verdoppelung erreicht. Wir können diesen Anteil sicherlich noch steigern. Aber von einem großen Durchbruch kann noch
nicht die Rede sein. Es ist zu hoffen, daß hier auch von der technischen Seite
noch große Neuerungen ermöglicht werden. Ansonsten wird dieser Teil keinen
markanten Anteil in der Energieversorgung ausmachen.
Zur dritten Frage, wielange die Behandlung des Gesuches dauert, ist
folgendes zu sagen. Es ist so, daß die Gesuchsteller das Gesuch vor Beginn
der Arbeiten einreichen müssen. Man muß bedenken, daß sich die Anzahl der
Gesuche erhöht hat und sich somit auch die Arbeit des Amtes vergrößert. Wir
haben inzwischen neue Kriterien verabschiedet, die eine Beschleunigung bewirken, so daß sich der Zeitraum vom Antrag des Gesuchstellers bis zur Auszahlung des Beitrages auf circa 14 Monate beläuft. Wir werden bemüht sein,
diesen Zeitraum noch zu verkürzen, damit der Bürger diesen Beitrag noch viel
früher erhalten kann. Auf jeden Fall begrüße ich diese Investitionen bzw. Tätigkeiten der Südtiroler Bevölkerung. Sie zeigen, daß eine große Sensibilität besteht und man bereit ist, in den Bereich der Alternativenergie einzusteigen. Mit
der hohen Förderung durch die Landesverwaltung wird seitens der Landesregierung ein großes Zeichen dafür gesetzt, daß man diesen Weg beschreiten
will.
MESSNER (SVP): Was die zwei ersten Punkte anbelangt, so glaube
ich, daß es eine sehr erfreuliche Entwicklung ist, die in Südtirol vor sich geht.
Die entsprechende Landesunterstützung hat tatsächlich zu einer Besserung
beigetragen. Ich denke, daß dies sowohl ein richtiger als auch guter Weg ist,
auch wenn es insgesamt prozentmäßig nicht viel ausmacht. Es handelt sich um
einen sinnvollen Weg, und sinnvolle Wege sollen stets unterstützt werden.
Hinsichtlich Punkt 3 würde ich ersuchen, diese Zeiten - wenn möglich zu verkürzen. Die Bürger beklagen sich sehr stark. Es hat oft nicht viel Sinn,
wenn die Beiträge erhöht werden, aber auch die Wartezeiten entsprechend
länger dauern. Aus diesem Grund ersuche ich, diese Zeiten auf unter ein Jahr
zu drücken, damit die Bürger sehen, daß im Sinne der Annäherung an die Bürger gearbeitet wird. Ich richte somit die Anregung an den Landesrat, sich weiterhin anzustrengen, um die Wartezeiten zu verkürzen!
PRESIDENTE: Interrogazione n. 8/3/98 del 11.2.1998, presentata
dal consigliere Munter. Prego l’interrogante di dare lettura dell’interrogazione.
MUNTER (SVP): Geschätzter Präsident! Ich möchte nur kurz zu Protokoll geben, daß ich diese Anfrage gemeinsam mit den Kollegen Messner und
Kasslatter-Mur erarbeitet habe.
Gufidaun hat bis heute keine öffentliche Verkehrsverbindung, was
große Probleme für das Dorf mit sich bringt. Man denke lediglich an die
20 Mittelschüler, die täglich nach Klausen und zurück fahren. Man denke außerdem an die circa 10 bis 15 Oberschüler, die entweder nach Brixen oder
nach Bozen kommen müssen. Erwähnt seien auch die Senioren und Personen,
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die über kein Auto verfügen. Als Tourismusort bringt der Mangel an öffentlichen
Verkehrsverbindungen ebenfalls Nachteile mit sich.
Angesichts der Tatsache, daß öffentliche Verkehrsmittel zu geringerem Ausstoß an Abgasen und zu weniger Lärmbelastung führen, und daß die
Gemeinde Klausen nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, um eine
Buslinie selbst einzurichten, ersuchen die unterfertigten Landtagsabgeordneten
die Landesregierung folgende Fragen zu beantworten:
- Warum wurde bis heute keine öffentliche Buslinie nach Gufidaun eingerichtet?
- Was gedenkt die Landesregierung in dieser Sache zu unternehmen?
- Wann spätestens kann mit einer Lösung des Problems gerechnet werden?
- Hat der zuständige Landesrat den versprochenen Lokalaugenschein bereits
durchgeführt?
DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI):
Collega Munter, Le relaziono un attimo la situazione che ha qualche imprecisione rispetto alle cose finora dette. Esiste un servizio di trasporto alunni che
garantisce il trasferimento degli alunni almeno delle elementari e delle medie,
mentre invece per i ragazzi delle scuole medie superiori non esiste questo servizio. Essi devono recarsi fino alla fermata di Molini di Fuori per poter utilizzare
il servizio di linea con l’autobus che viene da Funes.
In realtà non abbiamo mai potuto istituire un servizio di collegamento
diretto con Gudon perché la strada, a seguito di un sopralluogo, si rivelava insufficiente ai fini del transito di un mezzo pubblico. Dopo che c’è stato un intervento di miglioramento sulla strada provinciale n. 141, abbiamo potuto effettuare un ulteriore sopralluogo e abbiamo verificato che in prossimità del casello di
Chiusa c’è ancora una difficoltà per gli autobus nell’ipotesi di incrocio con altri
autoveicoli. Questa situazione impedisce l’autorizzazione al passaggio di mezzi
pubblici. Abbiamo proposto di installare un semaforo che dia la precedenza
all’autobus quando si trova in quella condizione di manovra in maniera tale da
evitare di incrociarsi con altri veicoli.
C’è anche la necessità - e l’abbiamo già segnalata sia al Comune che
all’assessorato ai lavori pubblici - che nel paese di Gudon deve essere realizzato uno spazio per la manovra dell’autobus perché possa fare il giro. Quindi
siamo in attesa che ci venga data conferma che questo spazio sia realizzato.
La proposta che abbiamo avanzato al comune è questa: per quanto
riguarda il servizio trasporto alunni possiamo senz’altro vedere di potenziarlo
come servizio di trasporto alunni e quindi con il collega Saurer, che ha la competenza per l’assistenza scolastica, trovare una soluzione transitoria per gli alunni, mentre in applicazione della legge provinciale sul trasporto pubblico il
comune dovrebbe farsi carico di un periodo sperimentale dove la Provincia mette a disposizione l’autobus e l’autista però il comune sostiene le spese di funzionamento del servizio per un periodo di tempo limitato che concordiamo assie-
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assieme al comune, che non vincola però il comune. Cioè se non c’è un numero sufficiente di passeggeri può già sciogliere l’impegno senza nessuna penale
da parte della Provincia. Se invece vediamo che la risposta è subito forte non
occorre aspettare i tre mesi, la Provincia subentra subito al comune, come
abbiamo potuto fare anche presso altri comuni. Quindi appena le condizioni
sono possibili dal punto di vista viabilistico, semaforo e zona di inversione
senza retromarcia che i mezzi pubblici non possono fare, possiamo avviare
questa fase di sperimentazione.
MUNTER (SVP): Geschätzter Landesrat! Ich möchte Sie einladen, mit
mir einmal gemeinsam nach Gufidaun zum Törggelen zu gehen. Dann könnten
wir den Lokalaugeschein durchführen und uns gleichzeitig über die effektiven
Umstände der Straße sowie des Umkehrplatzes ein genaueres Bild machen. Es
ist nämlich so, daß ein Umkehrplatz besteht. Es muß vielleicht mit Rückgang
gefahren werden. Aus persönlicher Kenntnis könnte ich mindestens 10 weitere
Umkehrplätze aufzählen, auch in der Umgebung von Bozen oder in anderen
Tälern, wo man beim Umkehren einen Rückgang verwenden muß. Ich glaube,
daß die Hersteller auch deswegen einen Rückgang im Fahrzeug einbauen,
damit man ihn beim Umkehren benutzen kann. Ansonsten braucht man ja keinen Rückgang vorzusehen! Man könnte den Umkehrplatz provisorisch sicherlich auch so benutzen, wie er vorhanden ist.
Sie sagten, die Straße sei für diesen Dienst zu schmal. Dazu ist zu
sagen, daß diese Straße sicherlich nicht schmäler ist als viele andere Straßen
in Südtirol, wo bereits solche Dienste bestehen. Ich glaube, daß die Begründung hier nicht sehr stichhaltig ist.
Wenn eine Ampel vorgesehen werden soll, dann muß man diese eben
errichten. Aber auch hier handelt es sich um ein Straßenstück, welches circa
100 Meter lang und von beiden Seiten her gut einsehbar ist. Es ist nicht eine
unübersichtliche Stelle. Man könnte diese Möglichkeit mit einem geringfügigen
Eingriff schaffen. Ich würde deshalb wirklich ersuchen, gerade im Sinne des
Umweltschutzes, aber auch im Sinne der lokalen Bevölkerung zumindest probeweise einen solchen Dienst einzurichten. Natürlich wird auch die Gemeinde
mithelfen. Ich ersuche die Landesverwaltung, aus Eigeninitiative einen solchen
Dienst einzurichten! Dann könnten wir, wenn wir gemeinsam vom Törggelen
kommen, ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen. Ansonsten würden wir vielleicht die Verkehrssicherheit gefährden. Ich ersuche nochmals, diesen Dienst
vorzusehen!
PRESIDENTE: Interrogazione n. 9/3/98 del 11.2.1998, presentata
dalla consigliera Klotz. Prego la presentatrice di dare lettura dell’interrogazione.
KLOTZ (UFS): In der Beantwortung meiner Anfrage vom 22.1.1998
sprechen Sie sich im Namen der Landesregierung gegen die Werbeaktionen
der Alpini-Kommandatur in Südtiroler Schulen aus.
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Sie erklären, daß die Landesregierung mit derartigen Aktionen nicht
einverstanden ist und sie für unangebracht hält.
- Werden die Auftritte der Militärs in den Schulen durch die Landesregierung
und die Schulbehörden unterbunden?
- Wurden bzw. werden derartige Werbeaktionen bereits durchgeführt?
HOSP (Landesrat für deutsche und ladinische Schule und Kultur,
deutsches Schulamt, ladinisches Schulamt, Denkmalpflege - SVP): Kollegin Klotz hat bereits darauf hingewiesen, daß ich in jüngster Vergangenheit eine ähnliche Anfrage beantwortet habe. Dazu möchte ich natürlich keinen weiteren Kommentar abgeben.
Zu den konkreten Fragen, die hier gestellt werden, ist folgendes zu
sagen. Ich unterscheide zwischen Webeaktionen und reiner Information. Ich
habe bereits des öfteren mitgeteilt - ich betone dies nochmals -, daß es den Direktoren der einzelnen Schulen bei Projekten, Wettbewerben und Anfragen allerlei Art, die von außen an sie gerichtet werden, freisteht, diese in die Planungstätigkeit des Lehrerkollegiums aufzunehmen oder nicht. Die Direktoren
können frei entscheiden, ob sie beispielsweise Werbung in ihren Schulen aufliegen lassen oder nicht. Militärische Werbungen - so wurde mir berichtet - liegen in den deutschen Oberschulen - nur sie kommen dafür in Frage - nicht auf.
Etwas anderes ist die reine Information, die von seiten der Militärbehörde gegeben wird, beispielsweise in Form von Faltblättern bzw. Übersichtstabellen.
Ich möchte daran erinnern, daß Anfragen dieser Art - auch wenn sie sich häufen - nicht darüber hinwegtäuschen können, daß der Militärdienst ein Pflichtdienst für unsere jungen Leute ist. Deswegen muß einem jungen Mann ermöglicht werden, Informationen über die Art und Weise des Dienstes, über den Sold
darüber, was ihm ins Haus steht, wenn er sich zu einem Offizierskurs meldet,
und ähnliches mehr zu bekommen. Er soll sich vor allem auch darüber Gedanken machen können, ob er sich für den Militär- oder Zivildienst entscheidet.
Auch die Zivildienstorganisationen können sich über den Direktor einer Schule
darum bemühen, für die Interessierten eine Informationsstunde in der Schule
abzuhalten. Hier muß man somit zwischen Werbung und Information unterscheiden. Es ist falsch, den Kopf in den Sand zu stecken, solange der Militärdienst Pflichtdienst ist und eine ganze Reihe von jungen Männern auch in den
Oberschulen immer wieder an ihre Direktoren herantreten und die Möglichkeit
einer Information fordern. Allerdings, Aufsätze darüber zu schreiben - das wird
auch manchmal impliziert -, lehnen die Direktoren durchwegs ab. Dies gilt auch
für Gruppenarbeiten. Man kann nicht weiß Gott wieviele Stunden dafür verplempern, Videos anzuschauen und Vorträge anzuhören. Da besteht in den
deutschen Oberschulen eigentlich nach den Rückmeldungen, die ich habe, keine Gefahr. Dies wird in der Ermessensfreiheit der Direktoren in einer sicherlich
sehr ausgewogenen Art und Weise auch abgelehnt. Wenn es sich um eine
Kurzwerbung handelt, die von den Schülern, sprich von den künftigen Wehrpflichtigen, verlangt wird, wird diese zugelassen, aber immer nur in Form von
Informationen und nicht in der Form von Werbeaktionen.
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Ich glaube, daß Kollegin Klotz mehr die Werbeaktionen anspricht, die
mit einem gewissen Pomp und einer gewissen Zeitverschwendung einhergehen, während Informationen auch durch Faltblätter bzw. individuell - wenn sich
eine Gruppe von jungen Männern dafür interessiert - gegeben werden können.
Meistens - so wurde mir berichtet - handelt es sich um den Wunsch nach Informationen über die Länge des Dienstes, über den Sold oder über die Art des
Dienstes. Die jungen Männer möchten dann entscheiden, ob sie Zivildienst leisten oder nicht. Ich unterscheide hier - wie gesagt - zwischen Werbeaktionen,
wie sie Kollegin Klotz meint, und kurzen sachdienlichen Informationen auf
Wunsch der jungen Männer.
KLOTZ (UFS): Hier ist die Rede von Werbeaktionen. Aber meiner
Meinung nach kann man Werbeaktionen von Informationsaktionen nicht so genau unterscheiden. Information bedeutet in diesem Fall auch eine Werbeaktion,
wenn beispielsweise ein Offizier in die Klasse kommt und für den Militärdienst
wirbt.
Zu den Fragen, die ich gestellt habe! Erstens. Werden die Auftritte des
Militärs in den Schulen - hier wird konkret von den Auftritten des Militärs gesprochen - durch die Landesregierung und die Schulbehörden unterbunden? Es
war nicht die Rede vom Verteilen von Informationsschriften, sondern von den
Auftritten, und zwar direkt in den Klassen. Aus der Antwort des Landesrates
habe ich folgendes entnommen. Ich ersuche den Landesrat um ein kurzes Zeichen, ob ich es richtig verstanden habe! Demnach sind solche Auftritte möglich.
Offiziere geben in den Klassen sozusagen Information und können damit natürlich auch werben. Dies kann man nicht so recht auseinanderhalten. Ich nehme
an, daß dies möglich ist.
Zweitens. Wurden bzw. werden derartige Werbeaktionen bereits
durchgeführt? Landesrat Hosp spricht von Informationen. Ich muß annehmen,
daß solche Werbeaktionen, die als Informationsstunden geführt werden, grundsätzlich stattfinden können. Ich habe natürlich nichts gegen Information einzuwenden. Ich habe auch dagegen nichts, daß die Oberschüler ihre Rechte und
Pflichten kennen, daß sie aufgeklärt werden, wielange sie als Zivildiener dienen
müssen, welche Möglichkeiten, Rechte und Pflichten sie dem gegenüber haben
und wielange der Militärdienst dauert. Ich entnehme Ihrer Antwort, daß der Auftritt der Militärs in den Schulen erlaubt ist.
PRESIDENTE: Interrogazione n. 3/3/98 del 4.2.1998, presentata dalla consigliera Klotz. Prego la presentatrice di dare lettura dell’interrogazione.
KLOTZ (UFS): Die Umstände, die zum schrecklichen Seilbahnunglück
in Cermis am 3. Februar geführt haben, werfen mehrere Fragen auf, zumal am
selben Tag Militärübungsflüge über längere Zeit auch über Teilen Südtirols speziell im Burggrafenamt - zu verzeichnen waren.
- Wird die Landesverwaltung bzw. werden die lokalen Behörden über Militärübungsflüge vorinformiert?
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Wieviele Übungsflüge mit Kampfjägern bzw. Aufklärungsflugzeugen finden
jährlich in Südtirol statt? Von wem werden sie durchgeführt (ital. Heer oder
Nato)?
Wird die Landesregierung angesichts des tragischen Unglücks in Cermis bei
den Militärbehörden eindringlich gegen Militärübungsflüge intervenieren?
DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Sehr verehrter Herr
Präsident, verehrte Damen und Herren! Das Land wird über Militärflüge nicht informiert. Das ist nicht nur bei uns, sondern auf der ganzen Welt der Fall. Wenn
irgendein Militärflugzeug durch das Land fliegt, werden vorher natürlich nicht
die einzelnen Gebietskörperschaften darüber informiert. Sogar das Landesgesetz Nr. 15 vom 17. Oktober 1997 über die Regelung des Verkehrs mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen zum Zwecke des Umweltschutzes schließt Militärflüge ausdrücklich aus. Eine Vorinformation sowie eine Mitsprache bestehen
nur bei größeren Manövern. In der paritätischen Kommission wird darüber diskutiert, wo und in welcher Form die Manöver stattfinden. Dort erfolgt die Information. Es gibt eine paritätische Kommission zwischen dem Land und dem Militär. In dieser werden wir sehr wohl informiert, nicht aber wenn Militärflugzeuge
periodisch durchfliegen.
Was die Intervention anbelangt, so darf ich sagen, daß ich wiederholt
bei den zuständigen Stellen in bezug auf Militärflugzeuge interveniert habe. Das
letzte Mal geschah dies am 6. Februar, und zwar sowohl beim Ministerpräsidenten Prodi als auch beim Verteidigungsminister in Rom. Ich bin der Meinung,
daß die betreffenden Vertreter der Alpenregionen aufgrund des sensiblen Gebietes, in dem wir uns befinden, eine gemeinsame Intervention machen sollten,
um die Militärpräsenz, aber vor allem auch die Militärflüge in unseren Gebieten
entsprechend zu reduzieren. Dazu bin ich selbstverständlich gerne bereit.
KLOTZ (UFS): Auf die zweite Frage, wieviele Übungsflüge mit Kampfjägern bzw. Aufklärungsflugzeugen jährlich in Südtirol stattfinden und von wem
(ital. Heer oder Nato) sie durchgeführt werden, sind Sie nicht eingegangen! Hier
hätte ich natürlich gerne gewußt, ob es von seiten der Landesregierung bzw.
von seiten des Landeshauptmannes einmal eine Intervention gegeben hat, um
zu erfahren, wieviel Militärflüge insgesamt durchgeführt wurden und wer dies
getan hat. Haben Sie das, Herr Landeshauptmann, einmal nachgefragt? Wo
kein Anfragender, dort kein Antwortender! Das ist klar. Wenn die Frage nicht
aufs Tapet kommt, dann wird sie normalerweise auch nicht beantwortet. Dieser
Aspekt wäre auch interessant gewesen.
Die anderen beiden Fragen wurden beantwortet. Was die Frage 3 anbelangt, haben Sie zum Ausdruck gebracht, daß die Landeshauptleute der Alpenländer gemeinsam intervenieren werden, vor allen Dingen auch bei der Nato, damit solche Militärflüge verhindert werden. Sehr häufig handelt es sich ja
auch um Nato-Aktionen. Wir haben in diesem Zusammenhang schon einmal
über die Gefährlichkeit der Tiefflüge und über die Sensibilität dieses Alpenraumes gesprochen, vor allem über die Gefahren in dieser Gebirgsregion bei Ü-
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bungsflügen generell, aber insbesondere bei Tiefflügen. So muß man einen
Monat nach diesem schrecklichen Unglück in Cermis feststellen, daß wir eigentlich keinen Schritt weitergekommen sind. Aus diesem Grunde, Herr Landeshauptmann, kann ich nur noch einmal mit allem Nachdruck darauf hinweisen, wie wichtig es ist - dasselbe hätte auch in Südtirol oder in einem anderen
Alpengebiet passieren können -, nicht zu vergessen. Man muß ein “Cermis” zu
einem späteren Zeitpunkt heute schon verhindern, egal ob in Bayern, in Salzburg oder in Südtirol. Dies ist von gleich schwerwiegender Bedeutung sowie
von gleichem Schrecken wie Cermis heute vor einem Monat.
PRESIDENTE: Interrogazione n. 7/3/98 del 11.2.1998, presentata
dalla consigliera Klotz. Prego la presentatrice di dare lettura dell’interrogazione.
KLOTZ (UFS): Mit seinem Beschluß Nr. 193 vom 8.5.96 hat der Südtiroler Landtag die Landesregierung in Zusammenhang mit der Verteidigung des
Rechtes auf Gebrauch der deutschen Muttersprache unter anderem auch beauftragt, besonderes Augenmerk auf die Formulare, Computerprogramme sowie alles Schriftwerk allgemein zu werfen.
Immer wieder findet man in verschiedenen Ämtern, vor allem Steuerund Postämtern rein italienische Vordrucke (siehe beiliegendes Formular des
Mehrwertsteueramtes).
- Was hat die Landesregierung in Ausführung des oben genannten Landtagsbeschlusses bis jetzt konkret unternommen?
- Was gedenkt die Landesregierung zu tun, damit endlich in allen Ämtern zu
jeder Zeit auch zweisprachige bzw. deutschsprachige Formulare aufgelegt
werden?
DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Sehr verehrter Herr
Präsident, verehrte Damen und Herren! Wir haben schon tausend Mal dasselbe
geantwortet, nämlich, daß wir selbstverständlich der Auffassung sind, daß die
deutsche Sprache der italienischen in Südtirol voll und ganz gleichgesetzt ist.
Alle Bürger haben das Recht - dies ist verfassungsmäßig garantiert -, ihre Muttersprache zu verwenden, und zwar sowohl im mündlichen als auch im schriftlichen Umgang mit den einzelnen Ämtern, die ihren Sitz in Südtirol haben. Aus
diesen Grund ist es eine Selbstverständlichkeit, daß die staatlichen Organe
verpflichtet sind, die betreffenden Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß jeder Bürger die jeweiligen Vordrucke in seiner Muttersprache vorfindet. Dies gilt
sowohl für die italienischen als auch für die deutschsprachigen Mitbürgerinnen
und Mitbürger. Leider muß man bemerken, daß dies nicht immer der Fall ist.
Wir intervenieren jedes Mal, wenn uns ein solcher Fall bekannt wird. Im nachhinein wird dies richtiggestellt, allerdings vergeht jedes Mal Zeit. Es entsteht unnütze Bürokratie und unnütze Arbeit, die hier eingesetzt werden muß.
Gerade in diesem konkreten Fall, was die Post anbelangt, habe ich
mich auch wiederum an die Post gewandt. Dort wurde mir mitgeteilt, daß sowohl deutschsprachige als auch italienischsprachige Formulare aufliegen, so
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daß wirklich jeder einzelne Bürger die Möglichkeit hätte, die deutschsprachigen
oder die italienischsprachigen Formulare zu verwenden, das heißt, daß die
Formulare vorhanden wären. Grundsätzlich stelle ich fest, daß man es besser
machen könnte, indem man zum Beispiel die verschiedenen Formulare auch
durch einen Anschlag “Deutsche Formulare - Italienische Formulare” sichtlich
macht. Folglich sieht der Bürger gleich, sobald er hineingeht, wohin er gehen
muß. Wenn die Formulare nur auf irgendeinem Tisch herumliegen, dann muß
er suchen usw. Das ist sicherlich nicht angenehm. Ich möchte noch einmal hervorheben, daß das Recht besteht. Die Landesregierung tut alles, was nur irgendwie möglich ist. Mehr können wir nicht tun. Wir protestieren, intervenieren
und bieten jedes Mal unsere Mitarbeit an.
KLOTZ (UFS): Herr Landeshauptmann! Ich habe ein entsprechendes
Formular beigelegt. Dieses Formular gab es in einem bestimmten Zeitraum - es
handelt sich nicht nur um einen einzigen Tag - nur in rein italienischer Ausführung, und zwar im Mehrwertsteueramt. Gerade was die Staatsämter anbelangt,
hören wir immer wieder, daß nur rein italienische Formulare aufliegen. Was die
Post anbelangt, Herr Landeshauptmann, so habe ich selber festgestellt, daß es,
wenn ein bestimmter Beamter Dienst hat, dann immer zweisprachige Formulare
gibt. Wenn hingegen ein anderer Beamter im Dienst ist, liegen nur italienischsprachige Formulare auf. Hier müßte man bei den entsprechenden Direktoren
intervenieren, daß sie ihre Beamten verpflichten, diese Formulare aufzulegen.
Wie wäre es sonst möglich, daß ich am Vormittag die zweisprachigen Formulare vorfinde und am Nachmittag nur noch die italienischsprachigen? So
schnell werden sie wohl auch nicht ausgegangen sein! Ansonsten muß man
sich so organisieren, daß man, sobald die zweisprachigen Formulare ausgehen, schnell die entsprechenden Kopien anfertigt bzw. die Nachdrucke verlangt.
Dies zum einen.
Herr Landeshauptmann! Seit Inkrafttreten des letzten Dekretes über
das Recht auf den Gebrauch der Muttersprache - inzwischen sind 6 Jahre vergangen - müßte die Landesregierung eigentlich mehr tun, als nur ständig zu intervenieren und zu protestieren. Warum denkt man nicht daran, einmal den
Rechtsweg einzuschlagen bzw.
vor Gericht zu gehen? Herr Landeshauptmann, tun Sie es! Wir haben es im Bereich “Beipackzettel” gewagt, wo das Ganze archiviert worden ist, weil wir nicht
geschädigte Partei sind. Tun Sie es im Namen der Südtiroler Bevölkerung! Erstatten Sie Anzeige gegen das Mehrwertsteueramt! Erstatten Sie Anzeige gegen das Telegraphenamt in Bozen, wenn nur italienische Formulare aufliegen!
Dies hat ein ganz anderes Signal bzw. Gewicht. Überlegen Sie sich bitte mit Ihren Regierungsmitgliedern, ob es 6 Jahre nach dem letzten schriftlichen Erlaß
diesbezüglicher Bestimmungen nicht an der Zeit wäre, den Rechtsweg zu beschreiten, um tatsächlich zu zeigen, daß es Ihnen ernst ist! Solange ich immer
wieder solche Formulare sehe - diese habe ich auch von Leuten bekommen,
die sich darüber beklagen -, werden Sie mit Ihren Interventionen nicht ernst genommen. Ansonsten dürfte etwas derartiges nicht mehr vorkommen.
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PRESIDENTE: Trattiamo adesso l’interrogazione n. 10 presentata dal
consigliere Willeit. Preciso che l’interrogazione è stata ammessa con forti dubbi,
e a proposito vi leggo l’articolo 113 del regolamento interno: “Non sono ammesse interrogazioni e mozioni formulate con frasi ingiuriose o sconvenienti o
che si riferiscono a questioni che non riguardano direttamente i cittadini dell’Alto
Adige” ecc. A questo punto ho ammesso l’interrogazione anche se sono curioso
di sentire cosa risponderà il Presidente che non è un tecnico di operazioni di
polizia giudiziaria o estimatore del valore della cocaina sul mercato.
Interrogazione n. 10/3/98 del 17.2.1998, presentata dal consigliere
Willeit. Prego di dare lettura dell’interrogazione.
WILLEIT (Ladins): Danke, Herr Präsident! Ich möchte vorausschicken, daß der Vorfall im Lande passiert ist und das Drogenproblem unser Land
genauso betrifft wie alle übrigen Länder der Welt, unter verschiedenen Gesichtspunkten, weshalb ich glaube, daß diese Anfrage berechtigt ist.
Am Montag, 9.2.1998, wurde an der Mautstelle Sterzing eine große
Menge Kokain im angegebenen Werte von 350 Milliarden Lire von den Carabinieri aus Sterzing beschlagnahmt. Unabhängig von der internationalen Fahndungsaktion, welche scheinbar durch die Beschlagnahme beeinträchtigt wurde,
sind die unten angeführten Fragen zu klären:
1. Wie kann der Wert der beschlagnahmten Ware genau angegeben werden,
wenn die Drogen keine Handelsware darstellen?
2. Was geschieht mit dem beschlagnahmten Kokain, wird es vernichtet oder für
sanitäre Zwecke verwertet?
Es wird um die Beantwortung seitens des zuständigen Landesrates
gebeten.
DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Verehrte Damen und
Herren! Ich möchte noch einmal das, was der Präsident gesagt hat, unterstreichen. Solche Anfragen haben wirklich nichts mit der Landesregierung zu tun.
Wir sind weder dafür verantwortlich, die Grenze am Brenner zu kontrollieren,
noch können wir Autos anhalten. Wir können keine Schätzungen über Kokain
oder sonstige Drogen vornehmen. Ich weiß nicht, was mit den Drogen passiert.
Dies fällt nicht in unsere Zuständigkeit. Ich kann Ihnen nicht sagen, wieviel die
Drogen wert sind, weil ich auch nicht weiß, wieviel Drogen beschlagnahmt worden sind.
Lieber Kollege Willeit! Diese Anfrage hat wirklich nichts mit der Landesregierung zu tun! Diese müßte - wennschon - im Parlament eingebracht
werden, denn letzten Endes hängt die Polizei nicht von uns ab. Sie können
auch sicher sein, daß weder das Gericht noch die Polizei Auskünfte darüber erteilen können, was die Untersuchungen anbelangt usw., weil es ja Untersuchungsgeheimnis ist. Ich kann auch in bezug auf den Wert nichts aussagen, da
ich nichts Genaues weiß. Auch ich kann nur auf Zeitungsartikel verweisen. Ich
weiß nicht, wieviel Kokain wirklich gefunden worden ist. Ich bin kein Schätzmann über Drogen und kann deswegen niemanden beauftragen, die Drogen zu
- 26 -
bewerten. Ich kann höchstens die Preise auf dem Schwarzmarkt nennen. Auch
in der Frage, was mit den Drogen passiert, hat das Land überhaupt keine Zuständigkeit. Die Drogen sind Eigentum des Staates. Der Staat wird mir nicht
sagen, was er mit diesen Drogen macht, und zwar, ob er sie für wissenschaftliche Zwecke verwendet bzw. ob sie zerstört werden. Ich kann Ihnen folglich keine Auskunft geben, weil nicht wir darüber entscheiden.
WILLEIT (Ladins): Ich bin mit dieser Antwort leider nicht zufrieden.
Ich bin sicherlich nicht davon ausgegangen, daß die Landesregierung Bescheid
weiß, sondern, daß der Landeshauptmann eine bessere Möglichkeit bzw. die
Pflicht hat, sich zu informieren bzw. die notwendigen Informationen einzuholen.
Die Fragen, die ich gestellt habe, hat sich wohl beinahe jeder Bürger gestellt.
Wie kann man einen Marktwert von einer Ware angeben, die nicht auf dem
Markt ist? Oder ist diese auf dem Markt? Das ist eine ganz logische Sache. Als
zweiten Punkt frage ich mich, was mit einer Tonne Kokain geschieht? Wir wissen, daß es auch in Europa Länder gibt, wo das Kokain nicht nur “schwarz”,
sondern öffentlich gehandelt wird, das heißt, es wird vom Staat verteilt. Es gibt
Programme der Liberalisierung durch den Staat. Ich glaube, daß die Frage
mehr als begründet war. Ich hatte lediglich vor, über die Landesregierung bzw.
über den zuständigen Landesrat nähere Informationen zu erhalten.
PRESIDENTE: Interrogazione n. 11/3/98 del 17.2.1998, presentata
dalla consigliera Klotz. Prego la presentatrice di dare lettura dell’interrogazione.
KLOTZ (UFS): Kürzlich ist bei einer Bürgerversammlung in Langtaufers ein neues Konzept für den Zusammenschluß der Skigebiete Maseben und
Kauner Tal vorgestellt worden. Dabei wurde von einem der Betreiber angekündigt, daß als Übergangslösung bis zur Anbindung ein Schlepplift gebaut werden
müsse.
- Liegt dafür bereits ein Ansuchen oder ein Projekt auf, ist die Landesregierung von diesem Vorhaben in Kenntnis, braucht es dafür keine Umweltverträglichkeitsprüfung?
- Liegen dem Land Ansuchen zur Mitfinanzierung vor, wenn ja, wie ist die Haltung der Landesregierung?
