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Amtliche Anzeigen 9. Mai 2014 x Nr. 19 Kreis Chur Kreiswahlen vom 18. Mai 2014 Wir bitten Sie, die entsprechenden Informationen unter Stadtkanzlei Chur «Volksabstimmungen und Wahlen vom 18. Mai 2014» in dieser Ausgabe des «Amtsblatts» zu beachten. Stadtkanzlei Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 Am Sonntag, 18. Mai 2014, finden folgende Volksabstimmungen und Wahlen statt: Eidgenössische Vorlagen – Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» – Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» – Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne» (Mindestlohn-Initiative) – Bundesgesetz über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen Kantonale Vorlage – Wahl der Regierung Kreiswahlen 2014 – 20 Abgeordnete in den Grossen Rat – 10 Grossrats-Stellvertreter oder Stellvertreterinnen Städtische Vorlage – Initiative «Tempo 30 in ganz Chur» Die Urnen werden aufgestellt: Rathaus Poststrasse 33 Samstag, 17. Mai 10–12 Uhr Sonntag, 18. Mai 9–11 Uhr Daleu (Schulhaus) Scalettastrasse 47 Samstag, 17. Mai Sonntag, 18. Mai 10–12 Uhr 9–11 Uhr Stimmzettel und der Stimmrechtsausweis werden den Stimmberechtigten zugestellt. Ersatz für nicht zugestellte oder verloren gegangene Un- Von der hintersten Ecke im «Sand» sieht Chur fast noch so aus wie ein kleines mittelalterliches Städtchen. Foto W. Schmid terlagen kann im Stadthaus während der Bürozeiten bei den Einwohnerdiensten, Masanserstrasse 2 (im 1. OG), bezogen werden. Am Abstimmungswochenende können fehlende Unterlagen im Rathaus während der Urnenzeiten angefordert werden. Die Stimmzettel müssen mit der Rückseite nach oben zur Stempelung vorgewiesen werden. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Stimmregister werden fünf Tage vor dem Abstimmungstag geschlossen. Stellvertretung ist nicht gestattet. Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn – der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt oder nicht unterschrieben ist; – das Zustellkuvert nicht in die nachfolgend aufgeführten, speziell gekennzeichneten Briefkasten der Stadtverwaltung Chur eingeworfen worden ist oder verspätet eintrifft; – das Zustellkuvert nicht verschlossen ist; – im Zustellkuvert mehr Stimmzettelkuverts als Stimmrechtsausweise liegen; – das Zustellkuvert oder das Stimmzettelkuvert für die Abstimmung mehrere Stimmzettel unterschiedlichen Inhalts, aber nur einen Stimmrechtsausweis, enthält; lauten sie gleich, ist einer von ihnen gültig. – sie bei der Stellvertretung Invalider nicht durch die bevollmächtigte Vertrauensperson vorgenommen wurde. Letzte Leerung der Briefkästen – Letzte Leerung des Postfaches erfolgt am Samstag vor dem Abstimmungssonntag um 12 Uhr – Letzte Leerung der speziell gekennzeichneten Briefkasten beim Rathaus (Poststrasse 33 und Reichsgasse 60) sowie beim Stadthaus (Masanserstrasse 2) erfolgt am Abstimmungssonntag um 11 Uhr. Dienstleistung für lesebehinderte Bürger/innen Für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Bürger/innen bietet die Stadt Chur ihre Abstimmungsunterlagen kostenlos als Hörzeitschrift an. Diese wird in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte (SBS) im international anerkannten Daisy-Format produziert und auf einer CD verschickt. Bücher und Zeitschriften im Daisy-Format können auf speziellen Daisy-Playern, aber auch am PC oder auf allen MP3-fähigen CD-Playern und DVD-Playern abgespielt werden. Wenn Sie blind, sehbehindert oder lesebehindert sind und Ihre Abstimmungsunterlagen in Zukunft als Daisy-Hörzeitschrift erhalten möchten, können Sie diese direkt bei der SBS abonnieren. Bitte melden Sie sich unter medienverlag@ sbszh.ch oder Telefon 043 333 32 32. Die e-Verwaltung der Stadt Chur. 24 Stunden am Tag für Sie geöffnet. Amtsblatt Stadt Chur Inkraftsetzung Teilrevision Gesetz und Verordnung über die Jugendförderung 1. Die Teilrevision des Gesetzes über die Jugendförderung in der Stadt Chur (RB 361), vom Gemeinderat beschlossen am 6. März 2014, wird rückwirkend auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. 2. Die Teilrevision der Verordnung über die Jugendförderung in der Stadt Chur (RB 362), vom Gemeinderat beschlossen am 6. März 2014, wird ebenfalls rückwirkend auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. 3. Gegen diese rechtssetzenden Erlasse kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat ein Rechtsbegehren, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten. Einwohnerdienste Betriebs-/Unternehmensregister Im kantonalen Gesetz über die Einwohnerregister (Art. 16) und in der Verordnung über das Niederlassungs- und Aufenthaltswesen der Stadt Chur (Art. 3) sind die allgemein gültigen Gegebenheiten festgehalten, wonach die Eröffnung, Namensänderung und Aufgabe eines nach kaufmännischer Art geführten Gewerbs bei der Gemeinde zu melden ist. Diese Regelung gilt für natürliche als auch juristische Personen wie: – Einzelfirmen und Einfache Gesellschaften – Kollektiv- und Kommanditgesellschaften – Aktiengesellschaften – Gesellschaften mit beschränkter Haftung – Öffentlich-rechtliche Körperschaften – Genossenschaften – Vereine und Stiftungen – Zweigniederlassungen und Filialen Meldevorschrift und Fristen Zuzüge, Neugründungen, Namens- und Rechtsformänderungen wie auch Wegzüge oder Geschäftsauflösungen sind den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen ab Ereignisdatum zu melden. Die Meldung beinhaltet nebst der Adresse auch Angaben über die Räumlichkeiten, welche für die Führung des Betriebes benötigt werden. Für die anmeldepflichtigen Angaben wie Firmenname, Sitz usw. ist bei eintragungspflichtigen Gewerben der Handelsregisterauszug massgebend. Untermieter und Logisnehmer in Geschäftsräumlichkeiten sind ebenfalls meldepflichtig. Nötige Unterlagen Inhaber einer Einzelfirma, Einfache Gesellschaf- 9. Mai 2014 ten oder Kollektivgesellschaften, deren Wohnsitz nicht am Ort ihres Gewerbs ist, haben bei den Einwohnerdiensten der Stadt Chur eine aktuelle Wohnsitzbestätigung zu hinterlegen. Diese Bestätigung kann bei der Wohn- resp. Niederlassungsgemeinde angefordert werden. Anmeldung Betriebe können mittels Onlineformular unter www.chur.ch, (Suchbegriff: Anmeldung Betriebe) für die Aufnahme ins Betriebsregister der Stadt bekannt gegeben werden oder Sie wenden sich telefonisch unter Tel. 081 254 41 56 an die Einwohnerdienste. Gebühren Die Registrierung ist kostenpflichtig, es wird eine Gebühr von Fr. 20.– erhoben. Meldepflichtige Mutationen (Verlegung des Betriebsdomizils) sowie die Abmeldung eines Betriebs sind kostenlos. Bescheinigung Die Registrierung oder Änderung des Eintrags wird mittels einer Geschäftsniederlassungsbescheinigung bestätigt. Einwohnerdienste der Stadt Chur Stadthaus, Masanserstrasse 2, 1. Stock Sportanlagen Obere Au Eröffnung Freibad Freibad Obere Au Freibad Sand 8. Mai 2014 29. Mai 2014 Stadtpolizei Hundehaltung/Flurordnung (Auszug aus dem Polizeigesetz der Stadt Chur) Art. 23 1. Es ist untersagt, Hunde in Schwimmanlagen, Kirchen, Friedhöfe, Konzertsäle, Theater und Kinos mitzunehmen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Führ- und Assistenzhunde. 