K O N Z E P T I O N - Kinderheim Eichenhof
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K O N Z E P T I O N - Kinderheim Eichenhof
KONZEPTION Heilpädagogisches Kinder- und Jugendheim Zum Kesselhof 16 27356 Rotenburg (Wümme), OT Waffensen Telefon 0 42 68-590 Telefax 0 42 68-1500 E-Mail: [email protected] www.kinderheim-eichenhof.de INHALT Einleitung Seite 1 1. Unser Grundverständnis als heilpädagogisches Heim 2 2. Rechtsträgerschaft und geographische Lage unserer Einrichtung 2 3. Aufnahmekriterien - diese Kinder und Jugendlichen können wir betreuen 3 4. Organisatorischer Rahmen unserer Einrichtung 4 4.1 4.2 4.3 4 4 5 5. Unser Haus in Waffensen Die Beschulungsmöglichkeiten Unsere Mitarbeiter Fachlich-methodische Grundlagen unserer heilpädagogischen Arbeit 6 5.1 5.2 5.3 5.4 6 7 7 8 Dienst- und Fallbesprechungen Mitarbeiterbesprechung Formelle und informelle Gespräche Gruppenergänzende therapeutische Angebote 6. Sozialpädagogisch-therapeutische Arbeitsschwerpunkte 9 7. Erziehungs- und Förderziele 11 8. Ausblick 13 Einleitung Mit dieser überarbeiteten Konzeption möchten wir unsere Einrichtung und die seit über 31 Jahren geleistete heilpädagogische Arbeit vorstellen und Sie herzlich einladen, uns persönlich zu besuchen und kennenzulernen. Die Konzeption soll unser Selbstverständnis vermitteln und über die in unserem Heim vorhandenen pädagogisch-therapeutischen Möglichkeiten informieren. Im alltäglichen erzieherischen Handeln sollen die uns leitenden Gedanken in die Praxis umgesetzt werden. Durch einen Austausch aller beteiligten Personen und Institutionen findet eine laufende Überprüfung dieser Prinzipien auf ihre Bedeutung für den Erziehungsprozeß statt. Unser Ziel ist es, somit auf veränderte Erkenntnisse sowie auf die sich ändernden Bedürfnisse der von uns betreuten Kinder und Jugendlichen eingehen zu können. In dem wir uns auch als Heim mit in das dörfliche Leben einbringen, nimmt die Öffentlichkeit wahr, daß es Heime gibt, daß es Kinder und Jugendliche gibt, die in Heimen leben und daß die Heimerziehung eine gesellschaftliche Aufgabe ist. Aus Gründen der sprachlichen Klarheit haben wir die männliche Schreibform gewählt, die weiblichen Mitarbeiter unserer Einrichtung sind selbstverständlich mit eingeschlossen. Waffensen, im Januar 2005 1 1. Unser Grundverständnis als heilpädagogisches Heim Unser Selbstverständnis als heilpädagogische Einrichtung rührt daher, dass in unserem Haus Kinder und Jugendliche leben, bei denen aufgrund außergewöhnlicher Schwierigkeiten im Erziehungsprozeß Heilpädagogik als vertiefte Erziehungshilfe notwendig geworden ist. Wir betreuen Kinder und Jugendliche, die mit allgemein-pädagogischen Mitteln nicht mehr ausreichend gefördert werden können, weil sie körperlich, sinnesmäßig oder geistig behindert sind bzw. weil seelische Beeinträchtigungen eingetreten sind und die erforderlichen Erziehungshilfen nicht mehr innerhalb der Familie bzw. über ambulante Möglichkeiten geleistet werden können. 2. Rechtsträgerschaft und geographische Lage unserer Einrichtung Trägerin unserer seit 1973 bestehenden Einrichtung ist die gemeinnützige Kinderund Jugendheim „Eichenhof“ GmbH. Unsere Einrichtung ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen (DPWV). Unser Kinder- und Jugendbereich in Waffensen befindet sich in dörflicher Lage in einem eingemeindeten Stadtteil von Rotenburg (Wümme), ungefähr 7 - 8 km vom Stadtkern entfernt. Rotenburg (Wümme) ist eine Kreisstadt mit etwa 20.000 Einwohnern im Verkehrsdreieck zwischen Hamburg, Bremen und Hannover. 