DIE ZUNFTGLOCKE

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DIE ZUNFTGLOCKE
Nr. 2/2015
DIE
ZUNFTGLOCKE
KREISHANDWERKERSCHAFT REGION MEISSEN
Diese Zeit ist
vorbei – jeder
wird gebraucht!
Foto: www.fotolia.com - MaxRiesgo
verstehen · bündeln · handeln
Kreishandwerkerschaft
Praxistipps
Neu:
Freisprechungen
Kontrolle durch den Zoll
Ausbildungsmarkt
Seiten 04 – 05
Seiten 10 – 11
Seite 15
Anzeige
Kaum stecken ein paar Spezialisten die Köpfe
zusammen, schon gibt es eine gute Idee.
So war das auch vor mehr als 100 Jahren, als selbstständige Handwerker und Gewerbetreibende eine eigene
Krankenkasse gründeten. An dieser guten Idee hat sich nichts geändert. Außer, dass es heute Spezialisten sind,
die sich bei SIGNAL IDUNA um die Versicherungen ihrer Kunden kümmern – natürlich in enger Zusammenarbeit
mit dem Handwerk. Und in traditioneller Partnerschaft mit seinen Gremien.
Versorgungswerk und SIGNAL IDUNA – zwei starke Partner!
René Uhlig
Falk Höppner
Michael Sackstedt
01589 Riesa
01129 Dresden
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Barbara Pforte
Telefon 03525 733963
Telefon 0351 8412812
Telefon 035208 81980
01589 Riesa
Mobil 0172 3507979
Mobil 0172 2761507
Mobil 0172 4051043
Telefon 03525 730120
Mobil 0172 3659275
Jens Dietrich
Angelika Meyer-Overheu
Margitta Schindler
01589 Riesa
01689 Weinböhla
01189 Dresden
Lars Martin
Telefon 03525 732253
Telefon 03524 344177
Telefon 0351 4010879
01723 Wilsdruff
Mobil 0172 3538761
Mobil 0172 3764681
Mobil 0172 3437010
Telefon 035204 29245
Mobil 0172 7850218
Dirk Hinze
Alexander Kühne
Barbara Schirmer
01594 Panitz
01109 Dresden
01662 Meißen
Telefon 035268 83001
Telefon 0351 88961090
Telefon 03521 731810
Mobil 0172 4347944
Mobil 0172 3630652
Mobil 0172 3655221
Auf ein Wort
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
Inhalt
Auf ein Wort . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Kreishandwerkerschaft . . 4 – 5
Innungen . . . . . . . . . . . . . . . 6 – 7
Kurt Hähnichen,
Kreishandwerksmeister
Steuerrecht . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Generationswechsel in
den Handwerksorganisationen
Berufsbildung . . . . . . . . . . . . . . 9
Praxistipps . . . . . . . . . . . 10 – 11
Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Vorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Liebe Leser,
IKK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
neben der Kreishandwerkerschaft stehen
auch in einigen Innungen in der nächsten
Zeit Wahlen an. Verdienstvolle Obermeister
geben die Geschicke der Innungen an jüngere Kollegen ab. Nach vielen Jahren der
engagierten Leitung von Innungen, Kreishandwerkerschaft und Versorgungswerk
ist es nun an der Zeit, den Staffelstab an
Handwerker zu übergeben, die gewillt sind,
im Interesse ihrer Berufskollegen die Arbeit
der Handwerksorganisation weiter zu entwickeln. Dieser Prozess der Übergabe fällt nicht
einfach, da es bedingt durch die Kontinuität
der Arbeit der Vorgänger vielen Junghandwerkern unvorstellbar erscheint, die zu erwartende Fülle der Aufgaben zu meistern. Ich
kann Ihnen jedoch versichern, dass es nicht
unlösbar ist, Ehrenamt mit der Führung eines
Unternehmens in Einklang zu bringen. Eine
straffe Organisation und die permanente
Einbindung der Mitstreiter aus Vorstand und
Innungen schafft das scheinbar Unmögliche. Außerdem sind die Mitarbeiter unserer
Kreishandwerkerschaft, der Handwerkskammer und dem jeweiligen Landesfachverband ständig an unserer Seite und unterstützen die wichtige Arbeit des Ehrenamtes.
Wie wichtig die Struktur des Handwerks ist,
wurde an dieser Stelle schon oft betont. Was
wäre denn, wenn wir uns nicht selbst eine
Stimme geben. Wer würde dann unser Gewerk vertreten? Wer würde denn die Hand
auf die Wunde legen? Wer verschafft dem
Handwerk Gehör bei der Politik?
ment, um dem Handwerk eine Stimme zu
geben. Dass dies nötig ist, brauche ich wohl
nicht zu erwähnen. Das letzte Beispiel, das
Mindestlohngesetz und insbesondere mit
den darin enthaltenden Durchführungsbestimmungen macht doch deutlich, wie
wichtig es ist, Einfluss zu nehmen. Gleiches
gilt für das Problem der auskömmlichen
Rente für unsere Handwerkskollegen. Wenn
das Kind in den Brunnen gefallen ist, sprich,
die Rentenzahlung altersbedingt heran gekommen ist, ist es zu spät, gegenzusteuern.
Daher ist es unabdingbar, schon frühzeitig
diese – nicht nur für uns im Handwerk – negative Entwicklung zu benennen und geeignete Vorschläge zu machen.
Daher ist unsere Handwerksorganisation
mit ihren Innungen ein wichtiges Instru-
Kreishandwerksmeister
Kurt Hähnichen
Liebe Handwerkskollegen,
es gibt eine Vielzahl von Gründen, wofür es
lohnt, sich in Ihrer Innung und damit in Ihrer
Kreishandwerkerschaft stark zu machen. Es
gilt, das Handwerk mit all seinen Facetten für
die Zukunft weiterzuentwickeln. Daher rufe ich Sie herzlich auf – engagieren Sie sich
für Ihr regionales Handwerk – es lohnt sich,
glauben Sie mir.
Herzlichst Ihr
Ausbildungsmarkt . . . . . . . . 15
Handwerkskammer . . 16 – 17
Kooperationsbörse . . . . . . . . 18
Mitteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Impressum
Herausgeber:
Kreishandwerkerschaft Region Meißen,
Körperschaft des öffentlichen Rechts,
Hauptstraße 52, 01589 Riesa
Telefon: 0 35 25/73 39 63
Fax: 0 35 25/5 29 00 94
E-Mail: [email protected]
Internet: www.khs-meissen.de
Redaktion: Jens-Torsten Jacob
Anzeigenverwaltung:
Kreishandwerkerschaft Region Meißen,
Hauptstraße 52, 01589 Riesa
Satz, Gestaltung und Druck:
Satztechnik Meißen GmbH,
Am Sand 1c, 01665 Nieschütz
www.satztechnik-meissen.de
Auflage: 4.350 Exemplare
Erscheinungsweise: 6 x jährlich
Namentlich oder durch Kürzel gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung
des Autors wieder. Für unaufgefordert eingesandte Bilder und Beiträge kann keine
Haftung übernommen werden.
3
Kreishandwerkerschaft
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
Freisprechungen
Freisprechung Elektroinnung
Riesa-Großenhain
Zur Freisprechungsfeier für die Absolventen
im Elektroniker-Handwerk hatte die Elektroinnung Riesa-Großenhain am 7. März 2015 in
die Gaststätte „Dorfkrug Roda“ eingeladen. 17
Junggesellen im Elektroniker-Handwerk aus
dem HWK-Prüfbezirk Meißen konnte Obermeister J. Köhler begrüßen. Zahlreiche Ehrenamtsträger, Vertreter aus den Ausbildungsbetrieben und Gäste waren der Einladung gefolgt.
Die Festansprache hielt Herr Dipl.-Ing. Andreas
Eisenreich Vorstandsmitglied der Handwerkskammer Dresden. Die Gesellenbriefe wurden
von den jeweiligen Prüfungsausschüssen
übergeben. HWK-Vorstand Dipl.-Ing. A. Eisenreich, zeigte den jungen Gesellen als Perspektive den Weg von der Fachkraft, natürlich durch
lebenslanges Lernen, zum Meister des Handwerks, Betriebswirtes, bis hin zum BachelorAbschluss an der Wirtschaftsakademie der
Handwerkskammer Dresden auf. Sie sollten
mit dem Erlernten einen Blick in die Welt werfen und, in die Heimat zurückgekehrt, recht
bald ihren Platz in der Gesellschaft finden.
Handwerk bedeutet ständiges Lernen, und irgendjemand muss das Handwerk weiterführen, denn Handwerk wird es immer geben.
Große Persönlichkeiten setzen sich für den Erhalt des Meisterbriefes im Handwerk ein, weil
es ein Qualitätssiegel ist. Das deutsche duale
Ausbildungssystem ist einzigartig in der Welt
Freisprechung der Lehrlinge in der Gaststätte „Dorfkrug“ Roda
und ist ein Garant für den wirtschaftlichen Erfolg des Handwerks. Heute müssen wir um
dieses Qualitätssiegel bangen, die damalige
Regierung aus SPD und Bündnis 90/Grüne
haben in 51 Handwerksberufen den Meisterzwang abgeschafft, ohne sich dabei bewusst
zu sein, wer in Zukunft in diesen Gewerken
ausbilden soll. Das Gleiche plant jetzt
die Europäische Union. Doch Handwerk ist
Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
Das Schlusswort sprach der stv. Obermeister der Elektroinnung Meißen-Radebeul,
F. Peschel, auch er gab den Absolventen mit
auf den Weg, in der Weiterbildung nicht stehenzubleiben. Sein Dank ging an die Organisatoren der Freisprechungsfeier. Mit dem
Spruch: „Es ist nicht genug zu wissen, man
muss auch anwenden, es ist nicht genug zu
wollen, man muss auch tun“, wurde mit einem
Glas Sekt auf das Wohl des Handwerks angestoßen. Für die musikalische Umrahmung
sorgte ein Gesangsduo der Musikschule Meißen. Ein gemeinsames Mittagessen beendete die Freisprechungsfeier. (Gottfried Reichelt)
Freisprechung der
Innung Kfz-Handwerk Region Meißen
Am 7. März 2015 führte die Kfz-Innung Region Meißen ihre Gesellenfreisprechung durch.
Freisprechung der Lehrlinge in der Aula des BSZ Meißen-Radebeul
4
Es wurden 35 Lehrlinge freigesprochen und
in den Berufsalltag entlassen. Mit den in der
Prüfung erzielten Leistungen kann man zufrieden sein – von den 35 Lehrlingen haben
vier mit der Note „1“ und elf mit der Note „2“
abgeschlossen. Des Weiterem werden 85 %
der Auszubildenden von den Handwerksbetrieben übernommen. Zu dieser feierlichen
Veranstaltung wurden auch Althandwerksmeis-ter eingeladen. Ebenfalls wohnte
Landrat Arndt Steinbach diesem für die Jugendlichen bedeutenden Akt bei. Mit einer
kulturellen Umrahmung, denken wir, war
diese Veranstaltung für die jungen Leute und
ihre Familien ein gelungener Tag. In unserem
25-jährigen Bestehen wurden ca. 1.250 Lehrlinge als Kfz-Mechaniker bzw. -Mechatroniker ausgebildet. Dafür möchten wir uns auf
diesem Wege bei allen Handwerksbetrieben
bedanken.