2. In städtischen Verwaltungsgebäuden, auf Schulhaus- und Kindergartenarealen, Kinderspielplätzen, Sportanlagen, Gastwirtschaftsbetrieben, in öffentlichen Parkanlagen sowie in Wildruhezonen sind Hunde an der Leine zu führen. 3. Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht laufengelassen werden. 4. Hundehaltende und Hundeführende haben dafür zu sorgen, dass der Kot ihrer Hunde auf öffentlichem und privatem Grund Dritter unverzüglich beseitigt wird. Art. 30 1. Vom 15. März bis 15. November ist das Betreten von fremdem Wiesland verboten. Das Betreten von fremdem Kultur- und Ackerland ist während des ganzen Jahres verboten. Diese 7 Notfalldienste • Sanitätsnotruf 144 Krankenwagen/Rettungswagen, Tel. 144 • Ärztlicher Notfalldienst der Stadt Chur. Sofern der Hausarzt oder Arzt eigener Wahl nicht erreichbar ist, kann der Notfallarzt täglich unter Tel. 081 252 36 36 erreicht werden. • Apotheken in der Stadt Chur Amavita-Apotheke Tel. 058 851 32 44 Bahnhofpassage *Mo–Sa 7.00–20.00, Sonn-und Feiertage 8.00–18.00 Amavita-Apotheke Landi Tel. 058 851 32 51 Grabenstrasse 15 *Mo 9.00–18.30, Di-Fr 8.00–18.30, Sa 8.00–16.00 Apollo-Apotheke Tel. 081 284 15 24 Badusstrasse 10 *Mo–Fr 8.00–12.00, 13.30–18.30, Sa 8.00–12.00, 13.30–16.00 Apotheke Dr. Villa Tel. 081 253 41 41 Gürtelstrasse 10 *Mo–Do 8.00–18.30, Fr 8.00–20.00, Sa 8.00–17.00 Coop Vitality Apotheke Tel. 081 252 11 83 Raschärenstrasse 35 *Mo–Do 9.00–19.00, Fr 9.00–20.00, Sa 8.00–18.00 Fortuna-Apotheke Tel. 081 284 20 22 Tittwiesenstrasse 55 *Mo–Fr 8.00–12.00, 13.30–18.30, Sa 8.00–16.00 Giacometti-Apotheke Tel. 081 284 18 18 Giacomettistrasse 32 *Mo–Fr 8.00–12.00, 14.00–18.30, Sa 8.00–16.00 Grischuna-Apotheke Tel. 081 252 80 80 Postplatz *Mo–Fr 8.00–18.30, Sa 8.00–17.00 Lacuna-Apotheke Tel. 081 284 55 05 Belmontstrasse 1 *Mo–Fr 8.00–12.00, 13.30–18.30, Sa 8.00–12.00, 13.00–16.00 Löwen-Apotheke Tel. 081 252 11 36 Reichsgasse 69 *Mo–Fr 9.00–12.00, 13.45–18.00, Sa geschlossen Montalin-Apotheke Tel. 081 284 35 55 Ringstrasse 88 *Mo–Fr 8.00–12.00, 13.30–18.30, Sa 8.00–17.00 Raetus-Apotheke Tel. 081 250 15 15 Bahnhofstrasse 14 *Mo–Fr 7.30–20.00, Sa 7.30–18.00 St.-Martins-Apotheke Tel. 081 252 14 94 Obere Gasse 10 *Mo–Fr 8.00–12.00, 13.30–18.30, Sa 8.00–12.00, 13.30–16.00 Steinbock-Apotheke Tel. 081 252 26 80 Quaderstrasse 16 *Mo–Fr 8.00–12.15, 13.15–18.30, Sa 8.00–16.00 *Ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten kann die Notfallapotheke über Tel.-Nr.144 erfragt werden. Diensttaxe Fr. 15.–, Nachtdiensttaxe ab 21.00 Uhr Fr. 35.–, bei ärztlichen Rezepten Notfallpauschalen LOA. • Psychiatrischen Dienste Graubünden 24-Stunden am Tag erreichbar. Tel. 058 225 25 25 • Zahnärztlicher Notfalldienst Für dringende Fälle und wenn der Zahnarzt eigener Wahl nicht erreichbar ist, besteht ein zahnärztlicher Notfalldienst. Die Telefonnummer des diensttuenden Zahnarztes kann über Tel.-Nr. 144 erfragt werden. • Bestattungsamt Chur Tel. 081 254 47 66 Stadthaus, Masanserstrasse 2 Mo–Fr 8.30–11.30, 13.30–17.00 Wochenende und Feiertage: Tel. 081 254 47 66 Amtsblatt Stadt Chur Einschränkungen gelten auch für mitgeführte Haustiere, insbesondere Hunde. 2. Vorbehalten bleibt die zulässige vorübergehende Beanspruchung fremden Bodens nach den Bestimmungen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts. Umweltschutzbestimmungen (Auszug aus dem Polizeigesetz der Stadt Chur) Art. 32 Allgemeine Ruhezeiten 1 Die Nachtruhe dauert von 22.00 bis 7.00 Uhr. Während der Sommerzeit jeweils freitags und samstags bzw. an Vorabenden von öffentlichen Ruhetagen dauert die Nachtruhe von 23.00 bis 7.00 Uhr. Während dieser Zeiten ist die Ruhe oder den Schlaf störender Lärm zu unterlassen. 2 An den öffentlichen Ruhetagen sowie werktags von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis zu Beginn der Nachtruhe ist dem erhöhten Ruhebedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen. 3 In den übrigen Zeiten sind alle übermässigen Störungen zu unterlassen, die durch zumutbare Vorkehrungen oder rücksichtsvolles Verhalten vermieden werden können. Lärmende Arbeiten sind nach Möglichkeit in geschlossene Räume zu verlegen. 4 Für Gastwirtschaftsbetriebe gelten die Bestimmungen der Gastwirtschaftsgesetzgebung. Art. 33 Lärm durch menschliches Verhalten, akustische Geräte 1 Störendes Singen, Musizieren, Diskutieren sowie Gejohle und dergleichen, der Gebrauch von Tonwiedergabegeräten, Megafonen, Sirenen und ähnlichen Geräten im Freien sind während der Nachtruhe verboten. Während der übrigen Zeiten dürfen Dritte durch solches Verhalten nicht in unzumutbarer Weise belästigt werden. 2 Tätigkeiten gemäss Abs. 1 im Innern von Gebäuden dürfen Dritte nicht in unzumutbarer Weise belästigen; insbesondere während der Ruhezeiten gemäss Art. 32 Abs. 1 uns 2 sind Türen und Fenster geschlossen zu halten. 3 Rasenmähen und dergleichen ist nur werktags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 20.00 Uhr erlaubt. 4 Vorschriften für Sport-, Schul- und Badeanlagen sowie ähnlichen Einrichtungen bleiben vorbehalten. Bedingungen und Auflagen für Gastwirtschaftsbetriebe im Zusammenhang mit der Fussball-Weltmeisterschaft 2014 – In den Aussenwirtschaften dürfen TV-Geräte mit Ton bis zum Spielende betrieben werden. – Zusätzliche Boxen (Lautsprecher) sind nicht erlaubt. – Das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit Werbung/Sponsoren und den Übertragungsrechten, sowie das Einholen von Lizenzen lie- 9 9. Mai 2014 gen in der Verantwortung des Bewilligungsinhabers bzw. des Betreibers. – Gemäss Art. 15 des kantonalen Gesundheitsgesetzes ist das Rauchen in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen verboten, soweit es nicht in entsprechend gekennzeichneten separaten Nebenräumen für Raucher (Fumoirs) erfolgt. In einem Zelt darf nur geraucht werden, wenn zwei Flächen vollständig offen sind. In einem geschlossenen Zelt darf nur geraucht werden, wenn dieses als Nebenraum zu einem Hauptzelt betrieben wird. Der Nebenraum darf diesfalls maximal einen Drittel der Fläche des Hauptzeltes aufweisen. Übersicht der Spiele: Bezeich- Anzahl Spielbeginn nung A 24 Spiele 18 Uhr A 11 Spiele 21 Uhr B 18 Spiele 22 Uhr C 10 Spiele 24 Uhr D 1 Spiel 3 Uhr Spielende ca. 20 Uhr ca. 23 Uhr ca. 24 Uhr ca. 2 Uhr ca. 5 Uhr Durch den Stadtrat bewilligte Öffnungszeiten gem. Stadtratsbeschluss vom 10. Dezember 2013 (SRB.2013.759); publiziert im «Amtsblatt der Stadt Chur» vom 10. Januar 2014 1. Anlässlich der Fussball-WM 2014 in Brasilien, vom Donnerstag, 12. Juni 2014, bis Sonntag, 13. Juli 2014 (Ausnahme Ziffer 3), wird bei den A- und B-Spielen die Polizeistunde auf dem ganzen Stadtgebiet in den Gastwirtschaften und den Aussenwirtschaften jeweils bis max. 30 Minuten nach Spielende verlängert, sofern diese nach der gesetzlichen bzw. dauernd länger bewilligten Öffnungszeit enden. 2. Anlässlich der Fussball-WM 2014 in Brasilien, vom Donnerstag, 12. Juni 2014, bis Sonntag, 13. Juli 2014 (Ausnahme Ziffer 3), wird bei den C-Spielen die Polizeistunde auf dem ganzen Stadtgebiet in den Gastwirtschaften jeweils bis max. 30 Minuten nach Spielende verlängert, sofern diese nach der gesetzlichen bzw. dauernd länger bewilligten Öffnungszeit enden. 3. Am Samstag, 14. Juni, auf Sonntag, 15. Juni 2014 (Spiel D: Spielbeginn am Sonntagmorgen, 15. Juni 2014 um 3.00 Uhr), wird in den Gastwirtschaften eine allgemeine Freinacht auf dem ganzen Stadtgebiet bewilligt. 