Kurshandbuch - Fachbereich Rechtswissenschaft

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Kurshandbuch - Fachbereich Rechtswissenschaft
Die Bonner Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für
Juristinnen und Juristen (Bonner FFA)
A.
B.
C.
Kursprogramm, Wintersemester 2015/16
Die Abschlussprüfung
Die Dozentinnen und Dozenten im FFA-Programm
A. Kursprogramm
Erstes Programmsemester
Themen des Kurses:
-
Kurs 1:
Legal Vocabulary
– Discussing Legal
Concepts –
Presentations
4 SWS,
wöchentlich
The Jury System
Joint Enterprise
Capital Punishment
Introduction tot he Common Law Contract
Law – Morality - Torture
Defence to Homicide
Im Kurs werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Strukturen
und Mechanismen des Anglo-Amerikanischen Rechts eingeführt. Auf
sehr praktische Art und Weise behandeln sie Themen wie Contracts,
Sources of Law, People Working in the Legal System (e.g. Judges,
The Legal Professions etc), The Jury System, The Hierarchy of the
Courts (Criminal and Civil Courts) etc. Über die im Kurs behandelten
Themen lässt sich auch ohne besonderes Vorwissen kontrovers
diskutieren, auf diese Weise sollen die Studierenden von Beginn an in
Diskussionen eingebunden werden. Als Sprachveranstaltung mit
juristischen Inhalten vermittelt der Dozent den Studierenden einen
breiten Überblick über das Anglo-Amerikanische Rechtssystem,
während sie gleichzeitig ihre sprachlichen Fähigkeiten erweitern und
vertiefen können. Um dies zu erreichen, sprechen (discussions,
debate, and presentations), lesen und schreiben (text summary,
opinion and clarification questions) die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer so viel wie möglich selbst und interagieren in
Gruppenarbeit sowie in den häufigen Diskussionen miteinander und
mit dem Dozenten. Sie trainieren ihr Hörverständnis im Umgang mit
audio-visuellen Quellen und erhalten Unterstützung bei der
Wiederholung und dem Verständnis der Sprachstrukturen und des
erforderlichen (Fach-) Vokabulars. Alle Studierenden halten während
des Kurses zumindest eine längere Präsentation zu einem juristischen
Thema, wobei sie durch den Dozenten im Vorfeld und während der
Ausarbeitungsphase intensiv bei der Erarbeitung und Umsetzung der
erforderlichen Präsentationstechniken unterstützt werden.
Zusammenfassend ist die Mitarbeit der Studierenden für das Erreichen
des Kurszieles essenziell, es handelt sich ausdrücklich nicht um
Frontalunterricht, aktive Mitarbeit wird daher gefordert.
Kurs 2:
„English Vocabulary
for Law: Legal
Research“:
2 SWS,
Blockveranstaltung
Im Kurs vertiefen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre
rechtssprachlichen Fähigkeiten und wenden die im Laufe des
Kurses
"The
English
Legal
System"
erworbenen
Präsentationsfertigkeiten an. Sie erhalten im ersten Kursteil zu
Beginn des Semesters eine Einführung in die Methodik der
juristischen Recherche sowie einen Überblick über die wichtigsten
Formalia einer Gerichtsverhandlung. Anschließend recherchieren
die
Teilnehmerinnen
und
Teilnehmer
während
einer
Gruppenarbeitsphase eigenständig zu einem juristischen Fall, wobei
sie vom Dozenten zugewiesene unterschiedliche Rollen einnehmen.
Während dieser Ausarbeitungsphase erhalten die Studierenden
zudem kleinere Rechercheaufgaben, die sie lösen und dem
Dozenten zuschicken können und zu denen sie Rückmeldung
erhalten. Im letzten Kursteil, der gegen Ende der Vorlesungszeit
stattfindet, präsentieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre
Arbeitsergebnisse im Rahmen eines „Mini-Moot-Courts“ vor der (aus
dem Dozenten bestehenden) Jury.