Eines der Gespenster dieses Großprojektes ist die Errichtung eines
großen Parkplatzes im Talschluß. Man beruhigt Kritiker damit, daß der zuständige Bürgermeister gar keine Parkplätze ausweisen lassen könne und daß die
Gefahr damit nicht bestehe.
- Haben sich die Betreiber des Zusammenschlusses diesbezüglich an die
Landesregierung gewandt und legt dieser ein Ansuchen mit Projekt vor?
DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Sehr verehrter Herr
Präsident, verehrte Damen und Herren! Die Bevölkerung von Langtaufers hat
am Sonntag, den 22.2. dieses Jahres über das von Herrn Kronbichler und Pohl
vorgelegte Entwicklungskonzept abgestimmt und eine 75prozentige Zustim-
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mung dazu gegeben. Das Konzept sieht eine harmonische und globale Entwicklung aller Sektoren vor. Man hat vor allem versucht, Landwirtschaft und
Fremdenverkehr sowie die anderen Wirtschaftszweige entsprechend zu verbinden.
Was den Schlepplift als Übergangslösung anbelangt, ist folgendes zu
sagen. Der Lift ist zur Zeit stillgelegt. Es ist aber eine Konzession vorhanden, so
daß der Lift nach einer Revision in Betrieb genommen werden könnte. Zuerst
aber muß - wie gesagt - die Revision durchgeführt werden. Weder Ansuchen
um eine Potenzierung noch Finanzierungsansuchen liegen vor.
Hinsichtlich der Errichtung des Parkplatzes möchte ich feststellen, daß
im Konzept ein großer Parkplatz in Graun vorgesehen ist, und zwar auf dem
Areal der Aufschüttungen am Reschenstausee. Dieser Teil ist Besitz des Landes. Ein Parkplatz muß im Bauleitplan ausgewiesen werden. Auch diesbezüglich liegen keine Ansuchen bei der Landesverwaltung vor.
Allgemein muß gesagt werden, daß das Entwicklungskonzept, welches vom Leaderprogramm finanziert worden ist, den Entscheidungsträgern auf
Lokal-, Bezirks- und Landesebene erst vorgestellt werden muß. Wenn die örtlichen Körperschaften nicht dahinterstehen, können Sie sicher sein, daß das
Land von sich aus ganz bestimmt keine diesbezügliche Initiative ergreifen wird.
Bürgermeister Plangger wird uns - wie mir mitgeteilt wurde - dieses Konzept in
den nächsten Tagen vorlegen. Ob er persönlich, die Bezirksgemeinschaft, die
Gemeinde und die anderen Liftinhaber in dieser Zone dafür sind, kann ich Ihnen zur Zeit nicht sagen.
KLOTZ (UFS): Die Fragen sind beantwortet worden. Der Skilift könnte
also wieder in Betrieb genommen werden. Dann stimmt die Nachricht in den
Medien nicht, daß ein neuer Schlepplift gebaut werden müßte. Das Projekt bzw.
das Gespenst “Parkplatz am Talschluß” in Graun auf dem Areal des Landes
wäre damit “gestorben”, wenn ich es richtig verstanden habe.
Man kann also davon ausgehen, daß bisher weder ein konkretes Projekt noch ein konkretes Ansuchen und infolgedessen auch kein Finanzierungsplan für eine Stufe in Ausarbeitung dieses Programmes vorliegt.
PRESIDENTE: Interrogazione n. 13/3/98 del 18.2.1998, presentata
dal consigliere Munter. Prego l’interrogante di dare lettura dell’interrogazione.
MUNTER (SVP): Die Landesregierung hat angeblich vor, im Raum
Vinschgau (Schlanders) ein Zentrum zur Durchführung periodischer Hauptuntersuchungen zu errichten.
Der unterfertigte Landtagsabgeordnete wollte in diesem Zusammenhang folgendes In Erfahrung bringen:
- Plant die Landesregierung tatsächlich, ein solches zu errichten?
- Wenn ja, welchen Standort hat die Landesregierung für die Errichtung eines
solchen Zentrums gewählt?
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DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI):
L’ipotesi è del tutto infondata.
MUNTER (SVP): Grazie.
PRESIDENTE: Interrogazione n. 12/3/98 del 17.2.1998, presentata
dalle consigliere Zendron e Kury. Prego la prima firmataria di dare lettura
dell’interrogazione.
ZENDRON (GAF-GVA): In risposta all’interrogazione n. 7195/97, riguardante il superamento dei limiti di rumore della ditta Rotolongo a Maso di
Bolzano, l’assessore Laimer con molta chiarezza afferma che alla ditta è stato
prescritto “entro il termine massimo di un mese (scadenza 24.01.1998), ideonei
accorgimenti al fine di rispettare i limiti notturni per quanto concerne
l’inquinamento acustico esterno”.
Nonostante questa prescrizione, il Comune di Bolzano ha prorogato
l’autorizzazione alla ditta a continuare i lavori. Nell’ordinanza si subordina
questa autorizzazione alla ditta a continuare i lavori. Nell’ordinanza si subordina
questa autorizzazione alla condizione di rispettare il limite di 45 decibel dalle
ore 22 alle ore 6.
Ora, le misurazioni effettuate, - l’ultima risale a mercoledì 11 febbraio,
- hanno dato sempre dati superiori (si ricorda che il superamento anche di due
decibel significa di fatto il raddoppio del rumore). La ditta continua comunque a
lavorare di notte anche per tutta la notte, sette giorni su sette, e da parte del
Comune non pare esserci nessuna fretta a restituire agli abitanti del quartiere
vicino. Ormai ridotti alla disperazione, il diritto al sonno.
Si interroga pertanto l’assessore all’ambiente, Michl Laimer, per sapere se e come intende intervenire presso il Comune o autonomamente, per
garantire il rispetto della legge a tutela della salute di tante persone.
LAIMER (Landesrat für Wasserwirtschaft und Wasserschutzbauten, Umwelt- und Arbeitsschutz, Landschafts- und Naturschutz, Landeslaboratorien - SVP): Es stimmt, daß durch diesen Betrieb Probleme mit der
Lärmbelastung entstanden sind. Der Betrieb ist dann aufgefordert worden, entsprechende Maßnahmen zu setzen, um diese Lärmbelastung einzuschränken.
Die Firma Rotolongo hat ihrerseits anschließend 70 Millionen Lire für entsprechende Lärmschutzmaßnahmen investiert und daraufhin erneut um die Überprüfung angesucht. Dabei wurde überraschenderweise festgestellt, daß noch
eine leichte Überschreitung der Werte vorliegt. Der Betrieb hatte sich hier eine
größere Reduzierung der Lärmbelastung erhofft. Gleichzeitig wurde aber auch
um einen Zeitraum ersucht, in dem noch weitere Maßnahmen in dieser Hinsicht
getroffen werden.
Die Landesregierung ihrerseits versucht, nachdem es sich hier ja um
eine Zone handelt, wo produziert wird - auch Studien sind bereits in Auftrag gegeben -, die Gesamtheit der Lärmbelastung in den Griff zu bekommen, so daß
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auf zwei Schienen zugleich gearbeitet wird. Auf der einen Seite versucht die
Landesregierung in ihrer Aufgabe, diesen Bereich vor Lärmemissionen zu
schützen, aktiv zu werden. Andererseits ist der Betrieb verpflichtet, auch weiterhin Maßnahmen zu setzen, um die Lärmbelastung zu reduzieren. In diesem
Sinne hat die Behörde dem Gesuchsteller die Möglichkeit eingeräumt, die weiteren Maßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist zu treffen. Es sind bereits die entsprechenden Aufträge an die Firmen, welche die Lärmmaßnahmen
behandeln können, erteilt worden. Ich hoffe, dieses Problem in den Griff zu bekommen, und weise weiters darauf hin, daß die Thematik nur sekundär beim
Land liegt, weil es hier ja in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fällt, entsprechend einzugreifen.
ZENDRON (GAF-GVA): L’assessore Laimer riesce sempre a sbalordirmi perché parla sempre a nome dell’assessore all’industria. Le prossime
volte potremo fare direttamente le domande all’assessore all’industria.
Che ci sia un problema di salvaguardia dei diritti di un’azienda che
produce lo capisce chiunque, però io ho fatto l’interrogazione all’assessore
all’ambiente perché qui si è posto il problema di una ditta che ha iniziato i lavori
abusivamente per cinque mesi, di giorno e di notte, facendo impazzire gli abitanti, senza avere nessun tipo di autorizzazione.
Quando la situazione è stata denunciata, allora gli è stata data subito
l’autorizzazione senza neanche tenere conto del fatto che per cinque mesi il lavoro è stato svolto addirittura abusivamente. Ora è dal 25 agosto di quest’anno
che 60 famiglie con bambini - tanti - che abitano in via Maso della Pieve non
dormono. I bambini vanno a scuola di giorno e di notte stanno svegli perché c’è
rumore. Il nostro assessore all’ambiente dice che si stanno facendo delle cose,
sono stati investiti 70 miliardi, ma evidentemente gli interventi fatti non sono sufficienti perché sono i Suoi uffici, egregio Assessore, che hanno misurato e rilevato che di notte i dati sono superati. Quando dice “leggermente” mi meraviglio
di Lei, perché sa che 2 decibel vuol dire il raddoppio del rumore. Non è che sia
solo un po’ di rumore in più.
Lei ha il dovere di occuparsi del rispetto della legge sul rumore che vige nella nostra provincia. Un tempo appropriato, Lei ha detto. Glielo posso dire
io quando scade il tempo: alla fine di marzo scade l’ulteriore proroga. Credo
che il Comune di Bolzano tanto meno, e l’assessore alla Provincia hanno fatto il
loro dovere nel fare rispettare le leggi. E’ comprensibile che le persone che lì
abitano, ridotte alla disperazione, si siano rivolte alla Magistratura. Non so quali
saranno le conseguenze di questo, perché non credo che la Giustizia possa risolvere tutti i problemi di inadempienza, ma è pazzesco che l’esecutivo che deve far rispettare le leggi, qui in aula risponda che aspetteremo, è una zona di
produzione. La Giunta provinciale ha il dovere di contemperare i diritti della produzione con quelli della popolazione che subisce l’inquinamento, in questo caso
acustico, sulla base delle leggi, non sulla base delle proprie opinioni, dei propri
interessi personali. Sono molto insoddisfatta e meravigliata della risposta
dell’assessore.
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PRESIDENTE: Interrogazione n. 14/3/98 del 18.2.1998, presentata
dai consiglieri Leitner e Tarfusser. Prego il primo firmatario di dare lettura
dell’interrogazione.
LEITNER (Die Freiheitlichen): In der Provinz Belluno gibt es ernsthafte Bestrebungen, zwischen Toblach und Calalzo wieder eine Bahnverbindung zu schaffen. Pressemitteilungen zufolge, ist die Südtiroler Landesregierung bereit, über diesen Vorschlag zu diskutieren. Vor einer Entscheidung seien
aber noch einige Fragen zu klären. Auch die Gemeinde Toblach zeigt Interesse
am Vorschlag aus Belluno. Allgemein begrüßt die Bevölkerung umweltfreundlichere Verkehrswege.
Beim heutigen Informationsstand ergeben sich folgende Fragen:
1. Gibt es bereits einen konkreten Vorschlag, was den Trassenverlauf betrifft?
2. Ist die Bahn als Touristenbahn oder als Waren- und Personenbahn geplant?
3. Wie hoch schätzt man die Bau- bzw. die jährlichen Folgekosten?
4. Gibt es in der Landesregierung den Willen und die Bereitschaft, auch andere
stillgelegte Bahnverbindungen wieder aufleben zu lassen bzw. neue Verbindungen zu errichten?
5. Wenn ja, welche?
DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Le
domande sono molte, purtroppo non sono altrettante le risposte possibili perché
non ho tanta materia disponibile sull’argomento “prolungamento della linea
Calalzo, Cortina, Dobbiaco” ecc. C’è un interesse manifestato dalla Provincia di
Bolzano di capire qual è l’intenzione della provincia di Belluno e qual è nel dettaglio il progetto che si intende realizzare.
Questo interesse l’ho manifestato al Presidente della Provincia di Belluno. Sono in attesa di un invito ad esaminare quanto loro hanno predisposto.
Per il momento ci siamo sentiti solo telefonicamente. Per loro questo è significato anche uno stimolo in più per mettere subito al lavoro i tecnici per predisporre quanto prima il materiale disponibile per una valutazione congiunta.
Per quanto riguarda il ripristino di altre linee ferroviarie, c’è un indubbio
interesse da parte della Giunta provinciale a favorire il trasporto su ferro.
Questo credo sia, più che una dichiarazione, la constatazione di una politica fin
qui condotta del trasporto pubblico. Il primo progetto che comincerà a vedere
lavori in corso sarà la linea Merano-Malles. Per quanto riguarda altre linee
ferroviarie non abbiamo nessun indirizzo rispetto a determinati percorsi già
immaginati. In questi giorni si è riaperta un’ipotesi interessante per quanto
riguarda la val Gardena con una iniziativa di imprenditori privati. Credo che
questa sia la via giusta per affrontare problemi di grandi infrastrutture come
sono quelle del trasporto su ferro con la partecipazione di settori economici interessati. Io seguo con attenzione lo sviluppo possibile di queste iniziative.
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LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke! Was die ersten 2 Fragen anbelangt, ist klar, daß, wenn es bisher nur telephonische Kontakte gegeben hat,
man nichts sagen kann. Wir werden abwarten, was konkret vorgeschlagen wird,
und dies mit Interesse verfolgen.
Was hingegen die Wiederinbetriebnahme bzw. Errichtung von neuen
Verkehrswegen auf der Schiene betrifft, so freut es auch mich, daß diese Initiative bereits entstanden ist. Man wird sehen, wie konkret sie wirklich ist. Es gibt
ja auch andere Verkehrswege, beispielsweise nach Kaltern oder ins Ahrntal,
nur um zu sagen, wo es bereits Bahnenverbindungen gab. Ich würde der Landesregierung und dem Landesrat nahelegen, zu prüfen, ob man diese aktivieren könnte, teils als Tourismusbahnen, teils aber auch als Strukturen für die Beförderung der Bevölkerung. Für Warentransporte werden diese wohl kaum interessant sein.
Ich bin der Meinung, daß man diesen Weg zügig und konsequent beschreiten soll. Dies ist ein Beitrag, den das Land leisten kann, ohne auf die großen internationalen Verbindungen Rücksicht nehmen zu müssen. Ich weiß natürlich schon, daß wir diesbezüglich nicht alleine entscheiden können. Da reden
auch andere mit. Dies sind große Interessen. Es handelt sich natürlich auch um
kostspielige Projekte. Aber das, was wir im Lande selber machen können, sollte
man wirklich tun. Gerade jetzt, bei der Übernahme der Straßen durch das Land,
braucht es ein Konzept, bei dem man abstimmt, was auf der Straße und was
auf der Schiene gemacht werden kann, und zwar auf jenen Linien, die wieder
geöffnet bzw. neu errichtet werden könnten. Deshalb möchte ich den Landesrat
bitten, diesen Weg konsequent zu beschreiten!
PRESIDENTE: Interrogazione n. 15/3/98 del 18.2.1998, presentata
dai consiglieri Leitner e Tarfusser. Prego il primo firmatario di dare lettura
dell’interrogazione.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Neulich kam aus Gewerkschaftskreisen herbe Kritik über die Schattenwirtschaft auf Südtirols Baustellen. Demnach
sollen von den 15.000 Bauarbeitern im Lande mindestens 1.000 schwarz arbeiten. Das Problem sei unter anderem deshalb nicht in den Griff zu bekommen,
weil es zu wenig Inspektoren im Arbeitsassessorat gebe. Dies wurde damit untermauert, daß bei 750 Kontrollen 524 Übertretungen festgestellt wurden, das
heißt bei 70 Prozent der Kontrollen.
Diese Schattenwirtschaft mit ihrem Schwindel bei Sozialabgaben verursacht einen erheblichen Schaden für die Volkswirtschaft. Auch dem Landeshaushalt entgehen beachtliche Mittel. Deshalb ergehen an den zuständigen
Landesrat folgende Fragen:
1. Stimmen die von der Gewerkschaft vorgelegten Zahlen?
2. Wie gedenkt die Landesregierung die Schwarzarbeit bzw. die Schattenwirtschaft in den Griff zu bekommen?
3. Wieviele Inspektoren des Arbeitsassessorates sind derzeit beschäftigt?
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4. Reichen diese aus, um eine vernünftige Kontrolldichte zu garantieren?
5. Wenn nicht, wie soll dem abgeholfen werden?
ACHMÜLLER (Landesrat für Arbeit - SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frage 1. Die Sorgen der Gewerkschaften über die Schattenwirtschaft im Baugewerbe haben guten Grund. Zwar sind die von der Gewerkschaft vorgelegten Zahlen nur Schätzwerte und können daher nur bedingt
belegt werden, doch ist das Phänomen der Schwarzarbeit im Baugewerbe äußerst ernst zu nehmen. Eine kürzlich in den italienischen Tageszeitungen erschienene Stellungnahme der nationalen Vereinigung der Bauunternehmer
“ANCE” schätzt nämlich die gesamtstaatliche Schar der Schwarzarbeiter im eigenen Sektor auf 172.000 Personen. Eine zum Jahresanfang erschienene Untersuchung der Banca d’Italia geht davon aus, daß auch in Südtirol rund
25 Prozent des Geschäftsvolumens der Bauwirtschaft nicht ordnungsgemäß
registriert wurde. Mit diesen finanziellen Ressourcen werden unter anderem irreguläre Arbeitsleistungen bezahlt. Diese Art von Schattenwirtschaft beschäftigt
in Wirklichkeit nicht nur sogenannte 100prozentige Schwarzarbeiter, das heißt
Personen, die überhaupt nicht gemeldet sind, sondern auch sogenannte partielle Schwarzarbeiter. Vielfach betrifft die Hinterziehung nämlich nur die Überstunden, die Sonn- und Feiertagsarbeit, die Beschäftigung während der Lohnausgleichskasse, eine gewisse Zeit beim Beginn und bei der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses usw. Tatsächlich führen die vom Arbeitsinspektorat durchgeführten Kontrollen einen relativ hohen Prozentsatz an Gesetzesübertretungen zu Tage.
Frage 2. Ich bin überzeugt, daß das Problem der Schattenwirtschaft
durch Kontrollen bzw. durch Repression allein nicht in den Griff zu bekommen
ist. Die Schattenwirtschaft ist ein sehr komplexes Problem. Es müssen vor allem auf staatlicher Ebene die entsprechenden Rahmenbedingungen gesetzt
werden, um diesem Mißstand entgegenwirken zu können. Kontrollen sind zwar
wichtig, aber - wie gesagt - Kontrollen allein sind zu wenig. Ohne Zweifel wäre
es zielführend, vor allem die Steuern bzw. Sozialabgaben wieder in ein gesundes Verhältnis zur volkswirtschaftlichen Leistung zu bringen. Darüber hinaus
sollte die Steuer- bzw. Sozialgesetzgebung klare Regeln und wirksame Sanktionen für deren Verletzung vorsehen.
Es ist oft auch so, daß die Firmen damit spekulieren, weil sie im nachhinein dann wieder mit längeren gerichtlichen Verfahren rechnen, die irgendwo
versanden bzw. im sogenannten “condono” enden. Schließlich könnten auch
gegensätzliche Interessen zwischen Käufer und Verkäufer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Eigentümer und Anrainer zur spontanen Selbstregelung des
Wirtschaftsbereiches nutzbar gemacht werden. Sind diese Voraussetzungen
gegeben? Können auch relativ schwach besetzte Kontrollbehörden verbleibende schwarze Schafe entsprechend ausfindig machen?
Frage
3.
Beim
Arbeitsinspektorat
sind
insgesamt
11 Arbeitsinspektoren im Dienst. Davon sind durchschnittlich 4 Arbeitsinspekto-
- 33 -
ren - das sind 36 Prozent - für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe eingesetzt. Die Amtsdirektion, die Einsatzleitung, die Rekursbearbeitung und die Anzeigenaufnahme binden insgesamt 4 ausgebildete Personen für den Innendienst.
Frage 4. In Südtirol gibt es zur Zeit rund 1.500 Baustellen und circa
weitere 1.500 Innenausbauten. Nachdem die Baustellen durchschnittlich 2 bis
3 Jahre fortbestehen und das Arbeitsinspektorat rund 750 Überprüfungen vornimmt, ermöglicht die theoretische Kontrolldichte von 2:1 bzw. 4:1 den Besuch
der meisten Baustellen und einer beträchtlichen Zahl von Innenausbauten.
Trotz dieser relativ hohen Inspektionsdichte ist die Kontrolle der kurzfristig eingesetzten Bautrupps für die spezialisierten Arbeiten wie Aushub, Verschalung,
Eisen, Verputz und Baunebenhandwerk äußerst schwierig bzw. unzureichend.
Es ist viel schnellebiger geworden, als es früher der Fall war.
Frage 5. Wie bereits angemerkt, kann den angeprangerten Mißständen durch Kontrolle bzw. Repression allein nicht abgeholfen werden. Die Anzahl der Inspektoren kann in nächster Zeit durch eine abteilungsinterne Maßnahme um eine Person aufgestockt werden. So ist die Situation in diesem Bereich.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen. Ich meine, daß man damit ein Problem aktualisiert hat, das in
letzter Zeit gerade von den Gewerkschaften an die Öffentlichkeit getragen wurde. Wenn diese Umgehungen und Bestimmungen 25 Prozent betragen, also
ein Viertel, dann glaube ich, daß wir es mit einem Phänomen zu tun haben, das
man nicht so ohne weiteres übergehen kann. Es geht mir nicht darum, hier eine
Kontrollwut auszuüben. Aber es muß ein Rahmen gefunden werden, innerhalb
dessen man diesem Phänomen auch im eigenen Land Herr werden kann. Einen Tag nach Einreichen dieser Landtagsanfrage ist ein Artikel in der Dolomiten erschienen, in dem die Daten bestätigt wurden, die Sie mir jetzt genannt haben. Darin wird vor allem darauf hingewiesen, daß das Land kein gutes Beispiel gibt. Die Gewerkschaft hat beispielsweise auf 2 Baustellen des
Landes - bei der Feuerwehrhalle und beim neuen Landhaus auf dem Bahnhofsplatz in Bozen - eine starke Präsenz von Subfirmen festgestellt. Das Institut
für geförderten Wohnbau wird als positives Beispiel dafür dargestellt, daß dies
unterbleibt. Das Land selber - ich würde diese Bemerkung gerne an Landesrat
Kofler richten, welcher leider nicht anwesend ist - wird hier sehr stark kritisiert.
Er redet sich darauf hinaus, daß noch das alte Gesetz gilt, wo maximal ... Prozent der Arbeiten weitervergeben werden können. Jetzt ist das neue Bautengesetz von 30 auf 40 Prozent beschränkt. Wenn man das Phänomen als Ganzes
sieht, wird nicht weiß Gott was Bewältigendes herauskommen. Aber zumindest
geht man in die richtige Richtung.
Nicht zu unterschätzen ist, daß der Öffentlichkeit durch die Schwarzarbeit bzw. die sogenannte Schattenwirtschaft viele Gelder entgehen, die dann
wieder in andere Projekte investiert werden können. Dies ist gerade im Sozialbereich der Fall, weil man dort ja Gelder hinterzieht. Deshalb sollte man diesem
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Phänomen die notwendige Aufmerksamkeit widmen und versuchen, mit der
staatlichen Gesetzgebung in Einklang zu kommen, wie es notwendig sein wird.
Aber das, was man selber regeln kann, soll man auch tun. Das Land hat sehr
wohl die Möglichkeit dazu. Diese sollte man ausschöpfen. Wenn es einmal aktuell wird, soll man nicht wieder sagen “Schwamm darüber”, und wie bisher weiterwursteln. Es handelt sich um ein Phänomen, welches man in diesem Ausmaß in Südtirol bisher noch nicht gekannt hat. Es ist stärker vorhanden, als
man es ahnen konnte, auch wenn es ein bestimmtes Ausmaß schon immer gegeben hat. Dies ist aber ein Ausmaß, das man nicht einfach hinnehmen kann.
Hier braucht es konsequente Schritte!
PRESIDENTE: Abbiamo concluso il tempo per le interrogazioni sui
temi di attualità.
Dobbiamo trattare adesso il punto n. 2) dell’ordine del giorno, la mozione n. 291/97 dell’8.1.1997, presentata dalle consigliere Zendron e Kury, riguardante la distribuzione equa dei contributi provinciali agli editori della stampa
quotidiana e periodica e alle imprese radiotelevisive. Ha chiesto di intervenire la
consigliera Zendron sull’ordine dei lavori, ne ha facoltà.
ZENDRON (GAF-GVA): L’ultima volta anche su suggerimento dal capogruppo della SVP, avevamo concordato di rimandare a questa sessione la
mozione in attesa di avere dei dati più recenti e completi. A quello che avevo
capito il Presidente Durnwalder si era impegnato a fornirceli in questo periodo,
chiedendo che si facesse un’interrogazione. Io l’ho fatta, però non ho ricevuto
ancora i dati sulla base dei quali volevamo fare un ragionamento un po’ più approfondito. Purtroppo quindi Le devo chiedere di rimandare la trattazione al
prossimo mese, nella speranza che il Presidente ottemperi al suo impegno preso in aula.
PRESIDENTE: Va bene.
Punto 4) dell’ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 113/96: “Disposizioni sui consorzi di bonifica o miglioramento fondiario.” (continuazione)
Punkt 4 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 113/96: “Bestimmungen
über Bonifizierungs- und Bodenverbesserungskonsortien.” (Fortsetzung)
Eravamo in discussione generale. Qualcuno chiede la parola? Ha
chiesto di intervenire il dottor Benedikter, ne ha facoltà.
BENEDIKTER (UFS): Seinerzeit wurde vom Südtiroler Landtag ein
Landesgesetzentwurf über die Bonifizierung und Flurbereinigung beschlossen.
Dieser wurde von der Zentralregierung rückverwiesen, weil für Rom unter anderem die Ausweisung des gesamten Landesgebietes als Bonifizierungsgebiet
erster Kategorie verfassungsrechtlich nicht zulässig war. Deswegen wurde es
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rückverwiesen. Wir haben bezüglich Bonifizierungskonsortien noch immer die
Gesetzgebung unter dem Faschismus, wobei diese Bonifizierungskonsortien
anstelle des Staates schalten und walten können. Man hat sich oft gefragt: Ist
dies mit der neuen Verfassung, die seit 1948 in Kraft ist, rechtsstaatlich zulässig? Im Verfassungsgerichtsurteil Nr. 26, welches allerdings erst am
26. Februar 1988 verkündet worden ist, heißt es hinsichtlich des zweiten Absatzes des Artikels 21 des königlichen Dekretes vom 13. Februar 1933,
Nr. 215: “Nuove norme per la bonifica integrale. Nella parte in cui rinviando alle
norme previste per l’esenzione generale dalle imposte dirette non consente
all’autorità giurisdizionale ordinaria nell’ipotesi in cui il debitore contesti
l’esistenza o l’entità del credito di sospendere l’esecuzione dei ruoli esattoriali o
relativi ai contributi nella spesa di esecuzione, manutenzione ed esercizio delle
opere pubbliche di bonifica.” Es ist als verfassungswidrig erklärt worden, daß
die Auferlegung von Abgaben einer Steuerabgabe gleichgestellt wird. Dies ist
verfassungswidrig. Es handelt sich nur um Beiträge, die verwaltungsrechtlich
angefochten werden können. Dasselbe gilt auch für andere Bestimmungen des
königlichen Dekretes vom 13. Februar 1933, Nr. 215, wobei die Eigentümer
enteignet werden können, wenn sie mit einem Bonifizierungsprojekt nicht einverstanden sind. Auch diesbezüglich ist die Verfassungswidrigkeit erklärt worden, sowie der Vorgang, wie die Beschlüsse gefaßt werden. Bezüglich der
Mehrheit steht folgendes: “Si presume che vi sia la maggioranza per la costituzione di un consorzio, se nell’adunanza degli interessati indetta dal Prefetto della provincia in cui si estende la maggior parte del territorio la proposta raccoglie
il voto favorevole della maggioranza dei presenti, e questo rappresenta almeno
il quarto del superficie del territorio.” Damit soll der Wille bekundet worden sein,
daß die Mehrheit der Anwesenden genügt - was ja ein Wahnsinn ist -, wenn
mindestens ein Viertel der Oberfläche, die diesem Bonifizierungskonsortium
angehören soll, vertreten ist. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, daß
dies auch laut vorliegendem Urteil verfassungswidrig ist.
Was die Abstimmung betrifft, möchte ich darauf aufmerksam machen,
daß das Trentino am 24. Juli 1978 das Gesetz Nr. 24 erlassen hat, worin es
heißt: “I consorzi di bonifica sono amministrati da un consiglio dei delegati composto da 13 membri elevabili a 29 . I componenti dell’assemblea - man hat es
demokratisiert - si suddividono ai fini dell’esercizio del voto e della rappresentanza in seno al consiglio dei delegati nelle seguenti categorie: imprenditori agricoli iscritti all’albo di cui al titolo ecc., accertati dal servizio per i contributi unificiati in agricoltura, coltivatori diretti iscritti all’albo di cui al titolo ecc., accertati
dal servizio per i contributi unificati. I componenti di ciascuna delle categorie eleggono un numero di membri del consiglio dei delegati fissati in relazione alla
consistenza numerica ed a quella contributiva della categoria. L’assegnazione
dei seggi alle liste concorrenti si effettua in ragione proporzionale mediante riparto ottenuto con il metodo del quoziente naturale dei più alti resti. I verbali relativi alle operazioni elettorali sono trasmessi in copia alla Giunta provinciale la
quale, in caso di irregolarità, puó provvedere all’annullamento dell’elezione.” Bei
der Wahl des Ausschusses ist eine regelrechte bzw. nach den demokratischen
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Spielregeln gestaltete Prozedur vorgesehen. Dabei wird vorausgesetzt, daß die
Mehrheit der Wähler - egal, ob es dann landwirtschaftliche Unternehmer oder
sogenannte Selbstbebauer sind - abgestimmt hat.
Die Region Emilia Romagna ist bekannt als kommunistische Region.
Sie hat schon immer eine kommunistische Mehrheit gehabt. Im Regionalgesetz
Nr. 16 vom 23. April 1987 steht folgendes: “Il Presidente della Giunta regionale
provvede con decreto alla definizione dei perimetri dei comprensori di bonifica
sulla base della delimitazione di massima effettuata dal Consiglio regionale su
proposta della Giunta. Il consiglio regionale su proposta della Giunta istituisce
su ciascuno dei comprensori delimitati ai sensi del secondo comma un consorzio di bonifica che succede in tutti i diritti e gli obblighi ai preesistenti consorzi. Il Consiglio di amministrazione composto da 11 membri ha il compito di
adottare il nuovo statuto e di indire entro due anni le elezioni degli organi ordinari. La costituzione dei nuovi consorzi avviene su proposta dei proprietari che
rappresentino la maggior parte del territorio incluso nel perimetro consortile.”
Die Region Emilia Romagna hat hier - immer mit kommunistischer Mehrheit eine Demokratisierung gegenüber dem faschistischen Gesetz vom Jahre 1933
vorgenommen. Ich wollte geltend machen, daß es höchste Zeit wäre, auch bei
uns etwas derartiges durchzuführen!
MAYR (Landesrat für Landwirtschaft, land- und forstwirtschaftliche Berufsertüchtigung - SVP): Ich habe die Debatte, welche in der vorigen
Session des Landtages abgehalten wurde, sowie die Vorschläge, die eingebracht wurden, genau überprüft. Ich habe bereits damals erklärt, daß diese Abänderungen, welche hier vorgebracht worden sind, ein örtliches Detailproblem
darstellen, aber zu keiner Lösung führen. In der letzten Debatte wurde vorgebracht, daß wir nur deswegen einen Gesetzentwurf ankündigen würden, um
diesen Antrag nicht akzeptieren zu müssen. Dies stimmt nicht. Ich habe den
Auftrag erteilt - ähnlich wie das Forstgesetz aus dem Jahre 1923 durch das
neue Landesforstgesetz Nr. 21 aus dem Jahre 1976 organisch ersetzt worden
ist -, daß die neue Zuständigkeit als Landeszuständigkeit wahrgenommen wird.
