Advanced Medien AG - Deutsche Börse AG

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Advanced Medien AG - Deutsche Börse AG
Unternehmensbericht
Kapitalerhöhungen 2004
Advanced Medien AG
2
29. Juni 2004
Unternehmensbericht
für
Stück 6.284.250 Inhaber-Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien)
bestehend aus
Stück 897.750 Inhaber-Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien)
aus der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital vom April 2004
und
Stück 5.386.500 Inhaber-Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien)
aus der von der Hauptversammlung am 19. Mai 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung
vom Juni 2004
jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Stückaktie
und voller Gewinnanteilberechtigung für das Geschäftsjahr 2004
der
Advanced Medien AG
München
für die Zulassung zum Geregelten Markt (General Standard)
an der Frankfurter Wertpapierbörse
– Wertpapier-Kenn-Nr. 126218 –
– ISIN DE 000 1262186 –
3
INHALTSVERZEICHNIS
1.
2.
3.
4.
Allgemeine Informationen
8
1.1
Verantwortlichkeit für den Inhalt des Unternehmensberichts
8
1.2
Einsichtnahme in Unterlagen
8
1.3
Gegenstand dieses Unternehmensberichts
8
1.4
Zukunftsgerichtete Informationen
8
Zusammenfassung des Unternehmensberichts
9
2.1
Zusammenfasung des Unternehmensberichts
9
2.2
Die Zulassung der neuen Aktien
9
2.3
Zusammenfassung einzelner Finandaten der Advaced Medien AG
10
Die Börsenzulassung
11
3.1
Allgemeine Angaben über die jungen Aktien
11
3.2
Die Kapitalerhöhung vom April 2004
11
3.3
Die Kapitalerhöhung vom Juni 2004
12
3.4
Aktienurkunden
13
3.5
Übertragbarkeit, Handelbarkeit und Börsennotierung
13
3.6
Veräußerungsverbote, Designated Sponsor
13
3.7
Zahl- und Hinterlegungsstelle
13
3.8
Die Wertpapierkennnummer
13
3.9
Gewinnanteilberechtigung, Stimmrecht
14
3.10
Öffentliche Kauf- oder Umtauschangebote
14
3.11
Verwendung der Emissionserlöse
14
Risikofaktoren und Anlageerwägungen
15
4.1
Risiko des Fehlschlags des Sanierungskonzeptes
15
4.2
Liquiditätsrisiko
15
4.3
Risiken bei einer alleinigen Fortführung der bisherigen Geschäftstätigkeit
16
4.4
Allgemeine Risiken bei der Beschaffung und Verwertung des Filmvermögens
16
4.5
Risiko auf weitere Abschreibungen des Filmvermögens
17
4.6
Risiken aus dem Marktumfeld und dem Wettbewerb
17
4.7
Risiken aus dem beabsichtigten Erwerb der Atlas Air Film + Media Service GmbH und
künftiger Akquisitionen
18
Risiken aus dem Geschäft der Atlas Air
18
(a)
18
4.8
Abhängigkeit von wenigen Hauptkunden
4
5.
6.
(b)
Kurze Vertragsdauer der Kundenverträge
19
(c)
Gefahren aus Konditionsveränderungen auf der Einkaufs- und Verkaufsseite
19
(d)
Gefahren aus einer Verschlechterung des Marktumfeldes
19
(e)
Risiko des Verlustes des Anschlusses an den technischen Fortschritt
19
4.9
Steuerliche Risiken
20
4.10
Gerichtsverfahren
20
4.11
Rückgriffsrisiko
20
4.12
Risiken aus Mithaftung für Filmförderung
21
4.13
Abhängigkeit von Schlüsselpersonen
21
4.14
Risiken aus Betriebsunterbrechungen
22
4.15
Schwankungen der Umsätze / Volatilität der Erträge
22
4.16
Risiken beim Erwerb und Veräußerung von Urhebernutzungsrechten
22
4.17
Währungsrisiken
23
4.18
Volatilität des Aktienkurses
23
Tabelle mit historischer Übersicht über rechtliche Entwicklung und Entwicklung der
Geschäftstätigkeit
24
Beschreibung der Geschäftstätigkeit
28
6.1
Organigramm der Gesellschaft nach dem geplanten Erwerb der Atlas Air
28
6.2
Überblick über das aktuelle Marktumfeld der Gesellschaft
28
(a)
Beschaffung von Filmrechten
29
(b)
Rechtehandel
29
(c)
Verwertungszyklus
31
(d)
Filmverwertende Unternehmen
31
(e)
Absatzmarkt für Spielfilme
32
6.3
Inflight Entertainment Markt
36
6.4
Bisherige Geschäftstätigkeit
37
(a)
Rechtehandel
37
(b)
Dienstleistungen
38
(c)
Home Entertainment
38
6.5
6.6
Restrukturierung und neue Geschäftstätigkeit
39
(a)
Auslagerung des Lizenzhandels auf die Advanced Produktions GmbH
39
(b)
Neues geplantes Kerngeschäft der Gesellschaft: Inflight Entertainment
41
Umsatzerlöse der Gesellschaft
41
(a)
Gliederung nach Tätigkeitsbereichen
41
(b)
Gliederung nach Regionen
43
5
6.7
Standorte und Grundbesitz
43
6.8
Mitarbeiter
43
6.9
Forschung und Entwicklung
43
6.10
Investitionen
44
(a)
Zahlenangaben über Investitionen einschließlich Finanzanlagen
44
(b)
Investitionen
44
6.11
6.12
6.13
7.
Abhängigkeit von Lizenzen und wesentlichen Verträgen
45
(a)
Stock Purchase and License Transfer Agreement
45
(b)
Kreditverträge
45
(c)
Restrukturierungsverträge
46
Gerichts- und Schiedsverfahren
47
(a)
Laufende Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft
47
(b)
Bedeutende Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft der letzten beiden
Geschäftsjahre
49
Mögliche Folgen für die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Insolvenz der TSC
GmbH
49
(a)
Restrukturierung
49
(b)
Rechtsstreitigkeiten der TSC GmbH
50
Allgemeine Angaben über die Gesellschaft
52
7.1
Gründung, Sitz, Dauer und Geschäftsjahr
52
7.2
Satzungsmäßiger Gegenstand
53
7.3
Bekanntmachungen
53
7.4
Aktionärsstruktur
53
7.5
Beteiligung von Vorstand und Aufsichtsrat
54
7.6
Gewinnverwendung und Dividendenpolitik
54
7.7
Abschlussprüfer
54
(a)
Jahresabschluss und Konzernabschluss 2001
54
(b)
Jahresabschluss und Konzernabschluss 2002
56
(c)
Jahresabschluss 2003
57
(d)
Abschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr
58
7.8
7.9
Kapitalverhältnisse
58
(a)
Satzungsmäßige Bestimmungen für Kapitalmaßnahmen
58
(b)
Grundkapital
59
(c)
Genehmigtes Kapital
61
(d)
Bedingtes Kapital
62
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
63
6
7.10
8.
63
Aktuelle und geplante Beteiligungen
63
8.1
Advanced Produktions GmbH, München
63
8.2
TSC Technische Systeme Consult GmbH
64
8.3
Geplante Beteiligung an der Atlas Air Film + Media Service GmbH
65
(a)
Grunddaten und Akquisitionsprozess
65
(b)
Geschäftstätigkeit
66
(c)
Ausgewählte Finanzkennzahlen
68
8.4
9.
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien
Tochterunternehmen der Atlas Air Film + Media Service GmbH
70
(a)
Atlas Air Entertainment Concepts, Inc.
70
(b)
EMC Media + Marketing Concepts GmbH
71
Organe der Gesellschaft
71
9.1
Vorstand
71
9.2
Aufsichtsrat
72
9.3
Hauptversammlung
74
10.
Wesentliche Unterschiede in der Rechnungslegung zwischen HGB und IAS
75
11.
Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland
76
12.
11.1
Allgemeine Hinweise
76
11.2
Besteuerung der Kapitalgesellschaft
76
11.3
Besteuerung von Dividenden der Aktionäre
77
(a)
Anteilseigner mit Sitz / Wohnsitz in Deutschland
77
(b)
Anteilseigner mit Sitz / Wohnsitz außerhalb Deutschlands
77
11.4
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
78
11.5
Erbschaft- und Schenkungsteuer
78
11.6
Sonstige Steuern in Deutschland
78
Finanzteil
80
12.1
Advanced Medien AG: Zwei-Jahresvergleich auf Konzernebene (IAS) 2002 und 2001
80
12.2
Advanced Medien AG: Drei-Jahresvergleich (HGB) 2003 - 2001
86
12.3
Atlas Air Film + Media Service GmbH: Dreijahresvergleich (HGB) 2003 - 2001
91
12.4
Advanced Medien AG: Lagebericht und Jahresabschluss (HGB) für das Geschäftsjahr
2003
94
12.5
Advanced Medien AG: Zusamengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2002 und Konzernabschluss (IAS) für das Geschäftjahr 2002
114
12.6
Advanced Medien AG: Jahresabschluss (HGB) für das Geschäftsjahr 2002
159
7
13.
12.7
Atlas Air + Film Media Service GmbH: Jahresabschluss (HGB) und Lagebricht für das
Geschäftsjahr 2003
172
12.8
Atlas Air + Film Media Service GmbH: Jahresabschluss (HGB) und Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2002
184
Geschäftsgang und Aussichten
196
13.1
Aktuelle Geschäftsentwicklung
196
(a)
Advanced Medien AG
196
(b)
Atlas Air + Film Media Service GmbH
199
13.2
14.
15.
Geschäftsaussichten für das gesamte Geschäftsjahr 2004
Glossar
Zulassungsklausel
199
201
203
8
1.
Allgemeine Informationen
1.1
Verantwortlichkeit für den Inhalt des Unternehmensberichts
Die Advanced Medien Aktiengesellschaft mit Sitz in München (im Folgenden auch als »Gesellschaft« oder
»Advanced« bezeichnet) und die VEM Aktienbank AG mit Sitz in München übernehmen gemäß § 55 i.V.m.
§§ 44 ff. Börsengesetz die Verantwortung für den Inhalt dieses Unternehmensberichts und erklären hiermit,
dass ihres Wissens die Angaben in diesem Unternehmensbericht richtig und keine wesentlichen Umstände
ausgelassen sind.
1.2
Einsichtnahme in Unterlagen
Alle in diesem Unternehmensbericht genannten Unterlagen, die die Gesellschaft betreffen, können in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Theresienstraße 140, 80333 München eingesehen werden. Die Geschäftsberichte sind ebenfalls bei der Gesellschaft erhältlich.
1.3
Gegenstand dieses Unternehmensberichts
Gegenstand dieses Unternehmensberichts sind
•
897.750 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Advanced aus der
von der Hauptversammlung am 29. August 2001 beschlossenen und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 geänderten genehmigten Kapitalerhöhung von bis zu EUR 897.750,00
(hiernach auch „Bedingtes Kapital 2001/I“ genannt). Diese Aktien wurden mit Vorstandsbeschluss vom 9.
März 2004 unter Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tag, in dem Zeitraum vom 05. April 2004
bis zum 20. April 2004 (einschließlich) den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis von einer neuen Aktie für je zwei gehaltene Aktien durch die Consors Capital Bank AG, Berlin angeboten und innerhalb der Bezugsfrist von den Aktionären vollständig gezeichnet. Die Durchführung der
Kapitalerhöhung wurde am 23. April 2004 in das Handelsregister eingetragen. Die Aktien werden seit
dem 03. Mai 2004 im Freiverkehr an der Wertpapierbörse Berlin-Bremen unter der ISIN DE
000A0AYXQ6 gehandelt.
•
5.386.500 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) aus der von der Hauptversammlung am 19. Mai 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung um bis zu EUR 5.386.500,00. Diese jungen Aktien wurden den Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis
von zwei neuen Aktie für je eine gehaltene alte Aktie zum Bezugspreis von EUR 1,15 angeboten. Die
Frist für die Annahme des Bezugsangebots lief vom 02. Juni 2004 bis zum 16. Juni 2004. Die nicht von
den Aktionären bezogenen Aktien wurden nach Ablauf der Bezugsfrist im Wege der Privatplatzierung bei
ausgewählten institutionellen Anlegern und einzelnen ausgewählten Privatpersonen platziert. Die Durchführung der Kapitalerhöhung in vollem Umfang wurde am 23. Juni 2004 in das Handelsregister eingetragen.
Die neuen Aktien, die Gegenstand dieses Unternehmensberichts sind, haben einen rechnerischen Anteil am
Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie und sind mit voller Gewinnanteilberechtigung für das Geschäftsjahr
2004 ausgestattet.
1.4
Zukunftsgerichtete Informationen
Alle in diesem Prospekt enthaltenen Aussagen bezüglich zukünftiger finanzieller Entwicklungen und Ergebnisse und andere Aussagen, die sich nicht auf vergangene oder gegenwärtige Tatsachen beziehen, sind zukunftsbezogene Aussagen. Die Ausdrücke „erwartete“, „plant“, „schätzt ein“, „geht davon aus“, „glaubt“, „nach
Einschätzung der Gesellschaft“ und ähnliche Formulierungen sollen ebenfalls auf zukunftsgerichtete Aussagen hinweisen. Solche Aussagen sind auf der Basis von Annahmen und Vermutungen der Gesellschaft ge-
9
macht, die zwar im gegenwärtigen Zeitpunkt als angemessen erachtet werden, sich aber aufgrund verschiedener Faktoren als irrtümlich erweisen können.
2.
Zusammenfassung des Unternehmensberichts
Die folgende Zusammenfassung enthält nicht alle wichtigen Informationen und wird durch die an anderer
Stelle des Berichts enthaltenen detaillierteren Angaben ergänzt. Sie sollte daher nur im Zusammenhang mit
den weiteren Angaben des Berichts gelesen werden.
2.1
Allgemeiner Überblick über die Gesellschaft
Die Advanced Medien AG wurde im Jahre 1998 mit einem Grundkapital von EUR 5.112.918,81 (DM 10 Mio.)
gegründet. Nach mehrfacher Kapitalerhöhung und einmaliger Kapitalherabsetzung beträgt das Grundkapital
der Advanced Medien AG nach der am 19. Mai 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung EUR 8.079.750,00.
Die Advanced Medien AG war ursprünglich eine Holdinggesellschaft. Ihr Geschäftsgegenstand war bis zum
Juli 2003 das Halten, die aktive Verwaltung und der Erwerb von Beteiligungen, insbesondere an operativ tätigen Gesellschaften der Medienbranche. Neben den allgemeinen Steuerfunktionen einer Finanz- und Managementholding nahm die Gesellschaft auch zentrale Aufgaben wie Controlling, Organisation und Personalverwaltung des Konzerns wahr. Durch Hauptversammlungsbeschluss vom 20. Juni 2003, eingetragen am 03.
Juli 2003, wurde der Gegenstand des Unternehmens geändert. Unternehmensgegenstand ist nunmehr die
Produktion von Filmen, der Handel mit und der Verleih von Filmrechten sowie das Halten und die aktive Verwaltung von Beteiligungen an operativ tätigen Gesellschaften insbesondere der Film- und Medienbranche.
Das bisherige Kerngeschäftsfeld der Gesellschaft lag im Erwerb und Vertrieb von Filmlizenzen an internationalen Spielfilmproduktionen im deutschsprachigen Raum in Europa (Lizenzhandel). Insgesamt ist die operative Geschäftstätigkeit insbesondere im vergangenen Jahr stark reduziert gewesen. Der Umsatz der Gesellschaft betrug im Jahre 2003 nur noch 0,96 Mio. EUR, gegenüber 9,8 Mio. EUR im Jahr 2002 und 19,5 Mio.
EUR im Jahr 2001. Bei den Zahlen von 2001 und 2002 handelt es sich um Konzernzahlen nach IAS, bei den
Zahlen von 2003 dagegen um AG Zahlen nach HGB. Die Gesellschaft hat es unternommen, eine grundlegende Restrukturierung ihrer Geschäftstätigkeit durchzuführen. Der Lizenzhandel wurde auf die 100%-ige
Tochtergesellschaft Advanced Produktions GmbH ausgelagert. Die Gesellschaft beabsichtigt nunmehr, das
Inflight Entertainment (d.h. Bildschirmunterhaltungssysteme in Flugzeugen) zum neuen Kerngeschäft ihres
Konzerns auszubauen. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Gesellschaft, 100% der Anteile an der Atlas Air
Film + Medien Service GmbH (hiernach auch „Atlas Air“ bzw. zusammen mit ihren Töchterunternehmen
auch „Atlas Air Gruppe“ genannt), zu erwerben, einem der führenden Inflight Entertainment Anbieter im
Spielfilmbereich. Der Erwerb dieser Anteile soll im Wesentlichen aus der von der Hauptversammlung am
19. Mai 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung finanziert werden.
2.2
Die Zulassung der neuen Aktien
Gegenstand der beantragten Zulassung zum Börsenhandel am Geregelten Markt (General Standard) an der
Frankfurter Wertpapierbörse sind 897.750 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Advanced aus der von der Hauptversammlung am 29. August 2001 beschlossenen und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 geänderten genehmigten Kapitalerhöhung von bis zu
EUR 897.750,00 und 5.386.500 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) aus
der von der Hauptversammlung am 19. Mai 2004 beschlossenen ordentlichen Kapitalerhöhung um bis zu
EUR 5.386.500,00. Die Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital wurde am 23. April
2004 in das Handelsregister eingetragen; die Aktien werden seit dem 3. Mai 2004 im Freiverkehr der Wertpapierbörse Berlin-Bremen gehandelt. Die Durchführung der ordentlichen Kapitalerhöhung wurde am 23. Juni
2004 in das Handelsregister eingetragen.
10
Hiernach ist das Aktienkapital der Advanced in 8.079.750 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne
Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 pro Aktie
eingeteilt.
2.3
Zusammenfassung einzelner Finanzdaten der Advanced Medien AG
Die nachfolgende Zusammenfassung einzelner Finanzdaten der Advanced Medien AG versteht sich im Zusammenhang mit der Darstellung im Finanzteil und ist im Zusammenhang mit den an anderer Stelle in diesem Bericht enthaltenen weitergehenden Informationen zu sehen. Da für das Jahr 2003 kein Konzernabschluss aufgestellt wurde, sind nachfolgend nur Finanzdaten der Advanced Medien AG zusammengefasst;
auf die weitergehenden Informationen und Angaben in den Konzernabschlüssen für die Jahre 2002 und 2001
im Finanzteil wird verwiesen. Die historischen Ergebnisse bieten nicht notwendigerweise einen Hinweis auf
die zukünftig zu erwartenden Ergebnisse.
Die Angaben beruhen auf den von der Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüften Jahresabschlüssen der Advanced Medien AG zum 31. Dezember 2003
und 31. Dezember 2002 sowie dem von der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Jahresabschluss der Advanced Medien AG zum 31. Dezember 2001.
31.12.2003
31.12.2002
31.12.2001
Euro
Euro
Euro
Umsatzerlöse
960.891,97
424.338,11
0,00
Sonstige betriebliche Erträge
989.901,03
559.235,01
937.141,38
Materialaufwand
-28.622,03
-201,56
-1.038,22
Personalaufwand
-634.229,51
-652.064,87
-947.603,99
Abschreibungen
-8.074.341,66
-898.387,97
-62.797,89
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-1.275.599,76
-2.007.000,74
-2.451.606,14
Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge
2.560,55
443.301,95
1.801.119,43
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des
Umlaufvermögens
-2.056.921,35
-4.000.000,00
-4.090.335,05
Verlust-
0,00
0,00
-16.185.826,55
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-294.002,31
-233.065,06
-273.426,89
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
-10.410.363,07
-6.363.845,13
-21.274.373,92
Daten aus der Gewinnund Verlustrechnung
Aufwendungen
übernahme
aus
11
Daten aus der Bilanz
3.
Eigenkapital
-3.605.253,65
+6.802.985,00
+13.168.954,55
Verbindlichkeiten
10.025.577,51
8.623.286,38
14.633.541,70
Bilanzsumme
10.939.809,51
16.768.565,48
28.554.198,88
Die Börsenzulassung
3.1
Allgemeine Angaben über die jungen Aktien
Gegenstand dieses Unternehmensberichts sind Stück 5.386.500 Inhaber-Stammaktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien) aus der von der Hauptversammlung am 19. Mai 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung und
Stück 897.750 Inhaber-Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) aus der Kapitalerhöhung aus dem im
Jahre 2001 von der Hauptversammlung beschlossenen genehmigtem Kapital in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20. Juni 2003. Der Gesamtnennbetrag der beiden Emissionen beträgt EUR
6.284.250,00. Die neuen Aktien haben einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 und sind
mit voller Gewinnanteilsberechtigung für das Geschäftsjahr 2004 ausgestattet.
3.2
Die Kapitalerhöhung vom April 2004
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. August 2001 wurde der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis
zum 1. August 2006 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu EUR
8.977.500,00 mit Zustimmung des Aufsichtsrat durch Ausgabe von bis zu 8.977.500 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Im Falle der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen war den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, wobei der Vorstand jedoch ermächtigt war, Spitzenbeträge vom gesetzlichen Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 wurde dieses genehmigte Kapital in Höhe von EUR 8.079.750,00 aufgehoben und
blieb in Höhe von nominal EUR 897.750,00 bestehen (siehe Abschnitt „Kapitalverhältnisse“ Ziffer 7.8).
Aufgrund dieser Hauptversammlungsbeschlüsse hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 29.
März 2004 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.795.500,00 gegen Bareinlagen mit
Bezugsrecht im Verhältnis von einer neuen Aktie für je zwei gehaltene Aktien um bis zu EUR 897.750,00 auf
bis zu 2.693.250,00 EUR durch Ausgabe von bis zu Stück 897.750 neuer Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge wurde
ausgeschlossen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte sollten verfallen. Die neuen Aktien sollten ab dem 1.Januar
2004 gewinnanteilberechtigt sein.
Die neuen Stück 897.750 Aktien wurden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten.
Das Bezugsangebot wurde im elektronischen Bundsanzeiger am 31. März 2004 bekannt gemacht. Zur
Zeichnung der neuen Aktien war die Consors Capital Bank AG, Berlin zugelassen, die sich verpflichtet hatte,
sie den Aktionären für die Dauer von zwei Wochen im Verhältnis von zwei alten zu einer neuen Aktie zum
Preis von EUR 1,00 je Aktie ohne Aufgeld zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Die Aktionäre konnten ihr Bezugsrecht auf die neuen Stück 897.750 Aktien in der Zeit vom 05. April 2004 bis
20. April 2004 (einschließlich) ausüben. Zusätzlich wurde den Beziehern die übliche Bankprovision berechnet. Bezugsberechtigt waren alle Aktionäre, die durch Depotbescheinigung nachweisen konnten, dass sie am
02. April 2004 abends Aktionäre der Advanced Medien AG waren.
Die Aktionäre übten ihre Bezugsrechte fristgerecht vollumfänglich aus. Die Consors Capital Bank AG, Berlin
hat die neuen Aktien in vollem Umfang gezeichnet und übernommen und die Einlage auf die Aktien vollstän-
12
dig eingezahlt, um sie danach den jeweiligen gezeichnet habenden Aktionären zu übertragen. Ein Bezugsrechtshandel fand nicht statt.
Die neuen Aktien wurden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung am 23. April 2004 in
einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde. Die
Aktien wurden durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main buchmäßig geliefert, d.h. die Bezieher
erhielten Gutschriften auf ihr in der Bezugsanmeldung benanntes Depot.
Der Gesamtausgabepreis der Aktien aus dieser Kapitalerhöhung belief sich auf EUR 897.750,00. Eine Übernahmegarantie hat die Gesellschaft bei dieser Kapitalerhöhung nicht erhalten.
3.3
Die Kapitalerhöhung vom Juni 2004
In der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Mai 2004 wurde u.a. von der Hauptversammlung beschlossen:
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 5.386.500,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von
bis zu 5.386.500 neuen Inhaberaktien erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2004 gewinnberechtigt. Die neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Sie sollen von einem Kreditinstitut oder einem Bankenkonsortium mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie den Aktionären im Verhältnis 1:2 (zwei neue Aktien für je eine gehaltene alte Aktie) zu einem
Preis je Aktie, der mindestens 50% des Börsenkurses der Aktie (Durchschnitt der Schlusskurse im Geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse) in einer Referenzperiode von zwei Wochen entspricht, die am
vierten Börsentag vor Veröffentlichung des Bezugsangebots im elektronischen Bundesanzeiger endet, jedoch
mindestens zu EUR 1,00, zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet
zwei Wochen nach Bekanntmachung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger. Der Vorstand ist ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung
festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre
geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten neuen Aktien ihrerseits
zum beschlossenen Bezugspreis zeichnen und beziehen können.
Der Kapitalerhöhungsbeschluss wird unwirksam, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum
18. November 2004 zum Handelsregister angemeldet worden ist.
Aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 27.
Mai 2004 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.693.250,00 gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht im Verhältnis von zwei neuen Aktie für je eine gehaltene Aktien um bis zu EUR 5.386.500,00 auf
bis zu 8.079.750,00 EUR durch Ausgabe von bis zu Stück 5.386.500 neuer Aktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 zu erhöhen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2004 gewinnanteilberechtigt.
Die neuen Stück 5.386.500 Aktien wurden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Das Bezugsangebot wurde am 2. Juni 2004 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Zur
Zeichnung der Aktien war die VEM Aktienbank AG zugelassen, die sich verpflichtet hat, die neuen Aktien den
Aktionären für die Dauer von zwei Wochen im Verhältnis von einer alten zu zwei neuen Aktien zum Preis von
EUR 1,15 je Aktie, inklusive eines Aufgeldes von EUR 0,15 zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Die Aktionäre konnten ihr Bezugsrecht auf die neuen Stück 5.386.500 Aktien aus der von der Hauptversammlung am 19. Mai 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung in der Zeit vom 02. Juni 2004 bis 16. Juni 2004 (einschließlich) bei der für die VEM Aktienbank AG, Rosental 5, 80333 München als Abwicklungsstelle tätig werdenden Bankhaus Gebr. Martin AG während der üblichen Geschäftszeiten ausüben. Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte fand nicht statt.
13
Die VEM Aktienbank AG hat die neuen Aktien in vollem Umfang gezeichnet und übernommen, um sie dann
an die gezeichnet habenden Aktionäre zu übertragen. Die nicht von den Aktionären bezogenen Aktien wurden bis 18. Juni 2004 an ausgewählte institutionelle Anleger und einzelne ausgewählte Privatpersonen im
Rahmen einer Privatplatzierung platziert. Die Zuteilung der im Überbezug angemeldeten Aktien erfolgte nach
einem einheitlichen Schema.
Die neuen Aktien wurden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in einer Globalurkunde
verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt wurde.
Voraussichtlich ab der 28. Kalenderwoche 2004 sollen die Aktien durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main buchmäßig geliefert werden, d.h. die Bezieher sollen Gutschriften auf ihr in der Bezugsanmeldung benanntes Depot erhalten.
Der Gesamtausgabepreis der jungen Aktien betrug EUR 6.194.475,00. Eine Übernahmegarantie wurde der
Gesellschaft durch einen am 04. Juni 2004 geschlossenen Vertrag in Höhe von 3.600.000 Stück von der
VEM Aktienbank AG bezüglich der nicht im Rahmen des Bezugsangebotes bezogenen Aktien gegeben. Bezüglich der übrigen Aktien wurde keine Übernahmegarantie gegeben.
3.4
Aktienurkunden
Die jungen Aktien, die Gegenstand dieses Unternehmensberichts sind, sind in zwei Globalurkunden verbrieft,
die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt sind, und an denen den Aktionären über Depotgutschriften ihrer Depotbanken entsprechende Miteigentumsanteile zustehen. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist nach der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Es ist nicht vorgesehen, effektive Aktienurkunden auszugeben.
3.5
Übertragbarkeit, Handelbarkeit und Börsennotierung
Die Inhaberstückaktien sind frei übertragbar. Die Stück 1.795.500 alten Aktien der Advanced Medien AG
werden im Geregelten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Freiverkehr an
den Börsen Berlin-Bremen, München und Stuttgart gehandelt. Für die jungen Aktien, die Gegenstand dieses
Unternehmensberichts sind, wurde am 8. Juni 2004 die Zulassung zum Geregelten Markt (General Standard)
an der Frankfurter Börse beantragt. Die Aufnahme des Handels der Aktien im Geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 1. Juli 2004 vorgesehen. Die Stück 897.750 jungen Aktien aus der Kapitalerhöhung vom April 2004 wurden bereits seit dem 03. Mai 2004 im Freiverkehr an der Börse Berlin-Bremen unter der ISIN DE 000A0AYXQ6 gehandelt.
3.6
Veräußerungsverbote, Designated Sponsor
Es bestehen keine der Gesellschaft oder der Bank bekannten Veräußerungsverbote für die Aktien der Gesellschaft. Designated Sponsor der Gesellschaft ist die 886 GmbH in Bad Vilbel.
3.7
Zahl- und Hinterlegungsstelle
Zahl- und Hinterlegungsstelle ist das Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft in der Kirchstrasse 35 in
73033 Göppingen.
3.8
Die Wertpapierkennnummer
Die Wertpapierkennnummer für sämtliche neuen Aktien ist: WKN 126218.
Der ISIN-Code ist DE0001262186.
14
3.9
Gewinnanteilberechtigung, Stimmrecht
Die im Rahmen dieses Unternehmensberichtes zugelassenen neuen Aktien aus den beiden Kapitalerhöhungen sind ab dem Geschäftsjahr 2004, d.h. ab dem 1. Januar 2004, voll gewinnanteilberechtigt.
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Mit dem Erwerb von Aktien der Advanced Medien AG wird der Kapitalanleger Aktionär und ist somit unmittelbar am Unternehmen der Advanced Medien AG beteiligt. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben
sich aus der Satzung der Gesellschaft sowie aus dem Aktiengesetz, insbesondere aus den §§ 53 a ff und §§
118 ff Aktiengesetz. Man unterscheidet zwischen Verwaltungsrechten, die dem Aktionär die Interessenwahrung in der Gesellschaft ermöglichen wie das Stimmrecht und Vermögensrechten, die eine Teilnahme am
wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft gewährleisten. Dazu gehören die Dividendenberechtigung, das Bezugsrecht und die Teilnahme am Liquidationserlös.
3.10
Öffentliche Kauf- oder Umtauschangebote
Öffentliche Kauf- oder Umtauschangebote für Aktien der Advanced Medien AG durch Dritte sowie öffentliche
Umtauschangebote der Advanced Medien AG für Aktien anderer Gesellschaften im laufenden und im vorhergehenden Geschäftsjahr gab es nicht.
3.11
Verwendung der Emissionserlöse
Die der Gesellschaft aus den Kapitalerhöhungen zugeflossenen Mittel von netto EUR 6,7 Mio. dienen teilweise dem Ausgleich des Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals und der Abwendung einer potentiellen Insolvenz der Advanced Medien AG. Darüber hinaus wird insbesondere ein großer Teil des zweiten
Kapitalerhöhungsbetrages zum Erwerb der Atlas Air Film + Media Service GmbH eingesetzt werden, deren
Hauptgeschäftsfeld künftig das Kerngeschäft der Advanced Medien AG sein wird. Im Übrigen dienen die Emissionserlöse der Stärkung der Eigenkapitalbasis.
Die von der Gesellschaft zu tragenden Emissionskosten betragen bei den Kapitalerhöhungen vom April 2004
und Juni 2004 TEUR 417, einschließlich der Vergütungen und Provisionen der an der Durchführung der die
Emissionen beteiligten Personen und Gesellschaften in Höhe von TEUR 403.
15
4.
Risikofaktoren und Anlageerwägungen
Anleger sollten bei der Entscheidung über einen Kauf von Aktien der Advanced Medien AG die nachfolgenden Risikofaktoren, verbunden mit den anderen in diesem Unternehmensbericht enthaltenen Informationen,
sorgfältig lesen und abwägen. Der Eintritt der im folgenden beschriebenen Ereignisse kann sich negativ auf
die Kursentwicklung der im Rahmen dieses Unternehmensberichtes neu zuzulassenden Aktien auswirken.
Weitere, zum jetzigen Zeitpunkt unbekannte oder als unwesentlich erachtete Risiken können sich ebenfalls
negativ auf den Wert der zuzulassenden Aktien auswirken.
Im Folgenden werden mit einer Anlage in Aktien der Advanced Medien AG verbundene Risiken dargestellt. Sofern es dem Management der Gesellschaft nicht gelingt, durch geeignete Maßnahmen den
Eintritt dieser Risiken zu vermeiden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die nachstehend aufgeführten Risikofaktoren, einzeln, mehrere gemeinsam oder auch alle gemeinsam, wesentlichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ausüben und in einigen Fällen auch den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können.
4.1
Risiko des Fehlschlags des Sanierungskonzeptes
Die Gesellschaft befindet sich gegenwärtig in einer Umstrukturierung. Die Fortführung der bisherigen weitgehend zum Erliegen gekommenen Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft, die Verwertung des vorhandenen
Filmvermögens, ist für die Sicherung des Fortbestehens der Gesellschaft nicht ausreichend. Zur Sanierung,
Vollendung des gegenwärtigen Restrukturierungsprozesses und zur Entwicklung einer neuen profitablen Geschäftstätigkeit beabsichtigt die Advanced Medien AG einen überwiegenden Teil der Erlöse aus den Aktienemissionen, die Gegenstand dieses Unternehmensberichts sind, zum Erwerb der Atlas Air Film + Media Service GmbH zu verwenden. Des weiteren hat die Gesellschaft das bisherige operative Filmgeschäft auf ihr
Tochterunternehmen, die Advanced Produktions GmbH übertragen. Ebenso wurde der Kredit der Delmora
Bank GmbH (hiernach auch „Delmora Bank“ genannt) auf dieses Tochterunternehmen übertragen. (Siehe
bezüglich des Sanierungskonzeptes unten Ziffer 6.5) Das Gelingen dieses Sanierungskonzeptes ist von existenzieller Bedeutung für den Fortbestand der Gesellschaft. Sollte dieses Sanierungskonzept scheitern, würde dies ein die Existenz der Gesellschaft bedrohendes Risiko darstellen.
4.2
Liquiditätsrisiko
Die Erhaltung der gegenwärtigen und die Erschließung weiterer Finanzierungsquellen an den Kredit- und Kapitalmärkten sind von entscheidender Bedeutung für den Fortbestand der Advanced Medien AG und die erfolgreiche Fortsetzung des eingeschlagenen Konsolidierungskurses.
Sowohl im Jahre 2002 als auch im Jahre 2003 sowie im ersten Quartal 2004 war mehr als die Hälfte des
Grundkapitals der Gesellschaft aufgebraucht. Durch den Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2003 in Höhe von
EUR 10.408.238,65 war bei der Gesellschaft ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (negatives
Eigenkapital) in Höhe von EUR 3.605.253,65 zum 31. Dezember 2003 entstanden. Zur Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung i. S. der Insolvenzordnung hat die Hausbank der Gesellschaft, die Delmora Bank
GmbH, am 22. März 2004 einen Rangrücktritt (bis zur Besserung der Ertragslage) eines Teils ihrer Darlehensforderung gegen die Advanced Medien AG in Höhe von EUR 4.500.000,00 erklärt. Am 16. Juni 2004 erfolgte ein Darlehensverzicht der Bank gegenüber der Gesellschaft und der Technische Systeme Consult
GmbH (hiernach auch „TSC“ oder „TSC GmbH“ genannt) sowie, beschränkt auf einen Betrag von EUR 4,5
Mio., gegenüber der Advanced Produktions GmbH. Soweit die Darlehensverbindlichkeiten (Stand am
09. Juni 2004: EUR 8.377.969,41) den Betrag von EUR 4,5 Mio. übersteigen, wurden diese von der Advanced Produktions GmbH, einem Tochterunternehmen der Gesellschaft, gegenüber der Delmora Bank übernommen (siehe hierzu ausführlich Zif. 6.5(a)). Der Avalkredit der Delmora Bank an die Gesellschaft in Höhe
von ca. TEUR 329 für Prozessbürgschaften bleiben davon unberührt. Weitere Kredite der Gesellschaft neben
diesem Kreditvertrag der Delmora Bank mit der Tochter und der KOTOR Financial Corp. sind nicht vorhanden.Durch zwei Kapitalerhöhungen im Jahre 2004 wurde der Gesellschaft die zur Fortführung des Ge-
16
schäftsbetriebes erforderliche Liquidität vorerst zur Verfügung gestellt. Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist
trotz dieser Maßnahmen nach wie vor als eng anzusehen. Darüber hinaus sind der Bilanz der Gesellschaft
zum 31. März 2004 Rückstellungen in Höhe von TEUR 923 sowie kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.327 ausgewiesen, die die Liquidität der Gesellschaft kurzfristig erheblich einschränken können.
Die Erhaltung der gegenwärtigen, die Erschließung weiterer Finanzierungsquellen an den Kredit- und Kapitalmärkten, sowie die Generierung eines positiven Cashflows aus der künftigen Geschäftstätigkeit sind von
entscheidender Bedeutung für den Fortbestand der Advanced Medien AG. Ob es der Gesellschaft weiterhin
gelingt, Finanzierungsquellen in ausreichender Höhe zu erschließen, kann nicht als gesichert angesehen
werden. Sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, ausreichende Liquidität aus dem neuen Geschäftsfeld zu
generieren bzw. Kreditlinien am Bankenmarkt zu bekommen oder in anderer Form einen Liquiditätszufluss zu
erhalten oder plötzliche Liquiditätsabflüsse in erheblicher Höhe, beispielsweise aufgrund von verloren gegangenen Prozessen erleiden, würde dies den Fortbestand der Gesellschaft existenziell gefährden.
4.3
Risiken bei einer alleinigen Fortführung der bisherigen Geschäftstätigkeit
Die Advanced Gruppe mit ihren ehemals vier Tochtergesellschaften befindet sich seit dem Geschäftsjahr
2001 in einem Restrukturierungsprozess (siehe hierzu die historische Übersicht über die Entwicklung der Gesellschaft unter Ziffer 5). In der Folge des Austauschs des Managements in 2001, der Schließung des Filmverleihgeschäfts zum 31. Dezember 2001, der Verringerung der Anzahl der Beteiligungen der Advanced Medien AG auf nunmehr noch eine Tochtergesellschaft, die Advanced Produktions GmbH (neben der sich in der
Insolvenz befindlichen TSC Technische Systeme Consult GmbH), konzentrierte sich die Geschäftstätigkeit
der Advanced Medien AG auf die Verwertung des bestehenden Filmvermögens. Allein die Auswertung des
vorhandenen Filmstocks stellt nach der gegenwärtigen Einschätzung des Vorstands der Advanced Medien
AG kein auf die Dauer tragfähiges Geschäftsmodell dar. Kinofilme als wesentlicher Bestandteil des Filmvermögens der Gesellschaft verlieren innerhalb von zwei bis drei Jahren nach dem Kinostart erheblich an Wert,
wenn sie nicht bis dahin erfolgreich als DVD oder Video verwertet wurden. Gelingt die zügige Verwertung
nicht, droht die Entwertung des vorhandenen Filmbestandes. So hat die Advanced Medien AG in 2003 fast
die Hälfte des Wertes ihres Filmvermögens abgeschrieben. Die finanziellen Mittel für umfangreiche Neuerwerbungen sind gegenwärtig neben der geplanten Akquisition der Atlas Air nicht vorhanden. In 2003 wurden
Investitionen in Höhe von nur 2% des Wertes des vorhandenen Filmvermögens getätigt. Die Gesellschaft
konnte im Geschäftsjahr 2003 keinen positiven Kapitalfluss (Cash Flow) aus der laufenden Geschäftstätigkeit
erzielen. Sollten weiterhin weder aus dem bestehenden Filmvermögen heraus ausreichende Rückflüsse gewonnen werden, noch die Übernahme der Atlas Air Film + Media Service GmbH ein neues tragfähiges Geschäftsmodell darstellen, wäre der Fortbestand der Advanced Medien AG auf der alleinigen Basis der Fortführung des bisherigen Geschäftsmodells akut gefährdet.
4.4
Allgemeine Risiken bei der Beschaffung und Verwertung des Filmvermögens
Die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft ist von einer Reihe externer Faktoren abhängig, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft nur schwer einschätzbar sind. Hierzu gehören u.a. bei der Beschaffung von Filmlizenzrechten deren Preisentwicklung, Änderungen der Markt- und Wettbewerbslage auf den einzelnen Verwertungsstufen Kino, Video/DVD, Pay TV
und Free TV sowie Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit der Lizenzierung und
Sublizenzierung von Filmlizenzrechten. Der wirtschaftliche Erfolg der Verwertung des Filmbestandes der Gesellschaft hängt von der Qualität der eingekauften Lizenzen ab und zu welchem Preis sie erworben wurden.
Erforderlich sind oft eine Prognose, Gespür für den Publikumsgeschmack beim Lizenzeinkauf und das Erkennen der Bedürfnisse der TV-Sendeanstalten. Mit den in der Filmbranche üblichen und auch in der Vergangenheit von Advanced getätigten Käufen von Lizenzen im Drehbuchstadium sind hohe Verwertungsrisiken verbunden. Zum Zeitpunkt des Erwerbs ist der Erfolg eines Films meistens nur schwer einzuschätzen.
Durch den Erwerb von Filmpaketen, bei denen die Erlöse der einzelnen Filme miteinander verrechnet werden
können, ist ein gewisser Ausgleich zwischen erfolgreichen und weniger erfolgreichen Filmen möglich. Insge-
17
samt muss jedoch die Qualität der erworbenen Filmlizenzrechte hoch sein, um über die entsprechende Nachfrage auf den verschiedenen Stufen der Verwertungskette Umsatzerlöse zu erbringen. Die Verwertbarkeit von
Filmlizenzrechten ist neben Marktfaktoren auch vom Zeitgeist und dem allgemeinen Publikumsgeschmack
abhängig. Für Advanced besteht das Risiko, dass ihr Filmbestand nicht dem aktuellen Publikumsgeschmack
entspricht und somit die weitere Verwertung der Rechte in Frage gestellt ist. Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Gesellschaft in letzter Vergangenheit die Akquisitionstätigkeit für neue
Filme weitgehend eingestellt hat. Die erfolgreiche Verwertung von Filmlizenzen wird beeinflusst von Änderungen des Konsumverhaltens, der Entwicklung des Werbemarktes und Änderungen in der Beschaffungspolitik der wichtigen TV-Sender sowie Änderungen der Mediengesetze. Die Piraterie mittels Hardcopies oder
Downloads aus dem Internet stellte außerdem eine zunehmende Bedrohung für die Filmverwertung dar, wobei sich die negativen Auswirkungen vor allem im Vermiet- und Home-Entertainment-Markt zeigen. Diese
Faktoren können die Ertragslage negativ beeinflussen. Änderungen der Ertragsentwicklung und Schwankungen von Umsatz und Erträgen können sich nachteilig auf die Kursentwicklung der Aktien der Gesellschaft
auswirken.
4.5
Risiko auf weitere Abschreibungen des Filmvermögens
Das in die Tochter Advanced Produktions GmbH übertragene Filmvermögen der Gesellschaft ist in der Vergangenheit bereits mehrmals wertberichtigt worden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund
von Veränderungen des Marktumfeldes weitere Abschreibungen auf das Filmvermögen der Advanced Produktions GmbH durchgeführt werden müssen. Sollte dies der Fall sein, dürfte dies negative Auswirkungen auf
die Umsatz- und Ertragslage der Advanced Produktions GmbH haben und damit auch Auswirkungen auf den
Beteiligungsansatz der Gesellschaft an der Advanced Produktions GmbH sowie auf die Konzernzahlen und
den Börsenkurs der Gesellschaft haben können.
4.6
Risiken aus dem Marktumfeld und dem Wettbewerb
Die Krise der Medienbranche in Deutschland hielt im Jahre 2003 an. Die TV-Anstalten sind weiterhin zurückhaltend beim Einkauf von Spielfilmrechten in Anbetracht des Rückgangs der Werbeeinnahmen und der Gebührendiskussion bei den öffentlich rechtlichen TV-Sendern. Die Zwangsverwertung des Filmvermögens der
insolventen KirchGruppe dämpfte zusätzlich die Aufnahmebereitschaft der TV-Anstalten für kleinere Filmproduktionen abseits von Block-Buster-Titeln der großen Hollywood Filmstudios, der sog. Majors. Im Gegensatz
dazu entwickelte sich das Geschäft im Home Entertainment Bereich mit DVD-Titeln bei hoher Konkurrenz expansiv.
Das Geschäft mit den erfolgreichen Hollywood-Produktionen in diesem Bereich befindet sich jedoch fest in
der Hand der Majors. Filmlizenzrechte erwirbt Advanced u. a. von unabhängigen Filmproduktionsfirmen (Independents). In der Vergangenheit war zu beobachten, dass die Filme der Independents ebenfalls vermehrt
durch amerikanische Majors übernommen wurden. Die Beschaffung von attraktiven Filmrechten wird mit sinkenden dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln schwerer. Die Advanced Medien AG konkurriert
bei der Beschaffung von viel versprechenden Filmlizenzrechten mit Großkonzernen, deren finanzielle Ressourcen die von Advanced um ein Vielfaches übersteigen.
Eine Reihe von Wettbewerbern hat in der Vergangenheit erhebliche Probleme bis hin zur Insolvenz bekommen. Für die zukünftige Entwicklung des Geschäftes sowohl im bisherigen Geschäftsbereich als auch im zukünftig geplanten Geschäftsbereich kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Marktposition der
Gesellschaft sich erheblich verschlechtert. Eine solche Verschlechterung der Marktposition kann zu einer die
Existenz gefährdenden Situation der Gesellschaft führen.
18
4.7
Risiken aus dem beabsichtigten Erwerb der Atlas Air Film + Media Service GmbH und künftiger Akquisitionen
Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung ihres Geschäftes beabsichtigt die Gesellschaft, sämtliche Geschäftsanteile an der Atlas Air Film + Media Service GmbH mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01. Januar 2004
zu erwerben. (Zu den Einzelheiten siehe unten Ziffer 6.5 (b), 8.3 und 8.4). Das Hauptgeschäftsfeld der Atlas
Air soll künftig das Kerngeschäft der Advanced Medien AG sein. Die Gesellschaft beabsichtigt, zukünftig weitere Akquisitionen und Merger, auch im Ausland, zu tätigen. Die Integration der Atlas Air und ihrer Tochterunternehmen stellt hohe Anforderungen an die leitenden Mitarbeiter und erfordert gleichzeitig die Anpassung
der internen Steuerungsmechanismen.
Die Gesellschaft beabsichtigt, die vorgesehene Akquisition und Integration der Atlas Air und die Vorbereitung
und Prüfung von weiteren Akquisitionen mit großer Sorgfalt durchzuführen. Gleichwohl bergen derartige
Transaktionen nicht unerhebliche unternehmerische Risiken, wenn trotz sorgfältiger Prüfung Risiken unentdeckt bleiben oder sich Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Atlas Air bzw. zukünftiger Akquisitionen
nicht realisieren lassen.
Die Atlas Air Gruppe stammt aus der insolventen Kinowelt Gruppe. Die Gesellschaft konnte im Rahmen der
Akquisition nur eine begrenzte Due Diligence durchführen. Insbesondere im Bereich der amerikanischen
Tochter der Atlas Air musste die Gesellschaft sich auf begrenzte ihr zur Verfügung gestellte Dokumente verlassen. Bei den der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Zahlen der amerikanischen Tochter der Atlas Air
handelt es sich nur um nicht testierte Zahlen. Auch wenn der Gesellschaft bezüglich einer Unrichtigkeit dieser
Zahlen zurzeit keine Anhaltspunkte vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Korrekturbedarf dieser Zahlen und damit aus diesem oder auch aus anderem Grunde womöglich ein Abschreibungsbedarf bei
der amerikanischen Tochter besteht oder sich ein abweichender Ausweis in der Bilanz oder der Gewinn- und
Verlustrechnung der Atlas Air Film + Media GmbH ergibt oder Abweichungen aus den unterschiedlichen Bilanzierungsmethoden nach HGB, USGAAP oder IAS entstehen. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden,
dass bei der amerikanischen Tochter Probleme auftreten oder vorhanden sind, die der Gesellschaft aufgrund
ihrer begrenzten Einsichtsmöglichkeit zum augenblicklichen Zeitpunkt nicht bekannt sind.
Der Kaufvertrag mit dem Insolvenzverwalter enthält eine Begrenzung der Schadensersatzansprüche gegen
den Insolvenzverwalter auf einen Betrag von 500.000,00 EUR und wenig Gewährleistungen. Über diesen Betrag hinausgehende Schadensersatzansprüche können gegenüber dem Insolvenzverwalter nicht geltend gemacht werden. Sollten darüber hinausgehende Schäden aus der Akquisition entstehen, kann dies die Ertragslage der Gesellschaft erheblich beeinträchtigen.
4.8
Risiken aus dem Geschäft der Atlas Air
Die Atlas Air begleitet Airlines in jeder Phase der Planung und Durchführung ihres sog. "Inflight Entertainment
Programms", dem Unterhaltungsprogramm bestehend aus Filmen, Nachrichten und Dokumentationen während des Fluges. Risiken, mit denen die Profitabilität der Atlas Air behaftet ist, sind daher künftig mitentscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg der Advanced Medien AG. Neben den hier speziell aufgeführten Risiken
aus dem Geschäft der Atlas Air gilt für dieses künftig geplante Geschäftsfeld ebenso ein überwiegender Teil
der sonstigen in diesem Kapitel 4 aufgeführten Risiken.
(a)
Abhängigkeit von wenigen Hauptkunden
Die Atlas Air sowie deren amerikanische Tochter tätigen einen Großteil ihrer Umsätze mit insgesamt
drei Kunden. Mit diesen drei Kunden werden 2/3 der Umsätze der Atlas Air Gruppe getätigt. Bei der
deutschen Gesellschaft besteht ein laufender Service-Vertrag mit einer führenden europäischen
Fluggesellschaft, mit der 2/3 des Umsatzes der deutschen Atlas Air getätigt werden. Dieser Vertrag
wurde von dieser Gesellschaft durch eine Änderungskündigung zum 30. Juni 2004 mit dem Ziel gekündigt, das Vertragsverhältnis zu geänderten und für die Fluggesellschaft günstigeren Konditionen
19
zunächst bis zum 30. April 2005 fortzusetzen. Sollte dieser Vertrag nicht verlängert werden oder die
Verträge mit den zwei anderen wichtigsten Hauptkunden beendet werden, hätte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Gewinn- und Ertragslage der Atlas Air Gruppe und damit auch auf ihre
mögliche künftige Muttergesellschaft, die Advanced Medien AG.
(b)
Kurze Vertragsdauer der Kundenverträge
Die Laufzeit der Kundenverträge der Atlas Air mit ihren Kunden ist regelmäßig auf wenige Jahre beschränkt. Auch wenn diese in der Vergangenheit in der Regel verlängert wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verträge beendet oder die darin befindlichen Konditionen zum Nachteil
der Atlas Air in Neuverhandlungen verschlechtert werden. Sollte dies der Fall sein, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Gewinn- und Ertragslage der Atlas Air und damit auch auf ihre
mögliche künftige Muttergesellschaft, die Advanced, haben.
(c)
Gefahren aus Konditionsveränderungen auf der Einkaufs- und Verkaufsseite
In einem Teil der Verträge gewährt die Atlas Air ihren Vertragspartnern Preisgarantien. In der Vergangenheit war auf der Einkaufsseite der Filmrechte für das Inflight Entertainment Geschäft kein Ansteigen der Einkaufspreise zu erkennen. Sollten die Einkaufskonditionen der Atlas Air sich aber in
Zukunft verschlechtern, würde dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Gewinn- und Ertragslage der Atlas Air und damit auf ihre mögliche künftige Muttergesellschaft, die Advanced, haben. Dies
würde insbesondere verstärkt bei denjenigen Kunden gelten, bei denen auf der Verkaufsseite Preisgarantien gegeben wurden.
Ebenso können auf der Kundenseite durch eine Verstärkung des Wettbewerbes und des damit verbundenen Preisdrucks sich negative Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage der Gesellschaft
ergeben.
(d)
Gefahren aus einer Verschlechterung des Marktumfeldes
Durch politische und ökonomische Krisen wie z.B. die Anschläge vom 11. September 2001 können
sich erhebliche Umsatzeinbrüche im globalen Flugverkehr ergeben. Solche Umsatzeinbrüche hätten
wiederum erhebliche Auswirkungen auf die Umsätze und damit auf die Umsatz- und Ertragslage der
Atlas Air und damit auch auf die Umsatz- und Ertragslage ihrer potentiellen künftigen Muttergesellschaft. Auch wenn in der Vergangenheit der Flugverkehr über die Jahre hinweg in der Regel zugenommen hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche auftretenden Krisen erhebliche Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage der Atlas Air haben.
Des Weiteren ist bei den Fluggesellschaften ein Konzentrationsprozess zu beobachten. Ein solcher
Konzentrationsprozess kann zum Wegfall von Kunden führen sowie zu einem härteren Wettbewerb
auf dem Markt der Atlas Air. Beide Faktoren können nachhaltige negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Atlas Air und damit womöglich auch künftig auf die der Gesellschaft haben.
Ebenso ist in dem Markt ein Vordringen von Billiganbietern bei den Fluggesellschaften zu beobachten. Billiganbieter verzichten auf Serviceleistungen an Bord der Flugzeuge. Sollte sich der Billigfliegerstandard an Bord der Flugzeuge stärker durchsetzen, dürfte dies negative Auswirkungen auf die
Geschäftstätigkeit der Atlas Air und damit womöglich auch künftig auf die der Gesellschaft haben.
(e)
Risiko des Verlustes des Anschlusses an den technischen Fortschritt
Die Entwicklung an Bord der Flugzeuge ist einer fortlaufenden technischen Erneuerung unterworfen.
Beispielsweise zeigt sich eine Veränderung der Nutzung von Filmen über einen Hauptbildschirm zu
einer Vielzahl von einzelnen kleinen Bildschirmen. Von den angebotenen Produkten wird von der Gesellschaft mit einer Entwicklung von der überwiegenden Nutzung von Filmen zu einem breiteren An-
20
gebot an Bord der Flugzeuge hinsichtlich Nachrichten, Sport sowie diverser Kommunikationsformen
gerechnet. Potentielle künftige Bereiche an Bord der Flugzeuge können beispielsweise digitales bezahltes DVD sein.
Sollte die Atlas Gruppe den Anschluss an die neuen Kommunikationsmittel oder die im Flugbereich
angebotenen Produkte verpassen, würde dies erhebliche Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage der Atlas Gruppe und damit womöglich auch künftig auf die der Gesellschaft haben.
4.9
Steuerliche Risiken
Zwischen der Advanced Medien AG und ihren ehemals vier Tochtergesellschaften bestand vom 24. Juni
1999 bis zum 31. Dezember 2001 jeweils ein Gewinnabführungsvertrag. Da die Organschaft mit der Aufhebung der Ergebnisabführungsverträge vor Ablauf des steuerrechtlich grundsätzlich erforderlichen Mindestzeitraums von fünf Jahren beendet wurde, könnte die körperschaftssteuerliche Organschaft rückwirkend entfallen. Anhaltspunkte sind dafür allerdings im Augenblick nicht ersichtlich, weil die Vorbehalte der Nachprüfung
in den Steuerbescheiden der TSC GmbH für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 inzwischen von der
Finanzverwaltung aufgehoben wurden.
Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen sich
andere Sachverhalte ergeben, die zu einer Steuernachzahlung führen können. Bis auf die TSC GmbH wurden alle Gesellschaften des Advanced-Konzerns erst im Jahr 1998 gegründet und unterlagen daher noch
keiner steuerlichen Betriebsprüfung. Bei der TSC GmbH wurde im März 1999 die Betriebsprüfung für die Jahre 1990 – 1993 abgeschlossen. Für die Jahre ab 2001 ist die TSC GmbH bisher nur unter dem Vorbehalt der
Nachprüfung steuerlich veranlagt worden.
Gleiches gilt für das Organschaftsverhältnis zwischen der zukünftigen Tochtergesellschaft Atlas Air Film +
Media Service GmbH und ihrer dann ehemaligen Muttergesellschaft Kinowelt Medien AG, das vom 01. Januar 1999 bis zum 07.05.2002 bestand. Bis 2001 sind Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
ergangen. Die Atlas Air ist mit ihren Steuerzahlungen einschließlich Vorauszahlungen auf dem Laufenden.
Dennoch sind Steuernachzahlungen für den Zeitraum ab 2002 nicht auszuschließen. Die Atlas Air soll aus
der insolventen Kinowelt Gruppe gekauft werden. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass etwaige
Steuernachzahlungen für die Zeit des Bestandes der Organschaft von der Gesellschaft zu leisten sind.
4.10
Gerichtsverfahren
Derzeit sind mehrere Rechtsstreitigkeiten anhängig, deren Ausgang die weitere Entwicklung der Advanced
Medien AG beeinträchtigen kann (siehe hierzu im Einzelnen unter 6.12).
Die Advanced Medien AG wird von ihrem ehemaligen Vorstandsmitglied Hanns-Arndt Jovy auf Zahlung einer
vom alten Aufsichtsrat zugebilligten Abfindung in Höhe von EUR 306.775,13 nebst Zinsen hieraus verklagt
(siehe hierzu ausführlich unten Ziffer 6.12(a)(ii)). Der Klage wurde erstinstanzlich im Urkundsverfahren stattgegeben. Die Gesellschaft hat die Auszahlung der Abfindung bisher im Wesentlichen mit dem Verweis auf
Schadenersatzansprüche gegenüber Herrn Hanns-Arndt Jovy und weiteren Vorstandsmitgliedern in Höhe
von mindestens EUR 4 Mio. abgelehnt. Da die gegenüber den ehemaligen Vorstandsmitgliedern Hanns-Arndt
Jovy, Christophe Montague und Veronika Morawetz seitens der Advanced Medien AG in einem gesonderten
Verfahren erhobene Schadenersatzklage in Höhe von EUR 4 Mio. erstinstanzlich jedoch abgewiesen wurde
(siehe hierzu ausführlich unten Ziffer 6.12(a)(i)), muss auch mit der Möglichkeit des Unterliegens im Berufungsverfahren und damit mit einem erheblichen Liquiditätsabfluss bei der Advanced Medien AG gerechnet
werden.
4.11
Rückgriffsrisiko
Die TSC GmbH übertrug mit dem "Stock Purchase and License Transfer Agreement" vom 10. Oktober 2002
ihre 100%-ige Beteiligung an der Advanced Licensing North America, Inc., ihre Forderungen gegenüber der
21
Advanced Licensing North America, Inc. zu Buchwerten und Rechte aus einer Vielzahl von Lizenzverträgen
auf die Advanced Medien AG auf Basis eines neutralen Wertgutachtens (zum Inhalt des Stock Purchase and
License Transfer Agreements siehe näher unter Ziffer 6.11(a)). Des weiteren hat die Gesellschaft den Film
„Raja l’Africaine“ von der TSC zu einem Preis erheblich unterhalb, jedoch nach Auffassung der Gesellschaft
wahren Wert, des seinerzeit zwischen der TSC GmbH und dem Veräußerer des Films vereinbarten Preis erworben. Sofern der Übertragung der Filmrechte, Forderungen und Geschäftsanteile an die Advanced Medien
AG gemäß dem "Stock Purchase and License Transfer Agreement" und der Übertragung der Rechte an dem
Film „Raja l’Africaine“ keine ausreichende Gegenleistung gegenüber stand, ist das rechtliche Risiko für die
Advanced Medien AG, von Gläubigern der insolventen TSC GmbH wegen der Herausnahme von Vermögenswerten aus der TSC GmbH in Anspruch genommen zu werden, nicht auszuschließen. Die Gesellschaft
geht jedoch davon aus, dass sie eine ausreichende Gegenleistung erbracht hat (zu den Einzelheiten siehe
unter Ziffer 6.13).
Die Forderungen, wegen derer ein Rückgriffsrisiko gegen die Advanced Medien AG nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, sind überwiegend Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten und haben insgesamt eine Umfang von ca. EUR 18 Mio. (zu den Einzelheiten siehe unter Ziffer 6.13(b)). Die Advanced Medien AG
wurde bislang nur in einem Fall durch eine Gläubigerin der TSC GmbH im Wege einer Teilklage in Höhe von
EUR 6.000,00 in Anspruch genommen; die Klage gegen die Advanced Medien AG wurde in der zweiten Instanz abgewiesen (siehe ausführlich hierzu unten Ziffer 6.12(a)(iii)). Die Gesellschaft geht zur Zeit nicht davon aus, dass sich für sie wesentliche finanzielle Verpflichtungen aus der Abwicklung der TSC GmbH ergeben.
4.12
Risiken aus Mithaftung für Filmförderung
Die Advanced Gruppe hat von öffentlichen Filmförderanstalten zweckgebundene Darlehen zur Vorfinanzierung von Verleihkosten erhalten. Die strenge Zweckbindung der Darlehen hat in der Vergangenheit bereits in
Einzelfällen zu begrenzten Rückforderungsansprüchen der öffentlichen Filmförderanstalten geführt. Darlehensnehmer und damit Schuldner etwaiger Rückforderungsansprüche war jedoch stets nur die Advanced
Filmverleih GmbH (früher firmierend unter Advanced Kinoverleih GmbH), die im Jahre 2002 unter Übertragung u.a. sämtlicher Verpflichtungen und Verbindlichkeiten auf die TSC GmbH verschmolzen wurde. Die Advanced Medien AG hat im Juni 2004 gegenüber der Filmförderung der Europäischen Kommission die Mithaftung für sämtliche Verpflichtungen der TSC GmbH (nach der Verschmelzung der Advanced Filmverleih
GmbH) hinsichtlich der von der Filmförderung der Europäischen Kommission erhaltenen Förderung für den
Film „Raja l’africaine“ erklärt. Von der für diesen Film unter bestimmten Bedingungen gewährten Höchstförderung von TEUR 285 ist bisher ein Betrag von TEUR 142 an die TSC GmbH ausbezahlt worden. Gemäß den
Förderbedingungen kann die Filmförderung der Europäischen Kommission die gewährte Förderung im Ganzen oder teilweise u.a. dann zurückfordern, wenn der Empfänger einen Insolvenzantrag („declared bankrupt“)
stellt, liquidiert wird oder einem vergleichbaren Verfahren unterworfen wird („is he subject to any similar proceeding“). Insbesondere auf Grund des von der TSC GmbH am 3. November 2003 gestellten und mangels
Masse abgewiesenen Insolvenzantrages (vgl. Ziffer 8.3) kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Filmförderung der Europäischen Kommission gegenüber der Advanced Medien AG Rückforderungsansprüche
zustehen können.
4.13
Abhängigkeit von Schlüsselpersonen
Der Erfolg der Gesellschaft sowie auch der Atlas Air hängt in wesentlichem Umfang von wenigen Führungspersönlichkeiten ab. Sollten diese, insbesondere die Vorstandsmitglieder bzw. die Geschäftsführer der Atlas
Air, der Gesellschaft bzw. der Atlas Air, kurzfristig nicht mehr zur Verfügung stehen, könnte dies zu erheblichen Störungen im Geschäftsablauf führen.
22
4.14
Risiken aus Betriebsunterbrechungen
Die Advanced Medien AG hat aufgrund der Besonderheiten ihres Geschäfts keine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen. Die Filmkopien des Filmbestandes (Library) der Gesellschaft und ihrer
Tochtergesellschaften, welche noch die Basis der Geschäftsaktivitäten bilden, werden auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrages von der Medien Lager und Logistik AG, Feldkirchen, verwahrt. Für die Library
besteht im Rahmen dieses Vertrages ein Versicherungsschutz. Sollte die Library (z.B. durch Brand) vernichtet werden, so ist der tatsächlich entstandene Schaden für Advanced nur schwer abzuschätzen. In der Regel
ist für die Lizenzlaufzeit eine Beschaffung von Ersatzbändern über den Lizenzgeber möglich, der Zeitaufwand
für die Ersatzbeschaffung jedoch unbestimmt. Im Schadensfall würde etwa aufgrund der Verzögerung von
Ersatzlieferungen der Geschäftsbetrieb der Tochter der Advanced Medien AG negativ beeinflusst werden.
Dies kann wiederum negative Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben.
4.15
Schwankungen der Umsätze / Volatilität der Erträge
Im Bereich des Erwerbs und der Vermarktung von Filmlizenen verzeichnet die Gesellschaft im Laufe eines
Geschäftsjahres sowie zwischen den einzelnen Geschäftsjahren aufgrund sich ständig verändernder Marktbedingungen und zeitlichen Verzögerungen zwischen dem Abschluss eines Vertrages und seiner Umsetzung
Schwankungen der Umsatzerlöse und Erträge. Es ist zu erwarten, dass solche zeitlichen Umsatzschwankungen auch zukünftig aufgrund einer Reihe von nicht zu beeinflussenden Faktoren für die Ertragslage der Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen werden. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere die Preisentwicklung
der Filmrechte beim Ein- und Verkauf, die Ungewissheit über den Zeitpunkt von Kauf und Weiterverkauf von
Filmlizenzen, die Auswirkungen des Wettbewerbs auf die durchschnittlichen Verkaufspreise der Gesellschaft,
die zeitlichen Verzögerungen zwischen Vertragsschluss und Umsatzgenerierung, die Unwägbarkeit des Publikumsgeschmacks, die veränderte Beschaffungspolitik der Lizenznehmer sowie Schwankungen der wirtschaftlichen Rahmen- und Marktbedingungen sowie Änderungen der Mediengesetze.
Schwankungen der Geschäftsergebnisse im Jahresverlauf und zwischen den verschiedenen Geschäftsjahren
werden insbesondere verursacht durch den Umfang und Zeitpunkt der Lizenzabschlüsse und durch materialtechnische Gründe. Die Kunden erteilen ihre Aufträge im Allgemeinen auf Basis ihres Bedarfs und der Publikumsnachfrage. Trotz der Schwierigkeit der Prognose muss die Gesellschaft Vertriebs- und Marketing sowie
ihre sonstigen betrieblichen Aktivitäten planen und hat nur einen geringen Einfluss auf die Höhe der Betriebsaufwendungen, die ihrer Art nach im wesentlichen Fixkosten sind und folglich den kurzfristigen
Schwankungen der Geschäftstätigkeit nicht schnell angepasst werden können. Infolgedessen kann sich ein
im Verlauf eines Geschäftsjahres oder zwischen den Geschäftsjahren abzeichnender Rückgang der Umsatzerlöse nachteilig auf die Geschäftsergebnisse der Gesellschaft auslwirken und unter Umständen zu kurzfristigen Liquiditätsengpässen führen. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft unter den Erwartungen liegen. In diesem Fall könnte auch der Kurs der Aktien der Gesellschaft nachteilig beeinflusst werden.
