PortalHaus Internetservices GmbH Stromtipp.de Borselstraße 26a

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PortalHaus Internetservices GmbH Stromtipp.de Borselstraße 26a
PortalHaus Internetservices GmbH
Stromtipp.de
Borselstraße 26a
22765 Hamburg
Nur noch 3 Schritte zum günstigen Strom:
1. Füllen Sie den Antrag auf den nachfolgenden Seiten aus.
Die notwendigen Eingaben können Sie direkt im Formular oder, nachdem Sie den Antrag
ausgedruckt haben, handschriftlich vornehmen.
2. Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie an den hierfür vorgesehenen Stellen.
3. Schicken Sie den Antrag kostenlos per Post an die oben angegebene Adresse.
Fertig!
Die Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromanbieter übernimmt der neue Stromanbieter. Sie werden
außerdem automatisch von Ihrem neuen Stromanbieter über den Status des Wechsels informiert.
Vielen Dank, dass Sie Stromtipp.de genutzt haben.
Wenn Sie über unser Kunden werben Kunden –Programm geworben wurden, füllen Sie bitte
folgende Felder aus.
Ich wurde geworben durch: ____________________
Kunden werben Kunden-Nr.:_______________
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_
Bitte nennen Sie uns den Namen und/oder die Stromtipp.de-Kunden werben Kunden-Nr. und senden
Sie uns dieses Deckblatt mit den Antragsunterlagen zu.
PortalHaus Internetservices GmbH
Borselstraße 26a
22765 Hamburg
eMail:[email protected]
Geschäftsführer: Dietmar Struckmeyer
Handelsregister Hamburg HRB 104688
USt-IdNr: DE 258832392
Steuernummer 02/851/03509
Gut zu wissen
Guter Service Tag für Tag
Umstellung der Stromversorgung auf TelDaFax
Wenn TelDaFax Ihren vollständig ausgefüllten Auftrag bis zum
5. eines Monats erhalten hat und Sie keine Stichtagabbuchung
des Sonderabschlags gewählt haben, beginnt die Stromlieferung
in der Regel am ersten Tag des übernächsten Monats. Bei gewählter
Stichtagabbuchung für den Sonderabschlag kann der Lieferbeginn
einen Monat später erfolgen.
Haben Sie noch Fragen? Wählen Sie einfach die
gebührenfreie Servicenummer 0800. 11 11 022 und
fragen Sie nach. Unsere freundlichen und
kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
beraten Sie gern.
Premium Stromtarife
Ihr TelDaFax Vertriebspartner
Welche Kündigungsfrist habe ich?
Was ist ein Sonderabschlag?
Je höher der gewählte Sonderabschlag, desto geringer wird Ihr
Verbrauchspreis! Dieser im Voraus geleistete Betrag wird Ihrem
Kundenkonto mit Ende der Vertragslaufzeit wieder gutgeschrieben.
Die Sonderabschlagzahlung wird zum gewählten Stichtag
(01. oder 15. des Monats) oder drei Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig.
0501.0908
Die vertragliche Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert
sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht 6 Wochen
vor Ende der Laufzeit kündigen.
TelDaFax Marketing GmbH
Mottmannstraße 8
53842 Troisdorf
„Wechseln
is’n Klax.
Mit TelDaFax!“
Hotline: 0800. 11 11 022 (gebührenfrei)
[email protected]
www.teldafax.de
Energiemix und Umweltauswirkung
TelDaFax hat die Stromversorgung in 2007 aufgenommen und ist zur Angabe des Energiemixes nach §42
Abs.1 EnWG verpflichtet.
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1 Statistische Daten über die Stromproduktion in Deutschland:
www.vdew.de für das Jahr 2007, Stand: 10.10.2008.
2 Vorläufige Informationen zur Stromlieferung der TelDaFax erfolgen gemäß §42 EnWG.
Die Stromversorgung wurde in 2007 aufgenommen. Quelle: Electrabel Deutschland AG für
das Jahr 2007, Stand: 29.09.2008.
3 Thermische Energie: Gas, Öl, Kohle.
4 Erneuerbare Energie: Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie oder
andere erneuerbare Quellen.
