erben und vererben
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erben und vererben
Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 1 www.volksbank.at VERMÖGEN VERANTWORTUNGSVOLL WEITERGEBEN Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 2 2 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 3 VORWORT Eine aktuelle österreichische Studie zeigt auf, dass nur Mit der vorliegenden Broschüre bietet die Volksbank einen jeder Fünfte Erbangelegenheiten geregelt hat. Vernünftiges ersten Einstieg in die Thematik. Ziel ist die Sensibilisierung und richtiges Gestalten von „Erben und Vererben“ sowie für rechtzeitige Vorsorge und sinnvolle Vermögensüberga- „Vermögensweitergabe“ ist wichtig und immer aktuell. Die be. Materie ist rechtlich komplex und für die Betroffenen wirtschaftlich und emotionell bedeutsam. Die Form dieser Information ersetzt keinesfalls die notwendige Beratung durch einen rechtskundigen Experten. Die vorliegende Broschüre soll einer ersten Orientierung Die Broschüre kann helfen bei weiterführenden Fragen dienen und Anregung sowie Hilfestellung für verantwor- eine eventuell vorhandene Schwellenangst zu überwinden, tungsvolle Vermögensweitergabe geben. um Rechtsberatung bei Notar oder Anwalt zu suchen. Erb- und Schenkungsrecht und damit verbundene steuerliche Fragen werden im Überblick dargestellt. Auf die Möglichkeit der Vermögensweitergabe durch die Gründung einer Privatstiftung wird überblicksmäßig eingegangen. Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 4 INHALT VORWORT SCHENKEN UND ÜBERGEBEN – VORWEGGENOMMENES ERBEN 19 Allgemeines 20 5 Schenkung 20 Verlassenschaft bzw. Nachlass 6 Schenkungsmeldegesetz 21 Vermögen vererben 6 Meldepflicht von Schenkungen 22 ERBEN UND VERERBEN Vermögen erhalten 6 Erbe 7 Legatar 7 PRIVATSTIFTUNG 24 Pflichtteilsberechtigte 7 Grundlagen 25 Letztwillige Verfügung 7 Erbvertrag 8 ZUKUNFTSVORSORGE 26 Gesetzliche Erbfolge 12 Private Zukunftsvorsorge – 27 Pflichtteil 13 garantiert und staatlich gefördert Pflichtteilsanspruch 13 Die Höhe des Pflichtteilanspruchs 13 Testament 4 3 8 Pflichtteilsminderung 14 Enterbung 14 Erb- und Pflichtteilsverzicht 15 DIE BANK – IHR PARTNER IN VERMÖGENSANGELEGENHEITEN Verlassenschaftsverfahren 15 Allgemeine Informationen Todesfallaufnahme 15 (Lohn-, Gehalts-, Pensions-, Privatgirokonten, Abtuung armutshalber 16 Wertpapierdepots, Firmenkonten, Sparbücher, Überlassung an Zahlungs statt 16 Safe, Ablebensversicherung) Nachlasskonkurs 16 Erbantrittserklärung 16 Erbantrittserklärung (unbedingt, bedingt) 17 Erbsentschlagung 17 Vermögensaufstellung 17 Vermögenserklärung 17 Einantwortung 18 Auslaufsregelung Erbschaftssteuer 18 Grundbuch 18 29 30 ANHANG – CHECKLISTEN 31 Impressum 39 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 5 ERBEN UND VERERBEN 5 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 6 ERBEN UND VERERBEN VERLASSENSCHAFT BZW. NACHLASS . TESTIERFÄHIGE PERSONEN Damit sind jene Rechte und Pflichten der/des Verstorbe- Personen über 18 Jahre, die im Vollbesitz ihrer geistigen nen gemeint, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf Kräfte sind, wenngleich die für die Bejahung der Testier- die ErbInnen übergehen. Darunter fallen materielles und fähigkeit weitaus geringere Anforderungen an den Geis- immaterielles Vermögen, z.B. Grundstücke, Gebäude, teszustand als für die Geschäftsfähigkeit verlangt werden. Sparbücher, Wertpapiere oder Schmuck. . BESCHRÄNKT TESTIERFÄHIGE PERSONEN Bei Miet- und Pachtrechten gibt es eine „Sonderrechts- 14- bis 18-Jährige können nur mündlich vor Gericht nachfolge“. Bestimmte nahe Angehörige, die mit der/dem oder vor einem Notar ihren letzten Willen kundtun, Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt lebten, haben ein wobei das Gericht oder der Notar sich überzeugen sogenanntes Eintrittsrecht: die Ehegattin/der Ehegatte, Ver- muss, dass eine gewisse Einsichtsfähigkeit und Reife wandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel- gegeben sind. Personen, für die ein Sachwalter bestellt kinder), aber auch die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte. ist, können frei testieren. Es sei denn, das Pflegschaftsgericht ordnet besondere Formvorschriften an (etwa Testamentserrichtung mündlich vor Notar oder Gericht). Vererblich sind aber auch Forderungen und Schulden (z.B. Steuerschulden) sowie zum Todeszeitpunkt fällige Unterhaltsverpflichtungen. . TESTIERUNFÄHIGE PERSONEN• Unmündige Minderjährige, das sind Personen unter Nicht vererblich hingegen sind bestimmte, an die Person 14 Jahren. des Erblassers gebundene Rechte und Pflichten. Dazu Geisteskranke, Geistesschwache und Sinnesverwirrte gehören u. a. Unterhaltsansprüche, Gewerbeberechtigun- (z.B. Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder gen oder persönliche Dienstbarkeiten (z.B. Wohnrecht). Medikamenten). Bei Gewerben besteht allerdings ein spezielles Fortbetriebsrecht für Eheleute bzw. Deszendenten (Kinder). Die letztwillige Verfügung muss bestimmt und „frei von List und Zwang“ sein sowie „im Zustand der vollen Besonnen- VERMÖGEN VERERBEN heit mit Überlegung und Ernst“ erklärt werden. Ein Testament zu errichten und damit seinen letzten Willen kundzutun, sollte immer gut und gründlich überlegt VERMÖGEN ERHALTEN sein. Der Gesetzgeber schützt jedoch jene Personen, die Wer als Nachlassempfänger in Frage kommt und welche die Tragweite eines derartigen Entschlusses nicht richtig Arten der Nachlassregelung es gibt, soll folgende Grafik erfassen können. veranschaulichen: Dazu unterscheidet das Gesetz zwischen: . . . ERBLASSER TESTIERFÄHIGE PERSONEN ERBE BESCHRÄNKT TESTIERFÄHIGE PERSONEN TESTIERUNFÄHIGE PERSONEN LEGATAR letztwillige Verfügung letztwillige Verfügung Testament Vermächtnis PFLICHTTEILSBERECHTIGTER Testierfähigkeit ist die Fähigkeit, eine gültige letztwillige Anordnung („letzter Wille“) zu errichten. 6 l Erbvertragliche Erbfolge l Testamentarische Erbfolge l Gesetzliche Erbfolge Berufungsgründe geordnet nach ihrer Stärke Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 7 ERBEN UND VERERBEN DER ERBE BEISPIEL: Den Übernehmer des Vermögens nennt man Erben. Er Eine Person hinterlässt ein Testament mit folgendem erhält grundsätzlich alle Vermögenswerte, das heißt, er Wortlaut: „Ich setze meine Frau Maria und meine bei- wird Gesamtrechtsnachfolger. Somit hat der Erbe diesel- den Söhne Klaus und Franz als meine Erben ein und ben Rechte und Pflichten wie der Erblasser. Er wird Eigen- hinterlasse jedem ein Drittel meines Vermögens. tümer der Liegenschaften, der Sparbücher, der Wert- Meinem Freund Rudi hinterlasse ich meine Taschen- papiere oder des Schmuckes und aller anderen Vermö- uhr.“ Rudi ist in diesem Fall Legatar und kein Erbe. genswerte, die frei vererblich sind. Er wird hingegen auch Schuldner gegenüber den Gläubigern des Erblassers (siehe DER PFLICHTTEILSBERECHTIGTE Seite 16: Bedingte und unbedingte Erbantrittserklärung). Das Pflichtteilsrecht engt die gesetzliche Freiheit des Erblassers, über sein Vermögen letztwillig zu verfügen, zu- Ist nur ein Erbe vorhanden, so erhält er den gesamten gunsten von Nachkommen und in deren Ermangelung Nachlass. Sind mehrere Erben vorhanden, so erhält jeder auch von Vorfahren und zugunsten des Ehegatten ein. Der von ihnen eine bestimmte Erbquote. Pflichtteilsberechtigte wird auch als Noterbe bezeichnet. Pflichtteilsberechtigte sind grundsätzlich der Ehegatte, die Kin- BEISPIEL: der und Kindeskinder bzw. die Eltern, Großeltern sowie Eine verstorbene, ledige Mutter hinterlässt ohne Testa- Urgroßeltern des Erblassers, wenn keine Kinder pflichtteilsbe- ment ihren drei Kindern eine Liegenschaft. Jedes der rechtigt sind. Niemals pflichtteilsberechtigt sind die Geschwis- Kinder erhält ein Drittel, die Erbquote beträgt daher ter des Erblassers. Der Pflichtteilsberechtigte erhält auf jeden jeweils 1/3. Somit wird jedes Kind zu einem Drittel Fall einen gewissen Teil der Verlassenschaft, auch wenn der Eigentümer der Liegenschaft, muss aber auch zu je Erblasser dies nicht in seinem letzten Willen verfügt hat. Er hat einem Drittel eventuelle Schulden übernehmen. jedoch nur Anspruch auf einen bestimmten Geldbetrag. Der Pflichtteil kann unter bestimmten Umständen allerdings ent- DER LEGATAR zogen werden. Vergleichen Sie dazu bitte den Beitrag „Pflicht- Der Legatar ist jene Person, die vom Erblasser nicht als teil“ (siehe Seite 12 unter „Die gesetzliche Erbfolge“). Erbe eingesetzt wurde und daher auch keinen Erbteil in Höhe eines bestimmten Anteils oder Prozentsatzes der LETZTWILLIGE VERFÜGUNG ganzen Verlassenschaft erhält, sondern die vom Erblasser Es gibt drei Gründe, durch die man zu einer Erbschaft berufen mit einer bestimmten Sache bedacht wurde (Legat/Kodi- werden kann: zill/Vermächtnis). Er ist somit Einzelrechtsnachfolger. Er nicht. . . . Rechtlich gesehen erbt grundsätzlich zuerst der Erbe diese Diese Reihung drückt die „Stärke“ der Berufungsgründe Sache. Er hat jedoch die Verpflichtung, diese an den recht- aus. Dies bedeutet, dass der Erbvertrag vorrangig zu mäßigen Legatar herauszugeben. Unter Umständen kann berücksichtigen ist. Er geht dem Testament vor. Das Testa- das Vermächtnis wertvoller sein als das Erbe. ment geht wiederum der gesetzlichen Erbfolge vor. Die haftet jedoch nur für Schulden, die mit diesem Gegenstand zusammenhängen. Für andere Verbindlichkeiten haftet er ERBVERTRAG TESTAMENT GESETZLICHE ERBFOLGE gesetzliche Erbfolge greift demnach nur, wenn der Erblasser weder einen Erbvertrag noch ein Testament errichtet hat. 7 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 8 ERBEN UND VERERBEN ERBVERTRAG TESTAMENT Der Erbvertrag kann nur zwischen