4.16
Risiken beim Erwerb und Veräußerung von Urhebernutzungsrechten
Beim Abschluss eines Lizenzvertrages verlangt die Gesellschaft in der Regel nur eine sog. Chain-of-Right
Bestätigung vom Lizenzgeber, die bestimmte Zusicherungen oder Bestätigungen über den Bestand und den
Übergang der Rechte auf den Lizenznehmer enthält und prüft die Verfügungsberechtigung des Übertragenden nicht nach. Chain-of-Rights Dokumente (Nachweis der Erwerbskette des Verfügenden) haben für die
Gesellschaft aus Gewährleistungsgesichtspunkten Bedeutung.
Wenn die von der Gesellschaft abgeschlossenen Lizenzverträge nicht ausreichend Gewährleistungen und
Rechtegarantien zugunsten des Lizenznehmers enthalten, besteht die Gefahr, dass die Gesellschaft bei der
Weiterübertragung der Rechte im Falle eines Rechtemangels auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann und sich nicht bei seim Vertragspartner schadlos halten kann, sei es, weil
dieser insolvent ist, oder weiter weitergehende Gewährleistungen abgegeben worden als empfangen wurden.
23
Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass der Erwerb mehrerer Filmrechte durch die Gesellschaft von der TSC GmbH außerhalb des Stock Purchase and License Transfer Agreement mit einem Kaufpreis von zusammen ca. TEUR 240 nicht unter allen rechtlichen Gesichtspunkten gegenwärtig bereits wirksam erfolgt ist. In diesen Fällen wurde sowohl die TSC GmbH als auch die Gesellschaft von Herrn Dauer vertreten. Seitens der Gesellschaft ist beabsichtigt, jeweils vorsorglich eine Genehmigung durch den Aufsichtsrat
voraussichtlich in der für Anfang Juli 2004 anberaumten Aufsichtsratssitzung aussprechen zu lassen.
Das Fehlen einer Berechtigung des Übertragenden oder die fehlende Durchsetzbarkeit bestehender Gewährleistungen oder Rechtsgarantien könnte wesentliche nachhaltige Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
4.17
Währungsrisiken
Die mögliche künftige Tochtergesellschaft Atlas Air betreibt einen größeren Teil ihres Geschäftes in den USA.
Fakturiert werden dort die Kundenverträge wie die Einkaufsverträge in USD. Bei der Atlas Air erfolgt die
Rechnungslegung teilweise in USD und teilweise in EUR. Schwankungen des USD zum Euro können deshalb sowohl zu Wechselkursgewinnen als auch zu Wechselkursverlusten führen.
Auch in Zukunft werden die Geschäfte der Atlas Air und auch der Gesellschaft teilweise in ausländischen
Währungen abgewickelt werden. Da die Zahlungsströme zeitlich und betragsmäßig meist nicht aufeinander
abgestimmt werden können, können sich bei ungünstigen Entwicklungen der Wechselkurse zueinander negative Einflüsse auf die Ertragslage der Gesellschaft ergeben.
4.18
Volatilität des Aktienkurses
Änderungen der Ergebnisse der Advanced Medien AG und der Konkurrenten sowie Änderungen der allgemeinen Lage der Filmbranche, der Gesamtwirtschaft und der Finanzmärkte können erhebliche Preisschwankungen bei den Aktien hervorrufen. Generell haben Wertpapiermärkte in den letzten Jahren deutliche Preisund Umsatzschwankungen erfahren. Solche Schwankungen können sich ebenso wie die Realisierung der in
diesem Abschnitt ausgeführten Risiken in Zukunft ungeachtet der Ergebnisse oder der Finanzlage der Advanced Medien AG auf den Marktpreis der Aktien nachteilig auswirken.
24
5.
Tabelle mit historischer Übersicht über rechtliche Entwicklung und Entwicklung der Geschäftstätigkeit
Die folgende Tabelle wird durch die an anderer Stelle in diesem Unternehmensbericht enthaltenen Informationen und durch die Angaben im Finanzteil ergänzt und ist daher im Zusammenhang mit den an diesen Stellen enthaltenen Angaben zu lesen und zu verstehen.
Juli 1998
Gründung der Advanced Medien AG durch Barbara Jovy, Hanns-Arndt
Jovy, Alexander Jovy und Sebastian Jovy.
Das Grundkapital betrug nominal DM 10.000.000,00. Als Sacheinlage
wurden die Geschäftsanteile an der TSC Technische Systeme Consult
GmbH eingebracht. Die Gesellschaft verfügt damit bei ihrer Gründung
über 900 internationale Filme und Filmlizenzen aus dem Besitz der TSC
Technische Systeme Consult GmbH.
Die ersten Mitglieder des Vorstands sind: Hanns-Arndt Jovy und Andreas Freiherr von Schorlemer.
Die Mitglieder des ersten Aufsichtsrates sind: Peter Lindlbauer, Prof.
Manfred Heid, Dr. Alexander Hemmelrath.
Juli 1998
Die TSC Technische Systeme Consult GmbH wird in Advanced Licencing GmbH umfirmiert.
Bestellung von Georg Chmiel zum Vorstand (wurde nicht im Handelsregister eingetragen)
September 1998
Eintragung der Advanced Medien AG in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 122000.
Februar 1999
Aufstockung des Aufsichtrates auf sechs Mitglieder. Neu hinzugekommen: Dr. Herbert Jovy, Josef Faltenbacher, Dr. Hans Vogels.
März/Mai/Juni 1999
Die Advanced Medien AG erwirbt drei Tochtergesellschaften: Advanced
Kinoverleih GmbH (später umfirmiert in Advanced Filmverleih GmbH),
Advanced Produktions GmbH und Advanced Home Entertainment
GmbH.
März 1999
Bestellung von Christophe J. Montague zum Vorstandsvorsitzenden.
März 1999
Abberufung von Andreas Freiherr von Schorlemer aus dem Vorstand.
Vorstandsmitglied Georg Chmiel legt Vorstandsamt nieder.
April 1999
Bestellung von Veronika Morawetz zum Mitglied des Vorstands.
Mai 1999
Das Grundkapital wird auf EURO umgestellt und auf EUR 9.203.253,00
erhöht.
Juni 1999
Das Grundkapital wird im Wege einer Barkapitalerhöhung auf EUR
13.300.000,00 erhöht.
25
August 1999
Die Aktien der Gesellschaft werden mit einem Eröffnungskurs von EUR
14,50 in den Handel am Neuen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse eingeführt.
Mai 2000
Das Grundkapital wird im Wege
EUR 16.625.000,00 erhöht.
Juni 2000
Gründung der Advanced Licencing North America, Inc., deren sämtliche
Anteile die Advanced Licencing GmbH hält.
Juni 2000
Die Advanced Licencing North America Inc. beteiligt sich an der USamerikanischen Produktionsgesellschaft Unified Film Organization LLC.,
(hiernach auf „U.F.O.“ genannt), Los Angeles, zu 51 %.
Juni 2000
Gründung der Red Cliff Productions, LLC. gemeinsam mit der Wolfgang
Petersen Living Trust zur Filmproduktion und zum Filmvertrieb. Die Gesellschaft hält über die Advanced Licencing GmbH, diese über die Advanced Licencing North America, Inc., 49 % der Anteile an der Red Cliff
Productions, LLC., sowie eine Option auf weitere 2% der Anteile.
Juli 2000
Filmband in Gold für "Die Unberührbare": das Psychodrama mit Hannelore Elsner in der Hauptrolle wurde bei der Verleihung des Deutschen
Filmpreises 2000 mit dem Filmband in Gold ausgezeichnet.
Juli 2000
"High Hopes"-Award für "Grasgeflüster": der englischen Komödie "Grasgeflüster" wurde auf dem Münchner Filmfest 2000 der "High Hopes"Award verliehen. Auf dem amerikanischen Sun Dance-Filmfestival wurde
der Film zuvor schon mit dem Publikumspreis ausgezeichnet.
Juli 2000
Dr. Andreas Hoffmann wird in den Vorstand berufen
November 2000
Hanns-Arndt Jovy wird aus dem Vorstand der Gesellschaft abberufen.
Oktober 2000
"Die Unberührbare" wird als deutscher Beitrag für den Oskar nominiert.
Dezember 2000
Die Entertainment Company E-M-S new media AG beteiligt sich mit 24,7
% am Grundkapital der Gesellschaft.
einer
Barkapitalerhöhung
auf
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft erklärt zum 31. Dezember 2000 geschlossen seinen Rücktritt.
März 2001
Das Amtsgericht München bestellt einen neuen Aufsichtsrat der Gesellschaft. Mitglieder des neuen Aufsichtsrates sind: Prof. Dr. Alexander
Hemmelrath, Prof. Dr. Manfred Niewiarra, Christine Schöttler, Peter
Lindlbauer, Prof. Manfred Heid, Werner Wirsing-Lüke.
Christophe J. Montague wird als Vorstandsmitglied abberufen. Dr. Andreas Hoffmann tritt als Vorstandsmitglied zurück. Otto Dauer wird in den
Vorstand berufen.
Das Grundkapital wird um EUR 1.330.000,00 gegen Bareinlage auf EUR
17.955.000,00 erhöht.
26
Sommer 2001
Die von dem früheren Aufsichtsrat Jovy beherrschte Gesellschaft get AG
meldet Insolvenz an. Es bestehen geschäftliche Verbindungen der Gesellschaft im Bereich Video on Demand. Die Insolvenz zieht einen Forderungsausfall von DM 5 Mio. nach sich.
August 2001
Auf der Hauptversammlung 2001 wird der Aufsichtsrat auf drei Mitglieder
verkleinert. Dr. Rüdiger Berndt wird in den Aufsichtsrat berufen.
November 2001
Frau Veronika Morawetz wird aus wichtigem Grund aus dem Vorstand
abberufen.
Ende 2001
Einstellung des aktiven Geschäftsbetriebs der Advanced Filmverleih
GmbH (Auswertung von Lizenzrechten an Spielfilmen in Filmtheatern innerhalb der deutschsprachigen Länder und Lizenzvergabe an Dritte).
März 2002
Ergebnisse des vom Vorstand in Auftrag gegebenen Bilanzgutachtens
über mögliche Scheingeschäfte mit der von der Familie Jovy beherrschten MAXXFilm Produktions GmbH in 1999 und 2000 werden vorgelegt.
Mai 2002
Die Red Cliff Productions, LLC. wird an Wolfgang Petersen übertragen.
Juli 2002
Die Gesellschaft reicht Klage auf Schadenersatz in Höhe von EUR 4 Mio
gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder Christophe Montague,
Hanns-Arndt Jovy und Veronika Morawetz ein. Den Beklagten wird vorgeworfen, Filmeinkaufsverträge abgeschlossen bzw. genehmigt zu haben, für die die Gesellschaft keine angemessene Gegenleistung erhielt.
September 2002
Herr Werner Wirsing-Lüke tritt von seinem Amt als Aufsichtsratsmitglied
zurück.
Oktober 2002
Herr Wolfgang Rück wird als neues Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.
Das Landgericht München I stellt erstinstanzlich die Unwirksamkeit aller
Geschäfte mit der MAXXFilm Produktions GmbH wegen Scheingeschäften fest.
Oktober 2002
Übertragung der von der Advanced Licencing GmbH an der Advanced
Licencing North America, Inc. gehaltenen Anteile (einschließlich deren
51%-iger Beteiligung an der Unified Film Organization, LLC) sowie u.a.
von diversen Filmrechten auf die Advanced Medien AG
Dezember 2002
Ergebnisneutrale Korrektur der 9-Monats-Umsätze der Tochtergesellschaft Unified Film Organization, LLC.
Dezember 2002
Die Firma der Advanced Licencing GmbH wird zurück geändert in TSC
Technische Systeme Consult GmbH.
Januar 2003
Eintragung der Verschmelzung der Advanced Home Entertainment
GmbH und der Advanced Filmverleih GmbH auf die TSC Technische
Systeme Consult GmbH im Handelsregister mit Wirkung zum
01.01.2002.
27
März 2003
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2002 tritt zutage,
dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten
ist.
Juli 2003
Handelsregistereintragung der Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf EUR 1.795.500,00
September 2003
Verkauf der 100%-igen Tochtergesellschaft Advanced Licencing North
America, Inc. (einschließlich deren indirekter Beteiligung an der Unified
Film Organization, LLC.) an die Media Entertainment Funding GmbH,
München.
November 2003
Insolvenzantrag der TSC GmbH
März 2004
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2003 tritt zutage,
dass ein Verlust von mehr als der der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.
April 2004
Das Grundkapital der Gesellschaft wird im Wege einer Barkapitalerhöhung um EUR 897.750,00 auf EUR 2.693.250,00 erhöht.
Mai 2004
Die Hauptversammlung der Gesellschaft genehmigt die Übertragung des
Filmvermögens der Gesellschaft auf die Tochtergesellschaft Advanced
Produktions GmbH.
Juni 2004
Die Advanced Produktions GmbH beschließt die Herabsetzung ihres
Stammkapitals von TEUR 153 auf TEUR 25 sowie die Änderung ihrer
Firma in „Advanced Film GmbH“ (Eintragung in das Handelsregister
steht noch aus).
Juni 2004
Die Delmora Bank verzichtet gegenüber der Gesellschaft und der TSC
GmbH auf die Rückzahlung der ausgereichten Kredite (Stand am 9. Juni
2004 TEUR 8.378), mit Ausnahme der Avalkredite der Gesellschaft in
Höhe von TEUR 329. Die Advanced Produktions GmbH übernimmt die
Kreditverbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber der Delmora Bank,
soweit diese den Betrag von EUR 4,5 Mio. übersteigen.
Juni 2004
Das Grundkapital der Gesellschaft wird im Wege einer Barkapitalerhöhung um EUR 5.386.500 auf EUR 8.079.750,00 erhöht.
28
6.
Beschreibung der Geschäftstätigkeit
6.1
Organigramm der Gesellschaft nach dem geplanten Erwerb der Atlas Air
Zum jetztigen Zeitpunkt besteht das Organigramm der Gesellschaft nur aus den grau hinterlegten Unternehmen, d.h. aus der Advanced Medien AG und der zwei Töchterunternehmen, der Advanced Produktions
GmbH und der TSC Technische Systeme Consult GmbH. Alle Beteiligungen sind 100% ige Beteiligungen.
Advanced
Medien AG
TSC Technische
Systeme Consult
GmbH
Advanced Produktions GmbH
Atlas Air Film +
Media Service
GmbH
Atlas Air Entertainment Concept, Inc.
EMC Media +
Marketing
Concepts
GmbH
Mit dem geplanten Erwerb der Atlas Air Film + Media Service GmbH würde die Atlas Air mit ihren zwei Töchtergesellschaften entsprechend diesem Diagramm hinzukommen.
6.2
Überblick über das aktuelle Marktumfeld der Gesellschaft
Die Filmindustrie umfasst im Wesentlichen zwei Tätigkeitsfelder, zum einen die Produktion von Filmen und
zum anderen die Filmverwertung. Zur Produktion gehören die Entwicklung, Finanzierung und Produktion von
Filmen. Die Filmverwertung, in deren Bereich die Gesellschaft seit 2002 überwiegend tätig war, umfasst die
weltweite Werbung für Filme und ihre Verwertung in einer Vielzahl von Medien wie Kino, Video, DVD, Fernsehen und anderen Nebenmärkten.
In dem Markt für Spielfilme agieren zum einen die in den Vereinigten Staaten ansässigen großen Studios
(‘‘Major Studios’’) und zum anderen die ‘‘unabhängigen’’ Produktions- und Verwertungsunternehmen (‘‘Independents’’ oder "Unabhängige"). Im Gegensatz zu den großen Studios lizenzieren die Unabhängigen im Allgemeinen weniger Filme und besitzen weder eigene Produktionsstudios noch nationale oder weltweite Verleihorganisationen oder umfangreiche Filmbibliotheken (d.h. Eigentum an Filmverwertungsrechten, die den
ersten Verwertungszyklus im Kino durchlaufen haben).
Die für Deutschland und Europa wichtigste Quelle für Kinofilme sind die Vereinigten Staaten von Amerika. An
den Sendeterminen deutscher Fernsehsender hatten z.B. im Jahr 2003 Spielfilme aus den USA einen Anteil
von 54%, in Deutschland produzierte Filme erreichten dagegen lediglich 15%. Filme aus Frankreich erreichten noch einen Anteil von 7% während der Anteil der Filme aus Großbritannien 6%, aus Italien 4% und aus
29
Kanada 1% betrug (Quelle: SPIO Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.; Statistische Abteilung). Bei der
Filmbeschaffung bestehen aus Sicht der Fernsehsender insbesondere bei diesen US-Produktionen Engpässe, da ungeachtet der steigenden Nachfrage die amerikanische Filmproduktion (Major Studios und Unabhängige zusammengenommen) bei etwa 500 Titeln pro Jahr stagniert. Von diesen Filmen sind darüber hinaus
nicht alle für den europäischen Markt uneingeschränkt geeignet. Eine quantitative Steigerung wird in der
Branche wegen der in den letzten Jahren stark gestiegenen Kosten der Filmproduktion in den Vereinigten
Staaten in überschaubarer Zeit nicht erwartet. Hinzu kommt eine immer restriktivere Einkaufspolitik deutscher
TV-Sender, so dass eine wichtige Vermarktungsstufe für Filmproduzenten beschränkt wurde (BranchenAnalyse Stadtsparkasse Köln von 2003 S.25).
Im Einzelnen teilt sich der für die Gesellschaft relevante Markt und das Marktumfeld in die nachfolgenden Bereiche auf.
(a)
Beschaffung von Filmrechten
Die Beschaffung von Filmauswertungsrechten geht auf unterschiedliche Weise vonstatten. Erstens
über die Eigenproduktion von Filmen, zweitens über die Herstellung von Filmen in Zusammenarbeit
mit anderen Produzenten als Co-Produzent, wo dann ein Teil der Produktion selber durchgeführt
wird, drittens insbesondere bei den Independents als Co-Finanzierer, wo bereits im Vorfeld der Filmproduktion eine Beteiligung an der Finanzierung zugesagt wird oder viertens über den Lizenzeinkauf
an entweder bereits fertig gestellten Filmen oder noch in der Produktion befindlichen Filmen für eine
in der Regel zeitlich begrenzte Auswertungsperiode direkt vom Filmhersteller oder einem Zwischenhändler.
Während die US-Majors ihre weitgehend selbst produzierten Filme weltweit über eigene Vertriebsorganisationen anbieten, unterhalten die Independents in der Regel keine eigene Vertriebsstruktur in
Deutschland und Europa. Sie sind bei der Vermarktung auf nationale Filmlizenzunternehmen angewiesen. Zu diesen Independents gehören u. a. Produktionshäuser wie TriBeCa, New Line, Miramax,
Alliance, Edward R. Pressman Film Corp., Working Title und Behaviour/MDP Inc. Auch in der Verkaufspraxis besteht ein Unterschied zwischen US-Majors und den Independents. US-Majors vergeben die Auswertungsrechte an ihren Filmen in der Regel in großvolumigen Verträgen, die zum Teil
ein Volumen von mehreren Hundertmillionen US-Dollar erreichen können. Solche Verträge schließen
oft die Abnahmeverpflichtung von bisher noch nicht verkauften älteren Filmen oder von für den deutschen Markt nicht attraktiven Fernsehserien ein. Vertragspartner der US-Majors sind in Deutschland
ebenfalls überwiegend die großen Medienkonzerne, wie z.B. die Kirch-Gruppe oder die zum Bertelsmann-Konzern gehörende CLT-UFA. Über derartige Verträge decken deutsche konzerngebundene
Fernsehsender in der Regel ihren Grundstock an Filmauswertungsrechten. Für eine flexible Programmplanung und Gestaltung ihrer Sendeplätze sind sie daneben auf flexibel am Markt agierende
Filmlizenzunternehmen angewiesen, die über ein verzweigtes Netz an Geschäftskontakten Zugang
zu Produkten der Independents ermöglichen. Daneben kommt es zunehmend vor, dass auch die USMajors bei einzelnen Filmen nach Co-Finanzierungspartnern suchen, weil sie das Risiko der Filmherstellung nicht alleine übernehmen wollen.
(b)
Rechtehandel
Der Rechtehandel umfasst den Erwerb von Lizenzrechten (Kino, DVD/VHS, TV und Video on Demand) für den einschlägigen, geographischen Raum sowie den Weiterverkauf der Rechte. Darunter
fällt zum einen der Verkauf von Fernsehrechten an Sendeanstalten sowie die Kooperation mit Verleihern bei der Kinoauswertung. Beim Lizenzerwerb stehen vor allem gewachsene persönliche Beziehungen im Vordergrund und die Teilnahme an nationalen und internationalen Filmmessen. Der anhaltende Käufermarkt ermöglicht im Gegensatz zu den vergangenen Jahren vermehrt den Erwerb von
Filmrechten auf Auswertungsbasis, d.h. ohne Zahlung einer Minimumgarantie wird der Lizenzgeber
ausschließlich an den Verwertungserlösen beteiligt.
30
Hinsichtlich des Erwerbs von Filmlizenzen können nur die Grundstrukturen beim Lizenzerwerb aufgezeigt werden, da letztlich kein Vertrag dem anderen entspricht und jedes Geschäft individuell abgewickelt wird. Schon bei der Planung von Filmproduktionen wird meistens festgelegt, in welchen Auswertungsstufen der Film vermarktet werden soll. Folgende Filmarten können in Bezug auf die Auswertung unterschieden werden:
•
der Kinofilm, der in allen drei Auswertungsstufen Kino, Video und Fernsehen vermarktet wird.
•
die Videopremiere. Dies sind Filme, die in der Regel sowohl im Bereich Video als
auch im Bereich
•
Fernsehen ausgewertet werden, für die aber keine Aufführung in Filmtheatern vorgesehen ist.
•
der „Made for TV“-Film, der ausschließlich für den Fernsehbereich produziert wird.
Bei einem Kinofilm, der weltweit vermarktet werden soll, erwarten die Produzenten, dass ein kleiner
Teil der Filmkosten über den Lizenznehmer für den deutschsprachigen Raum abgedeckt werden und
kalkulieren ihre Lizenzgebühren entsprechend. Der Lizenznehmer für den deutschsprachigen Raum
erhält in der Regel die Auswertungsrechte für die Bereiche Kino, Video, DVD und Fernsehen für
Deutschland, Österreich, Südtirol, deutschsprachige Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg. Ein Teil
der Auswertungsrechte wird anschließend in der Regel unterlizenziert, da der Lizenznehmer oft nur
auf einen der drei Auswertungsbereiche spezialisiert ist. Filmrechte an großen Kinoproduktionen werden meist bereits im Drehbuchstadium, also lange vor der Auswertbarkeit der Filme, gekauft. Der
Preis für die Filmverwertungsrechte ist davon abhängig, welche Informationen über den entsprechenden Film bei Abschluss des Lizenzvertrages bekannt sind. Preisbestimmende Faktoren sind u.a. die
Höhe des Budgets, die Regie, der Erfolg des dem Film zugrunde liegenden Buches und die Schauspieler. In der Regel zahlt der Lizenznehmer für die jeweiligen Rechte eine nicht rückzahlbare Minimumgarantie. Lizenzgebühren werden zunächst mit der Minimumgarantie verrechnet und erst bei
Überschreiten der Minimumgarantie sind weitere Lizenzgebühren an den Lizenzgeber zu entrichten.
Teilweise werden die Lizenzrechte jedoch auch gegen einmalige Zahlung eines Festpreises oder gegen ausschließliche, prozentuale Beteiligung des Lizenzgebers an den Verwertungserlösen erworben. Erfolgt die Zahlung der Minimumgarantie im Produktionsstadium des Films, kann der Lizenznehmer einen Co-Produzentenstatus einnehmen. In diesem Fall erhält der Lizenznehmer neben den
Auswertungsrechten noch eine Beteiligung an den Weltvertriebserlösen. Die Fälligkeit der Minimumgarantie ist zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar.
Mitunter werden Filmlizenzen erst erworben, nachdem der Film auf einem Filmfestival vorgestellt
wurde oder bereits die Kinoauswertung im Heimatland erfolgte. Der Verkauf von Lizenzrechten zu einem solch späten Zeitpunkt ist jedoch meist nur bei Newcomer-Filmen mit entsprechend höherem Erfolgsrisiko üblich, da die potentiellen Lizenznehmer den Wert eines Films dann besser einschätzen
können. Bei Kinofilmen von bekannten Regisseuren oder mit bekannten Schauspielern erfolgt der
Verkauf der Filmrechte in der Regel schon weit vor dem Produktionsbeginn.
In den letzten Jahren hat sich am Markt die Praxis durchgesetzt, anstelle einzelner Filmrechte Filmpakete anzubieten, bei denen der Lizenznehmer gleichzeitig die Rechte an mehreren Filmen erwirbt.
Die Pakete bestehen in der Regel aus 5 - 10 Filmen. Bei der Abrechnung der Lizenzgebühren sind
die Filme im Hinblick auf das Überschreiten einzelner Minimumgarantien meistens miteinander verrechenbar, um Unterschreitungen einzelner Minimumgarantien auszugleichen. Zusätzlich zu den Lizenzkosten entstehen dem Lizenznehmer Herausbringungskosten für Marketing, Vertrieb und Vervielfältigung. Zu den Herstellungskosten gehören üblicherweise auch die Kosten für die Synchronisation, es sei denn, der Film wird bereits in der synchronisierten Fassung gekauft.
31
(c)
Verwertungszyklus
Filme werden nach ihrer Uraufführung typischerweise sechs Monate oder länger in Kinos gezeigt.
Danach wird der Film als Video (neuerdings auch auf der Digital-Versatile-Disk, DVD) vermarktet,
während seine Übertragung im Fernsehen für bis zu weitere zwölf Monate gesperrt bleibt. Davon sind
die ersten sechs Monate üblicherweise der Video- oder DVD-Vermietung und die zweiten sechs Monate dem Einzelhandelsverkauf der Videos oder DVDs vorbehalten. Fernsehrechte werden — teilweise schon während der Videoverwertung — zuerst für Pay per View lizenziert, dann für achtzehn
Monate nach der Uraufführung im Kino für das Pay TV, und schließlich für kostenloses Fernsehen für
einen Ausstrahlungszeitraum, der zwei bis drei Jahre nach der Kinouraufführung des Films beginnt,
lizenziert. Filme können auch zur Verwendung durch Fluglinien, Schiffe auf See usw. lizenziert werden.
Darüber hinaus kann auch die Filmmusik für Tonaufnahmen, öffentliche Aufführungen und Veröffentlichung auf Notenblättern lizenziert werden. Im Rahmen des ‘‘Merchandising’’ von Filmen können weitere Verwertungsrechte an die Hersteller von Videospielen, Spielzeug, T-Shirts, Postern und anderen
Waren lizenziert werden. Ein wesentlicher Teil der letztendlichen Einnahmen eines Films wird im
Erstverwertungszyklus eines Films erwirtschaftet. Filme können nach dem Erstverwertungszyklus
weiterhin Einnahmen aus der Weiterlizenzierung von Verwertungsrechten in bestimmten Medien wie
z.B. Fernsehen und Heimvideo, aus der Lizenzierung von Verwertungsrechten für neue Medien und
Technologien und aus Folgeproduktionen wie Neuverfilmungen, Filmfolgen und Fernsehserien generieren.
(d)
Filmverwertende Unternehmen
Neben den großen Filmstudios, die ihr eigenes weltweites Vertriebsnetz besitzen, gibt es drei Kategorien filmverwertender Unternehmen: Verkaufsagenten, regionale Filmverwertungsunternehmen und
weltweit tätige unabhängige Filmverwertungsunternehmen.
(i)
Verkaufsagent
Ein Verkaufsagent erwirbt im allgemeinen keine Verwertungsrechte vom Produzenten oder
von anderen Filmrechteinhabern, sondern fungiert für den Produzenten oder Rechtsinhaber
als Agent bei der Lizenzierung von Verwertungsrechten an regionalen Filmverwertungsunternehmen gegen ein Vermittlungshonorar, das typischerweise in Prozent der Bruttoeinnahmen
aus Lizenzen, die seitens des Verkaufsagenten beschafft worden sind, berechnet wird.
(ii)
Regionale Filmverwertungsunternehmen
Ein regionales Filmverwertungsunternehmen lizenziert gewöhnlich Verwertungsrechte und
lässt sich Verwertungsrechte vom Produzenten oder anderen Rechtsinhabern an einem Film
für einen bestimmten Zeitraum in einem bestimmten Gebiet und für bestimmte Medien gewähren, und zwar im allgemeinen gegen eine Verwertungsgebühr, die in Prozent der Bruttoeinnahmen aus der Verwertung des Films durch das Verwertungsunternehmen berechnet
wird. Das regionale Verwertungsunternehmen verpflichtet sich häufig, an den Rechteinhaber
nach Lieferung des fertig gestellten Films eine bestimmte Vorauszahlung oder Mindestgarantie zu leisten. Dieser Betrag muss von dem regionalen Filmverwertungsunternehmen aus
Einnahmen aus der Verwertung des Films in bestimmten Medien oder Gebieten bestritten
werden. Nach Vereinnahmung seiner laufenden Verwertungsgebühr und Hereinholung der
Vorauszahlung oder Mindestgarantie zuzüglich ihrer direkten Aufführungskosten zahlt das
regionale Filmverwertungsunternehmen den gesamten Rest der Einnahmen oder einen Teil
davon an den Produzenten dieses Films oder an den Rechteinhaber.
32
(iii)
Weltweit tätige unabhängige Filmverwertungsunternehmen
In jüngster Zeit hat sich diese neue Kategorie von Filmverwertungsunternehmen entwickelt.
Zu dieser Gruppe gehören Unternehmen wie Icon, Mandalay, Morgan Creek, Spy Glas und
Summit. Diese Unternehmen sind einerseits den großen Filmstudios insoweit ähnlich, als ihnen im Allgemeinen auf unbegrenzte Zeit weltweite Verwertungsrechte an ihren Filmen und
gewöhnlich das Film-Copyright gehören. Im Gegensatz zu den großen Filmstudios produzieren die weltweit tätigen unabhängigen Filmverwertungsunternehmen jedoch Filme nicht
selbst. Vielmehr erwerben sie ihre Rechte im Allgemeinen dadurch, dass sie entweder die
erste Finanzierung für Filmproduktionen gewähren oder bereits bestehende Finanzierungsund Erwerbsverpflichtungen, die Filmproduktionsunternehmen oder anderen Rechtsinhabern
entstanden sind, ablöst. Weltweit tätige Filmverleihunternehmen befassen sich nicht mit der
direkten lokalen und regionalen Auswertung ihrer Filme. Sie arrangieren vielmehr die weltweite Verwertung ihrer Filme durch Vergabe von Unterlizenzen an ihren Rechten an regionalen
Filmverwertungsunternehmen, die die Filme an lokale Verleihfirmen innerhalb ihrer Gebiete
weiter verleihen. Einige weltweit tätige unabhängige Verwertungsunternehmen erbringen
auch Marketingdienstleistungen und Unterstützung für regionale Filmverwertungsunternehmen. Weltweit tätige unabhängige Verwertungsunternehmen beschaffen sich teilweise auch
Rechte an Filmen für eine begrenzte Dauer oder ein begrenztes Gebiet und/oder fungieren
als Verkaufsagenten für Filme.
(e)
Absatzmarkt für Spielfilme
Generell ist die Film- und Medienbranche aufgrund einer hohen Abhängigkeit vom Werbemarkt und
allgemeinen Konsumverhalten als zyklisch einzustufen. Das makroökonomische Umfeld für die Filmund Medienbranche hat sich im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr nicht verbessert. Wesentliche Segmente des Medienmarkts, wie etwa der Kinomarkt, befinden sich in Deutschland aufgrund
von Überkapazitäten in einer Konsolidierungsphase. Insgesamt ist die Film- und Medienbranche derzeit folglich durch eine allgemeine Schwächephase gekennzeichnet. Von dieser allgemeinen Konsolidierungsphase in der Film- und Medienbranche setzt sich einzig das Segment Home Entertainment
und darin der DVD-Markt positiv ab.
Insbesondere der Home-Entertainment-Bereich mit einer Steigerung im zweistelligen Prozentbereich
stellt die derzeit umsatzstärkste Filmauswertungsstufe dar. Zu beobachten ist eine verstärkte Neigung
zum Kauf von Home-Entertainment-Produkten, wobei der DVD eindeutig höheres Wachstumspotential zukommt. Es wird prognostiziert, dass der Anteil des Kaufmarkts am Gesamtmarkt weiterhin zunehmen wird. Dazu trägt auch der Trend der Medienunternehmen bei, den bereits vorhandenen
Rechtebestand über unterschiedliche Vermarktungsstufen auszuwerten. Mit einem weiterhin sinkenden Anteil der VHS im Vermietgeschäft ist zu rechnen.
Nachfolgend werden die einzelnen Absatzmärkte einzeln dargestellt.
(i)
Kinomarkt
Nachdem der deutsche Kinomarkt seit Anfang der 90iger Jahre stark gewachsen war, sind
nach Ansicht des Vorstandes seit dem Jahr 2002 die Besucher- und Umsatzzahlen wieder
rückläufig. Dies liegt vor allem an der allgemeinen Konsumzurückhaltung der Verbraucher in
Zeiten schwacher konjunktureller Entwicklung.
(ii)
Home Entertainment Markt
Seit der Einführung der DVD im Jahre 1999 schreibt der deutsche Home Entertainment Markt
– trotz allgemeiner Schwäche der Medienbranche – stetig steigende Umsatzzahlen und
zeichnet sich damit als wachstumsstärkster Bereich des deutschen Mediensektors aus. Die-
33
ses starke Wachstum geht in erster Linie auf die steigende Popularität der DVD zurück. Dennoch hat sich die ursprüngliche Befürchtung, dass die DVD das VHS-Geschäft gänzlich verdrängen würde, nicht bestätigt.
Im Jahre 2002 verzeichnete die Branche mit einem Umsatz von EUR 1,4 Mrd. das dritte Jahr
in Folge ein zweistelliges Wachstum (vgl. Branchen-Analyse Medien, Oktober 2003, herausgegeben von der Stadtsparkasse Köln, hiernach auch „Branchen-Analyse Medien“ genannt
S. 48). Dank dieser Entwicklung hat der Bereich des Home Entertainment die mit Abstand
größte Bedeutung für die Filmauswertung. So konnten durch den Verkauf von DVD und VHSKassetten die Kinoumsätze weit übertroffen werden (Branchen-Analyse Medien, S. 48). Vor
diesem Hintergrund gewinnen DVD-Lizenzen für Filmproduzenten und Lizenzhändler immer
mehr an Bedeutung.
Der Home Entertainment Markt teilt sich in den Kauf- und den Verleihmarkt auf, die wiederum
in die Bildträger DVD und VHS unterschieden werden können.
(y)
Kaufmarkt und DVD
Seit Einführung der DVD erzielt der Home Entertainment Markt in Deutschland Jahr für Jahr
Rekordumsätze. Im Jahr 2002 ist der Markt über 10% gewachsen, so dass das Marktvolumen EUR 1,4 Mrd. betrug. Der Home Entertainment Markt behauptet damit mit weiter ausgebautem Vorsprung seine Position als bedeutendste Filmauswertungsstufe (vgl. BranchenAnalyse, 2003, S. 49).
Die Marktprognose zeigt, dass der DVD-Markt gegenwärtig deutlich schneller wächst als alle
Entertainment-Medien in der Vergangenheit. Die Markttreiber sind dabei vor allem folgende
Kriterien:
•
hohe Akzeptanz der DVD beim Endabnehmer durch Qualitätssprung im Vergleich zu
den herkömmlichen Speichermedien;
•
Forcierung der weltweiten Hardware-Penetration durch stark sinkende Preise bei
DVD-Playern und einer verstärkten Ablösung des CD-ROM Laufwerks durch DVDROM in Computern;
•
beliebige Kombinierbarkeit von Audio-, Video- und Spielformaten;
•
Unterstützung der DVD-Verbreitung durch die Musik-, Film- und Spieleindustrie.
Angesichts der zunehmenden Durchdringung der privaten Haushalte mit DVD-Playern verwundert es nicht, dass die Umsatzentwicklung vor allem im DVD-Kaufmarkt deutlich nach
oben gegangenen ist. Die vielfältigen Vorteile der DVD haben zu einer deutlichen Aufwertung
des Home Entertainment geführt. Die Folge ist, dass der DVD-Markt schneller wächst als der
Markt jedes anderen innovativen Entertainment-Mediums in der Vergangenheit.
Im Jahr 2002 konnte der DVD-Kaufmarkt ein wertmäßiges Umsatzwachstum von 68% verzeichnen, so dass sich der Umsatz im Jahr 2002 auf EUR 713 Mio belief. Mit einem Umsatz
von EUR 1.053 Mio im Folgejahr fiel der Umsatz in 2003 jedoch auf etwa 47% zurück. Es
wird erwartet, dass sich das Wachstum des DVD-Marktes auch in den nächsten Jahren etwas verlangsamt (Branchen-Analyse Medien, S. 50).
34
(yy)
Rental (Verleih)
Der Begriff Rental (Verleih) beinhaltet den Vertrieb von DVD und VHS zur Vermietung in Videotheken.
Im Gegensatz zum Kaufmarkt verzeichnete der Verleihmarkt in 2003 einen Umsatzeinbruch
von ca. 15 % (Branchen-Analyse Medien, S. 53). Hierbei spielen saisonale Sonderfaktoren,
wie etwa der „Jahrhundertsommer“ im Jahr 2003, im Vergleich zum Vorjahr fehlende Toptitel
und die Auswirkungen der illegalen Vervielfältigung eine Rolle.
(iii)
TV-Verwertung
Der deutsche Fernsehmarkt ist der derzeit führende europäische TV-Markt und gleichzeitig
einer der weltweit größten Fernsehmärkte. Zwei öffentlich-rechtliche Vollprogramme, acht öffentlich-rechtliche Regionalprogramme, mehr als ein Dutzend private Free-TV-Anbieter sowie
eine Reihe von Spartenkanälen und zwei Pay-TV-Kanäle (davon eine digitale Sendeplattform) sorgen für ein umfassendes Angebot an Fernsehprogrammen sowie eine wettbewerbsintensive TV-Landschaft. Innerhalb dieser oligopolistischen Anbieterstruktur hat sich der
Wettbewerb in den letzten Jahren zunehmend auf den Aufbau kompletter Senderfamilien zur
Erst- und Zweitvermarktung von Senderechten konzentriert. Dies führt zu einer zunehmenden
Fragmentierung der Senderformate und einer Verspartung der Fernsehsender.
Trotz des gestiegenen Fernsehangebots ist die durchschnittliche Sehdauer pro Tag der einzelnen Zuschauergruppen in den letzten Jahren relativ konstant geblieben. Daher vollzieht
sich der Wettbewerb der einzelnen Sender um Marktanteile und Einschaltquoten zunehmend
über Inhalte und deren werbewirksame Positionierung im täglichen Sendeablauf. Dabei konkurrieren sowohl die privaten Fernsehsender untereinander, als auch die privaten Fernsehsender mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Während Mitte der neunziger Jahre
vor allem die Privatsender deutlich zulegten, konnten im letzten Jahr die öffentlich-rechtlichen
Sender Marktanteile hinzugewinnen. Neben den Top-Themen Sport und Spielfilm standen
vor allem Shows, Serien, Daily Soaps, Zeichentrick und Familienunterhaltung in der Gunst
der Zuschauer.
Die Sender finanzieren im Produktionsbereich Mustersendungen und Kleinserien bzw. staffeln zur Zielgruppenorientierung und Erfolgskontrolle und gehen dann erst im Erfolgsfall
zu Programmfolgen und Serien über. Gleichzeitig sichern sie sich den Zugriff auf umfangreiche Programmmengen und Senderechte in Form von Output-Deals und Co-Produktionen. So
erweitern die Sender schrittweise ihre eigenen Bestände an Sendematerial und sichern sich
attraktive Programmeinheiten für die Folgejahre. Dies dient auch der Vorbereitung auf den
Wettbewerb im Rahmen der bevorstehenden Einführung des digitalen Fernsehens.
35
Den Anforderungen der internationalen TV-Märkte nach hoher Qualität und Internationalität
entsprechend, bilden sich verstärkt internationale Produktionskonsortien, die von Anfang an
eine umfassende Weltmarktfähigkeit sicherstellen und die entstehenden Sendelizenzen und
Nebenrechte weltweit auf breiter Basis vermarkten.
Dabei zeigt sich, dass die Einbeziehung von Produzenten aus den wichtigsten Absatzmärkten Europa (insbesondere Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Spanien) sowie
Nordamerika (insbesondere USA) für den Erfolg des Programms von wesentlicher Bedeutung
ist. Die Partner aus den einzelnen Ländern sorgen für die Platzierung der Programme bei
starken Heimatsendern und legen somit die Grundlage für internationale Absatzerfolge und
Auswertung der Nebenrechte. Die umfangreiche Vermarktung von Nebenrechten im Wege
des Merchandisings erzielt vielfältige Cross-Promotion-Effekte, d.h. TV-Programm und Merchandising-Aktivität unterstützen sich gegenseitig bei der Vermarktung. Aus diesem Grund
und auch wegen konstant hoher Produktionsbudgets ist eine verstärkte internationale CoProduktionstätigkeit zu verzeichnen. Andererseits schließen sich Unternehmen zur gemeinsamen Vermarktung ihrer Programmportfolios zusammen oder bilden Joint Ventures zu diesem Zweck. Daneben versuchen nationale und internationale Medienunternehmen, über Akquisitionen oder geeignete Eigeninitiativen eine durchgängige Ausnutzung der Wertschöpfungskette zu erzielen. Sie akquirieren z.B. Produktionsstudios, etablieren Vertriebsorganisationen und Merchandisingbüros in ihren Hauptabsatzmärkten oder beteiligen sich an TVSendern.
Die TV-Werbegelder sind für die privaten Sender die mit großem Abstand wichtigste Einnahmequelle. Nur über die bei ihnen ausgestrahlten Werbesendungen können die privaten Sender ihre Inhalte und Programme finanzieren. Sollten die Werbeeinnahmen der TV-Sender im
Allgemeinen oder speziell für Werbeplätze im Rahmen von TV-Shows oder TV-Magazinen
sinken, kann dies einen wesentlich nachteiligen Einfluss auf die Möglichkeit der Gesellschaft
haben, Filme mit Gewinn zu vermarkten.
Neben dem Fernsehen wirbt auch das Internet um die gleichen Nutzer und gleichen Werbekunden. Diese Entwicklungen haben einen deutlichen Wettbewerb um attraktive Inhalte unter
den großen Vollprogrammanbietern aber auch zu Internetanbietern entfacht, welcher der Position der Anbieter von Inhalten (Programme und Vermarktungsideen) Auftrieb gibt.
Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat allerdings auch gezeigt, dass Kriegsgefahren, Terrorismus und sonstige, die gesamtwirtschaftliche Lage und die Märkte der Werbekunden beeinträchtigende Faktoren, negative Auswirkungen auf den Absatz von Film- und Medienprodukten haben können.
(iv)
Video on Demand
Ein Durchbruch des Video on Demand-Geschäfts wurde wiederholt für die nächsten Jahre
vorhergesagt. Für den Home Entertainment Bereich könnten sich dadurch neue Möglichkeiten ergaben, ein bisher wenig aktives Zielpublikum zu erreichen und damit zukünftig neue
Umsatzchancen zu generieren.
Die neueste Technologie in der Medienbranche wird es dem Anwender erlauben, Filme zu
jedem Zeitpunkt über Kabelnetz, DSL und Satellit abzurufen. Bisher fehlt es allerdings an Erfahrung mit diesem Geschäftsmodell.
36
6.3
Inflight Entertainment Markt
Die Gesellschaft beabsichtigt, künftig das Inflight Entertainment zum Kerngeschäft des Konzerns, dem die
Gesellschaft vorsteht, zu machen. Das Inflight Entertainment Geschäft weist viele Bezüge zur vorstehend
dargestellten Filmindustrie (vgl. oben Ziffer 6.2) auf. Es beinhaltet jedoch insbesondere anders ausgestaltete
und umfassendere Dienstleistungskomponenten, die eine Abgrenzung zur Filmindustrie erforderlich machen.
Grundsätzlich umfasst das Inflight Entertainment (nachfolgend auch „IFE“ genannt) die vollständige Programmgestaltung und -herstellung für die speziellen Bedürfnisse von Fluggesellschaften für die Unterhaltung
ihrer Passagiere während ihres Aufenthaltes an Bord der Flugzeuge. Hierzu gehört insbesondere die Auswahl geeigneter Spielfilme, Dokumentarfilme, Zeichentrickfilme und Fernsehprogramme, die Zusammenstellung zu umfassenden Unterhaltungsprogrammen für die audiovisuellen Unterhaltungssysteme an Bord der
Flugzeuge und die jeweils rechtzeitige Bereitstellung für die einzelnen Flüge. Die IFE-Programme beinhalten
Spielfilme, TV-Programme, Musik, Nachrichten, Sport, Computer-Spiele und Internet-Nutzungen. Den größten Anteil vom Programminhalt nimmt dabei gegenwärtig der Spielfilmbereich ein.
Der Umfang des Programms und der Nutzungsmöglichkeiten durch den Passagier ist stets abhängig vom Alter der Flugzeuge und damit von deren technischer Ausstattung. Gegenwärtig umfasst der IFE-Markt die folgenden Programmangebote
(i)
Main-Screen
Auf einem Hauptbildschirm bzw. auf mehreren Bildschirmen wird im Flugzeug zentral gesteuert das Programm für die Economy-Klasse vorgeführt. Bis einschließlich 2003 entfiel der
Hauptanteil des IFE-Umsatzes bei Spielfilmen auf die Aufführung auf dem Main Screen.
(ii)
Personal Video
Der Bildschirm für den einzelnen Sitz im Flugzeug bietet 6 bis 24 Video-Kanäle und bis zu 72
Audioprogramme über eine zentrale Steuerung an. Dieser Standard ist durchgängig bei
Transkontinentalflügen für die Businessclass gegeben.
(iii)
AVOD Audio/Video on Demand
Ein breites Angebot von Audio- und Video-Angeboten, die vom einzelnen Fluggast indiviuell
gestartet, gestoppt und unterbrochen werden können, bieten dem Fluggast die Möglichkeit,
zwischen einem Programm auch andere Inhalte zu nutzen.
(iv)
Inflight Satellite TV
Durch Satellitenempfang können an Bord bis zu 100 TV-Programme empfangen werden.
(v)
Inflight Intranet und Internet/e-mail Access
Mit dem eigenen Notebook kann der Passagier über einen Kabinen-Server bis zu 1 Mio. gespeicherter WEB-Pages, die kurz vor dem Start aktualisiert wurden, aus dem Intranet des
Flugzeuges aufrufen. Der e-mail-Verkehr ist über eine Satellitenverbindung zum Server möglich. Soweit neben dem Intranet auch noch ein Internet-Zugang vorhanden ist, kann der Passagier mit dem eigenen Notebook direkt in das Internet gelangen und seinen e-mail-Verkehr
abwickeln.
(vi)
Verschiedene interaktive Passagier-Nutzungsmöglichkeiten
Schließlich gibt es noch eine Vielzahl unterschiedlicher interaktiver Nutzungsmöglichkeiten
für den Passagier, mit unterschiedlichem Verbreitungsgrad bei den Airlines und den einzelnen Flugzeugen der Airlines. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um Hotel Check-in,
Nachrichten/Wetter/Börsenkurse, Videospiele, Bordshopping, e-commerce, Restaurant- und
Theaterreservierungen, City Guide, eingebaute Kreditkartenleser, die Buchungen und Rechnungsstellungen unterstützen, Banknotenumtausch und Telefonnutzung.
37
Der IFE-Markt ist ein Nischenbereich der kommerziellen Luftfahrt, der weniger als 1% der betrieblichen Gesamtaufwendungen der Luftfahrtgesellschaften umfasst. Die zahlreichen Wettbewerber in diesem Markt sind
relativ kleine Unternehmen, die sowohl aus dem Audio-Bereich, dem Video-Bereich als auch dem TV-Bereich
kommen.
Während im Jahr 1992 das Marktvolumen des IFE noch bei TUSD 400 (Quelle: Internetseite der WAEA
World Airline Entertainment Association) lag, wuchs der Markt bis einschließlich in das Jahr 2000 auf TUSD
2.105 in der Spitze an. Die Anschläge des 11. September 2001 führten zu einem Rückgang im Jahr 2001 auf
TUSD 1.571. Die Marktdaten für die Jahre 2002 und 2003 sind noch nicht endgültig erhoben. Für das Jahr
2002 geht die Branche allgemein von TUSD 1.400 und für das Jahr 2003 von TUSD 1.500, also von einer
schrittweisen Erholung des Marktes aus. Das Wachstum hätte im Jahr 2003 größer ausfallen können, wenn
nicht die Epidemie SARS in Asien zu einem signifikanten Rückgang des lokalen Flugaufkommens geführt
hätte. Ohne äußere Einflüsse wird ein rasches Wachstum über den Spitzenwert des Jahres 2000 hinaus in
den Jahren 2004 und 2005 erwartet.
6.4
Bisherige Geschäftstätigkeit
Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, die einen erheblichen Einfluss auf die Finanzlage
der letzten zwei Geschäftsjahre hatten, traten nicht auf.
(a)
Rechtehandel
Das bisherige Kerngeschäftsfeld der Gesellschaft lag im Erwerb und Vertrieb von Filmlizenzen an internationalen Spielfilmproduktionen im deutschsprachigen Raum in Europa (Lizenzhandel). Insgesamt ist die operative Geschäftstätigkeit insbesondere im vergangenen Jahr stark reduziert gewesen.
Der Umsatz der Gesellschaft betrug im Jahre 2003 nur noch 0,96 Mio. EUR, gegenüber 9,8 Mio.
EUR im Jahr 2002 und 19,5 Mio. EUR im Jahr 2001 (Bei diesen Zahlen handelt es sich für 2001 und
2002 um Konzernzahlen, bezüglich des Jahres 2003 um AG Zahlen).
(i)
Beschaffung von Filmrechten
Bis zum Jahr 2002 erwarb die Gesellschaft eine umfangreiche Library an Filmauswertungsrechten, die bislang die Grundlage ihres heutigen Geschäftsbetriebes bildete. Sofern die Gesellschaft weitere Filmrechte hinzuerworben hat, erfolgte dies zum einen durch die originäre
Beteiligung an Filmproduktionen in der Funktion als Co-Finanzierer oder Co-Produzent, zum
anderen durch Erwerb von flexibel am Markt agierenden Filmlizenzunternehmen. Im Ergebnis
dieser Akquisitionstätigkeit verfügte die Gesellschaft per 31. Dezember 2003 über eine umfangreiche Filmlibrary. Der Filmbestand besteht überwiegend aus US-amerikanischen Filmen
und zu einem geringeren Anteil aus europäischen, vorwiegend italienischen und französischen Filmen. Er umfasst alle Genres internationaler Produktionen, sowohl weltbekannte
Dramen und Komödien mit Starbesetzungen als auch deutsche Kinofilme (Klassiker wie »Lachen verboten« von Charly Chaplin, die »Flash Gordon Serie« sowie aktuelle Filme, wie
„Heartbreakers - Vorsicht scharfe Kurven“, „Grasgeflüster“, „Nora“, „Place Vendome“, „Knocked Out“, „Perdita Durango“, „Simpatico“, „Raja l’africaine“ und „In stürmischen Zeiten“.
Seit dem Jahr 2003 hat die Gesellschaft ihre Geschäftsstrategie geändert. Seither wurden
nur in Ausnahmefällen neue Filmrechte erworben. Stattdessen hat die Gesellschaft – bedingt
durch ihre angespannte Liquiditätslage - Zurückhaltung beim Einkauf von Filmrechten geübt
und sich auf die Auswertung des vorhandenen Filmbestandes konzentriert. Die Lieferantenverträge sind ausgelaufen. Die Library wurde jedes Jahr seit 2001 durch Sonderabschreibungen auf der Basis eines Impairementtestes zuletzt auf einen Betrag in Höhe von TEUR 6.700
38
in 2003 abgeschrieben. Weitere Verträge mit anderen Produzenten oder Lieferanten über
neue Filme bestehen nicht.
Inzwischen ist die Library auf die Advanced Produktions GmbH übertragen worden (siehe
diesbezüglich den Abschnitt 6.5 (a)und 8.1.).
(ii)
Auswertung der Filmrechte
Die Auswertung der Spielfilmlizenzen erfolgte ursprünglich in den Geschäftssparten Filmverleih, Home Entertainment und TV-Verwertung. Der Geschäftsbereich Home Entertainment
untergliedert sich in die Teilbereiche Video- und DVD-Markt. Die Gesellschaft verfügte früher
über ein sehr breit gefächertes Kundenportfolio. Dazu zählten in erster Linie Filmtheaterbetreiber, Fernsehsender, Hersteller von Video-/ DVD-Bildträgern und andere Lizenzhändler.
Inzwischen konzentriert die Gesellschaft ihre Aktivitäten auf die Teilmärkte DVD- (siehe auch
6.4.(c)) und TV-Verwertung.
Da die deutschen Fernsehsender die wichtigsten Geschäftspartner der Filmrechtehändler im
deutschsprachigen Bereich darstellen, richtete die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb strategisch auf diesen Teilmarkt aus und generiert dort derzeit den größten Umsatzanteil durch
den Verkauf von TV-Lizenzen. Der überwiegende Teil der Umsatzerlöse wird hier durch Auswertung der früher auf dem US-amerikanischen Markt eingekauften Lizenzrechte erwirtschaftet. Inzwischen ist ein großer Teil dieser bestehenden Rechte bereits verwertet, so dass der
Geschäftsumsatz in diesem Bereich in der letzten Zeit stark zurückgegangen ist. Der Umsatz
der Gesellschaft im vergangenen Jahr resultierte im Wesentlichen aus Auswertungserlösen
rund um den Film „Heartbreakers – Vorsicht, scharfe Kurven“.
(iii)
Wettbewerber
Mitbewerber in diesem Bereich sind u.a. Tele München Gruppe, die Telepool Europäisches
Programmkontor GmbH, die Intertainment AG, Highlight Comunications AG.
(b)
Dienstleistungen
Im Geschäftsfeld "Dienstleistung" bietet die Gesellschaft Dritten die Betreuung ihrer Filmvermögen
an. Die Dienstleistungen werden in Form eines umfangreichen Baukastensystems angeboten und
beinhalten die Bestandsaufnahme der verwalteten Filmrechte, deren Bewertung, die Vertrags- und
Materialverwaltung und die Verwertung der betreuten Filmvermögen. Dieser Geschäftsbereich ist im
vergangenen Jahr umsatzlos geblieben.
(c)
Home Entertainment
Weitere Geschäftsaktivitäten betreffen den Vertrieb von DVD- und Video-Rechten im Home Entertainment Markt und werden von der Gesellschaft unter dem Geschäftfeld "Andere" zusammengefasst. Der Geschäftsbereich Home Entertainment Markt unterteilt sich in den Kauf- und Verleihmarkt,
die wiederum nach DVD und Video-Auswertung differenzieren. Während der Videovertrieb stagniert,
entwickelt sich der Geschäftsbereich Kaufmarkt DVD - bei hoher Konkurrenz - expansiv. Nachdem
die DVD die Laser Disc innerhalb kürzester Zeit fast vollständig vom Markt verdrängt hat, entsteht für
die Gesellschaft in der Verwertung von Filmrechten durch die DVD-Technik ein bedeutsamer, neuer
Markt. Die Lizenzverträge der Gesellschaft erstrecken sich fast immer auch auf die DVD-Rechte, so
dass der bestehende Filmstock in diesem Markt noch einmal ausgewertet werden kann. Vermarktungsverträge über mehr als 50 Filme konnten mit der DVD-Vertriebsfirma E-M-S New Media AG,
Dortmund abgeschlossen werden. Es bestehen inzwischen Geschäftsbeziehungen zu fünf namhaften
DVD-Auswertern mit denen im ersten Quartal 2004 neue Verträge geschlossen wurden.
39
Die Gesellschaft verfügt bei einem Großteil des Filmbestandes über Urheberrechte, die Vergütungsansprüche gegen indirekte Nutzer, z.B. Hersteller von Videogeräten, Kabeleinspeisegesellschaften
etc. generieren. Zur Arrondierung von Filmpaketen hat die Gesellschaft vereinzelt Zukäufe von Filmrechten zur direkten Weiterverwertung hinzu gekauft.
Wettbewerber sind in diesem Bereich in Deutschland insbesondere VCL VIDEO, die neue Kinowelt
Gruppe und die Intertainment Gruppe.
6.5
Restrukturierung und neue Geschäftstätigkeit
Die Gesellschaft hat es unternommen, eine grundlegende Restrukturierung ihrer Geschäftstätigkeit durchzuführen. Der Lizenzhandel wurde auf die 100%-ige Tochtergesellschaft Advanced Produktions GmbH ausgelagert. Die Gesellschaft beabsichtigt nunmehr, das Inflight Entertainment zum neuen Kerngeschäft innerhalb
des Konzerns, dem die Gesellschaft vorsteht, auszubauen. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Gesellschaft,
100% der Anteile an der Atlas Air Film + Medien Service GmbH zu erwerben, einem der führenden Inflight
Entertainment Anbieter im Spielfilmbereich. Der Erwerb dieser Anteile soll im Wesentlichen aus der von der
Hauptversammlung am 19. Mai 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung finanziert werden.
(a)
Auslagerung des Lizenzhandels auf die Advanced Produktions GmbH
Die Gesellschaft hat den wesentlichen Teil der von ihr gehaltenen Filmrechte und ihre Kreditverbindlichkeiten gegenüber der Delmora Bank GmbH mit Vertrag vom 16. Juni 2004 auf ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft, die Advanced Produktions GmbH, übertragen.
Die Kreditverbindlichkeiten gegenüber der Delmora Bank in Höhe von TEUR 8.378 zum
09. Juni 2004 resultierten aus Kreditverträgen und der mit der TSC Technische Systeme Consult
GmbH im Dezember 2002 vereinbarten Schuldübernahme gegen u.a. Übertragung von Lizenzen an
einen größeren Teil des Filmvermögens der TSC im Rahmen des Stock Purchase and License
Transfer Agreement (siehe dazu Ziffer 6.11(a)). Im Zusammenhang mit der Übertragung der Filmrechte hat die Delmora Bank gegenüber der Gesellschaft und gegenüber der TSC auf die Rückzahlung der Kreditverbindlichkeiten verzichtet, wobei der Verzicht gegenüber der TSC GmbH unter der
Bedingung steht, dass die hingegebenen Sicherheiten wirksam bestehen bleiben und nicht wirksam
angefochten werden und der Verzicht gegenüber der Gesellschaft unter der Bedingung steht, dass
die Advanced Produktions GmbH die nachfolgende Rückzahlungsverpflichtung wirksam übernommen
hat und insoweit die bestehenden Sicherheiten wirksam bestehen bleiben. Die Advanced Produktions GmbH hat die alleinige Rückzahlungsverpflichtung der Kreditverbindlichkeiten übernommen, soweit diese bei Abschluss des Vertrages mit der Delmora Bank im Juni 2004 den Betrag von EUR 4,5
Mio. überstiegen haben, so dass alleinige Schuldnerin für die Rückzahlung der verbleibenden Kreditverbindlichkeiten . nur noch die Advanced Produktions GmbH ist. Die Advanced Produktions GmbH
hat die verbleibenden Kreditverbindlichkeiten als Gegenleistung für die Übertragung der gesamten
Filmrechte der Gesellschaft übernommen. Ihre Zustimmung zur Übertragung der Filmrechte hatte die
Hauptversammlung der Gesellschaft mit Beschluss vom 19. Mai 2004 bereits erteilt. Soweit der Wert
der übertragenen Filmrechte die Höhe der übernommenen Kreditverbindlichkeiten übersteigt, erfolgt
die Übertragung der Filmrechte insoweit als Gesellschaftereinlage in die Kapitalrücklage der Advanced Produktions GmbH.
Die Advanced Produktions GmbH unterhielt bis zu dieser Übertragung keinen eigenen Geschäftsbetrieb (siehe hierzu unten Ziffer 8.1) und wurde durch die Auslagerung des Filmverwertungsgeschäfts
reaktiviert. Die Advanced Produktions GmbH hat sich zur Auswertung des übernommenen Filmvermögens verpflichtet und ist zur Tilgung der Kreditverbindlichkeiten gegenüber der Delmora Bank aus
den Erlösen aus der Verwertung des übernommenen Filmvermögens für die Dauer der seitens der
Delmora Bank mit einer sechswöchigen Frist kündbaren Verwertungsverpflichtung verpflichtet. Zur
Tilgung muss die Advanced Produktions GmbH 70% der vereinnahmten Verwertungserlöse ohne
40
Umsatzsteuer verwenden. Sie ist außerdem verpflichtet, das übernommene Filmvermögen bestmöglich zu verwerten.
Bezüglich eines Teiles der Filmrechte, die im Rahmen der Restrukturierung von der Gesellschaft auf
die Advanced Produktions GmbH übertragen werden, waren 1999/2000 von der TSC GmbH als damaliger Rechteinhaberin Filmrechte an die MAXXFilm Produktions GmbH und die MediaPix Inc. veräußert worden.
Hinter diesen beiden Gesellschaften steht die Familie Jovy, die seinerzeit Gründer der Gesellschaft
war, aber im November 2000 aus dem Aktionärskreis durch Veräußerung ihrer Aktien ausschied. Die
MAXXFilm Produktions GmbH hat auf die von ihr erworbenen Filmrechte nur eine Teilzahlung bezüglich bestimmter Rechte geleistet. Auf den Großteil der erworbenen Rechte leistete sie überhaupt keine Zahlungen. Die Firma MediaPix Inc. hat keinerlei Zahlungen auf die von ihr abgeschlossenen Verträge geleistet. Im Oktober 2000 wurden sämtliche rechtlichen Pflichten und Rechte der MediaPix
Inc. von der MAXXFilm Produktions GmbH übernommen. Die TSC GmbH hat wegen des Zahlungsverzuges der MAXXFilm Produktions GmbH in 2001 zunächst eine Zahlungsklage vor dem Landgericht München auf die vertraglich vereinbarten Zahlungen der MAXXFilm Produktions GmbH erhoben. Im Verlauf des Gerichtsprozesses äußerte die 4. Handelskammer des Landgericht München I
erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Verträge. Die TSC GmbH veranlasste daraufhin eine Prüfung der Verträge und kam zu dem Ergebnis, dass die Verträge lediglich zur Umsatzgenerierung auf
dem Papier abgeschlossen worden waren. Das Landgericht München bestätigte diese Rechtsauffassung der Gesellschaft mit Urteil vom 31. Oktober 2002, in dem festgestellt wurde, dass sämtliche
Verträge nichtig sind und alle Rechte an den vertragsgegenständlichen Filmen nach wie vor bei der
TSC GmbH liegen. Das Oberlandesgericht München hob dieses Urteil wegen erheblicher Verfahrensfehler in der zweiten Instanz auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht München I zurück. Das Oberlandesgericht München hat zur grundsätzlichen Wirksamkeit der
Verträge keine Feststellung treffen müssen, da das Urteil wegen der Verfahrensfehler aufgehoben
und zurückverwiesen werden musste. Das Oberlandesgericht wies allerdings darauf hin, dass bezüglich einzelner Verträge mit der MAXXFilm Produktions GmbH eine Teilzahlung erfolgt sei, weshalb
das Urteil des Landgerichtes München jedenfalls diesbezüglich nicht aufrecht zu erhalten sei. Die
TSC GmbH ist nach wie vor der Auffassung, dass die Verträge unwirksam sind. Vorsorglich hat die
TSC GmbH bezüglich sämtlicher Verträge, auf die keinerlei Zahlung erfolgt ist, den Rücktritt wegen
endgültiger Erfüllungsverweigerung seitens der MAXXFilm Produktions GmbH erklärt. Hinsichtlich
der Rechteinhaberschaft ergibt sich, dass damit die Frage der Rechteinhaberschaft nicht in allen Fällen vollständig zugunsten der Advanced Gruppe geklärt ist. Hinsichtlich aller seinerzeit an die Firma
MediaPix Inc. veräußerten Rechte geht die Gesellschaft davon aus, dass diese unbestreitbar bei der
Advanced-Gruppe liegen, da ein entsprechender Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung in den einzelnen Verträgen vorgesehen war. Nachdem keine einzige Zahlung auf diese
Verträge erfolgt ist, liegen die Rechte an den vertragsgegenständlichen Filmen in jedem Fall bei der
Advanced-Gruppe, gleichgültig, ob die Verträge wirksam sind oder die TSC GmbH ein Rücktrittsrecht
wirksam ausübt. Hinsichtlich der weiteren Rechte geht die Gesellschaft davon aus, dass die Rechteinhaberschaft bei der Advanced-Gruppe liegt und sie die Rechte auch entsprechend verwerten
kann. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die MAXXFilm Produktions GmbH eine Verwertung durch anderweitige Rechtebehauptungen erschwert bzw. verzögert. Die Rechte wurden insgesamt wegen der lang anhaltenden Krise in der Filmbranche weitgehend wertberichtigt, der heutige
Wertansatz beläuft sich auf einen Bruchteil der seinerzeitigen Wertansätze. Die Gesellschaft geht zur
Zeit nicht davon aus, dass sich ein wesentlicher Wertberichtigungsbedarf wegen des Fortgangs des
MAXXFilm Produktions GmbH Prozesses bezüglich dieser Filmrechte ergibt, die Wertentwicklung
wird aber aus Sicht der Gesellschaft maßgeblich von der Marktentwicklung der Filmrechte bestimmt,
so dass ein künftiger Wertberichtigungsbedarf nicht ausgeschlossen werden kann.
