Kurshandbuch - Fachbereich Rechtswissenschaft
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Kurshandbuch - Fachbereich Rechtswissenschaft
Die Bonner Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristinnen und Juristen (Bonner FFA) A. B. C. Kursprogramm, Wintersemester 2015/16 Die Abschlussprüfung Die Dozentinnen und Dozenten im FFA-Programm A. Kursprogramm Erstes Programmsemester Themen des Kurses: - Kurs 1: Legal Vocabulary – Discussing Legal Concepts – Presentations 4 SWS, wöchentlich The Jury System Joint Enterprise Capital Punishment Introduction tot he Common Law Contract Law – Morality - Torture Defence to Homicide Im Kurs werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Strukturen und Mechanismen des Anglo-Amerikanischen Rechts eingeführt. Auf sehr praktische Art und Weise behandeln sie Themen wie Contracts, Sources of Law, People Working in the Legal System (e.g. Judges, The Legal Professions etc), The Jury System, The Hierarchy of the Courts (Criminal and Civil Courts) etc. Über die im Kurs behandelten Themen lässt sich auch ohne besonderes Vorwissen kontrovers diskutieren, auf diese Weise sollen die Studierenden von Beginn an in Diskussionen eingebunden werden. Als Sprachveranstaltung mit juristischen Inhalten vermittelt der Dozent den Studierenden einen breiten Überblick über das Anglo-Amerikanische Rechtssystem, während sie gleichzeitig ihre sprachlichen Fähigkeiten erweitern und vertiefen können. Um dies zu erreichen, sprechen (discussions, debate, and presentations), lesen und schreiben (text summary, opinion and clarification questions) die Teilnehmerinnen und Teilnehmer so viel wie möglich selbst und interagieren in Gruppenarbeit sowie in den häufigen Diskussionen miteinander und mit dem Dozenten. Sie trainieren ihr Hörverständnis im Umgang mit audio-visuellen Quellen und erhalten Unterstützung bei der Wiederholung und dem Verständnis der Sprachstrukturen und des erforderlichen (Fach-) Vokabulars. Alle Studierenden halten während des Kurses zumindest eine längere Präsentation zu einem juristischen Thema, wobei sie durch den Dozenten im Vorfeld und während der Ausarbeitungsphase intensiv bei der Erarbeitung und Umsetzung der erforderlichen Präsentationstechniken unterstützt werden. Zusammenfassend ist die Mitarbeit der Studierenden für das Erreichen des Kurszieles essenziell, es handelt sich ausdrücklich nicht um Frontalunterricht, aktive Mitarbeit wird daher gefordert. Kurs 2: „English Vocabulary for Law: Legal Research“: 2 SWS, Blockveranstaltung Im Kurs vertiefen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre rechtssprachlichen Fähigkeiten und wenden die im Laufe des Kurses "The English Legal System" erworbenen Präsentationsfertigkeiten an. Sie erhalten im ersten Kursteil zu Beginn des Semesters eine Einführung in die Methodik der juristischen Recherche sowie einen Überblick über die wichtigsten Formalia einer Gerichtsverhandlung. Anschließend recherchieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während einer Gruppenarbeitsphase eigenständig zu einem juristischen Fall, wobei sie vom Dozenten zugewiesene unterschiedliche Rollen einnehmen. Während dieser Ausarbeitungsphase erhalten die Studierenden zudem kleinere Rechercheaufgaben, die sie lösen und dem Dozenten zuschicken können und zu denen sie Rückmeldung erhalten. Im letzten Kursteil, der gegen Ende der Vorlesungszeit stattfindet, präsentieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Arbeitsergebnisse im Rahmen eines „Mini-Moot-Courts“ vor der (aus dem Dozenten bestehenden) Jury. Zweites Programmsemester Kurs 1: Im Kurs erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Einblick in zentrale Bereiche des anglo-amerikanischen Rechts. Sie lesen, „Core Subjects of bearbeiten und diskutieren untereinander und mit der Dozentin aktiv Common Law“: sogenannte „Landmark Cases“ des Common Law und erlernen auf diesem Weg gleichzeitig die korrekte Anwendung der spezifischen Rechtssprache. Themen sind u. a. Civil Procedure /Arbitration, 2 SWS oder Contract Law, Tort Law, Criminal Procedure und Professional entsprechende Blockveranstaltungen Responsibility and Ethics for Lawyers in a Common Law System. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden mit dem Verfassungsrecht der Vereinigten Staaten von Amerika vertraut gemacht, indem sie zentrale Entscheidungen und zugehörige Materialien lesen und diese anhand konkreter Fragestellungen „US Constitutional nachvollziehen und einzuordnen lernen. Auf Basis des erworbenen Law“: 2 SWS oder Wissens und mit Hilfe der vorhandenen deutschen Rechtskenntnisse entsprechende Blockveranstaltungen diskutieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer miteinander sowie mit dem Dozenten. Sie schärfen dabei ihre sprachlichen Fertigkeiten. Kurs 2: Kurs 3: „Civil Litigation in the United States“: 2 SWS oder entsprechende Der Dozent lädt regelmäßig Gastdozentinnen und Dozenten aus unterschiedlichen Praxisbereichen ein. Die Dozenten bringen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern anhand von Originalfällen und einer Fülle anderer authentischer Materialien die Grundzüge des Zivilprozessrechts im Bereich der Vereinigten Staaten nahe. Sie vermitteln gleichzeitig die damit verbundene Rechtssprache und ermöglichen es den Studierenden so, selbst „Fälle“ aus diesem 2 Blockveranstaltungen Bereich zu bearbeiten und den juristischen Inhalten sprachlich gerecht zu werden. Die Dozenten setzen dabei in hohem Maße auf die aktive Teilnahme der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die Interaktion. In „Mock Trials“ können die Studierenden das erworbene Sprach- und Fachwissen praktisch anwenden. Drittes Programmsemester Kurs 1: „International Commercial Law“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltungen Kurs 2: „International Arbitration“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltung Der Dozent vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern – auch in diesem Kurs anhand einer Vielzahl praktischer Fälle und sonstiger authentischer Materialien – die wesentlichen Grundlagen des internationalen Wirtschaftsrechts. Die Studierenden arbeiten intensiv, zum Teil in Gruppenarbeit, an „echten“ Fällen und verhandeln auf der Grundlage des zuvor erlernten fachlichen Wissens miteinander. Hierbei und in der anschließenden Diskussion sowie durch die kontinuierliche Rückmeldung des Dozenten intensivieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre fachsprachlichen Fähigkeiten. Der Dozent lädt zudem regelmäßig Gastdozentinnen und Dozenten aus den unterschiedlichsten Praxisbereichen ein, die den Unterricht mit ihrer Erfahrung zusätzlich bereichern. In der Veranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Einblicke in den für die berufliche Praxis im internationalen Kontext in hohem Maße relevanten Bereich des internationalen Schiedsverfahrensrechts. Sie entwickeln ihre in den vorangegangenen Kursen erworbenen sprachlichen Fähigkeiten fort und üben auch anhand praktischer Aufgaben, die oftmals komplexen Fälle aus dem Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts auf dem Verhandlungsweg zu lösen. B. Die Abschlussprüfung Grundlage für die Prüfung ist § 4 der Ausbildungs-/Prüfungsordnung. Es handelt sich um eine Sprachprüfung. Nutzen