Mise en page 1 - Gemeinde Raeren

Transcription

Mise en page 1 - Gemeinde Raeren
Informationen
der Gemeindeverwaltung Raeren
Raerener Schaukasten
2015
Ausgabe 30
Foto: Paul Kockartz
Allgemeine Bauunternehmung
INHALTSVERZEICHNIS
und Söhne PGmbH
GRUSSWORT ..................................................................................................................... 4
VERWALTUNGSDIENSTE...................................................................................................5
RAEREN STELLT SICH VOR ..............................................................................................6
• Buchhaltung und Personaldienst des ÖSHZ
GEMEINDEPROJEKTE .......................................................................................................7
• Ein- und Mehrfamilienhäuser
• Stahlbetonarbeiten aller Art
• Natursteinarbeiten
Sie planen ein Innen- oder Außenschwimmbecken ?
Mit unseren Partnern bieten wir von der Planung bis zur Fertigmontage einen
kompletten Service zur Verwirklichung Ihres Traumes vom eigenen Schwimmbecken.
Gewerbestraße 6 • B-4731 EYNATTEN
Tel. 087/85 01 14 • Fax 087/ 85 22 49
E-Mail: [email protected] • www.maassen-bau.be
SERVICE D'AIDE AUX
FAMILLES ET AUX
PERSONNES AGEES
DE LA REGION
VERVIETOISE
Hütte 79 - 4700 EUPEN
FAMILIEN-UND
SENIORENHILFSDIENST
Familienhelfer(innen) : Körperpflege
Betreuung von Kindern oder
Angehörigen
Einkäufe tätigen
Wäsche waschen und bügeln
Begleitung zu medizinischen Diensten
Mahlzeiten zubereiten
Haushaltsarbeiten erledigen
087/76 67 77
• Abriss Schule Plei
•Jugendheim Eynatten - Dacherneuerung
• Schule Eynatten – Isolationsmaßnahmen Turnhalle
• Schule Eynatten – Umbau Mädchentoilette
• Schule Eynatten und Schule Lichtenbusch – Verlegen von Linoleumboden
• Schule Hauset: Umzäunung Lärmschutzmaßnahmen
• Instandsetzungsarbeiten an der Ufermauer sowie Neugestaltung des Dorfplatzes Driesch
AKTUELLES .......................................................................................................................14
• Baustellen zu verkaufen
• Neuer Naturlehrpfad in Raeren
• Die Bio-Woche
• Der Naturpark Hohes Venn-Eifel braucht Sie, um seinen neuen Verwaltungsplan
auszuarbeiten!
• Hauspersonalregelung – Beschäftigen Sie eine(n) Raumpfleger(in), eine(n)
Gärtner(in) oder jemand anders?
• Urlaubszeit – Reisezeit: Gut informiert lässt sich entspannter reisen
• Mitteilung an die Inhaber eines europäischen Führerscheins
• Die letztwillige Verfügung über die Bestattungsart
• Zahlenspiegel
• Eintragung der Schutzbereiche
SCHULEN ..........................................................................................................................28
• 50 Jahre Eynattener Kinderkarneval
• Waldtag in der Gemeindeschule Lichtenbusch
• Raerener Klassenfahrt nach Luttach in Italien
SPORT - KULTUR - TOURISMUS ....................................................................................34
• Neue Radwegebeschilderung des INTER-RAVeL-Nord
• Vorankündigung – Tryptique Ardennais 2015
SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT............................................................................36
• Sozialfonds für Heizkostenbeihilfen
• Wir suchen Ehrenamtliche für unsere Projektidee „Bewerbungscoaching“!
• Mitteilung des Rentendienstes
• Unser Weltladen in Eynatten: FAIR speisen – FAIR schenken – FAIR teilen
• Stundenblume
• Mehrgenerationen-Wohnen für die Gemeinde Raeren
UMWELT ............................................................................................................................44
• Biologischer Pflanzenschutz – Alternativen zum Gebrauch von Pestiziden im Garten
• Bekämpfung von invasiven und gesundheitsgefährdenden Pflanzen
• Verwaltung der öffentlichen Grünflächen ohne Pestizide – Erster Einsatz der neuen
Wildkrautvernichtungsmaschinen
• Wie kann man seinen Stromverbrauch ohne Kosten und Anstrengungen um 10% reduzieren?
POLIZEI & SICHERHEIT....................................................................................................51
• Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses zu den geschlossenen Ortschaften in der
Gemeinde Raeren
• Anpflanzungen auf Eigentum längs des öffentlichen Wegenetzes
www.raeren .be
Anerkannt und subsidiert durch das
Ministerium der Deutschsprachigen
Gemeinschaft
2
3
GRUSSWORT
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die schönste Jahreszeit hat begonnen. Die Natur erwacht
aus ihrem Winterschlaf und wir dürfen uns wieder an
zahlreichen Tulpen, Narzissen und anderen Frühblühern
erfreuen. Genießen Sie dieses Naturereignis!
Wir wünschen Ihnen im Namen des Gemeinderates, des
Gemeindekollegiums, des Rates des Öffentlichen
Sozialhilfezentrums und der Mitarbeiter/innen sonnige
Frühlingstage.
VERWALTUNGSDIENSTE
DIE GEMEINDE
PERSONALDIENST
Die Gemeindeverwaltung ist jeden Tag von
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet.
Hauptstraße 26, 4730 RAEREN
Tel. 087 86 69 40
Tel. 087 85 89 57
Fax 087 85 10 06
Email : [email protected]
SCHULDIENST
Generaldirektor : Bernd LENTZ
Finanzdirektor :
Hermann-Joseph NEYCKEN
Tel. 087.85 89 65
Fax 087.85.11.69
Email : [email protected]
GEMEINDESEKRETARIAT
TOURISMUS und
VEREINSWESEN
Tel. 087 85 89 40
Fax 087 85 11 69
Email : [email protected]
Tel. 087 85 89 65
Fax 087 85 11 69
Email : [email protected]
STANDESAMT/MELDEAMT
Tel. 087 85 89 42
Email : [email protected]
Zusätzlich dienstags geöffnet von
15:30 Uhr bis 18:30 Uhr und jeden
1. Samstag im Monat auf Vereinbarung
Hans-Dieter Laschet
Bürgermeister
Ulrich Deller
ÖSHZ - Präsident
PENSIONSDIENST /
SOZIALDIENST
Tel. 087 85 89 51
Nadine Radermacher
Sozialassistentin
Burgstraße 42, 4730 Raeren
Die Sprechstunden sind montags und
mittwochs nach vorheriger telefonischer
Terminabsprache
FINANZDIENST
Tel. 087 85 89 56
Fax 087 85 33 73
Email : [email protected]
ÖFFENTLICHES
SOZIALHILFEZENTRUM
BAUAMT
Bernd Lentz
Generaldirektor
Thomas Brüll
Sekretär ÖSHZ
Tel. 087 85 89 72
Fax 087 65 28 88
Email : [email protected]
Mittwochs geschlossen.
Sekretär: Thomas BRÜLL
Einnehmer:
Hermann-Joseph NEYCKEN
Tel. 087 85 89 51
Fax 087 55 74 64
Email : [email protected]
Adresse :
Burgstraße 42, 4730 Raeren
Zusätzlich an einem Dienstagabend pro
Monat zwischen 17 und 20 Uhr auf
Vereinbarung
www.raeren .be
4
www.raeren .be
5
RAEREN STELLT SICH VOR
BUCHHALTUNG UND PERSONALDIENST DES
ÖFFENTLICHEN SOZIALHILFEZENTRUMS RAEREN
GEMEINDEPROJEKE
ABRISS SCHULE PLEI
Frau Ingrid Emonts und Herr Gaëtan Grignard bilden das Team im Dienst „Buchhaltung und
Personalverwaltung“ des ÖSHZ.
Frau Emonts ([email protected]) ist mit der allgemeinen ÖSHZ-Buchhaltung
beauftragt. Sie ist ebenfalls Ihre Ansprechpartnerin für die Rechnungen der ÖSHZ-Dienste
„Essen auf Rädern“, „Haushaltsgehilfinnendienst“ und „Notrufgeräte“.
Auch das Mahnwesen und die Ausarbeitung verschiedenster Statistiken gehören zu ihrem
Aufgabenbereich.
Herr Grignard ([email protected]) bearbeitet die Personalbuchhaltung des
gesamten ÖSHZ sowie die administrative Verwaltung der Artikel 60§7-Arbeitsverträge.
Zudem ist er der Verantwortliche für die Erstellung der Statistiken und Jahresberichte im
Finanzbereich. Bei der jährlichen Haushaltsplanung des ÖSHZ sowie den
Haushaltsanpassungen im Laufe des Jahres ist er ebenfalls involviert.
Er ist im Wechsel mit Frau Emonts auch Ihr bevorzugter Ansprechpartner für die
Heizkostenbeihilfen.
Die Öffnungszeiten sind denen des ÖSHZ angepasst und zwar jeden Vormittag
von 9.00 – 12.00 Uhr.
Die Besucherzeiten für die Heizölanträge bleiben unverändert dienstags und donnerstags
vormittags von 9.00 – 12.00 Uhr.
Nachmittags steht Ihnen der Dienst von montags bis donnerstags telefonisch bis 16.00 Uhr
zur Verfügung (Tel: 087/85.89.51).
Da die Räumlichkeiten der ehemaligen Schule Plei nicht mehr benutzt wurden und dem
Vandalismus zum Opfer fielen, hat sich die Gemeinde Raeren zu einem Abriss des
Gebäudes entschlossen. Das vorhandene Material wurde verkauft oder anderweitig
verwendet.
Nach Erteilung der entsprechenden Städtebaugenehmigung wurden eine Projektautorin
und ein Sicherheitskoordinator bezeichnet sowie ein Asbestinventar erstellt. Die Firma DE
MEUTER/DI MATTEO wird die Asbest- und Abrissarbeiten ausführen.
Um einen sauberen Abriss des Gebäudes sowie des Asbestmaterials zu garantieren,
erfolgt dieser per Bagger und Schutzfolie. Das saubere Abbruchmaterial wird für die
Befestigung des Lagerplatzes neben dem Bauhof benutzt. Die veralteten Spielelemente
und die Blausteine werden entsorgt.
Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf ca. 265.000 € inkl. MwSt. Das Projekt
wird zu 60% seitens des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezuschusst.
Am Montag, dem 16.03.2015 veranstaltete die Gemeinde Raeren einen Informationsabend
für die Anwohner. Die Arbeiten starteten am Montag, dem 23.03.2015, wobei die
Vorbereitungsarbeiten zur Errichtung der Baustellen schon im Vorfeld durchgeführt wurden.
Die Dauer der Arbeiten beträgt ca. 3-4 Monate. Die Projektautorin und der
Sicherheitskoordinator überwachen stets den Verlauf der Arbeiten und kontrollieren diese.
www.raeren .be
6
www.raeren .be
7
GEMEINDEPROJEKE
JUGENDHEIM EYNATTEN – DACHERNEUERUNG
Im Jahr 2015 entschied sich die Gemeinde Raeren das Dach des Jugendheims Eynatten
zu erneuern, da sich immer wieder Dachziegel lösten, was in erster Linie eine Gefährdung
der Nutznießer und Bürger darstellte. Die vorhandenen, sich noch in einem guten Zustand
befindlichen Dachziegel wurden ausgebaut und als Reserve für den Bauhof benutzt, um
anderweitig Reparaturarbeiten durchführen zu können. Nach Entfernung der defekten
Dachziegel wurden neue Tonziegel angebracht sowie eine Neueinlattung durchgeführt.
Auch die Unterspannbahn wurde kontrolliert und erneuert. An der Vorderseite wurde die
defekte Dachrinne ersetzt und ein Einziehblech angebracht sowie Reparaturen zur
Dichtigkeit des kleinen Daches an der vorderen Fassade ausgeführt. Die Firma
Dachtechnik Radermeker hat die Arbeiten Anfang März ausgeführt. Die Kosten beliefen
sich auf ca. 6.100 € inkl. MwSt.
GEMEINDEPROJEKE
SCHULE EYNATTEN
ISOLATIONSMASSNAHMEN TURNHALLE
An der Turnhalle der Schule Eynatten finden in den Osterferien Isolationsmaßnahmen und
Umbauarbeiten durch die Firma Longton Heinrichs statt. Somit wird eine Wärme- bzw.
CO2-Einsparung erreicht sowie eine optimale und sichere Nutzung der Infrastruktur
gewährleistet. Außerdem soll das neue Satteldach isoliert und luftdicht gestaltet werden.
