erben und vererben

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erben und vererben
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www.volksbank.at
VERMÖGEN
VERANTWORTUNGSVOLL WEITERGEBEN
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2
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VORWORT
Eine aktuelle österreichische Studie zeigt auf, dass nur
Mit der vorliegenden Broschüre bietet die Volksbank einen
jeder Fünfte Erbangelegenheiten geregelt hat. Vernünftiges
ersten Einstieg in die Thematik. Ziel ist die Sensibilisierung
und richtiges Gestalten von „Erben und Vererben“ sowie
für rechtzeitige Vorsorge und sinnvolle Vermögensüberga-
„Vermögensweitergabe“ ist wichtig und immer aktuell. Die
be.
Materie ist rechtlich komplex und für die Betroffenen wirtschaftlich und emotionell bedeutsam.
Die Form dieser Information ersetzt keinesfalls die notwendige Beratung durch einen rechtskundigen Experten.
Die vorliegende Broschüre soll einer ersten Orientierung
Die Broschüre kann helfen bei weiterführenden Fragen
dienen und Anregung sowie Hilfestellung für verantwor-
eine eventuell vorhandene Schwellenangst zu überwinden,
tungsvolle Vermögensweitergabe geben.
um Rechtsberatung bei Notar oder Anwalt zu suchen.
Erb- und Schenkungsrecht und damit verbundene steuerliche Fragen werden im Überblick dargestellt. Auf die Möglichkeit der Vermögensweitergabe durch die Gründung
einer Privatstiftung wird überblicksmäßig eingegangen.
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INHALT
VORWORT
SCHENKEN UND ÜBERGEBEN
– VORWEGGENOMMENES ERBEN
19
Allgemeines
20
5
Schenkung
20
Verlassenschaft bzw. Nachlass
6
Schenkungsmeldegesetz
21
Vermögen vererben
6
Meldepflicht von Schenkungen
22
ERBEN UND VERERBEN
Vermögen erhalten
6
Erbe
7
Legatar
7
PRIVATSTIFTUNG
24
Pflichtteilsberechtigte
7
Grundlagen
25
Letztwillige Verfügung
7
Erbvertrag
8
ZUKUNFTSVORSORGE
26
Gesetzliche Erbfolge
12
Private Zukunftsvorsorge –
27
Pflichtteil
13
garantiert und staatlich gefördert
Pflichtteilsanspruch
13
Die Höhe des Pflichtteilanspruchs
13
Testament
4
3
8
Pflichtteilsminderung
14
Enterbung
14
Erb- und Pflichtteilsverzicht
15
DIE BANK – IHR PARTNER IN
VERMÖGENSANGELEGENHEITEN
Verlassenschaftsverfahren
15
Allgemeine Informationen
Todesfallaufnahme
15
(Lohn-, Gehalts-, Pensions-, Privatgirokonten,
Abtuung armutshalber
16
Wertpapierdepots, Firmenkonten, Sparbücher,
Überlassung an Zahlungs statt
16
Safe, Ablebensversicherung)
Nachlasskonkurs
16
Erbantrittserklärung
16
Erbantrittserklärung (unbedingt, bedingt)
17
Erbsentschlagung
17
Vermögensaufstellung
17
Vermögenserklärung
17
Einantwortung
18
Auslaufsregelung Erbschaftssteuer
18
Grundbuch
18
29
30
ANHANG – CHECKLISTEN
31
Impressum
39
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ERBEN UND VERERBEN
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ERBEN UND VERERBEN
VERLASSENSCHAFT BZW. NACHLASS
.
TESTIERFÄHIGE PERSONEN
Damit sind jene Rechte und Pflichten der/des Verstorbe-
Personen über 18 Jahre, die im Vollbesitz ihrer geistigen
nen gemeint, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf
Kräfte sind, wenngleich die für die Bejahung der Testier-
die ErbInnen übergehen. Darunter fallen materielles und
fähigkeit weitaus geringere Anforderungen an den Geis-
immaterielles Vermögen, z.B. Grundstücke, Gebäude,
teszustand als für die Geschäftsfähigkeit verlangt werden.
Sparbücher, Wertpapiere oder Schmuck.
.
BESCHRÄNKT TESTIERFÄHIGE PERSONEN
Bei Miet- und Pachtrechten gibt es eine „Sonderrechts-
14- bis 18-Jährige können nur mündlich vor Gericht
nachfolge“. Bestimmte nahe Angehörige, die mit der/dem
oder vor einem Notar ihren letzten Willen kundtun,
Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt lebten, haben ein
wobei das Gericht oder der Notar sich überzeugen
sogenanntes Eintrittsrecht: die Ehegattin/der Ehegatte, Ver-
muss, dass eine gewisse Einsichtsfähigkeit und Reife
wandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel-
gegeben sind. Personen, für die ein Sachwalter bestellt
kinder), aber auch die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte.
ist, können frei testieren. Es sei denn, das Pflegschaftsgericht ordnet besondere Formvorschriften an (etwa
Testamentserrichtung mündlich vor Notar oder Gericht).
Vererblich sind aber auch Forderungen und Schulden (z.B.
Steuerschulden) sowie zum Todeszeitpunkt fällige Unterhaltsverpflichtungen.
.
TESTIERUNFÄHIGE PERSONEN•
Unmündige Minderjährige, das sind Personen unter
Nicht vererblich hingegen sind bestimmte, an die Person
14 Jahren.
des Erblassers gebundene Rechte und Pflichten. Dazu
Geisteskranke, Geistesschwache und Sinnesverwirrte
gehören u. a. Unterhaltsansprüche, Gewerbeberechtigun-
(z.B. Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder
gen oder persönliche Dienstbarkeiten (z.B. Wohnrecht).
Medikamenten).
Bei Gewerben besteht allerdings ein spezielles Fortbetriebsrecht für Eheleute bzw. Deszendenten (Kinder).
Die letztwillige Verfügung muss bestimmt und „frei von List
und Zwang“ sein sowie „im Zustand der vollen Besonnen-
VERMÖGEN VERERBEN
heit mit Überlegung und Ernst“ erklärt werden.
Ein Testament zu errichten und damit seinen letzten Willen kundzutun, sollte immer gut und gründlich überlegt
VERMÖGEN ERHALTEN
sein. Der Gesetzgeber schützt jedoch jene Personen, die
Wer als Nachlassempfänger in Frage kommt und welche
die Tragweite eines derartigen Entschlusses nicht richtig
Arten der Nachlassregelung es gibt, soll folgende Grafik
erfassen können.
veranschaulichen:
Dazu unterscheidet das Gesetz zwischen:
.
.
.
ERBLASSER
TESTIERFÄHIGE PERSONEN
ERBE
BESCHRÄNKT TESTIERFÄHIGE PERSONEN
TESTIERUNFÄHIGE PERSONEN
LEGATAR
letztwillige Verfügung letztwillige Verfügung
Testament
Vermächtnis
PFLICHTTEILSBERECHTIGTER
Testierfähigkeit ist die Fähigkeit, eine gültige letztwillige
Anordnung („letzter Wille“) zu errichten.
6
l
Erbvertragliche Erbfolge
l
Testamentarische Erbfolge
l
Gesetzliche Erbfolge
Berufungsgründe geordnet
nach ihrer Stärke
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ERBEN UND VERERBEN
DER ERBE
BEISPIEL:
Den Übernehmer des Vermögens nennt man Erben. Er
Eine Person hinterlässt ein Testament mit folgendem
erhält grundsätzlich alle Vermögenswerte, das heißt, er
Wortlaut: „Ich setze meine Frau Maria und meine bei-
wird Gesamtrechtsnachfolger. Somit hat der Erbe diesel-
den Söhne Klaus und Franz als meine Erben ein und
ben Rechte und Pflichten wie der Erblasser. Er wird Eigen-
hinterlasse jedem ein Drittel meines Vermögens.
tümer der Liegenschaften, der Sparbücher, der Wert-
Meinem Freund Rudi hinterlasse ich meine Taschen-
papiere oder des Schmuckes und aller anderen Vermö-
uhr.“ Rudi ist in diesem Fall Legatar und kein Erbe.
genswerte, die frei vererblich sind. Er wird hingegen auch
Schuldner gegenüber den Gläubigern des Erblassers (siehe
DER PFLICHTTEILSBERECHTIGTE
Seite 16: Bedingte und unbedingte Erbantrittserklärung).
Das Pflichtteilsrecht engt die gesetzliche Freiheit des Erblassers, über sein Vermögen letztwillig zu verfügen, zu-
Ist nur ein Erbe vorhanden, so erhält er den gesamten
gunsten von Nachkommen und in deren Ermangelung
Nachlass. Sind mehrere Erben vorhanden, so erhält jeder
auch von Vorfahren und zugunsten des Ehegatten ein. Der
von ihnen eine bestimmte Erbquote.
Pflichtteilsberechtigte wird auch als Noterbe bezeichnet.
Pflichtteilsberechtigte sind grundsätzlich der Ehegatte, die Kin-
BEISPIEL:
der und Kindeskinder bzw. die Eltern, Großeltern sowie
Eine verstorbene, ledige Mutter hinterlässt ohne Testa-
Urgroßeltern des Erblassers, wenn keine Kinder pflichtteilsbe-
ment ihren drei Kindern eine Liegenschaft. Jedes der
rechtigt sind. Niemals pflichtteilsberechtigt sind die Geschwis-
Kinder erhält ein Drittel, die Erbquote beträgt daher
ter des Erblassers. Der Pflichtteilsberechtigte erhält auf jeden
jeweils 1/3. Somit wird jedes Kind zu einem Drittel
Fall einen gewissen Teil der Verlassenschaft, auch wenn der
Eigentümer der Liegenschaft, muss aber auch zu je
Erblasser dies nicht in seinem letzten Willen verfügt hat. Er hat
einem Drittel eventuelle Schulden übernehmen.
jedoch nur Anspruch auf einen bestimmten Geldbetrag. Der
Pflichtteil kann unter bestimmten Umständen allerdings ent-
DER LEGATAR
zogen werden. Vergleichen Sie dazu bitte den Beitrag „Pflicht-
Der Legatar ist jene Person, die vom Erblasser nicht als
teil“ (siehe Seite 12 unter „Die gesetzliche Erbfolge“).
Erbe eingesetzt wurde und daher auch keinen Erbteil in
Höhe eines bestimmten Anteils oder Prozentsatzes der
LETZTWILLIGE VERFÜGUNG
ganzen Verlassenschaft erhält, sondern die vom Erblasser
Es gibt drei Gründe, durch die man zu einer Erbschaft berufen
mit einer bestimmten Sache bedacht wurde (Legat/Kodi-
werden kann:
zill/Vermächtnis). Er ist somit Einzelrechtsnachfolger. Er
nicht.
.
.
.
Rechtlich gesehen erbt grundsätzlich zuerst der Erbe diese
Diese Reihung drückt die „Stärke“ der Berufungsgründe
Sache. Er hat jedoch die Verpflichtung, diese an den recht-
aus. Dies bedeutet, dass der Erbvertrag vorrangig zu
mäßigen Legatar herauszugeben. Unter Umständen kann
berücksichtigen ist. Er geht dem Testament vor. Das Testa-
das Vermächtnis wertvoller sein als das Erbe.
ment geht wiederum der gesetzlichen Erbfolge vor. Die
haftet jedoch nur für Schulden, die mit diesem Gegenstand
zusammenhängen. Für andere Verbindlichkeiten haftet er
ERBVERTRAG
TESTAMENT
GESETZLICHE ERBFOLGE
gesetzliche Erbfolge greift demnach nur, wenn der Erblasser
weder einen Erbvertrag noch ein Testament errichtet hat.