2 3. Aufnahmekriterien - diese Kinder und Jugendlichen können wir betreuen In unserem Heim nehmen wir Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung auf. In der Regel hat die geistige Behinderung zu weiteren Beeinträchtigungen im motorischen, emotionalen, sprachlichen und sozialen Bereich geführt. Eine Aufnahme ist ab dem Kindergarten- bzw. Vorschulalter möglich. Nicht aufgenommen werden können geistig Behinderte, bei denen aufgrund einer schweren geistigen oder körperlichen Behinderung die Pflegebedürftigkeit stark im Vordergrund steht. Der Besuch der Heimschule für geistig Behinderte ermöglicht gute Lern- und Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche, die dem Grenzbereich zwischen geistiger Behinderung und Lernbehinderung zuzuordnen sind, da diese dem Unterricht einer öffentlichen Schule für Lernhilfe nicht, noch nicht bzw. noch nicht wieder folgen können. Weiterhin können in unserer Einrichtung Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter aufgenommen werden, die eine Schule für Lernhilfe besuchen. In der Regel zeigen die in unserem Heim betreuten Kinder Verhaltensauffälligkeiten; sie entstammen oftmals schwierigen familiären Verhältnissen und weisen dementsprechende Sozialisationsdefizite auf. Häufig sind bei ihnen psychoneurotische Auffälligkeiten bzw. seelische Behinderungen entstanden oder drohen zu entstehen. Die Rechtsgrundlagen für eine Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in unserer Einrichtung finden sich im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) bzw. Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Bei Aufnahmeanfragen vereinbaren wir ein gemeinsames Gespräch. Dieses findet in der Regel in unserer Einrichtung statt, gegebenenfalls auch in den Elternhäusern, in der Kinder- und Jugendpsychiatrie usw.. Bei diesem Gespräch bzw. Kennenlernen geht es darum, festzustellen, ob wir für das jeweilige Kind bzw. Jugendlichen die notwendigen Hilfemöglichkeiten anbieten können. 3 4. Organisatorischer Rahmen unserer Einrichtung 4.1 Unser Haus in Waffensen In unserer Einrichtung in Waffensen werden insgesamt 21 (3 x 7) Kinder und Jugendliche in drei Wohn- und Erziehungsgruppen von in der Regel jeweils 3 Gruppenmitarbeitern betreut. Die Bewohner leben in Ein- bzw. Zweibettzimmern, weiterhin sind für die Wohngruppen jeweils getrennte Ess- bzw. Wohn- und Spielräume vorhanden. Wir bewohnen ein umgebautes Bauernhaus, welches neben dem Wohnbereich der Kinder und Jugendlichen gemeinsame Möglichkeiten für die Versorgung sowie Therapie- und Fördermaßnahmen bietet. Auf insgesamt 10.000 qm finden sich Hauptgebäude, Nebengebäude, ein Fachwerkbackhaus, Stallungen, Garagen, Fahrradschuppen, Mal- und Werkraum, Freispielgelände mit Bolzplatz, Spielgeräten, Hütten, Sandkiste usw., so dass ein großer Freiraum für die Kinder und Jugendlichen vorhanden ist. 4.2. Die Beschulungsmöglichkeiten Von unserem Heim aus kann eine staatlich anerkannte Schule für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung sowie eine gleichfalls staatlich anerkannte Schule für Erziehungshilfe in Rotenburg besucht werden. Die schulische Förderung erfolgt hier auf der Grundlage der entsprechenden Niedersächsischen Richtlinien. Neben der schulischen Förderung geistig behinderter Schüler bis