Zweites Programmsemester
Kurs 1:
Im Kurs erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Einblick
in zentrale Bereiche des anglo-amerikanischen Rechts. Sie lesen,
„Core Subjects of
bearbeiten und diskutieren untereinander und mit der Dozentin aktiv
Common Law“:
sogenannte „Landmark Cases“ des Common Law und erlernen auf
diesem Weg gleichzeitig die korrekte Anwendung der spezifischen
Rechtssprache. Themen sind u. a. Civil Procedure /Arbitration,
2 SWS oder
Contract Law, Tort Law, Criminal Procedure und Professional
entsprechende
Blockveranstaltungen Responsibility and Ethics for Lawyers in a Common Law System.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden mit dem
Verfassungsrecht der Vereinigten Staaten von Amerika vertraut
gemacht, indem sie zentrale Entscheidungen und zugehörige
Materialien lesen und diese anhand konkreter Fragestellungen
„US Constitutional
nachvollziehen und einzuordnen lernen. Auf Basis des erworbenen
Law“: 2 SWS oder
Wissens und mit Hilfe der vorhandenen deutschen Rechtskenntnisse
entsprechende
Blockveranstaltungen diskutieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer miteinander sowie
mit dem Dozenten. Sie schärfen dabei ihre sprachlichen Fertigkeiten.
Kurs 2:
Kurs 3:
„Civil Litigation in the
United States“:
2 SWS oder
entsprechende
Der Dozent lädt regelmäßig Gastdozentinnen und Dozenten aus
unterschiedlichen Praxisbereichen ein. Die Dozenten bringen den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern anhand von Originalfällen und
einer Fülle anderer authentischer Materialien die Grundzüge des
Zivilprozessrechts im Bereich der Vereinigten Staaten nahe. Sie
vermitteln gleichzeitig die damit verbundene Rechtssprache und
ermöglichen es den Studierenden so, selbst „Fälle“ aus diesem
2
Blockveranstaltungen Bereich zu bearbeiten und den juristischen Inhalten sprachlich
gerecht zu werden. Die Dozenten setzen dabei in hohem Maße auf
die aktive Teilnahme der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die
Interaktion. In „Mock Trials“ können die Studierenden das erworbene
Sprach- und Fachwissen praktisch anwenden.
Drittes Programmsemester
Kurs 1:
„International
Commercial Law“:
2 SWS oder
entsprechende
Blockveranstaltungen
Kurs 2:
„International
Arbitration“:
2 SWS oder
entsprechende
Blockveranstaltung
Der Dozent vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern – auch
in diesem Kurs anhand einer Vielzahl praktischer Fälle und sonstiger
authentischer Materialien – die wesentlichen Grundlagen des
internationalen Wirtschaftsrechts. Die Studierenden arbeiten
intensiv, zum Teil in Gruppenarbeit, an „echten“ Fällen und
verhandeln auf der Grundlage des zuvor erlernten fachlichen
Wissens miteinander. Hierbei und in der anschließenden Diskussion
sowie durch die kontinuierliche Rückmeldung des Dozenten
intensivieren
die
Teilnehmerinnen
und
Teilnehmer
ihre
fachsprachlichen Fähigkeiten. Der Dozent lädt zudem regelmäßig
Gastdozentinnen und Dozenten aus den unterschiedlichsten
Praxisbereichen ein, die den Unterricht mit ihrer Erfahrung zusätzlich
bereichern.
In der Veranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Einblicke in den für die berufliche Praxis im internationalen Kontext
in hohem Maße relevanten Bereich des internationalen
Schiedsverfahrensrechts.
Sie
entwickeln
ihre
in
den
vorangegangenen Kursen erworbenen sprachlichen Fähigkeiten fort
und üben auch anhand praktischer Aufgaben, die oftmals komplexen
Fälle aus dem Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts auf dem
Verhandlungsweg zu lösen.
B. Die Abschlussprüfung
Grundlage für die Prüfung ist § 4 der Ausbildungs-/Prüfungsordnung. Es handelt sich um
eine Sprachprüfung. Nutzen Sie bei allen Aufgaben die Gelegenheit, Ihr hohes sprachliches
Niveau zu präsentieren. Diskutieren und argumentieren Sie viel und haben Sie keine Angst
zu sprechen! Fragen Sie nach, wenn Sie mit einer Frage – insbesondere in der mündlichen
Prüfung – nichts anfangen können und bitten Sie bei Bedarf ruhig um eine Konkretisierung.
