samanyolu avrupa

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samanyolu avrupa
Zulassungsantrag der Peyk Media GmbH
für das Fernsehvollprogramm „Samanyolu TV Avrupa“
Aktenzeichen: KEK 508
Beschluss
In der Rundfunkangelegenheit
der Peyk Media GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Fatih Gök und Mustafa
Altaş, Sprendlinger Landstraße 107 - 109, 63069 Offenbach,
- Antragstellerin wegen
Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten Fernsehvollprogramms „Samanyolu
TV Avrupa“
hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf Vorlage
der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) vom
27.06.2008 in der Sitzung am 19.08.2008 unter Mitwirkung ihrer Mitglieder Prof. Dr. Sjurts
(Vorsitzende), Prof. Dr. Huber, Dr. Lübbert und Prof. Dr. Mailänder entschieden:
Der von der Peyk Media GmbH mit Schreiben vom 12.06.2008 bei der Hessischen
Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) beantragten Zulassung zur Veranstaltung des bundesweit verbreiteten Fernsehvollprogramms Samanyolu TV Avrupa stehen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen nicht entgegen.
2
Begründung
I
Sachverhalt
1
Zulassungsantrag
Die Antragstellerin hat mit Schreiben vom 12.06.2008 bei der LPR Hessen die Zulassung für das Fernsehvollprogramm Samanyolu TV Avrupa beantragt. Die LPR Hessen hat der KEK den Antrag mit Schreiben vom 27.06.2008 zur medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung vorgelegt.
2
Programmstruktur
Das Programm Samanyolu TV Avrupa (Avrupa = türkisch: Europa) ist ein Vollprogramm in türkischer Sprache mit Programmbestandteilen aus den Bereichen Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung. Neben Nachrichten umfasst das Programmangebot Ratgebersendungen, Dokumentationen, Kinder- und Frauensendungen sowie Filme und Serien. Das Programm richtet sich an türkische Migranten in
Deutschland und in anderen europäischen Ländern sowie an in der Türkei lebende
Deutsche. XXX …
Samanyolu TV Avrupa ist die europäische Ausgabe des türkischen Programms Samanyolu TV und wird bereits seit 2001 auf der Grundlage der türkischen Lizenz von
Samanyolu TV veranstaltet. Diesbezüglich besteht ein Lizenz- und Satellitenvertrag
der Antragstellerin mit der Veranstalterin von Samanyolu TV, der Samanyolu Yayincilik Hizmetleri A.Ş. („SYH A.Ş.“), Istanbul, Türkei (s. u. Punkt I 3). XXX …
Samanyolu TV Avrupa wird digital über Satellit (Türksat) sowie über die Kabelnetze
der Unitymedia NRW GmbH und der Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG (zusammen „Unitymedia“), Köln, der Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG („Kabel
BW“), Heidelberg, und der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG
(„Kabel Deutschland“), Unterföhring, verbreitet.
3
Lizenz- und Satellitenvertrag mit SYH A.Ş.
XXX …
3
4
Plattformverträge
Verträge mit Plattformbetreibern sind, unabhängig von ihrer konkreten Bezeichnung,
vorzulegen und werden von der KEK auf mögliche Zurechnungstatbestände überprüft
(s. u. III 2.3).
XXX …
5
Antragstellerin und Beteiligte
5.1
Der Gesellschaftszweck der Antragstellerin ist gemäß deren Gesellschaftsvertrag
XXX … u. a. die Ausstrahlung und Übertragung von TV- und Radiosendungen, die
Vermarktung von audiovisuellen Aufnahmen und Satellitenkapazitäten sowie die
Vermarktung von TV-Sendungen aller Art durch Satellitenanlagen.
Neben Samanyolu TV Avrupa plant die Antragstellerin zudem die Veranstaltung des
Programms EBRU TV EU, ein Fernsehvollprogramm in deutscher und englischer
Sprache (vgl. Beschluss i. S. EBRU TV EU, Az.: KEK 502).
An der Antragstellerin hält die Mediengruppe World Media Group AG sämtliche Anteile.
5.2
Die World Media Group AG ist eine nicht börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft. Gesellschafter mit Kapitalanteilen von je 20 % sind Mustafa Yeşil, Abdullah
Aymaz, Mehmet Atalay, Fatih Gök und Mahmut Çebi. Keiner der Gesellschafter verfügt nach Angaben der Antragstellerin über weitere Medienbeteiligungen in Deutschland oder im Ausland. Dem Vorstand der World Media Group AG gehören Mustafa
Yeşil und Fatih Gök an.
4
Mustafa Yeşil
20
Abdullah Aymaz
20
Mehmet Atalay
20
Fatih Gök
20
Mahmut Çebi
20
World Media Group AG
100
Samanyolu TV
Avrupa
EBRU TV EU
Peyk Media GmbH
Die World Media Group AG hält sämtliche Anteile an der Zaman Media GmbH, welche die europäische Ausgabe der türkischen Tageszeitung „Zaman“ verlegt („Zaman“
ist die auflagenstärkste Zeitung der Türkei vor „Posta“ und „Hürriyet“; Auflage der Europaausgabe rund 40.900, davon etwa 32.000 in Deutschland). Zudem hält sie sämtliche Anteile der Zukunft Medien GmbH, welche die deutschsprachige Monatszeitschrift „Zukunft“ verlegt. Zu der World Media Group AG gehören daneben die
100%igen Tochtergesellschaften Sunprint Vertriebs GmbH (Druck, Vertrieb und
Abonnement), TUWA Media & Marketing GmbH (Werbung und Marketing) und die
Line Travel Agency. Die Fontäne Media, ebenfalls ein Unternehmen der World Media
Group AG, vertreibt Bücher aus dem Fontäne Verlag sowie die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift „Die Fontäne“.
