FAZ 06.07.2014
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FAZ 06.07.2014
Nr. 51+52 · 20. 12. 2013 mit amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Sulzbach (Taunus) Herausgeber: Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser Telefon 0 61 96 / 84 80 80 • [email protected] SULZBACHER SPITZEN Weihnachts- und Neujahrsgruß der Gemeinde Sulzbach (Taunus) Versöhnlich von Mathias Schlosser Die Sulzbacher Gemeindevertreter haben die Kurve noch gekriegt: Bei allen harten Diskussionen in der Sache waren in der großen Haushaltsdebatte am vergangenen Donnerstag immer wieder auch versöhnliche Töne zu hören. Offensichtlich hat es auch die Parlamentarier ein wenig erschreckt, wie vor allem die Debatte um die Sulzbacher Finanzen in den vergangenen Wochen immer weiter eskalierte. Als jedenfalls Jörg Sydow von der FDP um ein besseres Miteinander im Jahr 2014 bat, schien er allen – von der SPD bis zur CDU – aus der Seele zu sprechen und bekam reichlich Applaus. Die Zeit für vertrauensbildende Maßnahmen ist gut. Abgesehen von der Europawahl stehen mehr als zwei Jahre lang keine Urnengänge an, so dass niemand Nachteile fürchten muss, wenn er einmal über den eigenen Schatten springt. Am Ende sind schließlich alle gefordert, die Aufgaben zu bewältigen, die auf Sulzbach zukommen. Denn langfristig ohne Schulden auszukommen – wie es die Schuldenbremse vorsieht – wird sicher kein leichtes Unterfangen. Selten gehört. Klassische Stücke präsentierten die Mitglieder des Sulzbacher Akkordeonclubs bei ihrem diesjährigen Weihnachtskonzert in der vollbesetzten katholischen Kirche und bewiesen dabei, dass man mit dem „Schifferklavier“ auch Stücke von Johann Sebastian Bach oder Foto: gs Georg Friedrich Händel interpretieren kann. Mehr dazu lesen Sie auf Seite 4. Freunde helfen Die letzten Türen Beim lebendigen Adventkalender werden in den nächsten Tagen die letzten Fenster erleuchtet. An folgenden Stellen findet jeweils um 18 Uhr eine kleine Andacht statt: 21. Dezember – evangelische Kirche; 22. Dezember – Familien Buhre und Niederhausen in der Cretzschmarstraße 23; 23. Dezember – Familie Jantzon im KaiserKonrad-Weg 16. red Förderverein unterstützt schwerkranke Sulzbacherin Auf dem Boden liegen Matten ausgebreitet und viele Decken. Darauf gebettet liegt eine Frau, Anfang 40, mit schwarz-silbergrauem Haar. Ein kleines Lächeln entweicht ihrem Gesicht. Mehr als zwei Jahre ist es nun her, dass eine Hirnblutung und mehrere Hirninfarkte die Sulzbacherin Andrea Kremer aus dem Leben rissen. Jetzt hat sich ein Förderverein zur Unterstützung der Familie gegründet. Für die Mutter von zwei Kindern, Leon (5) und Noah (8) und ihren Ehemann Clemens stellte der 24. August 2011 das ganze Leben auf den Kopf. „Von einem Tag auf den anderen war nichts mehr, wie es einmal war,“ resümiert Clemens Kremer. In dieser Nacht wurde Andrea mit extrem starken Kopfschmerzen ins Klinikum Höchst eingeliefert. Sie konnte nicht mehr normal sprechen. Es folgte eine sechsstündige Not-Operation. Doch „über dem Berg“ war sie noch lange nicht. Heute lebt sie zwar wieder in Sulzbach, wird aber 24 Stunden am Tag von einer Pflegerin betreut. Sie benötigt bei allen Schritten des täglichen Lebens Hilfe. Da ihr Körper sehr instabil ist, kann sie nur mit viel Hilfe ein wenig Laufen. „Sie macht aber weiter Fortschritte,“ sagt ihr Ehemann. Darüber hinaus ist Andrea vermutlich nahezu blind. Dennoch kann sie sehr gut verstehen und mit wenigen Worten wie beispielsweise „Ja, Nein, Genau, Danke“ antworten. Teilweise sind mittlerweile sogar Drei-Wort-Sätze wie „Das wäre schön“ möglich. Andrea Kremer wird voraussichtlich ihr Leben lang auf Hilfe angewiesen sein. Aus diesem Grund haben Freunde, Kollegen und Familienmitglieder im August dieses Jahres den als mildtätig anerkannten Förderverein „Für Andrea e.V.“ gegründet. „Wir wollen Andrea Andrea Kremer mit ihrem Mann die bestmöglichen BedingunClemens und den Kindern Leon gen bieten können und sie auf Forstetzung auf Seite 3 und Noah. Foto: Frey-Broich Es folgten schwere Stunden, Tage, Wochen und Monate. Andrea befand sich nach der NotOP zwei Monate im künstlichen Koma auf der Intensivstation. Danach schlossen sich Aufenthalte in verschiedenen RehaKliniken und mehrere Intensiv-Therapien an. Mehr als ein Jahr verging, ehe Andrea Kremer endlich zurück nach Hause konnte. hten c a n h i e W ster e v l i S d n u n im Taipa Ihre Um rechtzeitige Reservierung wird gebeten. www.taipan-grill.de Am Kronberger Hang 2 Telefon 06196 / 764191-1 ● ● 65824 Schwalbach [email protected] Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Freunde, wenn’s alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue – und war es schlecht, ja dann erst recht. Dieses Zitat eines deutschen Publizisten möchte ich an den Anfang meines Weihnachtsund Neujahrsgrußes stellen. Ja – das sich zum Ende neigende Jahr 2013 war ein durchaus erfolgreiches, aber auch ein schwieriges, wenn man die Lage in Sulzbach betrachtet. Schwierig deshalb, weil es 2013 in der politischen Landschaft durchaus zu mancher in dieser Form unnötigen Meinungsverschiedenheit kam, die mitunter unangemessen hohe Wellen schlug. Deshalb wünsche ich uns für 2014 die Besinnung auf eine sachliche Diskussion und ein friedliches, respektvolles und konstruktives Miteinander. Ich werde meinen Teil dazu auf jeden Fall beitragen. Doch das Jahr kann auch mit sichtbaren Erfolgen aufwarten. Dazu zählt zweifellos der neue Kindergarten zwischen Hartmut- und Keltenweg, dessen Rohbau steht und der in der zweiten Jahreshälfte 2014 eröffnet wird, wenn alles nach Plan verläuft. Dies ist wichtig für alle Eltern, die dringend einen Betreuungsplatz für ihre unter dreijährigen Kinder benötigen. Wir sind froh darüber, dass wir mit dem Deutschen Roten Kreuz einen renommierten Betreiber für diese Einrichtung gefunden haben. Ebenfalls als Erfolg zu vermelden ist, dass sich im Bereich Ortsentwicklung eine Menge tut. Sowohl am Muchgelände als auch am Sossenheimer Weg werden 2014 die Bagger anrollen, so dass die Bebauung an beiden Standorten beginnen kann. Ebenso erhoffe ich mir, dass wir im sogenannten Gebiet „Südlich der Bahnstraße“ weiter vorankommen. Als Bürgermeisterin wird mir immer wieder von vielen Seiten bestätigt, dass es sich lohnt, in Sulzbach zu leben, sich für das Wohlergehen der Gemeinde einzusetzen und deren Vielfalt zu fördern. Auch in diesem Jahr standen die zahlreichen Feste und Veranstaltungen für den Willen, dem Rechnung zu tragen – ganz gleich, ob dabei die Vereine oder die Gemeinde die organisatorische Federführung innehatten. Hier ist insbesondere die 125-Jahr-Feier unserer TSG zu nennen, die in ihrem Jubiläumsjahr die unterschiedlichsten Veranstaltungen darbot. Der Höhepunkt war aus meiner Sicht das sommerliche Festwochenende mit einer Sportshow der Superlative im „Frankfurter Hof“. Vor diesen Hintergründen richte ich den Blick zuversichtlich voraus und versichere Ihnen, dass ich meine ganze Energie auch künftig in den Dienst der Gemeinde stelle und dabei jederzeit ihre Belange berücksichtige. Abschließend wünsche Ihnen von Herzen eine gesegnete Weihnachtszeit sowie ein rundum erfülltes und gesundes Jahr 2014. Renate Wolf Sammlerin sucht Pelze jeglicher Art, Zinn, Silberbestecke, Teppiche, Schmuck und alles aus Omas Zeiten. Zahle bar und fair. Tel. 06196 / 7860216 Die nächste Ausgabe des Sulzbacher Anzeigers erscheint am Freitag, 10. Januar 2014 20.12. 2013 ZWEI Nr. 51+52 AUS DEN KIRCHENGEMEINDEN Kirchennachrichten für die Zeit vom 21. Dezember 2013 bis 10. Januar 2014 Evangelische Kirchengemeinde Sulzbach (Ts.) Platz an der Linde 5 Samstag, 21.12. 2013 18.00 Uhr Andacht zur Stille; Prädikantin Deckert Sonntag, 22.12. 2013 10.00 Uhr Singgottesdienst mit Kindergottesdienst; Pfarrer Gengenbach Montag, 23.12. 2013 18.00 Uhr Fröhl. Gymnastik Dienstag, 24.12. 2013 15.00 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel der Kindergottesdienstkinder; Pfarrerin Hannappel 16.30 Uhr Gottesdienst mit Weihnachtsspiel der Konfirmanden; Pfarrer Gengenbach 18.00 Uhr Christvesper; Pfarrerin Hannappel 23.00 Uhr Christmette; Pfarrer Gengenbach – es singt die Kantorei Donnerstag, 26.12. 2013 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Kantorei; Pfarrer Gengenbach Sonntag, 29.12. 2013 10.00 Uhr Gottesdienst; Prädikantin Deckert Montag, 30.12. 2013 18.00 Uhr Fröhl. Gymnastik Dienstag, 31.12. 2013 17.00 Uhr Gottesdienst; Pfarrer Gengenbach Mittwoch, 01. 01. 2014 18.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl; Prädikant Scheimann Samstag, 04. 01. 2014 10.00 Uhr – 13.00 Uhr Bücherausleihe im „Frankfurter Hof“ Sonntag, 05.01. 2014 10.00 Uhr Gottesdienst mit Taufe; Pfarrer Gengenbach Montag, 06. 01. 2014 18.00 Uhr Fröhl. Gymnastik Dienstag, 07. 01. 2014 20.00 Uhr (nicht wöchentlich) Neuer Chor (Termine bitte bei Kantor Braun erfragen) Mittwoch, 08. 01. 2014 16.00 Uhr – 19.00 Uhr Bücherausleihe im „Frankfurter Hof“ 20.00 Uhr Kantorei 18.00 Uhr Eucharistiefeier (Bad Soden) 18.00 Uhr Eucharistiefeier (Augustinum, Neuenhain) Sonntag, 29.12. 2013 09.30 Uhr Hochamt Katholische Kirchengemeinde St. Marien und (Sulzbach) 17.00 Uhr WeihnachtliederSt. Katharina Bad Soden singen (Bad Soden) Samstag, 21.12. 2013 Montag, 30.12. 2013 17.30 Uhr Beichtgelegenheit 07.00 Uhr Eucharistiefeier (Sulzbach) (St. Elisabeth, Bad Soden) 18.00 Uhr Eucharistiefeier 18.30 Uhr Rosenkranzgebet (Sulzbach) (Altenhain) 18.00 Uhr Eucharistiefeier 19.00 Uhr Anbetung und (Augustinum, Neuenhain) Rosenkranzgebet (Bad Soden) Sonntag, 22.12.2013 20.00 Uhr Stille Anbetung 09.30 Uhr Hochamt (Bad Soden) (Sulzbach) Dienstag, 31.12.2013 16.00 Uhr Weihnachts09.30 Uhr Eucharistiefeier konzert MGV Brüderlichkeit (St. Elisabeth, Bad Soden) Neuenhain (Neuenhain) 16.30 Uhr Jahresschluss mit Montag, 23.12.2013 Eucharistiefeier (Sulzbach) 07.00 Uhr Eucharistiefeier Mittwoch, 01. 01. 2014 (St. Elisabeth, Bad Soden) 09.30 Uhr Hochamt 16.00 Uhr Beichtgelegenheit (Sulzbach) (Sulzbach) Donnerstag, 02. 01. 2014 18.00 Uhr Beichtgelegenheit 07.00 Uhr Eucharistiefeier (Altenhain) (St. Elisabeth, Bad Soden) 18.30 Uhr Rosenkranzgebet Freitag, 03. 01. 2014 (Altenhain) 09.30 Uhr Eucharistiefeier 19.00 Uhr Anbetung und Rosenkranzgebet (Bad Soden) (St. Elisabeth, Bad Soden) Samstag, 04.01.2014 19.00 Uhr Beichtgelegenheit 17.00 – 17.30 Uhr (Sulzbach) Beichtgelegenheit (Bad Soden) 20.00 Uhr Beichtgelegenheit 18.00 Uhr Eucharistiefeier (Bad Soden) (Sulzbach) Dienstag, 24.12.2013 18.00 Uhr Eucharistiefeier 13.30 Uhr Ökumenischer (Augustinum, Neuenhain) Gottesdienst (TaunusSonntag, 05.01. 2014 residenzen, Bad Soden) 16.00 Uhr Kinderkrippenfeier 09.30 Uhr Hochamt (Sulzbach) (Sulzbach) 18.00 Uhr Christmette Montag, 06.01. 2014 (Sulzbach) 07.00 Uhr Eucharistiefeier 22.00 Uhr Christmette (St. Elisabeth, Bad Soden) (Bad Soden) 18.00 Uhr Hochamt (Sulzbach) Mittwoch, 25.12. 2013 09.30 Uhr Festhochamt Dienstag, 07.01.2014 (Sulzbach) 09.15 Uhr Rosenkranzgebet (Sulzbach) Donnerstag, 26.12. 2013 09.30 Uhr Hochamt Mittwoch, 08. 01. 2014 (Sulzbach) 08.30 Uhr Rosenkranzgebet (St. Elisabeth, Bad Soden) Freitag, 27.12. 2013 09.00 Uhr Eucharistiefeier 09.30 Uhr Eucharistiefeier (St. Elisabeth, Bad Soden) (St. Elisabeth, Bad Soden) Donnerstag, 09. 01. 2014 Samstag, 28.12. 2013 07.00 Uhr Eucharistiefeier 17.00 - 17.30 Uhr Beichtgelegenheit (Bad Soden) (St. Elisabeth, Bad Soden) 50 07 - 15, E-Mail: [email protected]. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.00 Uhr. Ev. Pfarramt: Gemeindesekretärin Elke Knickel, Platz an der Linde 5, Tel.: 50 07 - 10, Fax: 50 07 - 18, E-Mail: [email protected], www. evangelisch-in-sulzbach.de Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr. Das Pfarrbüro ist von Montag, 23. Dezember 2013, bis Freitag, 10. Januar 2014, nicht besetzt. Eine Vertretung ist am Montag, 30. Dezember 2013, von 10.00 bis 12.00 Uhr für Sie da. Pfarrer Michael Gengenbach, Platz an der Linde 5, Tel.: 50 07 - 12. E-Mail: Pfarrer. [email protected]. Pfarrerin Astrid Hannappel, Paradiesweg 17, 65779 Kelkheim/Fischbach, Tel.: 0 61 95 / 6725 04, E-Mail: [email protected]. Matthias Brandt, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: 01 73 / 3 23 70 06. Ev. Gemeindehaus: Küster und Hausmeister Josef Voege, Platz an der Linde 4, Tel.: 50 07 - 19, Montag freier Tag. Propsteikantor Axel Braun, Organist und Chorleiter, Sprechzeit nach Vereinbarung, Tel.: 0 61 74 / 2 46 23, E-Mail: [email protected] Evangelische öffentliche Bücherei: Leiterin Ursula Weber, Cretzschmarstraße, Frankfurter Hof. Öffnungszeiten: Dienstag von 16.00 bis 19.00 Uhr, Mittwoch und Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr. Jeden 1. Samstag im Monat von 10.00 bis 13.00 Uhr. In den Ferien nur mittwochs von 16.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Tel. 5 61 58 33. Evangelische Kindertagesstätte: Leiter Michael Buren, Platz an der Linde 4, Tel.: 16.00 Uhr Eucharistiefeier (EVIM, Sulzbach/Schwalbach) Freitag, 10. 