41
(b)
Neues geplantes Kerngeschäft der Gesellschaft: Inflight Entertainment
Mit dem beabsichtigten Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Atlas Air Film + Media Service
GmbH plant die Gesellschaft, das Inflight Entertainment zum neuen Kerngeschäft des Konzerns, dem
die Gesellschaft dann vorstehen würde, (nachfolgend „Advanced Gruppe“) auszubauen. Die Atlas
Air ist einer der führenden Inflight Entertainment Anbieter im Spielfilmbereich. Das Geschäft des
Inflight Entertainment soll weiterhin direkt von der Atlas Air betrieben werden. Die Gesellschaft beabsichtigt, ihre Tätigkeit zunächst auf eine Holdingfunktion mit Konzentration auf die neu erworbene Beteiligung an der Atlas Air zu reorganisieren.
Bezüglich der genauen Geschäftstätigkeit der Atlas Air siehe Ziffer 8.3, sowie Ziffer 8.4.
6.6
Umsatzerlöse der Gesellschaft
Die Gesellschaft und der Konzern erzielten in den vergangenen drei Jahren aufgrund des bisherigen Kerngeschäfts folgende Umsatzerlöse:
TEUR
Gesellschaft
Konzern
2001
0
19.513
2002
424
9.825
2003
961
entfällt
1. Quartal 2004
128
entfällt
(a)
Gliederung nach Tätigkeitsbereichen
Die Umsatzerlöse im Konzern verteilen sich auf die Geschäftssegmente wie folgt:
Umsatzerlöse
in TEUR
2001
2002
AG
Konzern*
AG
Konzern
2003
1.
Quartal
2004
AG*
AG*
Lizenzhandel
(TV-Verwertung)
0
6.011
424
1.631
672
90
Filmverleih
(Kino)
0
2.929
0
140
21
9
Filmproduktion
0
9.924
0
7.960
0
0
Andere (insbes.
DVD/Video)
0
649
0
94
268
29
Gesamt
0
19.513
424
9.825
961
128
* Die Gliederung der Umsatzerlöse auf die einzelnen Geschäftssegmente in den Geschäftsjahren 2001 und
2003 sowie im ersten Quartal 2004 ist ungeprüft und wurde lediglich zu Vergleichszwecken aufgenommen.
42
Die in den Geschäftsjahren 2002 und 2003 durch die Gesellschaft erzielten Umsatzerlöse resultieren
im Wesentlichen aus Verwertungserlösen der von der TSC GmbH erworbenen Filmrechte und Equitybeteiligung am Film "Heartbreakers – Vorsicht, scharfe Kurven".
(1)
Lizenzhandel (TV-Verwertung)
Der Lizenzhandel stellt bislang das umsatzstärkste Segment der Gesellschaft dar,
weist jedoch branchenbedingte Absatzschwächen auf. Rückläufige Werbeeinnahmen
der werbefinanzierten TV-Sender und die Gebührendiskussion bei den öffentlichrechtlichen TV-Sendern führten seit 2001 zu einem signifikanten Rückgang der Programminvestitionen und Preise für Free TV-Lizenzen. Die Nachfrage nach Spielfilmen sinkt, während verstärkt - kostengünstigere - Reality- und Quizshows ausgestrahlt werden. Die Krise beim deutschen Sender Premiere bedingt den Preisrückgang für Pay TV-Lizenzen. Die Sender sind nicht mehr bereit, umfangreiche Filmpakete unterschiedlicher Qualitätsstufen abzunehmen, sondern selektieren die zu erwerbenden Filmrechte.
Die Umsatzentwicklung in den Jahren 2001 und 2002 wurde durch die Insolvenz der
Kirch-Gruppe beeinflusst, die auch bei der Gesellschaft zu Forderungsausfällen führte. Die Sendergruppe ProSiebenSat1. Media AG hat einen Teil des Filmbestands der
KirchGruppe übernommen und fällt somit als Abnehmer für die Gesellschaft aus.
Mit fünf Partnern wurde in den Geschäftsjahren 2002 und 2003 Umsätze von jeweils
mehr als EUR 25.000,00 erwirtschaftet. Im ersten Quartal 2004 wurden zwei weitere
wesentliche Verträge mit einem Vertragsvolumen von jeweils mehr als TEUR 140 geschlossen.
(2)
Filmverleih (Kino) und Filmproduktion
Wegen des Konsolidierungsprozesses im Kinomarkt wurden die Geschäftsbereiche
Filmproduktion und Filmverleih weitestgehend eingestellt.
(3)
Andere (insbes. DVD und Video)
Die Umsatzanteile des Home Entertainment Marktes, insbesondere der DVD-Erlöse,
stiegen in 2003 überdurchschnittlich und begründen Wachstumsaussichten im laufenden Geschäftsjahr. Dies eröffnet dem Lizenzhandel im Teilbereich Home Entertainment/DVD nach Ansicht der Gesellschaft langfristige Wachstumsmöglichkeiten.
Durch weitere Integration der Kooperationspartner und Optimierung der Bereiche
Marketing und Vertrieb kann die Marktposition – künftig der Advanced Produktion
GmbH - weiter ausgebaut werden. Es bestehen inzwischen Geschäftsbeziehungen
zu fünf namhaften DVD-Auswertern, mit denen zum Teil im ersten Quartal 2004 neue
Verträge geschlossen wurden. Aufgrund der üblichen materialtechnischen Verzögerungen werden die daraus resultierenden Umsätze erst zeitverzögert im Jahresverlauf eintreten.
43
(b)
Gliederung nach Regionen
TEUR
2001
Umsatzerlöse
AG*
2002
Konzern
AG*
Konzern
2003
1. Quartal
2004
AG*
AG*
Inland
0
9.589
0
1.865
784
118
Ausland
0
9.924
424
7.960
177
10
Gesamt
0
19.513
424
9.825
961
128
* Die Gliederung der Umsatzerlöse nach Regionen im Einzelabschluss der Advanced Medien AG ist ungeprüft
und wurde lediglich zu Vergleichszwecken aufgenommen.
6.7
Standorte und Grundbesitz
Die Gesellschaft hat sämtliche von ihr genutzten Räumlichkeiten gemietet und verfügt über keinen Grundbesitz. Die Gesellschaft unterhält ihre Geschäftsräume in der Theresienstraße in München. Der Zustand der
Gebäude ist gut, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind nicht absehbar. Der Geschäftsbetrieb verlangt
keine spezifischen Räumlichkeiten.
6.8
Mitarbeiter
Der von der Gesellschaft betriebene Handel mit Filmlizenzen an internationalen Spielfilmen setzt entsprechend qualifizierte Mitarbeiter voraus. Die Gesellschaft beschäftigt zu diesem Zweck neben dem Vorstand
und der Assistenz des Vorstands Fachkräfte in den verschiedenen Bereichen, in denen die Gesellschaft tätig
ist. Die Mitarbeiter der Gesellschaft verfügen über die entsprechende Vorbildung mit praktischen Erfahrungen in der Branche.
Die Anzahl der Mitarbeiter inklusive Vorstand in den letzten drei Geschäftsjahren setzt sich im Jahresdurchschnitt jeweils wie folgt zusammen:
Konzern
Advanced Medien AG
2001
56
8
2002
43
7
2003
entfällt
8
Zwei Mitarbeiter üben eine Teilzeittätigkeit aus. Die beiden Tochtergesellschaften TSC GmbH und Advanced
Produktions GmbH beschäftigen mit Ausnahme ihres jeweiligen Geschäftsführers keine Mitarbeiter mehr.
Darüber hinaus werden die Marketingaktivitäten teilweise durch externe Repräsentanten der Gesellschaft unterstützt. Die Gesellschaft greift regelmäßig auf einen Pool namentlich bekannter Personen zurück, die im
Einzelfall projektbezogen beauftragt werden. Die Anzahl der Repräsentanten richtet sich nach Art und Umfang der Projekte. Die für die Gesellschaft tätigen Repräsentanten verfügen nach Kenntnis der Gesellschaft
über eine gute Reputation und die erforderlichen Kontakte in der Branche.
6.9
Forschung und Entwicklung
Aktivitäten der Gesellschaft auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung erfolgten nicht.
44
6.10
Investitionen
Das bisherige Kerngeschäftsfeld der Gesellschaft erfordert nicht nur einen umfangreichen Bestand an Spielfilmlizenzen, sondern auch den Erwerb neuer Spielfilmlizenzen zum Zweck der Erweiterung und Aktualisierung des Filmvermögens der Gesellschaft. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit lag daher im Wesentlichen in der Erweiterung ihrer Filmlibrary. In der Vergangenheit umfasste die Investitionstätigkeit der Gesellschaft auch den Erwerb von Sachanlagen und Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen). Die
Investitionen wurden aus dem laufenden Cash Flow, durch öffentliche Filmförderdarlehen und unter Inanspruchnahme von Vorfinanzierungen von Lizenzvergütungsansprüchen finanziert.
(a)
Zahlenangaben über Investitionen einschließlich Finanzanlagen
Im Jahr 2001 belief sich das Investitionsvolumen des Konzerns auf TEUR 29.702. Hiervon entfielen
TEUR 25.057 auf Neuzugänge im Bereich Filmvermögen und TEUR 4.595 auf Finanzanlagen. Im
Geschäftsjahr 2002 investierte der Konzern insgesamt TEUR 2.755. Den Schwerpunkt bildete - auf
deutlich reduziertem Niveau – die Erweiterung der Beteiligungen. Insgesamt investierte der Konzern
TEUR 2.016 in Finanzanlagen. Weitere TEUR 734 sind als Zugänge im Filmvermögen ausgewiesen.
Im Jahr 2003 belief sich das Investitionsvolumen der Gesellschaft auf TEUR 287, die nahezu ausschließlich auf Filmvermögen entfielen. Die Investitionen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre
2001, 2002, 2003 und im laufenden Geschäftsjahr verteilen sich wie folgt:
TEUR
2001
2002
AG
Konzern
AG
Konzern
2003
1. Quartal
2004
AG
AG
Investitionen
in
Filmvermögen
0
25.057
15.326
734
284
0
Sachanlagen
12
50
22
5
3
0
0
4.595
4.722
2.016
0
0
12
29.702
20.070
2.755
287
0
Finanzanlagen
Gesamtinvestitionen
(b)
Investitionen
Mit Ausnahme des Erwerbes der Atlas Air sind aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation derzeit keine wesentlichen Investitionen geplant. Für die Atlas Air wurde bereits im April 2004 eine Teilzahlung in Höhe von TEUR 500 geleistet. Dieser Betrag wurde aus Mitteln der Barkapitalerhöhung
vom April 2004 bezahlt.
Für die Bezahlung der zweiten Tranche des Akquisitionspreises der Atlas Air sollen Teile der Erlöse
aus der Kapitalerhöhung vom Juni 2004 verwendet werden.
Zur Erweiterung der Filmlibrary wurden im ersten Quartal 2004 keine Investitionen getätigt.
45
6.11
Abhängigkeit von Lizenzen und wesentlichen Verträgen
Der Erfolg der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist wesentlich davon abhängig, dass die Filmrechte und
Auswertungslizenzen im Filmvermögen der Gesellschaft bestehen, die jeweilige Werthaltigkeit aufweisen und
die Gesellschaft Inhaberin der Rechte ist. Hier bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der streitbefangenen
Filmrechte, die Gegenstand eines Rechtsstreits der TSC GmbH mit der MAXXFilm Produktions GmbH sind
(zu den Einzelheiten des Rechtsstreits siehe Ziffer 6.5 (a) und 6.13(b)). Weitere Abhängigkeiten des Geschäftsbetriebes von Patenten oder Lizenzen bestehen nicht.
Wesentliche Verträge:
(a)
Stock Purchase and License Transfer Agreement
Die Gesellschaft hat mit der TSC Technische Systeme Consult GmbH (nachfolgend „TSC“) am 10.
Oktober 2002 einen Kauf- und Übertragungsvertrag geschlossen, aufgrund dessen die TSC GmbH
verpflichtet war, ihre 100%ige Beteiligung an der Advanced Licencing North America, Inc., einer Gesellschaft nach dem Recht des US-Staates Delaware, und die Rechte und Ansprüche aus Lizenzverträgen über eine Vielzahl von in der Vertragsanlage einzeln bezeichneter Filmtitel auf die Gesellschaft
zu übertragen (Stock Purchase and License Transfer Agreement). Die Gegenleistung der Gesellschaft bestand (i) in der Übernahme der Kreditverbindlichkeiten der TSC GmbH gegenüber der Delmora Bank GmbH in Höhe von TEUR 7.991 zzgl. Zinsabgrenzung und (ii) in der Verrechnung von
Ansprüchen der Gesellschaft gegen die TSC GmbH. Die Delmora Bank GmbH hat die TSC inzwischen aus den Kreditverbindlichkeiten entlassen (vgl. oben Ziffer 6.5(a)). Nach Vollzug des Stock
Purchase and Licence Transfer Agreement entstand bei der TSC GmbH ein Buchgewinn. Wenn und
soweit die Gesellschaft die durch das Stock Purchase and License Transfer Agreement erworbenen
Rechte aus Lizenzverträgen an Dritte veräußert und die Erlöse die vorgenannte Gegenleistung überschreiten, stehen der TSC GmbH 50% des übersteigenden Erlöses zu. Der Vertrag unterliegt dem
Recht des US-Staates Kalifornien.
Zum Filmbestand der TSC GmbH, dessen Übertragung Inhalt des Stock Purchase and License
Transfer Agreements ist, zählen auch die streitbefangenen Filmrechte, die Gegenstand eines Zivilprozesses der TSC GmbH und der MAXXFilm Produktions GmbH sind (siehe Ziffer 6.5(a) und
6.13(b)(vi)). Das rechtliche Risiko, dass die TSC GmbH nicht Inhaberin sämtlicher Filmrechte war
und sie nicht wirksam auf die Gesellschaft übertragen hat, verzögert die Auswertung der Filmrechte
durch die Gesellschaft und hat daher zu Abschreibungen auf Filmvermögen bei der Gesellschaft geführt. Der Vorstand geht davon aus, dass die betroffenen Filmvermögen mit einem Buchwert von zuletzt EUR 3.000.000,00 per 31. Dezember 2003 zutreffend bewertet wurden und keine weiteren finanziellen Risiken in diesem Zusammenhang bestehen. Die wirtschaftlichen Folgen der verzögerten
Auswertung der Filmrechte auf Grund des Rechtstreits zwischen der TSC GmbH und der MAXXFilm
Produktions GmbH sind durch die Auslagerung des Lizenzhandels (vgl. oben Ziffer 6.5(a)) nunmehr
auf die Advanced Produktions GmbH und die Delmora Bank GmbH übergegangen.
(b)
Kreditverträge
Die Fremdfinanzierung der Gesellschaft basierte auf einem Rahmenkredit der Hausbank der Gesellschaft, der Delmora Bank GmbH (vormals Delbrück & Co Privatbankiers). Zuletzt mit Kreditvertrag
vom 19. Juli/1. August 2002 gewährte die Delmora Bank GmbH einen bis 31. März 2003 befristeten
Rahmenkredit in Höhe von EUR 8.003.000,00, der in Höhe von EUR 7.650.000,00 als Barkredit und
in Höhe von EUR 353.000,00 als Avalkredit ausgenutzt werden konnte. Zur Sicherung der Darlehensforderung hat die Gesellschaft umfangreiche Sicherheiten gewährt, insbesondere Filmrechte zur Sicherheit an die Delmora Bank GmbH übertragen, Filmmaterial sicherungsübereignet und Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder und D&O-Versicherungen abgetreten. Nach
Ablauf der Kreditlaufzeit per 31. März 2003 wurde der Kredit auf b.a.w.-Basis gewährt, d.h. die Kün-
46
digung durch die Delmora Bank war täglich möglich. Die Delmora Bank GmbH hatte wegen eines
Teils ihrer Kreditforderung gegen die Gesellschaft am 22. März 2004 einen Rangrücktritt in Höhe von
EUR 4.500.000,00 erklärt, um die insolvenzrechtliche Überschuldung der Gesellschaft zu beseitigen
und ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft zu vermeiden. Bei der weiteren Sanierung und Restrukturierung der Gesellschaft hat die Delmora Bank GmbH der Übertragung der
Kreditverbindlichkeiten auf die Advanced Produktions GmbH unter befreiender Wirkung für die Gesellschaft und die TSC GmbH gegenüber der Delmora Bank GmbH zugestimmt. Für die Kreditverbindlichkeiten haftet, sofern diese einen Betrag von EUR 4,5 Mio. übersteigen, nur noch die Advanced Produktions GmbH. Darüber hinaus sind an die Delmora Bank GmbH die Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen ehemalige Vorstandsmitglieder (siehe Ziffer 6.12. (a) (i)) abgetreten.
(Siehe hierzu die ausführliche Darstellung in Ziffer 6.5 (a).
Die Gesellschaft hat darüber hinaus noch Kreditverbindlichkeiten der TSC GmbH bei der in Panama
ansässigen Gesellschaft KOTOR Financial Corp. in Höhe von ca. TEUR 125 übernommen und hierdurch die TSC GmbH aus sämtlichen Verpflichtungen gegenüber der KOTOR Financial Corp. entlassen.
Zu den von öffentlichen Filmförderanstalten gewährten zweckgebundenen Darlehen und der Mithaftung der Advanced Medien AG in einem solchen Fall siehe oben Ziffer 4.12.
(c)
Restrukturierungsverträge
Durch mehrere Unternehmensverträge wurde die Advanced-Gruppe seit Dezember 2001 erheblich
restrukturiert.
Im ersten Schritt der Restrukturierung wurden die Ergebnisabführungsverträge der Advanced Medien
AG und ihren vier deutschen Tochtergesellschaften im Dezember 2001 gekündigt.
Im zweiten Schritt der Restrukturierung wurden die Tochtergesellschaften Advanced Filmverleih
GmbH und Advanced Home Entertainment GmbH im Wege der Aufnahme auf die Advanced Licencing GmbH (jetzt TSC GmbH) verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte zu dem Zweck, im Hinblick
auf die eingeschränkte objektive Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaften operative Prozesse zu
optimieren.
Im dritten Schritt begann die Gesellschaft auf der Basis des Stock Purchase und License Transfer
Agreement eine eigene operative Geschäftstätigkeit. (siehe dazu 6.11. (a)).
Die neu strukturierte Gruppe besteht gegenwärtig aus der Advanced Medien AG, der inzwischen insolventen TSC GmbH und der Advanced Produktions GmbH.
Mit Vertrag vom 16. Juni 2004 wurde das Geschäftsfeld Filmrechthandel auf die Advanced Produktions GmbH übertragen (siehe dazu 6.11.(b)).
Künftig soll die Atlas Air Film + Media Service GmbH mit ihren beiden Tochtergesellschaften die Unternehmensgruppe mit dem neuen Geschäftsfeld Inflight Entertainment ergänzen (siehe hierzu ausführlich Ziffer 6.5 (b) und Ziffer 8.3).
47
6.12
Gerichts- und Schiedsverfahren
(a)
Laufende Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft
(i)
Klage der Gesellschaft gegen ehemalige Vorstandsmitglieder
Die Gesellschaft geht davon aus, dass ihre ehemaligen Vorstandsmitglieder Christophe Montague, Hanns-Arndt Jovy und Veronika Morawetz bei der Ausübung ihrer Vorstandstätigkeit in
den Jahren 1999 und 2000 gegen ihre Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft verstoßen haben und der Gesellschaft daraus ein Schaden von mindestens EUR 4 Mio. entstanden
ist. Die Gesellschaft hat deshalb die ehemaligen Vorstandsmitglieder auf Zahlung in Höhe
von EUR 4 Mio. verklagt. Sollten die Vorstandsmitglieder auf Schadensersatz verurteilt werden, geht die Gesellschaft davon aus, dass eine Haftpflichtversicherung in Höhe von
EUR 2.556.459,41 (DM 5 Mio.) pro Versicherungsperiode für die verklagten ehemaligen Vorstandsmitglieder besteht. Ob die Haftpflichtversicherung ihrer nach Auffassung der Gesellschaft dann bestehenden Einstandsverpflichtung nachkommen wird oder ein Rechtsstreit mit
nicht sicher prognostizierbaren Ausgang mit der Haftpflichtversicherung geführt werden
muss, lässt sich gegenwärtig nicht mit Sicherheit prognostizieren. Das Landgericht München
hat in der ersten Instanz die Schadensersatzklage der Gesellschaft abgewiesen, da es das
Handeln der ehemaligen Vorstandsmitglieder für rechtmäßig hält. Eine Pflichtverletzung sei
nicht zu erkennen. Die Gesellschaft hat dagegen Berufung zum Oberlandesgericht München
eingelegt. Neben dem Ausfall mit der Schadenersatzforderung besteht das Risiko der Gesellschaft in der Möglichkeit, die Kosten des Rechtsstreits in Höhe von ca. EUR 183.000,00 tragen zu müssen.
(ii)
Klagen des ehemaligen Vorstandsmitglieds Hanns-Arndt Jovy gegen die Gesellschaft
auf Zahlung von Abfindungsansprüchen
Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Hanns-Arndt Jovy wurden bei seinem Ausscheiden aus
der Gesellschaft im Jahr 2000 vom alten Aufsichtsrat der Gesellschaft Abfindungsansprüche
von DM 720.000,00 zugebilligt. Die Gesellschaft hat im Hinblick auf die oben dargestellten
Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegenüber Herrn Hanns-Arndt Jovy eine Auszahlung des noch nicht ausgezahlten Teilbetrages der Abfindung in Höhe von DM 600.000,00
verweigert. Hanns-Arndt Jovy hat daraufhin die Gesellschaft in zwei Urkundenverfahren auf
Zahlung der noch nicht ausgezahlten Abfindungssumme von insgesamt EUR 306.775,13
(DM 600.000,00) nebst Zinsen verklagt. Den Ansprüchen von Hanns-Arndt Jovy wurde im
Urkundenverfahren mit Vorbehaltsurteil stattgegeben, der Gesellschaft ist gestattet, ihre Einwendungen im Wege des Nachverfahrens vorzutragen. Die Nachverfahren werden bis zur
Entscheidung über die Schadensersatzklage durch das Oberlandesgericht München nicht betrieben. Die Gesellschaft hat die Vollstreckung aus den Vorbehaltsurteilen im Urkundenprozessdurch Bankbürgschaften abgewendet.
Die Gesellschaft hat wegen der strittigen Abfindungsansprüchen Rückstellungen in voller Höhe gebildet. Die Gesellschaft geht davon aus, dass ihre Aufrechnungen mit Schadensersatzforderungen gegenüber Herrn Hanns-Arndt Jovy berechtigt sind und sie daher keine Abfindungsansprüche mehr zu bezahlen hat. Sollte sich jedoch das Oberlandesgericht München
der Rechtsauffassung des Landgericht München hinsichtlich der abgewiesenen Schadensersatzansprüche gegen den ehemaligen Vorstand anschließen, könnten keine durchgreifenden
Einwendungen im Nachverfahren vorgetragen werden. Die im Falle des Unterliegens von der
Gesellschaft zu tragenden Kosten des Rechtsstreits betragen ca. EUR 57.000,00.
48
(iii)
Rechtsstreitigkeiten mit der Gründerfamilie Jovy
Strafverfahren gegen Dr. Herbert und Barbara Jovy
Dr. Herbert Jovy und seine Frau Barbara Jovy waren bis Herbst 2000 die Hauptaktionäre der
Advanced Medien AG. Dr. Herbert Jovy war zudem bis Dezember 2000 Aufsichtsratsmitglied
der Gesellschaft. Im Herbst 2000 verkauften Barbara Jovy und Dr. Herbert Jovy ihr Aktienpaket an der Gesellschaft, nachdem Dr. Herbert Jovy zuvor mit der Gesellschaft für von ihm
vertretene Gesellschaften erhebliche Umsatzstornierungen und Reduzierungen vereinbart
hatte. Die Gesellschaft hat wegen dieser und anderer Umstände Strafanzeige wegen Insiderhandels u.a. erstattet. Die Staatsanwaltschaft München hat zwischenzeitlich Anklage gegenüber Dr. Herbert Jovy und Barbara Jovy erhoben. Das Verfahren ist vor der 4. Strafkammer
des Landgerichts München anhängig. Die Hauptverhandlung ist für Ende September 2004
angesetzt worden.
Klage der Barbara Jovy gegen die Gesellschaft
1999 wurde durch Vertrag zwischen Barbara Jovy und ihrem Stiefsohn Hanns-Arndt Jovy,
handelnd als Geschäftsführer der TSC GmbH, für Barbara Jovy ein Verrechnungskonto bei
der TSC GmbH eingerichtet. Hintergrund war eine Haftung von Barbara Jovy für Kreditverbindlichkeiten der TSC GmbH aus Baufinanzierungsdarlehen. Die TSC GmbH vertritt die Auffassung, dass das Verrechnungskonto von Frau Barbara Jovy inzwischen höher belastet ist,
als die von ihr erklärte Haftungsübernahme. Darüber hinaus sind die seinerzeitigen vertraglichen Abreden zwischen den Familienmitgliedern Jovy über die Verlagerung des Kredites auf
die TSC GmbH und die dazu getroffenen Abreden nicht nachvollziehbar. Die TSC GmbH
verweigert deshalb die Rückzahlung des Baufinanzierungsdarlehens gegenüber der Finanzierungsgesellschaft. Barbara Jovy ist der Auffassung, dass ihr Differenzausgleichsansprüche von bis zu TEUR 670 gegenüber der TSC GmbH zustünden, sofern sie sämtliche Darlehen zurückführt. Nachdem die TSC GmbH Insolvenzantrag gestellt hat, macht Barbara Jovy
Ansprüche im Rahmen einer Teilklage gegenüber der Gesellschaft in Höhe von
EUR 6.000,00 geltend. Sie ist der Auffassung, dass die Gesellschaft für Verbindlichkeiten der
TSC GmbH hafte. Das Landgericht München hat in der mündlichen Verhandlung Barbara Jovy darauf hingewiesen, dass eine Anspruchsgrundlage nicht erkennbar sei. Mit Urteil vom 27.
Mai 2004 hat das Landgericht München die Klage dann abgewiesen. Die von Frau Barbara
Jovy gegen dieses Urteil eingelegte Berufung wurde mit Urteil des Oberlandesgerichts München vom 23. Juni 2004 zurückgewiesen.
(iv)
Klage von Aktionären gegen die Gesellschaft
Zwei miteinander verwandte und vom gleichen Anwalt vertretene Aktionäre der Gesellschaft
haben gegen die Gesellschaft, das ehemalige Aufsichtsratsmitglied, Herrn Dr. Herbert Jovy,
und das ehemalige Vorstandsmitglied, Herrn Hanns-Arndt Jovy, vor dem Landgericht München und Mannheim auf Schadenersatz wegen angeblich falscher Ad-hoc-Mitteilungen in
Höhe von zusammen EUR 35.458,71 Klage erhoben. Beide Klagen wurden in der ersten Instanz abgewiesen. Die von einem der klagenden Aktionäre zum Oberlandesgericht München
eingelegte Berufung wurde im Mai 2004 mangels Erfolgsaussichten letztinstanzlich zurückgewiesen. Die Gesellschaft hält das Risiko einer Klage stattgebenden Entscheidungen in den
anderen Verfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe für sehr gering, da der gleiche Lebenssachverhalt wie in den Verfahren vor dem LG und OLG München zu Grunde liegt, Kausalität und Schaden nicht nachvollziehbar sind und Oberlandesgerichte in entsprechenden
Fällen Klagen mangels Anspruchsgrundlage abgewiesen haben.
49
(b)
Bedeutende Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft der letzten beiden Geschäftsjahre
Der Rechtsstreit zwischen dem früheren Tochterunternehmen der Gesellschaft, der Advanced Licencing North America, Inc. und Wolfgang Petersen vor einem US-amerikanischen Gericht über Lizenzverträge wurde durch Vergleich im Mai 2002 beendet. Die von der Advanced Licencing North America, Inc., gehaltene 51%ige Beteiligung an der ursprünglich zusammen mit Wolfgang Petersen gegründeten Red Cliff Productions, LLC., wurde im Rahmen des Vergleichs an den Wolfgang Petersen
Living Trust übertragen. Die Parteien verzichteten gegenseitig auf weitere vertragliche Ansprüche.
Die Klage des Herrn Dr. Herbert Jovy gegen die Gesellschaft auf Aufsichtsratsvergütung wurde durch
Vergleich derart beendet, dass Herr Dr. Jovy anerkannte, dass ihm keine Vergütungsansprüche zustehen.
6.13
Mögliche Folgen für die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Insolvenz der TSC GmbH
(a)
Restrukturierung
Die TSC GmbH ist eine 100 %ige Tochter der Gesellschaft. In ihr wurde bis einschließlich 2001 in
den vergangenen Jahren das maßgebliche operative Geschäft der Advanced-Gruppe betrieben. Eine
unmittelbare gesetzliche Haftung der Gesellschaft gegenüber Gläubigern der TSC GmbH besteht
nicht. In den Jahren 1999 bis 2001 bestand zwischen der Gesellschaft und der TSC GmbH ein Gewinnabführungsvertrag, der mit Ablauf des 31. Dezember 2001 endete. Nach der Bekanntmachung
der Eintragung der Beendigung im Handelsregister hat kein potentieller Gläubiger der TSC GmbH Sicherheitsleistung von der Gesellschaft innerhalb der vorgesehenen Fristen verlangt. Eine gesetzliche
Haftung der Gesellschaft für einen Verlustausgleich bei der TSC GmbH nach 2001 oder zur Sicherheitsleistung bzw. Befriedigung gegenüber Gläubigern der TSC GmbH besteht daher nicht.
Nach der Rechtsprechung des BGH kann ausnahmsweise eine analoge Haftung nach § 303 AktG
dann in Betracht kommen, wenn die Interessen der abhängigen Gesellschaft durch einen objektiven
Mißbrauch der herrschenden Gesellschafterstellung beeinträchtigt wurden. Dies soll insbesondere
dann der Fall sein, wenn ein Gesellschafter unter Außerachtlassung der gebotenen Rücksichtnahme
auf die Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens der Gesellschaft durch offene oder verdeckte
Entnahmen Vermögenswerte entzieht und die Fähigkeit der abhängigen Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten dadurch in einem ins Gewicht fallenden Ausmaße beeinträchtigt.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gläubiger der TSC GmbH die Rechtmäßigkeit der Restrukturierungsmaßnahmen bezweifeln und versuchen, die Gesellschaft wegen einer angeblichen
Beeinträchtigung der Interessen der TSC GmbH in die Haftung zu nehmen. Im Rahmen der Restrukturierung wurden mit dem Stock Purchase and License Transfer Agreement vom 22. Oktober 2002
Rechte aus 79 Lizenzverträgen sowie die 100 %ige Beteiligung der TSC GmbH an der Advanced
Lincensing North America, Inc. und ihre Forderungen gegenüber dieser an die Gesellschaft übertragen. Aufgrund der sich weiter verschlechternden Situation in der Medienbranche musste jedoch die
zu Buchwerten übertragene Beteiligung und Forderung im Jahr 2003 bei der Gesellschaft vollständig
abgeschrieben werden. Die Übertragung im Oktober 2002 war demnach für die TSC GmbH vorteilhaft. Die 79 Lizenzrechte waren vor der Übertragung durch ein neutrales Wirtschaftsprüfungsgutachten bewertet worden, die Übertragung erfolgte zu den Wertansätzen aus diesem Gutachten. Aufgrund
des sich weiter verschlechternden Marktumfeldes mussten jedoch auch auf die übertragenen Filmrechte in 2002 und 2003 ebenfalls erhebliche Wertberichtigungen vorgenommen werden. Zudem waren die übertragenen Filmrechte und Verwertungserlöse daraus sämtlich zur Besicherung des Bankkredites der TSC GmbH bei der Delmora Bank abgetreten. Nachdem die Gesellschaft die TSC GmbH
im Rahmen des Stock Purchase and License Transfer Agreements von den Forderungen der Delmora Bank freigestellt hat, liegt aus Sicht der Gesellschaft keine Benachteiligung der TSC GmbH vor.
50
Die Delmora Bank hat die Übertragung der Lizenzrechte und die Übertragung des Delmora Bank –
Kredits zu Lasten der Gesellschaft genehmigt.
Hintergrund der Restrukturierungsmaßnahme durch das Stock Purchase and License Transfer
Agreement vom 22. Oktober 2002 war, dass die TSC GmbH die Rechte aus den 79 Lizenzverträgen
und an ihrer 100 %igen Beteiligung an der Advanced Licensing North America, Inc. mit Mitteln erworben hatte, die ihr die Gesellschaft aus Mittelzuflüssen aus dem Börsengang und der nachfolgenden
Kapitalerhöhung zur Verfügung gestellt hatte. Es bestanden daher ganz erhebliche Verbindlichkeiten
der TSC GmbH gegenüber der Gesellschaft. Gleichzeitig waren die übertragenen Lizenzrechte und
Verwertungserlöse daraus an die Delmora Bank AG zur Absicherung des Bankkredites der TSC
GmbH abgetreten. Für die TSC GmbH bestand die unbefriedigende Situation, dass sie sachliche und
personelle Ressourcen für die Verwertung und das Beteiligungsmanagement hätte vorhalten müssen,
über die sie durch die Einschränkung ihrer Geschäftstätigkeit nicht mehr verfügte, ohne entsprechende Liquiditätszuflüsse im Gegenzug erwarten zu können. Da die Gesellschaft eine Verwertung der mit
ihren Mitteln erworbenen Beteiligung und Rechte gewährleisten wollte, auch wenn diese sicherungsabgetreten waren, wurde der Restrukturierungsvertrag abgeschlossen.
(b)
Rechtsstreitigkeiten der TSC GmbH
Die Darstellung der anhängigen Rechtsstreitigkeiten der insolventen TSC GmbH erfolgt im Hinblick
auf die oben unter Ziffer 6.13(a) dargestellte nicht auszuschließende Möglichkeit des Versuchs der
Inanspruchnahme der Advanced Medien AG durch Gläubiger der TSC GmbH. Die Advanced Medien
AG hat ihre Beteiligung an der TSC GmbH bereits in der Bilanz zum 31. Dezember 2003 auf den Erinnerungswert abgeschrieben.
(i)
Klage der ehemaligen Vermieter der TSC GmbH
Die TSC GmbH hatte in den Boom-Jahren größere Büroräume mit einem Zeitmietvertrag angemietet. Nachdem das operative Geschäft der Gesellschaft wegen der sich verschlechternden Branchensituation Ende 2002 fast zum Erliegen gekommen war und die Gesellschaft nur
noch einen Mitarbeiter beschäftigte, hat sie die überdimensionierten und nicht mehr benötigten Büroflächen gekündigt und sich zur Begründung darauf berufen, dass sie durch die Fortführung der Mietverträge in ihrer Existenz gefährdet wird. Durch zwei Urteile des LG München wurde die TSC GmbH auf Zahlung von insgesamt TEUR 128 verurteilt. Gegen beide
Urteile hat die TSC GmbH Berufung eingelegt. Sie beruft sich dabei auf eine Entscheidung
des BGH, wonach eine Anpassung eines Mietverhältnisses im Falle einer Existenzgefährdung der Mieterpartei möglich sein könnte. Nachdem sich die TSC GmbH somit auf einen
Ausnahmetatbestand beruft, kann nicht von überwiegenden Erfolgsaussichten für ihre
Rechtsposition ausgegangen werden. Die beiden Berufungsverfahren wurden zusammengelegt. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde für Juli 2004 anberaumt.
(ii)
Klagen der Comerica Bank
Die Comerica Bank führt ein Schiedsgerichtsverfahren gegen die TSC GmbH auf Zahlung
von Lizenzvergütungsansprüchen im Umfang von insgesamt US$ 2.500.000,00. Hintergrund
ist die Gewährung von Filmfinanzierungsdarlehen der Comerica Bank an die Unified Film Organisation, LLC., eine ehemalige Tochtergesellschaft der Gesellschaft. Zur Besicherung der
Darlehen hat die Unified Film Organisation, LLC. ihre Lizenzvergütungsansprüche gegen die
TSC GmbH an die Comerica Bank abgetreten.
In einem Schiedsgerichtsverfahren klagt die Comerica Bank gegen die TSC GmbH seit Februar 2003 auf Zahlung von US $ 425.000,00. Die TSC GmbH hat mit der Unified Film Organisation, LLC., Los Angeles, einen Lizenzvertrag über die Auswertung des durch die Unified
Film Organisation, LLC. zu produzierenden Filmtitels "Shark Hunter" geschlossen. Im Rah-
51
men der Filmfinanzierung wurden die Lizenzvergütungsansprüche der Unified Film Organisation, LLC. gegen die TSC GmbH sicherungshalber an die Comerica Bank abgetreten. Die
Gesellschaft geht davon aus, dass die Klage auf Zahlung von Lizenzvergütungen unbegründet ist, da der Filmtitel nicht geliefert und der Lizenzvertrag deshalb im Oktober 2002 gekündigt wurde. Die Comerica Bank nimmt die TSC GmbH auch aus Haftung für die Darlehensverbindlichkeiten der Unified Film Organisation, LLC. in Anspruch. Die Comerica Bank behauptet, die TSC GmbH hafte aufgrund der Abtretung für die Darlehensverbindlichkeiten der
Unified Film Organisation, LLC.. Der Geschäftsführer der TSC GmbH bestreitet, dass die von
ihm unterzeichnete Abtretungserklärung auch die Haftungsübernahme enthielt und behauptet
eine Fotokopienmanipulation. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Klage wegen der Beweislage zur Unterzeichnung der Abtretungserklärung keinen Erfolg haben wird.
Seit Dezember 2002 klagt die Comerica Bank in einem anderen Verfahren gegen die TSC
GmbH auf Zahlung von Vergütung aus 6 Lizenzverträgen in Höhe von US$ 2.087.000,00 aus
abgetretenem Recht der Unified Film Organisation, LLC. Die TSC GmbH rügt die fehlerhafte
Zustellung der Klage und hält die Klage zudem für unbegründet. Nur zwei der sechs Filme
sind geliefert. Die übrigen vier Filme sind nicht geliefert und die Lizenzverträge deshalb gekündigt worden. Die Parteien streiten um die Frage, ob die Kündigung der Lizenzverträge ohne Zustimmung der Comerica Bank wirksam ist. Der Vorstand bewertet das wirtschaftliche
Risiko aus diesem Verfahren als sehr gering und ist der Ansicht, dass ein etwaiges Urteil wegen fehlerhafter Zustellung der Klageschrift in Deutschland nicht vollstreckbar wäre. Die TSC
GmbH hat am 22. März 2004 eine Schiedsvereinbarung getroffen mit der Folge, dass diese
Klage mit dem Schiedsverfahren "Shark Hunter" verbunden wird.
(iii)
Klagen der StudioCanal France S.A.
Im Jahr 2002 führte StudioCanal France S.A. als Rechtsnachfolgerin der Canal+ zwei Verfahren gegen die TSC GmbH wegen Restforderungen aus dem Erwerb von Filmrechten in 1999.
Im ersten Verfahren wurde die TSC GmbH durch das Pariser Handelsgericht zur Zahlung einer vertraglich vereinbarten Minimumgarantie in Höhe von TEUR 450 verurteilt. Das französische Berufungsgericht (Cour d' Appell) hat das Urteil wegen Unzuständigkeit des Pariser
Handelsgerichts im November 2002 aufgehoben. Es besteht die Möglichkeit, dass StudioCanal seine Ansprüche vor deutschen Gerichten weiterverfolgt, was bisher nicht erfolgt ist. Die
Gesellschaft geht davon aus, dass der Anspruch der StudioCanal auf Zahlung einer Minimumgarantie nicht besteht, weil die relevanten Filme nicht geliefert wurden.
Im zweiten Verfahren betreibt StudioCanal die Durchführung eines Schiedsverfahrens wegen
Zahlungsansprüchen in Höhe von US$ 7.240.000,00 gegen die TSC GmbH. Im Streit der
Parteien um den Ort des Schiedsverfahrens und die Ernennung eines zweiten Schiedsrichters erging im Juli 2003 eine einstweilige Verfügung des Tribunal de Grande Instance de Paris, mit der ein Schiedsrichter bestellt wurde. Die Gesellschaft hat Beschwerde eingelegt mit
der Begründung, dass Entscheidungsgründe fehlen und das Gericht nicht zur Ernennung des
Schiedsrichters befugt sei. Die mündliche Verhandlung über die Beschwerde war auf den 06.
Februar 2004 terminiert. Nach Kenntnis der Gesellschaft wurde das Verfahren bislang nicht
weiter betrieben. Wegen der - bis heute offenen - Streitigkeiten wurden keine Rückstellungen
gebildet, weil die Gesellschaft die Risiken als sehr gering erachtet.
(iv)
Klage der Hanway Limited
Die TSC GmbH wurde durch rechtskräftiges Urteil des High Court of Justice, Chancery Division, London, vom 01. April 2003 zur Zahlung von "$ 260.000" nebst Zinsen an Hanway Limi-
52
ted verurteilt. Wegen der ungenauen Währungsbezeichnung kann dieses Urteil derzeit nicht
vollstreckt werden. Es besteht aber die Möglichkeit, dass das Urteil korrigiert wird.
(v)
Klage der Linxx Crossmarketing GmbH
Die Linx Crossmarketing GmbH hat gegenüber der TSC einen rechtskräftigen Zahlungstitel in
Höhe von EUR 126.845,55 nebst 5% Zinsen hieraus seit dem 01. Januar 2000 und Übernahme der Kosten des Rechtsstreits erstritten. Das Gericht wurde von der TSC über den gestellten Insolvenzantrag informiert. Zahlung auf den Titel hat die TSC bisher nicht geleistet, so
dass jederzeit mit dem Beginn der Zwangsvollstreckung gegenüber der TSC gerechnet werden muss. Eine Zwangsvollstreckung aus diesem Titel gegenüber der Gesellschaft ist jedoch
ausgeschlossen.
(vi)
Klage der TSC GmbH und Widerklage der MAXXFilm Produktions GmbH
In dem oben unter Ziffer 6.5 (a) geschilderten Rechtsstreit der TSC GmbH gegenüber der
MAXXFilm Produktions GmbH (nachfolgend auch „MAXX“ genannt) hat MAXX erstinstanzlich gegenüber der TSC GmbH zuletzt eine Widerklage auf Zahlung von EUR 6.256.320,85
nebst 5% über dem Basiszinssatz Zug um Zug gegen Rückübertragung der behaupteten von
der TSC GmbH erworbenen Filmrechte an MAXX oder hilfsweise an Frau Barbara Jovy für
den Fall erhoben, dass der von der TSC GmbH gegenüber MAXX erhobenen Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der jeweiligen Filmlizenzverträge stattgegeben wird. Über diese
Widerklage ist bisher noch nicht entschieden worden. Die Entscheidung des Landgericht
München und die darauf aufbauende Zurückverweisung durch das Oberlandesgericht an das
Landgericht München bezogen sich jeweils nur auf das Teilurteil über die beantragte Feststellung zu Gunsten der TSC GmbH. Seinerzeit wurde die von MAXX mit der Widerklage zurückgeforderte Zahlung von EUR 6.256.320,85 von Frau Barbara Jovy geleistet. Die Widerklage
setzt zunächst voraus, dass das Landgericht München in Kenntnis der Hinweise des Oberlandesgerichts zur Bedeutung der an die TSC GmbH geleisteten Zahlungen in Höhe von
EUR 6.256.320,85 wiederum zum Ergebnis kommt, dass die zu Grunde liegenden Verträge
unwirksam sind oder die TSC GmbH auch insoweit wirksam von Ihrem Rücktrittsrecht
Gebrauch gemacht hat.
7.
Allgemeine Angaben über die Gesellschaft
7.1
Gründung, Sitz, Dauer und Geschäftsjahr
Die Gesellschaft wurde am 15. Juli 1998 unter der Firma „Advanced Medien Aktiengesellschaft“ von Frau
Barbara Jovy, Herrn Hanns-Arndt Jovy, Herrn Alexander Jovy und Herrn Sebastian Jovy gegründet und am
09. September 1998 in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 122000 eingetragen. Das
Grundkapital in Höhe von DM 10.000.000,00 wurde gegen Sacheinlagen von den Gründern der Gesellschaft
übernommen. Die Sacheinlage bestand in den von den Gründern gehaltenen sämtlichen Geschäftsanteilen
an der TSC Technische Systeme Consult GmbH, die sodann in Advanced Licencing GmbH umfirmiert wurde.
Durch Gesellschafterbeschluss vom 20. Juni 2003, eingetragen am 03. Juli 2003, wurde der Sitz der Gesellschaft innerhalb des Zuständigkeitsbezirkes des Amtsgerichtes München von Oberhaching nach München
verlegt.
Der Sitz der Gesellschaft ist München.
53
Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht.
7.2
Satzungsmäßiger Gegenstand
Die Advanced Medien AG war ursprünglich eine Holdinggesellschaft. Ihr Geschäftsgegenstand war bis zum
Juli 2003 das Halten, die aktive Verwaltung und der Erwerb von Beteiligungen, insbesondere an operativ tätigen Gesellschaften der Medienbranche. Neben den allgemeinen Steuerfunktionen einer Finanz- und Managementholding nahm die Gesellschaft auch zentrale Aufgaben wie Controlling, Organisation und Personalverwaltung des Konzerns wahr.
Durch Hauptversammlungsbeschluss vom 20. Juni 2003, eingetragen am 03. Juli 2003, wurde der Gegenstand des Unternehmens geändert. Unternehmensgegenstand ist nunmehr die Produktion von Filmen, der
Handel mit und der Verleih von Filmrechten sowie das Halten und die aktive Verwaltung von Beteiligungen an
operativ tätigen Gesellschaften insbesondere der Film- und Medienbranche.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens
unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an
diesen beteiligen.
7.3
Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen satzungsgemäß ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger. Aufgrund börsenrechtlicher Vorschriften vorgeschriebene Mitteilungen, die die Aktien der Gesellschaft betreffen, werden in mindestens einem überregionalen Plichtblatt der Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht.
7.4
Aktionärsstruktur
Folgende Aktionäre waren der Gesellschaft am 28. Mai 2004 als wesentliche Aktionäre bekannt und halten
die unten aufgeführte Höhe am Grundkapital der Gesellschaft:
Frau Dr. Doris Apell-Kölmel,
Deutschland
zugerechnete Stimmrechtsanteile
gemäß § 22 Abs. 1 Nr 1 WpHG
8,086%
MK Medien Beteiligungs GmbH,
Leizpig
eigene Stimmrechtsanteile
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
8,086%
Kinowelt GmbH, Leipzig
zugerechnete Stimmrechtsanteile
gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
5,895%
Sämtliche übrigen Aktien der Advanced Medien AG befanden sich am 28. Mai 2004 nach Kenntnis der Gesellschaft in Streubesitz, d.h. kein weiterer Aktionär war mit über 5 % an der Gesellschaft beteiligt. Meldungen
über Veränderungen dieser Aktionärsstruktur sind der Gesellschaft nach diesem Stichtag nicht gemacht worden.
Diese Informationen sind nur die Wiedergabe von Angaben Dritter. Die Gesellschaft hat insoweit keine eigenen Prüfungen vorgenommen.
54
Der Gesellschaft sind keine Vereinbarungen dieser Aktionäre untereinander oder mit Dritten bekannt. Personen oder Gesellschaften, die auf die Gesellschaft einen beherrschenden Einfluss ausüben können, sind der
Gesellschaft zur Zeit nicht bekannt.
7.5
Beteiligung von Vorstand und Aufsichtsrat
Das Vorstandsmitglied Herr Otto Dauer hält per 28. Mai 2004 insgesamt Stück 35.098 Aktien der Gesellschaft. Im Familienbesitz von Herrn Otto Dauer befinden sich weitere 1.000 Aktien der Gesellschaft.
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Wolfgang Rück hält per 28. Mai 2004 35.292 Aktien der Gesellschaft.
Ansonsten halten die Mitglieder vom Aufsichtsrat der Gesellschaft per 28. Mai 2004 keine Aktien der Advanced Medien AG.
7.6
Gewinnverwendung und Dividendenpolitik
Für die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie Beträge bis zur Hälfte des Jahresüberschusses in die Gewinnrücklage einstellen. Sie sind darüber hinaus ermächtigt, bis zu einem weiteren
Viertel des Jahresüberschlusses in die Gewinnrücklage einzustellen, solange die Gewinnrücklagen die Hälfte
des Grundkapitals nicht übersteigen oder nach der Einstellung übersteigen würden.
Stellt die Hauptversammlung den Jahresabschluss fest, so ist ein Viertel des Jahresüberschlusses in die Gewinnrücklagen einzustellen. Die Hauptversammlung kann im Gewinnverwendungsbeschluss weitere Beträge
in die Gewinnrücklage einstellen oder als Gewinn vortragen.
Die Gesellschaft erwirtschaftete in den letzten drei Jahren keine Gewinne. Für die letzten drei Geschäftsjahre
wurden keine Dividenden an die Aktionäre gezahlt.
Die Zahlung künftiger Dividenden wird unter anderem von den Ergebnissen der Gesellschaft, ihrer Finanzlage, von Liquiditätserfordernissen, den allgemeinen Rahmenbedingungen der Märkte, in denen die Gesellschaft tätig ist, sowie von steuerlichen und regulatorischen Vorgaben abhängen.
7.7
Abschlussprüfer
Die Abschlussprüfer haben die Bestätigungsvermerke zu den Jahres- und Konzernabschlüssen der Gesellschaft zum 31. Dezember 2001, 31. Dezember 2002 sowie zum Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2003 mit Einschränkungen und Hinweisen versehen, die sich auf (i) Scheingeschäfte im Konzern,
(ii) steuerliche Wirksamkeit von Organschaftsverhältnissen und (iii) bestandsgefährdende Risiken der Gesellschaft beziehen.
(a)
Jahresabschluss und Konzernabschluss 2001
Die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg,
Zweigniederlassung München, Elisenstr. 3, 80335 München (hiernach auch „BDO“ genannt) hat den
Lagebericht und den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2001 der Gesellschaft sowie den gemeinsamen Lagebericht und den Konzernabschluss für
das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2001 der Gesellschaft geprüft und mit
eingeschränkten Bestätigungsvermerken und hinweisenden Zusätzen versehen.
55
Jahresabschluss 2001
Die Einschränkungen im Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2001 beinhalteten die Aussagen, dass:
1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2001auch die Folgewirkungen aus umfangreichen Scheingeschäften berücksichtigt wurden, die nach der Rechtsauffassung der Gesellschaft in den Jahren 1999 und 2000 von einem mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, mit dem bis zum 31. Dezember 2001 ein Ergebnisabführungsvertrag bestand, getätigt
wurden. Diese Folgewirkungen sind von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft. Zu dem in diesem Zusammenhang geänderten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2000 hat der Abschlussprüfer einen insoweit eingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. BDO könne nicht abschließend beurteilen, ob die Rechtsauffassung der Gesellschaft zu den Scheingeschäften, die Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits sind und die daraus für die Aufstellung des Jahresabschlusses gezogenen Konsequenzen zutreffend sind, so lange eine Rechtsauffassung der Gesellschaft bestätigendes Urteil nicht vorliegt.
2. Zwischen der Advanced Medien AG und 4 Tochterunternehmen bestehende Ergebnisabführungsverträge wurden mit Ablauf des 31. Dezember 2001 aufgehoben. Bei der Aufstellung
des Jahresabschlusses wurde von der steuerlichen Wirksamkeit des Organschaftsverhältnisses für das Geschäftsjahr und die Vorjahre ausgegangen. BDO könne nicht abschließend
beurteilen, ob diese steuerliche Auffassung der Gesellschaft zutreffend ist, solange noch keine entsprechenden Steuerbescheide ergangen sind.
Der Bestätigungsvermerk wurde mit einem hinweisenden Zusatz veröffentlicht. Der hinweisende Zusatz beinhalteten, die Aussagen, dass:
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, BDO auf Folgendes hinweist: Im Bericht über die
Lage der Gesellschaft und des Konzerns wird in Abschnitt 3.1 "Bestandsgefährdende Risiken" und in Abschnitt 3.2 "Entwicklungsbeeinträchtigende Risiken" ausgeführt, dass der Fortbestand der Advanced Medien AG konkret gefährdet bzw. die zukünftige Entwicklung der Advanced Medien AG bereits wesentlich beeinträchtigt ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gesellschaft ausgegangen.
Konzernabschluss 2001
Die Einschränkungen zum Bestätigungsvermerk zum gemeinsamen Lagebericht und zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2001 beinhalteten die
Aussage, dass:
1. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2001 auch die Folgewirkungen über umfangreiche Scheingeschäfte berücksichtigt wurden, die nach der Rechtsauffassung der Gesellschaft in den Jahren 1999 und 2000 von Konzerngesellschaften getätigt wurden und sich in
den Bilanzposten langfristige Forderungen, Filmvermögen, Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auswirken. Diese Folgewirkungen sind von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns. Zu dem in diesem Zusammenhang geänderten Konzernabschluss zum 31. De-
56
zember 2000 hat der Abschlussprüfer einen insoweit eingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt.
2. BDO könne nicht abschließend beurteilen, ob die Rechtsauffassung der Gesellschaft zu
den Scheingeschäften, die Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits sind und die daraus
für die Aufstellung des Konzernabschlusses abgezogenen Konsequenzen zutreffend sind, solange eine die Rechtsauffassung bestätigendes Urteil nicht vorliegt.
Der Bestätigungsvermerk wurde mit einem hinweisenden Zusatz veröffentlicht. Der hinweisende Zusatz beinhaltete die Aussagen, dass:
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, BDO auf Folgendes hinweist: Im Bericht über die
Lage der Gesellschaft und des Konzerns wird in Abschnitt 3.1. "Bestandsgefährdende Risiken" und in Abschnitt 3.2 "Entwicklungsbeeinträchtigende Risiken" ausgeführt, der Fortbestand der Advanced Medien AG konkret gefährdet bzw. die zukünftige Entwicklung der Advanced Medien AG bereits wesentlich beeinträchtigt ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit des Konzerns der Advanced Medien AG ausgegangen.
(b)
Jahresabschluss und Konzernabschluss 2002
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002 der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2002 sowie der
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2002 und der gemeinsame Lagebericht für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar bis 31. Dezember 2002 wurden von der Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Augustenstraße 10, 80333 München, geprüft und
mit eingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.
Jahresabschluss 2002
Die Einschränkungen des Bestätigungsvermerkes zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002 der
Gesellschaft und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2002 hatten folgenden Wortlaut:
"1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wurden auch die Folgewirkungen aus umfangreichen Scheingeschäften berücksichtigt, die nach der Rechtsauffassung der Gesellschaft in den Jahren 1999 und 2000 von einem mit der Gesellschaft verbundenen, mit dem bis zum 31. Dezember 2001 ein Ergebnisabführungsvertrag bestand, getätigt wurden. Diese Folgewirkungen sind von wesentlicher Bedeutung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Wir können nicht abschließend beurteilen, ob die Rechtsauffassung
der Gesellschaft zu den Scheingeschäften, die Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits
sind und die daraus für die Aufstellung des Jahresabschlusses gezogenen Konsequenzen
zutreffend sind, solange ein die Rechtsauffassung der Gesellschaft bestätigendes Urteil nicht
vorliegt. Ein erstinstanzliches Urteil bestätigte die Auffassung. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, weshalb das Urteil noch keine Rechtskraft erlangt hat.
2. Zwischen der Advanced Medien AG und 4 Tochterunternehmen bestehende Ergebnisabführungsverträge wurden mit Ablauf des 31. Dezember 2001 aufgehoben. Bei der Aufstellung
des Jahresabschlusses wurde von der steuerlichen Wirksamkeit des Organschaftsverhältnisses für die Vorjahre ausgegangen. Wir können nicht abschließend beurteilen, ob diese steuerliche Auffassung der Gesellschaft zutreffend ist, solange noch keine entsprechenden bestandskräftigen Steuerbescheide ergangen sind. Geänderte Steuererklärungen wurden bei
den Finanzbehörden eingereicht."
57
Der Bestätigungsvermerk wurde mit einem hinweisenden Zusatz veröffentlicht. Der hinweisende Zusatz hatte folgenden Wortlaut:
"Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht
hin. Dort ist in den Abschnitten "3.1 Bestandsgefährdende Risiken" und in "3.2 Entwicklungsbeeinträchtigende Risiken" ausgeführt, dass der Fortbestand der Advanced Medien AG konkret gefährdet bzw. die zukünftige Entwicklung wesentlich beeinträchtigt ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Advanced Medien AG ausgegangen."
Konzernabschluss 2002
Der Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2002 und gemeinsame Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2002 enthielt folgende Einschränkungen:
"Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2001 wurden auch die Folgewirkungen aus
umfangreichen Scheingeschäften berücksichtigt, die nach der Rechtsauffassung der Gesellschaft in den Jahren 1999 und 2000 von Konzerngesellschaften getätigt wurden. Die Folgewirkungen sind von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Wir können nicht abschließend beurteilen, ob die Rechtsauffassung der Gesellschaft zu den
Scheingeschäften, die Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits sind und die daraus für
die Aufstellung des Jahresabschlusses gezogenen Konsequenzen zutreffend sind, solange
ein die Rechtsauffassung der Gesellschaft bestätigendes Urteil nicht vorliegt. Ein erstinstanzliches Urteil bestätigte die Auffassung der Gesellschaft. Gegen das Urteil wurde Berufung
eingelegt, weshalb das Urteil noch keine Rechtskraft erlangt hat."
Darüber hinaus enthielt der Bestätigungsvermerk folgenden hinweisenden Zusatz:
"Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Bericht über
die Lage der Gesellschaft und des Konzerns hin. Dort ist in den Abschnitten "3.1 Bestandsgefährdende Risiken" und in "3.2 Entwicklungsbeeinträchtigende Risiken" ausgeführt, dass der
Fortbestand der Advanced Medien AG konkret gefährdet bzw. die zukünftige Entwicklung
wesentlich beeinträchtigt ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses und des Berichts
über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Advanced Medien AG ausgegangen."
(c)
Jahresabschluss 2003
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2003 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2003 wurde durch die Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Augustenstraße 10, 80333 München, geprüft und mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die Einschränkung lautete:
"1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wurden auch die Folgewirkungen aus umfangreichen Scheingeschäften berücksichtigt, die nach der Rechtsauffassung der Gesellschaft in den Jahren 1999 und 2000 von einem mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, mit dem bis zum 31. Dezember 2001 ein Ergebnisabführungsvertrag bestand, getätigt wurden. Die Folgewirkungen sind von wesentlicher Bedeutung für die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Wir können nicht abschließend beurteilen, ob die
Rechtsauffassung der Gesellschaft zu den Scheingeschäften, die Gegenstand eines anhän-
58
gigen Rechtsstreits sind und die daraus für die Aufstellung des Jahresabschlusses gezogenen Konsequenzen zutreffend sind, solange ein die Rechtsauffassung der Gesellschaft bestätigendes Urteil nicht vorliegt. Ein erstinstanzliches Urteil bestätigte die Auffassung der Gesellschaft. In der zweiten Instanz wurde vom OLG die Klage an das Landgericht aufgrund verfahrensfehlerhafter Feststellung verwiesen.
2. Zwischen der Advanced Medien AG und 4 Tochterunternehmen bestehende Ergebnisabführungsverträge wurden mit Ablauf des 31. Dezember 2001 aufgehoben. Bei der Ausstellung des Jahresabschlusses wurde von der steuerlichen Wirksamkeit der Organschaftsverhältnisse für die Vorjahre ausgegangen. Wir können nicht abschließend beurteilen, ob diese steuerliche Auffassung der Gesellschaft zutreffend ist, solange noch keine endgültige
Steuerfestsetzung erfolgt ist. Zu den geänderten Steuererklärungen wurden im Geschäftsjahr
2003 entsprechende Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung belassen."
Der Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2003 wurde mit einem hinweisenden Zusatz veröffentlicht. Der hinweisende Zusatz hatte folgenden Wortlaut:
"Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht
hin. Dort ist im Abschnitt "Entwicklungsbeeinträchtigende Risiken und bestandsgefährdende
Risiken" ausgeführt, dass der Fortbestand der Advanced Medien AG konkret gefährdet bzw.
die zukünftige Entwicklung wesentlich beeinträchtigt ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts wurde von der Fortführung der Geschäftstätigkeit der Advanced Medien AG ausgegangen."
Ein Konzernabschluss 2003 wurde nicht aufgestellt, da der Vorstand dies wegen der Insolvenz der
TSC GmbH und der Einstellung des Geschäftsbetriebes der Advanced Produktions GmbH für nicht
erforderlich erachtet.
(d)
Abschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr
Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr 2004 wurde durch Hauptversammlungsbeschluss vom 19. Mai 2004 die Dr. Kleeberg & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Augustenstr. 10, 80333 München, gewählt.
7.8
Kapitalverhältnisse
Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenfassung bestimmter Informationen über das Grundkapital
der Advanced Medien AG sowie über bestimmte Vorschriften der Satzung und des deutschen Rechts. Die
Übersicht bezieht sich ausschließlich auf die bei Veröffentlichung dieses Unternehmensberichtes gültige Satzung, beschlossene, aber noch nicht im Handelsregister eingetragene Satzungsänderungen bzw. auf die zu
diesem Zeitpunkt maßgebliche Rechtslage in Deutschland.
(a)
Satzungsmäßige Bestimmungen für Kapitalmaßnahmen
Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften des Aktienrechtes können Kapitalerhöhungen gegen
Einlagen und Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht im
Rahmen von Kapitalerhöhungen gegen Einlagen.
Gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit
nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit
der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst.
59
(b)
Grundkapital
Das Grundkapital der Advanced Medien AG beträgt derzeit EUR 8.079.750,00 und ist in 8.079.750
auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die Aktien der Advanced Medien AG haben einen
rechnerischen Nennbetrag (auf eine Aktie anteilig entfallende Betrag am Grundkapital) von je
EUR 1,00.
Zum Gründungszeitpunkt betrug das Grundkapital DM 10.000.000,00 und war eingeteilt in 2.000.000
Inhaberaktien im Nennbetrag von je DM 5,00. Die Umstellung auf Stückaktien wurde von der Hauptversammlung vom 19. Februar 1999 beschlossen und am 25. Mai 1999 in das Handelsregister eingetragen. Nach Eintragung dieses Beschlusses sind sämtliche Aktien der Advanced Medien AG nunmehr Stückaktien.
Das Grundkapital der Gesellschaft wurde seit der Gründung mehrmals erhöht und auch einmal herabgesetzt. Während der letzten drei Jahre führte die Advanced Medien AG folgende Kapitalmaßnahmen durch:
•
Aufgrund des Vorstandsbeschlusses vom 05. März 2001 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom
05. März 2001 wurde das Grundkapital unter Ausnutzung der von der Hauptversammlung vom
11. Mai 2000 erteilten, am 25. Mai 2000 eingetragenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital
2000/I) gegen Bareinlagen von EUR 3.990.000,00
um EUR 1.330.000,00 auf
EUR 17.955.000,00 erhöht. Die Durchführung dieser Kapitalerhöhung wurde am 16. Mai 2001 in
das
Handelsregister
eingetragen.
Vom
Genehmigten
Kapital
2000/I
verblieben
EUR 5.320.000,00.
•
Die Hauptversammlung vom 29. August 2001 beschloss die
-
vollständige Aufhebung des durch die Hauptversammlung vom 11. Mai 2000 beschlossenen
noch verbliebenen Genehmigten Kapitals 2000/I in Höhe von EUR 5.320.000,00;
-
Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2001/1 in Höhe von EUR 8.977.500,00 (siehe
sogleich unten, Ziff. 7.8(b)(i));
-
vollständige Aufhebung des durch die Hauptversammlung vom 29. April 1999 mit Nachtrag
vom 08. Juni 1999 und 01. Juli 1999 beschlossenen Bedingten Kapitals I in Höhe von
EUR 920.000.00 und Bedingten Kapitals II in Höhe von EUR 3.681.301,00; und
-
Schaffung eines Bedingten Kapitals 2001/I in Höhe von EUR 1.795.500,00 und eines Bedingten Kapitals 2001/II in Höhe von EUR 7.182.000,00.
Sämtliche dieser durch die Hauptversammlung vom 29. August 2001 beschlossenen Kapitalmaßnahmen wurden am 10. Oktober 2001 in das Handelsregister eingetragen.
•
Die Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 beschloss die
-
Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 17.955.000,00 um EUR 16.159.000,00 auf
EUR 1.795.500,00 im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung;
-
die Herabsetzung des durch die Hauptversammlung vom 29. August 2001 beschlossenen
Genehmigten Kapitals 2001/1 von EUR 8.977.500,00 auf EUR 897.750,00 (siehe sogleich
unten, Ziff. 7.8(b)(i));
-
die vollständige Aufhebung des durch die Hauptversammlung vom 29. August 2001 beschlossenen Bedingten Kapitals 2001/I in Höhe von EUR 1.795.500,00 und
60
-
die Herabsetzung des durch die Hauptversammlung vom 29. August 2001 beschlossenen
Bedingten Kapitals 2001/II von EUR 7.182.000,00 auf EUR 179.550,00.
Sämtliche in der Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 beschlossenen Kapitalmaßnahmen
wurden am 03. Juli 2003 in das Handelsregister eingetragen; Im Handelsregister ist auf
Grund eines Schreibfehlers des zuständigen Registergerichts derzeit noch die Herabsetzung
eines nicht existenten bedingten Kapitals 2000/II anstelle der tatsächlich angemeldeten Herabsetzung des bedingten Kapitals 2001/II eingetragen. Dieser Fehler ist von Amts wegen zu
berichtigen. Ein Berichtigungsantrag wurde von der Gesellschaft veranlasst.
(i)
Beschluss des Vorstands vom 29. März 2004: Kapitalerhöhung aus Genehmigten Kapital 2001/1
Aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 29. August 2001, eingetragen in das
Handelsregister am 10. Oktober 2001, in der Fassung des Hauptversammlungsbeschlusses
vom 20. Juni 2003, eingetragen in das Handelsregister am 03. Juli 2003, wurde der Vorstand
ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung der Hauptversammlung bis zum 01. August
2006 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu
EUR 897.750,00 durch Ausgabe von bis zu 897.750 auf den Inhaber lautenden Stückaktien
gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand war ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre u.a. zum Ausgleich von Spitzenbeträgen zur Herstellung eines glatten
Bezugsverhältnisses auszuschließen (Genehmigtes Kapital 2001/1). Der Vorstand wurde mit
Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Aktienausgabe zu bestimmen.
