Amtliche Anzeigen

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Amtliche Anzeigen
9. Mai 2014
x Nr. 19
Kreis Chur
Kreiswahlen
vom 18. Mai 2014
Wir bitten Sie, die entsprechenden Informationen unter Stadtkanzlei Chur «Volksabstimmungen und Wahlen vom 18. Mai 2014» in dieser
Ausgabe des «Amtsblatts» zu beachten.
Stadtkanzlei
Volksabstimmung
vom 18. Mai 2014
Am Sonntag, 18. Mai 2014, finden folgende
Volksabstimmungen und Wahlen statt:
Eidgenössische Vorlagen
– Bundesbeschluss über die medizinische
Grundversorgung
(direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen
Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin»
– Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr
mit Kindern arbeiten dürfen»
– Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne»
(Mindestlohn-Initiative)
– Bundesgesetz über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen
Kantonale Vorlage
– Wahl der Regierung
Kreiswahlen 2014
– 20 Abgeordnete in den Grossen Rat
– 10 Grossrats-Stellvertreter oder
Stellvertreterinnen
Städtische Vorlage
– Initiative «Tempo 30 in ganz Chur»
Die Urnen werden aufgestellt:
Rathaus
Poststrasse 33
Samstag, 17. Mai
10–12 Uhr
Sonntag, 18. Mai
9–11 Uhr
Daleu (Schulhaus)
Scalettastrasse 47
Samstag, 17. Mai
Sonntag, 18. Mai
10–12 Uhr
9–11 Uhr
Stimmzettel und der Stimmrechtsausweis werden den Stimmberechtigten zugestellt. Ersatz für
nicht zugestellte oder verloren gegangene Un-
Von der hintersten Ecke im «Sand» sieht Chur fast noch so aus wie ein kleines mittelalterliches Städtchen.
Foto W. Schmid
terlagen kann im Stadthaus während der Bürozeiten bei den Einwohnerdiensten, Masanserstrasse 2 (im 1. OG), bezogen werden. Am Abstimmungswochenende können fehlende Unterlagen im Rathaus während der Urnenzeiten angefordert werden.
Die Stimmzettel müssen mit der Rückseite nach
oben zur Stempelung vorgewiesen werden.
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Stimmregister werden fünf
Tage vor dem Abstimmungstag geschlossen.
Stellvertretung ist nicht gestattet.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn
– der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt oder
nicht unterschrieben ist;
– das Zustellkuvert nicht in die nachfolgend
aufgeführten, speziell gekennzeichneten
Briefkasten der Stadtverwaltung Chur eingeworfen worden ist oder verspätet eintrifft;
– das Zustellkuvert nicht verschlossen ist;
– im Zustellkuvert mehr Stimmzettelkuverts als
Stimmrechtsausweise liegen;
– das Zustellkuvert oder das Stimmzettelkuvert
für die Abstimmung mehrere Stimmzettel unterschiedlichen Inhalts, aber nur einen Stimmrechtsausweis, enthält; lauten sie gleich, ist
einer von ihnen gültig.
– sie bei der Stellvertretung Invalider nicht
durch die bevollmächtigte Vertrauensperson
vorgenommen wurde.
Letzte Leerung der Briefkästen
– Letzte Leerung des Postfaches erfolgt am
Samstag vor dem Abstimmungssonntag um
12 Uhr
– Letzte Leerung der speziell gekennzeichneten
Briefkasten beim Rathaus (Poststrasse 33 und
Reichsgasse 60) sowie beim Stadthaus (Masanserstrasse 2) erfolgt am Abstimmungssonntag um 11 Uhr.
Dienstleistung für lesebehinderte
Bürger/innen
Für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Bürger/innen bietet die Stadt Chur ihre Abstimmungsunterlagen kostenlos als Hörzeitschrift an. Diese wird in Zusammenarbeit mit der
Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte (SBS) im international anerkannten
Daisy-Format produziert und auf einer CD verschickt. Bücher und Zeitschriften im Daisy-Format können auf speziellen Daisy-Playern, aber
auch am PC oder auf allen MP3-fähigen CD-Playern und DVD-Playern abgespielt werden.
Wenn Sie blind, sehbehindert oder lesebehindert
sind und Ihre Abstimmungsunterlagen in Zukunft als Daisy-Hörzeitschrift erhalten möchten,
können Sie diese direkt bei der SBS abonnieren.
Bitte melden Sie sich unter medienverlag@
sbszh.ch oder Telefon 043 333 32 32.
Die e-Verwaltung der Stadt Chur.
24 Stunden am Tag für Sie geöffnet.
Amtsblatt Stadt Chur
Inkraftsetzung Teilrevision
Gesetz und Verordnung über
die Jugendförderung
1. Die Teilrevision des Gesetzes über die Jugendförderung in der Stadt Chur (RB 361), vom Gemeinderat beschlossen am 6. März 2014, wird
rückwirkend auf den 1. Januar 2014 in Kraft
gesetzt.
2. Die Teilrevision der Verordnung über die
Jugendförderung in der Stadt Chur (RB 362),
vom Gemeinderat beschlossen am 6. März
2014, wird ebenfalls rückwirkend auf den
1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.
3. Gegen diese rechtssetzenden Erlasse kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung beim Verwaltungsgericht des Kantons
Graubünden schriftlich Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat
ein Rechtsbegehren, den Sachverhalt mit den
Beweismitteln sowie eine Begründung zu
enthalten.
Einwohnerdienste
Betriebs-/Unternehmensregister
Im kantonalen Gesetz über die Einwohnerregister (Art. 16) und in der Verordnung über das Niederlassungs- und Aufenthaltswesen der Stadt
Chur (Art. 3) sind die allgemein gültigen Gegebenheiten festgehalten, wonach die Eröffnung,
Namensänderung und Aufgabe eines nach kaufmännischer Art geführten Gewerbs bei der Gemeinde zu melden ist.
Diese Regelung gilt für natürliche als auch juristische Personen wie:
– Einzelfirmen und Einfache Gesellschaften
– Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
– Aktiengesellschaften
– Gesellschaften mit beschränkter Haftung
– Öffentlich-rechtliche Körperschaften
– Genossenschaften
– Vereine und Stiftungen
– Zweigniederlassungen und Filialen
Meldevorschrift und Fristen
Zuzüge, Neugründungen, Namens- und Rechtsformänderungen wie auch Wegzüge oder Geschäftsauflösungen sind den Einwohnerdiensten
innert 14 Tagen ab Ereignisdatum zu melden.
Die Meldung beinhaltet nebst der Adresse auch
Angaben über die Räumlichkeiten, welche für die
Führung des Betriebes benötigt werden.
Für die anmeldepflichtigen Angaben wie Firmenname, Sitz usw. ist bei eintragungspflichtigen
Gewerben der Handelsregisterauszug massgebend. Untermieter und Logisnehmer in Geschäftsräumlichkeiten sind ebenfalls meldepflichtig.
Nötige Unterlagen
Inhaber einer Einzelfirma, Einfache Gesellschaf-
9. Mai 2014
ten oder Kollektivgesellschaften, deren Wohnsitz
nicht am Ort ihres Gewerbs ist, haben bei den
Einwohnerdiensten der Stadt Chur eine aktuelle
Wohnsitzbestätigung zu hinterlegen. Diese Bestätigung kann bei der Wohn- resp. Niederlassungsgemeinde angefordert werden.
Anmeldung
Betriebe können mittels Onlineformular unter
www.chur.ch, (Suchbegriff: Anmeldung Betriebe)
für die Aufnahme ins Betriebsregister der Stadt
bekannt gegeben werden oder Sie wenden sich
telefonisch unter Tel. 081 254 41 56 an die Einwohnerdienste.
Gebühren
Die Registrierung ist kostenpflichtig, es wird eine Gebühr von Fr. 20.– erhoben. Meldepflichtige
Mutationen (Verlegung des Betriebsdomizils)
sowie die Abmeldung eines Betriebs sind kostenlos.
Bescheinigung
Die Registrierung oder Änderung des Eintrags
wird mittels einer Geschäftsniederlassungsbescheinigung bestätigt.
Einwohnerdienste der Stadt Chur
Stadthaus, Masanserstrasse 2, 1. Stock
Sportanlagen Obere Au
Eröffnung Freibad
Freibad Obere Au
Freibad Sand
8. Mai 2014
29. Mai 2014
Stadtpolizei
Hundehaltung/Flurordnung
(Auszug aus dem Polizeigesetz der Stadt Chur)
Art. 23
1. Es ist untersagt, Hunde in Schwimmanlagen,
Kirchen, Friedhöfe, Konzertsäle, Theater und
Kinos mitzunehmen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Führ- und Assistenzhunde.
2. In städtischen Verwaltungsgebäuden, auf Schulhaus- und Kindergartenarealen, Kinderspielplätzen, Sportanlagen, Gastwirtschaftsbetrieben, in
öffentlichen Parkanlagen sowie in Wildruhezonen sind Hunde an der Leine zu führen.
3. Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht laufengelassen werden.
4. Hundehaltende und Hundeführende haben
dafür zu sorgen, dass der Kot ihrer Hunde auf
öffentlichem und privatem Grund Dritter unverzüglich beseitigt wird.
Art. 30
1. Vom 15. März bis 15. November ist das Betreten von fremdem Wiesland verboten. Das Betreten von fremdem Kultur- und Ackerland ist
während des ganzen Jahres verboten. Diese
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Notfalldienste
• Sanitätsnotruf 144
Krankenwagen/Rettungswagen, Tel. 144
• Ärztlicher Notfalldienst der Stadt Chur.
Sofern der Hausarzt oder Arzt eigener Wahl nicht
erreichbar ist, kann der Notfallarzt täglich unter
Tel. 081 252 36 36 erreicht werden.