Sie bei allen Aufgaben die Gelegenheit, Ihr hohes sprachliches Niveau zu präsentieren. Diskutieren und argumentieren Sie viel und haben Sie keine Angst zu sprechen! Fragen Sie nach, wenn Sie mit einer Frage – insbesondere in der mündlichen Prüfung – nichts anfangen können und bitten Sie bei Bedarf ruhig um eine Konkretisierung. I. Antragserfordernis: Um an der Prüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bis zu einer im Vorfeld bekannt gemachten Frist (gemäß Ausbildungs- und Prüfungsordnung) einen 3 Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen (vgl. www.jura.uni-bonn.de/ffa, Abschlussprüfung) Rücktritt von der Prüfung/Krankheitsfall: S. § 12 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert II. Prüfungsablauf: 1. Mündliche Prüfung: a. Textvorstellung/-diskussion oder Präsentation (ca. 10 Minuten) Vorbereitungszeit für die Aufgabe ist eine halbe Stunde. Sie werden entsprechend eine halbe Stunde vor Prüfungsbeginn geladen und bearbeiten die Aufgabe. Hierbei dürfen Sie ein Wörterbuch verwenden, das Ihnen zur Verfügung gestellt wird. In der anschließenden Prüfung stellen Sie den Text im Sinne der Aufgabenstellung vor oder geben eine kurze Präsentation zu einem vorgegebenen (aus dem Kursbereich bekannten) Thema. Achten Sie auf eine organisierte, klare und logische Vortragsweise! b. Im unmittelbaren Anschluss findet Ihr Prüfungsgespräch vor zwei Prüfern statt. Im Prüfungsgespräch werden Ihnen Fragen zu dem vorangegangenen Vortrag sowie ggf. auch aus dem Kursbereich gestellt und Sie diskutieren mit den Prüfern, werden gebeten, Ihre Ansicht zu äußern, einen Standpunkt zu verteidigen o.ä.. Es geht auch in diesem Prüfungsteil weniger um juristisch „richtige“ oder „falsche“ Antworten als vielmehr darum, dass Sie zeigen, dass Sie sprachlich in der Lage sind, ein Thema aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten, Argumente für und wider etwas zusammenzustellen und (fachliches) Vokabular im richtigen Kontext zu verwenden. Sie sollten die Bedeutung des verwendeten Vokabulars bei Bedarf auch erklären können. Hierbei dürfen Sie kein Wörterbuch verwenden. 2. Schriftliche Prüfung und Hörverständnisprüfung a. Klausur (150 Minuten) aa. Aufgabe zur Sprachproduktion Sie erhalten zwei Aufgabenstellungen zu unterschiedlichen Themen aus dem Kursbereich, von denen Sie sich eine aussuchen können. Die Aufgabenstellungen haben jeweils ca. 250 Wörter. Sie dürfen für Ihre Antwort maximal 600 Wörter schreiben. Wir bitten Sie, dieses Maximum zwingend zu beachten, da Überschreitungen Abzüge bei der Bewertung zur Folge haben (wobei es einen kleinen Toleranzbereich gibt)! Achten Sie auf gutes, flüssiges Englisch und auf Ihre Grammatik! Die Aufgabenstellung erfordert kein juristisches Gutachten. Bitte beachten Sie die konkrete Fragestellung! Sie dürfen bei dieser Aufgabe ein Wörterbuch verwenden, das wir Ihnen zur Verfügung stellen. bb. Aufgabe zum Leseverständnis Sie erhalten einen Text mit ca. 1200 Wörtern und müssen aus mehreren Antwortmöglichkeiten EINE richtige auf die jeweils zum Text 4 gestellte Verständnisfrage auswählen oder ankreuzen, ob eine vorgegebene Antwort richtig oder falsch ist. Beachten Sie auch hierbei dringend die Aufgabenstellung! b. Hörverständnisprüfung (45 Minuten) Sie bekommen eine Audiodatei vorgespielt. Diese wird einmal wiederholt. Hierzu werden Ihnen Verständnisfragen gestellt und Sie müssen ankreuzen, ob eine vorgegebene Antwort richtig oder falsch ist. Bei dieser Aufgabe ist die Verwendung eines Wörterbuchs erlaubt. III. Prüfungswiederholung/Akteneinsicht etc.: Bitte beachten Sie die Regelungen in der