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ERBEN UND VERERBEN
ERBVERTRAG
TESTAMENT
Der Erbvertrag kann nur zwischen Ehegatten abgeschlos-
ALLGEMEINES
sen werden. Der Erbvertrag muss bei einem Notar in Form
Das Testament ist eine letztwillige Anordnung, in der eine
eines Notariatsaktes abgeschlossen werden und ist daher
Person zur Gänze oder mehrere Personen zu je einem
gebührenpflichtig. Ein Erbvertrag kann nicht einseitig auf-
bestimmten Anteil oder Prozentsatz des Nachlasses als
gehoben oder abgeändert werden. Dazu müssen beide
Erben eingesetzt werden. In einem Testament kann der
Ehegatten ihre Zustimmung geben.
Erblasser völlig frei verfügen, wer Erbe oder Legatar werden soll. Er kann sein Vermögen z.B. dem Lebensgefährten,
In einem Erbvertrag setzen sich die Ehegatten darin gegen-
den Verwandten, Freunden, Kindern, aber auch Vereinen
seitig zu Erben ein. Dadurch ist er einseitig nicht mehr
etc. letztwillig zuwenden.
widerrufbar. Dabei kann nur über maximal drei Viertel des
Nachlasses verfügt werden. Das restliche Viertel bleibt
Ein Testament ist unbedingt erforderlich, sobald der Erblasser
dem Erblasser zur freien Verfügung und muss von Schul-
mit der gesetzlichen Erbfolge (siehe Seite 12) nicht zufrieden
den, Pflichtteilen und sonstigen Verpflichtungen frei sein.
ist oder überhaupt keine gesetzlichen Erben vorhanden sind.
Dieses fällt den testamentarischen oder – wenn kein Testament vorhanden ist – den gesetzlichen Erben zu.
Bei einem Testament handelt es sich um eine einseitige
Erklärung. Es kann daher jederzeit und an jedem Ort – im
Das aus dem Erbvertrag entstehende Recht wird erst mit
Gegensatz zum Erbvertrag – vom Erblasser widerrufen
dem Tod des Erblassers wirksam. Vorher kann der Erblas-
bzw. abgeändert werden. Rein theoretisch kann der Erb-
ser frei über sein Vermögen verfügen. Dies bedeutet, er
lasser jeden Tag ein neues Testament aufsetzen. Sind meh-
kann auch das Vermögen zu Lebzeiten weitergeben. Somit
rere Testamente vorhanden, hebt das zeitlich jüngere ein
erbt der Hinterbliebene nichts. Im Falle einer Scheidung,
älteres auf.
Aufhebung oder Nichtigkeit einer Ehe erlischt der Erbvertrag. Allerdings bleibt dem schuldlos geschiedenen Ehe-
Die Formen und Inhalte eines Testaments sind streng
gatten das Recht aus dem Erbvertrag vorbehalten.
gesetzlich geregelt, um den Erblasser vor der leichtfertigen
Errichtung eines Testaments zu schützen. Aber nicht nur
Häufig ist der Erbvertrag in bäuerlichen Kreisen anzutref-
dazu, sondern auch als Schutz vor Unterschiebung eines
fen. Somit kann der Zerfall eines landwirtschaftlichen
von einer dritten Person vorverfassten Testaments zur
Gutes nach einem Todesfall verhindert werden. Dies gilt
Unterfertigung. Sind die Formvorschriften nicht erfüllt, ist
ebenso bei Gewerbebetrieben. Auch hier kann eine Auf-
die Verfügung ungültig, auch wenn sie eindeutig dem Wil-
teilung vermieden werden.
len des Erblassers entspricht. Es ist daher von Vorteil, sich
bei der Erstellung eines Testaments an einen Notar zu
wenden. Empfehlenswert ist es auch, das errichtete Testament beim Notar oder bei einem Bezirksgericht zu hinterlegen bzw. im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer registrieren zu lassen, oder es
jener Person auszuhändigen, die man testamentarisch
bedacht hat. Dadurch kann einerseits verhindert werden,
dass jemand, der das Testament findet und inhaltlich damit
nicht einverstanden ist, dieses unterschlägt, andererseits
wird damit die Auffindbarkeit gewährleistet.
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ERBEN UND VERERBEN
DER INHALT DES TESTAMENTS
.
DIE ERBSEINSETZUNG
.
AUFLAGE
Der Erblasser kann den Erben zu einem bestimmten Ver-
Hier benennt der Erblasser seine Erben. Dies ist somit eine
halten verpflichten. Bei Nichterfüllung kann allerdings der
Erklärung, dass eine oder mehrere Personen die Erben sein
Erbanspruch wie beim Eintritt einer auflösenden Bedin-
sollen.
gung verloren gehen.
.
DIE ERBQUOTE
BEISPIEL:
Hier erfolgt die Angabe, wie viel jeder Erbe bekommen
„Ich erteile meiner Tochter die Auflage, mein Grab zu
soll. Dies kann gleichzeitig bei der Erbseinsetzung ange-
pflegen.“
führt werden.
.
.
ERSATZERBSCHAFT (Substitution)
BEISPIEL:
Sollte der Ersteingesetzte die Erbschaft nicht annehmen
„Ich setze meinen Mann Hubert und meine Tochter
wollen oder können, kann der Erblasser einen Ersatzerben
Christina zu je einer Hälfte als meine Erben ein.“
bestimmen. Die Ersatzerbschaft erlischt, sobald der Ersteingesetzte die Erbschaft antritt.
SONSTIGE ANORDNUNGEN
Hier können z.B. Legate angeführt werden.
BEISPIEL:
„Meine Frau Margit soll meine Erbin sein. Sollte meine
BEISPIEL:
Frau die Erbschaft nicht antreten können oder antreten
„Ich vermache meine Modelleisenbahn meinem
wollen, so soll der Ersatzerbe mein Sohn Anton sein.“
Enkel Lukas.“
.
BEDINGUNG
. NACHERBSCHAFT
Die Nacherbschaft wird auch als „fideikommissarische
Um das Erbe bzw. Vermächtnis zu erhalten, muss eine
Substitution“ bezeichnet. Der Erblasser kann bestimmen,
allenfalls angegebene Bedingung erfüllt werden.
dass nach dem Tod seines Erben eine andere bestimmte
Person sein Vermögen bekommen soll. In der Praxis ist die
.
BEISPIEL:
Nacherbschaft nicht immer ratsam, da sie zu verfahrens-
„Mein Bruder Harald erhält mein Auto, wenn er sich um
rechtlichen Problemen führen kann. Außerdem kann der
den Verkauf meiner Wohnungseinrichtung kümmert.“
Vorerbe über das Vermögen nicht frei verfügen.
BEFRISTUNG
.
AUFTEILUNG DES NACHLASSES
Möglichkeit, den Zeitpunkt festzulegen, an dem ein Recht
Setzt der Erblasser mehrere Erben ein, werden diese zu Mit-
beginnt oder endet.
eigentümern der Nachlassgegenstände. Um Streitigkeiten zu
vermeiden, sollte der Erblasser bereits in seinem Testament
BEISPIEL:
vermerken, wer was bekommen soll (=Teilungsanordnung).
„Meine Nichte Andrea erhält 5 Jahre nach meinem Tod
meinen gesamten Schmuck.“
BEISPIEL:
„Meine Erben sollen zu gleichen Teilen meine Frau
Margit und mein Sohn Anton sein. Meine Frau Margit
soll die Eigentumswohnung erhalten und mein Sohn
Anton das Grundstück in Baden.“
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ERBEN UND VERERBEN
FORMEN VON TESTAMENTEN
.
SCHRIFTLICHES, EIGENHÄNDIGES TESTAMENT
Diese häufigste Form einer letztwilligen Verfügung muss
Blinde, Stumme sowie Personen, die die Sprache des Erblassers nicht verstehen. Auch dürfen nahe Angehörige und Personen, die im Testament bedacht werden, nicht Zeugen sein.
zur Gänze eigenhändig handschriftlich niedergeschrieben
und unterschrieben werden, andernfalls ist sie ungültig und
Die Zeugen müssen ebenfalls auf der Urkunde mit dem
die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft. Da das Testament
Zusatz, der auf ihre Zeugeneigenschaft hinweist, unterschrei-
jederzeit widerrufbar oder abänderbar ist, sollte es unbe-
ben. z.B.: „Johann Maier als ersuchter Testamentszeuge.“
dingt mit Ort und Datum versehen werden: Gültig ist
immer nur das zuletzt verfasste.
BEISPIEL:
Ich, Klaus Haindl, geb. am 19.9.1942, wohnhaft in 1220
BEISPIEL:
Wien, Donaustadtstraße 1, setze hiermit meine
Ich befinde mich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte
Schwester Susanne Haindl, geb. am 31.5.1945, wohn-
und setze nach reichlicher Überlegung meinen Neffen
haft in 1100 Wien, Pernerstorfergasse 14, zur Allein-
Andreas Huber, geb. am 2.2.1968, wohnhaft in Berg-
erbin meines Vermögens ein. Mein Bruder Friedrich
heim, Voggenbergstraße 10, und meine Nichte Anna
Haindl soll aus meinem Nachlass nichts bekommen.
Muster, geb. am 27.7.1970, wohnhaft in Salzburg, Herrengasse 25, zu gleichen Teilen als Erben meines Ver-
Klaus Haindl
mögens ein. Mein Augarten Porzellanservice vermache
Wien, am 13.1.2012
ich meiner Freundin Agnes Maier, wohnhaft in Oberndorf, Hauptstraße 27.
Gerhard Meisner als ersuchter Testamentszeuge
Dies habe ich eigenhändig geschrieben und unterschrieben.
Wilhelm Maier als ersuchter Testamentszeuge
Klara Obrist als ersuchte Testamentszeugin
Theresia Huber, geb. am 11.6.1952
Salzburg, am 18.1.2012
.
10
.
MÜNDLICHES TESTAMENT
Die Möglichkeit, gegenüber zwei Zeugen seinen letzten
FREMDHÄNDIGES TESTAMENT
Willen mündlich zu erklären, ist seit 1.1.2005 nur mehr in
Dieses Testament wird entweder mit Schreibmaschine
einer Notsituation zulässig. Besteht die unmittelbare
oder Computer bzw. von einer anderen Person hand-
Gefahr, dass der Erblasser stirbt oder die Fähigkeit zu tes-
schriftlich geschrieben. Der Erblasser muss das Testament
tieren in einer anderen Weise verliert, so kann er münd-
am Ende wieder eigenhändig unterschreiben. Der Erblasser
lich (aber auch schriftlich!) in Gegenwart zweier Zeugen
muss vor drei Zeugen, von denen zwei gleichzeitig anwe-
testieren. Ein derartiges Testament verliert drei Monate
send sein müssen, ausdrücklich erklären, dass das Testa-
nach Wegfall der Gefahr seine Gültigkeit. Eine mündliche
ment seinen letzten Willen enthält.
Willenserklärung muss jederzeit durch die übereinstim-
Als Zeugen kommen Personen ab 18 Jahren, im Vollbesitz
mende Aussage der zwei Zeugen bestätigt werden, sonst
ihrer geistigen Kräfte, in Frage. Zeugenunfähig sind Taube,
ist das mündliche Testament ungültig.
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ERBEN UND VERERBEN
.
ÖFFENTLICHES TESTAMENT
Dieses Testament wird bei einem Notar oder Bezirksge-
GOLDENE REGELN FÜR TESTAMENTE
richt errichtet. Dies ist die einzige Möglichkeit für mündige
Letztwillige Anordnungen werden niemals zu früh,
.
Minderjährige (14 bis 18 Jahre), einen gültigen letzten Wil-
häufig aber zu spät verfasst. Auch junge Paare mit
len zu erklären. Personen, die unter Sachwalterschaft ste-
minderjährigen Kindern sollten vorsorglich eine
hen, können nur aufgrund einer gerichtlichen Anordnung
letztwillige Anordnung errichten.
vor einem Notar oder vor Gericht mündlich testieren.