• Apotheken in der Stadt Chur
Amavita-Apotheke
Tel. 058 851 32 44
Bahnhofpassage
*Mo–Sa 7.00–20.00,
Sonn-und Feiertage 8.00–18.00
Amavita-Apotheke Landi
Tel. 058 851 32 51
Grabenstrasse 15
*Mo 9.00–18.30, Di-Fr 8.00–18.30,
Sa 8.00–16.00
Apollo-Apotheke
Tel. 081 284 15 24
Badusstrasse 10
*Mo–Fr 8.00–12.00, 13.30–18.30,
Sa 8.00–12.00, 13.30–16.00
Apotheke Dr. Villa
Tel. 081 253 41 41
Gürtelstrasse 10
*Mo–Do 8.00–18.30, Fr 8.00–20.00,
Sa 8.00–17.00
Coop Vitality Apotheke
Tel. 081 252 11 83
Raschärenstrasse 35
*Mo–Do 9.00–19.00, Fr 9.00–20.00,
Sa 8.00–18.00
Fortuna-Apotheke
Tel. 081 284 20 22
Tittwiesenstrasse 55
*Mo–Fr 8.00–12.00, 13.30–18.30,
Sa 8.00–16.00
Giacometti-Apotheke
Tel. 081 284 18 18
Giacomettistrasse 32
*Mo–Fr 8.00–12.00, 14.00–18.30,
Sa 8.00–16.00
Grischuna-Apotheke
Tel. 081 252 80 80
Postplatz
*Mo–Fr 8.00–18.30,
Sa 8.00–17.00
Lacuna-Apotheke
Tel. 081 284 55 05
Belmontstrasse 1
*Mo–Fr 8.00–12.00, 13.30–18.30,
Sa 8.00–12.00, 13.00–16.00
Löwen-Apotheke
Tel. 081 252 11 36
Reichsgasse 69
*Mo–Fr 9.00–12.00, 13.45–18.00,
Sa geschlossen
Montalin-Apotheke
Tel. 081 284 35 55
Ringstrasse 88
*Mo–Fr 8.00–12.00, 13.30–18.30,
Sa 8.00–17.00
Raetus-Apotheke
Tel. 081 250 15 15
Bahnhofstrasse 14
*Mo–Fr 7.30–20.00,
Sa 7.30–18.00
St.-Martins-Apotheke
Tel. 081 252 14 94
Obere Gasse 10
*Mo–Fr 8.00–12.00, 13.30–18.30,
Sa 8.00–12.00, 13.30–16.00
Steinbock-Apotheke
Tel. 081 252 26 80
Quaderstrasse 16
*Mo–Fr 8.00–12.15, 13.15–18.30,
Sa 8.00–16.00
*Ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten kann die
Notfallapotheke über Tel.-Nr.144 erfragt werden.
Diensttaxe Fr. 15.–, Nachtdiensttaxe ab 21.00 Uhr
Fr. 35.–, bei ärztlichen Rezepten Notfallpauschalen LOA.
• Psychiatrischen Dienste Graubünden
24-Stunden am Tag erreichbar.
Tel. 058 225 25 25
• Zahnärztlicher Notfalldienst
Für dringende Fälle und wenn der Zahnarzt eigener Wahl
nicht erreichbar ist, besteht ein zahnärztlicher Notfalldienst. Die Telefonnummer des diensttuenden Zahnarztes
kann über Tel.-Nr. 144 erfragt werden.
• Bestattungsamt Chur
Tel. 081 254 47 66
Stadthaus, Masanserstrasse 2
Mo–Fr 8.30–11.30, 13.30–17.00
Wochenende und Feiertage:
Tel. 081 254 47 66
Amtsblatt Stadt Chur
Einschränkungen gelten auch für mitgeführte
Haustiere, insbesondere Hunde.
2. Vorbehalten bleibt die zulässige vorübergehende Beanspruchung fremden Bodens nach
den Bestimmungen des Zivilrechts und des
öffentlichen Rechts.
Umweltschutzbestimmungen
(Auszug aus dem Polizeigesetz der Stadt Chur)
Art. 32 Allgemeine Ruhezeiten
1
Die Nachtruhe dauert von 22.00 bis 7.00 Uhr.
Während der Sommerzeit jeweils freitags und
samstags bzw. an Vorabenden von öffentlichen
Ruhetagen dauert die Nachtruhe von 23.00 bis
7.00 Uhr. Während dieser Zeiten ist die Ruhe
oder den Schlaf störender Lärm zu unterlassen.
2
An den öffentlichen Ruhetagen sowie werktags
von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis
zu Beginn der Nachtruhe ist dem erhöhten Ruhebedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
3
In den übrigen Zeiten sind alle übermässigen
Störungen zu unterlassen, die durch zumutbare Vorkehrungen oder rücksichtsvolles Verhalten vermieden werden können. Lärmende Arbeiten sind nach Möglichkeit in geschlossene
Räume zu verlegen.
4 Für Gastwirtschaftsbetriebe gelten die Bestimmungen der Gastwirtschaftsgesetzgebung.
Art. 33 Lärm durch menschliches Verhalten,
akustische Geräte
1 Störendes Singen, Musizieren, Diskutieren sowie Gejohle und dergleichen, der Gebrauch von
Tonwiedergabegeräten, Megafonen, Sirenen
und ähnlichen Geräten im Freien sind während
der Nachtruhe verboten. Während der übrigen
Zeiten dürfen Dritte durch solches Verhalten
nicht in unzumutbarer Weise belästigt werden.
2 Tätigkeiten gemäss Abs. 1 im Innern von Gebäuden dürfen Dritte nicht in unzumutbarer
Weise belästigen; insbesondere während der
Ruhezeiten gemäss Art. 32 Abs. 1 uns 2 sind Türen und Fenster geschlossen zu halten.
3 Rasenmähen und dergleichen ist nur werktags
in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis
20.00 Uhr erlaubt.
4 Vorschriften für Sport-, Schul- und Badeanlagen sowie ähnlichen Einrichtungen bleiben
vorbehalten.
Bedingungen und Auflagen
für Gastwirtschaftsbetriebe
im Zusammenhang mit der
Fussball-Weltmeisterschaft
2014
– In den Aussenwirtschaften dürfen TV-Geräte
mit Ton bis zum Spielende betrieben werden.
– Zusätzliche Boxen (Lautsprecher) sind nicht
erlaubt.
– Das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit
Werbung/Sponsoren und den Übertragungsrechten, sowie das Einholen von Lizenzen lie-
9
9. Mai 2014
gen in der Verantwortung des Bewilligungsinhabers bzw. des Betreibers.
– Gemäss Art. 15 des kantonalen Gesundheitsgesetzes ist das Rauchen in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen verboten,
soweit es nicht in entsprechend gekennzeichneten separaten Nebenräumen für Raucher
(Fumoirs) erfolgt.
In einem Zelt darf nur geraucht werden, wenn
zwei Flächen vollständig offen sind. In einem
geschlossenen Zelt darf nur geraucht werden,
wenn dieses als Nebenraum zu einem Hauptzelt betrieben wird. Der Nebenraum darf diesfalls maximal einen Drittel der Fläche des
Hauptzeltes aufweisen.
Übersicht der Spiele:
Bezeich- Anzahl
Spielbeginn
nung
A
24 Spiele 18 Uhr
A
11 Spiele 21 Uhr
B
18 Spiele 22 Uhr
C
10 Spiele 24 Uhr
D
1 Spiel
3 Uhr
Spielende
ca. 20 Uhr
ca. 23 Uhr
ca. 24 Uhr
ca. 2 Uhr
ca. 5 Uhr
Durch den Stadtrat bewilligte Öffnungszeiten gem. Stadtratsbeschluss vom
10. Dezember 2013 (SRB.2013.759); publiziert im «Amtsblatt der Stadt Chur» vom
10. Januar 2014
1. Anlässlich der Fussball-WM 2014 in Brasilien,
vom Donnerstag, 12. Juni 2014, bis Sonntag,
13. Juli 2014 (Ausnahme Ziffer 3), wird bei
den A- und B-Spielen die Polizeistunde auf
dem ganzen Stadtgebiet in den Gastwirtschaften und den Aussenwirtschaften jeweils
bis max. 30 Minuten nach Spielende verlängert, sofern diese nach der gesetzlichen bzw.
dauernd länger bewilligten Öffnungszeit enden.
2. Anlässlich der Fussball-WM 2014 in Brasilien,
vom Donnerstag, 12. Juni 2014, bis Sonntag,
13. Juli 2014 (Ausnahme Ziffer 3), wird bei
den C-Spielen die Polizeistunde auf dem ganzen Stadtgebiet in den Gastwirtschaften jeweils bis max. 30 Minuten nach Spielende
verlängert, sofern diese nach der gesetzlichen
bzw. dauernd länger bewilligten Öffnungszeit
enden.
3. Am Samstag, 14. Juni, auf Sonntag, 15. Juni
2014 (Spiel D: Spielbeginn am Sonntagmorgen, 15. Juni 2014 um 3.00 Uhr), wird in den
Gastwirtschaften eine allgemeine Freinacht
auf dem ganzen Stadtgebiet bewilligt.
3. Nach dieser Frist werden die vorschriftswidrigen Fahrräder von der Polizei entschädigungslos eingesammelt. Zudem haben
die verantwortlichen Personen mit einer Anzeige und Kosten zu rechnen.
Anbringen von Plakaten
und Anzeigen
Wir machen Vereine und Organisationen darauf
aufmerksam, dass das Anschlagen von Plakaten
und Anzeigen auf öffentlichem Grund untersagt
ist.