01. 2014 09.30 Uhr Eucharistiefeier (St. Elisabeth, Bad Soden) Die katholische Kirche in Sulzbach ist täglich geöffnet von 08.00 bis 19.00 Uhr. Pfarrer Schäfer: Tel.: 2 04 8720, in dringenden Fällen 01 79 / 6 9113 63. Sprechzeit in Sulzbach: Freitags von 16.15 bis 17.00 Uhr. Gemeindereferentin: Magdalena Lappas, Tel.: 2 04 87 - 51, [email protected] Gemeindereferentin: Catrin Lerch, Tel.: 2 04 87 - 72, catrin. [email protected] Pastoralreferent: Hans-Jürgen Wagner, Tel.: 2 04 87 - 71, [email protected] Caritasbeauftragte: Christiane Toop, Tel.: 2 04 87 - 26, Sprechzeit nach Vereinbarung Caritas-Sprechstunden: Bad Soden: Dienstags von 17.00 bis 18.00 Uhr (Pfarrbüro, Salinenstraße 1) Altenhain: Jeden 3. Mittwoch im Monat von 17.00 bis 18.00 Uhr (Marienheim, Kirchstraße 14) Neuenhain: Donnerstags von 17.00 bis 18.00 Uhr (Franziskushaus, Pfarrstraße 4) Sulzbach: Donnerstags von 17.00 bis 18.00 Uhr (Pfarrbüro, Eschborner Straße 2 a) Kirchenmusiker: Tobias Landsiedel, [email protected] Krankenhausseelsorgerin: Susanne Ebeling, Tel.: 01 77 / 6 19 01 81 Pfarrbüro Sulzbach, Eschborner Straße 2 a: Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr. Susanne Ludwar-Mund, Irmi Zeikowski, Tel.: 2 04 87- 27, Fax: 2 04 87- 59, [email protected]. In der Zeit vom 23.12. 2013 bis 03. 01. 2014 bleibt das Pfarrbüro geschlossen. Sprechzeiten: Wir nehmen Abschied von Hans Günter Mohr * 4. 2. 1949 † 11. 12. 2013 In stiller Trauer: Carmen und Matthias Eva Mohr Lothar Schulze sowie alle Angehörigen Die Trauerfeier und anschließende Urnenbeisetzung findet am Donnerstag, dem 19. Dezember 2013, um 10.30 Uhr in Sulzbach (Taunus) auf dem Friedhof „Im Brühl“ statt. Dienstag, 07. 01. 2014, von 10.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag, 09. 01. 2014, von 17.00 bis 19.00 Uhr. Kindertagesstätte Sulzbach: Neugartenstraße 46, Bettina Watzl (Leitung), Tel.: 2 04 8760, [email protected]. Sprechzeiten nach Vereinbarung. Öffnungszeiten: Kita von 7.30 bis 14.00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag bis 16.30 Uhr / Krippe von 7.30 bis 15.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr. Vermietung Pfarrheim Sulzbach: Monika Moser, Tel.: 75 99 41. Hausmeister und Küster: Heinz Ritschel, Tel.: 7 22 79. Freiwilliges Soziales Jahr: Nathalie Heinemann, zuständig für Alten- und Seniorenarbeit; via Pfarrbüro, Tel.: 2 04 87- 27, oder via Kita, Tel.: 2 04 87- 60. Treffpunkt Eltern-Kind-Gruppen: Kontakt über Kita Sulzbach, Tel.: 2 04 87 - 60. Häusliche Krankenpflege: Ökumenische Diakoniestation Kronberger Straße 1, Bad Soden, Leitung: Michael Möllmann, Tel.: 2 36 70. Ministranten: Kontaktperson Catrin Lerch, Pfarrbüro Neuenhain, Tel.: 2 04 87 - 73. Jugendsprecher: Volker Knauthe, VolkerKnauthe@hotmail. de Caritas-Anziehpunkt: Schwalbach, Limes Einkaufzentrum, Marktplatz 7, Tel.: 5 61 40 65. Netzwerk kath. Beziehungsund Lebensberaterinnen e.V., Tel.: 0 61 92 / 29 34 - 0, [email protected] Neuapostolische Kirche in Hessen KdöR Gemeinde Bad Soden/Ts. Joseph-Haydn-Straße 6 Sonntag, 22.12. 2013 10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst Mittwoch, 25.12. 2013 20.00 Uhr Weihnachtsgottesdienst Dienstag, 31.12. 2013 18.00 Uhr Jahresabschlussgottesdienst Mittwoch, 01. 01. 2014 11.00 Uhr Neujahrsgottesdienst Sonntag, 05.01. 2014 10.00 Uhr Satellitenübertragung eines von Stammapostel Schneider in Brüssel gehaltenen Gottesdienstes Mittwoch, 08. 01. 2014 20.00 Uhr Gottesdienst Wir wünschen allen Mitbürgern ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr! Partner der Deutschen Bestattungs-Vorsorge-Treuhand AG Tag- und Nachtdienst, auch an Wochenenden und Feiertagen, für alle Bestattungsdienstleistungen FACHGEPRÜFTER BESTATTER 'EBURTSTAG Impressum PIETÄT ZACHOW *UBILËUM (OCHZEIT Schwalbacher Zeitung 4ODESFALL Verlag Mathias Schlosser Der Sulzbacher Anzeiger erscheint im: vormals PIETÄT BILZ Inh: Dipl.-Betriebswirt (FH) Dipl.rer.pol E. Zachow BAD SODEN Qualifizierte Bestattungsfachbetriebe führen dieses vom Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. verliehene Markenzeichen Königsteiner Straße 60 SULZBACH, Bahnstr.17 Tel. 0 61 96 2 2118 LIEDERBACH Wachenheimer Straße 61b Erd-, Feuer-, See-, Anonym-Bestattungen • Überführungen • Beratung in allen Trauerfragen im Büro oder im Trauerhaus • Erledigung aller Formalitäten mit Behörden, Krankenhaus, Seniorenund Altenheimen, Versicherungen usw. • Traueranzeigen, Trauerdrucksachen • Trauerfloristik • Trauerreden • Vorsorge zu Lebzeiten. Abschluss von Bestattungs-Vorsorge-Verträgen Wirken im Dienst am Mitmenschen – Verpflichtung aus Verantwortung, Berufung und Tradition. Zertifizierter Bestattungsfachbetrieb nach DIN EN ISO 9001:2008 und DIN EN 15917. Mitglied des Hessischen Bestatterverbandes. Mitglied im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. Pietät Heun 65843 Sulzbach Werbung bringt Erfolg ! 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Denn es ist zwar seitens der Krankenkasse absolut unstrittig, dass Andrea Kremer weiterhin hochfrequente Therapien benötigt. Die anfallenden Kosten für ambulante Behandlungen werden jedoch nur teilweise übernommen. Dabei sind diese deutlich günstiger als ein stationärer Aufenthalt. Auch aus ärztlicher Sicht ist es medizinisch sinnvoller, die Patientin zu Hause zu behandeln. „Wir können alle sehr viel für Andrea und ihre Familie tun,“ weiß Sophia Athié. Man könne sie beispielsweise besuchen oder ihr schreiben. Aber auch Spenden würden helfen. Weitere Informationen zum Verein „Für Andrea“ gibt es im Internet unter www.fuerandrea.de. Bei Fragen oder Anregungen kann auch über [email protected] Kontakt zum Verein aufgenommen werden. Das Spendenkonto des Vereins hat die Nummer 6100293933 bei der Frankfurter Volksbank (BLZ 50190000). mfb Alle Jahre wieder Auf Weihnachtspäckchen können sich an Heiligabend die Bewohner der Sulzbacher Altenwohnanlagen freuen. Denn die Arbeiterwohlfahrt(AWO) bringt den älteren Menschen Süßigkeiten und etwas zum Genießen ins Haus. Seit 1997 schwärmen am 24. Dezember Mitglieder des AWOVorstandes durch den Ort und machen Hausbesuche. Da werden die Bewohner der Sulzbacher Altenwohnanlagen mit Weihnachtspäckchen bedacht, aber auch allein lebende ältere Personen sowie Sulzbacher Bürger, die im Pflegeheim der EVIM in Schwalbach untergebracht sind. Die Verteilung der Päckchen wurde von den Eheleuten Erika und Roman Paul, Günter Renneisen und Monika Lifka organisiert. Seit etwa zehn Jahren beteiligen sich die Eheleute Heidi und Martin Lissmann ebenfalls daran. „Wir haben im Keller von Pauls über 80 Päckchen mit Süßigkeiten und genüsslichen Lebensmitteln gepackt“, berichtet Martin Lissmann, der als Nachfolger des verstorbenen Günter Renneisen seit 2012 Vorsitzender des AWO-Ortsvereins in Sulzbach ist. „Anfänglich wurden erst bei Bekanntwerden von bedürftigen Personen einzelne Päckchen verteilt“, so der AWOVorsitzende. Auch heute noch nimmt die AWO gerne Hinweise auf bedürftige Menschen entgegen, um deren Situation durch Zuwendungen zu verbessern. gs DREI Kleinanzeigen Seniorenbett, 1,00 x 2,00 m, mit Matratze, Lattenrost, elektrisch verstellbar, höhenverstellbar, EUR 480,-. Tel. 069/341628 (Mo.-Sa. von 9.00 - 19.00 Uhr) Schwalbach, 1-Zi-DG-Wohnung, 23qm, kleine Wohneinheit in ruhiger Villenlage, ab. 1. 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Nieder-Eschbach, 10 – 16 Uhr IKEA / Hornbach, Züricher Straße 11 Antik, Trödel und Kunsthandwerkermarkt So. 05. 01. 14 Eschborn, 10 – 15 Uhr Parkplatz Mann Mobilia Weiss: 0 6195 / 9010 42 | www.weiss-maerkte.de Nebentätigkeit z.B. für Schüler, Rentner Wir suchen Austräger/ innen für den Prospektverteildienst Malik 06196 / 95 02 553 Bilder und Geschichten Der nächste ökumenische Seniorennachmittag beginnt am Mittwoch, 15. Januar, um 15 Uhr. Klaus Belzer unterhält dann mit Bildern und Geschichten vom Keukenhof und auch für Kaffee und Kuchen ist gesorgt. Das Treffen findet im Saal des evangelischen Gemeindehauses am Platz an der Linde statt. red Empfang In Sulzbach findet der Neujahrsempfang der katholischen Gemeinde am Samstag, 18. Januar statt. Die Gemeindemitglieder treffen sich um 18 Uhr im Anschluss an den Gottesdienst im Pfarrheim. Der Neujahrsempfang in Bad Soden ist am Sonntag, 19. Januar, im Anschluss an den Gottesdienst um 11 Uhr in der Unterkirche. red Rund 80 Päckchen haben Erika Paul (links), Heidi und Martin Lissmann von der AWO für die Sulzbacher Senioren gepackt. Foto: gs PREISSKAT am Freitag, dem 27. Dezember 2013, ab 17.00 Uhr im Schützenhaus Sulzbach Gespielt werden 2 Serien á 48 Spiele nach den Deutschen Skatregeln. Jedes verlorene Spiel kostet € 0,50 ab dem 4. Spiel € 1,00. Startgeld € 10,00 Das Startgeld wird als Gewinn ausgespielt. Verpflegung: Belegte Brötchen Anmeldung: Montag, Mittwoch, Freitag im Schützenhaus, Tel.-Nr. 0 61 96 / 7 52 05, bei Georg Steinert 0 61 96 / 7 21 86 Mit ihren bis zu 3,60 Meter langen Instrumenten ließen die vier Musiker des „Frankfurter Alphorn Ensembles“ die evangelische Kirche am vergangenen Samstag erzittern. Foto: gs Gewaltiger Abschlussakkord Vier Alphörner erfüllten am Samstag die evangelische Kirche mit mächtigen Klängen. Zither, Hackbrett und Gitarre verströmten beruhigende Stubenmusik. Und fünf Sängerinnen stimmten „a capella“ alpenländische Lieder in Allgäuer Mundart an. Ein besonderes Konzerterlebnis präsentierte der Sulzbacher „Freudeskreis für Kirchenmusik“ am Vorabend des dritten Adventssonntags in der evangelischen Kirche. Denn Klänge, Melodien und Lieder aus dem Alpenländischen dominierten den musikalischen Abend. Das „Frankfurter Alphorn Ensemble“ eröffnete das einstündige Konzert mit breiten Tönen, die an fernen Widerhall aus den Bergen erinnerten. Das Bläserquar- tett interpretierte typische alpenländische Volksweisen, obwohl das Naturinstrument nur eine Tonspanne von 12 bis 15 Tönen umfasst. Zwischen Geschichten, Gesang und Saitenspiel entlockten Gerhard Weinrich, Christian Kraus, Gerd Ross und Gerd Millers den 3,60 Meter langen Alphörnern immer wieder raumfüllende, hell und dunkel klingende brummige Akkorde. Ganz ohne instrumentale Begleitung kamen die „Niedersonthofer Singfehla“ aus. Die fünf „Singmädchen“ aus dem Alpenvorland, die zum ersten Mal im Main-Taunus-Kreis auftraten, sangen mit klaren, fein differenzierten Stimmen Volksweisen in allgäuer Mundart, ganz urwüchsig und innovativ. Natürlich durfte dabei auch ein mehrstimmiger Jodelpart in den Tonlagen Sopran, Mezzosopran und Alt nicht fehlen. Besinnliche Stubenmusik zupfte das Ensemble „Heldenberger Saitenspiel“. Die vier Musikerinnen und Musiker intonierten auf Zithern, Hackbrett und Gitarre traditionelle Musik, vorzugsweise aus dem alpenländischen Raum. Aber auch Tanzweisen und ein Menuett hatte das Ensemble aus Nidderau einstudiert. Nachdenkliche Gedanken und Geschichten trugen begleitend zur Musik Marianne und Axel Braun sowie Sandra Schiwy vor. Nach gewaltigen Abschlussakkorden der Alphörner lud der Freundeskreis zu Glühwein und Gebäck vor der Kirche ein. Dort wurde gemeinsam mit den Allgäuerinnen spontan noch weiter gesungen. gs Doch kein „Schildbürgerweg“ Gemeindevertreter trafen sich zu ihrer letzten Sitzung Eine lange Tagesordnung hatten die Gemeindevertreter am Donnerstag vergangener Woche zum Jahresabschluss zu bewältigen. Im Mittelpunkt stand der Haushalt für das Jahr 2014. Der wurde am Ende mit den Stimmen von SPD, GAL, FWG und FDP beschlossen. CDU und Pro Sulzbach lehnten das Zahlenwerk ab. Vertreter aller Fraktionen nutzten die Haushaltsdebatte zu einer Generalaussprache über die Sulzbacher Kommunalpolitik und die Arbeit von Bürgermeisterin Renate Wolf (SPD). Nach dem Beschluss der Gemeindevertretung wird die Gemeinde Sulzbach im kommenden Jahr 2.551.480 Euro mehr ausgeben als sie einnimmt. Zweiter kontrovers disku- Wir suchen ab 01. 01. 2014 für unser Wohnheim Haus Trappen in Eschborn: Zwei Mitarbeiter (w/m) als Nachtwache (Heilerziehungs-, Kranken-, Altenpfleger) auf Minijob-Basis, 9 Std./Woche. Einen Mitarbeiter (w/m) im Wohnbereich der Wohngruppe EG., auf Minijob-Basis, 10,25 Std./Woche. Eine pflegerische oder pädagogische Fachkraft (w/m) (Heilerziehungs-, Kranken-, Altenpfleger, Erzieher, o.