Auch im Bereich des Bonifizierungswesens insgesamt - egal, ob dies nun Bodenverbesserungskonsortien, Meliorationskonsortien oder Bonifizierungskonsortien sind - soll die Materie, welche ja im Staatsgesetz Nr. 215 vom Jahre
1933 geregelt ist, umfassend landesgesetzlich geregelt werden. Ich habe den
diesbezüglichen Auftrag erteilt und nun den entsprechenden Gesetzentwurf
vorliegen. Es gibt eine Reihe von Problemen, die grundsätzlich zu entscheiden
sind, und zwar welche Aufgaben diese Konsortien im öffentlichen Bereich haben. Dieselben unterliegen nicht den EU-Richtlinien für die Landwirtschaft, sondern den EU-Richtlinien für die Vergabe von Arbeiten. Außerdem stellt sich die
Frage, welche Aufgaben privat zu erfüllen sind. Diese müssen dann natürlich in
der Förderung EU-konform sein. Es geht also um eine umfassende Klärung,
wobei bestimmte interne Problematiken, die zu großen Auseinandersetzungen
geführt haben, in einer Durchführungsbestimmung geregelt werden. Ich führe
dabei nun einige dieser Bereiche an: die Einberufung der Mitglieder, die Kom-
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petenzen des Delegiertenrates, welcher ja das höchste Organ ist. Die Vollversammlung hat nur den Delegiertenrat zu wählen. Man müßte sich nicht nur
aus steuerrechtlichen Gründen, sondern auch wegen des Aufgabenbereiches
an sich überlegen, eine Rückstufung der Bonifizierungskonsortien in Bodenverbesserungskonsortien vorzunehmen und vor allem die Kompetenz abzuklären,
wieweit der Bereich der Wildbachverbauung geht und ab wann der Bereich der
Konsortien beginnt. Nicht berührt werden sollte die Eigenleistung der derzeitigen Konsortialmitglieder, die ja ungefähr 250.000 Lire pro Hektar einbringen.
Das ist richtig und sollte als Eigenleistung aufrechterhalten bleiben. Dies gilt
auch für viele andere Bereiche, vor allem auch für das Verfahren zur Erstellung
eines Konsortiums usw. Dies sollte - wie gesagt - in einer Durchführungsbestimmung geregelt werden. Ich habe mit dem Landesverband der Konsortien, dem ja die großen Talschaftskonsortien angeschlossen sind, ...
BENEDIKTER (UFS): (unterbricht)
MAYR (Landesrat für Landwirtschaft, land- und forstwirtschaftliche Berufsertüchtigung - SVP): Auch wir haben diesen Gesetzentwurf durch
Juristen des gesamtstaatlichen Verbandes, die ja im speziellen Fall doch eine
gewisse Erfahrung haben und über die gesamten Urteile verfügen, überprüfen
lassen.
BENEDIKTER (UFS): Das Urteil ist aber noch nicht veröffentlicht!
MAYR (Landesrat für Landwirtschaft, land- und forstwirtschaftliche Berufsertüchtigung - SVP): Ja.
Ich persönlich habe keine Probleme. Ich würde aber auf eine organische Regelung wert legen. Wenn die Einbringer des Gesetzentwurfes der Meinung sind, daß sie diesen aussetzen können, dann bin ich ohne weiteres dazu
bereit, den gesamten Gesetzentwurf mit Begleitbericht bis spätestens einem
Monat einzubringen und durch die Landesregierung beschließen zu lassen.
Dann können wir auch über die Details, die hier durchaus diskutiert werden
können, reden. Wenn diese Bereitschaft nicht bestehen sollte, möchte ich mitteilen, daß ich diesen Gesetzentwurf, unabhängig davon, ob er im Landtag
noch in dieser Legislatur genehmigt werden kann oder nicht - zeitlich, materiell , durch die Landesregierung genehmigen lassen werde. Dies geschieht aus der
Überlegung heraus, daß alle Konsortien - sowohl die einfachen als auch die
Bodenmeliorations- und Bonifizierungskonsortien - einverstanden sind, nicht
nur eine Detailfrage zu lösen, sondern eine grundsätzliche Regelung herbeizuführen. Im übrigen glaube ich, daß es eine erhebliche Arbeit war, alle auf einen
Nenner zu bringen.
Aus diesem Grund überlasse ich es den Einbringern, die Behandlung
ihres Gesetzentwurfes auszusetzen. Wenn Sie einer Vertagung zustimmen, bin
ich - wie gesagt - bereit, den Gesetzentwurf bis zum April definitiv einzubringen
und gleichzeitig eine Auflistung all jener Bereiche beizulegen, die in die Durch-
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führungsbestimmung gehören, nämlich die Einberufung der Versammlung, die
Verständigung der Versammlung, die Mehr- und Minderheitsverhältnisse usw.
Andernfalls ist die Landesregierung laut gestriger Diskussion der Meinung, daß
einer Detailfrage nicht zugestimmt werden kann. Daher plädiere ich für den gesamten Gesetzentwurf. Ich werde diesen aber - wie gesagt -, unabhängig, ob er
noch in dieser Legislatur verabschiedet wird oder nicht, einbringen. Es wäre ein
positiver Beitrag, um ausgehend vom Staatsgesetz aus dem Jahre 1933 den
gesamten Fragenkomplex, so wie die forstlichen Kompetenzen ausgehend vom
Staatsgesetz aus dem Jahre 1923 durch das Landesgesetz 1996 Nr. 21 neu
ausgerichtet und konzipiert worden sind, neu regeln zu können. Wenn die Einbringer mit meinem Vorschlag einverstanden wären, bin ich bereit, über ihre im
Gesetzentwurf enthaltenen Vorschläge, die einen Teilbereich darstellen, zu diskutieren. Andernfalls lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ab!
KURY (GAF-GVA): Ich muß vorweg all jenen danken, die sich an der
Diskussion beteiligt haben. Mein Dank gilt Herrn Ianieri, der heute leider nicht
anwesend ist, das letzte Mal aber für die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes Partei ergriffen hat. Ebenso gilt mein Dank Herrn Bolzonello, der zwar einschränkend, aber doch bereit war, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen, weil
er es - genauso wie wir - als wichtig empfunden hat, daß die Bürger und Bürgerinnen in den Bonifizierungskonsortien mehr als bisher eingebunden werden
und ihre Teilnahme auch Relevanz hat. Momentan ist dem ja nicht so. Ich danke auch Herrn Benedikter, der sich bereits das letzte Mal für diesen Gesetzentwurf ausgesprochen hat und heute noch zur Untermauerung dieses Urteil des
Verfassungsgerichtshofes angeführt hat. Dieses ist in der Debatte sicherlich
sehr wichtig. Insofern stellt sich für den Landesrat die Frage, ob man über dieses Urteil einfach hinwegsehen kann oder ob man es ernst nehmen muß. Dankeschön, Herr Benedikter! Ich danke auch den Abgeordneten Leitner und Willeit. Von allen Kollegen ist deutlich gesagt worden, daß Handlungsbedarf besteht. Ich denke, daß niemand leugnen kann - es ist ja eine Tatsache -, daß die
Vorgänge rund um das Bonifizierungskonsortium Vinschgau doch eine deutliche Sprache sprechen, eine Ausdehnung eines Konsortiums, von dem die Mitglieder selber wenig bis nichts gewußt haben. Der Landesregierung wurden
zum Teil falsche Tatsachen vorgegaukelt, um den Beschluß der Landesregierung bezüglich der Ausdehnung des Konsortiums erreichen zu können.
Die meisten kennen die Problematik, auch insofern, daß aufgrund dieser klammheimlichen Ausdehnung jetzt plötzlich Leute zur Kasse gebeten werden, sich an einem Großberegnungsprojekt zu beteiligen, welches sie eigentlich
nicht wollen. Im Gegenteil! Dieses bedroht sogar die Existenz von einigen kleineren Bauern und raubt ihnen die Möglichkeit, weiterhin eine zukunftsgewandte
Bewirtschaftung ihres Grund und Bodens zu vollziehen, indem sie jene Körner
und jenes Getreide anbauen, das im Vinschger Urtal weiß Gott wie vermarktet
wird. Es wird noch dazu kommen, daß man für dieses Vinschger Urtal womöglich Getreide und Körner aus dem Ausland importieren muß, ganz abgesehen
von der großen finanziellen Belastung, die auf bestimmte Kleinbauern zu-
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kommt. Sie werden hier klammheimlich zu einer Sache gezwungen, die a) undemokratisch vor sich gegangen ist und b) weder im Sinne einer zukunftsfähigen Landwirtschaftspolitik noch im Zuge einer tourismuszukunftsgewandten
Entwicklung gemacht wird. Es ist einfach ein Irrsinn, wenn man das, was man
an Kultur - ich denke an die intakten Wale im Vinschgau - und an Natur - ich
denke an die Einmaligkeit des Schutzkegels im Alpengebiet - hat, zerstört, um
das produzieren, was man europaweit zuviel hat, nämlich mehr Milch. Insofern
kann ich mich hier nur entschieden gegen dieses zerstörerische und kurzsichtige Projekt aussprechen, das von einigen heftigst gewollt, aber von vielen auch
heftigst bekämpft wird. Ich denke, daß es absolut notwendig ist, in die Führung
der Bonifizierungskonsortien mehr Transparenz und mehr Mitbestimmungsmöglichkeit einzuführen. Die diesbezüglichen Worte des Landesrates waren eigentlich relativ klar. Er hat - ich zitiere ihn - “kein Problem” mit unseren Vorschlägen. Er findet sie nur zu wenig umfassend. Insofern würde ich mich gerne
dafür einsetzen, daß man auch eine umfassende Regelung der Bonifizierungskonsortien anstrebt. Ich teile Ihre Meinung, daß die Probleme mit diesen
Detaillösungen nicht allgemein gelöst werden können. Ich habe nur Probleme
mit der Zeit. Wenn wir jetzt nichts tun, dann wird in dieser Legislatur nichts
mehr passieren. Dann muß man abwarten, ob der zukünftige Landesrat für
Landwirtschaft Ihrer Meinung ist, daß es höchst an der Zeit wäre, die Gesetze
aus dem Jahre 1933 zu ändern und einer aktuellen Demokratisierung anzupassen. Ich nehme Ihren Vorschlag zur Aussetzung gerne an, und zwar unter folgender Bedingung. Herr Landesrat, Sie sagen, daß Ihr Gesetzentwurf bereits
vorliegt, allerdings in der Landesregierung noch genehmigt werden muß! Dies
wird eine Frage von 1 bis 2 Wochen sein. Ich nehme an, daß man den Gesetzentwurf der Gesetzgebungskommission innerhalb des nächsten Monates übergeben wird und damit rechnen kann, daß der Gesetzentwurf dem Landtag Mitte
bzw. Ende April übermittelt wird. Jetzt hätte ich folgenden Vorschlag an Sie,
Herr Landesrat! Die Tatsache, daß dann mein Gesetzentwurf auf der Tagesordnung ganz vorne aufscheint, könnte auch Ihrem Gesetzentwurf auf die
Sprünge verhelfen. Insofern möchte ich, wenn Sie dazu bereit sind - und diese
Zusicherung würde ich gerne von Ihnen haben -, Ihren Gesetzentwurf gemeinsam mit meinem, also zur selben Zeit, behandeln. Folglich wäre es möglich, die
gesamte Bonifizierungsproblematik innerhalb Juni einer umfassenden Regelung - wie Sie sie wünschen - zuzuführen. Deswegen mache ich meine Bereitschaft zur Aussetzung unseres Gesetzentwurfes davon abhängig, daß Sie in
dem Augenblick, in dem die Gesetzgebungskommission Ihre Gesetzesvorlage
dem Landtag übermittelt hat, bereit sind, unsere beiden Gesetzentwürfe gemeinsam zu behandeln. Damit hätten wir sowohl mein Problem, sprich die Demokratisierung, als auch Ihr Problem, sprich die umfassende Regelung, gelöst.
Somit wären wir beide zufrieden. Wenn Landesrat Mayr dem zustimmt, daß wir
die Gesetzentwürfe gemeinsam behandeln, dann erkläre ich meine Bereitschaft
dazu, die Behandlung dieses Gesetzentwurfes bis zum Mai dieses Jahres auszusetzen!
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MAYR (Landesrat für Landwirtschaft, land- und forstwirtschaftliche Berufsertüchtigung - SVP): Frau Abgeordnete! Ich habe die Landesregierung bereits mit der Problematik befaßt. Infolgedessen könnte ich mir vorstellen, daß der Gesetzentwurf noch innerhalb März in der Landesregierung verabschiedet werden kann. Ich sage dies deswegen, weil alle Konsortien - jedenfalls
waren sie gestern bei der Aussprache noch alle dieser Meinung - durchaus
damit einverstanden sind, und zwar sowohl mit dem Entwurf als auch mit den
eingebrachten Korrekturen. Deswegen gibt es kein inhaltliches Problem, sondern mehr ein zeitliches. Wir würden tatsächlich - Sie mit Ihrem Detailproblem
und ich mit der organischen Regelung der Konsortien - zu Rande kommen.
Man könnte also sagen, daß wir den Gesetzentwurf in der ersten Aprilhälfte der
Gesetzgebungskommission zuleiten können. Es sind nur noch der Begleitbericht sowie Teile des Textes zu übersetzen. Dies dürfte aber kein Problem sein.
Außerdem ist die Liste für all jene Bereiche anzulegen, die nicht ins Gesetz,
sondern in die Durchführungsbestimmung kommen. Aus grundsätzlichen Überlegungen lege ich persönlich wert darauf. Wenn alle Typen bzw. Möglichkeiten
der Konsortien, sprich Bodenverbesserung, Melioration und Bonifizierung, in ein
einziges organisches Gesetz kommen, dann soll gleichzeitig aufgelistet werden,
welche Detailfragen im Statut und welche in einer Durchführungsbestimmung
verankert werden. Aus diesem Grund habe ich den Landesverband der Konsortien gebeten - auch wegen der Erfahrung -, diesbezügliche Auflistungen einzubringen, damit unsere Ämter dies auch prüfen können. Die Absicht wäre, gewisse Dinge zu vereinfachen, wobei zum Beispiel die Einberufung der Mitglieder äußerst pro-blematisch ist. Dabei handelt es sich aber um Detailfragen. Ich
würde diesem Zeitablauf zustimmen.
VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN:
Dr. SABINA KASSLATTER-MUR
PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE:
PRÄSIDENTIN: Frau Kury! Die Behandlung des Gesetzentwurfes wird
somit ausgesetzt.
Frau Zendron, möchten Sie den Tagesordnungspunkt Nr. 6 behandeln?
ZENDRON (GAF-GVA): Nein, danke, Frau Präsidentin!
PRÄSIDENTIN: Der Tagesordnungspunkt wird somit vertagt.
Herr Benedikter, möchten Sie Tagesordnungspunkt Nr. 8 behandeln?
BENEDIKTER (UFS): Nein.
PRÄSIDENTIN: Der Tagesordnungspunkt wird somit vertagt.
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Punkt 9 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 115/97: “Abschaffung des
Artikels 42 des Landesgesetzes Nr. 27 vom 20. Dezember 1993 (betreffend Wohnbau).”
Punto 9) dell’ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 115/97: “Abrogazione dell’articolo 42 della legge provinciale 20 dicembre 1993, n. 27 (edilizia abitativa).”
Ich ersuche den Abgeordneten Benedikter um Verlesung des Berichtes.
BENEDIKTER (UFS): Der abzuschaffende Artikel lautet:
"Die Landesregierung ist berechtigt, vom Verteidigungsministerium
das Eigentum der im Staatseigentum stehenden Flächen und der
allfällig darauf errichteten Gebäude, welche nicht mehr geeignet
sind, den institutionellen Erfordernissen der Militärverwaltung Genüge zu leisten, zu erwerben, indem sie dem Verteidigungsministerium im Tauschwege Wohnungen abtritt, die von
seiten und auf Kosten der Provinz auf Flächen des militärischen
Staatseigentums zu verwirklichen sind."
Die Union hat dagegen geltend gemacht: Der Verfassungsgerichtshof hat am 10. Oktober 1991 mit Urteil Nr. 383 für
das Aostatal in Sachen Militärdomänen entschieden: Wenn die
Staatsverwaltung eine bisher zur Militärdomäne gehörende Liegenschaft zum Kauf anbietet und damit also die Zweckbestimmung
aufhört, muß sie gemäß Autonomiestatut (Art. 5) ohne Tauschhandel auf die Region übergehen. Aufgrund derselben Bestimmung im
Autonomiestatut für Trentino-Südtirol (Art. 68) hat die Union für
Südtirol 1992 einen Beschlußantrag eingebracht, um zu verhindern, daß die Südtiroler Landesregierung ihr Vorhaben wahrmacht,
dem Militär für 11,2 ha ungenutzten Geländes um 40 Milliarden Lire
200 Wohnungen zu bauen, anstatt gemäß Buchstaben des Autonomiestatuts und Urteil des Verfassungsgerichtshofes die Abtretung von Rechts wegen zu verlangen. Die SVP hat jedoch diesen
Beschlußantrag der Union abgelehnt und im Oktober 1993 den erwähnten Art. 42 genehmigt.
Aufgrund des erwähnten Urteils hat der aostanische Regionalausschuß mit Beschluß vom 3. Juni 1995 den von einer vom Ministerratspräsidium eingesetzten Arbeitsgruppe (Verteidigung, Finanzen
und Region) gemachten Vorschlag angenommen, wonach 143
Liegenschaften (Kasernen, Straßen, Munitionsdepots, Magazine,
Bunker, Schießstand, Unterstände usw.), übergehen, während der
Staat deren 53 behält. Benedikter zeigte im Landtag anläßlich der
Debatte über den Nachtragshaushalt (am 8., 9. und 10. Juni 1996)
den entsprechenden Beschluß mit Verzeichnis der Liegenschaften.
Im Zuge der Sanierung des Staatshaushalts wird die Privatisierung
auch von bisher militärischen Liegenschaften, von denen Südtirol
nach Sardinien und Friaul am meisten hat, energisch betreiben und
werden aufgrund des Gesetzesdekretes Nr. 386 vom 5. Dezember
1991 in Südtirol fürs erste 29 Liegenschaften, darunter 12 Kasernen, angeboten während weitere 40, darunter 9 Kasernen und 15
- 42 -
Wohngebäude, schon 1981-82 vom Militär in Verhandlungen mit
dem Land (damals vertreten durch den Unterfertigten) als militärisch nicht mehr nutzbar erklärt worden sind. Ich habe damals allerdings auf dem unentgeltlichen Übergang im Sinne des Art. 68
bestanden.
Der 3. Absatz des Art. 6 des Gesetzesdekretes Nr. 669 vom 31.
Dezember 1996 könnte nicht den Übergang der Liegenschaften
und dinglichen Rechte auf die Region und die autonomen Provinzen verfügen, wenn es nicht den Art. 68 gäbe, dessen Tragweite
durch das "aostanische" Verfassungsgerichtsurteil bekräftigt worden ist. Trotz dieses verfassungsrechtlichen Tatbestandes hat der
Südtiroler Landtag den zitierten Artikel genehmigt.
Wir beantragen die Abschaffung in der Annahme, daß damit der
"status quo ante" wiederhergestellt wird, aufgrund dessen das
Land auf seinem Recht bestehen kann.
---------Qui di seguito è riportato l’articolo di cui si propone l’abrogazione:
“La Giunta provinciale è autorizzata ad acquistare dal Ministero
della difesa la piena proprietà di aree demaniali e dei fabbricati
eventualmente su di essi esistenti non più idonei a soddisfare le
esigenze istituzionali dell’amministrazione militare, cedendo in
permuta al Ministero della difesa alloggi da realizzarsi a cura e
spese della Provincia su terreni del demanio militare.”
A tale riguardo, l’Union ha obiettato che la Corte costituzionale con
la sentenza n. 383 del 10 ottobre 1991 ha stabilito quanto segue
per il demanio militare in Valle d’Aosta: quando l’amministrazione
statale mette in vendita un immobile fino a quel momento appartenuto al demanio militare, e così facendo pone fine alla sua
originaria destinazione d’uso, ai sensi dello Statuto di autonomia
(art. 5) l’immobile deve essere trasferito alla Regione senza permuta. Sulla base di un’uguale disposizione dello Statuto di
autonomia del Trentino-Alto Adige (art. 68), nel 1992 l’Union für
Südtirol ha presentato una mozione al fine di impedire che la Giunta provinciale di Bolzano costruisse, con una spesa di 40 miliardi, 200 alloggi per i militari in cambio di 11,2 ettari di aree inutilizzate invece di richiedere la successione de jure ai sensi dello
Statuto di autonomia e della sentenza della Corte costituzionale. La
SVP ha tuttavia respinto tale mozione dell’Union e nell’ottobre 1993
ha approvato il succitato articolo 42.
In seguito alla suddetta sentenza, la Giunta regionale della Valle
d’Aosta con la delibera del 3 giugno 1995 ha accolto la proposta
avanzata da un gruppo di lavoro istituito dalla Presidenza del Consiglio dei ministri (Difesa, Finanze e Regione), in base alla quale
143 immobili (caserme, strade, depositi di munizioni, magazzini,
bunker, poligono di tiro, rifugi ecc.) vengono ceduti e 53 rimangono
invece di proprietà dello Stato. Durante la discussione dell’assestamento di bilancio da parte del Consiglio provinciale di Bolzano (8, 9
e 10 giugno 1996), il cons. Benedikter ha mostrato la relativa delibera con l’elenco degli immobili.
Nell’ambito del risanamento del bilancio pubblico viene promossa
anche
la
privatizzazione
degli
immobili
di
proprietà
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dell’amministrazione militare, per la cui presenza numerica l’Alto
Adige è al terzo posto dopo la Sardegna e il Friuli; ai sensi del decreto legislativo n. 386 del 5 dicembre 1991, in Alto Adige vengono
offerti in prima battuta 29 immobili, tra cui 12 caserme, mentre altri
40 immobili, tra cui 9 caserme e 15 edifici per uso abitativo, sono
stati dichiarati inutilizzabili per scopi militari dall’amministrazione
militare già nel 1981-82 in seguito a trattative con la Provincia
(all’epoca rappresentata dal sottoscritto). Allora, avevo comunque
insistito per ottenere la cessione a titolo gratuito ai sensi
dell’articolo 68.
Il comma 3 dell’articolo 6 del decreto legislativo n. 669 del 31
dicembre 1996 non potrebbe disporre il trasferimento dei beni immobili e dei diritti reali alla Regione e alle Province autonome se
non ci fosse l’articolo 68, la cui portata è stata confermata dalla
sentenza della Corte costituzionale relativa alla Valle d’Aosta.
Nonostante il riscontro fornito dal diritto costituzionale, il Consiglio
della Provincia autonoma di Bolzano ha approvato il succitato articolo.
Noi chiediamo l’abrogazione di tale articolo affinché venga ripristinato lo “status quo ante” e la Provincia possa far valere i propri diritti.
PRÄSIDENTIN: Ich ersuche den Präsidenten der III. Gesetzgebungskommission um Verlesung des Berichtes der Kommission.
BERGER (SVP): Die 3. Gesetzgebungskommission ist am
21. April 1997 zusammengetreten, um obgenannten Gesetzentwurf
in Anwesenheit des Erstunterzeichners Dr. Alfons Benedikter zu
behandeln.
An der Sitzung nahm außerdem Landesrat Kofler teil, der zum Gesetzentwurf Stellung bezog und es als nicht zielführend bezeichnete, den zwischen dem Verteidigungsministerium und dem Land abgeschlossenen Verträgen die gesetzliche Grundlage zu entziehen.
Aufgrund neuer Verhandlungen mit dem Staat über die Übernahme
von Militärarealen, ergeben sich derzeit neue Aspekte, und diesen
Ergebnissen sollte nicht vorgegriffen werden.
Abg. Benedikter kündigte eine ausführliche Stellungnahme im Plenum an. Sollte der Gesetzentwurf nicht die Zustimmung der Kommission finden, würde - nach Ansicht des Abg. Benedikters - ein
unverzeihlicher Verzicht auf ein Autonomierecht vollzogen.
Gemäß Artikel 100 der Geschäftsordnung fand nur die Schlußabstimmung statt.
Mit 4 Neinstimmen (der Abgeordneten Berger, Munter, Denicolò
und Benussi) und 2 Enthaltungen (der Abgeordneten Kury und Tarfusser) wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.
Mitfolgend reiche ich dem Landtag den Gesetzentwurf zur Genehmigung weiter.
---------La III commissione legislativa si è riunita il 21 aprile 1997 per trattare il sopracitato disegno di legge. Alla seduta era presente il
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primo firmatario della proposta legislativa, cons. dott. Alfons
Benedikter.
Alla seduta ha partecipato anche l’assessore Kofler, il quale è intervenuto sul disegno di legge affermando che non ha senso privare della base giuridica i contratti stipulati tra il Ministero della
difesa e la Provincia. Le nuove trattative in corso con lo Stato
sull’acquisizione delle aree militari hanno fatto emergere nuovi aspetti e pertanto è meglio attendere i risultati senza precorrere gli
eventi.
Il cons. Benedikter ha annunciato un’approfondita presa di posizione in aula aggiungendo che, qualora non approvasse il presente
disegno di legge, la commissione attuerebbe a suo avviso
un’imperdonabile rinuncia a un diritto sancito dallo Statuto di autonomia.
Ai sensi dell’articolo 100 del regolamento interno ha avuto luogo la
sola votazione finale.
Il disegno di legge è stato respinto con 4 voti contrari (dei consiglieri Berger, Munter, Denicolò e Benussi) e 2 astensioni (delle
consigliere Kury e Tarfusser).
Il sottoscritto presidente della commissione trasmette dunque il disegno di legge al Consiglio provinciale.
PRÄSIDENTIN: Nachdem es sich um einen Gesetzentwurf mit einem
einzigen Artikel handelt, werden im Sinne von Artikel 100 der Geschäftsordnung General- und Artikeldebatte zusammengelegt. Hierauf findet die geheime
Schlußabstimmung über den Entwurf statt. Jeder Abgeordnete hat eine halbe
Stunde Redezeit zur Verfügung.
Einziger Artikel
1. Der Artikel 42 des Landesgesetzes Nr. 27 vom 20. Dezember
1993 ist abgeschafft.
Dieses Gesetz ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder,
dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen
und für seine Befolgung zu sorgen.
---------Articolo unico
1. L'articolo 42 della legge provinciale 20 dicembre 1993, n. 27, è
abrogato.
La presente legge sarà pubblicata nel Bollettino Ufficiale della Regione. E' fatto obbligo a chiunque spetti di osservarla e di farla osservare come legge della Provincia.
PRÄSIDENTIN: Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (UFS): Frau Präsidentin! Ich ersuche, die Sitzung vorzeitig zu
schließen, weil Kollege Benedikter erst wieder am Nachmittag um 15.00 Uhr da
sein wird und es ihm als Ersteinbringer ja zusteht, den Gesetzentwurf näher zu
erläutern. Danke für Ihr Verständnis!
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PRÄSIDENTIN: Ich gebe Ihrem Antrag statt.
Die Sitzung ist unterbrochen.
UHR 12.52 ORE
---------UHR 15.08 ORE
(Appello nominale - Namensaufruf)
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
Dott. UMBERTO MONTEFIORI
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: La seduta riprende.
Siamo in trattazione del disegno di legge provinciale n. 115/97. Ha
chiesto di intervenire il consigliere Benedikter, ne ha facoltà.
BENEDIKTER (UFS): Eigentlich wird im Begleitbericht bereits gesagt,
worum es geht. Ich erinnere mich an das letzte Mal, als dies im Landtag behandelt wurde. Der zuständige Landesrat hat erklärt, es gehe nicht an, diesen
Artikel abzuschaffen. Ansonsten würde der ausgemachte Tauschhandel, den
ich im Bericht beschrieben habe, sprich dem Militär für 11,2 Hektar ungenutzten
Geländes um 40 Milliarden Lire - inzwischen wird es mehr gekostet haben 200 Wohnungen zu bauen, rückgängig gemacht. Dies stimmt aber nicht. Wenn
der Artikel nun abgeschafft wird, hat er bis zu seiner Abschaffung Gültigkeit.
Dieser Handel, dem wir uns widersetzt haben, ist rechtlich trotz allem mit Landesgesetz gerechtfertigt worden. Diese Ausrede gilt somit nicht.
Im Gesetzesdekret Nr. 669 vom 31. Dezember 1996 Artikel 1 Absatz 5
steht folgendes: “Die Liegenschaften und die Realrechte auf Immobilien, die
dem Staate gehören und die in den Regionen mit Sonderstatut als auch in den
autonomen Provinzen Bozen und Trient gelegen sind, werden in das Vermögen
dieser Körperschaften, also auch der autonomen Provinzen Bozen und Trient,
überführt, so wie es in den jeweiligen Statuten geschrieben steht.” Es wird ausdrücklich auf Artikel 68 Bezug genommen und das bekräftigt, was wir immer
geltend gemacht haben sowie der Verfassungsgerichtshof 1991 gegenüber
dem Aostatal entschieden hat. Dort gab es auch ein kleines Hindernis. Im Statut des Aostatales steht, daß dieser Übergang der nicht mehr der staatlichen
Domäne gehörenden bzw. nicht mehr vom Militär gebrauchten Liegenschaften
innerhalb 2 Jahre nach Inkrafttreten des Autonomiestatutes erfolgt. Das Militär
hat daraufhin geltend gemacht, daß diese 2 Jahre seit 1948 längst verstrichen
sind. Der Verfassungsgerichtshof hat in dem Urteil erklärt, daß diese 2 Jahre
eine Ordnungsfrist waren, der Grundsatz aber weiterhin gilt. Wenn eine Liegenschaft - egal, ob es sich um eine Kaserne, ein Munitionsdepot oder was immer
handelt - entmilitarisiert wird und von der Domäne ins Vermögen des Staates
übergeht, dann muß diese auf die Region übergehen. 1991 waren immerhin gut
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40 Jahre verstrichen. Im Aostatal hat man sich dann zusammengesetzt und
vereinbart, daß 143 Liegenschaften (Kasernen, Straßen, Munitionsdepots, Magazine, Bunker , Schießstand, Unterstände usw.) übergehen. Allerdings haben
sie auch festgelegt, daß 53 Liegenschaften beim Staate verbleiben. Der Staat
hat geltend gemacht, daß er diese 53 Liegenschaften noch braucht, obwohl
keine Bedrohung bzw. Gefahr von Frankreich durch Napoleon mehr bestanden
hat. Der Staat hat gesagt, daß er diese benötigt, da das Militär im gesamten
Staat noch nicht abgeschafft ist und ja irgendwie untergebracht werden muß,
auch wenn es keine Bunker usw. mehr braucht.
Wenn man nun Gebrauch von Artikel 68, welcher durch Staatsgesetz
vom 11. Jänner 1997 bekräftigt worden ist, machen will, wie Landeshauptmann
Durnwalder erklärt, dann muß Artikel 42 abgeschafft werden. Ansonsten muß
man sich an das Landesgesetz halten, welches besagt, daß das Land diese
Liegenschaften nur im Tauschwege erwerben kann, und zwar dem Staat als
Gegenleistung Wohnungen für das Militär baut. Der Tauschhandel könnte auch
so ausgelegt werden, daß für die Liegenschaften ein entsprechender Betrag
bezahlt werden muß. Die Geltung des Artikels 68 ist ausdrücklich vom Staat
bekräftigt worden. Wir haben 1992 mit einem Beschlußantrag versucht, diesen
Tauschvertrag zu verhindern. Wenn man Gebrauch von diesem unentgeltlichen
Übergang machen will, wie er im Artikel 68 vorgesehen ist, muß Artikel 42 abgeschafft werden. Ansonsten kann man nicht davon Gebrauch machen. Ich
verstehe nicht, weshalb der Ausschuß keinen diesbezüglichen Gesetzentwurf
eingebracht hat. Es spielt ja keine Rolle, ob die Abschaffung des Artikels durch
einen Landtagsabgeordneten oder auf Antrag des Ausschusses beschlossen
wird.
Daher verstehe ich nicht, warum man sich diesem Gesetzentwurf widersetzt. Es handelt sich hier um einen jener Verzichte, wovon es schon eine
ganze Reihe gibt. Man verzichtet auf klare Rechte, die im Autonomiestatut vorgesehen sind. Bei der Arbeitsvermittlung hat man mit Landesgesetz auf die Bevorzugung der einheimischen ortsansässigen Arbeitskräfte verzichtet. Außerdem hat man beispielsweise nicht von einem den Staat bindenden Raumordnungsplan sowie von der Notwendigkeit des Einverständnisses des Landes bei
staatlichen Vorhaben Gebrauch gemacht. Auch auf den echten Schutz der verbliebenen Südtiroler Kulturlandschaft wurde verzichtet. Man hat die Zerstörung
der bestehenden Südtiroler Kulturlandschaft sogar in aller Form gesetzlich geregelt, und zwar mit Gesetz, welches im August vorigen Jahres in Kraft getreten
ist.