(Reiche, Geschäftsführer)
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Freisprechung Metallinnung
Riesa-Großenhain
Am 10. April 2015 hatte der Vorstand Gesellen und Gäste zur Freisprechung im Metallhandwerk geladen. Sieben Gesellen waren
der Einladung gefolgt. Die Geschäftsführerin
des FV Metall Sachsen, Frau Peggy Ullrich,
nahm die Anwesenden in einer sehr anspruchsvollen Rede mit auf geschichtliche
Zeitreise. Sie erzählte die Geschichte über den
sog. „Katzenkopp“ – ein Vorhängeschloss. Abschließend ermunterte sie die Gesellen, sich
auch in Zukunft weiterzubilden und vielleicht
selbst mal einen Betrieb zu eröffnen. Friedrich
Hoffmann von der Prüfungskommission und
Im Gespräch mit dem Handwerk
Bei einem Gespräch mit Landrat Arndt Steinbach und Kreishandwerksmeister Kurt Hähnichen erörterten Dresdens HandwerksPräsident Dr. Jörg Dittrich und Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas. Brzezinski aktuelle Fragen der Wirtschaftsentwicklung und
der Verkehrsanbindung im Landkreis Meißen. Vor allem die geplanten Investitionen im
Bereich Riesa sowie die schwierige Verkehrsanbindung im Zusammenhang mit dem
fehlenden Ausbau der B169 wurden thematisiert. Doch auch die Nachwuchsförderung für
Kreishandwerkerschaft
Regina Hörnig von der Handwerkskammer
Dresden übergaben anschließend die Zeugnisse und Gesellenbriefe. Die Gesellen
stellten sich persönlich kurz vor und konnten
alle berichten, dass sie in Arbeit stehen. Der
Obermeister der Metallinnung Riesa-Großenhain richtete seine abschließenden Worte an
die Gesellen und freute sich, dass alle in der
Region arbeiten. Auch der Bürgermeister
der Gemeinde Stauchitz, Frank Seifert, gratulierte den Gesellen mit seinen Worten. Den offiziellen Ausklang fand die Freisprechung
beim gemeinsamen Singen des „Steigerliedes“. Während des zünftigen Essens wurden fachliche Gedanken und Erfahrungen
getauscht.
(KHS)
Freisprechung der Lehrlinge in der
Historischen Schmiede Seerhausen
das Handwerk war ein Thema. Hieran hat der
Landkreis Meißen als Träger der Beruflichen
Schulbildung einen wesentliche Anteil in Kooperation mit dem Handwerk. Geplante Änderungen in der Schullandschaft durch den
Freistaat, so die einhellige Meinung der Gesprächsteilnehmer, kann nur mit dem Handwerk und den Landkreisen vollzogen werden.
Fazit des Landrates: „Das Handwerk ist die
starke Stütze unserer Wirtschaftsregion. Es
bietet die meisten Arbeitsplätze und ist eine
hervorragende Adresse für die Berufsausbildung. Ich bin stolz auf unsere Meister rund
Gesellen!“
(KHS)
Die Gesprächsteilnehmer
++ Kurz und knapp ++
Kostenfreie Fördermittel- und Finanzierungssprechtage für Unternehmen
Die Sächsische AufbauBank – Förderbank –
(SAB) bietet am 19. Mai 2015 eine individuelle
Beratung zu den Förderprogrammen des Freistaates Sachsen für Existenzgründer und Unternehmen aus Riesa und Umgebung an. Der
Beratungstag findet in den Räumen der Stadtverwaltung Riesa statt.
Eine individuelle Beratung empfiehlt sich
besonders für Existenzgründer und junge
Kleinstunternehmen. Ebenso informiert die
SAB über Fördermöglichkeiten für kleine und
mittlere Unternehmen (KMU), welche Investitionen planen. Falls Sie als Unternehmer planen, Ihre Mitarbeiter zu qualifizieren, helfen
Ihnen Informationen über die Programme aus
dem Europäischen Sozialfonds.
Einen weiteren Beratungstag bietet die Wirtschaftsförderung Region Meißen (WRM)
GmbH am 16. Juni 2015 in der Stadtverwaltung Riesa für Unternehmen aus Riesa und
der Umgebung an.
Die Wirtschaftsförderung Region Meißen
GmbH (WRM) ist ein Unternehmen des Landkreises Meißen, der Sparkasse Meißen und
der Kommunen im Landkreis Meißen und
bietet Unternehmen ihren Service kostenfrei
an. An diesem Tag können sich Unternehmer
über die Unterstützung bei Unternehmensgründungen, Unternehmensübergaben bzw.
–übernahmen, Erweiterungsplanungen und
über allgemeine Fördermittel- und Finanzierungsmöglichkeiten informieren.
Preis:
kostenfrei
Zeit:
9:00 bis 16:00 Uhr
Anschrift: Stadtverwaltung Riesa –
2. Stock – Zinner 2.13
(01589 Riesa, Rathausplatz 1)
Anmeldefrist:
SAB–Beratertag - 12. Mai 2015
WRM–Beratertag - 9. Juni 2015
Weitere Informationen zu den Beratertagen
finden Sie unter:
www.wirtschaftsregion-meissen.de/
veranstaltungen
Eine Terminvereinbarung für die jeweiligen
Beratungstage ist unter der Telefonnummer
0 35 21 / 4 76 08-0 erforderlich. Ebenso können Sie eine E-Mail an: [email protected]
mit Ihrem Terminwunsch senden.
5
Innungen
Innung des Kachelofen-,
Luftheizungsbauer- und
Fliesenlegerhandwerks
Ostsachsen
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
die Feinstaubmessung unter realen Bedingungen stattfinden und so das zuvor theoretisch Besprochene für unsere Handwerksmeister verdeutlicht werden. Eine gelungene
Veranstaltung, die dem Motto „Handwerk
trifft Wissenschaft“ voll Rechnung tragen
konnte.
(KHS-Bautzen)
Dachdeckerinnung
Meißen-RiesaGroßenhain
Handwerk trifft Wissenschaft …
Elektroinnung
Unter diesem Motto hatte die Innung des
Riesa-Großenhain
Kachelofen-, Luftheizungsbauer- und Fliesenlegerhandwerks Ostsachsen ihren diesjährigen „Ofenbauertag“ in die Staatliche
Studienakademie Riesa verlegt. Seit 2012
gehören viele Ofenbau-Fachbetriebe aus
der Region Riesa/Großenhain zur Innung,
die inzwischen auf 24 Mitglieder angewachsen ist. Seit Jahren bestehen beste
Beziehungen zu Matthias Kirsten, Ingenieur
SHK und Schornsteinfegermeister, der dort
auch als Dozent tätig ist. Er hat bereits mehrere bestens besuchte Schulungen in der Innung gemeinsam mit Schornsteinfegermeistern durchgeführt und wollte uns diesmal
die praktischen Messungen an Feststofffeuerstätten zeigen. Eine Einführung und
Vorstellung der Berufsakademie Riesa wurde
Nachwahlen in der Elektroinnung
durch Prof. Dr. Ing. Griebenow vorgenommen.
Riesa-Großenhain
Neben der Staatlichen Studienakademie Riesa wurden uns die vielfältigen StudienmögAm 6. März 2015 hatte der Vorstand zur Mitlichkeiten vorgestellt.
gliederversammlung mit Nachwahlen zum
Vorstand und zur Verabschiedung des Haushaltplanes 2015 in den Gasthof „Dorfkrug Roda“ eingeladen. Notwendig war die Nachwahl, weil die Handwerkskammer Dresden
die Wahl von Herrn Dipl.-Ing. W. Konitschek,
Vertreter des EZG Großenhain, zum stellv.
Obermeister, nicht genehmigen konnte.
Nach den Berichten des Vorstandes, des
Kassenwarts und der Rechnungsprüfer sowie dem Vortrag zum Haushaltplan für 2015
und der anschließenden Aussprache wurden alle Beschlüsse einstimmig gefasst. Im
Dipl.-Ing. (BA) Nico Seiler, Laboringenieur für TOP 8, Wahlen zum Vorstand, erläuterte Oberden Studiengang Energie- und Umwelttech- meister J. Köhler zunächst das Prozedere und
nik, zeigte uns die technische Ausrüstung erklärte, dass sich zwei Kandidaten der Wahl
des neu errichteten „Kompetenzzentrums stellen. Die Mitgliederversammlung stimmte
Energietechnik“. Am Nachmittag fand für un- dem Antrag des Vorstandes zu, dass der unsere Mitglieder zum einen die theoretische terlegene Kandidat in den Vorstand gewählt
Einführung zu neuen „Feststoff-Messver- wird. Beide Kandidaten stimmten dem Befahren“ in punkto Feinstaub durch Dipl.-Ing. schluss der Mitgliederversammlung zu.
(FH) Matthias Kirsten (Vizepräsident Landes- Nach Vorstellung der Kandidaten, Elektromeiverband Schornsteinfeger Sachsen e.V.) und ster Marko König, Bereichsleiter im EZG Großdie praktische Umsetzung einer Feinstaub- enhain und Elektromeister Frank Kießling, Inmessung am neuen Biomasseheizkessel haber der Firma Elektro-Service Kießling in
Fröling SP Dual der Staatlichen Studiena- Uebigau, wurde keine Aussprache geführt. In
kademie Riesa statt. Dabei stand der Erfah- geheimer Wahl wurde Herr F. Kießling zum
rungsaustausch bezüglich der eingesetzten stellv. Obermeister gewählt. Herr M. König
Heiztechnik, der neuen Messtechnik für die wurde in offener Abstimmung in den VorFeinstaubmessung und deren Umsetzung stand gewählt, er übernimmt das Amt des
selbst im Mittelpunkt. Durch die technischen Fachgruppenleiters für Elektrotechnik in der
Möglichkeiten und die Ausstattung der Innung. Beide Kandidaten nahmen die Wahl
Staatlichen Studienakademie Riesa konnte an.
(Gottfried Reichelt)
6
Weiterbildung
Die Dachdeckerinnung Meißen-RiesaGroßenhain nutzte auch in diesem Jahr wieder die Winterzeit zur Weiterbildung. Der Lehrgang informierte über die neusten Inhalte
und Erweiterungen der Fachregel des Deutschen Dachdeckerhandwerks, insbesondere die Neuregelungen über Einsatz und Befestigung von Holz- und Holzbaustoffen. Im 2.
