Nr. 03/2015
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Nr. 03/2015
PUTBUSSER NACHRICHTEN nr: 03/2015 XXvi. Jahrgang 30. mÄrZ 2015 a m t l i c h e S m i t t e i l u n g S B l at t d e r S ta d t P u t B u S DREISTER DIEBSTAHL VON BÄNKEN VON DER PROMENADE GOOR Noch nicht einmal ein Jahr ist es her, dass die feierliche Einweihung des letzten Abschnittes der neuen Promenade Goor stattfand. Und nun das: Unbekannte haben der Stadt 6 STÜCK DER MASSIVHOLZBÄNKE aus dem hinteren Bereich der Promenade gestohlen! Die Bänke sind vom Fundament abgeschraubt und wahrscheinlich mit einem größeren Fahrzeug abtransportiert worden. Bei dem enormen Gewicht, das so eine Bank aufweist, kann das kein „Einzeltäter“ gewesen sein. Die Stadt Putbus hat Anzeige erstattet und bittet nun die Bevölkerung um Mithilfe. Wer hat in der ersten Märzwoche Beobachtungen gemacht, die zur Ermittlung der Täter führen können? Melden Sie sich bitte telefonisch im Rathaus unter 038301 64310 oder 64342. Es ist wirklich unvorstellbar und unverständlich, dass der Allgemeinheit in solchem Ausmaß Schaden zugefügt wird. Die Promenade war wirklich ein Schmuckstück geworden. Es vergeht kein Wochenende, ohne das hier Einheimische und Urlauber flanieren und die Ruhe am Wasser und den tollen Blick auf Lauterbach genießen. Die Bänke luden zum Verweilen ein und gerade in Höhe des Spielplatzes wurde gern Pause gemacht. Burwitz Bürgermeister i n h a lt: amtliche und Öffentliche Bekanntmachungen termine und veranStaltungen Seite 2 – 6 Seite 12 Öffentliche Bekanntmachungen Die Stadtvertretung hat in ihrer 7. Sitzung am 24. Februar 2015 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Erläuterung zum Prüfbericht und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses per 31.12.2012 Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012. Abs. 3 BrSchG der Wahl des Kameraden Clemens Kopplin zum stellvertretenden Gemeindewehrführer zu. Er ist gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG zum Ehrenbeamten zu ernennen. 6. Überfraktioneller Antrag zur Verleihung des Prädikates „Rosen“-stadt für die Stadt Putbus Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beauftragt den Bürgermeister, bei der Gesellschaft Deutscher Rosenfreunde e. V. den Antrag zu stellen, der Stadt Putbus das Prädikat „Rosen“-stadt zu verleihen. 2. Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für den vorliegenden geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2012 3. Beschluss zum 1. Nachtrag des Haushaltes 2014/2015 Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2014/2015 mit –plan und Anlagen zur Erhöhung des Eigenanteils der Stadt für die Wiederherstellung und Aufwertung des Schlossparks Putbus um 280,1 T€. 7. Antrag der Fraktion der CDU auf Partnerschaft der Stadt Putbus mit dem Biosphärenreservat Südost-Rügen Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister, beim Biosphärenreservat Südost-Rügen einen formlosen Antrag zu stellen, dass die Stadt Putbus Partner der Landesbehörde werden möchte. 4. Bestätigung der Wahl des Kameraden Sebastian Götte zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Die Mitglieder der Stadtvertretung Putbus stimmen gemäß § 12 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) der Wahl des Kameraden Sebastian Götte als Gemeindewehrführer zu. Er ist gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG zum Ehrenbeamten zu ernennen. 8. Erhöhung der Elternbeiträge Krippenbetreuung „St. Martinsgarten“ in Putbus Die Elternbeiträge für einen Krippenplatz werden rückwirkend ab dem 01.01.2015 durch den Landkreis Vorpommern-Rügen wie folgt festgelegt und dem Entwurf des Leistungsvertrages für die Krippe in Putbus zugestimmt. Die Erstattungsbeiträge von Land und Landkreis werden durch das Land festgeschrieben. Die Differenz zu den tatsächlich entstehenden Kosten ist in Höhe von 50 von Hundert durch die Wohnsitzgemeinde zu tragen (§ 17, 20 21 Kindertagesförderungsgesetz; KiföG M-V vom 1. April 2004; zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.08.2013). 5. Bestätigung der Wahl des Kameraden Clemens Kopplin zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Putbus Die Mitglieder der Stadtvertretung Putbus stimmen gemäß § 12 Kosten Krippenplatz Putbus, evangelische Kindertagesstätte · Elternbeitrag und Anteil Wohnsitzgemeinde Gesamtsumme Alt NeuErhöhung Ganztags davon Land Kreis Eltern WSG 940,791001,43 60,64 178,10 222,45 51,2964,07 355,70357,45 1,75 355,70357,46 1,76 Teilzeit Land Kreis Eltern WSG 564,47 600,86 36,39 106,86133,47 30,7838,44 213,41214,47 1,06 213,42214,48 1,06 6 Stunden täglich Halbtags Land Kreis Eltern WSG 376,32 400,57 24,25 71,2488,98 20,5225,63 142,28142,98 0,70 142,28142,98 0,70 4 Stunden täglich 9. Erhöhung der Elternbeiträge Kindergarten „St. Martinsgarten“ in Putbus Die Elternbeiträge für einen Kindergartenplatz werden rückwirkend ab dem 01.01.2015 durch den Landkreis VorpommernRügen wie folgt festgelegt und dem Entwurf des Leistungsvertrages für den Kindergarten in Putbus zugestimmt. PN # 03.15 Die Erstattungsbeiträge von Land und Landkreis werden durch das Land festgeschrieben. Die Differenz zu den tatsächlich entstehenden Kosten ist in Höhe von 50 von Hundert durch die Wohnsitzgemeinde zu tragen (§ 17, 20 21 KiföG M-V vom 1. April 2004). 2 Öffentliche Bekanntmachungen Kosten Kindergartenplatz Putbus, evangelische Kindertagesstätte · Elternbeitrag und Anteil Wohnsitzgemeinde Gesamtsumme Alt NeuErhöhung Ganztags davon Land Kreis Eltern WSG 513,99520,78 93,38 93,38 26,8926,89 196,86200,25 196,86200,26 Teilzeit Land Kreis Eltern WSG 308,39 312,47 4,08 56,0356,03 16,1416,14 118,11120,15 2,04 118,11120,15 2,04 6 Stunden täglich Halbtags Land Kreis Eltern WSG 376,32 208,31 2,71 71,2437,35 20,5210,76 142,2880,10 1,35 142,2880,10 1,36 4 Stunden täglich 6,79 3,39 3,40 Bekanntmachung über die Beschlussfassung der Stadtvertretung zur Entlastung des Bürgermeisters für den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschloss in ihrer 7. Sitzung am 24. Februar die Entlastung des Bürgermeisters für den vorliegenden geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012. bis 13.04.2015 zu den allgemeinen Sprechzeiten in den Räumen des Fachbereiches Finanzen der Stadt Putbus, Markt 8, Putbus, öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Öffentliche Auslegung Die Beschlussvorlage mit beglaubigtem Auszug wird