All das, was Riz und ich zusammen in 40 Jahren an Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut, die das Paket 100prozentig auf dem Papier durchgeführt haben, aufgebaut haben, wurde systematisch zunichte gemacht bzw. aufgegeben. Dies gilt auch für den Proporz. Ich kann leider nicht alles aufzählen. Aufgrund der Verfassungsreform, mit der sich derzeit die sogenannte Bicamerale befaßt, bleiben uns nur noch die ausgehöhlte Autonomie
und höchstens 2 Drittel der Finanzen, die wir jetzt erhalten. In dieser Verfassungsreform der Bicamerale steht nämlich, daß alle Regionen gleich behandelt
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werden müssen. Das ist das Ende vom Lied! Wir wissen, daß die Bicamerale
vorgesehen hat - dies war bisher nicht enthalten, kommt aber sicher in die neue
Verfassung hinein -, daß der Staat auf jeden Fall die Gesetzgebung für alle Angelegenheiten, die von vorwiegendem nationalen Interesse sind, behält, ganz
gleich, ob sie Sachgebiete betreffen, die zur ausschließlichen Gesetzgebung
der Regionen mit Spezialstatut gehören. Der Staat kann morgen hergehen und
sagen, daß das bisherige Militärgelände - um es so zu nennen - von nationalem
Interesse ist. Er könnte das Behalten dieser Gelände trotz Artikel 68 mit Gesetz
neu beschließen, weil es ja in nationalem Interesse ist. Südtirol hat nach den
Regionen Friaul und Sardinien am meisten Militärliegenschaften, wo entweder
Bunker, Munitionsdepot usw. bestehen. Deswegen ist es wichtig, daß jetzt nicht
abgewartet wird, bis sich Rom die Sache vielleicht noch einmal überlegt. Wir
müssen Gebrauch machen von dem, was der neue durchführende Artikel 1 des
Gesetzesdekretes vom 11. Jänner 1997 Absatz 5 ausdrücklich sagt, und zwar,
daß diese Liegenschaften in den Regionen mit Spezialstatut sowie in den autonomen Provinzen Trient und Bozen auf das Vermögen dieser Regionen und
Provinzen übergeführt werden, so wie es im Autonomiestatut steht.
Für die anderen Regionen ist gesetzlich vorgesehen, daß die Liegenschaften gegen “gutes” Geld abgetreten werden müssen. Nur für die Regionen
mit Spezialstatut ist eine Ausnahmebestimmung gemacht worden, beispielsweise im Aostatal. Die Bestimmungen in den Autonomiestatuten sind ja Bestimmungen eines Verfassungsgesetzes und können nur mit Verfassungsgesetz abgeschafft werden. Die Ausnahmebestimmung besagt, daß ihnen die
Liegenschaften unentgeltlich abgetreten werden müssen: “Sono trasferiti al
patrimonio dei predetti enti.” So steht es im Autonomiestatut.
Die Aostaner haben mit Rom verhandelt und vereinbart, welche Liegenschaften übergehen. Dies müßte jetzt auch bei uns getan werden. Diese
Gelegenheit müßte wahrgenommen werden. Ansonsten kann passieren, daß
das Ganze aufgrund der Verfassungsreform der Bicamerale - “in nationalem Interesse” - zunichte gemacht wird. Man könnte es dann so auslegen, daß in der
neuen Verfassung drinnen stehen würde, daß dort, wo das nationale Interesse
auf dem Spiele steht, der Staat auf jeden Fall Gesetze machen kann, die auch
bestehende Verfassungsgesetze überwinden können. Bisher war diese Bestimmung ja nicht enthalten. Wenn diese Bestimmung jetzt in die Verfassung
eingefügt wird, nämlich, daß der Staat im nationalen Interesse Rechte ausüben
kann, die auch die Rechte der Regionen überwinden, dann wird es nach einem
Jahr heißen, daß diese Liegenschaften, auch wenn sie entmilitarisiert sind,
nicht abgetreten werden. Es kann aber auch heißen, daß gewisse Liegenschaften in nationalem Interesse sind und nur einige abgetreten werden, weil sie
wirklich nicht mehr gebraucht werden. Wir treten sie sozusagen um “gutes”
Geld ab. Wir wissen ja, daß die heutige Regierung um jede Milliarde, die notwendig ist, ringt. Der Staat braucht das Geld “per entrare in Europa”, wie Prodi
immer wieder sagt. Die Regionen haben genug Geld. Also sollen sie den Staat
dafür, daß sie die Liegenschaften bekommen, bezahlen. Dies gilt auch für die
Regionen mit Spezialstatut. Somit würden Tausende von Milliarden in die
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Staatskasse gelangen. Es ist ja eine eigene Steuer eingeführt worden, sprich
die Europasteuer, “per entrare in Europa”. Man stellt sich natürlich die Frage:
Warum soll man die Regionen mit Spezialstatut nicht zwingen, die Liegenschaften zu bezahlen, wenn sie diese schon erhalten?
Wenn man mit dem Staat verhandeln will, so wie es die Aostaner nach
dem Urteil getan haben, muß man das Gesetz abschaffen. Ansonsten kann es
heißen: “Ihr habt ein Gesetz gemacht, welches besagt, daß Ihr zahlen wollt.”
Warum sollte der Staat darauf verzichten? Der Einwand, den Landesrat Kofler
damals vorgebracht hat, der Handel von 1991 würde rückgängig gemacht, gilt
nicht. Dieser Tauschhandel kann gar nicht rückgängig gemacht werden. Er ist
zuerst ohne Gesetz und anschließend mit Gesetz bekräftigt und durchgeführt
worden. Die Abschaffung des Artikels 42 ist nicht rückwirkend. Dies gilt, sobald
das Gesetz in Kraft tritt, März oder April 1998. Wenn es heute heißt, daß es
noch zu überlegen ist und mit dem Staat verhandelt werden muß, dann bedeutet das, daß man nicht rechtzeitig von einem Recht Gebrauch macht. Der Staat
wird geltend machen, daß wir ein Gesetz haben, das uns zwingt, ihm Geld zu
geben. Der Staat wird schon davon Kenntnis nehmen. Warum sollte er dies
auch nicht tun? Es sieht so aus, als sei die autonome Provinz Bozen so großzügig, die Liegenschaften entsprechend zu bezahlen. Der Staat braucht ihr diese sozusagen nicht zu schenken.
Ich hoffe, daß hier von einem klipp und klar im Autonomiestatut und in
einem staatlichen Durchführungsgesetz, welches jetzt ein Jahr alt ist 11. Jänner 1997 -, eingeräumtes Recht Gebrauch gemacht wird. Danke!
KLOTZ (UFS): Kollege Benedikter hat das Anliegen mit sehr viel Einsatz dargelegt. Allerdings habe ich nicht nur wegen der jetzigen Beteiligung
bzw. Aufmerksamkeit, sondern schon seit Jahren den Eindruck, daß man entweder alles schleifen lassen bzw. man nicht darüber reden will oder daß einem
weder die Tragweite, noch der Wert der Liegenschaften, noch der historische
Hintergrund bewußt ist. Auch das Kapitel “Militärareal und Militärstrukturen”
muß im Zusammenhang mit den Enteignungen sowohl in den Jahren des Faschismus als auch in den sogenannten ersten demokratischen Nachkriegsjahren gesehen werden. Natürlich muß man die Ereignisse auch miteinbeziehen, wenn man dieses gesamte Anliegen bzw. die gesamte Problematik
betrachtet. Wir haben uns im Zusammenhang mit den Vorgängen in der Industriezone darüber gewundert, daß man nicht daran denkt, Gerechtigkeit zu verlangen und um diese zu kämpfen. Die früheren Eigentümer haben damals gute
landwirtschaftliche Gründe sozusagen für ein Butterbrot abtreten müssen. Sie
sind enteignet worden. So, wie man diese Tatsache nicht wahrhaben will, so
will man offensichtlich jetzt nicht mehr darum kämpfen, daß man diese Areale,
Gebäude usw. zurückbekommt, wie es im Autonomiestatut festgeschrieben ist.
Natürlich bedarf es des Kampfes und des Streitens mit dem Staat. Es ist ja
ganz klar, daß der Staat versucht, da und dort etwas abzuknöpfen, etwas umsonst zu bekommen oder Profit aus etwas zu schlagen. Aber dafür muß man
kämpfen! Nur sehe ich von diesem Kampfgeist weit und breit überhaupt nichts.
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Man muß ganz einfach mit Befremden feststellen, daß offensichtlich diejenigen,
die die Verantwortung tragen und die Möglichkeit haben, dafür zu kämpfen, die
Tragweite nicht begreifen. Sie begreifen nicht, was dies für Südtirol bedeutet.
Wenn man gar nicht den Versuch unternimmt, darum zu kämpfen, dann hat
man den Kampf von vorne herein verloren. Wenn man hier nicht mit vollem
Einsatz an die Sache herangeht, hat man bereits verloren. Wenn man mit vollem Einsatz dafür eintritt, dann “kann” man die Sache verlieren. Aber wenn man
erst gar nicht darum kämpft, dann hat man das Ganze von vorne herein verloren und verschenkt.
Kollege Benedikter hat die Situation sehr ausführlich geschildert. Er
hat sowohl das Staatsgesetz, als auch das Autonomiestatut zitiert. Er hat das
Landesgesetz genau dargelegt, dessen Artikel 42 mit dieser Maßnahme abgeschafft werden soll. Dies muß man im gesamten Zusammenhang betrachten
und es als ein Stück Gerechtigkeit empfinden. Es darf uns nicht gleichgültig
sein, was hier vor sich geht. Ich weiß nicht, was wir noch unternehmen könnten,
um das Ganze in Erinnerung zu rufen und dessen Tragweite zu verdeutlichen.
Es geht nicht nur um 2/3 Stückchen Grund oder um 2/3 Gebäude. Es geht hier
um sehr viel mehr!
Wir wissen, daß in den letzten Jahren einige Kasernen in einem
Tauschverfahren übergegangen sind. Wir haben einerseits von den
220 Wohnungen, andererseits von den 300 Wohnungen gehört. Diese Meldungen konnte man ja überall lesen. All das bedeutet verschenktes Kapital, verschenkter Grundbesitz, verschenkte Strukturen und verschenkte Gelder. Gerade weil die Landesregierung im sozialen und kulturellen Bereich um jede Lira
herumknausert und letzthin sogar bei den Schülerbeförderungsbussen sparen
muß, verstehe ich nicht, weshalb man in dieser Sache, wobei es um viele Milliarden Lire geht, alles schleifen bzw. - auf gut Tirolerisch - alles “glagglen” läßt.
Dies sei so gemacht und man wolle jetzt nicht neu verhandeln, heißt es. Ich
weiß nicht, ob es Trägheit oder Unfähigkeit ist, zu erkennen, was hier an Kapital
und Vermögen auf dem Spiel steht! Ich wünschte mir, daß es in diesem Punkt
soviel Einsatz gäbe, wie ihn die Landesregierung und vor allem der Landeshauptmann in anderen Punkten zeigen, beispielsweise hinsichtlich der Universität, Ötzi-Museum, Bergzoo und dergleichen mehr. Hier soll man einmal kämpfen! Hier soll man es darauf ankommen lassen! Natürlich bedarf es des großen
Einsatzes und auch einer längeren Zeit. Aber, wenn man sich nicht darauf einläßt, hat man von vorne herein verloren. Das wäre sehr schade. Es geht nicht
um die weiß Gott wievielen Wohnungen, die abgetreten und gebaut wurden,
sondern um Kapital der Zukunft. Es geht auch um Kapital und Gründe der zukünftigen Generation. Wir müssen heute für die nächste Generation kämpfen,
wenn wir wollen, daß auch sie etwas für die Erhaltung der Heimat, unseres
Landes, aber auch unserer Kulturgründe und unserer Strukturen tut. Diese Liegenschaften befinden sich schließlich auf unserem Grund und Boden und sind
zu einem großen Teil mit unseren Steuergeldern gebaut worden. Infolgedessen
müssen wir unser Recht geltend machen und vor allem als einen Akt der Wiedergutmachung und der Gerechtigkeit sehen.
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LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich möchte in kurzen Worten auch
meine Meinung zu diesem Thema kundtun, auch weil ich mehrere Anfragen
sowie Beschlußanträge dazu eingereicht habe, die aber alle aus einer Begründung heraus, die ich nicht verstehe, abgelehnt wurden. Man kann das Thema
wirklich von verschiedenen Seiten angehen. Zum einen ist es die mögliche, aber nicht wahrgenommene Wiedergutmachung. Zum anderen sind es wirtschaftliche Überlegungen, die bereits von meinen Vorrednern angeschnitten
wurden.
Man muß sich einmal vor Augen führen, was es bedeutet, wenn in einem Land wie Südtirol, wo der Kulturgrund so knapp bemessen ist, derartig
große Areale ungebraucht daliegen, andererseits aber Gründe ausgewiesen
werden müssen. Wir haben Betriebe, die außer Landes gehen müssen, weil der
Grund bei uns zu teuer ist oder sie keinen bekommen. Für Wohnbauzonen gilt
dasselbe. Erklären Sie diesen Zustand einem Bürger! Die Tauschverträge, die
das Land gemacht hat, waren für mich schon schlimm genug, aber sie sind nun
mal geschehen. Man könnte jetzt ohne weiteres hergehen und diese als einmalige Akte der Nachgiebigkeit oder aus welchen Gründen auch immer bezeichnen. Jetzt gehen wir her und nehmen alle Zuständigkeiten wahr, die wir haben,
und machen in diesem Sinne Druck. Diese Gründe bräuchten wir ja auch.
Ich erinnere nun an ein Beispiel, welches derzeit aktuell ist: Franzensfeste. Das Wipptal ist ein strukturarmes Gebiet. Die Bürgermeister und Bezirksgemeinschaften machen sich Gedanken, wie man dieses Areal für die Allgemeinheit nutzen könnte. Es ist ein Munitionsdepot. Es gibt auch einen Vorschlag, der schon älter ist, daß man ein zentrales Munitionsdepot in Südtirol errichten soll und alle anderen auflassen, aber dann auch wieder der Allgemeinheit zur Verfügung stellen soll. Franzensfeste, das ein Riesenareal ist, woraus
man wirklich die unterschiedlichsten Dinge machen könnte, wäre die Voraussetzung, einen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Impuls für dieses Gebiet zu geben. Aber man müßte über die Liegenschaft verfügen! Wenn man natürlich so vorgeht, wie es die Landesregierung bisher getan hat, dann werden
wir uns diese wahrscheinlich nicht leisten können. Diese Liegenschaft müßte
der Öffentlichkeit zurückgegeben werden.
Ich habe schon im Zuge der Haushaltsdebatte einen Beschlußantrag
eingebracht, in dem ich gefordert habe, daß die ursprünglichen Besitzer in den
Genuß der enteigneten Gründe und Liegenschaften kommen. Ich habe den
Völkerrechtler Dr. Felix Ermacora zitiert, der völkerrechtlich nachgewiesen hat,
wie es auch in anderen Gegenden passiert. Warum soll denn dies bei uns nicht
gelten? Mittlerweile gibt es auch ein von Kollegen Benedikter zitiertes Staatsgesetz, das uns die Möglichkeit öffnet, auch anders vorzugehen, ganz abgesehen von Artikel 68 des Autonomiestatutes. Ich verstehe wirklich nicht, weshalb
wir so kostbaren Kulturgrund verschenken und ihn nicht nutzen.
Was die Wohnungen anbelangt, möchte ich feststellen, daß ich diesen
Tausch nie verstanden habe, und zwar aus folgenden zwei Gründen. Erstens
bekommt das Heer Wohnungen. Es braucht die militärischen Anlagen nicht
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mehr, also zieht es ab. Wofür braucht es dann die Wohnungen? Zweitens kann
das Heer die Wohnungen ohne jegliche Baukonzession bauen. Diese brauchen
sich weder an den Bauleitplan zu halten, noch benötigen sie eine Baukonzession. Der Bürger muß wegen 10 Zentimeter, weil er ein Fenster versetzt, eine
Baukonzession beantragen. Das Militär hingegen kann ganze Häuser bauen.
Erklären Sie das dem “Otto-Normalverbraucher”, sprich dem einfachen Bürger
von der Straße! Hier handelt es sich um eine Ungerechtigkeit sondersgleichen
und um eine Ungleichbehandlung vor dem Gesetz. “Warum? Sind sie schöner?”, fragen sich die Leute. Das verstehen sie nicht. Diese 3 Tauschverträge 2 davon sind ja schon durchgeführt, 1 ist noch in Durchführung - sind bereits
über die Bühne gegangen. Das ist eine Sache. Aber jetzt sollte man schon hergehen und einen klaren Zustand herstellen. Ich bin selbstverständlich damit
einverstanden, Artikel 42 abzuschaffen und eine neue rechtliche Regelung festzulegen, aufgrund derer wir auf diese ungenutzten und vom Staat nicht mehr
gebrauchten Liegenschaften und Gründe zurückgreifen können.
ZENDRON (GAF-GVA): I presentatori propongono di abrogare
l’articolo 42. Poi però non capisco come si regola la materia. Personalmente
sono dell’opinione che le aree che sono state occupate, per insediamenti di tipo
militare soprattutto, di cui vediamo che grazie a Dio c’è sempre meno bisogno e
speriamo che ce ne sia sempre meno bisogno in futuro, mi sembra giusto che
queste aree vengano restituite ai legittimi proprietari, che non è la Provincia ma
i comuni, perché sono i comuni che hanno ceduto, magari un secolo fa, i loro
terreni. L’obiettivo giusto secondo me sarebbe quello di arrivare ad un recupero
della proprietà da parte dei comuni in particolare, visto che le situazioni individuali sono andate cambiando. Non credo che sia un atto di giustizia ritornare
la proprietà individuale quando passano molti e molti decenni, ma questa è una
questione che non vorrei approfondire. In ogni caso a me sembra che questo
dovrebbe essere l’obiettivo di questa operazione.
Quello che non capisco è come l’abrogazione dell’articolo 42, che evidentemente cerca di contemperare nella soluzione trovata nella legge lo stato
dei rapporti pratici tra lo Stato e la Provincia, influirebbe su questo obiettivo.
Questo non mi è del tutto chiaro. Se si abroga questo articolo che definisce in
base a quali condizioni la Provincia di Bolzano acquisisce le proprietà demaniali
ecc. come può avvenire poi questa cessione sicuramente giusta in mancanza di
questo articolo?
Comunque un aspetto importante è che secondo me non è un atto
forse utile che le proprietà vengano date alla Provincia e non ai comuni. Già la
regolamentazione della presente legge di cui l’articolo si vuole abolire, al
comma 4 dice: “La Giunta provinciale, sentiti i comuni territorialmente interessati, provvede alla modifica della destinazione urbanistica delle aree acquistate
ai sensi del presente articolo”. Dovrebbero essere i comuni a dire la loro. Vorrei
comunque sentire dall’assessore Kofler cosa comporta, anche alla luce dei
cambiamenti che avvengono anche attualmente in Italia nei rapporti con le regioni e le province, o come la situazione è mutata, però ripeto che nella re-
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golamentazione all’articolo 42 sicuramente sono contenuti degli aspetti che
sono il risultato di trattative di rapporti che non possono essere ignorati completamente. Nel momento in cui viene soppressa questa definizione in qualche
modo vanno comunque regolamentati. Questo articolo poteva essere sostituito,
ma la semplice abrogazione credo che lascerebbe aperti dei problemi che bisognerebbe prima risolvere.
VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN:
Dr. SABINA KASSLATTER-MUR
PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE:
PRÄSIDENTIN: Abgeordneter Montefiori, Sie haben das Wort.
MONTEFIORI (Rinnovamento Italiano): Mai come in questo caso i
colleghi Benedikter e Klotz stanno sbagliando. Ciò si evince tra l’altro dalla relazione, che potrebbe essere definita la lettera di accompagnamento
dell’articolo 1, perché non dice niente se non che in aula il dott. Benedikter ci
fornirà un’approfondita presa di posizione con la quale ci spiegherà perché
vuole togliere la possibilità a cooperative edilizie formate da militari in servizio o
in quiescenza la possibilità di disporre del 5% delle aree dismesse dalle caserme.
Praticamente qui si chiede che l’articolo 42 venga abrogato. E’ di una
freddezza che fa venire in mente una letteratura deteriore chiamata “Sturmtruppen”. E’ una dimostrazione di concisione che meriterebbe migliori mete che non
questa, perché probabilmente voi non avete neanche in mente cosa comporta.
Gente che ha lavorato per tutta la vita senza avere neppure la possibilità di
potersi fermare più di un certo periodo in un luogo, arriva in provincia di Bolzano e ci vive 5, 6 o 7 anni, ha l’opportunità, essendo un “ricchissimo” statale,
di far parte di una cooperativa perché non arriva a godere dei mutui provinciali
perché non è un poverissimo contadino, la Giunta provinciale che acquisisce
terreni vastissimi come in genere sono quelli del demanio militare, per esempio
penso alla caserma Bosin di Merano che è molto grande, la Provincia la può
usare, e si vuole impedire a delle cooperative di cittadini che non hanno nulla
da rimproverarsi rispetto agli altri, di avere a loro disposizione il 5% di quegli
spazi, e noi glielo vogliamo togliere. Sinceramente non riesco a trovare nessun
motivo valido per impedire che dei cittadini che hanno onorevolmente servito la
comunità, non dico la patria o la nazione, non possano godere di questi minimi
trattamenti di favore. Da una parte abbiamo delle aree demaniali molto vaste
che vengono cedute alla Provincia, dall’altra parte ci sono delle fette di territorio
molto piccole che vengono date a queste cooperative che le comprano e ci
possono costruire le loro abitazioni, per poter continuare a vivere nel luogo dove hanno lavorato magari gli ultimi dieci anni della loro vita lavorativa.
Tenete presente che in altre zone d’Europa, e penso al Piemonte, fino
a pochi anni or sono ogni volta che venivano costruiti alloggi di edilizia popolare, il 15% veniva riservato alle forze dell’ordine, perché si riteneva che non
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fossero in grado, in tempi brevi, di risparmiare quanto bastava per farsi un alloggio. Qui siamo in tutt’altro ordine di ragionamento. Sono aspetti diversi, però
spero che questo Consiglio non voglia votare quest’unico articolo perché
sarebbe una grave ingiustizia nei confronti di una parte della popolazione che è
svantaggiata, e che attraverso questo articolo 42 potrebbe avere la soddisfazione di avere una casa dopo una vita passata in un appartamento non di
proprietà.
Respingerò questa legge proposta dai colleghi Benedikter e Klotz.
PRÄSIDENTIN: Abgeordneter Benedikter, Sie haben noch im Rahmen der Diskussion 10 Minuten Redezeit und anschließend 30 Minuten für die
Replik zur Verfügung. Herr Benedikter, bitte.
BENEDIKTER (UFS): Ich verstehe, daß Carabiniere Montefiori sagt,
daß Staatseigentum nicht hergegeben werden darf. All das, was er jetzt vorgebracht hat, hat mit dem Gesetz absolut nichts zu tun. Im Autonomiestatut steht,
daß die Liegenschaften des Staates, die er nicht mehr braucht, sprich die entmilitarisierten Liegenschaften, auf die Regionen und Provinzen übergehen, weder auf Gemeinden noch auf Genossenschaften. Die Region bzw. in unserem
Fall die Provinz kann dann verfügen, daß alles auf die Gemeinden übergeht.
Aber die Genossenschaften haben ja nicht auf Staatseigentum gebaut. Das hat
doch gar nichts damit zu tun! Die Genossenschaften konnten nicht auf bisherigen militärischen Liegenschaften bauen. Lesen Sie Artikel 1 Absatz 5 des Gesetzesdekretes Nr. 3 vom 11. Jänner 1997! Dort heißt es, daß diese Liegenschaften unentgeltlich, im Sinne des Artikels 68 des Autonomiestatutes, auf die
Regionen und Provinzen übergehen. Die Provinz kann dann festlegen, daß beispielsweise 5 Prozent an die Genossenschaften und das übrige an die Gemeinden geht. Aber dies ist Sache der Regionen oder Provinzen, auf welche
die Liegenschaften übergehen. Diese können darüber verfügen, irgendeinen
Prozentsatz den Genossenschaften oder den Gemeinden zuzuteilen. Dabei
handelt es sich um eine nachträgliche Angelegenheit. Zuerst haben wir das
Recht, daß die entmilitarisierten Liegenschaften auf uns übergehen.
Frau Zendron hat die Frage gestellt, wie dies vor sich gehen soll. Zuerst wird - wie im Aostatal - auf Verwaltungsebene vereinbart, was übergeht.
Danach erfolgt ein Dekret - ein Ministerialdekret oder Dekret des Präsidenten
der Republik, das ist Nebensache -, welches den Übergang verfügt. Die Provinz
kann anschließend auch mit Gesetz regeln, wie es diese Liegenschaften ...
Selbstverständlich könnte die Provinz auch folgendes sagen: “In erster Linie
haben die ursprünglichen Eigentümer Recht auf das Bunkergelände.” Ich lebe
in der Nähe eines Bunkers. Bei den Überetscher Bunkern war damals die zweite Verteidigungslinie. Die erste Linie war Brenner und Reschen. Während Mussolini und Hitler an der Macht waren, wurde eine zweite Verteidigungslinie mit
Bunkern usw. südlich von Bozen gebaut. Selbstverständlich hätten die Eigentümer gerne, daß sie dieses Gelände, das noch bewirtschaftbar ist - Obstwiesen -, zurückbekommen. Aber das ist eine Frage der Provinz, die aufgrund des
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Autonomiestatutes das Recht hat, zu entscheiden, wer diese Liegenschaften
erhält, die ursprünglichen Eigentümer oder wer immer. Dies wäre Sache der
Provinz, welche es gesetzlich regeln müßte.
Hier geht es aber darum, die Verpflichtung der Provinz gegenüber
dem Staat abzuschaffen, daß sie, falls etwas übergeht, dies bezahlt. Darum
geht es ja! Was die Provinz dann mit diesen Liegenschaften tut, kann sie mit
Gesetz regeln. Abgeordnete Zendron hat gesagt, daß sie die Gemeinden bekommen müssen. Aber in erster Linie müßte man sich schon fragen, ob nicht
die ursprünglichen Eigentümer Interesse daran haben bzw. ob sie damit noch
etwas anfangen können. Ich meine jetzt in dem Sinne, daß es noch landwirtschaftlich nutzbar ist. Das meiste befindet sich ja im landwirtschaftlichen Grün,
im Wald oder auch im alpinen Grün. Mit den Genossenschaften und diesen
5 Prozent hat dies überhaupt nichts zu tun! Die Genossenschaften konnten
auch bisher nicht auf Militärgelände bauen. Sie haben nicht geltend machen
können, daß sie Anrecht auf 5 Prozent dieses Geländes hätten. Aufgrund des
Artikels 68 des Autonomiestatutes und aufgrund des Staatsgesetzes vom
11. Jänner 1997 muß die Provinz diese Liegenschaften beanspruchen. Der
Staat kann es nicht geben, wem er will. Die Provinz muß es beanspruchen und
wird im Sinne einer gerechten Nutzung darüber verfügen. Man kann nicht sagen: “Ha lavorato gente che ha lavorato per tutta la vita.” Was hat denn das
damit zu tun? Die Provinz hat Recht darauf, daß das Gelände auf sie übergeht.
Dann kann sie es selbstverständlich denjenigen zuweisen, die inzwischen irgendein Interesse, das rechtlich anerkannt wird, gewonnen haben, so daß von
einer “grave ingiustizia” überhaupt keine Rede ist. Daß der Staat diese Liegenschaften nicht hergeben darf, klingt wie eine Ausrede. Ich habe hier das
Staatsgesetz, welches ausdrücklich besagt, daß die Liegenschaften übergehen.
Den Regionen mit Normalstatut müssen diese Liegenschaften zum Unterschied
zu den Regionen mit Spezialstatut gegen Bezahlung abgetreten werden. Ich
war ja Mitglied der 9er Kommission, die das neue Autonomiestatut aufgrund
des Paketes neu formuliert hat. Wir sowie die anderen Regionen haben dies mit
Spezialstatut erreicht. Also müssen die Liegenschaften auf die Regionen bzw.
auf die autonomen Provinzen übergehen. Diese werden dann nach Recht und
Gerechtigkeit entscheiden, wer dieses Gelände bekommt.
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
Dott. UMBERTO MONTEFIORI
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
PRESIDENTE: Ha chiesto di intervenire il collega Ianieri, ne ha facoltà.
IANIERI (I Liberali - Unione di Centro Liberale): Ho seguito con
molta attenzione quello che ha detto il collega Benedikter. Innanzitutto vorrei
capire come si armonizza il decreto legge 11.1.1997 n. 3 con l’articolo 42 della
legge provinciale n. 27 del 20.12.1993. Diceva che lo stato deve cedere questi
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terreni alle province autonome di Trento e Bolzano in base al disposto del
comma 114 dell’articolo 3 della legge 662/ 1996. Il comma 114 prevede che i
beni vengono eventualmente trasferiti dallo Stato al patrimonio degli enti territoriali. In questo caso quindi devono essere identificati nei comuni più che nelle
province di Trento e Bolzano, o eventualmente nei comprensori. Fermo restando questo, mi voglio fermare all’articolo 42, di cui si chiede l’abrogazione,
per dire che questo articolo è corretto, perché la proprietà dello Stato autorizza
la Giunta provinciale ad acquistare dal Ministero questi beni attraverso il pagamento in permuta o costruzione di alloggi che devono andare a beneficio del
personale militare in servizio, di cooperative di personale militare in servizio, e
di personale militare in quiescenza. A questi, che hanno fissato la loro residenza in provincia di Bolzano, perché magari hanno i figli nati in provincia di
Bolzano, interessi vari in provincia di Bolzano, vogliamo togliere l’alloggio?
Sono nettamente contrario all’approvazione del disegno di legge che è stato
presentato. Poi bisognerà andare a vedere se con la finanziaria del 1997 effettivamente qualche cosa è cambiata per quanto concerne il trasferimento di
questi beni ai comuni o alla provincia stessa. Bisogna vedere cosa prevede il
comma 86 di questo articolo 3 che ora non ho a portata di mano. Ma mi fermo
alla semplice richiesta di abrogazione dell’articolo 42 dicendo che voterò contro.
BOLZONELLO (UNITALIA): Vorrei dare un altro tipo di lettura a
questa proposta e anche all’articolo 42 oggetto della discussione. Detto che,
senza fare della demagogia, come alcuni colleghi che mi hanno preceduto, circa le necessità che indubbiamente hanno tutti coloro i quali hanno prestato servizio nei corpi militari o in semplici amministrazioni dello Stato, diritto che hanno
anche ad avere non solo un alloggio di servizio ma che possa diventare definitivo all’atto della cessazione del rapporto di lavoro con lo Stato o con una delle
Unione Europea amministrazioni, credo invece che vada fatto un ragionamento
a monte. Ancora una volta lo Stato dimostra una certa carenza, un’assenza di
programmazione nella dismissione delle proprie aree. L’articolo 42 parla di aree
e beni demaniali di proprietà del Ministero della Difesa. E’ evidente che nel quadro di altre amministrazioni possono essere delle necessità. A me risulta
incomprensibile già il fatto che il Ministero della difesa, qualora decida che un
determinato bene non è più di suo utilizzo normale, posa cederlo senza aver
preventivamente comunicato alle altre amministrazioni questa cessione.
Ho avuto occasione di parlare una volta con il Commissario del Governo lamentando questa disfunzione, cioè che una amministrazione non sa che
l’altra amministrazione avrebbe necessità di una caserma, che sta dismettendo
il Ministero della Difesa. In particolare mi riferivo alla Polstrada di Malles, priva
della caserma quando nella stessa cittadina veniva dismessa una caserma militare. Pare che la mano destra dello Stato spesso e volentieri non sappia quello
che fa la sinistra, e in questo ha facile gioco la Provincia di Bolzano nell’andare
ad appropriarsi di tutti quelli che sono beni del demanio dello Stato che secondo me dovrebbero rimanere dello Stato. Anche lo Stato stesso dovrebbe,
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come faceva fino agli anni 70, costruire in proprio le abitazioni e gli alloggi che
poi dovrebbero diventare di servizio badando all’ottica del riscatto, perché nulla
ha vietato fino al 1972 che molti alloggi dello Stato fossero ceduti a propri
dipendenti con l’istituto del riscatto.