Der Rabatt wird auf den Verbrauch eines Zählers gewährt. Die Preise (rabattierter Arbeitspreis und Grundpreis) werden zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung
auf Basis des Allgemeinen Tarifs des örtlichen Grundversorgers, zu dem standardmäßig mit Strom beliefert wird, festgeschrieben. Maßgeblich sind dabei die
zum voraussichtlichen Versorgungsbeginn (Datum Auftragsbestätigung + ≈ 45
Tage) gültigen und veröffentlichten Preise des Allgemeinen Tarifs des örtlichen
Grundversorgers und die vom Verbraucher genannten und vom Netzbetreiber
bestätigten Angaben zum Verbrauch und zum Anschluss. Wenn der örtliche
Grundversorger ab einer bestimmten Verbrauchsgröße (z. B. 5000 kWh) einen
anders lautenden Standardtarif anbietet, so gelten auch hier unsere Konditionen.
Es wird der Grundpreis des Grundversorgungstarifs in unveränderter Höhe fällig. Zugunsten des Kunden kann auch ein in diesem Versorgungsgebiet häufig
verbreiteter Tarif des Grundversorgers als Berechnungsbasis herangezogen werden. Die jährlich erfolgende Ablesung des Zählers sowie die Zählermiete sind
im Grundpreis enthalten. Es werden keine Bearbeitungs- oder Wechselentgelte
erhoben. Alle Tarife beinhalten einen Mindestverbrauch von 50 kWh pro Monat.
TelDaFax zieht jeweils fällige Beträge im Lastschrifteinzugsverfahren ein oder diese werden per Überweisung durch den Kunden beglichen.
Die genannten Preise beinhalten Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Energiesteuer sowie die gesetzliche MwSt. von derzeit 19%. Die nach Wahl des Kunden
monatlich oder jährlich zu leistenden Abschlagszahlungen sind im Voraus zu
entrichten. Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TelDaFax Marketing GmbH für die Belieferung mit Strom. Das
Tarifangebot ist gültig bis 31.12.2009. Es gilt der vollständige Posteingang bei
TelDaFax.
Bis
zu
2 Monate
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1
Wechseln is’n Klax.
Mit TelDaFax!
Nachdem Sie uns beauftragt haben, müssen Sie
sich um gar nichts mehr kümmern.
Wir übernehmen die Kündigung bei Ihrem
Stromanbieter und alle damit verbundenen
Wechselformalitäten kostenlos für Sie.
Wählen Sie Ihren Spartarif und
sichern Sie sich bis zu 2 Monate Strom gratis1!
Privatkunden-Tarife
1 Monat gratis
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Tarifcode 1568
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1
2,0ct/kWh Rabatt
Keine Versorgungsunterbrechung
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50,00 €
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monatliche Zahlweise
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Ihre Ersparnis*
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Kein Zählerwechsel
=
Einfach günstiger Strom!
Zwei Schritte zum
günstigen Strom!
1.
Einen der Spartarife auswählen
2.
Antragsformular ausfüllen und zusenden
Sie benötigen dafür nur:
•
•
Name Ihres Vorversorgers
Ihre Zählernummer
102,00 €
zzgl. 1 Freimonat
127,50 €
zzgl. 1 Freimonat
* Ihre Ersparnis bei einem Verbrauch von 5.100 kWh/Jahr.
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1,0 ct/kWh
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Der Ökostrom von TelDaFax ist in allen Tarifen wahlweise für
nur 1 Cent/kWh Aufpreis erhältlich! SunPower wird zu 100
Prozent aus regenerativen Energiequellen gewonnen.
204,00 €
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Preise inkl. der gesetzlichen MwSt.
In allen Privatkundentarifen ist eine
Monate
Preisgarantie von 12 Monaten 12 garantie
Preis
bereits enthalten. Wahlweise können
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Sie diese verlängern.
inklusiv
Verlängerte Preisgarantie: +12 Monate
= 24 Monate Preisgarantie für einmalig nur 48,00 €2
Verlängerte Preisgarantie: +24 Monate
= 36 Monate Preisgarantie für einmalig nur 96,00 €2
1
Diese Aktion gilt nur für Neukunden (Privathaushalte). Sie ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar und bis 30.09.2009 befristet (Eingang des vollständigen Auftrags).