gem. § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V in der Zeit vom 01.04.2015 Burwitz Bürgermeister Putbus, den 06.03.2015 Bekanntmachung zur Vorlage des Prüfberichtes des Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Vorpommern-Rügen über die erfolgte überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2010-2011 des Stadt Putbus Das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises VorpommernRügen führte in der Zeit vom 05. Juni bis 26. Juni 2014 eine überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2010-2011 durch. Der Prüfbericht liegt zur Einsichtnahme vor. allgemeinen Sprechzeiten in den Räumen des Fachbereiches Finanzen der Stadt Putbus, Markt 8, Putbus. Öffentliche Auslegung Die öffentliche Auslegung des Prüfberichtes erfolgt an sieben Werktagen in der Zeit vom 01.04.2015 bis 13.04.2015 zu den Burwitz Bürgermeister Putbus, den 06.03.2015 Bekanntmachung über das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung der Stadt Putbus zum 31.Dezember 2012 einschließlich des Beschlusses der Stadtvertretung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 1. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes und Schlussbemerkung mens NKHR-BERATUNG Kommunalberatung & Kommunalprüfung. Das Prüfergebnis liegt vor und mit Datum vom 27.November 2014 wurde lt. Prüfbericht folgender Bestätigungsvermerk erteilt: „Bestätigungsvermerk des Prüfers“. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses prüften die Belege für das Jahr 01.01.2012 bis 31.12.2012 und erteilten lt. Protokoll ihrer Sitzung vom 1 0.April 2014 Entlastung. Die weitere Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch einen sachverständigen Dritten, Herrn Necke, des Unterneh- (lLesen Sie bitte weiter auf S. 4) 3 PN # 03.15 Öffentliche Bekanntmachungen Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes: teln unter Beachtung der Grundsätzeordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Stadt Putbus. Wir haben den Jahresabschluss zum 31.Dezember 2012 unter Einbeziehung des Anhangs und der Anlagen zum Jahresabschluss 31 .Dezember 2012 der Stadt Putbus geprüft. Schlussbemerkung Nach unserer Prüfung bestehen keine Bedenken gegen den Beschluss, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 in der vorliegenden Fassung festzustellen und den Bürgermeister zu entlasten. Die Aufstellung des Jahresabschlusses nach §§ 42 ff. Gem HVO – Doppik wurden von der Verwaltung unter Gesamtverantwortung des Bürgermeisters erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss und die Anlagen zum Jahresabschluss sowie den Rechenschaftsbericht abzugeben. Rostock, 27.November 2014 NKHR- Beratung Kommunalberatung & Kommunalprüfung gez. Necke Wirtschaftsjurist LL.B. Wir haben die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 nach den Vorgaben des Kommunalprüfungsgesetzes vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des vermittelten Bildes der Vermögens- und Finanzanlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Pflicht- und freiwilligen Aufgaben und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Putbus sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in der Buchführung, des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und der Anlagen sowie des Rechenschaftsberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. 2. Beschluss der Stadtvertretung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2012 Die Stadtvertretung beschließt in ihrer 7.Sitzung am 24. Februar 2015 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012. Die Bestandteile des Jahresabschlusses gemäß § 60 KV und §42 GemHVO - Doppik Ergebnisrechnung Finanzrechnung Bilanz Anhang und Rechenschaftsbericht einschließlich der Anlagen liegen vor. Die Bilanzsumme beträgt Das Jahresergebnis beträgt 3. Öffentliche Auslegung Das Ergebnis des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 mit Anhang und Rechenschaftsbericht der Stadt Putbus, sowie das Protokoll des Rechnungsprüfungsausschusses und der Prüfbericht mit Bestätigungsvermerk des Unternehmens NKHRBeratung werden gemäß § 60 Abs.6 der Kommunalverfassung M-V in der Zeit vom 01.04.2015 bis 13.04.2015 zu den allgemeinen Sprechzeiten in den Räumen des Fachbereiches Finanzen der Stadt Putbus, Markt 8, Putbus, öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt. Unsere Hinweise zu den Ausweisfehlern wurden mit der Verwaltung besprochen. Ein besonderes Augenmerk ist in den Haushaltsfolgejahren auf die Entwicklung der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu legen. Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfling gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss, der Anhang, die erläuternden Anlagen sowie der Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermit- Putbus, den 06.03.2015 Sonn- und Feiertagsgesetz M-V Gemäß § 2 Sonn- und Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit gültigen Fassung sind nachfolgend aufgeführte Feiertage als gesetzliche Feiertage festgelegt: der Pfingstmontag der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), der Reformationstag (31. Oktober), der 1. Weihnachtstag (25. Dezember), der 2. Weihnachtstag (26. Dezember). der Neujahrstag (1. Januar), der Karfreitag, der Ostermontag, der 1. Mai, der Christi-Himmelfahrtstag, PN # 03.15 39.138.063,69 EUR 66.571,02 EUR 4 Burwitz Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachungen Auszug aus der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29. August 2002 – 32. BImSchV) Abschnitt 3 Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen § 7 Betrieb in Wohngebieten denn, dass für die Geräte und Maschinen das gemeinschaftliche Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L 237 S. 1) vergeben worden ist und sie mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind. (1) In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung nach §§ 2, 3, 4 , 4a, 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten dürfen im Freien 1. Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit vom 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden, 2. Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 02 (Freischneider), 24 (Grastrimmer/Graskantenschneider), 34 (Laubbläser) und 35 (Laubsammler) dürfen an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, es sei Abschnitt 4 Schlussvorschriften § 9 Ordnungswidrigkeiten (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 62 Abs. 1 Nr. 7 des BundesImmissionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1 ein Gerät oder eine Maschine betreibt Sonntags ruht nicht nur der Rasenmäher ... Informationen zu den Betriebszeiten von Maschinen und Geräten in Haus und Garten Sonn- und Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (siehe Seite 4) Viele Menschen fühlen sich durch Lärm von Rasenmähern, elektrischen Heckenscheren, Schreddern, Kreissägen u.ä. Geräten aus der Nachbarschaft belästigt. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 06. September 2002 trägt dem Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Menschen Rechnung, indem sie den Gebrauch bestimmter Geräte und Maschinen in empfindlichen Bereichen einschränkt. Außerdem ist das Sonn- und Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zu beachten. Nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz sind Sonn- und Feiertage Tage der allgemeinen Arbeitsruhe. Das heißt, nicht nur die in der Maschinenlärmschutzverordnung genannten Geräte dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden, sondern auch Bauarbeiten und typisch werktägliche Arbeiten ohne die Nutzung motorbetriebener Geräte sind untersagt. Gibt es eine gesetzlich geregelte Mittagsruhe? Für welche Geräte gilt die Verordnung? Nein, dafür gibt es keine allgemeingültige gesetzliche Regelung. Trotzdem sollte man auf das Ruhebedürfnis seiner Mitmenschen (Nachbarschaft von Kindereinrichtungen, Altersheim, Ferieneinrichtungen) Rücksicht nehmen und in der Mittagszeit auf lärmintensive Tätigkeiten nach Möglichkeit verzichten. Geregelt sind nur erweiterte Ruhezeiten für besonders lärmintensive Geräte (siehe oben) und eine Mittagsruhe in Kleingartenanlagen. Im privaten Haus- und Gartenbereich sind vor allem folgende motorbetriebenen Geräte und Maschinen betroffen: • Freischneider • Tragbare Motorkettensägen • Beton- und Mörtelmischer • Heckenscheren • Rasenmäher • Rasentrimmer/Rasenkantenschneider • Laubbläser/Laubsammler • Motorhacken • Vertikutierer • Schredder Weitere Informationen erhalten Sie im Ordnungsamt der Stadt Putbus unter Telefon 64343 sowie im Umweltamt des Landkreises Vorpommern - Rügen. Ordnungsamt Stadt Putbus Unter die Verordnung fallen außerdem die Altglassammelbehälter, für die die genannten Ruhezeiten einzuhalten sind, sowie weitere vor allem gewerblich betriebene Maschinen und Geräte. Für welche Gebiete trifft die Verordnung zu? Die Einschränkung der Betriebszeiten gilt u.a. für Wohngebiete und Sondergebiete, die der Erholung dienen (Kleingärten, Ferien- und Wochenendhaussiedlungen). 5 PN # 03.15 Öffentliche Bekanntmachungen Informationen zur Situation im Park Die Erhaltung des lebendigen Denkmals „Park Putbus“ ist eine der großen gartendenkmalpflegerischen Herausforderungen in Mecklenburg-Vorpommern. Ein besonderer Baustein bei der Erhaltung des Parks ist der Altbaumbestand, der internationale Bedeutung hat und in Deutschland seines Gleichen sucht. Bis heute stehen noch zahlreiche fast 200 Jahre alte Bäume im Park und erfreuen uns mit ihrem beeindruckenden Habitus und ihrer gestalterischen Wirkung. Deshalb ist die Bewahrung des Altbaumbestands als raumbildender Faktor im Park von besonderem Interesse. Aus denkmalpflegerischer Sicht sind die Altbäume solange wie möglich zu erhalten, zu pflegen und die Raumbildung des Parks ständig auf seine gestalterische Qualität zu überwachen. Ziel des Gutachtens war es, Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit an Wegeführungen im Park Putbus aufzuzeigen. Es handelt sich um turnusmäßig erforderliche Maßnahmen bei den Parkbäumen. Zahlreiche Altbäume sind massiv von Pilzen befallen. Auch solche Beeinträchtigungen erfordern eine Pflege oder die Fällung der Bäume. Seit November 2014 werden die Maßnahmen im Park Putbus von der Fa. Bornhöft aus Stralsund ausgeführt und kontinuierlich umgesetzt. Bis Ende Februar konnten fast alle Pflege- und Fällmaßnahmen realisiert werden. Unter anderem wurden 45 Bäume gefällt, an vierzehn Bäumen Totholz entnommen, an 126 Bäumen Kroneneinkürzungen vorgenommen, 38 Kronenverankerungen neu eingebaut und 34 Kronenverankerungen ausgetauscht. Genauso wichtig ist jedoch die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf den Wegen im Park. Verkehrssicherheit bedeutet, dass Gefahren, die von herabfallenden Ästen oder umfallenden Bäumen ausgehen durch Pflegemaßnahmen oder Fällungen verhindert werden müssen. Dazu ist die Stadt Putbus als Eigentümer des Parks verpflichtet, denn die Erhaltung der Verkehrssicherheit ist eine allgemeine Rechtspflicht. Im Park Putbus wurden Jahr für Jahr immer wieder herabfallende Äste oder umstürzende Bäume nach Stürmen festgestellt. Deshalb wurde im letzten Jahr ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hinzugezogen, der alle Bäume an Wegen im Park begutachtete. Das Gutachten beinhaltete die Kontrolle von 571 Bäumen. Die Ortsbesichtigungen und Untersuchungen wurden im März und April 2014 durch den Sachverständigen persönlich durchgeführt. PN # 03.15 Während die Arbeiten in der Kastanienallee und der Lindenallee sehr zügig noch im letzten Jahr fast vollständig abgeschlossen werden konnten und derzeit bei einem Leistungstand von 95% stehen, gestalteten sich die Arbeiten im Landschaftspark sehr kompliziert und konnten erst zu 75% realisiert werden. Verzögerungen ergeben sich vor allem bei der Beräumung des Fällgutes aus den wegenahen Bereichen. Die Gründe hierfür liegen vor allem an den sehr schwierigen Witterungsverhältnissen, die sich auf den Zustand der Wege und des Bodens auswirken. Diese sind stark durchnässt. Die Beräumung des Stammholzes muss bis zur Wiederbefahrbarkeit ausgesetzt werden. Aufgrund der schlechten Befahrbarkeit wird sich die Beräumung wohl leider bis weit nach den Osterfeiertagen hinziehen. 