ä.) in der Wohngruppe EG., 20 - 30 Std./Woche, Bezahlung nach TVöD. Einen hauswirtschaftlichen Mitarbeiter (w/m) 20 Std./Woche, Bezahlung nach TVöD. Ihre Bewerbung senden Sie bitte an: Haus Trappen Frau Sandra Lauterbach Hauptstraße 114A, 65760 Eschborn Telefon: 0 6196 / 774 69 -191 [email protected] tierter Punkt war die Neuregelung der Wassergebühren, die am 1. Januar in Kraft tritt. Die FWG-Fraktion lehnte das neue Gebührenmodell ab, weil es erstmals pauschale Grundgebühren vorsieht, die unabhängig vom tatsächlichen Wasserverbrauch zu zahlen sind. Die Freien Wähler fürchten, dass dadurch falsche Anreize zur Wasserverschwendung gesetzt werden und lehnten die Vorlage ab, konnten aber ansonsten keine Mitstreiter finden. Ausführlich diskutiert wurde auch noch einmal der Name für den Weg, an dem der neue Kindergarten zwischen Hartmut- und Keltenweg liegt. Wie berichtet hatten sich CDU und Pro Sulzbach im Haupt- und Finanzausschuss mit dem Vorschlag „Schildbür- gerweg“ durchgesetzt. In der Gemeindevertretung erklärte CDU-Fraktionsvorsitzender Matthias Brandt aber, dass irgendwann „Schluss mit lustig“ sein müsse und zog den nicht ernstgemeinten Vorschlag zurück. CDU und Pro Sulzbach enthielten sich. Die Mehrheit von SPD, GAL und FWG einigte sich auf die Bezeichnung „Am Rübenacker“. Geklärt wurde schließlich auch, was mit dem vieldiskutierten Radweg entlang der Limesspange passieren soll. Statt einer großflächigen und sehr teuren Erneuerung hat sich das Parlament mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass für 23.000 Euro die „unmittelbaren Schäden“ beseitigt werden sollen, was die Gemeinde in Kürze erledigen wird. MS 20.12. 2013 VIER MITTEILUNGEN AUS DEN VEREINEN Gemeinsam zu Mittag essen Der nächste Sulzbacher MitDie Mitteilungen aus den Vereinen sind ein freiwilliger Service des Sulzbacher Anzeigers. Für Inhalt tagstisch findet am Donnerstag, 16. Januar statt. und Orthografie sind allein die Vereine bzw. die Unterzeichner verantwortlich. Der Verlag behält sich Kürzungen vor. Ein Anspruch auf Abdruck in der Rubrik besteht nicht. Auf dem Speiseplan steht dann ein deftiges Gericht: Schnitzel mit Bratkartoffeln. Dazu gibt es eine Vorspeise und einen Nachtisch. Der Sulzbacher Mittagstisch richtete sich an alle, die keine Lust haben, alleine die Mittagszeit zu verbringen. Anmeldungen für das Essen zum Preis von sechs Euro nimmt die Fachstelle Senioren im Rathaus (Telefon 7021-64) entgegen. red Theodor Storm Im neuen Jahr startet der Literaturkreis am Donnerstag, 16. Januar, um 20 Uhr in der Bücherei im Frankfurter Hof. Im Mittelpunkt steht der deutsche Schriftsteller Theodor Das gab es bisher noch nicht bei den Schützen: Carla Schumann, Jasmin Engel und Carmen Giese Storm. Ursula Weber präsenaus dem Team des SV Sulzbach wurden ungeschlagen Tabellensieger in der Oberliga Süd.Foto:privat tiert das Leben und Werk des berühmten Dichters für die literaturinteressierten Zuhörer. red - Leichtathletik - Meister aller Klassen Starke Schüler Vereinsgeschichte ist geschrieben. Sowohl die erste und zweite Luftgewehrmannschaft des Sulzbacher Schützenvereins haben ungeschlagen den Tabellensieg errungen: die erste Mannschaft in der Oberliga Süd – die zweithöchste Klasse in Hessen – als auch die zweite Mannschaft im Main-Taunus-Kreis. Neben den Erfolgen bei der diesjährigen Deutschen Meisterschaft ist dieser doppelte Ligasieg ein noch nie dagewesenes Ereignis bei den Sulzbacher Schützen. Während die zweite Mannschaft noch keinen Einzelpunkt abgeben musste und damit schon vorzeitig als Sieger feststand, brachte für die erste Mannschaft erst der letzte Wettkampf die Entscheidung. Der Tabellenverfolger SV Hohenstein hatte ebenfalls noch keinen Mannschaftspunkt abgegeben. Aber auch diesmal konnte das Team bestehend aus Annika Giese mit 389 Ringen, Jasmin Engel mit 387, Carla Schumann und Carmen Giese mit jeweils Ringen 385 gewinnen. Für Annika Giese gab es als Zugabe noch den Preis des besten durchschnittlichen Ergebnisses, das in der Oberliga Süd geschossen wurde. Nun wird der Aufsteiger des letzten Jahres das nächste Ziel, den Aufstieg in die Hessenliga, anvisieren. Carmen Giese Das Frankfurter Kreisschülerhallensportfest in der Leichtathletikhalle Kalbach ist traditionell der Start in die Hallensaison für die Schülerinnen und Schüler der LG Bad Soden/Sulzbach/ Neuenhain. Und wie auch in den vergangenen Jahren kehrten auch dieses Mal die Athletinnen und Athleten am 1. Advent mit vielen Podestplätzen, Vereinshallen- und persönlichen Bestleistungen nach Hause zurück und beeindruckten dabei nicht nur mit ihrer Vielseitigkeit, sondern auch mit großem Teamgeist. Die Veranstaltung war wieder quantitativ und qualitativ recht gut besetzt. Die Teilnehmer kamen nicht nur aus Hessen, sondern auch aus den angrenzenden Ländern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Die Hürden hatten es Milan Zengeler (M 14) angetan. Seine Hürdentechnik hat sich dank eines großen Trainingsfleißes in den letzten 6 Monaten deutlich verbessert und der 3er Rhythmus bereitet ihm keine Schwierigkeiten mehr. Und so legte er über 60m Hürden einen exzellenten Start in die Saison hin und gewann den Wettbewerb in 9,65 sec. Auch über die gleiche Distanz ohne Hürden zeigte er seine Stärke und drückte seine alte Bestzeit im Vorlauf auf 8,02 Luis Lange von der LG Bad Soden/Sulzbach/Neuenhain auf der Zielgeraden bei seinem Sieg über 800 Meter. Foto: privat sec. Seine 8,05 im Finale brachten ihm dann Platz 5 ein. Ein vierter Platz im Kugelstoßen mit persönlicher Hallenbestleistung (PB) von 10,45 rundet seine Bilanz ab und zeigt auch seine Vielseitigkeit auf. Man wird von ihm im Sommer im Mehrkampf einiges erwarten können. Bei seinem ersten Hallenwettkampf überhaupt räumte Luis Lange (M 12) recht unerwartet gleich drei Podestplätze ab und bereitete sich selbst das schönste Geburtstagsgeschenk. Das sorgte für große Freude nicht nur bei seinen erfolgreichen Trainerinnen Eileen Müller und Silke Dittombée, sondern auch bei seiner zuschauenden Familie. Sprint- und sprungstark holte er gegen starke Konkurrenz nur ganz knapp geschlagen zwei 2. Plätze im 60m Lauf und im Weitsprung. Seine 4,70 im letzten Versuch und seine 8,42sec im 60m-Finale bedeuten darüber hinaus neue Hallenbestzeiten in den jeweiligen Rekordlisten der LG BSN. Der junge Sprinter kann aber auch länger laufen und hielt sich nach Absprache mit den Trainerinnen über 800m geschickt in der ersten Runde zurück. In der zweiten und dritten rollte er an die Führungsgruppe heran und übernahm vor der letzten Runde die erste Position. Mit furiosem Endspurt verteidigte in der letzten Runde seinen Sieg und lief mit 2:25,83min eine ganz starke Zeit. Auch diese Leistung bedeutet Platz 1 in der Vereinsbestenliste. Um die Zeit noch besser einzuordnen: im Freien würde er damit auf Platz 4 in Hessen liegen. Carolin Winter (W 12) holte sich mit einem starken Auftritt von 7,20m im Kugelstoßen nicht nur Platz 7 (von 22 Teilnehmerinnen) sondern auch Platz 1 in der ewigen Vereinsbestenliste. Und auch über 60m Hürden schaffte sie den Sprung unter die ersten 10 im Verein. Für Katja Richardson (W 11) über 60m, Christina Richter (W 12) über 800m und 60m H, Rosa Hendlinger (W 12) über 60m, Eileen Kessler (W 13) über 800m, Carolina Petricevic (W 13) im Kugelstoß reichte es trotz PB gegen starke Konkurrenz nicht zu vorderen Platzierungen. Mit ihren Leistungen konnten sie sich aber jeweils unter die ersten 10 der ewigen Vereinsbestenliste der LG schieben. Unglücklich verlief der Tag für Hannah Müller, die ihren Hürdenlauf verletzungsbedingt abbrechen musste und so in keiner weitere Disziplin ihre gute Form unter Beweis stellen konnte. Frerk Meyer Nr. 51+52 Bach und Mozart auf dem Akkordeon Viel Applaus für das Weihnachtskonzert Klassik zum Fest. An dieses Motto hielten sich die Akteure bei der Auswahl der Komponisten beim diesjährigen Weihnachtskonzert des Sulzbacher Akkordeon-Clubs am vergangenen Sonntag in der katholischen Kirche. Mit drei verschiedenen Komponisten aus dem 18. Jahrhundert eröffnete das Jugendensemble das Weihnachtskonzert. Celine Braun, Philipp Geisenberger, Lisa Koblitzek, Maria Sparwasser und Steffen Trenk spielten eigens für Akkordeon arrangierte Werke von Johann C. Simon. Johann Sebastian Bach und Georg Friedrich Händel. Zwei kleine Stücke, ein Menuett und ein Allegretto von Mozart intonierte das Schülerensemble. Constanze Junghans, Dani Klieber und Paula Kühl trugen dabei die leichten Etüden mit sicherem Spiel vor. Deutlich hörbar schwieriger gestaltete sich Bachs „Concerto I in G-Dur“, das von Marcel Nees und Steffen Trenk gekonnt interpretierten. Das volle Klangvolumen ihrer Instrumente präsentierten die 20 Akteure des Orchesters beim „Einzug der König von Saba“ von Georg Friedrich Händel, dem weitere klassische Stücke in selten gehörten Bearbeitungen für Akkordeon folgten. Zwischen den Sätzen verlas Andreas Knöller besinnliche Gedanken zur Adventszeit. Nach den Schlussakkorden wurden Alexander Ferlemann für 15 Jahre sowie Sibille Kein und Andreas Schober für 25 Jahre Akkordeonspiel geehrt. Die musikalische Geamtleitung lag in Händen von Birgit Heyne. gs Reiter feiern Advent. Zahlreiche Vorführungen standen im Mittelpunkt der Weihnachtsfeier des Sulzbacher Reitclubs am vergangenen Sonntag. Von der Reit-AG der Mendelssohn-Bartholdy-Schule, die eine „Steckenpferd-Quadrille“ vorführte, über die Voltigier- und die Führzügelgruppe bis hin zu einer Dressurprüfung der höchsten Kategorie zeigten die Schülerinnen und Schüler der Reitschule Kranz, was sie im ablaufenden Jahr gelernt haben. Anschließend zeichnete Reitschul-Leiter Michael Kranz in der neu eröffneten Gaststätte „Zur Pferdetränke“ die Vereinsmeister und erfolgreichsten Reiter des Jahres aus. MS/Foto: gs Apotheken Notdienst 20. 12. Apotheke im real Ginnheimer Str. 8-18 Eschborn Das Wetter in Sulzbach Freitag, 21.12. 4° Samstag, 22.12. Sonntag, 23.12. 4° 9° 21. 12. Marien-Apotheke Königsteiner Str. 51 Bad Soden 22. 12. St.Barbara-Apotheke Hauptstr. 50 Sulzbach 23. 12. Hornauer-Apotheke Hornauer Str. 85 Kelkheim 0° 26. 12. Dreilinden-Apotheke Hauptstraße 19 Neuenhain 27. 12. Thermen-Apotheke Am Bahnhof 7 Bad Soden 2° Schnee Das Wetter wird Ihnen präsentiert von: Montag, 24.12. Schönes Wetter können wir nicht garantieren, unseren guten Service schon. 8° Hilb-Multi-Media 24. 12. Kur-Apotheke Frankfurter Str. 15 Kronberg 25. 12. Grüne Apotheke Am Marktplatz 5 Kelkheim 3° Bewölkt Schneeregen Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute im neuen Jahr. 6° Bewölkt Dienstag, 25.12. 8° Platz an der Linde 1 Service-Nummer 65843 Sulzbach 0172 / 1 49 22 43 Mittwoch, 26. 12. 9° 10° - 4° Schneeregen Donnerstag, 27. 12. - 3° Schneeregen 1° Regen Nr. 51+52 20.. 12. 12. 2013 FÜNF 60 Jahre dabei „Heute spielst du mit“, sagte der Chorleiter zum kleinen Gerhard Schöffel. Das war im Dezember 1953. Seither gehört der Sulzbacher jedes Jahr zu den Turmbläsern am Frankfurter Weihnachtsmarkt. Außergewöhnliche Kostüme prägten die „Ritter Rost“-Aufführung in der Sulzbacher Kulturkneipe „Das Herrenhaus“, die das Theater „Landungsbrücken“ präsentierte. Foto: Frey-Broich Zweimal pro Woche steigt er im Advent mit seinen Kollegen auf den Turm der Nikolaikirche und spielt Weihnachtslieder. Und in den 60 Jahren hat er nur einen einzigen Auftritt verpasst. Peter Feldmann ist mittlerweile der elfte Oberbürgermeister, dem Gerhard Schöffel bei der Eröffnung des Weihnachtsmarktes zugesehen hat. Ans Aufhören denkt der 71-Jährige noch lange nicht. Auch im nächsten Jahr will er wieder auf den Kirchturm steigen. MS Die Nächte werden kalt! Warme Betten für kühle Rechner! 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Die jungen und älteren Zuschauer versanken in die Welt des rostigen Ritters. „Es ist ein Vergnügen für die ganze Familie“, weiß Jochen Till, Verantwortlicher für das Kulturprogramm im Herrenhaus und fügt hinzu: „Das Stück bietet jede Menge Albernheiten für Kinder und Erwachsene.“ „Es war tatsächlich mal was ganz anderes“, meinte Zuschauer-Vater Frank Wieberneit. Die Schauspieler sprangen, tanzten und sangen sich in die Herzen der kleinen und großen Rost-Fans. „Es war wirklich lustig“, resümierte Zuschauer-Kind Ben ó Duffy. „Der König hat so witzige Lieder gesungen“, meinte Elisabeth Strumpel, ebenfalls ZuschauerKind. Der König, gespielt von Landungsbrücken-Intendant Linus Koenig, fand, dass man in Sulzbach, trotz der „seltsamen Sitten“, doch ganz „vorbildliche Weihnachten“ feiern könne. Am Ende kam mit Paolo mit dem Pizza-Blitz - zur Freude aller Kinder - ein Bonbon-Regen. Und als Zugabe gab es zum Schluss sogar eine echte Lied- Premiere: Darin beschreibt sich Ritter Rost wie folgt: „Mein Vater hat mich hergestellt aus dem schönsten Schrott der Welt.