Kunden mit einem Strombezug von mindestens 12 Monaten erhalten einen einmaligen Rabatt von 1/12 (bei monatlicher Abschlagszahlung) bzw. 2/12 (bei jährlicher
Abschlagszahlung) auf ihre Jahresverbrauchsrechnung: Bei Vertragsbeginn wird der erste Monatsabschlag nicht eingezogen bzw. nur 10/12 des Jahresabschlags.
Die genaue Berechnung des Rabatts erfolgt in der Jahresabrechnung. Je nach Tarif ist ein Sonderabschlag zu leisten, der bei Vertragsende erstattet wird.
Endet der Vertrag vor Ablauf von 12 Monaten, so gilt die Aktion nicht.
2
Die Preisgarantie sichert Ihren Strompreis, bestehend aus Grund- und Verbrauchspreis, ab Versorgungsbeginn. Die einmalige
Zahlung für die Preisgarantie ist mit der ersten Abschlagszahlung zu leisten.
!
Basis Stromtarif
1 Monat gratis1
12 Monate Preisgarantie inklusive
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Keine Versorgungsunterbrechung
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1,5ct/kWh Rabatt
Kein Zählerwechsel
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monatliche Zahlweise
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76,50 €
zzgl. 1 Freimonat
* Ihre Ersparnis bei einem Verbrauch von 5.100 kWh/Jahr.
=
Einfach günstiger Strom!
1
Diese Aktion gilt nur für Neukunden (Privathaushalte). Sie ist nicht mit
anderen Aktionen kombinierbar und bis 30.09.2009 befristet (Eingang
des vollständigen Auftrags). Kunden mit einem Strombezug von mindestens
12 Monaten erhalten einen einmaligen Rabatt von 1/12 (bei monatlicher
Abschlagszahlung) auf ihre Jahresverbrauchsrechnung: Bei Vertragsbeginn
wird der erste Monatsabschlag nicht eingezogen. Die genaue Berechnung
des Rabatts erfolgt in der Jahresabrechnung. Endet der Vertrag vor Ablauf
von 12 Monaten, so gilt die Aktion nicht. Weitere Informationen entnehmen
Sie bitte dem Flyer für Premium Stromtarife.
Stromantrag + TelDaFax MasterCard Gold
VP-Nummer
VP-Name
99541
Jetz t zum
Stromtipp
Testsieger1
VP-Zusatzcode
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Herr
Sa, So, Feiertags: 10:00 - 18:00 Uhr
Hotline:0800. 11 11 030
Telefax: 0800. 01 03 078
Mail: [email protected]
wechseln!
Meine persönlichen Daten
Frau
Mo - Fr: von 7:00 - 22:00 Uhr
Preisgarantie Privatkunden2
Pflichtfeld
Firma
Name, Vorname (evtl. Firmenname)
12 Monate
weitere 24 Monate
24 Monate
zusätzlich einmalig 48,00 EUR
zusätzlich einmalig 98,00 EUR (netto)
zusätzlich einmalig 96,00 EUR
zusätzlich einmalig 196,00 EUR (netto)
Straße, Hausnummer (bitte kein Postfach angeben)
Als Ökostrom
Tarifcode
Aktionscode
(Der jeweilige Verbrauchspreis erhöht sich um 1,00
Cent/kWh. Im Geschäftskundentarif versteht sich
der Aufpreis netto pro kWh.)
Wenn schon vorhanden
TelDaFax-Kundennummer
Rufnummer
4
Mein Auftrag
Antrag TelDaFax MasterCard Gold
Geburtsdatum
E-Mail
Lieferanschrift (falls abweichend von Kundendaten)
Name, Vorname (evtl. Firmenname)
Straße, Hausnummer (bitte kein Postfach angeben)
PLZ, Ort
2
(gebührenfrei)
Preisgarantie Geschäftskunden2
weitere 12 Monate
PLZ, Ort
(gebührenfrei)
Mein Stromanschluss
Datum des Einzugs
Auftrag/Vollmacht
Neueinzug
Laufzeitende Vorvertrag / Wunschtermin
(max. 4 Monate nach Auftragseingang)
Erstbezug
Derzeitiger Stromversorger (unbedingt erforderlich)
Kunden-Nr. beim derzeitigen Stromversorger
Zählernummer*
Ich möchte keine TelDaFax MasterCard Gold.
