fernsehprogramm 20.03.2007
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fernsehprogramm 20.03.2007
Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH Aktenzeichen: KEK 401 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der bw family.tv GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Hanno Gerwin, Augustenstraße 124, 70197 Stuttgart, - Veranstalterin wegen Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf Vorlage der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) vom 19.02.2007 in der Sitzung am 17.04.2007 unter Mitwirkung ihrer Mitglieder Prof. Dr. Sjurts (Vorsitzende), Prof. Dr. Dörr, Prof. Dr. Huber, Dr. Lübbert, Prof. Dr. Mailänder und Dr. Schwarz entschieden: Die von der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) mit Schreiben vom 19.02.2007 vorgelegten Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der bw family.tv GmbH werden nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages über die Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen als unbedenklich bestätigt. 2 Begründung I Sachverhalt 1 Gegenstand der Anzeige 1.1 Die bw family.tv GmbH („bw family“) hat mit Schreiben vom 15.02.2007 bei der LFK geplante Veränderungen ihrer Gesellschafterstruktur angezeigt. Die LFK hat die Anzeige mit Schreiben vom 19.02.2007 der KEK zur medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung vorgelegt. Danach veräußern die bisherigen Gesellschafter der Veranstalterin jeweils Teilgeschäftsanteile an die DFA Regional TV Baden-Württemberg GmbH („DFA“), Bonn. Insgesamt erwirbt die DFA einen xxx ... Anteil von 25,10 % am Stammkapital der Veranstalterin xxx ... Weitere Regelungen, die über die bloße Anteilsübertragung hinausgehen, wurden nach Auskunft der Veranstalterin nicht getroffen. 1.2 Demnach bestehen künftig bei der Veranstalterin folgende Beteiligungsverhältnisse xxx ...: DFA Regional TV Baden-Württemberg GmbH 25,10 % Evangelisches Medienhaus GmbH 16,48 % Salo Holding AG 15,00 % L-TV GmbH 8,97 % Weber Management GmbH 7,48 % ERB Medien GmbH 7,48 % Evangelischer Rundfunkdienst Baden ERB gGmbH 4,48 % b.i.g. gruppe-management GmbH 3,75 % Com!media GmbH 3,75 % EKD Media GmbH 3,75 % Media Projekt-Management Unternehmensberatungsund Beteiligungsgesellschaft mbH 3,00 % Henning Röhl 0,75 % 3 2 Veranstalterin und beteiligte Unternehmen 2.1 bw family Der Unternehmensgegenstand von bw family ist unverändert der Betrieb eines Fernsehprogramms, das als „ein innovatives, seriöses und familienorientiertes Landesprogramm für Baden-Württemberg“ veranstaltet wird xxx ... bw family veranstaltet seit dem 15.02.2006 auf Grundlage einer Zulassung der LFK vom 27.06.2005 das Fernsehvollprogramm bw family.tv. Es wird frei empfangbar im analogen Kabelnetz von Baden-Württemberg verbreitet. xxx ... 2.2 Beteiligte Unternehmen 2.2.1 DFA Die DFA ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der DFA Regional TV Beteiligungs GmbH, Bonn, die ihrerseits vollständig im Anteilsbesitz der DFA Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, steht. Sämtliche Anteile an dieser hält die Infobonn Holding GmbH, Bonn, im alleinigen Anteilsbesitz von Herrn Helmut Keiser. Die Infobonn Holding GmbH hält auch mittelbar sämtliche Anteile an der DFA Deutsche Fernsehnachrichten Agentur Produktions GmbH. Ihre Beteiligung an der Infobonn Text-, Informations- und Pressebüro Verwaltungsgesellschaft mbH, Bonn, die über ihre Tochtergesellschaft DFA Deutsche Fernsehnachrichten Agentur GmbH an der Veranstalterin des bundesweiten frei empfangbaren Programms NBC Europe beteiligt war, hat die Infobonn Holding GmbH im Jahr 2005 veräußert (vgl. Beschluss der KEK i. S. NBC Europe vom 15.03.2005, Az.: KEK 256/258). Helmut Keiser war in der Vergangenheit u. a. als Geschäftsführer der Veranstalterin von NBC Europe und der DFA Deutsche Fernsehnachrichten Agentur GmbH tätig. Er ist nach Auskunft der Veranstalterin derzeit über die genannten Beteiligungen hinaus nicht anderweitig im Medienbereich aktiv oder beteiligt. 2.2.2 Altgesellschafter Die Evangelisches Medienhaus GmbH und die Evangelischer Rundfunkdienst Baden ERB gGmbH stehen vollständig im Anteilsbesitz der Evangelischen Landeskir- 4 che Württemberg; die Evangelische Rundfunkdienst Baden ERB gGmbH hält ihrerseits 90 % der Anteile an der ERB Medien GmbH. Somit hält die Evangelische Landeskirche Württemberg indirekt nunmehr insgesamt 28,44 % der Anteile an bw.family. Laut Auskunft der Veranstalterin vom 20.03.2007 wurde das Treuhandverhältnis, aufgrund dessen die Evangelisches Medienhaus GmbH 7,5 % der Anteile treuhänderisch für die katholische Produktionsgesellschaft ASTRATEL Radiound Television-Beteiligungsgesellschaft mbH hielt, beendet. Im Übrigen wird hinsichtlich der Beteiligungsverhältnisse und der anderweitigen Medienaktivitäten der Altgesellschafter in vollem Umfang auf die Ausführungen in den Beschlüssen i. S. bw family, Az.: KEK 331, I 2.2 und Az.: 268, I 3.2.1 bis 3.2.9, Bezug genommen. II Verfahren Die Vollständigkeitserklärung der Veranstalterin liegt vor. Vor der Entscheidung der Kommission wurde einem Vertreter der LFK Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. III Medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung 1 Bestätigungsvorbehalt Die Beteiligungsveränderungen sind noch nicht vollzogen. Damit ist der Vorschrift des § 29 Satz 1 und 4 RStV genügt. 2 Zurechnung von Programmen bw family.tv wird der Veranstalterin, der DFA und ihren Obergesellschaften bis zu Herrn Helmut Keiser sowie der Evangelischen Landeskirche Württemberg zugerechnet (§ 28 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 RStV, § 16 AktG). Weitere bundesweite Fernsehprogramme sind ihnen nicht zuzurechnen. 3 Vorherrschende Meinungsmacht 5 Das Programm wird seit dem 15.02.2006 im analogen Kabelnetz in BadenWürttemberg verbreitet und erreicht rund 4,4 Mio. Zuschauer. Laut Auskunft der Veranstalterin vom 20.03.2007 findet eine Zuschaueranteilserhebung für das Programm bw family.tv nicht statt. Für den Referenzzeitraum von Februar 2006 bis Januar 2007 liegen demnach keine Angaben zu Zuschaueranteilen vor. Nach dem dargelegten Sachverhalt liegen keine Anhaltspunkte für die Entstehung vorherrschender Meinungsmacht vor, so dass den angezeigten Beteiligungsveränderungen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt nicht entgegenstehen.