Non è solo la provincia di Bolzano che va criticata, ma l’articolo 42
comunque non è condivisibile. Ciò non toglie che avrebbe dovuto dare alcune
riposte che non è riuscito a dare, perché è vero che anche la riserva della superficie a cooperative di dipendenti il Ministero della Difesa è servito per dare le
risposte che queste persone si aspettavano. Purtroppo vi è una carenza da parte dello Stato che viene dimostrata nella finanziaria del 1996 e nella legge che è
allegata alla documentazione fornitaci dall’ufficio legislativo, per cui questi beni
immobili sono ceduti alle province di Bolzano e Trento in cambio di permute. Il
problema è di più ampio respiro e coinvolge in prima persona le varie amministrazioni dello Stato.
BENUSSI (AN): In analogia con quanto hanno detto i colleghi che mi
hanno preceduto, contrari a questo disegno di legge, confermo quanto già espresso in commissione. Tenuto conto che i terreni ormai sono passati alla
Provincia, e noi avevamo espresso a suo tempo un parere leggermente diverso
perché certi terreni avremmo gradito che fossero stati adibiti a costruzioni con
particolari usi, cioè case in affitto a funzionari statali di qualsiasi categoria che,
essendo soggetti a trasferimento, non possono sistemarsi in case di affitto privato, perché normalmente i tempi sono troppo brevi, quindi è difficile che trovino sul libero mercato se non a prezzi esorbitanti a cui non potrebbero far fronte.
In secondo luogo è sempre stato auspicato il fatto che funzionari che svolgono
servizio duraturo qui e che trovano poi la necessità di restare definitivamente in
questa provincia, come ho fatto io, anche se non ero funzionario statale, che ho
deciso di sistemarmi qui in questo territorio che apprezzo tantissimo per quello
che può offrire come natura, convivenza ecc., abbiamo questa possibilità.
Già in commissione quando si è trattato di passare i terreni alla Provincia avevamo espresso concetti analoghi. Questa richiesta di abrogazione
dell’articolo 42 non ci può trovare consenzienti per motivi analoghi a quelli detti
dall’assessore Kofler in commissione. Leggo quanto è stato scritto sul verbale
di commissione: “Alla seduta ha partecipato anche l’assessore Kofler, il quale è
intervenuto sul disegno di legge affermando che non ha senso privare della
base giuridica i contratti stipulati tra il Ministero della difesa e la Provincia. Le
nuove trattative in corso con lo Stato sull’acquisizione delle aree militari hanno
fatto emergere nuovi aspetti e pertanto è meglio attendere i risultati senza percorrere gli eventi.” Cosa che poi si è verificata e che ha dato soddisfazione a
quelle che erano le richieste locali. Riteniamo che sia il caso di mantenere la
legge invariata e di non dare l’assenso a questo disegno di legge.
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KOFLER (Landesrat für Hochbau und Technischer Dienst, Straßenbau und Entsorgungsanlagen, Bauten- und Vermögensverwaltung, Informationstechnik, Raumordnung - SVP): Herr Präsident, werte Kolleginnen
und Kollegen! Ich werde sehr kurz sein. Wir haben im Landtag schon des öfteren über dieses Thema gesprochen. Ich möchte noch einmal wiederholen, daß
es 2 Tauschverträge mit der Militärverwaltung gibt, und zwar zwischen dem
Land und zwischen dem Verteidigungsministerium. Diese beiden Tauschverträge sehen vor, daß Gründe des Militärs an das Land abgetreten und im Gegenzug für das Militär auf Staatsgrund Dienstwohnungen gebaut werden. Eine zusätzliche Regelung, die im Artikel 42 des Landesgesetzes Nr. 27 von 1993 angesprochen wird, sieht vor, daß ein kleiner Prozentsatz der Flächen, die dem
Land übertragen werden, für die Zuweisung an Genossenschaften, die sich aus
Angehörigen der Streitkräfte bildet, vorbehalten wird. Diese Regelung ist vor allem Stein des Anstoßes. Es ist aber so, daß - ob es einem paßt oder nicht - eine Grundregel “pacta sunta servanda” heißen muß. Wir haben nun diese beiden Tauschverträge in Kraft. Sie bringen ihre ersten Früchte. Ich verweise darauf, daß derzeit auf der Rispoli-Siracusa-Kaserne am Bozner Boden die Infrastrukturierungsarbeiten sowie die Bauarbeiten für einheimische zugewiesene
Betriebe angelaufen sind. Auf dem Areal der Mignone-Kaserne in der ClaudiaAugusta-Straße in Bozen Oberau läuft derzeit die Erstellung des Durchführungsplanes für öffentliche Einrichtungen und Wohnbauten. Es sind also ganz
konkrete Fortschritte der Neunutzung und Wiedernutzung von nicht mehr verwendeten Militärarealen möglich geworden, die selbstverständlich vor allem
den Städten, die es betrifft, nämlich Bozen und Meran - letztere durch das Areal
der Bosin-Kaserne -, zugutekommen.
Ich glaube, daß dies insgesamt eine sehr gute Operation war. Die Behauptung des Prinzips, daß alles sowieso umsonst auf das Land per Gesetz
übergehen mußte, hat in den 20 Jahren, seitdem sie aufgestellt und vor allem
vom Kollegen Benedikter immer wieder wiederholt wurde, dazu geführt, daß in
einem Militärareal in Schlanders, welches schon vor längerer Zeit ausersehen
war, eine Schule beherbergt wurde. Dort stehen jetzt eine Carabinieri-Kaserne
und eine Finanzkaserne neu drinnen. Dies war das Resultat der Politik, die Kollege Benedikter verfolgt hat. Wir haben uns etwas bescheidener gegeben und
haben folgendes gesagt: Wenn wir im Sinne einer pragmatischen Vorgangsweise für die Wiedergewinnung und für die stadtinterne Entwicklung zumindest
etwas erreichen, dann ziehen wir dies vor.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal in Erinnerung rufen, daß im Artikel 68 leider Gottes auch nach der Neudiskussion des ersten
Autonomiestatutes, also nach der Paketdiskussion, immer noch die Bestimmung enthalten ist, daß die Provinzen für die in ihre Zuständigkeit fallenden
neuen Sachgebiete die Nachfolge des Staates antreten. Dieser einschränkende
Satz ist im Sonderstatut der Region Aosta nicht enthalten. Das weiß Kollege
Benedikter ganz genau. Da gibt es rein von den Grundlagen her eine unterschiedliche gesetzliche Regelung, die bisher natürlich auch einen Übergang
samt und sonders erschwert hat. Wir wissen, daß sich auch neue Entwicklun-
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gen durch die letzten Finanzgesetze des Staates abzeichnen. Allerdings ist es
derzeit so, daß neue Abtretungen ohne Gegenleistung nicht in Aussicht stehen
und Abtretungen mit Gegenleistung des Landes ebenso von den derzeit geltenden Finanzgesetzen des Staates auszuschließen sind, so daß hier entweder
eine Abänderung der Durchführungsbestimmung oder eine Abänderung der
geltenden Haushaltsfinanzgesetze wieder Bewegung in die Materie bringen
könnten. Diese Bewegung könnte - glaube ich - im Interesse beider Verwaltungen sein. Sicher ist, daß sich einige Militärareale, die nicht mehr gebraucht
werden, sehr gut für die Entwicklung von Gemeinden oder Städten eignen würden und auch eine prinzipielle Dialogbereitschaft und Handlungsbereitschaft
seitens des Militärs festzustellen ist. Deswegen finde ich es an und für sich
schade, wenn wir hier nicht weiterkommen können. Aber zumindest - und das
ist ja das Thema, das wir heute zu besprechen haben - sollten wir durch die
Abschaffung dieses Artikels bestehenden nicht Verträgen die gesetzliche und
rechtliche Grundlage entziehen. Aus diesem Grunde ersuche ich, gegen diesen
Landesgesetzentwurf, eingebracht vom Abgeordneten Benedikter, zu stimmen!
BENEDIKTER (UFS): Ich gratuliere dem Landesausschuß im Wahljahr dafür, daß er auf die Durchführung des Artikels 68 des Autonomiestatutes
verzichtet. All das, was Landesrat Kofler, der für die Zerstörung der Südtiroler
Kulturlandschaft verantwortlich ist, gesagt hat, ist erstunken und erlogen. Entweder er versteht es nicht oder - wenn er es verstanden hat - es ist alles erlogen. Wir haben Artikel 68 - dabei war ich mitbeteiligt - im Jahre 1969/70 formuliert. Dabei wurde festgelegt, daß alle Liegenschaften übergehen müssen, mit
Ausnahme dessen, was den Staatsdiensten - darunter auch Militärdienste vorbehalten ist. Wenn die Staatsdienste wegfallen, dann müssen auch diese
Liegenschaften übergehen. Sowohl die Regionen als auch die Provinzen sind
da. An wen sollen sie dann übergehen? Wir haben erreicht, daß jene Teile, für
welche die Provinz zuständig ist, auf die Provinz übergehen müssen. Die Tendenz war, daß alles auf die Region übergehen sollte. Die Region wird schon
schauen, was sie tut, hieß es. Es ist klar, daß die Provinz nicht für den Militärdienst zuständig ist. Man setzt voraus, daß alle Liegenschaften, wenn sie dem
Staat nicht mehr dienen, übergehen. Die Provinz ist ja für Raumordnung zuständig. Es handelt sich um eine allgemeine Zuständigkeit. Wenn die Region
eine besondere Zuständigkeit gehabt hätte, also wenn sie gesagt hätte, daß sie
diesen Grund braucht, dann hätte die jeweilige Liegenschaft auf die Region übergehen müssen. Für alles andere ist die Provinz zuständig, nicht nur für
Volkswohnbau, daß Wohnhäuser gebaut werden, sondern auch für Raumordnung und selbstverständlich für die Gemeinden.
Wir verzichten nun auf die Anwendung des Artikels 68. Ich habe in
den Verhandlungen mit dem Militär immer auf diesen Artikel gepocht. Leider
wurde damals so ohne weiteres nichts getan. Man hätte beim Verfassungsgerichtshof irgendeine formelle Verweigerung anfechten müssen. Dann hätten wir
dasselbe Urteil erlebt wie die Aostaner. Dort ist folgendes passiert. Das Militär
hat eine ehemalige Kaserne zum Verkauf an die Allgemeinheit angeboten. Wer
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mehr zahlt, bekommt sie, hieß es. Die Aostanische Regionalregierung hat dies
angefochten und gesagt: “Das muß auf die Region übergehen, auch wenn diese 2 Jahre nach Inkrafttreten des Autonomiestatutes verstrichen sind.” Der Verfassungsgerichtshof hat dann im Jahre 1991 erklärt, daß sie aufgrund des Artikels 5 ihres Autonomiestatutes das Recht haben, daß es auf die Region übergeht. Artikel 5 ist ja ähnlich wie unser Artikel 68. Wenn die jeweilige Liegenschaft dem Staate nicht mehr dient, wenn sie praktisch entmilitarisiert wird,
dann muß sie auf die Region übergehen. In Aosta hat man sich auf
143 Liegenschaften (Kasernen, Straßen, Munitionsdepots, Magazine, Bunker,
Schießstand, Unterstände usw.) geeinigt. Diese sind übergegangen. Danach
hat es kein Gesetz mehr gebraucht. Wem die Region anschließend die Liegenschaften abgetreten hat, weiß ich nicht. Jedenfalls handelte es sich um Bunker,
Schießstände, Unterstände, Magazine, Kasernen und Munitionsdepots. Es fanden lediglich Verhandlungen im Verwaltungswege statt. Es hat weder ein
Staatsgesetz noch ein Regionalgesetz gebraucht.
Jetzt sagt Landesrat Kofler, daß keine Aussicht auf einen unentgeltlichen Übergang besteht. Ich verstehe nun gar nichts mehr! Nicht nur Artikel 68,
sondern auch ein Gesetz, das vor einem Jahr in Kraft getreten ist, besagt ausdrücklich, daß diese Liegenschaften zum Unterschied vom übrigen Italien in
den Regionen mit Spezialstatut übergehen. Es stimmt nicht, was die Kollegen
Ianieri und Benussi vorhin vorgebracht haben: “I beni immobili e i diritti reali
sugli immobili appartenenti allo Stato situati nei territori delle regioni a statuto
speciale nonché delle province autonome di Trento e Bolzano sono trasferite al
patrimonio dei predetti enti”- weder auf die Gemeinden noch auf die Genossenschaften, sondern zunächst auf die Regionen - “nei limiti e secondo quanto
previsto nei rispettivi statuti.”- zum Unterschied zu den anderen Regionen - “I
beni non possono essere conferiti nei fondi di cui al comma 86 né alienati o
permutati.” Diese Fonds sind für Genossenschaften bestimmt. Nein. Sie müssen aufgrund des Verfassungsgesetzes übergehen und diese Regionen - “predetti enti” - verfügen dann, wie sie es für zweckmäßig erachten.
Landesrat Kofler wiederholt immer wieder die alten Dinge. In Schlanders hat es auch Kasernen gegeben, welche Staatseigentum geblieben sind.
Der Staat hat sie einer anderen Staatsverwaltung überlassen. Er hat sie nicht
an das Land abgetreten, sondern bis heute - inzwischen sind 20 oder 30 Jahre
vergangen - einer anderen Staatsverwaltung überlassen. Es handelt sich um alte Kasernen, die nicht gebraucht worden sind.
Ich stelle folgende Frage: Warum erfolgt die Entmilitarisierung dieser
Liegenschaften? Dies geschieht deshalb, weil die gesamte militärische Struktur
Italiens - so wie im übrigen Europa - wesentlich verringert wird. Es braucht keine Bunker und Munitionsdepots mehr, jedenfalls nicht an der Grenze gegenüber Österreich oder gegenüber Frankreich. Die militärische Präsenz wird verringert. Also gibt man den Großteil dieser Liegenschaften ab. Aus diesem
Grund hat es keinen Sinn, zu sagen, daß dann für Militärpersonen Wohnungen
gebaut werden müssen. Wenn das Militär abzieht, dann ist es nicht mehr da!
Wennschon Wohnungen gebaut werden, dann sollen diese für Zivilpersonen er-
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richtet werden, egal, ob es nun Deutsche oder Italiener sind, die geltend machen, daß sie eine Wohnung benötigen. Dazu haben wir ja unser Wohnbauförderungsgesetz, welches das großzügigste von ganz Italien ist. Wenn man eine
bestimmte Punktezahl erreicht, hat man entweder Anrecht auf die Zuweisung
einer Wohnung oder auf soviel Geld, daß man eine Wohnung bauen kann. Dies
hat aber hiermit nichts zu tun. Hier geht es nur darum, daß Artikel 68 endlich
zum Zuge kommt. Bisher hat man sich geweigert. Das Militär hat die Liegenschaften bzw. das, was entmilitarisiert wurde, nicht sehr gerne abgegeben. Artikel 68 hat sich bei uns durchgesetzt bzw. gewonnen. Zuerst hieß es, daß alles
entgeltlich abgetreten wird. Daraufhin folgte das Gesetzesdekret Nr. 3 vom
11. Jänner 1997 mit dem Titel “Disposizioni correttive degli interventi legislativi
concernenti la manovra di finanza pubblica”. Ich weiß nicht, ob sich auch die
SVP-Abgeordneten dafür eingesetzt haben. Jedenfalls haben andere Regionen
geltend gemacht, daß die Regionen mit Spezialstatut das Recht haben, wenn
entmilitarisiert wird, die Liegenschaften unentgeltlich zu erhalten. Im Statut der
Region Aosta gibt es Artikel 5, bei uns Artikel 68. Ich weiß nicht, welcher Artikel
es im Statut von Friaul-Julisch-Venetien ist. Danach verfügt die Region darüber,
was geschieht. Es wundert mich nicht, daß ausgerechnet die italienische
Sprachgruppe nicht sehr erfreut darüber ist, wenn dieser Übergang erfolgt. Sie
sind gar nicht erfreut, obwohl sie keinen Anlaß hätten, unzufrieden mit dem
Volkswohnbau, wie er von der Provinz verwaltet worden ist, zu sein.
Ich stelle fest, daß Landesrat Kofler Artikel 68 vollkommen ignoriert. Er
sagt: “Ob es einem paßt oder nicht.” Vor 10 Jahren hätte die Südtiroler Volkspartei bestimmt nicht diesen Standpunkt eingenommen. Was sie heute dazu
veranlaßt, ist mir ein Rätsel. Das Militär könnte auch folgendes sagen: “In den
Grenzregionen behalten wir trotz allem, auch wenn vom Norden kein Hitler und
vom Westen kein Napoleon mehr droht, eine stärkere Besatzung als im übrigen
Italien.” Landesrat Kofler behauptet sogar, daß es keine Aussicht gibt, diese
Liegenschaften unentgeltlich zu erwerben. Ich stelle fest - wir werden dies der
Bevölkerung entsprechend nahelegen -, daß das Land gar nicht Gebrauch von
seinem Recht machen will. Das, was geschehen ist - dies weiß jeder Jurist -, ist
nun mal passiert und durch Landesgesetz gesetzlich verankert worden. Es
kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, obwohl es an sich gegen Artikel 68 spricht. Die Zentralregierung hat es genehmigt. Die Hauptinteressierte,
also die Provinz, kann auch hergehen und sagen, daß sie lieber für die Wohnungen bezahlt. Warum nicht? Es ist allerdings rechtsstaatlich nicht in Ordnung. Wenn nun Artikel 42 abgeschafft wird, dann bleiben die bereits erfolgten
Tauschgeschäfte natürlich bestehen. Wir müßten mit dem Staat vereinbaren wie das Aostatal -, welche Liegenschaften übergehen, und zwar mit Verwaltungsverfügungen. Der Staat wird sagen, daß wir ein Gesetz haben, welches besagt, daß Tauschgeschäfte gemacht werden. Wenn wir Gebrauch von
Artikel 68 und vom Gesetz von 1977 machen wollen, dann müssen wir diese
entgegengesetzte Rechtsgrundlage abschaffen. Damit tut die Provinz kund,
daß sie Gebrauch von ihrem Recht machen will.
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Landesrat Kofler hat ja unter anderem vorgebracht, daß keine Aussicht auf einen unentgeltlichen Übergang besteht. Ich habe in der Zeitung gelesen, daß irgendwelche Verhandlungen im Gange seien. Ich weiß nicht, wieweit
diese gediehen sind. Man müßte doch sagen: “Machen wir genau dasselbe,
was die Aostaner getan haben.” Sie haben sich darauf geeinigt, daß der Staat
53 Liegenschaften behält und 143 Liegenschaften übergehen. Das Aostatal ist
ja viel kleiner als Südtirol, vielleicht ein Viertel davon. Wir haben mehr Liegenschaften. Interessanterweise haben wir nach Friaul und nach Sardinien - Sardinien war ja gegenüber Angriffen von seiten der Alliierten befestigt - die meisten
militärischen Liegenschaften. Bei uns befinden sich Tausende von Liegenschaften. Es ist verlautet, daß die Bunkerlinien auf jeden Fall aufgegeben werden,
weil man sie nicht mehr braucht. Ich lebe ja im Überetsch in unmittelbarer Nähe
eines Bunkers, wo beispielsweise auch Nicolussi wohnt. Dort gibt eine ganze
Reihe von Bunkern. Es handelt sich um die sogenannte zweite Verteidigungslinie. Die Bauern haben gelesen, daß die Bunker aufgegeben werden. Sie haben
sich dann natürlich gefragt, ob sie diese wieder erhalten. Sie können diese nicht
direkt verlangen. Gemäß Artikel 68 gehen sie auf die Provinz über. Die Provinz
macht nicht geltend, daß sie für die Bunker zuständig ist. Dies steht nicht im
Autonomiestatut. Sie ist aber sowohl für Land- und Forstwirtschaft als auch für
Raumordnung insgesamt zuständig, mit Ausnahme der Landesverteidigung.
Wenn die Liegenschaften übergehen - so wie es geschrieben steht -, dann
müssen sie auf die Provinz übergehen und nicht auf die Region. Die Provinz ist
ja eigens genannt worden.
Daher verstehe ich einfach nicht, daß die Südtiroler Volkspartei, abgesehen von den Kollegen Ianieri und Benussi, dem nicht zustimmt. Wenn sie
wirklich Gebrauch von diesem Angebot machen will, muß sie Artikel 42 abschaffen. Sie kann gar nicht anders. Ich gratuliere!
PRESIDENTE: Passiamo alla votazione. Vi leggo l’articolo 100 del regolamento interno che dice: “Nella trattazione dei disegni di legge con un unico
articolo, la discussione generale e quella articolata di svolgono congiuntamente
e hanno luogo soltanto le votazioni su eventuali emendamenti nonché la votazione finale”.
Prego distribuire le schede.
(Votazione a scrutinio segreto - geheime Abstimmung)
VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN:
Dr. SABINA KASSLATTER-MUR
PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE:
PRÄSIDENTIN: Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: 32 abgegebene Stimmzettel, 4 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen, 2 weiße Stimmzettel
und 1 ungültiger Stimmzettel. Der Gesetzentwurf ist somit abgelehnt worden.
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Punkt 11 der Tagesordnung: “Beschlußantrag Nr. 317/97 vom 30.04.1997, eingebracht von den Abgeordneten Kury und Zendron, betreffend die Rehabilitationsmöglichkeiten für Patienten mit Gehirntrauma.”
Punto 11) dell’ordine del giorno: “Mozione n. 317/97 del 30.4.1997, presentata
dalle consigliere Kury e Zendron, riguardante le possibilità di riabilitazione per i
pazienti che hanno subito un trauma cerebrale.”
Auch in Südtirol ist die Anzahl der Patienten, die aus verschiedenen Gründen (Unfälle, Schlaganfälle ..) ein Gehirntrauma davontragen, groß. Die Betroffenen werden in Südtirol während der akuten Phase ausreichend versorgt. In der nachakuten Phase allerdings fehlen geeignete Strukturen, um den Patienten so weit als
möglich zu “rehabilitieren”, ihn also so weit wie möglich in das gesellschaftliche Leben wiedereinzugliedern.
Oberstes Prinzip dieser Rehabilitation muß es sein, den Patienten
sowohl in privater als auch in beruflicher Hinsicht zu einem möglichst selbstbestimmten Leben zu befähigen. In vielen Fällen kann
diese Integration nur erreicht werden, wenn der Patient von Anfang
an möglichst lückenlos, kontinuierlich und umfassend versorgt wird.
Nur so können seine physischen, intellektuellen und kognitiven Fähigkeiten nach der Schädigung in optimaler Weise ausgebildet werden. Der Genesungsprozeß wird zudem maßgeblich auch davon
beeinflußt werden, in welchem Maße der Patient auch psychisch
bereit ist, seine Behinderung anzunehmen und zu lernen, mit ihr zu
leben. Auch dafür braucht es die notwendige Betreuung und Beratung.
Nicht zuletzt brauchen auch die Familien bzw. die Angehörigen von
Betroffenen konstante Hilfe und Beratung, zumal sich in vielen Fällen durch die Krankheit eines Familienangehörigen das gesamte
Leben der Familie ändert und die Angehörigen oft bis an die Grenze ihrer Kräfte beansprucht werden.
Es versteht sich von selbst, daß es sowohl aus menschlicher Sicht,
aber auch gesamtgesellschaftlich absolut notwendig ist, in der Medizin die größten Anstrengungen zu unternehmen, um möglichst
vielen Menschen, die sich Hirnschädigungen zugezogen haben,
ein Leben in Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Was ist zu tun?
In Südtirol ist dem gesamten Komplex der Rehabilitation ein größeres Augenmerk zu schenken. Momentan beschränkt man sich
großteils auf die physische Rehabilitation, die zwar wichtig ist, aber
alleine der Komplexität der Problematik nicht gerecht wird. Was es
braucht, ist eine multi- und interdisziplinäre Betreuung von motorischen, kognitiven und emotionalen Beeinträchtigungen und Verhaltensstörungen nach erworbenen Hirnschäden. Ebenso ist eine
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psychologische Betreuung und Beratung der Patienten und ihrer
Angehörigen notwendig.
Anschließend sei noch kurz vermerkt, daß Konventionen mit Rehabilitationskliniken im In- und Ausland, die momentan von einem
kleinen Teil von Südtiroler Patienten in Anspruch genommen werden, zwar eine Linderung der Problematik, aber keine optimale Lösungen darstellen. Die Experten sind sich einig darüber, daß der
Krankheitsverlauf des Patienten durch engen Kontakt mit Freunden
und Angehörigen positiv beeinflußt wird. Es ist klar, daß durch eine
räumliche Trennung dies nicht in ausreichendem Maß gewährleistet werden kann.
Aus den dargelegten Gründen
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung,
- in Programm erstellen zu lassen, wie in Südtirol die Neurorehabilitation verbessert werden könnte; dieses muß der Komplexität der Situation gerecht werden und somit neben der physischen Rehabilitation auch die intellektuelle, die kognitive und
die psychische gewährleisten, damit der gehirngeschädigte Patient ein Höchstmaß an Selbständigkeit und Eigenverantwortung für das eigene Leben zurückgewinnt.
---------Anche in Alto Adige sono numerose le persone che per svariate
ragioni (incidenti, ictus, ecc.) hanno subito lesioni cerebrali. Nella
nostra provincia, questi pazienti sono assistiti in maniera adeguata
durante la fase acuta, mentre nella fase successiva, la cosiddetta
fase postacuta, mancano le strutture necessarie per garantire il
massimo grado possibile di riabilitazione e quindi di reinserimento
del paziente nella vita sociale.
Il principio alla base della riabilitazione deve essere quello di rendere la persona cerebrolesa quanto più possibile autonoma sia nella vita privata sia da un punto di vista professionale. In molti casi,
tale autonomia può essere raggiunta solo se il paziente viene assistito sin dall’inizio con efficienza e continuità oltre che in modo
completo, perché solo così le sue capacità fisiche, intellettive e
cognitive potranno essere sviluppate al meglio dopo il danno
subito. Il processo di guarigione viene inoltre notevolmente influenzato dalla disponibilità psichica del paziente ad accettare il proprio
handicap e a conviverci, ma anche per questo sono necessarie
un’adeguata assistenza e consulenza.
Non va poi dimenticato che anche le famiglie e i parenti del paziente necessitano di aiuto e consulenza su base costante, poiché in
molti casi la malattia di un familiare cambia completamente la vita
della famiglia mettendone a dura prova tutti i componenti.
È quindi ovvio, sia da un punto di vista umano sia da un punto di
vista sociale, che la medicina deve fare tutto il possibile affinché la
maggior parte di coloro che hanno subito lesioni cerebrali possano
condurre una vita autonoma e responsabile.
Che cosa occorre fare?
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Bisogna innanzitutto dedicare maggiore attenzione all’intero settore
della riabilitazione in Alto Adige, poiché attualmente gli sforzi sono
concentrati per lo più sulla riabilitazione fisica che, benché importante, costituisce solo un aspetto di una problematica ben più complessa. Occorre invece garantire un’assistenza diversificata e interdisciplinare a coloro che in seguito a lesioni cerebrali presentano
un deficit motorio, cognitivo ed emozionale nonché disturbi del
comportamento, così come occorre fornire a pazienti e familiari
un’assistenza e consulenza di tipo psicologico.
Va infine ricordato che le convenzioni stipulate con centri di riabilitazione italiani ed esteri, centri cui attualmente si rivolge una piccola parte dei pazienti altoatessini, contribuiscono a rendere meno
acuto il problema senza tuttavia costituire una soluzione ottimale.
Tutti gli esperti concordano infatti nell’affermare che uno stretto
contatto con amici e parenti influisce positivamente sul recupero
del paziente che, in caso di degenza presso un centro lontano, non
può godere di tale presenza in maniera adeguata.
Per i suddetti motivi
I CONSIGLIO DELLA PROVINCIA
AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale
- far predisporre un programma teso a migliorare la riabilitazione
neurologica in Alto Adige, il quale tenga conto della complessità
della situazione e garantisca oltre alla riabilitazione fisica anche
quella intellettiva, cognitiva e psichica, in modo da consentire al
paziente cerebroleso di condurre una vita quanto più possibile
autonoma e responsabile.
Abgeordnete Kury, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
KURY (GAF-GVA): Dankeschön, Frau Präsidentin! Ich denke, daß
sich vor allem durch Unfälle die Zahl jener Menschen, die an einem Gehirntrauma leiden, in letzter Zeit vergrößert hat. Wenn wir uns ganz kurz in die Lage
dieser Patienten versetzen, dann werden wir wohl alle damit einverstanden
sein, daß die Auswirkungen auf die Einzelpersonen gravierend sind, und zwar
auch deshalb, weil sie vielfältiger Natur sind. Da gibt es zuerst einmal die körperliche Einschränkung und die körperliche Behinderung, mit der der Patient
fertig werden muß, aber parallel dazu auch die gesamte Auswirkung der Behinderungen auf seinen gesamten Bereich, sowohl im Beruf, im Familiären, als
auch im gesamten sozialen Umfeld. Insofern - glaube ich - ist es absolut notwendig, diesem Patienten in einer Situation, in der er mit einer völlig neuen Lage konfrontiert ist, möglichst umfassend Hilfe zu leisten, damit er den Rest seines Lebens so selbstständig wie nur möglich verbringen kann. Dies sollte eigentlich das gesamte Ziel unserer Gesundheitspolitik, aber auch der Kultur- und
Bildungspolitik sein. Generell sollte man allen Menschen ein Leben in Eigenverantwortung und Selbstbestimmung ermöglichen.
Wie schaut die Lage in Südtirol aus? Ich möchte hier nicht verschweigen, daß bereits viel Positives läuft. Vor allem im der Bereich der physischen
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Rehabilitation kann man ohne weiteres zufrieden sein. Was bislang fehlt, ist ein
Gesamtkonzept, in dem ausgearbeitet wird, wie man die vielfältige Beeinträchtigung eines solchen Patienten möglichst früh, organisch und multidisziplinär zu
behandeln hat. Dies ist natürlich ein äußerst komplexes Thema bzw. ein Bereich, welcher folgendes voraussetzt: Erstens müssen entsprechende Strukturen und zweitens eine dauerende Fort- und Weiterbildung der Therapeuten und
des Pflegepersonals vorhanden sein. Drittens muß es möglich sein, intim an einem Patienten zu arbeiten bzw. verschiedene Therapien integriert anzuwenden. All das müßte in Südtirol zunächst wissenschaftlich ausgearbeitet und
dann möglichst schnell umgesetzt werden. Ich glaube, daß man beim gesamten
Problemkomplex auch nicht außer Acht lassen darf, daß einerseits der Patient
und seine möglichst umfassende Rehabilitation, andererseits aber auch die
Betreuung jener Menschen, die diesem Patienten nahestehen, im Mittelpunkt
steht. Ich denke hier in erster Linie an die Angehörigen, aber auch an die Vorbereitung der Berufskollegen, wenn man versucht, einen solchen Patienten ins
Berufsleben möglichst weit zu integrieren.
Zwei Worte noch zum gesamten Problemkreis der Rehabilitation im
Ausland! Ich weiß, daß das Land Südtirol Einzelpersonen im Ausland mit großen finanziellen Aufwänden gut und zum Teil auch langjährig versorgt. Diese
Art und Weise stellt zwar für einige wenige Fälle eine kurzfristige Linderung der
gesamten Problematik dar, ist prinzipiell aber keine Lösung, weil ja - was leicht
verständlich ist - alle Experten der Meinung sind, daß es für eine Rehabilitation
am besten ist, wenn sich der Patient in seiner heimatlichen bzw. in einer vertrauten Atmosphäre befindet und natürlich von Anfang an regelmäßige Kontakte mit den Angehörigen sowie mit eventuellen zukünftigen Berufskollegen
pflegt.
Insofern - denke ich - wäre es besser, wenn man den gesamten Problemkomplex vor Ort ausbauen würde. Ich glaube, daß man hier keine Gelder
scheuen sollte. Immerhin handelt es sich um ein ganz großes menschliches Anliegen, welches immer mehr Menschen betrifft. Ich denke, daß es sich sowohl
finanziell als auch langfristig auszahlt, wenn man Menschen in ein selbstbestimmtes Leben zurückführt und dadurch verhindert, daß sie ein Leben lang ein
Pflegefall bleiben, was ja auch mit großen finanziellen Belastungen für die Allgemeinheit verbunden ist.
Angesichts dieser komplexen Problematik wäre unser Wunsch an die
Landesregierung, daß man der gesamten Rehabilitation in Südtirol ein größeres
Augenmerk schenkt und vor allem Sorge dafür trägt, daß man ein Konzept
ausarbeitet, in dem gewährleistet wird, daß die Rehabilitation möglichst früh
beginnt. Auch da - glaube ich - sind sich die Experten einig, daß es wesentlich
ist, gleich von Anfang an mit den Rehabilitationsmaßnahmen zu beginnen. Diese interdisziplinäre Betreuung sollte gesichert sein, das heißt, daß nicht nur die
physische, sondern auch die kognitive, emotionale und psychische Rehabilitation integriert wird und parallel dazu auch Maßnahmen für eine berufliche Integration ergriffen werden. Dieses Rehabilitationsprogramm sollte auch die Betreuung von Angehörigen und Mitmenschen miteinbeziehen. Wir wünschen uns
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also, daß man sich anstelle von Auslandsaufenthalten auf die Lage vor Ort
konzentriert und dieses System ausbaut!