Hiermit beauftrage(n) ich/wir die TelDaFax Marketing GmbH mit der Lieferung des gesamten
Haushaltsbedarfes an elektrischer Energie (Stromlieferung) auf Grundlage der vorstehenden Angaben sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und dem Preisblatt für die genannte
Abnahmestelle. Der Kunde erteilt sowohl der TelDaFax Marketing GmbH als auch der TelDaFax
ENERGY GmbH die Vollmacht, die erforderlichen Verträge mit dem zuständigen Netzbetreiber
abzuschließen, zu ändern oder aufzuheben und den Stromliefervertrag beim bisherigen Stromversorger zu kündigen, sowie entsprechende Untervollmacht zu erteilen.
Ich/wir ermächtige(n) und beauftrage(n) die TelDaFax Marketing GmbH in meinem/unserem Namen, sämtliche Rechte (Energiebelieferungsrecht, Auskunftsrechte, Bevollmächtigung u.a.) aus
diesem Vertrag an die TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, abzutreten.
Der Kunde ermächtigt die TelDaFax SERVICES GmbH jederzeit widerruflich, jeweils fällige
Beträge von nebenstehend genanntem Konto im Lastschrifteinzugsverfahren einzuziehen.
Widerrufsbelehrung
Letzter Jahresstromverbrauch in kWh
*Pro Auftrag nur eine Zählernummer!
Bei einem Doppeltarifzähler HT und NT Zählernummer eintragen!
Netzbetreiber (falls abweichend von Stromversorger) unbedingt erforderlich
3 Meine Bankverbindung
(Bei Überweisung wird eine
Überweisung Sondervorauszahlung fällig. Bitte
Lastschriftverfahren
Mit Ihrer Unterschrift beantragen Sie gleichzeitig Ihre persönliche TelDaFax MasterCard Gold. Die
Kreditkarte ist für Kunden von TelDaFax gebührenfrei. Sie zahlen dauerhaft keine Jahresgebühr,
keine Auslandseinsatzgebühr und keine Gebühren bei Bargeldabhebungen an 24 Mio. Akzeptanzstellen und 1 Mio. Bankautomaten weltweit - neben gebührenfreiem Kundenservice und
vielem mehr. Sollten Sie kein anderes Produkt von TelDaFax beziehen, so erhebt TelDaFax eine
jährliche Schutzgebühr von 39 €. Die TelDaFax MasterCard Gold wird von der Advanzia Bank
S.A. herausgegeben. Insoweit ist die Advanzia Bank S.A. Vertragspartnerin des Karteninhabers.
Mit Ihrer Unterschrift willigen Sie ein, dass die Advanzia Bank S.A. der Schufa Holding GmbH und/
oder einer anderen Auskunftei Daten über die Beantragung des Kreditkartenvertrages übermittelt.
Ebenfalls erklären Sie Ihr Einverständnis zu der umseitigen SCHUFA-Klausel zu Gunsten der
Vertragspartnerin.
entnehmen Sie diese der gültigen
Zusatzpreisliste).
Kontonummer
Datenschutz
Kreditinstitut
Bankleitzahl
Hinweis: Der Wechselprozess beginnt erst nach Eingang der Sonderabschlagszahlung bzw.
der Sondervorauszahlung.
Abbuchung der einmaligen Sonderabschlagszahlung zum:
(Sollten Sie keine Auswahl treffen, erfolgt die Abbuchung
drei Tage nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung.)
01. des Monats
Widerrufsbelehrung:
Dieses Angebot auf Abschluss des Vertrages mit der TelDaFax Marketing GmbH können Sie innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. per Brief oder Fax) widerrufen. Die
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: TelDaFax Marketing GmbH,
Mottmannstraße 8, 53842 Troisdorf.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangenen Leistungen nicht komplett, sondern nur teilweise oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns ggf. Wertersatz leisten.
Ende der Widerrufsbelehrung
Datenschutzklausel: Die personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um dieses Vertragsverhältnis zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten), werden von der TelDaFax Marketing GmbH, der
TelDaFax ENERGY GmbH und der TelDaFax SERVICES GmbH im Sinne des §11 BDSG erhoben, verarbeitet und genutzt. Die personenbezogenen Daten werden im Zusammenhang mit der zusätzlichen
Bestellung der TelDaFax MasterCard Gold und zur Ausführung der Beantragung und Kreditkartenausstellung an die Advanzia Bank S.A. weitergeleitet. Auf dem Auftragsformular fehlende Daten können
auch telefonisch eingeholt und auf dem unterschriebenen Auftrag eingetragen werden. Der Kunde
erhält anschließend eine Kopie des geänderten Auftrags als Bestätigung der vorgenommenen Änderungen. Der Kunde bestätigt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift den vorgenannten Auftrag.