Teil des über einen ganzen Tag anhaltenden
Lehrgangs kamen die aktuellsten Neuerungen der VOB. Der Dozent aus der Innungsschule für Dachdecker in Sachsen vom Landesbildungszentrum in Bad Schlema hatte
da mit Praktikern zu tun. Somit gehörte nicht
nur dem Dozenten das Wort, sondern auch
den Teilnehmern. Durch gute und sachliche
Diskussion konnte somit gleich anhand
praktischer Beispiele und gemachter Erfahrungen ausgetauscht werden. Fazit eins der
Veranstaltung war, dass die Neuerungen aus
Fachregel und VOB wichtige Bausteine für die
Zukunft sind. Fazit zwei, wer nach Fachregel
baut, erbringt eine mangelfreie Leistung, und
wer das nicht tut, arbeitet mangelbehaftet.
Einen Dank möchten wir hiermit noch aussprechen an die Sponsoren wie die Firma
BTI - Befestigungstechnik und Metzger Baustoffe in Klipphausen sowie auch der vom
BSZ Meißen kostenlos zur Verfügung gestellten Unterrichträume mit den guten technischen Voraussetzungen.
(Roberto Heilscher, Obermeister)
Innung des
Bauhandwerks Meißen
Mitgliederversammlung mit
Neuwahlen des Vorstandes
Am 9. April trafen sich die Mitglieder der Innung des Bauhandwerks Meißen zu ihrer ersten Mitgliederversammlung in diesem Jahr.
Wichtigster Tagesordnungspunkt dieser Zu-
Innungen
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
sammenkunft waren die Neuwahlen des
Obermeisters, seines Stellvertreters sowie des
Vorstandes. Nach dem Rechenschaftsbericht
des Obermeisters und des Berichtes zum Jahresabschluss 2014 mit erfolgter Kassenprüfung durch den Kassenprüfer Herrn Gola folgte
die Wahlhandlung. Der alte Vorstand hatte
sich bereits in seiner Sitzung auf die weitere Zusammenarbeit in diesem Team verständigt.
Trotzdem bot Herr Fuchs den Anwesenden die
Möglichkeit, sich ebenfalls für eine Mitarbeit
im Gremium zu entscheiden. Dies war jedoch
nicht der Fall. Der alte neue Vorstand wurde einstimmig wiedergewählt. Die Position des Obermeisters begleitet erneut Hendrik Fuchs, BAUHAUF GmbH Coswig. Sein Stellvertreter ist der
Maurermeister Michael Heinze aus DieraZehren OT Schieritz. Im Vorstand arbeiten Eberhard Löwe aus Lommatzsch und Michael Wolf
aus Weinböhla. Erfreulicherweise konnte auch
der Kassenprüfungsausschuss in seiner bisherigen Aufstellung wiedergewählt werden.
Bernhard Reinert aus Meißen und Bernd Gola
aus Coswig entschlossen sich, die nächsten
drei Jahre die Innungskasse zu prüfen. Nach
ersten wichtigen Informationen zur geplanten
Innungsfahrt nach Breslau im Herbst dieses
Jahres tauschten die Mitglieder ihre bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung des seit
1. Januar 2015 gesetzlich gültigen Mindestlohnes aus. Schwerpunkt hierbei lag in der Erfassung der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer.
Mit einem gemeinsamen Abendessen und
einem fachlichen Erfahrungsaustausch ging
diese Versammlung gegen 18:00 Uhr ihrem
Ende entgegen.
(KHS)
Grüße der KHS an den wiedergewählten
Obermeister
katalog und Punktesystem. Interessant waren
auch Neuerungen, welche beispielsweise Österreich oder Italien betreffen. Höhepunkt des
Vortrages war das Ausprobieren einer Brille, die
dem Benutzer einen Alkoholwert von 1 Promille
vortäuscht. Nach dem Tagesordnungspunkt Finanzen (Abschluss des Rechnungsjahres
2014) und der Nachwahl des zweiten Kassenprüfers für die Innung, Herrn Michael Gursinsky,
wurden kurz Vorschläge zur Gestaltung des kulturellen Innungslebens besprochen. Leider
konnten aufgrund der wenigen Teilnehmer keine konkreten Absprachen getroffen werden.
Der Obermeister bedauerte insgesamt das zunehmende Desinteresse am Innungsleben. Er
sieht seine und die Arbeit des Vorstandes als
unzureichend anerkannt.
Metallinnung Meißen
Mitgliederversammlung mit Nachwahl
Am 10. März 2015 hatte der Vorstand der Metallinnung Meißen zur ersten Mitgliederversammlung für 2015 geladen. Obwohl der Termin rechtzeitig angekündigt wurde, waren nur
fünf Innungsmitglieder der Einladung gefolgt.
Trotzdem wurde die Verkehrsteilnehmerschulung für die wenigen Interessierten eine spannende Sache. Herr Kosciankowski vom ADAC
erläuterte anhand von Beispielen und Fotos das
aktuelle Straßenverkehrsrecht nebst Bußgeld-
Obermeister mit „Promille-Brille“
Mit einem gemeinsamen Abendessen und
einem sich daran anschießenden Erfahrungsaustausch über fachliche Themen klang die
Mitgliederversammlung gegen 20:30 Uhr aus.
(KHS)
MEWA Textil-Management
Mit passenden Serviceformaten zum Erfolg.
Die Zahl spricht für sich: Mehr als eine Million Menschen vertrauen mittlerweile auf
die Serviceleistungen von Textil-Dienstleister MEWA, wenn es um die Ausstattung
mit Berufskleidung geht. Die Vorteile für
Unternehmen – egal ob klein oder groß –
liegen klar auf der Hand: Sie sparen Zeit
und Kosten, denn Waschen, Instandhalten, Abholen und Liefern sowie bedarfsbezogene Änderungen in der Ausstattung werden professionell erledigt.
Umfang und Organisation des Services
richten sich dabei an der Struktur und den
Erfordernissen eines Unternehmens aus.
Foto: MEWA
Das Mehr an Nähe: regionale Betreuung
– überregionale Qualitätsstandards
Damit der Service von MEWA überall einheitlich gut funktioniert, sorgen Betreuungsteams ganz aus der Nähe für ihre
Kunden. Persönliche Ansprechpartner
in den regionalen Kundenbetreuungen
kennen „ihre“ Unternehmen sehr gut und
können auf Änderungen sofort reagieren.
Kurze Wege und schnelle Kommunikation auf Augenhöhe – das direkte Gespräch ermöglicht die stete Optimierung
der MEWA Serviceleistungen. Mit dieser
flexiblen Betreuungsstruktur kann MEWA individuell die Wünsche von Kunden
erfüllen und sowohl lokal als auch überregional agieren.
einmalige Ausstattung ihrer einzukleidenden Mitarbeiter mit Sicherheitsschuhen.
Fünf Prozent Preisvorteil für Mitglieder
Von Vorteil ist für Mitglieder der Kreishandwerkerschaft auch die Preisgestaltung:
Für Berufs- und Schutzkleidung bietet
MEWA eine umfassende Versorgung inklusive intensiver Beratung und Betreuung, bedarfsorientierter Ausstattung,
zertifiziertem Schutz und zuverlässigem
Service. Ein Rahmenvertrag verschafft
den Mitgliedern der Kreishandwerkerschaft fünf Prozent Preisvorteil gegenüber
den Normalpreisen oder alternativ eine
MEWA AG & Co. Vertrieb OHG
Damaschkeweg 2, 07745 Jena
Tel.: 0 36 41 – 23 74 00, Fax: 0 36 41 – 23 71 82
E-Mail: [email protected]
7
Steuerecht
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
§
§
Kathrin Reichert,
Wirtschaftsprüferin/
Steuerberaterin
Bei der Ermittlung dieser Einkünfte dürfen Sie
Werbungskosten von Ihren Einnahmen absetzen. Gerade wenn Ihre vermietete Immobilie mit Darlehen finanziert ist, entsteht durch
die hohen Ausgaben für Zinsen oft ein Verlust,
den sie mit anderen Einkünften in Ihrer Steu-
ererklärung verrechnen können.
vorab, auch wenn noch keine Miete fließt.
Werbungskosten sind auch alle Renovierungskosten, alle Nebenkosten und laufenden Kosten im Zusammenhang mit der
Nutzung des Hauses oder Grundstücks, wie
z. B. die Heizung, Wasserversorgung, Gebäudeversicherung und die Grundsteuer, aber
auch die jährliche Abschreibung auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten Ihres
Hauses.
Auch nachträglich können Werbungskosten
anfallen, die in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den vorherigen Mieteinnahmen stehen, wenn die Vermietung bereits beendet ist, z. B. Zinsen, Gebühren oder
Abrisskosten. Bitte vergessen Sie nicht, auch
diese Kosten in den Folgezeiträumen anzusetzen!
Zahlreiche Kosten fallen aber auch schon
vorab an, bevor überhaupt Miete fließt. Das
Recht zum Abzug dieser Werbungskosten
haben Sie bereits dann, wenn Ihnen vorab dadurch Aufwendungen entstehen, dass Sie die
Absicht haben, die Immobilie künftig zu vermieten, z. B. Fahrtkosten für die Besichtigung
möglicher Kaufobjekte. Diese Kosten müssen
schon in der Steuererklärung des Jahres angegeben werden, wenn sie gezahlt sind, also
Grundsätzlich können Sie nur solche Aufwendungen ansetzen, die Sie auch selbst getragen
haben. Nur in wenigen Ausnahmen erkennt
das Finanzamt sogenannten Drittaufwand an.
Fragen hierzu beantworte ich gerne direkt.
Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin Kathrin
Reichert, Hauptstraße 52 in Riesa, Telefon:
0 35 25 – 7 79 44 33, Internet: www.steuerberatung-elbeelster.de, www.auditor-reichert.de
Sparkasse Meißen als
„Premium-Partner Förderberatung“ ausgezeichnet
Für die Vermittlung von Förderkrediten wurde die Sparkasse Meißen von der Landesbank
Baden-Württemberg (LBBW) als „PremiumPartner Förderberatung“ ausgezeichnet. Der
erfolgreiche Einsatz von Fördermitteln im gewerblichen und privaten Kundengeschäft bestätigt der Sparkasse Meißen sehr hohe Beratungsqualität und Service.