einschließlich der sogenannten Werkstufe als Vorbereitung auf die Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte, hat diese Schule eine wichtige Bedeutung für Schüler, die dem Unterricht einer öffentlichen Schule für Lernhilfe noch nicht oder noch nicht wieder folgen können. Oftmals müssen schulische Defizite aufgearbeitet werden bzw. Kinder und Jugendliche müssen motiviert werden, wieder „Schule mitzumachen“, bevor an einen Besuch öffentlicher Schulen gedacht werden kann. 4 Wir arbeiten mit der Heimschule über regelmäßige Lehrer-Erzieher-Konferenzen sowie Einzelgespräche bis hin zu einer täglichen Abstimmung eng zusammen. Weiterhin sind in Waffensen bzw. Rotenburg sämtliche öffentlichen Schulen von einer Schule für Lernhilfe über Grund- und Hauptschulen einschließlich Schulkindergarten bis hin zu Berufsbildenden Schulen vorhanden und werden durch unsere Kinder und Jugendlichen besucht. Die schulische Förderung unserer Kinder und Jugendlichen und damit verbunden eine intensive Hausaufgaben- und Nachhilfebetreuung ist ein Schwerpunkt unserer heilpädagogischen Arbeit. 4.3 Unsere Mitarbeiter In unserem Haus in Waffensen sind derzeit 14 Mitarbeiter einschließlich der Hauswirtschafts- und Verwaltungskräfte tätig, hinzu kommen noch Praktikanten verschiedener Berufsgruppen und unsere therapeutischen Honorarkräfte. Wichtig ist uns der Hinweis, daß diese Mitarbeiter in der Regel langjährig in unserer Einrichtung tätig sind, so dass stabile und belastungsfähige Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen aufgebaut werden können. Unsere pädagogisch-therapeutischen Mitarbeiter sind Heilerziehungspfleger und staatlich anerkannte Erzieher, außerdem Diplom-Sozialpädagogen sowie ein DiplomPsychologe. Für gruppenübergreifende therapeutische Angebote stehen zusätzlich als Honorarkräfte eine Sprachheillehrerin, ein Kunst- und Werktherapeut sowie ggf. ein Psychiater zur Verfügung. 5 5. Fachlich-methodische Grundlagen unserer heilpädagogischen Arbeit Die Wohn- und Erziehungsgruppen sind der Mittelpunkt unserer heilpädagogischen Arbeit. Jede Gruppe wird in der Regel von 3 ausgebildeten Mitarbeitern betreut, ergänzende therapeutische Maßnahmen finden in Absprache und Zusammenarbeit mit den Gruppenmitarbeitern statt. Im Vordergrund steht eine ganzheitliche Förderung der Persönlichkeit der von uns betreuten Kinder und Jugendlichen. Wichtig ist hierbei, für unsere Bewohner einen vertrauten und überschaubaren Lebensraum zu schaffen. 5.1 Dienst- und Fallbesprechungen Individuelle Erziehungsfragen klären wir in den sogenannten Dienst- bzw. Fallbesprechungen, die vierzehntägig bzw. bei Bedarf stattfinden. In diesen Besprechungen geht es darum, Klarheit über die besonderen Ursachen und Bedingungen der Beeinträchtigungen eines Kindes oder Jugendlichen zu erhalten, um gemeinsam Mittel und Wege zu finden, ihm zu einer weitgehend selbständigen Persönlichkeitsentwicklung zu verhelfen. An den Besprechungen nehmen die Erzieher der betreffenden Gruppe des Kindes sowie der Heimleiter und der Diplom-Psychologe teil, im Bedarfsfall auch weitere gruppenübergreifende Mitarbeiter. Ziel der Fallbesprechungen ist es, für das betreffende Kind bzw. den Jugendlichen ein individuelles Erziehungskonzept bzw. einen Hilfeplan zu erarbeiten oder ggfs. veränderten Bedingungen und Erfordernissen anzupassen. Hier soll auch herausgearbeitet werden, was durch die Mitarbeiter in der Gruppe