Die Fenster werden zum Teil ausgetauscht und das Mauerwerk wird besser isoliert. Der
Projektautor und der Sicherheitskoordinator werden die Baustelle stets überwachen und
den Verlauf der Arbeiten kontrollieren. Die direkten Nachbarn wurden entsprechend über
die Arbeiten informiert.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 160.000 € inkl. MwSt. Der Zuschuss seitens des
Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft beträgt 60%. Auch wurden UrebaZuschüsse bei der Wallonischen Region beantragt.
SCHULE EYNATTEN – UMBAU MÄDCHENTOILETTE
Im Sommer/Herbst 2014 hat die Firma W. Steffens die Mädchentoilette im Altbau der
Schule Eynatten erneuert zwecks Verwirklichung einer Schleuse zwischen den
Kindergarten- und Toilettenräumen. Der Umbau erfasste folgende Arbeiten: Entfernen der
Toilettenwände, Bodenaushub, Bodenplatte, Mauerwerk, Bodenbelag, Fußleisten,
Blausteinschwellen, Putzarbeiten, Holztür am Eingang der Toilette, Aluminiumfenster und
Türen.
Die Kosten hierfür beliefen sich auf 16.520 € inkl. MwSt.
Der Bauhof hat noch Anstrich- und Belüftungsarbeiten ausgeführt sowie eine zusätzliche
Tür angebracht. Auch wurde noch eine Lampe im Flur angebracht. Die entsprechenden
Schlüssel wurden dem Schulleiter sowie den Betreuerinnen der Außerschulischen
Betreuung ausgehändigt.
www.raeren .be
8
www.raeren .be
9
GEMEINDEPROJEKE
SCHULE EYNATTEN UND SCHULE LICHTENBUSCH
VERLEGEN VON LINOLEUMBODEN
GEMEINDEPROJEKTE
SCHULE HAUSET: UMZÄUNUNG UND LÄRMSCHUTZMASSNAHMEN
In 2 Klassen im Kindergarten der Schule Eynatten wurde während der Karnevalsferien ein
neuer Linoleumboden durch die Firma Chantraine verlegt. Die Lehrpersonen haben mit dem
Schulleiter die Farbe ausgewählt. Vorher bestand ein Steinboden. Der Bauhof hat die
Klassen leer- und wieder eingeräumt sowie noch anfallende Arbeiten erledigt. Die Kosten
beliefen sich auf 5.320 € inkl. MwSt.
Um eine gemütliche Atmosphäre zu schaffen, hat der Bauhof Hängeelemente an der Decke
installiert, damit dort Dekorationen, Bastelarbeiten usw. angebracht werden können.
In der Schule Lichtenbusch wird während der Osterferien in 3 Klassen und im Flur durch die
Firma Scholl ein neuer Linoleumboden verlegt. Die Farbpalette wurde dem Schulleiter
vorgelegt und mit ihm und den Lehrpersonen ausgesucht. Der alte PVC-Boden wird entfernt
und entsorgt. In den Klassen 1-2 und im Flur werden auch Fußleisten angebracht. Zwischen
den Klassen und dem Flur wird eine Abschlussleiste vorgesehen. Die Kosten belaufen sich
auf 11.360 € inkl. MwSt.
Umzäunung:
Da es in der Vergangenheit durch provisorische Einzäunungsmaßnahmen durch bewegliche
Absperrgitter zu gefährlichen Situationen gekommen ist, werden neue kleine Tore installiert
bzw. ausgetauscht an der alten Telefonkabine, am Zugang zur Kirche, an der Einfahrt sowie
am aktuellen Zugang. Die Arbeiten wird die Firma Kraft Metallbau ausführen. Alle Tore
werden mit einem Schließsystem vorgesehen, so dass die Kinder nicht ohne weiteres vom
Schulhof zur Straße laufen können. Die Kosten belaufen sich auf 6.050 € inkl. MwSt.
Der Bauhof wird außerdem folgende Arbeiten ausführen: die Renovierung eines Teils des
Schulhofes mit einer geformten Teerrinne und einer Rampe, das Anbringen eines Holzzauns
von ca. 140 x 180 cm sowie die Installation von im Boden betonierten Pfosten neben dem
Bauwagen, um den Müllcontainer zu verstecken.
Lärmschutzmaßnahmen:
In bestimmten Bereichen des Neubaus der Schule Hauset schallt es sehr, so dass dies sehr
störend für die Lehrer und Schüler bzw. Kindergartenkinder ist. Daher wird die Firma
Longton Heinrichs in den Osterferien Lärmschutzmaßnahmen in folgenden Räumen
anbringen, um Ruhe und Lernbereitschaft zu gewährleisten: Klasse linke Etage, Klasse
rechte Etage, Speisesaal im Erdgeschoss inkl. Flurbereich und Halle Etage. Die
schallhemmenden Platten werden an der Decke angebracht und mit Metallhaltern befestigt.
Die Kosten (Material und Installation) belaufen sich auf 8.600 € inkl. MwSt.
www.raeren .be
10
www.raeren .be
11
GEMEINDEPROJEKTE
INSTANDSETZUNGSARBEITEN AN DER UFERMAUER SOWIE
NEUGESTALTUNG DES DORFPLATZES DRIESCH
GEMEINDEPROJEKTE
Der Fußweg zwischen der Schule Driesch und der Burgstraße wurde Ende letzten Jahres
fertiggestellt.
Ende 2014 wurden die Fundament- sowie die Stabilisierungsarbeiten an der Ufermauer
beendet. Derzeit erfolgt die Fertigstellung der Oberflächenbeläge sowie des
Geländers.Parallel zu diesen Arbeiten haben zu Beginn des Jahres die Arbeiten zur
Neugestaltung des Dorfplatzes begonnen. Im Zuge dieser Arbeiten werden momentan eine
neue Regenwasserkanalisation zur Entwässerung des Platzes verlegt, die Kellermauern der
Schule Driesch abgedichtet, das Denkmal durch Sandstrahlung gereinigt und an seinen
neuen Standort verlegt.
www.raeren .be
12
www.raeren .be
13
AKTUELLES
BAUSTELLEN ZU VERKAUFEN
A) Mittlerer Wohnungsbaumarkt
In der Parzellierung „Am Knipp“, Raeren stehen noch insgesamt sechs (6) Lose im
Rahmen des mittleren Wohnungsbaus zur Verfügung. Aus der Parzellierung Möschenberg
in Eynatten können noch zwei (2) Lose veräußert werden.
Um diese Bauparzellen erwerben zu können, müssen jedoch bestimmte Bedingungen
erfüllt werden:
• mindestens 10 Jahre in der Gemeinde Raeren wohnen
• zwischen 25 und 50 Jahre alt sein
• nicht bereits Eigentümer eines Baugrundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung
sein oder hierfür die Nutznießung haben
• seit mindestens 3 Jahren über ein eigenes Einkommen verfügen
• das steuerbare Globaleinkommen der Erwerber darf im vorletzten Jahr vor der
Tätigung des Kaufaktes nicht höher sein als:
 für Paare: jährlich 43.000€ - pro Kind zu Lasten des Paares erhöht sich dieser
Betrag um 1.860€
 alleinstehende Personen: jährlich 36.000 €
• Kaufpreis:
 60 €/m² für die Parzellierung „Am Knipp“ – Der Preis wird dem Index angepasst.
 50 €/m² für die Parzellierung Möschenberg – Der Preis wird ebenfalls dem Index
angepasst.
Die Vermessungskosten und alle mit der Urkunde verbundenen Kosten sind zu Lasten des
Erwerbers.
Nachstehende Lose können unter Berücksichtigung der Einhaltung dieser Bedingungen,
die im Gemeinderatsbeschluss vom 20. Dezember 2005 festgehalten sind, erworben
werden.
AKTUELLES
Parzellierung Möschenberg, Eynatten
• Los 14 - ± 960 m². Das Los 14 kann sowohl für den Bau eines Einzel- wie eines
Doppelhauses genutzt werden.
• Los 16 - ± 820 m²
Das nötige Antragsformular erhalten Sie auf einfache Anfrage im Sekretariat der Gemeinde
Raeren (Tel. 087/85.89.41).
B) Freier Verkauf
Parzellierung Am Knipp, Raeren
In ruhiger Idylle können wir Ihnen verschiedene Lose aus der Parzellierung Am Knipp,
Raeren, im Rahmen eines freien Verkaufs anbieten und zwar
• Los 5
± 658,20 m²
• Los 7
± 539,87 m²
• Los 18 ± 756,60 m²
• Los 19 ± 590,19 m²
• Los 20 ± 766,37 m²
• Los 21 ± 740,19 m²
Das Mindestangebot für diese Parzellen beträgt 100 €/m².
Wenn Sie interessiert sind, melden Sie sich bitte bis zum 29.05.2015 im Sekretariat der
Gemeinde Raeren unter 087/85.89.41 oder teilen Sie uns dies schriftlich mit oder per Mail
an nachstehende Adresse [email protected].
Gerne erteilen wir Ihnen hierzu zusätzliche Auskünfte.
Nähere Informationen zur Lage der Parzellen finden Sie auf der Internetseite der
Gemeinde Raeren.
Parzellierung Am Knipp, Raeren:
• Los 12 - ± 416,53 m² Das Baufenster der Lose 12 und 13 sieht die Errichtung
• Los 13 - ± 414,25 m² eines Doppelhauses vor.
• Los 14 - ± 516,08 m²
• Los 17 - ± 472,93 m²
• Los 22 - ± 333,82 m² Das Baufenster der Lose 22, 23 und 24 sieht die Errichtung
• Los 24 - ± 329,42 m² von Reihenhäusern vor
www.raeren .be
14
www.raeren .be
15
AKTUELLES
AKTUELLES
NEUER NATURLEHRPFAD IN RAEREN
Mit tatkräftiger Unterstützung der AVES-Ostkantone V.o.G. ist die Gemeinde Raeren zurzeit
mit den Vorbereitungsarbeiten zur Schaffung eines Naturlehrpfads beschäftigt. Der
geplante 8,5 km lange Rundweg folgt dem RAVeL-Weg ab Bahnhof Raeren in Richtung
Roetgen und führt kurz vor der Grenze über die Gasse zum Baiershof zur RAVeL-Strecke
Walheim-Raeren und zurück zum Bahnhof.
14 Stationen werden auf abwechslungsreiche Weise naturnahe Themen präsentieren:
Heimische Waldvögel, Geologie Raeren, Insekten, Amphibien, Raerener Wasserläufe,
Bankettvegetation, Tiere des Waldes, Lebensraum Wald, Eichensitz, Lebensraum Bach,
Spechte und Ameisen, Sprungleistung der Wildtiere, Bienen, Flora auf Schotterplätzen.
Die Informationen, die vor Ort auf ansprechenden Schautafeln zur Verfügung stehen,
werden durch zusätzliche Texte und Bilder auf der Webseite der Gemeinde Raeren
www.raeren.be vervollständigt. Sie können online eingesehen oder über einen QR-Code
auf den jeweiligen Tafeln abgerufen werden. Wie bereits für andere Wanderrouten in der
Gemeinde werden auch für den Naturlehrpfad die geographischen Koordinaten erfasst. Auf
diese Weise kann ein Besucher der Webseite sich über den Wegverlauf und die Stationen
informieren.
Für die Verwirklichung dieses Projekts hat der Gemeinderat einen Haushaltsposten in
Höhe von 15.000 € vorgesehen. Die Auswertung der Angebote für die verschiedenen
Materialien lässt hoffen, dass diese Summe erheblich unterschritten wird. Des Weiteren
wurde der Gemeinde eine Förderung durch den Naturpark Hohes Venn-Eifel in Aussicht
gestellt, der voraussichtlich ein Drittel der Kosten übernehmen wird.
Die Einrichtung des Lehrpfads wird im Laufe dieses Frühjahrs durchgeführt. Ende Juni soll
er offiziell seiner Bestimmung übergeben werden. Der genaue Termin wird zu gegebener
Zeit in der Presse und auf der Gemeindewebseite bekannt gegeben. Alle interessierten
Bürger sind bereits jetzt herzlich zur Teilnahme an der Einweihung und zur regen Nutzung
des fertiggestellten Lehrpfads eingeladen.
Béatrice Peters
www.raeren .be
16
www.raeren .be
17
AKTUELLES
AKTUELLES
DIE BIO-WOCHE
Im Rahmen der „Bio-Woche“ organisiert die Gemeinde Raeren am 14. Juni eine
Besichtigung des Bio-Gartens von Martin Görg, Vogelsang 11, in Eynatten, der auch als
Mehrgenerationen-Projekt betrieben wird. In dem naturnahen Garten sind mehrere Biotope
zu besichtigen, u.a. eine Obstwiese, ein Gartenteich, ein großes Insektenhotel, sowie
Gemüse-, Kräuter- und Blumenbeete. Auch sind viele Tiere anzutreffen, u.a. Schafe, Hühner,
Bienen und indische Laufenten. Bei den Gartenführungen erfahren die Besucher, wie man
einen solchen Garten anlegt, was den Bio-Garten ausmacht und worauf man achten sollte.
