Der Gutachterausschuß für Grundstückswerte im Kreis Mettmann
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Der Gutachterausschuß für Grundstückswerte im Kreis Mettmann
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Mettmann Lage auf dem Grundstücksmarkt im Jahre 2012 1. Institution der Gutachterausschüsse Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte wurden in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Bundesbaugesetzes (heute Baugesetzbuch) ab 1960 eingerichtet und bestehen heute in den kreisfreien Städten, dem Kreis und den Großen kreisangehörigen Städten. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Mettmann ist als Einrichtung des Landes ein unabhängiges, an Weisungen nicht gebundenes Kollegialgremium von sachverständigen Gutachtern, die von der Bezirksregierung für die Dauer von jeweils fünf Jahren bestellt werden. Der Gutachterausschuss ist bei der Kreisverwaltung Mettmann eingerichtet. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern. Hauptberuflich sind die Mitglieder des Gutachterausschusses in den Bereichen Architektur, Vermessungs- und Liegenschaftswesen, Bau- und Immobilienwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft und Steuerrecht tätig. Der Gutachterausschuss ist zuständig für den Kreis Mettmann mit Ausnahme der Städte Ratingen und Velbert. Dort bestehen eigenständige Gutachterausschüsse. 2. Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des Gutachterausschusses Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind neben dem an die Stelle des Bundesbaugesetzes getretenen Baugesetzbuches insbesondere die Wertermittlungsverordnung sowie die Gutachterausschussverordnung Nordrhein-Westfalen in den jeweils geltenden Fassungen maßgeblich. 3. Aufgaben des Gutachterausschusses Der Gutachterausschuss erstellt jährlich Bodenrichtwertkarten mit durchschnittlichen Lagewerten für unbebaute Grundstücke und für den Grund und Boden von bebauten Grundstücken (Bodenrichtwerte) und berichtet jährlich in einem Grundstücksmarktbericht über die Entwicklung des Grundstücksmarktes für seinen Zuständigkeitsbereich. Er führt eine Kaufpreissammlung. Darüber hinaus erstattet er auf Antrag Wertgutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken für Bürger, Behörden und Gerichte. 1 4. Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Der Gutachterausschuss bedient sich zur Vorbereitung und Durchführung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle, die als besondere Abteilung beim Vermessungs- und Katasteramt der Kreisverwaltung Mettmann im Verwaltungsgebäude II eingerichtet ist. Anschriften des Gutachterausschusses bzw. seiner Geschäftsstelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Mettmann Goethestraße 23 40822 Mettmann Tel. 02104 – 99 2536 Fax: 02104 – 99 5452 Email: [email protected] 5. Bodenrichtwerte Die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland durch den Gutachterausschuss erfolgt bis zum 15. Februar jeden Jahres bezogen auf den Stichtag 1. Januar aus den Daten des Vorjahres. Die Bodenrichtwerte werden anschließend veröffentlicht. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Grund und Bodens für Grundstücke eines Gebietes, für das im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen und gilt in der Regel für erschließungs- und kanalanschlussbeitragsfreie Baugrundstücke. Die Bodenrichtwerte werden in Bodenrichtwertkarten (eine pro ka Stadt) dokumentiert, die bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erworben werden können. Die Bodenrichtwertkarten liegen zu jedermanns Einsicht in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses aus. Wer nähere Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten möchte, kann sich auch an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wenden. Die Bodenrichtwerte können aber auch kostenfrei landesweit im Internet unter: www.borisplus.nrw.de eingesehen werden. 