Ehegatten abgeschlos- ALLGEMEINES sen werden. Der Erbvertrag muss bei einem Notar in Form Das Testament ist eine letztwillige Anordnung, in der eine eines Notariatsaktes abgeschlossen werden und ist daher Person zur Gänze oder mehrere Personen zu je einem gebührenpflichtig. Ein Erbvertrag kann nicht einseitig auf- bestimmten Anteil oder Prozentsatz des Nachlasses als gehoben oder abgeändert werden. Dazu müssen beide Erben eingesetzt werden. In einem Testament kann der Ehegatten ihre Zustimmung geben. Erblasser völlig frei verfügen, wer Erbe oder Legatar werden soll. Er kann sein Vermögen z.B. dem Lebensgefährten, In einem Erbvertrag setzen sich die Ehegatten darin gegen- den Verwandten, Freunden, Kindern, aber auch Vereinen seitig zu Erben ein. Dadurch ist er einseitig nicht mehr etc. letztwillig zuwenden. widerrufbar. Dabei kann nur über maximal drei Viertel des Nachlasses verfügt werden. Das restliche Viertel bleibt Ein Testament ist unbedingt erforderlich, sobald der Erblasser dem Erblasser zur freien Verfügung und muss von Schul- mit der gesetzlichen Erbfolge (siehe Seite 12) nicht zufrieden den, Pflichtteilen und sonstigen Verpflichtungen frei sein. ist oder überhaupt keine gesetzlichen Erben vorhanden sind. Dieses fällt den testamentarischen oder – wenn kein Testament vorhanden ist – den gesetzlichen Erben zu. Bei einem Testament handelt es sich um eine einseitige Erklärung. Es kann daher jederzeit und an jedem Ort – im Das aus dem Erbvertrag entstehende Recht wird erst mit Gegensatz zum Erbvertrag – vom Erblasser widerrufen dem Tod des Erblassers wirksam. Vorher kann der Erblas- bzw. abgeändert werden. Rein theoretisch kann der Erb- ser frei über sein Vermögen verfügen. Dies bedeutet, er lasser jeden Tag ein neues Testament aufsetzen. Sind meh- kann auch das Vermögen zu Lebzeiten weitergeben. Somit rere Testamente vorhanden, hebt das zeitlich jüngere ein erbt der Hinterbliebene nichts. Im Falle einer Scheidung, älteres auf. Aufhebung oder Nichtigkeit einer Ehe erlischt der Erbvertrag. Allerdings bleibt dem schuldlos geschiedenen Ehe- Die Formen und Inhalte eines Testaments sind streng gatten das Recht aus dem Erbvertrag vorbehalten. gesetzlich geregelt, um den Erblasser vor der leichtfertigen Errichtung eines Testaments zu schützen. Aber nicht nur Häufig ist der Erbvertrag in bäuerlichen Kreisen anzutref- dazu, sondern auch als Schutz vor Unterschiebung eines fen. Somit kann der Zerfall eines landwirtschaftlichen von einer dritten Person vorverfassten Testaments zur Gutes nach einem Todesfall verhindert werden. Dies gilt Unterfertigung. Sind die Formvorschriften nicht erfüllt, ist ebenso bei Gewerbebetrieben. Auch hier kann eine Auf- die Verfügung ungültig, auch wenn sie eindeutig dem Wil- teilung vermieden werden. len des Erblassers entspricht. Es ist daher von Vorteil, sich bei der Erstellung eines Testaments an einen Notar zu wenden. Empfehlenswert ist es auch, das errichtete Testament beim Notar oder bei einem Bezirksgericht zu hinterlegen bzw. im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer registrieren zu lassen, oder es jener Person auszuhändigen, die man testamentarisch bedacht hat. Dadurch kann einerseits verhindert werden, dass jemand, der das Testament findet und inhaltlich damit nicht einverstanden ist, dieses unterschlägt, andererseits wird damit die Auffindbarkeit gewährleistet. 8 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 9 ERBEN UND VERERBEN DER INHALT DES TESTAMENTS . DIE ERBSEINSETZUNG . AUFLAGE Der Erblasser kann den Erben zu einem bestimmten Ver- Hier benennt der Erblasser seine Erben. Dies ist somit eine halten verpflichten. Bei Nichterfüllung kann allerdings der Erklärung, dass eine oder mehrere Personen die Erben sein Erbanspruch wie beim Eintritt einer auflösenden Bedin- sollen. gung verloren gehen. . DIE ERBQUOTE BEISPIEL: Hier erfolgt die Angabe, wie viel jeder Erbe bekommen „Ich erteile meiner Tochter die Auflage, mein Grab zu soll. Dies kann gleichzeitig bei der Erbseinsetzung ange- pflegen.“ führt werden. . . ERSATZERBSCHAFT (Substitution) BEISPIEL: Sollte der Ersteingesetzte die Erbschaft nicht annehmen „Ich setze meinen Mann Hubert und meine Tochter wollen oder können, kann der Erblasser einen Ersatzerben Christina zu je einer Hälfte als meine Erben ein.“ bestimmen. Die Ersatzerbschaft erlischt, sobald der Ersteingesetzte die Erbschaft antritt. SONSTIGE ANORDNUNGEN Hier können z.B. Legate angeführt werden. BEISPIEL: „Meine Frau Margit soll meine Erbin sein. Sollte meine BEISPIEL: Frau die Erbschaft nicht antreten können oder antreten „Ich vermache meine Modelleisenbahn meinem wollen, so soll der Ersatzerbe mein Sohn Anton sein.“ Enkel Lukas.“ . BEDINGUNG . NACHERBSCHAFT Die Nacherbschaft wird auch als „fideikommissarische Um das Erbe bzw. Vermächtnis zu erhalten, muss eine Substitution“ bezeichnet. Der Erblasser kann bestimmen, allenfalls angegebene Bedingung erfüllt werden. dass nach dem Tod seines Erben eine andere bestimmte Person sein Vermögen bekommen soll. In der Praxis ist die . BEISPIEL: Nacherbschaft nicht immer ratsam, da sie zu verfahrens- „Mein Bruder Harald erhält mein Auto, wenn er sich um rechtlichen Problemen führen kann. Außerdem kann der den Verkauf meiner Wohnungseinrichtung kümmert.“ Vorerbe über das Vermögen nicht frei verfügen. BEFRISTUNG . AUFTEILUNG DES NACHLASSES Möglichkeit, den Zeitpunkt festzulegen, an dem ein Recht Setzt der Erblasser mehrere Erben ein, werden diese zu Mit- beginnt oder endet. eigentümern der Nachlassgegenstände. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte der Erblasser bereits in seinem Testament BEISPIEL: vermerken, wer was bekommen soll (=Teilungsanordnung). „Meine Nichte Andrea erhält 5 Jahre nach meinem Tod meinen gesamten Schmuck.“ BEISPIEL: „Meine Erben sollen zu gleichen Teilen meine Frau Margit und mein Sohn Anton sein. Meine Frau Margit soll die Eigentumswohnung erhalten und mein Sohn Anton das Grundstück in Baden.“ 9 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 10 ERBEN UND VERERBEN FORMEN VON TESTAMENTEN . SCHRIFTLICHES, EIGENHÄNDIGES TESTAMENT Diese häufigste Form einer letztwilligen Verfügung muss Blinde, Stumme sowie Personen, die die Sprache des Erblassers nicht verstehen. Auch dürfen nahe Angehörige und Personen, die im Testament bedacht werden, nicht Zeugen sein. zur Gänze eigenhändig handschriftlich niedergeschrieben und unterschrieben werden, andernfalls ist sie ungültig und Die Zeugen müssen ebenfalls auf der Urkunde mit dem die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft. Da das Testament Zusatz, der auf ihre Zeugeneigenschaft hinweist, unterschrei- jederzeit widerrufbar oder abänderbar ist, sollte es unbe- ben. z.B.: „Johann Maier als ersuchter Testamentszeuge.“ dingt mit Ort und Datum versehen werden: Gültig ist immer nur das zuletzt verfasste. BEISPIEL: Ich, Klaus Haindl, geb. am 19.9.1942, wohnhaft in 1220 BEISPIEL: Wien, Donaustadtstraße 1, setze hiermit meine Ich befinde mich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte Schwester Susanne Haindl, geb. am 31.5.1945, wohn- und setze nach reichlicher Überlegung meinen Neffen haft in 1100 Wien, Pernerstorfergasse 14, zur Allein- Andreas Huber, geb. am 2.2.1968, wohnhaft in Berg- erbin meines Vermögens ein. Mein Bruder Friedrich heim, Voggenbergstraße 10, und meine Nichte Anna Haindl soll aus meinem Nachlass nichts bekommen. Muster, geb. am 27.7.1970, wohnhaft in Salzburg, Herrengasse 25, zu gleichen Teilen als Erben meines Ver- Klaus Haindl mögens ein. Mein Augarten Porzellanservice vermache Wien, am 13.1.2012 ich meiner Freundin Agnes Maier, wohnhaft in Oberndorf, Hauptstraße 27. Gerhard Meisner als ersuchter Testamentszeuge Dies habe ich eigenhändig geschrieben und unterschrieben. Wilhelm Maier als ersuchter Testamentszeuge Klara Obrist als ersuchte Testamentszeugin Theresia Huber, geb. am 11.6.1952 Salzburg, am 18.1.2012 . 10 . MÜNDLICHES TESTAMENT Die Möglichkeit, gegenüber zwei Zeugen seinen letzten FREMDHÄNDIGES TESTAMENT Willen mündlich zu erklären, ist seit 1.1.2005 nur mehr in Dieses Testament wird entweder mit Schreibmaschine einer Notsituation zulässig. Besteht die unmittelbare oder Computer bzw. von einer anderen Person hand- Gefahr, dass der Erblasser stirbt oder die Fähigkeit zu tes- schriftlich geschrieben. Der Erblasser muss das Testament tieren in einer anderen Weise verliert, so kann er münd- am Ende wieder eigenhändig unterschreiben. Der Erblasser lich (aber auch schriftlich!) in Gegenwart zweier Zeugen muss vor drei Zeugen, von denen zwei gleichzeitig anwe- testieren. Ein derartiges Testament verliert drei Monate send sein müssen, ausdrücklich erklären, dass das Testa- nach Wegfall der Gefahr seine Gültigkeit. Eine mündliche ment seinen letzten Willen enthält. Willenserklärung muss jederzeit durch die übereinstim- Als Zeugen kommen Personen ab 18 Jahren, im Vollbesitz mende Aussage der zwei Zeugen bestätigt werden, sonst ihrer geistigen Kräfte, in Frage. Zeugenunfähig sind Taube, ist das mündliche Testament ungültig. Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 11 ERBEN UND VERERBEN . ÖFFENTLICHES TESTAMENT Dieses Testament wird bei einem Notar oder Bezirksge- GOLDENE REGELN FÜR TESTAMENTE richt errichtet. Dies ist die einzige Möglichkeit für mündige Letztwillige Anordnungen werden niemals zu früh, . Minderjährige (14 bis 18 Jahre), einen gültigen letzten Wil- häufig aber zu spät verfasst. Auch junge Paare mit len zu erklären. Personen, die unter Sachwalterschaft ste- minderjährigen Kindern sollten vorsorglich eine hen, können nur aufgrund einer gerichtlichen Anordnung letztwillige Anordnung errichten. vor einem Notar oder vor Gericht mündlich testieren. Öffentlich bedeutet nicht, dass der Erblasser in aller . Ein Testament sollte insbesondere dann, wenn es vom Öffentlichkeit seinen letzten Willen verkündet, sondern Erblasser alleine abgefaßt wird möglichst einfach und mit dass das Testament nur vor Gericht oder vor einem Notar klarer Wortwahl formuliert werden, damit es keiner errichtet werden kann. Bei Notaren und Richtern handelt komplexen Interpretation desselben bedarf. Es genügt es sich um Personen mit öffentlichem Glauben. Der Inhalt einen oder mehrere Erben zu benennen und wenn bleibt somit vor anderen Personen geheim. etwas vermacht werden soll, klar festzulegen wer welche Sache erhalten soll. FORMEN VON TESTAMENTEN . . DAS LEGAT (VERMÄCHTNIS) Erwähnung in einer letztwilligen Anordnung für die Vom Testament unterscheidet sich das Legat, auch Vermächtnis genannt, dadurch, dass es keine Erbseinsetzung beinhaltet. Nur hinsichtlich einzelner Vermögenswerte Wenn Typ 1 Sparbücher vorhanden sind, kann deren Zuordnung zum Nachlaß hilfreich sein. . Oftmals ist es dem Erblasser ein wichtiges Anliegen sein werden Verfügungen getroffen. Sinnvoll ist ein Legat nur, Vermögen den Erben ungeschmälert zu erhalten. Um wenn zwar die Aufteilung des Nachlasses nach der gesetz- kostspielige Streitigkeiten im Zuge Aufteilung des Erbes lichen Erbfolge mit den eigenen Vorstellungen überein- zu vermeiden, kann es nützlich, wenn dies vom Erb- stimmt, aber bestimmte Gegenstände des Nachlasses (z.B. lasser geregelt wird. Bilder, Münzen) eine oder mehrere bestimmte Personen bekommen sollen. . Umso komplexer die Regelung einer letztwilligen Anordnung ausfällt, umso mehr ist die Inanspruchnahme BEISPIEL: einer professionellen Beratung anzuraten. Insbesonders Ich, Rudolf Huber, Kaufmann, Lalmstraße 3, 9020 Klagen- bei fremdhändigen letztwilligen Anordnungen ist dies zu furt, vermache meine Münzensammlung meiner Nichte empfehlen, weil Formfehler deren Ungültigkeit zur Folge Edeltraud Strebsam, Reinstraße 23, 9500 Villach. haben. Klagenfurt, am 18.1.2012 . Die Auffindbarkeit ist – durch Hinterlegung beim Notar oder Bezirksgericht – zu gewährleisten, oder Rudolf Huber es jener Person auszuhändigen, die man testamentarisch bedacht hat. Für die Formerfordernisse gilt das zu Testamenten Gesagte. . Die letztwillige Verfügung sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob sie noch immer dem Willen des Erblassers entspricht oder ob Anpassungen aufgrund der vergangenen Ereignisse vorzunehmen sind. 11 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 12 ERBEN UND VERERBEN DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2. LINIE ZUR GESETZLICHEN ERBFOLGE KOMMT ES, WENN Eltern und ihre Nachkommen. Gibt es keine Nachkommen, JEMAND VERSTIRBT, erben die Eltern des Verstorbenen oder deren Nachfahren . . . . ohne einen Erbvertrag errichtet zu haben, (Geschwister). Ist ein Ehegatte vorhanden, erhält dieser zwei ohne ein gültiges Testament zu hinterlassen, Drittel, die zweite Linie ein Drittel. der in einer gültigen letztwilligen Verfügung nur über bestimmte Teile des Nachlasses verfügt hat (Legat) 3. LINIE oder die Testamentserben die ihnen zugedachte Großeltern und ihre Nachkommen. Großeltern, Onkel und Zuwendung nicht annehmen können oder wollen. Tanten sowie deren Kinder bilden die dritte Linie in der gesetzlichen Erbfolge. Sie sind erbberechtigt, wenn weder Es handelt sich dabei um ein gesetzliches Erbrecht inner- Nachkommen oder Eltern noch Geschwister vorhanden sind. halb der Familie. Die Erben müssen mit dem Erblasser ver- Für den Fall, dass der Ehegatte des Verstorbenen noch lebt, fällt wandt oder verheiratet sein. Aus diesem Grund erben z.B. diesem jener Anteil zu, der aufgrund gesetzlicher Erbfolge den der Lebensgefährte oder der beste Freund nicht! Ebenso Nachkommen der verstorbenen Großeltern des Verstorbe- haben angeheiratete Verwandte (z.B. der Schwager, nen zustehen würde. Besteht die Gruppe der Hinterbliebenen Schwiegertochter, Stiefvater) kein gesetzliches Erbrecht. also nur aus dem Ehegatten und dem Nachkommen der Hingegen sind das uneheliche Kind – und natürlich umge- bereits verstorbenen Großeltern, erbt der Ehegatte das gesam- kehrt die unehelichen Elternteile – sehr wohl erbberech- te Vermögen. tigt. Dies gilt auch für Adoptivkinder, die zusätzlich gegenüber ihren leiblichen Eltern erbberechtigt sind. Beim Tod 4. LINIE eines Adoptivkindes treten die Adoptiveltern in die gesetz- Urgroßeltern des Erblassers. Für den Fall, dass es keine nähe- liche Erbfolge ein (nach den Adoptiveltern gibt es jedoch ren Verwandten gibt, kommen die Urgroßeltern zum Erben. keine 3. und 4. Linie (siehe unten), sondern gehen hier die Allerdings haben deren Nachkommen kein Eintrittsrecht, hier leiblichen Verwandten vor. verläuft die sogenannte Erbrechtsgrenze. Die gesetzliche Erbfolge in Österreich ist in vier Linien EHEGATTEN – EINGETRAGENE PARTNER (Parentelensystem) geteilt, wobei der Nachlass grundsätzlich Neben dem gesetzlichen Erbteil erhält der Ehegatte das der ersten Linie (siehe unten) zufällt. Ist niemand der ersten Vorausvermächtnis (Wohnrecht in der ehelichen Wohnung, Linie vorhanden, hatte der Erblasser also keine Kinder, sofern diese nicht ohnehin in das Eigentum des überlebenden kommt die zweite Linie zum Zug usw. Ist ein Ehepartner Ehegatten übergeht, zum ehelichen Haushalt gehörende vorhanden, stehen diesem neben der 1. Linie 1/3 und neben Sachen) und hat eventuell einen Unterhaltsanspruch gegen die der 2. Linie 2/3 des Nachlasses zu, ab der 3. Linie wird der Erben. Ehegatte weiter bevorzugt. Sofern zwei Personen (Ehe oder Verwandtschaft wird nicht 12 1. LINIE vorausgesetzt) gemeinsam Wohnungseigentümer eines Woh- Kinder und deren Nachkommen. Bei Kindern wird nach nungseigentumsobjektes sind, so geht der Anteil des Verstor- Köpfen geteilt. Der Anteil vorverstorbener Kinder fällt an benen nach § 14 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) von deren Nachkommen, sind keine vorhanden, wird der Anteil Gesetzes wegen unmittelbar ins Eigentum des überlebenden auf die übrigen Kinder verteilt. Gibt es einen Ehegatten des Partners über, sofern dieser keinen Verzicht abgibt. Der über- Erblassers, erhält dieser ein Drittel, die Kinder zu gleichen Tei- lebende Partner hat, einen Übernahmspreis an die Verlassen- len zwei Drittel des Vermögens. schaft zu zahlen. Dieser Übernahmepreis kann dem überle- Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 13 ERBEN UND VERERBEN benden Wohnungseigentümer durch letztwillige Verfügung PFLICHTTEILSANSPRUCH oder Schenkung auf den Todesfall erlassen werden. Auf die Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte und die Nachkommen Interessen der Pflichtteilsberechtigten (Verhindern der Schmä- (z.B. Kinder, Enkel, Adoptivkinder); wenn keine Nachkom- lerung des Pflichtteils) und der Gläubiger des Nachlasses nimmt men vorhanden sind, die Vorfahren (Eltern, Großeltern, § 14 WEG entsprechend bedacht. Urgroßeltern, Adoptiveltern). Andere Angehörige des Erblassers, wie etwa die Geschwister, haben kein Pflichtteilsrecht. Seit 1. Jänner 2010 können in Österreich zwei Personen glei- Pflichtteilsberechtigte erhalten auf jeden Fall einen gewissen chen Geschlechts eine eingetragene Partnerschaft begründen. Teil des Nachlasses, auch gegen den Willen des Erblassers, Die Rechtsgrundlage ist das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz wenn er abweichend testiert hat. Eine Entziehung des Pflicht- (EPG, sie BGBl I/135/2009 vom 30.12.2009). Die österrei- teils ist nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen möglich. chische EP (eingetragene Partnerschaft) ist nur für gleichgeschlechtliche Paare offen, heterosexuelle Paare können sie nicht Hinweis: schließen. Generell entsprechen die Wirkungen der eingetrage- Im Einzelfall kann die Berechnung des Pflichtteilanspruchs nen Partnerschaft im Wesentlichen den Rechten und Pflichten sehr kompliziert sein, da eventuell auch Schenkungen und verheirateter Personen, weshalb Anpassungen in zahlreichen Vorempfänge, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat, Gesetzen erforderlich waren. Ein Eckpunkt des Gesetzes ist in bei der Berechnung Beachtung finden können. Diesbezüg- diesem Zusammenhang die sinngemäße Anwendung der für liche Fragen sollten daher unbedingt mithilfe eines Notars Ehegatten geltenden erbrechtlichen Bestimmungen. erörtert werden (Infos unter www.notar.at). Hinweis: BEISPIEL: Geschiedene Ehepartner und Lebensgefährten haben kein Der Erblasser hinterlässt seine Frau Hilde und seinen gesetzliches Erbrecht nach dem geschiedenen verstorbenen Sohn Klaus. Es liegt ein Testament vor, in dem er seinen Ehegatten bzw. dem verstorbenen Lebensgefährten. Sie Freund Peter zum Alleinerben eingesetzt hat. Diese können nur mittels Testament bedacht werden. Verfügung ist zwar wirksam, das heißt, Peter wird Alleinerbe, doch haben Hilde und Klaus einen Pflicht- UNEHELICHE VERWANDTSCHAFT teilsanspruch gegen Peter. Uneheliche Kinder erben genauso wie eheliche, wenn sie mit dem Erblasser blutsverwandt sind. Umgekehrt ist auch der Vater Erbe seiner unehelichen Kinder. DIE HÖHE DES PFLICHTTEILSANSPRUCHS Der Pflichtteil beträgt bei Nachkommen und Ehegatten die PFLICHTTEIL Hälfte, bei Vorfahren ein Drittel des gesetzlichen Erbteiles. Es Wie bereits erwähnt, ist die testamentarische Erbfolge handelt sich dabei um einen Anspruch gegen die Erben auf grundsätzlich stärker als die gesetzliche, was bedeutet, dass Zahlung einer bestimmten Geldsumme, nicht jedoch auf eine man so im Allgemeinen durch letztwillige Verfügung den bestimmte