Der Stadtrat hat mit einer dafür spezialisierten
Firma einen Vertrag für das Plakatierungswesen
auf Stadtgebiet abgeschlossen. Wer für eigene
Anlässe mit Plakaten oder Anzeigen werben will,
hat sich mit der Allgemeinen Plakatgesellschaft,
Ringstrasse 35B, in Verbindung zu setzen. Diese
Gesellschaft stellt Vereinen und Organisationen
gratis Werbeflächen zur Verfügung und ist auch
für den Aushang besorgt.
Die Stadtpolizei ist beauftragt, widerrechtlich
angebrachte Plakate und Anzeigen zu entfernen
und den Aufwand in Rechnung zu stellen.
Gastwirtschaftsbewilligungen
(Auszug aus dem Gastwirtschaftsgesetz für den
Kanton Graubünden)
Art. 3 Bewilligungspflicht
1 Eine Bewilligung ist erforderlich für
a) die Abgabe von Speisen oder Getränken zum
Konsum an Ort und Stelle;
b) das Überlassen von Örtlichkeiten zum Konsum
von mitgebrachten oder angelieferten Speisen
oder Getränken;
c) die Durchführung von Veranstaltungen, an denen mitgebrachte oder angelieferte Speisen
oder Getränke konsumiert werden.
2 Die Abgabe von Speisen oder Getränken im
privaten geschlossenen Bereich ist bewilligungspflichtig, soweit sie gewerbsmässig erfolgt.
Art. 4 Zuständigkeit
Die Gemeinden sind für die Erteilung und den
Entzug der Bewilligung zuständig.
Anzeige
Aufforderung zur
Entfernung von Fahrrädern
1. Auf öffentlichem Grund, insbesondere auf
den öffentlichen Veloparkplätzen, werden immer wieder defekte und teils verrostete Fahrräder abgestellt. Diese entsprechen nicht den
Strassenverkehrsvorschriften, da sie nicht betriebssicher sind.
2. Die Besitzer solcher Fahrräder werden aufgefordert, diese bis spätestens 30. Mai 2014
vom öffentlichen Grund zu entfernen.
14
8.5.20
1
ratsGross len
w ah
In den Grossen Rat.
Claudia Bundi
«Gute Schulen und ein
attraktives Sportangebot
sind die Grundlagen für
unsere Jugend.»
Neu
für Chur
www.fdp-chur.ch
Amtsblatt Stadt Chur
Art. 5 Bewilligungsobjekt, -subjekt,
-voraussetzungen
1 2)
Die Bewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb oder Anlass und wird einer
handlungsfähigen Person erteilt, die für den Betrieb oder Anlass verantwortlich ist und Gewähr
für eine polizeilich klaglose und einwandfreie
Führung des Betriebs oder Anlasses bietet.
2 3)
Diese Gewähr bietet in der Regel nicht, wer
a) in den letzten fünf Jahren wiederholt oder in
schwerwiegender Weise gegen Vorschriften
der kantonalen oder kommunalen Gastwirtschaftsgesetzgebung oder der eidgenössischen oder kantonalen Lebensmittelgesetzgebung verstossen hat;
b) im Strafregister in den letzten fünf Jahren
mehrere Verurteilungen aufweist, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Gastgewerbs oder des Kleinhandels mit gebrannten
Wassern stehen;
c) vor weniger als fünf Jahren eine Freiheitsstrafe von mehr als 18 Monaten verbüsst hat.
3 4)
Zur Führung eines Betriebs hat die verantwortliche Person ihrem Gesuch einen aktuellen Auszug aus dem Strafregister und einen
Nachweis, dass sie in den letzten fünf Jahren
nicht wiederholt oder in schwerwiegender
Weise gegen die eidgenössische oder kantonale Lebensmittelgesetzgebung verstossen
hat, beizulegen.
4 1) Wer ein Gesuch stellt, hat unterschriftlich zu
bestätigen, von den einschlägigen Bestimmungen Kenntnis genommen zu haben.
Gemäss Art. 5 Gastwirtschaftsgesetz für die
Stadt Chur müssen schriftliche Gesuche zur Erteilung einer Gastwirtschaftsbewilligung mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Eröffnung oder Übernahme eine Betriebes auf dem
amtlichen Formular bei der Stadtpolizei eingereicht werden.
Hochbauamt
Bauausschreibungen
Öffentliche Auflage: 9.–28. Mai 2014
Öffentlich-rechtliche Einsprachen sind bis
28. Mai 2014 schriftlich und begründet an das
Hochbauamt einzureichen.
Bauherrschaft
Bauobjekt
Franca und
Vincenzo
Cangemi-Capelli,
Chur
Bondastrasse
Kataster Nr. 5539
Neubau Wohnhaus, Autounterstand und Sitzplatzüberdachung mit Heckenentfernungsgesuch
Ladina Barblan,
Chur
Vertreter: Jürg Mani
und Konrad Erhard
dipl. Arch. ETH/SIA,
Chur
Rätusstrasse 5
Kataster Nr. 1725
Neubau Einfamilienhaus
mit Parkplatz
9. Mai 2014
Thomas Coray,
Chur
Loëstrasse 42
Kataster Nr. 3321
Innere Umbauten mit Fassadenänderungen, Ausbau Dachgeschoss, wärmetechnische Dachsanierung sowie Einbau Dachflächenfenster und Dachterrasse
Andrea und
Anna Maria
GiovanoliSchocher, Chur
Austrasse 85
Kataster Nr. 6573
Anbau Wintergarten auf
der Südwestseite
Marco Neukom,
Chur
Cadonaustrasse 109
Kataster Nr. 7633
Anbau Sitzplatzüberdachung auf der Westseite
Kirchen
Evangelische Kirchgemeinde
Chur
Weitere Informationen finden
http://www.chur-reformiert.ch.
Sie
unter
Sonntag, 11. Mai
Martinskirche
10.00 Uhr Familiengottesdienst
mit Namensgebung
mit der Kirchenkatze und der
Kirchenmaus, mit Pfarrer Erich
Wyss und Pfarrerin Andrea Witzsch
sowie dem Familiengottesdienstteam und den Taufpaten Carmen
Dasoli-Peter und Stadtpräsident Urs
Marti. Musikalische Mitgestaltung:
Rico Punzi, Gitarre, und Stephan
Thomas, Orgel.
Im Anschluss herzliche Einladung
zu einem grossen Fest rund um
die Martinskirche mit Grill,
Salaten und Dessert und verschiedenen Ständen im Hinblick auf
die Diakoniekampagne
«Hoffnungsstreifen» und weiteren
Attraktionen.
Comanderkirche
10.00 Uhr Gottesdienst
Pfarrerin Astrid Weinert
Taufe von Enea Mattia Starkermann
Thema: «Mutterhände»;
1. Petrus 1, 22b
Kirche Masans
10:00 Uhr Gottesdienst
Pfarrerin Gisella Belleri
Taufe von Mauro Jäger und Joana
Stocker
Thema: «Die Welt bedarf der mütterlichen Frauen»; Mark. 6, 1–6
Kollekte: für Adebar
11
Dienstag, 13. Mai
Erlöserkirche
15.00 Uhr ökumenische
Kleinkinderandacht
Pfarrerin Andrea Witzsch, Pastoralassistent Bruno Kühne und Team
«Jona und der Wal», anschliessend
Zvieri
Donnerstag, 15. Mai
Kirchgemeindehaus Comander
6.45 Uhr Frühgebet
Martinskirche
12.00 Uhr Das offene Ohr am Mittag
Pfarrer Erich Wyss
Kathedrale
19.00 Uhr Taizé-Gottesdienst in der
Krypta
mit der Streichergruppe
Ruth Michael
Abdankung und Seelsorge
Für Abdankungen und Seelsorge vermittelt Ihnen
das Bestattungsamt, Telefon 081 254 47 66, die
zuständige Pfarrperson – auch übers Wochenende.
Tschent – der Churer Sonntagstreff
So, 11.5., 10 Uhr, Martinskirche mit der Familienkirche, Grillplausch mit Anschlussprogramm an
den Gottesdienst in der Martinskirche mit Namensgebung der Kirchenkatze und der Kirchenmaus. Start der Diakoniekampagne «Hoffnungsstreifen».
Fahrdienst – Anmeldung, Tel. 081 252 27 04
Begegnungscafé
Di, 13.5., 9 Uhr, Kirchgemeindehaus Comander
mit freiwilligen Helferinnen und Helfern
Kantorei St. Martin
Di, 13.5., 19.45 Uhr, Probelokal Domchor Chur,
Hof 13
Kirchenchor Comander
Di, 13.5., 20 Uhr, Kirchgemeindehaus Comander
Wanderungen
für Seniorinnen und Senioren
Do, 15.5., 8 Uhr, Mesocco–Soazza–Lostallo mit
Besichtigung, Wanderzeit: 3 Std., Treffpunkt: 8 Uhr
Postautodeck, San-Bernardino-Linie, Anmeldung:
Mi, 14.5., Tel. 076 200 53 44
KiK
Infos erhalten Sie unter Tel. 081 252 22 92.
Masans
Montag, 16.30 bis 17.30 Uhr im Kirchgemeindehaus Masans
Rheinquartier
Dienstag, 17 bis 18 Uhr im Kirchgemeindehaus
Comander
Kirchlicher Sozialdienst
In der Regel telefonisch erreichbar: Montag bis
Freitag von 8 bis 10 Uhr, Telefon 081 252 27 04.
Termin nach Vereinbarung.
Amtsblatt Stadt Chur
Öffnungszeiten Verwaltung
Evangelische Kirchgemeinde Chur
Montag, 14 bis 17 Uhr, Dienstag bis Donnerstag
von 8.30 bis 11.30 Uhr und 14 bis 17 Uhr, Freitag, 8.30 bis 11.30 Uhr.
