Unterlagen - AL Zürich

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Unterlagen - AL Zürich
Medienkonferenz 19. Januar 2011
Rudolf Elmer:
Licht in die Verdunkelungsoasen bringen
Niklaus Scherr (AL):
Den Ruedi will man hängen –
den Kaspar lässt man laufen!
Bruno Gurtner (Tax Justice Network):
Wo Rauch ist, ist auch Feuer!
Medienkonferenz 19. Januar 2011
Rudolf Elmer:
Licht in die Verdunkelungsoasen bringen
Mein Name ist Rudolf Elmer. Ich bin ausgebildeter Wirtschaftsprüfer und habe in acht Verschleierungs- bzw. Verdunklungsoasen (z.B. Cayman, Jersey, Mauritius) als Banker und Buchhalter, als
Investment Manager und Compliance Officer gearbeitet. Meine Arbeitgeber waren Credit Suisse,
KPMG, Julius Bär, Standard Bank of Afrika und die Noble Gruppe Asien. Ich habe 33 Jahre Erfahrung im internationalen Offshore-Geschäft. Neben einer Karriere im Militär als Hauptmann in den
Flieger-/Flab-Truppen habe ich im Ausland Positionen als Chief Operating Officer und als Chef des
globalen Outsourcing Center der Standard Bank innegehabt.
Systemkritiker des Offshore-Geschäfts
Heute bin ich ein Systemkritiker des Offshore- Geschäfts. Ich versuche die Öffentlichkeit über die
unlauteren Gewinnverschiebungen von Banken und multinationalen Konzernen aufzuklären und
deren Mechanismen offenzulegen. Ich trete weiterhin für den Schutz der Privatsphäre und der individuellen Grundrechte von natürlichen Personen ein, wehre mich aber entschieden gegen die
Praktiken von Finanzinstituten, Grosskonzernen und Superreichen, die bar jeder sozialen Verantwortung skrupellos Steueroptimierungen durchzusetzen versuchen. Ich bekämpfe unlauteres Lobbying und Gefälligkeiten, welche die Justiz und zum Teil die Politik der Finanzwelt gewähren. Vor
absoluter Transparenz graut mir, aber ich kämpfe für Transparenz mit Augenmass, die der Gesellschaft nützt.
Die Geschichte der Offshore-Zentren ist eindrücklich. In den 60er-Jahren gab es ca 10 solche Zentren, heute spricht International Tax Justice bereits von über 80. Neue Offshore-Zentren wie
Ghana, Senegal etc. werden von den grossen Revisionsgesellschaften und Banken aufgebaut und
strukturiert. Ich habe in Mauritius, der Schweiz von Afrika, erlebt wie dieses Land in ein OffshoreZentrum transformiert wurde. Der Trend zu mehr und mehr Offshore-Zentren ist klar, denn da
wird unglaublich schnell und einfach viel, viel Geld gemacht!
Trusts– Vehikel zur Steuerumgehung
Mit Trusts nach angelsächsischem Recht lassen sich Vermögenswerte perfekt anonymisieren und
ganze Familienvermögen und Unternehmen in einen steuerfreien Bereich verschieben. Das gilt
auch für andere Offshore-Gesellschaften; so können in einer Firma mit bloss 100 Dollar Eigenkapital Aktiven wie weltbekannte Skulpturen des Bildhauers Henry Moore gebunkert werden. Profiteure sind High Net Worth Individuals und Ultra HNWI – superreiche „Steuernomaden“, die kein
Steuerdomizil haben, aber auch Grosskonzerne und nicht zuletzt die Banken, die für diese Trusts
die Infrastruktur bereitstellen. Zwar existiert das angelsächsische Trust-Konstrukt im Schweizer
Recht nicht, aber vermögende Schweizer können es via Cayman und andere Verdunkelungsoasen
sehr wohl nutzen resp. missbrauchen. All diese Offshore-Gesellschaften sind ideale Umgehungsvehikel für die Steuern. Vieles davon ist in formeller Hinsicht legal resp. durch findige Steueranwälte legal gemacht und von sogenannten Steuer-Rulings gedeckt, aber sicher nicht legitim.
Meine Erkenntnisse basieren auf meinen praktischen Erfahrungen bei Julius Bär, Noble Investments und Standard Bank von Afrika und den konkreten Kenntnissen über ca. 1500 Trusts, mehrere tausend Gesellschaften, über 100 Fonds sowie drei Offshore Geschäftsbanken.
Lasche Gesetze in Verdunkelungsoasen
Verschleierungs- und Verdunklungsoasen werden aus diversen Gründen genutzt. Es geht dabei
nicht nur um die Nutzung der Offshore-Zentren für Steuerumgehung und Steuerbetrug für die
Kunden oder für die Banken selber. Es geht auch darum, Vorteile in der Gesetzgebung zu nutzen
und regulatorische Lücken zu finden:
•
in Delaware ist es z.B. nicht möglich, einen Investment Manager anzuklagen, da die Gesetze
extrem unternehmerfreundlich sind;
•
in einzelnen Ländern schreibt der Gesetzgeber keine Buchführungspflicht vor;
•
anderswo gibt es keine öffentlichen Handlungsregister, womit die Geheimhaltung pervertiert werden kann;
•
drakonische Strafen bei Verletzung der Geheimhaltung (z.B. Cayman Gefängnis bis zu 12
Jahren).
Schwache und unprofessionelle Aufsichtsbehörden schauen gerne weg, wenn über ein solches
Land dubiose Transaktionen abgewickelt werden. Oft ist die Politik darauf ausgerichtet, gezielt die
Gesetze anderer Länder zu unterwandern. Wo Steuerhinterziehung nicht als kriminelle Handlung
gilt, scheitert jedes Amtshilfebegehren und in einem steuerfreien Land wie Cayman kann es auch
keinen Steuerbetrug geben.
Aus der Sicht der Schweiz ist die Bank Julius Bär mit der “Julius Bär – Cayman Gruppe” ein klassisches Beispiel für die geschilderte Steuerproblematik und weitere Umgehungsstrategien (vgl. das
Organigramm im Anhang).
Was ist und wem dient das Bankgeheimnis?
Das Bankkundengeheimnis dient dem legitimen Schutz der Privatsphäre einer Privatperson und
damit einem Grundrecht. Das Argument “Privatsphäre einer Privatperson” wird jedoch auch für
den Schutz der Geschäfte von Banken, Versicherungen und multinationalen Konzernen verwendet.
Die Privatsphäre wird zum Schutzschild für Steuerumgehungen und Gewinnverschiebungen von
Finanzinstituten und Multis. Dies gilt ganz generell, sobald Offshore-Konstrukte in Konzerne eingebettet werden. Das Recht auf „Privatsphäre“ deckt heute auch diese Strukturen und wird damit
missbraucht. Damit laufen wir Gefahr, dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und die Privatsphäre des Bürgers aufgebrochen wird. Mit der Transparenz, wie sie der automatische Informationsaustausch vorsieht, wird letztlich ein Teil der Privatsphäre des Bürgers zerstört. Das will ich als
Bürger auch nicht, aber ich will ebenso wenig, dass mein Recht auf Privatsphäre von Dritten missbräuchlich genutzt wird.
Im Falle eines erzwungenen automatischen Informationsaustauschs, z.B. durch die EU, besteht
damit die Gefahr, dass dabei auch der Schweizer Bürger sein Recht auf Privatsphäre verlieren
könnte bzw. mit Sicherheit verliert. Die Frage stellt sich, ob es sich lohnt, dieses Risiko einzugehen
und weiterhin Finanzinstitute und multinationale Konzerne sowie Superreiche mit Offshore-Konstrukten in der Schweiz mit dem Argument Privatsphäre bzw. Bankkundengeheimnis zu schützen!
Anhang
UGLAND HOUSE CAYMAN
Trust & Companies Struktur
„Einfach“
Rainy Day Trust,
Cayman
Investment
Company
Isle of Man
KunstSammlung
Company
BVI
HandelsCompany
Cayman
ImmobilienCompany
Guernsey
Beispiel: Offshore Banken-Konstrukt
Was?
• Seit 1974 eine Bank und eine Dienstleitungsgesellschaft in Cayman
• Konzernportfeuille, Trust & Companies, Fonds-Administration, Investment
Manager
• “Julius Bär Cayman Konzern” bis 30 – 40 % des Konzerngewinns
Warum?
• Geheimhaltungsgründe
• Rechtliche Gründe
• Steuergründe
• Regulatorische Gründe
• Überwachungsgründe
„Julius Bär Cayman Konzern“
(100 %ige Beteiligungen)
JB Holding Ltd., Zürich
URSA Ltd
CAY
Directorate
Ltd BVI
JB Bank & Trust
Co. Ltd CAY
Liquibaer
Ltd CAY
Bär Select
Mgt CAY
JB Trust Co. Ltd
CAY
GründerAktien
CI Director
Ltd CAY
Pressekonferenz 19. Januar 2011
Niklaus Scherr, Gemeinderat Alternative Liste (AL):
Den Ruedi will man hängen –
den Kaspar lässt man laufen!
Liest man die Schweizer Presse, so ist Rudolf Elmer ein Datendieb und Erpresser. Verfolgt man die
ausländischen Medien, ist er ein Robin Hood im Kampf um Transparenz in den Banketagen. Bereits
dieser krasse Unterschied zeigt eines klar: Wer sich mit der heiligen Kuh Bankgeheimnis anlegt, isst
hierzulande ein hartes Brot.
Vom Saulus zum Paulus
Rudolf Elmers Geschichte ist eine moderne Parabel von einem Saulus, der sich unfreiwillig zum
Paulus wandelte, einem traditionellen Schweizer Banker, der von seinem ehemaligen Arbeitgeber
in die Enge getrieben und so zum Whistleblower wurde. Aufgewachsen im Zürcher Stadtkreis 5
brachte es der heute 55jährige schnell zum Revisor bei der Privatbank Julius Bär. Von 1994 bis
2002 wurde er zur Cayman-Filiale der Bank geschickt, wo er zum Schluss als Chief Operating Officer die Nummer 2 war.
Ein unbequemer Revisor
Anfänglich waren es weniger die fragwürdigen Steuerumgehungsmodelle, sondern hochriskante
Geschäfte, die bei Ruedi Elmer Alarm auslösten. Er beschwerte sich bei der Schweizer Konzernmutter über Geschäfte, die seiner Meinung nach ein nicht tolerierbares Risikopotential hatten. In
den 90er-Jahren hielt auch in den Schweizer Banken das Turbo-Banking und die angelsächsische
Maxime des „Everything goes“ Einzug. Bedenkenträger wie Elmer waren jetzt nicht mehr gefragt,
schnelle Gewinne bei hohem Risiko waren die Devise. Innerhalb der Bank Bär ging dieser Wandel
einher mit einer Machtverschiebung hin zu den risikofreudigeren Kadern der New Yorker Filiale.
Ruedi Elmer geriet zwischen die Fronten. Er war plötzlich nicht mehr der aufmerksame Buchhalter
und Revisor, der vor zu hohen Risiken warnte, sondern einer, der unangenehme Fragen stellte, ein
Bremsklotz im System.
Schmutzige Gelder
Bei seiner Tätigkeit auf den Cayman Islands stiess Elmer auch auf die teilweise offensichtlich illegale Herkunft der verwalteten Gelder. Etwa die des korrupten mexikanischen Generals und Polizeichefs Arturo Acosta Chapparo, der wegen Drogenhandel und Geldwäsche 2002 zu 15 Jahren
Haft verurteilt wurde. Aufschlussreich ist auch die Tatsache, dass einer der Nebenkläger im ElmerProzess, Curtis Lowell jun., seinerzeit Verwaltungsrat der Cayman-Filiale der Bank Bär, in den 90erJahren als Vermögensverwalter des mexikanischen Salinas-Clans fungierte; das 120-Mio-DollarVermögen der Salinas wurde 1995 in der Schweiz – unter anderem auf Konten der Bank Bär – arre-
tiert und 2007 dem mexikanischen Staat übergeben (vgl. die Bundesgerichtsentscheide BGE 125 IV
165 und 133 IV 235).
Drohkulissen auf beiden Seiten
Während Elmers Warnungen zunächst nur auf Desinteresse stiessen, wurde er schliesslich zu einem Ärgernis. 2002 entliess die Bank den unbequemen Angestellten. In der Folge entspann sich in
der Schweiz ein gegenseitiger Kleinkrieg zwischen Elmer und seinem ehemaligen Arbeitgeber. Die
Bank Bär weigerte sich, gewisse Leistungen zu zahlen und heuerte zwei Detektivbüros an, die Elmer, seine Frau und seine Tochter über längere Zeit ostentativ und auffällig "beschatteten". Elmer
setzte sich zur Wehr. Machte Anzeigen bei der Polizei wegen Stalking, denen aber keine Folge gegeben wurde. In die Enge getrieben, unter psychischem Druck, schlug er vereinzelt auch mit Drohungen zurück.