Nachlasssache, sei sie auch noch so geringfügig. Nachlass zuwenden kann, wem man will. Es gibt hier jedoch eine Grenze, und zwar in der Weise, dass das Um den Pflichtteil richtig berechnen zu können, werden Gesetz gewisse ganz nahe Angehörige des Erblassers als alle zur Verlassenschaft gehörigen beweglichen und un- Personen bestimmt, denen dieser etwas hinterlassen muss, beweglichen Sachen, Rechte und Forderungen, selbst die die sogenannten Pflichtteilsberechtigten. der Erbe oder Legatar der Erbmasse schuldig ist, genau beschrieben und geschätzt (Inventar). Auf Verlangen eines 13 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 14 ERBEN UND VERERBEN Noterben sind bei der Berechnung des Nachlasses Schen- ENTERBUNG kungen des Erblassers in Abschlag zu bringen. Der Pflicht- Unter Enterbung wird die Entziehung des Pflichtteiles teil wird ohne Rücksicht auf Vermächtnisse und andere aus durch letztwillige Verfügung verstanden. Eine Enterbung ist dem letzten Willen entspringende Lasten berechnet. allerdings nur dann gültig, wenn ein Enterbungsgrund vorliegt. Das heißt nun im Speziellen, dass ein Pflichtteils- BEISPIEL: Der Erblasser hinterlässt seine Frau Martha und zwei bereits volljährige Kinder (Hans und Paul). Er setzt seine Frau als Alleinerbin ein. Nach der gesetzlichen Erbfolge hätte die berechtigter nur enterbt werden kann, wenn er . . mindert sich nun als Pflichtteilsanspruch auf die Hälfte: Jedes . tel stehen der testamentarisch als Universalerbin eingesetz- lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, beharrlich eine gegen die öffentliche Sittlichkeit anstößige Lebensart führt (z.B. Prostitution, nicht aber außereheliche Kind hat daher Anspruch auf ein Sechstel, beide zusammen also auf ein Drittel des Nachlasses. Die beiden anderen Drit- wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbaren Handlung(en) zu einer zwanzigjährigen oder Witwe des Mannes ein Drittel des Nachlasses erhalten, jedes der beiden Kinder ebenfalls ein Drittel. Diese Quote ver- den Erblasser im Notstand hilflos gelassen hat, . Lebensgemeinschaft), sehr verschuldet oder „verschwenderisch“ ist und die ten Witwe zu. Diese erhält die ganze Erbschaft, muss aber Gefahr besteht, dass der ihm gebührende Pflichtteil ganz jedem Kind ein Sechstel davon in Geld auszahlen. oder zum größten Teil seinen Kindern entgehen würde (sog. „Enterbung in guter Absicht“, die allerdings nur wirksam wird, wenn der dem Noterben entzogene Pflicht- PFLICHTTEILSMINDERUNG teil den Kindern zugewendet wird). Der Pflichtteil eines Berechtigten (nicht jedoch eines Ehegatten) kann aufgrund letztwilliger Anordnung auf die BEISPIEL: Hälfte gemindert werden, wenn zwischen dem Erblasser Der Sohn ist ein stadtbekannter Alkoholiker, der sein und dem Pflichtteilsberechtigten zu Lebzeiten kein Nahe- Erbe mit seinen Saufkumpanen vermutlich in kürzester verhältnis bestanden hat, wie es normalerweise in einer Zeit in den einschlägigen Lokalen durchbringen würde. Familie zwischen solchen Verwandten gewöhnlich besteht. Dessen Sohn wiederum (also der Enkel des Erblassers) Dies gilt nicht, wenn der Erblasser den persönlichen Kon- ist ein braver, strebsamer junger Mann, der bei entspre- takt mit dem Pflichtteilsberechtigten grundlos ablehnt. chender Dotierung mit Erfolg studieren könnte. Der Erblasser wendet den Pflichtteil, der an sich dem Sohn BEISPIEL: zustehen würde, in selber Höhe dem Enkelsohn zu. Auch Der Pflichtteil eines Kindes, das der Erblasser nie zu vom Ehegatten zum Kind kann so disponiert werden. Gesicht bekommen hat, kann somit auf die Hälfte gemindert werden. Umgekehrt kann natürlich auch das . gegen den Erblasser eine gerichtlich strafbare Handlung Kind unter denselben Voraussetzungen den Pflichtteil gesetzt hat, die nur vorsätzlich begangen werden kann seines Vaters mindern. und mit einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe bedroht ist (z.B. schwerer Diebstahl, schwerer Betrug, Hinweis: Die Pflichtteilsminderung muss in einer formgültigen letzt- 14 . schwere Körperverletzung, Mordversuch). den Erblasser zur Erklärung des letzten Willens gezwun- willigen Verfügung vom Erblasser angeordnet werden, sie gen oder in betrügerischer Weise verleitet, an der Erklä- tritt also nicht schon von Gesetzes wegen ein. rung des letzten Willens gehindert oder einen von ihm Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 15 ERBEN UND VERERBEN . bereits errichteten letzten Willen unterdrückt hat (z.B. Hinweis: Testamentsfälschungen, Unterschiebung eines falschen Wegen seiner Wichtigkeit bedarf ein Erbverzicht unbe- Testaments, Verhinderung der Testamentsabfassung). dingt der Notariatsaktform! Im Gegensatz zur Enterbung seine aus einem Rechtsverhältnis zwischen Eltern und und der Erbunfähigkeit wirkt der Erbverzicht auch zu Kindern sich ergebenden Pflichten dem Erblasser gegen- Lasten der Nachkommen eines Verzichtenden. über vernachlässigt hat (z.B. grobe Verletzung der Unterhaltspflicht, der Obsorgepflicht oder ein Verstoß gegen das Gewaltverbot). VERLASSENSCHAFTSVERFAHREN Wenn jemand verstorben ist, dann übersendet das Stan- Die drei letztgenannten Enterbungsgründe sind zugleich desamt eine Abschrift der Sterbeurkunde an jenes Bezirks- auch allgemeine Erbunwürdigkeitsgründe. Durch diese gericht, in dessen Sprengel der Verstorbene seinen letzten Fälle der „Erbunwürdigkeit“ wird ein Ausschluss vom Erb- Wohnsitz hatte. Dort kommt es dann zur Durchführung recht als solchem herbeigeführt, in der Folge auch ein Aus- eines eigenen Verlassenschaftsverfahrens, das man zum schluss vom Pflichtteilsrecht. Einer förmlichen Enterbung Erwerb einer Erbschaft benötigt. Weitgehend werden von bedarf es dabei nicht. Die Erbunwürdigkeit muss jedoch den Bezirksgerichten Notare als Gerichtskommissäre mit von jemandem, der ein berechtigtes Interesse daran hat, der Durchführung beauftragt. geltend gemacht werden. BEISPIEL: TODESFALLAUFNAHME Der Erblasser hinterlässt einen Sohn, ohne ein Testa- Nach Verständigung vom Ableben einer Person beauftragt ment errichtet zu haben. Der Sohn hat seinerseits das Verlassenschaftsgericht einen Notar mit der Todes- seinem Vater die Münzensammlung im Wert von fallaufnahme. Euro 75.000,– gestohlen. Dabei werden alle für die Verlassenschaftsabhandlung bedeutsamen Umstände in einem Formblatt erhoben. ERB- UND PFLICHTTEILSVERZICHT Weiters müssen alle Testamente beim Notar vorgelegt Der Erb- und Pflichtteilsverzicht ist ein Vertrag in Form eines werden, auch ungültige und aufgehobene. Üblicherweise Notariatsaktes oder des gerichtlichen Protokolls zwischen bespricht der Notar anlässlich der Errichtung der Todesfall- dem Erblasser und dem Erbberechtigten. In diesem Vertrag aufnahme gleich die weitere Abwicklung. Danach bereitet verzichtet der Erbberechtigte auf seinen Pflichtteil oder sei- er das entsprechende Abhandlungsprotokoll vor, das von nen Erbteil. Dieser vertragliche Erbverzicht ermöglicht dem den Erben bzw. deren Vertretern unterschrieben wird. Erblasser eine freiere Gestaltung seines letzten Willens und erfolgt häufig gegen Bezahlung einer „Abfindung“, was Der Gerichtskommissär muss zur Sicherheit eine Anfrage bedeutet, dass der Verzichtende vom Erblasser einen Aus- an das Österreichische Zentrale Testamentsregister richten, gleich in Form von Geld oder sonstigem Vermögen erhält. um eventuelle Testamente, Erb- und Pflichtteilsverzichte auszuforschen. Darüber hinaus beschafft er bei den Banken BEISPIEL: die entsprechenden Barwertauskünfte, besorgt Firmen- und Ein Unternehmer bezahlt einem unehelichen Sohn eine Grundbuchauszüge sowie alle sonstigen Daten, die für die Abfindung, damit dieser im Falle des Ablebens des Durchführung der Verlassenschaft von Bedeutung sind. Unternehmers keinerlei Ansprüche auf das Unternehmen erhebt. 15 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 16 ERBEN UND VERERBEN Hinweis: gens an die übrigen Gläubiger erfolgt quotenmäßig. Überstei- Die Bankkonten werden ab dem Zeitpunkt des Todes gen die Aktiva voraussichtlich EUR 4.000,–, so sind die des Erblassers gesperrt. Dadurch können sich eventuell bekannten Gläubiger und Erben zu verständigen und ist die- Probleme für die Erben und Zeichnungsberechtigten sen – vor der Überlassung an Zahlungs statt – eine Äuße- ergeben. rungsmöglichkeit zu gewähren. Übersteigen die Aktiva voraussichtlich EUR 20.000,–, sind die Verlassenschaftsgläubi- IN DREI FÄLLEN KOMMT ES ZU KEINER VERLASSENSCHAFTSABHANDLUNG: . ABTUUNG ARMUTSHALBER Sind Aktiva der Verlassenschaft nicht vorhanden oder übersteigen sie nicht den Wert von EUR 4.000,– und sind ger (zwecks Forderungsanmeldung, Vornahme von Bestreitungshandlungen, Einbringung von Konkursanträgen etc.) einzuberufen. Der Überlassungsbeschluss bildet einen Erwerbstitel. keine Eintragungen in die öffentlichen Bücher erforderlich, . so unterbleibt die Abhandlung, wenn kein Antrag auf Fort- Ist der Nachlass beträchtlich, aber verschuldet, so wird der setzung des Verlassenschaftsverfahrens gestellt wird. Einer „Nachlasskonkurs“ eröffnet. Es kann also auch eine Verlassen- Verständigung bedarf es nicht. schaft in Konkurs gehen. Liegen für keinen dieser drei Fälle die NACHLASSKONKURS gesetzlichenVoraussetzungen vor, dann kommt es zur DurchDies ist oft der Fall, wenn das Vermögen bereits zu Leb- führung der gerichtlichen Verlassenschaftsabhandlung. zeiten übertragen wurde. Sind derartige Voraussetzungen gegeben, so genügt lediglich eine Todesfallaufnahme. Dies bedeutet in weiterer Folge, dass der Nachlass als „armuts- ERBANTRITTSERKLÄRUNG halber abgetan“ erklärt wird und die Erben vom Unterblei- Die Verlassenschaftsabhandlung beginnt mit der Verständi- ben der