Der Vorstand beschloss auf Grundlage dieser Ermächtigung am 29. März 2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag, das Grundkapital aus genehmigtem Kapital von
EUR 1.795.500,00 gegen Bareinlagen um bis zu EUR 897.750,00 auf bis zu
EUR 2.693.250,00 durch Ausgabe von bis zu 897.750 neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie mit
Gewinnanteilsberechtigung ab 01. Januar 2004 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre
wurde zum Ausgleich von Spitzenbeträgen ausgeschlossen. Der Kapitalerhöhungsbeschluss
sollte unwirksam werden, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum
29. September 2004 in das Handelsregister eingetragen ist.
Das Bezugsangebot an die Aktionäre der Gesellschaft wurde am 31. März 2004 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die angebotenen Aktien wurden innerhalb der Bezugsfrist vom 05. April 2004 bis einschließlich 20. April 2004 von den Aktionären der Gesellschaft
im Wege des mittelbaren Bezugsrechts vollständig gezeichnet. Die Durchführung der Kapitalerhöhung in voller Höhe und die damit verbundene Erhöhung des Grundkapitals auf
EUR 2.693.250,00 wurde am 23. April 2004 in das Handelsregister eingetragen. Die Aktien
werden seit dem 3. Mai 2004 im Freiverkehr der Wertpapierbörse Berlin – Bremen gehandelt.
(ii)
Hauptversammlungsbeschluss vom 19. Mai 2004: Barkapitalerhöhung
Aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 19. Mai 2004 wurde das Grundkapital
um EUR 5.386.500,00 auf EUR 8.079.750,00 erhöht.
In der Hauptversammlung vom 19. Mai 2004 wurde folgender Kapitalerhöhungsbeschluss gefasst:
(1)
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 5.386.500,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 5.386.500 neuen Inhaberaktien erhöht. Die neuen
Aktien sind ab dem 01. Januar 2004 gewinnberechtigt.
61
(2)
Die neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren
Bezugsrechts angeboten. Sie sollen von einem Kreditinstitut oder einem Bankenkonsortium mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis
1:2 (zwei neue Aktie für je eine gehaltene alte Aktie) zu einem Preis je Aktie, der
mindestens 50% des Börsenkurses der Aktie (Durchschnitt der Schlusskurse im Geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse) in einer Referenzperiode von
zwei Wochen entspricht, die am vierten Börsentag vor Veröffentlichung des Bezugsangebots im elektronischen Bundesanzeiger endet, jedoch mindestens zu EUR 1,00,
zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet zwei
Wochen nach Bekanntmachung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger.
(3)
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch
die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten neuen
Aktien ihrerseits zum beschlossenen Bezugspreis zeichnen und beziehen können.
(4)
Der Kapitalerhöhungsbeschluss wird unwirksam, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 18. November 2004 zum Handelsregister angemeldet worden ist.
Das Bezugsangebot an die Aktionäre der Gesellschaft wurde am 2. Juni 2004 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die angebotenen Aktien wurden innerhalb der Bezugsfrist vom 2. Juni 2004 bis einschließlich 16. Juni 2004 von den Aktionären der Gesellschaft
teilweise gezeichnet. Soweit die Aktionäre der Gesellschaft ihr Bezugsrecht nicht ausgeübt
haben, wurden die neuen Aktien von institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung gezeichnet. Die Durchführung der Kapitalerhöhung in voller Höhe und die damit verbundene Erhöhung des Grundkapitals auf EUR 8.079.750,00 wurde am 23. Juni 2004 in das
Handelsregister eingetragen.
(c)
Genehmigtes Kapital
Nach Durchführung der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates am 29. März 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung aus dem Genehmigtem Kapital 2001/1 war das einzig vorhandene genehmigte Kapital vollständig ausgeschöpft.
Die Hauptversammlung vom 19. Mai 2004 beschloss die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und ermächtigte den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum
18. Mai 2009 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.200.000,00 durch Ausgabe von
bis zu 1.200.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre
ganz oder teilweise auszuschließen sowie die weiteren Einzelheiten der jeweiligen Kapitalerhöhung
und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig
a)
für Spitzenbeträge;
b)
für eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen und Unternehmensteilen;
c)
bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn die Kapitalerhöhung zehn vom Hundert
des Grundkapitals nicht übersteigt und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksam werdens
noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. und der Ausgabekurs der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in
62
unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind.
Die Eintragung des von der Hauptversammlung am 19. Mai 2004 beschlossenen neuen genehmigten
Kapitals erfolgte am 23. Juni 2004.
Der in der Einladung zur Hauptversammlung am 19. Mai 2004 veröffentlichte Beschluss der Hauptversammlung zur Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2001/1 wurde der Hauptversammlung nicht
mehr zur Beschlussfassung vorgelegt, da die Aufhebung nur insoweit erfolgen sollte, wie das Genehmigte Kapital 2001/1 infolge der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates am 29. März
2004 beschlossenen Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2001/1 um bis zu
EUR 897.750,00 nicht ausgenutzt worden war. Das Genehmigte Kapital 2001/1 war zum Zeitpunkt
der Hauptversammlung jedoch bereits vollständig ausgenutzt und bestand daher nicht mehr.
(d)
Bedingtes Kapital
Derzeit besteht ein bedingtes Kapital in Höhe von EUR 179.550,00 (Bedingtes Kapital 2001/II), das
ursprünglich in Höhe von EUR 7.182.000,00 von der Hauptversammlung vom 29. August 2001 beschlossen und aufgrund Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Juni 2003 auf EUR 179.550 herabgesetzt wurde. Das Bedingte Kapital 2001/II dient der Einlösung von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Berechtigten der Wandlungs-, oder Optionsrechte von ihrem Recht
Gebrauch machen. Die aus den ausgeübten Wandlungs- oder Optionsrechten hervorgehenden neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, an dem sie durch Ausübung des Optionsrechtes
entstehen, am Gewinn teil. Über Art, Form und Inhalt etwaiger Aktienurkunden, Gewinnanteils- und
Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils (Einzelverbriefung) ist ausgeschlossen.
Der Vorstand wurde durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 29. August 2001 ermächtigt, bis
zum 29. August 2006 einmalig oder mehrfach auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen
bis zu einem Gesamtnennbetrag von insgesamt EUR 7.182.000,00 auszugeben. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Teilschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft auszuschließen, sofern
der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen
Wert der Wandel- bzw. Optionsanleihe nicht wesentlich unterschreitet. Im Falle der Ausgabe von Optionsanleihen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsrechte beigefügt, die
den Inhaber berechtigen, nach Maßgabe der Optionsbedingungen Aktien der Gesellschaft zu beziehen.
Im Falle der Ausgabe von Wandelanleihen erhalten die Inhaber das Recht, ihre Teilschuldverschreibungen nach Maßgabe der Wandlungsbedingungen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Das
Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nominalbetrages oder eines niedrigeren Ausgabebetrages einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis einer Aktie. Es
kann vorgesehen werden, dass das Umtauschverhältnis und/oder der Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der
Laufzeit verändert werden kann. Das Umtauschverhältnis kann in jedem Fall auf eine ganze Zahl aufoder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden.
Die Umtauschrechte können eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem anderen
Zeitpunkt) begründen. Schließlich können die Wandlungsbedingungen vorsehen, dass im Falle der
Wandlung die Gesellschaft den Wandlungsberechtigten nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt, der nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen den Durch-
63
schnittswert der Aktien der Gesellschaft dem Wert der XETRA-Schlussauktion während der letzten 10
Börsentage vor der Erklärung der Wandlung an der Frankfurter Wertpapierbörse entspricht. Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag oder
den niedrigeren Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibung nicht übersteigen. Der Wandlungsbzw. Optionspreis für die Aktie der Gesellschaft wird in EUR festgelegt. Er darf den Börsenpreis der
Aktie der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Investition nicht wesentlich unterschreiten. Der jeweils festgesetzte Wandlungs- oder Optionspreis wird aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel ermäßigt,
wenn die Gesellschaft während der Laufzeit der Wandlungs- oder Optionsrechte unter Einräumung
eines Bezugsrechts ihrer Aktionäre entweder ihr Kapital erhöht oder Wandlungs- oder Optionsrecht
begründet. Eine Ermäßigung des Wandlungs- oder Optionspreises entfällt, wenn den Inhabern der
Wandlungs- oder Optionsrechte ein Bezugsrecht eingeräumt wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Emissionen, insbesondere den Zinssatz, den Ausgabekurs, die Laufzeit und den Wandlungs- oder Optionspreis festzulegen.
Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital 2001/II erfolgt zu dem in den jeweiligen Umtauschbedingungen festgelegten Umtauschpreis.
Bislang sind aufgrund dieser Ermächtigung keine Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ausgegeben worden. Der Zweck des Bedingten Kapitals 2001/II wurde durch die Hauptversammlung
vom 20. Juni 2003 nicht verändert.
Das zur Bedienung des "Stock Option Plan Advanced Medien AG 2001" geschaffene Bedingte Kapital 2001/I wurde durch die Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 vollständig aufgehoben. Optionsrechte aus diesem Programm wurden zwar ausgegeben, bestehen aber nicht mehr.
7.9
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Bei der Advanced Medien AG besteht derzeit kein Management- und Mitabeiterbeteiligungsprogramm. Rechte aus dem "Stock Option Plan Advanced Medien AG 2001", zu dessen Auflage der Vorstand von der Hauptversammlung vom 29. August 2001 ermächtigt wurde, und das der Begebung von Aktienoptionen an Mitarbeiter und Mitglieder des Vorstands der Advanced Medien AG diente, bestehen nicht mehr.
7.10
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien
Derzeit besteht keine Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien durch die Gesellschaft.
Die durch die Hauptversammlung vom 29. August 2001 erteilte Ermächtigung zum Erwerb bis zu 1.795.500
Stück eigener Aktien lief am 26. Februar 2003 aus.
8.
Aktuelle und geplante Beteiligungen
Die Gesellschaft ist an den folgenden Unternehmen, die für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft eine wesentliche Bedeutung haben, unmittelbar oder mittelbar beteiligt bzw. beabsichtigt, sich zu beteiligen.
8.1
Advanced Produktions GmbH, München
Die Advanced Produktions GmbH wurde als Kommanditgesellschaft am 26. Mai 1998 unter der Firma Advanced Film GmbH & Co. Produktions KG errichtet. Persönlich haftende Gesellschafterin war die ehemalige Advanced Film GmbH und Kommanditistin die TSC Technische Systeme Consult GmbH (TSC GmbH). Durch
Sonderrechtsnachfolge ist die TSC GmbH als Kommanditistin ausgeschieden und die Advanced Medien AG
eingetreten. Aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26. März 1999, eingetragen im
Handelsregister am 25. Mai 1999, und notarieller Umwandlungs- und Gründungsurkunde vom 26. März 1999
64
wurde die Kommanditgesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Advanced
Produktions GmbH gemäß §§ 190 ff. UmwG umgewandelt. Die Advanced Film GmbH schied aufgrund des
Formwechsels aus der Advanced Film GmbH & Co. Produktions KG aus. Einzige Gesellschafterin wurde die
Advanced Medien AG mit einem Geschäftsanteil in Höhe von EUR 153.350,00. Die Advanced Produktions
GmbH hat innerhalb der Zuständigkeit des Amtsgerichts München mit Eintragung vom 20. Februar 2003 ihren
Sitz von Oberhaching nach München verlegt und ist beim Amtsgericht München im Handelsregister, Abteilung B, unter HRB 125736 eingetragen. Die Gesellschafterversammlung vom 16. Juni 2004 hat beschlossen,
das Stammkapital der Advanced Produktions GmbH von EUR 153.350,00 um EUR 128.350,00 auf
EUR 25.000,00 nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Deckung
von Verlusten herabzusetzen. Ferner wurde beschlossen, die Firma in „Advanced Film GmbH“ zu ändern.
Hinsichtlich beider Beschlüsse steht die Eintragung in das Handelsregister noch aus.
Gegenstand der Gesellschaft ist die Herstellung und der Erwerb von Filmen oder Teilrechten von solchen
sowie deren Auswertung durch Verkauf oder Lizenzierung oder jedweder anderen Verwertungsform.
Die Advanced Produktions GmbH hat mit Ablauf des Geschäftsjahres 1999 die Geschäftstätigkeit eingestellt
und beschäftigt seit dem 31. Dezember 1999 keine Mitarbeiter mehr. Im Jahre 2003 wurde kein Umsatz getätigt. Der Jahresfehlbetrag belief sich zum 31. Dezember 2003 auf TEUR 6,7. Durch Vertrag vom 16. Juni
2004 hat die Advanced Produktions GmbH zur Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit den Filmrechtebestand der Advanced Medien AG gegen Übernahme von Kreditverbindlichkeiten übernommen (siehe Ziffer
6.5(a)).
Einziger Geschäftsführer ist Otto Dauer. Den Wert der Beteiligung an der Advanced Produktions GmbH hat
die Advanced Medien AG im Geschäftsjahr 2003 aufgrund der ruhenden Geschäftstätigkeit der Advanced
Produktions GmbH und deren Forderungsausfällen gegenüber der insolventen TSC GmbH zum 31. Dezember 2003 um TEUR 123 auf den Buchwert von TEUR 30 abgeschrieben. Zum 31. Dezember 2003 verfügte
die Advanced Produktions GmbH über ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 30. Die zu 100% von der Gesellschaft gehaltene Beteiligung hat zum 31. Dezember 2003 weder Forderungen noch Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft. Es bestehen in der Advanced Produktions GmbH keine Rücklagen (TEUR 0).
Zwischen der Advanced Medien AG und der Advanced Produktions GmbH bestand in der Zeit vom 24. Juni
1999 bis zum 21. Dezember 2001 ein Gewinnabführungsvertrag.
8.2
TSC Technische Systeme Consult GmbH
Das Stammkapital der in der Abwicklung begriffenen TSC Technische Systeme Consult GmbH ("TSC
GmbH") beträgt EUR 214.000,00 an dem die Advanced Medien AG zu 100 Prozent beteiligt ist. Die Gesellschaft hat innerhalb der Zuständigkeit des Amtsgerichts München mit Eintragung vom 20. Februar 2003 ihren
Sitz von Oberhaching nach München verlegt und ist beim Amtsgericht München im Handelsregister, Abteilung B, unter Nr. 70171 eingetragen. Einziger Geschäftführer der Gesellschaft ist Otto Dauer.
Die Umfirmierung von Advanced Licencing GmbH in TSC Technische Systeme Consult GmbH auf Grund des
Gesellschafterbeschlusses vom 10. Oktober 2002 mit Nachtrag vom 24. Oktober 2002
wurde am
23. Dezember 2002 in das Handelsregister eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Herstellung und
der Erwerb von Filmen oder Teilrechten von solchen, sowie deren Auswertung durch verkauf oder Lizenzierung oder jedweder anderern Verwertungsform.
Mit dem Stock Purchase and License Transfer Agreement vom 10. Oktober 2002 hat die TSC Technische
Systeme Consult GmbH den wesentlichen Teil ihres Filmvermögens auf die Advanced Medien AG übertragen.
Am 03. November 2003 beantragte der Geschäftsführer der TSC Technische Systeme Consult GmbH beim
Amtsgericht München die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom
23. März 2004 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt.
65
Der Jahresfehlbetrag belief sich zum 31. Dezember 2003 auf TEUR 5.835. Rücklagen bei der TSC GmbH
bestanden zum 31. Dezember 2003 keine. Erträge aus der Beteiligung wurden für die Gesellschaft im vergangenen Geschäftsjahr nicht erzielt. Die TSC GmbH hatte zum 31. Dezember 2003 Forderungen gegenüber der Gesellschaft in Höhe von TEUR 28, Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft bestanden zu
diesem Zeitpunkt nicht.
Den Buchwert der Anteile an der TSC GmbH hat die Advanced Medien AG aufgrund der Insolvenz im Geschäftsjahr 2003 um EUR 211.000,00 auf den Erinnerungswert abgeschrieben und dem Umlaufvermögen
zugeordnet. Er beträgt in der Bilanz der Advanced Medien AG zum 31.12.2003 EUR 1,00.
Zwischen der Advanced Medien AG und der TSC GmbH (damals firmierend unter Advanced Licencing
GmbH) bestand in der Zeit vom 24. Juni 1999 bis zum 31. Dezember 2001 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
8.3
Geplante Beteiligung an der Atlas Air Film + Media Service GmbH
(a)
Grunddaten und Akquisitionsprozess
Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung ihres Geschäftes beabsichtigt die Gesellschaft, sämtliche Geschäftsanteile an der Atlas Air Film + Media Service GmbH ("Atlas Air") von der insolventen
Kinowelt Medien AG zu erwerben. Atlas Air ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter
HRB 966 eingetragen und hat ein satzungsmäßiges Stammkapital von DM 100.000,00. Gegenstand
der Gesellschaft ist der Erwerb von Filmlizenzen und deren Verwertung in allen Formaten und Systemen sowie die Produktion und der Vertrieb audiovisueller Medien aller Art.
Die Atlas Air wurde unter der Firma Atlas-Filmverleih GmbH mit Sitz in Düsseldorf am 25.10.1960
gegründet. Der Unternehmensgegenstand war das Filmverleihgeschäft, insbesondere alle Geschäfte,
die mit dem Einkauf, Vertrieb sowie der Vergabe von Unterlizenzen verbunden sind. Das Stammkapital wurde in den sechziger Jahren mehrfach, zuletzt im Jahre 1963 auf DM 900.000,00, erhöht; der
Sitz der Gesellschaft ist seit dem 01. Juli 1968 Duisburg. Seit dem 12. Juli 1989 firmiert die Atlas Air
unter der Firma Atlas Air Film und Media Service GmbH, deren Schreibweise mit Registereintragung
vom 17. April 1991 in Atlas Air Film + Media Service GmbH geändert wurde. Seit diesem Zeitpunkt
besteht der Unternehmensgegenstand im Erwerb von Filmlizenzen und deren Verwertung in allen
Formaten und Systemen sowie in der Produktion und dem Vertrieb audiovisueller Medien aller Art.
Das Stammkapital wurde durch Gesellschafterbeschluss vom 07. Dezember 1990, eingetragen im
Handelsregister am 20. Mai 1994, um DM 800.000,00 auf den heute noch gültigen Betrag von DM
100.000,00 herabgesetzt. Geschäftsführer seit dem Jahr 1997 und seit dem Jahr 2001 alleiniger Geschäftsführer ist Jörg Schiffmann. Dem Geschäftsführer Jörg Schiffmann wurde bisher noch keine
Entlastung für das Geschäftsjahr 2003 erteilt. Am 25. Juni 2004 wurde der Geschäftsführervertrag
von Herrn Schiffmann mit Wirkung zum 31. Dezember 2004 durch den bisherigen Gesellschafter vorsorglich gekündigt. Unabhängig davon ist Herr Schiffmann weiterhin als Geschäftsführer bestellt.
Am 30. März 1999, eingetragen ins Handelsregister der Atlas Air am 21. Juni 1999, schloss die Atlas
Air mit der Kinowelt Medien AG in München einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ab.
Dieser Vertrag ist mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kinowelt Medien AG (07. Mai 2002) erloschen.
Die Advanced Medien AG hat mit notariell beurkundetem Kauf- und Übertragungsvertrag vom 6. Mai
2004, Urkundenrolle Nr. E0897/2004 des Notars Dr. Thomas Engel in München sämtliche Geschäftsanteile an der Atlas Air aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der vollständigen Kaufpreiszahlung
gekauft. Kauf und Abtretung erfolgen mit Anspruch auf das Jahresergebnis ab dem 1. Januar 2004.
Der Gesamtkaufpreis für die Geschäftsanteile beträgt EUR 4.500.000,00. Der Kaufpreis der Anteile
an der Atlas Air Film + Service GmbH wurde auf Grundlage von abgeschätzten Erträgen ermittelt.
66
Auf Grund der Zahlungsmodalitäten des Kauf- und Übertragungsvertrages ist der Kaufpreis verzinslich. Ein Teilbetrag in Höhe von EUR 500.000,00 wurde bei Beurkundung am 6. Mai 2004 fällig und
bereits von der Gesellschaft bezahlt. Ein weiterer Teilbetrag in Höhe von EUR 4.000.000,00 wurde
am 31. Mai 2004 fällig und ist seit dem 1. Juni 2004 mit 4% p.a. zu verzinsen. Zusätzlich ist der Gesamtkaufpreis (jedoch ohne die nach dem 1. Juni 2004 zu zahlenden Zinsen in Höhe von 4% p.a.) ab
dem 1. Januar 2004 mit 8% p.a. zu verzinsen. Der fällige weitere Teilbetrag nebst Zinsen soll aus einem Teil des der Gesellschaft im Rahmen der Durchführung der von der Hauptversammlung am 19.
Mai 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung zufließenden Emissionserlöses finanziert werden. Der
Verkäufer ist berechtigt, vom Kaufvertrag durch schriftliche Erklärung ab dem 1. Juli 2004 zurückzutreten, wenn bis zur Ausübung des Rücktrittsrechts der gesamte Kaufpreis nebst sämtlicher aufgelaufener Zinsen nicht vollständig bezahlt ist. Weist die Gesellschaft gegenüber dem Verkäufer bis zum
30. Juni 2004 durch Vorlage rechtswirksam unterzeichneter Zeichnungsscheine nach, dass sich die
Zeichner im Rahmen einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft zur Übername von Aktien und Leistungen von Bareinlagen in einer Höhe verpflichtet haben, die in der Summe den weiteren Teilbetrag
nebst der zu bezahlenden Zinsen für den Zeitraum bis einschließlich 15. Juli 2004 erreichen oder übersteigen, ist der Verkäufer erst ab dem 15. Juli 2004 berechtigt, unter den vorstehenden Bedingungen den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären.
Gemäß vorstehendem Geschäftsanteilskaufvertrag stehen sämtliche Gewinnbezugsrechte bis einschließlich 31. Dezember 2003 der Kinowelt Medien AG zu. Durch Gesellschafterbeschluss vom 30.
April 2004 wurde der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2003 (TEUR 218) nebst Gewinnvortrag
aus dem Geschäftsjahr 2002 (TEUR 453) an die Kinowelt Medien AG zum 03. Mai 2004 ausgeschüttet. Darüber hinaus hat die Kinowelt Medien AG die Ausschüttung eines Betrages von TEUR 356
aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages 2002 ebenfalls zum 03. Mai 2004 beschlossen.
(b)
Geschäftstätigkeit
Derzeit begleitet die Atlas Air 24 Fluggesellschaften in jeder Phase der Planung und Durchführung
der Inflight Entertainment Programme, seien es traditionelle oder digitale Systeme. Historisch bedingt
erbringt die Atlas Air des weiteren Leistungen für Kreuzfahrtschiffe im Bereich von Spielfilmen. Die
ursprüngliche Geschäftstätigkeit der Atlas Air bezog sich zunächst auf das Geschäftssegment der
Kreuzfahrtschiffe. Inzwischen ist das Geschäftssegment der Kreuzfahrtschiffe jedoch von sehr untergeordneter Bedeutung gemessen an den Umsatzerlösen aus dem Inflight Entertainment. Die Serviceleistungen von Atlas Air umfassen
•
das Beobachten des weltweiten Filmgeschehens;
•
den weltweiten Einkauf von Spielfilmlizenzen oder Lizenzen für Kurzprogramme (z.B.
Komödien, Dramen, Sportprogramme, Nachrichten, Natur-, Reise- und Musikvideos, Cartoons) und das Verhandeln der entsprechenden Verträge;
•
Programming: Auswahl von Kinofilmen, Dokumentationen, Cartoons und Specials für die
Fluggesellschaften und Beratung bei der Auswahl;
•
Herstellung der von der Filmgesellschaft benötigten Sprachversionen für die zu zeigenden Filme;
•
technische Beratung bei der technischen Einrichtung des Inflight Entertainment hinsichtlich aller aktuellen Medien einschließlich DVD oder des auf Server basierendem Video on
Demand;
•
Beratung für Print-Magazine und Internet-Konzepte;
•
Management und Verwaltung interaktiver Plattformen an Bord;
67
•
Bereitstellung der Zusammenfassung und der Werbetexte zu den Filmen in zahlreichen
europäischen Sprachen einschließlich News aus Hollywood, Hintergrundartikeln und
Starportraits;
•
Herausgabe eines vierteljährlichen Newsletters über Festivals und Messen, kommende
Attraktionen und gegenwärtige Trends;
•
Bereitstellung jeglicher Information zum Thema Film.
Um ihre Serviceleistungen erbringen zu können, nehmen die Mitarbeiter der Atlas Air an Kongressen
teil, besuchen Festivals und Messen, sichten ca. 500 verschiedene internationale Filme pro Jahr. Die
Auswahl der Filmtitel orientiert sich an dem Profil der Fluggesellschaft und der Passagierstruktur.
Sollte sich die Kinoversion eines Filmtitels nur bedingt für die Flugunterhaltung eignen, stellt Atlas Air
eine so genannte Airline-Version des Films bereit. Darin werden unangenehme, allzu gewalttätige
oder ausführliche erotische Szenen für ein gemischtes Publikum ansprechender gemacht, ohne allerdings die Handlung des Films zu verändern.
Die Atlas Air Gruppe besteht aus der Atlas Air Media + Service GmbH und ihrer 100 prozentigen
Tochtergesellschaft, der Atlas Air Entertainment Concepts, Inc. Hinzu kommt noch die gegenwärtig
keinen Geschäftsbetrieb ausübende 100-prozentige Tochtergesellschaft der Atlas Air, die EMC Media
+ Marketing Concepts GmbH.
Die Atlas Air ist insbesondere in Deutschland ein bedeutender Anbieter im Spielfilmbereich des Bereiches Inflight Entertainment im nationalen und internationalen Bereich.Der weltweite Markt ist durch
eine Vielzahl kleinerer Anbieter gekennzeichnet, wobei eine beherrschende Stellung eines Anbieters
aus Sicht der Gesellschaft nicht besteht. Zu den wichtigsten Wettbewerbern der Atls Air Gruppe zählen die Inflight Productions Ltd. mit Sitz in London, DMX Inflight Productions USA Inc., Spafax Inflight
Entertainment, Emphasis Entertainment Group, Naperville, USA, PACEcommunications und die
Rockwell Collins Inc.
Die Atlas Air musste das Geschäftsjahr 2003 unter den budgetierten Erwartungen abschließen.
Schon zu Beginn 2003 deuteten sich die Risiken der anhaltenden weltweiten Rezession sowie die
Zunahme an Gefahren durch Terrorismus, Krieg im Irak und dem Lungenvirus SARS in Asien für die
internationale Luftfahrtbranche an. Die Folgen waren Einbrüche beim Flugaufkommen, was den Umsatz der Atlas Air maßgeblich negativ beeinflusste. Die zweite Jahreshälfte verbesserte die Situation
zwar noch, brachte aber aus Sicht der Atlas Air eine neue negative Entwicklung durch eine sehr rasche Verschlechterung der US-Dollar Kursverhältnisses zum Euro.
Obwohl der größte Teil der Umsätze der Atlas Air in US-Dollar generiert wird und somit kein echtes
Währungsrisiko entstehen lässt, beeinflusst ein starker Euro aber dennoch die in Euro zu erstellende
Bilanz der Atlas Air. In der Summe blieben die Gesamterlöse der Atlas Air in 2003 mit ca. 10,2 Mio
Euro um ca. 1,9 Mio Euro unter den budgetierten Erwartungen.
Trotzdem brachte das Geschäftsjahr 2003 auch positive Entwicklungen für die Atlas Air. So konnte
seit August 2003 eine wichtige Fluggesellschaft aus dem Nahen Osten als Neukunde gewonnen werden. Der Atlas Air gelang außerdem nach Beendigung der Geschäftsbeziehung im Jahre 2002 der
Rückgewinn einer wichtigen Charter Airline als Kunde ab dem Jahr 2004.
Die von der Atlas Air derzeit auf der Basis exklusiver Rahmenverträge insgesamt belieferten 24 Luftfahrtunternehmen umfassen namhafte Adressen, wie z.B. die Lufthansa, Thomas Cook Condor, LTU,
Hapag Lloyd, Air Pacific, Emirates usw. Die exklusiven Rahmenverträge mit den Luftfahrtgesellschaften laufen in aller Regel zwei bis vier Jahre und werden revolvierend verlängert. Der Wegfall einzel-
68
ner Kunden bei Vertragsablauf kann nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit konnte die
Anzahl der Kunden stetig gesteigert werden.
Im Jahre 2003 erzielte die Atlas Air rund 68,6% ihrer Umsätze aus dem IFE mit einer führenden europäischen Fluggesellschaft. Mit dieser Gesellschaft konnte die Atlas Air Ende 2003 die erfolgreiche
Einführung eines digitalen Systems, das zukünftige Video-on-Demand (VOD), an Bord der ersten
Maschinen begleiten. Abgeschlossen wurde damit auch ein separater Consulting Vertrag zwischen
der Atlas Air und dieser Gesellschaft, der gewährleistete, dass die notwendigen Bedingungen an einem nunmehr digitalen Content zur Einführung erfüllt werden konnten. Durch das weitere Wachstum
der Flotte und den Beginn der Umrüstungen bestehender Maschinen auf eine digitale Nutzungsoberfläche an Bord ergeben sich zwar veränderte Anforderungen an die Programmtätigkeit der Atlas Air,
aber auch mögliche Umsatzsteigerungen durch mehr Aufführungen und zusätzlichen Content.
Aktivitäten der Gesellschaft auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung erfolgten nicht.
Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, die einen erheblichen Einfluss auf die Finanzlage der letzten drei Geschäftsjahre hatten, traten nicht auf.
(c)
Ausgewählte Finanzkennzahlen
Bei den nachfolgenden Zahlen der Atlas Air handelt es sich nur um die Zahlen der Atlas Air (Einzelabschluss nach HGB) und nicht um die von ihr als Finanzbeteiligungen gehaltenen Tochterunternehmen.
Zum 31. Dezember 2003 wies die Atlas Air die folgenden Finanzkennzahlen auf (jeweils in EUR):
31. Dezember 2003
in TEUR
Bilanzsumme
6.277
Umsatzerlöse
10.268
Materialaufwand
6.720
Personalaufwand
1.531
Sonstige betriebliche Aufwendungen
1.869
Betriebsergebnis vor Steuern
404
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
219
69
Die Atlas Air erzielte in den vergangenen drei Jahren folgende Umsatzerlöse:
Umsätze
in TEUR
2001
13.513
2002
12.195
2003
10.268
Die Umsatzerlöse verteilten sich auf die Geschäftssegmente wie folgt:
Umsatzerlöse in TEUR
2001
2002
2003
Inflight Entertainment
13.408
12.081
10.206
Kreuzschifffahrt
105
114
62
Die Anzahl der Mitarbeiter inklusive Geschäftsführer in den letzten drei Geschäftsjahren setzt sich im
Jahresdurchschnitt wie folgt zusammen:
Mitarbeiter
2001
2002
2003
27
27
30
Vierzehn Mitarbeiter üben eine Teilzeitbeschäftigung aus.
Die Investitionen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003 verteilen sich wie folgt:
Investitionen in TEUR
2001
2002
2003
Immaterielle Vermögensgegenstände
56
15
14
Sachanlagen
63
45
19
Finanzanlagen
0
0
0
Gesamtinvestitionen
119
60
33
Der Schwerpunkt der Investitionen der Atlas Air lag in den drei zurückliegenden Geschäftsjahren bei
den immateriellen Vermögensgegenständen, hier vor allem bedingt durch die Anschaffung einer Datenbank, sowie bei den Sachanlagen. Die Investitionen wurden aus dem laufenden Cash Flow finanziert.
70
8.4
Tochterunternehmen der Atlas Air Film + Media Service GmbH
An den nachfolgenden beiden Gesellschaften beabsichtigt die Advanced Media AG jeweils eine mittelbare
einhundertprozentige Beteiligung über die Atlas Air Film + Media Service GmbH, die jeweils sämtliche Geschäftsanteile der beiden nachfolgenden Gesellschaften hält.
(a)
Atlas Air Entertainment Concepts, Inc.
Die Atlas Air Entertainment Concepts, Inc. mit Sitz in Glendale CA, USA ist eine Gesellschaft nach
dem Recht des Staates Kalifornien, USA. Ihr satzungsmäßiger Unternehmensgegenstand ist jede
gesetzlich zulässige Handlung oder Tätigkeit, zu derer eine Gesellschaft nach dem Allgemeinen Gesellschaftsrecht des Staates Kalifornien gegründet werden kann, mit Ausnahme von Bankgeschäften,
der Vornahme von Trustgeschäften oder die Ausübung eines Berufszweiges, der bei der Gründung
der Gesellschaft einer Erlaubnis bedarf.
Die Geschäftstätigkeit der Atlas Air Entertainment Concepts, Inc. entspricht weitgehend der Geschäftstätigkeit der Atlas Air.
Der Irak Krieg und der Rückgang des Ostasiengeschäftes auf Grund SARS haben die Entwicklung in
der Zivilluftfahrt erheblich beeinflusst. Neben dem damit verbundenen Rückgang der Umsätze auf
Grund der geringeren Anzahl an Vorführungen hatte die Verschlechterung der Lage der Fluggesellschaften auch die Erhöhung des Einspardruckes zur Folge. Trotz des schwierigen Marktumfeldes
konnte die Atlas Air Entertainment Concepts ihre Umsätze weitgehend konstant halten und in 2003
sogar erhöhen.
Investitionen der Atlas Air Entertainment Concepts, Inc. sollen nach den der Gesellschaft vorliegenden Unterlagen in den drei zurückliegenden Geschäftsjahren ausschließlich im Bereich „Property and
Equipment“ vorgenommen worden sein. Die Investitionen wurden nach Angaben der Geschäftsführung aus dem laufenden Cash Flow finanziert.
Aktivitäten der Gesellschaft auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung erfolgten nicht.
Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit der Atlas Air Entertainment Concepts, Inc., die einen erheblichen Einfluss auf die Finanzlage der letzten drei Geschäftsjahre hatten, traten nach Angabe der Geschäftsführung nicht auf.
Bei den Finanzkennziffern der Atlas Air Entertainment Concepts, Inc. handelt es sich um nicht geprüfte und testierte Zahlen. Bei einer Prüfung kann sich daher ein abweichender Ausweis in der Bilanz
oder Gewinn- und Verlustrechnung ergeben.
Die Atlas Air Entertainment Concepts, Inc. hat nach den der Gesellschaft vorliegenden Unterlagen ihre satzungsmäßig vorgesehenen 100.000 Aktien vollständig ausgegeben. Alleiniger Inhaber ist die
Atlas Air. Sämtliche Einzahlungsverpflichtungen auf diese Aktien wurden erfüllt. Die Jahresabschlüsse der Atlas Air Entertainment Concepts werden nicht veröffentlicht. Die Gesellschaft soll nach den
der Gesellschaft vorliegenden Unterlagen zum 31. Dezember 2003 über ein Eigenkapital in Höhe von
TUSD 1.589 verfügen. Sie hat einen Buchwert bei der Atlas Air von TEUR 564. Im Jahre 2003 soll
die Atlas Air Entertainment Concepts, Inc. nach den der Gesellschaft vorliegenden Unterlagen einen
Umsatz in Höhe von TUSD 11.961 gemacht haben und einen Jahresüberschuss in Höhe von TUSD
182 erwirtschaftet haben. Die Forderungen gegenüber den Konzernunternehmen der Atlas Air Gruppe sollen nach den der Gesellschaft vorliegenden Unterlagen zum 31. Dezember 2003 TUSD 2.152
und die Verbindlichkeiten gegenüber den Konzernunternehmen der Atlas Air Gruppe zum 31. Dezember 2003 TUSD 2.053 betragen haben.
71
(b)
EMC Media + Marketing Concepts GmbH
Die EMC Media + Marketing Concepts GmbH mit Sitz in Duisburg (nachfolgend „EMC“) wurde am
12. Oktober 1995 gegründet und am 13. November 1995 in das Handelsregister des AG Duisburg
unter HRB 6897 eingetragen. Der Unternehmensgegenstand besteht in der Herstellung von multimedialen Unterhaltungs- und Werbekonzepten sowie in der Beschaffung von Werbe- und Sponsormitteln, insbesondere für Luftfahrtgesellschaften. Die EMC war im Bereich des Inflight-Advertising und
des Inflight-Sponsoring tätig. EMC entwarf individuelle Konzepte für die jeweilige Fluggesellschaft
und deren Werbekunden. Das Kerngeschäft der EMC bestand entsprechend ihrem Unternehmensgegenstand sowohl in der Produktion multimedialer Unterhaltungs- und Werbekonzepte als auch in
der Beschaffung von Werbe- und Sponsorengeldern, insbesondere für die Luftfahrtindustrie. Seit
dem Jahr 2002 verfügt die EMC auf Grund veränderter Marktbedingungen aber über keine operative
Geschäftstätigkeit mehr.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt DM 50.000,00. Einziger Geschäftsführer ist Jörg Schiffmann. Ein Geschäftsführergehalt wird nach Angabe des Geschäftsführers nicht gezahlt. Die Beteiligung an der EMC wird im Jahresabschluss der Atlas Air 2003 mit EUR 10.000,00 angesetzt. Umsatz
wurde im Jahre 2003 nach den der Gesellschaft vorliegenden Unterlagen nicht getätigt. Der Jahresfehlbetrag im Jahre 2003 soll sich nach den der Gesellschaft vorliegenden Unterlagen auf TEUR 0,5
belaufen haben. Im Jahre 2003 sollen sich die Forderungen gegenüber Konzernunternehmen nach
den der Gesellschaft vorliegenden Unterlagen auf TEUR 217 und die Verbindlichkeiten gegenüber
Konzernunternehmen auf TEUR 207 belaufen haben.
Bei den Finanzkennziffern der EMC handelt es sich um nicht geprüfte und nicht testierte Zahlen. Bei
einer Prüfung kann sich daher ein abweichender Ausweis in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung ergeben.
9.
Organe der Gesellschaft
Die Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft geregelt.
9.1
Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Bestimmungen der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand und der Beschlüsse der Hauptversammlung.
Der Vorstand der Gesellschaft besteht satzungsgemäß aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat.
Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so ist dieses einzelvertretungsberechtigt. Besteht der Vorstand aus
mehreren Personen, so wird die Gesellschaft vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne Vorstandsmitglieder einzeln zur Vertretung berechtigt sind.
Einziges Mitglied des Vorstandes ist gegenwärtig:
Herr Otto Dauer, 46 Jahre, Bankfachwirt, wohnhaft in München,
Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann und zum Kreditreferenten bei der Bayerischen Vereinsbank AG,
München, von 1975 bis 1986 wechselte Herr Otto Dauer zum Bankhaus Reuschel & Co., München, wo er in
der Firmenkundenbetreuung tätig war. Von 1991 bis 1994 war Herr Dauer in der Firmenkundenbetreuung der
Creditanstalt- Bankverein AG, München sowie von 1994 bis 1999 bei der BHF-Bank, Frankfurt in der Firmenkundenbetreuung mit dem Schwerpunkt Medien tätig. Von 1999 bis 2000 war er als Geschäftsführer bei der
72
Dolce Media GmbH, München mitverantwortlich für den Aufbau der Gesellschaft und von 2000 bis 2001 Geschäftsführer der Neusoft GmbH in Sauerlach. Durch Aufsichtsratsbeschluss vom 05. März 2001 wurde Herr
Dauer zum Vorstandsmitglied, zuständig für den Bereich Finanzen der Gesellschaft bestellt. Seit dem 2. Januar 2002 ist Herr Dauer als alleiniger Vorstand der Gesellschaft im Handelsregister eingetragen.
Herr Dauer übt neben der Vorstandstätigkeit noch die Geschäftsführertätigkeiten der Advanced Produktions
GmbH und der TSC Technische Systeme Consult GmbH, beides Tochtergesellschaften der Gesellschaft,
aus.
Die Bezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2003 auf insgesamt EUR 204.516,75. Die Anzahl
der Aktien, die der Vorstand hält, ist unter Ziffer 7.5 "Beteiligung von Vorstand und Aufsichtsrat" angegeben.
Aktienoptionsrechte sind dem Vorstand nicht eingeräumt worden.
Herr Dauer ist über die Adresse der Gesellschaft zu erreichen.
Darlehen von der Gesellschaft wurden weder an Mitglieder des Vorstandes noch des Aufsichtsrates gewährt.
Die Gesellschaft hat dem durch Aufsichtsratsbeschluss vom 15. November 2000 abberufenen ehemaligen
Vorstandsmitglied der Gesellschaft, Herrn Hanns-Arndt Jovy, zwei Prozessbürgschaften in Höhe von EUR
219.000,-- und DM 330.000,-- gewährt, nachdem Herr Hanns-Arndt Jovy mit seiner Klage gegen die Gesellschaft auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von EUR € 306.775,13 (DM 600.000) in der ersten Instanz obsiegt hat (siehe hierzu oben Ziffer 6.12(a)(ii)). Die Prozessbürgschaften dienen der Verhinderung der
Zwangsvollstreckung aus dem gegen die Gesellschaft ergangenen vorläufig vollstreckbaren erstinstanzlichen
Urteil. Gegen dieses Urteil hat die Gesellschaft Berufung eingelegt. Sonstige Bürgschaften wurden nicht gestellt.
9.2
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat die Rechte, die ihm durch Gesetz, Satzung oder in sonstiger Weise zugewiesen werden.
Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Gleichzeitig mit der Wahl der ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder können Ersatzmitglieder gewählt werden. Ein Ersatzmitglied tritt ein, wenn das Aufsichtsratsmitglied, als dessen Ersatzmitglied es bestellt wird, vor
Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Die Amtszeit der Ersatzmitglieder endet mit Ablauf der
Hauptversammlung, in der eine Ersatzwahl stattfindet, spätestens jedoch mit Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über
ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mit gerechnet. Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit
ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann sein Amt ohne Einhaltung einer Frist niederlegen, wenn ein wichtiger
Grund besteht. Sofern für die Amtsniederlegung kein wichtiger Grund besteht, ist eine Frist von drei Monaten
einzuhalten. Die Amtsniederlegung erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Benachrichtigung des Aufsichtsratsvorsitzenden.
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt. Ein Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich bei der Abstimmung der
Stimme enthält. Abwesende Mitglieder können dadurch an der Beschlussfassung teilnehmen, dass sie
schriftliche Stimmabgaben durch ein anderes Mitglied übergeben lassen. Beschlüsse des Aufsichtsrates bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Dabei gilt die Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe. Bei
Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden, oder, falls der Vorsitzende an der Beschlussfassung
73
nicht teilnimmt, die Stimme des Stellvertreters den Ausschlag. Außerhalb von Sitzungen sind schriftliche, telegrafische, fernkopierte oder fernmündliche Beschlussfassungen zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren innerhalb einer vom Vorsitzenden zu bestimmenden angemessenen Frist widerspricht. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Gesellschaftssatzung, die nur die Fassung betreffen, vorzunehmen.
Mitglieder des Aufsichtsrats sind gegenwärtig die folgenden Herren:
Prof. Dr. Manfred Niewiarra, 65 Jahre, Rechtsanwalt, Aufsichtsratsvorsitzender
Prof. Dr. Manfred Niewiarra ist des weiteren Mitglied im Aufsichtsrat der folgenden Gesellschaften:
E-M-S new media AG, Dortmund
Biotechnologie Ruhrgebiet Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Witten
Bitop Aktiengesellschaft für biotechnische Optimierung, Witten
Oemus Media AG, Köln
bioRuhr AG, Witten
Dr. Rüdiger Berndt, 39 Jahre, Rechtsanwalt, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender,
Rechtsanwalt und Partner bei Schmitt Hörtnagl & Partner, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
München.
Im Jahr 2003 wurden Honorare in Höhe von TEUR 109 EUR an die Kanzlei Schmidt Hörtnagel + Partner,
München gezahlt, in der das Aufsichtsratsmitglied Dr. Rüdiger Berndt als Rechtsanwalt tätig ist. Die Honorare
an die Kanzlei betrafen Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft sowie aus der Mithaftung für die Tochtergesellschaft TSC Technische Systeme Consult GmbH. Dem Beratungsmandat der Kanzlei wurde vom Aufsichtsrat
einstimmig zugestimmt. Da ein Gericht in einem nicht die Gesellschaft betreffenden Fall entgegen der herrschenden Meinung in der Literatur entschieden hat, dass ein dreiköpfiger Aufsichtsrat beschlussunfähig sei,
wenn für ein Aufsichtsratsmitglied ein Stimmverbot vorliege, auch wenn sich das betroffene Aufsichtsratsmitglied bei der jeweiligen Abstimmung der Stimme enthalten hat, ist bei der Gesellschaft eine gewisse Rechtsunsicherheit entstanden. Die Gesellschaft geht jedoch in Übereinstimmung mit der herrschenden Literaturmeinung weiter davon aus, dass die vom Aufsichtsrat beschlossene Zustimmung zu den Beratungsverträgen
mit der Kanzlei Schmitt Hörtnagel + Partner wirksam ist. Rein vorsorglich beabsichtigt die Gesellschaft die gerichtliche Bestellung eines Ersatzmitgliedes für Herrn Dr. Berndt, um eine in jeder Hinsicht rechtssichere Beschlussfassung über die Genehmigung der Beratungsmandate mit der Kanzlei Schmitt Hörtnagel + Partner
sicherzustellen.
Wolfgang Rück, 48 Jahre, Bankkaufmann, (gerichtlich bestellt)
Vorstandsvorsitzender der KST Beteiligungs AG, Stuttgart
Wolfgang Rück ist des weiteren Mitglied im Aufsichtsrat der folgenden Gesellschaften:
Infinigate AG, Oberhaching
Struktur AG, Stuttgart
RCM Beteiligungs AG, Sindelfingen
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhielt im Jahre 2003 außer dem Ersatz seiner baren Auslagen eine feste
Vergütung von jährlich EUR 20.000,00 für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat,
zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres, bei kürzerer Amtszeit pro rata temporis. Der Vorsitzende erhält das
Doppelte des vorstehenden Betrages. Die für diese Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wurde den Aufsichtsratsmitgliedern ersetzt.
Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2003 auf insgesamt EUR 80.000,00, davon entfielen auf den Vorsitzenden EUR 40.000,00 und auf die beiden weiteren Mitglieder jeweils EUR 20.000,00.
Die Hauptversammlung vom 19. Mai 2004 hat eine Änderung die Satzungsregelung zur Aufsichtsratsvergütung beschlossen. Danach erhält ein Mitglied des Aufsichtsrates für das abgelaufene Geschäftsjahr eine feste
74
Vergütung von jährlich EUR 15.000,00 und außerdem für EUR 0,01 von der Gesellschaft je Aktie an die Aktionäre ausgeschüttete Dividende eine Vergütung von EUR 250,00, maximal jährlich jedoch insgesamt
EUR 20.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender
das Eineinhalbfache dieser Vergütungen. Die Gesellschaft leistet dem Aufsichtsratsmitglied Ersatz seiner
Auslagen und einer ihm wegen seiner Tätigkeit zu Lasten fallenden Umsatzsteuer. Die Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister steht noch aus.
Die Anzahl der Aktien, die Mitglieder des Aufsichtsrates halten, ist unter 7.5 "Beteiligung von Vorstand und
Aufsichtsrat" angegeben. Rechte auf Aktien sind den Mitgliedern des Aufsichtsrates nicht eingeräumt worden.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind unter der Adresse der Gesellschaft zu erreichen.
9.3
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet am Sitz der Gesellschaft oder in der näheren Umgebung oder
an einem deutschen Börsenplatz statt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme von Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei einer anderen in der Einberufung bezeichneten
Stelle hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belasssen und sich, falls eine Anmeldung zur Hauptersammlung verlangt ist, dort anmelden. Die Hinterlegung kann auch in der Weise erfolgen,
dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einer Bank bis zur Beendigung der
Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Die Hinterlegung hat spätestens am siebten Tag vor
dem Tag der Hauptversammlung zu erfolgen. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Ort
der Hinterlegung staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so kann die Hinterlegung noch am folgenden
Werktag vorgenommen werden. Erfolgt die Hinterlegung nicht bei der Gesellschaftskasse, so hat eine Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung in der Weise zu erfolgen, dass die Hinterlegungsbescheinigung oder ein Doppel spätestens am dritten Tag vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Gesellschaftskasse eingereicht wird. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Ort der Hinterlegungsstelle staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so kann die Anmeldung noch am folgenden Werktag erfolgen.
Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den
Aufsichtsrat einberufen. Die Einberufung muss mindestens einen Monat vor dem Ablauf der Hinterlegungsfrist
unter Mitteilung der Tagesordnung bekannt gemacht werden, dabei sind der Tag der Bekanntmachung und
der Tag des Ablaufs der Hinterlegungsfrist nicht mitzurechnen.
Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates. Wenn sowohl der Vorsitzende des Aufsichtsrates als auch sein Stellvertreter verhindert sind, wird der Vorsitzende durch die Hauptversammlung gewählt.
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegen
stehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen
Grundkapitals gefasst.
75
10.
Wesentliche Unterschiede in der Rechnungslegung zwischen HGB und IAS
Die Konzernabschlüsse der Gesellschaft wurden im Jahre 2001 und 2002 nach IAS (International Accounting
Standard) aufgestellt. Die Abschlüsse der Gesellschaft selber wurden sowohl in 2001 als auch 2002 und
2003 nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Die Abschlüsse der Atlas Air wurden
nach HGB aufgestellt.
Bezüglich der Jahre 2002 und 2001 erfolgt nachfolgend eine Erläuterung der wesentlichen Unterschiede zwischen einem Konzernabschluss nach IAS und den deutschen Rechnungslegungsvorschriften nach § 292 a
HGB.
Nach deutschem Recht stehen das Vorsichtsprinzip und der Gläubigerschutz im Vordergrund, Die IAS zielen
stärker auf die Bereitstellung von entscheidungsrelevanten Informationen für (gegenwärtige und potenzielle)
Investoren ab. Im Rahmen der Bilanzierung nach IAS ergeben sich folgende wesentliche abweichende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden gegenüber einem Konzernjahresabschluss, der nach
den Rechnungslegungsgrundsätzen des HGB aufgestellt wird:
Firmenwert (IAS 22)
Nach den Vorschriften des HGB wäre ein Geschäfts- oder Firmenwert auszuweisen, der aufgrund der Gründung der Advanced Medien AG durch die Sacheinlage der TSC Technische Systeme Consult GmbH (vormals Advanced Licencing GmbH) im Geschäftsjahr 1998 entstanden ist. Da zum Gründungs- und Einlagezeitpunkt vollständige Identität zwischen den Gesellschaftern der TSC Technische Systeme GmbH und den
Aktionären der Advanced Medien AG bestand, wird nach den Vorschriften des IASC kein Firmenwert für die
TSC Technische Systeme GmbH bilanziert. Der nach den Vorschriften des HGB anzusetzende Firmenwert
der TSC Technische Systeme Consult GmbH wird nach den Vorschriften des IASC mit der Kapitalrücklage
verrechnet. Weiterhin ergeben sich Unterschiede in der Höhe der Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte.
Film- und Merchandisingrechte (Framework, IAS 38)
Nach den Regelungen des HGB dürfen selbst erstellte Filmproduktionen nicht aktiviert werden, da es sich um
selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände handelt. Nach den Rechnungslegungsvorschriften des
IASC werden selbst erstellt Filmproduktionen mit den Herstellungskosten aktiviert, wenn ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und die Kontrolle über den Vermögensgegenstand ausgeübt wird. Herstellungskosten nach IAS werden als produktionsbezogene Vollkosten definiert. Nach HGB umfasst die Wertuntergrenze nach § 255 Abs. 2 lediglich die direkt zurechenbaren Einzelkosten, während für die Material- und
Fertigungsgemeinkosten ein Aktivierungswahlrecht besteht.
Fremdwährungsgeschäfte (IAS 21)
Nach den Regelungen des HGB werden Fremdwährungsforderungen (Fremdwährungsverbindlichkeiten) zum
Kurs am Bilanzstichtag bewertet, falls dieser niedriger (höher) ist, als zum Entstehungszeitpunkt der Forderung (Verbindlichkeit). Nach IAS hingegen wird in jedem Fall der Stichtagskurs der Bewertung zum Bilanzstichtag zu Grunde gelegt.
Kapitalrücklage (SIC 17)
Börsenemissionskosten werden gemäß den Regelunge des IASC mit der Kapitalrücklage verrechnet. Dies ist
nach HGB nicht möglich.
76
Latente Steuern (IAS 12)
Nach IAS sind grundsätzlich aktive latente Steuern für Ertragssteuerminderungsansprüche in Form von steuerlichen Verlustvorträgen zu bilden, die auf temporären Differenzen beruhen. Diese aktiven latenten Steuern
würden nach den Regelungen des HGB nicht gebildet werden. Da Unsicherheit darüber besteht, ob die temporären Unterschiede tatsächlich zu zukünftigen Ertragsteuerminderungen führen, wurde von einer Bilanzierung latenter Steueransprüche abgesehen.
11.
Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland
11.1
Allgemeine Hinweise
Das Folgende ist eine Darstellung ausgewählter Fragen der Besteuerung deutscher Kapitalgesellschaften
und deren Anteilseigner. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Informationen, die
für eine Kaufentscheidung hinsichtlich der angebotenen Aktien notwendig sein können. Die Darstellung basiert auf den zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Prospektes geltenden Steuervorschriften in der Bundesrepublik Deutschland. Die Darstellung behandelt schwerpunktmäßig die Dividendenbesteuerung, Kapitalertragsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, wobei nur ausgewählte für den Aktienerwerber relevante Aspekte dieser Steuerarten angesprochen werden. Sie behandelt nicht die individuellen steuerlichen Verhältnisse eines bestimmten Aktienerwerbers. Bitte beachten Sie zudem, dass der Gesetzgeber weiterhin Änderungen der bestehenden Steuervorschriften plant. So ist z.B. die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Dividendenerträge in Höhe von 25% im Gespräch sowie Erhöhungen der Erbschaftssteuersätze. Potentiellen Käufern wird daher empfohlen, wegen der steuerlichen Behandlung des Kaufs von Aktien, ihres Haltens, ihrer
Übertragung und ihrer Erträge sowie wegen der Verfahren bei der möglichen Erstattung deutscher Quellensteuer und anderer steuerrechtlicher Fragen ihren Steuerberater zu konsultieren.
11.2
Besteuerung der Kapitalgesellschaft
Deutsche Kapitalgesellschaften unterliegen mit den von ihnen erzielten Gewinnen in der Bundesrepublik
Deutschland der Körperschaftsteuer, die seit dem Inkrafttreten des Gesetz zur Senkung der Steuersätze und
zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz - StSenkG) am 01. Januar 2001 einheitlich 25% (nur in 2004: 26,5%) beträgt. Zugleich wurde das bis Ende 2000 geltende körperschaftsteuerliche
Vollanrechnungsverfahren (siehe unten ,,Besteuerung von Dividenden bei den Aktionären'') durch das sog.
Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Auf der Ebene der Kapitalgesellschaft werden daher nunmehr die angefallenen Gewinne in Höhe des Körperschaftsteuersatzes von 25% (nur in 2004: 26,5%) belastet. Auf der Ebene
des Gesellschafters wird die körperschaftsteuerliche Vorbelastung ausgeschütteter Gewinne in der Weise berücksichtigt, dass die Dividende nur zur Hälfte in die Bemessungsgrundlage für die persönliche Einkommensteuer einbezogen wird (Halbeinkünfteverfahren siehe unten unter 11.3).
Auf die Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag erhoben, der zur Zeit 5,5 % beträgt.
Zusätzlich zur Körperschaftsteuer unterliegen deutsche Kapitalgesellschaften einer gewinnabhängigen Gewerbesteuer; dabei wird der körperschaftsteuerliche Gewinn um bestimmte Hinzurechnungen erhöht oder um
Kürzungen vermindert. Hinzuzurechnen sind beispielsweise die von der Gesellschaft bezogenen Dividenden,
soweit diese den körperschaftsteuerlichen Gewinn nicht erhöht haben. Von diesen Dividendeneinnahmen
abziehbar sind dabei die mit diesen Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden
Betriebsausgaben, soweit sie im Rahmen der Ermittlung der Körperschaftsteuer unberücksichtigt geblieben
sind. Die Hinzurechnung von Dividenden, die durch Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ausgeschüttet
werden, unterbleibt, soweit die empfangende Gesellschaft an der ausschüttenden Gesellschaft seit Beginn
des Kalenderjahres ununterbrochen zu mindestens einem Zehntel beteiligt ist. Die Höhe der Gewerbesteuer
richtet sich nach den Hebesätzen der Gemeinden, in denen die Kapitalgesellschaft Betriebsstätten unterhält.
77
11.3
Besteuerung von Dividenden der Aktionäre
(a)
Anteilseigner mit Sitz / Wohnsitz in Deutschland
Dividendenausschüttungen unterliegen grundsätzlich in vollem Umfang der deutschen Einkommensbesteuerung (einschließlich Solidaritätszuschlag und zuzüglich etwaiger Kirchensteuer) bzw. der Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften als Anteilseigner. Seit dem Inkrafttreten des Steuersenkungsgesetzes zum 01. Januar 2001 stellt sich die Besteuerung von Dividenden in den Grundzügen
wie folgt dar:
Bei im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen gehört die Dividende in voller Höhe zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn die Aktien steuerlich Privatvermögen sind, sonst zu
den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn die Aktien steuerlich Betriebsvermögen darstellen. Die Dividenden sind aber in Höhe der Hälfte ihres Betrages steuerbefreit (sog. Halbeinkünfteverfahren, § 3
Nr. 40 Einkommensteuergesetz i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes). Im Gegenzug werden auch
Werbungskosten nur zur Hälfte berücksichtigt (§ 3 c Absatz Einkommenssteuergesetz). Eine Anrechnung der von der ausschüttenden Kapitalgesellschaft zu entrichtenden Körperschaftsteuer unterbleibt. Dividendenzahlungen sind, sofern die Aktien im Privatvermögen gehalten werden, steuerfrei,
soweit sie zusammen mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen nach hälftigem Abzug der tatsächlichen Werbungskosten den Sparerfreibetrag in Höhe von EUR 1.370,00 (im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten EUR 2.740,00) nicht übersteigen. Werden die Aktien in einem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer inländischen Personengesellschaft gehalten,
gilt ebenfalls das vorstehend beschriebene Halbeinkunftsverfahren.
Ist der Aktionär eine im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft, gehören Dividenden
der ausschüttenden inländischen Gesellschaft nicht zum steuerpflichtigen Einkommen des Dividendenempfängers; sie bleiben, ebenso wie mit den Dividenden in unmittelbarem Zusammenhang stehende Aufwendungen, bei der Ermittlung von deren körperschaftssteuerlichem Einkommen außer
Ansatz (§ 8 b Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes und § 3 c Abs. 1
Einkommensteuergesetz). Eine bei der Dividendenzahlung einbehaltene Kapitalertragsteuer und ein
einbehaltener Solidaritätszuschlag werden auf die festgesetzten Steuern des Dividendenempfängers
angerechnet; überzahlte Beträge werden erstattet.
Von der gesamten Dividende wird Kapitalertragsteuer in Höhe von 20 % einbehalten, also auch auf
den Teil der Dividende, der nach dem Halbeinkünfteverfahren steuerbefreit ist. Zusätzlich wird der
Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Kapitalertragsteuer einbehalten. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer und der einbehaltene Solidaritätszuschlag, werden auf die festgesetzte Steuer angerechnet; übersteigende Beträge werden erstattet. Ist der Aktionär eine natürliche Person mit Wohnsitz
im Inland und hält seine Aktien im Privatvermögen und verwahrt sie in einem bei einer inländischen
Zweigstelle eines Kreditunternehmens geführten Depot und hat er dem Kreditinstitut eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht oder einen Freistellungsauftrag erteilt, wird ihm die volle Dividende
ohne Kapitalertragsteuerabzug gutgeschrieben. Bei einem Freistellungsauftrag aber nur, wenn dieser
zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung nicht anderweitig ausgenutzt worden ist.
(b)
Anteilseigner mit Sitz / Wohnsitz außerhalb Deutschlands
Vorbehaltlich anderer Regelungen in einem Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen Dividendenausschüttungen einer deutschen Aktiengesellschaft an nicht in Deutschland ansässige Anteilseigner
einer Kapitalertragsteuer (Quellensteuer) in Höhe von 20 % der Dividende und einem Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer in Höhe von 5,5 %. Die Kapitalertragsteuer wird bei Dividendenausschüttungen nach dem 30. Juni 1996 an Kapitalgesellschaften (Muttergesellschaften) als Anteilseigner mit Sitz und Geschäftsleitung außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der Europäischen Union unter den weiteren Voraussetzungen des § 44 d Einkommensteuergesetz (Umsetzung der soge-
78
nannten Mutter-Tochter-Richtlinie) auf Antrag nicht erhoben. Im Falle der Anwendbarkeit eines Doppelbesteuerungsabkommens kann sich die Kapitalertragsteuer auf Dividendenausschüttungen einer
in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaft an einen nicht in Deutschland ansässigen Anteilseigner verringern oder sogar vollständig entfallen. Wird sie dennoch aufgrund innerstaatlicher Regelungen einbehalten, kann sie erstattet werden. Zur Erstattung bedarf es eines Erstattungsantrags des
berechtigten Anteilseigners bei den deutschen Finanzbehörden. Gehören die Aktien zum Betriebsvermögen einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens, so greift die Besteuerung wie die eines in Deutschland ansässigen Anteilseigners ein.
11.4
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
Erzielt ein unbeschränkt steuerpflichtiger Anteilseigner, der eine natürliche Person ist, bei der Veräußerung
von Aktien, die steuerlich dem Privatvermögen zuzurechnen sind, einen Gewinn, so unterliegt der Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer unter Maßgabe des Halbeinkünfteverfahrens, sofern die Aktien innerhalb
von zwölf Monaten nach dem Erwerb veräußert werden (private Veräußerungsgeschäfte; früher sog. Spekulationsgeschäfte). Verluste aus der Veräußerung von Aktien können mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres, nicht aber mit anderen Einkünften saldiert werden. Ein Verlustrücktrag
und Verlustvortrag zur Saldierung mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Liegt zwischen dem Erwerb der Aktien und dem Zeitpunkt der Veräußerung ein Zeitraum von mehr als einem Jahr, so ist der Veräußerungsgewinn nur zu versteuern (nach dem
Halbeinkünfteverfahren), wenn der Anteilseigner innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft
unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Eine Versteuerungspflicht ist aber nur gegeben,
wenn sämtliche Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften eines Jahres zusammen nach Abzug von
evtl. Verlusten und Werbungskosten aus solchen Geschäften EUR 512,00 oder mehr betragen. Bei ausländischen Aktionären kann ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzstaat die deutsche Besteuerung
dieser Gewinne beschränken oder ausschließen. Bei Aktionären, die in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaften sind, bleiben die Veräußerungsgewinne ebenso wie die Dividenden unter den Voraussetzungen des
§ 8b Körperschaftsteuergesetz i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes steuerfrei.
11.5
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Der Erwerb von Aktien unterliegt als Erwerb von Todes wegen oder auf Grund einer Schenkung unter Lebenden der Erbschaft-/Schenkungsteuer, wenn der Erblasser oder Schenker oder Erwerber ein Inländer im Sinne
des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist. Bemessungsgrundlage der Steuer ist der gemeine
Wert der Aktien. Dies ist in der Regel der Börsenkurs. Entsprechend dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser bzw. Schenker und dem Erwerber kommen unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze zur Anwendung. Erbschaftssteuerlich können Inländer auch Personen sein, die in der Bundesrepublik
Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber etwa die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ob die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anfällt, wenn ein Erwerber keinen Sitz oder keine
Wohnung im Inland hat, ist für jeden Einzelfall festzustellen. Dabei können auch Doppelbesteuerungsabkommen eingreifen, nach denen die Bundesrepublik Deutschland auf ein ihr an sich zustehendes Besteuerungsrecht verzichtet hat.
11.6
Sonstige Steuern in Deutschland
Die Veräußerung oder die Übertragung der Aktien unterliegt in Deutschland keiner Umsatzsteuer, Börsenumsatzsteuer, Stempelabgabe oder ähnlichen Steuern oder Abgaben.
79
[Diese Seite ist absichtlich freigelassen.]
80
12.