Es werden Themen rund um die Bewirtschaftung eines Bio-Gartens angesprochen: Wie
bearbeite ich den Boden? Wie ziehe ich Gemüsepflanzen auf? Wie bekämpfe ich
Schädlingsbefall ohne den Einsatz von Pestiziden? Außerdem erfährt der Besucher etwas
über artgerechte Hühner- und Schafhaltung sowie Bienenhaltung. Wer Interesse an einer
hauseigenen Apfelsaft- und Apfelweinherstellung hat, der kann sich vor Ort darüber
informieren. Für Kurzweil sorgen verschiedene Aussteller von Bio-Produkten, Workshops
und eine Kinderanimation. Der Bio-Garten ist an diesem Tag von 11-17 Uhr geöffnet.
Herzliche Einladung an alle interessierten BürgerInnen, gerne in Begleitung mit ihren
Kindern.
DER NATURPARK HOHES VENN – EIFEL BRAUCHT SIE, UM
SEINEN NEUEN VERWALTUNGSPLAN AUSZUARBEITEN !
Wie Sie vielleicht schon wissen, arbeitet das Team des Naturparks Hohes Venn – Eifel
V.o.G, dem auch die Gemeinde Raeren angehört, seit 2014 an der Erneuerung seines
Verwaltungsplans. Ein Verwaltungsplan ist ein Dokument, das jeder wallonische Naturpark
haben muss. Er definiert die Projekte, die in den kommenden zehn Jahren durchgeführt
werden sollen. Es ist sozusagen ein Aktionsplan für die Zukunft.
Ein Naturpark an sich ist ein ländliches Gebiet von hohem biologischen und geografischen
Wert, in dem bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden zum Schutz des betroffenen
Milieus, im Einklang mit den Wünschen der Bevölkerung sowie der wirtschaftlichen
und sozialen Entwicklung des betroffenen Gebiets.
Ein Naturpark ist ein Territorium, das den dort lebenden, arbeitenden oder besichtigenden
Menschen ein außergewöhnliches Umfeld bietet. Daraus versteht sich, dass dieser
Verwaltungsplan nur einen Sinn hat, wenn er in Zusammenarbeit mit den lokalen Akteuren
erarbeitet und für zulässig erklärt wird.
Aus diesem Grund werden im Mai und Juni 2015 drei öffentliche Befragungen
stattfinden. So können gemeinsam die Hauptziele bestimmt werden, die es für die
kommenden zehn Jahre zu befolgen gilt. Diese werden im Einklang mit den Missionen des
Naturparks entwickelt. So werden auch gemeinsam die Stärken, Schwächen, Chancen und
Gefahren des Gebiets ermittelt. Diese Diskussion wird wichtig sein, um das Dokument zu
bestätigen, zu bereichern oder zu verbessern, aber hauptsächlich, um Ihr Empfinden und
Ihre Erwartungen
Datum
Zeit
Ort
Sprachen
www.raeren .be
18
30/05/2014
18:00 Uhr - 21:30 Uhr
Naturparkzentrum Botrange
Route de Botrange, 131
4950 Robertville
Französisch mit deutscher
Übersetzung
13/06/2015
18:00 Uhr - 21:30 Uhr
Gemeindeverwaltung Eupen
Rathausplatz, 14
4700 Eupen
Deutsch mit französischer
Übersetzung
20/06/2015
18:00 Uhr - 21:30 Uhr
Gemeindeverwaltung Sankt Vith
Hauptstrasse, 43
4780 Sankt Vith
Versammlung in deutscher
Sprache
Diejenigen, die nicht an diesen öffentlichen Befragungen teilnehmen können, die aber an
der Entwicklung des Verwaltungsplans mitwirken möchten, werden nicht vergessen: auf der
Internetseite www.botrange.be werden Sie unter dem Verzeichnis „Verwaltungsplan“ die
zusammenfassenden Broschüren der Bestandsaufnahme finden, die die großen
Arbeitsachsen des Naturparks vorstellen. Des Weiteren gibt es dort die SWOT-Analyse
sowie einen Online-Fragebogen, den Sie ausfüllen können, um dem Naturpark Ihre
Aktionsideen oder Ratschläge mitzuteilen.
Haben Sie eine Frage zum Verwaltungsplan? Kontaktieren Sie den Naturpark unter
[email protected]. Unter der gleichen Adresse können Sie den Newsletter
„Verwaltungsplan“ anfragen, um über die Entwicklung des Verwaltungsplans informiert zu
bleiben.
Béatrice Peters
www.raeren .be
19
AKTUELLES
AKTUELLES
HAUSPERSONALREGELUNG - BESCHÄFTIGEN SIE EINE(N)
RAUMPFLEGER(IN), EINE(N) GÄRTNER(IN) ODER JEMAND ANDERS?
Sobald Sie eine(n) Raumpfleger(in), eine(n) Gärtner(in) oder jemand anders beschäftigen,
sollten Sie das dem Landesamt für Soziale Sicherheit melden, und ihn/sie gegen
Arbeitsunfälle versichern. Falls Sie das unterlassen, riskieren Sie mehrere Bußen.
Konkret sollten Sie:
- sich beim Landesamt für Soziale Sicherheit als Arbeitgeber registrieren lassen;
- auf dem Portal der Sozialen Sicherheit durch die Dimona-Applikation das Personal, das
Sie beschäftigen, melden;
- die LASS-Beiträge bezahlen;
- und Ihr Personal bei einem anerkannten Versicherungsunternehmen gegen Arbeitsunfälle
versichern.
Wünschen Sie weitere Informationen? Lesen Sie bitte das Faltblatt über Hauspersonal auf
der Website des Fonds für Arbeitsunfälle (http://www.faofat.fgov.be/site_de/home.html),
oder konsultieren Sie die Portalseite der Sozialen Sicherheit (www.socialsecurity.be). Sie
können weiterhin auch mit dem Contact-Center der Sozialen Sicherheit Kontakt aufnehmen
unter der Nummer 02 511 51 51 (werktags von 7.00 bis 20.00 Uhr).
URLAUBSZEIT – REISEZEIT:
GUT INFORMIERT LÄSST SICH ENTSPANNTER REISEN
Sind die Ausweisdokumente noch gültig?
Für einen reibungslosen Start in die schönste Zeit des Jahres ist es wichtig, rechtzeitig die
Gültigkeit von Personalausweis, Reisepass und Kids- ID zu überprüfen.
Einige Länder fordern eine Restgültigkeitsdauer der Ausweisdokumente von mindestens
sechs Monaten.
Aktuelle Einreisebestimmungen über das Urlaubsland gibt es im Internet unter
diplomatie.belgium.be.
Wer ein neues Ausweisdokument beantragen möchte, muss dies persönlich beim
Meldeamt erledigen.
• Sie benötigen einen Reisepass?
Sollte Ihr Urlaubsland einen Reisepass zur Einreise voraussetzen, so benötigen Sie
ein Farbfoto.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Passbild den neuen Qualitätskriterien unterliegt und
gemäß der Verordnung der Europäischen Union den ICAO-Normen entspricht:
 Das Foto muss in Farbe sein
 Der Gesichtsausdruck muss neutral sein: Mund geschlossen, nicht lächeln
 Halten Sie Kopf und Schultern gerade
 Machen Sie Ihr Gesicht frei: Stirn, Kinn und Ohransatz dürfen nicht verdeckt sein
 Ihre Augen müssen gut erkennbar sein: keine Spiegelung auf den Brillengläsern,
keine getönten Gläser, kein zu großes oder auf Augenhöhe sitzendes Brillengestell
(Im Zweifelsfall ohne Brille)
Bei der Antragstellung wird Ihr Bild gescannt, wobei das Programm sofort überprüft, ob das
Bild den vorgenannten Normen entspricht.
www.raeren .be
20
www.raeren .be
21
AKTUELLES
Neben dem Passbild enthält der neue biometrische Reisepass noch drei weitere Arten
von Daten:
 Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit
 Ihre Unterschrift
 Abdrücke von zwei Fingern
Kinder unter 12 Jahren und Personen, bei denen die Abnahme von
Fingerabdrücken unmöglich ist, sind von dieser Pflicht befreit.
Ein neuer Reisepass für Erwachsene, gültig für sieben Jahre, kostet 72,50 €.
Ein Reisepass für Minderjährige, gültig für fünf Jahre, kostet 35 €.
• Sie benötigen KEINEN Reisepass?
 Sollten Sie zur Einreise lediglich einen Personalausweis benötigen, so ist auch
hier auf die Gültigkeit zu achten
AKTUELLES
MITTEILUNG AN DIE INHABER EINES EUROPÄISCHEN FÜHRERSCHEINS
In Anwendung einer EU-Richtlinie müssen EU-Bürger, die länger als 2 Jahre in Belgien
wohnen und deren nationaler Führerschein nicht mit einem Ablaufdatum versehen ist, ihren
Führerschein umschreiben lassen.
Europäische Mitbürger, die bereits eine nationale Fahrerlaubnis mit Ablaufdatum besitzen,
sollten diese bei der belgischen Behörde registrieren lassen.
Der neue Führerschein kostet 30 EURO.
Inhaber der elektronisch lesbaren Ausländerkarte benötigen zur Ausstellung des
Kartenführerscheins kein neues Passfoto.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Meldeamt.
Kontakt: [email protected] oder 087/858942
 Bitte vergessen Sie nicht die Kids-ID für mitreisende Kinder.
Diese Karte kostet 6,10 €. Bei der Antragstellung muss das Kind anwesend sein.
Ein aktuelles Passbild des Kindes wird zur Ausstellung benötigt.
Bitte achten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung darauf, alle benötigten Dokumente
rechtzeitig zu beantragen.
Sollten Sie noch Fragen haben, so zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen.
Ihr Meldeamt
087/858942
www.raeren .be
22
www.raeren .be
23
AKTUELLES
DIE LETZTWILLIGE VERFÜGUNG ÜBER DIE BESTATTUNGSART
Jeder Bürger hat die Möglichkeit zu Lebzeiten über die Art seiner Bestattung zu
entscheiden und kann aus folgenden Möglichkeiten frei wählen:
• Beerdigung der sterblichen Überreste
• Einäscherung mit Verstreuung der Asche auf der zu diesem Zweck bestimmten
Parzelle des Friedhofes
• Einäscherung mit Verstreuung der Asche in dem an das belgische Staatsgebiet
angrenzenden Küstengewässer
• Einäscherung mit Beerdigung der Asche innerhalb des Friedhofes
• Einäscherung mit Beisetzung der Asche in einer Urnenwand
• Einäscherung mit Verstreuung der Asche an einem anderen Ort als auf dem Friedhof
oder den belgischen Hoheitsgewässern
• Einäscherung mit Beerdigung der Asche an einem anderen Ort als einem Friedhof
• Einäscherung mit Aufbewahrung der Asche an einem anderen Ort als einem Friedhof
Vordrucke der Erklärung zur letztwilligen Verfügung über die Bestattungsart gibt es bei
ihrem Meldeamt.
AKTUELLES
ZAHLENSPIEGEL
Die Bevölkerungsentwicklung in Raeren:
31.12.2000: 9.558 - 31.12.2005: 9.943 - 31.12.2010: 10.452
31.12.2013: 10.630 - 31.12.2014: 10.535
Ägypten
1
Albanien
2
Algerien
3
Armenien
5
Belgien
5436
Bolivien
4
Bosnien und Herzegowina
24
Bulgarien
1
China
3
Dänemark
1
Deutschland (Bundesrep.)
4547
Flüchtling unbestimmter Herkunft
1
Frankreich
26
Georgien
3
Ghana
1
Griechenland
7
Indien
1
Irak
6
Irland
1
Italien
31
Kasachstan
3
Kirgisistan
2
Kongo (Dem. Rep.)
1
Kongo (Rep.)