Verlassenschaftsabhandlung verständigt werden. gung der vermutlichen Erben und der Aufforderung, die Mit diesem Schritt werden die Akten geschlossen. Belege ihres Erbrechts beizubringen und zu erklären, ob sie die Erbschaft annehmen. Ausnahme: Wenn Minderjährige (Personen unter 18 Jahren), Pflegebe- Hinweis: fohlene usw. mit mehr als je Euro 1.000,– an einer solchen Die Erbantrittserklärung ist unwiderruflich! Verlassenschaft beteiligt sind, kommt es auch von Amts wegen auf jeden Fall zur Durchführung eines gerichtlichen Die Erbantrittserklärung ist die ausdrückliche Erklärung, ein Abhandlungsverfahrens. Erbe anzutreten. Die Abgabe einer Erbantrittserklärung ist . für den Erben der wichtigste Akt im VerlassenschaftsverÜBERLASSUNG AN ZAHLUNGS STATT Protokoll gegeben. Der Erbberufene soll die Möglichkeit eine unbedingte Erbantrittserklärung oder einen Antrag auf haben, sich vorher beraten zu lassen. Die Erbantrittserklä- Überlassung als erblos gibt noch der Verlassenschaftskonkurs rung ist deshalb so wichtig, weil der Erbe mit deren Abga- eröffnet wurde, kann das Gericht die Aktiva der Verlassen- be nicht nur in das Vermögen des Verstorbenen eintritt, schaft auf Antrag den Gläubigern an Zahlungs statt überlas- sondern auch für dessen Verbindlichkeiten eine Haftung sen. Die Aufteilung der vorhandenen Aktiva unter den Gläu- übernimmt. Für diese Haftungsübernahme sieht das Gesetz bigern erfolgt gestaffelt, wobei die Massekosten vorrangig zwei Möglichkeiten vor: berichtigt werden. Die Verteilung eines allfälligen Restvermö- 16 fahren. Eine Erbantrittserklärung wird meist beim Notar zu Wenn eine Verlassenschaft überschuldet ist und es weder Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 17 ERBEN UND VERERBEN DIE UNBEDINGTE ERBANTRITTSERKLÄRUNG ERBSENTSCHLAGUNG Gibt der Erbe eine unbedingte Erbantrittserklärung ab, so Ist die Überschuldung des Nachlasses offenkundig, wird haftet er der Erbe keine unbedingte Erbantrittserklärung abgeben, . . . . . für alle Schulden und für die Erfüllung von Vermächtnissen, sondern er wird sich des Erbes entschlagen. Wer sich ent- in unbeschränkter Höhe, schlägt, erbt nichts und haftet demnach auch für nichts. Der mit seinem gesamten Vermögen, Erbe kann unter diesen Gegebenheiten auch eine bedingte auch dann, wenn er von der Existenz dieser Forde- Erbantrittserklärung abgeben, muss jedoch, bei Vorhan- rungen nichts wusste, densein von Gegenständen (z.B. Schmuck, Gemälde, Lie- und schließlich, wenn der Nachlass überschuldet ist, für genschaften), den Gläubigern den Schätzwert zahlen. die gesamte Schuld – bei Vorhandensein mehrerer Erben solidarisch. VERMÖGENSAUFSTELLUNG DIE BEDINGTE ERBANTRITTSERKLÄRUNG INVENTAR Gibt der Erbe eine bedingte Erbantrittserklärung ab, so haf- Das Inventar ist ein vollständiges Verzeichnis des Vermögens, tet er zwar mit seinem gesamten Vermögen, aber zweifach das sich zum Zeitpunkt des Todes im Besitz des Verstorbe- beschränkt nen befunden hat. Ein Inventar ist fortan zu errichten, wenn . . bis zur Höhe der Nachlassaktiva (z.B. Bankguthaben, Eigentumswohnung) und . . nur im Rahmen seines Erbteils. Bei dieser Vorgehensweise wird der Nachlass inventarisiert und geschätzt. Das heißt, es wird (unter Umständen mithilfe eines Sachverständigen) festgestellt, welche Gegenstände, aber auch welche Verbindlichkeiten zur Verlassenschaft gehören und wie sie im Einzelnen zu bewerten sind. Hinweis: eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben wurde, Personen, die als Noterben in Frage kommen, minderjährig sind oder aus anderen Gründen einen gesetzlichen . . . . Vertreter benötigen, die Absonderung der Verlassenschaft bewilligt wurde, auf eine Nacherbenschaft Bedacht zu nehmen ist oder die Errichtung einer Privatstiftung letztwillig verfügt wurde, die Verlassenschaft dem Staate als erblos zufallen könnte, dies eine berechtigte Person oder der Verlassenschaftskurator beantragt. Im Zweifelsfall sollte man daher immer nur eine bedingte Erbantrittserklärung abgeben, vor allem dann, wenn der Die Inventarliste ist in weiterer Folge maßgeblich für die Nachlass nicht eindeutig hochaktiv ist. Zwar kommt das Errechnung der Erb- und Pflichtteile sowie für die Frage, Verfahren bei einer bedingten Erbantrittserklärung etwas ob alle Schulden bezahlt und Vermächtnisse erfüllt werden teurer, weil die Inventarerrichtung und die Schätzung des müssen bzw. können. Nachlasses gewisse Kosten mit sich bringen. Es kann im Zweifelsfall jedoch vorteilhaft sein, da eine Einantwortung in diesem Fall für den Erben zumindest nicht mit einem VERMÖGENSERKLÄRUNG Verlust enden kann. Gibt der Erbe eine unbedingte Erbantrittserklärung ab, so muss er das Verlassenschaftsvermögen – wenn kein Inventar zu errichten ist – nach allen seinen Bestandteilen beschreiben und mit eigenhändiger Unterschrift bekräftigen. 17 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 18 ERBEN UND VERERBEN EINANTWORTUNG GRUNDBUCH Den Schlusspunkt des Abhandlungsverfahrens bildet die Unter Vorlage des Einantwortungsbeschlusses und der Einantwortung. Sind die Ansprüche der Minderjährigen steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der sichergestellt, volljährige Vermächtnisnehmer nachweislich Erbe die Einverleibung seines Eigentumsrechtes im Grund- vom Testamentsinhaber verständigt worden und ist Einig- buch beantragen, sofern er nicht von der Möglichkeit keit unter den Erben erreicht (z.B. wurde geklärt, welcher Gebrauch macht, als „außerbücherlicher Eigentümer“ das von mehreren Erbberechtigten die Eigentumswohnung Eigenheim, die Eigentumswohnung etc. weiterzugeben. übernimmt), wird vom Gericht der Einantwortungsbeschluss ausgestellt und dadurch in der Folge alle gesperrten Guthaben freigegeben. Mit diesem Schritt wird also die Erbschaft den Erben zugewiesen. ERBSCHAFTSSTEUER / GRUNDERWERBSTEUER Seit 1. August 2008 fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr an. Bei Erbschaften ist weiterhin die Grunderwerbsteuer vom dreifachen Einheitswert des Grundstückes zu entrichten. 18 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 19 SCHENKEN UND ÜBERGEBEN – VORWEGGENOMMENES ERBEN 19 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 20 SCHENKEN UND ÜBERGEBEN – VORWEGGENOMMENES ERBEN ALLGEMEINES . Die Hauptgründe für die wachsende Bedeutung dieser bei- (unter 14 Jahren) Für Minderjährige bis 14 Jahre müssen den Alternativen zum klassischen Vererben sind: die Erziehungsberechtigten eine Schenkung annehmen. . . . SCHENKUNG AN UNMÜNDIGE MINDERJÄHRIGE die Möglichkeit, den Zeitpunkt und den Umfang der Wenn Eltern gleichzeitig Schenkende und für das Kind die Vermögensweitergabe selbst zu steuern, Schenkung annehmende Partner im Rechtsgeschäft sind, ist die Erhaltung des Familienbesitzes, es ratsam, dass alle Urkunden von beiden unterschrieben die eigene Absicherung (z.B. durch Leibrente). werden. Es handelt sich hier um ein „In-sich-Geschäft“, d.h. zweiseitiges Rechtsgeschäft, bei dem jemand im eige- Hinweis: nen Namen (Eltern) mit sich selbst als Vertreter eines Eine weitere Möglichkeit der Vermögensweitergabe ist die Dritten (Kind) abschließt. Gründung einer Stiftung (siehe dazu das Kapitel Privatstiftung Seite 24). Die allgemein beste Methode der Weiter- DIE SCHENKUNG AUF DEN TODESFALL gabe von Vermögen gibt es nicht. Immer spielt die ver- Will der Geschenkgeber die Sache dagegen weiterhin wandtschaftliche bzw. steuerliche Situation eine wichtige benutzen und erst nach seinem Ableben endgültig über- Rolle. Es empfiehlt sich daher, eine professionelle Beratung geben, muss der Schenkungsvertrag in Form eines Nota- in Anspruch zu nehmen. riatsaktes abgeschlossen und zugleich auf den Widerruf der Schenkung ausdrücklich verzichtet werden. SCHENKUNG Die Schenkung ist ein Vertrag, mit dem sich jemand ver- DIE EHEGATTENSCHENKUNG pflichtet, einem anderen eine Sache unentgeltlich und Die Eintragung des Ehepartners ins Grundbuch ist nicht sofort zu überlassen. Schenkungen, die sofort übergeben nur ein Vertrauensbeweis, sondern gibt auch das Gefühl, werden, sind formfrei, während Schenkungen ohne tat- abgesichert zu sein, sollte ein Partner versterben. sächliche Übergabe notariatsaktpflichtig sind. Die Schenkung kann im Gegensatz zum frei widerruflichen SCHENKUNGSPFLICHTTEIL Vermächtnis nur mehr bei Vorliegen besonderer Gründe Die Schenkung (aber auch Übergabe, Stiftung) fällt nicht in widerrufen werden (z.B. wegen Dürftigkeit, grobem die Verlassenschaft. Daher der Begriff „vorweggenommene Undank oder nachgeborener Kinder). Der Vertrag ist Erbfolge“. zweiseitig, da der Beschenkte zustimmen muss; entweder durch Notariatsakt oder durch Übergabe beim Abschluss Fall 1 – zu Lebzeiten wurde bereits alles oder ein beacht- des Vertrages. licher Teil des erblasserischen Vermögens verschenkt: . Der Pflichtteilsberechtigte kann unter bestimmten Voraus- SCHENKUNG AN MÜNDIGE MINDERJÄHRIGE Mündige Minderjährige (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr setzungen den Beschenkten zur Deckung seines Pflichtteils bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) dürfen selbst Geschen- in Anspruch nehmen. ke annehmen. Allerdings nur, wenn sie sich dadurch aus- 20 schließlich berechtigen, aber zu nichts verpflichten. Geld- Bei Nichteinigung mit dem Beschenkten muss der Pflicht- geschenke müssen mündelsicher angelegt werden. teilsberechtigte versuchen, seinen Pflichtteil im streitigen Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 21 SCHENKEN UND ÜBERGEBEN – VORWEGGENOMMENES ERBEN Verfahren durchzusetzen (Klage erst nach Tod möglich). DAS SCHENKUNGSMELDEGESETZ Schenkungen, die jedoch früher als zwei Jahre vor dem Tod Seit 