6. Grundstücksmarktbericht In dem Grundstücksmarktbericht gibt der Gutachterausschuss eine Übersicht über den Grundstücksmarkt primär für die acht Städte seines Zuständigkeitsbereichs. Ziel des Grundstücksmarktberichtes ist es, die Umsatz- und Preisentwicklung darzustellen und über das Preisniveau zu informieren. Er basiert auf den Daten der Kaufpreissammlung und dient der Markttransparenz. Der Bericht wendet sich zum einen an die Stellen der Wohnungswirtschaft, an Banken und Versicherungen, an Gewerbe, Industrie, private Grundstückseigentümer sowie die öffentliche Hand zum anderen aber auch an die freiberuflich tätigen Bewertungssachverständigen, für die die Rahmendaten des Marktberichtes von Bedeutung sind. 7. Gutachterausschuss im Internet Der Gutachterausschuss des Kreises Mettmann ist gemeinsam mit allen Gutachterausschüssen des Landes Nordrhein – Westfalen im Internet unter www.gutachterausschuss.nrw.de vertreten. Sie können den Gutachterausschuss auch unter gutachterausschuss.kreis-mettmann.de finden. 2 Neben allgemeinen Informationen zum Gutachterausschuss und seinen Leistungen können Sie hier die aktuellen Bodenrichtwertkarten einsehen. Der Grundstücksmarktbericht ist nur in seinem allgemeinen Teil im Internet zur Einsicht und zum Download freigegeben. Der gesamte Marktbericht insbesondere mit dem Teil der für die Wertermittlung erforderlichen Daten kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschuss zum Preis von 52 € bestellt werden oder im Internet unter der Adresse www.borisplus.nrw.de gegen Gebühr als download bezogen werden. Ferner sind alle Bodenrichtwerte im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS für das gesamte Land Nordrhein – Westfalen unter der Adresse www.borisplus.nrw.de mit oder ohne wählbaren Kartenhintergrund kostenlos einzusehen. BORISplus.NRW ist seit 2012 auch als App für Smartphones kostenlos downloadbar. Die BORISplus.NRW App wurde auf der CeBIT 2013 am Stand der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik als beste Verwaltungs-App Deutschlands in der Kategorie „Land“ ausgezeichnet. 8. Umsatzzahlen auf dem Immobilienmarkt im Kreis Mettmann Im vergangenen Jahr wurden im Zuständigkeitsbereichs des Gutachterausschusses 3.114 Kauffälle registriert mit einem Geldumsatz von rd. 657 Mio. € und einem Flächenumsatz von rd. 276 ha. Damit ist die Zahl der Kauffälle um 11 % zurückgegangen, der Geldumsatz um rd. 15 % zurückgegangen und der Flächenumsatz um rd. 8% gegenüber dem Jahr 2011 zurückgegangen. Das Marktgeschehen wird wie in den vergangenen Jahren durch den Geschäftsverkehr zwischen Privatpersonen geprägt. 94% der Käufer waren natürliche Personen. 59 % der Käufer hatten ihren Wohnsitz in den Städten, wo sie die Grundstücke bzw. Eigentumswohnungen erworben haben. 9. Typische Baulandpreise für baureife Grundstücke für den individuellen Wohnungsbau Es handelt sich um Durchschnittswerte. Absolute Spitzenpreise sind in der Tabelle nicht enthalten. Die Preise stagnierten 2012 im Vergleich zu 2011 im gesamten Zuständigkeitsgebiet. Lediglich in Haan, Heiligenhaus und Langenfeld sind punktuell Steigerungen von Bodenwerten zu erkennen. gute Lage mittlere Lage mäßige Lage €/m² €/m² €/m² Erkrath 290 270 245 Haan 385 275 245 Heiligenhaus 315 215 180 Hilden 390 330 275 Langenfeld 360 340 275 Mettmann 305 265 230 Monheim am Rhein 300 280 255 Wülfrath 255 230 200 Stadt 3 10. Typische Baulandpreise für baureife Grundstücke für Gewerbe und Industrie Das durchschnittliche Preisniveau war im Jahr 2012 gegenüber dem Jahr 2011 gleichgeblieben. gute Lage €/m² mittlere Lage €/m² Erkrath 95 85 Haan 85 75 Heiligenhaus 80 70 Hilden 105 90 Langenfeld 105 - Mettmann 145 85 Monheim am Rhein 100 - Wülfrath 85 70 Stadt 11. Bodenrichtwerte in den Kerngebieten (Citylagen) der Städte Hilden, Langenfeld, Mettmann und Wülfrath Bodenrichtwerte Stadt €/m² 280 (Alt Erkrath) – 500 (Hochdahl) Erkrath Haan 280 – 500 Heiligenhaus 210 - 480 340 – 1.100 Hilden Langenfeld 350 – 850 Mettmann 245 - 500 Monheim am Rhein 280 – 500 Wülfrath 260 - 410 4 12. Durchschnittspreise für bebaute Grundstücke mit Ein- und Zweifamilienhäusern a) Neubauten In der Regel wurden die bebauten Grundstücke über Bauträger verkauft. Die niedrigsten Preise für Grundstücke mit Neubauten für Reihenhäuser sind in Heiligenhaus, die höchsten in Mettmann zu verzeichnen. In Erkrath und Monheim a.R. wurden keine Kaufpreise für Neubauten im Segment Reihenhäuser/Doppelhaushälften registriert. Bei freistehenden neuen Häusern differierten die Preise bei nur 5 vorliegenden Fällen zwischen 445.000 € und 609.000 €. Die Individualität