Öffentlich bedeutet nicht, dass der Erblasser in aller
.
Ein Testament sollte insbesondere dann, wenn es vom
Öffentlichkeit seinen letzten Willen verkündet, sondern
Erblasser alleine abgefaßt wird möglichst einfach und mit
dass das Testament nur vor Gericht oder vor einem Notar
klarer Wortwahl formuliert werden, damit es keiner
errichtet werden kann. Bei Notaren und Richtern handelt
komplexen Interpretation desselben bedarf. Es genügt
es sich um Personen mit öffentlichem Glauben. Der Inhalt
einen oder mehrere Erben zu benennen und wenn
bleibt somit vor anderen Personen geheim.
etwas vermacht werden soll, klar festzulegen wer welche
Sache erhalten soll.
FORMEN VON TESTAMENTEN
.
.
DAS LEGAT (VERMÄCHTNIS)
Erwähnung in einer letztwilligen Anordnung für die
Vom Testament unterscheidet sich das Legat, auch Vermächtnis genannt, dadurch, dass es keine Erbseinsetzung
beinhaltet. Nur hinsichtlich einzelner Vermögenswerte
Wenn Typ 1 Sparbücher vorhanden sind, kann deren
Zuordnung zum Nachlaß hilfreich sein.
.
Oftmals ist es dem Erblasser ein wichtiges Anliegen sein
werden Verfügungen getroffen. Sinnvoll ist ein Legat nur,
Vermögen den Erben ungeschmälert zu erhalten. Um
wenn zwar die Aufteilung des Nachlasses nach der gesetz-
kostspielige Streitigkeiten im Zuge Aufteilung des Erbes
lichen Erbfolge mit den eigenen Vorstellungen überein-
zu vermeiden, kann es nützlich, wenn dies vom Erb-
stimmt, aber bestimmte Gegenstände des Nachlasses (z.B.
lasser geregelt wird.
Bilder, Münzen) eine oder mehrere bestimmte Personen
bekommen sollen.
.
Umso komplexer die Regelung einer letztwilligen
Anordnung ausfällt, umso mehr ist die Inanspruchnahme
BEISPIEL:
einer professionellen Beratung anzuraten. Insbesonders
Ich, Rudolf Huber, Kaufmann, Lalmstraße 3, 9020 Klagen-
bei fremdhändigen letztwilligen Anordnungen ist dies zu
furt, vermache meine Münzensammlung meiner Nichte
empfehlen, weil Formfehler deren Ungültigkeit zur Folge
Edeltraud Strebsam, Reinstraße 23, 9500 Villach.
haben.
Klagenfurt, am 18.1.2012
.
Die Auffindbarkeit ist – durch Hinterlegung beim
Notar oder Bezirksgericht – zu gewährleisten, oder
Rudolf Huber
es jener Person auszuhändigen, die man testamentarisch bedacht hat.
Für die Formerfordernisse gilt das zu Testamenten Gesagte.
.
Die letztwillige Verfügung sollte in regelmäßigen
Abständen überprüft werden, ob sie noch immer
dem Willen des Erblassers entspricht oder ob
Anpassungen aufgrund der vergangenen Ereignisse
vorzunehmen sind.
11
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ERBEN UND VERERBEN
DIE GESETZLICHE ERBFOLGE
2. LINIE
ZUR GESETZLICHEN ERBFOLGE KOMMT ES, WENN
Eltern und ihre Nachkommen. Gibt es keine Nachkommen,
JEMAND VERSTIRBT,
erben die Eltern des Verstorbenen oder deren Nachfahren
.
.
.
.
ohne einen Erbvertrag errichtet zu haben,
(Geschwister). Ist ein Ehegatte vorhanden, erhält dieser zwei
ohne ein gültiges Testament zu hinterlassen,
Drittel, die zweite Linie ein Drittel.
der in einer gültigen letztwilligen Verfügung nur über
bestimmte Teile des Nachlasses verfügt hat (Legat)
3. LINIE
oder die Testamentserben die ihnen zugedachte
Großeltern und ihre Nachkommen. Großeltern, Onkel und
Zuwendung nicht annehmen können oder wollen.
Tanten sowie deren Kinder bilden die dritte Linie in der
gesetzlichen Erbfolge. Sie sind erbberechtigt, wenn weder
Es handelt sich dabei um ein gesetzliches Erbrecht inner-
Nachkommen oder Eltern noch Geschwister vorhanden sind.
halb der Familie. Die Erben müssen mit dem Erblasser ver-
Für den Fall, dass der Ehegatte des Verstorbenen noch lebt, fällt
wandt oder verheiratet sein. Aus diesem Grund erben z.B.
diesem jener Anteil zu, der aufgrund gesetzlicher Erbfolge den
der Lebensgefährte oder der beste Freund nicht! Ebenso
Nachkommen der verstorbenen Großeltern des Verstorbe-
haben angeheiratete Verwandte (z.B. der Schwager,
nen zustehen würde. Besteht die Gruppe der Hinterbliebenen
Schwiegertochter, Stiefvater) kein gesetzliches Erbrecht.
also nur aus dem Ehegatten und dem Nachkommen der
Hingegen sind das uneheliche Kind – und natürlich umge-
bereits verstorbenen Großeltern, erbt der Ehegatte das gesam-
kehrt die unehelichen Elternteile – sehr wohl erbberech-
te Vermögen.
tigt. Dies gilt auch für Adoptivkinder, die zusätzlich gegenüber ihren leiblichen Eltern erbberechtigt sind. Beim Tod
4. LINIE
eines Adoptivkindes treten die Adoptiveltern in die gesetz-
Urgroßeltern des Erblassers. Für den Fall, dass es keine nähe-
liche Erbfolge ein (nach den Adoptiveltern gibt es jedoch
ren Verwandten gibt, kommen die Urgroßeltern zum Erben.
keine 3. und 4. Linie (siehe unten), sondern gehen hier die
Allerdings haben deren Nachkommen kein Eintrittsrecht, hier
leiblichen Verwandten vor.
verläuft die sogenannte Erbrechtsgrenze.
Die gesetzliche Erbfolge in Österreich ist in vier Linien
EHEGATTEN – EINGETRAGENE PARTNER
(Parentelensystem) geteilt, wobei der Nachlass grundsätzlich
Neben dem gesetzlichen Erbteil erhält der Ehegatte das
der ersten Linie (siehe unten) zufällt. Ist niemand der ersten
Vorausvermächtnis (Wohnrecht in der ehelichen Wohnung,
Linie vorhanden, hatte der Erblasser also keine Kinder,
sofern diese nicht ohnehin in das Eigentum des überlebenden
kommt die zweite Linie zum Zug usw. Ist ein Ehepartner
Ehegatten übergeht, zum ehelichen Haushalt gehörende
vorhanden, stehen diesem neben der 1. Linie 1/3 und neben
Sachen) und hat eventuell einen Unterhaltsanspruch gegen die
der 2. Linie 2/3 des Nachlasses zu, ab der 3. Linie wird der
Erben.
Ehegatte weiter bevorzugt.
Sofern zwei Personen (Ehe oder Verwandtschaft wird nicht
12
1. LINIE
vorausgesetzt) gemeinsam Wohnungseigentümer eines Woh-
Kinder und deren Nachkommen. Bei Kindern wird nach
nungseigentumsobjektes sind, so geht der Anteil des Verstor-
Köpfen geteilt. Der Anteil vorverstorbener Kinder fällt an
benen nach § 14 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) von
deren Nachkommen, sind keine vorhanden, wird der Anteil
Gesetzes wegen unmittelbar ins Eigentum des überlebenden
auf die übrigen Kinder verteilt. Gibt es einen Ehegatten des
Partners über, sofern dieser keinen Verzicht abgibt. Der über-
Erblassers, erhält dieser ein Drittel, die Kinder zu gleichen Tei-
lebende Partner hat, einen Übernahmspreis an die Verlassen-
len zwei Drittel des Vermögens.
schaft zu zahlen. Dieser Übernahmepreis kann dem überle-
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ERBEN UND VERERBEN
benden Wohnungseigentümer durch letztwillige Verfügung
PFLICHTTEILSANSPRUCH
oder Schenkung auf den Todesfall erlassen werden. Auf die
Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte und die Nachkommen
Interessen der Pflichtteilsberechtigten (Verhindern der Schmä-
(z.B. Kinder, Enkel, Adoptivkinder); wenn keine Nachkom-
lerung des Pflichtteils) und der Gläubiger des Nachlasses nimmt
men vorhanden sind, die Vorfahren (Eltern, Großeltern,
§ 14 WEG entsprechend bedacht.
Urgroßeltern, Adoptiveltern). Andere Angehörige des Erblassers, wie etwa die Geschwister, haben kein Pflichtteilsrecht.
Seit 1. Jänner 2010 können in Österreich zwei Personen glei-
Pflichtteilsberechtigte erhalten auf jeden Fall einen gewissen
chen Geschlechts eine eingetragene Partnerschaft begründen.
Teil des Nachlasses, auch gegen den Willen des Erblassers,
Die Rechtsgrundlage ist das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz
wenn er abweichend testiert hat. Eine Entziehung des Pflicht-
(EPG, sie BGBl I/135/2009 vom 30.12.2009). Die österrei-
teils ist nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen möglich.
chische EP (eingetragene Partnerschaft) ist nur für gleichgeschlechtliche Paare offen, heterosexuelle Paare können sie nicht
Hinweis:
schließen. Generell entsprechen die Wirkungen der eingetrage-
Im Einzelfall kann die Berechnung des Pflichtteilanspruchs
nen Partnerschaft im Wesentlichen den Rechten und Pflichten
sehr kompliziert sein, da eventuell auch Schenkungen und
verheirateter Personen, weshalb Anpassungen in zahlreichen
Vorempfänge, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat,
Gesetzen erforderlich waren. Ein Eckpunkt des Gesetzes ist in
bei der Berechnung Beachtung finden können. Diesbezüg-
diesem Zusammenhang die sinngemäße Anwendung der für
liche Fragen sollten daher unbedingt mithilfe eines Notars
Ehegatten geltenden erbrechtlichen Bestimmungen.
erörtert werden (Infos unter www.notar.at).
Hinweis:
BEISPIEL:
Geschiedene Ehepartner und Lebensgefährten haben kein
Der Erblasser hinterlässt seine Frau Hilde und seinen
gesetzliches Erbrecht nach dem geschiedenen verstorbenen
Sohn Klaus. Es liegt ein Testament vor, in dem er seinen
Ehegatten bzw. dem verstorbenen Lebensgefährten. Sie
Freund Peter zum Alleinerben eingesetzt hat. Diese
können nur mittels Testament bedacht werden.
Verfügung ist zwar wirksam, das heißt, Peter wird
Alleinerbe, doch haben Hilde und Klaus einen Pflicht-
UNEHELICHE VERWANDTSCHAFT
teilsanspruch gegen Peter.
Uneheliche Kinder erben genauso wie eheliche, wenn sie
mit dem Erblasser blutsverwandt sind. Umgekehrt ist auch
der Vater Erbe seiner unehelichen Kinder.
DIE HÖHE DES PFLICHTTEILSANSPRUCHS
Der Pflichtteil beträgt bei Nachkommen und Ehegatten die
PFLICHTTEIL
Hälfte, bei Vorfahren ein Drittel des gesetzlichen Erbteiles. Es
Wie bereits erwähnt, ist die testamentarische Erbfolge
handelt sich dabei um einen Anspruch gegen die Erben auf
grundsätzlich stärker als die gesetzliche, was bedeutet, dass
Zahlung einer bestimmten Geldsumme, nicht jedoch auf eine
man so im Allgemeinen durch letztwillige Verfügung den
bestimmte Nachlasssache, sei sie auch noch so geringfügig.