1
Kosovo
2
Kroatien
5
Lettland
2
Litauen
4
Luxemburg
10
Marokko
12
Mazedonien
11
Mexiko
1
Neuseeland
1
Niederlande
142
Norwegen
1
Österreich
12
Pakistan
5
Palästina
Philippinen
Polen ( Rep. )
Portugal
Rumänien
Russ.Föderation
Schweden
Schweiz
Serbien
Serbien/ Montenegro
Slowenien
Spanien
Sri Lanka
Staatenlos
Südkorea
Syrien
Thailand
Tschechische Republik
Tunesien
Türkei
Ukraine
Unbestimmt
Usbekistan
Amerika
Vereinigtes Königreich
Flüchtling alb.Herkunft
Flüchtling iran.Herkunft
Flüchtling jugosl. Herkunft
Flüchtling syr. Herkunft
Weißrussland
Total
www.raeren .be
24
4
2
13
1
17
5
3
6
2
4
1
11
1
1
1
8
8
6
1
15
3
49
1
6
25
4
4
8
5
1
10.535
www.raeren .be
25
AKTUELLES
Die Bevölkerung der Gemeinde Raeren setzt sich zusammen aus:
Frauen: 5.351
Männer: 5.184
AKTUELLES
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Gut Leuff in Eynatten
Haus Amstenrath in Eynatten
Hof Stester in Berlotte Eynatten
Haus Lichtenbuscher Straße 19 in Eynatten
Haus Raaff in Eynatten
Haus Raeren in Raeren
Haus Bergscheid in Raeren
Hof Meurisse in Raeren
St. Anna Kapelle in Raeren
St. Nikolaus Kirche in Raeren
Für folgende Denkmäler und geschützte Landschaften ändert sich der Schutzbereich nicht:
•
•
•
•
•
Für die verschiedenen Ortschaften der Großgemeinde Raeren wurden zum 01.01.2015
folgende Einwohnerzahlen errechnet:
Raeren: 4.852
Eynatten: 3.745
Hauset: 1.938
Die Gesamtzahl der Haushalte der Großgemeinde Raeren betrug 4.513
EINTRAGUNG DER SCHUTZBEREICHE
Das Ministerium der Deutschsprachige Gemeinschaft hat mit seinem Schreiben vom
04.09.2014 mitgeteilt, dass die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft am
06.02.2014 per Erlass (Veröffentlichung im Staatsblatt am 28.08.2014) für die Gemeinde
Raeren die noch nicht klar definierten Schutzbereiche um Denkmäler und geschützte
Landschaften festgelegt hat.
Denkmäler und geschützte Landschaften :
• Kule-Kreuz in Raeren
• Burg Raeren
• „Hohen Brücke“ in Raeren
• St. Rochus Kapelle in Hauset
• Wegekreuz Hauseter Feld in Hauset
• Eupener Straße 8 in Eynatten
Dorfzentrum Eynatten
Knoppenburg in Raeren
„Brandheidchen“ in Eynatten-Hauset
Zyklopensteine in Eynatten-Lichtenbusch
Vennbusch in Raeren
Die Gemeinde hat die Hauseigentümer, die sich in diesem Schutzbereich befinden,
entsprechend informiert.
Seit dem Inkrafttreten des Denkmalschutzdekrets der DG 2009 muss für die Arbeiten an
geschützten Objekten oder an Gebäuden, Parzellen im Schutzbereich eine so genannte
Denkmalgenehmigung eingeholt werden. In der Großgemeinde Raeren stehen 21
Gebäude und Landschaften unter Denkmalschutz, von denen die meisten aber über keinen
Schutzbereich verfügen. In diesen Fällen gilt das Sichtprinzip, d.h. zum Schutzbereich
gehören theoretisch alle Gebäude und Parzellen, die gleichzeitig mit dem Denkmal zu
sehen sind. Dieses Prinzip räumt der zuständigen Behörde einen gewissen
Ermessungsspielraum ein und wurde daher nun durch eindeutig definierte Schutzbereiche
ersetzt. Für Häuser und Parzellen, die sich in den Schutzbereichen befinden, war schon
vorher eine Denkmalgenehmigung erforderlich. Es handelt sich also um keine Neuerung.
Dies bedeutet für die Grundstückseigentümer innerhalb eines solchen Schutzbereiches,
dass sie bei baulichen Änderungen eine Denkmalgenehmigung benötigen. Diese steht
einer Städtebaugenehmigung gleich, ersetzt diese aber nicht. Konkret sind also für die
meisten Bauvorhaben zwei getrennte Anträge bei unterschiedlichen Behörden zu stellen.
Der Städtebauantrag beim Bauamt in der Gemeinde und die Denkmalgenehmigung beim
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Nähere Auskünfte zur Denkmalgenehmigung erteilt die zuständige Sachbearbeiterin im
Ministerium, Frau Yvette Willems (087/596327, E-Mail : [email protected]). Weitere
Informationen finden Sie auch im Internet unter www.dgkulturerbe.be.
www.raeren .be
26
www.raeren .be
27
SCHULEN
50 JAHRE EYNATTENER KINDERKARNEVAL
Raeren ist eine jecke Großgemeinde. Raeren hat seinen großen Umzug, in Hauset geben
sich die Karnevalspromis das Mikro in die Hand und Lichtenbusch feiert sogar international
– oder auch grenzüberschreitend. In Eynatten hat die Gemeindeschule seit Jahren das
karnevalistische Ruder in der Hand, denn hier lebt vor allem der Kinderkarneval. Alljährlich
organisiert die Schule eine große Kappensitzung.
Den Ursprung nahmen die Feiern vor geraumer Zeit im Saal Casino, damals noch ohne
schulische Beteiligung. Sogar ein Zug zog durch das Dorf. Später stieg dann die Schule in
die Veranstaltung mit ein. Unter dem ehemaligen Schulleiter Walter Schins zog die Feier in
den Saal Tychon, wo sie sich lange Jahre mit der Unterstützung einiger Mütter und
Ehrenamtlicher hielt. Als die Verantwortlichen nach und nach aus dem
Veranstaltungskomitee ausschieden, war es um den Kinderkarneval in Eynatten für einige
Jahre ruhig geworden.
Seit knapp einem Jahrzehnt hat nun die Schulgemeinschaft die Ausrichtung einer großen
Karnevalsfeier übernommen.
Wie in jedem Jahr bestand das Programm zur Hälfte aus Vorstellungen der Kindergartenund Schulkinder und zur Hälfte aus Beiträgen auswärtiger Vereine.
Am Wochenende vor den Umzügen sorgte die Feier für absolute Ausnahmestimmung,
denn Groß und Klein aus der Gemeinde und der Umgebung strömten zur Sitzung mit
gewohnt abwechslungsreichem Programm.
Neben den Vennkatzen aus Vennwegen, die mit zwei Bussen angereist waren, statteten
der KK Öcher Storm, de Blömcher, die Lustige 11, der TSG Blau-Weiß und die
Karnevalspolizei Raeren den Eynattener Jecken gelungene Besuche ab.
SCHULEN
Das erste Highlight der Feier war der frühe Besuch von Kinderprinz Maxim I. mit seinen
Pagen Lea und Anaїs und seinem Hofnarren Felix. Die Lautstärke erreichte vor allem bei
den Auftritten der Kinder aus Schule und Kindergarten ohrenbetäubendes Niveau.
Als dann die Lehrer eine karnevalistische Version von Helene Fischers „Atemlos“ mit Tanz
und Gesang darboten, erreichte die Feier kurz vor Ende den absoluten Höhepunkt.
Am Ende gingen die Jecken wie berauscht und voller Vorfreude auf eine tolle Session nach
Hause.
Eine Aufarbeitung des Kinderkarnevals in Eynatten wird übrigens aktuell von einer
Arbeitsgruppe zusammengestellt. Ende des Jahres wird diesbezüglich eine knapp 80seitige Dokumentation für alle Interessierten erscheinen. Über Zusendungen von Fotos und
Ähnlichem freut sich diese Arbeitsgruppe übrigens per E-Mail oder Post unter folgender
Adresse.
[email protected] / [email protected] /
Freddy Schroeder, Eynattener Str. 185, 4731 Eynatten
www.raeren .be
28
www.raeren .be
29
SCHULEN
SCHULEN
WALDTAG IN DER GEMEINDESCHULE LICHTENBUSCH
Wenn das Wetter mitspielt, ist mittwochs im Kindergarten Lichtenbusch Waldtag.
Alle Kinder und Kindergärtnerinne fahren dann, ausgerüstet mit Rucksack und
Matschhose, gemeinsam mit dem Linienbus zur Haltestelle am Wald. Von dort aus führt ein
kurzer, manchmal geheimnisvoller Wanderweg zum selbstgebauten „Waldsofa“, wo alle
zusammen frühstücken.
Die Waldtage sind für alle Kinder ein tolles Erlebnis. Wir beobachten die Natur im Wechsel
der Jahreszeiten, bauen Hütten, entdecken kleine und größere Tiere, gestalten Naturbilder,
bauen Pfeil und Bogen, balancieren auf Baumstämmen oder liegen einfach im Moos und
träumen.
Besonderen Spaß macht es wenn die Kindergärtnerinnen in dieser Waldkulisse mit den
Kindern ein Theaterstück oder ein Märchen aufführen.
So waren schon, Sterntaler, Maria und Josef, St. Martin, Frau Holle und der Osterhase im
Wald zu Besuch.
Gegen Mittag treffen dann die Eltern an der Bushaltestelle ein, um die aus dem Wald
zurückkehrenden Kinder abzuholen.
In der kalten und nassen Jahreszeit werden die Waldtage durch Frühstückstage ersetzt, an
denen die Kinder dann ein ständig wechselndes Frühstück zubereiten.
www.raeren .be
30
www.raeren .be
31
SCHULEN
SCHULEN
RAERENER KLASSENFAHRT NACH LUTTACH IN ITALIEN
Unsere langersehnte Klassenfahrt nach Luttach/ Italien ging am Dienstag, den 20 Januar
los. Um 5.15 Uhr trafen wir uns auf dem Kirchparkplatz. Bis sich alle Schüler von ihren
Eltern verabschiedet hatten, alle Koffer verstaut waren und der Bus endlich losfahren
konnte, war es bereits 5.45 Uhr. Zunächst holten wir das 6. Schuljahr aus Hergenrath ab,
das mit uns fahren sollte. Nach einer langen Busfahrt kamen wir dann um 20 Uhr am Hotel
Tiroler Adler in Luttach/Südtirol an. Unsere Begleitpersonen waren unsere Klassenlehrer
Frau Ernst, Herr Goor, René-der Freizeitbegleiter der Hergenrather, Frau Emontspohl- die
Klassenlehrerin der Hergenrather, Dany und dessen Freundin Jacqueline, Frau Leubner,
ein Arzt und Udo, der Busfahrer.
Über die gesamte Klassenfahrt hinweg erlebten wir viel. Am ersten Tag holten wir unser
Skimaterial ab. Jeden Tag fuhren wir Ski und machten eine Wanderung oder einen Ausflug.
Zum Beispiel wanderten wir zu einer Berghütte und tranken dort etwas. Dann liehen wir
uns Holzschlitten und rodelten den ganzen Weg wieder runter. Das war toll! An einem
anderen Tag besuchten wir einen Schnitzer, der uns etwas über sein Handwerk erzählte
und gingen ins Mineralienmuseum, wo wir uns die Ausstellung ansahen und einen Film
über Mineralien, ihre Finder und ihre Fundorte schauten. Wir wanderten auch zu einem
zugefrorenen Wasserfall, besichtigten die Burg Taufers, besuchten das Krippenmuseum
oder machten eine Schneeballschlacht. Wir durften auch kleine Souvenirs für unsere
Familie kaufen. Das Essen im Hotel war wirklich lecker! Abends gab es sogar ein richtiges
Viergangmenü: Salat, dann eine Suppe, eine Hauptspeise und ein Dessert. Vor dem
Abendessen sangen wir gemeinsam Schneeschulhits und schrieben Tagebuch. Nach dem
Abendessen gab es verschiedene Aktivitäten wie Bastelateliers, Casinoabend,
Spieleabend, Sport-Spiel-Spaß... Wir mussten auch jeden Tag ein Tagesrätsel lösen, das
uns morgens gestellt und abends aufgelöst wurde. Die Antwort musste man auf einen
Zettel schreiben und abgeben. Die Tage waren spannend, aber anstrengend!
Ich glaube, am 29. Januar, dem Tag der Abreise waren alle Kinder ein bisschen traurig,
dass die Klassenfahrt schon wieder zu Ende war. Aber alle freuten sich auch darauf, ihre
Familie wiederzusehen. Nach einem kurzen Frühstück im Hotel fuhr der Bus dann um 6.15
Uhr los. Am Vorabend hatten wir schon die Koffer gepackt und zum Bus gebracht. Wir
setzten zuerst die Kinder aus Hergenrath an ihrer Schule ab, mit denen wir uns während
der gemeinsamen Zeit gut angefreundet hatten. Dann endlich, es war schon fast 21.30 Uhr,
durften auch wir unsere Eltern wiedersehen.