Evang. Kirchgemeinden
Steinbach und Maladers
Passugg-Araschgen ist Teil der Pastorationsgemeinschaft Steinbach und Maladers.
Sonntag, 11. Mai
17.15 Uhr Gottesdienst in Tschiertschen,
Pfr. Martin Domann
Mittwoch, 14. Mai
20.00 Uhr Kirchgemeindeversammlung in der
Kirche in Passugg-Araschgen
Traktanden:
1. Wahl der Stimmenzähler
2. Protokoll der Mitgliederversammlung
vom 15.5.2013
3. Jahresberichte
4. Jahresrechnung 2013 und Revisorenbericht
5. Budget 2015
6. Festsetzung des Steuerfusses
7. Varia
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Kontaktperson:
Pfr. Martin Domann, Tel. 081 373 11 81
Katholische Kirchgemeinde
Chur
Detailliertere Angaben entnehmen Sie bitte dem
«Pfarrblatt» sowie auf unserer Homepage
www.kathkgchur.ch.
DOMPFARREI (Kathedrale)
Samstag, 10. Mai
6.30 Uhr hl. Messe
8.00 Uhr Andacht für die Firmlinge
(St.-Fidelis-Wallfahrt)
16.00 Uhr Beichtgelegenheit
18.00 Uhr hl. Messe
9. Mai 2014
Sonntag, 11. Mai – Muttertag
7.30 Uhr hl. Messe
8.45 Uhr hl. Messe im tridentinischen Ritus
10.00 Uhr hl. Messe; anschl. Kirchenkaffee
17.30 Uhr Vesper
Kollekte: Schweizerische Hilfe für Mutter und
Kind
Montag, 12. Mai
6.30 Uhr hl. Messe
Dienstag, 13. Mai
9.00 Uhr hl. Messe
12.15 Uhr hl. Messe
16.15 Uhr hl. Messe (Kantengut)
Mittwoch, 14. Mai
6.30 Uhr hl. Messe
Donnerstag, 15. Mai
6.30 Uhr hl. Messe
8.00 Uhr hl. Messe mit Aussetzung
des Allerheiligsten
19.00 Uhr Taizé-Abendgebet
Freitag, 16. Mai
6.30 Uhr hl. Messe
19.00 Uhr hl. Messe
ERLÖSERPFARREI
Samstag, 10. Mai
16.30 Uhr hl. Messe
Sonntag, 11. Mai
10.00 Uhr hl. Messe
19.00 Uhr hl. Messe
Kollekte: Schweiz. Hilfe für Mutter und Kind
Montag, 12. Mai
17.00 Uhr Rosenkranz
Dienstag, 13. Mai
15.00 Uhr Kleinkinderandacht – Erlöser
19.00 Uhr hl. Messe
Mittwoch, 14. Mai
9.00 Uhr Frauenmesse
16.15 Uhr Gottesdienst im Berner-Park
Donnerstag, 15. Mai
9.00 Uhr hl. Messe
Freitag, 16. Mai
19.00 Uhr hl. Messe
Die e-Verwaltung der Stadt Chur.
24 Stunden am Tag für Sie geöffnet.
HEILIGKREUZPFARREI
Samstag, 10. Mai
17.45 Uhr Beichtgelegenheit
18.30 Uhr Dankgottesdienst der
Erstkommunikanten
Sonntag, 11. Mai
10.30 Uhr hl. Messe
(kein Kinderhütedienst)
Kollekte: Sozialfonds Frauenbund GR
Dienstag, 13. Mai
18.30 Uhr hl. Messe
Donnerstag, 15. Mai
9.00 Uhr hl. Messe
17.30 Uhr Rosenkranz
Freitag, 16. Mai
15.45 Uhr Gottesdienst im
Seniorenzentrum Cadonau
18.30 Uhr Maiandacht
KANTONSSPITAL – Haus A, 3. Stock
Sonntag, 11. Mai
10.30 Uhr hl. Messe
KAPELLE KREUZSPITAL
Samstag, 10. Mail
15.00 Uhr hl. Messe
PRIESTERSEMINAR ST. LUZI
Mittwoch, 14. Mai
20.00 Uhr Eucharistiefeier in der Krypta
SOZIALDIENSTE
DER KATHOLISCHEN KIRCHGEMEINDE
Tittwiesenstrasse 8, Tel. 081 284 24 46
Sprechstunden:
Mo–Do, 9–11 Uhr, übrige Zeit nach telefonischer
Vereinbarung.
Stadtmission Chur, FEG
Calandastrasse 38, Tel. 081 353 57 22
Sonntag, 11. Mai
9.30 Uhr Gottesdienst mit Leo Mutzner
Kinder- und Teenie-Programm.
Übersetzung I/F/E auf Anfrage.
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«Was ist so schön,
wie unsre Stadt!»
Churer Stadtlied
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Amtsblatt Stadt Chur
Verschiedenes
Verein Pro audito Chur plus–
für Hörbehinderte
Wir bieten an:
– Hörgeräte-Service:
Besuche bei hörbehinderten
Betagten und körperlich Behinderten zu Hause oder im Heim. Immer am letzten Montag
und Dienstag im Monat:
Tel. 079 478 01 34
– Verständigungskurse:
besser hören–besser verstehen,
Tel. 081 633 12 25
Beginn: Mittwoch, 30. April 2014
– Plauderstamm:
Austausch. Letzter Montag des Monats um 14
Uhr im Restaurant «Loe», Chur
– Vermietung von Ringleitung,
Tel. 079 478 01 34
– Vereinsleben, Tel. 078 853 14 37, [email protected] www.pro-audito.ch/
vereine/graubünden
Blaues Kreuz Graubünden –
Alkoholberatungsstelle
Kostenlose Beratung bei Alkoholproblemen für Menschen jeden Alters
Beratung und Information für
– Betroffene (übermässiger Alkoholkonsum,
Alkoholabhängigkeit)
– Angehörige als Einzelpersonen, Familien und
Lebensgemeinschaften
– Fachpersonen
Coaching für
– Personalverantwortliche bei risikoreichem
Alkoholkonsum von Mitarbeitenden
– Alkohol im Alter – Angebot für leitende
Personen und Mitarbeitende in Altersheimen
Gruppen
– Gesprächsgruppe für Frauen mit Alkoholproblemen
– Gruppe für Angehörige
Hilfe für Eltern mit Alkoholproblemen
und ihre Kinder
– Kindergruppe Zwärgriisa
– Einzelangebote für Kinder und Jugendliche
– Elternworkshops - und Beratung
Wir unterstehen der Schweigepflicht!
Infos und Anmeldung:
Blaues Kreuz Beratungsstelle
Alexanderstrasse 42
7000 Chur
Tel. 081 252 43 37
[email protected]
Anwesenheitszeiten:
Dienstag bis Freitag
www.blaueskreuz.gr.ch
9. Mai 2014
Computeria
(Ein Angebot der Seniorenakademie Graubünden)
Menschen ab 55 können die Computeria kostenlos benutzen. Unentgeltliche Beratungen bei:
– Computerproblemen
– Handys und iPhone
– Internet und E-Mail
– Finanzen und Ruhestand
Die Computeria ist jeweils am Mittwochnachmittag von 14–17 Uhr geöffnet.
Infos und Anmeldung:
Seniorenakademie Graubünden
Ringstrasse 90
7004 Chur
Tel. 081 250 20 50
[email protected]
www.senak.ch
Einsendungen
«Soziale Angebote»
Die mehrseitige Publikation der Sozialen Angebote der Stadt Chur im «Amtsblatt» erscheint viermal jährlich jeweils in den ersten Ausgaben der
Monate März, Juni, September und Dezember.
Die nächste Beilage wird in der Ausgabe vom
Freitag, 6. Juni 2014, publiziert.
Wir bitten deshalb die Verantwortlichen der sozialen Institutionen, allfällige Änderungen und
Mutationen ihrer Bekanntmachung bis spätestens Montag, 2. Juni 2014, 12 Uhr einzusenden
an folgende E-Mail-Adresse:
[email protected]
Pro Senectute
Ältere Menschen und ihre Angehörigen
werden kostenlos und diskret beraten
bei:
– finanziellen Fragen
– Wohnfragen und Heimeintritt
– Krankheit und Altersdemenz
– persönlichen und familiären Fragen
– Vermittlung von Dienstleistungen und
Hilfsmitteln für das Leben zu Hause
Pro Senectute Beratungsstelle
Alexanderstrasse 2
7000 Chur
Tel. 081 252 44 24
[email protected]
www.gr.pro-senectute.ch
Wanderprogramm Pro Senectute Chur
Für die angebotenen Schneeschuh-Wanderungen sind der Witterung entsprechend gute Wanderbekleidung: Wanderschuhe, Handschuhe,
Mütze, Sonnenbrille, Sonnencrème, evt. Stulpen,
Sitzunterlage, immer Stöcke erforderlich.
* Leichte Wanderung, ** Mittlere Wanderung,
*** Anspruchsvolle Wanderung
Dienstag, 13. Mai 2014
St. Meinrad–Stöcklichrüz–Lachen***
15
Abfahrt in Chur: 8.16 Uhr
Retour in Chur: 17.26 Uhr
Billett:
Chur–Pfäffikon, Abzw. Etzelpass, retour Lachen–Chur
(kollektiv)
Wanderzeit:
41/2 Std., Aufstieg 680 m,
Abstieg 919 m
Verpflegung:
aus dem Rucksack
Wanderleitung: Aldo Brändli,
Tel. 079 610 34 05
Anmeldung:
am Montag von 8–11 Uhr bei
der Wanderleitung
Procap Grischun (Bündner
Behinderten-Verband)
Unser Verband bietet Menschen mit einer Behinderung professionelle Beratung in:
– Rechtsberatung im Bereich
Sozialversicherungen
– allgemeine Beratung
– Interessenvertretung, Öffentlichkeitsarbeit
– Kurse und Freizeitaktivitäten
Finanzberatung
Mittwoch, 14.5.2014, unentgeltliche Finanzberatung für Menschen mit Behinderung, in Zusammenarbeit mit der Graubündner Kantonalbank.