3. Nach dieser Frist werden die vorschriftswidrigen Fahrräder von der Polizei entschädigungslos eingesammelt. Zudem haben die verantwortlichen Personen mit einer Anzeige und Kosten zu rechnen. Anbringen von Plakaten und Anzeigen Wir machen Vereine und Organisationen darauf aufmerksam, dass das Anschlagen von Plakaten und Anzeigen auf öffentlichem Grund untersagt ist. Der Stadtrat hat mit einer dafür spezialisierten Firma einen Vertrag für das Plakatierungswesen auf Stadtgebiet abgeschlossen. Wer für eigene Anlässe mit Plakaten oder Anzeigen werben will, hat sich mit der Allgemeinen Plakatgesellschaft, Ringstrasse 35B, in Verbindung zu setzen. Diese Gesellschaft stellt Vereinen und Organisationen gratis Werbeflächen zur Verfügung und ist auch für den Aushang besorgt. Die Stadtpolizei ist beauftragt, widerrechtlich angebrachte Plakate und Anzeigen zu entfernen und den Aufwand in Rechnung zu stellen. Gastwirtschaftsbewilligungen (Auszug aus dem Gastwirtschaftsgesetz für den Kanton Graubünden) Art. 3 Bewilligungspflicht 1 Eine Bewilligung ist erforderlich für a) die Abgabe von Speisen oder Getränken zum Konsum an Ort und Stelle; b) das Überlassen von Örtlichkeiten zum Konsum von mitgebrachten oder angelieferten Speisen oder Getränken; c) die Durchführung von Veranstaltungen, an denen mitgebrachte oder angelieferte Speisen oder Getränke konsumiert werden. 2 Die Abgabe von Speisen oder Getränken im privaten geschlossenen Bereich ist bewilligungspflichtig, soweit sie gewerbsmässig erfolgt. Art. 4 Zuständigkeit Die Gemeinden sind für die Erteilung und den Entzug der Bewilligung zuständig. Anzeige Aufforderung zur Entfernung von Fahrrädern 1. Auf öffentlichem Grund, insbesondere auf den öffentlichen Veloparkplätzen, werden immer wieder defekte und teils verrostete Fahrräder abgestellt. Diese entsprechen nicht den Strassenverkehrsvorschriften, da sie nicht betriebssicher sind. 2. Die Besitzer solcher Fahrräder werden aufgefordert, diese bis spätestens 30. Mai 2014 vom öffentlichen Grund zu entfernen. 14 8.5.20 1 ratsGross len w ah In den Grossen Rat. Claudia Bundi «Gute Schulen und ein attraktives Sportangebot sind die Grundlagen für unsere Jugend.» Neu für Chur www.fdp-chur.ch Amtsblatt Stadt Chur Art. 5 Bewilligungsobjekt, -subjekt, -voraussetzungen 1 2) Die Bewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb oder Anlass und wird einer handlungsfähigen Person erteilt, die für den Betrieb oder Anlass verantwortlich ist und Gewähr für eine polizeilich klaglose und einwandfreie Führung des Betriebs oder Anlasses bietet. 2 3) Diese Gewähr bietet in der Regel nicht, wer a) in den letzten fünf Jahren wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen Vorschriften der kantonalen oder kommunalen Gastwirtschaftsgesetzgebung oder der eidgenössischen oder kantonalen Lebensmittelgesetzgebung verstossen hat; b) im Strafregister in den letzten fünf Jahren mehrere Verurteilungen aufweist, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Gastgewerbs oder des Kleinhandels mit gebrannten Wassern stehen; c) vor weniger als fünf Jahren eine Freiheitsstrafe von mehr als 18 Monaten verbüsst hat. 3 4) Zur Führung eines Betriebs hat die verantwortliche Person ihrem Gesuch einen aktuellen Auszug aus dem Strafregister und einen Nachweis, dass sie in den letzten fünf Jahren nicht wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen die eidgenössische oder kantonale Lebensmittelgesetzgebung verstossen hat, beizulegen. 4 1) Wer ein Gesuch stellt, hat unterschriftlich zu bestätigen, von den einschlägigen Bestimmungen Kenntnis genommen zu haben. Gemäss Art. 5 Gastwirtschaftsgesetz für die Stadt Chur müssen schriftliche Gesuche zur Erteilung einer Gastwirtschaftsbewilligung mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Eröffnung oder Übernahme eine Betriebes auf dem amtlichen Formular bei der Stadtpolizei eingereicht werden. Hochbauamt Bauausschreibungen Öffentliche Auflage: 9.–28. Mai 2014 Öffentlich-rechtliche Einsprachen sind bis 28. Mai 2014 schriftlich und begründet an das Hochbauamt einzureichen. Bauherrschaft Bauobjekt Franca und Vincenzo Cangemi-Capelli, Chur Bondastrasse Kataster Nr. 5539 Neubau Wohnhaus, Autounterstand und Sitzplatzüberdachung mit Heckenentfernungsgesuch Ladina Barblan, Chur Vertreter: Jürg Mani und Konrad Erhard dipl. Arch. ETH/SIA, Chur Rätusstrasse 5 Kataster Nr. 1725 Neubau Einfamilienhaus mit Parkplatz 9. Mai 2014 Thomas Coray, Chur Loëstrasse 42 Kataster Nr. 3321 Innere Umbauten mit Fassadenänderungen, Ausbau Dachgeschoss, wärmetechnische Dachsanierung sowie Einbau Dachflächenfenster und Dachterrasse Andrea und Anna Maria GiovanoliSchocher, Chur Austrasse 85 Kataster Nr. 6573 Anbau Wintergarten auf der Südwestseite Marco Neukom, Chur Cadonaustrasse 109 Kataster Nr. 7633 Anbau Sitzplatzüberdachung auf der Westseite Kirchen Evangelische Kirchgemeinde Chur Weitere Informationen finden http://www.chur-reformiert.ch. Sie unter Sonntag, 11. Mai Martinskirche 10.00 Uhr Familiengottesdienst mit Namensgebung mit der Kirchenkatze und der Kirchenmaus, mit Pfarrer Erich Wyss und Pfarrerin Andrea Witzsch sowie dem Familiengottesdienstteam und den Taufpaten Carmen Dasoli-Peter und Stadtpräsident Urs Marti. Musikalische Mitgestaltung: Rico Punzi, Gitarre, und Stephan Thomas, Orgel. Im Anschluss herzliche Einladung zu einem grossen Fest rund um die Martinskirche mit Grill, Salaten und Dessert und verschiedenen Ständen im Hinblick auf die Diakoniekampagne «Hoffnungsstreifen» und weiteren Attraktionen. Comanderkirche 10.00 Uhr Gottesdienst Pfarrerin Astrid Weinert Taufe von Enea Mattia Starkermann Thema: «Mutterhände»; 1. Petrus 1, 22b Kirche Masans 10:00 Uhr Gottesdienst Pfarrerin Gisella Belleri Taufe von Mauro Jäger und Joana Stocker Thema: «Die Welt bedarf der mütterlichen Frauen»; Mark. 6, 1–6 Kollekte: für Adebar 11 Dienstag, 13. Mai Erlöserkirche 15.00 Uhr ökumenische Kleinkinderandacht Pfarrerin Andrea Witzsch, Pastoralassistent Bruno Kühne und Team «Jona und der Wal», anschliessend Zvieri Donnerstag, 15. Mai Kirchgemeindehaus Comander 6.45 Uhr Frühgebet Martinskirche 12.00 Uhr Das offene Ohr am Mittag Pfarrer Erich Wyss Kathedrale 19.00 Uhr Taizé-Gottesdienst in der Krypta mit der Streichergruppe Ruth Michael Abdankung und Seelsorge Für Abdankungen und Seelsorge vermittelt Ihnen das Bestattungsamt, Telefon 081 254 47 66, die zuständige Pfarrperson – auch übers Wochenende. Tschent – der Churer Sonntagstreff So, 11.5., 10 Uhr, Martinskirche mit der Familienkirche, Grillplausch mit Anschlussprogramm an den Gottesdienst in der Martinskirche mit Namensgebung der Kirchenkatze und der Kirchenmaus. Start der Diakoniekampagne «Hoffnungsstreifen». Fahrdienst – Anmeldung, Tel. 081 252 27 04 Begegnungscafé Di, 13.5., 9 Uhr, Kirchgemeindehaus Comander mit freiwilligen Helferinnen und Helfern Kantorei St. Martin Di, 13.5., 19.45 Uhr, Probelokal Domchor Chur, Hof 13 Kirchenchor Comander Di, 13.5., 20 Uhr, Kirchgemeindehaus Comander Wanderungen für Seniorinnen und Senioren Do, 15.5., 8 Uhr, Mesocco–Soazza–Lostallo mit Besichtigung, Wanderzeit: 3 Std., Treffpunkt: 8 Uhr Postautodeck, San-Bernardino-Linie, Anmeldung: Mi, 14.5., Tel. 076 200 53 44 KiK Infos erhalten Sie unter Tel. 081 252 22 92. Masans Montag, 16.30 bis 17.30 Uhr im Kirchgemeindehaus Masans Rheinquartier Dienstag, 17 bis 18 Uhr im Kirchgemeindehaus Comander Kirchlicher Sozialdienst In der Regel telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag von 8 bis 10 Uhr, Telefon 081 252 27 04. Termin nach Vereinbarung. Amtsblatt Stadt Chur Öffnungszeiten Verwaltung Evangelische Kirchgemeinde Chur Montag, 14 bis 17 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 8.30 bis 11.30 Uhr und 14 bis 17 Uhr, Freitag, 8.30 bis 11.30 Uhr. Evang. Kirchgemeinden Steinbach und Maladers Passugg-Araschgen ist Teil der Pastorationsgemeinschaft Steinbach und Maladers. Sonntag, 11. Mai 17.15 Uhr Gottesdienst in Tschiertschen, Pfr. Martin Domann Mittwoch, 14. Mai 20.00 Uhr Kirchgemeindeversammlung in der Kirche in Passugg-Araschgen Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 15.5.2013 3. Jahresberichte 4. Jahresrechnung 2013 und Revisorenbericht 5. Budget 2015 6. Festsetzung des Steuerfusses 7. Varia Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Kontaktperson: Pfr. Martin Domann, Tel. 081 373 11 81 Katholische Kirchgemeinde Chur Detailliertere Angaben entnehmen Sie bitte dem «Pfarrblatt» sowie auf unserer Homepage www.kathkgchur.ch. DOMPFARREI (Kathedrale) Samstag, 10. Mai 6.30 Uhr hl. Messe 8.00 Uhr Andacht für die Firmlinge (St.-Fidelis-Wallfahrt) 16.00 Uhr Beichtgelegenheit 18.00 Uhr hl. Messe 9. Mai 2014 Sonntag, 11. Mai – Muttertag 7.30 Uhr hl. Messe 8.45 Uhr hl. Messe im tridentinischen Ritus 10.00 Uhr hl. Messe; anschl. Kirchenkaffee 17.30 Uhr Vesper Kollekte: Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind Montag, 12. Mai 6.30 Uhr hl. Messe Dienstag, 13. Mai 9.00 Uhr hl. Messe 12.15 Uhr hl. Messe 16.15 Uhr hl. Messe (Kantengut) Mittwoch, 14. Mai 6.30 Uhr hl. Messe Donnerstag, 15. Mai 6.30 Uhr hl. Messe 8.00 Uhr hl. Messe mit Aussetzung des Allerheiligsten 19.00 Uhr Taizé-Abendgebet Freitag, 16. Mai 6.30 Uhr hl. Messe 19.00 Uhr hl. Messe ERLÖSERPFARREI Samstag, 10. Mai 16.30 Uhr hl. Messe Sonntag, 11. Mai 10.00 Uhr hl. Messe 19.00 Uhr hl. Messe Kollekte: Schweiz. Hilfe für Mutter und Kind Montag, 12. Mai 17.00 Uhr Rosenkranz Dienstag, 13. Mai 15.00 Uhr Kleinkinderandacht – Erlöser 19.00 Uhr hl. Messe Mittwoch, 14. Mai 9.00 Uhr Frauenmesse 16.15 Uhr Gottesdienst im Berner-Park Donnerstag, 15. Mai 9.00 Uhr hl. Messe Freitag, 16. Mai 19.00 Uhr hl. Messe Die e-Verwaltung der Stadt Chur. 24 Stunden am Tag für Sie geöffnet. HEILIGKREUZPFARREI Samstag, 10. Mai 17.45 Uhr Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Dankgottesdienst der Erstkommunikanten Sonntag, 11. Mai 10.30 Uhr hl. Messe (kein Kinderhütedienst) Kollekte: Sozialfonds Frauenbund GR Dienstag, 13. Mai 18.30 Uhr hl. Messe Donnerstag, 15. Mai 9.00 Uhr hl. Messe 17.30 Uhr Rosenkranz Freitag, 16. Mai 15.45 Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum Cadonau 18.30 Uhr Maiandacht KANTONSSPITAL – Haus A, 3. Stock Sonntag, 11. Mai 10.30 Uhr hl. Messe KAPELLE KREUZSPITAL Samstag, 10. Mail 15.00 Uhr hl. Messe PRIESTERSEMINAR ST. LUZI Mittwoch, 14. Mai 20.00 Uhr Eucharistiefeier in der Krypta SOZIALDIENSTE DER KATHOLISCHEN KIRCHGEMEINDE Tittwiesenstrasse 8, Tel. 081 284 24 46 Sprechstunden: Mo–Do, 9–11 Uhr, übrige Zeit nach telefonischer Vereinbarung. Stadtmission Chur, FEG Calandastrasse 38, Tel. 081 353 57 22 Sonntag, 11. Mai 9.30 Uhr Gottesdienst mit Leo Mutzner Kinder- und Teenie-Programm. Übersetzung I/F/E auf Anfrage. Anzeige 18 .5.2 0 14 ratsGross en wahl «Was ist so schön, wie unsre Stadt!» Churer Stadtlied www.fdp-chur.ch Rudolf Kunz bisher Urs Marti bisher Claudia Bundi neu 14 Bruno W. Claus bisher Vera Stifler bisher Dominik Infanger neu Amtsblatt Stadt Chur Verschiedenes Verein Pro audito Chur plus– für Hörbehinderte Wir bieten an: – Hörgeräte-Service: Besuche bei hörbehinderten Betagten und körperlich Behinderten zu Hause oder im Heim. Immer am letzten Montag und Dienstag im Monat: Tel. 079 478 01 34 – Verständigungskurse: besser hören–besser verstehen, Tel. 081 633 12 25 Beginn: Mittwoch, 30. April 2014 – Plauderstamm: Austausch. Letzter Montag des Monats um 14 Uhr im Restaurant «Loe», Chur – Vermietung von Ringleitung, Tel. 079 478 01 34 – Vereinsleben, Tel. 078 853 14 37, [email protected] www.pro-audito.ch/ vereine/graubünden Blaues Kreuz Graubünden – Alkoholberatungsstelle Kostenlose Beratung bei Alkoholproblemen für Menschen jeden Alters Beratung und Information für – Betroffene (übermässiger Alkoholkonsum, Alkoholabhängigkeit) – Angehörige als Einzelpersonen, Familien und Lebensgemeinschaften – Fachpersonen Coaching für – Personalverantwortliche bei risikoreichem Alkoholkonsum von Mitarbeitenden – Alkohol im Alter – Angebot für leitende Personen und Mitarbeitende in Altersheimen Gruppen – Gesprächsgruppe für Frauen mit Alkoholproblemen – Gruppe für Angehörige Hilfe für Eltern mit Alkoholproblemen und ihre Kinder – Kindergruppe Zwärgriisa – Einzelangebote für Kinder und Jugendliche – Elternworkshops - und Beratung Wir unterstehen der Schweigepflicht! Infos und Anmeldung: Blaues Kreuz Beratungsstelle Alexanderstrasse 42 7000 Chur Tel. 081 252 43 37 [email protected] Anwesenheitszeiten: Dienstag bis Freitag www.blaueskreuz.gr.ch 9. Mai 2014 Computeria (Ein Angebot der Seniorenakademie Graubünden) Menschen ab 55 können die Computeria kostenlos benutzen. Unentgeltliche Beratungen bei: – Computerproblemen – Handys und iPhone – Internet und E-Mail – Finanzen und Ruhestand Die Computeria ist jeweils am Mittwochnachmittag von 14–17 Uhr geöffnet. Infos und Anmeldung: Seniorenakademie Graubünden Ringstrasse 90 7004 Chur Tel. 081 250 20 50 [email protected] www.senak.ch Einsendungen «Soziale Angebote» Die mehrseitige Publikation der Sozialen Angebote der Stadt Chur im «Amtsblatt» erscheint viermal jährlich jeweils in den ersten Ausgaben der Monate März, Juni, September und Dezember. Die nächste Beilage wird in der Ausgabe vom Freitag, 6. Juni 2014, publiziert. Wir bitten deshalb die Verantwortlichen der sozialen Institutionen, allfällige Änderungen und Mutationen ihrer Bekanntmachung bis spätestens Montag, 2. Juni 2014, 12 Uhr einzusenden an folgende E-Mail-Adresse: [email protected] Pro Senectute Ältere Menschen und ihre Angehörigen werden kostenlos und diskret beraten bei: – finanziellen Fragen – Wohnfragen und Heimeintritt – Krankheit und Altersdemenz – persönlichen und familiären Fragen – Vermittlung von Dienstleistungen und Hilfsmitteln für das Leben zu Hause Pro Senectute Beratungsstelle Alexanderstrasse 2 7000 Chur Tel. 081 252 44 24 [email protected] www.gr.pro-senectute.ch Wanderprogramm Pro Senectute Chur Für die angebotenen Schneeschuh-Wanderungen sind der Witterung entsprechend gute Wanderbekleidung: Wanderschuhe, Handschuhe, Mütze, Sonnenbrille, Sonnencrème, evt. Stulpen, Sitzunterlage, immer Stöcke erforderlich. * Leichte Wanderung, ** Mittlere Wanderung, *** Anspruchsvolle Wanderung Dienstag, 13. Mai 2014 St. Meinrad–Stöcklichrüz–Lachen*** 15 Abfahrt in Chur: 8.16 Uhr Retour in Chur: 17.26 Uhr Billett: Chur–Pfäffikon, Abzw. Etzelpass, retour Lachen–Chur (kollektiv) Wanderzeit: 41/2 Std., Aufstieg 680 m, Abstieg 919 m Verpflegung: aus dem Rucksack Wanderleitung: Aldo Brändli, Tel. 079 610 34 05 Anmeldung: am Montag von 8–11 Uhr bei der Wanderleitung Procap Grischun (Bündner Behinderten-Verband) Unser Verband bietet Menschen mit einer Behinderung professionelle Beratung in: – Rechtsberatung im Bereich Sozialversicherungen – allgemeine Beratung – Interessenvertretung, Öffentlichkeitsarbeit – Kurse und Freizeitaktivitäten Finanzberatung Mittwoch, 14.5.2014, unentgeltliche Finanzberatung für Menschen mit Behinderung, in Zusammenarbeit mit der Graubündner Kantonalbank. Die Beratung umfasst alle Bereiche um die Einkommens- und Vermögensplanung. Procap Grischun Hartbertstrasse 10, 7000 Chur Tel. 081 253 07 07 [email protected] www.procapgrischun.ch Mitgliederversammlung 2014 Spitex Chur Montag, 26. Mai 2014, 14 Uhr, Argo-Wohnheim, Gartenstrasse 16, 7000 Chur Traktandenliste 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Genehmigung der Traktandenliste 3. Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 5. Juni 2013 4. Jahresbericht 2013 5. Jahresrechnung 2013 6. Revisorenbericht 7. Entlastung des Vorstands 8. Festsetzung des Mitgliederbeitrags 9. Voranschlag 2014 10. Wahlen Wiederwahl: Präsidium und Vorstandsmitglieder und Kontrollstelle Ersatzwahl für Mario Candrian, Revisor Stellvertreter 11. Anträge von Mitgliedern 12. Varia/Mitteilungen Informations- und Beratungsstelle für pflegende Angehörige und Pflegebegleitung Amtsblatt Stadt Chur Wie komme ich als Angehörige zu Informationen, zu Unterstützung, zu Dienstleistungen, wo finde ich was? Wer unterstützt mich als betreuende und pflegende Angehörige? Diese Fragen leiteten das Rote Kreuz Graubünden beim Entwickeln der beiden neuen Angebote. Die Informations- und Beratungsstelle ist eine Anlaufstelle für alle Fragen rund um Pflege/ Betreuung. Pflegebegleiter sind Freiwillige, wel- 9. Mai 2014 che betreuende und pflegende Angehörige auf Wunsch zu Hause besuchen. Sie informieren, begleiten, koordinieren, vernetzen und sind Gesprächspartner. Lassen Sie sich von Renata Basig-Jehli, Pflegefachfrau HF, Supervisorin/Coach ias, das in der Schweiz einzigartige Pilotprojekt vorstellen. Am Schluss der Veranstaltung sind alle Mitglieder herzlich zu einem Zvieri eingeladen. Das Protokoll und der Jahresbericht 2013 werden an der Versammlung nicht vorgelesen. Allfällige Anträge sind bis Montag, 12. Mai 2014, schriftlich an Spitex Chur, Gartenstrasse 2, 7000 Chur, einzureichen. Spitex Chur freut sich, Sie im Argo-Wohnheim an der Mitgliederversammlung 2014 begrüssen zu dürfen. Schon abonniert? Abonnieren Sie das «Amtsblatt der Stadt Chur» für nur Fr. 25.– pro Jahr. Somedia Production Aboservice Kasernenstrasse 1 Postfach 508, CH-7007 Chur Telefon 0844 226 226 [email protected] 16 Amtliche Anzeigen der Gemeinden x x x Churwalden x Felsberg x Haldenstein x Maladers x Trimmis x Tschiertschen-Praden 9 . M a i 2 0 1 4 x Nr. 19 Churwalden Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 Eidgenössische Vorlagen 1. Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin») 2. Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» 3. Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)» 4. Bundesgesetz über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen Kantonale Vorlagen Wahl der Regierung Die Abstimmungsunterlagen sind zugestellt worden. Fehlende Unterlagen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Urne ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Rathaus Churwalden Donnerstag, 15. Mai 2014, 16.30–17 Uhr Freitag, 16. Mai 2014, 16.30–17 Uhr Sonntag, 18. Mai 2014, 9–10 Uhr Stimmberechtigt in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Die Hinweise für die briefliche Stimmabgabe sind dem Stimmausweis zu entnehmen. Die Kuverts können mit der Post eingereicht oder direkt in den Briefkasten beim Rathaus Churwalden eingeworfen werden. Der Stimmausweis ist zu unterschreiben und das Stimmkuvert muss verschlossen sein, ansonsten ist die Stimmabgabe nicht gültig! Einladung zur Gemeindeversammlung Freitag, 9. Mai 2014, 20.15 Uhr im Gemeindesaal Churwalden Traktanden 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 2. Erneuerung Riedwäg; Bau- und Kreditbeschluss Fr. 550 000.– 3. Ausbau Forststrasse Salez; Bau- und Kreditbeschluss Fr. 1 050 000.– 4. Energiegewinnung aus Abwasser; Konzessionserteilung an die Rabiosa Energie 5. Orientierungen 6. Verschiedenes und Umfrage Malix Post Passugg Praden Tschiertschen an Das Stimm- und Wahlrecht steht allen Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürgern zu, welche das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und in der Gemeinde Churwalden wohnhaft sind. Wir laden Sie zu dieser Gemeindeversammlung herzlich ein und hoffen auf zahlreiches Erscheinen. «Bsatzig-Bus» am Abend Tschiertschen ab 16 Uhr Parpan Post an 16.40 Uhr (Halt auf Verlangen an den üblichen Postautohaltestellen) Kinderhort ist organisiert. Bsatzig in Tschiertschen Sonntag, 18. Mai 2014 8 Uhr Besammlung und Frühstück der Amtsinhaber im Restaurant «Edelweiss», Tschiertschen. 9.30 Uhr Treffpunkt beim Café «Engi» in Tschiertschen. Anschliessend Umzug zum Festplatz. Zugsordnung 1. Kreisfähnrich 2. Kreisrat und Funktionäre 3. Musikgesellschaft Alpina Churwalden 4. Gesellschaften Praden/Tschiertschen mit Fahnendelegationen 5. Gesellschaften Parpan, Malix, Churwalden/ Passugg mit Fahnendelegationen Programm auf dem Festplatz Am Vormittag ab ca. 10 Uhr 1. Begrüssung durch den Gemeindepräsidenten Tschiertschen/Praden 2. Vortrag der Musikgesellschaft Alpina Churwalden 3. Ökumenische Feier mit Herrn Pfarrer Martin Domann und Dompfarrer Jan Bernadic sowie der Schule Tschiertschen-Praden und dem Jodelchörli Sardona Flims 4. Amtsbericht des Kreispräsidenten 5. Wahlen: – Wahl in den Grossen Rat (1 Sitz) – Wahl Stellvertretung in den Grossen Rat (1 Sitz) Am Nachmittag ab ca. 13 Uhr Tanz und Unterhaltung mit der Kapelle Oberalp Dazwischen Darbietungen der Musikgesellschaft Alpina Churwalden und des Jodelchörlis Sardona Flims Fahrplan Sonntag, 18. Mai 2014 «Bsatzig-Bus» am Morgen Parpan Post ab 8.45 Uhr Churwalden Post ab 8.50 Uhr ab 8.55 Uhr ab 9.10 Uhr ab 9.20 Uhr ca. 9.30 Uhr Einbau Deckbelag Jochwäg, 2. Etappe Am Montag, 19. Mai 2014, beginnt die Schlub AG mit den Bauarbeiten zum Einbau des Deckbelags am Jochwäg, 2. Etappe. Diese Arbeiten dauern bis Freitag, 23. Mai 2014. Während diesen Arbeiten bleibt der Jochwäg vom Bodahus bis zur Abzweigung Riedwäg für den Verkehr gesperrt. Während dieser Zeit kann der Riedwäg als Umfahrung benützt werden. Für den Einbau des Deckbelags im Bereich der Kreuzung Jochwäg/Riedwäg muss die Kreuzung vollständig gesperrt werden. Die Umfahrung über den Riedwäg kann dadurch nicht benützt werden. Diese Arbeiten werden voraussichtlich am Mittwoch, 21. Mai 2014, durchgeführt und dauern maximal einen Tag. Bei schlechtem Wetter kann sich der Termin um einen Tag verschieben. Wir bitten die Anwohner des Jochwägs an diesem Tag, ihre Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen im Dorf zu parkieren. Bauausschreibungen Auflageort: Bauamt Churwalden, Rathaus, 7075 Churwalden Öffentliche Auflage: 10. Mai 2014–29. Mai 2014 Öffentlich-rechtliche Einsprachen sind bis 29. Mai 2014 schriftlich und begründet