I.
Antragserfordernis:
Um an der Prüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bis zu einer im Vorfeld
bekannt gemachten Frist (gemäß Ausbildungs- und Prüfungsordnung) einen
3
Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen (vgl. www.jura.uni-bonn.de/ffa,
Abschlussprüfung)
Rücktritt von der Prüfung/Krankheitsfall: S. § 12 der Ausbildungs- und
Prüfungsordnung UNIcert
II.
Prüfungsablauf:
1. Mündliche Prüfung:
a. Textvorstellung/-diskussion oder Präsentation (ca. 10 Minuten)
Vorbereitungszeit für die Aufgabe ist eine halbe Stunde. Sie werden
entsprechend eine halbe Stunde vor Prüfungsbeginn geladen und
bearbeiten die Aufgabe. Hierbei dürfen Sie ein Wörterbuch verwenden,
das Ihnen zur Verfügung gestellt wird. In der anschließenden Prüfung
stellen Sie den Text im Sinne der Aufgabenstellung vor oder geben
eine kurze Präsentation zu einem vorgegebenen (aus dem Kursbereich
bekannten) Thema. Achten Sie auf eine organisierte, klare und logische
Vortragsweise!
b. Im unmittelbaren Anschluss findet Ihr Prüfungsgespräch vor zwei
Prüfern statt.
Im Prüfungsgespräch werden Ihnen Fragen zu dem vorangegangenen
Vortrag sowie ggf. auch aus dem Kursbereich gestellt und Sie
diskutieren mit den Prüfern, werden gebeten, Ihre Ansicht zu äußern,
einen Standpunkt zu verteidigen o.ä.. Es geht auch in diesem
Prüfungsteil weniger um juristisch „richtige“ oder „falsche“ Antworten als
vielmehr darum, dass Sie zeigen, dass Sie sprachlich in der Lage sind,
ein Thema aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten,
Argumente für und wider etwas zusammenzustellen und (fachliches)
Vokabular im richtigen Kontext zu verwenden. Sie sollten die
Bedeutung des verwendeten Vokabulars bei Bedarf auch erklären
können. Hierbei dürfen Sie kein Wörterbuch verwenden.
2. Schriftliche Prüfung und Hörverständnisprüfung
a. Klausur (150 Minuten)
aa. Aufgabe zur Sprachproduktion
Sie erhalten zwei Aufgabenstellungen zu unterschiedlichen Themen
aus dem Kursbereich, von denen Sie sich eine aussuchen können. Die
Aufgabenstellungen haben jeweils ca. 250 Wörter. Sie dürfen für Ihre
Antwort maximal 600 Wörter schreiben. Wir bitten Sie, dieses Maximum
zwingend zu beachten, da Überschreitungen Abzüge bei der
Bewertung zur Folge haben (wobei es einen kleinen Toleranzbereich
gibt)! Achten Sie auf gutes, flüssiges Englisch und auf Ihre Grammatik!
Die Aufgabenstellung erfordert kein juristisches Gutachten. Bitte
beachten Sie die konkrete Fragestellung! Sie dürfen bei dieser Aufgabe
ein Wörterbuch verwenden, das wir Ihnen zur Verfügung stellen.
bb.
Aufgabe zum Leseverständnis
Sie erhalten einen Text mit ca. 1200 Wörtern und müssen aus
mehreren Antwortmöglichkeiten EINE richtige auf die jeweils zum Text
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gestellte Verständnisfrage auswählen oder ankreuzen, ob eine
vorgegebene Antwort richtig oder falsch ist. Beachten Sie auch hierbei
dringend die Aufgabenstellung!
b. Hörverständnisprüfung (45 Minuten)
Sie bekommen eine Audiodatei vorgespielt. Diese wird einmal
wiederholt. Hierzu werden Ihnen Verständnisfragen gestellt und Sie
müssen ankreuzen, ob eine vorgegebene Antwort richtig oder falsch ist.
Bei dieser Aufgabe ist die Verwendung eines Wörterbuchs erlaubt.
III.
Prüfungswiederholung/Akteneinsicht etc.: Bitte beachten Sie die Regelungen
in der Ausbildungs-/Prüfungsordnung!