Hiermit gebe ich mein Einverständnis zur Kontaktaufnahme durch die TelDaFaxGruppe und ihren Partnerunternehmen, um über Verbraucherinformationen
per Telefon, E-Mail oder per Post beraten und informiert zu werden.
15. des Monats
Kontoinhaber Name, Vorname (falls abweichend von Kunde)
Ja
Nein
Kunde
Datum, Unterschrift
Datum, Unterschrift
Ausgezeichnet als „Bester Tarif überregional aktive Stromanbieter“ 03/2009 DISQ GmbH & Co. KG/Handelsblatt und von n-tv als „Bester Stromanbieter 2009 ohne Vorkasse“
2
Dieses Angebot ist gültig bis zum 31.12.2009
0504.0903
1
TelDaFax Marketing GmbH Mottmannstraße 8 53842 Troisdorf
n
n
Amtsgericht Siegburg, HRB 9891 USt-IdNr.: DE227111279
Geschäftsführerin: Claudia Nowak
n
TelDaFax ENERGY GmbH Mottmannstraße 2 53842 Troisdorf
n
n
Amtsgericht Siegburg, HRB 10274 USt-IdNr.: DE261988575
Geschäftsführer: Klaus Bath
n
TelDaFax SERVICES GmbH Mottmannstraße 2 53842 Troisdorf
n
n
Amtsgericht Siegburg, HRB 6593 USt-IdNr.: DE223949565
Geschäftsführer: Alireza Assadi, Dr. Gernot Koch
n
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von elektrischer Energie
1. Geltungsbereich und Änderungen
1.1 Die nachfolgenden AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der TelDaFax Marketing GmbH
(nachfolgend TelDaFax) und ihren Kunden ohne Leistungsmessung, hinsichtlich der Stromversorgung der
im Auftrag benannten Abnahmestelle. Sie finden auch auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte,
Beratungen sowie auf die Beseitigung von Störungen Anwendung. Abweichende AGB des Kunden gelten
nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn TelDaFax ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder
der Kunde darauf Bezug nimmt.
1.2 Für das Produkt der TelDaFax MasterCard Gold gelten die AGB der Advanzia Bank S.A. , welche dem
Kunden nach Bonitätsüberprüfung mit einem Antrag auf Freischaltung der Kreditkarte übermittelt werden.
1.3 Soweit diese AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder Preislisten keine abweichenden Regelungen treffen, gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die StromGGV (BGBl. I
2006, 2391) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
1.4 TelDaFax ist berechtigt, die AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten zu ändern. Die
Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden,
kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung für
den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
1.5 Bei Änderung des Umsatzsteuersatzes, Erhöhung/Ermäßigung oder Neueinführung von Steuern, öffentlichen Abgaben und/oder mittelbaren oder unmittelbaren Kostenänderungen der Fortleitung elektrischer
Energie bzw. durch Gesetze oder regierungs- oder verwaltungsbehördliche Maßnahmen kann TelDaFax
die betroffenen Preise entsprechend der Kostenerhöhung anpassen, ohne dass ein Kündigungsrecht des
Kunden besteht.
2. Angebote / Zustandekommen von Vertragsverhältnissen
2.1 Alle Angebote von TelDaFax sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind freibleibend. Der das Kundenverhältnis begründende Vertrag kommt durch einen schriftlich, telefonisch oder online erteilten Auftrag des
Kunden unter Verwendung ei¬nes hierfür vorgesehenen Auftragsformulars oder Anmeldeprozesses und
durch den Zugang einer Auftragsbestätigung der TelDaFax zustande, spätestens aber durch Einräumung
der Nutzungsmöglichkeit der betreffenden Dienstleistung (Strombelieferung).
2.2 TelDaFax behält sich vor, vor Annahme des Auftrages die Bonität des Kunden zu prüfen. Hierzu wird sie - soweit
zulässig - Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien und/oder dem kontoführenden Kreditinstitut des Kunden einholen.