an den Gemeindevorstand Churwalden einzureichen. Bauherrschaft: Vertreter: Bauobjekt: Bauherrschaft: Zähner Fässler Caroline, Hirschbühlstrasse 19, 7000 Chur Lustenberger Holzbau GmbH, Hauptstrasse 70, 7074 Malix Restaurant «Rezia»: Erweiterung Terrasse mit Windfang und Anbau Treppe, Parz. Nr. 30995, Hauptstrasse 31, 7074 Malix Glasbau Churwalden AG,Aegartawäg 15, 7075 Churwalden Amtsblatt Stadt Chur Bauobjekt: Einbau Garagentor und Türe, Parz. Nr. 20312, Hauptstrasse 51, 7075 Churwalden Bauherrschaft: Cadieli Renato und Margrit, Cartschinsweg 22, 7074 Malix Neubau Pergola, Parz. Nr. 30483, Cartschinsweg 22, 7074 Malix Bauobjekt: Tag der Baustelle am Polenwäg in Churwalden Geschätzte Bevölkerung der Gemeinde Churwalden Wir haben 2013 das Projekt Abwasser und Wasser Churwalden–Chur gestartet und wollen sie jetzt zu einem Tag der Baustelle einladen. An diesem Morgen können sie vor Ort die Baustelle besichtigen und Informationen aus erster Hand sammeln. Interessant ist auch was alles in diesem Polenwäg vergraben wird und was für Materialien verwendet werden. Gross und Klein finden hier interessante Informationen und Aktivitäten. Tag der Baustelle beim Werkhof in Parzutt, 7075 Churwalden Samstag, 10. Mai 2014, von 9–12 Uhr Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Wasser ist Leben Wir möchten Kontakte schaffen und Gemeinschaft leben. Zu diesem Zweck organisieren wir eine Gemeinschaftsarbeit am Samstag, 10. Mai 2014. Treffpunkt: 9 Uhr beim Werkhof in Malix Unsere Arbeit: Putzen der 17 öffentlichen Malixer Brunnen Arbeitshilfen: Fegbürsten (mit oder ohne Stiel), gute Schuhe Alle, nicht konfessionsgebunden, sind herzlich eingeladen, mit uns diese Arbeiten auszuführen, die Dorfbrunnen kennen zu lernen und die Dorfbewohner zu treffen. Im Anschluss treffen wir uns bei guter Witterung auf dem Begegnungsplatz der Burg Strassberg. Papiersammlung der Schule Parpan Die Papiersammlung vom Mai wird wegen der Schulferien vom ersten auf den zweiten Dienstag verschoben und findet somit am Dienstag, 13.5.2014, statt. Hinweise: Das Altpapier ist sauber und nicht zu schwer zu bündeln. Nicht ins Altpapier gehören: Karton, Ordner, beschichtetes Papier. Bitte keine Säcke oder Schachteln mit Papier füllen. Seniorenwandergruppe Malix Datum: Wanderung: Treffpunkt: Postauto: Dienstag, 20. Mai 2014 Davos Dorf rund um den Davosersee Postauto-Deck 8.05 Uhr Lenzerheide ab 7.23 Uhr 9. Mai 2014 RHB: Chur ab 8.21 Uhr Landquart ab 8.47 Uhr Davos ab 15.25 Uhr Wichtig: Stöcke, gute Schuhe Regenschutz Verpflegung: aus dem Rucksack grillieren Anmelden: bis Samstag, 17. Mai 2014, bei Agatha Caspar, Tel. 018 252 72 02 Gwunderhüsli/Brockenstube Malix Unser Gwunderhüsli ist am Freitag, 9.5.2014, von 9–11 Uhr und am Samstag, 17.5.2014, von 9–11.30 Uhr geöffnet. Evangelische Kirchgemeinde Churwalden Sonntag, 11. Mai 10.30 Uhr Gottesdienst mit Pfr. M. Just 18 Einsprachen sind gemäss Art. 45 KRVO schriftlich, innert 20 Tagen an die Baukommission zu richten. Die Baupläne liegen während der Einsprachefrist auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Felsberg, 9. Mai 2014 Baubewilligungen Die Baukommission hat anlässlich ihrer letzten Sitzung folgende Baugesuche bewilligt: – B. Mühlemann + A. Gredig, Beschattung auf Terrasse, Lösliweg 1, Parzele 293 - Walter Röschmann, Fotovoltaikanlage auf Dach, Vordere Gasse 29, Parzelle 868 – Baugesellschaft Burg, Wohnüberbauung Burg, Burgstrasse 30, Parzelle 681 – Florin Jäger, Ausbau Dachgeschoss und Anpassungen Wohnhaus, Unter Gasse 52, Parzelle 457 Evangelische Kirchgemeinde 0014-Party in Aula Felsberg Malix Am Samstag, 17. Mai 2014, findet von 20–24 Uhr Sonntag, 11. Mai 9.15 Uhr Gottesdienst mit Pfr. M. Ramm Evangelische Kirchgemeinde Parpan Sonntag, 11. Mai 9.15 Uhr Gottesdienst mit Pfr. M. Just Katholische Kirchgemeinde Churwalden-Malix-Parpan Samstag, 10. Mai 18.00 Uhr hl. Messe im Mönchschor, Pfr. Walter Niederberger Freitag, 16. Mai 10.00 Uhr hl. Messe im Lindenhof, Vikar Clau Martin Bieler Felsberg Bauausschreibungen Bauherrschaft: Bauvorhaben: Bauherrschaft: Rudolf Salzgeber, Rheinstrasse 43, 7012 Felsberg Diverse Umbauarbeiten, Luft-/ Wasser-/Wärmepumpe, Rückbau Schwimmbassin, Rheinstrasse 43, Parzelle 956 Fam. C. und K. Reich-Gehring, Vordere Gasse 10, 7012 Felsberg Projektverfasser: Architekturbüro Marco Barandun, Taminserstarasse 71, 7012 Felsberg Bauvorhaben: Projektänderung EFH-Neubau, Sitzplatz-Vergrösserung, Montalinstrasse, Parzelle 1615 in der Aula Felsberg die 0014-Party statt. Jugendliche von Nah und Fern mit den Jahrgängen 1996–2000 sind willkommen. Es wird eine Ausweiskontrolle durchgeführt. Der Eintrittspreis beträgt Fr. 5.–. Als Dresscode gilt: Black, White and Silver DJ Nuts Cuts & DJ Babon (UGR) sorgen für gute Stimmung, es gibt eine Foto-Ecke, einen Wettbewerb und Food & Drinks. Wir freuen uns auf euch und auf eine tolle Party! Schiessdaten Hampfrosa Die bewilligten Schiessdaten 2014 des Jägervereins sind: Jägerverein: Übungsschiessen ab 14. Mai bis 30. August 2014 Jeden Donnerstag, 18–21 Uhr Internes Jagdschiessen Samstag, 16. August 2014, 13–19 Uhr Freundschaftsschiessen Samstag, 25. Oktober 2014, 7–19 Uhr Bürgergemeindeversammlung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Der Bürgerrat lädt Sie herzlich ein zur Bürgerversammlung vom Donnerstag, 22. Mai 2014, um 20 Uhr im Gemeindesaal Traktanden 1. Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 6. Dezember 2013 2. Jahresrechnung 2013 und Revisorenbericht 3. Einbürgerungsgesuche 4. Ankauf von Aktien der Rhiienergie AG 5. Änderung Art. 4 des Reglements über den Verkauf von Bauplätzen 6. Orientierungen 7. Umfrage Die Jahresrechnung 2013 liegt bei der Gemeindekanzlei auf. Amtsblatt Stadt Chur Gemeinschaftszmittag – Senioren ab 60 Jahren Am Donnerstag, 15. Mai 2014, um 12 Uhr ist Gemeinschaftszmittag im Restaurant «Burg». Der Frauenverein Felsberg und die Evang. Kirchgemeinde laden Sie dazu herzlich ein. Anmeldungen nimmt direkt das Restaurant Burg, Tel. 081 252 15 46, bis Mittwochabend entgegen. Wir wünschen ein gemütliches Beisammensein und a Guata. Evangelische Kirchgemeinde Felsberg www.kirchefelsberg.ch «Warum zweifelst du?» Matthäus 19, 31 Gottvertrauen Liebe Felsbergerinnen und Felsberger! Ein Pilger brüstete sich: «Mit nur einem Geldstück in der Tasche habe ich mich auf eine wochenlange Pilgerfahrt begeben. Ich bin durch Wüsten und Wälder gezogen, doch dank meines Gottvertrauens habe ich es nicht ausgeben müssen.» – «Wo war denn dein Gottvertrauen, als du das Geldstück eingesteckt hast?», fragte der Meister. Mit segensreichen Grüssen Fadri Ratti, Pfarrer Muttertag: Gottesdienst mit Abendmahl der Drittklässler Sonntag, 11. Mai, 9.45 Uhr, Kirche Felsberg, Pfr. Fadri Ratti und Katechetin Annalies Cadruvi. Thema: «Suleika, die Prinzessin vom Brot». Überraschungspräsent für alle Mütter. Kollekte: Strassenprojekt Ghana, www.chance-for-children.org Das verlorene Schaf: ökumenische Krabbelkirche Freitag, 9. Mai, 16 Uhr, Kirche Felsberg. Astrid Baffioni, Sara Capeder, Cornelia Mathis, Marion Stalder und Pfr. Fadri Ratti erzählen die Geschichte vom verlorenen Schaf. Eingeladen sind alle Kinder bis 5 Jahre mit Mutter, Vater, Grosi ... Gemeinschaftszmittag für Felsberger Senioren ab 