12.1
Finanzteil
Advanced Medien AG: Zwei-Jahresvergleich auf Konzernebene (IAS) 2002 und 2001
ADVANCED MEDIEN AG - Konzern, MÜNCHEN
Zwei-Jahresvergleich (IAS)
Konzernbilanz
AKTIVA
31.12.2002
31.12.2001
EUR
EUR
LANGFRISTIGES VERMÖGEN
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Software und ähnliche Rechte
7.387,60
25.136,12
1,00
1.794.955,79
28.758.309,07
36.901.074,49
28.765.697,67
38.721.166,40
Sachanlagen
80.746,36
208.406,70
Finanzanlagen
66.430,07
850.578,90
0,00
204.516,75
28.912.874,10
39.984.668,75
6.766.645,35
7.991.079,04
Geschäfts- oder Firmenwert
Filmvermögen
Langfristige Forderungen
KURZFRISTIGES VERMÖGEN
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
Forderungen gegen Gesellschafter
Sonstige Vermögensgegenstände
0,00
573.551,92
2.836.646,84
956.681,06
9.603.292,19
9.521.312,02
797.958,41
4.391.556,57
15.041,40
43.381,98
10.416.292,00
13.956.250,57
39.329.166,10
53.940.919,32
Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten
Rechnungsabgrenzungsposten
81
PASSIVA
31.12.2002
31.12.2001
EUR
EUR
EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital
17.955.000,00
17.955.000,00
Rücklagen
45.462.951,62
45.462.951,62
-637.134,39
60.370,41
-57.318.051,28
-51.527.744,90
5.462.765,95
11.950.577,13
1.995.281,88
2.264.353,44
2.134.491,96
2.592.261,48
0,00
30.035,10
Fremdwährungsposten
Konzernbilanzverlust
ANTEILE ANDERER GESELLSCHAFTER
LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Verbindlichkeiten
643.681,97
556.014,56
2.778.173,93
3.178.311,14
KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
0,00
663.624,93
1.999.435,20
1.912.326,69
21.996.516,26
25.954.053,62
65.446,65
2.280.197,05
4.332.425,32
4.466.063,04
699.120,91
1.271.412,28
29.092.944,34
36.547.677,61
39.329.166,10
53.940.919,32
82
ADVANCED MEDIEN AG - Konzern, MÜNCHEN
Zwei-Jahresvergleich (IAS)
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
2002
2001
EUR
EUR
Umsatzerlöse
9.825.380,80
19.512.651,92
Sonstige betriebliche Erträge
6.641.309,68
1.770.220,09
-190.784,26
-3.761.998,18
-1.110.719,94
-1.871.250,82
-13.740.426,77
-20.296.461,67
Filmaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen:
auf Filmvermögen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
-1.938.395,17
-682.492,20
0,00
-5.798.702,61
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-4.476.312,61
-4.838.278,31
Betriebsergebnis
-4.989.948,27
-15.966.311,78
138.568,30
512.135,73
-1.961.810,38
-1.810.208,71
0,00
-479,26
-6.813.190,35
-17.264.864,02
753.812,42
4.588,39
-6.059.377,93
-17.260.275,63
269.071,55
-189.230,41
-5.790.306,38
-17.449.506,04
Verlustvortrag aus dem Vorjahr / Gewinnvortrag
-51.527.744,90
-34.078.238,86
Bilanzgewinn / Bilanzverlust
-57.318.051,28
-51.527.744,90
auf Finanzanlagen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Anteil am Periodeneregebnis von Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Ergebnis vor Steuern und Minderheitenanteile
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Ergebnis nach Steuern und Minderheitenanteile
Anteile anderer Gesellschafter am Konzernergebnis
Konzernfehlbetrag der Periode
83
Ergebnis pro Aktie (historisch):
31.12.2002 = 17.955.000 Aktien im Jahresdurchschnitt
-0,32
31.12.2001 = 17.733.333 Aktien im Jahresdurchschnitt
-1,00
Ergebnis pro Aktie (Kapitalherabsetzung 10:1 kalkulatorisch):
31.12.2002 = 1.795.500 Aktien im Jahresdurchschnitt
31.12.2001 = 1.733.333 Aktien im Jahresdurchschnitt
-3,22
-10,07
84
ADVANCED MEDIEN AG,
München
Zwei-Jahresvergleich (IAS)
Konzern- Kapitalflussrechnung (IAS)
2002
2001
TEUR
TEUR
Periodenergebnis (vor Steuern und Anteilen anderer
Gesellschafter am Konzernergebnis)
-6.057
-17.265
1.938
682
Anpassungen für:
+
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
+
Abschreibungen auf Finanzanlagen
0
5.799
+
Abschreibungen auf Filmvermögen
8.877
20.296
+
Zinsaufwendungen
1.962
1.810
=
Operatives Ergebnis vor Veränderung
6.720
11.322
-607
-29
151
6.180
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-3.531
3.656
-
Zinszahlungen
-1.962
-1.810
+
Ertragssteuererstattungen Vorjahre
0
5
-
Ertragssteuerzahlungen Vorjahre
-2
0
=
Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
770
19.324
des Nettoumlaufvermögens
+/-
Zunahme/Abnahme der Rückstellungen
-/+
Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die
nicht der Investitions-oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
+/-
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der
85
+
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens / immaterielle Anlagevermögens
-
7
5
-5
-50
2.800
0
-2.016
-4.595
-734
-25.057
52
-29.697
0
527
-458
0
0
3.990
-458
4.517
364
-5.856
0
0
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen/immaterielle Anlagevermögen
+
Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagevermögen
-
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen
-
Auszahlungen für Investitionen in das Filmvermögen
=
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
+
Einzahlungen aus der Aufnahme von langfristigen Krediten
-
Auszahlungen aus der Rückführung von langfristigen Krediten
+
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen
=
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderungen
des Finanzmittelbestands
+
Veränderung des Finanzmittelbestandes aufgrund
der Fremdwährungsumrechnung
+
Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahrs
-21.562
-15.706
=
Finanzmittelbestand am Ende der Periode
-21.199
-21.562
798
4.392
-21.997
-25.954
-21.199
-21.562
Zusammensetzung des Finanzmittelbestands am Ende der Periode
+
Zahlungsmittel
-
Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten
86
12.2
Advanced Medien AG: Drei-Jahresvergleich (HGB) 2003 - 2001
ADVANCED MEDIEN AG, MÜNCHEN
Drei-Jahresvergleich (HGB)
BILANZ
AKTIVA
31.12.2003
31.12.2002
31.12.2001
EUR
EUR
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
152,81
7.387,60
22.601,63
22.316,22
60.239,67
72.324,28
30.000,00
365.868,66
1.365.433,25
0,00
1.721.092,25
0,00
52.469,03
2.154.588,18
1.460.359,16
6.733.129,18
12.229.626,42
0,00
0,00
2.247.844,00
0,00
6.733.129,18
14.477.470,42
0,00
350.677,20
3.596,00
1.398,83
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen
Summe Anlagevermögen
B. FILMVERMÖGEN
I. Filmrechte
II. Urheberrechte
Summe Filmrechte
C. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderugen und sonstige Leistungen
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
3. Sonstige Vermögensgegenstände
Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
II. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Summe Umlaufvermögen
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
E. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG
Summe AKTIVA
0,00
20.688,09
24.413.148,86
53.756,11
50.508,41
580.022,12
404.433,31
74.792,50
24.994.569,81
131.982,79
47.628,39
2.056.921,36
536.416,10
122.420,89
27.051.491,17
12.541,55
14.085,99
42.348,55
3.605.253,65
0,00
0,00
10.939.809,51
16.768.565,48
28.554.198,88
87
PASSIVA
31.12.2003
31.12.2002
31.12.2001
EUR
EUR
EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
IV. Bilanzverlust
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Summe Eigenkapital
1.795.500,00
17.955.000,00
17.955.000,00
52.578.039,64
52.578.039,64
52.578.039,64
11.452,94
11.452,94
11.452,94
-57.990.246,23
-63.741.507,58
-57.375.538,03
3.605.253,65
0,00
0,00
0,00
6.802.985,00
13.168.954,55
914.232,00
1.342.294,10
751.702,63
8.547.303,42
7.522.859,04
0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
I. Sonstige Rückstellungen
C. VERBINDLICHKEITEN
I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
II. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
IV. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
1.428,59
0,00
0,00
1.249.754,48
636.515,19
666.731,83
55.504,03
439.149,65
13.725.607,08
171.586,99
24.762,50
241.202,79
Summe Verbindlichkeiten
10.025.577,51
8.623.286,38
14.633.541,70
Summe PASSIVA
10.939.809,51
16.768.565,48
28.554.198,88
V. Sonstige Verbindlichkeiten
88
ADVANCED MEDIEN AG,
Drei-Jahresvergleich (HGB)
Gewinn- und Verlustrechnung
MÜNCHEN
2003
2002
2001
EUR
EUR
EUR
Umsatzerlöse
960.891,97
424.338,11
0,00
Sonstige betriebliche Erträge
989.901,03
559.235,01
937.141,38
Filmaufwand
-28.622,03
-201,56
-1.038,22
-634.229,51
-652.064,87
-947.603,99
-8.027.956,28
-848.606,22
0,00
-46.385,38
-49.781,75
-62.797,89
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-1.275.599,76
-2.007.000,74
-2.451.606,14
Betriebsergebnis
-8.061.999,96
-2.574.082,02
-2.525.904,86
2.560,55
443.301,95
1.801.119,43
-2.056.921,35
-4.000.000,00
-4.090.335,05
0,00
0,00
-16.185.826,55
-294.002,31
-233.065,06
-273.426,89
-10.410.363,07
-6.363.845,13
-21.274.373,92
2.124,42
-2.124,42
4.588,39
Jahresfehlbetrag
-10.408.238,65
-6.365.969,55
-21.269.785,53
Verlustvortrag
-63.741.507,58
-57.375.538,03
-36.105.752,50
16.159.500,00
0,00
0,00
-57.990.246,23
-63.741.507,58
-57.375.538,03
Personalaufwand
Abschreibungen:
auf Filmvermögen
auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Aufwendungen aus Verlustübernahme
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Ertrag aus der Kapitalherabsetzung
Bilanzverlust
89
Ergebnis pro Aktie (historisch):
31.12.2003 = 9.897.386 Aktien im
Jahresdurchschnitt
-1,05
31.12.2002 = 17.955.000 Aktien im
Jahresdurchschnitt
-0,35
31.12.2001 = 17.733.333 Aktien im
Jahresdurchschnitt
-1,20
Ergebnis pro Aktie (Kapitalherabsetzung 10:1 kalkulatorisch):
31.12.2003 = 1.795.500 Aktien im
Jahresdurchschnitt
31.12.2002 = 1.795.500 Aktien im
Jahresdurchschnitt
31.12.2001 = 1.733.333 Aktien im
Jahresdurchschnitt
-5,80
-3,55
-12,27
90
ADVANCED MEDIEN AG, MÜNCHEN
Drei-Jahresvergleich (HGB)
Kapitalflussrechnung
2003
TEUR
+/-
-10.114
Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens und Filmvermögen
10.131
4.898
4.153
-428
591
-173
0
-3
0
Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus
Lieferung und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-328
24.949
2.039
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
378
-13.533
4.633
-294
-233
-273
0
-2
5
-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des
Anlagevermögens
+/-
-
Zinszahlungen
-
Ertragsteuerzahlungen
=
Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
+
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens/immateriellen Anlagevermögens
-
2001
TEUR
Jahresergebnis vor außerordentlichen Posten und Ertragssteuern (und
Zinsaufwendungen)
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen
-/+
2002
TEUR
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen/
immaterielle Anlagevermögen und Filmvermögen
-655
-6.131 -21.002
10.536 -10.618
2
0
1
-287
-15.347
-12
0
-4.721
0
-285
-20.068
-11
0
0
3.990
-
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen
=
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
+
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen
+
Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von
(Finanz-) Krediten
1.024
7.523
0
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
1.024
7.523
3.990
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes
84
-2.009
-6.639
+
Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahrs
48
2.057
8.696
-
Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahrs
Zusammensetzung des Finanzmittelbestands am Ende des
Geschäftsjahrs
132
48
2.057
+
Zahlungsmittel
132
48
2.057
132
48
2.057
=
91
12.3
Atlas Air Film + Media Service GmbH: Dreijahresvergleich (HGB) 2003 - 2001
ATLAS AIR FILM + MEDIA SERVICE GMBH, DUISBURG
Drei-Jahresvergleich (HGB)
Bilanz
AKTIVA
31.12.2003
31.12.2002
31.12.2001
EUR
EUR
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
2. Geleistete Anzahlungen
136.381,34
0,00
163.761,53
0,00
3.705,84
165.844,16
45.930,33
71.402,08
67.290,11
574.279,32
574.279,32
589.843,91
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
Summe Anlagevermögen
B. FILMVERMÖGEN
I. Filmrechte
756.590,99
809.442,93
826.684,02
186.575,75
156.374,56
264.660,71
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
3. Sonstige Vermögensgegenstände
674.173,31
0,00
25.068,01
396.521,65
236.122,28
19.881,84
500.150,16
1.953.952,62
82.317,74
Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
699.241,32
652.525,77
2.536.420,52
4.626.779,47
3.887.276,66
1.882.121,40
5.326.020,79
4.539.802,43
4.418.541,92
8.026,15
4.798,17
3.596,10
6.277.213,68
5.510.418,09
5.513.482,75
C. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderugen und sonstige Leistungen
II. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Summe Umlaufvermögen
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Summe AKTIVA
31.12.2003
EUR
31.12.2002
EUR
31.12.2001
EUR
PASSIVA
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
IV. Bilanzgewinn
Summe Eigenkapital
B. RÜCKSTELLUNGEN
I. Steuerrückstellungen
I. Sonstige Rückstellungen
Summe Rückstellungen
51.129,19
0,00
721.335,42
671.824,48
51.129,19
0,00
721.335,42
453.265,60
51.129,19
0,00
721.335,42
0,00
1.444.289,09
1.225.730,21
772.464,61
755.000,00
197.864,76
570.000,00
203.055,00
0,00
327.319,86
952.864,76
773.055,00
327.319,86
165.810,33
773.709,51
105.164,63
2.754.587,41
80.787,95
175.453,48
485.376,53
9.564,14
2.748.465,94
92.772,79
68.234,40
443.124,15
1.224.457,75
2.379.310,34
298.296,87
3.880.059,83
3.511.632,88
4.413.423,51
0,00
0,00
274,77
6.277.213,68
5.510.418,09
5.513.482,75
C. VERBINDLICHKEITEN
I. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
III. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
IV. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
V. Sonstige Verbindlichkeiten
Summe Verbindlichkeiten
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Summe PASSIVA
92
ATLAS AIR FILM + MEDIA SERVICE GMBH,
DUISBURG
Drei-Jahresvergleich (HGB)
Gewinn- und Verlustrechnung
2003
EUR
Umsatzerlöse
2002
EUR
2001
EUR
10.267.603,65
12.195.492,24
13.513.203,89
320.088,89
312.218,37
1.001.043,98
Materialaufwand
-6.719.855,95
-7.873.451,76
-8.726.708,76
Personalaufwand
-1.530.783,11
-1.503.563,49
-1.614.654,08
-85.465,55
-61.128,06
-43.258,01
-1.868.999,13
-1.678.490,06
-1.950.353,67
382.588,80
1.391.077,24
2.179.273,35
0,00
0,00
6.739,63
158.674,64
174.424,90
239.854,13
0,00
-15.564,59
0,00
-444,44
-4.563,78
0,00
-136.790,41
-164.969,93
-205.103,22
404.028,59
1.380.403,84
2.220.763,89
-185.000,00
-570.000,00
0,00
-469,71
-640,29
-643,21
0,00
-356.497,95
-2.220.120,68
Jahresüberschuss
218.558,88
453.265,60
0,00
Gewinnvortrag
453.265,60
0,00
0,00
Bilanzgewinn
671.824,48
453.265,60
0,00
Sonstige betriebliche Erträge
Abschreibungen:
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Betriebsergebnis
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Aufwendungen aus Verlustübernahme
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Sonstige Steuern
Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen
abgeführte Gewinne
93
ATLAS AIR FILM + MEDIA SERVICE GMBH, DUISBURG
Drei-Jahresvergleich (HGB)
Kapitalflussrechnung
2003
2002
2001
TEUR
TEUR
TEUR
219
810
2.220
85
61
43
0
15
0
304
886
2.263
180
446
98
Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
0
0
-2
Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-69
143
1.422
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
+/- Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
357
589
-2.886
=
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
772
2.064
895
+
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens
0
0
2
-
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
-19
-44
0
-
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen
-13
-15
-119
=
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-32
-59
-117
-
Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter
(Dividenden, Erwerb eigener Anteile, Eigenkapitalrückzahlungen, andere Ausschüttungen)
0
0
-264
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
0
0
-264
740
2.005
514
Jahresüberschuss vor Gewinnabführung
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Finanzanlagen
Cashflow
+/- Zunahme/Abnahme der mittel- und kurzfristigen Rückstellungen
-/+
-/+
=
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds
+
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
3.887
1.882
1.368
=
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
4.627
3.887
1.882
94
12.4
Advanced Medien AG: Lagebericht und Jahresabschluss (HGB) für das Geschäftsjahr 2003
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2003
Dieser Lagebericht stellt zusammenfassend die Lage der Advanced Medien AG (nachfolgend
auch Advanced Medien oder AG genannt) dar. Aufgrund der Insolvenz der TSC
Technische Systeme Consult GmbH (nachfolgend auch TSC genannt) und der Veräußerung
der amerikanischen Tochtergesellschaft Advanced Licencing North America, Inc.
war im Geschäftsjahr 2003 kein Konzernabschluss und somit kein Konzernlagebericht
aufzustellen.
Darstellung des Geschäftsverlaufes und der Lage
Die konjunkturelle Krise im Inland wirkte sich auch im Geschäftsjahr 2003 auf die
Medienbranche in besonderer Weise aus. Die Zurückhaltung der TV-Anstalten beim
Einkauf von Spielfilmrechten hielt in Anbetracht der Entwicklung der Einnahmen im
werbefinanzierten TV-Sektor und der Gebührendiskussion bei den öffentlichrechtlichen
TV-Sendern in ausgeprägter Form an. Die Zwangsverwertung des Filmvermögens der
insolventen KirchGruppe dämpfte zusätzlich die Aufnahmebereitschaft für kleinere
Filmproduktionen abseits von Block-Buster-Titeln der US-Majors.
Im Gegensatz dazu entwickelte sich das Geschäft im Home Entertainment Bereich mit
DVD-Titeln bei hoher Konkurrenz expansiv. Die Akzeptanz der runden Scheiben beim
Verbraucher überraschte den gesamten Markt. In den USA hat der Gesamtumsatz im
DVD-Bereich den gesamten Kinoumsatz bereits mit einer steilen Aufwärtskurve überschritten.
Auch hier ist das Geschäft mit den erfolgreichen Hollywood-Produktionen fest
in der Hand der Majors.
Bei anhaltend niedrigen Umsätzen stand das gesamte Geschäftsjahr unter dem Zeichen
der Partnersuche sowie der Vollendung der Restrukturierungsmaßnahmen der Advanced
Medien Gruppe.
Umsatz
Der Umsatz betrug im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 1,0 Mio. Euro nach 0,4 Mio. Euro
im Vorjahr. Er resultiert im Wesentlichen aus Auswertungserlösen rund um den Film
„Heartbreakers – Vorsicht, scharfe Kurven“.
Ergebnis
Der Jahresfehlbetrag belief sich auf 10,4 Mio. Euro gegenüber dem Jahresfehlbetrag im
Vorjahr in Höhe von 6,4 Mio. Euro. Die größten Aufwandspositionen des abgelaufenen
Wirtschaftsjahres waren Abschreibungen auf Beteiligungen in Höhe von 2,1 Mio. Euro
und Abschreibungen auf das Filmvermögen in Höhe von 8,0 Mio. Euro.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten auf 1,3 Mio. Euro gegenüber dem
Vorjahr mit 2,0 Mio. Euro gesenkt werden. Die Personalaufwendungen beliefen sich auf
0,63 Mio. Euro gegenüber 0,65 Mio. Euro im Vorjahr.
Das Finanzergebnis in Höhe von minus 0,3 Mio. Euro reduzierte sich im Vergleich zum
Vorjahr (0,21 Mio. Euro) aufgrund weitaus geringerer Zinserträge in 2003.
Ferner werden die Erträge aus der Kapitalherabsetzung in Höhe von 16,2 Mio. Euro in
einer gesonderten Position nach dem Jahresfehlbetrag ausgewiesen.
95
Bilanzstruktur
Die Bilanzsumme beläuft sich auf 10,9 Mio. Euro gegenüber 16,8 Mio. Euro im Vorjahr.
Auf der Aktivseite ist das Filmvermögen die wesentliche Position. Das Filmvermögen
beinhaltet auch streitbefangene Filmrechte aus der Klage gegen die MAXXFilm Produktions
GmbH. Die Bankguthaben erhöhten sich auf 0,13 Mio. Euro gegenüber 0,05 Mio.
Euro im Vorjahr. Auf der Passivseite ist die wesentliche Position der Kredit der Delmora
Bank GmbH in Höhe von 8,5 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen reduzierten sich auf 0,06 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr in Höhe von
0,44 Mio. Euro.
Auf der Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 wurde die Herabsetzung des Grundkapitals
von 17.955.000 Euro um 16.159.500 Euro auf 1.795.500 Euro beschlossen. Die Eintragung
der Kapitalherabsetzung erfolgte im Handelsregister am 3. Juli 2003.
Das ausgewiesene Eigenkapital ging ergebnisbedingt von im Vorjahr 6,8 Mio. Euro auf
–3,6 Mio. Euro zurück. Zur Vermeidung einer bilanziellen Überschuldung i. S. der Insolvenzordnung
wurde von der Delmora Bank GmbH ein Rangrücktritt in Höhe von 4,5 Mio.
Euro hinsichtlich des von ihr gewährten Darlehens ausgesprochen.
Langfristige Verbindlichkeiten
Es bestehen keine langfristigen Verbindlichkeiten.
Cash Flow und Investitionen
Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit belief sich auf minus 0,7 Mio. Euro
gegenüber 10,5 Mio. Euro im Vorjahr. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit beträgt
minus 0,3 Mio. Euro gegenüber minus 20,1 Mio. Euro im Vorjahr. Der Cash Flow aus der
Finanzierungstätigkeit in Höhe von 1,0 Mio. Euro ergibt sich aus der Erhöhung des
Kreditsaldos. Im Vorjahr lag dem Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit von 7,5 Mio. Euro
die Übernahme der Kreditverbindlichkeiten der TSC durch die AG zugrunde.
Der Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres erhöhte sich auf 0,13 Mio. Euro
gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 0,05 Mio. Euro.
Die Entwicklung der einzelnen Cash Flows sowie des Finanzmittelbestandes ist der beigefügten
Kapitalflussrechnung zu entnehmen.
Rechtsstreitigkeiten
Die Advanced Medien AG führt eine Zivilklage gegen die drei ehemaligen Vorstandsmitglieder
Christophe Montague, Hanns-Arndt Jovy und Veronika Morawetz auf Schadenersatz
in Höhe von 4,0 Mio. Euro. Die Klage stützt sich auf pflichtwidrige Handlungen, die
der Gesellschaft schweren wirtschaftlichen Schaden zugefügt haben und die Hauptursache
für die anhaltende wirtschaftliche Krise waren. Die Vorstände waren im Rahmen
einer Haftpflichtversicherung für fahrlässiges Handeln und daraus resultierende Verluste
versichert.
Die Klage der Advanced Medien AG gegen das ehemalige Management wurde am 2. Februar
2004 in erster Instanz vom Landgericht München I abgewiesen. Der Aufsichtsrat und
der Vorstand sind nach wie vor von einer schuldhaften Pflichtverletzung der ehemaligen
Vorstandsmitglieder überzeugt. Zwischenzeitlich hat die Advanced Medien AG im Februar
2004 Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt.
Ein ehemaliges Vorstandsmitglied aus der Gründungsgesellschafterfamilie, das in 2000
ausschied, führt eine Urkundenklage gegen die Advanced Medien AG auf Auszahlung
restlicher Abfindungsansprüche. In diesem Zusammenhang erging ein Vorbehaltsurteil
gegen die Advanced Medien AG, das die Hinterlegung einer Prozessbürgschaft erforderte.
Der Aufsichtsrat der Advanced Medien AG ging mit deutlich höheren Gegenansprüchen
auf Schadenersatz in das Nachverfahren, das im Hinblick auf die Zivilprozesse der
Advanced Medien AG in diesem sachlichen Zusammenhang gegen die ehemaligen
Vorstände bis auf weiteres ausgesetzt wurde.
96
Mit Beschluss des Insolvenzgerichtes vom 23. März 2004 wurde der Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens für die TSC Technische Systeme Consult GmbH mangels Masse
abgewiesen. Aus den Rechtsstreitigkeiten der insolventen Tochtergesellschaft TSC Technische
Systeme Consult GmbH werden keine wesentlichen finanziellen Verpflichtungen
für die Advanced Medien AG mehr erwartet.
Partnersuche
Erste Kontakte mit der FAST TV SERVER AG im Dezember 2002 konnten Anfang des
Geschäftsjahres intensiviert werden. Monatelange Verhandlungen führten im September
2003 zu einem vorläufigen Verschmelzungsvertrag, der noch von den jeweiligen Hauptversammlungen
zu bestätigen war. Kurz vor der zum 01.12.2003 zu diesem Zweck einberufenen
außerordentlichen Hauptversammlung zog sich die FAST TV SERVER AG jedoch
überraschend mit der Begründung eigener Probleme aus dem gemeinsamen Vorhaben
zurück. Trotz dieser schwierigen Ausgangslage machte sich der Vorstand gemeinsam mit
dem Aufsichtsrat daran, kurzfristig eine Alternative zu suchen, da die Fortführung der
Advanced Medien AG, ausschließlich gestützt auf die Auswertung des vorhandenen Filmstocks,
kein auf die Dauer tragfähiges Geschäftsmodell darstellt.
Tochterunternehmen
Die TSC Technische Systeme Consult GmbH musste Anfang November 2003 in Folge
eines in erster Instanz verlorenen Rechtsstreites Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
beim Landgericht München stellen. Der Beteiligungsansatz der TSC in der AG
wurde vollständig abgeschrieben.
Die Tochtergesellschaft Advanced Licencing North America, Inc. wurde im September
2003 gemeinsam mit der indirekten 51 %igen Beteiligung an der Unified Film Organization,
LLC. (nachfolgend auch U.F.O.) verkauft. Über die Modalitäten des Kaufvertrages
wurde Stillschweigen vereinbart. Die Advanced Licencing North America Inc. fungierte
lediglich als Holding für die U.F.O. Der Vorstand sah sich gezwungen, im Hinblick auf die
anhaltende Verlustsituation der Tochtergesellschaft, verbunden mit einer hohen Bankenverschuldung,
eine Trennung herbeizuführen. Der ursprüngliche Zweck der Beteiligung
als Zulieferer der deutschen Rechte von eigenen US-Filmproduktionen wurde schon seit
2001 nicht mehr gelebt.
Die Tochtergesellschaft Advanced Produktions GmbH hat in 2003 keine Geschäftstätigkeit
entwickelt. Der Beteiligungsansatz der Advanced Produktions GmbH wurde im Geschäftsjahr
2003 aufgrund der ruhenden Geschäftstätigkeit und der Forderungsausfälle gegenüber
der TSC um 123 TEuro auf 30 TEuro abgeschrieben.
Forschung und Entwicklung
Aufgrund der Geschäftstätigkeit der Advanced Medien sind keine Forschungs- und
Entwicklungskosten zu berücksichtigen.
Personal
In der Advanced Medien AG waren im Jahresdurchschnitt 8 Mitarbeiter (Vorjahr: 7 Mitarbeiter)
beschäftigt.
Auszubildende wurden in 2003 nicht beschäftigt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Beendigung des Geschäftsjahres
Nach dem Scheitern der Verschmelzung mit der FAST TV SERVER AG bemühte sich der
Vorstand unverzüglich um eine Alternative und bewarb sich im Rahmen eines Bieterverfahrens
um den Erwerb eines Unternehmens aus der Medienbranche. Im März 2004
erhielt die Advanced Medien AG im Rahmen des Bieterverfahrens den Zuschlag für exklusive
Vertragsverhandlungen. Der Vertragsabschluss ist für Ende April 2004 vorgesehen.
Bis zum erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen wurde im Rahmen einer Vertraulichkeitserklärung
zwischen den Parteien Stillschweigen vereinbart. Das Hauptgeschäftsfeld
97
des zu erwerbenden Unternehmens wird künftig das Kerngeschäftsfeld der Advanced
Medien AG sein.
Kennzahlen Aktie ISIN: DE0001262186
Investor Relations
Kommunikation
Der Vorstand der Advanced Medien berichtete gegenüber den Aktionären regelmäßig und
zeitnah über die Geschäftsentwicklung des Unternehmens. In zahlreichen Gesprächen,
der Bilanzpressekonferenz sowie einer Analystentelefonkonferenz im Dezember informierte
der Vorstand Analysten und Journalisten über die aktuellen Daten und Perspektiven des
Unternehmens.
Auf unserer Homepage www.advanced-medien.de stehen alle veröffentlichten Geschäfts- und
Quartalsberichte, Presse- und Adhoc-Meldungen, unsere Newsletter sowie weitere
Informationen zu Advanced Medien zur Verfügung.
Das Unternehmen wird auch künftig transparent und zeitnah über Vorgänge in der Gesellschaft
berichten.
Die Aktie
Kennzahl Aktie
Gesamtzahl
Marktkapitalisierung per Ultimo
Kurs per Ultimo
ISIN DE0001262186
1.795.500
1.131.165 Euro
0,63 Euro
Aktienbesitz der Organmitglieder per 31. Dezember 2003
Otto Dauer/Familienbesitz
Prof. Dr. Manfred Niewiarra
Dr. Rüdiger Berndt
Wolfgang Rück
6.000 Stück
Keine
Keine
5.000 Stück
Anlegerstruktur
Die Baader Wertpapierhandels AG, die Baader Beteiligungs GmbH, die Baader Beratungs
GmbH & Co KG und die Baader Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG informierten die
Gesellschaft am 8. Dezember 2003 nach §§ 41 Abs.3, 25 WpHG über den Verkauf von
Anteilen der Advanced Medien AG und der damit einhergehenden Unterschreitung der
5%-Marke. Somit befinden sich sämtliche Aktien der Advanced Medien AG im Streubesitz.
Organe
Aufsichtsratmitglieder
Prof. Dr. Manfred Niewiarra, Vorsitzender
Dr. Rüdiger Berndt, stv. Vorsitzender
Wolfgang Rück
seit 02. März 2001
seit 29. August 2001
seit 09. Oktober 2002
Vorstandsmitglied
Otto Dauer
seit 05. März 2001
98
Risikoberichterstattung
Entwicklungsbeeinträchtigende und bestandsgefährdende Risiken
Die Advanced Medien AG hat den Jahresabschluss zum 31.12.2003 unter der Annahme
der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prämisse) aufgestellt. Die Sicherung der
Unternehmensfortführung erfordert die Aufrechterhaltung und Weiterführung der Finanzierung
durch die Delmora Bank GmbH und/oder die Zuführung von Eigenkapital im
Rahmen von Kapitalerhöhungen.
Sollte das Kreditverhältnis mit der Delmora Bank GmbH, das auf täglich fälliger Basis
geführt wird, von ihr gekündigt werden oder eine Einstellung der Finanzierung der laufenden
Geschäftstätigkeit der Advanced Medien AG durch die Delmora Bank GmbH erfolgen,
ist der Weiterbestand der Advanced Medien AG und der mithaftenden Tochtergesellschaft
gefährdet. Der Vorstand hat Verhandlungen über eine Neuordnung des
Kreditverhältnisses im Hinblick auf die geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit der
Akquisition des neuen Geschäftsmodells und der dafür erforderlichen Kapitalmaßnahmen
aufgenommen. Die grundsätzliche Bereitschaft, diese Maßnahmen konstruktiv zu begleiten,
wurde von der Delmora Bank GmbH erklärt.
Als bestandsgefährdendes Risiko wäre ferner das Scheitern der laufenden Übernahmebemühungen
zu sehen.
Sollten weder aus dem bestehenden Filmvermögen heraus für den Fortbestand ausreichende
Rückflüsse erzielt werden können, noch die vorerwähnte Partnersuche oder alternativ
die Aufnahme eines neuen tragfähigen Geschäftsmodells gelingen, wäre der Fortbestand
der Advanced Medien AG gefährdet.
Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 23. März 2004 wurde der Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens der TSC Technische Systeme Consult GmbH mangels
Masse abgewiesen. Die Advanced Medien AG geht in den Planungen davon aus, dass sich
keine wesentlichen finanziellen Verpflichtungen aus der Abwicklung der TSC Technische
Systeme Consult GmbH für die Advanced Medien AG ergeben.
Ausblick auf die künftige Entwicklung
Die Verhandlungen mit den Verkäufern der gesamten Geschäftsanteile eines Unternehmens
aus der Medienbranche sind hinsichtlich Kaufpreishöhe, Fälligkeit und Vertragstext
weiter fort geschritten. Die Refinanzierung des Kaufpreises soll in zwei Schritten
erfolgen. Der Ausnutzung des genehmigten Kapitals von bis zu 897.750,00 Euro mittels
Barkapitalerhöhung im Verhältnis 2:1 soll im Rahmen der nächsten Hauptversammlung
eine weitere Barkapitalerhöhung im Verhältnis 1:2, d.h. um maximal bis zu 5.386.500,00
Euro folgen. Der Vorstand geht zuversichtlich von einer vollständigen Platzierung der beiden
Barkapitalerhöhungen aus.
Advanced Medien AG
München, den 26. März 2004
Der Vorstand
Entsprechenserklärung zum Corporate Governance
Kodex (§ 161 AktG)
Vorstand und Aufsichtsrat der Advanced Medien AG haben am 19.12.2003 gemäß § 161
Aktiengesetz erklärt, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex grundsätzlich entsprochen wurde und entsprochen wird. Den Corporate Governance
Grundsätzen der Advanced Medien AG liegt der Kodex der Regierungskommission
Corporate Governance (Deutscher Corporate Governance Kodex) vom 21. Mai 2003 zugrunde,
der am 4. Juli 2003 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht
99
wurde. Abweichungen hiervon werden von der Advanced Medien AG jährlich
im Geschäftsbericht offengelegt und erläutert.
Die Corporate Governance Grundsätze, die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG sowie
Erklärungen zu Abweichungen werden im Geschäftsbericht sowie auf der Homepage der
Advanced Medien AG in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht (www.advancedmedien.
de).
Abweichungen:
4.2.1
Die Advanced Medien AG benötigt derzeit und bis auf weiteres aufgrund der geringen
Größe der Gesellschaft keinen zweiten Vorstand. Sobald der Geschäftsbetrieb dies rechtfertigt
und erfordert, wird der Aufsichtsrat den Vorstand erweitern und zusätzliche
Vorstandsmitglieder berufen.
4.2.3
Die Bezüge des Vorstandes gliedern sich in einen fixen Bestandteil sowie einen variablen
erfolgsabhängigen Bestandteil als Ermessenstantieme nach Entscheidung durch den
Aufsichtsrat und eine betraglich fixierte Erfolgstantieme bei Eintritt des definierten
Erfolges.
Vergütungskomponenten mit Risikocharakter in Form von Aktienoptionen oder vergleichbaren
Gestaltungen sind nicht vereinbart.
5.1.2
Eine Altersbegrenzung für Vorstandsmitglieder ist nicht fest gelegt.
5.3
Bei der geringen Zahl von Aufsichtsratsmitgliedern und die Größe der Gesellschaft ist die
Bildung von Ausschüssen nicht sinnvoll und zweckmäßig.
5.4.1
Eine Altersbegrenzung für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht fest gelegt.
5.4.5
In der Satzung der Gesellschaft sind die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder mit fixen
Beträgen geregelt. Für die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt deshalb im Anhang
des Konzernabschlusses keine Individualisierung. Die Bezüge beinhalten keine variablen,
erfolgsabhängigen Bestandteile. Bei einer positiven Entwicklung der Gesellschaft wird der
Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung einen Vorschlag zur Satzungsänderung vorlegen.
Vergütungen an mit Aufsichtsratsmitgliedern verbundene Personen, Gesellschaften oder
Sozietäten werden im Anhang des Konzernabschlusses mit Hinweis auf das verbundene
Aufsichtsratsmitglied gesondert ausgewiesen.
7.1.2
Für die Veröffentlichung der Quartalsberichte wird die Gesellschaft weiterhin die von der
Deutschen Börse vorgegebene Frist von 60 Tagen in Anspruch nehmen. Eine Verkürzung
der Veröffentlichungsfrist auf 45 Tage würde vor dem Hintergrund der Größe des Unternehmens
und der internationalen Konsolidierung einen wirtschaftlich nicht zu rechfertigenden
zusätzlichen finanziellen und personellen Aufwand mit sich bringen.
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
Oberhaching, 19. Dezember 2003
100
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2003
01.01.-31.12.2003
01.01.-31.12.2002
€
€
Umsatzerlöse
960.891,97
424.338,11
Sonstige betriebliche Erträge
989.901,03
559.235,01
-8.027.956,28
-848.606,22
-28.622,03
-201,56
-567.377,62
-600.573,40
-66.851,89
-51.491,47
-46.385,38
-49.781,75
-1.275.599,76
-2.007.000,74
2.560,55
443.301,95
Abschreibungen auf Finanzanlagen
-2.056.921,35
-4.000.000,00
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-294.002,31
-233.065,06
-10.410.363,07
-6.363.845,13
Steuern vom Einkommen und Ertrag
2.124,42
-2.124,42
Außerordentliches Ergebnis
2.124,42
-2.124,42
-10.408.238,65
-6.365.969,55
16.159.500,00
0,00
Verlustvortrag/Gewinnvortrag
-63.741.507,58
-57.375.538,03
Bilanzgewinn /-verlust
-57.990.246,23
-63.741.507,58
Filmaufwand:
Abschreibungen auf Filmvermögen
Sonstiger Filmaufwand
Personalaufwand
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und Unterstützung
Abschreibungen
Auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
- davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 637,67 (Vorjahr: EUR 417.387,73)
- davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 1.569,82 (Vorjahr: EUR 111.862,69)
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Jahresüberschuss /-fehlbetrag
Ertrag aus der Kapitalherabsetzung
101
[Diese Seite ist absichtlich freigelassen.]
D
[Diese DDseite
102
Bilanz der Advanced Medien AG zum 31. Dezember 2003
AKTIVA
31.12.2003
31.12.2002
€
€
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
152,81
7.387,60
22.316,22
60.239,67
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
30.000,00
365.868,66
0,00
1.721.092,25
52.469,03
2.154.588,18
Filmvermögen
6.733.129,18
12.229.626,42
Urheberrechte
0,00
2.247.844,00
Geleistete Anzahlungen
0,00
0,00
6.733.129,18
14.477.470,42
350.677,20
3.596,00
0,00
20.688,09
53.756,11
50.508,41
404.433,31
74.792,50
131.982,79
47.628,39
536.416,10
122.420,89
12.541,55
14.085,99
3.605.253,65
0,00
10.939.809,51
16.768.565,48
Ausleihungen an verbundenen Unternehmen
FILMVERMÖGEN
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 350.677,20 (Vorjahr: EUR 3.596,00)
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 20.688,09)
Sonstige Vermögensgegenstände
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 53.756,11 (Vorjahr: EUR 50.508,41)
Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG
103
PASSIVA
31.12.2003
31.12.2002
EUR
EUR
1.795.500,00
17.955.000,00
52.578.039,64
52.578.039,64
EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage
Andere Gewinnrücklagen
Bilanzverlust
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
1.227,10
1.227,10
10.225,84
57.990.246,23
10.225,84
63.741.507,58
3.605.253,65
0,00
0,00
6.802.985,00
914.232,00
1.342.294,10
8.547.303,42
7.522.859,04
1.428,59
0,00
1.249.754,48
636.515,19
55.504,03
439.149,65
171.586,99
24.762,50
10.025.577,51
8.623.286,38
10.939.809,51
16.768.565,48
RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
-davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 8.547.303,42 (Vorjahr: EUR 7.522.859,04)
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
-davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 1.249.754,48 (Vorjahr: EUR 636.515,19)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
-davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 55.504,03 (Vorjahr: EUR 439.149,65)
Sonstige Verbindlichkeiten
-davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 171.586,99 (Vorjahr: EUR 24.762,50)
-davon aus Steuern: EUR 35.754,98 (Vorjahr: EUR 12.324,97)
-davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
EUR 9.762,72 (Vorjahr: EUR 4.886,96)
25
.
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2003
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Aufgelaufene Abschreibungen
Nettobuchwerte
1. Jan. 2003
Zugänge
Abgänge
31. Dez. 2003
1. Jan. 2003
Zuführungen
Auflösungen
31. Dez. 2003
31. Dez. 2003
31. Dez. 2002
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen
60.667,94
0,00
0,00
60.667,94
53.280,34
7.234,79
0,00
60.515,13
152,81
7.387,60
176.490,94
3.514,14
9.480,05
170.525,03
116.251,27
39.150,59
7.193,05
148.208,81
22.316,22
60.239,67
Anteile an verbundenen Unternehmen
5.456.203,71
0,00
5.302.853,71
153.350,00
5.090.335,05
335.830,10
5.302.815,15
123.350,00
30.000,00
365.868,66
Sonstige Ausleihungen an verbundene
Unternehmen
4.721.092,25
0,00
4.721.092,25
0,00
3.000.000,00
1.721.091,25
4.721.091,25
0,00
0,00
1.721.092,25
10.177.295,96
0,00
10.023.945,96
153.350,00
8.090.335,05
2.056.921,35
10.023.906,40
123.350,00
30.000,00
2.086.960,91
15.326.076,64
283.615,04
1.298.911,81
14.310.779,87
848.606,22
8.027.956,28
1.298.911,81
7.577.650,69
6.733.129,18
14.477.470,42
25.740.531,48
287.129,18
11.332.337,82
14.695.322,84
9.108.472,88
10.131.263,01
11.330.011,26
7.909.724,63
6.785.598,21
16.632.058,60
SACHANLAGEN
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
FINANZANLAGEN
FILMVERMÖGEN
Kapitalflussrechnung (HGB)
€
01.01.-31.12.2003
01.01.-31.12.2002
€
€
Jahresergebnis vor außerordentlichen Posten und
Ertragsteuern (und Zinsaufwendungen)
+/-
Anlagevermögens und Filmvermögens
+/-
Zunahme / Abnahme der Rückstellungen
-/+
Gewinn / Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des
Anlagevermögens
-/+
-10.114
-6.131
10.131
4.898
-428
591
0
-3
-328
24.949
378
-13.533
-294
-233
0
-2
Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des
Zunahme / Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die
nicht der Investitions-oder Finanzierungstätigkeit
zuzuordnen sind
+/-
Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-
Zinszahlungen
-
Ertragsteuerzahlungen
=
Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
+
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens / immaterielle Anlagevermögens
-
-655
10.536
2
0
-287
-15.347
0
-4.721
Auszahlungen für Investitionen in das
Sachanlagevermögen / immaterielle Anlagevermögen und
Filmvermögen
-
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen
=
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
+
Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von
(Finanz-)Krediten
=
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
-285
1.024
-20.068
7.523
1.024
7.523
Zahlungswirksame Veränderungen
des Finanzmittelbestands
84
-2.009
+
Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahrs
48
2.057
=
Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahrs
132
48
132
48
132
48
Zusammensetzung des Finanzmittelbestands am Ende des Geschäftsjahres
+
Zahlungsmittel
106
Anhang zum Jahresabschluss der Advanced Medien AG
zum 31. Dezember 2003
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlage
Der Jahresabschluss 2003 wurde nach den Vorschriften der §§ 238ff. HGB, insbesondere der
§§ 264ff. HGB (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft) i.V.m. den §§ 150ff. AktG aufgestellt.
Die Advanced Medien AG hat den Jahresabschluss zum 31.12.2003 unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prämisse) aufgestellt. Die Sicherung der Unternehmensfortführung
erfordert die Aufrechterhaltung und Weiterführung der Finanzierung durch
die Delmora Bank GmbH und/oder die Zuführung von Eigenkapital im Rahmen von Kapitalerhöhungen.
Aufgrund der Insolvenz der TSC Technische Systeme Consult GmbH und der Veräußerung der
amerikanischen Tochtergesellschaft Advanced Licencing North America, Inc. war im Geschäftsjahr
2003 kein Konzernabschluss und somit kein Konzernanhang aufzustellen.
Stetigkeit der Bilanzierung
Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2003 bildete die Buchhaltung
des Geschäftsjahres 2003. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Ansatz- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Prüfungspflicht
Die Gesellschaft ist nach § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB als börsennotierte Gesellschaft eine „große
Kapitalgesellschaft“.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die entgeltlich von Dritten erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen,
bewertet.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
nutzungsbedingter Abschreibung bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach folgenden Nutzungsdauern bemessen:
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Jahre
--------3 – 10
Bei Verkauf oder Abgang von Sachanlagevermögen werden die Anschaffungskosten um die
dazugehörige kumulierte Abschreibung gemindert. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von
Anlagevermögen werden als sonstige betriebliche Erträge oder Aufwendungen gezeigt.
Geringwertige Anlagegüter werden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben; ihr Abgang wird im
Jahr der Anschaffung unterstellt.
Die Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen) sind mit ihren Anschaffungskosten
bilanziert, soweit nicht der niedrigere beizulegende Wert anzusetzen war. Im Geschäftsjahr wurden
außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen i.H.v. T€ 335 (Vorjahr: T€ 1.000) sowie
Ausleihungen i.H.v. T€ 1.721 (Vorjahr: T€ 3.000) vorgenommen. Da die TSC Technische Systeme
Consult GmbH am 03. November 2003 Insolvenzantrag stellen musste (vgl. hierzu auch den
Punkt „Anteilsbesitz“), wurden die Anteile vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen umgegliedert.
Die Tochtergesellschaft Advanced Produktions GmbH hat in 2003 keine Geschäftstätigkeit
entwickelt.
Das Filmvermögen wird gemäß § 265 Abs. 5 HGB gesondert zwischen Anlage- und Umlaufvermögen
107
ausgewiesen und mit Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen bewertet.
Die Lizenz- und Urheberrechte wurden planmäßig linear abgeschrieben. Die sogenannten
Equity-Beteiligungen werden in Höhe der auf sie entfallenden Zahlungseingänge abgeschrieben.
Die Lizenzrechte sind zu den Anschaffungskosten aktiviert. Bei Verkauf werden sie je nach Verwertungsstufe,
d.h. Kino, Video, Pay-TV oder Free-TV und gegebenenfalls nach der Höhe der
Anschaffungskosten aufgeteilt und mit Prozentsätzen zwischen 10% und 100% abgeschrieben.
Bei entgeltlich erworbenen Library-Filmen wird davon ausgegangen, dass grundsätzlich nur das
TV-Recht einen zukünftigen Wert besitzt; entsprechend repräsentiert der Anschaffungspreis nur
den TV-Wert. Wird für Pay-TV-Rechte innerhalb von drei Jahren und für Video-Rechte innerhalb
von zwei Jahren nach Erwerb keine Veräußerung erreicht, erfolgt eine Vollabschreibung. Die
Urheberrechte werden über eine Laufzeit von 20 Jahren linear abgeschrieben. Die Abschreibungen
auf das Filmvermögen betragen im Geschäftsjahr T€ 8.028 (Vorjahr: T€ 849). Davon
betragen die außerplanmäßigen Abschreibungen T€ 6.213 (Vorjahr: T€ 306).
Jahre
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem jeweiligen Nennbetrag
angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Das
Fremdwährungskonto wurde zum Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Kurs des Transaktionszeitpunktes oder zum
höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.
III. Erläuterungen zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
Änderung der Jahresabschlüsse 1999 und 2000
Aufgrund von Anfang 2002 gewonnenen Erkenntnissen mussten die Jahresabschlüsse 1999 und
2000 geändert werden. Die Änderung erfolgte, weil der Vorstand der Advanced Medien AG bei
einem Teil der in diesen Jahren getätigten Geschäften von der Unwirksamkeit dieser Geschäfte
ausgeht. Aufgrund der Ergebnisabführungsverträge der Tochtergesellschaften hatte dies auch
unmittelbare Auswirkung auf die Ergebnisse der Advanced Medien AG für die Jahre 1999 bis
einschließlich 2001.
Durch den Erwerb von Filmen im Jahr 2002, die vom Rechtsstreit mit der MAXXFilm Produktions
GmbH betroffen sind, kommt es auch im vorliegenden Abschluss zu Auswirkungen.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie der Abschreibungen ist dem beigefügten
Anlagespiegel zu entnehmen.
Finanzanlagen
Im September 2003 wurden sämtliche Anteile der Advanced Licencing North America, Inc. und
damit die (indirekt) mehrheitliche Beteiligung an der Unified Film Organization, LLC., Burbank,
USA veräußert.
Filmvermögen
Das in der Bilanz zwischen dem Anlage- und Umlaufvermögen ausgewiesene Filmvermögen
wird aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit im Anlagespiegel ausgewiesen.
108
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Steuererstattungsansprüche in Höhe
von T€ 49 ausgewiesen.
Eigenkapital
Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital der Advanced Medien AG ausgewiesen. Das
Eigenkapital der Advanced Medien AG ist zum 31.12.2003 negativ. Zur Vermeidung einer bilanziellen
Überschuldung i. S. der Insolvenzordnung wurde von der Delmora Bank GmbH ein Rangrücktritt
mit Besserungsabrede in Höhe von € 4,5 Mio. hinsichtlich des von ihr gewährten Darlehens
ausgesprochen.
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 20. Juni 2003 führte die Advanced Medien AG am
06. Oktober 2003 eine Kapitalherabsetzung durch. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt
nach Durchführung der Kapitalherabsetzung € 1.795.500,00. Die Herabsetzung des Grundkapitals
erfolgte durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10 : 1. Die Herabsetzung
erfolgte nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG). Das
Grundkapital ist nach Kapitalherabsetzung eingeteilt in Stück 1.795.500 Inhaber Stammaktien
ohne Nennbetrag.
Der Ertrag aus der Kapitalherabsetzung (T€ 16.160) wurde in voller Höhe zur (teilweisen)
Deckung des Bilanzverlustes verwandt.
Genehmigtes Kapital
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 20. Juni 2003 wurde das in der Hauptversammlung
vom 29. August 2001 beschlossene genehmigte Kapital entsprechend dem Verhältnis der auf der
Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 beschlossenen Kapitalherabsetzung angepasst. Der Vorstand
ist daher ermächtigt, das Grundkapital bis zum 1. August 2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 897.750,00 durch Ausgabe von
897.750 Stück auf den Inhaber lautende neue Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu
erhöhen. Der Vorstand ist zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht
der Aktionäre bis zu einem Teilbetrag von € 179.550,00 unter bestimmten weiteren Voraussetzungen
auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der
Ausgabe und Ausstattung der neuen Aktien festzusetzen.
Bedingtes Kapital zur Bedienung des „Stock Option Plan Advanced Medien AG 2001“
Die im Rahmen des „Stock Option Plan Advanced Medien AG 2001“ genehmigte Erhöhung des
Grundkapitals durch Ausgabe von bis zu 1.795.500 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien
zur Einlösung von Aktienoptionen um nominal bis zu € 1.795.500,00 wurde durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 20. Juni 2003 aufgehoben.
Zum Zeitpunkt des Aufhebungsbeschlusses waren keine Optionsrechte ausgegeben.
Bedingtes Kapital zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 20. Juni 2003 wurde das in der Hauptversammlung
vom 29. August 2001 genehmigte bedingte Kapital zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen
entsprechend dem Verhältnis der auf der Hauptversammlung vom
20. Juni 2003 beschlossenen Kapitalherabsetzung angepasst. Das Grundkapital der Gesellschaft
kann daher um nominal bis zu € 179.550,00 durch Ausgabe von bis zu 179.550 Stück InhaberStammaktien zur Einlösung von Wandlungs- oder Optionsrechten, die im Rahmen von Wandeloder
Optionsschuldverschreibungen der Advanced Medien AG gewährt werden können, bedingt
erhöht werden.
109
Entwicklung des Kapitals und der Kapitalrücklage€ Anzahl
€
Grundkapital
Stand 01. Januar 2003
Anzahl Aktien
17.955.000,00
17.955.000
Kapitalherabsetzung
Stand 31. Dezember 2003
-16.159.500,00
1.795.500,00
-16.159.500
1.795.500
Kapitalrücklage
Stand 01. Januar 2003
Stand 31. Dezember 2003
52.578.039,64
52.578.039,64
Genehmigtes Kapital
Stand 01. Januar 2003
Kapitalherabsetzung per 03.07.03
Stand per 31. Dezember 2003
8.977.500,00
-8.079.750,00
897.750,00
8.977.500
-8.079.450
897.750
0,00
0
davon ausgegeben/ausgeübt
Bedingtes Kapital
Kapital I
Kapital II
davon ausgegeben/ausgeübt
0,00
0
179.550,00
179.550
179.550
179.550
0,00
0
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 914 enthalten Rückstellungen für
Rechts- und Beratungskosten (einschl. aus der Mithaft für die
Tochtergesellschaft TSC Technische Systeme Consult
GmbH)
Tantiemen, Bonus, Abfindungen
IPO Vorsteuerrisiko einschl. Zinsen
Ausstehende Rechnungen
Urlaubsansprüche und Weihnachtsgeld
Aufsichtsratsvergütung
Zinsen
Übrige
2003
T€
2002
T€
380
307
93
84
26
15
7
2
914
161
307
88
185
12
25
562
2
1.342
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Zessionen von Ansprüchen aus
Lizenz- und Nutzungsrechten der Gesellschaft bzw. der TSC Technische Systeme Consult GmbH
besichert. Die Advanced Medien AG, die TSC Technische Systeme Consult GmbH und die
Advanced Produktions GmbH haften gesamtschuldnerisch für die bei der Delmora Bank GmbH,
Hof/Saale (vormals Delbrück & Co KG, Köln), bestehende Kreditlinie in Höhe von
€ 8.547.303,42. Von dieser Verbindlichkeit sind € 4.500.000,00 mit einem Rangrücktritt mit
Besserungsabrede versehen.
110
Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge enthalten, die aus der
Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 709 (Vorjahr T€ 101) resultieren. Hiervon entfallen
T€ 562 auf den Zinsverzicht der Delmora Bank GmbH.
Sonstige Angaben
Die Advanced Medien Aktiengesellschaft wurde am 15. Juli 1998 errichtet.
2003 2002
Sitz der Gesellschaft ist München. Die Geschäftsräume der Gesellschaft befanden sich bis
19. Januar 2003 in 82041 Oberhaching, Keltenring 11. Seit 20. Januar 2003 befinden sich die
Geschäftsräume der Gesellschaft in der Theresienstraße 140, 80333 München.
In der Advanced Medien AG waren im Jahr 2003 durchschnittlich 8 Mitarbeiter beschäftigt
(Vorjahr: 7 Mitarbeiter).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2003 bestehen die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen:
2004
T€
Mieten
Leasing
2005
T€
61
29
90
2006
T€
19
7
26
2007
T€
0
1
1
Vorstand
Mitglied des Vorstandes der Advanced Medien AG ist:
Otto Dauer, München
Bankfachwirt
seit 5. März 2001
Herr Dauer ist zugleich Geschäftsführer bei den mit der Advanced Medien AG verbundenen
Unternehmen.
Die Bezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2003 auf insgesamt T€ 205.
Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrates sind/waren:
Prof. Dr. Manfred Niewiarra
Rietberg, Vorsitzender
seit 02. März 2001
er hält vier weitere Aufsichtsratsmandate bei
E-M-S new media AG, Dortmund
Biotechnologie Ruhrgebiet Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Witten
bitop Aktiengesellschaft für biotechnische Optimierung, Witten
Oemus Media AG, Köln
90 26 1 0 0
Dr. Rüdiger Berndt
München, stellvertretender Vorsitzender
seit 29. August 2001
2008ff
T€
0
0
0
0
0
0
111
Wolfgang Rück
Waiblingen
seit 09. Oktober 2002
er hält drei weitere Aufsichtsratsmandate bei
Infinigate AG, Oberhaching
Struktur AG, Stuttgart
RCM Beteiligungs AG, Sindelfingen
Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2003 auf T€ 80.
Im Jahresabschluss sind Honorare in Höhe von T€ 109 an die Kanzlei Schmidt Hörtnagel + Partner,
München, in der das Aufsichtsratsmitglied Dr. Rüdiger Berndt als Rechtsanwalt tätig ist,
berücksichtigt.
Die Honorare an die Kanzlei Schmidt Hörtnagel + Partner, München, betrafen Rechtsstreitigkeiten
der Advanced Medien AG sowie aus der Mithaft für die Tochtergesellschaft TSC Technische
Systeme Consult GmbH.
Anteilsbesitz
Mit Eintragung am 23.01.2003 in das Handelsregister wurden die Konzerngesellschaften
Advanced Filmverleih GmbH und Advanced Home Entertainment GmbH mit Wirkung zum
01.01.2002 rückwirkend auf die Advanced Licencing GmbH verschmolzen. Mit Eintragung am
23.12.2002 in das Handelsregister firmiert die Advanced Licencing GmbH unter TSC Technische
Systeme Consult GmbH. Am 03.11.2003 beantragte die TSC Technische Systeme Consult GmbH
beim Amtsgericht München das Insolvenzverfahren. Mit Beschluss vom 23.03.2004 wurde die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt.
Die Advanced Medien AG hält folgenden unmittelbaren Anteilsbesitz:
Firma, Sitz
TSC Technische Systeme Consult
GmbH, München
Advanced
Produktions
GmbH,
München
Anteil in
%
Nennkapital in
T€
Eigenkapital zum 31.
12. 2003 in T€
Jahresergebnis
2003
in T€
100
214
-5.415
-5.855
100
153
30
-117
Ergebnisverwendung
Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:
Jahresfehlbetrag
Einstellung in die gesetzliche Rücklage
Einstellung in Gewinnrücklage gem. § 58 Abs. 2 AktG
Erlöse aus Kapitalherabsetzung
Verlustvortrag aus dem Vorjahr
2003
€
2002
€
-10.408.238,65
0,00
0,00
16.159.500,00
-63.741.507,58
-57.990.246,23
-6.365.969,55
0,00
0,00
0,00
-57.375.538,03
-63.741.507,58
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von
€ 10.408.238,65 auf neue Rechnung vorzutragen.
112
Corporate Governance
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene
Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Homepage zugänglich gemacht worden ist.
München, den 26. März 2004
Der Vorstand
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Advanced Medien Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember
2003 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der
Satzung/im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den
Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung,
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen zu keinen Einwendungen
geführt:
1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wurden auch die Folgewirkungen
aus umfangreichen Scheingeschäften berücksichtigt, die nach der Rechtsauffassung
der Gesellschaft in den Jahren 1999 und 2000 von einem mit der Gesellschaft verbundenen,
mit dem bis zum 31. Dezember 2001 ein Ergebnisabführungsvertrag bestand, getätigt wurden.
Diese Folgewirkungen sind von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage.
Wir können nicht abschließend beurteilen, ob die Rechtsauffassung der Gesellschaft zu den
Scheingeschäften, die Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits sind und die daraus für die
Aufstellung des Jahresabschlusses gezogenen Konsequenzen zutreffend sind, solange ein die
Rechtsauffassung der Gesellschaft bestätigendes Urteil nicht vorliegt. Ein erstinstanzliches
Urteil bestätigte die Auffassung der Gesellschaft.
In der zweiten Instanz wurde vom Oberlandesgericht die Klage an das Landesgericht aufgrund
verfahrensfehlerhafter Feststellung zurückverwiesen.
2. Zwischen der Advanced Medien Aktiengesellschaft und vier Tochterunternehmen bestehende
Ergebnisabführungsverträge wurden mit Ablauf des 31. Dezember 2001 aufgehoben. Bei der
113
Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von der steuerlichen Wirksamkeit des Organschaftsverhältnisses
für die Vorjahre ausgegangen. Wir können nicht abschließend beurteilen, ob
diese steuerliche Auffassung der Gesellschaft zutreffend ist, solange noch keine endgültige
Steuerfestsetzung erfolgt ist. Zu den geänderten Steuererklärungen wurden im Geschäftsjahr
2003 entsprechende Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen.
Mit dieser Einschränkung vermittelt nach unserer Überzeugung der Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht hin.
Dort ist im Abschnitt „Entwicklungsbeeinträchtigende Risiken und bestandsgefährdende Risiken“
ausgeführt, dass der Fortbestand der Advanced Medien Aktiengesellschaft konkret gefährdet
beziehungsweise die zukünftige Entwicklung wesentlich beeinträchtigt ist. Bei der Aufstellung
des Jahresabschlusses und des Lageberichts wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
der Advanced Medien Aktiengesellschaft ausgegangen.“
München, den 29. März 2004
Dr. Kleeberg & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Petersen
Wirtschaftsprüfer
Schöllhorn
Wirtschaftsprüfer
114
12.5
Advanced Medien AG: Zusamengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2002 und Konzernabschluss (IAS) für das Geschäftjahr 2002
Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht
für das Geschäftsjahr 2002
Dieser Lagebericht stellt zusammenfassend die Lage des Advanced Medien Konzerns
(nachfolgend Advanced Medien oder Konzern genannt) und die Lage der Advanced
Medien AG (nachfolgend Advanced Medien AG oder AG genannt) dar. Sofern nicht ausdrücklich
auf die Advanced Medien AG hingewiesen wird, betreffen alle Angaben den
Konzern.
1. Darstellung des Geschäftsverlaufes und der Lage
Marktlage und Marktentwicklung
Die deutsche Medienbranche musste im Jahr 2002 weitere Rückschläge hinnehmen. Die
gegenüber 2001 weiter rückläufigen Werbeeinnahmen im TV-Geschäft führten zu einem
signifikanten Ertrags- und Wachstumseinbruch bei den TV-Sendern. Dies hatte nicht nur
sinkende Programminvestitionen bei den TV-Sendern zur Folge. Da Studien zufolge
Fernsehsender die wichtigste Einnahmequelle für in Deutschland tätige Film- und TV-Produzenten
und Filmrechtehändler darstellen, wurde deren Geschäft zwangsläufig ebenfalls
durch die Investitionszurückhaltung weiter negativ beeinflusst. Auch waren TV-Sender
nicht mehr bereit, von Filmrechtehändlern umfangreiche Programmpakete mit
Filmen unterschiedlicher Qualitätsstufen abzunehmen.
Neben den sinkenden Preisen für Filmlizenzen im Free-TV sind auch die Preise für Pay
TV-Lizenzen durch die Krise beim deutschen Sender Premiere stark gesunken. Insgesamt
führte diese Entwicklung zu drastischen Umsatz- und Gewinneinbrüchen auf Seiten der
Filmproduzenten und Filmrechtehändler. Verschärft wurde die Situation zusätzlich durch
den Zusammenbruch der Kirch-Gruppe. Zwangsläufig setzte sich der Konsolidierungsprozess
unter Produzenten und Händlern weiter fort. Erst seit kurzem besteht bei TV-Sendern
vereinzelt die Bereitschaft, selektiv Rechtepakete zu angemessenen Konditionen
abzunehmen. Mit einer Verbesserung der Lage rechnen führende Marktforschungsinstitute
schon allein aufgrund der konjunkturellen Entwicklung voraussichtlich erst im
Jahr 2004.
Ungeachtet dieser negativen Tendenzen zeigt lediglich der Home-Entertainment-Markt
dank des boomenden DVD-Geschäftes eine positive Entwicklung. Das starke Wachstum
des Jahres 2001 setzte sich auch im Jahr 2002 weiter fort. Laut Studien der GfK wird dieser
Markt auch in den kommenden Jahren mit Raten von rund 13% jährlich weiter wachsen.
Wie auch im Kinomarkt dominieren die US-amerikanischen Majors dieses Segment.
Jedoch auch einzelne nationale Anbieter und Rechteinhaber können laut Studien steigende
Umsätze verbuchen.
Geschäftsverlauf und Lage der Advanced Medien
Die Advanced Medien hat sich trotz der derzeit schwierigen Marktsituation im Jahr 2002
behauptet. Die Strategie der deutschen Gesellschaften, keine weiteren finanziellen Verpflichtungen
aus Neugeschäften einzugehen und bestehende Verpflichtungen soweit wie
möglich nach zu verhandeln, wurde auch im abgelaufenen Geschäftsjahr fortgesetzt. Aufgrund
der Zurückhaltung im Einkauf von Filmrechten und der marktbedingten Absatzschwäche
im Bereich der Filmlizenzen blieb auch die Umsatzentwicklung hinter den
Vorjahreszahlen zurück. Aus diesem Grund waren keine währungssichernden Maßnahmen
für Einkaufsverpflichtungen in US-Dollar erforderlich. Zu den schlechten marktbedingten
Rahmenbedingungen kamen im Verlauf des Jahres 2002 durch eine Vielzahl von
Rechtsstreitigkeiten erhebliche Zusatzbelastungen auf die Advanced Medien zu.
115
Als Teil des Maßnahmenpaketes zur Umstrukturierung der Advanced Medien wurde von
der TSC Technische Systeme Consult GmbH (vormals Advanced Licencing GmbH) ein Teil
des Filmvermögens und die Ausleihungen an die Advanced Licencing North America,
Inc., in Höhe der Beteiligung der Advanced Licencing North America, Inc., an Unified
Film Organization, LLC., (nachfolgend U.F.O. genannt) auf die Advanced Medien AG
übertragen. Die weitere Auswertung des übertragenen Filmvermögens wird durch die
Advanced Medien AG erfolgen.
Umsatz
Der Umsatz betrug im Konzern im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 9,8 Mio. Euro nach 19,5
Mio. Euro im Vorjahr und ging damit um 50 % zurück. Dabei resultiert der im Inland
generierte Umsatz im Wesentlichen aus der weltweiten Vermarktung des Kinoerfolgs
„Heartbreakers – Vorsicht scharfe Kurven“. Mit 1,9 Mio. Euro fiel der Inlandsumsatz
gegenüber dem Vorjahr mit 9,6 Mio. Euro stark zurück. Der Umsatzrückgang im Inland
konnte auch durch Umsätze der US-Tochtergesellschaft U.F.O. in Höhe von 7,9 Mio. Euro
gegenüber dem Vorjahr mit 9,9 Mio. Euro nicht kompensiert werden. Bei den Produktionen der für den Fonds bestimmten Filme kam es im abgelaufenen Wirtschaftsjahr
zu Verzögerungen. Durch die verspätete Fertigstellung kann auch die Auswertung der
Produktionen des Medienfonds durch die Vertriebstochtergesellschaft von U.F.O. erst
zeitverschoben erfolgen und wird erwartungsgemäß im laufenden Geschäftsjahr 2003
im Konzern umsatzwirksam werden.
In der AG kam es im Rahmen der Konzernumstrukturierung erstmals zu Umsätzen in Höhe
von 0,4 Mio. Euro, die mit konzernintern übernommenen Filmrechten erzielt wurden.
Konzernergebnis und Ergebnis der AG
Das Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) betrug in 2002
5,8 Mio. Euro nach 10,8 Mio. Euro im Vergleichszeitraum 2001. Nach Abschreibungen
ergibt sich daraus ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von minus 5,0 Mio. Euro
(Vorjahr: minus 16 Mio. Euro). Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2002 verringerte
sich auf 5,8 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit einem Jahresfehlbetrag
von 17,5 Mio. Euro. Entsprechend verbesserte sich das unverwässerte Ergebnis je Aktie
zum 30. Dezember 2002 auf minus 0,32 Euro gegenüber minus 1,00 Euro im Vorjahreszeitraum.
Das Konzernergebnis war beeinflusst durch deutlich geringere Netto-Abschreibungen auf
das Filmvermögen in Höhe von 8,9 Mio. Euro gegenüber 20,3 Mio. Euro im Vorjahr. Das
Vorjahresergebnis war zudem belastet durch Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen
in Höhe von 5,8 Mio. Euro. Auch der Filmaufwand in Höhe von 0,2 Mio. Euro war
gegenüber 3,7 Mio. Euro im Vorjahr stark rückläufig. Negativ wirkte sich die aus Vorsichtsgründen
vorgenommene volle Abschreibung des restlichen Goodwill der Beteiligung
an der Tochtergesellschaft U.F.O. in Höhe von insgesamt 1,8 Mio. Euro gegenüber der
Normalabschreibung von 0,5 Mio. Euro aus. Der Zinsaufwand im Konzern bewegte sich
mit 2,0 Mio. Euro um 0,2 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau mit 1,8 Mio. Euro. Der
Personalaufwand im Konzern konnte um knapp 40 % deutlich von 1,9 Mio. Euro im
Vorjahr auf 1,1 Mio. Euro reduziert werden. Auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen,
die in erheblichen Teilen Fixkostencharakter haben, konnten um ca. 6 % auf 4,5
Mio. Euro gegenüber 4,8 Mio. Euro im Konzern gesenkt werden. Ferner wurden insbesondere
bei den deutschen Gesellschaften Drohverlustrückstellungen, Steuerrückstellungen
und sonstige Rückstellungen der Vergangenheit in Höhe von 1,7 Mio. Euro aufgelöst.