Nachlass zuwenden kann, wem man will. Es gibt hier
jedoch eine Grenze, und zwar in der Weise, dass das
Um den Pflichtteil richtig berechnen zu können, werden
Gesetz gewisse ganz nahe Angehörige des Erblassers als
alle zur Verlassenschaft gehörigen beweglichen und un-
Personen bestimmt, denen dieser etwas hinterlassen muss,
beweglichen Sachen, Rechte und Forderungen, selbst die
die sogenannten Pflichtteilsberechtigten.
der Erbe oder Legatar der Erbmasse schuldig ist, genau
beschrieben und geschätzt (Inventar). Auf Verlangen eines
13
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ERBEN UND VERERBEN
Noterben sind bei der Berechnung des Nachlasses Schen-
ENTERBUNG
kungen des Erblassers in Abschlag zu bringen. Der Pflicht-
Unter Enterbung wird die Entziehung des Pflichtteiles
teil wird ohne Rücksicht auf Vermächtnisse und andere aus
durch letztwillige Verfügung verstanden. Eine Enterbung ist
dem letzten Willen entspringende Lasten berechnet.
allerdings nur dann gültig, wenn ein Enterbungsgrund vorliegt. Das heißt nun im Speziellen, dass ein Pflichtteils-
BEISPIEL:
Der Erblasser hinterlässt seine Frau Martha und zwei bereits
volljährige Kinder (Hans und Paul). Er setzt seine Frau als
Alleinerbin ein. Nach der gesetzlichen Erbfolge hätte die
berechtigter nur enterbt werden kann, wenn er
.
.
mindert sich nun als Pflichtteilsanspruch auf die Hälfte: Jedes
.
tel stehen der testamentarisch als Universalerbin eingesetz-
lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist,
beharrlich eine gegen die öffentliche Sittlichkeit anstößige
Lebensart führt (z.B. Prostitution, nicht aber außereheliche
Kind hat daher Anspruch auf ein Sechstel, beide zusammen
also auf ein Drittel des Nachlasses. Die beiden anderen Drit-
wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener
strafbaren Handlung(en) zu einer zwanzigjährigen oder
Witwe des Mannes ein Drittel des Nachlasses erhalten, jedes
der beiden Kinder ebenfalls ein Drittel. Diese Quote ver-
den Erblasser im Notstand hilflos gelassen hat,
.
Lebensgemeinschaft),
sehr verschuldet oder „verschwenderisch“ ist und die
ten Witwe zu. Diese erhält die ganze Erbschaft, muss aber
Gefahr besteht, dass der ihm gebührende Pflichtteil ganz
jedem Kind ein Sechstel davon in Geld auszahlen.
oder zum größten Teil seinen Kindern entgehen würde
(sog. „Enterbung in guter Absicht“, die allerdings nur
wirksam wird, wenn der dem Noterben entzogene Pflicht-
PFLICHTTEILSMINDERUNG
teil den Kindern zugewendet wird).
Der Pflichtteil eines Berechtigten (nicht jedoch eines
Ehegatten) kann aufgrund letztwilliger Anordnung auf die
BEISPIEL:
Hälfte gemindert werden, wenn zwischen dem Erblasser
Der Sohn ist ein stadtbekannter Alkoholiker, der sein
und dem Pflichtteilsberechtigten zu Lebzeiten kein Nahe-
Erbe mit seinen Saufkumpanen vermutlich in kürzester
verhältnis bestanden hat, wie es normalerweise in einer
Zeit in den einschlägigen Lokalen durchbringen würde.
Familie zwischen solchen Verwandten gewöhnlich besteht.
Dessen Sohn wiederum (also der Enkel des Erblassers)
Dies gilt nicht, wenn der Erblasser den persönlichen Kon-
ist ein braver, strebsamer junger Mann, der bei entspre-
takt mit dem Pflichtteilsberechtigten grundlos ablehnt.
chender Dotierung mit Erfolg studieren könnte. Der
Erblasser wendet den Pflichtteil, der an sich dem Sohn
BEISPIEL:
zustehen würde, in selber Höhe dem Enkelsohn zu. Auch
Der Pflichtteil eines Kindes, das der Erblasser nie zu
vom Ehegatten zum Kind kann so disponiert werden.
Gesicht bekommen hat, kann somit auf die Hälfte
gemindert werden. Umgekehrt kann natürlich auch das
.
gegen den Erblasser eine gerichtlich strafbare Handlung
Kind unter denselben Voraussetzungen den Pflichtteil
gesetzt hat, die nur vorsätzlich begangen werden kann
seines Vaters mindern.
und mit einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe
bedroht ist (z.B. schwerer Diebstahl, schwerer Betrug,
Hinweis:
Die Pflichtteilsminderung muss in einer formgültigen letzt-
14
.
schwere Körperverletzung, Mordversuch).
den Erblasser zur Erklärung des letzten Willens gezwun-
willigen Verfügung vom Erblasser angeordnet werden, sie
gen oder in betrügerischer Weise verleitet, an der Erklä-
tritt also nicht schon von Gesetzes wegen ein.
rung des letzten Willens gehindert oder einen von ihm
Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 15
ERBEN UND VERERBEN
.
bereits errichteten letzten Willen unterdrückt hat (z.B.
Hinweis:
Testamentsfälschungen, Unterschiebung eines falschen
Wegen seiner Wichtigkeit bedarf ein Erbverzicht unbe-
Testaments, Verhinderung der Testamentsabfassung).
dingt der Notariatsaktform! Im Gegensatz zur Enterbung
seine aus einem Rechtsverhältnis zwischen Eltern und
und der Erbunfähigkeit wirkt der Erbverzicht auch zu
Kindern sich ergebenden Pflichten dem Erblasser gegen-
Lasten der Nachkommen eines Verzichtenden.
über vernachlässigt hat (z.B. grobe Verletzung der
Unterhaltspflicht, der Obsorgepflicht oder ein Verstoß
gegen das Gewaltverbot).
VERLASSENSCHAFTSVERFAHREN
Wenn jemand verstorben ist, dann übersendet das Stan-
Die drei letztgenannten Enterbungsgründe sind zugleich
desamt eine Abschrift der Sterbeurkunde an jenes Bezirks-
auch allgemeine Erbunwürdigkeitsgründe. Durch diese
gericht, in dessen Sprengel der Verstorbene seinen letzten
Fälle der „Erbunwürdigkeit“ wird ein Ausschluss vom Erb-
Wohnsitz hatte. Dort kommt es dann zur Durchführung
recht als solchem herbeigeführt, in der Folge auch ein Aus-
eines eigenen Verlassenschaftsverfahrens, das man zum
schluss vom Pflichtteilsrecht. Einer förmlichen Enterbung
Erwerb einer Erbschaft benötigt. Weitgehend werden von
bedarf es dabei nicht. Die Erbunwürdigkeit muss jedoch
den Bezirksgerichten Notare als Gerichtskommissäre mit
von jemandem, der ein berechtigtes Interesse daran hat,
der Durchführung beauftragt.
geltend gemacht werden.
BEISPIEL:
TODESFALLAUFNAHME
Der Erblasser hinterlässt einen Sohn, ohne ein Testa-
Nach Verständigung vom Ableben einer Person beauftragt
ment errichtet zu haben. Der Sohn hat seinerseits
das Verlassenschaftsgericht einen Notar mit der Todes-
seinem Vater die Münzensammlung im Wert von
fallaufnahme.
Euro 75.000,– gestohlen.
Dabei werden alle für die Verlassenschaftsabhandlung
bedeutsamen Umstände in einem Formblatt erhoben.
ERB- UND PFLICHTTEILSVERZICHT
Weiters müssen alle Testamente beim Notar vorgelegt
Der Erb- und Pflichtteilsverzicht ist ein Vertrag in Form eines
werden, auch ungültige und aufgehobene. Üblicherweise
Notariatsaktes oder des gerichtlichen Protokolls zwischen
bespricht der Notar anlässlich der Errichtung der Todesfall-
dem Erblasser und dem Erbberechtigten. In diesem Vertrag
aufnahme gleich die weitere Abwicklung. Danach bereitet
verzichtet der Erbberechtigte auf seinen Pflichtteil oder sei-
er das entsprechende Abhandlungsprotokoll vor, das von
nen Erbteil. Dieser vertragliche Erbverzicht ermöglicht dem
den Erben bzw. deren Vertretern unterschrieben wird.
Erblasser eine freiere Gestaltung seines letzten Willens und
erfolgt häufig gegen Bezahlung einer „Abfindung“, was
Der Gerichtskommissär muss zur Sicherheit eine Anfrage
bedeutet, dass der Verzichtende vom Erblasser einen Aus-
an das Österreichische Zentrale Testamentsregister richten,
gleich in Form von Geld oder sonstigem Vermögen erhält.
um eventuelle Testamente, Erb- und Pflichtteilsverzichte
auszuforschen. Darüber hinaus beschafft er bei den Banken
BEISPIEL:
die entsprechenden Barwertauskünfte, besorgt Firmen- und
Ein Unternehmer bezahlt einem unehelichen Sohn eine
Grundbuchauszüge sowie alle sonstigen Daten, die für die
Abfindung, damit dieser im Falle des Ablebens des
Durchführung der Verlassenschaft von Bedeutung sind.
Unternehmers keinerlei Ansprüche auf das Unternehmen erhebt.
15
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ERBEN UND VERERBEN
Hinweis:
gens an die übrigen Gläubiger erfolgt quotenmäßig. Überstei-
Die Bankkonten werden ab dem Zeitpunkt des Todes
gen die Aktiva voraussichtlich EUR 4.000,–, so sind die
des Erblassers gesperrt. Dadurch können sich eventuell
bekannten Gläubiger und Erben zu verständigen und ist die-
Probleme für die Erben und Zeichnungsberechtigten
sen – vor der Überlassung an Zahlungs statt – eine Äuße-
ergeben.
rungsmöglichkeit zu gewähren. Übersteigen die Aktiva
voraussichtlich EUR 20.000,–, sind die Verlassenschaftsgläubi-
IN DREI FÄLLEN KOMMT ES ZU KEINER
VERLASSENSCHAFTSABHANDLUNG:
.
ABTUUNG ARMUTSHALBER
Sind Aktiva der Verlassenschaft nicht vorhanden oder
übersteigen sie nicht den Wert von EUR 4.000,– und sind
ger (zwecks Forderungsanmeldung, Vornahme von Bestreitungshandlungen, Einbringung von Konkursanträgen etc.)
einzuberufen. Der Überlassungsbeschluss bildet einen
Erwerbstitel.
keine Eintragungen in die öffentlichen Bücher erforderlich,
.
so unterbleibt die Abhandlung, wenn kein Antrag auf Fort-
Ist der Nachlass beträchtlich, aber verschuldet, so wird der
setzung des Verlassenschaftsverfahrens gestellt wird. Einer
„Nachlasskonkurs“ eröffnet. Es kann also auch eine Verlassen-
Verständigung bedarf es nicht.
schaft in Konkurs gehen. Liegen für keinen dieser drei Fälle die
NACHLASSKONKURS
gesetzlichenVoraussetzungen vor, dann kommt es zur DurchDies ist oft der Fall, wenn das Vermögen bereits zu Leb-
führung der gerichtlichen Verlassenschaftsabhandlung.
zeiten übertragen wurde. Sind derartige Voraussetzungen
gegeben, so genügt lediglich eine Todesfallaufnahme. Dies
bedeutet in weiterer Folge, dass der Nachlass als „armuts-
ERBANTRITTSERKLÄRUNG
halber abgetan“ erklärt wird und die Erben vom Unterblei-
Die Verlassenschaftsabhandlung beginnt mit der Verständi-
ben der Verlassenschaftsabhandlung verständigt werden.
gung der vermutlichen Erben und der Aufforderung, die
Mit diesem Schritt werden die Akten geschlossen.