60 Jahre Donnerstag, 15. Mai, 12 Uhr. Der Frauenverein Felsberg und die Evangelische Kirchgemeinde laden dazu herzlich jeden 3. Donnerstag im Monat ein. Anmeldung bis Mittwochabend direkt im Restaurant «Burg», Telefon 081 252 15 46. Informationsabend: Herbstreise nach Frankreich Montag, 19. Mai, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus Felsberg, Schulstrasse 1. Prof. Dr. Georg Schmid und Pfarrer Fadri Ratti begleiten Sie vom 11. bis 20. Oktober auf einer abwechslungsreichen Reise mit Sepp Zumstein Carreisen durch das Burgund und die Auvergne. Der Bündner Jöri Schmid, der heute mit seiner Frau 9. Mai 2014 in der Auvergne lebt, ist national bekannt als Berater für Kirchen, Sekten, Religionen und Autor zahlreicher Bücher. Weitere Informationen unter www.kirchefelsberg.ch. Zu guter Letzt «Was du mir sagst, das vergesse ich; was du mir zeigst, daran erinnere ich mich; was du mich tun lässt, das verstehe ich.» Konfuzius (551–479 v. Chr.) Bauausschreibung Öffentliche Auflage: 9.5.2014 bis 29.5.2014 während der Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei. Einsprachen: öffentlich-rechtliche schriftlich begründet an den Gemeindevorstand Haldenstein Bauherrschaft: Bauvorhaben: Haldenstein Gemeinde Haldenstein Bekanntgabe Genehmigungsbeschluss Ortsplanung Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 29. April 2014 mit Beschluss Nr. 418 in Anwendung von Art. 49 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 29. April 2011 beschlossene Revision der Ortsplanung (Wohnzone 1, Gebiet Halda, gemäss RB vom 13. Dez. 2011, Prot.-Nr. 1109 sistiert) mit folgenden Auflagen genehmigt: – Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1000 – Das Vorranggebiet ist mittels Trockenstandortszone (samt Baugesetzartikel) zu sichern und diese Massnahme mit Bewirtschaftungsverträgen zu koordinieren. – Die Ersatzmassnahmen sind innert 10 Jahren umzusetzen, ansonsten sind die Ersatzmassnahmen monetär abzugelten. Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei auf und können eingesehen werden. Gegen die darin enthaltenen Vorbehalte, Auflagen und Anweisungen kann innert 30 Tagen ab dem Publikationsdatum gestützt auf Art. 102 Abs. 1 KRG und nach Massgabe des kant. Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) beim Verwaltungsgericht Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7001 Chur, Beschwerde erhoben werden. Voranzeige Gemeindeversammlung Die nächste Gemeindeversammlung findet am Freitag, 23. Mai 2014, um 20.15 Uhr in der Turnhalle statt. Traktanden 1. Begrüssung/Protokoll/Wahl Stimmenzähler/Genehmigung Traktanden 2. Genehmigung Jahresbericht des Gemeindevorstands über das Jahr 2013 3. Jahresrechnung 2013 mit Revisionsbericht 4. Wahlen der Mitglieder Gesetzeskommission 5. Baurechtsvertrag Tobler Metallbau AG 6. Umfrage/Varia 19 Franz Kronthaler, Winggel 12, 7023 Haldenstein Zaun, Parz. Nr. 257 Einladung zur ordentlichen Korporationsversammlung Donnerstag, 15. Mai 2014, um 20.15 Uhr im Restaurant «Calanda», Haldenstein Traktanden 1. Begrüssung 2. Protokoll der Versammlung vom 11. Juni 2013 3. Rechnungs- und Revisorenbericht 2013 4. Wegunterhalt 2014 5. Mitteilungen und Umfrage Gemäss Art. 12 der neuen Statuten entscheidet die Mehrheit der stimmenden Mitglieder. Der Vorstand freut sich auf ein vollzähliges Erscheinen. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Haldenstein Sonntag, 11. Mai Gottesdienste in der Region Maladers Der Gemeindevorstand – hat die Jahresrechnung 2013 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 70 106.72 und Nettoinvestitionen von Fr. 390 335.03 zuhanden der Gemeindeversammlung genehmigt – genehmigt einen Nachtragskredit für die Ersatzbeschaffung eines PCs für die Gemeindeverwaltung (Arbeitsplatz Steuern/Steuerkommissär) – behandelt diverse Gesuche, Anfragen usw. im Bau- und Sozialwesen Flohmarkt für Kinder Mittwoch, 21. Mai 2014, ab 13.30 Uhr auf dem Schulhausplatz in Maladers (bei schlechter Witterung in der Turnhalle). Alle Kinder können ihre nicht mehr benötigten Spielsachen, Bücher, Sportgeräte usw. verkaufen. Wir freuen uns auf möglichst viele Verkäufer und Besucher. Weitere Auskünfte bei Manuela Moser oder Jolanda Hassler. Amtsblatt Stadt Chur Evang. Kirchgemeinden Steinbach und Maladers Maladers ist Teil der Pastorationsgemeinschaft Steinbach und Maladers. Sonntag, 11. Mai 19.00 Uhr ökumenischer Gottesdienst in der ref. Kirche Maladers, Renata Bannwart und Pfr. Martin Domann Kontaktperson: Pfr. Martin Domann, Tel. 081 373 11 81 Katholische Kirchgemeinde Maladers Samstag, 10. Mai Kein Gottesdienst. Sonntag, 11. Mai – Muttertag 19.00 Uhr ökumenischer Gottesdienst in der reformierten Kirche mit Pfr. Martin Domann und Renata Bannwart. Kontaktadresse: P. Miksch, Steinbockstrasse 8 7000 Chur Tel. 081 534 50 03, Mobil 079 313 24 68 Trimmis Neubau Waldweg Allamariatobel-Stutz Am Montag, 5. Mai 2014, wird mit dem Neubau des Waldwegs begonnen. Die Bauarbeiten dauern die nächsten zwei Jahre. In diesem Zusammenhang ist der Wanderweg Zarzasch–Mammet gesperrt. Weitere Informationen erteilt das zuständige Revierforstamt (Adolf Hemmi, Tel. 079 681 16 04). Grünabfuhr 2014 Die nächste Grünabfuhr findet Freitag, 9. Mai 2014, statt. Zur Grünabfuhr können kompostierbare Abfälle übergeben werden. Die Grünabfälle sind zusammengebunden (bis 1,50 m) in Gefässen oder in dafür geeigneten Behältern bis spätestens 12.30 Uhr auf den üblichen Kehrichtsammelplätzen bereitzustellen. Kehrichtsäcke dürfen nicht verwendet werden. 9. Mai 2014 Schiesspflichtig sind Armeeangehörige des Jahrgangs 1980 und jüngere. Für die Ausnahmen beachte man das Aufgebotsplakat. Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: – Aufforderungsschreiben zur Erfüllung der Schiesspflicht – persönliche Dienstwaffe – Dienst- und Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis Letzte Munitionsausgabe 45 Minuten vor Schiessende. Die Schiesszeiten sind einzuhalten. Obligatorische Schiessübungen 2014 in Crestis-Says Freitag, 9.5., 18–20 Uhr, Freitag, 27.6., 18–20 Uhr, Donnerstag, 28.8., 18–20 Uhr, 1. obl. Übung 2. obl. Übung 3. obl. Übung Mütter-/Väterberatung Die nächste Mütter-/Väterberatung findet am Donnerstag, 15. Mai 2014, von 14–17 Uhr im Rathaus, Galbutz 2, statt. Am Freitagnachmittag, 16. Mai 2014, nur auf Voranmeldung, Tel. 081 322 39 10. Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 Eidgenössische Volksabstimmung – Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin») – Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» – Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne (Mindeslohn-Initiative)» – Bundesgesetz über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen Kantonale Volksabstimmung – Wahl 5 Mitglieder in die Regierung – Wahl 11 Grossräte/Grossrätinnen – Wahl 10 Grossrats-Stellvertreter/innen Die Urne ist im Rathaus an folgenden Zeiten aufgestellt: Freitag, 16. Mai 14–16 Uhr Sonntag, 18. Mai 9–10 Uhr Bauausschreibung Bauherrschaft: Heeb Robert, Gargällisweg 4, Trimmis Heeb Robert und Eva, Gargällisweg 4, Trimmis Neubau Gartenhaus, Gargällisweg 4, Parz.-Nr. 239 1. Obligatorische Schiessübungen 2014 Schiessstand Crestis-Says Grundeigentümer: Bauvorhaben: Am Freitag, 9. Mai 2014, findet von 18–20 Uhr die 1. obligatorische Schiessübung beim Schiessstand Crestis statt. Öffentliche Auflage bis zum 29. Mai 2014 auf der Gemeindeverwaltung. 