6 Öffentliche Bekanntmachungen An einigen Wegen und Rasenflächen mussten Schäden infolge der Fällarbeiten festgestellt werden, die nach Ende sämtlicher Bauleistung vom Bauunternehmer repariert werden. Der Abgleich der heute vorzufindenden Stubben und des heutigen Raumgefüges mit den Feststellungen von Webersinke aus dem Jahr 1996 zeigen uns die Möglichkeiten, die wir für Nachpflanzungen nutzen können. Nicht zuletzt wird ein Rundgang mit langjährig im Park tätigen Mitarbeitern und Parkführern die planerische Grundlage für Nachpflanzungen ergänzen. Aus naturschutzrechtlichen Gründen wurden die Arbeiten von einem Artenschützer begleitet, der vor Fällbeginn alle Bäume auf von Fledermäusen oder Vögeln bewohnte Höhlen kontrollierte. An einem zu pflegenden Baum wurden Fledermäuse aus ihrem Winterquartier vertrieben und mussten von den Arbeitern und Artenschützern eingesammelt und in das wiederverschlossene Winterquartier eingesetzt werden. Der Umgang mit den Fledermäusen wurde eng mit der Biosphärenreservats-Verwaltung abgestimmt. Die Baumfällungen und auch die Baumpflegearbeiten im Park Putbus beeinträchtigen die Gestaltung und Raumbildung im Park. Das Bild des Parks verändert sich notwendigerweise aus den Gründen der Verkehrssicherungspflicht. Deshalb beabsichtigt die Stadt Putbus, im Anschluss an die laufenden Arbeiten Baumstandorte im Park auszuweisen, die aus gestalterischer und denkmalpflegerischer Sicht bedeutsam sind und unbedingt nachgepflanzt werden müssen. Die Anzahl der geplanten Baumpflanzungen war zunächst auf zwanzig Stück beschränkt, doch meldeten Unternehmer, die einer Verpflichtung zu Ausgleichspflanzungen nachkommen müssen, weiteren Bedarf an. Deshalb können mehr Bäume gepflanzt werden als ursprünglich vorgesehen. Entscheidungsgrundlage für nach zu pflanzende Bäume ist das Parkpflegewerk des Büros Webersinke aus dem Jahr 1996, das selbst schon ein historisches Dokument ist, jedoch nach heutigem Stand die einzige umfassende Baumkartierung des Parks Putbus beinhaltet. Zudem sind die Kartierung aller Stubben bedeutsamer Bäume, die vor 1996 gefällt wurden und die Beschreibung eines aus denkmalpflegerischer Sicht wesentlichen Raumgefüges Teil des Parkpflegewerks. Im Umgang mit nach zu pflanzenden Bäumen ist jedoch Achtsamkeit geboten. Die Baumstandorte und Baumarten müssen sorgfältig nach Kriterien des Gutachtens aus dem Jahr 2014 und der denkmalpflegerischen Zielvorgaben ausgewählt werden. Nicht auf jedem historischen Standort darf auch die gleiche Baumart nachgepflanzt werden. Hier ist die Bodenmüdigkeit ausschlaggebend dafür, dass historische Baumstandorte weitgehend ausgelaugt sind und nur mit einem Bodenaustausch für die gleiche Baumart präpariert werden können. Holzzerstörende Pilze, wie z. B. der Brandkrustenpilz an Buchen, können gleichfalls die nachgepflanzten Bäume ohne Bodenaustausch wieder befallen. Aber auch die Auswahl von Baumarten mit ähnlichem Habitus kommt in die engere Auswahl von Kriterien für Nachpflanzungen. Grundsätzlich muss von der Nachpflanzung historischer Baumarten abgewichen werden, wenn allgemein bekannte Phänomene, wie z. B. Krankheiten an Kastanien vorliegen. Gegenwärtig werden fortschreitend alle Arten von Rosskastanien in Mitteleuropa von einem Pilz befallen, so dass die betroffenen Arten keinesfalls nachgepflanzt werden können. Die Planungen für die Nachpflanzungen auf historischen Baumstandorten befinden sich in der Anfangsphase und werden nach Abschluss der Baumfällarbeiten weiter verfeinert. Es ist vorgesehen, in diesem Herbst mit den ersten Nachpflanzungen zu beginnen und in den kommenden Jahren weiterführende Nachpflanzungen vorzunehmen. So kann langfristig der gestalterischen Qualität des Raumgefüges im Park Putbus Rechnung getragen und das lebendige Denkmal erhalten werden. Fachbereich Bauen und Ordnung Dank an Sponsoren Freizeitvolleyballer aufgemerkt Mit der Aktion „Spaß auf der Strass´- Mit Sicherheit“ bat der Verein für Verkehrserziehung Deutschland e.V. die Geschäftswelt um Unterstützung. Ziel dieser Aktion ist es, unsere jüngsten Verkehrsteilnehmer mit einem pädagogisch speziell ausgerichteten Verkehrserziehungsbuch dabei zu unterstützen, die Gefahren und Regeln im Straßenverkehr zu lernen. Wir bedanken uns im Namen der Kinder von Putbus bei folgenden Sponsoren: • • • • acharztpraxis für Allgemeinmedizin, Dr. Nico Neesen F Gutshaus Ketelshagen Hafenhotel „Victoria“ Schornsteinfegermeister Peter Mielke Wir spielen jeden Donnerstag von 19 bis 21 Uhr in Sporthalle Putbus, Lauterbacher Straße 6, Volleyball. Wir suchen dringend Damen und Herren jeden Alters, die Freude an diesem Sport haben. Ansprechpartner ist Sportfreund Andreas Lenz, Tel. 0152 33865326. Nähere Informationen über den Verein: Verein für Verkehrserziehung Deutschland e.V. Silberburgstraße 119 A 70176 Stuttgart Tel. 0711 6645503 Fax 0711 6645512 www.vfv-deutschland.de Winfried Blodow 7 PN # 03.15 Dank des Kreisfeuerwehrverbandes Vorpommern-Rügen Liebe Eltern, liebe Erzieherinnen und Erzieher, die Sicherheit unserer Kinder zu fördern und dafür Sorge zu tragen, dass sie bei ihrem natürlichen Drang, ihre Umwelt zu erforschen und zu begreifen, nicht zu Schaden kommen, ist sicher unser aller Bestreben. Leider kommt es, gerade im Umgang mit Feuer, immer wieder zu schlimmen Unfällen. Jährlich sterben in der Bundesrepublik 800 Menschen an den Folgen eines Brandes. 200 davon sind Kinder. Brandschutzerziehung, in partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Erzieher, Eltern und der Feuerwehr, fördert die Sicherheit unserer Kinder und hilft ihnen zu begreifen, ohne Schaden zu nehmen. Allen, die durch ihre Unterstützung die Herausgabe der Broschüre „Brandschutzerziehung für Kinder“ erst möglich gemacht haben, möchten wir ganz herzlich danken. Besonderer Dank geht an die Sponsoren: • Fischereigenossenschaft „Insel Vilm“ Lauterbach e.G. • Ev. Kirchengemeinde Putbus, Pfarramt Putbus • Locanda e.V. • Biogasanlage AEP Putbus GmbH, Pastitz • Stadt Putbus Seien Sie versichert, Ihr Beitrag hat jetzt schon geholfen, die Zahl der brandverletzten Kinder zu verringern. Sollten sie noch Fragen bezüglich Brandschutzerziehung oder -aufklärung haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen Kreisfeuerwehrverband Vorpommern-Rügen Gerd Scharmberg, Vorsitzender Geschäftsstelle: Rugardstraße 11, 18528 Bergen auf Rügen Tel. 03838 40 42 541 – Frau Linck Der Rosendoktor rät „Die Winter sind ja wohl auch nicht mehr das was sie mal waren? Die Rosen allerdings nehmen´s wie es kommt.