IV.
UNIcert-Zertifikat der Stufe III
Bei erfolgreicher Absolvierung der Abschlussprüfung erhalten Sie ein UNIcertZertifikat der Stufe III. Sobald die Prüfungsergebnisse feststehen (ca. 4-8
Wochen nach der Klausur) erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, dem Sie alle
Prüfungsergebnisse mit Noten entnehmen können. Auf dem Zertifikat werden die
Gesamtnote, die Noten der schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie (zur
Information) die Noten der einzelnen Teilleistungen angegeben.
C. Die Dozentinnen und Dozenten im FFA-Programm
Christopher Bisping, LL.M. / Rechtsanwalt
"Als deutscher Jurist, der im Ausland lehrt und forscht, möchte ich
Nachwuchsjuristen die Gelegenheit geben, erste Erfahrungen im Umgang mit
fremdem Recht zu erwerben. Der 'Blick über den Tellerrand' hilft darüber
hinaus das eigene System besser zu verstehen. Die Zusammenarbeit mit den
hochmotivierten Studenten der FFA macht großen Spaß und es erstaunt
jedes Mal, den Fortschritt zu sehen, den die Studenten in echt kurzer Zeit machen.“
Christopher Bisping, Rechtsanwalt, ist seit 2012 Assistant Professor an der
Warwick School of Law. Zuvor unterrichtete er bereits mehrere Jahre an der
Universität Leicester sowie früher an der Warwick School of Law. Christopher
Bisping war am Max-Planck-Insitut für ausländisches und internationales
Privatrecht in Hamburg tätig und Mitglied einer Arbeitsgruppe der „Study Group
on a European Civil Code“.
Christopher Bisping ist seit 2012 Mitglied unseres FFA-Teams. Er unterrichtet
den Kurs “Legal Research” in unserem 1. Programmsemester.
5
Keith Calhoun-Senghor, J. D. / B. A.
Keith Calhoun-Senghor, Attorney at Law (Washington, D.C., Maryland, Virginia)
und Solicitor in England und Wales ist freiberuflicher amerikanischer
Rechtsanwalt und Berater im Bereich Gesellschaftsrecht und im internationalen
Vertragsrecht für US, Deutsche und globale Firmen in München. Vorher war er
sieben Jahre Senior Counsel der Kanzlei Norton Rose Fulbright in München.
Keith Calhoun-Senghor trat der Kanzlei nach gut drei Jahrzehnten internationaler
Tätigkeit als In-House General Counsel und freiberuflicher Rechtsanwalt im
Gesellschaftsrecht und im internationalen Vertragsrecht für Industrie – und
Technologiefirmen in den USA und Deutschland bei. Er war auch bei der U.S.
Regierung (Wirtschaftsministerium) im Bereich Satelliten- und Weltraumpolitik
tätig.
Keith Calhoun-Senghor studierte an der Harvard Law School sowie an der
Stanford University. Vor Beginn seines juristischen Studiums war er Fulbright
Stipendiat an der Universität Bonn.
Keith Calhoun-Senghor ist seit 2012 in unserem FFA-Programm tätig. Er
unterrichtet die Kurse “International Commercial Law”, 3. Programmsemester,
“Civil Litigation in the U. S.” im 2. Programmsemester sowie „Legal Practice
Skills“.
Ryan Citlau, J.D.
Ryan Citlau, Attorney at Law (New York), ist seit 2011 Associate bei Cleary
Gottlieb Steen & Hamilton LLP in Frankfurt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im
Bereich des Kapitalmarktrechts.
Ryan Citlau studierte an der Harvard Law School sowie an der University of
California, Berkeley. Er war DAAD-Stipendiat an der Johannes-GutenbergUniversität Mainz.
Ryan Citlau ist seit 2012 als Dozent in unserem FFA-Programm tätig. Er
unterrichtet den Kurs „Constitutional Law in the U. S.“ im 2. FFA-Semester.
6
Amy Cohen Kläsener, J. D. / B. A. / M. A.
Amy Cohen Kläsener, Attorney at Law (New York), ist Counsel bei Shearman &
Sterling LLP in Frankfurt. Ihre wichtigsten Aufgabengebiete sind Prozessführung
und Schiedsgerichtsbarkeit sowie Compliance.