Die Beratung umfasst alle Bereiche um die Einkommens- und Vermögensplanung.
Procap Grischun
Hartbertstrasse 10, 7000 Chur
Tel. 081 253 07 07
[email protected]
www.procapgrischun.ch
Mitgliederversammlung 2014
Spitex Chur
Montag, 26. Mai 2014, 14 Uhr, Argo-Wohnheim,
Gartenstrasse 16, 7000 Chur
Traktandenliste
1. Wahl der Stimmenzähler
2. Genehmigung der Traktandenliste
3. Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 5. Juni 2013
4. Jahresbericht 2013
5. Jahresrechnung 2013
6. Revisorenbericht
7. Entlastung des Vorstands
8. Festsetzung des Mitgliederbeitrags
9. Voranschlag 2014
10. Wahlen
Wiederwahl: Präsidium und Vorstandsmitglieder und Kontrollstelle
Ersatzwahl für Mario Candrian, Revisor
Stellvertreter
11. Anträge von Mitgliedern
12. Varia/Mitteilungen
Informations- und Beratungsstelle
für pflegende Angehörige und Pflegebegleitung
Amtsblatt Stadt Chur
Wie komme ich als Angehörige zu Informationen, zu Unterstützung, zu Dienstleistungen, wo
finde ich was? Wer unterstützt mich als betreuende und pflegende Angehörige?
Diese Fragen leiteten das Rote Kreuz Graubünden beim Entwickeln der beiden neuen Angebote. Die Informations- und Beratungsstelle ist
eine Anlaufstelle für alle Fragen rund um Pflege/
Betreuung. Pflegebegleiter sind Freiwillige, wel-
9. Mai 2014
che betreuende und pflegende Angehörige auf
Wunsch zu Hause besuchen. Sie informieren, begleiten, koordinieren, vernetzen und sind Gesprächspartner.
Lassen Sie sich von Renata Basig-Jehli, Pflegefachfrau HF, Supervisorin/Coach ias, das in der
Schweiz einzigartige Pilotprojekt vorstellen.
Am Schluss der Veranstaltung sind alle Mitglieder herzlich zu einem Zvieri eingeladen.
Das Protokoll und der Jahresbericht 2013 werden
an der Versammlung nicht vorgelesen. Allfällige
Anträge sind bis Montag, 12. Mai 2014, schriftlich an Spitex Chur, Gartenstrasse 2, 7000 Chur,
einzureichen.
Spitex Chur freut sich, Sie im Argo-Wohnheim an
der Mitgliederversammlung 2014 begrüssen zu
dürfen.
Schon abonniert?
Abonnieren Sie das
«Amtsblatt der Stadt Chur»
für nur Fr. 25.– pro Jahr.
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Aboservice
Kasernenstrasse 1
Postfach 508, CH-7007 Chur
Telefon 0844 226 226
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16
Amtliche Anzeigen
der Gemeinden x x x Churwalden x Felsberg x Haldenstein x Maladers x Trimmis x Tschiertschen-Praden
9 . M a i 2 0 1 4 x Nr. 19
Churwalden
Volksabstimmung
vom 18. Mai 2014
Eidgenössische Vorlagen
1. Bundesbeschluss über die medizinische
Grundversorgung (direkter Gegenentwurf
zur zurückgezogenen Volksinitiative «Ja zur
Hausarztmedizin»)
2. Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr
mit Kindern arbeiten dürfen»
3. Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne
(Mindestlohn-Initiative)»
4. Bundesgesetz über den Fonds zur Beschaffung
des Kampfflugzeugs Gripen
Kantonale Vorlagen
Wahl der Regierung
Die Abstimmungsunterlagen sind zugestellt worden. Fehlende Unterlagen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Die Urne ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Rathaus Churwalden
Donnerstag, 15. Mai 2014,
16.30–17 Uhr
Freitag, 16. Mai 2014,
16.30–17 Uhr
Sonntag, 18. Mai 2014,
9–10 Uhr
Stimmberechtigt in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten sind alle Schweizerinnen
und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Die Hinweise für die briefliche Stimmabgabe sind
dem Stimmausweis zu entnehmen. Die Kuverts
können mit der Post eingereicht oder direkt in
den Briefkasten beim Rathaus Churwalden eingeworfen werden. Der Stimmausweis ist zu unterschreiben und das Stimmkuvert muss verschlossen sein, ansonsten ist die Stimmabgabe
nicht gültig!
Einladung
zur Gemeindeversammlung
Freitag, 9. Mai 2014, 20.15 Uhr im Gemeindesaal
Churwalden
Traktanden
1. Protokoll der Gemeindeversammlung
vom 13. Dezember 2013
2. Erneuerung Riedwäg; Bau- und
Kreditbeschluss Fr. 550 000.–
3. Ausbau Forststrasse Salez; Bau- und
Kreditbeschluss Fr. 1 050 000.–
4. Energiegewinnung aus Abwasser;
Konzessionserteilung an die Rabiosa Energie
5. Orientierungen
6. Verschiedenes und Umfrage
Malix Post
Passugg
Praden
Tschiertschen an
Das Stimm- und Wahlrecht steht allen Schweizer
Bürgerinnen und Schweizer Bürgern zu, welche das
18. Lebensjahr zurückgelegt haben und in der Gemeinde Churwalden wohnhaft sind.
Wir laden Sie zu dieser Gemeindeversammlung
herzlich ein und hoffen auf zahlreiches Erscheinen.
«Bsatzig-Bus» am Abend
Tschiertschen
ab 16 Uhr
Parpan Post
an 16.40 Uhr
(Halt auf Verlangen an den üblichen Postautohaltestellen)
Kinderhort ist organisiert.
Bsatzig in Tschiertschen
Sonntag, 18. Mai 2014
8 Uhr
Besammlung und Frühstück der Amtsinhaber im Restaurant «Edelweiss»,
Tschiertschen.
9.30 Uhr Treffpunkt beim Café «Engi»
in Tschiertschen.
Anschliessend Umzug zum Festplatz.
Zugsordnung
1. Kreisfähnrich
2. Kreisrat und Funktionäre
3. Musikgesellschaft Alpina Churwalden
4. Gesellschaften Praden/Tschiertschen
mit Fahnendelegationen
5. Gesellschaften Parpan, Malix, Churwalden/
Passugg mit Fahnendelegationen
Programm auf dem Festplatz
Am Vormittag ab ca. 10 Uhr
1. Begrüssung durch den Gemeindepräsidenten
Tschiertschen/Praden
2. Vortrag der Musikgesellschaft
Alpina Churwalden
3. Ökumenische Feier mit Herrn Pfarrer Martin
Domann und Dompfarrer Jan Bernadic sowie
der Schule Tschiertschen-Praden und dem Jodelchörli Sardona Flims
4. Amtsbericht des Kreispräsidenten
5. Wahlen:
– Wahl in den Grossen Rat (1 Sitz)
– Wahl Stellvertretung in den Grossen Rat
(1 Sitz)
Am Nachmittag ab ca. 13 Uhr
Tanz und Unterhaltung mit der Kapelle Oberalp
Dazwischen Darbietungen der Musikgesellschaft Alpina Churwalden und des Jodelchörlis
Sardona Flims
Fahrplan Sonntag, 18. Mai 2014
«Bsatzig-Bus» am Morgen
Parpan Post
ab 8.45 Uhr
Churwalden Post
ab 8.50 Uhr
ab 8.55 Uhr
ab 9.10 Uhr
ab 9.20 Uhr
ca. 9.30 Uhr
Einbau Deckbelag Jochwäg,
2. Etappe
Am Montag, 19. Mai 2014, beginnt die Schlub
AG mit den Bauarbeiten zum Einbau des Deckbelags am Jochwäg, 2. Etappe. Diese Arbeiten
dauern bis Freitag, 23. Mai 2014. Während diesen Arbeiten bleibt der Jochwäg vom Bodahus
bis zur Abzweigung Riedwäg für den Verkehr gesperrt. Während dieser Zeit kann der Riedwäg als
Umfahrung benützt werden.
Für den Einbau des Deckbelags im Bereich der
Kreuzung Jochwäg/Riedwäg muss die Kreuzung vollständig gesperrt werden. Die Umfahrung über den Riedwäg kann dadurch nicht benützt werden. Diese Arbeiten werden voraussichtlich am Mittwoch, 21. Mai 2014, durchgeführt und dauern maximal einen Tag. Bei
schlechtem Wetter kann sich der Termin um einen Tag verschieben. Wir bitten die Anwohner
des Jochwägs an diesem Tag, ihre Fahrzeuge
auf öffentlichen Parkplätzen im Dorf zu parkieren.
Bauausschreibungen
Auflageort: Bauamt Churwalden, Rathaus, 7075
Churwalden
Öffentliche Auflage: 10. Mai 2014–29. Mai 2014
Öffentlich-rechtliche Einsprachen sind bis
29. Mai 2014 schriftlich und begründet an den
Gemeindevorstand Churwalden einzureichen.
Bauherrschaft:
Vertreter:
Bauobjekt:
Bauherrschaft:
Zähner Fässler Caroline,
Hirschbühlstrasse 19, 7000
Chur
Lustenberger Holzbau GmbH,
Hauptstrasse 70, 7074 Malix
Restaurant «Rezia»: Erweiterung Terrasse mit Windfang
und Anbau Treppe, Parz. Nr.