Die Schneeklasse war ein tolles Erlebnis, das wir alle wohl nie wieder vergessen werden!
www.raeren .be
32
www.raeren .be
33
SPORT – KULTUR - TOURISMUS
SPORT – KULTUR - TOURISMUS
NEUE RADWEGEBESCHILDERUNG DES INTER - RAVEL - NORD
Zur Vervollständigung des Radwegenetzes zwischen den schon bestehenden RAVeLStrecken L38 Lüttich-Hombourg und der L48 Vennbahn Aachen-Ulflingen wurde unter
Federführung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und unter Mitwirkung der
Tourismusagentur der Ostkantone und der Chemins du Rail zwischen den Gemeinden
Hombourg und Raeren der INTER-RAVeL Nord konzipiert, der im ersten Schritt zwischen
der Ortsgrenze zu Lontzen in Hauset und dem Langenbend in Raeren mit
Richtungsschildern ausgestattet wird. Der Weg verläuft von der Asteneter Straße in Hauset
kommend, über die Hauseter Straße nach Eynatten, dort vorbei an der Kirche über
Louisenstraße, Lichtenbuscher Straße und Wegestraße zur Kinkebahn; anschließend über
Panneschopp, Vergefenes, Eynattener Straße, Neustraße, Bachstraße, Neudorfer Straße,
Schulstraße, Hochstraße, Winkel- und Bahnhofstraße zum Langenbend in Raeren. Die
Beschilderung wird von den Gemeinden Lontzen und Kelmis entsprechend auf deren
Gemeindegebiet ausgeführt.
Da die Strecke in Plombières noch nicht fertig gestellt ist, kann die Beschilderung, die in
beiden Richtungen vorgesehen ist, derzeit nur in Richtung Raeren zum Langenbend mit
Anschluss an die Vennbahn RAVeL L48 erstellt werden.
Curt Zester
VORANKÜNDIGUNG - TRYPTIQUE ARDENNAIS 2015
Radveranstaltung „Tryptique Ardennais“
Die 49. Auflage des Radklassikers „Tryptique Ardennais“ findet in diesem
Jahr vom 22. bis zum 24. Mai 2015 statt. Die erste Etappe dieses
wichtigsten und schwersten Dreitage-Radrennens für Amateure in Belgien
führt die Teilnehmer am 22.05.2015 wieder nach Raeren. Nachdem die
Gemeinde Raeren in den beiden vergangenen Jahren Start- bzw.
Zieletappe war, ist sie in diesem Jahr Durchfahrtstrecke. Radsportfans
kommen dennoch auf ihre Kosten, denn gegen 15.35 Uhr erreichen die
Radsportler die Hauptstraße, wo sie ihr Können im Sprint unter Beweis
stellen müssen. Radsportbegeisterte sind herzlich eingeladen, die Sportler
an der Sprintstrecke anzufeuern. Die erste Etappe endet gegen 16.30 Uhr
in der Gemeinde Kelmis.
www.raeren .be
34
www.raeren .be
35
SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT
SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT
SOZIALFONDS FÜR HEIZKOSTENBEIHILFEN
Praktische Hinweise für Ihre Anfrage
Welche Heizstoffe kommen in Frage?
Die Anträge werden im ÖSHZ Raeren, Burgstraße 42 in 4730 Raeren
entgegengenommen, dienstags und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Die Beihilfe kann zur Intervention in den Kosten von Heizöl, Heizpetroleum und Propangas
gewährt werden.
Andere Heizstoffe wie Stadtgas, Flaschengas, Strom, Kohle usw. fallen weiterhin nicht unter
die Regelung.
Ihre Ansprechpartner sind Frau I. Emonts und Herr G. Grignard (andere Termine nur auf
telefonische Anfrage 087/85.89.51).
Welche Unterlagen sind für Ihren Antrag erforderlich?
In jedem Fall die Lieferrechnung. Für die Personen, die in einem Mehrfamilienhaus
wohnen, muss eine Bescheinigung des Vermieters mit der Anzahl der Wohnungen, welche
die Rechnung betreffen, vorliegen.
Welche Personen können einen Antrag einreichen?
Erste Kategorie:
Personen, die einen Anspruch auf einen erhöhten Zuschuss zu bestimmten Versicherungen haben (z. B. OMNIO Statut, Eingliederungseinkommen usw.)
Für diese Personen gilt ebenfalls die Einkommensgrenze der zweiten Kategorie.
Zweite Kategorie:
Haushalte, die ein steuerpflichtiges Bruttojahreseinkommen unter 16.965,47 € + 3.140,77 €
pro Person zu Lasten (Netto Einkünfte unter 3.110,00 €) haben.
Dritte Kategorie:
Zusätzlich
Erste Kategorie
- eine OMNIO Bescheinigung bzw. der Steuerbescheid von 2014 bzw.2013
- der Personalausweis
Zweite Kategorie
- der Personalausweis
- der Steuerbescheid von 2014 bzw. 2013
Zusätzlich ist der Haushalt nicht in der Lage, die Heizkostenrechnung zu bezahlen.
Dritte Kategorie
- der Personalausweis
- die Entscheidung über die Annahme des Antrags auf kollektive Schuldenbegleichung
oder eine Bescheinigung der Person, die als Schuldenvermittler auftritt
Wie hoch ist die Beihilfe?
Wichtig!
Überschuldete Haushalte, die Anspruch auf eine kollektive Schuldenregelung haben oder
eine Schuldenvermittlung in Anspruch nehmen.
* Für die 3 Kategorien
Die Beihilfe wird für maximal 1.500 Liter, geliefert in einen oder mehreren Malen, gewährt.
Preis pro Liter
mit Mehrwehrsteuer
Beihilfe pro Liter für die
ersten 3 Kategorien
14 Cent
15 Cent
16 Cent
17 Cent
18 Cent
19 Cent
20 Cent
< 1,1400 €
≥ 1,1400 und < 1,1650 €
≥ 1,1650 und < 1,1900 €
≥ 1,1900 und < 1,2150 €
≥ 1,2150 und < 1,2400 €
≥ 1,2400 und < 1,2650 €
über 1,2650 €
Beihilfe bei 1500 Liter für
die ersten 3 Kategorien
210 €
225 €
240 €
255 €
270 €
285 €
300 €
Für Heizöl oder Heizpetroleum an der Zapfsäule wird eine einmalige und pauschale Beihilfe
von 210 € pro Heizperiode gewährt.
www.raeren .be
36
Die Beihilfe wird für Heizstoffe gewährt, die zwischen dem 01/01/2015 und dem
31/12/2015 (das ganze Ziviljahr) geliefert werden. Der Antrag muss ausnahmslos
innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung eingereicht werden, andernfalls sind wir
verpflichtet, ihn abzulehnen.
WIR SUCHEN EHRENAMTLICHE FÜR UNSERE PROJEKTIDEE
„BEWERBUNGSCOACHING“!
Ziel dieses Projekts ist es, Kundinnen und Kunden des ÖSHZ, die arbeitsuchend sind, in eine
Gruppe zu integrieren und gemeinsam zu schauen:
Wo stehe ich?
Was kann ich? Persönliche Stärken-Schwächenanalyse
Wo will ich hin?
Wie bewerbe ich mich?
Wie schreibe ich einen Lebenslauf?
Worauf muss ich achten bei einem Bewerbungsgespräch?
….
www.raeren .be
37
SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT
Wer möchte im Rahmen eines Ehrenamtes hierbei mitwirken?
Gedacht wird an ein Gruppenangebot, zu familienfreundlichen Zeiten, jede zweite Woche,
etwa 2 bis 2,5 Stunden, dienstags oder donnerstags.
SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT
UNSER WELTLADEN IN EYNATTEN
FAIR-SPEISEN – FAIR-SCHENKEN – FAIR-TEILEN
Das Ziel ist die berufliche Integration der TeilnehmerInnen.
Der FAIRE HANDEL – Was ist das?
In Zusammenarbeit mit dem Dienst für sozial-berufliche Eingliederung wird das Konzept
erarbeitet und die Begleitung der TeilnehmerInnen organisiert und durchgeführt.
Es gibt ihn bereits seit vielen Jahren als Alternative zu den komplexen Verflechtungen des
Weltwirtschaftssystems, wo zumeist die Großen und Mächtigen zu Lasten der Schwachen
und Armen das System ausnutzen. Fairer Handel hingegen ist überschaubar, und es liegt
in unserer Hand – durch unser tagtägliches Konsumverhalten – diesen Weg zu stärken.
Sind Sie interessiert? Dann melden Sie sich bitte im ÖSHZ Raeren, Burgstraße 42 bei
Doris Malmendier 0474/490.137.
MITTEILUNG DES RENTENDIENSTES
Vom 01.04.2015 bis 31.08.2015 wird die Rentenberatung nicht mehr auf Termin im ÖSHZ
Raeren, sondern an jedem 3. Mittwoch im Monat von 9.00 – 12.00 Uhr in Eupen, RotKreuz-Zentrum, Rotenberg 33 (gegenüber des Altenheims St. Josef) und von 13.30 –
15.30 Uhr im Gemeindehaus Raeren, Hauptstraße 26, stattfinden.
Die Rentenberater des Landespensionsamtes, der Selbständigen Rentenkasse
(nachmittags bis 14.30 Uhr) und der Deutschen Rentenversicherung werden anwesend
sein und Sie zu Ihren Rentenfragen beraten, sowie Formulare bzgl. Ihrer Rente gemeinsam
mit Ihnen ausfüllen. Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen, sowie Ihre
Rentennummern und Ihren Ausweis mit.
Die WELTLÄDEN unserer Gegend wurden Anfang der 1980er Jahre gegründet. In
Eynatten sind wir seit 1982 präsent, erst in der Louisenstraße und seit 1993 im „Haus
Humanitäre Hilfe“ an der Aachener Straße 8. Die Gemeinde stellt uns die Räume zu einem
sehr moderaten Mietpreis zur Verfügung. Dafür sind wir den Gemeindeverantwortlichen
sehr dankbar.
WELTLÄDEN werden von Ehrenamtlichen geführt. So gibt es in Eynatten ca. 20 Frauen
und 1 Mann, die in regelmäßigem Rhythmus ihren Dienst versehen, der gemäß ihrer
Verfügbarkeiten organisiert wird. Einige sind seit mehr als 30 Jahren dabei.
Die nächsten Termine sind mittwochs am:
In WELTLÄDEN geht es neben dem Verkauf auch um die Sensibilisierung für eine
gerechtere, menschlichere Welt und um die Weitergabe von Informationen über unsere
Produkte und die Projekte, die von uns unterstützt werden. Dabei muss man wissen, dass
der in WELTLÄDEN erwirtschaftete Gewinn nicht, wie z.B. beim Einkauf von FairTradeProdukten im Supermarkt oder im Discounter, in die Taschen der Aktionäre fließt, sondern
in Projekte, wie z.B. den Bau von Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Schulen,
Trinkwasserbrunnen... Der Faire Einkauf gehört also in die WELTLÄDEN.
20/05/2015
Bildungschancen für alle durch gerechte Löhne sichern
17/06/2015
Landwirte müssen überall auf der Welt von ihren Erträgen leben können. Deshalb setzen
WELTLÄDEN sich dafür ein, dass Produzenten der südlichen Halbkugel gerechte Löhne
für ihre Ernten und Erzeugnisse erhalten und unter menschenwürdigen Bedingungen
arbeiten können. Dadurch wird vermieden, dass Kinder z.B. in Kaffee- oder
Kakaoplantagen körperlich hart arbeiten müssen, um den Familienunterhalt zu sichern,
statt in die Schule zu gehen. Bildungsmangel ist überall in der Welt die Grundlage für
prekäre Lebenssituationen. Bildungsmangel von Mädchen verhindert auch die
Selbstbestimmung der Frauen und trägt zu undemokratischen Staatsregimen bei. Gesunde
und sichere Arbeitsbedingungen verhindern Krankheiten und Unfälle, z.B. durch den
sachgemäßen Umgang mit Chemikalien oder Brandschutzmaßnahmen.
Es ist keine vorherige Anmeldung nötig.
15/07/2015
19/08/2015 (nur Landespensionsamt anwesend)
Ab September findet die Rentenberatung dann wieder auf Termin bei Frau Radermacher im
ÖSHZ Raeren, Burgstraße 42 statt.
Für Termine bitten wir Sie dann in unserem Sekretariat anzurufen unter 087/85.89.51
Beratung bezüglich Anerkennung einer Behinderung:
Vom 01.04.2015 bis 31.08.2015 wird die Beratung rund um das Thema „Anerkennung einer
Behinderung“ von Frau Gaby Marquet im ÖSHZ Raeren, Burgstraße 42 übernommen.