KLOTZ (UFS): Zunächst richte ich die Bitte an den Landesrat, uns
soweit wie möglich eine Bestandsaufnahme darüber vorzulegen, was in Südtirol
möglich ist. Im Beschlußantrag steht, daß in der nachakuten Phase geeingete
Strukturen fehlen, um den Patienten so weit als möglich zu “rehabilitieren”, ihn
also so weit wie möglich in das gesellschaftliche Leben wiedereinzugleidern.
Ich habe weder den entsprechenden Überblick noch den Einblick, inwieweit
diese Behauptung richtig ist oder nicht. Deswegen bitte ich Sie, Herr Landesrat,
um eine kurze Bestandsaufnahme, was diesbezüglich in Südtirol möglich ist
und was bereits getan worden ist. Was wird außerdem angeboten bzw. welche
Möglichkeiten bestehen, und inwiefern hängen sie mit den finanziellen Möglichkeiten des betroffenen Patienten zusammen? Welchen Teil übernahm das
Land bisher und welcher Teil muß privat bezahlt werden? Dies zum einen.
Es ist sicher richtig sowie von anderen Patienten mit entsprechenden
Erfahrungen zu belegen - und zwar nicht nur von Patienten mit Gehirntrauma,
sondern auch beispielsweise von Krebspatienten, die eine Beinamputation
durchführen mußten -, daß sie nach einem solchen schwerwiegenden Eingriff
bzw. Ereignis ein Ziel vor Augen haben. Es ist der psychisch wichtigste Moment, daß sie sich wieder ein Ziel setzen können. Sobald - dies habe ich immer
wieder festgestellt und wurde auch von den Ärzten immer wieder betont - sich
der Patient selbst wieder ein Ziel für die Zukunft setzt, hat er einen ganz anderen Lebenswillen bzw. Geist, um etwas voranzubringen. Er läßt sich somit weder hängen, noch wird er passiv. Derjenige kann wieder aktiv mitmachen. Dieser neue Lebensmut bzw. diese Zielsetzung ist anscheinend der entscheidende
Moment in der Rehabilitationsphase. Dies bedeutet auch, daß er seine Behinderung bzw. die Einschränkung der Fähigkeiten mehr oder weniger akzeptiert
hat.
Insofern ist die psychologische Hilfe entscheidend. In diese Hilfe muß
natürlich auch die Familie und seine Umgebung eingebunden werden, und zwar
bereits in der nachakuten Phase, sobald Familienmitglieder und Freunde den
Patienten besuchen können. Herr Landesrat! Es stellt sich wiederum die Frage
nach dem sogenannten Begleitgeld bzw. der Begleitzulage. Dies betrifft vielleicht nicht unbedingt jene Phase, in welcher der Patient in einem Pflegeheim
oder in einem Rehabilitationszentrum untergebracht ist, sondern besonders den
Zeitraum, nachdem er das Rehabilitationszentrum, die Pflegestelle, das Heim
oder das Spital verlassen hat. Ihm soll auch dann noch die entsprechende Hilfe
zur Verfügung stehen. Hat die Familie die Möglichkeit, sich durch Kurse auf
diese neue Herausforderung vorzubereiten? Werden ihr Therapeuten zur Seite
gestellt bzw. welche Möglichkeiten bestehen? Werden Spezialisten bzw. entsprechende Fachkräfte angeboten? Welche Möglichkeiten gab es bisher bzw.
welche werden hier ins Auge gefaßt?
Leider nehmen die Pflegefälle ständig zu. Ich möchte nicht nur den
konkreten Fall “Patient mit Gehirntrauma” ansprechen. Es gibt ein noch viel
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größeres Umfeld, in welchem gerade solche Hilfestellung notwendig ist. Es gilt
eigentlich für alle Patienten, die ein Trauma erleben, und zwar - wie ich bereits
geschildert habe - durch Amputationen infolge von Krebs oder infolge von Unfällen. Dies ist nicht weniger schlimm als ein Gehirntraum. Man muß damit fertigwerden, daß man nur noch ein Bein hat und die Mobilität schwer eingeschränkt ist.
SAURER (Landesrat für Gesundheitswesen, Sozialwesen, Berufsausbildung deutsche und ladinische Sprache - SVP): Frau Präsidentin,
Kolleginnen und Kollegen! Im großen und ganzen kann ich all das, was hier gesagt worden ist, unterstreichen. Ich glaube, daß die Fragestellungen der Kollegin Klotz jene Anliegen zum Ausdruck bringen, welche die Bevölkerung an sich
hat. Deshalb haben wir in den letzten Jahren gerade auf diesem Sektor gearbeitet. Wir wissen, daß die Problematik der Rehabilitation in allen Bereichen,
sowohl der Psychiatrie als auch mit der gesamten Problematik der Pflegefälle,
aber auch der Suchtkranken, eine ganz große ist, der wir uns stellen müssen
und wobei noch einiges getan werden muß. In anderen Ländern, beispielsweise
in Österreich, in Deutschland und in der Schweiz, ist es ja so, daß die Versicherungseinrichtungen mehr oder weniger für die Reha zuständig sind, und zwar
im Interesse des Einzelnen, damit er wieder entsprechend eingegliedert werden
kann. Durch die Reform sind die Versicherungsanstalten bei uns mehr oder
weniger verschwunden. Das INAIL hat nicht mehr die Kompetenzen der Rehabilitation, die es früher hatte. Diese Rehabilitation ist auf die Sanitätsbetriebe
übergegangen. Wir sind dabei, ein Konzept zu erstellen, wie wir es in den anderen genannten Bereichen getan haben, wobei Gesundheit und Soziales integriert wird. Für die Wiedereingliederung ist die Mitarbeit des Sozialbereichs, vor
allem die Unterstützung der Familie, sehr wesentlich. Darüber - glaube ich sind wir uns alle einig.
Wir gehen also in die Richtung, die im Beschlußantrag zum Ausdruck
kommt. Wir haben am 15.1.1997 ein wissenschaftliches Institut aus Padua damit beauftragt, den Bedarf an Rehabilitationseinrichtungen festzustellen. In diesem Rahmen wird in erster Linie der Ist-Zustand der Rehabilitation in egener
Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen aller betroffenen Branchen überprüft. Vor allem der Fachbereich Neurologie gehört dazu. Die Studie soll zur
Definition der organisatorisch-technischen und strukturellen Mindestvoraussetzung führen, die für die Ausübung von Rehabilitationstätigkeiten erforderlich ist.
Außerdem will man aufgrund der derzeitigen Lage auch gezielte Eingriffe, Planung- und Standardwerte, entsprechend den erforderlichen Ressourcen
bestimmen. Diese Datenerhebung ist durchgeführt worden. Zur Zeit läuft die
Datenauswertung, die sich sowohl auf technische Ressourcen als auch auf den
Personaleinsatz bezieht.
Die Planung neuer Einrichtungen bzw. das Angebot unterschiedlicher
integrierter Leistungen wird sich auf die ausgewerteten Daten stützen und somit
erst in der darauffolgenden Phase vorgenommen. Dies gilt natürlich ganz besonders für neue Rehabilitationsmöglichkeiten für Patienten mit Gehirntrauma.
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In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß wir bereits Ausführungsprojekte für Rehabilitationseinrichtungen vorliegen haben. Die
Reha in den Krankenhäusern Bruneck wird in circa 2 Monaten fertiggestellt. In
Brixen wird jetzt mit dem Bau begonnen. Die Arbeiten sind vergeben worden.
Auch in Bozen liegt das Ausführungsprojekt vor. Dort wird ebenso in nächster
Zeit mit den Bauarbeiten begonnen. In Meran haben wir ein fertiges Ausführungsprojekt für die Reha, die ja zwischen dem alten und neuen Krankenhaus
mit der Integration von einigen Raummöglichkeiten des alten Krankenhauses
für den orthopädischen und neurologischen Teil angesiedelt wird.
Dies setzt natürlich voraus, daß entsprechendes Fachpersonal vorhanden ist. Wir haben in den letzten Jahren sehr viele Stipendien vergeben.
Dies ist aber nur eine der Maßnahmen in einem Gesamtkonzept. Wie das Gesamtkonzept dann ausschauen wird, werden wir am 1. Juli wissen. Das Institut
hat bis zum 30. Juni Zeit, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Gleichzeitig laufen Bestrebungen mit der TILAC. Hier wird eine Rehabilitationsmöglichkeit irgendwo im Norden des Landes angesiedelt, um gemeinsam eine hochspezialisierte und vor allem neurologische Rehabilitation in diesem Bereich zu
machen. Die Vorarbeiten sind relativ weit gediehen. Allerdings müssen noch die
Kosten und andere Punkte abgeklärt werden. Auch mit den Trentinern sind Gespräche im Gange, etwas Hochspezialisiertes in diesem Bereich einzurichten.
Auch was die Eingliederung auf Sprengelebene anbelangt, bewegt
sich einiges. Hier müssen Rehabilitationsmöglichkeiten und Personal, das ja
teilweise schon vorhanden ist, zum Einsatz kommen. Die Unterstützung der
Familie ist sowohl in der Zeitphase nach der Entlassung aus einer Rehabilitationseinrichtung als auch in der aktuen Phase enorm wichtig. Es geht vor allem
auch darum, die notwendige Unterstützung der Familie zu gewähren, damit eine Eingliederung eventuell in die Arbeitswelt oder in einen beschützenden Bereich - dies hängt natürlich von der Schwere der Pathologie ab - möglich ist. Für
schwerere Fälle werden wir beschützende Bereiche schaffen müssen, weil eine
Eingliederung in die Arbeitswelt nicht so leicht möglich sein wird.
Die Dinge, die hier gefordert werden, sind im Laufen. Ich würde vorschlagen, die auszuarbeitende Studie abzuwarten. Ich kann dann darüber berichten, welche Vorschlägen gebracht wurden und wie wir als Landesregierung
zu diesen Vorschlägen, welche diese wissenschaftliche Arbeitsgruppe auf den
Tisch legt, stehen. Infolgedessen wäre es sinnvoll, bis Juli oder September zu
warten. Ansonsten muß ich sagen, daß dieser Beschlußantrag offene Türen
einrennt.
KURY (GAF-GVA): Es macht nichts, wenn man zwischendurch offene
Türen einrennt. Es ist eigentlich ganz angenehm, wenn man zwischendurch
das Gefühl hat, daß Opposition und Regierung einer Meinung sind. Mir geht es
hier vor allem darum, den gesamten Problemkomplex noch einmal in Erinnnerung zu rufen, wohl wissend, daß sich Landesrat Saurer darum bemüht. Ich erinnere mich beispielsweise an seine Aussage bei der ersten Maifeier in Algund.
Ich möchte nur hinzufügen - damit kein falscher Gedanke entsteht -, daß unser
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Beschlußantrag im April vergangenen Jahres eingereicht worden ist. Deshalb
war ich besonders hellhörig, als der Landesrat bei der ersten Maifeier in Algund
auf die Defizite im Rehabilitationsbereich hingewiesen hat. Herr Landesrat, Sie
wissen, daß alle anderen Bereiche, die in Südtirol ganz eindeutig Defizite aufweisen, wie beispielsweise die Psychiatrie, die Altenversorgung, die Langzeitkranken, Suchtkranke, Aids usw., dieser gesamte Problembereich der Rehabilitation, eines neuen Stellenwertes bedürfen, dies ganz einfach aus humanitären,
aber auch aus finanziellen Überlegungen heraus. Nachdem - wie Sie selber gesagt haben - die Versicherungen andernorts, beispielsweise in Deutschland,
großes Interesse an einer effizienten Rehabilitation haben, ist anzunehmen,
daß sie nicht unbedingt von karitativem Gedankengut bewegt, sondern davon
überzeugt sind, daß man damit langfristig Geld sparen kann, weil die Pflegefälle
zunehmen. Insofern freue ich mich darüber, daß demnächst - es wird natürlich
eine Zeit lang dauern - sowohl in Bruneck, Brixen, Bozen als auch in Meran
Einrichtungen für Rehabilitation geschaffen werden.
Was mir außerdem ein Anliegen war, ist die Sicherstellung dieses interdisziplinären und multidisziplinären Ansatzes bei der gesamten Betreuung.
Mein Beschlußantrag beinhaltet sehr wohl, daß die physische Rehabilitation bereits recht gut läuft und zum Beispiel auch die Intensivmedizin ohne weiteres
aktzeptabel ist. Es ist aber nicht gewährleistet, daß diese interdisziplinäre
Betreuung von Anfang an so läuft, daß das Maximum an Rehabilitation sichergesetellt ist. Dieser Augenblick ist ja ausschlaggebend.
Herr Landesrat, ich habe nicht ganz verstanden, was wir im Juli noch
zu besprechen hätten! Mein Anliegen war die Erstellung dieses Konzeptes mit
den genannten Grundlagen. Wenn Sie sagen, daß dieses Konzept bereits erstellt ist, ...
SAURER (SVP): Es ist mehr oder weniger erstellt!
KURY (GAF-GVA): Was würden Sie dann vorschlagen, im Juli noch
zu besprechen?
SAURER (SVP): Das Konzept!
KURY (GAF-GVA): Ich könnte mich damit einverstanden erklären, bis
Juli zu warten, um das Konzept zu besprechen und unsere Kritik dazu zu äußern. Die Voraussetzung dafür, Herr Landesrat, ist, daß Sie uns das Konzept
vorher zur Verfügung stellen. Folglich können wir mit unseren Fachmännern
und -frauen darüber beraten. Insofern stimme ich zu, die weitere Behandlung
dieses Beschlußantrages bis Juli auszusetzen. Dankeschön!
PRÄSIDENTIN: Die Behandlung des Beschlußantrages wird somit bis
Juli ausgesetzt.
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Punkt 12 der Tagesordnung: “Beschlußantrag Nr. 318/97 vom 30.4.1997, eingebracht von den Abgeordneten Zendron und Kury, betreffend die direkte Führung der
Dienste durch das ECO-Center und die Privaten anvertraute Führung.”
Punto 12 dell’ordine del giorno: “Mozione n. 318/97 del 30.4.1997, presentata
dalle consigliere Zendron e Kury, riguardante la gestione diretta dei servizi da parte
dell’ECOCENTER e la gestione data in appalto a privati.”
Seit seiner Gründung war das Eco-Center, eine gemeinnützige
Gesellschaft mit öffentlichem Kapital, vorbildhaft in bezug auf die
Betreibung der Anlagen und ökologischen Dienste;
die Satzung, die dessen Betrieb regelt, schreibt fest, daß bei der
Führung auf die Kosten und den Respekt vor der Umwelt zu achten
ist, wobei die Abfälle des Einzugsbereich zu entsorgen und gleichzeitig das Recycling und eine Müllverminderung anzustreben sind;
damit diese Ziele erreicht werden können, müssen die Grundsätze
der Wirtschaftlichkeit und der Qualität stets eingehalten werden,
unabhängig davon, ob die Anlagen privat oder direkt von der Gesellschaft geführt werden;
laut den Aussagen des scheidenden Präsidenten war dem nicht
immer so: Bei der Führung der Kläranlage in Bozen waren die Kosten anscheinend zu hoch, so daß nach der Beanstandung dieses
Umstandes durch den Präsidenten die Gesellschaft, die die Anlage
betreibt, umgehend einen sehr erheblichen Abschlag angeboten
hat; zudem hat es den Anschein, als ob die Gemeinde Bozen nicht
in der Lage sei (aus Mangel an Strukturen und effektiven Befugnissen?) den Betrieb der Anlagen, die nicht direkt von der EcoCenter AG geführt werden, entsprechend zu kontrollieren;
auch wenn die Preise wirklich stimmen (was schon wegen des
Fehlens von Konkurrenz in unserer Provinz kaum der Fall sein
wird), ist es nötig, will man die Realkosten ermitteln, daß zu diesen
bei der Endabrechnung die Kosten der für die öffentlichen Kontrollen nötigen Strukturen hinzugerechnet werden;
man darf nicht ignorieren, daß der Sektor der ökologischen Anlagen heute für den Privatunternehmer äußerst attraktiv ist und vor
allem, daß die Erträge enorm gesteigert werden können, wenn sich
der öffentliche Auftraggeber als unaufmerksam oder unfähig erweist, die Qualitätskontrollen durchzuführen und für die Einhaltung
der Umwelt- und Gesundheitsschutzbestimmunen zu sorgen, die in
keinem Fall den privaten wirtschaftlichen Interessen untergeordnet
werden dürfen;
die kürzlichen Vorfälle rund um die Berufungen in den Verwaltungsrat der Gesellschaft geben Anlaß zu Besorgnis, da die vom
Bozner Gemeinderat ausgewählten Personen über keine einschlägige Qualifikation verfügen, sondern nur aufgrund politischer Abmachungen zwischen Parteien und Parteiströmungen, unabhängig
von den Aufgaben, denen sie gerecht werden müssen, in diese
Ämter eingesetzt wurden;
die Angelegenheit ist jedoch zu delikat und geht einen Großteil der
Provinz Bozen, wenn nicht gar ganz Südtirol an - abgesehen von
den Gemeinden, besitzt auch das Land 10 % der Anteile -, um das
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Risiko einzugehen, daß wegen einer schwachen und unfähigen
Führung (aufgrund fehlender Qualifikation oder fehlender Mittel) ein
“Ansturm” auf diesen Sektor stattfindet;
dies vorausgeschickt,
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung,
1. einen Kostenvergleich zwischen einer direkten Führung der
Dienste seitens des Eco-Centers und einer an Private vergebenen Führung anzustellen, wobei in die Kosten letzterer auch die
Kosten der Kontrollen seitens der öffentlichen Hand einzubeziehen sind;
2. mit aller Klarheit zu bekräftigen, daß sich das Eco-Center bei
der Führung der Anlagen und der Ökodienste in erster Linie an
die in der Satzung festgeschriebenen Grundsätze halten muß,
d.h. daß es in der Lage sein muß, den Bürgern die Entsorgung
der Abwässer und der Abfälle zu akzeptablen Preisen anzubieten und gleichzeitig die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bürger, die in der Nähe der Anlagen wohnen, einzuhalten und zu verbessern;
3. dazu beizutragen, daß die Gemeinde Bozen und die Gemeinden, auf deren Gebiet sich die Anlagen befinden, über Strukturen und Personal verfügen können, deren Menge und Qualität
dazu angetan ist, um die nötigen Kontrollen durchführen zu
können, damit die Zielsetzungen in Sachen Abwasser- und
Müllentsorgung erreicht werden;
4. im Rahmen der Zuständigkeit des Landes zu gewährleisten,
daß die in den Verwaltungsrat berufenen Personen ihrer Aufgabe gewachsen sind.
---------Dal momento della sua fondazione, l’Eco-Center, società a capitale
pubblico e non a scopo di lucro, ha costituito un esempio di gestione degli impianti e servizi ambientali;
lo Statuto che ne regola il funzionamento stabilisce che la gestione
sia attenta ai costi e al rispetto dell’ambiente, smaltendo i rifiuti della zona e contemporaneamente mettendo in atto politiche di recupero e riduzione dei rifiuti;
affinché gli obiettivi vengano raggiunti, è necessario che i principi di
economicità e di qualità vengano sempre rispettati, sia nel caso di
gestione privata che diretta da parte della società;
stando a quanto dichiarato dal presidente uscente, non è stato
sempre così: ad esempio nel caso della gestione dell’impianto di
depurazione delle acque di Bolzano, i costi sembrano essere stati
troppo alti, tanto è vero che dopo la denuncia del presidente, la società che gestisce l’impianto ha rapidamente offerto un ribasso assai consistente; inoltre sembra che il Comune di Bolzano non sia in
grado (per mancanza di strutture e di poteri effettivi?) di controllare
adeguatamente le gestioni che non vengono direttamente espletate
dalla società stessa;
in generale però, anche nel caso i prezzi siano davvero giusti (il
che è reso già difficile dalla sostanziale mancanza di concorrenza
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nella nostra provincia), è necessario, se si vuole avere il controllo
dei costi reali, che ad essi, nel calcolo finale, vengano sommati i
costi delle strutture necessarie ai controlli pubblici;
non si può ignorare infatti che il settore degli impianti ecologici è
oggi molto attraente per l’imprenditore privato, e soprattutto che i
guadagni possono accrescersi enormemente se il committente
pubblico si dimostri disattento o incapace di effettuare i controlli di
qualità e di far rispettare le norme di tutela dell’ambiente e della salute dei cittadini, che non possono assolutamente essere subordinati agli interessi economici privati;
le recenti vicende delle nomine nel consiglio d’amministrazione della società sollevano preoccupazione, per la scarsa competenza
delle persone scelte dal Consiglio comunale di Bolzano, che non
hanno una competenza specifica, ma sono il risultato di accordi
politici fra partiti e correnti di partito, al di là del compito che essi
dovranno svolgere;
la questione è tuttavia troppo delicata, e interessa una gran parte
se non tutta la provincia di Bolzano, - infatti oltre ai Comuni anche
la Provincia possiede il 10% delle quote, - per accettare il rischio
che si verifichi un “assalto” al settore, in presenza di una gestione
debole e impotente (per mancanza di competenza o di mezzi);
un tanto premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta
1) a fare in’indagine di comparazione dei costi fra gestione diretta
dei servizi da parte dell’Eco-Center e gestione data in appalto a
privati, calcolando anche nei costi di quest’ultima il costo dei
controlli da parte dell’ente pubblico;
2) a ribadire con chiarezza che la gestione degli impianti e dei servizi ambientali da parte dell’Eco-Center debba richiamarsi anzitutto ai principi contenuti nello Statuto, che deve cioè essere in
grado di offrire alla cittadinanza prezzi accettabili per lo smaltimento delle acque nere e dei rifiuti, rispettando e migliorando le
misure di salvaguardia della salute dei cittadini residenti
nell’area dove sono situati gli impianti;
3) a contribuire affinché il Comune di Bolzano e i Comuni nei cui
territori si trovano gli impianti siano dotati di strutture e personale adeguato in quantità e qualità ad effettuare i controlli necessari a garantire il rispetto degli obiettivi in materia di smaltimento delle acque e dei rifiuti solidi;
4) a garantire per quanto spetta alla Provincia, che le persone
nominate nel Consiglio d’Amministrazione siano all’altezza del
compito.
Abgeordnete Zendron, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
ZENDRON (GAF-GVA): Naturalmente da quando è stata presentata
questa mozione sono cambiate molte cose. Allora era molto calda la vicenda
della nomina dei dirigenti dell’Eco-Center che ha assunto un ruolo fondamentale e di rapporti anche su quale forma, privata, privatistica e pubblica che
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doveva assumere questa importante società a cui sono affidati compiti di
grande impegno e di grande quantità anche se si tiene conto di quanti sono i
guadagni in questo settore.
Quello che fa impressione e che praticamente, e questo vale anche
oggi, si ha la netta sensazione che mentre la nomina delle persone che sono
andate a dirigere questo settore, c’era la discussione addirittura fra i parenti dei
politici di grido, cosa che per fortuna non è avvenuta, ma comunque la discussione non era sulla competenza dei dirigenti da nominare ma piuttosto sulla loro
dichiarazione di appartenenza linguistica o addirittura sull’appartenenza al partito.
Il fatto è avvenuto, ma il problema grande che esiste in questo settore
è che si ha la sensazione che spesso nel creare delle società che si occupino di
questi settori l’ente pubblico delega. Praticamente rinuncia al suo compito, che
non è automaticamente quello di gestire le cose, anzi se le può gestire meglio
qualcun altro in teoria mi può anche andare bene, anche se io non sono presa
da questa furia di privatizzazione, soprattutto quando è falsa perché fatta con i
soldi pubblici e riguarda sostanzialmente solo il personale, ma il problema è che
il grande compito che ha l’ente pubblico è quello di controllare.
Quello che vale ancora, ad un anno di distanza dalle decisioni prese,
è che l’ente pubblico, la Provincia, non riesce ad attuare il suo compito di sapere quanti rifiuti vengono prodotti, di quale qualità, addirittura girano voci su
cui l’assessore naturalmente non saprà nulla, che arrivano delle note scritte con
dei dati che si contraddicono, e che poi l’ufficio li rimanda indietro, li rifà correggere, e arrivano ridistribuiti in modo diverso, come se la contabilità non fosse
riferita a qualcosa di concreto, ma formale. L’impegno della provincia dovrebbe
essere quello di controllare che i suoi obiettivi vengano raggiunti. Quali sono gli
obiettivi? Uno degli obiettivi, da ciò che ci dice l’assessore, è quello di un corretto smaltimento dei rifiuti, una gestione giusta degli impianti che ci sono, con
una contemporanea riduzione dei rifiuti prodotti. Ultimamente in questo anno
abbiamo sentito di progetti di messa in funzione del secondo inceneritore di
Bolzano, che poi è stato messo in funzione nonostante fosse stato pensato solo
per la sostituzione del primo, di progettazione di un terzo inceneritore, di aumento della quantità di rifiuti conferite a costo di importarla dall’esterno perché
questo rende economicamente, con la scusa magari che viene prodotta energia
e che può servire per il riscaldamento, una serie di cose che non hanno un rapporto con quello che è il compito vero. Se dobbiamo fare un’industria allora non
c’entra l’ente pubblico e il denaro pubblico, perché devono essere fatti i conti di
qual è l’inquinamento poi che un inceneritore produce. Poi si dice che è poco
perché la diossina non si controlla. L’impianto è modernismo, è vero, però è
vero che ci sono impianti più moderni, a circuito chiuso con cui si recuperano
anche i materiali, ma su questo il nostro assessore ha dimostrato più volte di
non essere particolarmente interessato ad informarsi, mentre la provincia di
Trento sta adottando uno di questi sistemi che sono appena usciti dalla fase di
sperimentazione.
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Questa mozione, nonostante sia stata fatta una scelta molto precisa
da parte della Giunta provinciale, ha il suo pieno valore nel chiedere che venga
fatta un’indagine di comparazione dei costi fra la gestione diretta dei servizi da
parte dell’Eco-Center e la gestione data in appalto ai privati, calcolando anche
nei costi di quest’ultima che i costi di controllo da parte dell’ente pubblico deve
essere considerato e non ridotto o cancellato perché in realtà non si ha intenzione di farlo. E’ anche molto importante ribadire gli obiettivi che sono quelli che
la gestione degli impianti e dei servizi ambientali da parte dei privati debba richiamarsi ai principi che sono contenuti nello stesso statuto dell’Eco-Center che
non sono certo quelli di fare soldi attraverso una maggiore quantità di rifiuti considerati. L’equilibrio che deve essere trovato e che la Giunta provinciale ha il
dovere di pretendere che venga rispettato è quello fra i prezzi accettabili per lo
smaltimento dei rifiuti e anche del miglioramento, della salvaguardia della salute
dei cittadini nell’area in cui sono situati gli impianti. Qui ci sarebbe da discutere
sulla composizione dei soci di questo Eco-Center dove la città di Bolzano ha sicuramente una possibilità di decidere effettivamente inferiore a quelli che sono i
danni ambientali effettivi che la città deve subire per la presenza di questo
impianto. Questo vale soprattutto nel momento in cui si cerca di aumentare il
tipo di sfruttamento di questi impianti non nell’interesse della soluzione del
problema ecologico, ma in un interesse di tipo privato per guadagnare dei soldi.
Questo è particolarmente scandaloso nel momento in cui l’ente pubblico, delegando questo suo compito, in realtà non si preoccupa affatto di salvaguardare i
diritti dei cittadini, perché è una situazione quasi kafkiana che le privatizzazioni
hanno come risultato ultimamente quello di mettere completamente da parte
l’interesse sia sanitario che ambientale ma anche economico dei cittadini.
Il terzo impegno che noi chiediamo che il Consiglio provinciale affidi
alla Giunta provinciale è che il comune di Bolzano, dove sono situati la stragrande maggioranza di questi impianti, e gli altri comuni abbiano anche la strumentazione per effettuare i controlli. E’ ridicolo che si continui ad affidare ai
comuni proprio quei compiti che non sono in grado di esercitare perché non si
fornisce loro gli strumenti. Sappiamo che è così in tanti settori, basti pensare
alle scuole materne affidate alla gestione dei comuni a cui ogni anno quasi con
ogni finanziaria viene ridotta la quota di tasse pagate dai cittadini e “rubate” in
questo caso dalla Provincia che non le restituisce ai cittadini per quei servizi di
cui hanno bisogno.
L’ultimo punto un po’ sorpassato in questo momento, ma vale in modo
sacrosanto in generale per il futuro e purtroppo non è inutile ribadirlo qui, è che
la Giunta provinciale si deve impegnare per quello che le spetta, che le persone
nominate nel consiglio di amministrazione siano all’altezza del compito. E’ insostenibile che ogni volta che ci sono delle nomine in società importanti, la discussione avvenga sull’appartenenza linguistica o partitica e mai una parola
venga spesa sulla capacità delle persone di svolgere il loro compito, di saper
almeno cosa andranno a fare. Credo che al punto 2 ci sia il succo di quello che
dovrebbe essere l’atteggiamento della Provincia e che purtroppo in questo set-
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tore come in tanti altri vediamo essere sfuggito di mano, non si sa se volontariamente o involontariamente, però è estremamente preoccupante vedere che
proprio in settori che anche in passato hanno segnalato di essere al centro di
una forte pressione anche di interessi economici finanziari non sempre legittimi,
perché infatti le tangentopoli locali sono venute da quei settori, la Provincia dovrebbe avere una particolare attenzione e mettere sempre davanti quello che è
l’obiettivo istituzionale di un intervento di questo genere che è quello di smaltire
i rifiuti al prezzo più basso per i cittadini e con l’inquinamento inferiore possibile
nell’attuale situazione.
KLOTZ (UFS): Ich teile diesen Beschlußantrag 100prozentig. Die Tatsache, daß es in den letzten Monaten ein derartiges Gerangel um die Führung
dieses ECO-Centers gegeben hat, beweist, daß es sich nicht nur um einen einträglichen Posten, sondern sogar um einen Versorgungsposten handelt. Derjenige, der die Entscheidungsbefugnis hat bzw. an der Spitze dieses ECOCenters steht, trägt keine große Verantwortung, sowohl was die finanzielle Belastung als auch die Eigenverantwortung anbelangt. Das Ganze ist wieder einmal ein Postenschacher! Diese Tatsache allein zeigt, wozu dieses ECO-Center
verkommen ist.
Was hier passiert ist - wie bereits die Einbringerin gesagt hat -, ist einfach skandalös. Wir wissen ja, daß beispielsweise gerade die SVP in der Gemeinde Bozen für sich unbedingt das Recht beansprucht, diesen Posten zu besetzen. Das Ganze reduziert sich also wieder auf einen parteipolitischen Postenschacher! Dies ist ganz selbstverständlich, wenn solche Gewinne erwirtschaftet werden können und es keine Konkurrenz gibt. Das ist natürlich bequem! Infolgedessen stimmt etwas in den Grundsätzen nicht. Die Statuten sind
klar. Aber man hat daraus eine gemeinnützige Gesellschaft mit öffentlichem
Kapital gemacht. Sie können Defizite erwirtschaften, wieviel sie wollen! Wenn
es die öffentliche Hand immer abdeckt, dann ist das eigentliche Prinzip der Fähigkeit und der Verantwortlichkeit nicht mehr gewährleistet. Deswegen muß das
Ganze gründlich überdacht werden. So stellt es sich laut Zeitungsberichten dar,
nachdem wir nicht die gleichen Insider-Informationen wie die interessierte Partei haben können. Aber das, was aus den Zeitungen durchgesickert ist, genügt,
um zu begreifen, was hier wieder einmal geschieht.
Ich brauche nichts mehr hinzuzufügen. Ich glaube, daß ich das Wichtigste bereits dargelegt habe. Die Einbringerin hat nicht nur in den Prämissen,
sondern auch in ihrer Darlegung klar gesagt, worum es geht. Ich kann mich nur
anschließen. Als ersten Punkt führt sie an: “einen Kostenvergleich zwischen einer direkten Führung der Dienste seitens des ECO-Centers und einer an Private vergebenen Führung anzustellen, ...” Man sollte die Relationen klarstellen,
um zu wissen, was unter peinlicher Einhaltung der Bestimmungen des Statutes
möglich ist, ohne daß sich die öffentliche Hand auf ein Hasardeurspiel einlassen muß, nur weil unfähige Postenjäger an der Spitze stehen. Diese sind ja von
den Parteien dorthin gesetzt worden, damit die innere Harmonie und Arithmetik
wieder stimmt. Meistens läuft es ja so. Wenn jemand wegen irgendeiner Sache
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wieder einmal befördert, zufriedengestellt oder entschädigt werden muß, dann
müssen solche Posten herhalten.