“ Derzeit sind sie austriebmäßig schon ganz schön vorangekommen. Unabhängig davon kann jetzt mit dem wichtigen Frühjahrsschnitt begonnen werden, der ja einen starken Rückschnitt erfordert. Selbst wenn schon ein gewisser Austrieb da ist, soll ein Schnitt erfolgen. Die Pflanze holt das schnell wieder auf und nimmt keinen Schaden, was übrigens auch für den Sommerschnitt zutrifft. Die Gefahr, dass ein Spätfrost Schaden anrichtet, besteht immer. Auch hier weis sich die Rose zu helfen. Sie setzt ihre Reserven ein, treibt wieder aus und blüht eben etwas später. Unsere Lieblinge sind allerdings „Vielfraße“, zumal sie ja auch viel blühen sollen. Ein Langzeit- bzw. Depotdünger sollte jetzt unbedingt in den Boden eingearbeitet werden. Wer guten Kompost hat, kann auch diesen ausbringen. Bei eventuellen Nachfragen, also wie immer an die Baumschule oder den „Rosendoktor“ wenden. Telefon Baumschule: 038301 204 Telefon Rosendoktor 0151 14163930 PS. Auch im diesem Jahr benötigen wir wieder interessierte Mitstreiter für die einfache aber dankbare Sommerpflege. Interessenten, auch Männer, die in unserer Rosenbrigade mitwirken möchten können sich gern bei mir melden. Bei den fleißigen Mitstreiterinnen vom vergangenen Jahr Frau Münstermann, Müller, Schlender, Sievert, Kraus, Schleuß, Ferber und Erben möchte ich mich hiermit herzlich bedanken. Wir alle helfen ehrenamtlich ohne Bezahlung. Entstehende Kosten für Pflegemittel und Neupflanzungen übernimmt bisher noch der Förderverein Residenzstadt und Schlosspark Putbus aus Spenden und Beiträgen. Auch Sie können mit kleinen Beiträgen helfen unsere „Rosenstadt“ noch attraktiver zu machen. Spendenkonto: Förderverein Residenzstadt und Schlosspark Putbus e.V. IBAN: DE 86150505000831130709 BIC.NOLADE21GRW Ich wünsche einen rosigen Sommer Ihr „Rosendoktor“ G. Prill, Tel.: 0151-14163930 Wer neue Pflanzen setzen will, dem sei unsere Baumschule empfohlen, auch wir beziehen unsere Rosen nur von dort. Zwar produzieren die Kollegen selbst keine Rosen mehr, sind aber als Mitglied im Verband Deutscher Baumschulen in der Lage, beste Qualität auch anderer Gehölze und Stauden anzubieten. PN # 03.15 8 Lauterbacher Drachenboot-Regatta Kontaktdaten CJD Garz Gesundheitssportverein e.V. Sektion Drachenboot [email protected] Handy 0178 6297501 Fax 038304/841-333 Liebe Drachenboot-Freunde, Ihr seid sehr herzlich eingeladen, an der 8. Drachenboot-Regatta am 25.07.2015 teilzunehmen. Wie in jedem Jahr findet sie anlässlich der Hafentage in Lauterbach statt. Wir freuen uns, wieder viele bekannte Teams und neue Gesichter begrüßen zu können. Auf der Strecke von 200 Meter begleitet eine Drum Session die Drachenboote. Die Zeit auf dem Wasser – egal wie schnell Ihr unterwegs seid – vergeht dann wie im Flug. Neu in diesem Jahr für die Teilnehmer! Die Stadt Putbus ermöglicht das kostenfreie Campen/Zelten in Lauterbach auf einer Wiese in Hafennähe. Dafür lohnt sich doch die Anreise für Teams, die nicht von der Insel kommen. Toiletten sind vorhanden. Im Hotel Victoria können alle Teilnehmer für 5 € frühstücken. Ausschreibung 25.Juli 2015 im Lauterbacher Hafen 10.30 Uhr Start / 16 Uhr Ende 20 Paddler davon mindestens 6 Frauen und 1 Trommler / Boote, Paddel werden gestellt Distanz 200 Meter in 2-er Regatten Startgebühr sind 100 € pro Team Dank vom Drachenbootteam für die große Unterstützung in den letzten Jahren. Unter anderem an Matthias Lenz (Bootsbau Rügen GmbH), Till Jaich und Hotel Viktoria, sowie bei der Stadt Putbus für das tolle Ambiente bei der Drachenboot-Regatta. Teilnehmer Vereine, Firmen oder individuelle Gruppen. Einfach alle die Spaß am sportlichen Wettstreit auf dem Wasser haben. Seid dabei und lasst Euch diesen Spaß und die Herausforderung nicht entgehen. Wir freuen uns schon auf Euch Ende Juli und bis dahin heißt es: „Training, Freude und Spaß miteinander“. Vorbereitung Gern können Teams für ein individuelles Training ein Drachenboot mit Steuermann mieten und unter fachlicher Anleitung üben. Anmeldung bis 06.07.2015 Die vollständige Ausschreibung und das Anmeldeformal werden Interessenten gern per Mail bereitgestellt und sind hier anzufordern: Mit sportlichen Grüßen die Drachenboot-Sportler des CJD Garz Gesundheitssportsverein e.V. 9 PN # 03.15 Neue Fledermausquartiere am Infopunkt Netzschuppen Neukamp Ranger des Biosphärenreservates Südost-Rügen haben Mitte Februar neue Fledermausquartiere am Infopunkt Netzschuppen Neukamp montiert. Dazu wurden im Dachbereich der in den Infopunkt integrierten Bushaltestelle Holzbohlen angebracht, die den im Bereich des Naturschutzgebietes Wreecher See vorkommenden Zwerg- und Mückenfledermäusen zukünftig als Sommerquartier dienen werden. Die Arten gehören zu den sogenannten Spaltenbewohnern und leben vorzugsweise in Menschennähe. Sie suchen unter Dächern, in Rolladenkästen und in anderen Gebäudespalten Unterschlupf. Da an modernen Gebäuden geeignete Strukturen kaum noch bestehen, sind speziell geschaffene Quartiermöglichkeiten wie die im Infopunkt Neukamp von großer Bedeutung für die geschützten Fledermausarten. Zwerg- und Mückenfledermäuse ernähren sich von kleinen Insekten wie Mücken, Köcherfliegen und Nachtfaltern. Ihre Jagdgebiete liegen meist an Gewässern oder an Waldrändern. Weitere Informationen zur Ökologie der im Bereich des Biosphärenreservates Südost-Rügen vorkommenden Fledermausarten finden Interessierte zudem an einer Schautafel am Infopunkt Neukamp. Seit seiner Errichtung bietet der Infopunkt aber nicht nur den genannten Fledermausarten Unterschlupf. Auch Nischenbrüter wie Garten- oder Hausrotschwanz finden geeignete Nistmöglichkeiten. Zudem brüten hier die besonders geschützten Rauchschwalben und ziehen seit mehreren Jahren erfolgreich ihre Jungen auf. Die Ranger Frank Fiedrich und Michael Kolberg (v. l.) bei der Montage der Fledermausquartiere im Infopunkt Netzschuppen Neukamp Foto: Y. Engelbrecht, Bildarchiv Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen Hintergrund: Die Sanierung des ehemaligen Netzschuppens in Neukamp und der Ausbau als Infopunkt des Biosphärenreservates Südost-Rügen wurden im Jahr 2013 abgeschlossen. Das Projekt wurde mit Fördermitteln der Norddeutschen Stiftung für Natur und Umwelt (NUE) in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Putbus und dem Biosphärenreservat realisiert. Die Ausstellung im Infopunkt Netzschuppen Neukamp informiert über die historische Entwicklung der kleinen Küstenfischerei im Gebiet. Sie ist täglich geöffnet, der Eintritt ist frei. · :] ] f \ \Y llerAr t rbeitelenraar a r e k c t e d h c a deckerarbeiten al Dch •Da lerrt art A al r lle en it a t n be e ar ar it r e er le ck al rb a de en r it ch e be n Da p ar ungt) pner lem rtrigar Kem •Kl rfele gun rtitt Voal rfea vost m t mit itg) iten tatpn be werks ar rk er e (eigene W em e g) n un Kl e (eig en hestratt