30995, Hauptstrasse 31, 7074
Malix
Glasbau Churwalden AG,Aegartawäg 15, 7075 Churwalden
Amtsblatt Stadt Chur
Bauobjekt:
Einbau Garagentor und Türe,
Parz. Nr. 20312, Hauptstrasse
51, 7075 Churwalden
Bauherrschaft:
Cadieli Renato und Margrit,
Cartschinsweg 22, 7074 Malix
Neubau Pergola, Parz. Nr.
30483, Cartschinsweg 22,
7074 Malix
Bauobjekt:
Tag der Baustelle am
Polenwäg in Churwalden
Geschätzte Bevölkerung der
Gemeinde Churwalden
Wir haben 2013 das Projekt Abwasser und Wasser Churwalden–Chur gestartet und wollen sie
jetzt zu einem Tag der Baustelle einladen. An
diesem Morgen können sie vor Ort die Baustelle
besichtigen und Informationen aus erster Hand
sammeln. Interessant ist auch was alles in
diesem Polenwäg vergraben wird und was für
Materialien verwendet werden. Gross und Klein
finden hier interessante Informationen und Aktivitäten.
Tag der Baustelle beim Werkhof in Parzutt, 7075
Churwalden
Samstag, 10. Mai 2014, von 9–12 Uhr
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Wasser ist Leben
Wir möchten Kontakte schaffen und Gemeinschaft leben. Zu diesem Zweck organisieren
wir eine Gemeinschaftsarbeit am Samstag,
10. Mai 2014.
Treffpunkt: 9 Uhr beim Werkhof in Malix
Unsere Arbeit: Putzen der 17 öffentlichen Malixer Brunnen
Arbeitshilfen: Fegbürsten (mit oder ohne Stiel),
gute Schuhe
Alle, nicht konfessionsgebunden, sind herzlich
eingeladen, mit uns diese Arbeiten auszuführen,
die Dorfbrunnen kennen zu lernen und die Dorfbewohner zu treffen.
Im Anschluss treffen wir uns bei guter Witterung
auf dem Begegnungsplatz der Burg Strassberg.
Papiersammlung
der Schule Parpan
Die Papiersammlung vom Mai wird wegen der
Schulferien vom ersten auf den zweiten Dienstag verschoben und findet somit am
Dienstag, 13.5.2014, statt.
Hinweise: Das Altpapier ist sauber und nicht zu
schwer zu bündeln. Nicht ins Altpapier gehören:
Karton, Ordner, beschichtetes Papier. Bitte keine
Säcke oder Schachteln mit Papier füllen.
Seniorenwandergruppe Malix
Datum:
Wanderung:
Treffpunkt:
Postauto:
Dienstag, 20. Mai 2014
Davos Dorf rund um den Davosersee
Postauto-Deck 8.05 Uhr
Lenzerheide ab 7.23 Uhr
9. Mai 2014
RHB:
Chur ab 8.21 Uhr
Landquart ab 8.47 Uhr
Davos ab 15.25 Uhr
Wichtig:
Stöcke, gute Schuhe Regenschutz
Verpflegung: aus dem Rucksack grillieren
Anmelden:
bis Samstag, 17. Mai 2014, bei
Agatha Caspar, Tel. 018 252 72 02
Gwunderhüsli/Brockenstube
Malix
Unser Gwunderhüsli ist am Freitag, 9.5.2014,
von 9–11 Uhr und am Samstag, 17.5.2014, von
9–11.30 Uhr geöffnet.
Evangelische Kirchgemeinde
Churwalden
Sonntag, 11. Mai
10.30 Uhr Gottesdienst mit Pfr. M. Just
18
Einsprachen sind gemäss Art. 45 KRVO schriftlich, innert 20 Tagen an die Baukommission zu
richten.
Die Baupläne liegen während der Einsprachefrist
auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Felsberg, 9. Mai 2014
Baubewilligungen
Die Baukommission hat anlässlich ihrer letzten
Sitzung folgende Baugesuche bewilligt:
– B. Mühlemann + A. Gredig, Beschattung auf
Terrasse, Lösliweg 1, Parzele 293
- Walter Röschmann, Fotovoltaikanlage auf
Dach, Vordere Gasse 29, Parzelle 868
– Baugesellschaft Burg, Wohnüberbauung Burg,
Burgstrasse 30, Parzelle 681
– Florin Jäger, Ausbau Dachgeschoss und Anpassungen Wohnhaus, Unter Gasse 52, Parzelle
457
Evangelische Kirchgemeinde 0014-Party in Aula Felsberg
Malix
Am Samstag, 17. Mai 2014, findet von 20–24 Uhr
Sonntag, 11. Mai
9.15 Uhr Gottesdienst mit Pfr. M. Ramm
Evangelische Kirchgemeinde
Parpan
Sonntag, 11. Mai
9.15 Uhr Gottesdienst mit Pfr. M. Just
Katholische Kirchgemeinde
Churwalden-Malix-Parpan
Samstag, 10. Mai
18.00 Uhr hl. Messe im Mönchschor,
Pfr. Walter Niederberger
Freitag, 16. Mai
10.00 Uhr hl. Messe im Lindenhof,
Vikar Clau Martin Bieler
Felsberg
Bauausschreibungen
Bauherrschaft:
Bauvorhaben:
Bauherrschaft:
Rudolf Salzgeber, Rheinstrasse 43, 7012 Felsberg
Diverse Umbauarbeiten, Luft-/
Wasser-/Wärmepumpe, Rückbau Schwimmbassin, Rheinstrasse 43, Parzelle 956
Fam. C. und K. Reich-Gehring,
Vordere Gasse 10, 7012 Felsberg
Projektverfasser: Architekturbüro Marco Barandun, Taminserstarasse 71,
7012 Felsberg
Bauvorhaben:
Projektänderung EFH-Neubau, Sitzplatz-Vergrösserung,
Montalinstrasse,
Parzelle
1615
in der Aula Felsberg die 0014-Party statt. Jugendliche von Nah und Fern mit den Jahrgängen
1996–2000 sind willkommen. Es wird eine Ausweiskontrolle durchgeführt. Der Eintrittspreis beträgt Fr. 5.–. Als Dresscode gilt: Black, White and
Silver
DJ Nuts Cuts & DJ Babon (UGR) sorgen für gute
Stimmung, es gibt eine Foto-Ecke, einen Wettbewerb und Food & Drinks.
Wir freuen uns auf euch und auf eine tolle Party!
Schiessdaten Hampfrosa
Die bewilligten Schiessdaten 2014 des Jägervereins sind:
Jägerverein:
Übungsschiessen ab 14. Mai bis 30. August 2014
Jeden Donnerstag,
18–21 Uhr
Internes Jagdschiessen
Samstag, 16. August 2014,
13–19 Uhr
Freundschaftsschiessen
Samstag, 25. Oktober 2014,
7–19 Uhr
Bürgergemeindeversammlung
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Der Bürgerrat lädt Sie herzlich ein zur Bürgerversammlung vom Donnerstag, 22. Mai 2014, um
20 Uhr im Gemeindesaal
Traktanden
1. Protokoll der Bürgergemeindeversammlung
vom 6. Dezember 2013
2. Jahresrechnung 2013 und Revisorenbericht
3. Einbürgerungsgesuche
4. Ankauf von Aktien der Rhiienergie AG
5. Änderung Art. 4 des Reglements über den
Verkauf von Bauplätzen
6. Orientierungen
7. Umfrage
Die Jahresrechnung 2013 liegt bei der Gemeindekanzlei auf.
Amtsblatt Stadt Chur
Gemeinschaftszmittag –
Senioren ab 60 Jahren
Am Donnerstag, 15. Mai 2014, um 12 Uhr ist
Gemeinschaftszmittag im Restaurant «Burg».
Der Frauenverein Felsberg und die Evang. Kirchgemeinde laden Sie dazu herzlich ein. Anmeldungen nimmt direkt das Restaurant Burg, Tel. 081
252 15 46, bis Mittwochabend entgegen. Wir
wünschen ein gemütliches Beisammensein und
a Guata.
Evangelische Kirchgemeinde
Felsberg
www.kirchefelsberg.ch
«Warum zweifelst du?» Matthäus 19, 31
Gottvertrauen
Liebe Felsbergerinnen und Felsberger!
Ein Pilger brüstete sich: «Mit nur einem Geldstück in der Tasche habe ich mich auf eine wochenlange Pilgerfahrt begeben. Ich bin durch
Wüsten und Wälder gezogen, doch dank meines
Gottvertrauens habe ich es nicht ausgeben müssen.» – «Wo war denn dein Gottvertrauen, als
du das Geldstück eingesteckt hast?», fragte der
Meister.
Mit segensreichen Grüssen Fadri Ratti, Pfarrer
Muttertag: Gottesdienst mit Abendmahl
der Drittklässler
Sonntag, 11. Mai, 9.45 Uhr, Kirche Felsberg, Pfr.
Fadri Ratti und Katechetin Annalies Cadruvi.
Thema: «Suleika, die Prinzessin vom Brot».
Überraschungspräsent für alle Mütter. Kollekte:
Strassenprojekt Ghana, www.chance-for-children.org
Das verlorene Schaf:
ökumenische Krabbelkirche
Freitag, 9. Mai, 16 Uhr, Kirche Felsberg. Astrid
Baffioni, Sara Capeder, Cornelia Mathis, Marion
Stalder und Pfr. Fadri Ratti erzählen die Geschichte vom verlorenen Schaf. Eingeladen sind alle
Kinder bis 5 Jahre mit Mutter, Vater, Grosi ...