2.3 Ergeben sich auf Grund der Bonitätsprüfung Zweifel an der Bonität des Kunden, kann TelDaFax die
Annahme des Auftrags verweigern oder von der Leistung einer der Höhe nach im Einzelfall von TelDaFax
festgesetzten Sicherheit abhängig machen.
2.4 Die Stromlieferung beginnt unter Berücksichtigung der verbindlichen Regelungen zum Lieferantenwechsel zum frühest möglichen Zeitpunkt, in der Regel am 1. des übernächsten Monats nach Auftragserteilung
und richtet sich nach der notwendigen Bestätigung der Kündigung des Vorversorgers und der Bestätigung
des Beginns der Netznutzung des Netzbetreibers gegenüber TelDaFax.
2.5 Kommt der erforderliche Vertrag zwischen TelDaFax und dem Netzbetreiber aufgrund von Verzögerungen im Wechselprozess nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss zustande, können beide
Parteien vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten. TelDaFax ist zum Rücktritt befugt, sofern
der Kunde noch länger als 6 Monate an den Vorversorger unkündbar gebunden ist und der Kunde dies
bei Ange¬botsabgabe nicht mitgeteilt hat oder die Belieferung durch TelDaFax aufgrund von erheblichen
Hindernissen aus der Sicht des Kunden nicht möglich ist.
2.6 Der Beginn der Belieferung wird dem Kunden durch TelDaFax angezeigt.
3. Umfang der Versorgung
3.1 TelDaFax stellt dem Kunden die elektrische Energie am Ende des Hausanschlusses zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Bedarf an elektrischer Energie während der Laufzeit des
Vertrages ausschließlich durch TelDaFax zu decken. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch
Eigenanlagen der Kraft - Wärme - Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer Energie und zur Nutzung
regenerativer Energiequellen sowie durch Notstromaggregate im Sinne von § 4 StromGVV.
3.2 Die vertragsmäßige Pflicht der Zurverfügungstellung von elektrischer Energie gilt nicht, soweit und solange TelDaFax an der Erzeugung, dem Bezug oder der Fortleitung durch höhere Gewalt oder sonstige
Umstände, deren Beseitigung TelDaFax wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.
3.3 TelDaFax hat die Kunden bei einer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung, soweit möglich, rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten.
4. Kündigung, Sperrung und Schadensersatz
4.1 Kündigungen gegenüber TelDaFax haben schriftlich zu erfolgen.
4.2 Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit kann der Vertrag erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag setzt sich jeweils um die vereinbarte Verlängerungszeit fort, wenn er nicht
mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) TelDaFax nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die TelDaFax zu erheblichen Zweifeln an der
Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen, oder
b) die Zahlungsunfähigkeit oder Kreditunwürdigkeit des Kunden feststeht, weil z.B. ein Insolvenzverfahren
über sein Vermögen beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.
4.3 Ist der Kunde mit der Zahlung von mindestens 50 Euro in Verzug, ist TelDaFax berechtigt, die Versorgung
des Kunden vier Wochen nach schriftlicher Androhung zu kündigen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, TelDaFax den durch die Sperrung der Abnahmestelle bzw. den durch die außerordentliche Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dies nicht zu vertreten hat. Weitergehende gesetzlich oder vertraglich bestehende Rechte von TelDaFax bleiben unberührt.
5. Pflichten des Kunden / Umzug
5.1 Der Kunde hat TelDaFax unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder
Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, im Falle des Lastschriftverfahrens seiner Bankverbindungen sowie seiner Rechtsform schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für Änderungen in seiner Vermögenssituation, z.B. für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.
5.2 Im Falle eines Umzugs des Kunden oder eines sonstigen Wechsels der Lieferanschrift hat der Kunde
die Änderung 6 Wochen vor dem Wechsel anzuzeigen. Bei einem Umzug des Kunden kann der Liefervertrag nur beendet werden, wenn der Kunde am neuen Wohnsitz keinen Strom von TelDaFax beziehen
kann, weil z.B. er nicht Anschlussinhaber wird oder TelDaFax den Kunden aus dem Vertrag entlässt. Die
Kündigungsvoraussetzungen sind durch den Kunden nachzuweisen. Bei Fortführung des Vertrages gilt der
im TelDaFax-Tarif ausgewiesene Preis für das Netzgebiet der neuen Abnahmestelle. Sofern der Kunde den
Wechsel der Lieferanschrift nicht fristgerecht anzeigt, wird der Kunde TelDaFax den Schaden, der durch die
verspätete Mitteilung entstanden ist, ersetzen.