“ Dieser Beschreibung machten sowohl Bühnenbild als auch die Kostüme von Bühnen- und Kostümbildnerin Pad Maa alle Ehre. So waren die wunderbaren, zum Teil überdimensionierten Hüte aus Pappmache gebastelt. Ritter Rosts Kostüm aus alten Kissen zusammengeflickt. „Unser Budget für das Bühnenbild liegt im Jahr bei gerade mal 200 bis 300 Euro“, erklärt Regisseurin Michaela Conrad. Seit 2005 stehen der rostige Ritter und seine Freunde in den Landungsbrücken Frankfurt auf der Bühne. Und zum dritten Mal gastierten nun Bö, Koks, Rösti und Co. auch in Sulzbach. mfb Spenden für die Hospizarbeit Mehr als 2.000 Euro haben die Familien Dicke und Beck mit dem Verkauf von 214 „Wichtelpäckchen“ am Weihnachtsmarkt erlöst. Am Sonntag wurde die Spende im Rahmen des „Lebendigen Adventkalenders“ an die Hospizvereine „Lebensbrücke“ und „Die Quelle“ übergeben. Die Idee mit dem Verkauf von Überraschungspäckchen für einen guten Zweck hatte Monika Dicke aus Flörsheim mitge- bracht. Denn seit zwei Jahren arbeitet sie als ehrenamtliche Hospizhelferin im stationären Dienst des Hospizes „Lebensbrücke“. Da werden alljährlich „Wichtelpäckchen“ gepackt, verkauft und gehen weg wie warme Semmeln. „Überraschungspäckchen lassen sich bestimmt auch auf dem Sulzbacher Weihnachtsmarkt verkaufen“, dachte sich Monika Dicke und gewann für diese karitative Aktion die Sulzbacher Eheleute Edith und Gregor Zwei Hospizvereine erhielten Spendenschecks über 1.000 Euro. Foto:gs I MMOBILI E N Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten? Klaus Noss, Immobilienmakler 15.000,- EURO BELOHNUNG* * Bei Ankauf eines uns bisher nicht bekannten Objektes erhalten Sie 2% des KP als Tipp-Provision - maximal jedoch € 15.000,- Wir suchen ältere Häuser und Grundstücke zum Eigenankauf ! Ihr Tipp ist im Erfolgsfall bares Geld wert. Zögern Sie nicht! WLB Wohnbau GmbH Wir beraten Sie gerne! Ihr Sossenheimer Immobilienberater Noss Immobilien Tel. 069 / 34 82 82 17 www.noss-immobilien.de Niederlassung Rhein-Main Telefon: 06195/987 52 52 E-Mail: [email protected] Beck. Exakt 159 Schuhkartons und Tüten füllten Dickes und Becks. Die Eltern der Kinder des Hortes „Kinderreich“ spendeten ebenfalls die „Füllung“ von 55 Päckchen, die von den Erzieherinnen gepackt wurden. „Wir hatten diesmal doppelt so viele Päckchen gepackt wie bei unserem ersten Mal im Vorjahr und waren erneut kurz nach 16 Uhr ausverkauft“, stellte Monika Dicke zufrieden fest. Um den Erlös zu steigern, steuerte Hertha Schuber am Markttag zusätzlich noch selbstgebackene Köstlichkeiten bei. Übergeben wurde die Spende während der Reihe „Lebendiger Kalender“, der am dritten Adventssonntag im Hofe der Familie Dicke stattfand. Dazu waren die Leiterin der Flörsheimer Einrichtung, Christa Hofmann, und „Quelle“-Leiter Andreas Valbert aus Bad Soden gekommen. Beide bedankten sich für die finanzielle Unterstützung und unterstrichen, wie unerlässlich die Mitarbeit von ehrenamtlichen Hospizhelfern sei. Christa Hofmann berichtete über die Arbeit in der „Lebensbrücke“ und stellte heraus, dass zu den Geldern der Krankenkassen noch rund 100.000 Euro an Spenden aufgebracht werden müssen, um die Pflegeleistungen in vollem Umfange erbringen zu können. Mehr als 50 Besucher waren bei der Spendenübergabe in der Hauptstraße dabei.Man sang zwischendurch Weihnachtslieder und der elfjährige Tim einer von Dickes Enkelkindernmit Freund, zwei Freundinnen und deren Musiklehrerin begleiteten mit Celli und Geige. gs Rund 500 Mal hat Gerhard Schöffel schon auf dem Turm der Frankfurter Nikolaikirche Trompete gespielt. Foto: zg Frecher Gesang und Gedichte „Frauen sind keine Engel!“. Fünf Damen aus Dresden sorgten bei der diesjährigen Seniorenweihnachtsfeier der Gemeinde für flotte, musikalische Unterhaltung. Pfarrer Michael Gengenbach übte mit den gut gelaunten Senioren ein Lied über den „Bischof von Myra“ ein. Und ein Junge wollte sogar Gott treffen. „In der Adventszeit wird Gottes Ankunft angekündigt. Ebenso der Heilige Nikolaus. Und dies mögen manche Menschen leise und besinnlich, andere wiederum recht laut“. Darüber hatte sich Pfarrerin Astrid Hannappel Gedanken gemacht und las dazu die Erzählung „Mittagessen mit Gott“ vor, in der ein Junge den lieben Gott treffen möchte. Nachdenkliches über den Alltag der Engel trug die katholische Gemeindereferentin Magdalena Lappas vor und Bürgermeisterin Renate Wolf rückte in einem Gedicht den Nikolaus ins rechte Licht. Dann betraten die „Dresdner Salondamen“ die Bühne und versetzten das Publikum mit dem „Sound der 20er/30er Jahre“ in Verzückung. Vornehmlich mit Liedern der legendären Zarah Leander, ganz nach deren Erkenntnis: „Frauen sind keine Engel.“ „Wer hat zu Hause den Stiefel rausgestellt?“, fragte anschließend Pfarrer Michael Gengenbach die älteren Herrschaften, die natürlich lachend abwinkten. „Der Nikolaus ist der größte Heilige der Ökumene“, klärte der evangelische Seelsorger auf, griff zur Gitarre und übte mit den Senioren das Lied „Der Bischof von Myra“ ein. Dazu verteilte Gengenbach ein Textblatt, sang die Strophen vor, und der Saal stimmte in den Refrain mit ein. gs Fay Reparaturservice Reparaturen/Instandsetzungen von Türen, Toren, Fenstern, Garagentoren. Montage von Türschließern, Schlössern, Einbruchsicherungen. Tel. 0 69 / 9776 08 20 [email protected] Bettbeispiel Sonderangebote: Senioren-Bettgestell 100/200 423,SELECTA Lattenrost 819,- Vollautomatische Rücken- und Beinanhebung Kaltschaummatratze 499,- 7 Zonen, 100/200 1741,Sonderpreis E 1540,- Senioren-Bettgestell 100/200 423,SELECTA Lattenrost 219,- Kopf- und Fußverstellung Kaltschaummatratze 499,- 7 Zonen, 100/200 1141,Sonderpreis E 980,- Bettenhaus Rühl Das Fachgeschäft für Menschen mit Rückenproblemen. Hostatostraße 6a / Ecke Albanusstraße 65929 Frankfurt-Höchst, Telefon 0 69 / 30 70 01 www.bettenhaus-ruehl.de www.bettenhaus-ruehl.de wünschen allen Lesern und Inserenten schöne Festtage und einen guten Start ins neue Jahr. Nr. 51+52 20.12. 2013 FÜNFZEHN Amtliche Bekanntmachungen (2) Erstattungspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das 1. Satzung Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist anstelle des zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung Eigentümers der Erbbauberechtigte erstattungspflichtig. Auf Grund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen GeMehrere Erstattungspflichtige haften als Gesamtschuldner. meindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. 04. 2005 (GVBl. I (3) Der Erstattungsanspruch ruht als öffentliche Last auf dem S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom Grundstück – bei Bestehen eines solchen – auf dem Erbbau27. 05. 2013 (GVBl. I S. 218), in Verbindung mit den §§ 17 Abs. 3, recht. 61 des Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 17. 12. 1998 (GVBl I S. (4) Die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 kann von der Entrichtung einer angemessenen Vorausleistung abhängig 530) sowie der §§ 1 – 5 a und 10 des Hessischen Gesetzes über gemacht werden. kommunale Abgaben (HessKAG) in der Fassung vom 24. 03. 2013 § 29 (GVBl. 2013, 134), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Verwaltungsgebühren Sulzbach (Taunus) in ihrer Sitzung am 12. 12. 2013 nachstehende 1. Satzung zur Änderung des Feuerwehrgebührensatzung be- Die Gemeindewerke erheben folgende Verwaltungsgebühren: schlossen: 1. für die Erteilung einer Befreiung vom Artikel 1 Anschluss- und Benutzungszwang 29,50 € In § 2 (Gebührenschuldner) Abs. 3 wird folgender Satz angefügt: 2. für die Prüfung der Entwässerungspläne einschließlich Satzung und der Bestandspläne „Ortsansässige Vereine, Kirchen, Schulen, politische Parteien sound Genehmigung eines Anschlusses 59,00 € wie Wählergemeinschaften sind von den Gebühren befreit.“ 3. für jedes Ablesen eines privaten WasserArtikel 2 oder Abwasserzählers 6,00 € (1) Dieser Nachtrag tritt am Tage nach der Bekanntmachung in 4. für jede gewünschte Zwischenablesung einer Kraft. gemeindlichen oder privaten Messeinrichtung; 16,00 € (2) Diese Erste Satzung zur Änderung der Feuerwehrgebührenfür den zweiten und jeden weiteren Zähler 6,00 € satzung wird hiermit ausgefertigt. 5. für jedes vom Anschlussnehmer veranlasste Ablesen einer Messeinrichtung, Sulzbach (Taunus), den 13. Dezember 2013 die in einem Schacht untergebracht ist; 26,00 € Der Gemeindevorstand der für die zweite und jede weitere Messeinrichtung Gemeinde Sulzbach (Taunus) in einem Schacht 11,00 € Renate Wolf, Bürgermeisterin 6. für jeden gewünschten Austausch einer Messeinrichtung 30,00 € Bekanntmachung Nr.109/2013 7. Anfahrtpauschale je Auftrag 20,00 € 1. Satzung zur Änderung Artikel 2 ENTWÄSSERUNGSSATZUNG (EWS) Folgender § 29 a wird eingefügt: der Gemeinde Sulzbach (Taunus) Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Ge§ 29a meindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung Grundgebühr für Abwasserbeseitigung vom 07. 03. 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 Die Gemeindewerke erheben je Hausanschluss eine monatliche des Gesetzes vom 24. 03. 2013 (GVBl I S. 134), der §§ 37 bis 40 Grundgebühr für die Abwasserbeseitigung, die sich an der Größe des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. 12. 2010 (GVBl. I der Messeinrichtungen (§ 10 WVS) orientiert, wie folgt: S. 548), der §§ 1 bis 5 a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über DN 20 2,50 €/Monat kommunale Abgaben (KAG), zuletzt geändert durch Art. 7 des DN 25 3,50 €/Monat Gesetzes vom 31. 01. 2005 (GVBl. I S. 54), der §§ 1 und 9 des GeDN 40 10,00 €/Monat setzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer DN 50 14,00 €/Monat (Abwasserabgabengesetz – AbwAG) in der Fassung der BekanntDN 80 26,00 €/Monat machung vom 18. 01. 2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert DN 80 groß 26,00 €/Monat durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. 08. 2010 (BGBl. I S. 1163), und DN 100 34,00 €/Monat der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum AbwasDN 150 54,00 €/Monat serabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung der BekanntmaDN 150 groß 54,00 €/Monat chung vom 29. 09. 2005 (GVBl. I S. 664), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Sulzbach (Taunus) in der Sitzung am Artikel 3 12.12. 2013 folgende Entwässerungssatzung beschlossen: Diese Änderungssatzung tritt am 01. 01. 2014 in Kraft. Artikel 1 Ausgefertigt: Die §§ 17, 20, 22 und 29 erhalten folgende Fassung: Sulzbach (Taunus), den 13. Dezember 2013 Bekanntmachung Nr.108/2013 § 17 Entstehen der Beitragspflicht (1) Wird ein Beitrag für das Verschaffen der erstmaligen Anschlussmöglichkeit erhoben, so entsteht die Beitragspflicht, sobald das Grundstück an die Einrichtung angeschlossen werden kann. (2) Im Übrigen entsteht die Beitragspflicht mit der Fertigstellung der beitragsfähigen Erneuerungs-/Erweiterungsmaßnahme. Im Falle einer Teilmaßnahme entsteht die Beitragspflicht mit der Fertigstellung des Teils. § 20 Vorausleistungen (1) Die Gemeindewerke können unabhängig vom Baufortschritt und von der Absehbarkeit der Fertigstellung Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrags ab Beginn der Maßnahme verlangen. (2) Die Vorausleistung ist auf die endgültige Beitragsschuld anzurechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht endgültig beitragspflichtig ist. Dies gilt auch, wenn eine überschüssige Vorausleistung zu erstatten ist. § 22 Grundstücksanschlusskosten (1) Den Gemeindewerken sind in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten: a) der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Reparatur, Sanierung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung der Anschlussleitungen sowie b) die Kosten der Kamerabefahrung der Zuleitungskanäle zur Durchführung der Eigenkontrolle und Überwachung der Zuleitungskanäle entsprechend den Bestimmungen der aufgrund des § 40 Abs. 2 Nr. 3 HWG erlassenen Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) vom 23. 06. 2010 (GVBl. I S. 257) in der jeweils geltenden Fassung. Der Erstattungsanspruch entsteht mit der Fertigstellung der erstattungspflichtigen Maßnahme; er wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Der Gemeindevorstand: Renate Wolf, Bürgermeisterin Bekanntmachung Nr.110/2013 § 14 Grundstücksfläche § 15 Nutzungsfaktor in beplanten Gebieten § 16 Nutzungsfaktor bei Bestehen einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB § 17 Nutzungsfaktor im unbeplanten Innenbereich § 18 Nutzungsfaktor in Sonderfällen § 19 Gegenstand der Beitragspflicht § 20 Entstehen der Beitragspflicht § 21 Ablösung des Wasserbeitrags § 22 Beitragspflichtige, öffentliche Last § 23 Vorausleistungen § 24 Fälligkeit § 25 Grundstücksanschlusskosten § 26 Benutzungsgebühren § 27 Vorauszahlungen § 28 Verwaltungsgebühren § 29 Zählermiete § 30 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren; öffentliche Last § 31 Gebührenpflichtige § 32 Umsatzsteuer IV. Mitteilungspflichten, Zutrittsrecht und Ordnungswidrigkeiten § 33 Allgemeine Mitteilungspflichten § 34 Zutrittsrecht § 35 Ordnungswidrigkeiten § 36 Inkrafttreten I. Allgemeines §1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde betreibt in Erfüllung ihrer Pflicht zur Wasserversorgung eine öffentliche Einrichtung. Sie bestimmt Art und Umfang dieser Einrichtung sowie den Zeitpunkt ihrer Schaffung, Erneuerung und Erweiterung. §2 Begriffsbestimmungen Die in dieser Satzung verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung: Grundstück: Das Grundstück im Sinne des Grundbuchrechts. Wasserversorgungsanlagen: Versorgungsleitungen, Verbindungsleitungen, Pumpwerke, (Hoch-)Behälter, Druckerhöhungsanlagen, Wassergewinnungsund -aufbereitungsanlagen und Ähnliches. Zu den Wasserversorgungsanlagen gehören auch Einrichtungen Dritter, deren sich die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient oder zu deren Schaffung, Erweiterung, Erneuerung oder Unterhaltung sie beiträgt. Anschlussleitungen: Leitungen von der Versorgungsleitung – beginnend an der Abzweigstelle – bis zur Hauptabsperrvorrichtung hinter der Messeinrichtung (in Fließrichtung gesehen) einschließlich der Verbindungsstücke zur Versorgungsleitung, Anbohrschellen etc. sowie der in die Anschlussleitung integrierten Absperrschieber. Wasserverbrauchsanlagen: Die Wasserleitungen ab der Hauptabsperrvorrichtung einschließlich der auf dem Grundstück vorhandenen Wasserverbrauchseinrichtungen. Anschlussnehmer(-inhaber): Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher und sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte. Wasserabnehmer: Alle zur Entnahme von Trink-/Brauchwasser auf dem Grundstück Berechtigten und Verpflichteten (insbesondere auch Pächter, Mieter, Untermieter usw.) sowie alle, die den Wasserversorgungsanlagen Trink-/Betriebswasser entnehmen. WASSERVERSORGUNGSSATZUNG (WVS) der Gemeinde Sulzbach (Taunus) Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. 