Gemeinschaftszmittag für
Felsberger Senioren ab 60 Jahre
Donnerstag, 15. Mai, 12 Uhr. Der Frauenverein
Felsberg und die Evangelische Kirchgemeinde
laden dazu herzlich jeden 3. Donnerstag im Monat ein. Anmeldung bis Mittwochabend direkt im
Restaurant «Burg», Telefon 081 252 15 46.
Informationsabend:
Herbstreise nach Frankreich
Montag, 19. Mai, um 19.30 Uhr im Gemeindehaus Felsberg, Schulstrasse 1. Prof. Dr. Georg
Schmid und Pfarrer Fadri Ratti begleiten Sie
vom 11. bis 20. Oktober auf einer abwechslungsreichen Reise mit Sepp Zumstein Carreisen durch das Burgund und die Auvergne. Der
Bündner Jöri Schmid, der heute mit seiner Frau
9. Mai 2014
in der Auvergne lebt, ist national bekannt als
Berater für Kirchen, Sekten, Religionen und
Autor zahlreicher Bücher. Weitere Informationen unter www.kirchefelsberg.ch.
Zu guter Letzt
«Was du mir sagst, das vergesse ich; was du mir
zeigst, daran erinnere ich mich; was du mich tun
lässt, das verstehe ich.»
Konfuzius (551–479 v. Chr.)
Bauausschreibung
Öffentliche Auflage: 9.5.2014 bis 29.5.2014
während der Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei.
Einsprachen: öffentlich-rechtliche schriftlich begründet an den Gemeindevorstand Haldenstein
Bauherrschaft:
Bauvorhaben:
Haldenstein
Gemeinde Haldenstein
Bekanntgabe Genehmigungsbeschluss Ortsplanung
Die Regierung des Kantons Graubünden hat am
29. April 2014 mit Beschluss Nr. 418 in Anwendung von Art. 49 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 29. April 2011 beschlossene Revision
der Ortsplanung (Wohnzone 1, Gebiet Halda,
gemäss RB vom 13. Dez. 2011, Prot.-Nr. 1109
sistiert) mit folgenden Auflagen genehmigt:
– Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan
1:1000
– Das Vorranggebiet ist mittels Trockenstandortszone (samt Baugesetzartikel) zu sichern
und diese Massnahme mit Bewirtschaftungsverträgen zu koordinieren.
– Die Ersatzmassnahmen sind innert 10 Jahren umzusetzen, ansonsten sind die Ersatzmassnahmen monetär abzugelten.
Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei auf und können eingesehen
werden. Gegen die darin enthaltenen Vorbehalte, Auflagen und Anweisungen kann innert 30
Tagen ab dem Publikationsdatum gestützt auf
Art. 102 Abs. 1 KRG und nach Massgabe des
kant. Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) beim Verwaltungsgericht Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7001 Chur, Beschwerde erhoben werden.
Voranzeige
Gemeindeversammlung
Die nächste Gemeindeversammlung findet am
Freitag, 23. Mai 2014, um 20.15 Uhr in der Turnhalle statt.
Traktanden
1. Begrüssung/Protokoll/Wahl
Stimmenzähler/Genehmigung Traktanden
2. Genehmigung Jahresbericht des Gemeindevorstands über das Jahr 2013
3. Jahresrechnung 2013 mit Revisionsbericht
4. Wahlen der Mitglieder Gesetzeskommission
5. Baurechtsvertrag Tobler Metallbau AG
6. Umfrage/Varia
19
Franz Kronthaler, Winggel 12,
7023 Haldenstein
Zaun, Parz. Nr. 257
Einladung zur ordentlichen
Korporationsversammlung
Donnerstag, 15. Mai 2014, um 20.15 Uhr im Restaurant «Calanda», Haldenstein
Traktanden
1. Begrüssung
2. Protokoll der Versammlung vom 11. Juni 2013
3. Rechnungs- und Revisorenbericht 2013
4. Wegunterhalt 2014
5. Mitteilungen und Umfrage
Gemäss Art. 12 der neuen Statuten entscheidet
die Mehrheit der stimmenden Mitglieder.
Der Vorstand freut sich auf ein vollzähliges
Erscheinen.
Evangelisch-reformierte
Kirchgemeinde Haldenstein
Sonntag, 11. Mai
Gottesdienste in der Region
Maladers
Der Gemeindevorstand
– hat die Jahresrechnung 2013 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 70 106.72 und Nettoinvestitionen von Fr. 390 335.03 zuhanden
der Gemeindeversammlung genehmigt
– genehmigt einen Nachtragskredit für die Ersatzbeschaffung eines PCs für die Gemeindeverwaltung (Arbeitsplatz Steuern/Steuerkommissär)
– behandelt diverse Gesuche, Anfragen usw. im
Bau- und Sozialwesen
Flohmarkt für Kinder
Mittwoch, 21. Mai 2014, ab 13.30 Uhr auf dem
Schulhausplatz in Maladers (bei schlechter Witterung in der Turnhalle). Alle Kinder können ihre
nicht mehr benötigten Spielsachen, Bücher,
Sportgeräte usw. verkaufen. Wir freuen uns auf
möglichst viele Verkäufer und Besucher.
Weitere Auskünfte bei Manuela Moser oder
Jolanda Hassler.
Amtsblatt Stadt Chur
Evang. Kirchgemeinden
Steinbach und Maladers
Maladers ist Teil der Pastorationsgemeinschaft
Steinbach und Maladers.
Sonntag, 11. Mai
19.00 Uhr ökumenischer Gottesdienst
in der ref. Kirche Maladers, Renata
Bannwart und Pfr. Martin Domann
Kontaktperson:
Pfr. Martin Domann,
Tel. 081 373 11 81
Katholische Kirchgemeinde
Maladers
Samstag, 10. Mai
Kein Gottesdienst.
Sonntag, 11. Mai – Muttertag
19.00 Uhr ökumenischer Gottesdienst in der
reformierten Kirche mit Pfr. Martin
Domann und Renata Bannwart.
Kontaktadresse:
P. Miksch, Steinbockstrasse 8
7000 Chur
Tel. 081 534 50 03, Mobil 079 313 24 68
Trimmis
Neubau Waldweg
Allamariatobel-Stutz
Am Montag, 5. Mai 2014, wird mit dem Neubau
des Waldwegs begonnen. Die Bauarbeiten dauern die nächsten zwei Jahre. In diesem Zusammenhang ist der Wanderweg Zarzasch–Mammet
gesperrt. Weitere Informationen erteilt das zuständige Revierforstamt (Adolf Hemmi, Tel. 079
681 16 04).
Grünabfuhr 2014
Die nächste Grünabfuhr findet Freitag, 9. Mai
2014, statt. Zur Grünabfuhr können kompostierbare Abfälle übergeben werden. Die Grünabfälle sind zusammengebunden (bis 1,50 m) in Gefässen oder in dafür geeigneten Behältern bis
spätestens 12.30 Uhr auf den üblichen Kehrichtsammelplätzen bereitzustellen. Kehrichtsäcke
dürfen nicht verwendet werden.
9. Mai 2014
Schiesspflichtig sind Armeeangehörige des Jahrgangs 1980 und jüngere. Für die Ausnahmen beachte man das Aufgebotsplakat.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen:
– Aufforderungsschreiben zur Erfüllung der
Schiesspflicht
– persönliche Dienstwaffe
– Dienst- und Schiessbüchlein oder militärischer
Leistungsausweis
Letzte Munitionsausgabe 45 Minuten vor Schiessende. Die Schiesszeiten sind einzuhalten.
Obligatorische
Schiessübungen 2014
in Crestis-Says
Freitag, 9.5.,
18–20 Uhr,
Freitag, 27.6.,
18–20 Uhr,
Donnerstag, 28.8., 18–20 Uhr,
1. obl. Übung
2. obl. Übung
3. obl. Übung
Mütter-/Väterberatung
Die nächste Mütter-/Väterberatung findet am
Donnerstag, 15. Mai 2014, von 14–17 Uhr im
Rathaus, Galbutz 2, statt. Am Freitagnachmittag,
16. Mai 2014, nur auf Voranmeldung, Tel. 081
322 39 10.
Volksabstimmung
vom 18. Mai 2014
Eidgenössische Volksabstimmung
– Bundesbeschluss über die medizinische
Grundversorgung (direkter Gegenentwurf zur
zurückgezogenen Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin»)
– Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr
mit Kindern arbeiten dürfen»
– Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne
(Mindeslohn-Initiative)»
– Bundesgesetz über den Fonds zur Beschaffung
des Kampfflugzeugs Gripen
Kantonale Volksabstimmung
– Wahl 5 Mitglieder in die Regierung
– Wahl 11 Grossräte/Grossrätinnen
– Wahl 10 Grossrats-Stellvertreter/innen
Die Urne ist im Rathaus an folgenden Zeiten aufgestellt:
Freitag, 16. Mai
14–16 Uhr
Sonntag, 18. Mai
9–10 Uhr
Bauausschreibung
Bauherrschaft:
Heeb Robert, Gargällisweg 4,
Trimmis
Heeb Robert und Eva, Gargällisweg 4, Trimmis
Neubau Gartenhaus, Gargällisweg 4, Parz.-Nr. 239
1. Obligatorische
Schiessübungen 2014
Schiessstand Crestis-Says
Grundeigentümer:
Bauvorhaben:
Am Freitag, 9. Mai 2014, findet von 18–20 Uhr
die 1. obligatorische Schiessübung beim Schiessstand Crestis statt.
Öffentliche Auflage
bis zum 29. Mai 2014 auf der Gemeindeverwaltung.