Als vierter Punkt steht folgendes: “im Rahmen der Zuständigkeit des
Landes zu gewährleisten, daß die in den Verwaltungsrat berufenen Personen
ihrer Aufgabe gewachsen sind.” Hier ist Fähigkeit gefordert. Ich bin gespannt
darauf, von seiten der Landesregierung zu hören, wie sie sich Verantwortlichkeit vorstellt, was sie hier unternimmt, um Verantwortlichkeit zu gewährleisten,
und was sie sich hier selber vorstellt. Welche Fähigkeiten bzw. welche Spezialausbildung müßte ein solcher Mensch haben? Genügt es, daß er SVPGemeinderat ist, welcher jetzt entschädigt werden muß, weil er früher nicht berücksichtigt worden ist, wenn die Assessorensessel vergeben worden sind, und
dergleichen mehr? Das kann doch weder im Sinne der Statuten noch im Sinne
der Leistungen sein, die von diesem ECO-Center verlangt werden!
Ich bin gespannt darauf, was der Landesrat dazu sagen wird. Speisen
Sie uns nicht billig ab, mit dem Hinweis, daß es sich selbstverständlich um
Fachleute handelt und um Leute, die gewissenhaft ausgesucht werden. Herr
Landesrat! Wir wissen, was in dieser Sache bisher gelaufen ist. Dies ist tatsächlich kein Ruhmesblatt.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Frau Präsidentin! Es ist kein
Geheimnis und auch üblich, daß in jenen Betrieben, in denen das Land auf die
eine oder andere Weise mitregiert, die Besetzungen zuerst nach politischen Kriterien und erst dann nach Fachkompetenz erfolgen. Dies ist in Südtirol leider
der Fall.
Mich würde etwas ganz besonders interessieren. Ich möchte dem
Landesrat eine konkrete Frage stellen. Vorausschicken möchte ich, daß wir den
Beschlußantrag selbstverständlich unterstützen. Die ganze Geschichte “ECOCenter” wirft viele Fragen auf. Einige sind mit diesem Beschlußantrag aufgeworfen worden, die einer Verbesserung bedürfen. Die Punkte des beschließenden Teiles sind zu unterstützen. Bei Punkt 2 - dazu möchte ich meine Frage
stellen - heißt es, daß es Aufgabe des ECO-Centers ist, den Bürgern die Entsorgung der Abwässer und der Abfälle zu akzeptablen Preisen anzubieten, was
immer akzeptable Preise sein mögen! Wir haben in der Presse erfahren, daß
das ECO-Center beachtliche Gewinne erwirtschaftet hat. Das ECO-Center ist
nach meinem Dafürhalten bzw. nach meinem Verständnis nicht dazu da, Gewinne anzuhäufen, sondern dem Bürger Dienste kostengünstig anzubieten.
Hier sehe ich eine Diskrepanz, die zu überbrücken ist. Was geschieht mit diesen Geldern? Die Nutznießer sind in diesem Fall nicht so sehr die Bürger. Ich
weiß nicht, ob die Bürger bei der darauffolgenden Müllrechnung weniger bezahlt haben, wenn solche großen Gewinne erzielt wurden.
Ein weiteres Mal wird deutlich, daß das Land unternehmerisch tätig ist.
Deshalb ist es dringend notwendig, einen Vergleich zwischen einem privatwirtschaftlich geführten Betrieb und dem ECO-Center anzustellen. Die Fragen, die
der Beschlußantrag aufwirft, sind aktuell und bedürfen einer Antwort. Das ganze Problem bedarf einer Durchforstung bzw. einer Analyse, da hier sehr viele
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Steuergelder im Spiel sind und schlußendlich auch der Bürger von diesen
Maßnahmen betroffen ist. Diese hohen Gewinne, welche hier ausgewiesen
worden sind, stehen nicht in Relation zum Aufgabenbereich, den das ECOCenter eigentlich hat. Das heißt natürlich nicht, daß das ECO-Center keinen
Gewinn erwirtschaften darf! Meine ganz konkrete Frage ist, wohin diese Gelder
gehen?
LAIMER (Landesrat für Wasserwirtschaft und Wasserschutzbauten, Umwelt- und Arbeitsschutz, Landschafts- und Naturschutz, Landeslaboratorien - SVP): Frau Präsidentin! Das ECO-Center ist eine Aktiengesellschaft, an der 53 Gemeinden beteiligt sind. Vom Gesellschaftskapital hält die
Gemeinde Bozen alleine 45 Prozent, die anderen 52 Gemeinden gemeinsam
weitere 45 Prozent und das Land 10 Prozent. Es handelt sich praktisch um eine
Aktiengesellschaft mit 100 Prozent öffentlichem Kapital. Entsprechend diesem
Verhältnis werden auch der Verwaltungs- und Aufsichtsrat zusammengesetzt
sein.
Ich komme nun zum ersten Punkt des beschließenden Teiles. Es ist
so, daß die Führung der Anlagen in diesem Bereich in die Kompetenz der Gemeinden fällt, und zwar gemäß Gemeindeordnung. Daher fällt die Führung in
die Verantwortung der Gemeinden. Es war eine Entscheidung der Gemeinden,
diese Form der Entsorgung zu gewährleisten. Wenn überhaupt, obliegt den
Gemeinden, hier andere Formen in Erwägung zu ziehen.
Punkt 2. Alle Betreiber von derartigen Anlagen, sowohl privat als auch
öffentlich, müssen die geeigneten Kontrollen durchführen und die entsprechenden Kosten tragen. Die externe Kontrolle dieser Anlagen obliegt der Umweltagentur. Diese führt die entsprechenden Kontrollen regelmäßig und gemäß den
selbst gesetzten Kriterien durch. Die Kosten dafür werden von der Landesverwaltung getragen.
Punkt 3. Es ist klar, daß alle Gemeinden in einer optimalen Art und
Weise geführt werden müssen. Schwierigkeiten kann es immer geben. In besonderer Weise muß die Qualität ein Hauptanliegen darstellen, also eine entsprechend fachgerechte und qualitative Entsorgung sowohl bezüglich Müll als
auch bezüglich Abwasser. Die Thematik Müllverbrennung stellt besonders den
Stand der Technik dar, der auch mit hohen Investitionssummen im Bereich der
Filteranlagen verbunden war. Die Preisgestaltung ist auf jeden Fall kostendeckend zu führen. Die Preise sind bei uns im Vergleich zu Österreich und
Deutschland niedriger und wurden erst vor kurzem sowohl für die Müllverbrennung als auch für die Abwasserreinigung gesenkt.
Punkt 4. Die Kontrollanlagen - wie bereits erwähnt - obliegen der Umweltagentur, welche auch die geeigneten Mittel besitzt, die entsprechenden
Kontrollen und Messungen durchzuführen. Darüber hinaus gibt es auch noch
bei den Anlagen selbst geeignete Laboratorien, die modern ausgerüstet sind,
um die Prozeßabläufe zu kontrollieren und zu überwachen.
Zu der Entsendung der Vertreter in diesen Gremien ist zu sagen, daß
das Land einen Vertreter im Verwaltungsrat sitzen hat. Es handelt sich um Ge-
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ometer Ernesto Scarperi, welcher der zuständige Amtsdirektor für Gewässerschutz ist. Diese Person verfügt in diesem Bereich über eine 20jährige Erfahrung. Ich glaube kaum, daß wir einen technisch besser qualifizierten Mann in
dieses Gremium entsenden könnten! Anders verhält es sich bei den Vertretern,
die vielleicht aus politischen Überlegungen dorthin entsandt werden. Jedenfalls
haben wir für jenen Bereich, in dem die Landesregierung zuständig ist, den
technisch zuständigen Amtsdirektor entsandt, der bereits seit 3 Jahren in diesem Gremium sitzt und entsprechende Erfahrungswerte im Gremium des ECOCenters mitbringt. Er ist in besonderer Weise als zuständiger Amtsdirektor für
Gewässerschutz natürlich die technisch geeignetste Person, die wir uns vorstellen können.
Was die Gewinne betrifft, Herr Leitner, haben Sie recht, wenn Sie sagen, daß das ECO-Center in den letzten Jahren einige Milliarden Lire an Gewinn eingebracht hat. Dies ist aus der steuerrechtlichen Überlegung heraus, die
sich jetzt aber ändert, zu verstehen. Auch ich bin mit dieser Situation nicht ganz
glücklich. Einerseits sind die Preise reduziert worden, damit das ECO-Center in
diesem Bereich nur mehr kostendeckend arbeitet. Andererseits haben diese
Ersparnisse den Sinn, daß man Reserven für Investitionen in diesem Bereich
anlegt. Ich denke dabei an die Modernisierung und an die Wartung der Anlage,
die sicherlich voll gerechtfertigt ist. Aber es wird in nächster Zeit auch diesbezüglich eine klare Entscheidung geben müssen, in welcher Art und Weise
diese Gewinne nun eingesetzt werden. Ich könnte mir vorstellen, daß man einen Teil dieser Milliarden als Investitionspolster für Modernisierungsmaßnahmen bereithält.
KLOTZ (UFS): (unterbricht)
LAIMER (Landesrat für Wasserwirtschaft und Wasserschutzbauten, Umwelt- und Arbeitsschutz, Landschafts- und Naturschutz, Landeslaboratorien - SVP): Dies wird der Verwaltungsrat entscheiden müssen.
KLOTZ (UFS): Wieviel beträgt der Gewinn?
LAIMER (Landesrat für Wasserwirtschaft und Wasserschutzbauten, Umwelt- und Arbeitsschutz, Landschafts- und Naturschutz, Landeslaboratorien - SVP): Es sind ungefähr 10 Milliarden Lire Gewinn. Daß wir einen anderen Teil als Aufstockung des Gesellschaftskapitals verwenden könnten, wäre ein anderer Vorschlag. Ein dritter Vorschlag, welcher von der Gemeinde Bozen kommt, den ich aber nicht akzeptiere, ist die Ausschüttung der
Dividende an die Gemeinden. Dies empfinde ich als keinen seriösen Vorschlag.
Es geht nicht an, vom Bürger einen Betrag zu verlangen und nachher die Dividende an den Gemeindehaushalt auszuschütten. Diesem Vorschlag schließe
ich mich nicht an. Es wird mein Bestreben sein, die Position der Landesregierung, die sich gegen diese Art und Weise ausspricht, innerhalb des Verwaltungs- und Aufsichtsrates darzulegen. Es wird sich dann zeigen, welche Ent-
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scheidung fällt. Auf jeden Fall werden bei den nächsten Sitzungen die entsprechenden Beschlüsse fallen.
Kurzum, es geht darum, zu sagen, daß es sich hier um eine Aktiengesellschaft mit 100prozentigem Gesellschaftskapital handelt, bei der das Land
mit 10 Prozent beteiligt ist und entsprechend mitwirken kann. Es ist klar, daß
die entsprechenden Kontrollen durchgeführt werden. Ich kann bestätigen, daß
die Anlagen sehr gut funktionieren. Die Müllverbrennungsanlage genießt heute
ohne Zweifel ein sehr hohes Ansehen. Es gibt in Europa - so wurde mir von den
Technikern mitgeteilt - 3 Anlagen dieser Qualität, insbesondere was die Filteranlage betrifft. Ich glaube schon, daß wir gut daran tun, alle Kosten zu unternehmen und keinen Aufwand zu scheuen, um die besten Anlagen instandzusetzen, weil es hier um die Gesundheit, aber auch um den Standort geht. Daher
müssen wir versuchen, das Beste zu gewährleisten. Ich glaube, daß wir all diesen Anliegen Rechnung getragen haben. Es wird unser Bemühen sein, in diesem Sinne voranzuschreiten!
ZENDRON (GAF-GVA): L’assessore Laimer in questo caso, diversamente da come siamo recentemente abituati, ha cercato di entrare nel merito
di ogni punto e di questo lo ringrazio.
Vorrei fare due osservazioni principali. Una è che il fatto che la Provincia abbia solo il 10% non vuol dire che il suo peso sia del 10%. In fondo il denaro per gli investimenti, gli impianti ecc. vengono sempre dalla stessa parte.
Noi sappiamo che il peso della Provincia è ben maggiore del 10%, quindi non si
può fingere che nel fare la legge che ha dato questa immagine alla società la
Provincia che ha avuto tutto il potere poi conta solo per il 10%. Ma c’è un’altra
cosa più importante ed è il fatto che proprio con questo sistema la Provincia si è
tolta la possibilità di utilizzare guadagni-ricavi, 10 miliardi Lei dice, per attuare
una politica di riduzione. A me vengono i brividi quando sento dire che
l’inceneritore funziona benissimo ed è un ottimo impianto. Inquina meno di un
altro impianto che è pessimo, inquina meno di un altro impianto in cui si è investito meno in filtri, però non è che non inquina. Abbiamo visto alcuni anni fa
con il Suo predecessore impianti sofisticatissimi della Ciba-Geigy in Svizzera e
ci siamo sentiti dire che si migliora ma non è che non sia niente. Comunque
l’obiettivo di una politica di rifiuti intelligente, che guarda il futuro, deve essere
basata sull’impegno per la riduzione e non sull’illusione di un continuo correre
dietro all’aumento che è poi attraverso l’incenerimento.
Questa richiesta che sappiamo dei comuni, compreso quello di Bolzano, di distribuire i dividendi, fa venire la pelle d’oca, perché fa capire in che
situazione di disperazione siano ridotti i comuni dalla politica di strozzamento finanziario della Provincia. I comuni sono ridotti a cavar soldi dalle rape, addirittura inquinando i cittadini, perché logica vuole che per poter avere ancora
questi soldi cercheranno di far funzionare bene la società. La società funziona
bene quando incenerisce molto.
Quello che Lei ha detto, l’abbassamento dei prezzi per
l’incenerimento, io come assessore all’ambiente vorrei che Lei avesse detto
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oggi che anche su questo lei è stato contrario, mentre pare che non sia così,
perché abbassare i prezzi dei costi dell’incenerimento, significa incentivare
questo, quindi andare contro gli obiettivi della Giunta provinciale di riduzione
della quantità di rifiuti prodotti. E’ sempre questa la logica, non si possono vedere le cose separate.
Sono convinta che questa privatizzazione della gestione fa sfuggire il
controllo. Viene addirittura ammesso che si fa una privatizzazione a capitale
pubblico con il denaro dei cittadini, poi però alla gestione politica sfugge la possibilità di attuare i propri obiettivi. Mi pare che siamo alla catastrofe dell’intera
gestione del settore dei rifiuti.
Lei dice che l’inceneritore è il migliore d’Europa, ma se si aumenta di
molto la quantità che viene incenerita il risultato del miglioramento percentuale
si ridicolizza, diventa niente. Credo che questa mozione, anche se riguardandola, è molto semplice. Essa ribadisce alcuni concetti fondamentali e io devo
dire che ritengo, dopo il Suo intervento, assessore, che sia necessaria perché
non mi pare che dalle Sue parole si possa concludere che quanto viene richiesto effettivamente viene fatto.
Per quello che riguarda il quarto punto, non si chiede solo che sia la
Provincia a controllare la qualità dei propri rappresentanti, ovviamente. Nessuno mette in discussione la qualità, però come membro della società la
Provincia dovrebbe controllare la qualità delle persone nominate nel consiglio
d’amministrazione. Qui si chiede ben di più, non si chiede che il proprio rappresentante, che nel nostro caso è all’altezza, ma che i rappresentanti degli altri
enti che fanno parte della società siano all’altezza di questo compito. Non era
un’osservazione sul rappresentante della Provincia, ma sul compito della Provincia in quanto socio di questa società.
PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Beschlußantrag ab.
KLOTZ (UFS): Ich beantrage die Feststellung der Beschlußfähigkeit!
PRÄSIDENTIN: In Ordnung! Ich bitte einen der Präsidialsekretäre zu
zählen: mit 8 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Der nächste zu behandelnde Antrag ist Punkt 13 der Tagesordnung
und betrifft die Steuerhoheit. Abgeordnete Klotz, Sie haben das Wort.
KLOTZ (UFS): Frau Präsidentin! Wir ersuchen, diesen Beschlußantrag morgen Vormittag zu behandeln, weil Kollege Benedikter heute bereits
mit der Behandlung des Gesetzentwurfes Nr. 115/97 sehr viel Einsatz benötigt
hat. Danke!
PRÄSIDENTIN: Ich gebe Ihrem Antrag statt.
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Punkt 14 der Tagesordnung: “Beschlußantrag Nr. 321/97 vom 6.5.1997, eingebracht vom Abgeordneten Munter, betreffend eine Verbesserung der öffentlichen
Verkehrsmittel im Eisacktal.”
Punto 14) dell’ordine del giorno: “Mozione n. 321/97 del 6.5.1997, presentata
dal consigliere Munter, riguardante il miglioramento dei servizi di trasporto pubblico
nella Val d’Isarco.”
Die Grundlage für eine zeitgemäße Verkehrspolitik muß ein möglichst dichtes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln sein. Nur auf
diese Weise läßt sich der Individualverkehr vermindern.
Die Bedürfnisse der Bevölkerung umfassen dabei vor allem drei
Bereiche:
1. Pendeln von Arbeitern, Schülern und Studenten.
2. Amtswege und Einkauf.
3. Freizeit.
Die Eisenbahn ist schnell, kostengünstig und ökologisch. Die
Hauptlinie durch das Eisacktal bedient aber nur die Bahnhöfe Brixen, Klausen und Waidbruck. Am Morgen sind sowohl Brixen als
auch Bozen mit der Bahn sehr gut erreichbar. Eine Rückfahrt ist
am Vormittag allerdings unmöglich. Gut sind wieder die Verbindungen nach Brixen und Bozen am frühen Nachmittag und die Rückkehr am frühen Abend. Wer in Bozen eine Abendveranstaltung besuchen möchte, kann allerdings keine öffentlichen Verkehrsmittel
benützen. Der letzte Zug verläßt Bozen um 21.30 Uhr (außer an
Sonn- und Feiertagen um 23.35 Uhr).
Die Frequenz auf der Pusterer Bahnlinie ist relativ hoch, die Anschlüsse an die EC-Züge in Franzensfeste sind durchwegs gut. Für
den Bereich Eisacktal ist diese Bahnlinie allerdings durch die Auflassung der Haltestelle in Mühlbach (direktes Einzugsgebiet von
ca. 3.500 Einwohnern) für Pendler belanglos. Andererseits ist die
Bahnfahrt für Pendler aus dem Pustertal in Richtung Bozen und
umgekehrt durch den Umweg über Franzensfeste trotz direkter Züge etwas umständlich und langwierig, daher wird der Bus vorgezogen.
Hinzu kommt, daß das Tarifsystem erhebliche Schwächen aufweist. Fahrkartenschalter sind (außer in Brixen) nicht immer besetzt. Zudem gibt es die grünen Entwerter (für das Landestarifsystem) und die gelben (für Eisenbahnfahrscheine). Zu allem Überfluß
hat die Eisenbahnverwaltung noch Plakate angebracht mit der Aufforderung, alle Karten vor dem Einsteigen zu entwerten. Nur ist der
Entwertungskasten am Plakat in blauer Farbe dargestellt.
Es ist weiters eine Tatsache, daß Fahrgäste, die die öffentlichen
Verkehrsmittel nur selten benützen, keine Ahnung davon haben,
daß es Wertkarten zu kaufen gibt, mit denen man unabhängig von
den Fahrkartenschaltern ist.
Zu erwähnen ist außerdem, daß die Fahrkartenschalter in Klausen
und Waidbruck nur mehr teilweise in Betrieb sind.
Ein weiteres Problem stellt sich dadurch, daß das Umsteigen vom
Bus in den Zug oder von einem Bus in den anderen derzeit nur in
Brixen und auch in Mühlbach (allerdings nur Bus) ohne Schwierig-
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keiten möglich ist. In den übrigen Zentren liegen die Haltestellen
weit auseinander, so daß an ein Umsteigen nicht gedacht werden
kann. In Klausen gibt es z.B. gleich drei Haltestellen.
Schließlich ein Wort zu der optischen Gestaltung des Fahrplanes.
Das kleine Heft des Südtiroler Verkehrsverbundes ist äußerst unübersichtlich. Auch gute Fahrplanleser müssen längere Zeit studieren, um die entsprechenden Daten zu finden. Zur Verunsicherung tragen auch die vielen Zeichen und Fußnoten bei (nur werktags, an gewissen Tagen nicht, an einigen Tagen schon, verkehrt
nur bis und erst wieder ab, usw.), wobei in den offiziellen Fahrplänen der FS der italienische Text zu konsultieren ist, da die Übersetzer etliche Präpositionen wie "von" und "bis" verkehrt übersetzt
haben.
Dies vorausgeschickt,
beschließt
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Südtiroler Landesregierung zu beauftragen,
sich mit aller Kraft für eine Verbesserung der öffentlichen Verkehrsmittel im Eisacktal, Wipptal, Pustertal einzusetzen. Im einzelnen muß es darum gehen
- die Bedürfnisse der Pendler besser zu berück-sichtigen;
- die Angebote am Vormittag und am Abend zu verbessern;
- die Wiederöffnung von aufgelassenen Haltestellen in Betracht
zu ziehen;
- das Tarifsystem zu vereinfachen, zu vereinheitlichen und zu reduzieren;
- über die Fahrkartenangebote besser zu informieren;
- Wertkarten wie Telefonkarten bei Automaten und Tabaktrafiken
zu verkaufen;
- das Umsteigen vom Bus in den Zug oder von einem Bus in den
anderen zu verbessern;
- die Fahrpläne übersichtlicher und fehlerfrei zu gestalten;
- genügend große Pendlerparkplätze an den Bahnhöfen zu errichten.
---------Una moderna politica dei trasporti deve basarsi su una capillare rete di mezzi pubblici, perché solo in questo modo è possibile ridurre
il traffico veicolare privato.
Sono tre le categorie di persone delle cui esigenze occorre tenere
particolare conto:
1) pendolari (lavoratori e studenti);
2) coloro che si spostano per sbrigare pratiche amministrative e
fare acquisti;
3) chi si sposta nel tempo libero.
Il treno è veloce, poco costoso ed ecologico. Tuttavia la linea
ferroviaria della Val d’Isarco serve soltanto le stazioni di Bressanone, Chiusa e Ponte Gardena; inoltre al mattino sia Bressanone che Bolzano sono facilmente raggiungibili in treno ma è
praticamente impossibile utilizzare la ferrovia per tornare a casa.
Nel primo pomeriggio ci sono di nuovo treni per Bressanone e Bolzano e nel tardo pomeriggio non ci sono problemi a tornare a casa,
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ma chi desidera trascorrere la serata a Bolzano non può contare
sui mezzi pubblici: l’ultimo treno parte infatti da Bolzano alle 21.30
(la domenica e nei giorni festivi alle 23.35).
In Val Pusteria i treni sono relativamente frequenti e le coincidenze
con i treni EC a Fortezza non pongono alcun problema. Tuttavia, in
seguito alla soppressione della fermata di Rio di Pusteria (diretto
bacino di utenza: circa 3.500 abitanti) questa linea non è di alcuna
utilità per i pendolari. D’altra parte nonostante la presenza di treni
diretti, per i pendolari della Val Pusteria il tragitto ferroviario da e
verso Bolzano passando per Fortezza è piuttosto scomodo oltre
che lungo, e quindi viene preferito l’autobus.
A tutto ciò vanno ad aggiungersi le notevoli carenze del sistema tariffario. Gli sportelli delle biglietterie sono spesso chiusi (tranne che
a Bressanone) e inoltre esistono due tipi di obliteratori: quelli verdi
per il sistema tariffario provinciale e quelli gialli per i biglietti ferroviari. Come se non bastasse, l’amministrazione ferroviaria ha affisso
dei poster in cui ricorda ai viaggiatori di obliterare sempre i biglietti
prima di salire sul treno. Peccato che su tali poster la macchinetta
obliteratrice sia di colore blu.
Inoltre coloro che utilizzano poco i mezzi pubblici non sono assolutamente informati sulla possibilità di acquistare carte valori che evitano di ricorrere alla biglietteria.
Non va poi dimenticato che le biglietterie di Chiusa e di Ponte Gardena sono solo parzialmente in funzione.
Un ulteriore problema è dovuto al fatto che attualmente il trasferimento dall’autobus al treno o il cambio di autobus avviene senza
difficoltà solo a Bressanone e a Rio di Pusteria (in quest’ultimo caso si tratta del cambio di autobus), perché nelle altre località le
fermate sono così distanti tra loro che non è pensabile cambiare
mezzo. Ad esempio, a Chiusa ci sono tre fermate diverse.
Per concludere, un cenno al formato grafico degli orari dei mezzi
pubblici. L’orario del Servizio Trasporto Integrato consiste in un libretto di difficile consultazione, al punto che anche i più esperti fanno fatica a individuare le informazioni che interessano. Il tutto è reso ancora più complicato dalla presenza di simboli e note a piè di
pagina (solo giorni feriali, non si effettua nei giorni..., si effettua solo
nei giorni..., si effettua fino al... e dal..., ecc.); inoltre per quanto riguarda l’indicazione degli orari ufficiali delle FS è meglio consultare
solo il testo italiano, visto che preposizioni come “von” e “bis” sono
state spesso tradotte al contrario.
Tutto ciò premesso
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
delibera
di incaricare la Giunta provinciale
di impegnarsi affinché venga migliorato il servizio di mezzi pubblici
in Val d’Isarco, Alta Val d’Isarco e Val Pusteria e in particolare si
realizzi quanto segue:
- maggiore considerazione per le esigenze dei pendolari;
- miglioramento dell’offerta di trasporto al mattino e alla sera;
- eventuale ripristino delle fermate soppresse;
- semplificazione, uniformazione e riduzione tariffaria;
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migliore informazione sui diversi tipi di biglietti disponibili;
possibilità di acquistare le carte valori presso i tabacchini o i distributori automatici come già avviene per le carte telefoniche;
facilitazione del trasferimento treno/autobus o del cambio di autobus;
orari più facili da consultare e senza errori;
costruzione di grandi parcheggi per i pendolari in prossimità delle stazioni ferroviarie.
Abgeordneter Munter, Sie haben das Wort zur Erläuterung.
MUNTER (SVP): Werte Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ziel dieses Beschlußantrages ist es, die öffentliche Benutzung der Verkehrsmittel zu verbessern, weiter auszubauen, den einzelnen Bürgern bessere
Information zu geben, vor allem aber die Benutzung aller Mittel zu erleichtern
sowie die Koordination der einzelnen untereinander mehr auszubauen. Es ist
ganz klar, daß dies ein Thema ist - so wird wahrscheinlich auch der zuständige
Landesrat dann die Auskunft geben -, welches laufend verfolgt wird. Man versucht immer wieder, Verbesserungen einzuführen. Es handelt sich bei diesem
Beschlußantrag allerdings um einige spezifische Situationen, bei denen es konkret darum geht, einzelne Schwierigkeiten oder einzelne Verbesserungspotenziale dementsprechend auszunutzen. Im Sinne des Verkehrsprinzips ist es
besser, wenn mehrere Leute gemeinsam ein Verkehrsmittel benutzen, als wenn
jeder einzeln mit seinem Privatauto fährt.
Die Straßen sollen einerseits entlastet werden. Andererseits soll eine
bessere Auslastung der Verkehrsmittel entstehen. Die einzelnen öffentlichen
Verkehrsmittel sollen besser untereinander abgestimmt werden. Es ergibt ja
nicht sehr viel Sinn, wenn bei einer Zwischenhaltestelle eine Seitenlinie nach
dem Abfahren des Hauptbusses oder des Hauptzuges ankommt. Somit muß
der Benutzer auf den nächsten Bus oder Zug warten, was manchmal mit einem
erheblichen Zeitverlust verbunden ist. Dies schreckt den Benutzer ab, auf das
öffentliche Verkehrssystem zurückzugreifen. Es ist nämlich so, daß die Benutzung öffentlicher Verkehrssysteme nur dann in Betracht gezogen wird und vom
Bürger nur dann wahrgenommen werden kann bzw. akzeptiert und in Anspruch
genommen wird, wenn das öffentliche Verkehrssystem ähnlich praktisch und
zielorientiert funktioniert, wie wenn der Private den Weg mit seinem persönlichen Fahrzeug zurücklegen würde. Es geht deshalb darum, die Tarifsysteme
zu vereinfachen, was ja zum Teil bereits passiert ist. Allerdings sind noch weitere Vereinfachungen notwenig. Auch die Fahrkartenangebote sollen verbessert
werden. Es hilft wenig, wenn manche Schalter nicht besetzt sind oder wenn die
Bürger keinen ordentlichen Service vorfinden. Die Wertkarten sollten verstärkt
über Automaten verkauft werden, damit solche Karten ohne Bedienungspersonal und außerhalb der üblichen Stoßzeiten an den Außenstellen gekauft werden können. Nicht jeder weiß schon im voraus, daß er ein solches Verkehrsmittel benutzen will oder wird. Deswegen kann nicht jeder solche Wertkarten mit
sich herumführen.
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Speziell, um die Pendlerströme zu erleichtern und um den Pendlern
die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel noch besser zu ermöglichen, sollten
dementsprechend geeignete Parkplätze für sie errichtet bzw. verstärkt ausgebaut werden. Das öffentliche Verkehrsmittel kann ja nur gewisse Standardlinien
verfolgen. Die Bevölkerung wohnt nicht immer direkt an diesen Standardlinien
bzw. nicht direkt im nahen Umkreis der Haltestellen und ist deswegen gezwungen, die Anfahrt zum öffentlichen Verkehrsmittel mit einem privaten Mittel vorzunehmen. Es ist sehr hilfreich, wenn dieses private Mittel dann auch in der
Nähe der Haltestelle geparkt werden kann. Ansonsten ist die Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittel unmöglich.
Es geht also zusammenfassend darum, innerhalb dieses Beschlußantrages die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel besser auf die Bedürfnisse der Pendler, der Benutzer bzw. der Bevölkerung anzupassen. Es sollten
mehr Möglichkeiten für Pendlerparkplätze geschaffen werden. Es ist wichtig,
daß sich der Benutzer die Fahrkarten dementsprechend leicht beschaffen kann.
Die Fahrpläne sollten gut aufeinander abgestimmt sein, so daß auch eine sinnvolle Benutzung möglich ist, vor allem auch an den Rand- und Abendstunden,
an denen es ja besonders wichtig ist. Wenn jemand zu Stoßzeiten in die Stadt
oder irgendwohin fährt und danach etwas verzögert die Rückreise antreten
muß, hat er manchmal Schwierigkeiten, nach Hause zu kommen, was ihn wiederum von der Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittels abhält. Insgesamt
soll die Effizienz in den Fahrplänen verbessert werden. Der Fahrplan soll als
wichtiges Informationsinstrument dienen, darf aber auf keinen Fall schwierig zu
lesen bzw. zu kompliziert sein, weil oft auch ältere Leute öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Diese haben manchmal Schwierigkeiten, die zugegebenermaßen etwas komplizierten Fahrpläne zu lesen. Fahrpläne sind von Haus aus
nicht immer ganz einfach zu lesen, zu entziffern bzw. zu verstehen. Man sollte
versuchen, Fußnoten, Anmerkungen usw. in etwas vereinfachter Form anzubringen. Wie dies geschehen soll, bin ich persönlich überfragt, nachdem ich weder ein professioneller Fahrplangestalter noch ein Grafiker bin. Aber dazu gibt
es sicherlich Fachleute. Man könnte einmal versuchen, eine Innovation einzuführen und dementsprechend eine Verbesserung vorzunehmen. Ich ersuche
deshalb die Kolleginnen und Kollegen, diesem Beschlußantrag zuzustimmen,
und zwar sowohl im Sinne einer Effizienzsteigerung des öffentlichen Verkehrs
als auch im Sinne einer Verlagerung von den privaten auf die öffentlichen Verkehrsmittel, so daß diese Zielsetzungen noch verstärkt angestrebt und weiterhin erreicht werden können!