Amy Cohen Kläsener hat an der Indiana University Maurer School of Law, am
Columbia College sowie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München
studiert.
Frau Kläsener ist seit 2012 als Dozentin in unserem FFA-Programm tätig. Sie
unterrichtet den Kurs “Civil Litigation in the U. S.” im 2. FFA-Semester.
Dr. Mariel Dimsey LL.M., LL.B., B. A.
Dr. Mariel Dimsey, Member of the Bar in New South Wales, Australien, war von
2010 bis 2012 und ist seit 2013 wieder Associate bei Cleary & Gottlieb LLP in
Köln. Zuvor war sie als Associate bei Hogan Lovells LLP in Frankfurt beschäftigt
und absolvierte 2012 / 2013 eine Station beim International Court of Arbitration
(ICC) in Paris. Ihre wichtigsten Aufgabengebiete sind Prozessführung und
Schiedsgerichtsbarkeit.
Dr. Mariel Dimsey hat an der Universität von Queensland / Australien sowie an
den Universitäten von Köln und Basel studiert.
Dr. Mariel Dimsey ist seit 2012 in unserem FFA-Programm tätig. Sie unterrichtete
den Kurs „Core Subjects of Common Law“ und derzeit, im semesterweisen
Wechsel mit Robert Whitener, den Kurs „International Arbitration“ im 3. FFASemester.
7
Alexander Monro, LL.M., LL.B. / Barrister
Alexander Monro ist Associate in der Praxisgruppe Konfliktlösung bei Freshfields
Bruckhaus Deringer in Frankfurt. Alexander Monros Tätigkeit bei Freshfields
besteht hauptsächlich aus der Beratung und Vertretung von internationalen
Mandanten in Schiedsverfahren und vor den englischen Gerichten.
Alexander Monro studierte an der University of Exeter und der Universität des
Saarlandes. Er hat einen LLB in englischem und einen LLM in deutschem Recht
und er ist als Barrister in Enlgand und Wales zugelassen.
Seit dem Wintersemester 2015/16 ist Alexander Monro in unserem FFAProgramm tätig. Er unterrichtet den Kurs “Core Subjects of Common Law” in
unserem 2. FFA-Semester.
Christopher Harry Grierson, Englischdozent
Christopher Harry Grierson, Englischdozent, ist Lehrkraft für besondere Aufgaben
beim Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bonn. Seit 2001 arbeitete
er als Englischdozent, Übersetzer und Prüfer für das „Cambridge“-Zertifikat in
Deutschland und Dänemark, seit 2008 bis 2010 war er am Sprachlernzentrum der
Universität Bonn beschäftigt, bevor er 2010 zum Fachbereich Rechtswissenschaft
wechselte.
Christopher Grierson studierte Pädagogik und Erziehungstheorie an den
Universitäten Holstebro und Frederiksberg / Kopenhagen in Dänemark.
Christopher Grierson ist von Beginn an in unserem FFA-Programm tätig und
unterrichtet den Kurs „The English Legal System“ im ersten Programmsemester.
Daneben ist er für die Konzeption der Abschlussprüfungen zuständig und
begleitet die Weiterentwicklung des FFA-Programms.
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Robert Whitener, J. D. / B. A.
"Es ist mir eine Freude, an der Ausbildung der neuen Generation von
internationalen Juristen mitzuwirken."
Robert Whitener, Attorney at Law (New York / United States District Court for the
Southern District of New York), ist seit 2011 Principal Associate bei Freshfields
Bruckhaus Deringer LLP in Frankfurt. Zuvor war er Mitglied einer anderen
internationalen Großkanzlei, für die er in New York und Paris tätig war. Seine
wichtigsten Aufgabengebiete sind Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.
Robert Whitener studierte an der University of Minnesota und am CarsonNewman College.
Robert Whitener ist seit 2012 Teil unseres FFA-Teams. Seit dem
Sommersemester 2013 unterrichtet er den Kurs “International Arbitration” im 3.
FFA-Semester (zuletzt im Wechsel mit Dr. Mariel Dimsey), im Wintersemester
2012/2013 war er Dozent für den Kurs “Regulation of Markets“.
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