1.8.2008 sind Erb•schaften und Schenkungen steuerfrei. des Erblassers an nicht pflichtteilsberechtigte Personen Aufgrund des Schen•kungsmeldegesetzes 2008 (SchenkMG gemacht wurden, bleiben unberücksichtigt. Prozessvermei- 2008) sind jedoch folgende steuerrechtliche Bestimmungen dend ist es, wenn bereits anlässlich der Schenkung die zu beachten: Pflichtteilsberechtigten ausbezahlt werden und diese in Form eines Notariatsaktes einen Pflichtteilsverzicht abgeben. . SICHERHEITEN . Möglichkeit folgende Sicherheiten im Vertrag und Grund- . Die Schenkung anderer Vermögenswerte (Sparbücher, grenze dem Finanzamt gemeldet werden Bei unentgeltlichem Erwerb von Mietgebäuden ist bei Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpach- buch verankern: . tragung der Grunderwerbsteuer Aktien, Betriebe etc.) muss ab einer gewissen Betrags- Da Schenkungen nur unter wenigen Voraussetzungen widerrufen werden können, sollte ein Übergeber nach Grundstücke unterliegen auch bei unentgeltlicher Über- tung die Absetzung für Abnutzung (AfA) des RechtsFruchtgenussrecht Das Recht, eine fremde Sache ohne jede Einschränkung, aber unter Schonung der Substanz zu gebrauchen, z.B. vorgängers fortzusetzen (es ist keine Aufwertung auf die . fiktiven Anschaffungskosten möglich) Für Stiftungen halbiert sich der Eingangssteuersatz grund- auch zu wohnen, zu vermieten und die Miete für sich sätzlich auf 2,5%, eine steuerneutrale Substanzauszahlung behalten zu können. ist möglich. . Wohnrecht SCHENKUNGEN IM SINNE Das Recht, auf Lebzeiten in der übergebenen Wohnung DES SCHENKUNGSMELDEGESETZES weiter wohnen zu können. Schenkungen sind Zuwendungen, die unentgeltlich (= ohne . angemessene Gegenleistung) und freiwillig erfolgen, also zu Belastungs- und Veräußerungsverbot einer gewollten Bereicherung des Erwerbers führen. Der Übernehmer darf ohne schriftliche Zustimmung des Übergebers den Besitz nicht belasten, verkaufen oder verschenken. . Vorkaufsrecht Derjenige, der eine Sache mit der Bedingung verkauft, dass der Käufer bei Weiterverkauf ihm die Einlösung anbieten soll, hat das Vorkaufsrecht (§ 1072 ABGB). 21 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 22 SCHENKEN UND ÜBERGEBEN – VORWEGGENOMMENES ERBEN MELDEPFLICHT VON SCHENKUNGEN beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder Es besteht eine Anzeigepflicht für Schenkungen unter persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Lebenden (also nicht für Schenkungen auf den Todesfall) und für Zweckzuwendungen unter Lebenden (Zuwendun- Ist der Wert eines übertragenen Vermögens offenkundig, gen mit einer bestimmten Auflage oder eine vertraglich ver- so ist dieser Wert in die Anzeige einzusetzen. Ist der Wert einbarte Leistung zugunsten eines bestimmten Zweckes) für hingegen nicht offenkundig (etwa bei gebrauchtem Sach- folgende Vermögenswerte: vermögen), so genügt es, wenn der Wert geschätzt wird. . . . . . Ein Schätzgutachten ist dafür nicht erforderlich. Wird ein Bargeld Betrieb unentgeltlich übertragen, genügt ebenfalls eine Kapitalforderungen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere, geschätzte Wertangabe, eine Unternehmensbewertung ist Festgelder) in diesem Zusammenhang nicht erforderlich. Anteile an Kapitalgesellschaften (AG, GmbH-Anteile) und Personengesellschaften (OG, KG) BEFREIUNGEN VON DER ANZEIGEPFLICHT Beteiligung als stiller Gesellschafter Um den Verwaltungsaufwand zu mindern, gibt es mehrere Betriebe (Teilbetriebe) zur Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit oder . . Befreiungen von der Anzeigepflicht: . Schenkungen unter Angehörigen bis zu einem gemei- Gewerbebetrieb nen Wert von Euro 50.000,– (die Wertgrenze bezieht Bewegliche körperliche Vermögensgegenstände sich auf alle Erwerbe innerhalb eines Jahres). Der Ange- (z.B. Schmuck, PKW) hörigen-begriff richtet sich nach den Bestimmungen der Immaterielle Vermögensgegenstände Bundesabgabenordnung und umfasst neben Eltern, Ehe- (z.B. Rechte, Patente, Konzessionen) gatten, Kindern u. a. auch Großeltern, Urgroßeltern, Enkel, Urenkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousins, Stief- Anzeigepflicht besteht nur dann, wenn der Erwerber zum kinder, Stiefgroßeltern, Stiefonkel, Stieftante, Schwie- Zeitpunkt des Erwerbes oder der Geschenkgeber zum Zeit- gereltern, Schwiegerkinder, Verschwägerte, Lebensge- punkt der Zuwendung einen Wohnsitz (auch Zweitwohnsitz fährten (auch gleichgeschlechtliche) sowie deren Kin- ist ausreichend) oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland der. Nicht unter diesen Angehörigenbegriff fallen u. a. hat. Wenn es sich um eine juristische Person handelt, muss der die Eltern eines Lebensgefährten oder der Ehepartner Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland sein. Für Erbschaften einer Schwägerin bzw. die Ehepartnerin eines Schwa- und für Schenkungen von Grundstücken besteht keine Anzei- gers. gepflicht nach dem Schenkungsmeldegesetz, es besteht jedoch eine Anzeigepflicht nach dem Grunderwerbsteuergesetz. . Schenkungen zwischen anderen Personen, wenn der gemeine Wert Euro 15.000,– nicht übersteigt. Diese ANGABE VON VERMÖGENSWERTEN IM RAHMEN Wertgrenze bezieht sich auf die Summe aller Erwerbe EINER ANZEIGE innerhalb von fünf Jahren. In der Anzeige ist stets der gemeine Wert der Zuwendung anzugeben. Der gemeine Wert wird durch den Preis 22 . Schenkungen zwischen Ehegatten zum Zwecke der bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohn- Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung stätte mit höchstens 150m2 Wohnnutzfläche, die den zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis gemeinschaftlichen Wohnbedürfnissen dient. Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 23 SCHENKEN UND ÜBERGEBEN – VORWEGGENOMMENES ERBEN . . Nicht zur Veräußerung bestimmte bewegliche körper- Wird die Wertgrenze von Euro 50.000,– bzw. Euro liche Gegenstände, die geschichtlichen oder kunst- 15.000,– im Zusammenrechnungszeitraum von einem bzw. geschichtlichen oder wissenschaftlichen Wert haben und fünf Jahren überschritten, so sind alle Schenkungen in den sich seit mindestens 20 Jahren im Besitz der Familie des betroffenen Zeiträumen anzuzeigen. Dh wird die Anzeige- Geschenkgebers befinden. pflicht durch Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe ausgelöst, ist jener Erwerb für die Anzeigefrist maßgeblich, mit Gewinne aus Preisausschreiben und anderen Gewinn- dem die Betragsgrenze erstmals überschritten wird. spielen, die an die Öffentlichkeit gerichtet sind . ANZEIGE DER SCHENKUNG Anfälle an den Bund oder an die übrigen Gebietskörperschaften . . Zur ungeteilten Hand zur Anzeige verpflichtet sind: - Erwerber, der Geschenkgeber, der Zuwendende bei freigebiger Zuwendung, Zuwendungen von beweglichen körperlichen Sachen und Geldforderungen an: a) Inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen - Rechtsanwälte und Notare, . . die beim Erwerb oder bei der Errichtung der Vertragsurkunde über den Erwerb mitgewirkt haben oder die zur Erstattung der Anzeige beauftragt sind. b)Inländische Institutionen gesetzlicher anerkannter Kirchen und Religionsgemeinschaften c) Politische Parteien Hat eine der hiezu verpflichteten Personen die Anzeige erstattet, so entfällt die Pflicht der übrigen hiezu Verpflichteten. d)Ausländische Vereinigungen und Institutionen, die in den Punkten a) und b) genannt sind. . . . . . Die Anzeige hat binnen drei Monaten ab der Schenkung an das Finanzamt durch Ausfüllen des Formulars Schenk1 zu Zuwendungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften erfolgen. Die Anzeigen sind, sofern zumutbar, mittels (vor allem Subventionen) FinanzOnline zu erstatten. Zuwendungen, die dazu dienen, den durch Katastro- Innerhalb eines Jahres nach der dreimonatigen Anzeigefrist phenschäden entstandenen Schaden zu beseitigen kann noch eine strafbefreiende Anzeige beim Finanzamt vorgenommen werden. Unterbleibt entgegen einer Meldever- Zuwendungen von beweglichen körperlichen Sachen pflichtung die Anzeige, gilt (z.B. im Rahmen einer Betriebsprü- und Geldforderungen, die ausschließlich gemeinnützi- fung beim Auftreten ungeklärter Vermögenszuwächse) eine gen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken gewidmet Beweislastumkehr. Der oder die Abgabenpflichtige muss in sind, sofern die Verwendung zu dem begünstigten einem solchen Fall den Nachweis erbringen, dass tatsächlich Zweck gesichert ist eine Schenkung erfolgt ist. Wird eine Schenkung vorsätzlich nicht angezeigt, kann als Sanktion außerdem eine Geldstrafe Unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallende Zuwen- im Ausmaß von bis zu 10% des Werts des geschenkten Ver- dungen. mögens verhängt werden. Strafbar sind alle zur Meldung der Schenkung verpflichteten Personen. Das sind der/die Zuwen- Übliche Gelegenheitsgeschenke, soweit der gemeine Wert dende und der/die Begünstigte. Hat ein Notar oder Rechtsan- Euro 1.000,– nicht übersteigt, sowie Hausrat einschließ- walt mitgewirkt, auch dieser. Es genügt jedoch, wenn nur eine lich Wäsche und Kleidungsstücke ohne Wertgrenze. dieser Personen die Schenkungsmeldung rechtzeitig erstattet hat, um damit für alle die Verpflichtung zu erfüllen. 