mit vorfertig werk allde Äc Met(eig er ä lld •MeMta etalldchÄcher ·· · · · Fax 03 83 01 / 89 07 76 · • Maler- und Tapezierarbeiten • Fassadenarbeiten • Fußbodenbeläge • Vollwärmeschutz Pn # 03.15 · Y[`m[f`_m] f_ f :] Rainer Grübel Siedlung Holzhof Nr. 4 18581 Putbus Telefon 03 83 01 / 89 07 77 Mobil 01 62 / 2 16 00 05 · Klöckner· Kelber Kelber Klöckner · KoosKoos · GbR GbR Malermeister Fritz-Reuter-Str. 10 · 18581 Putbus/Rügen fon: 03 83 01Fritz-Reuter-Straße / 89 84 15 fax: 03 83 01 10 / 89 ·8418581 16 Mobil:Putbus 01 52 / 05 49 66 63 / Rügen Fritz-Reuter-Str. 10 · 18581 Putbus/Rügen mail: [email protected] Fon:03 83 01/89 84 15·Fax:03 83 01/89 84 16 fon:Mobil:01 03 83 01 52/05 / 89 8449 15 66 fax:63·Mail:[email protected] 03 83 01 / 89 84 16 Mobil: 01 52 / 05 49 66 63 mail: [email protected] 10 Osterfeuer der Freiwilligen Feuerwehr 2015 Die Freiwillige Feuerwehr Putbus lädt traditionell am Ostersamstag, den 04. April 2015 ab 17.00 Uhr zum Osterfeuer ein. Wie auch im letzten Jahr soll das Feuer auf der Lauterbacher Festwiese am Hafen abgebrannt werden. Als Stärkung werden wie gewohnt Speisen vom Grill und Getränke angeboten. Für die kleinen Besucher gibt es wieder die Möglichkeit Stockbrot am Feuer zu rösten. Wir freuen uns, Sie begrüßen zu dürfen. Sebastian Götte Antje Sachtleben GemeindewehrführerSchriftwart Das SV Putbus Familien-Oster-Event 2015 Auch für die Aktiven und Anhänger des runden Leders ist am Ostersamstag, dem 04. April der Sportplatz im Putbusser Park wieder Treffpunkt. Ab 10.30 Uhr findet wieder ein Kleinfeld-Fußball Turnier um einen Wanderpokal statt. Neben dem Fußballturnier gibt es ein Rahmenprogramm für die ganze Familie. Für das leibliche Wohl unserer Gäste wird wieder gesorgt. mit einem satz zum … Der SV Putbus freut sich auf Ihr Kommen (AN-)Fragen können gerne per E-Mail an [email protected] gestellt werden. Andreas Lenz Vorsitzender des SV Putbus circus 13 18581 putbus auf rügen | tel. 03 83 01/80 60 [email protected] | www.ruegen-druck.de Pflegedienst Pflegedienst „Kleine GbR Antje“ „Kleine Antje“ Hahnke „Kleine&Antje“ Hahnke Hahnke Bänecke GbR GbR Antje u. Katja Hahnke Dorfstraße 8 aund Antje Hahnke u. Katja Hahnke Antje Katja Bänecke 18586 Lancken-Granitz Dorfstraße 88aa Dorfstraße 18586 Lancken-Granitz Lancken-Granitz 18586 Tel. 03 83 03 / 9 29 24 Mobil 2 02 Tel. 01 0373 83/03 03 03 83 / 933 2926 24 Mobil 0173 73//2202 33 26 Mobil 01 11 PN # 03.15 termine und veranstaltungen Stadtvertretung / Fachausschüsse 07. April 2015, Dienstag, 19.00 Uhr Sitzung des Fachausschuss für Bildung, Kultur und Soziales, Sitzungssaal, Rathaus Putbus 15. April 2015, Mittwoch, 18.00 Uhr Sitzung des Fachausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Parkentwicklung, Sitzungssaal, Rathaus Putbus 16. April 2015, Donnerstag, 15.00 Uhr Sprechstunde des Bürgervorstehers, Herr Lüth, Kleiner Saal, Rathaus Putbus 16. April 2015, Donnerstag, 18.00 Uhr Sitzung des Finanzausschusses, Sitzungssaal, Rathaus Putbus 27. April 2015, Montag, 18.00 Uhr Sitzung der Stadtvertretung, Sitzungssaal, Rathaus Putbus Orangerie Putbus Stadtinformation Putbus, Alleestraße 35 – linker Eingang, Tel. 4 31 (Ansprechpartner für Touristen, Gäste und Vermieter) Öffnungszeiten: April Montag – Samstag 10.00 – 16.00 Uhr Ausstellungszentrum der KulturStiftung Rügen, Alleestraße 35, 18581 Putbus Öffnungszeiten: November – April Dienstag – Samstag 11.00 – 17.00 Uhr Eine Ausstellung der Galerie des Landkreises und der KulturStiftung Rügen 28. Februar bis 18. April 2015 Johannes Müller, Maler (Kossow, MV) zum 80. Geburtstag 25. April bis 31. Mai Gottfried Sommer, Maler und Grafiker (Bergen auf Rügen) zum 80. Geburtstag TANZNACHMITTAGE FÜR SENIOREN im Hafenhotel Viktoria Gemeinschaftaktion Seniorenbeirat und VS-Ortsgruppe Mittwoch, 22. April (Berichtigung) Mittwoch, 27. Mai Mittwoch, 24. Juni 14.00 – 16.30 Uhr 14.00 – 16.30 Uhr 14.00 – 16.30 Uhr Unkostenbeitrag von 7,00 € für Kaffee satt, 1 Stück Kuchen und nonstop Musik. Busfahrplan: Putbus, Circus Putbus, Neue Schule Lauterbach, Hafen Lauterbach, Hafen ab 13.22 Uhr ab 13.26 Uhr an 13.29 Uhr ab 16.03 Uhr oder ab 17.03 Uhr Veranstaltungen jeden Mittwoch ab 17.00 Uhr Treff der Spinnradgruppe der DRK-Ortsgruppe Putbus in der DRK-Wohnanlage „Goor“ in Lauterbach 08., 22. April, Mittwoch, 14.00 Uhr Senioren ans Netz – Computerkabinett Grundschule 29. April, Mittwoch, Tagesfahrt der VS nach Lübeck 02., 09., 16., 23., 30. April, Donnerstag, 14.30 Uhr Kaffeerunde „KlönSnack“ im Jugendclub 23. April, Donnerstag, 14.00 Uhr Vortrag über Patientenverfügung/Betreuungsrecht im Hotel Koos Gast: Rechtsanwalt Winter Eintritt frei, Kaffee und Kuchen auf eigene Rechnung 04. April ab 10.30 Uhr Fußball-Event für die ganze Familie am Sportplatz Theater Putbus 04. April 17.00 Uhr Osterfeuer der Freiwilligen Feuerwehr am Hafen Lauterbach 05. April 11.30 Uhr Ostereiersuche vor der Kirche Putbus 13. April 10.00 Uhr Bürgersprechstunde des Seniorenbeirates, kleiner Saal 16. April 15.00 Uhr Sprechstunde des Bürgervorsteher, Herr Lüth, kleiner Saal 24. April 11.15 – 13.30 Uhr Stadt- und Parkbummel durch die Mystik von Putbus; Führung durch den Landschaftstempel Putbus mit besonderer Symbolik der Deutschen Einheit Treffpunkt: Bahnhof Putbus (Wanderfrühling 2015) GEMEINSAMER Veranstaltungsplan – SeNIORENBEITAT / VS-ORTSGRUPPE 13., 20., 27. April, Montag 14.00 Uhr Treff der Ortsgruppe im Jugendclub 14.30 Uhr Chorprobe in der Aula Grundschule „Boddenwind“ 07., 14., 21., 28. April, Dienstag, PN # 03.15 01. April, Mittwoch, 14.00 Uhr Kegeln im Pommernstübchen, Hotel Koos 10., 17., 24. April, Freitag, 14.00 Uhr Handarbeiten in der Aula Grundschule 22. April 11.00 – 13.30 Uhr Historische Stadt- und Parkführung durch Putbus; Treffpunkt: Orangerie (Wanderfrühling 2015) Putbusser Hobbymaler stellen ihre Werke vor, die Werke können zum Teil auch käuflich erworben werden. 