Frank Wenz, Abteilungsdirektor Förderkreditgeschäft bei der LBBW, überreichte die Urkunde Rolf Schlagloth, Vorstandsvorsitzender der
Sparkasse Meißen, und gratulierte zum sehr
guten Ergebnis. „Förderkredite sind ein wichtiger Baustein, um zukunftsweisende Ideen
voranzubringen – ein Ansatz, den wir unterstüt- v. l. n. r.: Grit Fugmann (Marktbereichsleiterin Firmenkunden der Sparkasse Meißen) und
zen und damit die Zukunftsfähigkeit des Land- Rolf Schlagloth (Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Meißen) nehmen die Auszeichkreises Meißen stärken“, erläutert Schlagloth.
nung von Frank Wenz (Abteilungsleiter Förderkreditgeschäft der LBBW) und Michael
Wagner (Leiter Vertrieb Sachsen der LBBW) entgegen
Die Sparkasse Meißen hat 2014 insgesamt
166 Förderkredite über 18,3 Mio. Euro ausge- se Meißen engagiert. Von 25 Zusagen, die es nachteile für Gründer sowie KMU ausgleichen.
reicht. Gegenüber 2013 hat sich diese Zahl 2014 im Landkreis Meißen im KfW-Gründer- Wohnungseigentümern wird ein Anreiz gegeverdoppelt. Auch die Stückzahl ist deutlich auf programm „Startgeld“ gab, wurden 17 über die ben, in die hochwertige Erneuerung des Wohnungsbestandes zu investieren.
Sparkasse Meißen beantragt.
150 % gewachsen.
Die gewerblichen Förderkreditprogramme der
KfW hat die Sparkasse Meißen dabei verstärkt
in ihre Finanzierungen eingebunden. In Sachsen war dieses Segment um 25 % rückläufig, die Sparkasse Meißen verzeichnete eine
Steigerung um 100 %. Auch bei Existenzgründungsfinanzierungen hat sich die Sparkas-
8
Weitere Schwerpunkte im Förderkreditgeschäft der Sparkasse Meißen sind energetische Sanierungs- und Neubaumaßnahmen
im privaten Wohnungsbau, die Investitionsfinanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen
(KMU) sowie Landwirtschaftsfinanzierungen.
Dabei sollen Förderkredite Finanzierungs-
Ralf Krumbiegel, Telefon: 0 35 25 - 51 50 11 30,
Telefax: 0 35 25 - 51 50 11 69,
E-Mail: [email protected]
Berufsbildung
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
Der Bereich Weiterbildung
Durch den Bereich Weiterbildung im ÜAZ
Dresden werden seit 1991 anspruchsvolle
Angebote zur Anpassungs- und Aufstiegsfortbildung unterbreitet. Diese werden seither
ständig erweitert und den Rahmenbedingungen der Baubranche angepasst. Die Weiterbildungsangebote beziehen sich auf den
gewerblich-technischen sowie den kaufmännischen Bereich. An den Bildungsveranstaltungen nehmen Interessenten von Unternehmen des Handwerks und der Industrie
aus Sachsen sowie bei bestimmten Speziallehrgängen aus ganz Deutschland teil. Dozenten mit hohem Fachwissen und Praktiker
mit einem reichen Erfahrungsschatz ermöglichen ein hohes Niveau der Weiterbildung.
Im Bereich der Aufstiegsfortbildung können bei uns die Lehrgänge zum Vorarbeiter,
Werkpolier oder Geprüften Polier absolviert
werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in
der kaufmännischen Ausbildung, bei der
die Abschlüsse zum Baukaufmann und
Baufachwirt erworben werden können. Außerdem werden in unserem modularen JobTrainings-Center Bau Kurse für gestandene
Bauleute, aber auch für Quereinsteiger in das
Bauhauptgewerk angeboten.
In diesem Kompetenzzentrum führen wir seit
nunmehr 22 Jahren sehr erfolgreich Speziallehrgänge im Bereich des modernen Beton-
baus, der Betonsanierung und der Bauwerksabdichtung durch. Jährlich qualifizieren sich
über 500 Teilnehmer in unserem bundesweit
anerkannten Aus- und Fortbildungszentrum.
Viele der angebotenen Lehrgänge und Seminare zeichnen sich durch eine ausgewogene
Kombination von theoretischem Unterricht
und praktischen Übungen aus. Sie sind dadurch sowohl für Ausführungsbetriebe und
ausschreibende Stellen als auch für Planer attraktiv. Stellvertretend seien hier die
Lehrgänge zum Erwerb des SIVV-Scheines
(Schützen – Instandsetzen – Verstärken –
Verbinden von Betonbauteilen), des E-Scheines (Erweiterte betontechnologische Kenntnisse) oder des KMB-Scheines (Verarbeiten
von kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen) genannt.
Gemeinsam mit dem Sächsischen Baugewerbeverband e.V. und dem Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V. führt das
BFW Bau Sachsen e.V. in der Bauakademie
Sachsen Führungskräfteschulungen, Managementseminare, Speziallehrgänge und
Fachtagungen durch.
Die Details zu den Lehrgängen
finden Sie unter:
www.bau-bildung.de
www.betonzentrum-dresden.de
www.bauakademie-sachsen.de
BFW Bau Sachsen e. V.
Überbetriebliches
Ausbildungszentrum Dresden
Neuländer Straße 29, 01129 Dresden
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet:
03 51/2 02 72 – 0
03 51/2 02 72 – 25
[email protected]
www.bau-bildung.de
WEITERBILDUNG
Die Weiterbildungsberatung und die
Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen sind besonders in der
kälteren Jahreszeit stark nachgefragt.
Anfragen bitte an den
Leiter Bildung Herrn Sachse:
Telefon: 03 51/2 02 72 – 35
Fax:
03 51/20 27 2 – 25
E-Mail: [email protected]
BERUFSORIENTIERUNG,
BERUFSPRAKTIKA,
LEHRSTELLENVERMITTLUNG
Anfragen bitte an die
Projektmitarbeiterin Frau Köhler:
Telefon: 03 51/2 02 72 – 28
Fax:
03 51/2 02 72 – 25
E-Mail: [email protected]
AUSBILDUNG
Wir sichern die überbetriebliche Erstausbildung von Lehrlingen in den Bauhauptberufen.
Anfragen bitte an den
Projektmitarbeiter Herr Washeim
Telefon: 03 51/2 02 72 – 29
Fax:
03 51/2 02 72 – 49
E-Mail: [email protected]
LEHRGANGSANGEBOTE
SIVV – Weiterbildungen
28.04.2015 bis 29.04.2015 – Vollzeit
06.05.2015 bis 07.05.2015 – Vollzeit
Bauablaufstörungen
nachweisen mit MS Project
07.05.2015 – Tagesseminar
Sachkundiger Planer – Teil I
18.05.2015 bis 20.05.2015 – Vollzeit
Sachkundiger Planer – Teil II
01.06.2015 bis 03.06.2015 – Vollzeit
Weitere Angebote
www.bau-bildung.de
9
Praxistipps
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
Kontrolle durch den Zoll – Was ist zu beachten?
Vor dem Hintergrund der durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) angekündigten verstärkten Zollkontrollen werden im Folgenden
die Befugnisse der Zollbehörden und die Mitwirkungspflichten des Arbeitsgebers näher
beleuchtet:
I. Was ist grundsätzlich zu
beachten, wenn eine Kontrolle
durch die Zollbehörde ansteht?
· … aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen Sozialleistungen nach dem SGB II
und SGB III oder Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz zu Unrecht bezogen werden oder wurden,
· … die Angaben des Arbeitgebers, die für die
Sozialleistungen nach dem SGB III erheblich sind, zutreffend bescheinigt wurden,
· … Ausländer nicht
· Sorgen Sie dafür, dass Sie alle notwendigen
Unterlagen für die Zollkontrolle bereithalten:
· Lohnabrechnungen
· Arbeitszeitnachweise
· Arbeitsverträge sowie nachträgliche
Ergänzungen zum Arbeitsvertrag
· Lohnzahlungsnachweise
(z. B. Überweisungsträger, Kontoauszüge)
· Weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf ihre
Verschwiegenheitspflicht gegenüber
Dritten oder der Presse hin.
· Sorgen Sie dafür, dass auch Ihr Umfeld
wenig von der Kontrolle mitbekommt.
· Setzen Sie sich mit Ihrem Anwalt in
Verbindung.
II. Ablauf einer Prüfung
Eine Prüfung durch die Zollbehörden findet
während der üblichen Geschäfts- oder Arbeitszeit statt. Bei ihrem Erscheinen haben
sich die prüfenden Beamten der Zollverwaltung auszuweisen. Üblicherweise finden
Zollkontrollen derart statt, dass eine einzelne
separate Befragung der jeweiligen Mitarbeiter erfolgt.
III. Kontrollbefugnisse der Behörden
Die Kontrollbefugnisse Zollbehörden hinsichtlich der Überwachung des Mindestlohnes werden in § 15 MiLoG normiert.
Hierbei wird auf die entsprechenden gesetzlichen Regelungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verwiesen.
1. Prüfungsaufgaben
Gemäß § 2 SchwarzArbG prüfen die Zollbehörden, ob …
· … die sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Pflichten nach
§ 28a SGB IV (Meldepflichten) erfüllt werden
oder wurden,
10
· entgegen § 284 Abs. 1 SGB III oder § 4 Abs.
3 Satz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes und
nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen beschäftigt
werden oder wurden oder
· entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes mit entgeltlichen Dienstoder Werkleistungen beauftragt werden
oder wurden und
· Arbeitsbedingungen nach Maßgabe des
Mindestlohngesetzes, des ArbeitnehmerEntsendegesetzes und des § 10 Absatz 5
des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
eingehalten werden oder wurden.
Die Prüfung der Erfüllung steuerlicher
Pflichten obliegt den zuständigen Landesfinanzbehörden. Die Zollbehörden sind zur
Mitwirkung an Prüfungen der Landesfinanzbehörden berechtigt. Die Zollbehörden prüfen zur Erfüllung ihrer Mitteilungspflicht, ob
Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Steuerpflichtige den sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht nachgekommen sind.
Die nach Landesrecht für die Verfolgung und
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach
dem SchwarzArbG zuständigen Behörden
prüfen, ob …
· … der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines
stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) nachgekommen oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) erworben wurde,
· … ein zulassungspflichtiges Handwerk als
stehendes Gewerbe selbstständig betrieben wird und die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt.
2. Mitführungs- und Vorlagepflicht
von Ausweispapieren
Gemäß § 2a SchwarzArbG sind bei der Erbrin-
gung von Dienst- oder Werkleistungen die in
folgenden Wirtschaftssektoren tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis,
Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Zollbehörden auf Verlangen vorzulegen:
· im Baugewerbe
· im Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe
· im Personenbeförderungsgewerbe
· im Speditions-, Transport- und damit
verbundenen Logistikgewerbe
· im Schaustellergewerbe
· bei Unternehmen der Forstwirtschaft
· im Gebäudereinigungsgewerbe
· bei Unternehmen, die sich am Auf- und
Abbau von Messen und Ausstellungen
beteiligen
· in der Fleischwirtschaft
Der Arbeitgeber hat jeden seiner Arbeitnehmer nachweislich und schriftlich auf die
Mitführungspflicht hinzuweisen, diesen
Hinweis für die Dauer der Erbringung der
Dienst- oder Werkleistungen aufzubewahren und auf Verlangen bei den Prüfungen
durch die Zollbehörde vorzulegen.