23 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 24 PRIVATSTIFTUNG 24 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 25 PRIVATSTIFTUNG GRUNDLAGEN DER PRIVATSTIFTUNG EINE PRIVATSTIFTUNG – WARUM? Die Motive für die Gründung einer Privatstiftung sind . Die Privatstiftung kann vor Erbstreitigkeiten schützen. . Die Privatstiftung kann die Überbrückung einer Eigen- abgesehen von steuerlichen Gesichtspunkten vielfältig. Ab tumsübertragung bis zum Heranreifen eines noch zu dem Zeitpunkt, zu dem das Vermögen an die Privatstiftung jungen, aber bereits dafür vorgesehenen Nachfolge- übertragen wurde, genießt das Vermögen insbesondere eigentümers ermöglichen. folgende Sicherheiten: . . Die Privatstiftung kann Gestaltungen ermöglichen, die Die Privatstiftung bietet dem Vermögen Schutz vor ver- das Entstehen ungewollter Pflichten und Ansprüche ver- mögensfremden bzw. -nachteiligen Einwirkungen zu- hindern. künftiger Eigentümer (z.B. Erben). . Durch die Verwendung der Privatstiftung ist also eine Die Privatstiftung verhindert die Übernahme des Eigen- rechtlich verbindliche, wirksame Anordnung über den tums durch – aus sonstigen Gründen – unerwünschte Zeitpunkt der Vermögensübertragung hinaus (theoretisch Personen. Es wird daher die Erhaltung des Unterneh- in alle Zukunft) möglich. mens in der Familie, in der bestehenden Betriebsgröße bzw. der bestehenden Unternehmenskultur möglich. . Die Privatstiftung verhindert die mit Erbgängen oder Für weiterführende Information steht Ihr Volksbank- sonstigen Übertragungsvorgängen typischerweise verbun- berater gerne zur Verfügung. denen finanziellen Belastungen des Vermögens (z.B. Erbabfindung). 25 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 26 ZUKUNFTSVORSORGE 26 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 27 ZUKUNFTSVORSORGE GARANTIERT UND STAATLICH GEFÖRDERT – PRIVATE ZUKUNFTSVORSORGE ALS ERGÄNZUNG ZUR GESETZLICHEN PENSION Laut Gesetz ist bei nicht widmungsgemäßer Auszahlung . keine Kapitalgarantie vorgesehen. Beträge können nach einer Mindestbindungsdauer von zehn Jahren in bestimmte Pensionsvorsorgeprodukte Dass aufgrund der demografischen Entwicklung einschnei- (z.B. Einmalprämie für eine Pensionszusatzversicherung, dende – längst fällige – Maßnahmen notwendig sind, weil Pensionsinvestmentfonds, Pensionskasse) zur Erlangung das staatliche Pensionssystem seine Grenzen erreicht hat, ist einem Großteil der österreichischen Bevölkerung . einer steuerfreien Rente eingebracht werden. Nach zehn Jahren Möglichkeit der Auflösung (nicht wid- bewusst. Damit kommt der zusätzlichen Eigenvorsorge mungsgemäßte Verwendung) mit Nachversteuerung dh immer mehr Bedeutung zu. Auszahlung in bar (Rückzahlung der Hälfte der erhaltenen Der Gesetzgeber trägt dem Rechnung und stärkt durch Prämie und Versteuerung der bisher steuerfreien Kapitaler- entsprechende Steuerbegünstigungen und Förderungen träge mit einem Steuersatz von 25%). die private Säule der Altersvorsorge. Seit 1.1.2003 gibt es daher die steuerfreie und prämienbegünstigte Zukunfts- VERANLAGUNGSKRITERIEN vorsorge mit Kapitalgarantie. Staatlich gefördertes Pensionsvorsorgeinstrument mit Steu- Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge steht allen erfreiheit, Prämienbegünstigung und Kapitalgarantie. Die unbeschränkt steuerpflichtigen Personen unabhängig gesetzlichen Veranlagungsvorschriften sehen grundsätzlich davon offen, wie alt sie sind und ob sie Einkünfte erzielen. einen Aktienanteil abhängig vom Alter des Investors vor, Der Antragsteller darf jedoch noch keine gesetzliche wobei in österreichischen Aktien und/oder Aktien von defi- Alterspension beziehen und muss sich unwiderruflich zu nierten EWR Ländern investiert werden darf. einer mindestens zehnjährigen Kapitalbindung ab der ers- Die Mindestaktienquote für Vertragsabschlüsse zwischen ten Einzahlung verpflichten. Innerhalb dieses Zeitraumes 31.12.2009 und 1.8.2013 beträgt: widmungsgemäß verwendet werden (z.B. Pensionszusatz- . 30% Mindestaktienquote . 25% Mindestaktienquote . 15% Mindestaktienquote versicherung, etc) oder es kommt zu einer Nachversteue- Für Vertragsabschlüsse nach dem 31.7.2013 ist die Aktien- rung und Prämienrückzahlung von 50%. Weiters werden quote mindestens 15% und höchstens 60% (Lebensabschnitt die Prämien auch nur bis zum Antritt der gesetzlichen <50 Jahre); mindestens 5% und höchstens 50% Aktienquote Alterspension gewährt. für Lebensabschnitt >50 Jahre. besteht keine Möglichkeit über das Kapital zu verfügen. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer muss das Kapital Lebensabschnitt <45 Jahre Lebensabschnitt 45-55 Jahre Lebensabschnitt >55 Jahre Die Mindestlaufzeit beträgt 10 Jahre. Die wichtigsten Vorteile für den Anleger auf einen Blick: . . . Staatlicher Prämienzuschuss POSITIONIERUNG Bei widmungsgemäßer Verwendung grundsätzlich frei Diese neuen Lebenszkylusmodelle sind die ideale Ergänzung von Versicherungssteuer, Kapitalertrags- und Einkom- für den Aufbau der dritten Säule der Altersvorsorge, insbeson- mensteuer. dere im Zusammenhang mit den doch einschneidenden Ände- Die eingezahlten Beträge sowie die Summe der erhalte- rungen der Pensionsreform. Es kann jedoch nicht einen völlig nen Prämien sind bei Einhaltung der Mindestbindungs- freien Vermögensaufbau mit voller Flexibilität ersetzen. Die dauer von zehn Jahren kapitalgarantiert. Positionierung ist die eines zentralen Vorsorgeproduktes, das zur ausreichenden Absicherung um andere Vorsorgeprodukte aus dem Spar-, Wertpapier- oder Versicherungsbereich je nach individuellem Bedarf ergänzt werden sollte. 27 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 28 ZUKUNFTSVORSORGE STAATLICHE FÖRDERUNG . . Aufgrund der Kapitalgarantie umfasst der Mindestübertrag Prämienbegünstigt können Beiträge bis maximal 1,53% jeweils die eingezahlten Beträge und die erhaltenen Prämien. des Sechsunddreißigfachen der Höchstbeitragsgrundlage Es gibt nach Ablauf der Mindestbindungsdauer auch die Mög- zur Sozialversicherung pro Kalenderjahr einbezahlt wer- lichkeit eines Ausstiegs, jedoch kommt es hier zu einer Nach- den. Auf seine jährlichen Einzahlungen erhält der An- versteuerung in Höhe von 25% der Kapitalerträge. Gleichzei- leger eine staatliche Prämie. Diese richtet sich nach der tig ist die Hälfte der erhaltenen Prämien rückzuerstatten. Bausparprämie plus Aufschlag. Der jeweils für ein Kalen- Stirbt der Steuerpflichtige noch während der zehnjährigen derjahr festgesetzte Prozentsatz ist von der Entwicklung Ansparphase, gehen die Ansprüche auf den oder die Erben des Zinsniveaus auf den Kapitalmärkten abhängig und über. Der Erbe kann sich binnen 6 Monate nach Einant- wird analog zur Bausparprämie berechnet. wortung dafür entscheiden, in den Vertrag mit der Restlaufzeit der Bindungsfrist einzutreten (mit Wahlmöglich- STEUERFREIHEIT: Sämtliche Erträge sind bei widmungs- keit weiter zu sparen oder still zu legen) und erhält so die gemäßer Verwendung von der Einkommen- und Kapital- Rechtsstellung, die der Erblasser ursprünglich hatte. Ent- ertragssteuer befreit. scheidet sich der Erbe nicht für den Eintritt, wird das angesparte Kapital unter Nachversteuerung ausbezahlt. VERFÜGUNGSMÖGLICHKEITEN, KAPITALGARANTIE Die gesetzlich vorgesehene Mindestbindungsdauer beträgt Bei Auszahlung (bzw. Rücklösung im Erbschaftsfalle) ist vom zehn Jahre. Danach ist eine steuerfreie Überführung in Gesetz her keine Kapitalgarantie vorgesehen. andere begünstigte Pensionsvorsorgeprodukte möglich, z.B.: . . . Überweisung der Ansprüche an eine Versicherung für Die Entscheidung, in welchem Alter auch immer, für seine den Pensionszusatzversicherung, Pension vorzusorgen, sollte nicht auf die lange Bank Übertragung der Ansprüche an eine Pensionskasse, geschoben werden. In jedem Fall sollte davor jedoch eine Übertragung der Ansprüche an eine andere Zukunfts- umfassende Beratung durchgeführt werden, um für seine vorsorgeeinrichtung (wobei der Übertragungsbetrag als Familie und für sich selbst die maßgeschneiderte Vorsorge Einmalerlag wieder garantiert wird, allerdings beginnt die sicherstellen zu können. Abschluss einer Mindestbindungsfrist von zehn Jahren neu zu laufen). 28 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 29 DIE BANK – IHR PARTNER IN VERMÖGENSANGELEGENHEITEN 29 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 30 DIE BANK – IHR PARTNER IN VERMÖGENSANGELEGENHEITEN WIR GEBEN IHNEN GERNE INFORMATIONEN ZU Die Umschreibung eines Kontos auf den Erben oder Auf- FRAGEN DER VERMÖGENSWEITERGABE, WIE Z.B.: lösung des Kontos erfolgt nur gegen einen rechtskräftigen . . . . . Absicherung der Familie Gerichtsbeschluss bzw. Einantwortungsbeschluss. Ausmaß der künftigen Steuerbelastung Schenken oder Vererben? AMTSBESTÄTIGUNG Begräbniskostenvorsorge Der Erbe, der bei Antreten der Erbschaft sein Erbrecht hin- Versorgung minderjähriger Hinterbliebener reichend ausweist, hat das Recht, das Verlassenschaftsvermögen im Rahmen des ordentlichen Wirtschaftsbetriebes zu Für viele Hinterbliebene, auf die im Erbfall Vermögens- benützen, zu verwalten und die Verlassenschaft zu vertreten. werte übergehen, sind die Tage und Wochen der Abwick- Zum Nachweis dieser Berechtigung kann der Erbe vom lung ihrer Erbangelegenheiten besonders schwierig. Zur Gerichtskommissär die Ausstellung einer Amtsbestätigung persönlichen Trauer kommen meist Behördenwege und verlangen. Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung eine Vielzahl administrativer Entscheidungen hinzu. bedürfen der Genehmigung des Verlassenschaftsgerichtes. Deshalb ist eine unbürokratische Hilfestellung durch die SAFE Volksbank für den Erben sehr wichtig. Unsere fachkundigen Hinterlässt der Verstorbene safegesicherte Werte, so kann Berater nehmen sich gerne für Sie Zeit, um gemeinsam eine das Verlassenschaftsgericht den Berechtigten bestimmen, individuelle Anlagestrategie für die geerbten Vermögens- dem das Kreditinstitut Zutritt zum Safe gewähren muss. werte zu erstellen. Denn wie die Praxis oft zeigt, sind geerbte Vermögensteile langfristig veranlagt und gebunden und entsprechen in keiner Weise den Bedürfnissen des Erben. ABLEBENSVERSICHERUNG . Der/die Bezugsberechtigte(n) ist/sind namentlich genannt: Durch Vorlage der Versicherungspolizze und Sterbeurkunde erhält der/die Bezugsberechtigte(n) die Ver- Ebenso empfehlen wir einen „Check“ betreffend der Verfügungsberechtigungen Ihrer Konten, Sparbücher, Wertpapierdepots und Safes. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich. . sicherungssumme ausbezahlt. Es wurde kein Bezugsberechtigter genannt: Die Versicherungssumme fällt in den Nachlass, ein Zugriff wird daher ALLGEMEINE INFORMATIONEN – wie bei Konten – durch Gerichtsbeschluss erzielt. LOHN-, GEHALTS-, PENSIONS-, PRIVATGIROKONTEN, Gerade die optimale und reibungslose Weitergabe Ihres WERTPAPIERDEPOTS Vermögens erfordert umfassende Informationen und sorg- Diese Konten werden bei Tod des Kontoinhabers um- fältige Planung in Kombination mit gezielter Veranlagung. gehend gesperrt, Zeichnungsberechtigungen gelöscht. Berücksichtigen Sie daher – auch im Interesse Ihrer AngeHinweis: Nicht betroffen von einer Sperre sind im VolksbankenVerbund die sogenannten „Oder“-Konten, über die mehrere Kontoinhaber – einzeln berechtigt – verfügen können. Ausnahme: Das Gericht setzt das Kreditinstitut davon in Kenntnis, dass das gesamte Gemeinschaftskonto zum Nachlass des Verstorbenen gehört. 30 hörigen – folgende wichtige Punkte: . . . . . Treffen Sie möglichst früh Ihre letztwilligen Anordnungen. Erstellen Sie ein Verzeichnis aller Vermögenswerte. Sichern Sie rechtzeitig Ihren Lebensstandard und den Ihrer Angehörigen. Vererben oder Verschenken – der Notar hilft kompetent. Sorgen Sie für die Kosten und Steuerbelastungen. Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 31 ANHANG – CHECKLISTEN 31 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 32 CHECKLISTE FÜR ERBEN Für die meisten Menschen ist ein Todesfall völlig unerwar- DIESE CHECKLISTE SOLL IHNEN HELFEN, IHRE WEGE tet, und plötzlich ist die Familie bzw. sind die Erben mit ZU KOORDINIEREN: einer Menge von administrativen Amtswegen bzw. zu treffenden Maßnahmen konfrontiert. Diese müssen innerhalb n 3 angeführte Dokumente bitte unbedingt mitnehmen eines Zeitraumes und meistens auch in einer bestimmten n 7 Aufzählung der Unterlagen/Dokumente, die zu beantragen Reihenfolge getroffen werden. Wichtig ist, dass Sie unver- sind züglich mit Ihrem Bestattungsinstitut in Verbindung treten, um die grundlegenden Fragen zu klären. TODESFALL IM HAUS BZW. IN DER WOHNUNG n 3 BEHANDELNDER ARZT n 3 ANMELDUNG DER TOTENBESCHAU n 7 ÄRZTLICHER BEHANDLUNGSSCHEIN n 7 ENTWEDER ÜBER DIE BESTATTUNG ODER IN WIEN AUCH TELEFONISCH BEI DER ZENTRALEN ANMELDESTELLE ZUR TOTENBESCHAU n 3TOTENBESCHAUARZT n 7 AUSSTELLUNG DER TODESANZEIGE n 3VERSTÄNDIGUNG DER BESTATTUNG n 7 ABHOLUNG DES BESCHAUTEN VERSTORBENEN (Todesbescheinigung) TODESFALL IM KRANKENHAUS n 3 NACH ERHALT DER TODESNACHRICHT n 3 KRANKENHAUS n 7 MIT DER BESTATTUNG IN VERBINDUNG TRETEN n 7 ABGABE DER FÜR VERSTORBENE BESTIMMTEN BEKLEIDUNG (ausgenommen der Schuhe) STANDESAMT (Magistratisches Bezirksamt) n 3 TODESANZEIGE n 3 HEIRATSURKUNDE n 3 GEBURTSURKUNDE n 3 MELDEZETTEL n 3 STAATSBÜRGERSCHAFTSNACHWEIS n 3VERSTÄNDIGUNG DER BESTATTUNG n 3 ABHOLUNG DES BESCHAUTEN VERSTORBENEN 32 n 7 AUSSTELLUNG DER TODESBESCHEINIGUNG n 7 AUSSTELLUNG DER HEIRATSURKUNDE NACH DEM TOD (für die Pensionsversicherung) Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 33 CHECKLISTE FÜR ERBEN BANK (kontoführende Zweigstelle des Verstorbenen) n 3 TODESBESCHEINIGUNG n 3 ALLE VORHANDENEN KONTOUNTERLAGEN (Bankomatkarte Kreditkarten, Kontonummern, Sparbücher, Bausparverträge, Kreditverträge, Fondssparverträge usw.) n 7 KONTEN SPERREN n 7 SÄMTLICHE ZAHLUNGSAUFTRÄGE ERFASSEN, EVENTUELL ÜBERNEHMEN 7 WENN NICHT VORHANDEN, ERÖFFNUNG n EINES EIGENEN KONTOS 7 KONTONUMMER FÜR NOTAR AUFSCHREIBEN n 7 NUMMERNDEPOTS ERFASSEN n 7 KLÄREN, OB KREDITE DURCH RISIKOABLEBENSn VERSICHERUNG GEDECKT SIND 7 ANTRAG FÜR BARGELDLOSE GEHALTS-, n PENSIONSANWEISUNG AUSFÜLLEN STÄDTISCHE BESTATTUNG,WIENER VEREIN (wenn Vertrag besteht) n 3 TODESBESCHEINIGUNG n 3 BESTÄTIGUNG VOM WIENER VEREIN (Höhe der Versicherungssumme) n 7 REGELUNG DES BEGRÄBNISSES n 7 BETRAGSFESTSTELLUNG DER VERSICHERUNGSSUMME FÜR DIE BESTATTUNG ARBEITGEBER ODER PENSIONSSTELLE n 3 TODESBESCHEINIGUNG n 3 HEIRATSURKUNDE NACH DEM TOD VERSICHERUNG n 3 TODESBESCHEINIGUNG n 3 VERSICHERUNGSPOLIZZEN n 7 ANTRAG WITWEN-/WITWER-/WAISENPENSION n 7 BEGRÄBNISKOSTENZUSCHUSS (Sterbequartal) 7 event. bestehende PFLEGEGELDANSPRÜCHE KLÄREN n Wichtig! Meldepflicht bei Unfalltod innerhalb von 24 Stunden! n 7 ÄNDERUNG, STORNIERUNG, AUSZAHLUNG AN DIE BEGÜNSTIGTE PERSON HAUSVERWALTUNG n 3 TODESBESCHEINIGUNG n 3 MIETVERTRAG n 7 EVENTUELL EINTRITT IN DEN MIETVERTRAG 33 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 34 CHECKLISTE FÜR ERBEN TELEFONANBIETER n 3 TODESBESCHEINIGUNG n 3 BEWILLIGUNGSNUMMER n 7 BEWILLIGUNG BZW. ANSCHLUSS FÜR TELEFON, RUNDFUNK GAS- UND STROMVERSORGER n 3 TODESBESCHEINIGUNG n 3 ORDNUNGSZAHL n 7 ANSCHLUSS ÄNDERN ODER STORNIEREN KIRCHE n 3 TODESBESCHEINIGUNG n 7 MELDUNG NOTAR ALS GERICHTSKOMMISSÄR (nach Vorladung) n 3 AUFSTELLUNG DER VORHANDENEN WERTE n 3 LETZTWILLIGE ANORDNUNGEN n 3 LIEGENSCHAFTSUNTERLAGEN (Einheitswertbescheide, Grundbuchauszüge) n 3 SPARBÜCHER UND VERSICHERUNGEN n 3 BAUSPARVERTRAGSNUMMER n 3 KONTONUMMERN VON GIRO-/PENSIONS-/GEHALTSKONTEN UND WERTPAPIERDEPOTS n 3 KONTONUMMERN VON KREDITEN UND DARLEHEN n 3 KREDITKARTENNUMMER,VERTRAGSPARTNER (VISA, Mastercard usw.) n 3 SAFENUMMER (kontoführende Stelle) n 3 KFZ-PAPIERE n 3 BEI FAUSTFEUERWAFFEN: WAFFENPASS, WAFFENBESITZKARTE, WAFFENSCHEIN n 3 BELEGE ÜBER STERBE-, KRANKHEITS- UND PFLEGEKOSTEN, BEGRÄBNISKOSTEN, KOSTENVORANSCHLAG FÜR DIE GRABGESTALTUNG WOHNFINANZAMT n 3 TODESBESCHEINIGUNG n 3 EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG DES VERSTORBENEN 34 n 7 VERSTÄNDIGUNG VOM TOD, EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG FÜR DEN VERSTORBENEN FÜR DAS STERBEJAHR (NACH EINIGEN WOCHEN) Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 35 CHECKLISTE FÜR ERBEN FINANZAMT FÜR GEBÜHREN UND VERKEHRSSTEUERN n 3 TODESBESCHEINIGUNG SONSTIGE WERTE n 3 KFZ ABMELDEN BZW. UMMELDEN n 3 BESTEHENDE ABOS ABMELDEN BZW. UMMELDEN n 3 MITGLIEDSCHAFTEN BEI VERSCHIEDENEN VEREINEN VORHANDENE GRABSTELLE FRIEDHOF PLZ, ORT STRASSE, NR. REIHE, NUMMER 35 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 36 EIGENTUM UND BESITZ IMMOBILIEN GRUNDSTÜCK(E), EIGENTUMSWOHNUNG(EN), EIGENHEIM(E) STRASSE, NR. PLZ, ORT EIGENTÜMER/MITEIGENTÜMER STRASSE, NR. PLZ, ORT EIGENTÜMER/MITEIGENTÜMER FAHRZEUGE KENNZEICHEN MARKE / TYPE BAUJAHR KENNZEICHEN MARKE / TYPE BAUJAHR MÜNZEN, EDELMETALLE, SCHMUCK ART / ANZAHL SONSTIGE WERTGEGENSTÄNDE TEPPICHE, BRIEFMARKENSAMMLUNGEN, ANTIQUITÄTEN, BILDER USW. ART / ANZAHL 36 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 37 BANKVERBINDUNG UND VERSICHERUNGEN LEGITIMIERTE WERTE ART: NUMMER: INSTITUT: BEZEICHNUNG: GIROKONTO GEHALTS-/PENSIONSKONTO BANKOMATKARTE KREDITKARTE BAUSPAREN PRÄMIENSPAREN WERTPAPIERDEPOT WERTPAPIERSPAREN SPARBUCH SAFE SCHLIESSFACH KREDIT LEASING VERSICHERUNGEN ART: POLIZZENNR: VERSICHERUNGSGESELL.: PRIVATUNFALLVERSICHERUNG PRIVATKRANKENVERSICHERUNG HAUSHALTSVERSICHERUNG LEBENSVERSICHERUNG KFZ-HAFTPFLICHT KFZ-KASKO KREDITRESTSCHULDVERSICH. BESTATTUNGSKOSTENVERSICH. (Wiener Verein) SONSTIGES 37 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 38 WICHTIGE PERSONEN FÜR DEN ERNSTFALL SOFORT ZU VERSTÄNDIGEN NAME PLZ, ORT STRASSE, NR. TELEFON NAME PLZ, ORT STRASSE, NR. TELEFON PERSÖNLICHER BANKBERATER INSTITUT, NAME ZWEIGSTELLE, PLZ, ORT STRASSE, NR. TELEFON NOTAR NAME PLZ, ORT STRASSE, NR. TELEFON RECHTSANWALT NAME PLZ, ORT STRASSE, NR. TELEFON TESTAMENT ERSTELLT AM: HINTERLEGUNGSORT (Notar, Safe usw.) 38 Vermögen_verantwortungsvoll_weitergeben_02_2014_VBK A4.indd 02.09.14 10:06 Seite 39 IMPRESSUM Herausgeber und Medieninhaber: Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft 1090 Wien, Kolingasse 14-16 Für den Inhalt verantwortlich: ÖGV – Österreichischer Genossenschaftsverband Steuerabteilung: Mag. Franz Josef Groß Rechtsabteilung: Mag. Josef Mösenbacher Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft DISCLAIMER Die hier dargestellten Angaben dienen, trotz sorgfältiger Recherche, ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen nicht eine, insbesondere nach rechtlichen, steuerlichen und produktspezifischen Gesichtspunkten notwendige, individuelle Beratung für die darin beschriebenen Finanzinstrumente. Die Information stellt weder ein Anbot, noch eine Einladung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar und dient insbesondere nicht als Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung. Die beschriebenen Finanzinstrumente werden nur in jenen Ländern öffentlich angeboten, wo dies ausdrücklich durch den jeweils gültigen Prospekt oder die Emissionsbedingungen zulässig ist. Der für die dargestellten Produkte gültige und gemäß InvFG bzw. § 10 Abs. 2 KMG veröffentlichte Prospekt samt allfälligen Änderungen oder Ergänzungen ist unter www.volksbankinvestments.com bzw. www.volksbank.com/prospekt abrufbar. Die jeweils gültigen Emissionsbedingungen nach Fertigstellung und weitere Informationen finden Sie unter www.volksbankinvestments.com. Die Österreichische Volksbanken-AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Genauigkeit der hierin enthaltenen Informationen. Druckfehler sind vorbehalten. Die hier dargestellte steuerliche Behandlung bezieht sich auf Anleger, die in Österreich der Steuerpflicht unterliegen und ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig. 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