03. 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12. 2011 (GVBl. I S. 786), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12. 2010 (GVBl. I S. 548), der §§ 1 bis 5 a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. 03.1970 (GVBl. I II. Anschluss und Benutzung S. 225), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11. §3 2012 (GVBl. I S. 436), hat die Gemeindevertretung der GemeinGrundstücksanschluss de Sulzbach (Taunus) in der Sitzung am 12. 12. 2013 folgende (1) Jedes Grundstück – das grundsätzlich nur einen Anschluss WASSERVERSORGUNGSSATZUNG (WVS) erhält – ist gesondert und unmittelbar an die Anschlussleibeschlossen: tung anzuschließen; Gleiches gilt, wenn die Gemeindewerke für jedes dem Aufenthalt von Menschen dienende Gebäude Inhaltsverzeichnis auf einem Grundstück eine gesonderte Anschlussleitung verIII. Allgemeines legt haben. § 1 Öffentliche Einrichtung (2) Die Gemeindewerke können in Ausnahmefällen zulassen § 2 Begriffsbestimmungen oder verlangen, dass mehrere Grundstücke über eine geIII. Anschluss und Benutzung meinsame Anschlussleitung an die Wasserversorgungsanla§ 3 Grundstücksanschluss gen angeschlossen werden, wenn die nicht im öffentlichen § 4 Anschluss- und Benutzungszwang Bereich liegenden Teile der gemeinsamen Anschlussleitung § 5 Wasserverbrauchsanlagen durch Grunddienstbarkeit oder Baulasteintragung gesichert § 6 Art der Versorgung sind. § 7 Umfang der Versorgung, Benachrichtigung bei (3) Wird ein Grundstück nach seinem Anschluss in mehrere selbVersorgungsunterbrechungen ständige Grundstücke geteilt, so gelten die vorstehenden § 8 Haftung bei Versorgungsstörungen Regelungen für jedes neue Grundstück entsprechend. § 9 Verjährung von Schadensersatzansprüchen (4) Die Anschlussleitung wird ausschließlich von den Gemeinde§ 10 Messeinrichtungen werken oder einem von diesen beauftragten Unternehmen § 11 Ablesen hergestellt, erneuert, verändert, repariert, unterhalten, sa§ 12 Einstellen der Versorgung niert oder beseitigt. Der Wasserabnehmer darf nicht auf die III. Abgaben und Kostenerstattung Anschlussleitung einschließlich der Messeinrichtungen einwirken oder einwirken lassen. § 13 Wasserbeitrag 20.12. 2013 SECHZEHN Nr. 51+52 Amtliche Bekanntmachungen (1) (2) (3) (4) (1) (2) (3) (4) (5) (6) §4 Anschluss- und Benutzungszwang Jeder Eigentümer eines Grundstücks, auf dem Trink- und/ oder Betriebswasser benötigt wird, hat die Pflicht, dieses Grundstück an die Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn es durch eine betriebsfertige Versorgungsleitung erschlossen ist. Die Anordnung des Anschlusses kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Wasserabnehmer sind verpflichtet, ihren Trink-/Betriebswasserbedarf aus der Wasserversorgungsanlage zu decken. Die Gemeindewerke räumen dem Anschlussnehmer im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren die Möglichkeit ein, die Entnahme auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken. Der Anschlussnehmer hat den Gemeindewerken vor der Errichtung einer Eigengewinnungs- oder Brauchwasseranlage Mitteilung zu machen. Es muss technisch sichergestellt sein, dass aus seiner Anlage kein Wasser in das Trinkwassernetz eintreten kann. §5 Wasserverbrauchsanlagen Wasserverbrauchsanlagen müssen nach den jeweils geltenden bau- und wasserrechtlichen Vorschriften sowie nach den anerkannten Regeln der Technik geplant, hergestellt, unterhalten und betrieben werden. Bau- und Installationsarbeiten dürfen allein durch zugelassene Unternehmen ausgeführt werden. Die Gemeindewerke oder deren Beauftragte schließen die Wasserverbrauchsanlagen an die Anschlussleitung an und setzen sie in Betrieb. Die Wasserverbrauchsanlagen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf die Wasserversorgungsanlage oder Wasserverbrauchsanlagen Dritter oder Auswirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. Die Gemeindewerke sind berechtigt, die Wasserverbrauchsanlagen zu überprüfen. Sie haben den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen. Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so sind die Gemeindewerke berechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib oder Leben sind sie hierzu verpflichtet. Weder das Überprüfen, das Unterlassen der Überprüfung der Wasserverbrauchsanlagen noch deren Anschluss an die Wasserversorgungsanlage begründen eine Haftung der Gemeindewerke, es sei denn, sie haben beim Überprüfen Mängel festgestellt, die eine Gefahr für Leib oder Leben bedeuten. §6 Art der Versorgung (1) Das Wasser muss den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik für die jeweilige Bedarfsart (Trink- oder Betriebswasser) entsprechen. Die Gemeindewerke sind verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Bedarfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist. Sie sind berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zu ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist; dabei sind die Belange des Wasserabnehmers möglichst zu berücksichtigen. (2) Stellt der Wasserabnehmer Anforderungen an Beschaffenheit und Druck des Wassers, die über die vorgenannten Verpflichtungen hinausgehen, so obliegt es ihm, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. §7 Umfang der Versorgung, Benachrichtigung bei Versorgungsunterbrechungen (1) Die Gemeindewerke sind verpflichtet, Wasser am Ende der Anschlussleitung jederzeit zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, 1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder nach dieser Satzung vorbehalten sind, 2. soweit und solange die Gemeindewerke an der Versorgung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihnen wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert sind. (2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. Die Gemeindewerke haben jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. (3) Die Gemeindewerke haben die Wasserabnehmer bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur Benachrichtigung entfällt, wenn die Unterrichtung 1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und die Gemeindewerke dies nicht zu vertreten haben oder 2. die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. b. den Verbrauch von Wasser unter Umgehen, durch Beeinflussen oder vor Anbringen der Messeinrichtungen zu verhindern oder §8 c. zu gewährleisten, dass störende Auswirkungen auf WasHaftung bei Versorgungsstörungen serverbrauchsanlagen anderer Anschlussnehmer, Wasser(1) Für Schäden, die Wasserabnehmer durch Unterbrechung der versorgungsanlagen und Anschlussleitungen der GemeinWasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der de oder Dritter oder Auswirkungen auf die Güte des TrinkBelieferung erleiden, haften die Gemeindewerke aus dem wassers ausgeschlossen sind. Benutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung im Falle (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei fehlena. der Tötung oder Körperverletzung, es sei denn, dass der dem Ausgleich einer fälligen und angemahnten GebührenSchaden von den Gemeindewerken oder einem ihrer schuld, sind die Gemeindewerke berechtigt, die Versorgung Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen weder vorzwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, sätzlich noch fahrlässig verursacht worden ist, wenn der Anschlussnehmer darlegen, dass die Folgen des b. eines Sachschadens, es sei denn, dass dieser weder durch Einstellens außer Verhältnis zur Schwere der ZuwiderhandVorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit der Gemeindelung stehen und zu erwarten ist, dass er seinen Verpflichtunwerke oder eines ihrer Bediensteten oder eines Verrichgen nachkommt. Die Gemeindewerke können mit der Mahtungsgehilfen verursacht worden ist, nung zugleich die Einstellung der Versorgung androhen. c. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser weder III. Abgaben und Kostenerstattung durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit der Ge§ 13 meindewerke oder eines vertretungsberechtigten Organs Wasserbeitrag verursacht worden ist. § 831 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur bei (1) Die Gemeinde erhebt zur Deckung des Aufwands für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung der Wasserversorvorsätzlichem Handeln von Verrichtungsgehilfen anzuwengungsanlagen Beiträge, die nach der Veranlagungsfläche beden. messen werden. Die Veranlagungsfläche ergibt sich durch (2) Absatz 1 ist auch auf Ansprüche von Wasserabnehmern anVervielfachen der Grundstücksfläche (§ 14) mit dem Nutzuwenden, welche diese gegen ein drittes Wasserversorzungsfaktor (§§ 15 bis 18). gungsunternehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Gemeindewerke sind verpflichtet, auf Verlangen (2) Der Beitrag beträgt für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit (Schaffensbeitrag) an die Wasserversorüber die mit der Schadensverursachung durch ein drittes gungsanlagen Unternehmen zusammenhängenden Tatsachen Auskunft zu 3,97 EUR/m2 Veranlagungsfläche. geben, soweit sie ihnen bekannt sind oder von ihnen in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis § 14 zur Geltendmachung des Schadensersatzes erforderlich ist. Grundstücksfläche (3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15,00 EUR. (1) Als Grundstücksfläche im Sinne von § 13 Abs. 1 gilt bei (4) Der Wasserabnehmer hat den Schaden unverzüglich den Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans grundsätzGemeindewerken oder dem ersatzpflichtigen Unternehmen lich die Fläche des Grundbuchgrundstücks; für außerhalb mitzuteilen. des Bebauungsplanbereichs liegende Grundstücksteile gel§9 ten die nachfolgenden Vorschriften in Abs. 2 und 3 entspreVerjährung von Schadensersatzansprüchen chend. (1) Schadensersatzansprüche der in § 8 bezeichneten Art verjäh- (2) Wenn ein Bebauungsplan nicht besteht, gilt ren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Era. bei Grundstücken im Innenbereich grundsätzlich die Fläsatzberechtigte von dem Schaden, von den Umständen, aus che des Grundbuchgrundstücks, denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, und von b. bei Grundstücken im Innenbereich, die in den Außenbedem ersatzpflichtigen Unternehmen Kenntnis erlangt, ohne reich hineinragen, die Fläche bis zu einer Tiefe von 50 m, Rücksicht auf diese Kenntnis in fünf Jahren von dem schädiausgehend von derjenigen Grundstücksseite, die – aus der genden Ereignis an. Sicht des Innenbereichs – dem Außenbereich zugewandt (2) Schweben zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Ersatzist (regelmäßig die gemeinsame Grenze des Grundstücks berechtigten Verhandlungen über den zu leistenden Schaund der Erschließungsanlage, in welcher die Wasserverdensersatz, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder sorgungsleitung verlegt ist). andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Überschreitet die bauliche, gewerbliche oder sonstige § 10 (wasserbeitragsrechtlich relevante) Nutzung des GrundMesseinrichtungen stücks die in Satz 1 bestimmte Tiefe, ist zusätzlich die übergreifende Nutzung zu berücksichtigen, sofern diese (1) Die Gemeindewerke ermitteln die zur Verfügung gestellte Fläche dem Innenbereich angehört. Dies gilt auch dann, Wassermenge durch geeichte Messeinrichtungen und bestimwenn die Bebauung, gewerbliche oder sonstige Nutzung men deren Art, Zahl und Größe sowie den Anbringungsort. erst bei oder hinter der Begrenzung von 50 m beginnt. Die Messeinrichtungen sind vom Anschlussnehmer vor Frost, Grundstücksteile, die sich lediglich als wegemäßige VerAbwasser und Grundwasser zu schützen. bindung zum eigentlichen Grundstück darstellen, bleiben (2) Die Gemeindewerke können verlangen, dass Anschlussnehbei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichmer auf eigene Kosten wahlweise einen geeigneten Schacht tigt, wenn sie an der breitesten Stelle 15,0 m nicht überoder Schrank für die Messeinrichtung anbringen, wenn schreiten. a. das Grundstück unbebaut ist oder Bei in den Außenbereich hinausgehender baulicher, geb. die Versorgung des Grundstücks mit Anschlussleitungen werblicher oder sonstiger (wasserbeitragsrechtlich releerfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unter vanter) Nutzung des Grundstücks ist die Tiefe der überbesonderen Erschwernissen verlegt werden können oder greifenden Nutzung dergestalt zu berücksichtigen, dass c. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserdie bebaute oder gewerblich (aufgrund einer Baugenehzählers vorhanden ist. migung bebaubare oder gewerblich nutzbare) oder in sonstiger (wasserbeitragsrechtlich relevanter) Weise geDer Anschlussnehmer ist verpflichtet, den in Satz 1 genannnutzte Fläche einschließlich einer Umgriffsfläche in einer ten Schacht oder Schrank in ordnungsgemäßem Zustand Tiefe von 10 m – vom jeweils äußeren Rand der baulichen und jederzeit zugänglich zu halten. Er kann die Verlegung oder gewerblichen Nutzung/Nutzbarkeit gemessen – in dieser Einrichtungen auf eigene Kosten verlangen, wenn sie Ansatz gebracht wird. an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar ist und nach der Verlegung das Ablesen nicht beeinträchtigt wird. (3) Bei Grundstücken im Außenbereich gilt die bebaute oder gewerblich genutzte/auf Grund einer Baugenehmigung bebau(3) Der Anschlussnehmer kann von den Gemeindewerken die bare oder gewerblich nutzbare Fläche einschließlich einer Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine EichbehörUmgriffsfläche in einer Tiefe von 10 m – vom jeweils äußeren de oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des Rand der baulichen oder gewerblichen Nutzung/Nutzbarkeit Eichgesetzes verlangen. Die Kosten der Prüfung fallen den gemessen. Gänzlich unbebaute oder gewerblich nicht geGemeindewerken zur Last, falls die Abweichung die gesetznutzte Grundstücke, die tatsächlich an die öffentliche Einlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Anrichtung angeschlossen sind, werden mit der angeschlosseschlussnehmer. nen, bevorteilten Grundstücksfläche berücksichtigt. § 11 Ablesen § 15 Die Messeinrichtungen werden von den Gemeindewerken oder Nutzungsfaktor in beplanten Gebieten nach Aufforderung der Gemeindewerke vom Anschlussnehmer (1) Der Nutzungsfaktor in beplanten Gebieten bestimmt sich abgelesen. Diese hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichnach der Zahl der im Bebauungsplan festgesetzten Vollgetungen leicht zugänglich sind. schosse. Hat ein neuer Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erreicht, ist dieser maßgebend. § 12 Werden die Festsetzungen des Bebauungsplans überschritEinstellen der Versorgung ten, ist die genehmigte oder vorhandene Zahl der Voll(1) Die Gemeindewerke können die Versorgung einstellen, wenn geschosse, Gebäudehöhe oder Baumassenzahl zugrunde zu der Anschlussnehmer den Bestimmungen der Satzung zulegen. widerhandelt und das Einstellen erforderlich ist, um Der Nutzungsfaktor beträgt: a. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen a. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0 oder Anlagen abzuwehren, Nr. 51+52 20.12. 2013 SIEBZEHN Amtliche Bekanntmachungen (2) (3) (4) (5) (6) b. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 c. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 d. bei viergeschossiger Bebaubarkeit 1,75 Bei jedem weiteren Vollgeschoss erhöht sich der Nutzungsfaktor um 0,25. Ist nur die zulässige Gebäudehöhe (Traufhöhe) festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die höchst zulässige Höhe geteilt durch 2,2, wobei Bruchzahlen kaufmännisch auf- oder abgerundet werden. In Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten i. S. v. § 11 BauNVO erfolgt die Teilung in Abweichung zu Satz 1 durch 3,5. Ist weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Gebäudehöhe, sondern nur eine Baumassenzahl festgesetzt, ist sie durch 3,5 zu teilen, wobei Bruchzahlen kaufmännisch auf volle Zahlen auf- oder abgerundet werden. Bei Grundstücken, für die der Bebauungsplan a. Gemeinbedarfsflächen ohne Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse oder anderer Werte, anhand derer die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 2 und 3 festgestellt werden könnte, vorsieht, gilt 1,25, b. nur gewerbliche Nutzung ohne Bebauung festsetzt oder bei denen die zulässige Bebauung im Verhältnis zu dieser Nutzung untergeordnete Bedeutung hat, gilt 1,0, c. nur Friedhöfe, Freibäder, Sportplätze sowie sonstige Anlagen, die nach ihrer Zweckbestimmung im Wesentlichen nur in einer Ebene genutzt werden können, gestattet, gilt für die bebaubaren Teile dieser Grundstücke 1,0 und für die Restfläche 0,2, d. nur Garagen oder Stellplätze zulässt, gilt 0,5, e. landwirtschaftliche Nutzung festsetzt, gilt 0,1, f. Dauerkleingärten festsetzt, gilt 0,5, g. Kirchengebäude oder ähnliche Gebäude mit religiöser Zweckbestimmung festsetzt, gilt 1,25 als Nutzungsfaktor. Sind für ein Grundstück unterschiedliche Vollgeschosszahlen, Gebäudehöhen oder Baumassenzahlen festgesetzt, ist der Nutzungsfaktor unter Beachtung dieser unterschiedlichen Werte zu ermitteln. Enthält der Bebauungsplan keine Festsetzungen über die Anzahl der Vollgeschosse oder der Gebäudehöhe oder der Baumassenzahlen, anhand derer sich der Nutzungsfaktor ermitteln lässt, gelten die Vorschriften für den unbeplanten Innenbereich nach § 17 entsprechend. § 16 Nutzungsfaktor bei Bestehen einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB Enthält eine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB Festsetzungen nach § 9 Abs. 1, 3 und 4 BauGB, gelten die Regelungen des § 15 für die Ermittlung des Nutzungsfaktors entsprechend; ansonsten sind die Vorschriften des § 17 anzuwenden. (1) (2) (3) (4) (1) (2) Bei bebauten Außenbereichsgrundstücken bestimmt sich der ausgefallen oder wird den Gemeindewerken bzw. einem BeNutzungsfaktor (bezogen auf die gemäß § 14 Abs. 3 ermitauftragten der Zutritt zu den Messeinrichtungen verweigert telte bebaute Fläche) nach den Regelungen des § 17 Abs. 1 oder ist das Ablesen der Messeinrichtungen aus sonstigen bis 3. Gründen nicht möglich, schätzt die Gemeindewerke den Verbrauch nach pflichtgemäßem Ermessen. (3) Geht ein Grundstück vom Innenbereich in den Außenbereich über, so gelten die Nutzungsfaktoren der §§ 15 bis 17 für das (3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Teilgrundstück im Innenbereich jeweils entsprechend. Für 2,70 EUR. das Teilgrundstück im Außenbereich gelten die vorstehen- Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. den Absätze 1 und 2 entsprechend (bezogen auf die gemäß § 27 § 14 Abs. 2 b) Satz 5 ermittelte Grundstücksfläche). Vorauszahlungen § 19 (1) Die Gemeindewerke können vierteljährlich Vorauszahlungen Gegenstand der Beitragspflicht auf die Benutzungsgebühr verlangen; diese orientieren sich Der Beitragspflicht unterliegen die an die Wasserversorgungsangrundsätzlich an der Gebührenhöhe des vorangegangenen lagen angeschlossenen Grundstücke; die anschließbaren, wenn Abrechnungszeitraums. sie bebaut sind bzw. gewerblich genutzt werden oder baulich, (2) Statt Vorauszahlungen zu verlangen, können die Gemeindegewerblich oder in wasserbeitragsrechtlich relevanter Weise gewerke bei einem Anschlussnehmer einen Münzzähler einnutzt werden dürfen. richten, wenn er mit zwei Vorauszahlungen im Rückstand ist § 20 oder nach den Umständen des Einzelfalls zu besorgen ist, Entstehen der Beitragspflicht dass er den Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht recht(1) Wird ein Beitrag für das Verschaffen der erstmaligen Anzeitig nachkommt. schlussmöglichkeit erhoben, so entsteht die Beitragspflicht, § 28 sobald das Grundstück an die Einrichtung angeschlossen Verwaltungsgebühren werden kann. Die Gemeinde erhebt durch die Gemeindewerke folgende Ver(2) Im Übrigen entsteht die Beitragspflicht mit der Fertigstellung waltungsgebühren: der beitragsfähigen Erneuerungs/Erweiterungsmaßnahme. 01. für die Prüfung eines Antrags auf Befreiung vom Im Falle einer Teilmaßnahme entsteht die Beitragspflicht mit Anschluss- und Benutzungszwang 29,50 € der Fertigstellung des Teils. 02. für die Prüfung der Wasserversorgungspläne § 21 sowie der Bestandspläne und Genehmigung Ablösung des Wasserbeitrags eines Anschlusses 59,00 € Vor Entstehen der Beitragspflicht kann der Beitrag abgelöst wer- 03. für jedes vom Anschlussnehmer veranlasste Ablesen den. Der Ablösungsbetrag bestimmt sich nach der Höhe des voeiner gemeindlichen oder privaten Messeinrichtung raussichtlichen Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung be(z. B. Zwischenablesung) 16,00 € steht nicht. für jede weitere Messeinrichtung § 22 auf dem Grundstück 6,00 € Beitragspflichtige, öffentliche Last 04. für jedes vom Anschlussnehmer veranlasste Ablesen (1) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des einer in einem Schacht untergebrachten Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Wenn Messeinrichtung 26,00 € das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist, ist anfür jede weitere Messeinrichtung in einem Schacht 11,00 € stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflich- 05. für jeden vom Anschlussnehmer veranlassten tig. Austausch einer Messeinrichtung 30,00 € (2) Bei Wohnungs- oder Teileigentum sind die einzelnen Woh- 06. für jeden Austausch eines Zwischenzählers 30,00 € nungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigen07. sind auf einem Grundstück mehrere tumsanteil beitragspflichtig. Messeinrichtungen vorhanden, erheben die (3) Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner. Gemeindewerke für jedes Ablesen der zweiten (4) Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück oder weiterer Messeinrichtungen 5,00 € bzw. – bei Bestehen eines solchen – auf dem Erbbaurecht 08. für jedes Einrichten eines Münzzählers 80,00 € bzw. bei Bestehen eines Wohnungs- und Teileigentums auf 09. Anfahrtpauschale je Auftrag 20,00 € diesem. § 29 § 23 Miete für Wasserzähler Vorausleistungen (1) Die Gemeindewerke können unabhängig vom Baufortschritt (1) Die Gemeindewerke erheben je Anschluss eine monatliche und von der Absehbarkeit der Fertigstellung VorausleistunGrundgebühr für die Wasserzähler, die sich an deren Größe gen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrags ab Beginn orientiert, wie folgt: der Maßnahme verlangen. DN 20 1,50 €/Monat (2) Die Vorausleistung ist auf die endgültige Beitragsschuld anDN 25 3,50 €/Monat zurechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht endgültig DN 40 8,50 €/Monat beitragspflichtig ist. Dies gilt auch, wenn eine überschüssige DN 50 25,00 €/Monat Vorausleistung zu erstatten ist. DN 80 110,00 €/Monat DN 80 groß 110,00 €/Monat § 24 DN 100 140,00 €/Monat Fälligkeit DN 150 190,00 €/Monat Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids DN 150 groß 190,00 €/Monat fällig. (2) Die Abgabepflicht entsteht mit dem Einbau des Wasserzäh§ 25 lers. Grundstücksanschlusskosten (1) Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, (3) Standrohre werden von den Gemeindewerken gegen eine Gebühr (Standrohrmiete) ausgegeben, die pro Kalendertag Reparatur, Unterhaltung, Sanierung oder Beseitigung der dem Preis von 1 m3 Wasser entspricht. Anschlussleitungen ist den Gemeindewerken in der tatsächDie Standrohrmiete ist ohne Rücksicht auf die Zeit der tatlich entstandenen Höhe zu erstatten. Der Erstattungsansächlichen Verwendung für jeden Kalendertag zu zahlen, sospruch entsteht mit der Fertigstellung der erstattungspflichlange das Standrohr nicht den Gemeindewerken zurückgegetigen Maßnahme; er wird einen Monat nach Bekanntgabe ben ist. des Bescheids fällig. (2) Erstattungspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe (4) Als Sicherheitsleistung für ein Standrohr mit Zähler wird ein Betrag von 750,00 € erhoben. Gerät ein Standrohr in Verlust des Bescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das (Diebstahl usw.) oder wird beschädigt, ist dies sofort den Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist anstelle des Gemeindewerken zu melden, wobei – unter Anrechnung des Eigentümers der Erbbauberechtigte erstattungspflichtig. Bei Sicherheitsbetrages – die Kosen der Ersatzbeschaffung oder Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen WohnungsReparatur von dem Standrohrmieter zu tragen sind. und Teileigentümer entsprechend ihrem Mieteigentumsanteil erstattungspflichtig. Mehrere Erstattungspflichtige haf- (5) Das über das Standrohr abgegebene Wasser wird nach § 26 Abs. 3 abgerechnet. ten als Gesamtschuldner. § 30 (3) Der Erstattungsanspruch ruht als öffentliche Last auf dem Entstehen