01., 08., 15., 22., 29. April, Mittwoch, 13.30 Uhr Seniorenskatrunde im Jugendclub 14.00 Uhr Romméspielen im Jugendclub jeden Freitag ab 08.00 Uhr Wochenmarkt auf dem Putbusser Markt 20.April 15.00 – 17.30 Uhr Park- und Stadtführung mit dem Rosendoktor Herrn Prill; Treffpunkt: Orangerie (Wanderfrühling 2015) dauerausstellung im rathaus 14.00 Uhr „De Fitmookers“ in der Turnhalle der Grundschule 12 Markt 13, Tel. 03 83 01 / 80 80 Kassenöffnungszeiten: Dienstag bis Freitag 10.00 bis 13.00 und 16.00 – 18.00 Uhr (ausser Feiertags) Tageskasse 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn (Telefon 03 83 01 / 80 83 30) 05. April Der Bettelstudent, Operette 18.00 Uhr 06. April Der Bettelstudent, Operette 15.30 Uhr 10. April Alexander Raytchev – Planets oft he Universe 19.30 Uhr 11. April 19.30 Uhr Pech im Unglück, LaLeLu a cappella comedy 12. April 18.00 Uhr Kunst, Komödie von Yasmina Reza 13. April 19.30 Uhr The Magic Doctor – Der Zauberpeter, Dr. Peter Kersten 19. April Anna Karenina, Ballettabend 18.00 Uhr 20. April 19.30 Uhr Aulakonzert des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium Bergen 24. April 19.30 Uhr Frauen denken (noch immer) anders – Männer nicht! Kabarett 25. April Klang-Bilder, Klavierkonzert 19.30 Uhr 26. April 18.00 Uhr Alles über Liebe, Paartherapie trifft Komödie I N F O R M AT I O N E N A U S DEN KIRCHENGEMEINDEN P U T B U S, K A S N E V I T Z UND VILMNITZ Liebe Mitbürger! Nun ist Ostern! „Christ ist erstanden.“ – werden wir überall zu Ostern singen! Wir – die Kirchengemeinden wünschen Ihnen ein Frohes Osterfest, – und das es auch noch weitergeht mit dem Frohsein: „Möge der Auferstandene auf dem Weg, den du vor dir hast, vor dir hergehen! Mögest du die hellen Fußstapfen des Glücks finden und ihnen auf dem ganzen Weg folgen!“ Die Botschaft von der Auferstehung des Jesus Christus ist Zentrum und Kern des christlichen Glaubens weil sich in ihr die Überwindung von allerlei verderblichen Mächten: „Sünde, Tod und Teufel“ ... ausspricht und damit der Beginn eines neuen Menschen, einer neuen Schöpfung, einer neuen Welt ... – Der christliche Osteroptimismus ist grenzenlos! „Sie feiern die Auferstehung des Herrn! – Denn sie sind selber auferstanden ...“, so heißt es in Goethes Osterspaziergang. Immer wieder wird zu Ostern diskutiert, ob nun an eine Auferstehung zu glauben ist oder nicht. Die Diskussion ist oft kleinlich und vordergründig, aber das ist wohl auch eine Gegenbewegung gegen allzu dogmatische „Gewissheit“ über alles, was nach dem Tode wohl kommt. Über den Ostergeschichten in der Bibel liegt eigentlich ein anderer Ton: eher verhalten, eigentümlich fragend ... es ist noch kein Jubel, gar keine klare Gewissheit, – wie etwa in den späteren biblischen Briefen, wenn sie von Auferstehung sprechen. Zögernd und tastend kommt Auferstehung daher; der Ostermorgen ist noch zwielichtig. Es beginnt mit der Geschichte von einem leeren Grab, – über einen verschwundenen Leichnam kann viel spekuliert werden ... Aber dann wird immer konkreter und freudiger übermittelt, dass Jesus von Angesicht erscheint: er spricht mit seinen Schülern und Freunden, er lässt sich anfassen und isst mit ihnen. – Das ist, als ob diese Schüler und Freunde sagen wollten: „Es ist uns egal, was Ihr Späteren denkt: dass wir eine Vision hatten, weil wir sie vielleicht brauchten, weil wir das alles so gern glauben wollten ... – alles Ausflüchte: was wir erlebt haben, war so!“ Gar nicht so selten sagt mir jemand: „Naja, die Überlieferung von dem Leben, das dieser Jesus geführt hat, die glaube ich gern: ein Heiler, ein Seelentröster, ein Menschenfreund und Revolutionär zugleich ... aber das mit der Auferstehung???“ – Das ist eine achtbare Meinung! Und gar kein Grund zum Diskutieren! Es kann sogar ein verhaltener Anfang sein: Jesus als Vorbild. – Was hat er gesagt? Was hat er getan? Was hat er ausgerichtet? … Wer solche Fragen stellt, kann entdecken: Tut Jesus ja immer noch: trösten, ermutigen, heilen, mahnen, bewegen, verändern ... Es geht ja weiter mit allem, was er begonnen hat. Es kann sehr persönlich und unter der Haut weitergehen, und es geht sogar geschichtlich weiter. Im Namen dieses Jesus Christus kann überall von der großen Chance Gebrauch gemacht werden: Wir können alte Schuld – eigene und fremde – hinter uns lassen; wir können alte Trauer und Resignation überwinden und neu anfangen. Das feiern wir zu Ostern; das ist Auferstehung – und viele Auferstehungsempfindungen, -bilder, -illustrationen ... haben darin Platz! Gesegnete Feiertage! Ihr Pastor Bodo Winkler EV. GOTTESDIENSTE IM MONAT APRIL Do 02.04. Gründonnerstag 18.00 Uhr Putbus (A) (Tischabendmahl) Fr 03.04. Karfreitag 10.30 Uhr Vilmnitz (A) So 05.04. Ostersonntag 07.00 Uhr Putbus (Frühandacht an der Friedhofskapelle) So 05.04. Ostersonntag 10.30 Uhr Putbus (A) (Familien- und Einsegnungs-Ostergottesdienst) +++ ab 11:30 Ostereiersuchen +++ Mo 06.04. Ostermontag 09.00 Uhr Vilmnitz (A) 10.30 Uhr Kasnevitz (A) So 12.04. Quasimodogeniti 09.00 Uhr Kasnevitz 10.30 Uhr Putbus So 19.04. Misericordias domini 09.00 Uhr Vilmnitz 10.30 Uhr Putbus So 26.04. Jubilate 09.00 Uhr Kasnevitz 10.30 Uhr Putbus (K) So 3.05. Cantate 10.00 Uhr Vilmnitz (A) (Goldene u. Diamantene Konfirmationen) 14.00 Uhr Putbus (A) (A) – Abendmahlsgottesdienst (K) – Kindergottesdienst Die KiTa „Sankt Martinsgarten“ und die Kirchengemeinde laden gemeinsam zu einem Kinder-Konzert ein: am Dienstag, dem 7. April um 15.00 Uhr in der Michaelskapelle: „Wir sind Gottes Kinder“. Ein bewegendes Kinderkonzert-Programm mit dem Liedermacher Jörg Sollbach, der Kinder im Alter von 2 bis 8 Jahren spielerisch in die faszinierende Welt des Glaubens führt. Kinder, die bei diesem MITMACHKONZERT singen, klatschen, hüpfen, und toben sind nicht die einzigen, auch die Eltern und Großeltern müssen mit „ran“, denn eigentlich sind wir ja alle Gottes Kinder! Zwischen den zahlreichen Liedern erzählt die Handpuppe Fridolin immer wieder kleine Geschichten und stellt Fragen: Warum haben die Bäume im Winter keine Blätter? Warum haben die Menschen aus Afrika schwarze Haut? Warum sind wir Gottes Kinder? Viele dieser Kinderfragen werden auf singende und spielerische Art und Weise verdeutlicht und vertieft. (Eintritt frei/Spendenbitte) GEMEINDEVERANSTALTUNGEN IM APRIL Kinder-Andachten in der Kita donnerstags, 09.30 Uhr, in der Kita „St. Martinsgarten“ Kinderkreise (Christenlehre) montags, 16.00 Uhr (1.