Frau Marquet empfängt Sie dienstags auf Termin. Für Termine bitten wir Sie, im Sekretariat
des ÖSHZ anzurufen unter 087/85.89.51.
Ab September findet die Beratung dann wieder auf Termin bei Frau Radermacher statt.
FAIR-speisen
Bei uns finden Sie Lebensmittel: Kaffee und Tee, Kakao und Schokolade, Honig, Reis,
Quinoa, Couscous, Olivenöl, Süßigkeiten, Wein, Obstsäfte, …
Wir haben unser Angebot um eine reichhaltige Auswahl an Bio-Produkten erweitert:
www.raeren .be
38
www.raeren .be
39
SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT
Körner- und Müslimischungen, Tee, Trockenobst, Nüsse aller Art, Gewürze und Essige,
Kaffeeersatz,...
FAIR-schenken
SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT
Unsere Öffnungszeiten:
montags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
dienstags, mittwochs, freitags von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Wir führen Kunstgewerbeartikel, Geschenke aller Art für Frauen und Männer, für alle
Gelegenheiten und Feste im Jahreskreis: Schmuck, Schals für Sommer und Winter,
Holzspielzeug, Küchentücher, Tischdecken, Kerzen, Seifen, Handtaschen und
Portemonnaies aus Leder, Blumenvasen, Schmuck- und andere Dosen, Holz- und
Glaskreuze, Windlichter,... und vieles mehr.
Last but not least finden Sie bei uns auch umweltverträgliche Wasch- und Putzmittel der
Marken ECOVER und BIOTOP, sowie Körperpflegeprodukte von WELEDA. Auf Initiative
der Gemeinde verteilen wir im März wieder kostenlos Waschnussproben. Falls Sie sich
nach dem Probewaschen für deren weitere Verwendung entscheiden, finden Sie auch
diese bei uns.
Sie möchten sicher sein, dass auch „FAIR“ drin ist, wenn „FAIR“ drauf steht?
Die Lebensmittelqualität wird regelmäßig von unabhängigen Laboratorien kontrolliert.
Übrigens sind Lebensmittel aus fairem Handel häufig auch bio, weil die Landwirte in
Entwicklungsländern sich die teuren Dünger und Pestizide gar nicht leisten können. Da sie
auch kein Geld haben, um das Bio-Label zu kaufen, dürfen die Artikel nicht als zertifizierte
Bio-Produkte angeboten werden, obwohl sie es sind.
Durch unangekündigte Kontrollen wird die Herstellung der Geschenkartikel überwacht,
sowohl was die Qualität der Produkte betrifft (Farben, die für die Textilien und das
Holzspielzeug verwendet werden) als auch bez. der Arbeitsbedingungen. Dadurch kommt
es ab und zu vor, dass Produkte aus dem Angebot genommen werden.
Ein Tässchen Kaffee gefällig?
Seit einigen Monaten bieten wir Ihnen darüber hinaus einen Becher Coffee-to-go inkl.
Schokotäfelchen und Spekulatius, alles FairTrade, zu 1€ an.
Kommen Sie doch einfach mal herein, wenn Sie auf den Bus warten oder einfach nur
vorbeigehen. Ein Blick in unseren Laden lohnt sich, und wenn Sie sich dadurch kalte Füße
an der Bushaltestelle ersparen können...
Bei uns ist immer „Tag der offenen Tür“.
Durch Ihren Einkauf unterstützen Sie uns in unserem Bestreben, unsere Welt FAIRER und
menschlicher zu machen.
Zeit FAIR-teilen
Sie sind neugierig geworden und haben Lust, sich bei uns zu engagieren?
Durch Ihr ehrenamtliches Engagement würden Sie unser Team FAIR-stärken. Wir suchen
ständig neue MitarbeiterInnen. Falls Sie Interesse haben, wenden Sie sich bitte an Hedy
Dejonghe-Freches (087/85 08 85) oder [email protected]. Über Ihre Nachricht
würden wir uns sehr freuen.
donnerstags von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr
samstags, von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Stundenblume
Sie möchten sich sinnvoll engagieren? Dann werden Sie
Gesprächspartner oder Begleitperson für einen weniger
mobilen Senior in Ihrer dörflichen Umgebung.
Sie sind offen, hilfsbereit und kontaktfreudig und möchten
selbst entscheiden, wann, wo und wie oft Sie sich
einsetzen? Dann sind Sie bei der Stundenblume genau
richtig!
Kontakt und Infos:
montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr
087/87 78 14
[email protected]
Sie sind über 65 Jahre und brauchen Hilfe, um
Ihren Alltag weiterhin selbständig zu gestalten?
Sie sind pflegende Angehörige und brauchen
Entlastung? über 65 Jahre und
Die Ehrenamtlichen der Stundenblume
unterstützen Sie durch Begleitungen, leisten
Gesellschaft zu Hause, gehen mit Ihnen
spazieren, lesen vor oder halten Krankenwache.
www.raeren .be
40
www.raeren .be
41
MEHRGENERATIONEN-WOHNEN FÜR DIE GEMEINDE RAEREN
Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Freizeit und Kultur, gemeinsam und im Alter selbstbestimmt
leben – das gehört heute alles irgendwie zusammen. Aber wie schafft man das? Jede
Generation hat ganz eigene Mobilitätsbedürfnisse. Über alle Generationen hinweg aber gilt:
Die uneingeschränkte individuelle Mobilität ist entscheidend für gesellschaftlichen
Austausch und soziale Teilhabe. Für ältere Menschen hat der Erhalt ihrer Mobilität einen
erheblichen Einfluss auf ihre Lebensqualität. Selbst für Menschen, die die Kinder nahe
haben, ist das oft eine Herausforderung. Und wer ist schon gerne allein?! Das
Mehrgenerationenwohnen ist hier eine wichtige, zukunftsweisende Antwort auf solche
Fragen, auch für uns in Raeren.
Am Thema Mehrgenerationenwohnen wird in Raeren schon lange gearbeitet. Nun kommt
neuer Wind auf. Wir haben die Arbeitsgruppe Mehrgenerationenwohnen in Raeren
gegründet. Wir, das sind Bewohner oder ggf. künftige Bewohner, die sich vorstellen können
in einem Mehrgenerationen-Projekt zu leben, oder die das Projekt unterstützen und
begleiten möchten. Breite institutionelle Unterstützung erfolgt durch das ÖSHZ, die ÖKLE,
den Seniorenbeirat und das Marienheim.
Jung und Alt, Familien und Singles, Menschen mit und ohne Behinderung sollen bei uns
Wohnraum finden können, der nicht auf vier Wände beschränkt ist. Die Mieter leben in
einer eigenen Wohnung und haben zugleich Gemeinschaft mit anderen Menschen
unterschiedlicher Generationen. Das ist eine Art des Wohnens, die Zusammensein
genauso wie Alleinsein ermöglicht, aber vor allem Vereinsamung verhindert. Wenn sich
Menschen unterschiedlicher Altersgruppen miteinander austauschen, profitieren alle davon
– und gemeinsam sind sie außerordentlich aktiv, produktiv und kreativ. Genau dieses
gewinnbringende Miteinander zu fördern, ist unser Ziel.
Das Angebotsspektrum in den Mehrgenerationenhäusern ist so vielfältig wie ihre
Nutzerinnen und Nutzer. Das fängt an mit Kinderbetreuung – auch für Not- und Randzeiten
– geht über die Unterstützung bei Einkäufen und Behördengängen bis hin zur Pflege und
Betreuung erkrankter Menschen. Beim Nachhilfeunterricht kommen das Wissen und die
Lebenserfahrung älterer Menschen dem Nachwuchs zugute. Und umgekehrt bieten Kinder
und Jugendliche ihre Hilfe beispielsweise am Computer an, begleiten die Älteren auf
Spaziergängen oder treffen sich mit ihnen zu gemeinsamen Aktivitäten. Das Leben auf
dem Lande bleibt so für alle attraktiv.
Mehrgenerationenhäuser stehen für mehr Mitmenschlichkeit und stiften Gemeinsinn über
Altersgruppen hinweg, sie unterstützen die Familie unbürokratisch und effizient, integrieren
Senioren, fördern das bürgerschaftliche Engagement und die Solidarität in der
Gesellschaft.
In Gesellschaft und im Grünen - hier im gewachsenen Umfeld der Gemeinde Raeren -
www.raeren .be
42
SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT
können durch Modernisierung oder Neubau Mehrgenerationen-Wohneinheiten entstehen.
Den behinderten und älteren Menschen soll möglichst lange ein selbstständiges Leben in
ihren eigenen vier Wänden ermöglicht werden. Deshalb bestreben wir auch barrierefreie
Wohnungen mit anzubieten sowie auch größere Einheiten für Familien.
Jetzt ist es wichtig, dass das Projekt „von unten“ wächst und sich eine Gruppe findet, die
die konkreten Bedürfnisse selbst festlegt. Die beteiligten Organisationen sorgen für die
notwendige Unterstützung.
Sie haben / Ihr habt Interesse mitzumachen, dann sind Sie / seid Ihr herzlich eingeladen,
die Postkarte auszufüllen und abzuschicken oder eine Mail ([email protected])
zu senden.

SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT
UMWELT
BIOLOGISCHER PFLANZENSCHUTZ – ALTERNATIVEN ZUM GEBRAUCH
VON PESTIZIDEN IM GARTEN
Dieses Heft wurde von der GmbH REGIFO,
rue St-Roch 59 - 5070 Fosses-la-Ville realisiert.
Wir danken den Inserenten für ihre Mitarbeit bei
der Veröffentlichung dieses Mitteilungsblatts.
Wir entschuldigen uns bei denen, die nicht kontaktiert
wurden. Wenn Sie in der nächsten Ausgabe
erscheinen möchten, kontaktieren Sie uns bitte
Fax 071/74.15.76
Tél. 071/74.01.37
www.regifo.be
[email protected]

Wurmige Äpfel, madige Kirschen, Schnecken im Salat und Läusebefall der Rosen.
Ärgerlich, wenn Apfelwickler, Schnecken, Läuse und Co. schneller sind als wir. Möchten Sie
im Garten auf chemische Pflanzenschutzmittel verzichten und trotzdem gesundes Obst
und Gemüse ernten und sich an prachtvollen Blumenbeeten erfreuen? Praktische Tipps
und kompetente Informationen rund um den biologischen Pflanzenschutz können Sie in
folgenden Büchern nachlesen und vertiefen:
Schneckenalarm! – So machen Sie Ihren Garten zur schneckenberuhigten Zone
In die Falle gegangen – Pflanzenschutz mit Gelbtafel, Leimgürtel, Schutznetz & Co.
Marienkäfer, Glühwürmchen, Florfliege & Co. – Nützlinge im Garten
Beinwelljauche, Knoblauchtee & Co. – Pflanzenauszüge zum Düngen und Stärken
Auf gute Nachbarschaft – Mischkultur im Garten
Der Permakultur-Garten – Anbau in Harmonie mit der Natur
Der Biogarten – Das Standardwerk für Biogärtner
Die Bücher können in den Büchereien in Hauset, Eynatten und Raeren ausgeliehen
werden:
Bibliothek Hauset, Kirchstraße 128
Bibliothek Eynatten, Aachener Straße 10
Bibliothek Raeren, Hauptstraße 22
www.raeren .be
45
UMWELT
Bekämpfung von invasiven und gesundheitsgefährdenden Pflanzen
Angesichts der besorgniserregend schnellen Verbreitung gewisser invasiver Pflanzen auf
ihrem Gebiet hat die Wallonische Region ihre Gemeinden zur Unterstützung im Kampf
gegen diese Pflanzen aufgerufen. Bereits im vergangenen Jahr haben die Gemeinden
Eupen, Kelmis, Lontzen und Raeren eine erste gemeinsame Bekämpfungskampagne
durchgeführt. Die Bemühungen zum Schutz der heimischen Artenvielfalt werden auch in
2015 weitergeführt.
Hierzu gehört nicht nur die fachgerechte, selbstverständlich pestizidfreie Bekämpfung
großer Riesenbärenklau-Vorkommen, die nur durch mehrjährige intensive Nachbehandlung
zur Vernichtung des vorhandenen Bestands führen kann. In Zusammenarbeit mit der
Naturschutzvereinigung AVES-Ostkantone V.o.G. werden ebenfalls wieder Aktionen mit
freiwilligen Helfern geplant, die in den Monaten Juni/Juli dem blühenden Asiatischen
Springkraut zu Leibe rücken werden.