Der daraus resultierende Ertragseffekt wurde zum Teil im Rahmen höherer Abschreibungen
auf das Filmvermögen kompensiert.
In der AG belief sich der Jahresfehlbetrag auf 6,4 Mio. Euro gegenüber dem Jahresfehlbetrag
im Vorjahr in Höhe von 21,3 Mio. Euro. Maßgeblich für die deutliche Verringerung
war der Wegfall der Verlustübernahmen durch die Aufhebung der Ergebnisabführungsverträge
mit den deutschen Tochtergesellschaften, die sich im Vorjahr noch auf 16,2 Mio.
Euro und im Vorvorjahr auf 21,4 Mio. Euro beliefen. Die größten Aufwandspositionen des
abgelaufenen Wirtschaftsjahres in der AG waren eine Wertberichtigung der Ausleihungen
116
an die Tochtergesellschaft Advanced Licencing North America, Inc., in Höhe von 3,0 Mio.
Euro, die damit zu 64 % abgewertet wurde und die Abschreibung der Beteiligung an der
TSC Technische Systeme Consult GmbH in Höhe von 1,0 Mio. Euro, die im Vorjahr schon
um 4,0 Mio. Euro abgeschrieben wurde. Die Höhe der Abschreibung orientierte sich an
den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Eigenkapitalwerten der Tochtergesellschaften im
Vergleich zum bisherigen Beteiligungsansatz. Ferner erfolgte eine außerordentliche Abschreibung
auf das Filmvermögen der AG in Höhe von 0,3 Mio. Euro aufgrund von erwarteten
Verzögerungen in der weiteren Auswertung des Filmvermögens im Vergleich zu den
Annahmen bei der bisherigen Bewertung.
Damit belaufen sich 70 % des Jahresfehlbetrages der AG auf außerordentliche Faktoren.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten in der AG auf 2,0 Mio. Euro gegenüber
dem Vorjahr mit 2,4 Mio. Euro gesenkt werden. Die Personalaufwendungen in der
AG beliefen sich auf 0,65 Mio. Euro gegenüber 0,95 Mio. Euro im Vorjahr.
Erstmals fielen in der AG Abschreibungen auf Filmvermögen in Höhe von 0,85 Mio. Euro
an, wovon, wie erwähnt, 0,3 Mio. auf außerplanmäßige Abschreibungen entfielen.
Das positive Finanzergebnis der AG in Höhe von 0,21 Mio.Euro reduzierte sich im Vergleich
zum Vorjahr (1,53 Mio. Euro) aufgrund rückläufiger Zinserträge.
Bilanzstruktur
Die Bilanzsumme des Konzerns beläuft sich auf 39,3 Mio. Euro. Auf der Aktivseite sind
die wesentlichen Positionen das Filmvermögen in Höhe von 28,8 Mio. Euro und die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 6,8 Mio. Euro. Die Guthaben
bei Kreditinstituten sind auf 0,8 Mio. Euro (VJ. 4,4 Mio. Euro) abgeschmolzen. Auf der
Passivseite verringerte sich aufgrund des negativen Ergebnisses das Eigenkapital auf 5,5
Mio. Euro (VJ. 11,9 Mio. Euro). Die Bankverbindlichkeiten konnten im Konzern auf 24,1
Mio. Euro (VJ. 28,5 Mio. Euro) abgebaut werden.
Die Bilanzsumme in der AG beläuft sich auf 16,8 Mio. Euro gegenüber 28,5 Mio. Euro im
Vorjahr. Auf der Aktivseite sind erstmals das übernommene Filmvermögen von 14,54 Mio.
Euro und die Ausleihungen an die Advanced Licencing North America, Inc., in Höhe von
1,7 Mio. Euro wesentliche Positionen. Das übertragene Filmvermögen beinhaltet auch die
streitbefangenen Filmrechte aus der Klage gegen die MAXXFilm Produktions GmbH.
Sollte die Feststellungsklage nicht erfolgreich sein, lebt der gegenüber der aktuell vorsichtigen
Bewertung der betroffenen Filmrechte deutlich höhere Zahlungsanspruch gegen
die MAXXFilm Produktions GmbH wieder auf, der für diesen Fall ebenfalls Teil der Klage
ist. Im Vorjahr wies die AG noch Forderungen in Höhe von 24,4 Mio. Euro gegen verbundene
Unternehmen aus, die sich zum Bilanzstichtag auf 0,02 Mio. Euro verringert haben.
Die Bankguthaben reduzierten sich bei der AG auf 0,05 Mio. Euro gegenüber 2,0 Mio.
Euro im Vorjahr. Auf der Passivseite erscheint erstmals in der AG der Kredit des Bankhauses
Delbrück & Co. in Höhe von 7,5 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen reduzierten sich auf 0,44 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr in
Höhe von 13,7 Mio. Euro. Das Eigenkapital ging aufgrund des Fehlbetrages auf 6,8 Mio.
Euro gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 13,2 Mio. Euro zurück. Da das Grundkapital
17,955 Mio. Euro beträgt, wird damit die Hälfte des Grundkapitals von 8,98 Mio, Euro
unterschritten.
Langfristige Verbindlichkeiten
Die langfristigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit zwischen ein und fünf Jahren.
Sie enthalten zum 31. Dezember 2002 Darlehen in Höhe von 0,548 Mio. Euro der
Thuringia Generali Lloyd Lebensversicherungs AG an die TSC Technische Systeme
Consult GmbH, die durch Grundschulden auf Grundbesitz einer Privatperson besichert
sind. Die Tilgung der Darlehen ist bis zum Ende der Laufzeit ausgesetzt und mit der
Ansparung von Lebensversicherungen auf Privatpersonen gekoppelt. Neben den Grundschulden
sind die Lebensversicherungen zur Besicherung der Darlehen an die Thuringia
Generali Lloyd Lebensversicherungs AG abgetreten.
117
Cash Flow und Investitionen
Die Konzern-Kapitalflussrechnung unterscheidet sich stark von der der AG. Im Konzern
ging das Ergebnis aus der laufenden Geschäftstätigkeit auf 0,8 Mio. Euro gegenüber dem
Vorjahr in Höhe von 19,3 Mio. Euro zurück. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
verbesserte sich im Konzern auf 0,05 Mio. Euro gegenüber minus 29,7 Mio. Euro im
Vorjahr. Der Finanzmittelbestand am Ende der Periode belief sich im Konzern auf minus
21,2 Mio. Euro gegenüber minus 21,6 Mio. Euro im Vorjahr.
In der AG belief sich der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit aufgrund der
weggefallenen Verlustübernahmen auf 10,5 Mio. Euro gegenüber minus 10,6 Mio. Euro
im Vorjahr. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von minus 20,0 Mio. Euro
gegenüber 0,01 Mio. Euro im Vorjahr resultiert aus der Übernahme von Filmrechten und
der Ausleihungen an die Advanced Licencing North America, Inc. Der Cash Flow aus der
Finanzierungstätigkeit in Höhe von 7,5 Mio. Euro kommt ausschließlich aus der Übernahme
der Kreditverbindlichkeiten der TSC Technische Systeme Consult GmbH durch die AG
zustande. Im Vorjahr lag dem Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit von 4,0 Mio. Euro die
Barkapitalerhöhung zugrunde.
Der Finanzmittelbestand der AG am Ende des Geschäftsjahres verringerte sich auf 0,05
Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 2,05 Mio. Euro, da der positive Cash Flow
aus der laufenden Geschäftstätigkeit und der positive Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
nicht ausreichten, um den negativen Cash Flow aus der Investitionstätigkeit vollständig
auszugleichen.
Restrukturierung
Im ersten Schritt der Restrukturierung der Gruppe wurden die Ergebnisabführungsverträge
zwischen der Advanced Medien AG und den vier deutschen Tochtergesellschaften
im Dezember 2001 mit Wirkung zum 01. Januar 2002 gekündigt. Die bis zu diesem Zeitpunkt
übernommenen Ergebnisse der Tochtergesellschaften in den Geschäftsjahren 1999,
2000 und 2001 sind zivilrechtlich rechtswirksam. Hinsichtlich der steuerlichen Anerkennung
der Ergebnisübernahmen steht ein Bescheid der Finanzbehörden noch aus. Aufgrund
der Bilanzkorrekturen der Geschäftsjahre 1999 und 2000 wurden neue Steuererklärungen
von Advanced Medien eingereicht. Vom Vorstand werden keine Steuernachzahlungen
aufgrund der Kündigung der Ergebnisabführungsverträge erwartet. Die Aufhebung
der Ergebnisabführungsverträge wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Im zweiten Schritt der Restrukturierung wurden die Tochtergesellschaften Advanced
Filmverleih GmbH und Advanced Home Entertainment GmbH im Wege der Aufnahme
auf die Advanced Licencing GmbH rückwirkend zum 01. Januar 2002 erfolgsneutral verschmolzen.
Im Zuge dieser Verschmelzung wurde die Advanced Licencing GmbH in TSC
Technische Systeme Consult GmbH umbenannt. Die Verschmelzung erfolgte insbesondere
vor dem Hintergrund der eingeschränkten operativen Geschäftstätigkeit der betroffenen
Gesellschaften. Durch die Konzentration in einer Gesellschaft können operative Prozesse
optimiert werden.
Die Bankverbindlichkeiten der TSC Technische Systeme Consult GmbH gegenüber der
Hauptbankverbindung Delbrück & Co. sowie die Ausleihungen der TSC Technische
Systeme Consult GmbH an die Advanced Licencing North America, Inc., wurden durch
die Advanced Medien AG übernommen, wobei unverändert Gesamtschuldnerhaftung der
deutschen Advanced Gesellschaften gegenüber Delbrück besteht.
Die neu strukturierte Gruppe besteht nun aus der Advanced Medien AG, der TSC Technische
Systeme Consult GmbH, der Advanced Produktions GmbH und der Advanced
Licencing North America, Inc. Letztere fungiert als Holding der US-Tochtergesellschaft
U.F.O. und bis Mai 2002 auch der Red Cliff Productions, LLC. Die Advanced Medien AG
befasst sich nunmehr im Wesentlichen mit der Vermarktung der Filmrechte, die von der
GmbH übertragen wurden. Die TSC Technische Systeme Consult GmbH vermarktet, wie
118
in der Zeit vor dem Börsengang von Advanced Medien, den Bestand an Filmrechten,
der aus der Zeit bis einschließlich 1998 stammt. Zur Einschätzung und Bewertung der
konzernintern auf die AG übertragenen Filmrechte wurde ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers
eingeholt. Dieses Gutachten bestätigte den angesetzten Wert sowohl aus
der Sicht der AG als auch der TSC Technische Systeme Consult GmbH.
Rechtsstreitigkeiten
Nachfolgend werden nur die wesentlichen Rechtsstreitigkeiten von Advanced Medien dargestellt.
Ein wichtiger Erfolg für Advanced Medien ist der erfolgreiche Abschluss der seit 2001
andauernden Vergleichsverhandlungen mit Regisseur Wolfgang Petersen im Mai 2002.
Im Rahmen des erzielten Vergleichs verzichteten beide Partner auf ihre vertraglichen
Ansprüche und zogen die vor US-Zivilgerichten gestellten gegenseitigen Klagen zurück.
Über die weiteren Modalitäten des Vergleiches wurde von beiden Seiten Stillschweigen
vereinbart.
Trotz dieses Erfolges belasten Advanced Medien auch weiterhin verschiedene Rechtsstreitigkeiten.
Hierbei sind zwei wesentliche Komplexe zu trennen. Zum einen geht es
um Entscheidungen zu Verträgen mit überhöhten Einkaufspreisen von Lizenzgebern im
Ausland. Hiervon ist die 100 %ige Tochtergesellschaft TSC Technische Systeme Consult
GmbH betroffen.
Zum anderen laufen Rechtsstreitigkeiten mit der Gründerfamilie Jovy und dem ehemaligen
Vorstand. Die TSC Technische Systeme Consult GmbH macht Ansprüche gegen die
von Dr. Herbert Jovy vertretene MAXXFilm Produktions GmbH, die Advanced Medien AG
gegen den ehemaligen Vorstand geltend, der umfangreiche nachteilige Geschäfte unter
anderem mit der o.e. MAXXFilm Produktions GmbH in den Geschäftsjahren 1999 und
2000 abgeschlossen hat.
MAXXFilm Produktions GmbH
Seit April 2001 führt die TSC Technische Systeme Consult GmbH einen Zivilprozess
gegen die MAXXFilm Produktions GmbH vor dem Landgericht München I mit einem
Streitwert von rund 10,7 Mio. Euro. Dieser führte am 31. Oktober 2002 in erster Instanz
zu einem Teilurteil zugunsten der TSC Technische Systeme Consult GmbH.
Das Gericht war dem Antrag der TSC Technische Systeme Consult GmbH auf Feststellung
der Unwirksamkeit der Geschäfte gefolgt. Die Geschäfte zwischen der MAXXFilm Produktions
GmbH und der TSC Technische Systeme Consult GmbH werden erstinstanzlich
als Scheingeschäfte angesehen. Somit liegen sämtliche Filmrechte aus Lizenzverträgen in
der Zeit von September 1999 bis einschließlich Juni 2000 bei der TSC Technische Systeme
Consult GmbH. Es wurde hilfsweise beantragt, dass die MAXXFilm Produktions
GmbH die vereinbarten Lizenzpreise zahlen muss, wenn diese Geschäfte doch wirksam
gewesen sein sollten. Die MAXXFilm Produktions GmbH versucht mit Vertragsstrafen
u. ä. diese Verbindlichkeiten aufzurechnen und hat gegen das Urteil vom Oktober Berufung
eingelegt. Das Berufungsverfahren vor dem OLG wird voraussichtlich in 2003 abgeschlossen
werden.
STUDIOCANAL FRANCE S.A.
Die Auseinandersetzung mit STUDIOCANAL FRANCE S.A. über die Klärung der Rechteinhaberschaft
an verschiedenen in 1999 erworbenen Filmrechten wurde im Jahr 2002 von
STUDIOCANAL FRANCE S.A. gerichtlich weitergeführt. Von STUDIOCANAL FRANCE S.A.
ist die TSC Technische Systeme Consult GmbH, vormals Advanced Licencing GmbH, im
Rahmen von einstweiligen Verfügungen beklagt. Entgegen einer tatsächlichen rechtlichen
Handhabe versuchte STUDIOCANAL FRANCE S.A. vor einem Gericht in Paris mehrfach,
die TSC Technische Systeme Consult GmbH zur Benennung eines Schiedsrichters zu
zwingen, da vertraglich ein Schiedsgerichtsverfahren vorgesehen ist. Nach Meinung von
Advanced Medien ist zweifellos der Standort München im vorliegenden Fall Gerichtsstand.
Nachdem STUDIOCANAL FRANCE S.A. zweimal in Paris abgewiesen wurde, fällte
119
das Gericht in Paris am 20. Dezember 2002 ein Urteil, gemäß dem ein Schiedsrichter vom
Gericht namentlich bestimmt wurde, was von STUDIOCANAL FRANCE S.A. jedoch in dieser
Form nicht beantragt war. Ebenso ist die Qualifikation dieses Schiedsrichters für den
vorliegenden Fall nach Meinung von Advanced Medien nicht gegeben, weshalb gegen
dieses Urteil das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt wurde.
Schadensersatzklagen gegen früheres Management
Im Juli 2002 hat die Advanced Medien AG gegen die früheren Vorstandsmitglieder
Christophe Montague, Hanns-Arndt Jovy und Veronika Morawetz vor dem Landgericht
München Klage auf Schadenersatz in Höhe von 4,0 Mio. Euro eingereicht. Die Vorstände
und Aufsichtsräte waren im Rahmen einer Haftpflichtversicherung für fahrlässiges Handeln
und daraus resultierende Verluste versichert.
Partnersuche
Parallel zu den Maßnahmen im Rahmen der Restrukturierung wurde in 2002 die Suche
nach einem geeigneten Partnerunternehmen bzw. einem erfolgversprechenden Geschäftsmodell
fortgesetzt. Aufgrund des ungünstigen Marktumfeldes und der gravierenden strukturellen
Veränderungen in der Medienbranche konnten die Gespräche jedoch noch nicht
zum Erfolg gebracht werden. Im Rahmen der geführten Verhandlungen sind bereits mehrere
mögliche Partnerunternehmen wieder ausgeschieden, meist aus Gründen, die in der
Struktur des Zielunternehmens lagen. Aktuell fokussieren sich die Verhandlungen auf
wenige Zieladressen.
Tochterunternehmen
Advanced Licencing North America, Inc., Wilmington
Die Advanced Medien AG ist zu 100% an der Advanced Licencing North America, Inc.,
beteiligt. Diese Gesellschaft führt keine eigenen operativen Geschäfte und dient lediglich
als Holding für die Beteiligungen in den USA.
Red Cliff Productions, LLC., Santa Monica
Die Advanced Medien AG ist nicht mehr über die Tochtergesellschaft Advanced Licencing
North America, Inc., mit 51% an der Red Cliff Productions, LLC., beteiligt. Im Mai 2002
konnte ein für beide Parteien zufriedenstellender Vergleich geschlossen werden. Im Rahmen
dieses Vergleichs nehmen beide Parteien ihre vor einem US-Zivilgericht gestellten
Klagen zurück und erklären den gegenseitigen Verzicht auf die vertraglichen Ansprüche.
Gleichzeitig wurde die Abwicklung der Red Cliff Productions, LLC., des gemeinsamen
Partnerunternehmens mit Wolfgang Petersen, beschlossen.
U.F.O. Unified Film Organization LLC., Los Angeles
Die Advanced Medien AG ist über die Tochtergesellschaft Advanced Licencing North
America, Inc., mit 51% an der Unified Film Organization, LLC., in Los Angeles, Burbank,
beteiligt. U.F.O. ist ein US-amerikanischer Produzent von hochwertigen Science-Fiction- und
Action-Filmen, die stark von Spezialeffekten geprägt sind. Das Unternehmen konzentriert
sich auf technisch aufwändige Spielfilme. Die 1995 gegründete U.F.O. profitiert von
den Entwicklungen der Special-Effects-Industrie in den vergangenen 20 Jahren. Es wird
moderne und leistungsfähige Computertechnologie eingesetzt, die die kostengünstige
Erzeugung visueller Spezialeffekte ermöglicht. Das Tochterunternehmen trug mit 81%
am stärksten zum Umsatz der Advanced Gruppe bei.
Die Produktionsleistung von U.F.O. ist im Hinblick auf die Produktionen für den Medienfonds
MEF, der durch die deutsche Privatbank Sal. Oppenheim & Cie., Köln, vertrieben
wurde, signifikant höher als in den Umsatzerlösen dargestellt. Die im Rahmen von
Dienstleistungsverträgen betreuten Auftragsproduktionen dürfen jedoch bei den Umsätzen
nicht ausgewiesen werden. Insofern kam es nicht zu einem Rückgang der Produktionsleistung
sondern unter Berücksichtigung der fünf Produktionen für den Medienfonds
sogar zu einem Anstieg der Gesamtleistung gegenüber dem Vorjahr. Die zum
Vertrieb dieser Produktionen gegründete U.F.O. Distribution, Inc., ist eine 100%ige
120
Tochtergesellschaft der U.F.O. und fungiert als Lizenznehmer des Medienfonds. Im
Zuge des Vertriebes dieser Filmproduktionen auf den Filmmärkten hauptsächlich in 2003
werden diese Umsätze zeitverzögert im Konzernumsatz erscheinen. Für die Finanzierung
der Lizenzpreise der U.F.O. Distribution, LLC., an den Medienfonds hat die Comerica
Bank Finanzierungszusagen an U.F.O. Distribution, LLC., erteilt. Die Tochtergesellschaft
U.F.O. hat sich damit in einem extrem schwierigen Marktumfeld behaupten können.
Aufgrund nicht erfolgter Lieferungen von vertraglich festgelegten Produktionen wurden
im Oktober 2002 fünf Lizenzverträge zwischen der U.F.O. und der TSC Technische
Systeme Consult GmbH gekündigt. Im gleichen Zug wurde auch das Revolving Financing
Agreement gegenüber der U.F.O. gekündigt, da die ursprünglichen Grundlagen für den
Vertragsabschluss nicht mehr gegeben waren.
Die Unified Film Organization, LLC., unterhält ihrerseits wiederum 100%ige Tochtergesellschaften
für jede Filmproduktion sowie, wie o.e., eine Vertriebsgesellschaft für den
Vertrieb der Medienfondsproduktionen.
TSC Technische Systeme Consult GmbH, Oberhaching
Desweiteren ist die Advanced Medien AG zu 100% an der TSC Technische Systeme
Consult GmbH beteiligt. Auf die TSC Technische Systeme Consult GmbH wurden die beiden
100%igen Tochtergesellschaften Advanced Filmverleih GmbH und Advanced Home
Entertainment GmbH mit Wirkung zum 01. Januar 2002 verschmolzen. Im vorliegenden
Lagebericht wird der Geschäftsverlauf der TSC Technische Systeme Consult GmbH
jeweils kommentiert.
Advanced Produktions GmbH, Oberhaching
Die Advanced Medien AG ist zu 100% an der Advanced Produktions GmbH beteiligt. Im
Geschäftsjahr 2002 entfaltete diese Gesellschaft keine geschäftlichen Aktivitäten.
Forschung und Entwicklung
Aufgrund der Geschäftstätigkeit der Advanced Medien sind keine Forschungs- und Entwicklungskosten
zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für den Ausweis unter den Aufwendungen
in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung als auch für eine nach IAS 38
unter bestimmten Prämissen mögliche Aktivierung.
Personal
Im Konzern waren im Jahresdurchschnitt 2002 43 Personen (Vorjahr: 56 Mitarbeiter)
beschäftigt, davon 12 in der AG und den deutschen Tochtergesellschaften (Vorjahr:
21 Mitarbeiter), 31 bei der 51 %-Tochtergesellschaft Unified Film Organization, LLC.
(Vorjahr: 35 Mitarbeiter).
Auszubildende wurden in 2002 nicht beschäftigt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Beendigung des Geschäftsjahres
Comerica Bank
Nach dem Bilanzstichtag hat die Comerica Bank mit Sitz in USA gegen die Advanced
Licencing GmbH resp. die TSC Technische Systeme Consult GmbH Klage bei einem US-Gericht
eingereicht. Hintergrund der Zahlungsklage in Höhe von 2.087.000 USD sind
Kredite der Comerica Bank zur Produktion von Spielfilmen durch die 51%-ige Advanced
Medien Tochtergesellschaft Unified Film Organization, LLC., Los Angeles , für die zwischen
der U.F.O. und der TSC Technische Systeme Consult GmbH Lizenzverträge abgeschlossen
waren.
Vier der sechs betroffenen Filmproduktionen, auf die 1,7 Mio. USD der Klage entfallen,
waren bereits im Oktober 2002 durch die TSC Technische Systeme Consult GmbH gegenüber
U.F.O. gekündigt worden, da sie nicht termingerecht ausgeliefert wurden. Die bereits
geleisteten Anzahlungen in Höhe von 300.000 USD wurden daraufhin von der TSC
Technische Systeme Consult GmbH im gleichen Zug zurückgefordert. Für die verbleibenden
121
zwei Filmproduktionen werden von der Comerica Bank 387.000 USD geltend gemacht.
Das Filmmaterial wurde bereits ausgeliefert und akzeptiert. Durch die TSC Technische
Systeme Consult GmbH wurden 70 Prozent der vertraglichen Lizenzgebühren in
Höhe von insgesamt 1,22 Mio. USD bezahlt. Über die verbleibende Verbindlichkeit wurde
bereits in 2002 in Vergleichsverhandlungen mit der Comerica Bank ein vermeintlich einvernehmliches
Ergebnis erzielt. Aufgrund der Kündigung der anderen vier nicht gelieferten
Filmlizenzverträge verweigerte jedoch die Comerica Bank später die Unterzeichnung
des Vergleiches, obwohl nach Ansicht von Advanced Medien bereits eine bindende
Einigung erreicht war.
Bericht des Vorstandes über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen
Schlusserklärung des Abhängigkeitsberichtes nach § 312 Abs. 3 AktG für das Geschäftsjahr
2002:
Für das Geschäftsjahr 2002 wurde gemäß § 312 Aktiengesetz vom Vorstand ein Bericht
über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt.
Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Geschäftsjahr 2002 jeweils
eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und bei sonstigen Maßnahmen nicht
benachteiligt wurde.
2. Investor Relations
Kommunikation
Der Vorstand der Advanced Medien berichtete gegenüber den Aktionären regelmäßig und
zeitnah über die Geschäftsentwicklung des Unternehmens. In zahlreichen Gesprächen,
der Bilanzpressekonferenz sowie im Rahmen des Financial Forum im November in
Frankfurt am Main informierte der Vorstand Analysten und Journalisten über die aktuellen
Daten und Perspektiven des Unternehmens.
Auf unserer Homepage www.advanced-medien.de stehen alle veröffentlichten Geschäfts- und
Quartalsberichte, Presse- und Adhoc-Meldungen, unsere Newsletter sowie weitere
Informationen zu Advanced Medien zur Verfügung.
Das Unternehmen wird auch künftig transparent und zeitnah über Vorgänge in der
Gesellschaft berichten.
Kennzahlen Aktie 509300
Die Aktie
Kennzahlen Aktie
509300
Gesamtzahl
Marktkapitalisierung per Ulitimo
Jahres-Höchstkurs
Jahres-Tiefstkurs
17.955.000
2,87 Mio.
0,40
0,12
Aktienbesitz der Organmitglieder per 31. Dezember 2002
Otto Dauer/Familienbesitz
Prof. Dr. Manfred Niewiarra
Dr. Rüdiger Berndt
Wolfgang Rück
20.000 Stück
Keine
Keine
Keine
Bis zu seinem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat am 23. September 2002 hielt
Herr Werner Wirsing-Lueke 350 Aktien.
122
Anlegerstruktur
Zum 1. April 2002 hielt die Baader Bank 7,4 % der Aktien. Der Vorstand geht davon aus,
dass dieser Bestand bis zum Ende des Berichtszeitraumes nicht verändert wurde. Somit
dürften sich rund 92,6 % der Aktien im Streubesitz befinden
Organe
Aufsichtsratmitglieder
aktuell:
Prof. Dr. Manfred Niewiarra, Vorsitzender
Dr. Rüdiger Berndt, stv. Vorsitzender
Wolfgang Rück
seit 02. März 2001
seit 29. August 2001
seit 09. Oktober 2002
Mit Wirkung zum 09. Oktober 2002 wurde vom Registergericht München der von der
Advanced Medien AG vorgeschlagene Herr Wolfgang Rück, Vorstand der KST Wertpapierhandels
AG, als neues Mitglied des Aufsichtsrates bestellt.
Neben seiner Tätigkeit als Vorstand der KST Wertpapierhandels AG hat Herr Wolfgang
Rück noch Aufsichtsratsmandate bei der Infinigate AG, München, der Struktur AG,
Stuttgart und der RCM Beteiligungs AG, Sindelfingen, inne.
Ausgeschieden:
Werner Wirsing-Lueke
bis 23. September 2001
Vorstandsmitglied
Otto Dauer
seit 05. März 2001
3. Risikoberichterstattung
3.1. Bestandsgefährdende Risiken
Sollte das Kreditverhältnis mit der Privatbank Delbrück & Co., das bis zum 31. März 2003
befristet ist, gekündigt werden, wäre der Weiterbestand der Advanced Medien AG und
der deutschen Tochtergesellschaften gefährdet. Eine Fälligstellung des Kreditsaldos zum
Ablauf der Kreditbefristung wurde von der Bank bisher nicht in Aussicht gestellt. Der Vorstand
hat Verhandlungen über eine Verlängerung oder Umstrukturierung des Kreditverhältnisses
aufgenommen.
Das Geschäftsmodell eines Medienunternehmens mit Schwerpunkt Filmrechtehandel und
Filmverleih hat sich im Jahresverlauf 2002 als zunehmend unrentabel erwiesen. Auch eine
Verlagerung des Schwerpunktes auf die Filmproduktion in Form der beiden mehrheitlichen
Beteiligungen an zwei in den USA ansässigen Filmproduktionsunternehmen hat
sich als nicht ausreichend tragfähig erwiesen. Vor diesem Hintergrund wurde mit Zustimmung
des Aufsichtsrates die Suche nach einem geeigneten alternativen Geschäftsmodell
oder nach einem geeigneten Partnerunternehmen aus der Medienbranche mit dem Ziel
der Verschmelzung verstärkt voran getrieben.
Sollte weder aus dem bestehenden Filmvermögen heraus für den Fortbestand ausreichende
Rückflüsse erzielt werden können, noch die vorerwähnte Partnersuche oder alternativ
die Aufnahme eines neuen tragfähigen Geschäftsmodells gelingen, wäre der Fortbestand
der Advanced Medien AG und der deutschen Tochtergesellschaften gefährdet.
123
Sollten sich einzelne Rechtsstreitigkeiten der TSC Technische Systeme Consult GmbH
ungünstig entwickeln, wäre der Fortbestand der Tochtergesellschaft gefährdet.
Im Hinblick auf die bei den bestandsgefährdenden Risiken erwähnte Gefährdung der
Tochtergesellschaft U.F.O. im Falle der Kündigung der Kreditlinien durch die Comerica
Bank ergibt sich ggfs. in der Folge ein entwicklungsbeeinträchtigendes Risiko für die
Muttergesellschaft Advanced Licencing North America, Inc.
Sollte das Kreditverhältnis der U.F.O. mit der Comerica Bank gekündigt werden, wäre der
Fortbestand der Tochtergesellschaft U.F.O. gefährdet.
3.2. Entwicklungsbeeinträchtigende Risiken
Sollte der Zivilprozess der Advanced Medien AG gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder
auf Schadenersatz in Höhe von 4,0 Mio. Euro verloren gehen, kämen auf die Gesellschaft
zusätzliche Anwaltskosten zu.
Sollte der Zivilpozess der TSC Technische Systeme Consult GmbH gegen die MAXXFilm
Produktions GmbH verloren gehen, würden zusätzliche Anwaltskosten auf die betroffene
Gesellschaft zurückfallen.
Obwohl STUDIOCANAL FRANCE S.A. die vorgebrachten Ansprüche in Höhe von etwa
7 Mio. Euro weder in 2001 noch in 2002 gerichtlich durchsetzen konnte, wäre die weitere
Entwicklung der TSC Technische Systeme Consult GmbH im Falle einer gerichtlichen
Niederlage beeinträchtigt.
Das im Unternehmen vorhandene Risk-Management wurde im Geschäftsjahr 2002 weiter
ausgebaut, um Risiken noch schneller erkennen und ihnen entgegenwirken zu können.
Neben dem Vorstand wurde auch der Aufsichtsrat regelmäßig mit einem Kurzbericht aus
dem Risk-Management informiert.
4. Ausblick auf die künftige Entwicklung
Die Umstrukturierung des Advanced Medien Konzerns soll ein eigenständiges Fortbestehen
der einzelnen Glieder der Firmengruppe ermöglichen. Eine zentrale Finanzierung
der Gruppe ist aufgrund der Kapitalmarktsituation einerseits und der Branchensituation
andererseits nicht mehr zu gewährleisten.
Insofern werden sich die Advanced Medien AG, die TSC Technische Systeme Consult
GmbH sowie die Unified Film Organization, LLC., künftig jeweils selbst finanzieren und
eigenständig Geschäfte tätigen.
Die Auswertung von Filmrechten über mehrere Auswertungsstufen innerhalb des
Advanced Medien Konzerns ist in der bisher erfolgten Struktur nicht mehr vorgesehen.
Im Rahmen eines neuen Geschäftsmodells oder im Rahmen einer Firmenpartnerschaft
bzw. einer Verschmelzung mit einem anderen Unternehmen werden neue Strukturen
erforderlich sein. Auch die kommenden Monate werden im Wesentlichen mit der Sicherung
der Zukunft der Advanced Medien AG ausgefüllt sein.
Sofern im Vorfeld eine weitgehende Einigung mit einem zur Verschmelzung bereiten
Unternehmen herbei geführt werden kann, wird den Aktionären im Rahmen einer Hauptversammlung
das Ergebnis zur Abstimmung vorzulegen sein.
Advanced Medien AG
München, den 20. März 2003
Der Vorstand
124
Bericht zur Corporate Governance
Die Grundsätze einer wertorientierten und transparenten Unternehmensführung und
-kontrolle bei der Beurteilung und Bewertung börsennotierter Unternehmen haben
deutlich an Bedeutung gewonnen. Mit der Veröffentlichung des Deutschen Corporate
Governance Kodex im Februar 2002 und seinem Inkrafttreten im Juli 2002 wurden neue
Maßstäbe gesetzt. Weitergehende Transparenz, eine offene und zeitnahe Kommunikation
mit den Anlegern, ein effizientes Risikomanagement, die Einhaltung der Börsenregeln
und eine Unternehmensführung, die sich auf die Schaffung von Wertzuwachs fokussiert,
sind wesentliche Bestandteile unserer Unternehmensphilosophie. Vorstand und Aufsichtsrat
schließen sich dem Corporate Governance Kodex weitestgehend an und verpflichten
sich, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex grundsätzlich
zu folgen. Abweichungen hiervon werden von der Advanced Medien AG jährlich im
Geschäftsbericht offengelegt und erläutert.
Die Corporate Governance Grundsätze, die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG sowie
Erklärungen zu Abweichungen werden im Geschäftsbericht sowie auf der Homepage der
Advanced Medien AG in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht (www.advanced-medien.
de).
Folgende Abweichungen ergeben sich:
4.2.1
Die Advanced Medien AG benötigt derzeit und bis auf weiteres aufgrund der geringen
Größe der Gesellschaft keinen zweiten Vorstand. Sobald der Geschäftsbetrieb dies rechtfertigt
und erfordert, wird der Vorstand aufgestockt werden.
4.2.3
Die Bezüge des Vorstandes gliedern sich in einen fixen Bestandteil sowie einen variablen
erfolgsabhängigen Bestandteil als Ermessenstantieme nach Entscheidung durch den
Aufsichtsrat.
Auf der Hauptversammlung in 2001 wurde ein Stock-Options-Plan genehmigt, der im
Geschäftsbericht und ebenfalls zur Einsicht auf der Homepage zur Verfügung steht.
5.1.2
Eine Altersbegrenzung für Vorstandsmitglieder ist nicht fest gelegt.
5.3
Bei der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder und der Größe der Gesellschaft ist die
Bildung von Ausschüssen derzeit nicht sinnvoll und zweckmäßig.
5.4.5
In der Satzung der Gesellschaft sind die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder mit fixen
Beträgen geregelt. Für die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt deshalb im Anhang
des Konzernabschlusses keine Individualisierung.
Die Bezüge beinhalten keine variablen, erfolgsabhängigen Bestandteile. Bei einer positiven
Entwicklung der Gesellschaft wird der Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung einen
Vorschlag zur Satzungsänderung vorlegen.
Vergütungen an mit Aufsichtsratsmitgliedern verbundene Personen, Gesellschaften oder
Sozietäten werden im Anhang des Konzernabschlusses mit Hinweis auf das verbundene
Aufsichtsratsmitglied gesondert ausgewiesen.
7.1.2
Für die Veröffentlichung der Quartalsberichte wird die Gesellschaft weiterhin die von der
Deutschen Börse vorgegebene Frist von 60 Tagen in Anspruch nehmen. Eine Verkürzung
der Frist auf 45 Tagen würde vor dem Hintergrund der Größe des Unternehmens und der
internationalen Konsolidierung einen wirtschaftlich nicht zu rechtfertigenden zusätzlichen
finanziellen und personellen Aufwand mit sich bringen.
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
Oberhaching, 19. Dezember 2002
125
Konzern Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2002 (IAS)
01.01.-31.12.2002
01.01.-31.12.2001
€
€
Umsatzerlöse
9.825.380,80
19.512.651,92
Sonstige betriebliche Erträge
6.641.309,68
1.770.220,09
-190.784,26
-3.761.998,18
-1.110.719,94
-1.871.250,82
-13.740.426,77
-20.296.461,67
-1.938.395,17
-682.492,20
Filmaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
auf Filmvermögen
auf immaterielle Vermögenswerte des
des Anlagevermögens und Sachanlagen
0,00
-5.798.702,61
Sonstige betriebliche Aufwendungen
auf Finanzanlagen
-4.476.312,61
-4.838.278,31
Betriebsergebnis
-4.989.948,27
-15.966.311,78
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
138.568,30
512.135,73
-1.961.810,38
-1.810.208,71
0,00
-479,26
-6.813.190,35
-17.264.864,02
753.812,42
4.588,39
-6.059.377,93
-17.260.275,63
269.071,55
-189.230,41
0,00
0,00
-5.790.306,38
-17.449.506,04
Verlustvortrag aus dem Vorjahr / Gewinnvortrag
-51.527.744,90
-34.078.238,86
Bilanzgewinn / Bilanzverlust
-57.318.051,28
-51.527.744,90
EPS unverwässert
-0,32
-1,00
EPS verwässeret
-0,32
-1,00
Durchschnittliche Anzahl der Aktien (unverwässert)
17.955.000
17.733.333
Durchschnittliche Anzahl der Aktien (verwässert)
17.955.000
17.733.333
0
0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Anteil am Periodenergebnis von Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Ergebnis vor Steuern und
Minderheitenanteilen
Steuern von Einkommen und vom Ertrag
Ergebnis vor Minderheitenanteilen
Anteile anderer Gesellschafter am Konzernergebnis
Außerordentliches Ergebnis
Konzernfehlbetrag der Periode
Anzahl der gewichteten Stock Options
126
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2002 (IAS)
AKTIVA
31.12.2002
31.12.2001
€
€
Langfristiges Vemögen
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögenswerte
Software und ähnliche Rechte
7.387,60
25.136,12
1,00
1.794.955,79
28.758.309,07
36.901.074,49
28.765.697,67
38.721.166,40
Sachanlagevermögen
80.746,36
208.406,70
Finanzanlagen
66.430,07
850.578,90
28.912.874,10
39.780.152,00
0,00
204.516,75
28.912.874,10
39.984.668,75
6.766.645,35
7.991.079,04
Geschäfts- oder Firmenwert
Filmvermögen
Langfristige Forderungen
Kurzfristiges Vermögen
Forderungen und sonstige
Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen Gesellschafter
Sonstige Vermögenswerte
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinsituten
Rechnungsabgrenzungsposten
0,00
573.551,92
2.836.646,84
956.681,06
9.603.292,19
9.521.312,02
797.958,41
4.391.556,57
15.041,40
43.381,98
10.416.292,00
13.956.250,57
39.329.166,10
53.940.919,32
127
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2002
PASSIVA
31.12.2002
31.12.2001
€
€
Gezeichnetes Kapital
17.955.000,00
17.955.000,00
Rücklagen
45.462.951,62
45.462.951,62
Eigenkapital
Fremdwährungsposten
Konzernbilanzgewinn/-verlust
Anteile anderer Gesellschafter
-637.134,39
60.370,41
-57.318.051,28
-51.527.744,90
5.462.765,95
11.950.577,13
1.995.281,88
2.264.353,44
2.134.491,96
2.592.261,48
Langfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Verbindlichkeiten
0,00
30.035,10
643.681,97
556.014,56
2.778.173,93
3.178.311,14
0,00
663.624,93
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
1.999.435,20
1.912.326,69
21.996.516,26
25.954.053,62
65.446,65
2.280.197,05
4.332.425,32
4.466.063,04
699.120,91
1.271.412,28
29.092.944,34
36.547.677,61
39.329.166,10
53.940.919,32
- davon aus Steuern: EUR 15.911,12
(Vorjahr: EUR 229.258,08)
128
Entwicklung des konsolidierten Eigenkapitals (IAS)
Genehmigtes
Kapital
Bilanzielles Eigenkapital
Gezeichnetes
Aktien
Kapital
Konzernbi- Eigenkapitaldiflanzferenz aus
verlust/- der WährungsRücklagen Rücklage
gewinn
umrechnung
Gewinn-
Kapital-
Stück
Gesamt
Stück
TEUR
Stand 1. Januar
2002
17.955.000
Bedingtes Kapital
17.955
TEUR
TEUR
12
45.452
TEUR
-51.528
Fremdwährungsausgleichsposten
TEUR
TEUR
60
11.950
-697
-697
Stück
TEUR
TEUR
8.977.500
8.978
8.977.801 8.978
8.977.500
8.978
8.977.801 8.978
Konzernbilanzgewinn/-verlust
für die Periode
Stand 31. Dezember 2002
-5.790
17.955.000
17.955
12
45.452
-57.318
-5.790
-637
5.463
129
Konzern-Kapitalflussrechnung (IAS)
01.01.-31.12.2002
Periodenergebnis (vor Steuern und Anteilen anderer Gesellschafter am Konzernergebnis)
01.01.-31.12.2001
€
€
-6.057
-17.265
1.938
682
Anpassungen für:
+
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
+
Abschreibungen auf Finanzanlagen
0
5.799
+
Abschreibungen auf Filmvermögen
8.877
20.296
+
Zinsaufwendungen
1.962
1.810
=
Operatives Ergebnis vor Veränderung des Nettoumlaufvermögens
6.720
11.322
+/-
Zunahme/Abnahme der Rückstellungen
-607
-29
-/+
Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
151
6.180
-3.531
-1.962
3.656
-1.810
0
-2
5
0
770
19.324
7
5
-5
-50
anderer Aktiva, die nicht der Investitions-oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
+/-
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer
-
Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
Zinszahlungen
+
-
Ertragssteuererstattungen Vorjahre
Ertragssteuerzahlungen Vorjahre
=
Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
+
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens / immaterielle Anlagevermögens
-
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen/immaterielle Anlagevermögen
+
Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagevermögen
-
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen
Auszahlungen für Investitionen in das Filmvermögen
=
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
+
Einzahlungen aus der Aufnahme von langfristigen Krediten
-
Auszahlungen aus der Rückführung von langfristigen Krediten
+
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen
=
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderungen
des Finanzmittelbestands
2.800
0
-2.016
-734
-4.595
-25.057
52
-29.697
0
527
-458
0
0
3.990
-458
4.517
364
-5.856
+
Veränderung des Finanzmittelbestandes aufgrund
+
der Fremdwährungsumrechnung
Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahrs
0
-21.562
0
-15.706
=
Finanzmittelbestand am Ende der Periode
-21.199
-21.562
798
-21.997
4.392
-25.954
-21.199
-21.562
Zusammensetzung des Finanzmittelbestands am Ende der Periode
+
-
Zahlungsmittel
Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2002
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Aufgelaufene Abschreibungen
Nettobuchwerte
1. Jan. 2002
Zugänge
Abgänge
31. Dez. 2002
1. Jan. 2002
Zuführungen
Auflösungen
Zuschreibungen
31. Dez. 2002
31. Dez. 2002
31. Dez. 2001
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE/
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen
Geschäfts- oder Firmenwert
Filmvermögen
SACHANLAGEN /
Andere Analgen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
82.459,98
0,00
0,00
82.459,98
57.323,86
17.748,52
0,00
0,00
75.072,38
7.387,60
25.136,12
2.564.225,24
0,00
0,00
2.564.225,24
769.269,45
1.794.954,79
0,00
0,00
2.564.224,24
1,00
1.794.955,79
109.795.684,28
734.127,70
0,00
110.529.811,98
72.894.609,78
13.740.426,77
0,00
4.863.533,65
81.771.502,91
28.758.309,07
36.901.074,49
112.442.369,50
734.127,70
0,00
113.176.497,20
73.721.203,09
15.553.130,08
0,00
4.863.533,65
84.410.799,53
28.765.697,67
38.721.166,40
555.356,96
4.587,28
6.555,78
553.388,46
346.950,26
125.691,84
0,00
0,00
472.642,10
80.746,36
208.406,70
6.649.281,51
2.015.851,17
8.598.702,61
66.430,07
5.798.702,61
0,00
5.798.702,61
0,00
0,00
66.430,07
850.578,90
119.647.007,97
2.754.566,15
8.605.258,39
113.796.315,73
79.866.855,96
15.678.821,92
5.798.702,61
4.863.533,65
84.883.441,63
28.912.874,10
39.780.152,00
FINANZANLAGEN /
Sonstige Ausleihungen
Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2002
I. Allgemeine Grundlagen
Der Konzernabschluss der Advanced Medien AG zum 31. Dezember 2002 wird nach den
International Accounting Standards (IAS) des International Accounting Standards Committee
(IASC), die zukünftig als International Financial Reporting Standards (IFRS) vom International
Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden, aufgestellt. Auf Grund des § 292 a
HGB hat dieser nach IAS aufgestellte Konzernabschluss befreiende Wirkung für einen ansonsten
nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufzustellenden Konzernabschluss. Er steht
im Einklang mit der Richtlinie 83/349/EWG.
Zudem werden die gültigen Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC)
beachtet.
Neben diesem Konzernanhang wird zusätzlich zu der Konzerngewinn- und Verlustrechnung und
der Konzernbilanz eine Kapitalflussrechnung nach IAS 7 erstellt sowie die Veränderungen des
Eigenkapitals gemäß IAS 1 dargestellt. Die Konzernanhangsangaben enthalten zudem eine
Segmentberichterstattung nach IAS 14. Darüber hinaus wird ein Konzernlagebericht nach den
Vorschriften des § 315 HGB i.V.m. § 292 a Abs. 2 Nr. 2 HGB aufgestellt.
In Übereinstimmung mit dem internationalen Aufbau von Konzernabschlüssen beginnt die
Berichterstattung mit der Konzerngewinn- und Verlustrechnung.
Um die Übersichtlichkeit zu verbessern, sind verschiedene Posten der Konzerngewinn- und
Verlustrechnung und der Konzernbilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Konzernanhang
gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Konzerngewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die zu Vergleichszwecken angegebenen Vorjahreszahlen basieren auf der Grundlage des
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2001.
II. Erläuterungen der wesentlichen Unterschiede zwischen einem
Konzernabschluss nach IAS und den deutschen Rechnungslegungsvorschriften
nach § 292 a HGB
Nach deutschem Recht stehen das Vorsichtsprinzip und der Gläubigerschutz im Vordergrund.
Die IAS zielen stärker auf die Bereitstellung von entscheidungsrelevanten Informationen für
(gegenwärtige und potenzielle) Investoren ab. Im Rahmen der Bilanzierung nach IAS ergeben
sich folgende wesentliche, abweichende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden
gegenüber einem Konzernjahresabschluss, der nach den Rechnungslegungsgrundsätzen
des HGB aufgestellt wird:
Firmenwert (IAS 22)
Nach den Vorschriften des HGB wäre ein Geschäfts- oder Firmenwert auszuweisen, der aufgrund
der Gründung der Advanced Medien AG durch die Sacheinlage der TSC Technische
Systeme Consult GmbH (vormals Advanced Licencing GmbH) im Geschäftsjahr 1998 entstanden
ist. Da zum Gründungs- und Einlagezeitpunkt vollständige Identität zwischen den Gesellschaftern
der TSC Technische Systeme Consult GmbH und den Aktionären der Advanced Medien AG
bestand, wird nach den Vorschriften des IASC kein Firmenwert für die TSC Technische Systeme
GmbH bilanziert. Der nach den Vorschriften des HGB anzusetzende Firmenwert der TSC Technische
Systeme Consult GmbH wird nach den Vorschriften des IASC mit der Kapitalrücklage verrechnet.
Weiterhin ergeben sich Unterschiede in der Höhe der Abschreibungen auf Geschäfts- oder
Firmenwerte.
Film- und Merchandisingrechte (Framework, IAS 38)
Nach den Regelungen des HGB dürfen selbst erstellte Filmproduktionen nicht aktiviert werden,
da es sich um selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände handelt. Nach den Rechnungslegungsvorschriften
132
des IASC werden selbst erstellte Filmproduktionen mit den Herstellungskosten
aktiviert, wenn ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und die Kontrolle
über den Vermögensgegenstand ausgeübt wird. Herstellungskosten nach IAS werden als
produktionsbezogene Vollkosten definiert. Nach HGB umfasst die Wertuntergrenze nach § 255
Abs. 2 lediglich die direkt zurechenbaren Einzelkosten, während für die Material- und Fertigungsgemeinkosten
ein Aktivierungswahlrecht besteht.
Fremdwährungsgeschäfte (IAS 21)
Nach den Regelungen des HGB werden Fremdwährungsforderungen (Fremdwährungsverbindlichkeiten)
zum Kurs am Bilanzstichtag bewertet, falls dieser niedriger (höher) ist, als zum
Entstehungszeitpunkt der Forderung (Verbindlichkeit). Nach IAS hingegen wird in jedem Fall
der Stichtagskurs der Bewertung zum Bilanzstichtag zugrunde gelegt.
Kapitalrücklage (SIC 17)
Börsenemissionskosten werden gemäß den Regelungen des IASC mit der Kapitalrücklage verrechnet.
Dies ist nach HGB nicht möglich.
Latente Steuern (IAS 12)
Nach IAS sind grundsätzlich aktive latente Steuern für Ertragsteuerminderungsansprüche in
Form von steuerlichen Verlustvorträgen zu bilden, die auf temporären Differenzen beruhen.
Diese aktiven latenten Steuern würden nach den Regelungen des HGB nicht gebildet werden.
Da Unsicherheit darüber besteht, ob die temporären Unterschiede tatsächlich zu zukünftigen
Ertragsteuerminderungen führen, wurde von einer Bilanzierung latenter Steueransprüche abgesehen.
III. Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss einbezogen sind neben der Advanced Medien AG alle in- und ausländischen
Tochterunternehmen, bei denen die Advanced Medien AG unmittelbar und mittelbar
über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt und diese Unternehmen beherrscht.
Mit Eintragung vom 23. Januar 2003 in das Handelsregister wurden die Konzerngesellschaften
Advanced Filmverleih GmbH und Advanced Home Entertainment GmbH mit Wirkung zum
01. Januar 2002 rückwirkend auf die Advanced Licencing GmbH verschmolzen. Mit Eintragung
vom 23. Dezember 2002 in das Handelsregister firmiert die Advanced Licencing GmbH unter
TSC Technische Systeme Consult GmbH.
1. Anteilsbesitz
Die Advanced Medien AG hält folgenden mittelbaren oder unmittelbaren Anteilsbesitz:
Firma, Sitz
TSC Technische Systeme Consult
GmbH
Advanced Licencing North
America, Inc., Wilmington, USA
Advanced Produktions GmbH,
Oberhaching
Unified Film Organization, LLC., Los
Angeles, USA
Anteil in
%
Nennkapital in Eigenkapital zum 31. Jahresergebnis
T€
12. 2002 in T€
2002 in T€
100
214
440
-356
100
1
-32
-12
100
153
146
-7
0
3.416
-199
51 *
* mittelbare Beteiligung über die Advanced Licencing North America, Inc. Die Unified Film Organization, LLC., Los Angeles,
unterhält ihrerseits wiederum 100%ige Tochtergesellschaften für jede Filmproduktion sowie eine Vertriebsgesellschaft für
den Vertrieb der Medienfonds-Produktionen.
133
2. Vollkonsolidierte Unternehmen
Folgende Gesellschaften werden nach den Vorschriften über die Vollkonsolidierung einbezogen:
TSC Technische Systeme Consult GmbH, Oberhaching
Advanced Licencing North America, Inc., Wilmington, USA
Advanced Produktions GmbH, Oberhaching
Unified Film Organization, LLC., Los Angeles, USA
Die Tätigkeiten der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen stellen sich
wie folgt dar:
TSC Technische Systeme Consult GmbH, Oberhaching
Die Tätigkeit der Gesellschaft umfasst den Erwerb von Filmen oder Teilrechten von solchen,
sowie deren Auswertung durch Verkauf oder Lizenzierung oder anderen Verwertungsformen. Sie
wurde am 7. Februar 1983 ins Handelsregister eingetragen. Die Geschäftsanteile der TSC
Technische Systeme Consult GmbH, vormals Advanced Licencing GmbH, wurden durch Sacheinlage
gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die Advanced Medien AG am 15. Juli
1998 eingebracht.
n T€
Advanced Licencing North America Inc., Wilmington, USA
Die Gesellschaft übernimmt die allgemeinen Steuerungsfunktionen einer Finanz- und Managementholding
und zentrale Aufgaben für ihre Beteiligungen in den USA. Die Gesellschaft wurde
am 22. Juni 2000 gegründet.
Advanced Produktions GmbH, Oberhaching
Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst die Herstellung und den Erwerb von Filmen
oder Teilrechten von solchen, sowie deren Auswertung durch Verkauf oder Lizenzierung oder
jedweder anderen Verwertungsform. Die Gesellschaft wurde am 26. März 1999 errichtet.
Die Gesellschaft hat bisher keine wesentliche Geschäftstätigkeit aufgenommen.
Unified Film Organization, LLC., Los Angeles, USA
Mit Beschluss zur Kapitalerhöhung (Subscription Agreement) vom 30. Juni 2000 hat sich die
Advanced Licencing North America, Inc., mit einer Bareinlage in Höhe von T€ 4.709 (US$ 4,5
Mio.) am Kapital der Unified Film Organization, LLC., zu 51 % beteiligt. Die Unified Film
Organization, LLC., wurde zum 1. Juli 2000 erstmals in den Konzernabschluss nach den Vorschriften
über die Vollkonsolidierung einbezogen. Der Gegenstand des Unternehmens ist die
Filmproduktion, insbesondere im Bereich von Science-Fiction- und Action-Filmen für die TV- und
Video-Auswertung.
Die Unified Film Organization, LLC., bedient sich zur Produktion und Abwicklung ihrer Tochtergesellschaften
amerikanischer Special Purpose Entities (SPE). Diese SPEs werden im Konzernabschluss
zu 100% konsolidiert.
3. Assoziierte Unternehmen
Die TSC Technische Systeme Consult GmbH und der Regisseur Wolfgang Petersen haben am
11. April 2000 und am 5. Juni 2000 Rahmenverträge zur Produktion von Kinofilmen geschlossen.
Aufgrund dieser Verträge wurde am 5. Juni 2000 die Gesellschaft Red Cliff Productions, LLC.,
Santa Monica, USA, gegründet, an der die Advanced Licencing North America, Inc., bis
13. Mai 2002 51 % der Anteile hielt.
Im August 2001 reichte Wolfgang Petersen vor einem US-Zivilgericht Klage gegen die Advanced
Licencing North America, Inc., und andere Beklagte wegen Vertragsbruchs und anderer Ansprüche
ein. Im Gegenzug reichte Advanced Medien über die beklagte Tochtergesellschaft eine
Gegenklage wegen Nichterfüllung des Vertrages ein. Im April 2002 konnte ein für beide Parteien
zufriedenstellender Vergleich geschlossen werden. Im Rahmen dieses Vergleichs nahmen beide
Parteien ihre vor einem US-Zivilgericht gestellten Klagen zurück und erklärten den gegenseitigen
Verzicht auf die vertraglichen Ansprüche. Gleichzeitig wurde die Abwicklung der Red Cliff
134
Productions, LLC., des gemeinsamen Partnerunternehmens mit Wolfgang Petersen, beschlossen.
Die Anteile an der Red Cliff Productions, LLC., werden daher nicht mehr im Konzernabschluss
2002 ausgewiesen.
IV. Konsolidierungsgrundsätze
Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen
werden gemäß den Rechnungslegungsvorschriften nach IAS (IAS 27) nach einheitlichen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen
neu bewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs
(IAS 22.32). Die nach der Aufrechnung des Beteiligungsbuchwertes mit dem neu bewerteten
Eigenkapital verbleibenden aktivischen Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder
Firmenwert aktiviert und entsprechend ihrem künftigen wirtschaftlichen Nutzen über einen
Zeitraum von bis zu 5 Jahren ergebniswirksam abgeschrieben (IAS 22.41).
Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten
Unternehmen werden eliminiert (IAS 27.17). Zwischenergebnisse werden herausgerechnet,
soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind (IAS 27.18).
V. Währungsumrechnung
In den Einzelabschlüssen der Gesellschaften werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit
dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung umgerechnet. Gewinne und Verluste werden
ergebniswirksam berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag wurden die Positionen in fremder Währung
mit dem Stichtagskurs bewertet.
Als Umrechnungsverfahren wird die funktionale Währungsumrechnung angewendet (IAS 21). Im
Konzernabschluss erfolgt die Umrechnung der Bilanzposten aller ausländischen Gesellschaften
von der jeweiligen Landeswährung in Euro zu Tageskursen am Bilanzstichtag, da die in den
Konzernabschluss einbezogenen wesentlichen Auslandsgesellschaften ihr Geschäft selbständig
in ihrer Landeswährung betreiben. Die Umrechnung der Eigenkapitalfortschreibung von ausländischen
Unternehmen erfolgt zu historischen Umrechnungskursen. Die sich daraus ergebenden
Differenzen werden erfolgsneutral mit dem Währungsausgleichsposten verrechnet.
Geschäfts- und Firmenwerte werden als Vermögenswert in der Berichtswährung bilanziert.
Aufwands- und Ertragsposten werden mit Durchschnittskursen umgerechnet.
Für die Währungsumrechnung wurden folgende Wechselkurse zugrunde gelegt:
Durchschnitt
01. Januar bis 31. Dezember 2002
1 US-Dollar
€ 1,06
31.12 2002
31.12.2001
€ 0,95
€ 1,13
Aufgrund der Wechselkursentwicklung des US-Dollars verzeichnete die Advanced Medien AG im
Geschäftsjahr 2002 Fremdwährungsgewinne in Höhe von T€ 223 denen Fremdwährungsverluste
in Höhe von T€ 289 gegenüberstanden. Diese Fremdwährungsgewinne und -verluste werden
jeweils unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen. Die Gesellschaft
hat in den Jahren 2001 und 2002 keine Währungssicherungsgeschäfte getätigt.
135
VI. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Schätzungen bei der Erstellung des Konzernabschlusses
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten
ordnungsmäßigen Rechnungslegungsgrundsätzen (IAS). Dabei sind Schätzungen und Annahmen
des Vorstandes erforderlich, welche die Beträge in den Aktiva und Passiva, den Konzernanhangsangaben
und den Beträgen in den Konzerngewinn- und Verlustrechnungen beeinflussen.
Weiterhin sind bei der Aufstellung des Konzernlageberichts Prognosen bezüglich der zukünftigen
bestandsgefährdenden oder entwicklungsbeeinträchtigenden Risiken notwendig. Die tatsächlichen
Ergebnisse können von den Schätzungen abweichen. Diese Schätzungen betreffen im
Wesentlichen die Bewertung des Filmvermögens und der Rückstellungen sowie die Werthaltigkeit
der Ausleihungen und der Forderungen, die Prognosen betreffen hauptsächlich die künftige
Entwicklung und den Fortbestand der einzelnen Konzernunternehmen sowie der gesamten
Advanced-Gruppe.
Stetigkeit der Bilanzierung
Die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden wenden wir dem Rahmenkonzept der
IAS sowie dem IAS 1 (revised 1997), IAS 8 (revised 1993) und SIC 18 folgend stetig an. Gegenüber
dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2001 wurden keine Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden geändert.
Aufgrund von Anfang 2002 gewonnenen Erkenntnissen musste der Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2000 geändert werden. Im zweiten Halbjahr 1999 wurden diverse Geschäfte mit
zwei Unternehmen abgeschlossen und ausgewiesen, die im geänderten Konzernabschluss 2000
eliminiert wurden. Die Eliminierung erfolgte, weil der Vorstand der Advanced Medien AG von
der Unwirksamkeit dieser Geschäfte ausgeht. Da die Schlussbilanz des Jahres 1999 die Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres 2000 darstellt und im Geschäftsjahr 2000 nahezu analog dem
Vorjahr weitere Geschäfte mit drei Unternehmen abgeschlossen wurden, die nach den Erkenntnissen
des Vorstandes ebenfalls unwirksam sind, wurde der Abschluss des Jahres 2000 geändert.
Gegenüber dem im März 2001 aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2000 sind
die Bilanzpositionen Forderungen, Verbindlichkeiten und Filmvermögen von den Änderungen
betroffen. Die Änderungen in der Konzernbilanz und in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung
sind im Einzelnen im Konzernanhang des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2000
dargestellt.
Auch für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2001 ergaben sich aus der Erkenntnis des
Vorstandes, dass es sich bei den erwähnten Geschäften in 1999 und 2000 um unwirksame
Geschäfte handelt, Folgewirkungen. Diese wurden im Konzernabschluss 2001 berücksichtigt.
Bei dem Gerichtstermin am 31 Oktober 2002 stellte das Landgericht München I die Unwirksamkeit
aller Geschäfte mit der MAXXFilm Produktions GmbH in den Jahren 1999 und 2000 fest.
Das Gericht folgte damit dem Antrag von Advanced auf Feststellung der Unwirksamkeit dieser
Geschäfte. Sämtliche Filmrechte aus diesen Geschäften liegen somit nach wie vor bei Advanced.
Die nachträgliche Änderung der Jahresabschlüsse der Advanced Medien AG für die Geschäftsjahre
1999 und 2000, in denen diese Geschäfte aufgrund eines Gutachtens eliminiert worden
waren, wird durch dieses Urteil bestätigt. Eine Entscheidung über die hilfsweise gestellten
Gegenanträge der MAXXFilm Produktions GmbH bleibt dem noch ausstehenden Schlussurteil
vorbehalten.
Gegen dieses Urteil hat die Beklagte Berufung eingelegt.
Solange ein diese Sachverhalte bestätigendes Urteil im Rechtsstreit gegen die MAXXFilm Produktions
GmbH noch keine Rechtskraft erlangt hat, besteht für alle in diesem Zusammenhang in
1999 und 2000 vorgenommenen Änderungsmaßnahmen ein juristisches Restrisiko für den
korrekten Ausweis in den Konzernabschlüssen ab dem Geschäftsjahr 1999.
136
Umsatzrealisierung
Im Bereich Lizenzhandel werden in erster Linie erworbene TV-Lizenzrechte an Fernsehsender
unterlizenziert. Die Umsatzrealisierung erfolgt hier gemäß der Regelungen des IAS 18. Für die
Realisierung der Umsätze müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
•
•
•
•
eine mit dem Abnehmer vereinbarte, feststehende Vergütung
ein unkündbarer Vertrag
die Übertragung uneingeschränkter Verwertungsrechte
keine verbleibenden Verpflichtungen beim Lizenzgeber
Im Fall der langfristigen Vertragsgestaltung werden Forderungen mit einer Fälligkeit von über
einem Jahr abgezinst. Der Aufwand aus dieser Abzinsung wird von den Umsatzerlösen abgesetzt
(IAS 18.11), eine Auflösung der Abzinsung wird als Ertrag im Finanzergebnis ausgewiesen.
Im Bereich Video/DVD werden Umsatzerlöse unter Anwendung von IAS 18.14 zum Zeitpunkt
des Gefahrenübergangs der verkauften Ware realisiert. Die Erlöse aus dem Filmverleih werden
mit Meldung der tatsächlichen Besucherzahlen durch die Kinobetriebe vereinnahmt.
Ausweis von IPO-Kosten bzw. Kosten einer Kapitalerhöhung
Nach der in 1999 verabschiedeten Regelung des SIC, No. 17, sind die Kosten des Börsenganges
im Geschäftsjahr 1999 (IPO-Kosten) mit ihrem Nettobetrag in Höhe von T€ 2.142 (nach Steuern)
mit der Kapitalrücklage verrechnet worden.
Die für die erste Kapitalerhöhung vom 31. Mai 2000 und die zweite Kapitalerhöhung vom
08. März 2001 angefallenen Aufwendungen betrugen insgesamt T€ 2.621. Aufgrund der Ertragslage
des Unternehmens entfällt auf diese Kosten keine Minderung des Ertragsteueraufwandes,
so dass sie in voller Höhe mit der Kapitalrücklage verrechnet wurden.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen
bewertet. Sie enthalten vor allem die Software für kaufmännische Anwendungen, die linear über
drei Jahre abgeschrieben wird. Die aus der Kapitalkonsolidierung entstandenen Geschäfts- und
Firmenwerte werden über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben.
Daneben werden Filmrechte als eigener Posten unter den immateriellen Vermögensgegenständen
ausgewiesen. Die Lizenzrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen
bewertet. Sind gleichzeitig die Lizenzrechte für Kino, Video/DVD sowie Free TV/ Pay TV
erworben worden, erfolgt eine Allokation der Anschaffungskosten auf die Einzelrechte anhand
festgesetzter Prozentsätze, da die Lizenzverträge im Allgemeinen keine Aufteilung der Anschaffungskosten
enthalten. Die Festsetzung der Prozentsätze erfolgt in Abhängigkeit der Höhe der
Anschaffungskosten sowie dem Umfang der erworbenen Rechte. Zahlungen für Filmrechte,
deren Produktion noch nicht abgeschlossen ist und die folglich noch nicht weiterveräußert
werden können, werden ebenso als Filmvermögen ausgewiesen. Selbst produzierte Filmrechte
werden mit den ihnen direkt zurechenbaren Herstellungskosten, unter Ausschluss der Vertriebskosten,
angesetzt, wenn die Voraussetzungen des IAS 38.45 erfüllt sind.
Die Abschreibungen auf Lizenzrechte erfolgen auf Grundlage ihrer Verwertung. Jeder Verwertungsstufe
wird ein Prozentsatz zugeordnet, der sich durch Erfahrungswerte aus der Vergangenheit
bestimmt. Die Kino- und Videorechte werden bei Erstverwertung zu 100%, die TV-Rechte
werden zu 60% bei Erstverwertung und zu 40% bei Zweitverwertung abgeschrieben. Somit
wird den Umsätzen einer Verwertungsstufe der jeweilige Aufwand in Form der Abschreibung
gegenübergestellt.
Auf individueller Basis wird der Verwertbarkeit eines Filmrechtes durch außerplanmäßige Abschreibungen
(„Impairment-Test“ gem. IAS 36) Rechnung getragen. Wenn die diskontierten
Einnahmenüberschüsse der prognostizierten künftigen Nutzung geringer sind als der Restbuchwert
zum Bilanzstichtag, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Wert
durchgeführt.