und Fälligkeit der Gebühren; öffentliche Last Grundstück – bei Bestehen eines solchen – auf dem Erbbaurecht bzw. dem Wohnungs- und Teileigentum auf diesem. (1) Die Benutzungsgebühr entsteht jährlich, die Verwaltungsgebühr mit dem Ablesen der Messeinrichtung bzw. dem Ein(4) Die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 kann von der richten des Münzzählers. Die Gebühren sind einen Monat Entrichtung einer angemessenen Vorausleistung abhängig nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. gemacht werden. (2) Die grundstücksbezogenen Benutzungsgebühren nach §§ § 26 26, 27 ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück. Benutzungsgebühren § 17 Nutzungsfaktor im unbeplanten Innenbereich Im unbeplanten Innenbereich wird zur Bestimmung des Nutzungsfaktors auf die Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse abgestellt. Sind Grundstücke unbebaut, wird auf die Höchstzahl der in ihrer unmittelbaren Umgebung vorhandenen Vollgeschosse abgestellt. Ist im Bauwerk kein Vollgeschoss vorhanden, gilt als Zahl der Vollgeschosse die tatsächliche Gebäudehöhe, geteilt durch 3,5, für insgesamt gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke; durch 2,2 für alle in anderer Weise baulich genutzte Grundstücke. Bruchzahlen werden hierbei kaufmännisch auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. Die in § 15 Abs. 1 festgesetzten Nutzungsfaktoren je Vollgeschoss gelten entsprechend. Bei Grundstücken, die a. als Gemeinbedarfsflächen unbebaut oder im Verhältnis zu ihrer Größe untergeordnet bebaut sind (z. B. Festplatz u. Ä.), gilt 0,5, b. nur gewerblich ohne Bebauung oder mit einer im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung untergeordneten Bebauung genutzt werden dürfen, gilt 1,0, c. nur Friedhöfe, Freibäder, Sportplätze sowie sonstige Anlagen, die nach ihrer Zweckbestimmung im Wesentlichen nur in einer Ebene genutzt werden können, gilt für die bebauten Teile dieser Grundstücke 1,0, für die Restfläche 0,2, d. wegen ihrer Größe nur mit Garagen bebaut, als Stellplatz oder in ähnlicher Weise genutzt werden können, gilt 0,5, e. mit Kirchengebäuden oder ähnlichen Gebäuden mit religiöser Zweckbestimmung bebaut sind, gilt 1,25 als Nutzungsfaktor. § 18 Nutzungsfaktor in Sonderfällen § 31 Bei gänzlich unbebauten – aber dennoch angeschlossenen – (1) Die Gemeindewerke erheben zur Deckung der Kosten im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG Gebühren. Gebührenpflichtige Außenbereichsgrundstücken gilt als Nutzungsfaktor 0,5 (bezogen auf die gemäß § 14 Abs. 3 ermittelte Grundstücks- (2) Die Gebühr bemisst sich nach der Menge (Kubikmeter) des (1) Gebührenpflichtig ist, wer im Abrechnungszeitraum Eigenfläche). tümer des Grundstücks ist. Der Erbbauberechtigte ist anstelzur Verfügung gestellten Wassers. Ist eine Messeinrichtung 20.12. 2013 ACHTZEHN Nr. 51+52 Amtliche Bekanntmachungen le des Grundstückseigentümers gebührenpflichtig. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. (2) Tritt im Abrechnungszeitraum ein Wechsel im Eigentum oder Erbbaurecht ein, so wird der neue Eigentümer oder der neue Erbbauberechtigte gebührenpflichtig mit Beginn des Monats, welcher dem Übergang des Eigentums oder des Erbbaurechts folgt. § 32 Umsatzsteuer Soweit Ansprüche der Gemeindewerke der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, ist die Umsatzsteuer von dem Pflichtigen zusätzlich zu entrichten, soweit in dieser Satzung nicht bereits Endpreise aufgeführt sind. (1) (2) (3) (4) IV. Allgemeine Mitteilungspflichten, Zutrittsrecht und Ordnungswidrigkeiten § 33 Allgemeine Mitteilungspflichten Änderungen im Grundstückseigentum bzw. Erbbaurecht sind den Gemeindewerken vom bisherigen und neuen Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten unverzüglich mitzuteilen. Anschlussnehmer, die bauliche Veränderungen an den Wasserverbrauchsanlagen vornehmen lassen wollen, haben dies den Gemeindewerken rechtzeitig anzuzeigen. Wasserabnehmer haben ihnen bekannt werdende Schäden und Störungen an den Anschlussleitungen, den Wasserverbrauchsanlagen und der Wasserversorgungsanlage unverzüglich den Gemeindewerken zu melden. Anschlussnehmer haben das Abhandenkommen, Beschädigungen und Störungen der Messeinrichtungen den Gemeindewerken unverzüglich mitzuteilen. 3. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Hessen (HGO) beim ZustandeBauleitplanung der Gemeinde Sulzbach (Taunus); kommen der Satzung kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bebauungsplan 72/1 Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei „Generationsübergreifendes Wohnen“ denn, Der Bebauungsplan Nr. 72/1 „Generationsübergreifendes Woha) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgenen“ ist von der Gemeindevertretung der Gemeinde Sulzbach schriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, (Taunus) in der Sitzung am 12.12. 2013 gemäß § 10 Absatz 1 des b) der Satzungsbeschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S. 2414), bekannt gemacht worden, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Inc) die Bürgermeisterin hat den Satzungsbeschluss vorher benenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren anstandet oder Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.2013 (BGBl. I d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der GeS. 1548), in Verbindung mit §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordmeinde Sulzbach (Taunus) vorher gerügt und dabei die vernung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. 03. 2005 letzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wor(GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes vom den, die den Mangel ergibt. 27. 05.2013 (GVBl. I S. 218) in der jeweils gültigen Fassung als Sulzbach (Taunus), den 13. Dezember 2013 Satzung beschlossen worden. Renate Wolf, Bürgermeisterin Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich beBekanntmachung Nr.112/2013 kannt gemacht. Bauleitplanung der Gemeinde Sulzbach (Taunus); Mit dieser Bekanntmachung tritt nach § 10 Abs. 3 des BaugesetzBebauungsplan 73/1 buches (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 72/1 „Generationsüber„Rettungsdienst – Am Bubenteich“ greifendes Wohnen“ der Gemeinde Sulzbach (Taunus) in Kraft. Lage und Umfang des Bebauungsplanes Nr. 72/1 „Generations- Der Bebauungsplan Nr. 73/1 „Rettungsdienst – Am Bubenteich“ übergreifendes Wohnen“ sind aus dem in dieser Bekanntma- ist von der Gemeindevertretung der Gemeinde Sulzbach (Taunus) in der Sitzung am 12.12. 2013 gemäß § 10 Absatz 1 des Bauchung abgedruckten Planausschnitt ersichtlich. gesetzbuches (BauGB) vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt Der räumliche Geltungsbereich ist in den zeichnerischen Festsetgeändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentzungen des Bebauungsplans im Maßstab 1:500 mit einer unterwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentbrochenen Linie eingegrenzt. Für die genaue Umgrenzung ist die wicklung des Städtebaurechts vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), Grenzeintragung des Bebauungsplanes Nr. 72/1 „Generationsin Verbindung mit §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der übergreifendes Wohnen“ verbindlich. Fassung der Bekanntmachung vom 07. 03. 2005 (GVBl. I S. 142), Der Bebauungsplan Nr. 72/1 „Generationsübergreifendes Woh- zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes vom 27. 05. 2013 nen“ einschließlich Begründung wird vom Tage dieser Bekannt- (GVBl. I S. 218) in der jeweils gültigen Fassung als Satzung bemachung an auf Dauer während der Dienststunden im Rathaus schlossen worden. der Gemeinde Sulzbach (Taunus), Hauptstraße 11, 65843 Sulzbach (Taunus), bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungs- Bekanntmachungsanordnung planes Nr. 72/1 „Generationsübergreifendes Wohnen“ wird auf Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Verlangen Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt nach § 10 Abs. 3 des BaugesetzPlanausschnitt buches (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 73/1 „Rettungsdienst – Am Bubenteich“ der Gemeinde Sulzbach (Taunus) in Kraft. Lage und Umfang des Bebauungsplanes Nr. 73/1 „Rettungsdienst – Am Bubenteich“ sind aus dem in dieser Bekanntmachung abgedruckten Planausschnitt ersichtlich. Der räumliche Geltungsbereich ist in den zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans im Maßstab 1:500 mit einer unterbrochenen Linie eingegrenzt. Für die genaue Umgrenzung ist die Grenzeintragung des Bebauungsplanes Nr. 73/1 „Rettungsdienst – Am Bubenteich“ verbindlich. Der Bebauungsplan Nr. 73/1 „Rettungsdienst – Am Bubenteich“ einschließlich Begründung wird vom Tage dieser Bekanntmachung an auf Dauer während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Sulzbach (Taunus), Hauptstraße 11, 65843 Sulzbach (Taunus), bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 73/1 „Rettungsdienst – Am Bubenteich“ wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Bekanntmachung Nr.111/2013 § 34 Zutrittsrecht Wasserabnehmer haben den Bediensteten oder Beauftragten der Gemeindewerke, die sich auf Verlangen ausweisen müssen, den Zutritt zu den Wasserverbrauchsanlagen und Anschlussleitungen zu gestatten, soweit dies zur Prüfung der technischen Einrichtungen oder Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zum Ablesen der Messeinrichtungen, erforderlich ist. § 35 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 01. § 3 Abs. 4 Satz 2 die Anschlussleitung herstellt, erneuert, verändert, repariert, unterhält, saniert oder beseitigt oder anders auf sie – einschließlich der Messeinrichtungen – einwirkt oder einwirken lässt; 02. § 4 Abs. 2 seinen Trink-/Brauchwasserbedarf aus anderen als der Wasserversorgungsanlage deckt, ohne dass ihm dies nach § 4 Abs. 3 gestattet ist; 03. § 4 Abs. 4 Satz 1 und § 32 den in diesen Bestimmungen genannten Mitteilungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt; 04. § 4 Abs. 4 Satz 2 nicht sicherstellt, dass aus seiner Anlage Planausschnitt kein Wasser in das Trinkwassernetz eintreten kann; 05. § 5 Abs. 3 Wasserverbrauchsanlagen nicht so betreibt, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf die Wasserversorgungsanlage oder Wasserverbrauchsanlagen Dritter oder Auswirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind; 06. § 10 Abs. 1 Satz 2 Messeinrichtungen nicht vor Frost, Abwasser und Grundwasser schützt; 07. § 10 Abs. 2 Satz 1 keinen geeigneten Schacht oder Schrank für die Messeinrichtung anbringt; 08. § 10 Abs. 2 Satz 2 den Schacht oder Schrank nicht in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich hält; 09. § 11 die Messeinrichtungen nach Aufforderung der Gemeindewerke nicht abliest bzw. sie nicht leicht zugänglich hält; 10. § 33 den Bediensteten oder Beauftragten der Gemeindewerke den Zutritt zu den Wasserverbrauchsanlagen und Anschlussleitungen verweigert. Hinweise: (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von 5 EUR 1. Unbeachtlich werden gemäß § 215 des Baugesetzbuches bis 50.000 EUR geahndet werden. Die Geldbuße soll den (BauGB) wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswida) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche rigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das satzungsmäßige Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und FormvorHöchstmaß hierzu nicht aus, kann es überschritten werden. schriften, (3) Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils geltenb) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beden Fassung findet Anwendung; zuständige Verwaltungsbeachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis hörde ist der Gemeindevorstand. des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und c) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab§ 36 wägungsvorgangs, Inkrafttreten wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser BekanntDiese Satzung tritt am 01. 01. 2014 in Kraft. machung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sulzbach (TauGleichzeitig tritt die bisherige Wasserversorgungssatzung außer nus) geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Kraft. Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Ausgefertigt: 2. Auf die Vorschriften de § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 Sulzbach (Taunus), den 13. Dezember 2013 BauGB über die Entschädigung von eingetretenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Der Gemeindevorstand: Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Renate Wolf, Bürgermeisterin Nr. 51+52 20.12. 2013 Amtliche Bekanntmachungen Hinweise: 1. Unbeachtlich werden gemäß § 215 des Baugesetzbuches (BauGB) a) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und c) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sulzbach (Taunus) geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. 