zu leisten ist und wo zusätzliche therapeutische Hilfen notwendig sind. 6 5.2 Mitarbeiterbesprechung Die Mitarbeiterbesprechung ist der umfassendste Gesprächskreis im Heim. An ihr nehmen alle Mitarbeiter unserer Einrichtung teil. In dieser wöchentlich zusammenkommenden Runde werden pädagogische Themen von grundsätzlicher Bedeutung, organisatorische Fragen usw. besprochen, um den gemeinsamen Alltag gestalten zu können. Ein wesentliches Ziel ist es hier, unreflektiertes pädagogisches Vorgehen in Frage zu stellen und zu verändern, um zu einem gemeinsamen, von allen Mitarbeitern getragenen Standpunkt zu kommen. Weiterhin informieren sich die Mitarbeiter wechselseitig über die täglich auftretenden Probleme und Vorkommnisse. 5.3 Formelle und informelle Gespräche Hierunter verstehen wir regelmäßige bzw. bei besonderen Anlässen notwendige Gespräche mit dem Einrichtungsleiter, dem Diplom-Psychologen, den Lehrkräften der Heimschule, den Lehrkräften der öffentlichen Schulen, dem Sprachheillehrer usw.. Diese Gespräche machen einen wesentlichen Teil unserer Arbeit aus, denn allein durch Mitarbeiter- und Fallbesprechungen sind noch nicht die Voraussetzungen geschaffen, die für ein kontinuierliches erzieherisches Handeln erforderlich sind. Alle Kinder und Jugendlichen sowie die Mitarbeiter einer Erziehungsgruppe stehen in einem täglichen Austausch über die Angelegenheiten der Gruppe. Hier werden die alltäglichen Probleme geklärt, damit wir ein konstruktives Miteinander erreichen. 7 5.4 Gruppenergänzende therapeutische Angebote Zum Aufgabenbereich des Diplom-Psychologen gehört es, die tägliche heilpädagogische Arbeit zu unterstützen. Hierzu zählt das Erstellen psychodiagnostischer Gutachten unter bestimmten Fragestellungen sowie die Einleitung, Aufstellung und Begleitung detaillierter Erziehungspläne und Konzepte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gruppenerziehern. Über Beratungsangebote in verschiedenen Formen wird eine Begleitung der heilpädagogischen Arbeit gewährleistet, hinzu kommen Fortbildungsangebote für unsere Mitarbeiter. Ein weiteres Angebot des Diplom-Psychologen ist Durchführung von Einzel- und Gruppentherapien mit unseren Kindern und Jugendlichen. Die Therapien umfassen verhaltenstherapeutische Maßnahmen, Gesprächsund Spieltherapien, Beratungen mit Kindern und Jugendlichen sowie weitere therapeutische Maßnahmen, die im Einzelfall erforderlich werden. Der Diplom-Psychologe steht auch für Kriseninterventionen zur Verfügung. Der heimbetreuende Psychiater hat im Rahmen unserer heilpädagogischen Arbeit eine beratende Funktion bei medizinisch-psychiatrischen Fragestellungen. In diesen Bereich fällt auch die Einleitung sowie Begleitung evtl. notwendig werdender ergänzender medikamentöser Behandlungen. In Rotenburg kann auf die Angebote einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie zurückgegriffen werden. Bei den in unserem Heim betreuten Kindern und Jugendlichen treten oftmals Sprachbehinderungen unterschiedlicher Formen und Entstehungsgeschichten auf. Für die Förderung der sprachgestörten Bewohner ist eine Sprachheillehrerin als Honorarkraft tätig. Im Rahmen eines Kunst- und Werkunterrichtes werden in Einzelförderung bzw. in Kleingruppen die verschiedensten Techniken wie Malen, Werken, Töpfern, Modellieren usw. eingesetzt. Mit diesen Methoden soll über das Schaffen und Bearbeiten einfacher Gegenstände eine Stärkung der Ausdruckskraft, der manuellen Geschicklichkeit sowie der emotionalen Ausdrucksfähigkeit und des Selbstwertgefühls erreicht werden. Der Kunst- und Werkunterricht findet in enger Absprache mit den Erziehern der Gruppen statt. 