137
Im 4. Quartal 2002 erfolgte eine Neubewertung des Filmvermögens im Rahmen eines Impairment
Tests. Auf Grundlage der Ergebnisse wurden außerplanmäßige Zuschreibungen in Höhe
von 4.863.533,72 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro) sowie außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von
5.565.211,34 Euro (Vorjahr: 7.526.054,59 Euro) vorgenommen. Der Impairment Test basiert auf
den aktuellen Erlösprognosen für das Filmvermögen.
Sachanlagen
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
nutzungsbedingter Abschreibung bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen für Anlagegüter werden nach folgenden konzerneinheitlichen
Nutzungsdauern bemessen:
Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3–8
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten nach Abzug
erforderlicher Wertberichtigungen, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren, bilanziert.
Langfristige Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Zugrundelegung
eines Zinssatzes von 6% p. a. auf den Bilanzstichtag abgezinst.
Flüssige Mittel und kurzfristige Kapitalanlagen
Die Gesellschaft klassifiziert alle kurzfristigen Kapitalanlagen mit einer Restlaufzeit von maximal
90 Tagen zum Zeitpunkt des Erwerbs als flüssige Mittel.
Rücklagen
Kapitalrücklagen werden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, insbesondere des
AktG, gebildet. Als Kapitalrücklage wird das Agio aus dem Börsengang bzw. aus Kapitalerhöhungen
nach Verrechnung mit den Kosten des Börsengangs bzw. den Kapitalerhöhungen ausgewiesen.
Jahre
Rücklagen für Währungsumrechnungen (Fremdwährungsausgleichsposten) werden gebildet, um
die aus der Konsolidierung der Abschlüsse ausländischer Gesellschaften entstehenden Umrechnungsdifferenzen
zu berücksichtigen.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen,
die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher
ist. Die Rückstellungen werden mit dem voraussichtlichen Betrag der Inanspruchnahme angesetzt.
Dabei wird von dem Betrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen.
Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung
gegenüber Dritten zugrunde liegt.
Latente Steuern
Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge nach IAS 12.34 wurden nicht angesetzt,
weil keine ausreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in der Zukunft positive steuerliche
Ergebnisse zur Nutzung der Verlustvorträge anfallen werden.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Filmförderungen
Filmförderungen in der Form bedingt rückzahlbarer Darlehen werden unter Anwendung von
IAS 20 unter folgenden Voraussetzungen ertragswirksam erfasst:
138
•
Es besteht eine angemessene Sicherheit dafür, dass die mit der Förderung verbundenen Bedingungen erfüllt werden, insbesondere dass eine (teilweise) Rückzahlung des Darlehens unwahrscheinlich ist.
•
Die jeweilige Fördermaßnahme wurde bewilligt.
•
Eine etwaige Rückzahlungsverpflichtung entsteht nur aufgrund zukünftiger Erlöse und wird aus diesen getilgt.
Im Geschäftsjahr 2002 wurde auf diese Weise Filmförderung in Höhe von T€ 80 ertragswirksam
vereinnahmt.
Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen
Ereignissen beruhen und bei denen ein Ressourcenabfluss aus heutiger Sicht nicht wahrscheinlich
ist. Sie werden in der Konzernbilanz nicht erfasst. Die angegebenen Verpflichtungen bei den
Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen Verpflichtungen auf Grund abgeschlossener
Verträge dar, die künftig zu einem Ressourcenabfluss führen werden.
VII. Erläuterungen zur Konzern Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
Zur Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Unternehmensbereichen und Regionen verweisen wir
auf die Segmentberichterstattung in Note IX.3.
Von den Bruttoumsatzerlösen wurden im Geschäftsjahr 2002 aufgrund der Reduzierung der
langfristigen Forderungen keine Aufwendungen für die Abzinsung langfristiger Forderungen
abgesetzt.
2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten die folgenden Posten:
Zuschreibungen auf das Filmvermögen
Währungsgewinne
Filmförderung
Auflösung von Rückstellungen
Übrige
2002
T€
2001
T€
4.864
223
80
989
485
6.641
0
1.043
16
234
477
1.770
Hinsichtlich der Zuschreibungen auf das Filmvermögen verweisen wir auf die Erläuterungen in
Note VII.5, Abschreibungen.
2002 20
T.641 1.770
3. Filmaufwand
Der Filmaufwand setzt sich aus folgenden Posten zusammen:
2002
2001
T€
T€
44
3.398
Mat er ialau f w an d un d Au f w an d f ü r b ezo g en e
Leist u n g en
So n st ig er Film au f w an d
147
364
191
3.762
139
4. Personalaufwand
Der Personalaufwand in Höhe von T€ 1.111 (Vorjahr: T€ 1.871) enthält keine Abfindungszahlungen
für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder (Vorjahr: T€ 236).
5. Abschreibungen
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen teilen sich wie folgt auf:
2002
2001
T€
T€
p lan m äßig e Ab sch r eib u n g en
8.176
12.770
au ßer p lan m äßig e Ab sch r eib u n g en
5.565
7.526
13.741
20.296
513
513
Film ver m ö g en
Fir m en w er t
p lan m äßig e Ab sch r eib u n g en
au ßer p lan m äßig e Ab sch r eib u n g en
1.282
0
125
145
18
15.679
25
20.979
Sach an lag en
Im m at er ielle Ver m ö g en sg eg en st än d e
2002 2001
T€ T€
Die Abschreibungen auf Filmvermögen in Höhe von insgesamt T€ 13.741 sind bei der TSC
Technische Systeme Consult GmbH, der Advanced Medien AG und bei der Unified Film Organization,
LLC., angefallen. Davon betragen die außerplanmäßigen Abschreibungen, die auf
Grundlage der Ergebnisse eines im 4. Quartal durchgeführten Impairment-Tests gem. IAS 36
ermittelt wurden, insgesamt T€ 5.565 (Vorjahr: T€ 7.526).
Der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung liegt in den veränderten Gewohnheiten und
Ansprüchen der (Fernseh-) Zuschauer sowie in einer Marktverschiebung, die eine veränderte
Einkaufspolitik der Fernsehsender zur Folge hatte.
Den außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Filmvermögen stehen jedoch aufgrund der
Erkenntnisse des Impairment-Tests gem. IAS 36 Zuschreibungen in Höhe von T€ 4.864 (Vorjahr:
T€ 0) gegenüber, die in den Sonstigen betrieblichen Erträgen (Note V.2) enthalten sind.
Zur Entwicklung des Filmvermögens und der Filmabschreibungen wird auf den gesonderten
Anlagespiegel verwiesen.
140
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt auf:
2002
Rech t s- u n d Ber at u n g sko st en
2002
2001
T€
T€
1.661
1.529
Wer t b er ich t ig u n g en au f Fo r d er u n g en
775
401
Miet en , Rein ig u n g , En er g ie, In st an d h alt u n g
739
509
In vest o r Relat io n s
409
624
Wäh r u n g sku r sver lu st e
289
634
80
101
Au f sich t sr at sver g ü t u n g en
Geb ü h r en , Beit r äg e, Sp en d en
77
88
Wer b eko st en , Bew ir t un g , Rep r äsen t at io n
50
231
Fr ach t , Po st , Teleko m m u n ikat io n
46
98
Reiseko st en
44
65
Neb en ko st en d es Geld ver keh r s
16
403
290
4.476
155
4.838
2002
2001
T€
T€
Üb r ig e
17.
Finanzergebnis
Die im Finanzergebnis enthaltenen Positionen stellen sich wie folgt dar:
Er t r äg e au s d er Au f lö su n g d er Wer t b er ich t ig u n g
0
280
Zin sen au s Ein lag en b ei Kr ed it in st it u t en
au f g r u n d d er Ab zin su n g lan g f r ist ig er Fo r d er u n g en
84
202
Üb r ig e Zin sen u n d äh n lich e Er t r äg e
54
29
Üb r ig e Zin sen u n d äh n lich e Au f w en d u n g en
Zin sau f w an d f ü r Kr ed it e
-101
-62
-1.860
-1.823
-1.748
-1.299
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:
Au f lö su n g vo n Rü ckst ellu n g en
Gew er b est eu er au f w an d
Er st at t u n g vo n Er t r ag st eu er n
2002
2001
T€
T€
756
0
-2
0
0
5
754
5
141
9. Anteile anderer Gesellschafter am Konzernergebnis
Die Anteile anderer Gesellschafter betrifft die folgende Gesellschaft:
2002 2001
2002
2001
T€
T€
269
-189
Unified Film Organization LLC.
VIII. Erläuterungen zur Konzernbilanz
1. Anlagevermögen
Zur Entwicklung des Konzernanlagevermögens verweisen wir auf den Konzernanlagespiegel.
Geschäfts- und Firmenwert
Die Entwicklung der einzelnen Positionen im Anlagevermögen ist im folgenden Anlagespiegel
dargestellt.
Der Firmenwert resultiert aus der Konsolidierung der betreffenden Tochtergesellschaft im
Konzern:
Unified Film Organization, LLC.,
Anteil am
Eigenkapital
Wert der Anteile
bei der jew.
Muttergesellschaft
€
51%
1.709.075
anteiliges
Eigenkapital
€
1.742.200
kumulierte
Abschreibung
2002
€
Firmenwert
€
2.564.223
Buchwert
31.12.2002
€
2.564.222
1
Bei der Berechnung des Firmenwertes wurde der historische Kurs zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
verwendet.
Im Geschäftsjahr 2002 fielen Abschreibungen auf den Firmenwert in einem Gesamtbetrag von
T€ 1.795 (Vorjahr: T€ 513) einschließlich einer außerordentlichen Abschreibung in Höhe von
T€ 1.282 (Vorjahr: T€ 0) an.
Durch die Einlage der TSC Technische Systeme Consult GmbH in die Advanced Medien AG ist
aufgrund der Beibehaltung der Beteiligungsquote der Gesellschafter/Aktionäre kein Geschäfts- oder
Firmenwert entstanden. Wir verweisen auf die Angaben zum Eigenkapital (Note VIII.5)
Filmvermögen
Der Posten Filmvermögen setzt sich wie folgt zusammen:
Film r ech t e
Ur h eb er r ech t e
Geleist et e An zah lu n g en au f Film r ech t e
2002 2001
T€ T€
2002
T€
2001
T€
26.354
1.442
962
28.758
34.489
1.156
1.256
36.901
142
Auf die Filmrechte wurden neben den planmäßigen Abschreibungen im Geschäftsjahr außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von insgesamt
T€ 5.565 sowie Zuschreibungen in Höhe von insgesamt T€ 4.864 vorgenommen (IAS 36).
Das Filmvermögen ist zur Sicherung der Bankkredite in voller Höhe sicherungsübereignet
(siehe Note VIII.10).
2. Langfristige Forderungen
2002
2001
T€
T€
Fo r d er u n g en au s Lief er u n g en u n d Leist u n g en , b r u t t o
0
219
ab zgl. Ab zin su n g en
Fo r d er u n g en au s Lief er u n g en u n d Leist u n g en , n et t o
0
0
-14
205
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 6.767 sind teilweise
zur Besicherung von Bankkrediten abgetreten (Note VIII.10).
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
Vo r au sb ezah lt e Lizen zen t g elt e
2002
2001
T€
T€
1.696
0
Fo r d er u n g en g eg en eh em alig e Gesellsch af t er
918
0
No ch n ich t ab g er ech n et e Er lö se Film ver leih
103
114
54
573
St eu er vo r au szah lu n g en
Üb r ig e
66
270
2.837
957
Die Steuervorauszahlungen betreffen im Wesentlichen Zinsabschlagssteuer für die Jahre 2001
und 2002.
Aufgrund der vorgenommenen Änderung in den Jahresabschlüssen 1999 und 2000 sind für diese
Jahre geänderte Steuererklärungen abgegeben worden.
2002 2001
T€ T€
Die Forderungen gegen ehemalige Gesellschafter werden mit 6 % verzinst und sind unbesichert.
Die Rückzahlung ist durch eine Haftungsübernahme eines Bankdarlehens (siehe Note VIII.8) durch diesen ehemaligen Gesellschafter vertraglich vorgesehen.
Im Zuge der Entlassung aus der Haftung des Bankdarlehens, das von diesem ehemaligen
Gesellschafter mit einem Grundpfandrecht und Kapitallebensversicherungen abgesichert wurde,
wird die TSC Technische Systeme Consult GmbH diesen ehemaligen Gesellschafter in gleicher
Betragshöhe aus der Forderungshaftung entlassen.
4. Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten. Zur Entwicklung
der flüssigen Mittel sowie zu den Gründen deren Veränderung verweisen wir auf die
Kapitalflussrechnung.
143
Zum Bilanzstichtag werden unter den flüssigen Mitteln kurzfristige Kapitalanlagen mit einer
Laufzeit von bis zu 30 Tagen in Höhe von T€ 206 ausgewiesen.
5. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital sowie die Kapitalrücklage des Konzerns resultieren aus der Advanced
Medien AG. Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien durch die
Advanced Medien AG. Zur Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die gesonderte
Eigenkapitalveränderungsrechnung.
Grundkapital
Das Grundkapital der Advanced Medien AG war zum Gründungszeitpunkt eingeteilt in 2.000.000
Inhaberaktien im Nennwert von je DM 5,00. Die Advanced Medien AG wurde durch Sacheinlage
der TSC Technische Systeme Consult GmbH errichtet.
Durch Kapitalerhöhungen in den Jahren 1999 und 2000 sowie die Umstellung des Grundkapitals
auf Euro waren zum 1. Januar 2001 insgesamt 16.625.000 Stück nennwertlose Inhaber-Stammaktien
ausgegeben. Das Grundkapital betrug zum 1. Januar 2001 € 16.625.000,00.
Im Rahmen der Kapitalerhöhung im Mai 2001 wurde das Grundkapital der Gesellschaft um
€ 1.330.000,00 auf € 17.955.000,00 erhöht. Das Aufgeld in Höhe von T€ 2.660 nach Abzug der
Emissionskosten wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Kapitalerhöhung wurde mit
Vorstandsbeschluss vom 05. März 2001 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 05. März
2001 aus dem zum damaligen Zeitpunkt bestehenden genehmigten Kapital durchgeführt.
Das Grundkapital der Advanced Medien AG beträgt nach Durchführung der Kapitalerhöhung
€ 17.955.000,00 und ist eingeteilt in 17.955.000 Stück Inhaber-Stammaktien ohne Nennbetrag.
Die Aktien aus der Kapitalerhöhung wurden am 27. Juni 2001 zum Handel an der Frankfurter
Wertpapierbörse im Marktsegment „Neuer Markt“ zugelassen.
Aufgrund der Sachgründung der Advanced Medien AG mit notarieller Gründungsurkunde vom
15. Juli 1998 wurde die TSC Technische Systeme Consult GmbH mit einem Wert in Höhe von
T€ 5.113 in die Advanced AG eingebracht. Das Stammkapital der TSC Technische Systeme
Consult GmbH beträgt € 214.000,00, an dem die Advanced Medien AG zu 100 % beteiligt ist.
Des Weiteren hat die TSC Technische Systeme Consult GmbH zum Einbringungszeitpunkt einen
Gewinnvortrag von € 581.546,51 ausgewiesen. Im Rahmen der Konsolidierung wurde der
Unterschiedsbetrag in Höhe von € 4.505.809,75 mit der Kapitalrücklage verrechnet, da zum
Einbringungszeitpunkt die Aktionäre der Advanced Medien AG und die Gesellschafter der TSC
Technische Systeme Consult GmbH identisch waren.
Genehmigtes Kapital
Das nach der Kapitalerhöhung im Mai 2000 verbleibende genehmigte Kapital in Höhe von
€ 5.320.000,00 wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. August 2001 aufgehoben.
Der Vorstand ist aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. August 2001 ermächtigt,
das Grundkapital bis zum 1. August 2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig
oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 8.977.500,00 durch Ausgabe von 8.977.500 Stück auf den
Inhaber lautende neue Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Der Vorstand ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten
weiteren Voraussetzungen auszuschliessen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren
Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der neuen Aktien festzusetzen.
Bedingtes Kapital I zur Bedienung des „Stock Option Plan Advanced Medien AG 2001“
Das Grundkapital kann durch Ausgabe von bis zu 1.795.500 Stück auf den Inhaber lautende
Stammaktien zur Einlösung von Aktienoptionen, die im Rahmen des „Stock Option Plan
Advanced Medien AG 2001“ gewährt werden, um nominal bis zu € 1.795.500,00 erhöht werden.
Optionsplan (IAS 19.147)
Die bis zu 1.795.500 Aktienoptionsscheine können bis zum 31. Dezember 2005 an Mitglieder des
144
Vorstands sowie Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben werden.
Auf die Mitglieder des Vorstands der Advanced Medien AG entfallen maximal 1.197.750 Optionsrechte
und auf die Mitarbeiter der Advanced Medien AG entfallen maximal 597.750 Optionsrechte.
Durch Ausübung des Optionsrechts können auf den Inhaber lautende Stammaktien der Advanced
Medien AG im Verhältnis 1:1 gegen Zahlung des Ausübungspreises bezogen werden. Über den
genauen Kreis der Berechtigten und den Umfang der jeweils anzubietenden Optionen entscheidet
der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat, soweit Vorstandsmitglieder betroffen sind.
Die Optionsberechtigten können die Optionsrechte grundsätzlich frühestens zwei Jahre nach
ihrer Ausgabe ausüben. Den Regelungen des § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG zur Vermeidung von
Insiderverstößen nach dem Wertpapierhandelsgesetz folgend, darf das Optionsrecht auch nach
Ablauf der zweijährigen Mindestwartefrist nach der ordentlichen Hauptversammlung nur innerhalb
zweiwöchiger Zeiträume oder nach Bekanntgabe der Ergebnisse 2. oder 3. Quartals des
Geschäftsjahres ausgeübt werden. Das Bezugsrecht aus den Aktienoptionen darf grundsätzlich
nur ausgeübt werden, solange der Inhaber in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis mit
der Advanced Medien AG oder einer Konzerngesellschaft steht.
Bis zum 31. Dezember 2000 wurden insgesamt 450.000 Optionsrechte an Mitarbeiter ausgegeben.
Der Bezugspreis beträgt einheitlich € 2,50 pro Aktie. Aufgrund der Aufhebungsvereinbarung
mit dem ausgeschiedenen Vorstand war dieser verpflichtet, die erhaltenen Optionsrechte
im Original an die Gesellschaft zurückzugeben. Dies ist bis zum 31. Dezember 2001 erfolgt.
Derzeit sind keine Optionsrechte vergeben.
Bedingtes Kapital II zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen
Das Grundkapital der Gesellschaft kann um nominal bis zu € 7.182.000,00 durch Ausgabe von
bis zu 7.182.000 Stück Inhaber-Stammaktien zur Einlösung von Wandlungs- oder Optionsrechten,
die im Rahmen von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen der Advanced Medien
AG gewährt werden können, erhöht werden.
6. Konzernbilanzverlust
Der Konzernbilanzverlust entwickelte sich wie folgt:
Konzernverlustvortrag aus dem Vorjahr
Konzernjahresfehlbetrag
Konzernbilanzverlust
2002
T€
2001
T€
-51.528
-5.790
-57.318
-34.078
-17.450
-51.528
7. Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage hat sich wie folgt entwickelt:
2002
2001
T€
T€
Stand 1. Januar
45.463
42.803
Einstellungen durch Kapitalerhöhungen
Stand 31. Dezember
0
45.463
2.660
45.463
Zur Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die gesonderte Aufstellung.
145
8. Langfristige Verbindlichkeiten
Die langfristigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren. Sie enthalten
zum 31. Dezember 2002 in Höhe von T€ 2.134 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(NoteVIII.10) sowie Darlehen der Thuringia Generali Lebensversicherungs AG, ehemals Deutsche
Lloyd Lebensversicherungs AG, in Höhe von T€ 548 (Vorjahr: T€ 536). Die von der Thuringia
Generali Lebensversicherungs AG gewährten Darlehen sind durch Kapitallebensversicherungen
gesichert. Diese Versicherungen werden auf das Leben einer Privatperson abgeschlossen.
Darüber hinaus sind die Darlehen durch Grundpfandrecht besichert. Im Rahmen der Darlehensverträge
hat ein weiterer ehemaliger Gesellschafter die persönliche Mithaftung übernommen.
2002 2001
Die Laufzeit der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
2002
T€
2001
T€
0
2.631
2.240
11
527
0
2.778
10
10
527
0
3.178
Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007 ff.
9. Kurzfristige Verbindlichkeiten
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Prozesskosten
Abfindungsansprüche
noch nicht abgerechnete
Erlösbeteiligungen
Rückstellung für ausstehende
Rechnungen
Jahresabschlusskosten
Aufsichtsratsvergütungen
Zinsen
IPO-Vorsteuer, einschl. Zinsen
Übrige
Stand
1. Jan. 2002
T€
Inanspruchnahme
T€
Umbuchung/
Zuführung
T€
Auflösung
T€
Stand
31.Dez.2002
T€
51
307
0
0
0
0
51
0
0
307
822
0
0
822
0
386
114
54
0
80
98
1.912
292
71
28
0
0
42
433
185
106
5
562
8
643
1.509
95
11
6
0
0
4
989
184
138
25
562
88
695
1.999
Stand
1. Jan. 2002
Verbindlichkeiten
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen beinhalten Vorauszahlungen auf Filmproduktionen
bei der Unified Film Organization, LLC. Aufgrund der Kündigung des entsprechenden OutputDeals wurden diese mittlerweile zurück gefordert.
146
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten die folgenden Posten:
2002
2001
T€
T€
570
559
Gew äh r t e Dar leh en vo n Pr o d u kt io n su n t er n eh m en
23
340
Ver b in d lich keit en au s St eu er n
56
229
Th u r in g ia Gen er ali Leb en sver sich er u n g AG
Ver b in d lich keit en im Rah m en d er so zialen Sich er h eit
Üb r ig e
9
15
41
699
128
1.271
10. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Der Konzern hatte zum 31. Dezember 2002 folgende Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten:
2002
2001
T€
T€
0
1.427
16.538
17.188
7.585
9.910
8
21
24.131
28.546
-2.134
21.997
-2.592
25.954
Kr ed it ver t r ag Hau ck & Au f h äu ser Pr ivat b an kier s
Kr ed it ver t r ag Co m er ica Ban k (U.F.O.)
Kr ed it ver t r ag Delb r ü ck & Co Pr ivat b an kier s
Üb er zieh u n g skr ed it e
Gesam t e Kr ed it ver b in d lich keit
Lan g f r ist ig e Kr ed it ver b in d lich keit (No t e VIII. 8.)
Co m er ica Ban k
Ku r zf r ist ig e Kr ed it ver b in d lich keit
Die kurzfristigen Kreditverbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.
2002 2001
T€ T€
Die Kreditverträge wurden zu folgenden Konditionen abgeschlossen:
Kreditvertrag mit der Comerica Bank in Höhe von TUS$ 17.333 (= T€ 16.538)
Fälligkeit:
Zinssatz:
Zinszahlungsmodalitäten:
Sicherheiten:
bis 28.03.2003
US prime rate zzgl. 2,0% bzw. 5%
monatlich
Besicherung der Kreditlinie durch Abtretung von
Rechten und Ansprüchen aus der Verwertung und Auswertung von Filmrechten; Abtretung der Rechte und der Urheberrechte; Abtretung vertraglich festgelegter Forderungen; persönliche Haftung einzelner Gesellschafter.
Der Kreditvertrag der Unified Film Organization, LLC., mit der Comerica Bank umfasst diverse
Kreditlinien in Höhe von insgesamt US$ 18.502.411,00 mit unterschiedlichen Fälligkeiten im
Jahresverlauf 2003.
147
Bei den Kreditlinien handelt es sich um eine revolvierende Kontokorrentlinie in Höhe von US$
2.237.155,00 (= T€ 2.134) sowie um 13 Einzelproduktionsfinanzierungen mit unterschiedlichen
Kreditbefristungen.
Kreditvertrag mit Delbrück & Co Privatbankiers in Höhe von T€ 8.003
Fälligkeit:
Zinssatz:
Zinszahlungsmodalitäten:
Sicherheiten:
der Verwertung und Auswertung von
legter Forderungen.
bis 31.03.2003
10,5 %
vierteljährlich
Besicherung der Kreditlinie durch Abtretung von Rechten
und Ansprüchen aus
Filmrechten; Abtretung der Rechte und der Urheberrechte; Abtretung vertraglich festge-
IX. SONSTIGE ANGABEN
1. Ergebnis je Aktie (Basic and Diluted Earnings per Share)
Der Gewinn/Verlust pro Aktie wird auf Grundlage des gewogenen Durchschnitts der ausgegebenen
Aktien ermittelt, wobei die durchschnittliche Anzahl der Aktien der zeitlich gewichteten
Anzahl der ausgegeben Aktien entspricht. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich als
Verhältnis des Jahresergebnisses zur durchschnittlichen Zahl der Aktien. Eine Verwässerung
dieser Kennzahl tritt durch die Ausgabe von Wandel- oder Optionsrechten auf, die bei ihrer Ausübung
zu einer Erhöhung der Anzahl der ausgegebenen Aktien führt (z.B. Aktienoptionen im
Rahmen des bestehenden „Stock Option Plan Advanced Medien AG 2001“). Das verwässerte
Ergebnis wurde ebenfalls auf Grundlage des gewogenen Durchschnitts der ausgegebenen Aktien
und der verwässerten ausstehenden Optionen ermittelt. Der gewogene Durchschnitt der Anzahl
der ausgegebenen Anteile wurde unter Berücksichtigung der Kapitalerhöhung im Mai 2001
ermittelt.
148
Nettoergebnis
Durchschnittliche Zahl der im Umlauf
befindlichen Aktien des Geschäftsjahres
unverwässertes Ergebnis je Aktie (basic EPS)
Durchschnittliche Zahl der im Umlauf
befindlichen Aktien des Geschäftsjahres
unter Berücksichtigung der Verwässerung
verwässertes Ergebnis je Aktie (diluted EPS)
2002
€
2001
€
-5.790.306,38
-17.449.506,04
17.955.000
17.733.333
-0,32
-1,00
17.955.000
17.733.333
-0,32
-1,00
Berechnung des gewichteten Durchschnitts der im Umlauf befindlichen Aktien
Im Umlauf befindliche Aktien (01. Januar bis 31.Dezember 2002)
17.955.000
Im Umlauf befindliche Aktien
im März 2001, gewichtet mit 2/12 (2 von 12 Monaten):
2.770.833
Im Umlauf befindliche Aktien nach der Kapitalerhöhung
im März 2001, gewichtet mit 10/12 (10 von 12 Monaten):
Durchschnittliche Zahl der im Umlauf
befindlichen Aktien des Geschäftsjahres
14.962.500
17.955.000
17.333.333
Effekt der Einbeziehung der Optionsrechte in die
Berechnung der Durchschnittlichen Anzahl der
im Umlauf befindlichen Aktien
0
0
Durchschnittliche Zahl der im Umlauf befindlichen
Aktien des Geschäftsjahres (verwässert)
17.955.000
17.333.333
02 2001
T€ T€
Für die Berechnung des verwässerten Jahresergebnisses pro Aktie im Jahr 2001 fanden die zum
31. Dezember 2001 ausstehenden 1.795.500 Optionsrechte keine Berücksichtigung. Aufgrund
der Verlustsituation für das Geschäftsjahr 2002 entspricht das verwässerte Ergebnis pro Aktie
dem unverwässerten Ergebnis.
149
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2002 bestehen die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen:
Mieten
Einkaufsverpflichtungen Filmvermögen
Leasing
2003
T€
2004
T€
2005
T€
2006
T€
2007ff
T€
333
5.930
148
6.411
267
0
46
313
173
0
0
173
0
0
0
0
0
0
0
0
Bei den Leasingverträgen handelt es sich um Leasing von Bürogeräten und Kraftfahrzeugen. Da
das wirtschaftliche Risiko nicht auf die Advanced Medien übergegangen ist, handelt es sich um
„operating leases“, so dass die betreffenden Gegenstände nicht als Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten bei der Advanced Medien bilanziert, sondern als laufender Mietaufwand
gezeigt werden.
Aus den bis Oktober 2002 noch bestehenden Output-Deal-Verpflichtungen mit der Tochtergesellschaft
U.F.O. Unified Film Organization, LLC., erwartet der Vorstand keine konkreten
Zahlungsverpflichtungen mehr.
3. Segmentberichterstattung
IAS 14 (überarbeitet 1997) beinhaltet die Standards über Offenlegung von Informationen über
Geschäftsfelder und geographische Segmente. Im Advanced Medien Konzern ergibt sich die
Segmentabgrenzung aus den von den Unternehmensbereichen erbrachten Leistungen. Als
Steuerungsinstrumente dienen dem Management neben einer zentralen Cash-Flow-Betrachtung
im Wesentlichen die monatlichen Einzelabschlüsse der Gesellschaften.
2003 2004 2005 2006 2007ff
6.411 313 173 0 0
Im Einzelnen lassen sich die Eckdaten der Segmente des Advanced Medien Konzerns wie folgt
darstellen:
Der Bereich Lizenzhandel ist das umsatzstärkste Segment des Advanced Konzerns. Hier werden
im Wesentlichen die TV-Rechte der überwiegend auf dem US-amerikanischen Markt eingekauften
Lizenzrechte ausgewertet. Hauptkunden sind andere Lizenzrechtehändler sowie private und
öffentlich-rechtliche TV-Sender.
Die Filmtheater-Rechte der eingekauften Lizenzrechte werden im Segment Filmverleih ausgewertet.
Die Spielfilme werden überwiegend deutschen Filmtheaterbetreibern zur Auswertung
angeboten, wobei die Konzerngesellschaften an den Kasseneinnahmen beteiligt werden.
Das Segment Filmproduktion beinhaltet im Wesentlichen die Geschäftstätigkeit der Unified Film
Organization, LLC., die an ihrem Standort in Los Angeles Medienproduktionen herstellt und an
internationale Lizenzhändler verkauft.
Das Segment „Andere“ stellt die anderen Aktivitäten des Konzerns, wie z.B. den Vertrieb von
Video- und DVD-Rechten dar.
Zusätzlich zu den an der Unternehmensstruktur ausgerichteten Segmenten nach Geschäftsfeldern
fordert IAS 14 (überarbeitet 1997) grundsätzlich die Offenlegung geographischer Daten
(sekundäres Berichtsformat).
150
Die Umsätze, die auf das Ausland entfallen, beinhalten vor allem den Verkauf von Lizenzen an
Medienproduktionen, die von der Unified Film Organization, LLC., hergestellt worden sind.
Die Verteilung des Umsatzes sowie der Vermögensgegenstände und Schulden für das Geschäftsjahr
2002 auf den deutschsprachigen Raum und das Ausland wird aus nachfolgender Tabelle
ersichtlich:
Umsatzerlöse
Inland
Ausland
Gesamt
Vermögensgegenstände
Inland
Ausland
Gesamt
Investitionen in das Anlagevermögen (ohne Finanzanlagen)
Inland
Ausland
Gesamt
Verbindlichkeiten
Inland
Ausland
Gesamt
2002 2001
T€ T€
2002
T€
2001
T€
1.865
7.960
9.825
9.589
9.924
19.513
18.845
20.484
39.329
29.496
24.445
53.941
738
0
738
12.321
12.786
25.107
14.550
17.321
31.871
19.690
20.036
39.726
151
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Daten je Segment:
Lizenzhandel
T€
Filmverleih
T€
Filmproduktion
T€
Konsolidierungseffekte
T€
Andere
T€
Konzern
T€
Umsätze
1.631
140
7.960
94
0
9.825
EBIT
EBITDA
-2.837
3.985
1.506
1.522
44
7.040
-5.908
-1.858
2.205
-4.864
-4.990
5.825
Zinsaufwendungen
Zinserträge und ähnliche Erträge
-1.596
48
0
81
-663
70
-240
477
537
-537
-1.962
139
0
0
0
0
0
0
756
0
0
-2
0
754
-3.630
1.587
-549
-5.672
2.205
-6.059
19.877
1.772
20.484
2.491
-5.295
39.329
738
0
0
0
0
738
Segmentschulden
10.651
32
17.321
5.798
-1.931
31.871
planmäßige Abschreibungen
außerplanmäßige Abschr. auf Goodwill
außerplanmäßige Abschr. auf Filmvermögen
-1.257
0
-5.565
-15
0
-6.996
0
0
-50
0
0
-513
-1.282
0
-8.831
-1.282
-5.565
4.864
0
0
0
0
4.864
Anteiliges Ergebnis
assoziierter Unternehmen
Ertragsteueraufwand / -ertrag
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
Zusätzliche Informationen
Segmentvermögen
Investitionen ins Anlagevermögen
(ohne Finanzanlagen)
Zuschreibungen
Im Geschäftsjahr 2002 wurde mit dem Kunden Winchester Heartbreakers, Ltd., London, ein
Umsatz erzielt, der 10% des Konzerngesamtumsatzes übersteigt.
4. Geschäftsbeziehungen mit wirtschaftlich nahestehenden Gesellschaften und Personen
(related parties)
IAS 24 beinhaltet die Standards über die Offenlegung von Informationen bezüglich der
Geschäftsbeziehungen mit wirtschaftlich nahestehenden Gesellschaften und Personen.
Im Geschäftsjahr 2002 war die e-m-s new media AG, Dortmund, der Advanced wirtschaftlich
nahestehend, da Herr Werner Wirsing-Lueke neben seiner Funktion als Aufsichtsrat bei der
Advanced auch Vorstand bei der e-m-s new media AG ist.
Umsatzerlöse
Aus der Abrechnung von Geschäftsabschlüssen der Vorjahre und des Geschäftsjahres 2002
bzgl. Video- und DVD-Rechten wurden von den deutschen Gesellschaften in 2002 gegenüber
der e-m-s new media AG, Dortmund, Umsätze in Höhe von T€ 71 erzielt.
152
Ferner wurden im Jahr 2001 zwischen der e-m-s new media AG und der Unified Film Organization,
LLC., einer 51%-igen Tochter der Advanced Medien AG, Verträge über die Auswertungsrechte
an drei Filmen in Höhe von insgesamt US$ 1.400.000 geschlossen und teilweise
Anzahlungen geleistet. Im Jahr 2002 erfolgten weitere Anzahlungen auf einen Film in Höhe
von insgesamt US$ 125.000. Zum Geschäftsjahresende waren für alle Filme insgesamt noch
US$ 1.045.000 offen.
Avalprovisionen
Ferner fielen im Geschäftsjahr 2002 Avalprovisionen in Höhe von T€ 17 gegenüber Herrn
Werner Wirsing-Lueke an.
5. Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechung ist als Anlage beigefügt.
Der Finanzmittelbestand setzt sich aus den liquiden Mitteln sowie den kurzfristigen
Bankverbindlichkeiten zusammen. Die Finanzmittel sind uneingeschränkt verfügbar.
6. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
Zu den Finanzinstrumenten zählen finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie
vertragliche Ansprüche und Verpflichtungen über den Tausch bzw. die Übertragung finanzieller
Vermögensgegenstände (IAS 32). Bei den Finanzinstrumenten werden originäre und derivative
Finanzinstrumente unterschieden.
Die originären Finanzinstrumente umfassen auf der Aktivseite im Wesentlichen die flüssigen
Mittel, die Forderungen und die Wertpapiere. Auf der Passivseite entsprechen sie weitgehend
den Verbindlichkeiten. Der Bestand an originären Finanzinstrumenten wird in der Konzernbilanz
ausgewiesen, die Höhe der finanziellen Vermögenswerte gibt das maximale Ausfallrisiko an.
Soweit bei den finanziellen Vermögensgegenständen Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese
Risiken durch Wertberichtigungen erfasst.
Liquiditätsrisiken
Liquiditätsrisiken entstehen durch die Möglichkeit, dass Kunden nicht in der Lage sind, etwaige
Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen im Rahmen der normalen Handelsbedingungen
zu erfüllen. Zur Steuerung dieses Risikos nimmt das Unternehmen periodisch eine Einschätzung
der Zahlungsfähigkeit seiner Kunden vor.
Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten
Finanzinstrumente, die im normalen Geschäftsverlauf bis zur Endfälligkeit gehalten werden,
werden, je nach Sachgerechtheit, zum Handels- oder Rückkaufwert erfasst. Der erfasste Wert
wird im Folgenden als Buchwert bezeichnet.
Der beizulegende Zeitwert ist definiert als der Betrag, zu dem das betreffende Instrument in
einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerungen oder Liquidationen)
zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern
getauscht werden könnte. Beizulegende Zeitwerte sind, je nach Sachlage, mit Hilfe von
börsennotierten Marktpreisen, der Analyse von diskontiertem Cash Flow oder Optionspreismodellen
zu ermitteln.
Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwertes der einzelnen Klassen von Finanzinstrumenten
werden die folgenden Verfahren und Annahmen verwendet:
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, laufende Investitionen und sonstige
Anlagevermögen
Der Buchwert flüssiger Mittel und anderer finanzieller Vermögenswerte kommt dem beizulegenden
Zeitwert durch die verhältnismäßig kurzfristige Fälligkeit dieser Finanzinstrumente sehr
nahe. Bei anderen Finanzinstrumenten ohne börsennotierten Marktpreis ist eine vernünftige
Schätzung des beizulegenden Zeitwertes errechnet worden, die auf dem erwarteten Cash Flow
oder dem jeder Vermögensanlage zugrunde liegenden Reinvermögen basiert.
153
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Der Buchwert kommt dem beizulegenden Zeitwert durch die bei diesen Finanzinstrumenten
kurze Zeitspanne bis zur endgültigen Fälligkeit sehr nahe.
Langfristige Verbindlichkeiten
Der beizulegende Zeitwert langfristiger Verbindlichkeiten kommt den Buchwerten dieser
Finanzinstrumente sehr nahe.
Derivative
Derivative Finanzinstrumente wurden bisher nicht eingesetzt.
7. Going Concern
Der Konzernabschluss der Advanced Medien AG wurde auf der Grundlage der Annahme der
Unternehmensfortführung aufgestellt. Wie Note VIII.10 darstellt, bestehen zum Bilanzstichtag
umfangreiche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, denen im Verhältnis nur geringe
liquide Mittel gegenüberstehen. Durch die laufenden Verhandlungen mit Kreditinstituten über
die Rückführung der fälligen Kreditlinien und die Gewährung zusätzlicher Finanzierungsmittel
sowie die Verhandlungen mit Lieferanten über die Stundung von Verbindlichkeiten konnten die
kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten der Advanced Medien-Gruppe vermieden werden. Der
Vorstand geht daher von einer Fortführung der Advanced Medien-Gruppe aus.
Die Unternehmensplanung und die strategische Ausrichtung orientieren sich an einer dem
schwierigen Branchenumfeld angepassten risikoarmen Geschäftspolitik, die sich auf die Beitreibung
von Forderungen und die Aufrechterhaltung der Liquidität konzentriert. Parallel wird die in
2001 begonnene Suche nach einem geeigneten Partnerunternehmen fortgesetzt. Dieses Vorgehen
ist dem Aufsichtsrat bekannt und wird vom Aufsichtsrat mitgetragen.
Als bestandsgefährdende Risiken sind der Ablauf der Kreditbefristung beim Bankhaus Delbrück
& Co., die erfolgreiche Umsetzung der Partnersuche, die schwierige Verwertung des Filmstocks,
die verschiedenen Rechtsstreitigkeiten sowie das Kreditverhältnis der Tocher U.F.O. mit der
Comerica Bank zu nennen.
Entwicklungsbeeinträchtigende Risiken liegen beim Ausgang des Gerichtsverfahrens mit
STUDIOCANAL FRANCE S.A. soweit beim Ausgang der Prozesse zum einen gegen die ehemaligen
Vorstände und zum anderen gegen die MAXXFilm Produktions GmbH, da hier zusätzliche
Anwaltskosten auf die Gesellschaft zukämen. Als Folge bei Eintreten des bestandsgefährdenden
Risikos bei U.F.O. ergibt sich ein entwicklungsgefährdendes Risiko für die Advanced Licencing
North America, Inc., als deren Muttergesellschaft.
8. Weitere Angaben
Gesellschaft
Die Advanced Medien Aktiengesellschaft wurde am 15. Juli 1998 gegründet.
Sitz der Gesellschaft ist Oberhaching, Landkreis München. Die Geschäftsräume der Gesellschaft
befanden sich im Geschäftsjahr 2002 in 82041 Oberhaching, Keltenring 11. Seit 20. Januar 2003
befinden sich die Geschäftsräume der Gesellschaft in der Theresienstrasse 140, 80333 München.
Mitarbeiter
Im Advanced Medien Konzern waren im Jahr 2002 durchschnittlich 43 Mitarbeiter (Vorjahr:
56 Mitarbeiter) beschäftigt.
Mitteilung gemäß § 15a, § 20 AktG und § 21 WpHG
Mitteilung gemäß § 25 (1) WpHG
Am 26. Februar 2002 wurde der Advanced Medien AG mitgeteilt, dass die e-m-s new Media AG,
Dortmund, durch den Verkauf von 3.170.000 Stimmrechtsanteilen den Schwellenwert von 5%
unterschritten hat und nunmehr noch 0,4% der Stimmrechte hält.
154
Diese Mitteilung wurde mit dem folgenden Wortlaut im Bundesanzeiger veröffentlicht:
Bundesanzeiger 05. März 2002
Die e-m-s new media AG mit Sitz in 44287 Dortmund, Schleefstraße 3, teilte der Advanced
Medien AG, Keltenring 11, 82041 Oberhaching, mit, dass der Stimmrechtsanteil der e-m-s new
media AG mit Sitz in 44287 Dortmund, Schleefstraße 3, an der Advanced Medien AG mit Sitz in
Oberhaching, durch Verkauf vom 19. Februar 2002 die Schwelle von 5% unterschritten hat und
jetzt 0,4% beträgt.
Am 7. August 2002 wurde der Advanced Medien AG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von
Frau Hildegard Lueke, Dortmund, an der Advanced Medien AG mit Sitz in Oberhaching durch
Kauf am 31. Juli 2002 die Schwelle von 5% überschritten hat und nunmehr 11,81% beträgt.
Diese Mitteilung wurde mit folgendem Wortlaut im Bundesanzeiger veröffentlicht:
Mitteilung gem. § 25 (1) WpHG
Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 25 Abs. 1 WpHG mit, dass der Gesellschaft folgende Mitteilung
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit Datum vom 07. August 2002 zugegangen ist.
Frau Hildegard Lueke, wohnhaft Schleefstrasse 5, 44287 Dortmund, teilte der Advanced Medien
AG, Keltenring 11, 82041 Oberhaching, mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Advanced Medien
AG mit Sitz in Oberhaching durch Kauf vom 31. Juli 2002 die Schwelle von 5% überschritten hat
und jetzt 11,81 % beträgt.
Am 19. September 2002 wurde der Advanced Medien AG mitgeteilt, dass Frau Hildegard Lueke,
Dortmund, am 31.07.2002 2.121.253 Stück Aktien der Advanced Medien AG zum Kaufpreis von
Euro 0,35 erworben hat.
Diese Mittelung wurde mit dem folgenden Wortlaut im Bundesanzeiger veröffentlicht:
Mitteilung gem. § 15a WpHG
Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 15a WpHG mit, dass der Gesellschaft folgende Mitteilung
gemäß § 15a WpHG mit Datum vom 19. September 2002 zugegangen ist.
Frau Hildegard Lueke, wohnhaft Schleefstrasse 5, 44287 Dortmund, teilte der Advanced Medien
AG, Keltenring 11, 82041 Oberhaching, mit, dass Sie am 31.07.2002 2.121.253 Aktien der
Advanced Medien AG zum Kaufpreis von Euro 0,35 erworben hat. (Wertpapier-Kenn-Nummer:
509 300, Inhaber Stammaktien ohne Nennbetrag)
Mitteilungspflichtig ist Frau Hildegard Lueke nach § 15a WpHG Absatz 1 Satz 2, da ihr Ehemann,
Herr Werner Wirsing-Lueke, zum Zeitpunkt des Anteilserwerbes Mitglied des Aufsichtsorganes
der Advanced Medien AG war.
Am 26. September 2002 wurde der Advanced Medien AG mitgeteilt, dass Frau Hildegard Lueke,
Dortmund, mit Verkauf am 26. September 2002 die Schwelle von 5% Stimmrechtsanteilen unterschritten
hat und ihr Stimmrechtsanteil nunmehr 4,98 % beträgt.
Diese Mitteilung wurde mit dem folgenden Wortlaut im Bundesanzeiger veröffentlicht:
Mitteilung gem. § 25 WpHG
Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 25 WpHG mit, dass der Gesellschaft folgende Mitteilung
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit Datum vom 26. September 2002 zugegangen ist.
Frau Hildegard Lueke, wohnhaft Schleefstrasse 5, 44287 Dortmund, teilte der Advanced Medien
AG, Keltenring 11, 82041 Oberhaching, mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Advanced Medien
AG mit Sitz in Oberhaching durch Verkauf vom 26. September 2002 die Schwelle von 5% unterschritten
hat und jetzt 4,98 % beträgt. Dies entspricht 895.000 nennwertlosen Inhaberstammaktien
der Advanced Medien AG (WKN 509 300).
155
Am 02. April 2002 wurde der Advanced Medien AG der Aktienbestand der Baader Wertpapierhandelsbank
gemeldet. Diese Mittelung wurde wie folgt veröffentlicht:
Mitteilung gem. §§ 41 Abs. 3, 25 WpHG
Hiermit teilen wir Ihnen gemäß §§ 41 Abs. 3 und 25 Abs. 1 WpHG mit, dass der Gesellschaft
folgende Mitteilung gemäß §§ 41 Abs. 2 und 22 WpHG mit Datum vom 02. April 2002 zugegangen
ist:
Hiermit teile ich Ihnen, auch im Namen und im Auftrag der Baader Wertpapierhandelsbank AG,
der Baader Beteiligungs GmbH, der Baader Beratungs GmbH & Co KG und der Baader Immobilienverwaltungs
GmbH & Co. KG mit, dass:
Der Baader Wertpapierhandelsbank AG, Ohmstraße 4, 85716 Unterschleißheim, am 01. 04. 2002
gemäß § 41 (2) Satz 1 WpHG ein Stimmrechtsanteil von 7,41 % an der Advanced Medien AG,
Keltenring 11, 82041 Oberhaching, zusteht.
Der Baader Beteiligungs GmbH & Co. KG, Eichelhäherstr. 3a, 81249 am 01.04.2002 gemäß § 41
(2) Satz 1 WpHG 7,41 % der Stimmrechte an der Advanced Medien AG zustehen. Davon sind
7,41 % der Stimmrechte nach § 22 (1) WpHG Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Der Baader Beratungs GmbH & Co. KG, Eichelhäherstr. 3a, 81249 München am 01. 04. 2002
gemäß § 41 (2) Satz 1 WpHG 7,41 % der Stimmrechte an der Advanced Medien AG zustehen.
Davon sind 7,41% der Stimmrechte nach § 22 (1) Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Der Baader Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG, Eichelhäherstr. 3a, 81249 München am
01. 04. 2002 gemäß § 41 (2) Satz 1 WpHG 7,41 % der Stimmrechte an der Advanced Medien AG
zustehen. Davon sind 7,41 % der Stimmrechte gemäß § 22 (1) Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Herrn Uto Baader, Eichelhäherstr. 3a, 81249 München am 01. 04. 2002 nach § 41 (2) Satz 1
WpHG Stimmrechte in Höhe von 7,41 % an der Advanced Medien AG zustehen. Diese 7,41 %
der Stimmrechte sind ihm nach § 22 (1) Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Vorstand
Mitglieder des Vorstandes
Otto Dauer, München
Bankfachwirt
seit 5. März 2001
Herr Otto Dauer ist zugleich Geschäftsführer bei allen Tochtergesellschaften der Advanced
Medien AG.
Die Bezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2002 auf insgesamt T€ 205. Die nachträglich
an das in 2001 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Veronika Morawetz ausgezahlten
Bezüge beliefen sich auf T€ 9.
Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrates sind/waren:
Prof. Dr. Manfred Niewiarra
seit 02. März 2001
Rietberg, Vorsitzender
er hält weitere vier Aufsichtsrats- bzw. Beiratsmandate bei
e-m-s new media AG, Dortmund
bioRuhr AG, Bochum
bitop AG, Witten
Oemus Media AG, Leipzig
Dr. Rüdiger Berndt
München, Stellvertretender Vorsitzender
seit 29. August 2001
156
Wolfgang Rück
Waiblingen
seit 09. Oktober 2002
er hält drei weitere Aufsichtsratsmandate bei
Infinigate AG, München
Struktur AG, Stuttgart
RCM Beteiligungs AG, Sindelfingen
Werner Wirsing-Lueke
Dortmund
von 02. März 2001 bis 23. September 2002
Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2002 auf T€ 80.
Im Geschäftsjahr entfielen Honorare in Höhe von 259.397,58 Euro auf die Kanzlei Schmidt
Hörtnagel + Partner, München, in der das Aufsichtsratsmitglied Dr. Rüdiger Berndt als Rechtsanwalt
tätig ist.
Für die im Rahmen der Herausbringung des Filmes „Heartbreakers – Vorsicht
scharfe Kurven“ übernommene Bürgschaftsrisiken waren 17.324,90 Euro Avalprovision an
Herrn Werner Wirsing-Lueke zu zahlen.
Von der e-m-s new media AG (Alleinvorstand: Werner Wirsing-Lueke) wurden im Geschäftsjahr
2002 Anzahlungen auf Filmrechte in Höhe von TUS$ 125 an die Tochtergesellschaft der
Advanced Medien AG, Unified Film Organization, LLC., geleistet.
Die Honorare an die Kanzlei Schmidt Hörtnagel + Partner, München, betrafen Rechtsstreitigkeiten
der Advanced Medien AG sowie derenTochtergesellschaft TSC Technische Systeme
Consult GmbH, die Avalprovision an Herrn Wirsing-Lueke betraf lediglich die TSC Technische
Systeme Consult GmbH.
9. Corporate Governance
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene
Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Homepage zugänglich gemacht worden ist.
10. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag hat die Comerica Bank mit Sitz in USA gegen die Advanced Licencing
GmbH resp. die TSC Technische Systeme Consult GmbH Klage bei einem US-Gericht eingereicht.
Hintergrund der Zahlungsklage in Höhe von 2.087.000 USD sind Kredite der Comerica
Bank zur Produktion von Spielfilmen durch die 51%-ige Advanced Medien Tochtergesellschaft
Unified Film Organization, LLC., für die zwischen der Unified Film Organization, LLC., und der
TSC Technische Systeme Consult GmbH Lizenzverträge abgeschlossen waren.
Vier der sechs betroffenen Filmproduktionen, auf die 1,7 Mio. USD der Klage entfallen, waren
bereits im Oktober 2002 durch die TSC Technische Systeme Consult GmbH gegenüber U.F.O.
gekündigt worden, da sie nicht termingerecht ausgeliefert wurden. Die bereits geleisteten
Anzahlungen in Höhe von 300.000 USD wurden daraufhin von der TSC Technische Systeme
Consult GmbH im gleichen Zug zurückgefordert. Für die verbleibenden zwei Filmproduktionen
werden von der Comerica Bank 387.000 USD geltend gemacht. Das Filmmaterial wurde bereits
ausgeliefert und akzeptiert. Durch die TSC Technische Systeme Consult GmbH wurden 70
Prozent der vertraglichen Lizenzgebühren in Höhe von insgesamt 1,22 Mio. USD bezahlt. Über
die verbleibende Verbindlichkeit wurde bereits in 2002 in Vergleichsverhandlungen mit der
Comerica Bank ein vermeintlich einvernehmliches Ergebnis erzielt. Aufgrund der Kündigung der
anderen vier nicht gelieferten Filmlizenzverträge verweigerte jedoch die Comerica Bank später
die Unterzeichnung des Vergleiches, obwohl nach Ansicht von Advanced Medien bereits eine
bindende Einigung erreicht war.
München, den 20. März 2003
Der Vorstand
157
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
„Wir haben den von der Advanced Medien Aktiengesellschaft, Oberhaching, aufgestellten Konzernabschluss,
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung,
Kapitalflussrechnung und Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2002 geprüft. Aufstellung und Inhalt des Konzernabschlusses liegen in der Verantwortung
des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung zu beurteilen, ob der Konzernabschluss den International Accounting Standards
(IAS) entspricht.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach den deutschen Prüfungsvorschriften und unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung sowie unter Beachtung der International Standards on Auditing (ISA)
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender
Sicherheit beurteilt werden kann, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen
ist. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die
Wertansätze und Angaben im Konzernabschluss auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung beinhaltet die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Konzernabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen
geführt:
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und
des Konzerns für das Geschäftsjahr 2001 wurden auch die Folgewirkungen aus umfangreichen
Scheingeschäften berücksichtigt, die nach der Rechtsauffassung der Gesellschaft in den Jahren
1999 und 2000 von Konzerngesellschaften getätigt wurden. Diese Folgewirkungen sind von
wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage.
Wir können nicht abschließend beurteilen, ob die Rechtsauffassung der Gesellschaft zu den
Scheingeschäften, die Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits sind und die daraus für die
Aufstellung des Jahresabschlusses gezogenen Konsequenzen zutreffend sind, solange ein die
Rechtsauffassung der Gesellschaft bestätigendes Urteil nicht vorliegt. Ein erstinstanzliches Urteil
bestätigte die Auffassung der Gesellschaft. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, weshalb
das Urteil noch keine Rechtskraft erlangt hat.
Mit dieser Einschränkung vermittelt nach unserer Überzeugung der Konzernabschluss in Übereinstimmung
mit den IAS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie der Zahlungsströme des Geschäftsjahres.
Unsere Prüfung, die sich auch auf den von dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2002 aufgestellten Konzernlagebericht erstreckt hat, führte mit Ausnahme der vorstehend
aufgeführten Einschränkungen zu keinen Einwendungen. Mit diesen Einschränkungen
gibt nach unserer Überzeugung der Bericht über die Lage der Gesellschaft insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Bericht über die
Lage der Gesellschaft und des Konzerns hin. Dort ist in den Abschnitten „3.1 Bestandsgefährdende
Risiken“ und in „3.2 Entwicklungsbeeinträchtigende Risiken“ ausgeführt, dass der Fortbestand
der Advanced Medien Aktiengesellschaft konkret gefährdet beziehungsweise die zukünftige
Entwicklung wesentlich beeinträchtigt ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses und
des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit der Advanced Medien Aktiengesellschaft ausgegangen.
Außerdem bestätigen wir, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das
158
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 die Voraussetzungen für eine Befreiung der
Gesellschaft von der Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts nach
deutschem Recht erfüllen.“
München, 26. März 2003
Dr. Kleeberg & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Petersen
Wirtschaftsprüfer
Schöllhorn
Wirtschaftsprüfer
159
12.6
Advanced Medien AG: Jahresabschluss (HGB) für das Geschäftsjahr 2002
Gewinn- und Verlustrechnung der Advanced Medien AG für das Geschäftsjahr 2002 (HGB)
2002
2001
€
€
Umsatzerlöse
424.338,11
0,00
Sonstige betriebliche Erträge
559.235,01
937.141,38
-201,56
-1.038,22
-600.573,40
-832.039,79
-51.491,47
-115.564,20
-652.064,87
-947.603,99
-848.606,22
0,00
-49.781,75
-62.797,89
-898.387,97
-62.797,89
-2.007.000,74
-2.451.606,14
443.301,95
1.801.119,43
-4.000.000,00
-4.090.335,05
0,00
-16.185.826,55
-233.065,06
-273.426,89
-6.363.845,13
-21.274.373,92
-2.124,42
4.588,39
-6.365.969,55
-21.269.785,53
Verlustvortrag / Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
-57.375.538,03
-36.105.752,50
Bilanzverlust
-63.741.507,58
-57.375.538,03
Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Personalaufwand
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und Unterstützung
Abschreibungen
Auf Filmvermögen
Auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
- davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 417.387,73 (Vorjahr: EUR 1.679.892,24)
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des
Umlaufvermögens
Aufwendungen aus Verlustübernahme
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- davon gegen verbundenen Unternehmen:
EUR 112.862,69 (Vorjahr: EUR 264.081,12)
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
160
Bilanz der Advanced Medien AG zum 31. Dezember 2002 (HGB)
AKTIVA
31.12.2002
31.12.2001
€
€
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
7.387,60
22.601,63
60.239,67
72.324,28
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
365.868,66
1.365.433,25
1.721.092,25
0,00
2.086.960,91
1.365.433,25
14.477.470,42
0,00
FILMVERMÖGEN
UMLAUFVERMÖGEN
Forderugen und sonstige Vermögesgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
3.596,00
1.398,83
20.688,09
24.413.148,86
Sonstige Vermögensgegenstände
50.508,41
580.022,12
74.792,50
24.994.569,81
47.628,39
2.056.921,36
122.420,89
27.051.491,17
14.085,99
42.348,55
16.768.565,48
28.554.198,88
Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
161
PASSIVA
31.12.2002
31.12.2001
EUR
EUR
EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital
17.955.000,00
17.955.000,00
Kapitalrücklage
52.578.039,64
52.578.039,64
1.227,10
1.227,10
10.225,84
10.225,84
-63.741.507,58
-57.375.538,03
6.802.985,00
13.168.954,55
1.342.294,10
751.702,63
7.522.859,04
0,00
636.515,19
666.731,83
439.149,65
13.725.607,08
24.762,50
241.202,79
8.623.286,38
14.633.541,70
16.768.565,48
28.554.198,88
Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage
Andere Gewinnrücklagen
Bilanzgewinn/-verlust
Summe Eigenkapital
RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
davon mit einer Restlaufzeit bis zu ei- nem
Jahr: EUR 7.522.859,04 (Vorjahr: EUR
0,00)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
davon mit einer Restlaufzeit bis zu ei- nem
Jahr: EUR 636.515,19 (Vorjahr: EUR
666.731,83)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
davon mit einer Restlaufzeit bis zu ei- nem
Jahr: EUR 439.149,65 (Vorjahr: EUR
13.725.607,08)
Sonstige Verbindlichkeiten
davon mit einer Restlaufzeit bis zu ei- nem
Jahr: EUR 24.762,50 (Vorjahr: EUR
241.202,79)
davon aus Steuern: EUR 12.324,97 (Vor- jahr: EUR 225.385,19)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
EUR 4.886,96 (Vorjahr: EUR 7.494,02)
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2002
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Aufgelaufene Abschreibungen
Nettobuch-werte
1. Jan. 2002
Zugänge
Abgänge
31. Dez. 2002
1. Jan. 2002
Zuführungen
Auflösungen
31. Dez. 2002
31. Dez. 2002
31. Dez. 2001
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
60.667,94
0,00
0,00
60.667,94
38.066,27
15.214,07
0,00
53.280,34
7.387,60
22.601,67
154.712,37
22.482,51
703,94
176.490,94
82.388,09
34.567,68
704,50
116.251,27
60.239,67
72.324,28
5.455.768,30
435,41
0,00
5.456.203,71
4.090.335,05
1.000.000,00
0,00
5.090.335,05
365.868,66
1.365.433,25
0,00
4.721.092,25
0,00
4.721.092,25
0,00
3.000.000,00
0,00
3.000.000,00
1.721.092,25
0,00
5.455.768,30
4.721.527,66
0,00
10.177.295,96
4.090.335,05
4.000.000,00
0,00
8.090.335,05
2.086.960,91
1.365.433,25
0,00
15.326.076,64
0,00
15.326.076,64
0,00
848.606,22
0,00
848.606,22
14.477.470,42
0,00
5.671.148,61
20.070.086,81
703,94
25.740.531,48
4.210.789,41
4.898.387,97
704,50
9.108.472,88
16.632.058,60
1.460.359,20
IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen
SACHANLAGEN
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
FINANZANLAGEN
Anteile an verbundenen
Unternehmen
Ausleihungen an verbundene
Unternehmen
Filmvermögen
Anhang zum Jahresabschluss der Advanced Medien AG
zum 31. Dezember 2002
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlage
Der Jahresabschluss 2002 wurde nach den Vorschriften der §§ 238ff. HGB, insbesondere der
§§ 264ff. HGB (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft) i.V.m. den §§ 150ff. AktG aufgestellt.
Stetigkeit der Bilanzierung
Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2002 bildete die Buchhaltung
des Geschäftsjahres 2002. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Ansatz- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Prüfungspflicht
Die Gesellschaft ist nach § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB als börsennotierte Gesellschaft eine „große
Kapitalgesellschaft“.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die entgeltlich von Dritten erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
nutzungsbedingter Abschreibung bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach folgenden konzerneinheitlichen Nutzungsdauern
bemessen:
Jahre
-----------------Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3 – 8
Bei Verkauf oder Abgang von Sachanlagevermögen werden die Anschaffungskosten um die
dazugehörige kumulierte Abschreibung gemindert. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von
Anlagevermögen werden als sonstige betriebliche Erträge oder Aufwendungen gezeigt.
Jahre
Geringwertige Anlagegüter werden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben; ihr Abgang wird im
Jahr der Anschaffung unterstellt.
Die Finanzanlagen (Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen) sind mit ihren
Anschaffungskosten bilanziert, soweit nicht ein niedrigerer beizulegender Wert anzusetzen war.
Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen i.H.v. T€ 1.000
(Vorjahr: T€ 4.090) sowie Ausleihungen i.H.v. T€ 3.000 (Vorjahr: T€ 0) vorgenommen.
Das Filmvermögen wird gemäß § 265 Abs. 5 HGB gesondert zwischen Anlage- und Umlaufvermögen
ausgewiesen und mit Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet.
Die Lizenz- und Urheberrechte wurden planmäßig linear abgeschrieben. Die sogenannten
Equity-Beteiligungen werden in Höhe der auf sie entfallenden Zahlungseingänge abgeschrieben.
Die Lizenzrechte sind zu den Anschaffungskosten aktiviert. Bei Verkauf werden sie je nach Verwertungsstufe,
d.h. Kino, Video, Pay-TV oder Free-TV und gegebenenfalls nach der Höhe der
Anschaffungskosten aufgeteilt und mit Prozentsätzen zwischen 10% und 100% abgeschrieben.
Bei entgeltlich erworbenen Library-Filmen wird davon ausgegangen, dass grundsätzlich nur das
TV-Recht einen zukünftigen Wert besitzt; entsprechend repräsentiert der Anschaffungspreis nur
164
den TV-Wert. Wird für Pay-TV-Rechte innerhalb von drei Jahren und für Video-Rechte innerhalb
von zwei Jahren nach Erwerb keine Veräußerung erreicht, erfolgt eine Vollabschreibung. Die
Urheberrechte werden über eine Laufzeit von 20 Jahren linear abgeschrieben. Die Abschreibungen
auf das Filmvermögen betragen im Geschäftsjahr T€ 849 (Vorjahr: T€ 0). Davon betragen
die außerplanmäßigen Abschreibungen T€ 306 (Vorjahr: T€ 0).
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem jeweiligen Nennbetrag
angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Das
Fremdwährungskonto wurde zum Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Kurs des Transaktionszeitpunktes oder zum
höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.
III. Erläuterungen zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
Änderung der Jahresabschlüsse 1999 und 2000
Aufgrund von Anfang 2002 gewonnenen Erkenntnissen mussten die Jahresabschlüsse 1999 und
2000 geändert werden. Die Änderung erfolgte, weil der Vorstand der Advanced Medien AG bei
einem Teil der in diesen Jahren getätigten Geschäften von der Unwirksamkeit dieser Geschäfte
ausgeht. Aufgrund der Ergebnisabführungsverträge der Tochtergesellschaften hatte dies Auswirkung
auf das Vorjahresergebnis der Advanced Medien AG.
Durch den Erwerb von Filmen, die vom Rechtsstreit mit der MAXXFilm Produktions GmbH
betroffen sind, kommt es auch im vorliegenden Abschluss zu Auswirkungen.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie der Abschreibungen ist dem beigefügten Anlagenspiegel
zu entnehmen. Das in der Bilanz zwischen dem Anlage- und Umlaufvermögen ausgewiesene
Filmvermögen wird aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit im Anlagenspiegel
ausgewiesen.
Finanzanlagen
Im Jahr 2002 wurden Finanzanlagen in Höhe von 4.721.527,66 Euro erworben.
Filmvermögen
Im Geschäftsjahr wurde Filmvermögen in Höhe von 15.326.076,64 Euro erworben.
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen die Advanced Licencing North
America, Inc., und resultieren aus dem Geschäftsjahr 2000. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
werden Steuererstattungsansprüche in Höhe von T€ 51 ausgewiesen.
Eigenkapital
Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital der Advanced Medien AG ausgewiesen.
Das Grundkapital ist eingeteilt in Stück 17.955.000 Inhaber Stammaktien ohne Nennbetrag.
165
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. August 2001 ermächtigt,
das Grundkapital bis zum 1. August 2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig
oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 8.977.500,00 durch Ausgabe von 8.977.500 Stück auf
den Inhaber lautende neue Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Der Vorstand
ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten
weiteren Voraussetzungen auszuschliessen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren
Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der neuen Aktien festzusetzen.
Bedingtes Kapital I zur Bedienung des „Stock Option Plan Advanced Medien AG 2001“
Das Grundkapital kann durch Ausgabe von bis zu 1.795.500 Stück auf den Inhaber lautende
Stammaktien zur Einlösung von Aktienoptionen, die im Rahmen des „Stock Option Plan
Advanced Medien AG 2001“ genehmigt wurden, um nominal bis zu EUR 1.795.500,00 erhöht
werden.
Optionsplan
Die bis zu 1.795.500 Aktienoptionsscheine können an Mitglieder des Vorstands sowie Mitarbeiter
der Gesellschaft ausgegeben werden.
Auf die Mitglieder des Vorstands der Advanced Medien AG entfallen maximal 1.197.750 Optionsrechte
und auf die Mitarbeiter der Advanced Medien AG entfallen maximal 597.750 Optionsrechte.
Durch Ausübung des Optionsrechts können auf den Inhaber lautende Stammaktien der Advanced
Medien AG im Verhältnis 1:1 gegen Zahlung des Ausübungspreises bezogen werden.
Über den genauen Kreis der Berechtigten und den Umfang der jeweils anzubietenden Optionen
entscheidet der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat, soweit Vorstandsmitglieder betroffen sind.
Die Optionsberechtigten können die Optionsrechte grundsätzlich frühestens zwei Jahre nach
ihrer Ausgabe ausüben. Der Regelungen des § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG zur Vermeidung von
Insiderverstößen nach dem Wertpapierhandelsgesetz folgend, darf das Optionsrecht auch nach
Ablauf der zweijährigen Mindestwartefrist nach der ordentlichen Hauptversammlung nur innerhalb
zweiwöchiger Zeiträume oder nach Bekanntgabe der Ergebnisse des 2. oder 3. Quartals des
Geschäftsjahres ausgeübt werden.