6. Abrechnung und Preise
6.1 Die vom Kunden an TelDaFax zu entrichtenden Entgelte bestimmen sich nach dem jeweils gültigen Tarif
für die vertraglich vereinbarte Leistung.
6.2 TelDaFax rechnet die Verbrauchsmenge des Kunden in Zeitabschnitten, die 12 Monate nicht wesentlich
überschreiten dürfen, ab. TelDaFax wird auf die zu erwartenden Jahreskosten mit Versorgungsbeginn monatlich, vierteljährlich oder jährlich Abschlagszahlungen im Voraus vom Kunden fordern. Der Differenzbetrag
in einem Abrechnungszeitraum zwischen der Summe der Abschlagszahlungen und den tatsächlichen Verbrauchskosten ist mit Zugang der Rechnung über die Abrechnung des Verbrauchs fällig.
6.3 Die Höhe der Sonderabschlagszahlung (einmalig fällig zum gewählten Stichtag oder bereits 3 Tage nach
Erhalt der Auftragsbestätigung) richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif und kann der für diesen
Tarif jeweils gültigen Preisliste entnommen werden. Bei Tarifen mit einer vertraglich vorgesehenen Sonderabschlagszahlung beginnt der Umstellungsprozess erst nach Eingang dieser Sonderabschlagszahlung. Die Verrechnung der
Sonderabschlagszahlung erfolgt mit der Rechnung für den letzten Abrechnungszeitraum, die nach Verlassen des Tarifs
oder mit Beendigung der Vertragsbeziehung erstellt wird.
6.4 TelDaFax erhebt vom Kunden, für die Rückbelastung einer Lastschrift € 3,- oder bei der Nichteinlösung eines
Schecks € 7,- als Bearbeitungsgebühr. Es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach.
6.5 Wählt der Kunde eine andere Zahlungsart als das bei TelDaFax übliche Einzugsverfahren, erhebt TelDaFax für die zusätzlich notwendigen Buchungsarbeiten eine Bearbeitungsgebühr, die der jeweiligen aktuellen Zusatzpreisliste zu entnehmen ist.
6.6 TelDaFax behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs vor, insbesondere solche,
bei denen durch die im Voraus zu leistende vierteljährliche oder jährliche Abschlagszahlung eine Senkung des Kilowattstundenpreises stattgefunden hat. In diesem Fall kann TelDaFax ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges den
Kilowattstundenpreis für die monatliche Zahlungsweise berechnen.
7. Änderung der Preiskonditionen
Bei der Erhöhung oder Ermäßigung von Kostenfaktoren, die andere als die in Ziffer 1.4 genannten Ursachen haben,
ist TelDaFax berechtigt, die vereinbarte Vergütung entsprechend anzupassen. TelDaFax teilt dem Kunden die Preisanpassung mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden mit. Der Kunde kann im Fall einer Kostenerhöhung das
Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Preisanpassung kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die Änderungen als genehmigt.
8. Datenschutz, Wirtschaftsauskunfteien
8.1 TelDaFax erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten unter Beachtung des § 28 Abs. 1 Nr. 1
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. TelDaFax bedient sich für die Auftragsbearbeitung, die Kundenbetreuung, die Reklamationsbearbeitung, das Billing, das
Mahnwesen und die Forderungsbeitreibung der Dienste Dritter.
8.2 Erklärt sich der Kunde damit einvertstande, so darf TelDaFax die in der Einverständniserklärung genannten Daten
zu Zwecken der Werbung, Kundenberatung und Marktforschung verarbeiten und nutzen. Die Nutzung und Übermittlung der sonstigen Kundendaten zu den in Satz 1 genannten Zwecken ist nur unter den Voraussetzungen des § 28
Abs. 3 Nr. 3 BDSG zulässig.