3. Befugnisse bei der
Prüfung von Personen
Gemäß § 3 SchwarzArbG sind die Zollbehörden und die sie unterstützenden Stellen
befugt, zur Durchführung der Prüfungen Geschäftsräume und Grundstücke des Arbeitgebers, des Auftraggebers von selbstständig
tätigen Personen und des Entleihers während der Arbeitszeit der dort tätigen Personen
zu betreten und dabei
· von diesen Auskünfte hinsichtlich ihrer Beschäftigungsverhältnisse oder ihrer Tätigkeiten einzuholen und
· Einsicht in von ihnen mitgeführte Unterlagen zu nehmen, von denen anzunehmen
ist, dass aus ihnen Umfang, Art oder Dauer
ihrer Beschäftigungsverhältnisse oder Tätigkeiten hervorgehen oder abgeleitet werden können.
Ist eine Person zur Ausführung von Dienstoder Werkleistungen bei Dritten tätig, gelten
die zuvor genannten Befugnisse ebenfalls.
Zur Durchführung der Prüfungen sind die
Zollbehörden und die sie unterstützenden
Stellen ermächtigt, die Personalien der in
den Geschäftsräumen oder auf dem Grund-
Praxistipps
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
Quelle: *) Basiskommentar zum MiLoG, Thomas Lakies, Frankfurt am Main 2015; Foto: fotolia.com – Gerhard Seybert
länder ist verpflichtet, unverzüglich mit der
Bescheinigung bei der Ausländerbehörde zu
erscheinen. Darauf ist in der Bescheinigung
hinzuweisen. Gibt die Ausländerbehörde
die einbehaltenen Dokumente zurück oder
werden Ersatzdokumente ausgestellt oder
vorgelegt, behält die Ausländerbehörde die
Bescheinigung ein.
stück des Arbeitgebers, Auftraggebers, des
Dritten und des Entleihers tätigen Personen
zu überprüfen. Sie können zu diesem Zweck
die genannten Personen anhalten, sie nach
ihren Personalien (Vor-, Familien- und Geburtsnamen, Ort und Tag der Geburt, Beruf,
Wohnort, Wohnung und Staatsangehörigkeit)
befragen und verlangen, dass sie mitgeführte
Ausweispapiere zur Prüfung aushändigen.
Die Bediensteten der Zollverwaltung dürfen
Beförderungsmittel anhalten. Führer von Beförderungsmitteln haben auf Verlangen zu
halten und den Zollbediensteten zu ermöglichen, in das Beförderungsmittel zu gelangen
und es wieder zu verlassen. Die Zollverwaltung unterrichtet die Polizeivollzugsbehörden
der Länder über groß angelegte Kontrollen.
> Bei der Personenbefragung wird geklärt,
welche Zahlungen der Arbeitnehmer erhält,
wie viele Arbeitsstunden geleistet wurden,
welche Auszahlungsmodalitäten vereinbart wurden und ob darin nicht zu berücksichtigende Bestandteile enthalten sind.
Weiterhin wird geklärt, ob und in welcher
Höhe Sozialversicherungsbeiträge und
Steuern abgeführt werden. *)
4. Befugnisse bei der Prüfung
von Geschäftsunterlagen
Die Zollbehörden und die sie unterstützenden Stellen sind gemäß § 4 SchwarzArbG
befugt, zur Durchführung der Prüfungen Geschäftsräume und Grundstücke des Arbeitgebers, des Auftraggebers von Dienst- oder
Werkleistungen und des Entleihers während der Geschäftszeit zu betreten und dort
Einsicht in die Lohn- und Meldeunterlagen,
Bücher und andere Geschäftsunterlagen zu
nehmen, aus denen Umfang, Art oder Dauer
von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder abgeleitet werden können.
Die Zollbehörden sind zur Durchführung der
Prüfungen befugt, Einsicht in die Unterlagen
zu nehmen, aus denen die Vergütung der
Dienst- oder Werkleistungen hervorgeht, die
natürliche oder juristische Personen oder
Personenvereinigungen in Auftrag gegeben
haben.
5. Duldungs- und Mitwirkungspflichten
Gemäß § 5 SchwarzArbG haben Arbeitgeber,
Arbeitnehmer, Auftraggeber, Dritte sowie
Entleiher, die bei einer Prüfung durch die Zollbehörde angetroffen werden, die Prüfung zu
dulden und dabei mitzuwirken, insbesondere für die Prüfung erhebliche Auskünfte zu
erteilen und die vorgenannten Unterlagen
vorzulegen. Bei der Prüfung von Personen
oder Geschäftsunterlagen haben sie auch
das Betreten der Grundstücke und der Geschäftsräume zu dulden.
Die zur Mitwirkung Verpflichteten sind zudem auch verpflichtet, Arbeitsverträge, Niederschriften nach § 2 NachwG und andere
Geschäftsunterlagen, die mittelbar oder unmittelbar Auskunft über die Einhaltung des
Mindestlohnes geben, vorzulegen (§ 15 MiLoG).
Auskünfte, die die verpflichtete Person oder
eine ihr nahe stehende Person (§ 383 Abs. 1
Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung) der Gefahr
aussetzen, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können
verweigert werden.
Ausländer sind ferner verpflichtet, ihren
Pass, Passersatz oder Ausweisersatz und
ihren Aufenthaltstitel, ihre Duldung oder
ihre Aufenthaltsgestattung den Zollbehörden auf Verlangen vorzulegen und, sofern
sich Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen
ausländerrechtliche Vorschriften ergeben,
zur Weiterleitung an die zuständige Ausländerbehörde zu überlassen. Werden die
Dokumente einbehalten, erhält der betroffene Ausländer eine Bescheinigung, welche die einbehaltenen Dokumente und die
Ausländerbehörde bezeichnet, an die die
Dokumente weitergeleitet werden. Der Aus-
Im Rahmen einer Prüfung haben Arbeitgeber,
Auftraggeber und Entleiher in Datenverarbeitungsanlagen gespeicherte Daten auszusondern und den Zollbehörden auf deren
Verlangen auf automatisiert verarbeitbaren
Datenträgern oder in Listen zu übermitteln.
Sie dürfen automatisiert verarbeitbare Datenträger oder Datenlisten, die die erforderlichen
Daten enthalten, ungesondert zur Verfügung
stellen, wenn die Aussonderung mit einem
unverhältnismäßigen Aufwand verbunden
wäre und überwiegende schutzwürdige
Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen. In diesem Fall haben die Zollbehörden die Daten zu trennen und die Daten, die
nicht zu übermitteln waren, zu löschen. Soweit die übermittelten Daten für Zwecke der
Ermittlung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, der Ermittlung von steuerlich erheblichen Sachverhalten oder der Festsetzung
von Sozialversicherungsbeiträgen oder Sozialleistungen nicht benötigt werden, sind die
Datenträger oder Listen nach Abschluss der
Prüfungen auf Verlangen des Arbeitgebers
oder des Auftraggebers zurückzugeben oder
die Daten unverzüglich zu löschen.
> Die bei der Personenbefragung gemachten
Angaben werden anhand der Geschäftsunterlagen geprüft.
> Für die Ermittlung des Mindestlohnes werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berücksichtigt (auch wenn hierbei ein
Verstoß gegen das ArbZG gegeben wäre – sodann werden die für die Ahndung solcher Verstöße zuständigen Behörden unterrichtet).
> Sollte es zu einer Mitnahme von Akten
durch den Zoll kommen, so sollten Sie sich
nicht mit der Mitnahme von Unterlagen
oder Akten einverstanden erklären, sondern
stattdessen auf eine formelle Beschlagnahme bestehen.
> Kopieren Sie Unterlagen, die Sie für den weiteren laufenden Geschäftsbetrieb benötigen.
6. Bußgeldbescheid
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind
bußgeldbewehrt. Wird ein Bußgeldbescheid
festgesetzt, kann der Betroffene innerhalb
von zwei Wochen dagegen Einspruch einlegen (§ 67 Abs. 1 OWiG).
(HWK Dresden)
11
Europa
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
Energiepolitik ist Europapolitik
Hermann Winkler,
EU-Abgeordneter
Im Zuge kontinuierlich steigender Energiepreise entwickeln sich Strom, Gas und Kraftstoffe insbesondere für das Handwerk immer
mehr zum Kostentreiber. Insgesamt geben
die 3,6 Millionen mittelständischen Firmen in
Deutschland jährlich 290 Milliarden Euro allein für Energie aus. Aus Sicht vieler Analysten
sind die Energiekosten damit auf dem Weg,
ein ebenbürtiger Faktor zu den Arbeitskosten
zu werden. Vor diesem Hintergrund gehört eine nachhaltige, sichere und vor allem bezahlbare Energieversorgung zu den wichtigen Herausforderungen für die Zukunft.
Mit der von der EU-Kommission angekündigten Energieunion will sich Europa nun
dieser Herausforderung stellen. Ziel des Vorhabens soll ein funktionierender Energiebinnenmarkt für mehr Energieeffizienz, die
kosteneffiziente Nutzung der erneuerbaren
Energien, wettbewerbsfähige Energiepreise
und eine größere Versorgungssicherheit sein.
Somit ist die Energieunion ein längst überfälliger Schritt in Richtung einer Koordination der
bislang 28 nationalen Strategien. Gerade am
Beispiel der Förderung erneuerbarer Energien
mit mittlerweile 170 verschiedenen, teils einander widersprechenden Instrumenten der
Mitgliedstaaten, wird die Ineffizienz des bisherigen Systems überdeutlich.
Mehr und bessere Zusammenarbeit auf europäischer Ebene wäre hier also durchaus im
Sinne aller Beteiligten, nicht zuletzt auch der
Anbieter von innovativer Energietechnik. Mit
einer einheitlichen Förderarchitektur würden
erneuerbare Energien dort angesiedelt, wo sie
geografisch und klimatisch am effizientesten sind. Grenzübergreifende Netze könnten
die Energie dorthin transportieren, wo sie gebraucht wird. Gebündelte Ressourcen würden
das technische Know-how im Bereich der
Energieeffizienz optimal zur Entfaltung bringen. Und nicht zuletzt könnten die 28 Mitgliedstaaten als einheitlicher Akteur am weltweiten
Energiemarkt selbstbewusster auftreten und
insgesamt bessere Konditionen verhandeln.
Energiepolitik ist also sinnvollerweise Europapolitik. Nun bleibt aber abzuwarten, welche
konkreten Vorschläge die Europäische Kommission ihren Ankündigungen folgen lässt.
Sobald diese vorliegen, wird dem Europaparlament und den nationalen Parlamenten eine
besondere Aufgabe zukommen. Sie müssen
den Übereifer der Kommission bremsen und
insbesondere bei Energieeffizienz und Emissionsreduktion für realistische Zielvorgaben
sorgen, um die Wettbewerbsfähigkeit des
Standorts Europa zu sichern.
Bürgschaft ohne Bank –
Größere Finanzierungschancen bei der Hausbank
Für kleine und mittlere Unternehmen
ist es meist schwierig, Kredite zu bekommen. Das liegt oftmals an fehlenden Sicherheiten. Da springt die
Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) ein.