8 6. Sozialpädagogisch-therapeutische Arbeitsschwerpunkte Ziel der Arbeit mit unseren Kindern und Jugendlichen ist eine möglichst ganzheitliche Entwicklungs- bzw. Persönlichkeitsförderung. Im Rahmen unserer heilpädagogischen Betreuung versuchen wir über ein überschaubares bzw. familienähnliches Klima eine Geborgenheit und Verläßlichkeit zu vermitteln, die eine wichtige emotionale Grundlage für das weitere erzieherische Tätigwerden schafft. Für jedes Kind soll ein möglichst belastungsfreier Raum entstehen, in dem es seine eigenen und die Grenzen der Gruppe wahrnehmen und so die persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten erweitern kann. Gemeinsam wollen wir in einem überschaubaren Lebensraum versuchen, einen „gelungenen Alltag“ (H. THIERSCH) zu erreichen. Unser erzieherisches Vorgehen umfaßt, neben den bereits aufgeführten therapeutischen Angeboten, ganz wesentlich Maßnahmen aus dem Bereich der Heilpädagogik. In Einzel- bzw. Gruppenarbeit finden Medien wie Gespräche, Rollenspiele, Musik, Spiele, Psychomotorik, Werken usw. Anwendung. Die differenzierten Behandlungsweisen des heilpädagogischen Vorgehens werden jeweils an den Erfordernissen des Einzelnen ausgerichtet. Für unsere Kinder und Jugendlichen besteht die Möglichkeit des heilpädagogischen Reitens. Gerade über das Medium Pferd sind positive Veränderungen in den verschiedensten Persönlichkeitsbereichen zu erreichen. Wir verfolgen bei unserer erzieherischen Tätigkeit einen handlungsorientierten Lernansatz, d.h., daß die Handlungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen in Alltagssituationen im Vordergrund steht. 9 Neben diesen gezielten Maßnahmen ist weiterhin wichtig, was sich im Alltag an Begegnungsmöglichkeiten im Heim sowie bei den Außenkontakten ergibt. Bei der Freizeitgestaltung versuchen wir, die Eigeninitiative zu fördern; über Angebote im Heim wollen wir motivieren, bestehende öffentliche Freizeitmöglichkeiten in Vereinen, Jugendgruppen usw. wahrzunehmen. Zur Integration im Gruppenbereich und zur Findung individueller Freizeitbedürfnisse bieten wir zudem verstärkt Gruppenaktivitäten an. Eine wichtige Aufgabe ist es, unseren Kindern und Jugendlichen über handwerklich vorgebildete Erzieher Grundfertigkeiten im handwerklichen Bereich zu vermitteln. In Kleingruppen findet ein Kennenlernen der verschiedenen Arbeitstechniken und Materialien statt. Es wird erfahren, daß sich auch über die Tätigkeit mit Materialien Beziehungen herstellen lassen, daß Gegenstände von Eigenhand verändert, Objekte selbst erschaffen werden können. Als positive Auswirkung ergibt sich zunächst einmal eine Verbesserung grob- und feinmotorischer Fähigkeiten. Das eigenständige Tätigsein vermittelt ein Gefühl von Leistungsfähigkeit und trägt zu einem wachsenden Selbstwertgefühl bzw. einer erhöhten Leistungsmotivation bei. Auf diese Weise wollen wir erreichen, daß die in unserem Haus betreuten Kinder und Jugendlichen besser auf den Übergang in die Werkstatt für Behinderte, das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), ein Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) oder ein Lehr- bzw. Anlernverhältnis vorbereitet sind. Zu diesen Bemühungen zählen