II
Verfahren
Die Vollständigkeitserklärung der Antragstellerin liegt vor. Einem Vertreter der LPR
Hessen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
III
Medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung
5
1
Bestätigungsvorbehalt der KEK
Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 RStV bedürfen private Rundfunkveranstalter einer Zulassung. Fragestellungen der Sicherung der Meinungsvielfalt werden von der KEK nach
Vorlage durch die zuständige Landesmedienanstalt gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 RStV
beurteilt.
2
Zurechnung von Programmen
2.1
Das Programm Samanyolu TV Avrupa ist der Antragstellerin gemäß § 28 Abs. 1 Satz
1, 1. Alt. RStV zuzurechnen. Darüber hinaus ist das Programm auch der World Media
Group AG gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. RStV zuzurechnen.
2.2
Der Antragstellerin und der World Media Group AG wird zudem das Programm EBRU
TV EU zugerechnet (vgl. Beschluss i. S. EBRU TV EU, Az.: KEK 502 III 2.1).
2.3
Zurechnung zu Plattformbetreibern
XXX … Zu Gunsten der Kabelnetzbetreiber besteht durch die mit der Antragstellerin
abgeschlossenen Plattformverträge nicht das für eine Zurechnung erforderliche Maß
an Einflussnahme.
3
Vorherrschende Meinungsmacht
3.1
Zuschaueranteile
Bei der Bestimmung des Zuschaueranteils des jeweiligen Programms sind gemäß
§ 27 RStV alle deutschsprachigen Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
und des bundesweit empfangbaren privaten Rundfunks zu berücksichtigen. Die KEK
legt bei der Ermittlung der Zuschaueranteile gemäß der Übergangsvorschrift des § 34
RStV vor allem die Daten der AGF/GfK-Fernsehforschung zugrunde.
In der Referenzperiode von Juni 2007 bis Mai 2008 erreichten die von der AGF/GfKFernsehforschung veröffentlichten Zuschaueranteile der Fernsehsender ARD einschließlich ihrer Dritten Programme, ZDF, 3sat, arte, KI.KA und Phoenix sowie Sat.1,
ProSieben, kabel eins, N24, 9Live, RTL Television, RTL II, Super RTL, VOX, n-tv,
Comedy Central, Das Vierte, DMAX, DSF, EuroNews, Eurosport, MTV, Nick, Tele 5,
6
TV 5 Europe, TV Bayern und VIVA einen Zuschaueranteil von insgesamt etwa
95,8 %. Der restliche Zuschaueranteil von ungefähr 4,2 % bezieht sich auf die Programme der Premiere-Plattform (2007: 1,8 %) (vgl. http://info.premiere.de/inhalt/de/
unternehmen_marktumfeld_mediennutzung_start.jsp) sowie auf eine Vielzahl von
Programmen wie z. B. Bibel TV, Teleshoppingkanäle, privates Regionalfernsehen,
Offene Kanäle, fremdsprachige Programme und weitere digitale Pay-TV-Programmpakete. Der Zuschaueranteil für das türkischsprachige Programm Samanyolu TV
Avrupa kann somit nur einen Bruchteil des Anteils von 2,4 % für die nicht einzeln
zuweisbare Programmnutzung ausmachen.
Mit Schreiben vom 25.07.2008 teilte die Veranstalterin Marktanteile türkischer Fernsehsender in Deutschland mit. Nach den von Data 4U – Gesellschaft für Kommunikationsforschung mbH („Data 4U“), Berlin, erstellten Studien erreichte das Programm
Samanyolu TV Avrupa in der Referenzperiode einen Anteil unter den türkischen
Fernsehzuschauern zwischen 4,1 % und 5,2 %. Im Einzelnen ermittelte Data 4U für
das Programm folgende Daten:
04. bis 10. Juni 2007
4,8 %
06. bis 12. August 2007
5,2 %
01. bis 07. Oktober 2007
4,2 %
Dezember 2007
4,1 %
Februar 2008
4,7 %
07. bis 13. April 2008
4,7 %
Des Weiteren weist eine Studie der Obersten türkischen Aufsichtsbehörde für Fernseh- und Radiosender (Radyo ve Televizyon Üst Kurulu – RTÜRK), in der das Zuschauerverhalten der aus der Türkei stammenden Fernsehzuschauer in Deutschland
und die Marktanteile der türkischen Sender in Deutschland untersucht wurden, für
den Zeitraum vom 24.09. bis 02.10.2007 für Samanyolu TV Avrupa einen Anteil unter
den türkischen Fernsehzuschauern von 5,6 % aus.
Das Programm EBRU TV EU hat mangels Ausstrahlung noch keine Zuschaueranteile.
7
3.2
Abschließende Feststellung
Nach dem dargelegten Sachverhalt gibt es keine Anhaltspunkte für die Entstehung
vorherrschender Meinungsmacht. Der beantragten Zulassung des Programms Samanyolu TV Avrupa stehen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt daher nicht
entgegen.
(gez.)
Sjurts
Lübbert
Huber
Mailänder