Durch das Programm „Bürgschaft ohne Bank“ können sich sächsische Unternehmer direkt an die BBS wenden
und eine Bürgschaft beantragen. Mit
einer Zusage der BBS fällt der Hausbank die Finanzierung leichter.
Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft für den
Mittelstand. Sie übernehmen Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite. Bundesweit gibt es 17
Bürgschaftsbanken, zwei in Bayern und
eine in jedem anderen Bundesland. Sie
stehen nicht miteinander im Wettbewerb,
sondern sind lediglich im jeweiligen
Bundesland tätig. Ausfallbürgschaften
gegenüber Hausbanken für Kredite werden für alle wirtschaftlich vertretbaren
Vorhaben, beispielsweise für Existenzgründungen und Betriebsübernahmen,
Investitions- und Wachstumsfinanzierungen, Betriebsmittel (auch Kontokorrentkreditrahmen) sowie Avale und Garantien, übernommen. In Sachsen kann
die BBS Ausfallbürgschaften für ein ein-
12
zelnes Unternehmen bis zu 2 Mio. Euro
übernehmen, für Beträge darüber ist die
Sächsische Aufbaubank (SAB) zuständig.
Bei kleineren Bürgschaftsbeträgen können sich sächsische Unternehmen zudem direkt an die BBS wenden, die das
Programm „Bürgschaft ohne Bank“ anbietet. Voraussetzungen für eine Bewilligung
sind unter anderem, dass es sich um
ein kleines und mittleres Unternehmen
(KMU) gemäß EU-Definition handelt – d.h.
weniger als 250 Beschäftige, eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro
oder einen Jahresumsatz von höchstens
50 Mio. Euro – und dass ein Erfolgversprechendes und tragfähiges Unternehmenskonzept existiert. In diesem Programm
übernimmt die BBS eine Bürgschaft für bis
zu 80 Prozent der benötigten Kreditsumme, maximal 160 Tausend Euro. Die Bürgschaftslaufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, für
Förderdarlehen bis zu 23 Jahre. Nach der
Genehmigung erhält der Unternehmer ein
Bürgschaftsangebot, das eine Gültigkeit
von 12 Wochen hat. In dieser Zeit wählt der
Unternehmer eine Hausbank aus. Da das
Vorhaben bereits durch die BBS geprüft
und für Erfolgversprechend befunden
wurde, fällt der Hausbank die Finanzierungszusage leichter, da insbesondere
das Kreditausfallrisiko zum Großteil durch
die BBS getragen wird.
Ralf Klotzsche, Geschäftsführer der Metallbau Klotzsche GmbH aus Coswig, beantragte im Jahr 2013 eine Ausfallbürgschaft bei der BBS. Das Unternehmen
produziert Stahlbau- und Edelstahlbaukonstruktionen sowie komplette Anlagenteile für Industriekunden, insbesondere für den Anlagen-, Maschinenbau,
für die Halbleiterindustrie und die Chemische Industrie. „Wir sind in den letzten
Jahren stark gewachsen. Aufgrund der
internationalen Ausrichtung unseres
Geschäftes ist man globalen Ereignissen und Schwankungen ausgesetzt. Der
Markt verändert sich stetig. All dies erforderte Investitionen in die Stabilisierung
und Umstrukturierung des Geschäftes.
Die Handwerkskammer Dresden und
mein Steuerberater haben mich damals
auf das Angebot „Bürgschaft ohne Bank“
der BBS aufmerksam gemacht. Die Mitarbeiter der BBS waren sehr kompetent
und kooperativ, der Antrags- und Bearbeitungsprozess ging zügig voran. Mithilfe
der Bürgschaft konnte dann in Zusammenarbeit mit meiner Hausbank eine optimale Finanzierung auf die Beine gestellt
werden“, sagt Klotzsche.
Vorsorge
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
Betriebliche Altersversorgung – Entgeltumwandlung
grundsätzlich auch aus Mindestlohn möglich
Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich
das Recht, Teile seines Lohns oder Gehalts
per Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung (bAV) aufzuwenden. Auch wer den gesetzlichen Mindestlohn erhält, kann vorbehaltlich tarifvertraglicher Regelungen von diesem
Recht Gebrauch machen, so unser Versorgungswerkpartner, die berufsständige SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg.
Berufsausbildung oder für bestimmte Praktika. Für die Einführung des Mindestlohns gibt
es bestimmte Übergangsfristen. Ab 1. Januar
2018 darf der dann geltende Mindestlohn in
keiner Branche mehr unterschritten werden.
Die Anhebung der Löhne und Gehälter auf
Mindestlohnniveau bedeutet Zusatzkosten
für den Arbeitgeber. Eine bAV durch Entgeltumwandlung ermöglicht es, diese Zusatzausgaben zu reduzieren. So sind Beiträge für eine
Pensionskassenversorgung oder in eine Direktversicherung sowohl für den Arbeitgeber
als auch für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitnehmer erhält
zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rente eine
Betriebsrente. Dies bietet sich besonders auch
für Geringverdiener an, deren Rentenansprüche in aller Regel eher gering sind.
Wie aber vertragen sich das Recht auf Entgeltumwandlung und der Mindestlohn? Laut Betriebsrentengesetz darf grundsätzlich jeder Arbeitnehmer verlangen, dass bis zu vier Prozent
der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze
(West) der gesetzlichen Rentenversicherung
seiner bAV zugute kommen. So kann er 2015
jährlich bis zu 2.904 Euro steuer- und sozialabgabenfrei investieren. Das MiLoG gestattet dies Weiterführende Informationen zu dem aktuweiterhin, selbst wenn infolgedessen das ver- ellen Thema erhalten Sie von Ihrem persönlichen SIGNAL IDUNA Berater oder direkt von:
Mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes bleibende Entgelt unter den Mindestlohn fällt.
(MiLoG) ist seit Jahresbeginn ein flächendeckender Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro Wird der Mindestlohn allerdings durch einen
René Uhlig
vorgeschrieben. Dieser gilt grundsätzlich für Tarifvertrag geregelt, heißt es aufgepasst, denn
Hauptstraße 52
alle Arbeitnehmer. Arbeitgebern, die das Ge- dieser regelt, ob eine Entgeltumwandlung im
01589 Riesa
setz unterlaufen, drohen Strafen von bis zu Einzelnen zulässig ist. Entscheidend dafür ist,
Telefon: 0 35 25 – 73 39 63
500.000 Euro. Ausnahmeregelungen gelten dass im Tarifvertrag eine sogenannte ÖffnungsFax: 0 35 25 – 5 29 00 94
beispielsweise für Auszubildende, Jugend- klausel verankert ist, die die Umwandlung von
E-Mail: [email protected]
liche unter 18 Jahre ohne abgeschlossene Tarif- bzw. Mindestlohn vorsieht oder erlaubt.
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Innungskrankenkasse
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
Aktuelles aus der IKK classic
Gesamtausgaben 2014
über 9 Milliarden Euro
Rund 29 Millionen Euro gab die IKK classic im
Jahr 2014 allein für zusätzliche Leistungen im
Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen aus.
Das sind rund 49 Prozent je Versicherten mehr
als im Vorjahreszeitraum. „Wir haben versprochen, dass die Qualität der medizinischen Versorgung unserer Versicherten erste Priorität hat.
Dieses Versprechen haben wir gehalten“, so
Sven Hutt, Landesgeschäftsführer der IKK classic in Sachsen. „Vorhandene Rücklagen haben
wir eingesetzt, um für unsere Kunden zusätzliche Leistungen und eine Beitragsentlastung
zum Jahresbeginn 2015 zu ermöglichen.“
Insgesamt verzeichnete die IKK classic im Vorjahr Gesamtausgaben von rund 9,4 Milliarden
Euro. Damit wird die Kasse das Geschäftsjahr
2014 voraussichtlich mit einem leichten Minus von 151 Millionen Euro abschließen. Einen
Ausgabenzuwachs über dem GKV-Schnitt registrierte die IKK classic im Bereich der Krankenhäuser (+5,5 Prozent). Für die stationäre
Behandlung ihrer Versicherten zahlte die IKK
classic 2014 über 3,1 Milliarden Euro oder pro
Kopf 883,93 Euro. Zweitgrößter Ausgabenposten waren die Arzneimittel mit rund 1,6 Milliarden Euro oder 438,81 Euro je Versicherten (+13,2
Prozent). Ihnen folgte die ärztliche Behandlung,
die mit rund 1,5 Milliarden Euro oder 419,53 Euro je Versicherten zu Buche schlug (+4,4 Prozent). Mit einem Anstieg von rund 6,8 Prozent
entwickelten sich die Leistungsausgaben
insgesamt über dem Branchenwert (+5,3 Prozent). Wesentliche Gründe waren Mengenentwicklungen und die demografische Veränderung des Versichertenbestandes
„Der Ausgabendruck im Gesundheitswesen
war 2014 spürbar und wird in den kommenden
Jahren wachsen – nicht zuletzt wegen teurer
politischer Vorhaben“, so Matthias Triemer, Vorsitzender des Verwaltungsrates der IKK classic
auf einer Verwaltungsratssitzung im März. An
die Politik appellierte er, durch konsequente
Strukturmaßnahmen zur künftigen Finanzstabilität der Krankenversicherung beizutragen.
Motivation und Engagement der Mitarbeiter
erhöht, sondern auch die persönliche Arbeitsleistung optimiert werden.
Wie setze ich Ziele und Prioritäten? Wie delegiere ich Aufgaben und Verantwortung richtig? Wie kann ich schwierige Situationen und
Konflikte erfolgreich lösen? Antworten – inklusive praxisnaher Anregungen - darauf finden
Führungskräfte in den jeweils eintägigen
Seminaren der IKK classic. Erfahrene Trainer
informieren zu Selbstmanagement und Mitarbeiterführung.
Mitarbeiterführung und
Zeitmanagement optimieren
Freie Seminartermine 2015:
· 26.05.2015: „Selbst- und Zeitmanagement“,
Veranstaltungsort: Gut Haferkorn bei Leisnig
· 6.10.2015: „Gesunde Führung“,
Veranstaltungsort: Gut Haferkorn bei Leisnig
· 03.11.2015: „Selbst- und Zeitmanagement“,
Veranstaltungsort: Hotel am Schlosspark
Lichtenwalde
Das erfolgreiche Führen eines Unternehmens erfordert täglich ein hohes Arbeitspensum – meistens auch noch unter Termindruck.
Mit dem „Handwerkszeug“ Zeitmanagement
und Mitarbeiterführung können Geschäftsinhaber und Führungskräfte die beruflichen Belastungen aktiv gestalten, so dass nicht nur
Sie haben Fragen zu den Seminaren oder
möchten an
einem teilnehmen? Dann wenden Sie sich an
Cornelia Uebel, Telefon: 0 37 41 / 16 07 49 41,
E-Mail: [email protected].
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Betreuungscenter Meißen: Hahnemannsplatz 21 · 01662 Meißen · Tel. 0 35 21 / 46 75 00· Fax 0 35 21 / 45 25 34
Betreuungscenter Großenhain: Meißner Str. 82a · 01558 Großenhain · Tel. 0 35 22 / 32 40 · Fax 0 35 22 / 3 24 19
E-Mail: [email protected] · Internet: www.vr-meissen.de
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Ausbildungsmarkt
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
Wir suchen Ausbildung im Handwerk
Das kommunale Jobcenter im Landkreis
Meißen und die Kreishandwerkerschaft
starten in einer Gemeinschaftsaktion den
Versuch, ausbildungssuchende Jugendliche
im Leistungsbezug des SGB II an regionale
Unternehmen zu vermitteln bzw. für eine
Lehre im Handwerk zu interessieren.
Hierzu veröffentlichen wir nachfolgend Chiffreanzeigen mit Ausbildungsplatzgesuchen und
Junger Mann, 16 Jahre alt, sucht Ausbildungsplatz als Baugeräteführer
oder Maschinen-/Anlagenführer in
Meißen und Umgebung, qualifizierter
Hauptschulabschluss vorhanden.
(Chiffre: JCMEI- GH-001)
Junge Frau, 18 Jahre alt, mit
Hauptschulabschluss und BGJ
im Bereich Wirtschaft/Verwaltung
möchte Ausbildung als
Kauffrau für Büromanagement
aufnehmen, Landkreis Meißen
(Chiffre: JCRIE-AP-004)
Junge Frau, 16 Jahre alt,
sucht Ausbildungsplatz als
Kfz-Mechatronikerin (gern auch
Bau- und Landmaschinen)
in Weinböhla und Umgebung,
Realschulabschluss im Sommer 2015
(Chiffre: JCMEI-GH-007)
Junge Frau, 15 Jahre alt,
mit Hauptschulabschluss,
möchte Friseurin werden und
sucht entsprechende Lehrstelle
in Meißen und Umgebung.
(Chiffre: JCMEI-GH-009)
stehen für dementsprechende Rückfragen
und Stellenangebote zur Verfügung.
Gern beraten wir Sie auch ausführlich
zu
Unterstützungsmöglichkeiten
und
Inanspruchnahme ausbildungsbegleitender
Hilfen. Ebenso nehmen wir gern Ihre Angebote
für Praktika und Ferienjobs entgegen, die
den von uns betreuten Jugendlichen zur
Berufsorientierung dienen.
Junger Mann, 17 Jahre alt,
mit Hauptschulabschluss im
BVJ sucht Lehrstelle als
Dachdecker im Raum Nossen.
(Chiffre: JCMEI-GH-002)
Junge Frau, 20 Jahre alt,
möchte Maßschneiderin werden
und sucht entsprechende Lehrstelle
im Landkreis Meißen,
Realschulabschluss vorhanden.
(Chiffre: JCMEI-KK-005)
Landratsamt Meißen – Jobcenter
Ansprechpartnerin:
Frau Aurich (03525/5175-4646)
E-Mail: [email protected]
Arbeitgeberservice-Hotline
03521/725-4900
www.kreis-meissen.de/jobcenter
Junger Mann, 16 Jahre alt,
mit Realschulabschluss sucht
Ausbildungsplat z als
Fachkraf t für Lagerlogistik in
Riesa und Umgebung.
(Chiffre: JCRIE-UD-003)
alt,
Junger Mann, 17 Jahre
s und BGJ
mit Hauptschulabschlus
hnik sucht
im Bereich Fahrzeugtec
-MechatroniAusbildungsplatz als Kfz
roßenhain.
ker im Raum Meißen/G
)
(Chiffre: JCMEI-KK-006
Junge Frau, 16 Jahre alt,
sucht Lehrstelle als
Malerin/Lackiererin
in Meißen oder Umkreis,
Realschulabschluss im Sommer 2015
(Chiffre: JCMEI-GH-008)
Junge Frau, 15 Jahre alt,
mit Hauptschulabschluss
möchte Tischlerin werden und
sucht entsprechende Lehrstelle
im Raum Coswig.
(Chiffre: JCRBL-UR-010)
Junger Mann, 18 Jahre alt,
mit Realschulabschluss und BGJ
im Bereich Metall sucht
Ausbildungsplatz als Metallbauer
im Raum Coswig.
(Chiffre: JCRBL-UR-011)
15
2015
Anzeige
2015_April_Zunftglocke41_Z-Einleger 13.04.2015 18:39 Seite 1
Handwerk
Bildung
Beratung
BILDUNGSANGEBOTE I – Weiterbildung
BAU-, HOLZ- UND FARBTECHNIK
- Wachsen und Ölen von Möbeloberflächen
09.05.15
- Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK)
Fr/Sa 29.05.15 – 12.12.15
- Restaurierung von Möbeloberflächen
Sa 06.06. und 13.06.15
- Lackiertechnologien (SATA)
20.06.2015, Tagesseminar
- Gestalter im Handwerk - berufsbegleitend
Fr/Sa 11.09.2015 – 28.04.2018
ELEKTRO-/GEBÄUDETECHNIK
- Sachkundenachweis nach ChemKlimaschutz
V § 5 Kat. I oder II, 18.05.15 – 21.05.15, Vollzeit
- Gefährdungsanalyse Trinkwasser
18.05.15, Tagesseminar
- Professionelle Lötverfahren in der Elektronik –
Praxis, 30.05. und 06.06.15
- Technische Regeln Gasinstallation (TRGI)
Mo-Fr 01.06. – 08.06.15
- Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
in der Praxis, 02.06. – 04.06.15
- Technische Regeln Trinkwasserinstallations
technik (TRWI), Mo-Fr 08.06. – 19.06.15
- Lüftungskonzepte für Wohngebäude nach DIN
946-6, 04.06. und 05.06.15
- Qualifikationsnachweis für Probenehmer lt.
TrinkwasserV, 06.06.15, Tagesseminar
- Kundendienstmonteur SHK
Fr/Sa 14.08.15 – 19.12.15
UNTERNEHMENSFÜHRUNG
- Knigge für Auszubildende
12.05.15, Tagesseminar
- Buchhaltung und Jahresabschluss Aufbauseminar, Mo/Mi 18.05 - 22.06.15
- Fachkraft für Buchhaltung mit Lexware und Datev Pro, Di/Do 02.06.15 – 08.03.16
- AutoCAD 2013 - 2D Grundlagen
Mo-Fr 08.06. – 12.06.15
- Souverän und selbstbewusst mit Reklamationen und Beschwerden umgehen, 16.06.15
- Kaufmännischer Fachwirt (HWK)
Mo/Mi 26.08.15 – 22.06.16
GESUNDHEIT/TEXTIL
- Zahntechnische Abrechnung
Expert-Seminar 24.06.15; Reparaturen 23.09.15
- Schnittzeichnen - Aufbaukurs
29.05. und 30.05.15
SCHWEISSTECHNIK
- Internationaler Schweißfachmann (IWS)
Mo-Fr 31.08. – 27.10.15 in GRH
Fr/Sa 23.10. – 23.04.16 in DD
- Vorbereitung auf die Schweißerprüfung
nach DIN EN 287, DIN EN ISO 9606 im E-, Gas-, MAGMIG- und WIG- Schweißen - Einstieg jederzeit möglich
INTERESSENVERTRETUNG
Nachgefragt: Was ist regionale Frische und Qualität?
Vor dem Hintergrund aktueller
Qualitätsoffensiven einiger Lebensmit-
teldiscounter wird auch in den hei-
mischen Bäckereien und Fleischerei-
Fachgeschäften diskutiert, was Frische,
Qualität und Regionalität bedeuten
und wo denn nun der Unterschied zwischen den Produkten vom Discounter
und vom Handwerksbetrieb liegt. Dazu
das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft und ein Ver-
treter der Handwerkskammer Dresden.
Falk Hofer, Stellvertretender Presse-
Dann können sie auch in Zukunft von der
Umwelt und Landwirtschaft: „Das Le-
ren und zum Bäcker um die Ecke gehen.“
sprecher im Sächsischen Ministerium für
bensmittelangebot in Deutschland zeich-
Vielfalt im Lebensmittelbereich profitie-
Dr. Andreas Brzezinski, Hauptge-
net sich durch eine beeindruckende
schäftsführer der Handwerkskammer
eigentlich bei jedem Einkauf fragen, wie
beim Lebensmittelkauf tobt. Discounter
Vielfalt aus. Die Verbraucher müssen sich
viel ihnen frische Backwaren vom Bäcker
nebenan Wert sind? Wollen sie die ty-
pisch regionalen Spezialitäten auch wei-
ter im Angebot haben? Ziel ist es, alle
Verbraucher anzuregen, über ihre Einkaufsgewohnheiten
nachzudenken.
Dresden:„Der Wettstreit um den Kunden
machen sich inzwischen die Stärken des
Handwerks zu Eigen, indem sie sich
plakativ mit Attributen wie Frische und
Regionalität schmücken. Die Werbe-
branche erklärt brachial die schöne neue
Welt des kulinarischen Genusses.
IMAGEKAMPAGNE DES HANDWERKS
Beliebte Briefmarke ist zurück
Sie erfreuten sich 2013 unter Hand-
Die Marken bestellen Sie bitte per Mail
sind jetzt neu aufgelegt: Briefmarken
([email protected])
werksbetrieben großer Beliebtheit und
im Design der Imagekampagne des
Handwerks. Interessenten können zwi-
schen drei Motiven, Designs und Portostufen wählen. Als Motive stehen das
Kampagnenlogo, der Claim „Wir sind
Handwerker. Wir können das.“ sowie
das Jahresmotto für 2015 „Leidenschaft
ist das beste Werkzeug.“ auf verschiedenen Hintergründen zur Wahl.
über die Handwerkskammer Dresden
oder Tel. 0351 4640-404 oder direkt
über die Internetseite http://werbemittel.
handwerk.de.
2015_April_Zunftglocke41_Z-Einleger 13.04.2015 18:39 Seite 2
Handwerkskammer Dresden
Am Lagerplatz 8 • 01099 Dresden
Telefon: 0351 4640-30 • Fax: 0351 4719188
E-Mail: [email protected] • www.hwk-dresden.de
AUSBILDUNG / WEITERBILDUNG
BILDUNGSANGEBOTE II – Meisterkurse
Elektronischer Lehrvertrag: Kunden-Login für Betriebe
Im Mai 2014 hat die Handwerks-
kammer Dresden den elektronischen
Lehrvertrag eingeführt. Nun kommt ein
len. Anschließend erhält der Nutzer seine
Login- Daten für die Online-Nutzung.
Aber selbstverständlich können Be-
neuer Service hinzu: Mit einem eigenen
triebe und Ausbilder den Online-Lehrver-
lingsrolle“ auf der Internetseite der
„Der Online-Lehrvertrag wird von Betrie-
Account für den „Servicebereich Lehr-
Handwerkskammer Dresden haben Betriebe ab so-
trag auch ohne Kunden-Login nutzen.
ben sehr gut angenommen. Wir gehen
davon aus,dass
fort die Mög-
in
lichkeit, die in
Zukunft
noch
der Handwerks-
weit
mehr Ausbil-
rolle hinterleg-
der den zeit-
ten Unterneh-
sparenden On-
mensdaten
line-Weg für
automatisch
die Vorberei-
für jeden neu-
tung des Aus-
en Vertrag im
bildungsver-
Online-Formu-
lar wiederzuverwenden. Mit dem Kunden-Login kann der Ausbilder darüber
hinaus auf den Status bereits angemel-
trages
wäh-
len“, so Andreas Brzezinski, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer.
Kontakt für alle Fragen zum neuen elek-
deter Lehrlinge zu-greifen. Die Anmel-
tronischen Lehrvertrag: Lehrlingsrolle
erledigt. Für das Login-Passwort ist das
Telefon: 0351 4640-976 / -994, E-Mail:
dung ist schnell und unkompliziert
entsprechende
Formular
unter
http://hwk-dresden.odav.de auszufül-
der
Handwerkskammer
Dresden,
[email protected]
Mehr unter www.hwk-dresden.de.
Online-Lehrstellen- und Praktikumsbörse nutzen
Mit ihren Zwischenzeugnissen in
der Tasche machen sich derzeit viele
der diesjährigen Schulabgänger auf,
zahlreichen Ausbildungschancen im
Handwerk aufmerksam.
Zudem stehen die Osterferien vor
um eine Lehrstelle zu suchen.
der Tür, die Schülern auch Zeit für ein
offene Lehrstellen anbieten, können
triebe, die Praktikumsplätze anbieten,
Handwerksbetriebe, die für 2015
diese kostenfrei in die Online-Lehrstellenbörse der Handwerkskammer
Dresden unter www.hwk-dresden.de/
lehrstellen eintragen lassen. Die
Handwerkskammer bewirbt die Börse
crossmedial und macht so auf die
Betriebspraktikum bieten. Für Be-
stellt die Handwerkskammer ebenfalls eine Online-Börse zur Verfügung
unter www.hwk-dresden.de/praktika.
Ansprechpartner: Ingolf Radecke,
Telefon:
0351
4640-946,
E-Mail:
[email protected]
- Dachdecker Teil II
Mo-Fr 14.09.15 – 29.01.16
- Damen- und Herrenschneider Teile II/I
Fr/Sa 04.09.15 – 20.08.16
- Elektrotechniker Teile II/I
Mo-Fr 07.12.15 – 07.09.16
- Feinwerkmechaniker Teile II/I
Fr/Sa 25.09.15 – 28.01.17
- Gerüstbauer Teile II/I
Fr/Sa 04.09.15 – 03.12.16
Mo-Fr 17.10.16 – 24.03.17
- Informationstechniker Teile II/I
Fr/Sa 08.05.15 – 11.03.17
- Installateur- und Heizungsbauer Teil II
Fr/Sa 04.03.16 – 29.09.17
Mo-Fr 07.03.16 – 02.09.16
- Klempner Teile II/I
Mo-Fr 09.11.15 – 19.02.16
- Landmaschinenmechaniker Teil II
Fr/Sa 11.09.15 – 21.05.16
- Maler und Lackierer Teil II
Mo-Fr 21.09.15 – 29.01.16
Mo/Di 11.04.16 – 27.06.17
- Maurer und Betonbauer Teile II/I
Mo-Fr 19.10.15 – 24.03.16
- Metallbauer Teil II
Fr/Sa 25.09.15 – 10.12.16
Mo-Fr 28.09.15 – 02.02.16
- Ofenbauer Teile II/I
Fr/Sa 19.02.16 – 20.05.17
- Raumausstatter Teile II/I
Mo-Fr 22.08.16 – 16.12.16
- Schilder- und Lichtreklamehersteller Teile II/I
Fr/Sa 11.09.15 – 22.10.16
- Tischler Teile II/I
Mo-Fr 30.11.15 – 13.05.16
Mi/Sa 24.02.16 – 06.05.17
- Zahntechniker Teil II - Teilzeit
Fr/Sa 20.05.16 – 01.07.17
- Zahntechniker Teile II/I - Vollzeit
Di-Sa 20.05.16 – 01.07.17
- Zimmerer Teile II/I
Mo-Fr 15.09.15 – 04.06.16
- Teil III – Betriebswirtschaft
Mo-Fr 18.05.15 – 16.07.15
Fr/Sa 28.08.15 – 30.04.16
Mo/Mi 07.09.15 – 30.05.16
- Teil IV - Ausbildung der Ausbilder
Mo-Fr 04.05.15 – 22.05.15
Fr/Sa 08.05.15 – 17.07.15
Mo/Mi 01.06.15 – 02.09.15
Information und
Anmeldung:
Bildungszentrum Handwerk der
Handwerkskammer Dresden
Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden
Telefon: 0351 8087-50
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2012November_Zunftglocke_Z-Einleger 10.12.2012 11:58 Seite 1
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Das langansässige und erfolgreich tätige Handwerksunternehmen kann auf einen gewachsenen und treuen Kundenstamm verweisen. Es werden vier versierte Monteure mit
vielfältigen Tätigkeiten in Industrie, Gewerbe und im Privatkundenbereich beschäftigt. Das Unternehmen ist vorwiegend im Raum Dresden tätig.
Der Altmeister bietet dem Jungmeister sowohl Kauf, Mietkauf oder Pacht an. Es handelt sich um ein Grundstück mit
Wohnhaus, Werkstatt und Nebengebäuden.
Um das Fortwähren des über 60 Jahre bestehenden Betriebes abzusichern, plant der Geschäftsführer bereits jetzt
die Realisierung der Betriebsnachfolge innerhalb der nächsten drei bis sechs Jahre. Der Nachfolger soll in dieser Zeit
Coswig liegt im Bereich des mittleren Elbtales rechtselbisch
an der Sächsischen Weinstraße zwischen der Landeshauptstadt Dresden und der Kreisstadt Meißen.
Chiffre-Nr.: HWK A 12/15
die Mitarbeiter, das Leistungsspektrum des Betriebes sowie Lieferanten und Geschäftskunden kennenlernen, sich
damit vertraut machen und so eine reibungslose Betriebsnachfolge antreten können.
Eine Haftung der Handwerkskammer Dresden für die in den Börsen gemachten Angaben wird ausgeschlossen.
Interessenten wenden sich bitte schriftlich mit Angabe der Chiffre-Nummer an die Handwerkskammer Dresden,
Hauptabteilung Wirtschaftsförderung und -beratung, Steffi Ulbricht, Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden, Fax: 0351
464034931,
E-Mail: [email protected].
Bitte nutzen Sie für weitere Angebote und Gesuche die Datenbank im Internet: www.nexxt-change.org sowie die
Homepage der Handwerkskammer Dresden: www.hwk-dresden.de
Arbeitsmarkt
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt
Im Rahmen der aktuellen Förderperiode
des Europäischen Sozialfonds (ESF) hat
das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) o.g. Bundesprogramm
aufgelegt, an dem sich das Jobcenter des
Landkreises Meißen beteiligt.
FÖRDERMÖGLICHKEITEN:
Normalförderung
Bei Abschluss eines unbefristeten oder mindestens 24-monatigen, befristeten
SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sind bis zu 18 Monate Förderung möglich.
Ziel des Projektes, welches für den Zeitraum
01.06.2015 bis 31.05.2020 beantragt wurde,
ist die nachhaltige Integration von langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II in dauerhafte, existenzsichernde Erwerbstätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Förderfähige Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte,
Dafür werden mithilfe eines Betriebsakquisiteurs gezielt Arbeitgeber in der
Region gesucht, die für langzeitarbeitslose
Personen eine Perspektive zur nachhaltigen beruflichen Eingliederung schaffen
und entsprechende Stellenangebote unterbreiten bzw. der bewerberorientierten
Vermittlung offen gegenüberstehen. Als
potenzielle Arbeitgeber kommen dabei
auch klein- und mittelständische Unternehmen, Städte und Gemeinden sowie
Vereine in Betracht.
Bei Abschluss eines unbefristeten SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
sind bis zu 36 Monate Förderung möglich.
· die seit mindestens 2 Jahren ohne Unterbrechung arbeitslos sind,
· das 35. Lebensjahr vollendet haben,
· über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen.
Intensivförderung
Bei Abschluss eines befristeten SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
sind bis zu 24 Monate Förderung möglich.
Förderfähige Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte,
die über die Kriterien der Normalförderung hinaus
· in den letzten 5 Jahren arbeitslos waren,
· mindestens ein weiteres Vermittlungshemmnis aufweisen.
Lohnkostenzuschuss (inkl. AG SV-Anteil)
Während der Programmteilnahme werden die Teilnehmer/-innen durch Coaches
beraten und intensiv unterstützt, um
einerseits das Leistungsvermögen sukzessive zu steigern und das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren, aber
auch individuelle Hilfestellung bei evtl. Problemen zu geben und die Nachhaltigkeit
der Integration anzustreben.
Darüber hinaus können Qualifizierungsdefizite der Teilnehmer/-innen mit entsprechenden Maßnahmen ausgeglichen
und für anfängliche Minderleistungen der
Arbeitnehmer Lohnkostenzuschüsse gezahlt werden.
Landratsamt Meißen
Kontakt:
Dezernat Arbeit und Bildung – Jobcenter
Loosestraße 17 – 19, 01662 Meißen
Ansprechpartner:
Herr Löschner (0 35 21 / 7 25 - 46 49)
bzw. Arbeitgeberservice
(0 35 21 / 7 25 - 49 00) oder per E-Mail:
[email protected]
Normalförderung
Intensivförderung
Förderphase
Dauer
Höhe Lohnkostenzuschuss
Dauer
Höhe Lohnkostenzuschuss
Einstiegsphase
6 Monate
75 %
12 Monate
75 %
Stabilisierungsphase
9 Monate
50 %
12 Monate
65 %
Leistungsphase
3 Monate
25 %
12 Monate
50 %
Nachbeschäftigungsphase
6 Monate
kein
Zuschuss
entfällt
entfällt
Weitere Rahmenbedingungen:
Coaching
Während des Beschäftigungsverhältnisses ist zwingend ein wöchentliches Coaching des/
der Teilnehmers/-in vorgeschrieben, welches über das Jobcenter sichergestellt wird.
Qualifizierung
Bei Bedarf sind auch eine einfache arbeitsplatzbezogene berufliche Qualifizierung und/oder
eine Qualifizierung zur Verbesserung von zentralen Grundkompetenzen des/der Teilnehmers/-in
möglich. Diese können vor oder während der Beschäftigungsphase erfolgen. Die Förderung
wird über das Jobcenter sichergestellt.
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