2. Auf die Vorschriften de § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von eingetretenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. 3. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Hessen (HGO) beim Zustandekommen der Satzung kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) der Satzungsbeschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Bürgermeisterin hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Sulzbach (Taunus) vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Sulzbach (Taunus), den 13. Dezember 2013 Renate Wolf, Bürgermeisterin Bekanntmachung Nr.113/2013 Bauleitplanung der Gemeinde Sulzbach (Taunus); Bebauungsplans Nr. 75 „Kindertagesstätte“ Benennung der Straße Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.12. 2013 beschlossendie Wegparzelle in Flur 10 Flurstück 50/18 mit dem Namen „Am Rübenacker“ zu benennen. NEUNZEHN Weihnachtsgruß aus der Partnergemeinde Schönheide Liebe Sulzbacherinnen und liebe Sulzbacher, auf das vergangene Jahr zu werfen. Dabei verleiht uns die Genugtuung über die kleinen am Himmel leuchten hell die und größeren Erfolge oftmals Sterne, Glocken läuten in der die Zuversicht, die wir brauFerne. Wieder einmal ist es so- chen, um auch in schwierigen weit, Weihnachten ist nicht Situationen das Gespür für das mehr weit. Wesentliche nicht zu verlieEs ist es alles andere als eine ren. Selbstverständlichkeit, in FrieFür die kommenden Weihden, Freiheit und Sicherheit zu nachtstage wünsche ich Ihnen leben. So wie uns die weltwei- auch im Namen des Gemeindeten Nachrichten aus dem Jahre rates und der Gemeindeverwal2013 zeigen. Syrien versinkt in tung Besinnlichkeit, Ruhe, Zeit Gewalt, Flüchtlinge sterben an zum Innehalten und Frieden den Grenzen der Europäischen und für das neue Jahr 2014 Union und Japan spürt immer Gesundheit, Erfolg und Gottes Grund zur Freude hatten die Kinder der Kindertagesstätte Pfiffiwieder die Folgen der Atomka- reichen Segen. kus bei der Spendenübergabe. Das Bild zeigt stehend v.l.n.r.: tastrophe von Fukushima. Der Klimawandel schlägt in den Nicht die Angst möge uns lenken, Andrea Drüge, Kerstin Grimm (beide Erzieherinnen der Kita Pfiffikus) und Stefan Zimmermann (Leiter der Naspa-Finanzärmsten Regionen der Welt unsondern die Entschlossenheit. Center Nordend, Bornheim, Eschborn und Sulzbach) mit Spenerbittlich zu. Nicht Geltungsdrang denscheck und Collage). Foto: Gemeinde Deshalb ist es wichtig, einmal möge uns inspirieren, innezuhalten, voller Dankbarsondern Selbstbewusstsein. keit und Demut. Nicht Bedenken und Die friedsame WeihnachtsMutlosigkeit mögen uns zeit ist der richtige Anlass, sich auf unserem Weg begleiten, der Dinge zu besinnen, die sondern Rücksicht und Respekt. Beim Ausleben ihrer Kreativi- mermann, Leiter der Finanzwirklich zählen. tät lässt die Sulzbacher Kita Center Nordend, Bornheim, In diesen Tagen, in denen Ihr Pfiffikus den betreuten Kindern Eschborn und Sulzbach, und sich das Jahr dem Ende neigt, Kai Wilhelm freien Lauf. Vor diesem Hinter- die Mitarbeiterin Sonja Wildbietet sich die Möglichkeit, Bürgermeister der grund kamen Erzieherinnen rich die vorweihnachtlich geinne zu halten und einen Blick Partnergemeinde Schönheide und Erzieher sowie die jungen schmückte Kita. Dort überKünstlerinnen und Künstler reichte das Naspa-Duo vor schnell überein, am von der zahlreich versammelter MannNassauischen Sparkasse (Na- schaft neben einer Urkunde spa) anlässlich des Weltspar- den Scheck in Höhe von 150 für die Sitzung der Gemeindevertretung tags ausgelobten Kreativ-Wett- Euro. am 12. Dezember 2013 Über die Verwendung des bewerb teilzunehmen. Unter der Anleitung von Preisgelds wurde zwischen KinSehr geehrte Frau Vorsitzende, die Energiekosten dauerhaft sehr geehrte Damen zu senken und damit den kom- Kerstin Grimm und Sandra dern sowie Erzieherinnen und und Herren, munalen Haushalt zu entlas- Vollrath machten sich die Kin- Erziehern rasch eine Übereindergartenkinder mit Fantasie kunft erzielt: In Kürze ziert ten. und Eifer ans Werk, um eine eine Reihe neuer Bücher die Umstellung der farbenprächtige Collage zu ge- Pfiffikus-Regale. Beim AbGemeindehomepage SUKA-Arbeitsgruppe stalten, auf der alle Herbstakti- schied versprach Wildrich, sich Die Umstellungsarbeiten an „Ausländische Mitbürgevitäten der Kita zu sehen sind. zu melden, wenn ein neuer der Gemeindehomepage sind rinnen und Mitbürger Das Produkt hinterließ starken Wettbewerb ansteht. Kleine abgeschlossen und die Home- in unserer Gemeinde“ page hat damit einen neuen Ich möchte Sie darüber in Eindruck bei der Jury, welche wie große Pfiffikus-Beteiligte „Look“ bekommen. Durch zu- Kenntnis setzen, dass die Ar- die Pfiffikus-Youngster auf den warten mit Vorfreude und Ehrgeiz auf eine neue Gelegenheit, sätzliche Aufteilungen kann beitsgruppe des Sozial-, Um- zweiten Platz wählte. Am Montag, 9. Dezember das kreative Potenzial in die jetzt schneller auf die unter- welt und Kulturausschusses Waagschale zu werfen. 2013, besuchten Stefan Zimschiedlichen Informationen zu- „Ausländische Mitbürgeringegriffen werden. nen und Mitbürger in unserer Gemeinde“ in ihrer letzten Seniorenurlaub Sitzung am 06.11. 2013 mehrnach Ried im Zillertal heitlich darüber abgestimmt Es freut mich, wenn ich Ihnen hat, dass derzeit keine NotWie bereits berichtet, wird letzten Dezember-Termin aufauch in diesem Jahr wieder wendigkeit besteht, die Arbeit über einen gelungenen Senio- der Arbeitsgruppe fortzuset- zurzeit gemeinsam mit interes- grund von Terminüberschneisierten Bürgerinnen und Bür- dungen mit Bedauern absagen renurlaub im Zillertal berich- zen. ten kann. Sie stellt daher ihre Tätig- gern und versierten Verkehrs- mussten, wurde der nächste Die Fahrt fand vom 07. 10. keit zum Ende des Jahres 2013 experten ein Klimaschutz-Kon- Veranstaltungstermin bereits zept für eine klimafreundliche jetzt festgelegt und mitgeteilt: 2013 bis einschließlich 16. 10. ein. Mobilität in der Gemeinde er- Dieser findet am Mittwoch, 12. 2013 statt und wurde auch in stellt. Die Dokumentation des März 2014, ab 19.00 Uhr im diesem Jahr vom Ehepaar Buche am hierzu bereits durchgeführten Sitzungssaal des Rathauses Weisbrod betreut. Heinrich-Kleber-Park Ohne diese Unterstützung ist In der letzten Woche wurde Bürger-Workshops steht nun statt. Rückfragen hierzu werdie Durchführung des Senio- die Buche am Heinrich-Kleber- zusammen mit weiteren Infor- den gerne auch per E-Mail unrenurlaubs nur schwer vorstell- Park in der Nähe des Spielplat- mationen zum Projekt auf der ter buergermitwirkung@sulzbar. zes/Rathauses gefällt. Die Bu- Homepage der Gemeinde unter bach-taunus.de oder direkt im che ist schon seit längerem von http://www.sulzbach-taunus. Rathaus, Fachbereich Planung und Bauen, bei Frau Ulla NösinKlimaschutz-Teilkonzept einem Pilz befallen. Als Ersatz de/Aktuelles/KlimaschutzIch möchte es nicht versäu- wurde ein Paulownia tomento- Teilkonzept zur Ansicht be- ger (DG Zimmer 07, Telefon: 0 61 96 / 70 21 70), beantwormen, Ihnen mitzuteilen, dass sa („Chinesischer Blauglocken- reit. Da einige Interessierte den tet. der Förderantrag zur Erstel- baum“) gepflanzt. lung eines Klimaschutz-Teilkonzepts unter dem Titel „Kli- Verkaufsoffene mafreundliche Mobilität für die Sonntage 2014 Gemeinde Sulzbach (Taunus)“ Auch im nächsten Jahr möchpositiv beschieden wurde. Die te das MTZ wieder verkaufsofbewilligte Förderung durch das fene Sonntage durchführen. In Für Existenzgründer und Internet unter www.vfe-kelkBundesministerium für Um- diesem Zusammenhang stehe Jungunternehmer wird erneut heim.de. welt beträgt 70%. ich im ständigen Kontakt mit kompetente Unterstützung am Es ist eine Anmeldung erforMit dem uns vom Bund auf- dem MTZ-Centermanager. Dienstag, derlich, damit für jeden Grünerlegten Klimaschutz-TeilkonAufgrund des noch laufendem 07. Januar 2014, der ausreichend Zeit eingezept verbindet sich nicht nur den Klageverfahrens hat sich von 09.00 bis 12.00 Uhr plant werden kann. Bitte verdie Absicht, die Bürgerinnen die Gemeinde zu dem bereits im Rathaus angeboten. Diese einbaren Sie Ihren Termin mit und Bürger für verträgliches beantragten verkaufsoffenen erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat der BürgerAlltagsverhalten zu gewinnen Sonntag am 06. 01. 2014 je- dem Verein zur Förderung von meisterin, Telefon 0 6196 / und damit die Lebensumstän- doch negativ geäußert. Existenzgründungen VFE e.V. 70 21 - 31. de in Sulzbach nachhaltig auf auf gemeinnütziger Basis, d. h. Ein weiteres Gespräch ist gehohem Niveau zu stabilisieren. Ihre den Interessenten entstehen plant für Darüber hinaus hilft die In- Renate Wolf keine Kosten. Weitere Informa- • Dienstag, 04. Februar 2014, vestition in den Klimaschutz, Bürgermeisterin tionen finden Sie dazu auch im von 09.00 bis 12.00 Uhr Geldbescherung dank kindlicher Kreativität Bericht des Gemeindevorstandes Dokumentation des BürgerWorkshops zum Klimaschutz Sulzbach (Taunus), den 13. Dezember 2013 Renate Wolf, Bürgermeisterin Reinigungsaktion der AhmadiyyaJugendorganisation am 1. Januar Nur kurz nachdem sich die letzten Nebelschwaden der Neujahrsböller verzogen und auch die unermüdlichsten Nachtschwärmer den Weg ins Bett gefunden haben werden, führt die Jugendorganisation der islamischen AhmadiyyaReformgemeinde am frühen Mittwochmorgen, 01. 01. 2014, in Sulzbach (Taunus) eine Reinigungsaktion durch. In einer Pressemitteilung macht Hassnat Ahmad, Vorsitzender der Ahmadiyya-Jugendorganisation in Deutschland, auf den karitativen Hintergrund der ehrenamtlichen Initiative aufmerksam. Diese habe unter anderem zum Ziel, „soziale Unterschiede zu brechen und somit einen Beitrag zur gesellschaftlichen Ent- wicklung zu leisten“. Die Reinigungsaktion erfolge deutschlandweit in rund 250 Gemeinden bereits im 17. Jahr und sei fester Bestandteil der Arbeit. Die Sulzbacher Bürgermeisterin Renate Wolf begrüßt das kontinuierliche Engagement der Ahmadiyya-Jugendorganisation am Neujahrsmorgen und lobt den sichtbar werdenden integrativen Ansatz. Bürgerinnen und Bürger, die sich der Aktion anschließen möchten, wenden sich bitte an folgenden Ansprechpartner der Ahmadiyya-Reformgemeinde: Herr Anil Mubashir, Julius-BrechtStraße 4, 65824 Schwalbach am Taunus, Telefon 01 72 / 5 98 36 48, E-Mail [email protected]. Orientierungsgespräche für Existenzgründer 20. 12. 2013 ZWANZIG Nr. 51+52 Der Zirkus mit Herz Autofahrerin leicht verletzt Für viele Menschen gehört der Besuch im Eschborner Weihnachtscircus zum festen Programm in der Weihnachtszeit. Noch bis zum 5. Januar gastiert der Zirkus wieder mit zahlreichen Artisten und Tieren in Eschborn, allerdings auf einem neuen Standplatz zwischen dem Real- und dem Lidl-Markt in der Ginnheimer Straße. Eine Leichtverletzte und geschätzte 2.500 Euro Schaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls, der sich am Samstagabend in der Bahnstraße ereignete. Eschborner Weihnachtscircus gestartet Inmitten funkelnder Weihnachtsatmosphäre erwartet die Besucher im mollig beheizten Zelt ein internationales Programm. Mit dabei sind die „Boleros“ aus Spanien mit ihrer Feuer-Jonglage, Nathalie, die Königin der Luft an dem ArialRing, Juliano mit seinen LassoSpielen und Rosita auf dem gespannten Silberseil. Marina aus Russland zeigt Hula hup-AkroDer Eschborner Weihnachtscircus gastiert in diesem Jahr in der Ginnheimer Straße neben dem batik, der Österreicher Markus Real-Markt. Gesternnachmittag war Premiere im gut beheizten Zelt. Foto: Archiv ist mit seinen sechs Wüsten- Arabern und vier Kamelen zu Gast und Raphael aus Belgien zeigt Handstandakrobatik mit vier Stühlen. Am Vertikalseil turnt Miriam aus Italien, die beiden Franzosen Yvonne und Jonny treten mit Duo-Jonglage auf. Natürlich mit von der Partie ist der Clown Chico und Ricarda aus St. Petersburg überrascht mit Fuß-Antipodium-Akrobatik. Kamele, Lamas, Ziegen, Esel und ein Ochse bilden auch dieses Jahr wieder die lebendige Weihnachtskrippe. Premiere war am gestrigen Donnerstag. Ab heute folgen bis zum 5. Januar in der Regel täglich zwei Vorstellungen. An den Familientagen zahlen Erwachsene nur Kinderpreise. Behinderte Menschen haben bei jeder Vorstellung freien Eintritt. Tickets können unter der Rufnummer 0160/99790442 bestellt werden. red Eine 30 Jahre alte Frankfurterin verlor aus bisher unbekannten Gründen die Kontrolle über ihren Opel Astra, kam von der Fahrbahn ab und prallte frontal gegen einen Baum. Die im Wagen mitfahrende siebenjährige Tochter kam mit dem Schrecken davon. red Te l e f o n s e r v i c e Augenoptik Optik Knauer e.K. Brillen und Kontaktlinsen Bad Soden, Clausstraße 25 Tel. 06196 / 76 17 08 Immobilien Fahrrad-Storck Adler Immobilien Fahrräder, E-Bikes, Hol- und Bringservice, Reparaturen, Winter-Inspektion (1 33,--) Ffm.-Rödelheim, Alexanderstr. 2 Verkauf – Vermietung – Bewertung Messer-Platz 1, Bad Soden Autoglas Staatl. gepr. Fachwerkstatt. 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