21 Einsprachen öffentlich-rechtliche sind während der Auflagefrist bis zum 29. Mai 2014 schriftlich und begründet bei der Baukommission Trimmis einzureichen. Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung 1. Der Gemeindevorstand Trimmis beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkungen einzuführen: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Sig. 2.14) von diesem Verbot ausgenommen sind landund forstwirtschaftliche Fahrten – Trimmis, Schützenhaus Richtung Fürstenalp Parkieren verboten (Sig. 2.50) – Trimmis, Unterführung Wichla bis Parkplatz in den Stöcken Parkieren gestattet (Sig. 4.17) – Trimmis, Parkplatz in den Stöcken, ca. 15 Plätze 2. Die geplanten Verkehrsbeschränkungen wurden vorgängig am 2.5.2014/6.5.2014 von der Kantonspolizei Graubünden gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 SVG und Art. 7 Abs. 1 und 2 EGzSVG genehmigt. 3. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Trimmis eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im «Kantonsamtsblatt» mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht. Mofaschilder 2014 Die neuen Schilder für das Jahr 2014 sind bis zum 31. Mai 2014 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten einzulösen. Für die Einlösung ist der Fahrzeugausweis mitzubringen. Die Gebühr und Haftpflichtversicherung (Die Mobiliar) beträgt Fr. 50.–. Strom- und Wasserzähler Wohnorts- und Logiswechsel Bei Wohnorts- und Logiswechsel sind die Stromzähler per Bezügerwechsel ablesen zu lassen; sofern vorhanden auch die Wasserzähler. Der Ablesetermin ist vom Vermieter und Mieter frühzeitig an die Gemeindeverwaltung unter Telefon 081 354 99 37/33 zu melden. Artikel 48 – Aufhebung des Bezugsverhältnisses Das Bezugsverhältnis kann, sofern nichts anderes vereinbart ist, vom Bezüger jederzeit unter Beachtung einer Frist von mindestens dreier Arbeitstage durch schriftliche oder mündliche Abmeldung beendet werden. Der Bezüger haftet für die Bezahlung der verbrauchten Energie und allfälliger Gebühren bis zur Ablesung am Ende des Bezugsverhältnisses. Amtsblatt Stadt Chur (Achtung, ist nicht gleich Mietverhältnis!) Artikel 49 – Bezügerwechsel Jeder Eigentumswechsel einer Liegenschaft und jeder Wohnungswechsel ist der EVT vom Verkäufer resp. vom Eigentümer rechtzeitig schriftlich zu melden unter Angabe des Zeitpunkts des Wechsels. Ebenso muss der EVT jeder Mieterwechsel gemeldet werden. Diese Meldung ist Sache des wegziehenden und des neuen Bezügers. Kabelfernsehanschlüsse sind an die Grischavision AG, Chur, Tel. 081 650 25 00, zu melden. Dorfmarkt Trimmis Der diesjährige Dorfmarkt findet am Samstag, 13. September 2014, statt. Bade- und Betretverbot auf Caluori-Areal Aufgrund von Gefahren, welche insbesondere beim Baden an Baggerseen lauern, macht der Gemeindevorstand Trimmis die Bevölkerung auf das Bade- und Betretverbot wie folgt aufmerksam: Auf dem gesamten Caluori-Areal, Parzelle Nr. 728, Trimmis, sind jegliches Befahren mit Fahrzeugen aller Art, das Baden sowie das Betreten der gesamten technischen Einrichtungen für Unberechtigte amtlich verboten. Evangelische Kirchgemeinde Trimmis/Says Sonntag, 11. Mai 10.00 Uhr Muttertagsgottesdienst, reformierte Kirche Trimmis. Familiengottesdienst mit Taufe zum 400-Jahr-Jubiläum; Gestaltung mit der Kindifiir; Leitung Pfr. Thomas Gottschall und Team; Kollekte: Therapeion Zizers; Pflanzen eines Bäumchens und Apéro im Anschluss an den Gottesdienst Mittwoch, 14. Mai 20.15 Uhr Kirchenchorprobe, Kirchgemeindehaus Donnerstag, 15. Mai 20.15 Uhr Dunschtigstreff, Kirchgemeindehaus Freitag, 16. Mai 9.15 Uhr ökumenische Kliikinderfiir, reformierte Kirche Trimmis 10.00 Uhr ökumenische Kliikinderfiir, reformierte Kirche Trimmis Katholische Kirchgemeinde Trimmis/Says Freitag, 9. Mai 18.15 Uhr Beichtgelegenheit 19.00 Uhr hl. Messe Samstag, 10. Mai 9.00 Uhr Intensivtag der Firmanden in der Aula 17.00 Uhr Vorabendmesse, gestaltet von den Firmanden 9. Mai 2014 Kollekte: für die Bedürfnisse der Pfarrei Sonntag, 11. Mai – Muttertag 10.00 Uhr ökumenischer Familiengottesdienst in der ref. Kirche gestaltet von der ökumenischen Kindifiir Nach dem Gottesdienst wird ein junges Bäumchen als Symbol für das Festjahr der evangelischen Kirche gepflanzt. 17.00 Uhr hl. Messe für alle Mütter aus unserer Pfarrei Kollekte: für Bedürfnisse der Pfarrei Montag, 12. Mai 18.00 Uhr Rosenkranzgebet Dienstag, 13. Mai – Gedenktag unserer Lieben Frau von Fatima 18.00 Uhr Rosenkranzgebet Mittwoch, 14. Mai 9.00 Uhr hl. Messe (Frauen-/Müttermesse) 18.00 Uhr Rosenkranzgebet Donnerstag, 15. Mai 9.00 Uhr hl. Messe am Marienaltar 18.00 Uhr Maiandacht Freitag, 16. Mai 9.15 Uhr ökumenische Kliikindifiir in der evang. Kirche, anschliessend Kaffee und Sirup im evang. KGH 10.00 Uhr ökumenische Kliikindifiir in der evang. Kirche, anschliessend Kaffee und Sirup im evang. KGH 18.15 Uhr Beichtgelegenheit 19.00 Uhr hl. Messe TschiertschenPraden Bsatzig in Tschiertschen Sonntag, 18. Mai 2014 8 Uhr 9.30 Uhr Besammlung und Frühstück der Amtsinhaber im Restaurant «Edelweiss», Tschiertschen. Treffpunkt beim Café «Engi» in Tschiertschen. Anschliessend Umzug zum Festplatz. Zugsordnung 1. Kreisfähnrich 2. Kreisrat und Funktionäre 3. Musikgesellschaft Alpina Churwalden 4. Gesellschaften Praden/Tschiertschen mit Fahnendelegationen 5. Gesellschaften Parpan, Malix, Churwalden/ Passugg mit Fahnendelegationen Programm auf dem Festplatz Am Vormittag ab ca. 10 Uhr 1. Begrüssung durch den Gemeindepräsidenten Tschiertschen/Praden 2. Vortrag der Musikgesellschaft Alpina Churwalden 22 3. Ökumenische Feier mit Herrn Pfarrer Martin Domann und Dompfarrer Jan Bernadic sowie der Schule Tschiertschen-Praden und dem Jodelchörli Sardona Flims 4. Amtsbericht des Kreispräsidenten 5. Wahlen: – Wahl in den Grossen Rat (1 Sitz) – Wahl Stellvertretung in den Grossen Rat (1 Sitz) Am Nachmittag ab ca. 13 Uhr Tanz und Unterhaltung mit der Kapelle Oberalp Dazwischen Darbietungen der Musikgesellschaft Alpina Churwalden und des Jodelchörlis Sardona Flims Fahrplan Sonntag, 18. Mai 2014 «Bsatzig-Bus» am Morgen Parpan Post ab 8.45 Uhr Churwalden Post ab 8.50 Uhr Malix Post ab 8.55 Uhr Passugg ab 9.10 Uhr Praden ab 9.20 Uhr Tschiertschen an ca. 9.30 Uhr «Bsatzig-Bus» am Abend Tschiertschen ab 16 Uhr Parpan Post an 16.40 Uhr (Halt auf Verlangen an den üblichen Postautohaltestellen) Kinderhort ist organisiert. Evang. Kirchgemeinden Steinbach und Maladers Tschiertschen-Praden ist Teil der Pastorationsgemeinschaft Steinbach und Maladers. Sonntag, 11. Mai 17.15 Uhr Gottesdienst in Tschiertschen, Pfr. Martin Domann Mittwoch, 14. Mai 20.00 Uhr Kirchgemeindeversammlung in der Kirche in Passugg-Araschgen Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 15.5.2013 3. Jahresberichte 4. Jahresrechnung 2013 und Revisorenbericht 5. Budget 2015 6. Festsetzung des Steuerfusses 7. Varia Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Kontaktperson: Pfr. Martin Domann, Tel. 081 373 11 81 In der Auffahrtswoche wird der Annahmeschluss des «Stadtamtblatts» aufgrund des Feiertags vorgezogen. Redaktionsschluss ist aus diesem Grund bereits am Dienstag, 27. Mai, 12 Uhr.