-6.Klasse) im Pfarramt Putbus Konfirmanden Zum neuen Konfirmandenkurs ab September können gern schon Anmeldungen erfolgen. Kirchenchor dienstags, 18.00 Uhr, in der Michaelskapelle Putbus Bastelkreis-Kirchenkaffee donnerstags, 15.00 Uhr, im Pfarramt Putbus Arbeitskreis Kreatives Gestalten montags, 18.30 Uhr, im Pfarramt Putbus Gemeindenachmittag Putbus Donnerstag, 09.04., 15.00 Uhr im Pfarramt Putbus Gemeindenachmittag Vilmnitz Donnerstag, 16.04., 15:00 Uhr im Pfarrhaus Vilmnitz Gemeindenachmittag Kasnevitz Donnerstag, 30.04., 15.00 Uhr bei Familie Hurtienne, Kasnevitz, Dorfstraße 53 Evangelischer Frauenkreis Donnerstag, 23.04.15, 18.30 Uhr, Vilmnitzer Pfarrhaus Informationsabend zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht mit Frau Piotrowski von der Betreuungsbehörde/Landkreis Vorpommern-Rügen Helferkreis (schon) Montag, den 30.03., 19.00 Uhr, im Pfarramt Putbus Mitarbeiter und Anschriften der Ev. Kirchengemeinden: Ev. Pfarramt und Pastor Bodo Winkler, Alleestraße 34, 18581 Putbus E-Mail: [email protected]; Tel.: 038301/436; Fax: 038301/88031; www.kirche-putbus.de; auch bei: www.ruegen-putbus.de; Pastor Winkler im Pfarrhaus Vilmnitz, Tel.: 038301/886353 Sprechzeiten im Pfarramt: dienstags und donnerstags, von 9:00 – 12:00 Uhr Kinderkreise: telefonisch vorerst über das Pfarramt Friedhöfe Kasnevitz und Putbus: Dietmar Kraski, Tel.: 038301/60887 oder 0160/92945964 Friedhof Vilmnitz: Hans-Jürgen Hoge, Tel.: 0162/7337115 Ev. Kindertagesstätte „St. Martinsgarten“: Alleestr. 34, 18581 Putbus, Marianne Czulak, Tel.: 038301/898205 Kita-Andachten: Margit Gutowski, Tel.: 038301/61466 Kindergottesdienst: Sylvia Zander, Tel.: 038301/ 677964 Arbeitskreis Kreatives Gestalten, Bastelkreis, Helferkreis: Christina Heidtmann, Tel.: 038301/61413 Ev. Frauenkreis: Sylvia Zander, Tel.: 038301/ 677964 Kirchenchor: Kantor Thomas Klee, Tel.: 038393/121988 Konto: Ev. Kirchengemeinden Kasnevitz, Putbus, Vilmnitz bei: Pommersche Volksbank e.G. IBAN: DE 43 1309 1054 0001 5248 44 BIC: GENODEF1HST 13 Pn # 03.15 GEBURTSTAGE IM APRIL 2015 DIE STADTVERWALTUNG GRATULIERT am 1. April Herrn Klaus Hinze, Putbus Herrn Klaus Leonhard, Putbus Frau Ilse Mecklenburg, Alt Lanschvitz zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag am 3. April Herrn Werner Bierbach, Putbus Herrn Günter Rienow, Güstelitz zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag am 4. April Herrn Josef Elsner, Putbus Herrn Heinz Kujus, Ketelshagen zum 89. Geburtstag zum 82. Geburtstag am 5. April Herrn Helmut Wonigkeit, Putbus Frau Christel Wöller, Putbus zum 80. Geburtstag zum 71. Geburtstag am 8. April Herrn Kurt Krüger, Krakvitz Herrn Hans-Jürgen Herrmann, Putbus Herrn Karl-Heinz Schütt, Lauterbach zum 87. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 87. Geburtstag am 9. April Herrn Karl-Heinz Schmurr, Putbus Frau Christa Kula, Putbus zum 79. Geburtstag zum 78. Geburtstag am 10. April Frau Ursula Gögge, Putbus Herrn Erhard Kruse, Putbus Frau Ute Baumann, Putbus zum 83. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 72. Geburtstag am 11. April Frau Marieanna Rubarth, Lauterbach Frau Gertrud Belde, Lauterbach Herrn Günter Leopold, Kasnevitz Frau Gerlinde Rahn, Putbus zum 92. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag am 12. April Frau Anna Barth, Putbus Herrn Rudolf Friske, Lauterbach zum 89. Geburtstag zum 71. Geburtstag am 14. April Herrn Friedhelm Husmann, Lauterbach Frau Dorothea Schmidtke-Grätz, Putbus Frau Ingrid Ziegenhagen, Lauterbach zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 71. Geburtstag am 15. April Frau Alide Kröger, Klein Stresow Herrn Klaus-Peter Pohl, Putbus zum 78. Geburtstag zum 71. Geburtstag am 17. April Herrn Joachim Müller, Putbus zum 73. Geburtstag am 18. April Frau Dorothea Grünberg, Putbus Frau Ute Dutkiewcicz, Putbus zum 90. Geburtstag zum 75. Geburtstag am 20. April Frau Christel Tonn, Lauterbach Herrn Ulrich Dörp, Putbus Frau Hannelore Panzer, Nadelitz zum 84. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 72. Geburtstag am 21. April Frau Ursula Jeschke, Putbus Frau Anna Radunski, Lauterbach zum 78. Geburtstag zum 74. Geburtstag am 22. April Herrn Werner Maahs, Lauterbach zum 79. Geburtstag am 23. April Frau Helga Jurisch, Putbus zum 78. Geburtstag am 25. April Herrn Erich Hoffmann, Kasnevitz Frau Gisela Oestereich, Vilmnitz Herrn Ernst Tegge, Putbus Herrn Werner Ziegenhagen, Lauterbach zum 83. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag am 26. April Frau Rosemarie Hoffmann, Kasnevitz Frau Annemarie Fiedrich, Putbus Frau Ursula Steindamm, Putbus Herrn Hermann Matthias, Putbus Frau Helga Obst, Putbus zum 83. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag am 27. April Herrn Siegfried Pense, Krakvitz Herrn Wolfgang Hagen, Putbus zum 84. Geburtstag zum 74. Geburtstag am 28. April Frau Liselotte Hubert, Putbus zum 78. Geburtstag am 29. April Frau Helga Piplies, Lauterbach Herr Rolf Ermes, Putbus zum 84. Geburtstag zum 72. Geburtstag am 30. April Herr Hans-Jürgen Haack, Lauterbach zum 72. Geburtstag GEWERBEJUBILÄUM: 01.05.1995 – 01.05.2015 01.05.2005 – 01.05.2015 Pn # 03.15 20 Jahre 10 Jahre Frank Reinhardt, Lauterbach Dirk Tumescheit, Wreechen 14 Ein schönes Osterfest wünscht die Allianz Agentur Henry Gurski. Inhaber Stefan Knapp 0172/3819563 Dorfstraße2 18581Putbus/OTVilmnitz E-Mail [email protected] Tel.: 038301/61144 Fax:038301/62287 Generalvertretung Henry Gurski August-Bebel-Straße 36 • 18581 Putbus Telefon: 03 83 01 . 6 09 24 Mobil: 01 73 . 6 16 76 71 Bürozeiten: Mo.- Fr. 9 - 12 Uhr • Di., Do. 14 - 18 Uhr www.pflegedienst-putbus.de * Häusliche Pfleg e ☎ 038304 263 Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Mecklenburgische Autoversicherung Gute Beratung und bester Service sind uns wichtig. Deshalb sind wir nicht nur im Schadenfall für unsere Autokunden da. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Vertretung VOLKMAR DACHSELT Stralsunder Straße 5a · 18528 Bergen Telefon 03838 315162 · Telefax 03838 315060 Handy 0172 2747677 [email protected] KFZ-WERKSTATT ZEIT FÜR FRÜHLINGS GEFÜHLE … SOMMERRÄDER JETZT PRÜFEN UND ZU FAIREN PREISEN SICHERN! TÜV FÄLLIG? RUNDUMSERVICE FÜR IHR FAHRZEUG! 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Voß Vollbiologische Kleinkläranlagen Abwassertechnik Kanal-TV Baggerarbeiten Durchörterungen Pflasterarbeiten 18581 Putbus Siedlung Holzhof 29 Kernbohrungen Pumpen Tel. 03 83 01/ 8 88 84 Fax. 03 83 01/ 8 88 85 Funk 01 71 /6 43 41 20 Henning Opolka Alleestraße 6 18581 Putbus Telefon 038301 88044 [email protected] KFZ-Werkstatt HOLGER WOLDT und Kommunaltechnik Meisterbetrieb VORSICHT FRÜHLING t DIE BÄUME SCHLAGEN AUS t DER SALAT SCHIESST t DER RASEN WIRD GESPRENGT ABER IHR AUTO, DAS IST SICHER DAFÜR SORGEN WIR! Dorfstraße 34 · 18581 Kasnevitz · Tel.: 038301 / 61 8 45 · Fax: 038301 / 62 0 08 · www.kfz-kasnevitz.de 16