Ausbildungs-/Prüfungsordnung! IV. UNIcert-Zertifikat der Stufe III Bei erfolgreicher Absolvierung der Abschlussprüfung erhalten Sie ein UNIcertZertifikat der Stufe III. Sobald die Prüfungsergebnisse feststehen (ca. 4-8 Wochen nach der Klausur) erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, dem Sie alle Prüfungsergebnisse mit Noten entnehmen können. Auf dem Zertifikat werden die Gesamtnote, die Noten der schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie (zur Information) die Noten der einzelnen Teilleistungen angegeben. C. Die Dozentinnen und Dozenten im FFA-Programm Christopher Bisping, LL.M. / Rechtsanwalt "Als deutscher Jurist, der im Ausland lehrt und forscht, möchte ich Nachwuchsjuristen die Gelegenheit geben, erste Erfahrungen im Umgang mit fremdem Recht zu erwerben. Der 'Blick über den Tellerrand' hilft darüber hinaus das eigene System besser zu verstehen. Die Zusammenarbeit mit den hochmotivierten Studenten der FFA macht großen Spaß und es erstaunt jedes Mal, den Fortschritt zu sehen, den die Studenten in echt kurzer Zeit machen.“ Christopher Bisping, Rechtsanwalt, ist seit 2012 Assistant Professor an der Warwick School of Law. Zuvor unterrichtete er bereits mehrere Jahre an der Universität Leicester sowie früher an der Warwick School of Law. Christopher Bisping war am Max-Planck-Insitut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg tätig und Mitglied einer Arbeitsgruppe der „Study Group on a European Civil Code“. Christopher Bisping ist seit 2012 Mitglied unseres FFA-Teams. Er unterrichtet den Kurs “Legal Research” in unserem 1. Programmsemester. 5 Keith Calhoun-Senghor, J. D. / B. A. Keith Calhoun-Senghor, Attorney at Law (Washington, D.C., Maryland, Virginia) und Solicitor in England und Wales ist freiberuflicher amerikanischer Rechtsanwalt und Berater im Bereich Gesellschaftsrecht und im internationalen Vertragsrecht für US, Deutsche und globale Firmen in München. Vorher war er sieben Jahre Senior Counsel der Kanzlei Norton Rose Fulbright in München. Keith Calhoun-Senghor trat der Kanzlei nach gut drei Jahrzehnten internationaler Tätigkeit als In-House General Counsel und freiberuflicher Rechtsanwalt im Gesellschaftsrecht und im internationalen Vertragsrecht für Industrie – und Technologiefirmen in den USA und Deutschland bei. Er war auch bei der U.S. Regierung (Wirtschaftsministerium) im Bereich Satelliten- und Weltraumpolitik tätig. Keith Calhoun-Senghor studierte an der Harvard Law School sowie an der Stanford University. Vor Beginn seines juristischen Studiums war er Fulbright Stipendiat an der Universität Bonn. Keith Calhoun-Senghor ist seit 2012 in unserem FFA-Programm tätig. Er unterrichtet die Kurse “International Commercial Law”, 3. Programmsemester, “Civil Litigation in the U. S.” im 2. Programmsemester sowie „Legal Practice Skills“. Ryan Citlau, J.D. Ryan Citlau, Attorney at Law (New York), ist seit 2011 Associate bei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP in Frankfurt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Kapitalmarktrechts. Ryan Citlau studierte an der Harvard Law School sowie an der University of California, Berkeley. Er war DAAD-Stipendiat an der Johannes-GutenbergUniversität Mainz. Ryan Citlau ist seit 2012 als Dozent in unserem FFA-Programm tätig. Er unterrichtet den Kurs „Constitutional Law in the U. S.“ im 2. FFA-Semester. 6 Amy Cohen Kläsener, J. D. / B. A. / M. A. Amy Cohen Kläsener, Attorney at Law (New York), ist Counsel bei Shearman & Sterling LLP in Frankfurt. Ihre wichtigsten Aufgabengebiete sind Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit sowie Compliance. Amy Cohen Kläsener hat an der Indiana University Maurer School of Law, am Columbia College sowie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München studiert. Frau Kläsener ist seit 2012 als Dozentin in unserem FFA-Programm tätig. Sie unterrichtet den Kurs “Civil Litigation in the U. S.” im 2. FFA-Semester. Dr. Mariel Dimsey LL.M., LL.B., B. A. Dr. Mariel Dimsey, Member of the Bar in New South Wales, Australien, war von 2010 bis 2012 und ist seit 2013 wieder Associate bei Cleary & Gottlieb LLP in Köln. Zuvor war sie als Associate bei Hogan Lovells LLP in Frankfurt beschäftigt und absolvierte 2012 / 2013 eine Station beim International Court of Arbitration (ICC) in Paris. Ihre wichtigsten Aufgabengebiete sind Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit. Dr. Mariel Dimsey hat an der Universität von Queensland / Australien sowie an den Universitäten von Köln und Basel studiert. Dr. Mariel Dimsey ist seit 2012 in unserem FFA-Programm tätig. Sie unterrichtete den Kurs „Core Subjects of Common Law“ und derzeit, im semesterweisen Wechsel mit Robert Whitener, den Kurs „International Arbitration“ im 3. FFASemester. 7 Alexander Monro, LL.M., LL.B. / Barrister Alexander Monro ist Associate in der Praxisgruppe Konfliktlösung bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Frankfurt. Alexander Monros Tätigkeit bei Freshfields besteht hauptsächlich aus der Beratung und Vertretung von internationalen Mandanten in Schiedsverfahren und vor den englischen Gerichten. Alexander Monro studierte an der University of Exeter und der Universität des Saarlandes. Er hat einen LLB in englischem und einen LLM in deutschem Recht und er ist als Barrister in Enlgand und Wales zugelassen. Seit dem Wintersemester 2015/16 ist Alexander Monro in unserem FFAProgramm tätig. Er unterrichtet den Kurs “Core Subjects of Common Law” in unserem 2. FFA-Semester. Christopher Harry Grierson, Englischdozent Christopher Harry Grierson, Englischdozent, ist Lehrkraft für besondere Aufgaben beim Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bonn. Seit 2001 arbeitete er als Englischdozent, Übersetzer und Prüfer für das „Cambridge“-Zertifikat in Deutschland und Dänemark, seit 2008 bis 2010 war er am Sprachlernzentrum der Universität Bonn beschäftigt, bevor er 2010 zum Fachbereich Rechtswissenschaft wechselte. Christopher Grierson studierte Pädagogik und Erziehungstheorie an den Universitäten Holstebro und Frederiksberg / Kopenhagen in Dänemark. Christopher Grierson ist von Beginn an in unserem FFA-Programm tätig und unterrichtet den Kurs „The English Legal System“ im ersten Programmsemester. Daneben ist er für die Konzeption der Abschlussprüfungen zuständig und begleitet die Weiterentwicklung des FFA-Programms. 8 Robert Whitener, J. D. / B. A. "Es ist mir eine Freude, an der Ausbildung der neuen Generation von internationalen Juristen mitzuwirken." Robert Whitener, Attorney at Law (New York / United States District Court for the Southern District of New York), ist seit 2011 Principal Associate bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in Frankfurt. Zuvor war er Mitglied einer anderen internationalen Großkanzlei, für die er in New York und Paris tätig war. Seine wichtigsten Aufgabengebiete sind Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit. Robert Whitener studierte an der University of Minnesota und am CarsonNewman College. Robert Whitener ist seit 2012 Teil unseres FFA-Teams. Seit dem Sommersemester 2013 unterrichtet er den Kurs “International Arbitration” im 3. FFA-Semester (zuletzt im Wechsel mit Dr. Mariel Dimsey), im Wintersemester 2012/2013 war er Dozent für den Kurs “Regulation of Markets“. 9