Belege ihres Erbrechts beizubringen und zu erklären, ob
sie die Erbschaft annehmen.
Ausnahme:
Wenn Minderjährige (Personen unter 18 Jahren), Pflegebe-
Hinweis:
fohlene usw. mit mehr als je Euro 1.000,– an einer solchen
Die Erbantrittserklärung ist unwiderruflich!
Verlassenschaft beteiligt sind, kommt es auch von Amts
wegen auf jeden Fall zur Durchführung eines gerichtlichen
Die Erbantrittserklärung ist die ausdrückliche Erklärung, ein
Abhandlungsverfahrens.
Erbe anzutreten. Die Abgabe einer Erbantrittserklärung ist
.
für den Erben der wichtigste Akt im VerlassenschaftsverÜBERLASSUNG AN ZAHLUNGS STATT
Protokoll gegeben. Der Erbberufene soll die Möglichkeit
eine unbedingte Erbantrittserklärung oder einen Antrag auf
haben, sich vorher beraten zu lassen. Die Erbantrittserklä-
Überlassung als erblos gibt noch der Verlassenschaftskonkurs
rung ist deshalb so wichtig, weil der Erbe mit deren Abga-
eröffnet wurde, kann das Gericht die Aktiva der Verlassen-
be nicht nur in das Vermögen des Verstorbenen eintritt,
schaft auf Antrag den Gläubigern an Zahlungs statt überlas-
sondern auch für dessen Verbindlichkeiten eine Haftung
sen. Die Aufteilung der vorhandenen Aktiva unter den Gläu-
übernimmt. Für diese Haftungsübernahme sieht das Gesetz
bigern erfolgt gestaffelt, wobei die Massekosten vorrangig
zwei Möglichkeiten vor:
berichtigt werden. Die Verteilung eines allfälligen Restvermö-
16
fahren. Eine Erbantrittserklärung wird meist beim Notar zu
Wenn eine Verlassenschaft überschuldet ist und es weder
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ERBEN UND VERERBEN
DIE UNBEDINGTE ERBANTRITTSERKLÄRUNG
ERBSENTSCHLAGUNG
Gibt der Erbe eine unbedingte Erbantrittserklärung ab, so
Ist die Überschuldung des Nachlasses offenkundig, wird
haftet er
der Erbe keine unbedingte Erbantrittserklärung abgeben,
.
.
.
.
.
für alle Schulden und für die Erfüllung von Vermächtnissen,
sondern er wird sich des Erbes entschlagen. Wer sich ent-
in unbeschränkter Höhe,
schlägt, erbt nichts und haftet demnach auch für nichts. Der
mit seinem gesamten Vermögen,
Erbe kann unter diesen Gegebenheiten auch eine bedingte
auch dann, wenn er von der Existenz dieser Forde-
Erbantrittserklärung abgeben, muss jedoch, bei Vorhan-
rungen nichts wusste,
densein von Gegenständen (z.B. Schmuck, Gemälde, Lie-
und schließlich, wenn der Nachlass überschuldet ist, für
genschaften), den Gläubigern den Schätzwert zahlen.
die gesamte Schuld – bei Vorhandensein mehrerer Erben
solidarisch.
VERMÖGENSAUFSTELLUNG
DIE BEDINGTE ERBANTRITTSERKLÄRUNG
INVENTAR
Gibt der Erbe eine bedingte Erbantrittserklärung ab, so haf-
Das Inventar ist ein vollständiges Verzeichnis des Vermögens,
tet er zwar mit seinem gesamten Vermögen, aber zweifach
das sich zum Zeitpunkt des Todes im Besitz des Verstorbe-
beschränkt
nen befunden hat. Ein Inventar ist fortan zu errichten, wenn
.
.
bis zur Höhe der Nachlassaktiva (z.B. Bankguthaben,
Eigentumswohnung) und
.
.
nur im Rahmen seines Erbteils.
Bei dieser Vorgehensweise wird der Nachlass inventarisiert
und geschätzt. Das heißt, es wird (unter Umständen mithilfe eines Sachverständigen) festgestellt, welche Gegenstände, aber auch welche Verbindlichkeiten zur Verlassenschaft gehören und wie sie im Einzelnen zu bewerten sind.
Hinweis:
eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben wurde,
Personen, die als Noterben in Frage kommen, minderjährig sind oder aus anderen Gründen einen gesetzlichen
.
.
.
.
Vertreter benötigen,
die Absonderung der Verlassenschaft bewilligt wurde,
auf eine Nacherbenschaft Bedacht zu nehmen ist oder
die Errichtung einer Privatstiftung letztwillig verfügt wurde,
die Verlassenschaft dem Staate als erblos zufallen könnte,
dies eine berechtigte Person oder der Verlassenschaftskurator beantragt.
Im Zweifelsfall sollte man daher immer nur eine bedingte
Erbantrittserklärung abgeben, vor allem dann, wenn der
Die Inventarliste ist in weiterer Folge maßgeblich für die
Nachlass nicht eindeutig hochaktiv ist. Zwar kommt das
Errechnung der Erb- und Pflichtteile sowie für die Frage,
Verfahren bei einer bedingten Erbantrittserklärung etwas
ob alle Schulden bezahlt und Vermächtnisse erfüllt werden
teurer, weil die Inventarerrichtung und die Schätzung des
müssen bzw. können.
Nachlasses gewisse Kosten mit sich bringen. Es kann im
Zweifelsfall jedoch vorteilhaft sein, da eine Einantwortung
in diesem Fall für den Erben zumindest nicht mit einem
VERMÖGENSERKLÄRUNG
Verlust enden kann.
Gibt der Erbe eine unbedingte Erbantrittserklärung ab, so
muss er das Verlassenschaftsvermögen – wenn kein Inventar
zu errichten ist – nach allen seinen Bestandteilen beschreiben und mit eigenhändiger Unterschrift bekräftigen.
17
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ERBEN UND VERERBEN
EINANTWORTUNG
GRUNDBUCH
Den Schlusspunkt des Abhandlungsverfahrens bildet die
Unter Vorlage des Einantwortungsbeschlusses und der
Einantwortung. Sind die Ansprüche der Minderjährigen
steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der
sichergestellt, volljährige Vermächtnisnehmer nachweislich
Erbe die Einverleibung seines Eigentumsrechtes im Grund-
vom Testamentsinhaber verständigt worden und ist Einig-
buch beantragen, sofern er nicht von der Möglichkeit
keit unter den Erben erreicht (z.B. wurde geklärt, welcher
Gebrauch macht, als „außerbücherlicher Eigentümer“ das
von mehreren Erbberechtigten die Eigentumswohnung
Eigenheim, die Eigentumswohnung etc. weiterzugeben.
übernimmt), wird vom Gericht der Einantwortungsbeschluss ausgestellt und dadurch in der Folge alle gesperrten Guthaben freigegeben. Mit diesem Schritt wird also die
Erbschaft den Erben zugewiesen.
ERBSCHAFTSSTEUER /
GRUNDERWERBSTEUER
Seit 1. August 2008 fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr an. Bei Erbschaften ist weiterhin die
Grunderwerbsteuer vom dreifachen Einheitswert des
Grundstückes zu entrichten.
18
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SCHENKEN UND ÜBERGEBEN –
VORWEGGENOMMENES ERBEN
19
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SCHENKEN UND ÜBERGEBEN –
VORWEGGENOMMENES ERBEN
ALLGEMEINES
.
Die Hauptgründe für die wachsende Bedeutung dieser bei-
(unter 14 Jahren) Für Minderjährige bis 14 Jahre müssen
den Alternativen zum klassischen Vererben sind:
die Erziehungsberechtigten eine Schenkung annehmen.
.
.
.
SCHENKUNG AN UNMÜNDIGE MINDERJÄHRIGE
die Möglichkeit, den Zeitpunkt und den Umfang der
Wenn Eltern gleichzeitig Schenkende und für das Kind die
Vermögensweitergabe selbst zu steuern,
Schenkung annehmende Partner im Rechtsgeschäft sind, ist
die Erhaltung des Familienbesitzes,
es ratsam, dass alle Urkunden von beiden unterschrieben
die eigene Absicherung (z.B. durch Leibrente).
werden. Es handelt sich hier um ein „In-sich-Geschäft“,
d.h. zweiseitiges Rechtsgeschäft, bei dem jemand im eige-
Hinweis:
nen Namen (Eltern) mit sich selbst als Vertreter eines
Eine weitere Möglichkeit der Vermögensweitergabe ist die
Dritten (Kind) abschließt.
Gründung einer Stiftung (siehe dazu das Kapitel Privatstiftung Seite 24). Die allgemein beste Methode der Weiter-
DIE SCHENKUNG AUF DEN TODESFALL
gabe von Vermögen gibt es nicht. Immer spielt die ver-
Will der Geschenkgeber die Sache dagegen weiterhin
wandtschaftliche bzw. steuerliche Situation eine wichtige
benutzen und erst nach seinem Ableben endgültig über-
Rolle. Es empfiehlt sich daher, eine professionelle Beratung
geben, muss der Schenkungsvertrag in Form eines Nota-
in Anspruch zu nehmen.
riatsaktes abgeschlossen und zugleich auf den Widerruf der
Schenkung ausdrücklich verzichtet werden.
SCHENKUNG
Die Schenkung ist ein Vertrag, mit dem sich jemand ver-
DIE EHEGATTENSCHENKUNG
pflichtet, einem anderen eine Sache unentgeltlich und
Die Eintragung des Ehepartners ins Grundbuch ist nicht
sofort zu überlassen. Schenkungen, die sofort übergeben
nur ein Vertrauensbeweis, sondern gibt auch das Gefühl,
werden, sind formfrei, während Schenkungen ohne tat-
abgesichert zu sein, sollte ein Partner versterben.
sächliche Übergabe notariatsaktpflichtig sind.
Die Schenkung kann im Gegensatz zum frei widerruflichen
SCHENKUNGSPFLICHTTEIL
Vermächtnis nur mehr bei Vorliegen besonderer Gründe
Die Schenkung (aber auch Übergabe, Stiftung) fällt nicht in
widerrufen werden (z.B. wegen Dürftigkeit, grobem
die Verlassenschaft. Daher der Begriff „vorweggenommene
Undank oder nachgeborener Kinder). Der Vertrag ist
Erbfolge“.
zweiseitig, da der Beschenkte zustimmen muss; entweder
durch Notariatsakt oder durch Übergabe beim Abschluss
Fall 1 – zu Lebzeiten wurde bereits alles oder ein beacht-
des Vertrages.
licher Teil des erblasserischen Vermögens verschenkt:
.
Der Pflichtteilsberechtigte kann unter bestimmten Voraus-
SCHENKUNG AN MÜNDIGE MINDERJÄHRIGE
Mündige Minderjährige (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
setzungen den Beschenkten zur Deckung seines Pflichtteils
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) dürfen selbst Geschen-
in Anspruch nehmen.
ke annehmen. Allerdings nur, wenn sie sich dadurch aus-
20
schließlich berechtigen, aber zu nichts verpflichten. Geld-
Bei Nichteinigung mit dem Beschenkten muss der Pflicht-
geschenke müssen mündelsicher angelegt werden.
teilsberechtigte versuchen, seinen Pflichtteil im streitigen
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SCHENKEN UND ÜBERGEBEN –
VORWEGGENOMMENES ERBEN
Verfahren durchzusetzen (Klage erst nach Tod möglich).
DAS SCHENKUNGSMELDEGESETZ
Schenkungen, die jedoch früher als zwei Jahre vor dem Tod
Seit 1.8.2008 sind Erb•schaften und Schenkungen steuerfrei.
des Erblassers an nicht pflichtteilsberechtigte Personen
Aufgrund des Schen•kungsmeldegesetzes 2008 (SchenkMG
gemacht wurden, bleiben unberücksichtigt. Prozessvermei-
2008) sind jedoch folgende steuerrechtliche Bestimmungen
dend ist es, wenn bereits anlässlich der Schenkung die
zu beachten:
Pflichtteilsberechtigten ausbezahlt werden und diese in
Form eines Notariatsaktes einen Pflichtteilsverzicht abgeben.