Bank Bär bremst Steuerverwaltung aus
Ab 2004 stellte Rudolf Elmer anonym Schweizer und ausländischen Steuerbehörden Bankdaten für
Nachsteuer-Verfahren zur Verfügung. Die Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) sowie die
Kantonale Steuerverwaltung Zürich führten erfolgreiche Verfahren durch. Als aber die ESTV bei
der Zürcher Staatsanwaltschaft um Amtshilfe und Einsicht in die bei Rudolf Elmer beschlagnahmten Akten ersuchte, intervenierte die Bank Bär. Obwohl die Staatsanwaltschaft bereit war, die Daten an die Steuerverwaltung weiterzugeben, verweigerte die angerufene Steuer-Rekurskommission der ESTV das Einsichtsrecht (Entscheid vom 28. September 2006, Verfahren 2 DB.2006.95, publiziert in StE 2007 B 92.13 Nr. 8). Damit wurden mehrere Millionen an Steuern und Strafsteuern nicht
eingezogen.
Elmer als Wikileaks-Pionier
Als nicht betroffene resp. rekursberechtigte Partei musste Rudolf Elmer ohnmächtig mitansehen,
wie bereits angelaufene Nachsteuer-Verfahren abgewürgt wurden. Im Dezember 2007 entschied
er sich, der damals noch wenig bekannten Website Wikileaks einige Daten zuzustellen. Was
prompt die Julius Bär auf den Plan rief, die per richterliche Verfügung die gesamte Website
schliessen lassen wollte. Der angerufene US-Richter musste im Februar 2008 entscheiden, ob das
öffentliche Interesse an der Aufdeckung von Missständen oder die Pflicht zur Geheimhaltung Vorrang geniesst. Nachdem der Richter zunächst dem Begehren der Bank stattgab, brach in der Medien- und Internet-Welt ein Sturm der Empörung aus; kurz darauf zog Julius Bär ihre Klage still und
heimlich zurück. Das First Amendement of Free Speech hatte sich durchgesetzt!
Das Dilemma des Bank-Whistleblowers
Anhand des Prozesses gegen zwei Angestellte des Sozialdepartements ist in diesen Tagen in Zürich
viel über Whistleblowing diskutiert worden. Statt an die Medien zu gelangen, so der herrschende
Tenor, sollten Angestellte, die Missstände feststellen, an Ombudsstellen oder Kontrollinstanzen
wenden. Ein solcher Weg ist dem Bankangestellten grundsätzlich verwehrt. Er kann sein Wissen
weder einer Strafbehörde noch dem Steueramt anvertrauen, ohne das Bankgeheimnis zu brechen.
Ruedi Elmer hat dies hautnah erlebt.
Justiz mit zweierlei Ellen
Exemplarisch zeigt sich im vorliegenden Fall, wie die Justiz mit zweierlei Ellen misst:
• Rudolf Elmer wird der Prozess gemacht, weil er steuerlich relevante Bankdaten an Schweizer und ausländische Steuerbehörden weitergegeben hat. Die Führungsspitze der UBS hat
dagegen völlig straflos - mit dem offiziellen Segen von Bundesrat und Parlament - über
4‘000 Dossiers von Bankkunden der amerikanischen Steuerbehörde ausgeliefert und damit
klar das Bankgeheimnis gebrochen.
• Ruedi Elmer wird wegen tatsächlicher und behaupteter Drohungen gegen die Bank Bär und
deren Kader wegen Nötigung vor Gericht gestellt. Alle Anzeigen gegen die von ihm und seiner Familie als Bedrohung erlebten Aktivitäten des von der Bank angeheuerten Detektivbüros Ryffel AG wurden in Schwyz wie in Zürich schubladisiert und mit Nichteintretensverfügungen beantwortet. Bis heute wurden in dieser Sache weder Familienmitglieder, Nachbarn noch ehemalige Mitarbeiter zum Tatbestand befragt. Ruedi Elmer scheint zum enfant
terrible bei der Zürcher Justiz geworden zu sein.