KURY (GAF-GVA): Nur zwei Worte, mit denen ich meiner Freunde
Ausdruck verleihen möchte, daß Herr Munter jetzt auch die öffentlichen Verkehrsmittel entdeckt hat! So, wie Herr Munter sein Herz für die öffentlichen Verkehrsmittel entdeckt, entdeckt Herr Atz seine soziale Ader, Herr Hosp zwischendurch seine andere nicht unbedingt soziale Ader usw. Ich freue mich dar-
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über, wie sich die Herren kurz vor der Wahlzeit entpuppen. Dem Kollegen Munter möchte ich folgendes sagen. Unsere Gruppierung hat sich in den letzten
4 Jahren in regelmäßigen Abständen mit dem Problem der öffentlichen Verkehrsmittel in Südtirol befaßt. Wir haben auch versucht, detailliertere Angaben
über Sachen, die uns gefallen, aber auch über Sachen, die uns nicht gefallen,
zu machen. Herrn Munter ist es offensichtlich entgangen, daß wir gerade in den
letzten beiden Sessionen des Landtages eine ausgiebige Diskussion mit Landesrat Di Puppo über die Gestaltung des Tarifsystems abgeführt haben. Ich
möchte einen Satz von Herrn Munter zitieren. Er sagt, es wäre ihm ein ökologisches Anliegen, wenn mehrere Leute bei ihrer gemeinsamen Reise öffentliche
Verkehrsmittel anstelle des Privatautos benutzen. Ich möchte Herrn Munter nur
daran erinnern, daß gerade in der letzten Sitzungssession eigenartigerweise
ein Beschlußantrag der Grünen auf vollen Konsens gestoßen ist, eine Gruppenkarte einzuführen. Scheinbar hat Herr Munter dies nicht so richtig mitbekommen! Deshalb nütze ich jetzt die Gelegenheit, ihm einen kleinen Nachholkurs bzw. eine Lehrstunde zu erteilen.
Herr Munter! Offensichtlich haben Sie es notwendig. Sie halten sich ja
am Dienstag Vormittag recht gerne bei aktuellen Fragestunde auf, aber werden
dann nicht mehr häufig gesehen. Deshalb übernehme ich gerne die Aufgabe,
Ihnen zwischendurch zu zeigen, daß sich auch andere Landtagsabgeordnete in
diesem Saal um die Problematik des öffentlichen Verkehrs gekümmert haben,
und zwar seit Februar 1994 bis zur letzten Sitzung. Es kommt mir einfach unanständig - verzeihen Sie mir dieses Wort - vor, wenn Sie jetzt ein halbes Jahr
vor der Wahl auf einmal einen solchen Beschlußantrag vorlegen, in dem Sie
Gott und die Welt fordern: “Man muß doch endlich etwas tun!”
Noch eine kleine Information! Herr Munter, Sie sagen, daß dieses öffentliche Verkehrssystem von den Bürgern nur dann in Anspruch genommen
wird, wenn es effizient ist. Ich gebe Ihnen im Prinzip recht, habe aber etwas an
der Sache auszusetzen. Wenn Sie einmal mit einem öffentlichen Verkehrsmittel
gefahren wären - beispielsweise mit einem Autobus -, dann hätten Sie vielleicht
gemerkt, daß die öffentlichen Verkehrsmittel nicht so sehr vom Bürger in Anspruch genommen werden, sondern zu 99 Prozent von Frauen. Wenn Sie einmal acht geben, dann merken Sie, daß zum Beispiel in den Stoßzeiten in jedem
Auto ein Mann drinnen sitzt. Auch da gibt es Statistiken. Insofern möchte ich
nur darauf hinweisen, daß die öffentlichen Verkehrsmittel nicht so sehr von den
Bürgern, sondern vielmehr von den Bürgerinnen in Anspruch genommen werden. Danke!
Ich werde mich gegen diesen Beschlußantrag aussprechen. Es wird
sicherlich heißen, die Grünen seien gegen die öffentlichen Verkehrsmittel. Das
ist mir aber egal. Ich möchte mich hier wirklich ganz dezidiert gegen diese Art
von Scheinheiligkeit zur Wehr setzen!
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
Dott. UMBERTO MONTEFIORI
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
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PRESIDENTE: Ha chiesto di intervenire la dottoressa Klotz, ne ha facoltà.
KLOTZ (UFS): Ich habe die angenehme Aufgabe, nach dem Donnerwetter meiner Kollegin Kury mit Kollegen Munter etwas milder umzugehen. Ein
noch größeres Donnerwetter gibt es fast nicht, aber es tut sicher auch gut. Es
tut seiner Munterkeit keinen Abbruch! Der Beschlußantrag wurde am 5. Mai
1997 eingebracht. Infolgedessen ist eine gewisse Zeit vergangen. Vielleicht hätte Kollege Munter seinen Beschlußantrag mit anderen Anträgen, welche tatsächlich in den letzten Monaten behandelt worden sind, zusammenlegen lassen können. Wir haben anläßlich der letzten Beschlußanträge oft über die Busverbindungen, die Zugverbindungen, den behindertengerechten Zugang zu den
öffentlichen Verkehrsmitteln und die Tarifprobleme geredet. Sicherlich sind hier
verschiedene Anliegen enthalten, welche immer noch Anliegen sind, auch wenn
wir verschiedene Bereiche vertieft und konkrete Vorschläge vorgelegt hatten,
während diese vorliegenden Vorschläge tatsächlich sehr generell sind.
Sie sagen, daß es im einzelnen darum gehen muß, die Bedürfnisse
der Pendler besser zu berücksichtigen. Wem ist dies kein Anliegen? Als nächsten Punkt führen Sie an, die Angebote am Vormittag und am Abend zu verbessern. Wem ist dies nicht ein Anliegen? Herr Munter! Bitte, beschränken Sie dies
jetzt nicht nur auf ein Tal! Sie haben im ersten Teil die Aufforderung an die
Landesregierung enthalten, sich mit aller Kraft für eine Verbesserung der öffentlichen Verkehrsmittel im Eisack-, Wipp- und Pustertal einzusetzen. Ich würde
dies auf das ganze Landesgebiet ausdehnen. Solche Probleme gibt es auch im
Burggrafenamt, im Vinschgau, im Ultental und im Passeiertal. Auch dort wären
noch Verbesserungen möglich. Infolgedessen sollte man es nicht auf das Eisack-, Wipp- und Pustertal beschränken, sondern auf das gesamte Gebiet ausdehnen.
Außerdem möchten Sie die Wiederöffnung von aufgelassenen Haltestellen in Betracht ziehen. Ich kann mich daran erinnern, daß wir schon des öfteren darüber gesprochen haben. Ich glaube, daß dabei gerade von den Haltestellen im Pustertal, die inzwischen leider aufgelassen worden sind, die Rede
war. Ich selber habe bereits letztes Jahr die Haltestellen im Eisacktal von Bozen Richtung Brixen erwähnt. In Kollmann und Atzwang gibt es beispielsweise
keine Haltestellen mehr. Das ist natürlich ein Anliegen.
Sie sehen in Ihrem Beschlußantrag vor, das Tarifsystem zu vereinfachen, zu vereinheitlichen und zu reduzieren. Wir haben bereits in der letzten
Sitzungssession einen diesbezüglichen Beschlußantrag angenommen. Ich
denke, daß dieser einigermaßen erfüllt sein müßte. Aber wir werden vom Landesrat hören, inwiefern es noch einen Nachbesserungsbedarf gibt. Über die
Fahrkartenangebote sollte besser informiert werden. Ich habe noch in den Ohren, wie Landesrat Di Puppo vor einem Monat mehrmals mit großer Begeisterung auch in privaten Gesprächen darauf hingewiesen hat, was man alles
unternommen hat, um zu informieren. Zu diesem kombinierten System der
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Fahrkartenbenützung, das in Südtirol, ja sogar in Nordtirol, gilt, hat man eine
Werbekampagne gestartet und dergleichen mehr. Der Landesrat wird uns sicherlich mitteilen, wo es noch Möglichkeiten der Verbesserung gibt.
Auch muß es darum gehen - schreiben Sie -, Wertkarten wie Telefonkarten bei Automaten und Tabaktrafiken zu verkaufen. Ich glaube, daß dies bereits der Fall ist. Ich habe auch hier noch eine begeisterte Information des Landesrates in den Ohren, daß dies bereits gestaltet sei. Das Umsteigen vom Bus
in den Zug oder von einem Bus in den anderen sollte verbessert werden. Wem
ist es kein Anliegen, daß man dies möglichst bürgergerecht bzw. behindertengerecht gestaltet? Ich habe erst in der letzten Sitzungssession eine sehr aktuelle Anfrage betreffend die Haltestelle von Siebeneich eingebracht. Diesbezüglich
habe ich die Auskunft erhalten, daß es leider nicht möglich ist, diese neue Haltestelle behindertengerecht auszuführen, weil das Material zu verschieden ist,
um eine behindertengerechte Rampe errichten zu können. Die Fahrpläne sollten übersichtlicher und fehlerfrei gestaltet werden. Dies scheint mir als ein Anliegen, welches vielleicht noch nicht zur Sprache gekommen ist. Herr Landesrat, ich bin wahrscheinlich nicht besonders begabt im Lesen von Fahrplänen!
Aber diese Broschüren, die jeweils herausgegeben werden, sind tatsächlich
schwer lesbar. Man weiß nicht recht, wo die Züge und wo die Busse angegeben sind. Man sollte hier schon danach trachten, - wenn man derart teure Broschüren druckt -, daß sie lesbar und vor allem korrekt übersetzt sind. Dies empfinde ich schon als ein grundlegendes Anliegen.
Als letzten Punkt führen Sie an, genügend große Pendlerparkplätze
an den Bahnhöfen zu errichten. Dies ist natürlich eine Frage der Ressourcen,
der Raummöglichkeiten und selbstverständlich auch der Kosten. Ansonsten
muß man feststellen, daß auch dies ein berechtigtes Anliegen ist. Wir werden
vom Landesrat hören, ob es noch ein ärgeres Donnerwetter gibt als jenes von
der Kollegin Kury! Es wird bestimmt das Argument zur Sprache kommen: “Doppelt genäht, hält besser!” Ich habe eigentlich gegen dieses Argument nichts
einzuwenden!
LEITNER (Die Freiheitlichen): Die hier im Beschlußantrag ausgeführten Anmerkungen reizen mich, etwas zu sagen. Ich möchte hinzufügen, daß
der öffentliche Nahverkehr, die Verbesserung für die Verkehrsstrukturen usw.
sicherlich nicht das Monopol oder das Privileg irgendeiner Gruppe sein dürfen.
Deshalb habe ich kein Problem, diesem Beschlußantrag zuzustimmen. Nur
möchte man es umgekehrt - da gebe ich der Kollegin Kury recht - auch einmal
erfahren, daß, wenn über die gleichen Dinge geredet wird, auch die Zustimmung von der anderen Seite kommen würde, was nicht der Fall ist. Deshalb ob es glaubwürdig ist oder nicht - möchte ich nicht werten. Die Forderungen,
die Kollege Munter stellt, sind berechtigt. Sie beziehen sich zwar nur auf ein
Tal, aber sind berechtigt. Ich finde keinen Punkt, bei dem ich sagen könnte, daß
er nicht stimmt oder die Forderung nicht berechtigt ist. Die genannten Mißstände sind vorhanden. Sowohl wir als auch andere Gruppierungen in diesem Land-
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tag haben mit Anfragen und Beschlußanträgen einerseits die Mißstände aufgezeigt, andererseits auch Verbesserungsvorschläge gebracht. Wenn wir uns all
das im konkreten anschauen, dann merken wir, daß wir noch weit vom angepeilten Ziel entfernt sind. Es ist nicht einsehbar, daß Dinge bei uns nicht machbar sind, in allen anderen Ländern aber ganz einfach funktionieren. Wenn man
beispielsweise in Deutschland auf einen Bahnhof geht und eine Karte nach Bozen löst, dann erhält man einen Begleitzettel, in dem alle Stationen auf dieser
Fahrt aufgelistet sind, und zwar zu beinahe jedem Bestimmungsort. Hier geht
es um ein Hauptdurchzugsgebiet! Es ist vollkommen unverständlich, daß dies
bei uns nicht möglich ist. Es handelt sich ja um praktische Dinge. Wir sind diese
gelben Entwertungskästen mittlerweile gewohnt. Es kommt aber oft vor, daß
Gäste, die sich in unserem Land aufhalten und auch vielleicht dann und wann
mit dem Zug fahren, vergessen, die Karten zu entwerten und eine Strafe zahlen
müssen. Dies ist keine Visitenkarte für ein Land, Herr Landesrat! Hier sollte
man sich schon etwas einfallen lassen. In Deutschland, Österreich oder in der
Schweiz kommt der Kartenzwicker - wie wir ihn nennen - und entwertet die Karte. Bei uns hingegen muß man eine Strafe bezahlen, wenn man sie nicht entwertet hat. Dies könnte man sicherlich mit etwas Fingerspitzengefühl angehen.
Ich glaube kaum, daß sich ein Urlauber bei uns eine Fahrkarte kauft, um mit
dieser unentwerteten Karte dann wieder nach Hause zu fahren!
Dem Kollegen Munter möchte ich folgendes nahelegen, was ich nicht
verstehe. Wir Freiheitlichen haben zweimal den Beschlußantrag zur Wiederaufnahme der Buslinie Brixen-Innsbruck eingebracht. Kollege Munter weiß genauso gut wie ich, wie sehr dieser Dienst von der betroffenen Bevölkerung geschätzt wurde. Ich wiederhole noch einmal, daß ich mich nicht dafür einsetze,
die Busse fahren zu lassen und dafür den Zug zu vernachlässigen. Dieser ganz
spezifische Dienst hat mit dem Zug keinen Ersatz gefunden. Die Folge davon
ist, daß die Leute mit dem Privatauto nach Innsbruck fahren. Dies weiß auch
Kollege Munter. Deshalb wäre es ehrlich, wenn man diesem Anliegen - sofern
man davon überzeugt ist - zustimmen würde, ganz gleich von welcher Seite es
kommt. Das ist mein Demokratieverständnis. Deshalb stimme ich dem Antrag
des Abgeordneten Munter zu!
BOLZONELLO (UNITALIA): Dopo una mozione di questo tenore presentata da un componente del partito di maggioranza, credo che Lei dovrebbe
rassegnare le dimissioni, perché mi pare che quanto a sollecitazioni, dopo
quattro anni che Lei regge l’assessorato ai trasporti, ve ne sono a iosa. Chi ha
presentato la mozione o scopre l’acqua calda o veramente la Giunta provinciale
nulla ha fatto, con questo assessore, in materia di trasporti.
Questa è naturalmente un’introduzione ironica al documento presentato dal consigliere Munter, onorevole esponente della maggioranza, responsabile, secondo Munter, di quanto non fatto in materia di trasporti. Oggi la Provincia ha un’ampia competenza su molti passaggi che attengono i trasporti provinciali e non solo, stante anche l’accordo con le ferrovie austriache per quanto attiene la tratta in territorio austriaco. Quindi credo che se la provincia di Bolzano,
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come si evince dalla mozione, nulla ha fatto, Assessore, prendiamone atto e
agisca di conseguenza!
Ma bando agli scherzi, vi sono delle osservazioni che possono essere
condivise e altre che dimostrano scarsa conoscenza della questione. Questa è
una carta valore. Lei sa benissimo, collega Munter, che si acquista in moltissimi
tabacchini, ma è un esempio della scarsa conoscenza di una delle questioni da
Lei sollevate in questa materia.
Credo che sempre si possa e si debba migliorare il servizio pubblico,
proprio quando la Provincia di Bolzano interviene con degli impegni finanziari
notevoli. Ecco perché una sollecitazione trova il mio consenso, ma non tanto
perché non ci sia comunque l’obiettivo, quanto piuttosto è indispensabile ricercare sempre il miglioramento della qualità del prodotto offerto. Certo non è forse il periodo giusto per parlare della qualità del servizio offerto dal trasporto
pubblico ferroviario, visti i disastri e il dissesto nel quale si trovano le Ferrovie
italiane, ma anche qui da noi probabilmente delle disfunzioni esistono rispetto a
quanto dovremmo fare nel settore dell’intermodalità fra rotaia e il trasporto su
gomma. Qualcuno ha già parlato della necessità di riaprire alcune stazioni, mi
pare che Settequerce sia stata riaperta da poco, ma questo non sta a me dirlo.
Anzi, poco prima della sua riapertura ero intervenuto anch’io sollecitandone la
riapertura stessa perché mi era stata segnalata la necessità.
Certo oggi siamo di fronte anche a necessità di contemperare ad esigenze di costi. Non trovo nulla di strano che vi sia un obliteratore meccanico invece della biglietteria normale, perché in molti tabacchini si possono acquistare
le carte valori che servono addirittura per andare fino ad Innsbruck.
Questa mozione dovrebbe portare la Giunta provinciale a migliorare
ancora quel servizio che in molte occasioni, in particolare sulla linea BolzanoMerano, è stato oggetto di critiche. Questo non c’entra forse con quanto contenuto nella mozione, ma su quella linea utilizzatissima dai pendolari vi sono
state alcune disfunzioni non tanto tempo fa, sia per quanto attiene ritardi che
non sono sempre giustificati, sia per quanto attiene i miglioramenti del materiale
rotabile stesso. Abbiamo questa possibilità e la Provincia deve arrivare a dare
al sistema trasporto ferroviario provinciale una migliore qualità del servizio con
tutti quegli interventi finanziari che vengono fatti.
WILLEIT (Ladins): Herr Präsident! Ich möchte nur eine Frage stellen,
aber gleichzeitig mitteilen, daß ich mit diesen Vorschlägen einverstanden bin,
auch wenn es einiger Zusatzvorschläge bedürfte. Ich glaube, daß es nicht ausreicht, wenn man vom Transport allein, von den Mitteln, von den Zeiten und von
den Modalitäten spricht. Man muß auf der anderen Seite auch versuchen, die
Dienste anzupassen, die Dienstzeiten und die Dienstsitze so zu gestalten, daß
die Transporte besser und leichter funktionieren. Die Frage, die mich interessiert, ist ein ganz einfache, vor allem wenn es darum geht, nähere Transportmittel wie Autobus, Bahn usw. zu benützen. Ist es eigentlich nicht möglich, eine
Art Paßkarte bzw. Skipaßkarte einzuführen, bei der automatisch ein gewisser
Betrag bei der jeweiligen Benutzung des entsprechenden Fahrzeuges abge-
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bucht wird? Selbstverständlich bedarf dies die entsprechenden Einrichtungen in
den Bussen, Zügen, Flugzeugen oder wo immer wir dies vorsehen möchten.
DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI):
Per la passione e l’entusiasmo che ho messo nell’affrontare la politica dei
trasporti nella provincia di Bolzano ne ho ricavato una gratificazione decisamente alta. E’ vero che nessuno è profeta in patria, e devo dire che se sono
stato invitato a Londra il primo dicembre a relazionare su ciò che abbiamo fatto
in provincia di Bolzano - le relazioni quel giorno erano 4 per tutta Europa credo che questo sia stato un riconoscimento davvero grande delle novità assolute che abbiamo introdotto in questo settore. Se sono stato chiamato al CNEL
a Roma a relazionare a tutti gli assessori regionali ai trasporti su ciò che abbiamo fatto su invito del Ministro ei Trasporti, credo che questo sia un altro riconoscimento grande delle novità che abbiamo introdotto in provincia di Bolzano. Se la stessa città di Innsbruck e la stampa tirolese ha ritenuto di dare
grande spazio all’iniziativa, unica in Europa, di poter ammettere con un unico
documento di viaggio l’attraversamento di un confine reso quindi ancora più
trasparente, utilizzando quindi non solo due sistemi diversi ferroviario - Ferrovie
dello Stato italiano, l’ÖBB austriaca e anche il sistema del trasporto pubblico
all’interno di Innsbruck - credo che queste siano cose che hanno portato ad un
grosso risultato. Scuote la testa il collega Willeit, sarebbe bene che si informasse meglio, e avrebbe la dimostrazione della verità delle cose che sto
dicendo. Evidentemente lui non sa che noi usiamo già un sistema simile a
quello del Superski Dolomiti. L’unica cosa che non siamo riusciti ancora ad
adattare, pur essendo andati dalla stessa società che ha fornito le apparecchiature alla Superski Dolomiti, la Ski Data, non siamo riusciti a trovare la soluzione
per le obliterazioni senza contatto, a passaggio cioè. Ci siamo arrivati solo recentemente, con un sistema particolarissimo della Honeywell, sulla quale stiamo facendo delle sperimentazioni. Si tratta di una carta simile alle carte di
credito con un piccolo cip incorporato che sono ricaricabili a bordo dell’autobus,
quindi con un dispositivo monetico che consente di ricaricare valori - 10, 20, 30
mila lire, quello che si crede - e che consentono, con il solo passaggio davanti
all’obliteratore, lo scambio di informazioni in andata e in ritorno. Quindi le informazioni contenute nel cip possono essere anche aggiornate, non solo in termini
di defalcare il valore contenuto, ma anche di aggiornamento di informazioni dal
punto di vista gestionale. Insieme alla carta valore verrebbe dato in omaggio un
porta chiavi che è dotato di un dispositivo con una feritoia dove, infilando la
carta valore, si legge il valore residuo su un display, oppure delle informazioni
utili raccolte al momento, tipo “attenzione, dal giorno tale varia l’orario, entra in
vigore l’orario estivo”.
Abbiamo introdotto un’altra attività grossissima per cui 108 autobus
della provincia di Bolzano in questo momento stano viaggiando lungo la val Venosta, compresi gli autobus dell’ALM, sotto controllo satellitare e controllo via
telefonico. Per cui dalla centrale di Bolzano in questo momento, con un errore
di tre metri, si sa esattamente dove si trova un autobus, potendo in questa ma-
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niera determinare l’orario di arrivo, le coincidenze, ma soprattutto il passaggio
di comunicazione tra un autobus e l’altro in funzione del traffico che si è determinato in quel tratto di strada, per cui magari un appuntamento di coincidenza
non è più possibile. Allora si avverte l’altro autista di partire in orario oppure lo si
avverte di fermarsi 5 minuti perché si riesce a stabilire la coincidenza. Si rende
quindi un servizio decisamente importante ai viaggiatori. Queste sono novità in
senso assoluto. Non esiste nessun sistema di trasporto pubblico in Europa che
abbia adottato questo sistema. Siamo i primi. Costa parecchio questo sistema, i
calcoli che abbiamo fatto ci dicono che ha un’alta redditività, e la dimostrazione
l’abbiamo con il fatto che noi abbiamo le tariffe di trasporto pubblico più basse
d’Italia e il più alto ricavo dalla vendita di biglietti d’Italia. E voi considerate che
oggi abbiamo oltre il 40% di ricavi dalla vendita di biglietti, mentre l’obiettivo dato dalla Bassanini nella regionalizzazione del trasporto pubblico prevede per il
1999 il 35%. Noi siamo già oltre il 40% e dobbiamo andare oltre, ma in termini
di efficienza, non di aumento di costi a carico del contribuente o a carico della
pubblica amministrazione, cioè abbattendo i costi, migliorando l’efficienza prima
di intervenire sulle tariffe o prima di ricorrere a nuovi investimenti.
Ci sono osservazioni in merito al libretto degli orari che io porto sempre con me. Devo dire che non ho avuto nessuna difficoltà a leggerlo, perché la
grafica che è utilizzata è la stessa grafica normalmente in uso per gli orari
ferroviari. E’ la stessa grafica che è utilizzata anche in altri paesi, proprio per
avere un modo uniforme per comunicare. Non abbiamo voluto inventare niente
di nuovo per non avere situazioni differenziate che avrebbero creato difficoltà.
Le note a piè di lista proviamo a leggerle: “Prosegue fino a via Karl Wolf”. “In
zona industriale parte dallo stabilimento Lancia”. Sono difficili da capire? “Parte
da Bressanone, via Dante”. “Transita per Bressanone, zona industriale”. Aperte
a caso, tutte. Sono difficili da capire? Le traduzioni, dicono i miei uffici, sono
corrette. Vi voglio dire di più. C’è questo problema di capire se è un treno o un
autobus a fornire il servizio. C’è una nota nelle prime pagine, scritta in grassetto, che dice: “Le corse effettuate dalle FS, indicate nei quadri orario 1, 113,
401, con simbolo - e c’è il disegnino di una locomotiva a vapore - hanno validità
dal...ecc.”, e in cima ai riquadri, laddove il servizio è svolto da un treno, è
disegnata una piccola locomotiva a vapore, per cui si sa che quell’orario fa
riferimento al servizio treno. Da questo punto di vista questo orario dà contemporaneamente i servizi ferroviari e i servizi autobus che si svolgono contemporaneamente su quella linea.
E’ stata cancellata la linea che collegava via autobus la val d’Isarco
con Innsbruck. A più riprese io ho riferito che si tratta di una concessione nazionale, non provinciale. Che se quel servizio qualcuno lo volesse fare, è sufficiente che faccia domanda al Ministero dei trasporti perché rilasci la concessione. Essendo un trasporto che va oltre i confini provinciali, quella concessione
che svolgeva la SAD era una vecchia eredità di una concessione nazionale. C’è
stata una sola ditta che ha presentato questa richiesta che io sappia. Non so se
la risposta l’abbia già avuta dal Ministero dei trasporti, ma se l’ha presentata
una sola ditta probabilmente non è stato ritenuto proprio un affare.
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Cominciamo a comprendere che il trasporto pubblico è proprio un servizio, che costa, che costa per l’amministrazione pubblica, che deve fare i conti
con le risorse disponibili, che deve entrare in perfetta armonia con tutte le altre
esigenze che il bilancio pubblico deve soddisfare.
Quando si presenta una mozione, collega Munter, io sono il primo a
dire che l’impegno non deve mai cessare, specialmente in un settore così delicato dove, come ho dimostrato, le innovazioni possono essere tante e molte
ancora se ne possono produrre. Sono più limitate le risorse. Allora ci vorrebbe
la concretezza, non la demagogia, di dire alla fine di una mozione da dove si
possono prendere quelle risorse, magari dall’artigianato, per trasferirle al bilancio dei trasporti, in modo tale da incrementare i mezzi a disposizione. E’ una
proposta. Ma devono venir fuori, perché io sono d’accordo di accettare la continuazione dell’impegno, perché mi ha visto impegnato, e quindi dal momento in
cui trovo solidarietà questo non mi può che dar maggior coraggio a continuare
per questa strada. Ma quando lei dice, collega Munter “le categorie che devono
essere prese in considerazione sono pendolari (lavoratori e studenti), coloro
che si spostano per sbrigare pratiche amministrative e fare acquisti, chi si
sposta nel tempo libero ...”, mi dice anche quale categoria di cittadini abbiamo
lasciato fuori? Perché mi sta venendo un tormento morale se ho lasciato fuori
qualche categoria di cittadini delle tre che Lei ha indicato. Mi suggerisce il Presidente che mancano i militari. Forse Le è sfuggito questo, possiamo integrarlo,
la Giunta provinciale è disposta ad approvarlo.
Condivido invece l’indicazione della collega Klotz, che questa mozione, partita con nobili principi, si è dimenticata di una larga parte della nostra
provincia. Guai se la Giunta provinciale si comportasse allo stesso modo! Sarebbe un fatto drammatico che si dimenticasse di 3/4 del territorio così come
Lei ha fatto. Le suggerisco, perché sia approvata ma mozione, di inserire la
Bassa Atesina, l’Oltradige, la val Passiria, la val Venosta, le valli minori; il collega Kofler mi ha detto Sarentino no, il servizio lì va benissimo. La città di Merano anche, perché c’è anche il traffico urbano che va seguito con attenzione.
Perché manca il capoluogo? E la città di Laives non ha problemi? Ne ha
grossissimi, io li conosco, e sono problemi ai quali sto dietro giorno per giorno.
Collega Munter, Le suggerisco di integrare la mozione, riconfermando questo
impegno in termini di continuazione perché credo che questa sia l’esaltazione
possibile, ma completando però la destinazione su tutto il territorio provinciale e
non ad una parte sola.
PRESIDENTE: La parola al collega Willeit per fatto personale.
WILLEIT (Ladins): In persönlicher Angelegenheit! Landesrat Di Puppo hat gemeint, ich täte gut daran, mich besser zu informieren! Es mag sein,
daß ich nicht ganz gut informiert bin, aber ich kenne sein Projekt einer hochwertigen Einheitskarte nicht. Auf den öffentlichen Verkehrsmitteln, die ich ab und zu
benütze, habe ich noch kein Einheitsmittel für die Bezahlung vorgefunden. Er
hat auch gesagt, daß unsere Fahrpläne und unsere Fahrmöglichkeiten in Inns-
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bruck gelten. Es ist so, daß die Bedingungen für Südtiroler Studenten, die in
Innsbruck für die Benützung der öffentlichen Transportmittel Abonnements haben, nicht dieselben sind wie jene der Tiroler Studenten.
MUNTER (SVP): Geschätzter Landesrat, werte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich sehr, daß dieser Beschlußantrag zu einer ausführlichen
Bewertung und Analyse der Situation des Verkehrswesens geführt hat. Dies ist
sicherlich sehr positiv. Ich habe mich auch darüber gefreut, daß über die verschiedenen Gruppierungen hinweg eine Zustimmung zu diesem Beschlußantrag vorhanden ist. Es geht hier auch um die “Hinterpasseirer Beschlüsse”,
also darum, auch Hinterpasseier zu berücksichtigen. Ich wäre mit dem Vorschlag, statt den Worten “Eisack-, Wipp- und Pustertal” die Worte “in Südtirol”
zu schreiben, durchaus einverstanden. Das Problem ist aus einer effektiven
faktischen Analyse des Fahrplanes im Frühjahr 1997 hervorgegangen. Dieser
Beschlußantrag wurde laut Protokoll im Mai 1997 eingereicht. Damals hat es
eine Arbeitsgruppe im Eisacktal gegeben, die den Fahrplan, bezogen auf das
Eisack-, Wipp- und Pustertal, analysiert hat. Ich habe das Buch heute leider
nicht dabei. Ansonsten könnte ich mit Rotstift aufzeigen, wo diese Probleme,
die hier geschrieben sind, angezeichnet wurden. Es ist also aus einer ganz
konkreten, praktisch effektiven Arbeit entstanden. Wenn sich heute in der Diskussion ergeben hat, daß auch anderswo ein verstärkter und vermehrter Einsatz notwendig ist, dann steht dem aus meiner Sicht nichts entgegen. Ich bin
gerne bereit, hier eine Integrierung vorzunehmen und dies auf Südtirol auszudehnen.
Kollegin Kury würde ich empfehlen, Ihren Blick ab und zu auch in diese Richtung zu lenken! Folglich würde Sie meine Anwesenheit auch öfters bemerken können. Wenn Sie etwas mehr Aufmerksamkeit und Zuneigung in diese
Richtung lenken könnte, dann würde Sie vielleicht weniger “donnerwettergeplagte” Nerven haben!
Ich muß noch einen Abänderungsantrag formulieren. Wenn alle einverstanden sind, diese Ergänzung vorzunehmen, dann würde ich ersuchen,
diesem Beschlußantrag im Sinne aller vorgebrachten Argumente, ausgehend
von den Bedürfnissen des Eisacktales, die aber dann im gesamten Land ihren
Niederschlag finden, zuzustimmen!
PRESIDENTE: Prima bisogna riformulare la mozione, non basta aggiungere dopo le premesse che sono particolarmente mirate alla val d’Isarco,
“voglio allargarle a tutta la provincia”. Suggerirei al collega Munter di votarla
domani dopo la presentazione di un emendamento, anche per un certo stile
legislativo.
Sospendiamo la trattazione della mozione e chiudo la seduta.
La seduta è tolta.
ORE 18.52 UHR
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SITZUNG 184. SEDUTA
3.3.1998
Sono intervenuti i seguenti consiglieri:
Es haben folgende Abgeordnete gesprochen:
ACHMÜLLER 32
BENEDIKTER 35, 37, 41, 45, 53, 58
BENUSSI 56
BOLZONELLO 55, 90
DI PUPPO 18, 28, 30, 91
DURNWALDER 22, 23, 25, 27
HOSP 20
IANIERI 55
KLOTZ 11, 20, 21, 22, 23, 24, 26, 27, 45, 48, 66, 75, 78, 79, 81, 87
KOFLER 12, 14, 57
KURY 13, 14, 38, 64, 69, 70, 86
LAIMER 15, 16, 28, 77, 79
LEITNER 30, 31, 33, 50, 76, 89
MAYR 36, 37, 40
MESSNER 12, 13, 16, 17
MONTEFIORI 3, 45, 52, 55, 87
MUNTER 10, 11, 15, 16, 17, 19, 27, 28, 84, 94
SAURER 10, 67, 69, 70
WILLEIT 25, 26, 91, 94
ZENDRON 28, 29, 34, 41, 51, 73, 79