8.3 Der Kunde willigt ein, dass TelDaFax an Wirtschaftsauskunfteien Daten über die Beantragung, die Aufnahme und
die Beendigung dieses Vertragsverhältnisses übermittelt und von diesen Auskünfte über den Kunden erhält.
8.4 Darüber hinaus ist TelDaFax berechtigt, den Namen und die Adresse des Kunden sowie den Tatbestand der
Leistungsstörung an die Vereine Creditreform, D&B Schimmelpfeng AG, Süd-West-Inkasso, Auskunftei Bürgel und die
Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) zu deren Schutz vor finanziellen Verlusten
und zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden zu melden, wenn TelDaFax auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt ist sowie bei
diesen Einrichtungen Auskünfte über den Kunden einzuholen.
8.5 Der Kunde willigt mit seinem Antrag auf Zusendung einer MasterCard Gold Kreditkarte, ein, dass die Advanzia
Bank S.A. der SCHUFA HOLDING AG, Hagenauer Strasse 44, 65203 Wiesbaden, Daten über die Beantragung
dieser Kreditkarte übermittelt. Unabhängig davon wird die Bank der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Konten- oder Kreditkartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung
aller betroffenen Interessen zulässig ist. Insoweit befreit er die Advanzia Bank zugleich vom Bankgeheimnis.
9. Haftung
9.1 Für Schäden, die der Kunde durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Nutzung des Netzanschlusses erleidet, haftet der Netzbetreiber gemäß § 18 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV - BGBl. I 2006, 2477).
9.2 Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
10. Messung und Ablesung
10.1 Die Verbrauchsmenge des Kunden wird durch Messeinrichtungen auf der Entnahmeseite festgestellt.
10.2 Die Messeinrichtungen werden vom Netzbetreiber, von der TelDaFax, oder nach Aufforderung vom
Kunden selbstabgelesen.
10.3 TelDaFax ist berechtigt, Dritte mit den Messdienstleistungen zu beauftragen.
10.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind.
10.5 Ist es notwendig, dass Messeinrichtungen beim Kunden eingebaut werden, kann TelDaFax dafür ein Entgelt
verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die Installation der Messeinrichtungen, soweit dies notwendig ist, zu ermöglichen
sowie auf eigene Kosten die dafür erforderlichen und geeigneten Standorte rechtzeitig bereitzustellen und während
der Dauer des Vertrages in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Bei einer Leistungsmessung hat der Kunde
die für eine Fernablesung notwendigen technischen Erfordernisse, insbesondere einen Nebenstellenanschluss der
Telefonleitung, zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls ist TelDaFax berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Ablesung
in Rechnung zu stellen.
10.6 Solange die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Ablesung betreten werden können oder der Kunde den
Zählerstand nicht meldet, kann TelDaFax den Verbrauch auf Grundlage der letzten Ablesungen schätzen. Die tatsächlichen Verhältnisse sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
11. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Gegen Forderungen von TelDaFax kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen und Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht begründen.
12. Geltendes Recht, Gerichtsstand
12.1 Zur Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten ist der Kunde nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung von TelDaFax berechtigt. Die Zustimmung darf nicht verweigert werden, wenn der Dritte Gewähr dafür bietet, die Verpflichtung aus dem Vertrag erfüllen zu können. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn
der Dritte ein verbundenes Unternehmen im Sinne der § 15 ff. Aktiengesetz ist.
12.2 TelDaFax kann sich zur Erfüllung ihrer Pflichten nach diesem Vertrag auch Dritter bedienen. Hierdurch kommt kein
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande.
12.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen TelDaFax und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
12.4 Der geschlossene Vertrag inkl. der Leistungsbeschreibung, den AGB, dem Auftrag und der Auftragsbestätigung
enthält alle Regelungen, die die Parteien über seinen Gegenstand getroffen haben. Es bestehen keine mündlichen
Nebenabreden, es sei denn, es wird im Auftrag schriftlich ausdrücklich auf deren Bestehen hingewiesen.
12.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von TelDaFax, sofern der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt ebenso, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat
oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat. TelDaFax ist jedoch berechtigt,
den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
12.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die unwirksamen
Klauseln durch solche zu ersetzen sind, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt für
Vertragslücken.
TelDaFax Marketing GmbH, Mottmannstr. 8, 53842 Troisdorf
Stand: Dezember 2008
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