.
SICHERHEITEN
.
Möglichkeit folgende Sicherheiten im Vertrag und Grund-
.
Die Schenkung anderer Vermögenswerte (Sparbücher,
grenze dem Finanzamt gemeldet werden
Bei unentgeltlichem Erwerb von Mietgebäuden ist bei
Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpach-
buch verankern:
.
tragung der Grunderwerbsteuer
Aktien, Betriebe etc.) muss ab einer gewissen Betrags-
Da Schenkungen nur unter wenigen Voraussetzungen
widerrufen werden können, sollte ein Übergeber nach
Grundstücke unterliegen auch bei unentgeltlicher Über-
tung die Absetzung für Abnutzung (AfA) des RechtsFruchtgenussrecht
Das Recht, eine fremde Sache ohne jede Einschränkung,
aber unter Schonung der Substanz zu gebrauchen, z.B.
vorgängers fortzusetzen (es ist keine Aufwertung auf die
.
fiktiven Anschaffungskosten möglich)
Für Stiftungen halbiert sich der Eingangssteuersatz grund-
auch zu wohnen, zu vermieten und die Miete für sich
sätzlich auf 2,5%, eine steuerneutrale Substanzauszahlung
behalten zu können.
ist möglich.
.
Wohnrecht
SCHENKUNGEN IM SINNE
Das Recht, auf Lebzeiten in der übergebenen Wohnung
DES SCHENKUNGSMELDEGESETZES
weiter wohnen zu können.
Schenkungen sind Zuwendungen, die unentgeltlich (= ohne
.
angemessene Gegenleistung) und freiwillig erfolgen, also zu
Belastungs- und Veräußerungsverbot
einer gewollten Bereicherung des Erwerbers führen.
Der Übernehmer darf ohne schriftliche Zustimmung des
Übergebers den Besitz nicht belasten, verkaufen oder
verschenken.
.
Vorkaufsrecht
Derjenige, der eine Sache mit der Bedingung verkauft, dass
der Käufer bei Weiterverkauf ihm die Einlösung anbieten
soll, hat das Vorkaufsrecht (§ 1072 ABGB).
21
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SCHENKEN UND ÜBERGEBEN –
VORWEGGENOMMENES ERBEN
MELDEPFLICHT VON SCHENKUNGEN
beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder
Es besteht eine Anzeigepflicht für Schenkungen unter
persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.
Lebenden (also nicht für Schenkungen auf den Todesfall)
und für Zweckzuwendungen unter Lebenden (Zuwendun-
Ist der Wert eines übertragenen Vermögens offenkundig,
gen mit einer bestimmten Auflage oder eine vertraglich ver-
so ist dieser Wert in die Anzeige einzusetzen. Ist der Wert
einbarte Leistung zugunsten eines bestimmten Zweckes) für
hingegen nicht offenkundig (etwa bei gebrauchtem Sach-
folgende Vermögenswerte:
vermögen), so genügt es, wenn der Wert geschätzt wird.
.
.
.
.
.
Ein Schätzgutachten ist dafür nicht erforderlich. Wird ein
Bargeld
Betrieb unentgeltlich übertragen, genügt ebenfalls eine
Kapitalforderungen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere,
geschätzte Wertangabe, eine Unternehmensbewertung ist
Festgelder)
in diesem Zusammenhang nicht erforderlich.
Anteile an Kapitalgesellschaften (AG, GmbH-Anteile)
und Personengesellschaften (OG, KG)
BEFREIUNGEN VON DER ANZEIGEPFLICHT
Beteiligung als stiller Gesellschafter
Um den Verwaltungsaufwand zu mindern, gibt es mehrere
Betriebe (Teilbetriebe) zur Erzielung von Einkünften aus
Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit oder
.
.
Befreiungen von der Anzeigepflicht:
.
Schenkungen unter Angehörigen bis zu einem gemei-
Gewerbebetrieb
nen Wert von Euro 50.000,– (die Wertgrenze bezieht
Bewegliche körperliche Vermögensgegenstände
sich auf alle Erwerbe innerhalb eines Jahres). Der Ange-
(z.B. Schmuck, PKW)
hörigen-begriff richtet sich nach den Bestimmungen der
Immaterielle Vermögensgegenstände
Bundesabgabenordnung und umfasst neben Eltern, Ehe-
(z.B. Rechte, Patente, Konzessionen)
gatten, Kindern u. a. auch Großeltern, Urgroßeltern,
Enkel, Urenkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousins, Stief-
Anzeigepflicht besteht nur dann, wenn der Erwerber zum
kinder, Stiefgroßeltern, Stiefonkel, Stieftante, Schwie-
Zeitpunkt des Erwerbes oder der Geschenkgeber zum Zeit-
gereltern, Schwiegerkinder, Verschwägerte, Lebensge-
punkt der Zuwendung einen Wohnsitz (auch Zweitwohnsitz
fährten (auch gleichgeschlechtliche) sowie deren Kin-
ist ausreichend) oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
der. Nicht unter diesen Angehörigenbegriff fallen u. a.
hat. Wenn es sich um eine juristische Person handelt, muss der
die Eltern eines Lebensgefährten oder der Ehepartner
Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland sein. Für Erbschaften
einer Schwägerin bzw. die Ehepartnerin eines Schwa-
und für Schenkungen von Grundstücken besteht keine Anzei-
gers.
gepflicht nach dem Schenkungsmeldegesetz, es besteht jedoch
eine Anzeigepflicht nach dem Grunderwerbsteuergesetz.
.
Schenkungen zwischen anderen Personen, wenn der
gemeine Wert Euro 15.000,– nicht übersteigt. Diese
ANGABE VON VERMÖGENSWERTEN IM RAHMEN
Wertgrenze bezieht sich auf die Summe aller Erwerbe
EINER ANZEIGE
innerhalb von fünf Jahren.
In der Anzeige ist stets der gemeine Wert der Zuwendung
anzugeben. Der gemeine Wert wird durch den Preis
22
.
Schenkungen zwischen Ehegatten zum Zwecke der
bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der
gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohn-
Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung
stätte mit höchstens 150m2 Wohnnutzfläche, die den
zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis
gemeinschaftlichen Wohnbedürfnissen dient.
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SCHENKEN UND ÜBERGEBEN –
VORWEGGENOMMENES ERBEN
.
.
Nicht zur Veräußerung bestimmte bewegliche körper-
Wird die Wertgrenze von Euro 50.000,– bzw. Euro
liche Gegenstände, die geschichtlichen oder kunst-
15.000,– im Zusammenrechnungszeitraum von einem bzw.
geschichtlichen oder wissenschaftlichen Wert haben und
fünf Jahren überschritten, so sind alle Schenkungen in den
sich seit mindestens 20 Jahren im Besitz der Familie des
betroffenen Zeiträumen anzuzeigen. Dh wird die Anzeige-
Geschenkgebers befinden.
pflicht durch Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe ausgelöst, ist jener Erwerb für die Anzeigefrist maßgeblich, mit
Gewinne aus Preisausschreiben und anderen Gewinn-
dem die Betragsgrenze erstmals überschritten wird.
spielen, die an die Öffentlichkeit gerichtet sind
.
ANZEIGE DER SCHENKUNG
Anfälle an den Bund oder an die übrigen Gebietskörperschaften
.
.
Zur ungeteilten Hand zur Anzeige verpflichtet sind:
- Erwerber, der Geschenkgeber, der Zuwendende bei
freigebiger Zuwendung,
Zuwendungen von beweglichen körperlichen Sachen
und Geldforderungen an:
a) Inländische juristische Personen, die gemeinnützige,
mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen
- Rechtsanwälte und Notare,
.
.
die beim Erwerb oder bei der Errichtung der Vertragsurkunde über den Erwerb mitgewirkt haben oder
die zur Erstattung der Anzeige beauftragt sind.
b)Inländische Institutionen gesetzlicher anerkannter Kirchen und Religionsgemeinschaften
c) Politische Parteien
Hat eine der hiezu verpflichteten Personen die Anzeige erstattet, so entfällt die Pflicht der übrigen hiezu Verpflichteten.
d)Ausländische Vereinigungen und Institutionen, die in
den Punkten a) und b) genannt sind.
.
.
.
.
.
Die Anzeige hat binnen drei Monaten ab der Schenkung an
das Finanzamt durch Ausfüllen des Formulars Schenk1 zu
Zuwendungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften
erfolgen. Die Anzeigen sind, sofern zumutbar, mittels
(vor allem Subventionen)
FinanzOnline zu erstatten.
Zuwendungen, die dazu dienen, den durch Katastro-
Innerhalb eines Jahres nach der dreimonatigen Anzeigefrist
phenschäden entstandenen Schaden zu beseitigen
kann noch eine strafbefreiende Anzeige beim Finanzamt vorgenommen werden. Unterbleibt entgegen einer Meldever-
Zuwendungen von beweglichen körperlichen Sachen
pflichtung die Anzeige, gilt (z.B. im Rahmen einer Betriebsprü-
und Geldforderungen, die ausschließlich gemeinnützi-
fung beim Auftreten ungeklärter Vermögenszuwächse) eine
gen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken gewidmet
Beweislastumkehr. Der oder die Abgabenpflichtige muss in
sind, sofern die Verwendung zu dem begünstigten
einem solchen Fall den Nachweis erbringen, dass tatsächlich
Zweck gesichert ist
eine Schenkung erfolgt ist. Wird eine Schenkung vorsätzlich
nicht angezeigt, kann als Sanktion außerdem eine Geldstrafe
Unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallende Zuwen-
im Ausmaß von bis zu 10% des Werts des geschenkten Ver-
dungen.
mögens verhängt werden. Strafbar sind alle zur Meldung der
Schenkung verpflichteten Personen. Das sind der/die Zuwen-
Übliche Gelegenheitsgeschenke, soweit der gemeine Wert
dende und der/die Begünstigte. Hat ein Notar oder Rechtsan-
Euro 1.000,– nicht übersteigt, sowie Hausrat einschließ-
walt mitgewirkt, auch dieser. Es genügt jedoch, wenn nur eine
lich Wäsche und Kleidungsstücke ohne Wertgrenze.
dieser Personen die Schenkungsmeldung rechtzeitig erstattet
hat, um damit für alle die Verpflichtung zu erfüllen.
23
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PRIVATSTIFTUNG
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PRIVATSTIFTUNG
GRUNDLAGEN DER PRIVATSTIFTUNG
EINE PRIVATSTIFTUNG – WARUM?
Die Motive für die Gründung einer Privatstiftung sind
.
Die Privatstiftung kann vor Erbstreitigkeiten schützen.
.
Die Privatstiftung kann die Überbrückung einer Eigen-
abgesehen von steuerlichen Gesichtspunkten vielfältig. Ab
tumsübertragung bis zum Heranreifen eines noch zu
dem Zeitpunkt, zu dem das Vermögen an die Privatstiftung
jungen, aber bereits dafür vorgesehenen Nachfolge-
übertragen wurde, genießt das Vermögen insbesondere
eigentümers ermöglichen.
folgende Sicherheiten:
.
.
Die Privatstiftung kann Gestaltungen ermöglichen, die
Die Privatstiftung bietet dem Vermögen Schutz vor ver-
das Entstehen ungewollter Pflichten und Ansprüche ver-
mögensfremden bzw. -nachteiligen Einwirkungen zu-
hindern.
künftiger Eigentümer (z.B. Erben).
.