Das Bezugsrecht aus den Aktienoptionen darf grundsätzlich nur ausgeübt werden, solange der
Inhaber in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis mit der Advanced Medien AG oder einer
Konzerngesellschaft steht.
Derzeit sind keine Optionsrechte ausgegeben.
Bedingtes Kapital II zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen
Das Grundkapital der Gesellschaft kann um nominal bis zu EUR 7.182.000,00 durch Ausgabe
von bis zu 7.182.000 Stück Inhaber-Stammaktien zur Einlösung von Wandlungs- oder Optionsrechten,
die im Rahmen von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen der Advanced Medien
AG gewährt werden können, bedingt erhöht werden.
166
Entwicklung des Kapitals und der Kapitalrücklage
T€
Anzahl Aktien
Grundkapital
Stand 01. Januar 2002
17.955
17.955.000
Kapitalerhöhung
Stand per 31. Dezember 2002
0
17.955
0
17.955.000
Kapitalrücklage
Stand 01. Januar 2002
52.578
Agio aus Kapitalerhöhung
Stand 31. Dezember 2002
0
52.578
Genehmigtes Kapital
Stand 01. Januar 2001
Kapitalerhöhung
Auflösung 29. August 2001
Erhöhung 29. August 2001
Stand per 31. Dezember 2001
Stand per 31. Dezember 2002
6.650
-1.330
-5.320
8.978
8.978
8.978
1.330.000
-1.330.000
-5.320.000
8.977.500
8.977.500
8.977.500
Kapital I
1.795
1.795.500
Kapital II
7.182
8.977
7.182.000
8.977.500
0
0
0
0
davon ausgegeben/ausgeübt
Bedingtes Kapital
davon ausgegeben/ausgeübt
davon ausgeübt
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 1.342 enthalten Rückstellungen für
Zinsen
Tantiemen, Bonus, Abfindungen
Ausstehende Rechnungen
Rechts- und Beratungskosten
IPO Vorsteuerrisiko einschl. Zinsen
Aufsichtsratsvergütung
Urlaubsansprüche
Übrige
2002
T€
2001
T€
562
307
185
161
88
25
12
2
1.342
0
307
206
97
80
54
4
4
752
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Zessionen von Ansprüchen aus
Lizenz- und Nutzungsrechten der Gesellschaft bzw. der TSC Technische Systeme Consult GmbH
besichert. Die Advanced Medien AG, die TSC Technische Systeme Consult GmbH und die
Advanced Produktions GmbH haften gesamtschuldnerisch für die beim Bankhaus Delbrück & Co.
bestehende Kreditlinie.
167
Sonstige Angaben
Die Advanced Medien Aktiengesellschaft wurde am 15. Juli 1998 errichtet.
Sitz der Gesellschaft ist Oberhaching, Landkreis München. Die Geschäftsräume der Gesellschaft
befanden sich im Geschäftsjahr 2002 in 82041 Oberhaching, Keltenring 11. Seit 20. Januar 2003
befinden sich die Geschäftsräume der Gesellschaft in der Theresienstraße 140, 80333 München.
In der Advanced Medien AG waren im Jahr 2002 durchschnittlich 7 Mitarbeiter beschäftigt
(Vorjahr: 8 Mitarbeiter).
2002 2001
Vorstand
Mitglieder des Vorstandes
Otto Dauer, München
Bankfachwirt
seit 5. März 2001
Herr Otto Dauer ist zugleich Geschäftsführer bei allen Tochtergesellschaften der Advanced
Medien AG.
Die Bezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2002 auf insgesamt T€ 205. Die nachträglich
an das in 2001 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Veronika Morawetz ausgezahlten
Bezüge beliefen sich auf T€ 9.
Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrates sind/waren:
Prof. Dr. Manfred Niewiarra
Rietberg, Vorsitzender
seit 02. März 2001
er hält weitere vier Aufsichtsrats- bzw. Beiratsmandate bei
e-m-s new media AG, Dortmund
bioRuhr AG, Bochum
bitop AG, Witten
Oemus Media AG, Leipzig
Dr. Rüdiger Berndt
München, Stellvertretender Vorsitzender
seit 29. August 2001
Wolfgang Rück
Waiblingen
seit 09. Oktober 2002
er hält drei weitere Aufsichtsratsmandate bei
Infinigate AG, München
Struktur AG, Stuttgart
RCM Beteiligungs AG, Sindelfingen
Werner Wirsing-Lueke
Dortmund
von 02. März 2001 bis 23. September 2002
Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2002 auf T€ 80.
Im Geschäftsjahr entfielen Honorare in Höhe von Euro 259.397,58 auf die Kanzlei Schmidt
Hörtnagel + Partner, München, in der das Aufsichtsratsmitglied Dr. Rüdiger Berndt als Rechtsanwalt
tätig ist.
Für die im Rahmen der Herausbringung des Filmes „Heartbreakers – Vorsicht
scharfe Kurven“ übernommene Bürgschaftsrisiken waren 17.324,90 Euro Avalprovision an Herrn
168
Werner Wirsing-Lueke zu zahlen.
Von der e-m-s new media AG (Alleinvorstand: Werner Wirsing-Lueke) wurden im Geschäftsjahr
2002 Anzahlungen auf Filmrechte in Höhe von TUS$ 125 an die Tochtergesellschaft der
Advanced Medien AG, Unified Film Organization, LLC., geleistet.
Die Honorare an die Kanzlei Schmidt Hörtnagel + Partner, München, betrafen Rechtsstreitigkeiten
der Advanced Medien AG sowie derenTochtergesellschaft TSC Technische Systeme
Consult GmbH, die Avalprovision an Herrn Wirsing-Lueke betraf lediglich die TSC Technische
Systeme Consult GmbH.
Anteilsbesitz
Mit Eintragung am 23.01.2003 in das Handelsregister wurden die Konzerngesellschaften
Advanced Filmverleih GmbH und Advanced Home Entertainment GmbH mit Wirkung zum
01.01.2002 rückwirkend auf die Advanced Licencing GmbH verschmolzen. Mit Eintragung am
23.12.2002 in das Handelsregister firmiert die Advanced Licencing GmbH unter TSC Technische
Systeme Consult GmbH.
Die Advanced Medien AG hält folgenden mittelbaren oder unmittelbaren Anteilsbesitz:
Firma, Sitz
Eigenkapital zum 31.
12. 2002 in T€
Jahresergebnis
2002
in T€
Anteil in
%
Nennkapital in
T€
100
214
440
-356
100
1
-32
-12
100
153
146
-7
0
3.416
-199
TSC Technische Systeme GmbH,
Oberhaching
Advanced Licencing North
America, Inc., Wilmington, USA
Advanced Produktions GmbH,
Oberhaching
Unified Film Organization, LLC.,
Los Angeles, USA
51 *
* mittelbare Beteiligung über die Advanced Licencing North America, Inc. Die U.F.O. unterhält ihrerseits wiederum
100%ige Tochtergesellschaften für jede Filmproduktion sowie eine Vertriebsgesellschaft für den Vertrieb der MedienfondsProduktionen.
rma, Sitz Anteil in %
Eigenkapital zum
Konzernabschluss
Das Mutterunternehmen, die Advanced Medien AG, Oberhaching, stellt zum 31. Dezember 2002
einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2002 auf.
Ergebnisverwendung
Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:
Jahresfehlbetrag
Einstellung in die gesetzliche Rücklage
Einstellung in Gewinnrücklage gem. § 58 Abs. 2 AktG
Verlustvortrag aus dem Vorjahr
2002
€
2001
€
-6.365.969,55
0,00
0,00
-57.375.538,03
-63.741.507,58
-21.269.785,53
0,00
0,00
-36.105.752,50
-57.375.538,03
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von
€ 6.365.969,55 auf neue Rechnung vorzutragen.
169
Corporate Governance
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene
Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Homepage zugänglich gemacht worden ist.
München, den 20. März 2003
Der Vorstand
2002 2001
€€
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Advanced Medien Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember
2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung /
im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung,
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen zu keinen Einwendungen
geführt:
1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wurden auch die Folgewirkungen
aus umfangreichen Scheingeschäften berücksichtigt, die nach der Rechtsauffassung
der Gesellschaft in den Jahren 1999 und 2000 von einem mit der Gesellschaft verbundenen,
mit dem bis zum 31. Dezember 2001 ein Ergebnisabführungsvertrag bestand, getätigt
wurden. Diese Folgewirkungen sind von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz-,
und Ertragslage.
Wir können nicht abschließend beurteilen, ob die Rechtsauffassung der Gesellschaft zu den
Scheingeschäften, die Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits sind und die daraus für die
Aufstellung des Jahresabschlusses gezogenen Konsequenzen zutreffend sind, solange ein die
Rechtsauffassung der Gesellschaft bestätigendes Urteil nicht vorliegt. Ein erstinstanzliches
Urteil bestätigte die Auffassung der Gesellschaft. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt,
weshalb das Urteil noch keine Rechtskraft erlangt hat.
2. Zwischen der Advanced Medien Aktiengesellschaft und vier Tochterunternehmen bestehende
Ergebnisabführungsverträge wurden mit Ablauf des 31. Dezember 2001 aufgehoben. Bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von der steuerlichen Wirksamkeit des Organschaftsverhältnisses
für die Vorjahre ausgegangen. Wir können nicht abschließend beurteilen, ob
diese steuerliche Auffassung der Gesellschaft zutreffend ist, solange noch keine entsprechenden
bestandskräftigen Steuerbescheide ergangen sind. Geänderte Steuererklärungen wurden
bei den Finanzbehörden eingereicht.
170
Mit dieser Einschränkung vermittelt nach unserer Überzeugung der Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht hin.
Dort ist in den Abschnitten „3.1 Bestandsgefährdende Risiken“ und in „3.2 Entwicklungsbeeinträchtigende
Risiken“ ausgeführt, dass der Fortbestand der Advanced Medien Aktiengesellschaft
konkret gefährdet beziehungsweise die zukünftige Entwicklung wesentlich beeinträchtigt ist. Bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit der Advanced Medien Aktiengesellschaft ausgegangen.“
München, 26. März 2003
Dr. Kleeberg & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Petersen
Wirtschaftsprüfer
Schöllhorn
Wirtschaftsprüfer
171
[Diese Seite ist absichtlich freigelassen.]
172
12.7
Atlas Air + Film Media Service GmbH: Jahresabschluss (HGB) und Lagebricht für das
Geschäftsjahr 2003
Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg
Bilanz zum 31. Dezember 2003
AKTIVA
31.12.2003
31.12.2002
EUR
EUR
136.381,34
163.761,53
45.930,33
71.402,08
574.279,32
574.279,32
756.590,99
809.442,93
186.575,75
156.374,56
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
674.173,31
396.521,65
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
0,00
236.122,28
3. Sonstige Vermögensgegenstände
25.068,01
19.881,84
699.241,32
652.525,77
4.626.779,47
3.887.276,66
5.326.020,79
4.539.802,43
8.026,15
4.798,17
6.277.213,68
5.510.418,09
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
B. FILMVERMÖGEN
C. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,
Guthaben
bei
Kreditinstituten
und
Schecks
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
173
Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg
Bilanz zum 31. Dezember 2003
PASSIVA
31.12.2003
31.12.2002
EUR
EUR
I. Gezeichnetes Kapital
51.129,19
51.129,19
II. Gewinnrücklagen
721.335,42
721.335,42
III. Bilanzgewinn
671.824,48
453.265,60
1.444.289,09
1.225.730,21
1. Steuerrückstellungen
755.000,00
570.000,00
2. Sonstige Rückstellungen
197.864,76
203.055,00
952.864,76
773.055,00
1. Erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen
165.810,33
175.453,48
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
773.709,51
485.376,53
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
105.164,63
9.564,14
2.754.587,41
2.748.465,94
80.787,95
92.772,79
3.880.059,83
3.511.632,88
6.277.213,68
5.510.418,09
A. EIGENKAPITAL
B. RÜCKSTELLUNGEN
C. VERBINDLICHKEITEN
4.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
5. Sonstige Verbindlichkeiten
- davon aus Steuern: EUR
39.815,04 (i. Vj.: EUR
44.125,15)
- davon im Rahmen der sozialen
Sicherheit:
EUR
35.595,98 (i. Vj.: EUR
40.101,00)
174
Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2003
2003
EUR
1. Umsatzerlöse
2. Sonstige betriebliche Erträge
3. Materialaufwand
Aufwendungen für
Leistungen
2002
EUR
10.267.603,65
12.195.492,24
320.088,89
312.218,37
-6.719.855,95
-7.873.451,76
bezogene
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
-1.294.367,25
-1.277.488,94
-236.415,86
-226.074,55
-1.530.783,11
-1.503.563,49
-85.465,55
-61.128,06
-1.868.999,13
-1.678.490,06
7. Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 106.829,15 (i.
Vj.: EUR 128.853,68)
158.674,64
174.424,90
8. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere
des Umlaufvermögens
0,00
-15.564,59
-444,44
-4.563,78
-136.790,41
-164.969,93
11. Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
404.028,59
1.380.403,84
12. Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag
-185.000,00
-570.000,00
-469,71
-640,29
0,00
-356.497,95
15. Jahresüberschuss
218.558,88
453.265,60
16. Gewinnvortrag
453.265,60
0,00
17. Bilanzgewinn
671.824,48
453.265,60
5. Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
9. Aufwendungen aus Verlustübernahme
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 444,44 (i. Vj.:
EUR 4.563,78)
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- davon an verbundene Unternehmen: EUR 136.790,41 (i.
Vj.: EUR 164.965,52)
13. Sonstige Steuern
14. Auf Grund von Gewinnabführungsverträgen abgeführte
Gewinne
175
Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg
Anhang für das Geschäftsjahr 2003
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs – und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt worden.
Zum 31. Dezember 2003 werden 100 % des Stammkapitals der Gesellschaft von der Kinowelt Medien AG, München,
gehalten. Damit ist die Gesellschaft verbundenes Unternehmen zu der Kinowelt Medien AG und ihren unmittelbaren
und mittelbaren Tochtergesellschaften.
Am 07.05.2002 wurde vom Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kinowelt Medien
AG eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Wolfgang Ott, Nymphenburgerstr. 139, 80636 München, bestellt.
An folgenden Gesellschaften ist die Atlas Air Film + Media Service GmbH unmittelbar nach § 285 Nr. 11 HGB mit
mehr als 20 % beteiligt:
EMC Media + Marketing Concept GmbH, Duisburg
Anteile in %
100
Eigenkapital zum
Jahresergebnis
31.12.2003
2003
TEUR 10
-TEUR 0,5
Atlas Air Entertainment Concepts Inc., San Dimas, USA
100
TUSD 1.600
TUSD 182
Mit der EMC GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.
Die Aufstellung eines Konzernabschlusses unterbleibt, weil die Gesellschaft von den größenabhängigen Befreiungen
gemäß § 293 HGB Gebrauch macht.
1.1
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (Patente und Standardsoftware) sind zu Anschaffungskosten aktiviert und werden linear über 3 bis 5 Jahre abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet.
Die Gegenstände des Anlagevermögens werden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer überwiegend unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode abgeschrieben. Von der Vereinfachungsregel gemäß R
44 Abs. 2 Satz 3 EStR wird Gebrauch gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr ihres Zuganges voll
abgeschrieben. Es wird auf die nachfolgende Darstellung des Anlagevermögens verwiesen.
1.2
Filmvermögen
Vor dem Hintergrund der Klarheit im Bilanzausweis wurden Lizenzrechte in einer eigenen Position zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen als Filmvermögen ausgewiesen. Das Filmvermögen betrifft ausschließlich die Verwertung der erworbenen Lizenzrechte im Inflight- und Seeschifffahrts-Bereich. Die Rechte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und in dem Monat abgeschrieben, in dem der Erlös aus der Lizenz verbucht wird.
176
1.3
Umlaufvermögen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nennwert oder mit dem am Stichtag beizulegenden
niedrigeren Wert angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1 % auf den Nettobetrag des Bestands an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet.
1.4
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
1.5
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
1.6
Fremdwährungsumrechnung
Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, erfolgt die Umrechnung in EURO auf Basis des Kurses im Transaktionszeitpunkt. Posten der Bilanz werden mit dem Devisenkurs zum Bilanzstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips
bilanziert.
2.
Erläuterungen zur Bilanz
2.1
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Restlaufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen beträgt
weniger als ein Jahr.
2.2
Stammkapital
Das Stammkapital der Atlas Air Film + Media Service GmbH zum 31. Dezember 2003 in Höhe von EUR 51.129,19
hat sich im Geschäftsjahr 2003 nicht verändert.
2.3
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten vor allem Rückstellungen für Tantiemen (TEUR 80), für ausstehende Lizenzrechnungen (TEUR 30), für Urlaubsansprüche (TEUR 41) sowie für ausstehende Rechnungen (TEUR 13).
2.4
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten beträgt weniger als ein Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen. Darin wurde eine
Forderung in Höhe von TEUR 2.190 verrechnet, die im Wesentlichen aus der Gewährung eines kurzfristigen Darlehens resultiert.
Zum Stichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter, der Kinowelt Medien AG, in Höhe von
TEUR 2.754 (i. Vj.: TEUR 2.749). Darin verrechnet sind Forderungen aus umsatzsteuerlicher Organschaft in Höhe
von TEUR 275 (i. Vj.: TEUR 144).
177
3.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
3.1
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 10.268 (i. Vj.: TEUR 12.195) wurden ausschließlich mit Dritten erwirtschaftet.
Dabei wurden im Bereich Inflight Entertainment Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 10.206 (i. Vj.: TEUR 12.081) und im
Bereich Kreuzschifffahrt in Höhe von TEUR 62 (i. Vj.: TEUR 114) erzielt.
3.2
Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 13 enthalten, die zum größten Teil aus Mietnebenkostenabrechnungen für Vorjahre resultieren.
3.3
Materialaufwand
Der Materialaufwand in Höhe von TEUR 6.720 (i. Vj.: TEUR 7.873) besteht im Wesentlichen aus Filmaufwand in Höhe von TEUR 5.604 (i. Vj.: TEUR 6.797). Hier handelt es sich um Aufwendungen für bezogene Leistungen, die im
Wesentlichen Kosten für den Einkauf von Filmlizenzen von Dritten darstellen. Erlöse und Kosten für Filmlizenzen
werden zeitnah gebucht.
Außerdem sind im Materialaufwand Kosten für Zölle und Frachten und Herstellungskosten der Datenträger/Medien
enthalten.
3.4
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.869 (i. Vj.: TEUR 1.678) bestehen im Wesentlichen
aus Aufwendungen für Support AAEC Inc. in Höhe von TEUR 438 (i. Vj.: TEUR 634) und aus Kursverlusten Dollarkonto in Höhe von TEUR 921 (i. Vj.: TEUR 499). Periodenfremde Aufwendungen fielen an in Höhe von TEUR 4 (i. Vj.:
TEUR 3).
4.
Sonstige Angaben
4.1
Anzahl der Mitarbeiter
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug im Geschäftsjahr 2003 30 (i. Vj.: 27).
4.2
Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4.3
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 und § 268 Abs. 7 HGB.
Zur Sicherung eines Avalkreditrahmens in Höhe von TEUR 14 hat die Gesellschaft in gleicher Höhe Festgelder angelegt und diese an die Bank verpfändet.
4.4
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen für die Jahre 2004 bis 2006 betragen zum Bilanzstichtag insgesamt TEUR
1.341 (i. Vj.: TEUR 1.275). Sie betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Einkaufsverträgen von Filmlizenzen
(TEUR 736) und Mieten (TEUR 434).
178
4.5
Mitglieder der Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr war zum Geschäftsführer bestellt:
Herr Jörg Schiffmann, Duisburg
Die Gesellschaft macht von den Befreiungen über die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung im Geschäftsjahr gem. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.
Duisburg, den 10. März 2004
Der Geschäftsführer:
Jörg Schiffmann
Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg
Entwicklung des Anlagevermögens in der Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2003
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten
I.
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Konzessionen,
gewerbliche
Schutzrechte
und
ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und
Werten
Restbuchwerte
Abschreibungen
01.01.2003
Zugang
Abgang
31.12.2003
EUR
EUR
EUR
EUR
01.01.200
3
EUR
Zugang
Abgang
31.12.2003
31.12.2003
31.12.2002
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
201.009,80
13.526,18
2.158,62
212.377,36
37.248,27
40.905,86
2.158,11
75.996,02
136.381,34
163.761,53
462.317,36
19.523,69
5.956,10
475.884,95
390.915,28
44.559,69
5.520,35
429.954,62
45.930,33
71.402,08
589.843,91
0,00
0,00
589.843,91
15.564,59
0,00
0,00
15.564,59
574.279,32
574.279,32
1.253.171,07
33.049,87
8.114,72
1.278.106,22
443.728,14
85.465,55
7.678,46
521.515,23
756.590,99
809.442,93
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg
Lagebericht
Die Atlas Air Film + Media Service GmbH musste das Geschäftsjahr 2003 leider unter den budgetierten Erwartungen
abschließen. Schon zu Beginn 2003 deuteten sich die Risiken der anhaltenden weltweiten Rezession sowie die Zunahme an Gefahren durch Terrorismus, Krieg im Irak und dem Lungenvirus SARS in Asien für die internationale Luftfahrtbranche an.
Die Folgen waren Einbrüche beim Flugaufkommen, was den Umsatz der Atlas Air Film + Media Service GmbH maßgeblich negativ beeinflusste. Die zweite Jahreshälfte verbesserte die Situation zwar noch, brachte aber aus unserer
Sicht eine neue negative Entwicklung durch eine sehr rasche Verschlechterung des US-Dollar Kursverhältnisses zum
Euro.
Obwohl der größte Teil unserer Umsätze in US-Dollar generiert wird und somit eigentlich kein echtes Währungsrisiko
entstehen lässt, beeinflusst ein starker Euro aber sehr wohl die Bilanz der Atlas Air Film + Media Service GmbH, die
in Euro zu erstellen ist.
In der Summe blieben die Gesamterlöse der Atlas Air Film + Media Service GmbH in 2003 mit ca. 10,2 Mio Euro ca.
1,885 Mio Euro unter den budgetierten Erwartungen.
Trotzdem brachte das Geschäftsjahr 2003 auch durchaus positive Entwicklungen für die Atlas Air Film + Media Service GmbH. So konnten wir seit August 2003 die israelische Staats-Airline EL AL zum Kunden gewinnen, die zukünftig
ca. 8,5 Prozent unseres Gesamtumsatzes ausmachen wird. Außerdem halten wir die Entscheidung der EL AL, einem
deutschen Service Provider in Sachen IFE zu vertrauen, für eine besondere Auszeichnung.
Positiv wird sich ab 2004 der Rückgewinn der Düsseldorfer Charter Airline LTU entwickeln. Auch in diesem Fall sind
wir Stolz darauf, einen noch Ende 2002 verlorenen Kunden durch unsere Qualität im Service zurückgewonnen zu haben. Insgesamt zeichnet sich für 2004 ein moderater Umsatzanstieg ab, der voraussichtlich auch zu einem verbesserten Ergebnis führen wird. Allerdings ist das Wechselkursverhältnis Euro zum US-Dollar dabei zu betrachten. Wesentliche Umsätze und damit auch Ergebnisse des Unternehmens werden in US-Dollar generiert und unterliegen somit zumindest zur Bilanzerstellung der entsprechenden Stichtagsbetrachtung. Weiter sprechen die Neukunden EL
AL, LTU und Air Astana für mögliche Umsatz- und Ergebnissteigerungen. Die Deutsche Lufthansa AG treibt ihre Systemumstellung an Bord ihrer Maschinen voran. Auch hier sind positive Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis zu
erwarten.
Weiterhin bleibt die Deutsche Lufthansa AG mit Abstand bedeutendster Kunde der Atlas Air Film + Media Service
GmbH. Mit Lufthansa konnten wir Ende 2003 die erfolgreiche Einführung eines digitalen Systems, das zukünftige Video-on-Demand (VOD), an Bord der ersten Maschinen begleiten. Abgeschlossen wurde damit auch ein separater
Consulting Vertrag zwischen der Atlas Air Film + Media Service GmbH und Lufthansa, der gewährleistete, dass die
notwendigen Bedingungen an einem nunmehr digitalen Content zur Einführung erfüllt werden konnten.
Durch das weitere Wachstum der Flotte und den Beginn der Umrüstungen bestehender Maschinen auf eine digitale
Nutzungsoberfläche an Bord ergeben sich zwar veränderte Anforderungen an die Programmtätigkeit der Atlas Air
Film + Media Service GmbH, aber auch Umsatzsteigerungen durch mehr Aufführungen und zusätzlichem Content.
Die gesamte Umrüstungsphase wird für Lufthansa voraussichtlich Ende 2006 abgeschlossen sein. Bis dahin werden
das bisherige analoge (kassettengestütze) System und das neue digitale System parallel genutzt.
Der laufende Service-Vertrag mit Lufthansa konnte zunächst bis April 2005 verlängert werden.
181
Die bereits 2002 begonnene Zusammenarbeit mit dem australischen Audio-Provider Stellar Inflight verlief letztendlich
nicht ganz so erfolgreich wie es von beiden Seiten erhofft worden war. Zum einen lag es daran, dass wir aus der
Vielzahl der Ausschreibungen für den asiatisch-pazifischen Raum nur einen Auftrag mit der verhältnismäßig kleinen
Air Pacific der Fidji-Inseln erringen konnten, die nun für den Teil des Video Contents von unserer amerikanischen
Gesellschaft, Atlas Air Entertainment Concepts Inc., betreut wird. Zum anderen belastete die nach wie vor ungeklärte
Gesellschaftersituation der Atlas Air Film + Media Service GmbH das Verhältnis letztlich doch.
Um aber auch weiterhin die Nachfrage vor allem kleinerer Airlines nach einem sog. One-stop-shopping, sprich Programmangebote für Video und Audio, befriedigen zu können, haben wir nach anderen Möglichkeiten gesucht und inzwischen verstärkt die Zusammenarbeit mit dem britischen Audio-Provider SPC Skylines aufgenommen. Gemeinsam
beliefern wir sei Anfang 2004 Air Astana in Kasachstan und arbeiten auch für die Magazingestaltung der EL AL mit
SPC Skylines. Größter gemeinsamer Kunde ist Air Jamaica, für den die Zusammenarbeit aus Glendale über Atlas Air
Entertainment Concepts Inc. koordiniert wird.
Der für die Kinowelt Medien AG bestellte Insolvenzverwalter, Herr Dr. Ott aus München, bemüht sich als Gesellschafter, den Verkauf der Atlas Air Flm + Media Service GmbH samt der beiden 100 %-Beteiligungen an der EMC Media +
Marketing Concept GmbH in Duisburg und der Atlas Air Entertainment Concepts Inc. in Glendale, USA, zu betreiben.
In der zweiten Jahreshälfte 2003 war dazu ein Bieterverfahren mit verschiedenen Interessenten aufgenommen worden, das Anfang 2004 zu mehreren Due Diligence Prozessen führte. Ein Gesellschafter-Wechsel erscheint somit aus
Sicht der Atlas Air Film + Media Service GmbH in 2004 möglich.
Die Atlas Air Entertainment Concepts, Inc. konnte in 2003 ebenfalls sehr erfolgreich mit Air Pacific einen neuen Kunden gewinnen und sich bei dem bestehenden Kunden Air Jamaica in einem Angebotsvergleich gegen andere Anbieter durchsetzen. Leider führte eine Ausschreibung der Air Lingus aus Irland zum Verlust des Kunden, dessen Belieferung ab Mai 2004 enden wird.
Weiterhin bemüht man sich sehr stark um den südamerikanischen Markt, wo in 2004 Entscheidungen verschiedener
Luftfahrtgesellschaften zu erwarten sind.
Die Atlas Air Film + Media Service GmbH in Duisburg hat ihre Position des Marktführers im deutschsprachigen Europa durch den Rückgewinn der LTU untermauert. In der Schweiz konnten wir die Swiss International Airlines zwar von
unserer Leistungsfähigkeit überzeugen, mussten aber akzeptieren, dass man sich auf Grund einer Orientierung zur
One World Allianz um die British Airways, auch deren Service Provider für das Inflight Entertainment auswählte.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern auf der Passivseite der Bilanz bestehen aus Darlehen, die auf den
seit 1999 mit der Kinowelt Medien AG bestehenden Ergebnisabführungsvertrag zurückzuführen sind. Gewinne aus
2001 und teilweise noch aus 2000 wurden in Darlehensverträge mit der Kinowelt Medien AG umgewandelt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ergeben sich im Wesentlichen aus regelmäßigen Verrechnungen mit der Atlas Air Entertainment Concepts Inc., mit denen wir die von dem Büro in Glendale erbrachten
Verhandlungsleistungen mit den amerikanischen Lizenzgebern abgelten. Hier erfolgte eine Verrechnung mit Forderungen gegen Atlas Air Entertainment Concepts Inc. aus dem Darlehensvertrag zum Erwerb der Assets der Entertainment Concepts Inc. im März 2000.
Die Atlas Air Film + Media Service GmbH verfügt auf Grund von Kreditgewährung durch Gesellschafter über eine
ausreichende Liquidität. Dies ermöglicht eine hervorragende Zahlungsmoral gegenüber Lizenzgebern und Zulieferern
und garantiert eine gute Verhandlungsposition. Von Fremdkapital sind wir nicht abhängig, Verbindlichkeiten gegenüber Bankinstituten bestehen nicht.
Duisburg, im März 2004
Der Geschäftsführer:
Jörg Schiffmann
182
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Der von uns am 22. März 2004 erteilte Bestätigungsvermerk hat folgenden Wortlaut:
“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und denLagebericht der Atlas Air
Film + Media Service GmbH, Duisburg, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2003 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der
von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafsprüfer (IDW) in Deutschland festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis
von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der
Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Köln, den 22. März 2004
BFJM Bachem Fervers Janßen Mehrhoff GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Dr. Christian Janßen) (Dipl.-Kfm. Franz Meller)
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
183
[Diese Seite ist absichtlich freigelassen.]
184
12.8
Atlas Air + Film Media Service GmbH: Jahresabschluss (HGB) und Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2002
Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg
Bilanz zum 31. Dezember 2002
AKTIVA
31.12.2002
31.12.2001
EUR
EUR
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
163.761,53
3.705,84
2. Geleistete Anzahlungen
0,00
165.844,16
163.761,53
169.550,00
71.402,08
67.290,11
574.279,32
589.843,91
809.442,93
826.684,02
156.374,56
264.660,71
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
396.521,65
500.150,16
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
236.122,28
1.953.952,62
3. Sonstige Vermögensgegenstände
19.881,84
82.317,74
652.525,77
2.536.420,52
3.887.276,66
1.882.121,40
4.539.802,43
4.418.541,92
4.798,17
3.596,10
5.510.418,09
5.513.482,75
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
B. FILMVERMÖGEN
C. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
185
Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg
Bilanz zum 31. Dezember 2002
PASSIVA
31.12.2002
31.12.2001
EUR
EUR
I. Gezeichnetes Kapital
51.129,19
51.129,19
II. Gewinnrücklagen
721.335,42
721.335,42
III. Bilanzgewinn
453.265,60
0,00
1.225.730,21
772.464,61
1. Steuerrückstellungen
570.000,00
0,00
2. Sonstige Rückstellungen
203.055,00
327.319,86
773.055,00
327.319,86
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
175.453,48
68.234,40
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
485.376,53
443.124,15
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
9.564,14
1.224.457,75
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
2.748.465,94
2.379.310,34
5. Sonstige Verbindlichkeiten
92.772,79
298.296,87
3.511.632,88
4.413.423,51
0,00
274,77
5.510.418,09
5.513.482,75
A. EIGENKAPITAL
B. RÜCKSTELLUNGEN
C. VERBINDLICHKEITEN
- davon aus Steuern: EUR 44.125,15 (i. Vj.:
EUR 107.078,83)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
EUR 40.101,00 (i. Vj.: EUR 44.492,45)
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
186
Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2002
1. Umsatzerlöse
2002
EUR
12.195.492,24
2. Sonstige betriebliche Erträge
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
2001
EUR
13.513.203,89
312.218,37
1.001.043,98
-7.873.451,76
-8.726.708,76
-1.277.488,94
-1.392.290,62
-226.074,55
-222.363,46
-1.503.563,49
-1.614.654,08
-61.128,06
-43.258,01
-1.678.490,06
-1.950.353,67
0,00
6.739,63
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 128.853,68
(i. Vj.: EUR 176.923,11)
174.424,90
239.854,13
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere
des Umlaufvermögens
-15.564,59
0,00
10. Aufwendungen aus Verlustübernahme
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 4.563,78 (i.
Vj.: EUR 0,00)
-4.563,78
0,00
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- davon an verbundene Unternehmen: EUR 164.965,52 (i.
Vj.: EUR 203.266,38)
-164.969,93
-205.103,22
1.380.403,84
2.220.763,89
-570.000,00
0,00
-640,29
-643,21
-356.497,95
-2.220.120,68
453.265,60
0,00
0,00
0,00
453.265,60
0,00
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
7. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
14. Sonstige Steuern
15. Auf Grund von Gewinnabführungsverträgen abgeführte Gewinne
16. Jahresüberschuss
17. Gewinnvortrag
18. Bilanzgewinn
187
Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg
Anhang für das Geschäftsjahr 2002
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs – und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt worden.
Zum 31. Dezember 2002 werden 100 % des Stammkapitals der Gesellschaft von der Kinowelt Medien AG, München,
gehalten. Damit ist die Gesellschaft verbundenes Unternehmen zu der Kinowelt Medien AG und ihren unmittelbaren
und mittelbaren Tochtergesellschaften. Die Kinowelt Medien AG stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis
von Unternehmen aus. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2002 ist beim Mutterunternehmen erhältlich.
Am 07.05.2002 wurde vom Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kinowelt Medien
AG eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Wolfgang Ott, Nymphenburgerstr. 139, 80636 München, bestellt.
An folgenden Gesellschaften ist die Atlas Air Film + Media Service GmbH unmittelbar nach § 285 Nr. 11 HGB mit
mehr als 20 % beteiligt:
Anteile in %
Eigenkapital zum Jahresergebnis
31.12.2002
2002
EMC Media + Marketing Concept GmbH, Duisburg
100
TEUR 10
TEUR -4,5
Atlas Air Entertainment Concepts Inc., San Dimas, USA
100
TUSD 1.414
TUSD 384
Mit der EMC GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.
Die Aufstellung eines Konzernabschlusses unterbleibt, weil die Gesellschaft von den größenabhängigen Befreiungen
gemäß § 293 HGB Gebrauch macht.
1.7
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (Patente und Standardsoftware) sind zu Anschaffungskosten aktiviert und werden linear über 3 bis 5 Jahre abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet.
Die Gegenstände des Anlagevermögens werden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer überwiegend unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode abgeschrieben. Von der Vereinfachungsregel gemäß R
44 Abs. 2 Satz 3 EStR wird Gebrauch gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr ihres Zuganges voll
abgeschrieben. Es wird auf die nachfolgende Darstellung des Anlagevermögens verwiesen.
1.8
Filmvermögen
Vor dem Hintergrund der Klarheit im Bilanzausweis wurden Lizenzrechte in einer eigenen Position zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen als Filmvermögen ausgewiesen. Das Filmvermögen betrifft ausschließlich die Verwertung der erworbenen Lizenzrechte im Inflight- und Seeschifffahrts-Bereich. Die Rechte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und in dem Monat abgeschrieben, in dem der Erlös aus der Lizenz verbucht wird.
188
1.9
Umlaufvermögen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nennwert oder mit dem am Stichtag beizulegenden
niedrigeren Wert angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1 % auf den Nettobetrag des Bestands an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet.
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurde eine Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen
gegenüber einem verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 1.847 verrechnet. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis
noch unsaldiert, da zum 31.12.2002 erstmalig eine Aufrechnungsabsicht gegeben war.
1.10 Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
1.11 Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
1.12 Fremdwährungsumrechnung
Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, erfolgt die Umrechnung in EURO auf Basis des Kurses im Transaktionszeitpunkt. Posten der Bilanz werden mit dem Devisenkurs zum Bilanzstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips
bilanziert.
2.
Erläuterungen zur Bilanz
2.1
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Restlaufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen beträgt
weniger als ein Jahr.
2.5
Stammkapital
Das Stammkapital der Atlas Air Film + Media Service GmbH zum 31. Dezember 2002 in Höhe von EUR 51.129,19
hat sich im Geschäftsjahr 2002 nicht verändert.
2.6
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten vor allem Rückstellungen für Tantiemen (TEUR 90), für ausstehende Lizenzrechnungen (TEUR 45), für Urlaubsansprüche (TEUR 38) sowie für ausstehende Rechnungen (TEUR 16).
2.7
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten beträgt weniger als ein Jahr.
Zum Stichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter, der Kinowelt Medien AG, in Höhe von
TEUR 2.749 (i. Vj.: TEUR 2.379).
189
3.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
3.5
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 12.195 (i. Vj.: TEUR 13.513) wurden ausschließlich mit Dritten erwirtschaftet.
Dabei wurden im Bereich Inflight Entertainment Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 12.081 (i. Vj.: TEUR 13.408) und im
Bereich Kreuzschifffahrt in Höhe von TEUR 114 (i. Vj.: TEUR 105) erzielt.
3.6
Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 85 enthalten, die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 63) resultierten.
3.7
Materialaufwand
Der Materialaufwand in Höhe von TEUR 7.873 besteht im Wesentlichen aus Filmaufwand in Höhe von TEUR 6.797.
Hier handelt es sich um Aufwendungen für bezogene Leistungen, die im Wesentlichen Kosten für den Einkauf von
Filmlizenzen von Dritten und Verbundunternehmen darstellen. Erlöse und Kosten für Filmlizenzen werden zeitnah
gebucht.
Die Aufwendungen für Zölle und Frachten (insgesamt TEUR 91, i. Vj.: TEUR 93) wurden abweichend vom Vorjahresausweis nicht mehr unter “sonstiger betrieblicher Aufwand“ sondern unter “Materialaufwand“ ausgewiesen, da es sich
um Anschaffungsnebenkosten für die erworbenen Filmrechte handelt. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend
angepasst.
3.8
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.678 (i. Vj.: TEUR 1.950) bestehen im Wesentlichen
aus Aufwendungen für Support AAEC Inc. in Höhe von TEUR 634 (i. Vj.: TEUR 672) und aus Kursverlusten Dollarkonto in Höhe von TEUR 499 (i. Vj.: TEUR 720).
4.
Sonstige Angaben
4.6
Anzahl der Mitarbeiter
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug im Geschäftsjahr 2002 27 (i. Vj.: 27).
4.7
Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4.8
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 und § 268 Abs. 7 HGB.
Zur Sicherung eines Avalkreditrahmens in Höhe von TEUR 14 hat die Gesellschaft in gleicher Höhe Festgelder angelegt und diese an die Bank verpfändet.
190
4.9
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen für die Jahre 2003 bis 2005 betragen zum Bilanzstichtag insgesamt TEUR
1.275 (i. Vj.: TEUR 1.507). Sie betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Einkaufsverträgen von Filmlizenzen
(TEUR 777) und Mieten (TEUR 285).
4.10 Mitglieder der Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr war zum Geschäftsführer bestellt:
Herr Jörg Schiffmann, Kaufmann
Die Gesellschaft macht von den Befreiungen über die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung im Geschäftsjahr gem. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.
Duisburg, den 12. Juni 2003
Der Geschäftsführer:
Jörg Schiffmann
191
Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg
Entwicklung des Anlagevermögens in der Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2002
Anschaffungslungskosten
01.01.2002
EUR
oder
Herstel-
Zugang
EUR
Umbuchung
EUR
20.435,21
165.844,16
186.279,37
1.886,53
12.843,90
14.730,43
178.688,06
-178.688,06
0,00
0,00
0,00
0,00
201.009,80
0,00
201.009,80
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebsund Geschäftsausstattung
436.220,88
44.724,19
0,00
18.627,71
462.317,36
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen
589.843,91
0,00
0,00
0,00
589.843,91
1.212.344,16
59.454,62
0,00
18.627,71
1.253.171,07
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
2. Geleistete Anzahlungen
Abgang
EUR
31.12.2002
EUR
Abschreibungen
01.01.2002
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
2. Geleistete Anzahlungen
Zugang
EUR
Restbuchwerte
Abgang
EUR
31.12.2002
EUR
31.12.2002
EUR
31.12.2001
EUR
16.729,37
0,00
16.729,37
20.518,90
0,00
20.518,90
0,00
0,00
0,00
37.248,27
0,00
37.248,27
163.761,53
0,00
163.761,53
3.705,84
165.844,16
169.550,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebsund Geschäftsausstattung
368.930,77
40.609,16
18.624,65
390.915,28
71.402,08
67.290,11
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen
Unternehmen
0,00
15.564,59
0,00
15.564,59
574.279,32
589.843,91
385.660,14
76.692,65
18.624,65
443.728,14
809.442,93
826.684,02
192
Atlas Air Film + Media Service GmbH, Duisburg
Lagebericht
Nach den Terror-Anschlägen des 11. September 2001 in New York und Washington waren die zukünftigen Entwicklungen des weltweiten Airline-Marktes und auch des damit verbundenen Inflight Entertainment Marktes nur noch sehr
bedingt einschätzbar.
Für die Atlas Air Film + Media Service GmbH hatte dies eine sehr vorsichtige Budgeterstellung zur Folge. Die allgemeine Airline-Krise, die einherging mit einer sich zunehmend verstärkenden weltweiten Rezession, zwang zu einer
pessimistischen Einschätzung der Geschäftsentwicklung für 2002. Die Umsatzerwartung für 2002 erreichte mit ca.
11,48 Mio Euro ein Niveau unterhalb des Gesamtumsatzes für 2000, mit damaligen 11,75 Mio Euro.
Aber bereits ab dem 2. Quartal 2002 zeichnete sich eine Verbesserung der Situation für unsere Airline-Kunden ab.
So entwickelte sich der Gesamtumsatz für 2002 mit ca. 12,25 Mio Euro zwar nicht mehr so erfolgreich wie noch im
Jahr zuvor, aber trotzdem erfreulicher als noch Ende 2001 abzusehen war.
Gründe dafür waren die Wiederaufnahme von Destinationen bei den Linienfluggesellschaften und eine nahezu unveränderte Nachfragesituation von Seiten der Charter-Airlines. Positiv bemerkbar machte sich zudem die Akquisition
der beiden belgischen Neukunden, SN Brussels Airlines und Sobelair.
Die Deutsche Lufthansa AG, nach wie vor der mit Abstand bedeutendste Kunde der Atlas Air Film + Media Service
GmbH, hielt darüber hinaus an ihren Entscheidungen zum Flottenwachstum und der Umrüstung auf sog. Video-onDemand Systeme (VOD) fest. Dies führte zu optimistischen Prognosen für das Geschäftsjahr 2003, die allerdings aus
augenblicklicher Sicht (April 2003) nur noch bedingt zu halten sind. Die anhaltende weltweite Rezession sowie die
Zunahme an Gefahren für die internationale Luftfahrtbranche durch Terrorismus, Krieg im Irak und dem Lungenvirus
SARS in Asien, wird zu weitreichenden Korrekturen beim Umsatz wie auch beim Ertrag in 2003 führen.
Erschwerend hinzu kommt der Verlust der LTU zum Jahresende 2002, deren Programmgestaltung des Inflight Entertainments immerhin seit 20 Jahren in der Verantwortung der Atlas Air Film + Media Service GmbH gelegen hatte.
Leider konnten wir auf diese Entscheidung keinen Einfluss nehmen, weil uns selbst nach Vertragskündigung größte
Zufriedenheit mit unserem Service versichert wurde und offenbar eine sehr “persönliche“ Neuorientierung aus Sicht
der LTU vorgenommen wurde.
Insgesamt war das Jahr 2002 geprägt von zahlreichen Ausschreibungen, deren Entscheidungen teilweise noch ausstehen, zumeist aber nicht erfolgreich von uns abgeschlossen werden konnten. Die Vielzahl dieser Ausschreibungen
betraf den asiatischen Markt, den die Atlas Air Film + Media Service GmbH in 2002 erstmalig zu bearbeiten begann.
Die zahlreichen Aufforderungen zur Teilnahme an Ausschreibungen schreiben wir vornehmlich zwei Gründen zu.
Zum einen beschränkt sich der Bekanntheitsgrad der Atlas Air Film + Media Service GmbH spätestens seit der Gründung der Atlas Air Entertainment Concepts Inc. im März 2000 nicht mehr allein nur auf das deutschsprachige Europa,
sondern besteht längst darüber hinaus. Zum anderen führten im April 2002 aufgenommene Gespräche mit dem australischen Audio-Provider Stellar Inflight im September 2002 zu einer offiziellen Zusammenarbeit, die zu mehreren
gemeinsamen Beteiligungen an Ausschreibungen führte.
Aus Sicht beider Beteiligten, Atlas Air Film + Media Service GmbH wie auch Stellar Inflight, ist diese Zusammenarbeit
zu begrüßen, weil sie besondere Synergien ermöglicht. Atlas Air Film + Media Service GmbH als ausschließlicher Video-Provider schließt sich mit Stellar Inflight, einem ausschließlichen Audio-Provider zusammen, die gleichzeitig mit
Standorten in Los Angeles, Duisburg und Sydney, den gesamten Globus umspannen und alle Zeitzonen der Welt ideal bedienen können.
193
Schwierig für die Zusammenarbeit könnte sich allerdings die nach wie vor ungeklärte Gesellschaftersituation der Atlas Air Film + Media Service GmbH gestalten. Stellar Inflight hat bereits mehrfach betont, dass eine gegenseitige finanzielle Beteiligung erwünscht sei, um der vereinbarten Zusammenarbeit auch eine entsprechende Grundlage zu
geben. Mit Eintreten der Insolvenz für die Kinowelt Medien AG, des Gesellschafters der Atlas Air Film + Media Service GmbH zu 100 %, wird bislang erfolglos der Verkauf der Gesellschaft angestrebt. Die Bemühungen verantwortet
inzwischen der bestellte Insolvenzverwalter, Herr Dr. Ott aus München.
Zu den Finanzanlagen der Atlas Air Film + Media Service GmbH gehört auch in 2002 die 100 %-Beteiligung an der
EMC Media + Marketing Concept GmbH, die in der Bilanz 2002 mangels Umsatz und Ertrag wertberichtigt wurde. Eine weitere Beteiligung besteht unverändert an der Atlas Air Entertainment Concepts Inc., die in 2002 ihren Standort
von San Dimas nach Glendale verlegt hat und damit räumlich noch näher an die wesentlichen Lizenzgeber in Los
Angeles gerückt ist.
Die Atlas Air Entertainment Concepts Inc. war ebenso wie die Atlas Air Film + Media Service GmbH von den Anschlägen des 11. September 2001 betroffen und plante zunächst ebenfalls Umsatzeinbußen in 2002, erreichte dann
aber doch nahezu den gleichen Vorjahresumsatz wie noch in 2001. Von der sehr schwierigen Situation der amerikanischen Airlines mit mehreren Insolvenzen blieb man aber weitgehend verschont, so dass kein außerordentlicher Abschreibungsbedarf bestand.
Auch weiterhin richtet Atlas Air Entertainment Concepts Inc. die Bemühungen sehr stark auf den südamerikanischen
Markt und bedient sich dabei der Kenntnisse und Kontakte des 2001 eingestellten Mitarbeiters Rigel Galera.
Die Atlas Air Film+ Media Service GmbH behält auch weiterhin die Position des Marktführers im deutschsprachigen
Europa, trotz des Verlustes der LTU. Wir werden versuchen, diese Airline als Kunden zurück zu gewinnen, wie wir
auch in der Schweiz versuchen werden, die aus dem Zusammenschluss der ehemaligen Swissair und Crossair entstandene Swiss International Airlines, von unserer Leistungsfähigkeit zu überzeugen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern auf der Passivseite der Bilanz bestehen aus Darlehen, die auf den
seit 1999 mit der Kinowelt Medien AG bestehenden Ergebnisabführungsvertrag zurückzuführen sind. Gewinne aus
2002, 2001 und teilweise noch aus 2000 wurden in Darlehensverträge mit der Kinowelt Medien AG umgewandelt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ergeben sich aus regelmäßigen Verrechnungen mit der
Atlas Air Entertainment Concepts Inc., mit denen wir die von dem Büro in Glendale erbrachten Verhandlungsleistungen mit den amerikanischen Lizenzgebern abgelten. Hier erfolgte eine Verrechnung mit Forderungen gegen die Atlas
Air Entertainment Concepts Inc. aus dem Darlehensvertrag zum Erwerb der Assets der Entertainment Concepts Inc.
im März 2000.
Mit der weitestgehend abgeschlossenen Erstellung der Datenbank haben wir für die zweite Jahreshälfte 2002 die Aktivierung des Investitionsprojekts in der Bilanz begonnen. Der Gesamtaufwand soll über einen 5-jährigen Zeitraum
abgeschrieben werden. Der Abnahmetermin mit der für die Erstellung verantwortlichen AXUS AG erfolgte im April
2003.
Die Atlas Air Film + Media Service GmbH verfügt über eine ausreichende Liquidität. Dies ermöglicht eine hervorragende Zahlungsmoral gegenüber Lizenzgebern und Zulieferern und garantiert eine gute Verhandlungsposition. Von
Fremdkapital sind wir nicht abhängig, Verbindlichkeiten gegenüber Bankinstituten bestehen nicht.
Duisburg, im April 2003
Der Geschäftsführer:
Jörg Schiffmann
194
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Der von uns am 13. Juni 2003 erteilte Bestätigungsvermerk hat folgenden Wortlaut:
“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Atlas Air
Film + Media Service GmbH, Duisburg, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der
von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafsprüfer (IDW) in Deutschland festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis
von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der
Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Köln, den 13. Juni 2003
BFJM Bachem Fervers Janßen Mehrhoff GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Dr. Christian Janßen) (Dipl.-Kfm. Franz Meller)
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
195
[Diese Seite ist absichtlich freigelassen.]
196
13.
Geschäftsgang und Aussichten
13.1
Aktuelle Geschäftsentwicklung
(a)
Advanced Medien AG
Die nachfolgend abgedruckte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Advanced Medien AG zum
31. März 2004 waren nicht Gegenstand einer Abschlussprüfung nach den handelsrechtlichen Vorschriften.
B I L A N Z ADVANCED MEDIEN AG, MÜNCHEN (Quartalszahlen)
31.03.2004
EUR
31.12.2003
EUR
0,00
152,81
16.417,81
22.316,22
30.000,00
30.000,00
0,00
0,00
46.417,81
52.469,03
6.733.129,18
6.733.129,18
II. Urheberrechte
0,00
0,00
III. Geleistete Anzahlungen
0,00
0,00
6.733.129,18
6.733.129,18
260.079,87
350.677,20
0,00
0,00
2.661,09
53.756,11
262.740,96
404.433,31
94.071,89
131.982,79
356.812,85
536.416,10
5.736,61
12.541,55
3.828.467,71
3.605.253,65
10.970.564,16
10.939.809,51
AKTIVA
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen
Summe Anlagevermögen
B. FILMVERMÖGEN
I. Filmrechte
Summe Filmrechte
C. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderugen und sonstige Leistungen
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 260.079,78 (Vorjahr: EUR 350.677,20)
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
3. Sonstige Vermögensgegenstände
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 2.661,09 (Vorjahr: EUR 53.756,11)
Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
II. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Summe Umlaufvermögen
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
E. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG
Summe AKTIVA
197
B I L A N Z ADVANCED MEDIEN AG, MÜNCHEN (Quartalszahlen)
PASSIVA
31.03.2004
31.12.2003
EUR
EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
1.795.500,00
1.795.500,00
52.578.039,64
52.578.039,64
III. Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage
Andere Gewinnrücklagen
IV. Bilanzvortrag
V. Jahresfehlbetrag
1.227,10
1.227,10
10.225,84
10.225,84
-57.990.246,23
-63.741.507,58
-223.214,06
5.751.261,35
3.828.467,71
3.605.253,65
0,00
0,00
923.152,80
914.232,00
923.152,80
914.232,00
8.510.000,00
8.547.303,42
1.428,59
1.428,59
1.326.860,82
1.249.754,48
50.400,44
55.504,03
158.721,51
171.586,99
Summe Verbindlichkeiten
10.047.411,36
10.025.577,51
Summe PASSIVA
10.970.564,16
10.939.809,51
VI. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Summe Eigenkapital
B. RÜCKSTELLUNGEN
I. Sonstige Rückstellungen
Summe Rückstellungen
C. VERBINDLICHKEITEN
I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 8.510.000,00 (Vorjahr: EUR 8.547.303,42)
II. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 1.326.860,82 (Vorjahr: EUR 1.249.754,48)
IV. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 50.400,44 (Vorjahr: EUR 55.504,03)
V. Sonstige Verbindlichkeiten
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 158.721,51 (Vorjahr: EUR 171.586,99)
- davon aus Steuern: EUR 22.946,23 (Vorjahr: EUR 35.754,98)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
EUR 10.705,99 (Vorjahr: EUR 9.762,72)
198
ADVANCED MEDIEN AG, MÜNCHEN
(Quartalszahlen)
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Umsatzerlöse
01.01.-31.03.2004
01.01.-31.03.2003
EUR
EUR
128.100,57
352.904,51
27.484,26
78.076,30
0,00
-2.590.440,01
-7.439,46
-6.061,78
-148.305,81
-139.280,30
-19.447,21
-15.279,84
-6.051,22
-19.898,15
-192.194,24
-314.998,89
277,08
360,34
Abschreibungen auf Finanzanlagen
0,00
-1.932.497,00
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-346,48
-204.267,97
-217.922,51
-4.791.382,79
0,00
0,00
-5.291,55
0,00
Außerordentliches Ergebnis
-5.291,55
0,00
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
-223.214,06
-4.791.382,79
Sonstige betriebliche Erträge
Filmaufwand:
Abschreibungen auf Filmvermögen
Sonstiger Filmaufwand
Personalaufwand:
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und Unterstützung
Abschreibungen:
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
- davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
- davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 631,81)
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Außerordentliche Aufwendungen
199
Die Umsatzerlöse aus dem Geschäftsfeld Filmrechtehandel sowie das operative Ergebnis waren im 1. Quartal 2004 weiter leicht rückläufig. Das operative Geschäft der bestehenden Gesellschaft besteht weiterhin aus
der Vermarktung des bestehenden Filmvermögens. Neue Akquisitionen in das Filmvermögen wurden nicht
getätigt. Bezüglich der Mitarbeiter haben sich im ersten Quartal im alten Geschäftsbereich keine wesentlichen
Veränderungen ergeben.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit im ersten Quartal bestand aus den Restrukturierungsbemühungen des Vorstandes. Der Rahmenkredit der Hausbank der Gesellschaft, die Delmora Bank GmbH, wurde per 31. März
2003 fällig und wurde bis auf weiteres von der Bank auf täglich kündbarer Basis verlängert. Wegen eines Teiles ihrer Kreditforderungen hat die Delmora Bank am 22. März 2004 einen Rangrücktritt in Höhe von €
4.500.000,00 erklärt, um die insolvenzrechtliche Überschuldung der Gesellschaft zu beseitigen und ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft zu vermeiden. (Siehe Kapitel 6.5 (a)). Neben den Verhandlungen mit der Delmora Bank GmbH waren die geschäftlichen Aktivitäten daneben im Wesentlichen geprägt von den Akquisitionsbemühungen um den Erwerb der Atlas-Air-Gruppe. Des Weiteren konnte in diesem
Quartal auch eine Barkapitalerhöhung in Höhe von € 897.750,00 erfolgreich durchgeführt werden.
(b)
Atlas Air + Film Media Service GmbH
Bei der Atlas Air Gruppe hat sich im ersten Quartal auf der Kundenseite keine negativen Entwicklungen ergeben. Das weltweite Flugaufkommen hat sich im ersten Quartal 2004 erholt. Die Ertragsentwicklung im ersten
Quartal verläuft profitabel. Im ersten Quartal 2004 hat die Atlas Air + Film Media Service GmbH bei einem
Umsatz von TEUR 2.391 ein Jahresüberschuss von TEUR 37 erzielt. Das Eigenkapital betrug zum
31. März 2004 TEUR 1.481, darin enthalten sind Rücklagen in Höhe von TEUR 721. Durch Gesellschafterbeschluss vom 30. April 2004 wurde der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2003 (TEUR 218) nebst Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2002 (TEUR 453) an die Kinowelt Medien AG zum 03. Mai 2004 ausgeschüttet. Darüber hinaus hat die Kinowelt Medien AG die Ausschüttung eines Betrages von TEUR 356 aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages 2002 ebenfalls zum 03. Mai 2004 beschlossen.
13.2
Geschäftsaussichten für das gesamte Geschäftsjahr 2004
Im 2. Quartal des Geschäftsjahres geht die Gesellschaft davon aus, dass überwiegend Umsatzerlöse aus
dem Geschäftsfeld Filmrechtehandel bei der bestehenden Geschäftstätigkeit entstanden sind. Große Umsatzveränderungen werden in diesem Bereich für das 2. Quartal nicht erwartet. Die Sachkosten dürften im 2.
Quartal voraussichtlich aufgrund der Kosten für die jährliche Hauptversammlung und der Vorbereitung der
weiteren 2. Kapitalerhöhung angestiegen sein. Bezüglich der Mitarbeiter haben sich im zweiten Quartal im alten Geschäftsbereich keine wesentlichen Veränderungen ergeben.
Neben dem weiteren Vorantreiben der Restrukturierung der Gesellschaft war ein wesentlicher Bestandteil die
erfolgreiche Durchführung der Kapitalerhöhung um EUR 5.386.500, mit der der Gesellschaft ca. EUR 5,8
Mio. an neuer Liquidität zuflossen. Am 16. Juni 2004 wurde in den Verhandlungen mit der Delmora Bank
GmbH einen Forderungsverzicht der Bank bis auf einen Betrag in Höhe von EUR 4.000.000,00 erreicht. Die
verbliebene Darlehensverbindlichkeit wurde von der Advanced Produktions GmbH übernommen (Siehe Kapitel 6.5 (a)), auf die auch das bisherige Filmgeschäft übertragen wurde. Die Gesellschaft sowie die TSC wurde
von der Delmora Bank GmbH aus der Darlehensverbindlichkeit entlassen. Im 2. Quartal dürfte ferner der Erwerb der Atlas-Air-Gruppe zum Kaufpreis von EUR 4.500.000,00 erfolgen. Der Kaufpreis soll zum 30. Juni
2004 bezahlt werden.
Bei der Atlas Air Gruppe wurde durch Gesellschafterbeschluss vom 30. April 2004 der Jahresüberschuss des
Geschäftsjahres 2003 (TEUR 218) nebst Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2002 (TEUR 453) zum 03.
Mai 2004 an die Kinowelt Medien AG ausgeschüttet. Darüber hinaus hat die Kinowelt Medien AG die Aus-
200
schüttung eines Betrages von TEUR 356 aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages 2002 ebenfalls zum 03.
Mai 2004 beschlossen.
Das Marktumfeld hat sich weiter verbessert. Durch die Akquisition werden die Umsätze der Atlas-Air-Gruppe
für das 3. und das 4. Quartal 2004 in der Konzernbilanz zu konsolidieren sein. Die Gesellschaft erwartet damit für das Gesamtjahr 2004 einen stark angestiegenen Gruppenumsatz sowie ein positives Planergebnis
aufgrund der außerordentlichen Erlöse aus dem von der Delmora Bank GmbH durchgeführten teilweisen
Forderungsverzichtes.
Mit dem Erwerb der Atlas-Air-Gruppe beabsichtigt die Advanced Medien AG die Neuausrichtung des Geschäftes und damit den Aufbau eines profitablen Geschäftsmodells in der Branchennische InflightEntertainment. Für die Zukunft überlegt die Gesellschaft, sich mit Wettbewerben in diesen Geschäftsbereich
zusammen zu schließen, um ihren Anteil am Gesamtmarkt zu erhöhen. Inwieweit diese Geschäftspläne Aussicht auf Erfolg haben, wird die Zukunft zeigen.
Die Integration der neuen Gesellschaft soll zu Beginn des neuen Geschäftsjahres 2005 abgeschlossen sein.
Sowohl im Aufbau als auch im ablauforganisatorischen Bereich sollen dann neue Strukturen implementiert
sein.
Die Advanced Medien AG schafft sich nach Auffassung des Vorstandes mit der Restrukturierung eine neue
erfolgreiche Ausgangsbasis zur Durchführung eines neuen erfolgreichen Geschäftsmodells.
München, im Juni 2004
Advanced Medien AG
201
14.
Glossar
In diesem Unternehmensbericht werden eine Reihe von fachspezifischen Begriffen bzw. Abkürzungen verwendet. Eine Erläuterung dieser Begriffe findet sich in diesem Glossar.
Co-Finanzierung
Vertrag zwischen einem Filmproduzenten und einem Lizenzerwerber, bei dem
sich Letzterer nicht nur an einem Lizenzgeschäft beteiligt, sondern auch einen
bestimmten Anteil an der Kapitalausstattung eines einzelnen Filmprojektes gegen Einräumung eines entsprechenden Anteils am Weltvertriebserlös übernimmt.
Co-Produktion
Co-Produktion ist die gemeinsame Herstellung eines Films durch einen Produzenten und einen oder mehrere Co-Produzenten, bei denen die Co-Produzenten
nicht nur wirtschaftlich in die Filmherstellung eingebunden sind, sondern auch
aktiv an kreativen und kaufmännischen Entscheidungen (z.B. Drehbuch, Besetzung, Budget) beteiligt sind.
DVD
Die »Digital Versatile Disc« (»digitale vielseitige Disk«) ist ein digitales, optisches
Speichermedium im CD-Format zur Wiedergabe von Filmen, Musik und Daten.
Filmlizenzrechte
Sammelbegriff für Kinorechte, Videogrammrechte, TV-Rechte und sonstige
Rechte.
Free TV
Sammelbegriff für Fernsehausstrahlungen aus dem öffentlich rechtlichen und
privaten Bereich, für die – im Gegensatz zum Pay TV – kein zusätzliches Entgelt
für den Empfang entrichtet werden muss, gleichgültig ob die Ausstrahlung über
Satellit, Kabel oder terrestrisch erfolgt.
Independents
»Unabhängige« Filmproduzenten oder Filmdistributeure, die – im Gegensatz zu
den Major Studios – keine eigenen Produktionsstätten und Vertriebsstrukturen
besitzen. Die Filmherstellung und der Filmvertrieb erfolgen projektorientiert mit
einem nur geringen administrativen Aufwand.
Inflight Entertainment
Bordunterhaltungsprogramme in Flugzeugen, z.B. durch Ausstrahlung von Spielfilmen, Dokumentation, Kurzfilmen, Nachrichten oder TV-Programmen oder über
interaktive Computersysteme.
Library
Filmbestand, bestehend aus den verschiedenartigsten Rechten, Teilrechten und
Materialien, die ein Unternehmen auf Dauer oder für eine bestimmte Zeit über
die bereits mit Dritten abgeschlossenen Lizenzen hinaus erworben hat.
Major Studios oder Majors
Als »Major Studios« werden die Filmhersteller in den USA bezeichnet, die über
eigene Produktionsstätten und Vertriebsstrukturen verfügen, wie Columbia
Tristar, Disney, Dreamworks, MGM, Paramount, Twentieth Century Fox, Universal und Warner.
Near Video on Demand
Bei »Near Video on Demand« wird dem Fernsehzuschauer die Möglichkeit eingeräumt, sich während eines bestimmten Zeitraums, z.B. 2 Tage, einen Film gegen Bezahlung anzusehen. Der Film wird auf mehreren Kanälen in bestimmten
Zeitabständen, z.B. 15 Minuten, immer wieder neu ausgestrahlt. Es entsteht dadurch der Effekt einer individuellen Programmgestaltung.
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Output-Deal
Bei Output-Deals handelt es sich um Verträge zwischen einem Lizenznehmer
und einer Produktionsgesellschaft, in denen sich der Lizenznehmer verpflichtet,
über einen gewissen Zeitraum sämtliche Produktionen eines Filmproduzenten
oder einen Teil derselben zu einem vorher festgelegten Preis zu übernehmen.
Pay per View
Bezahlfernsehen, wobei das Entgelt für den tatsächlich angesehenen Film oder
die tatsächlich angesehene Sendung entrichtet wird.
Pay TV
Bezahlfernsehen im Gegensatz zum Free TV (z.B. Premiere World).
Sublizenzierung
Vertragliche Weitergabe von Filmlizenzrechten oder Teilen von Filmlizenzrechten an Dritte.
Urheberrechtsvergütung
Ansprüche der Filmproduzenten aufgrund der §§ 27 und 54 Urheberrechtsgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Vergleichbare Regelungen bestehen in
den meisten europäischen Ländern.
Videogramm
Sammelbegriff für das Teil-Filmlizenzrecht Video mit den unterschiedlichen Trägermedien VHS-Kassette, DVD, Laser Disc usw. Alle diese Auswertungsformen
bieten als gemeinsames Merkmal die Möglichkeit einer zeitlich unabhängigen
und individuellen Programmgestaltung.
Videolabel
Marke, unter der Videogramme vermarktet werden.
Video on Demand
Der TV-Besitzer kann frei wählen, zu welchem Zeitpunkt er einen gewünschten
Film auf seinem Fernseher anschauen möchte. Die Auswahl erfolgt über ein Menü-System. Die Abrechnung erfolgt für jeden Film individuell.
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15.
Zulassungsklausel
Aufgrund des vorstehenden Unternehmensberichtes sind die
Stück 6.284.250 Inhaber-Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien)
bestehend aus
Stück 897.750 Inhaber-Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien)
aus der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital vom April 2004
und
Stück 5.386.500 Inhaber-Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien)
aus der von der Hauptversammlung am 19. Mai 2004 beschlossenen Kapitalerhöhung
vom Juni 2004
jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Stückaktie
und voller Gewinnanteilberechtigung für das Geschäftsjahr 2004
der
Advanced Medien AG
München
– Wertpapier-Kenn-Nr. 126218 –
– ISIN DE 000 1262186 –
zum Börsenhandel zum Geregelten Markt (General Standard)
an der Frankfurter Wertpapierbörse
zugelassen worden.
München im Juni 2004
VEM Aktienbank AG