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Einsprachen
öffentlich-rechtliche sind während der Auflagefrist bis zum 29. Mai 2014 schriftlich und begründet bei der Baukommission Trimmis einzureichen.
Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung
1. Der Gemeindevorstand Trimmis beabsichtigt
folgende Verkehrsbeschränkungen einzuführen:
Verbot für Motorwagen, Motorräder
und Motorfahrräder (Sig. 2.14)
von diesem Verbot ausgenommen sind landund forstwirtschaftliche Fahrten
– Trimmis, Schützenhaus Richtung Fürstenalp
Parkieren verboten (Sig. 2.50)
– Trimmis, Unterführung Wichla bis Parkplatz
in den Stöcken
Parkieren gestattet (Sig. 4.17)
– Trimmis, Parkplatz in den Stöcken, ca. 15
Plätze
2. Die geplanten Verkehrsbeschränkungen wurden vorgängig am 2.5.2014/6.5.2014 von der
Kantonspolizei Graubünden gestützt auf Art. 3
Abs. 3 und 4 SVG und Art. 7 Abs. 1 und 2
EGzSVG genehmigt.
3. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit
der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand
Trimmis eingereicht werden. Nach Prüfung der
eingegangenen Stellungnahmen entscheidet
die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss
im «Kantonsamtsblatt» mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
Mofaschilder 2014
Die neuen Schilder für das Jahr 2014 sind bis zum
31. Mai 2014 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten einzulösen. Für die Einlösung
ist der Fahrzeugausweis mitzubringen. Die Gebühr und Haftpflichtversicherung (Die Mobiliar)
beträgt Fr. 50.–.
Strom- und Wasserzähler
Wohnorts- und Logiswechsel
Bei Wohnorts- und Logiswechsel sind die Stromzähler per Bezügerwechsel ablesen zu lassen; sofern vorhanden auch die Wasserzähler. Der Ablesetermin ist vom Vermieter und Mieter frühzeitig
an die Gemeindeverwaltung unter Telefon 081
354 99 37/33 zu melden.
Artikel 48 –
Aufhebung des Bezugsverhältnisses
Das Bezugsverhältnis kann, sofern nichts anderes vereinbart ist, vom Bezüger jederzeit unter
Beachtung einer Frist von mindestens dreier Arbeitstage durch schriftliche oder mündliche Abmeldung beendet werden. Der Bezüger haftet für
die Bezahlung der verbrauchten Energie und allfälliger Gebühren bis zur Ablesung am Ende des
Bezugsverhältnisses.
Amtsblatt Stadt Chur
(Achtung, ist nicht gleich Mietverhältnis!)
Artikel 49 – Bezügerwechsel
Jeder Eigentumswechsel einer Liegenschaft und jeder Wohnungswechsel ist der EVT vom Verkäufer
resp. vom Eigentümer rechtzeitig schriftlich zu melden unter Angabe des Zeitpunkts des Wechsels.
Ebenso muss der EVT jeder Mieterwechsel gemeldet werden. Diese Meldung ist Sache des wegziehenden und des neuen Bezügers.
Kabelfernsehanschlüsse sind an die Grischavision AG, Chur, Tel. 081 650 25 00, zu melden.
Dorfmarkt Trimmis
Der diesjährige Dorfmarkt findet am Samstag,
13. September 2014, statt.
Bade- und Betretverbot
auf Caluori-Areal
Aufgrund von Gefahren, welche insbesondere
beim Baden an Baggerseen lauern, macht der
Gemeindevorstand Trimmis die Bevölkerung auf
das Bade- und Betretverbot wie folgt aufmerksam:
Auf dem gesamten Caluori-Areal, Parzelle Nr.
728, Trimmis, sind jegliches Befahren mit Fahrzeugen aller Art, das Baden sowie das Betreten
der gesamten technischen Einrichtungen für Unberechtigte amtlich verboten.
Evangelische Kirchgemeinde
Trimmis/Says
Sonntag, 11. Mai
10.00 Uhr Muttertagsgottesdienst, reformierte
Kirche Trimmis. Familiengottesdienst
mit Taufe zum 400-Jahr-Jubiläum;
Gestaltung mit der Kindifiir; Leitung
Pfr. Thomas Gottschall und Team;
Kollekte: Therapeion Zizers; Pflanzen
eines Bäumchens und Apéro im Anschluss an den Gottesdienst
Mittwoch, 14. Mai
20.15 Uhr Kirchenchorprobe,
Kirchgemeindehaus
Donnerstag, 15. Mai
20.15 Uhr Dunschtigstreff, Kirchgemeindehaus
Freitag, 16. Mai
9.15 Uhr ökumenische Kliikinderfiir,
reformierte Kirche Trimmis
10.00 Uhr ökumenische Kliikinderfiir,
reformierte Kirche Trimmis
Katholische Kirchgemeinde
Trimmis/Says
Freitag, 9. Mai
18.15 Uhr Beichtgelegenheit
19.00 Uhr hl. Messe
Samstag, 10. Mai
9.00 Uhr Intensivtag der Firmanden
in der Aula
17.00 Uhr Vorabendmesse, gestaltet von den
Firmanden
9. Mai 2014
Kollekte: für die Bedürfnisse der
Pfarrei
Sonntag, 11. Mai – Muttertag
10.00 Uhr ökumenischer Familiengottesdienst
in der ref. Kirche gestaltet von der
ökumenischen Kindifiir
Nach dem Gottesdienst wird ein
junges Bäumchen als Symbol für
das Festjahr der evangelischen Kirche gepflanzt.
17.00 Uhr hl. Messe für alle Mütter aus unserer Pfarrei
Kollekte: für Bedürfnisse der Pfarrei
Montag, 12. Mai
18.00 Uhr Rosenkranzgebet
Dienstag, 13. Mai –
Gedenktag unserer Lieben Frau von Fatima
18.00 Uhr Rosenkranzgebet
Mittwoch, 14. Mai
9.00 Uhr hl. Messe (Frauen-/Müttermesse)
18.00 Uhr Rosenkranzgebet
Donnerstag, 15. Mai
9.00 Uhr hl. Messe am Marienaltar
18.00 Uhr Maiandacht
Freitag, 16. Mai
9.15 Uhr ökumenische Kliikindifiir in der
evang. Kirche, anschliessend Kaffee
und Sirup im evang. KGH
10.00 Uhr ökumenische Kliikindifiir in der
evang. Kirche, anschliessend Kaffee
und Sirup im evang. KGH
18.15 Uhr Beichtgelegenheit
19.00 Uhr hl. Messe
TschiertschenPraden
Bsatzig in Tschiertschen
Sonntag, 18. Mai 2014
8 Uhr
9.30 Uhr
Besammlung und Frühstück der
Amtsinhaber im Restaurant «Edelweiss», Tschiertschen.
Treffpunkt beim Café «Engi» in
Tschiertschen. Anschliessend Umzug zum Festplatz.
Zugsordnung
1. Kreisfähnrich
2. Kreisrat und Funktionäre
3. Musikgesellschaft Alpina Churwalden
4. Gesellschaften Praden/Tschiertschen
mit Fahnendelegationen
5. Gesellschaften Parpan, Malix, Churwalden/
Passugg mit Fahnendelegationen
Programm auf dem Festplatz
Am Vormittag ab ca. 10 Uhr
1. Begrüssung durch den Gemeindepräsidenten
Tschiertschen/Praden
2. Vortrag der Musikgesellschaft
Alpina Churwalden
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3. Ökumenische Feier mit Herrn Pfarrer Martin
Domann und Dompfarrer Jan Bernadic sowie
der Schule Tschiertschen-Praden und dem Jodelchörli Sardona Flims
4. Amtsbericht des Kreispräsidenten
5. Wahlen:
– Wahl in den Grossen Rat (1 Sitz)
– Wahl Stellvertretung in den Grossen Rat
(1 Sitz)
Am Nachmittag ab ca. 13 Uhr
Tanz und Unterhaltung mit der Kapelle Oberalp
Dazwischen Darbietungen der Musikgesellschaft Alpina Churwalden und des Jodelchörlis
Sardona Flims
Fahrplan Sonntag, 18. Mai 2014
«Bsatzig-Bus» am Morgen
Parpan Post
ab 8.45 Uhr
Churwalden Post
ab 8.50 Uhr
Malix Post
ab 8.55 Uhr
Passugg
ab 9.10 Uhr
Praden
ab 9.20 Uhr
Tschiertschen
an ca. 9.30 Uhr
«Bsatzig-Bus» am Abend
Tschiertschen
ab 16 Uhr
Parpan Post
an 16.40 Uhr
(Halt auf Verlangen an den üblichen Postautohaltestellen)
Kinderhort ist organisiert.
Evang. Kirchgemeinden
Steinbach und Maladers
Tschiertschen-Praden ist Teil der Pastorationsgemeinschaft Steinbach und Maladers.
Sonntag, 11. Mai
17.15 Uhr Gottesdienst in Tschiertschen,
Pfr. Martin Domann
Mittwoch, 14. Mai
20.00 Uhr Kirchgemeindeversammlung in der
Kirche in Passugg-Araschgen
Traktanden:
1. Wahl der Stimmenzähler
2. Protokoll der Mitgliederversammlung
vom 15.5.2013
3. Jahresberichte
4. Jahresrechnung 2013 und Revisorenbericht
5. Budget 2015
6. Festsetzung des Steuerfusses
7. Varia
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Kontaktperson:
Pfr. Martin Domann, Tel. 081 373 11 81
In der Auffahrtswoche wird der
Annahmeschluss des «Stadtamtblatts»
aufgrund des Feiertags vorgezogen.
Redaktionsschluss ist aus diesem
Grund bereits am
Dienstag, 27. Mai, 12 Uhr.