Durch die Verwendung der Privatstiftung ist also eine
Die Privatstiftung verhindert die Übernahme des Eigen-
rechtlich verbindliche, wirksame Anordnung über den
tums durch – aus sonstigen Gründen – unerwünschte
Zeitpunkt der Vermögensübertragung hinaus (theoretisch
Personen. Es wird daher die Erhaltung des Unterneh-
in alle Zukunft) möglich.
mens in der Familie, in der bestehenden Betriebsgröße
bzw. der bestehenden Unternehmenskultur möglich.
.
Die Privatstiftung verhindert die mit Erbgängen oder
Für weiterführende Information steht Ihr Volksbank-
sonstigen Übertragungsvorgängen typischerweise verbun-
berater gerne zur Verfügung.
denen finanziellen Belastungen des Vermögens (z.B. Erbabfindung).
25
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ZUKUNFTSVORSORGE
26
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ZUKUNFTSVORSORGE
GARANTIERT UND STAATLICH
GEFÖRDERT – PRIVATE ZUKUNFTSVORSORGE ALS ERGÄNZUNG ZUR
GESETZLICHEN PENSION
Laut Gesetz ist bei nicht widmungsgemäßer Auszahlung
.
keine Kapitalgarantie vorgesehen.
Beträge können nach einer Mindestbindungsdauer von
zehn Jahren in bestimmte Pensionsvorsorgeprodukte
Dass aufgrund der demografischen Entwicklung einschnei-
(z.B. Einmalprämie für eine Pensionszusatzversicherung,
dende – längst fällige – Maßnahmen notwendig sind, weil
Pensionsinvestmentfonds, Pensionskasse) zur Erlangung
das staatliche Pensionssystem seine Grenzen erreicht hat,
ist einem Großteil der österreichischen Bevölkerung
.
einer steuerfreien Rente eingebracht werden.
Nach zehn Jahren Möglichkeit der Auflösung (nicht wid-
bewusst. Damit kommt der zusätzlichen Eigenvorsorge
mungsgemäßte Verwendung) mit Nachversteuerung dh
immer mehr Bedeutung zu.
Auszahlung in bar (Rückzahlung der Hälfte der erhaltenen
Der Gesetzgeber trägt dem Rechnung und stärkt durch
Prämie und Versteuerung der bisher steuerfreien Kapitaler-
entsprechende Steuerbegünstigungen und Förderungen
träge mit einem Steuersatz von 25%).
die private Säule der Altersvorsorge. Seit 1.1.2003 gibt es
daher die steuerfreie und prämienbegünstigte Zukunfts-
VERANLAGUNGSKRITERIEN
vorsorge mit Kapitalgarantie.
Staatlich gefördertes Pensionsvorsorgeinstrument mit Steu-
Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge steht allen
erfreiheit, Prämienbegünstigung und Kapitalgarantie. Die
unbeschränkt steuerpflichtigen Personen unabhängig
gesetzlichen Veranlagungsvorschriften sehen grundsätzlich
davon offen, wie alt sie sind und ob sie Einkünfte erzielen.
einen Aktienanteil abhängig vom Alter des Investors vor,
Der Antragsteller darf jedoch noch keine gesetzliche
wobei in österreichischen Aktien und/oder Aktien von defi-
Alterspension beziehen und muss sich unwiderruflich zu
nierten EWR Ländern investiert werden darf.
einer mindestens zehnjährigen Kapitalbindung ab der ers-
Die Mindestaktienquote für Vertragsabschlüsse zwischen
ten Einzahlung verpflichten. Innerhalb dieses Zeitraumes
31.12.2009 und 1.8.2013 beträgt:
widmungsgemäß verwendet werden (z.B. Pensionszusatz-
. 30% Mindestaktienquote
. 25% Mindestaktienquote
. 15% Mindestaktienquote
versicherung, etc) oder es kommt zu einer Nachversteue-
Für Vertragsabschlüsse nach dem 31.7.2013 ist die Aktien-
rung und Prämienrückzahlung von 50%. Weiters werden
quote mindestens 15% und höchstens 60% (Lebensabschnitt
die Prämien auch nur bis zum Antritt der gesetzlichen
<50 Jahre); mindestens 5% und höchstens 50% Aktienquote
Alterspension gewährt.
für Lebensabschnitt >50 Jahre.
besteht keine Möglichkeit über das Kapital zu verfügen.
Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer muss das Kapital
Lebensabschnitt <45 Jahre
Lebensabschnitt 45-55 Jahre
Lebensabschnitt >55 Jahre
Die Mindestlaufzeit beträgt 10 Jahre.
Die wichtigsten Vorteile für den Anleger auf einen Blick:
.
.
.
Staatlicher Prämienzuschuss
POSITIONIERUNG
Bei widmungsgemäßer Verwendung grundsätzlich frei
Diese neuen Lebenszkylusmodelle sind die ideale Ergänzung
von Versicherungssteuer, Kapitalertrags- und Einkom-
für den Aufbau der dritten Säule der Altersvorsorge, insbeson-
mensteuer.
dere im Zusammenhang mit den doch einschneidenden Ände-
Die eingezahlten Beträge sowie die Summe der erhalte-
rungen der Pensionsreform. Es kann jedoch nicht einen völlig
nen Prämien sind bei Einhaltung der Mindestbindungs-
freien Vermögensaufbau mit voller Flexibilität ersetzen. Die
dauer von zehn Jahren kapitalgarantiert.
Positionierung ist die eines zentralen Vorsorgeproduktes, das
zur ausreichenden Absicherung um andere Vorsorgeprodukte
aus dem Spar-, Wertpapier- oder Versicherungsbereich je
nach individuellem Bedarf ergänzt werden sollte.
27
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ZUKUNFTSVORSORGE
STAATLICHE FÖRDERUNG
.
.
Aufgrund der Kapitalgarantie umfasst der Mindestübertrag
Prämienbegünstigt können Beiträge bis maximal 1,53%
jeweils die eingezahlten Beträge und die erhaltenen Prämien.
des Sechsunddreißigfachen der Höchstbeitragsgrundlage
Es gibt nach Ablauf der Mindestbindungsdauer auch die Mög-
zur Sozialversicherung pro Kalenderjahr einbezahlt wer-
lichkeit eines Ausstiegs, jedoch kommt es hier zu einer Nach-
den. Auf seine jährlichen Einzahlungen erhält der An-
versteuerung in Höhe von 25% der Kapitalerträge. Gleichzei-
leger eine staatliche Prämie. Diese richtet sich nach der
tig ist die Hälfte der erhaltenen Prämien rückzuerstatten.
Bausparprämie plus Aufschlag. Der jeweils für ein Kalen-
Stirbt der Steuerpflichtige noch während der zehnjährigen
derjahr festgesetzte Prozentsatz ist von der Entwicklung
Ansparphase, gehen die Ansprüche auf den oder die Erben
des Zinsniveaus auf den Kapitalmärkten abhängig und
über. Der Erbe kann sich binnen 6 Monate nach Einant-
wird analog zur Bausparprämie berechnet.
wortung dafür entscheiden, in den Vertrag mit der Restlaufzeit der Bindungsfrist einzutreten (mit Wahlmöglich-
STEUERFREIHEIT: Sämtliche Erträge sind bei widmungs-
keit weiter zu sparen oder still zu legen) und erhält so die
gemäßer Verwendung von der Einkommen- und Kapital-
Rechtsstellung, die der Erblasser ursprünglich hatte. Ent-
ertragssteuer befreit.
scheidet sich der Erbe nicht für den Eintritt, wird das angesparte Kapital unter Nachversteuerung ausbezahlt.
VERFÜGUNGSMÖGLICHKEITEN, KAPITALGARANTIE
Die gesetzlich vorgesehene Mindestbindungsdauer beträgt
Bei Auszahlung (bzw. Rücklösung im Erbschaftsfalle) ist vom
zehn Jahre. Danach ist eine steuerfreie Überführung in
Gesetz her keine Kapitalgarantie vorgesehen.
andere begünstigte Pensionsvorsorgeprodukte möglich, z.B.:
.
.
.
Überweisung der Ansprüche an eine Versicherung für
Die Entscheidung, in welchem Alter auch immer, für seine
den
Pensionszusatzversicherung,
Pension vorzusorgen, sollte nicht auf die lange Bank
Übertragung der Ansprüche an eine Pensionskasse,
geschoben werden. In jedem Fall sollte davor jedoch eine
Übertragung der Ansprüche an eine andere Zukunfts-
umfassende Beratung durchgeführt werden, um für seine
vorsorgeeinrichtung (wobei der Übertragungsbetrag als
Familie und für sich selbst die maßgeschneiderte Vorsorge
Einmalerlag wieder garantiert wird, allerdings beginnt die
sicherstellen zu können.
Abschluss
einer
Mindestbindungsfrist von zehn Jahren neu zu laufen).
28
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DIE BANK – IHR PARTNER IN
VERMÖGENSANGELEGENHEITEN
29
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DIE BANK – IHR PARTNER IN
VERMÖGENSANGELEGENHEITEN
WIR GEBEN IHNEN GERNE INFORMATIONEN ZU
Die Umschreibung eines Kontos auf den Erben oder Auf-
FRAGEN DER VERMÖGENSWEITERGABE, WIE Z.B.:
lösung des Kontos erfolgt nur gegen einen rechtskräftigen
.
.
.
.
.
Absicherung der Familie
Gerichtsbeschluss bzw. Einantwortungsbeschluss.
Ausmaß der künftigen Steuerbelastung
Schenken oder Vererben?
AMTSBESTÄTIGUNG
Begräbniskostenvorsorge
Der Erbe, der bei Antreten der Erbschaft sein Erbrecht hin-
Versorgung minderjähriger Hinterbliebener
reichend ausweist, hat das Recht, das Verlassenschaftsvermögen im Rahmen des ordentlichen Wirtschaftsbetriebes zu
Für viele Hinterbliebene, auf die im Erbfall Vermögens-
benützen, zu verwalten und die Verlassenschaft zu vertreten.
werte übergehen, sind die Tage und Wochen der Abwick-
Zum Nachweis dieser Berechtigung kann der Erbe vom
lung ihrer Erbangelegenheiten besonders schwierig. Zur
Gerichtskommissär die Ausstellung einer Amtsbestätigung
persönlichen Trauer kommen meist Behördenwege und
verlangen. Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung
eine Vielzahl administrativer Entscheidungen hinzu.
bedürfen der Genehmigung des Verlassenschaftsgerichtes.
Deshalb ist eine unbürokratische Hilfestellung durch die
SAFE
Volksbank für den Erben sehr wichtig. Unsere fachkundigen
Hinterlässt der Verstorbene safegesicherte Werte, so kann
Berater nehmen sich gerne für Sie Zeit, um gemeinsam eine
das Verlassenschaftsgericht den Berechtigten bestimmen,
individuelle Anlagestrategie für die geerbten Vermögens-
dem das Kreditinstitut Zutritt zum Safe gewähren muss.
werte zu erstellen. Denn wie die Praxis oft zeigt, sind geerbte
Vermögensteile langfristig veranlagt und gebunden und entsprechen in keiner Weise den Bedürfnissen des Erben.
ABLEBENSVERSICHERUNG
.
Der/die Bezugsberechtigte(n) ist/sind namentlich genannt:
Durch Vorlage der Versicherungspolizze und Sterbeurkunde erhält der/die Bezugsberechtigte(n) die Ver-
Ebenso empfehlen wir einen „Check“ betreffend der Verfügungsberechtigungen Ihrer Konten, Sparbücher, Wertpapierdepots und Safes. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich.
.
sicherungssumme ausbezahlt.
Es wurde kein Bezugsberechtigter genannt: Die Versicherungssumme fällt in den Nachlass, ein Zugriff wird daher
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
– wie bei Konten – durch Gerichtsbeschluss erzielt.