Definition Whistleblowing
Steuerbehörde
Arbeitgeber
Familie
und
Freunde
Presse
Justiz
Fernsehen
Rundschau
Polizei
Whistleblower Rudolf Elmer:
Wo Rauch ist, ist auch Feuer!
Die Cayman Islands gehören zu den Geheimnis umranktesten Offshore-Zentren der Welt –
„Secrecy Jurisdictions“ - wie das Tax Justice Network (TJN) sie nennt. In unserem Financial
Secrecy Index (oder Schattenfinanzindex) figurieren die Cayman Islands hinter den USA,
Luxemburg und der Schweiz an vierter Stelle
(http://www.financialsecrecyindex.com/#reports).
Die Undurchsichtigkeit der Cayman Islands zeichnet sich wie folgt aus:
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Das Bankgeheimnis ist gesetzlich verbrieft und ein Verstoß mit Gefängnisstrafe ahndbar1
Banken können nicht angemessen zu umfassender Informationsherausgabe verpflichtet werden
Die Cayman Islands liegen weit hinter international erforderlichen Standards zur Geldwäscheabwehr zurück
Detailangaben über Trusts müssen nicht veröffentlicht werden
Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse nicht offen legen
Die wahren Besitzer von Unternehmen können versteckt bleiben
Die Cayman Islands schützen Scheingesellschaften
Die Cayman Islands erlauben die Verlagerung von Unternehmenssitzen „per Knopfdruck“ (Redomiciliation)
Die Cayman Islands haben bloss einige wenige Doppelbesteuerungsabkommen oder
Tax Information Agreements, vorzugsweise mit anderen Secrecy Jurisdictions.
In- und Ausländer unterliegen unterschiedlicher Regulierung
The confidential relationships preservation law criminalizes even to ask for confidential information
(http://www.caymanjudicial-legalinfo.ky/Laws/Laws-In-Force/1995/G6 1995 s1 - Confidential
Relationships (Preservation) Law (1995 Revision).pdf; 17.1.2011), and a prison term of up to 2 years is
the penalty. Subject to section 3(2), whoever(a) being in possession of confidential information however obtained(i) divulges it; or (ii) attempts, offers or threatens to divulge it; or
(b) wilfully obtains or attempts to obtain confidential information, is guilty of an offence and liable on
summary conviction to a fine of five thousand dollars and to imprisonment for two years.
tax justice network
Aus diesen Gründen werden die Cayman Islands intensiv genutzt von international tätigen
Banken, Finanzgesellschaften und von transnationalen Konzernen. Die Verbindungen zu den
grossen internationalen Finanzzentren der Welt sind äusserst eng. Missbrauchsmöglichkeiten
gibt es zuhauf.
Aus diesem Grund erachtet das Tax Justice Network die von Rudolf Elmer publizierten Information und Daten als sehr plausibel. Das Tax Justice Network unterstützt alle, die sich bemühen, die Übel und Gefahren der Schattenfinanzwirtschaft aufzuzeigen.
Das Tax Justice Network ist ein internationales Netzwerk von Organisationen und Einzelpersonen aus über 60 Ländern. Das TJN kämpft mittels Lobbyarbeit und mit Kampagnen gegen
die internationale Steuerhinterziehung und die Kapitalflucht. Das Netzwerk setzt sich für
Transparenz auf den internationalen Finanzmärkten ein. Das TJN lehnt Geheimhaltungspraktiken, Schlupflöcher und Verzerrungen bei Besteuerung und Regulierung ab. Es unterstützt faire Spielregeln im Steuerbereich.
Zu unseren konkreten Postulaten gehören:
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Automatischer Informationsaustausch
Informationen über „beneficiary ownership“
Country-by-Country Reporting
Mehr Information:
http://www.taxjustice.net
http://taxjustice.blogspot.com
Bern, 17.1.2011
Bruno Gurtner
Chair Global Board of Directors
Tax Justice Network
Wylerstrasse 21
3014 Bern
Switzerland
Ph +41 31 332 78 49
Mob +41 79 400 95 66
e-mail: [email protected]
Skype: brunogurtner
www.taxjustice.net
http://taxjustice.blogspot.com
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