dieser Objekte spiegelt sich in der Spanne wider. In der folgenden Tabelle sind die Durchschnittspreise im Einzelnen dargestellt: Stadt Gebäudeart Erkrath Reihenhaus Ø Kaufpreis [€] - Doppelhaushälfte Haan Reihenhaus 289.000,- Doppelhaushälfte 396.000,- Heiligenhaus Reihenhaus Hilden 255.000,- Doppelhaushälfte 313.000,- Reihenhaus 277.000,- Doppelhaushälfte Langenfeld Mettmann - Reihenhaus 322.000,- Doppelhaushälfte 306.000,- Reihenhaus 362.000,- Doppelhaushälfte 385.000,- Monheim a.R. Reihenhaus 360.000,- Doppelhaushälfte Wülfrath - Reihenhaus 231.000,- Doppelhaushälfte 274.000,- b) Gebrauchtimmobilien (Ein- und Zweifamilienhäuser) Erstmals erfolgte eine Differenzierung nach Gebäudearten und Baujahresklassen analog zu den Tabellen für Wohneigentum, um eine gewisse Vergleichbarkeit der Teilmärkte zu ermöglichen. Für die Gebäudearten Reihenhaus und Doppelhaushälfte wurden in den Städten des Zuständigkeitsbereiches folgende Durchschnittswerte erzielt: Stadt Erkrath Haan Gebäudeart RMH REH DHH Einzel RMH REH DHH Einzel Ø Kaufpreis [€] 215.000,272.000,284.000,323.000,223.000,279.000,305.000,350.000,5 Heiligenhaus Hilden Langenfeld Mettmann Monheim Wülfrath RMH REH DHH Einzel RMH REH DHH Einzel RMH REH DHH Einzel RMH REH DHH Einzel RMH REH DHH Einzel RMH REH DHH Einzel 198.000,207.000,277.000,304.000,230.000,221.000,352.000,318.000,229.000,251.000,253.000,333.000,227.000,233.000,274.000,358.000,207.000,240.000,301.000,290.000,218.000,187.000,200.000,228.000,- 71 % des Immobilienhandels in diesem Segment wurde innerhalb des Kreisgebietes durchgeführt, in mindestens 32 % aller Fälle waren Makler beteiligt. 13. Eigentumswohnungen Beim Teilmarkt Wohnungs- und Teileigentum wurde in 2012 mit 1.553 Fällen ein Geldumsatz von 190 Mill. € erreicht. Gegenüber dem Jahr 2011 ist die Zahl der Kauffälle um 8 % zurückgegangen. Der Geldumsatz ist ebenfalls leicht um 0,4% gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Mindestens 24 % aller Vertragsabschlüsse wurden über Makler abgewickelt. Durchschnittspreise für Erstverkäufe von Eigentumswohnungen (Neubauwohnungen) Für eine neuerstellte Eigentumswohnung zahlten die Käufer durchschnittlich 2.760,- €/m² Wohnfläche und damit rd. 7 % mehr als im Jahr 2011. Die höchsten Durchschnittspreise für Neubauwohnungen lagen in Mettmann bei rd. 2.960,- €/m² Wohnfläche und die niedrigsten in Wülfrath bei rd. 2.220,- €/m² Wohnfläche. In Heiligenhaus wurden keine Eingänge verzeichnet. Durchschnittspreise für Weiterverkäufe und Umwandlungen von Eigentumswohnungen Die Durchschnittspreise für gebrauchte Eigentumswohnungen sind sehr differenziert in den einzelnen Städten und bewegen sich je nach Gebäudealter zwischen rd. 1.030,€/m² (Wohnungen 1950 bis 1959) und rd. 2.060,- €/m² Wohnfläche (Wohnungen aus 2000 - 2010). Im Mittel lagen sie bei etwa 1.250,- €/m². 6 Einen separaten Markt bilden zunehmend Wohneinheiten in Seniorenzentren. Das sind im wesentlichen Renditeobjekte, für die Mietgarantien übernommen werden und die zwischen 2.540,- €/m² Wohnfläche und 2.890,- €/m² Wohnfläche (Neubauten) gehandelt werden. 14. Durchschnittspreise für Garagen, Tiefgaragen und Stellplätze Das Preisniveau für Garagen, Tiefgaragen- und Stellplätze für den Erstverkauf und den Wiederverkauf ist gegenüber dem Vorjahre leicht gestiegen. Dabei lagen die Preise für Neubauten von Garagen im Durchschnitt bei 16.000,- €, während Tiefgaragenplätze in Neubauten im Durchschnitt bei 15.000,- € gehandelt wurden. Stellplätze wurden dagegen durchschnittlich mit 6.500,- € im Erstverkauf gehandelt. 15. Gebühren für Bodenrichtwertkarten, schriftliche Bodenrichtwertauskünfte und den Grundstücksmarktbericht Die Bodenrichtwertkarten der einzelnen Städte des Kreises können zum Preis ab 50,€/Stck. erworben werden. Für Auszüge aus der Karte im DIN-A 4 Format werden Gebühren von 8,- € erhoben. Die Gebühren für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte richten sich je nach Umfang der Auskunft nach der VermWertGebO. Einfache mündliche Bodenrichtwertauskünfte sind kostenfrei. Für den Grundstücksmarktbericht wird eine Gebühr von 52,- € erhoben. 16. Weitere Informationen enthalten die Bodenrichtwertkarten und der Grundstücksmarktbericht 2013 (Berichtszeitraum 01.01. – 31.12.2012). 7