wir auch die Gewöhnung an die Übernahme von Verantwortung für die Pflege und Betreuung unserer Schweine, Katzen, des Aquariums usw.. Verantwortungsgefühl verbindet sich auch mit kleinen Pflichten und Tätigkeiten im Haushalt sowie im Garten (biologischer Gemüseanbau). Im Rahmen unserer heilpädagogischen Arbeit nimmt die Elternarbeit bzw. die Kontaktpflege zu den Herkunftsfamilien einen wichtigen Stellenwert ein. Besuche an den sogen. langen Wochenenden sowie in den Hauptferienzeiten halten die Kontakte aufrecht. Über regelmäßige Gespräche mit den Eltern erhalten wir Aufschluß und Informationen über besondere Probleme in der Familie oder im Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und Kind. Dies führt in der Regel zu einem besseren Verständnis der kindlichen bzw. jugendlichen Verhaltensweisen. 10 Wir geben den Eltern die Möglichkeit, besuchsweise am Leben des Heimes bzw. der Wohngruppe teilzunehmen. Oft entsteht erst dadurch eine vertrauensvolle Grundlage für sach- und problembezogene Gespräche. Auch für die Zeit nach einer möglichen Wiedereingliederung in das Elternhaus stehen wir den Eltern für Gespräche zur Verfügung. 7. Erziehungs- und Förderziele Die unterschiedlichen Persönlichkeiten der in unserer Einrichtung betreuten Kinder und Jugendlichen erfordern ein weitgehend individualisierendes Erziehungsangebot, wobei wir im folgenden die uns wichtigen allgemeinen Erziehungsprinzipien nennen. Für jedes Kind bzw. Jugendlichen wird ein Erziehungskonzept bzw. Hilfeplan entwickelt, in dem die einzelnen Erziehungsschritte, die Erziehungsziele und -methoden erarbeitet, umgesetzt und überprüft werden, um sie somit ggf. veränderten Umständen anpassen zu können. Bei unserem erzieherischen Handeln versuchen wir, einen sozial-integrativen bzw. partnerschaftlichen Erziehungsstil zu realisieren. Wir sehen es als Aufgabe der heilpädagogischen Heimerziehung an, dem Kind bzw. dem Jugendlichen dabei zu helfen, in einem Entwicklungsprozeß persönliche Identität zu erlangen und zugleich die Fähigkeit zu erwerben, in sozialen Konflikten geeignete Lösungswege zu beschreiten. Ein wichtiges Anliegen ist uns die Wiedereingliederung der von uns betreuten Kinder und Jugendlichen in ihre Herkunftsfamilien. Ist dieses nicht möglich, bieten wir nach Beendigung der Schulzeit für die Absolventen der Schule für Lernhilfe einen weiterführenden Schulbesuch im Rahmen der berufsbildenden Schulen bzw. auch eine Vermittlung in Lehr- und Anlernstellen an. Gleichzeitig verstärken wir die Förderung und den Erwerb lebenspraktischer Fähigkeiten im weitesten Sinne, um eine allmähliche Ablösung vom Heim und eine möglichst weitgehende Verselbständigung zu erreichen. 11 Zu diesem Prozeß kann auch eine berufsausbildungsbegleitende ambulante Nachsorge im Anschluß an eine stationäre Betreuung in unserem Heim gehören. Für die Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung ist es nach Abschluß der staatlich anerkannten Schule für geistig Behinderte möglich, die „Wümme-AllerWerkstätten für Behinderte e.V.