LOHN-, GEHALTS-, PENSIONS-, PRIVATGIROKONTEN,
Gerade die optimale und reibungslose Weitergabe Ihres
WERTPAPIERDEPOTS
Vermögens erfordert umfassende Informationen und sorg-
Diese Konten werden bei Tod des Kontoinhabers um-
fältige Planung in Kombination mit gezielter Veranlagung.
gehend gesperrt, Zeichnungsberechtigungen gelöscht.
Berücksichtigen Sie daher – auch im Interesse Ihrer AngeHinweis:
Nicht betroffen von einer Sperre sind im VolksbankenVerbund die sogenannten „Oder“-Konten, über die mehrere Kontoinhaber – einzeln berechtigt – verfügen können.
Ausnahme: Das Gericht setzt das Kreditinstitut davon in
Kenntnis, dass das gesamte Gemeinschaftskonto zum
Nachlass des Verstorbenen gehört.
30
hörigen – folgende wichtige Punkte:
.
.
.
.
.
Treffen Sie möglichst früh Ihre letztwilligen Anordnungen.
Erstellen Sie ein Verzeichnis aller Vermögenswerte.
Sichern Sie rechtzeitig Ihren Lebensstandard und den
Ihrer Angehörigen.
Vererben oder Verschenken – der Notar hilft kompetent.
Sorgen Sie für die Kosten und Steuerbelastungen.
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ANHANG – CHECKLISTEN
31
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CHECKLISTE FÜR ERBEN
Für die meisten Menschen ist ein Todesfall völlig unerwar-
DIESE CHECKLISTE SOLL IHNEN HELFEN, IHRE WEGE
tet, und plötzlich ist die Familie bzw. sind die Erben mit
ZU KOORDINIEREN:
einer Menge von administrativen Amtswegen bzw. zu treffenden Maßnahmen konfrontiert. Diese müssen innerhalb
n
3 angeführte Dokumente bitte unbedingt mitnehmen
eines Zeitraumes und meistens auch in einer bestimmten
n
7 Aufzählung der Unterlagen/Dokumente, die zu beantragen
Reihenfolge getroffen werden. Wichtig ist, dass Sie unver-
sind
züglich mit Ihrem Bestattungsinstitut in Verbindung treten,
um die grundlegenden Fragen zu klären.
TODESFALL IM HAUS BZW. IN DER WOHNUNG
n
3 BEHANDELNDER ARZT
n
3 ANMELDUNG DER TOTENBESCHAU
n
7 ÄRZTLICHER BEHANDLUNGSSCHEIN
n
7 ENTWEDER ÜBER DIE BESTATTUNG ODER IN
WIEN AUCH TELEFONISCH BEI DER ZENTRALEN
ANMELDESTELLE ZUR TOTENBESCHAU
n
3TOTENBESCHAUARZT
n
7 AUSSTELLUNG DER TODESANZEIGE
n
3VERSTÄNDIGUNG DER BESTATTUNG
n
7 ABHOLUNG DES BESCHAUTEN VERSTORBENEN
(Todesbescheinigung)
TODESFALL IM KRANKENHAUS
n
3 NACH ERHALT DER TODESNACHRICHT
n
3 KRANKENHAUS
n
7 MIT DER BESTATTUNG IN VERBINDUNG TRETEN
n
7 ABGABE DER FÜR VERSTORBENE BESTIMMTEN
BEKLEIDUNG (ausgenommen der Schuhe)
STANDESAMT (Magistratisches Bezirksamt)
n
3 TODESANZEIGE
n
3 HEIRATSURKUNDE
n
3 GEBURTSURKUNDE
n
3 MELDEZETTEL
n
3 STAATSBÜRGERSCHAFTSNACHWEIS
n
3VERSTÄNDIGUNG DER BESTATTUNG
n
3 ABHOLUNG DES BESCHAUTEN VERSTORBENEN
32
n
7 AUSSTELLUNG DER TODESBESCHEINIGUNG
n
7 AUSSTELLUNG DER HEIRATSURKUNDE NACH
DEM TOD (für die Pensionsversicherung)
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CHECKLISTE FÜR ERBEN
BANK (kontoführende Zweigstelle des Verstorbenen)
n
3 TODESBESCHEINIGUNG
n
3 ALLE VORHANDENEN KONTOUNTERLAGEN
(Bankomatkarte Kreditkarten, Kontonummern, Sparbücher, Bausparverträge, Kreditverträge, Fondssparverträge usw.)
n
7 KONTEN SPERREN
n
7 SÄMTLICHE ZAHLUNGSAUFTRÄGE ERFASSEN,
EVENTUELL ÜBERNEHMEN
7 WENN NICHT VORHANDEN, ERÖFFNUNG
n
EINES EIGENEN KONTOS
7 KONTONUMMER FÜR NOTAR AUFSCHREIBEN
n
7 NUMMERNDEPOTS ERFASSEN
n
7 KLÄREN, OB KREDITE DURCH RISIKOABLEBENSn
VERSICHERUNG GEDECKT SIND
7 ANTRAG FÜR BARGELDLOSE GEHALTS-,
n
PENSIONSANWEISUNG AUSFÜLLEN
STÄDTISCHE BESTATTUNG,WIENER VEREIN (wenn Vertrag besteht)
n
3 TODESBESCHEINIGUNG
n
3 BESTÄTIGUNG VOM WIENER VEREIN
(Höhe der Versicherungssumme)
n
7 REGELUNG DES BEGRÄBNISSES
n
7 BETRAGSFESTSTELLUNG DER VERSICHERUNGSSUMME FÜR DIE BESTATTUNG
ARBEITGEBER ODER PENSIONSSTELLE
n
3 TODESBESCHEINIGUNG
n
3 HEIRATSURKUNDE NACH DEM TOD
VERSICHERUNG
n
3 TODESBESCHEINIGUNG
n
3 VERSICHERUNGSPOLIZZEN
n
7 ANTRAG WITWEN-/WITWER-/WAISENPENSION
n
7 BEGRÄBNISKOSTENZUSCHUSS (Sterbequartal)
7 event. bestehende PFLEGEGELDANSPRÜCHE KLÄREN
n
Wichtig! Meldepflicht bei Unfalltod innerhalb von 24 Stunden!
n
7 ÄNDERUNG, STORNIERUNG, AUSZAHLUNG
AN DIE BEGÜNSTIGTE PERSON
HAUSVERWALTUNG
n
3 TODESBESCHEINIGUNG
n
3 MIETVERTRAG
n
7 EVENTUELL EINTRITT IN DEN MIETVERTRAG
33
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CHECKLISTE FÜR ERBEN
TELEFONANBIETER
n
3 TODESBESCHEINIGUNG
n
3 BEWILLIGUNGSNUMMER
n
7 BEWILLIGUNG BZW. ANSCHLUSS FÜR
TELEFON, RUNDFUNK
GAS- UND STROMVERSORGER
n
3 TODESBESCHEINIGUNG
n
3 ORDNUNGSZAHL
n
7 ANSCHLUSS ÄNDERN ODER STORNIEREN
KIRCHE
n
3 TODESBESCHEINIGUNG
n
7 MELDUNG
NOTAR ALS GERICHTSKOMMISSÄR (nach Vorladung)
n
3 AUFSTELLUNG DER VORHANDENEN WERTE
n
3 LETZTWILLIGE ANORDNUNGEN
n
3 LIEGENSCHAFTSUNTERLAGEN (Einheitswertbescheide, Grundbuchauszüge)
n
3 SPARBÜCHER UND VERSICHERUNGEN
n
3 BAUSPARVERTRAGSNUMMER
n
3 KONTONUMMERN VON GIRO-/PENSIONS-/GEHALTSKONTEN UND WERTPAPIERDEPOTS
n
3 KONTONUMMERN VON KREDITEN UND DARLEHEN
n
3 KREDITKARTENNUMMER,VERTRAGSPARTNER (VISA, Mastercard usw.)
n
3 SAFENUMMER (kontoführende Stelle)
n
3 KFZ-PAPIERE
n
3 BEI FAUSTFEUERWAFFEN: WAFFENPASS, WAFFENBESITZKARTE, WAFFENSCHEIN
n
3 BELEGE ÜBER STERBE-, KRANKHEITS- UND PFLEGEKOSTEN, BEGRÄBNISKOSTEN,
KOSTENVORANSCHLAG FÜR DIE GRABGESTALTUNG
WOHNFINANZAMT
n
3 TODESBESCHEINIGUNG
n
3 EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG DES
VERSTORBENEN
34
n
7 VERSTÄNDIGUNG VOM TOD, EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG FÜR DEN VERSTORBENEN
FÜR DAS STERBEJAHR (NACH EINIGEN WOCHEN)
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CHECKLISTE FÜR ERBEN
FINANZAMT FÜR GEBÜHREN UND VERKEHRSSTEUERN
n
3 TODESBESCHEINIGUNG
SONSTIGE WERTE
n
3 KFZ ABMELDEN BZW. UMMELDEN
n
3 BESTEHENDE ABOS ABMELDEN BZW. UMMELDEN
n
3 MITGLIEDSCHAFTEN BEI VERSCHIEDENEN VEREINEN
VORHANDENE GRABSTELLE
FRIEDHOF
PLZ, ORT
STRASSE, NR.
REIHE, NUMMER
35
Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 36
EIGENTUM UND BESITZ
IMMOBILIEN
GRUNDSTÜCK(E), EIGENTUMSWOHNUNG(EN), EIGENHEIM(E)
STRASSE, NR.
PLZ, ORT
EIGENTÜMER/MITEIGENTÜMER
STRASSE, NR.
PLZ, ORT
EIGENTÜMER/MITEIGENTÜMER
FAHRZEUGE
KENNZEICHEN
MARKE / TYPE
BAUJAHR
KENNZEICHEN
MARKE / TYPE
BAUJAHR
MÜNZEN, EDELMETALLE, SCHMUCK
ART / ANZAHL
SONSTIGE WERTGEGENSTÄNDE
TEPPICHE, BRIEFMARKENSAMMLUNGEN, ANTIQUITÄTEN, BILDER USW.
ART / ANZAHL
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Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 37
BANKVERBINDUNG UND VERSICHERUNGEN
LEGITIMIERTE WERTE
ART:
NUMMER:
INSTITUT:
BEZEICHNUNG:
GIROKONTO
GEHALTS-/PENSIONSKONTO
BANKOMATKARTE
KREDITKARTE
BAUSPAREN
PRÄMIENSPAREN
WERTPAPIERDEPOT
WERTPAPIERSPAREN
SPARBUCH
SAFE
SCHLIESSFACH
KREDIT
LEASING
VERSICHERUNGEN
ART:
POLIZZENNR:
VERSICHERUNGSGESELL.:
PRIVATUNFALLVERSICHERUNG
PRIVATKRANKENVERSICHERUNG
HAUSHALTSVERSICHERUNG
LEBENSVERSICHERUNG
KFZ-HAFTPFLICHT
KFZ-KASKO
KREDITRESTSCHULDVERSICH.
BESTATTUNGSKOSTENVERSICH.
(Wiener Verein)
SONSTIGES
37
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WICHTIGE PERSONEN FÜR DEN ERNSTFALL
SOFORT ZU VERSTÄNDIGEN
NAME
PLZ, ORT
STRASSE, NR.
TELEFON
NAME
PLZ, ORT
STRASSE, NR.
TELEFON
PERSÖNLICHER BANKBERATER
INSTITUT, NAME
ZWEIGSTELLE, PLZ, ORT
STRASSE, NR.
TELEFON
NOTAR
NAME
PLZ, ORT
STRASSE, NR.
TELEFON
RECHTSANWALT
NAME
PLZ, ORT
STRASSE, NR.
TELEFON
TESTAMENT
ERSTELLT AM:
HINTERLEGUNGSORT (Notar, Safe usw.)
38
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Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft
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rechtlichen, steuerlichen und produktspezifischen Gesichtspunkten notwendige,
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