Entsprechende Termine werden zu gegebener Zeit in der Presse und auf der Webseite der
Gemeinde bekanntgegeben. Interessierte Bürger und Vereinigungen, die sich für die
Artenvielfalt einsetzen möchten und bereit sind, an einer oder mehrerer dieser Aktionen
teilzunehmen, können bereits jetzt ihre Kontaktdaten im Umweltbüro der Gemeinde (Frau
Peters; Tel. 087/85.89.77 – E-Mail [email protected]) hinterlegen. Sie werden
beizeiten über die Termine lokaler Aktionen informiert.
UMWELT
invasiven Arten vorkommen, einige Verpflichtungen auf:
- Information der Gemeinde über den vorhandenen Bestand
- Gewährung des Zutrittsrechts für von der Gemeinde autorisierte Personen zwecks
Bestandsaufnahme und Überprüfung der Maßnahmen
- Durchführung der vorgegebenen Bekämpfungsmaßnahmen zu ihren Lasten
Zusätzlich sieht sie vor, dass Eiben (Taxus), die zwar nicht zu den invasiven Arten gehören
aber die Gesundheit von Tieren (z.B. Kühe und Pferde) bedrohen, nicht in einem Abstand
von weniger als 2m zur Grenze des Grundstücks gepflanzt werden dürfen, wenn diese an
Wiesen, Weiden oder Wegen mit Viehtrieb liegt.
Natürlich gibt es auch noch andere invasive Pflanzenarten, die sich glücklicherweise nicht
so aggressiv vermehren wie Bärenklau, Springkraut und Knöterich. Darunter befinden sich
beliebte Pflanzen wie Schmetterlingsstrauch, Kirschlorbeer oder Cotoneaster. Zum Schutz
unserer heimischen Arten ist es jedoch wünschenswert, das Vorkommen dieser Pflanzen
einzuschränken bzw. deren Ausbreitung zu verhindern, indem sie z.B. nicht in der Nähe
eines Wasserlaufs gepflanzt werden. Die Webseite http://www.alterias.be/fr/liste-desplantes-invasives-et-des-plantes-alternatives/les-plantes-invasives gibt interessante Tipps
und Anregungen, welche heimischen Arten gute Alternativen für Gärten und Beete
darstellen.
Béatrice Peters
Diese Bemühungen werden durch eine neue verwaltungspolizeiliche Verordnung
unterstützt, die im März durch den Gemeinderat verabschiedet und deren Inhalt mit den
Nachbargemeinden abgestimmt wurde. Ihr zufolge dürfen die drei bekannten invasiven
Arten Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum), Asiatisches Springkraut (Impatiens
glandulifera) und Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica) auf dem gesamten
Gemeindegebiet weder gepflanzt noch gesät bzw. vermehrt und ohne adäquate
Vorsichtsmaßnahmen transportiert und/oder gelagert werden. Dies gilt für vollständige
Exemplare sowie für jegliche Teile dieser Pflanzen, in gleich welchem
Entwicklungsstadium.
Bei der Bekämpfung der invasiven Pflanzen sind die von der Wallonischen Region
empfohlenen Methoden anzuwenden. Die aktuell bekannten Maßnahmen sind auf der
Webseite der Gemeinde www.raeren.be unter der Rubrik „Umwelt“ zu finden oder können
beim Umweltbüro der Gemeinde angefragt werden. Weitere Informationen zu diesem
Thema findet man in französischer Sprache auf der Webseite der Wallonischen Region:
http://biodiversite.wallonie.be/fr/invasives.html?IDC=5632
Die neue Gemeindeverordnung zur Bekämpfung invasiver Pflanzen erlegt den
Eigentümern, Mietern und Nutznießern von Grundstücken, auf denen die genannten
www.raeren .be
46
www.raeren .be
47
UMWELT
Verwaltung der öffentlichen Grünflächen ohne Pestizide – Erster Einsatz
der neuen Wildkrautvernichtungsmaschinen
Wie bereits berichtet hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 16.10.2014 den
Verwaltungsplan der Grünflächen und den Ankauf verschiedener
Wildkrautvernichtungsmaschinen beschlossen. Nun sind die neuen Geräte im Bauhof der
Gemeinde eingetroffen.
Angesichts der günstigen Wetterlage im Monat März wurden die Maschinen schon bald
nach ihrer Lieferung eingesetzt. Die ersten Erfahrungen sind positiv, auch wenn die
Mitarbeiter des Gründienstes selbstverständlich erst eine Eingewöhnungsphase benötigen,
um sich mit der Handhabung und den veränderten Arbeitsabläufen vertraut machen zu
können.
Bei den angeschafften Geräten handelt es sich um einen Gasbrenner, eine
Heißwassermaschine sowie um ein Trägergerät, das mit einem Kehraufsatz versehen ist.
Jedes der Geräte verfügt über spezifische Vorteile, die je nach den Gegebenheiten vor Ort
genutzt werden können. Dabei entspricht die Wirkung der Maschinen natürlich nicht der
einer radikalen Pestizidbehandlung. Erst mehrmalige Durchgänge im Abstand von einigen
Wochen führen zu einem befriedigenden Ergebnis. Wenn auch der erforderliche Zeit- und
Materialaufwand hierfür bedeutend größer ist, so trägt der konsequente Verzicht auf
Pestizide zu einer erheblichen Verbesserung der Wasserqualität unserer Bachläufe und
des Grundwassers bei.
Ein wesentlicher Bestandteil des Verwaltungsplans ist die Einteilung der Grünflächen in
verschiedene Kategorien. Der Einsatz der Geräte konzentriert sich in einer ersten Phase
auf die zentralen Bereiche der Gemeinde rund um Gemeindehaus, Kirchen, Friedhöfe und
Museum, da hier die intensivsten Pflegemaßnahmen vorgesehen sind. Im Anschluss
werden die alternativen Methoden auch im Umfeld der Kapellen, Hallen, Säle sowie
Jugendheime und Schulen angewandt sowie auf den Pflasterflächen, die bislang mit
Pestiziden unkrautfrei gehalten wurden.
Eine moderate Pflege ist für die zahlreichen Beete und Hecken in der Gemeinde
vorgesehen, die wie bisher einmal jährlich zurückgeschnitten werden. Auch die restlichen
Pflasterflächen und das Stadtmobiliar werden im gewohnten Turnus unterhalten.
Die Straßengräben, Wildblumenwiesen, Mähwiesen sowie die meisten Bäume werden
naturfreundlich gepflegt. Zusätzlich zu der in den letzten Jahren bereits praktizierten
Späten Mahd der Straßenränder werden beispielsweise einige öffentliche Rasenflächen ein
anderes Aussehen erhalten, wenn verschiedene Bereiche in starker Hanglage oder hinter
Gebäuden nur noch 1-2-mal pro Jahr gemäht werden. Dabei wird selbstverständlich
weiterhin Wert auf ein ansprechendes Gesamtbild der Anlagen gelegt. In einer nächsten
Phase sollen ebenfalls weitere Wildblumenbeete und –wiesen angelegt werden. Auf diese
Weise erhält die Natur möglichst viel Raum, was ebenso wie der Verzicht auf Pestizide zur
UMWELT
Förderung der Pflanzen- und Tiervielfalt beiträgt.
Zielsetzung des Verwaltungsplans ist eine naturfreundlichere Handhabung der Grünpflege.
Angesichts der erheblichen Umstellungen benötigt seine Umsetzung jedoch eine gewisse
Zeit. Dabei ist es unerlässlich, regelmäßige Zwischenbilanzen zu ziehen, um die
Fortschritte zu überprüfen und die vorgesehenen Maßnahmen gegebenenfalls
anzupassen.
Um den Bürgern einen Einblick in die Arbeitsweise der neuen Geräte zu ermöglichen, wird
demnächst eine öffentliche Vorführung stattfinden. Der entsprechende Termin wird
beizeiten in der Presse und auf der Webseite der Gemeinde www.raeren.be bekannt
gegeben. Alle interessierten Bürger sind herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen.
Béatrice Peters
www.raeren .be
48
www.raeren .be
49
UMWELT
Wie kann man seinen Stromverbrauch ohne Kosten und Anstrengungen
um 10% reduzieren?
Wussten Sie, dass die meisten Elektrogeräte selbst im ausgeschalteten Zustand Strom
verbrauchen, nur weil die Geräte an das Stromnetz angeschlossen sind?
Indem die Geräte im Standby-Modus und die vielen Transformatoren und Netzteile, die in
unserem täglichen Leben in den letzten Jahren Einzug gehalten haben, konsequent
abgeschaltet werden, könnten wir unseren Stromverbrauch ganz einfach um 10%
reduzieren.
Der Standby-Modus (Leerlaufverlust)
Um aus der Ferne einen Fernseher, einen Receiver oder eine Musikanlage starten zu
können, sollen die Anlagen über einen Standby-Modus verfügen. Der Apparat bleibt unter
Spannung, um die Informationen, die von der Fernbedienung gesendet werden, zu
verarbeiten.
Obwohl die Leistungsaufnahme reduziert ist, kann der Verbrauch im Standby-Modus relativ
hoch sein, da die meisten Geräte viel mehr Zeit in Standby verbringen als in Betrieb.
Betrachten wir zum Beispiel einen Fernseher: In Betrieb verbraucht er 50 Wh und in
Standby 5 Wh. Dieses Fernsehgerät wird durchschnittlich 2 Stunden pro Tag benutzt.
Der Energieverbrauch bei einer normalen Benutzung nach einem Jahr ist: 2 Stunden/Tag x
365 Tage x 50 Wh = 36,5 kWh.
Der Energieverbrauch im Standby-Modus nach einem Jahr ist: 22 Stunden/Tag x 365 Tage
x 5 Wh = 40,15 kWh.
In diesem Fall ist der Jahresverbrauch in Standby höher als im Betriebsmodus.
Wenn man bedenkt, dass 1 kWh ca. 20 Cent kostet, belaufen sich die jährlichen Kosten,
um diesen Fernseher in Standby-Modus zu halten, auf 8 € pro Jahr. Sind 8 € für einen
besseren Komfort für Sie akzeptabel? Darüber hinaus verbrauchen die neuen FlachbildFernseher weniger im Bereitschaftsmodus (ca. 1Wh oder noch weniger).
Allerdings besteht das Problem in der Häufung dieser Geräte, da immer mehr elektrische
Geräte in unseren Alltag eindringen. Die meisten dieser Geräte verbrauchen weiter Strom,
wenn sie angeschlossen bleiben, auch wenn sie nicht über einen klaren Standby-Modus
verfügen (zum Beispiel ein kleines rotes Licht).
UMWELT
verstehen, dass eine Familie jährlich nur für den versteckten und den Standby-Verbrauch
bis zu 100 Watt verbraucht. Dies entspricht ca. 90 €/Jahr!
Spartipps
- Geräte abschalten, die nur gelegentlich benutzt werden (z.B. Radio im
Keller)
- Geräte, die nach dem Ausschalten noch Strom verbrauchen
(TV, Computer, Bildschirm, Waschmaschine,
Geschirrspüler, etc.) durch eine Steckerleiste mit Schalter
vom Netz trennen; übrigens: Steckerleisten mit
Überspannungsschutz verhindern Schäden durch
Blitzeinschlag
- Ladegeräte immer vom Netz trennen (Handy, Rasierer, elektrische
Zahnbürste, Akkuladegerät, etc.)
- Vor Urlauben oder langfristiger Abwesenheit alle Elektrogeräte
ausstecken
- Geräte können mit einem Treppenhausautomaten verbunden werden
(z.B. Nachtausschaltung des Fernsehmodems)
- Geräte mit niedrigem Stromverbrauch im Standby-Betrieb kaufen
- Kleingeräte wie Taschenrechner oder Uhren mit Solarzellen kaufen
Strommessgerät / Wattmeter
Dieses Instrument dient dazu, die elektrische Leistung zu messen, die ein elektrisches
oder elektronisches Gerät oder auch eine Lampe fortwährend verbraucht. Die Leistung, die
in Watt (W) angegeben wird, steht für die elektrische Energie, die jede Sekunde verbraucht
wird.
Bestimmte Wattmeter können auch die Gesamtmenge der elektrischen Energie messen,
die innerhalb einer gewissen Zeitspanne verbraucht wird, zum Beispiel während mehrerer
Stunden: diese Energie wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben.
Sie können ein Wattmeter benutzen, um zum Beispiel den Standby-Verbrauch zu
berechnen oder um den Stromverbrauch des Geräts zu verfolgen.
Versteckter Stromverbrauch
Alle Geräte mit Transformator verbrauchen Strom, wenn sie mit dem Netz verbunden sind,
auch wenn das Gerät selbst ausgeschaltet ist. So verbrauchen einige Büro- oder
Nachttischlampen auch ausgeschaltet Strom, genauso wie ans Netz angeschlossene
Ladegeräte, selbst ohne Handy. Vergessen Sie nicht, dass die Transformatoren nicht immer
sichtbar sind. Zum Beispiel haben Waschmaschinen, Trockner oder Computer einen, daher
gibt es für diese Geräte einen Restverbrauch.
Schauen Sie jetzt in Ihrem Haus nach, wie viele solcher Geräte Sie besitzen. Sie werden
Catherine Kuppens
www.raeren .be
50
www.raeren .be
51
POLIZEI UND SICHERHEIT
Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses zu den geschlossenen
Ortschaften in der Gemeinde Raeren
Im Verlauf der letzten Monate hat die Gemeindeverwaltung die Ortseingangs- und ausgangsschilder überprüft, die die in der Straßenverkehrsordnung als „geschlossene
Ortschaft“ definierten Bereiche der Gemeinde festlegen. Da ab Juni 2015 nur noch die
Modelle F1a und F3a mit einer Stadtsilhouette als Hintergrund Gültigkeit haben werden,
musste eine Reihe dieser Schilder ausgetauscht werden.
Im Rahmen des Projekts zeigten sich mancherorts erhebliche Veränderungen des
Straßenbilds seit der ursprünglichen Polizeiverordnung von 1989. Stellenweise wurde
durch die Weiterführung einer relativ dichten und sichtbaren Bebauung der Ortseingang
verlagert, ohne die Ortsgrenze anzupassen. In anderen Straßen wurden im Laufe der Zeit
die Schilder versetzt, obwohl es hier keine wesentlichen Änderungen in der Bebauung
gegeben hatte. Nach Erkenntnissen der zuständigen Behörde der Wallonischen Region
kann ein zu früh positioniertes Ortseingangsschild jedoch dazu führen, dass Autofahrer die
Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h schlecht wahrnehmen und bis zum
Beginn der Bebauung bereits wieder zu schnell fahren. Im Interesse der Verkehrssicherheit
erschien es daher sinnvoll, eine Anpassung der Verordnung an die heutigen
Gegebenheiten vorzunehmen.
Der Raerener Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.01.2015 die neue Fassung der
Verordnung verabschiedet. Sie sieht u.a. vor, die dicht besiedelten Viertel Wesselbend (ab
Autobahnbrücke) / Lichtenbuscher Straße / Freientsbenden sowie Johannisberg / Horster
Park / Franssens Busch in Zukunft als „geschlossene Ortschaften“ auszuweisen. Auf diese
Weise gilt in den gesamten betroffenen Straßen und Nebenwegen die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sofern nicht anders angezeigt.
Des Weiteren gibt es eine Reihe von Änderungen in den bekannten Standorten der
Ortsschilder. In den folgenden Straßen wird die Verschiebung des Ortseingangs verbunden
mit einer vorherigen Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h: Roetgener
Straße, Petergensfeld, Hagbenden, Großenbusch und Buschhausstraße.
Zusätzlich wird in einigen Gemeindestraßen der Durchfahrtsverkehr untersagt:
• Hagbenden, zwischen Kreuzung Eynattener Straße und Kreuzung Gewerbestraße,
• Großenbusch, zwischen Kreuzung Buschhausstraße und Kreuzung Friedhofsweg,
• Buschhausstraße, zwischen Kreuzung Großenbusch und Kreuzung Botzefeld.
Die Zufahrt zu diesen Bereichen ist dann lediglich dem Ortsverkehr, d.h. den Anliegern und
deren Besuchern, Lieferanten, Versorgern o.ä. sowie den Unterhaltsfahrzeugen, erlaubt.
Im Laufe der kommenden Wochen wird der technische Dienst der Gemeinde diese neuen
Bestimmungen umsetzen und die vorhandene Beschilderung anpassen.
Béatrice Peters
www.raeren .be
52
POLIZEI UND SICHERHEIT
Anpflanzungen auf Eigentum längs des öffentlichen Wegenetzes
Seit Juni 2006 besteht die Allgemeine Verwaltungspolizeiliche Verordnung der Gemeinden
Eupen-Kelmis-Lontzen-Raeren, die für die gesamte Polizeizone Weser-Göhl eine Reihe von
Themen mit Bezug auf die öffentliche Ordnung, Sicherheit, Sauberkeit und Gesundheit regelt.
In der Anwendung hat sich herausgestellt, dass die Bestimmungen bezüglich des Auslichtens
der Anpflanzungen auf Eigentum längs des öffentlichen Straßen- und Wegenetzes (Titel 2,
Kap. V) stellenweise unterschiedlich verstanden werden und so immer wieder Anlass zu
Diskussionen und Streitfällen geben. Aus diesem Grund haben die vier Gemeinden
einvernehmlich beschlossen, die betreffenden Artikel 33 und 34 zu überarbeiten. Diese
Gelegenheit wurde genutzt, um einige Neuerungen einzubringen, insbesondere was die
Anpflanzungen und Bäume auf der Fluchtlinie des öffentlichen Eigentums betrifft.
In seiner Märzsitzung hat der Raerener Gemeinderat den folgenden Wortlaut gutgeheißen, der
ab dem 01.06.2015 in Kraft treten wird:
Artikel 33 - Pflege
33.1 Jeder Anlieger, der Eigentümer, Mieter oder Bewirtschafter des betreffenden Geländes ist,
muss dafür sorgen, dass Hecken und Anpflanzungen, durch die das Eigentum und die
öffentliche Straße begrenzt werden oder die über die Grundstücksgrenze auf das öffentliche
Eigentum hinausragen, während des ganzen Jahres gemäß den Anweisungen des
vorliegenden Kapitels ausreichend ausgelichtet und beschnitten werden.
33.2 Jegliche Hecken und Anpflanzungen längs des Straßen- und Wegenetzes müssen
mindestens einmal pro Jahr vor dem 1. November fachgerecht beschnitten werden, so dass ein
gepflegtes Erscheinungsbild und ein ungehindertes Passieren der Straßen und Wege
gewährleistet ist. In jedem Fall ist ein nachhaltiger Schnitt durchzuführen. Unbeschadet der
Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist besonders in den Monaten März bis Ende August
darauf zu achten, dass das Brutverhalten der Vögel innerhalb dieser Anpflanzungen nicht
gestört wird.
33.3 Hecken und Anpflanzungen müssen immer dann beschnitten werden, wenn außerhalb
der Monate März bis Ende August das gepflegte Erscheinungsbild, und, ganzjährig, der
sichere und ungehinderte Verkehr auf öffentlicher Straße und gleichgestellten Örtlichkeiten
sowie die Einhaltung der in Artikel 33bis und 33ter genannten Bestimmungen nicht mehr
gewährleistet sind.
33.4 Die geschnittenen Äste der Hecken und Anpflanzungen entlang der öffentlichen Straße
zur Begrenzung der Wiesen und Gelände außerhalb der geschlossenen Ortschaft müssen
binnen 8 Tagen aufgehoben und weggeräumt werden. Eine Ausnahme besteht an den
grasbewachsenen Seitenstreifen der Wegstrecken, die nicht als „Späte Mahd“ ausgewiesen
sind, wenn die Äste in Teile von weniger als 1 cm x 2,5 cm zerkleinert werden.
Begeh- und/oder befahrbare Teile der öffentlichen Straße sowie Gräben sind stets unverzüglich
von Ästen und Schnittabfällen zu befreien und zu säubern.
33.5 Die geschnittenen Äste der Hecken und Anpflanzungen entlang der öffentlichen Straße
zur Begrenzung bebauter Parzellen sowie der Wiesen und Gelände in geschlossenen
Ortschaften müssen unverzüglich aufgehoben und weggeräumt werden.
www.raeren .be
53
POLIZEI UND SICHERHEIT
Straßen, Rad- und Gehwege sowie Gräben sind stets unverzüglich von den Schnittrückständen
zu säubern.
33.6 Böschungen und grasbewachsene Seitenstreifen entlang der öffentlichen Straße müssen
aus Gründen der öffentlichen Sicherheit über eine Breite von 50 cm unterhalten werden,
gemessen ab dem Außenrand der Verkehrswege; ausgenommen sind die vom jeweiligen
Stadt- bzw. Gemeinderat als „Späte Mahd“-Zone ausgewiesenen Wegstrecken.
33.7 Der Eigentümer eines Grundstücks, das an öffentliches Eigentum grenzt, ist verpflichtet,
jegliche Anpflanzungen und Bäume, welche auf der Fluchtlinie des öffentlichen Eigentums
gepflanzt wurden, unter Berücksichtigung der Anfrage und Erteilung aller erforderlichen
Genehmigungen zu unterhalten und für die Kosten des Unterhalts aufzukommen.
Artikel 33bis - Pflanzabstände
Hecken und Anpflanzungen entlang der öffentlichen Straße dürfen die Grenze des öffentlichen
Eigentums nicht um mehr als 20 cm überschreiten, gemessen senkrecht zum Fuß der Hecke.
In keinem Fall dürfen die Hecken und Anpflanzungen auf die begeh- und/oder befahrbaren
Teile der öffentlichen Straße hinausragen.
Artikel 33ter - Heckenhöhe und -breite entlang der öffentlichen Straße
33ter.1 Jeder Anlieger, der Eigentümer, Mieter oder Bewirtschafter des betreffenden Geländes
und somit der anliegenden Hecken und Anpflanzungen ist, hat dafür Sorge zu tragen, dass
durch deren Beschneiden dauerhaft verhindert wird, dass Äste und Laub:
- in einer Höhe von weniger als 4,5 m vom Boden auf befahrbare Teile der öffentlichen Straße
hinausragen;
- in einer Höhe von weniger als 3 m vom Boden auf nicht befahrbare Teile oder Teile der
öffentlichen Straße, welche Fußgängern, Radfahrern und Reitern vorbehalten sind,
hinausragen;
- die Sichtbarkeit von Straßenbeschilderungen, Wegweisern, Hydranten u.ä. oder die Wirkung
der Straßenbeleuchtung beeinträchtigen
- vorhandene öffentliche Einrichtungen beschädigen
Die Höhe der Hecken kann durch übergeordnete oder anderweitige ortsspezifische
Vorschriften begrenzt werden.
33ter.2 Vorbehaltlich einer durch das Gemeindekollegium erteilten Genehmigung bilden sowohl
Hecken mit ortstypischem und/oder schützenswertem Charakter als auch Hohlgassen,
Hohlwege und Wege, die nur von Wanderern benutzt werden können, eine Ausnahme. Das
Gemeindekollegium ist in diesem Fall ermächtigt, Auflagen vorzusehen.
Artikel 34: Verkehrssicherheit
Unbeschadet der vorangegangenen Bestimmungen gilt allgemein, dass Hecken und
Anpflanzungen entlang der öffentlichen Straße, sei es durch ihren Standort oder ihren Wuchs,
keinesfalls die Verkehrssicherheit auf der öffentlichen Straße, insbesondere in Kurven und an
Kreuzungen, gefährden bzw. ein Hindernis für die Nutzung der öffentlichen Straße darstellen
dürfen. Es liegt im Ermessen der Polizeidienste und der lokalen Behörden, eine
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit festzustellen.
Béatrice Peters
 Hypothekendarlehen
mit dem besten
Festzinssatz bis 110 %
 Reduzierte Notarkosten
 Termine auch abends
bei Ihnen
L. Kuckartz
Rue des Arsilliers, 26
Tél. : 080/33 06 25
GSM : 0477/24 13 80
Fax : 080/33 06 56
[email protected]
www.eigenheimkredit.be
Elektro
Wilfried Hick
PGmbH
• ELEKTROANLAGEN
FÜR PRIVAT UND GEWERBE
• VERKAUF VON
ELEKTROMATERIAL
Am Plei 17
4730 RAEREN
Tel.: 087 85 21 28
Fax 087 85 22 57
E-mail: [email protected]
auf Maß
Möbel & Küchen
ungen
Geschäftseinricht
n
Treppen & Türe
ter
Holz- & PVC Fens
www.raeren .be
www.nicolaes.be
54
55
www.hoenders.be
Wir empfehlen uns für:
NEUBAUTEN, UMBAUTEN, ANBAUTEN,
KLEINE REPARATURARBEITEN,…
Wir beschäftigen ausschließlich ausgebildete Fachleute.
Aachen Raeren
Grenze
Aire de repos de
Lichtenbusch,
Autoroute E40 n°4
4731 Eynatten - Belgique
Tél.: +32 (0)87 85 11 00
Fax : +32 (0)87 85 11 99
[email protected]
ibisbudget.com
accorhotels.com
Réalisation : sprl REGIFO Edition, Fosses-la-Ville, tél. 071 74 01 37, fax 071 71 15 76, [email protected] - www.regifo.be
fon: +32 (0) 87 - 85 18 90
handy: +32 (0) 477 - 61 47 11