“ in Rotenburg (Wümme) zu besuchen, verbunden mit einem Übergang in unseren Wohnheimbereich. Nachfolgend nennen wir verschiedene uns wichtige Erziehungsziele, wir möchten an dieser Stelle auch auf PAUL MOOR hinweisen, der es als ein vorrangiges Ziel der Heimerziehung ansieht, dem Kind bzw. Jugendlichen zu einem sinnerfüllten Leben zu verhelfen. Unter Berücksichtigung der individuellen Persönlichkeit steht die Entwicklung und Förderung der geistigen, körperlichen und seelischen Möglichkeiten im Vordergrund, um den Erwerb einer differenzierten Handlungsfähigkeit zu erreichen. Die folgenden Bereiche sind uns hierbei wichtig: ■ Erfahren der eigenen Person und Aufbau eines Lebenszutrauens bzw. Selbstwertgefühls, ■ Selbstversorgung und Beitragen zur eigenen Existenzsicherung, ■ weitestgehende lebenspraktische Unabhängigkeit und Tüchtigkeit, ■ Zurechtfinden und angemessenes Erleben der Umwelt, ■ Orientierung in sozialen Bezügen und Mitwirkung bei ihrer Gestaltung, ■ Erkennen und Gestalten der Sachumwelt. In diesem Zusammenhang ist auch der Abbau der verschiedensten Verhaltensauffälligkeiten bzw. das Verhindern ihres Entstehens wichtig. Über Einzel- und Gruppengespräche versuchen wir, eine größere Einsichtsfähigkeit in eigenes bzw. fremdes problematisches Verhalten zu erreichen. Die Kinder und Jugendlichen sollen befähigt werden, mit ihrer sozialen Umwelt in eine konstruktive Wechselwirkung zu treten. Hierzu zählt auch das Annehmen und Ausdrücken eigener Gefühle, Erfahrungen und Mängel auf der Grundlage einer positiven Beziehung zum Umfeld. 12 An dieser Stelle möchten wir nochmals betonen, daß eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Pädagogen bzw. Therapeuten und dem Kind bzw. Jugendlichen eine notwendige Grundbedingung pädagogisch-therapeutischen Handelns überhaupt ist. Wichtig ist eine Normalisierung der Wohn- und Lebensbedingungen unserer Kinder und Jugendlichen. Wir streben eine Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen, Vereinen usw. an, um so möglichst eine Integration in das soziale Umfeld zu erreichen (Leichtathletik, Schwimmen, Fußball, Handball, um hier nur einige der Möglichkeiten zu nennen). Aus diesem Grunde fördern wir Außenkontakte und -beziehungen, so z.B. im Rahmen einer möglichst selbständigen Freizeitgestaltung, Freundschaften im Dorf usw.. 8. Ausblick Bei einem Rückblick auf die in den vergangenen 31 Jahren in unserer Einrichtung geleistete heilpädagogische Arbeit fühlen wir uns im wesentlichen durch die Entwicklungsverläufe und Rückmeldungen unserer ehemaligen Bewohner in unserer erzieherischen Grundhaltung bestätigt. Inzwischen haben wir ein Wohnheim als langfristige Lebensmöglichkeit für diejenigen geistig Behinderten eingerichtet, die ausgeschult worden sind und bei denen eine Reintegration in die Herkunftsfamilie und den ursprünglich sozialen Bezugsrahmen nicht möglich bzw. nicht sinnvoll ist. Zur pädagogisch-therapeutischen Arbeit im Wohnheim haben wir eine gesonderte Konzeption erstellt. Unsere Erfahrungen zeigen, daß für die in unserem Hause betreuten sogenannten Lernbehinderten im Hinblick auf ihre Schulentlassung sowie darauf folgende berufsbildende Maßnahmen bzw. Lehr- und Anlernverhältnisse eine nachsorgende bzw. ambulante Betreuung notwendig ist. Dies gilt insbesondere, wenn keine Reintegrationsmöglichkeit besteht bzw. noch keine genügende Persönlichkeitsreife und Selbständigkeit zu einem eigenständigen Leben entwickelt worden ist. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Ihre Neugier geweckt haben und laden Sie herzlich zu einem persönlichen Kennenlernen ein. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Ralf Doran, Dipl.-Soz.-Päd., oder Herrn Dr. Ronald Doran, Dipl.-Psychologe, beide unter der Telefon-Nr: 0 42 68 - 590 13 So finden Sie zu uns: