BEGRÜNDUNG zur 1. Bebauungsplanänderung BH 11

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BEGRÜNDUNG zur 1. Bebauungsplanänderung BH 11
Bebauungsplan BH 11, 1. Änderung
BEGRÜNDUNG
zur 1. Bebauungsplanänderung BH 11
„zwischen Karlsweg, An der Ziegelei und
Birkenstraße einschl. Am Herrenweiher“
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
Bearbeitung:
B.K.S.
Ingenieurgesellschaft für Stadtplanung, Raum- und Umweltplanung mbH
Datum: Dezember 2012
Stand: Satzungsbeschluss
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Bebauungsplan BH 11, 1. Änderung
INHALTSVERZEICHNIS
1 Ziele der Planung, Planungserfordernis
3 2 Plangebiet
4 3 Verfahren
4 3.1 Einleitung des Änderungsverfahrens
4 3.2 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden
5 4 Gutachten
5 5 Zu den Änderungen
5 5.1 Flächennutzungsplan
5 5.2 Bebauungsplan
5 6 6 Wesentliche Auswirkungen der Planung
6.1 Natur und Umwelt, Umweltwirkungen der Planung
6 6.2 Schallimmissionsschutz
6 6.3 Verkehr
7 6.4 Vorgeschlagene Bebauung für das Grundstück Karlsweg 2 (Stand: 19.04.2012)
7 QUELLEN
10 1
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Bebauungsplan BH 11, 1. Änderung
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Ziele der Planung, Planungserfordernis
Der Ursprungsbebauungsplan für den Bereich „zwischen Karlsweg, An der Ziegelei und
Birkenstraße einschl. Am Herrenweiher“ stammt aus den Jahren 1958/59 und regelt seitdem die
bauliche Ordnung für den in Rede stehenden Bereich in Trier-Heiligkreuz.
Große Teile des Plangebietes wurden damals im Zuge der flächenmäßigen Expandierung der
Talstadt anhand von Bauträgermodellen weitgehend zusammenhängend entwickelt. Die
Bebauung im Bebauungsplangebiet BH 11 entspricht noch heute überwiegend den
ursprünglichen Regelungen aus dem damaligen Planaufstellungsverfahren. Erst in jüngerer
Vergangenheit ergaben sich für vereinzelte Teilflächen in Neu-Heiligkreuz auf Grund von
Aufgaben früherer Nutzungen Neuordnungsbedürfnisse.
Die hier in Rede stehende Planungsänderung resultiert ebenfalls aus dem Erfordernis der
Neujustierung der Bauleitplanung auf Grund erfolgter Nutzungsaufgaben und zwar bezogen auf
den Teilbereich Karlsweg Nr. 2 - 4 (Standort ehemaliger Verbrauchermarkt „Wedico“,
Nutzungsaufgabe des Hotel-Restaurants „Zum Sickinger“). Als Folgenutzung des
Verbrauchermarktes wurde eine mehrgeschossige Wohnbebauung bereits etabliert, ein
ähnliches Bauvorhaben soll nun auf dem unmittelbar benachbarten Areal der bisherigen HotelGaststätte realisiert werden.
Eine Bebauungsplanänderung ist erforderlich. In die
Planungsänderung soll auch das bereits verwirklichte Vorhaben auf dem Grundstück des
früheren Verbrauchermarktes nachträglich einbezogen werden. Die Planmaßnahmen sind
insgesamt als Maßnahmen zur Widernutzbarmachung von Flächen nach Nutzungsaufgabe aber
auch als Maßnahmen der Nachverdichtung und der Innenentwicklung anzusehen. Daher ist für
die Bauleitplanung ein Änderungsverfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
(Bauleitplanung der Innenentwicklung) gerechtfertigt und begründet.
Die Änderung beschränkt sich auf einen äußerst kleinen Teil des Geltungsbereichs des
Ursprungsbebauungsplans, der überwiegend Wohnnutzungen festsetzt, die sich als Ein- und
Mehrfamilienhäuser verschiedener Bauträger entlang von Ludwig-Simon-Straße und AdolphKolping-Straße bis hin zur Straße Am Herrenweiher mit Individualbauweise erstrecken. Der
Änderungsbereich liegt unmittelbar am Karlsweg, zwischen Ludwig-Simon-Straße und AdolphKolping-Straße. Der Karlsweg hat gemeinsam mit der Verlängerung als Tessenowstraße die
Funktion einer Sammelstraße im Wohngebiet. Mittig zwischen Ludwig-Simon-Straße und
Adolph-Kolping-Straße verläuft ein als öffentliche Grünfläche gestalteter Grünzug, der die
Verbindungsfunktion zwischen den Mattheiser Weihern und
den sich im Osten des
Änderungsbereichs jenseits des Karlswegs anschließenden Sport- und Freizeitanlagen bis ins
Thiergartental Richtung Trier-Olewig, östlich der Richterakademie, übernimmt. Dort wo der
Grünzug auf den Karlsweg stößt, liegt der in Rede stehende Planänderungsbereich, welcher den
früheren Planungsabsichten folgend Einrichtungen der wohnortnahen Grundversorgung
(Hotel/Restaurant, Verbrauchermarkt) beherbergte. Mit dem Entstehen des neuen
Versorgungsschwerpunktes an der Rotbachstraße/Wisportstraße sind diese früheren Nutzungen
hinfällig geworden und wurden aufgegeben, eine Neuvermietung war nicht mehr möglich.
Ziel der Änderung ist die Anpassung der Festsetzungen am Karlsweg Nr. 2 - 4 an die aktuellen
Planungsabsichten für den bisherigen Hotel/Restaurantstandort und an den bereits neu
realisierten Bestand auf dem ehemaligen Verbrauchermarktgrundstück. Die fußläufige
Verbindung vom Karlsweg in den Grünzug soll erhalten bleiben.
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Bebauungsplan BH 11, 1. Änderung
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Plangebiet
Der räumliche Geltungsbereich der Planänderung wird wie folgt festgelegt:
Im Nordosten durch den Karlsweg, im Süden durch die Grundstücke der Gebäude
Hausnummern 2, 4 und 6 der Adolph-Kolping-Straße und im Westen durch das Anwesen
Ludwig-Simon-Straße 1 sowie die Flächen des Richtung Südwesten verlaufenden Grünzugs.
Jenseits des Karlswegs liegt eine Kegelsporthalle sowie die Bezirkssportanlage Heiligkreuz.
Größe des Plangeltungsbereiches: rd. 2.500 m².
Flurstücke im Geltungsbereich:
Gemarkung Heiligkreuz Flur 2 - Parzellen Nrn. 83/2 teilw.; 83/25; 83/26 und 83/27
Abbildung 1:
Geltungsbereichsgrenze der 1.
Änderung
Die Abgrenzung des Plangebiets erfolgt flurstücksbezogen, lediglich das Flurstück 83/2 wurde
nur soweit in den Geltungsbereich aufgenommen, als dies aus Gründen der Erschließung
erforderlich war. Als Kartengrundlage dient eine digitale Liegenschaftskarte ausgegeben von der
Stadt Trier im Januar 2012. Die Aktualität des Liegenschaftskatasters wurde am 01.06.2012
erneut bestätigt. Ihm ist ein digitales Geländeaufmaß des Vermessungsbüros Geoplan von
Februar 2012 hinterlegt.
3
Verfahren
3.1
Einleitung des Änderungsverfahrens
Der Rat der Stadt Trier hat in seiner Sitzung am 31.5.2012 den Aufstellungsbeschluss für die 1.
Änderung des Bebauungsplanes BH 11 „zwischen Karlsweg, An der Ziegelei und Birkenstraße
einschl. Am Herrenweiher“ gefasst.
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Bebauungsplan BH 11, 1. Änderung
Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Von der
Umweltprüfung wird abgesehen.
3.2
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden
Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
wird abgesehen. Evtl. Anregungen aus der Bürgerschaft können im Rahmen der Offenlage
behandelt werden. Ebenso wird die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage durchgeführt.
Vom 3.7.2012 bis einschl. 3.8.2012 wurden die Fachämter angehört. Bis auf einige
Anmerkungen des Amtes für Bodenmanagement und Geoinformationen der Stadt Trier
bestehen gegen die Planänderung keine Bedenken.
Die vom Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen der Stadt Trier geforderten katasterund liegenschaftsrechtliche Korrekturen bzw. Berichtigungen sind in die Plandarstellung
eingeflossen.
4
Gutachten
Zur Planung wird ein schalltechnisches Gutachten im Hinblick auf Verkehrsgeräusche des
Karlsweges und zum Freizeit-/ Sportlärm der Bezirkssportanlage eingeholt. Eine Stellungnahme
des Schallgutachters mit Darstellung der Berechnungsergebnisse liegt bereits vor (siehe Kap.
6.2).
Weitere Gutachten sind nicht erforderlich.
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Zu den Änderungen
5.1
Flächennutzungsplan
Es ist keine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
5.2
Bebauungsplan
Der rechtsgültige Bebauungsplan setzt für den Planbereich „1-geschossige Läden“,
Verkehrsfläche und einen Garagenhof fest. Die Änderung sieht zwei Baufelder (überbaubare
Grundstücksflächen) für je ein 3-geschossiges Wohngebäude (insgesamt rund maximal 20
Wohnungen als Wohneigentum) mit extensiv begrüntem Flachdach und Staffelgeschoss, GRZ
0,4/ GFZ 1,2, Flächen für Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen sowie Verkehrsfläche mit der
besonderen Zweckbestimmung „Fußweg“ vor. Ergänzend ist eine Dienstbarkeit als Geh- und
Fahrrecht auf dem Flurstück 83/2 einzuplanen sowie zu erhaltende und anzupflanzende
Einzelbäume festzusetzen. 2
Für die Planung ergeben sich auf Grund der schalltechnischen Untersuchungsergebnisse
Anforderungen an den Schallimmissionsschutz entsprechend Lärmpegelbereich III und IV. Diese
werden festgesetzt und sind in der Planzeichnung entsprechend dargestellt.
2
vgl. STADT TRIER (1958): Bebauungsplan südlich der Ziegelei BH 8 - 11. Erläuterungen zum Bebauungsplan
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Bebauungsplan BH 11, 1. Änderung
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Wesentliche Auswirkungen der Planung
6.1
Natur und Umwelt, Umweltwirkungen der Planung
Das Plangebiet befindet sich in einer innerörtlichen Lage. Es war bereits durch die
Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans für eine bauliche Nutzung vorgesehen. In der
Folge wurde der in Rede stehende Bereich vollständig bebaut, versiegelt und durch den bereits
nicht mehr vorhandenen Verbrauchermarkt „Wedico“ und das aufgegebene Hotel-Restaurant
„Zum Sickinger“ überformt.
Das mittlerweile am Standort des ehemaligen Markts entwickelte Wohngebäude wird durch die
Änderung um einen weiteren Baukörper anstelle des Hotelbaus ergänzt. Im Rahmen der
privaten Freiraumgestaltung wird die im Süden des Plangebiets realisierte Freifläche in Form
von Gärten und geringversiegelten Bereichen zur Erschließung auch für das vorbereitete
Planvorhaben geschaffen. Die Änderung bereitet bauplanungsrechtlich keinen Eingriff vor, da
Eingriffe aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes laut § 1a (3) Satz 5 BauGB schon vor
der planerischen Entscheidung erfolgt sind. Ein separater Umweltbericht wird nicht angefertigt.
Anstelle einer fast hundertprozentigen Flächenversiegelung durch Baukörper und den Flächen
für den ruhenden Verkehr, wird durch die Änderung vielmehr lediglich eine GRZ von 0,4
festgesetzt, die durch oberirdische Anlagen auch nicht weiter überschritten werden darf. Die
bauliche Nutzung wird durch eine mehrgeschossige Bauweise punktuell konzentriert und die
durchlässige zur Oberflächenbefestigung festgesetzt. Gleichzeitig wird die Entwicklung extensiv
bewirtschafteter Gründächer für alle Dachflächen mit Ausnahme der Terrassenflächen
vorgeschrieben. Hiermit werden die Verminderung der zulässigen Oberflächenversiegelung
sowie die sinnvolle Begrenzung der überbaubaren Flächen angestrebt. Durch Anlage einer
Tiefgarage kann der Bedarf an Stellplätzen auch ohne die Inanspruchnahme größerer
Freiflächen auf den Privatgrundstücken abgewickelt werden. Im Gegensatz zur
planungsrechtlichen Ist-Situation kommt es in Folge der Änderung zu einer Flächenentsiegelung
und zur Anlage von privaten Grünflächen. Beeinträchtigungen im Zuge der Baumaßnahme
sollen durch geeignete Maßnahmen minimiert werden.
Gleichzeitig werden bestehende Störeinflüsse von Verkehrsanlagen, sowie Anlagen der
Freizeitnutzung betrachtet. Es wird vorgeschlagen die Freiflächen gärtnerisch anzulegen und mit
autochthonen Gehölzen zu durchgrünen. Eine Einpassung in den bestehenden, landschaftlich
gestalteten Grünzug ist wünschenswert. Entlang der Fußwegeverbindung werden
Gehölzstandorte separat festgesetzt.
6.2
Schallimmissionsschutz
Verkehrsemissionen für das Plangebiet resultieren aus seiner Lage direkt am Karlsweg, der als
Sammelstraße die Verkehre der im Südwesten angebundenen Wohngebiete aufnimmt und auf
die Berliner Allee und die Hans-Böckler Allee weiterleitet. Aufgrund der Funktion des Karlswegs
und des parallel verlaufenden Hauptverkehrsstraßenzugs Berliner Allee/ Hans-Böckler-Allee sind
relevanten Durchgangsverkehre – insbesondere bezogen auf den Lkw-Anteil – auf dem
Karlsweg nicht zu erwarten.
„Der Orientierungswert des Beiblatts 1 zur DIN 18005 für Verkehrslärmeinwirkungen in
allgemeinen Wohngebieten von 55 dB(A) am Tag und von 45 dB(A) in der Nacht wird bis zu
einem Abstand von rund 20 m am Tag und rund 25 m in der Nacht zur östlichen
Flurstücksgrenze des Plangebiets überschritten.
Bei diesen Verkehrslärmeinwirkungen sind für die straßenzugewandten Fassaden der
zulässigen Gebäude mit schutzbedürftigen Nutzungen Schallschutzmaßnahmen erforderlich.
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Bebauungsplan BH 11, 1. Änderung
Durch die Eigenabschirmung einer Bebauung sind an der straßenabgewandten Seite deutlich
geringere Verkehrslärmeinwirkungen zu erwarten als an der straßenzugewandten Seite. Daher
wird die Festsetzung einer Grundrissorientierung empfohlen, bei der Aufenthaltsräume (insb.
Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer) an der straßenabgewandten Fassade der möglichen
Bebauung orientiert sind. Ergänzend wird die Festsetzung von passivem Schallschutz gemäß
DIN 4109 empfohlen.“3 Sie sind explizit in die textlichen Festsetzungen aufgenommen worden.
Zusätzlich sind Lärmpegelbereiche in der Planurkunde dargestellt. Dieser maßgebliche
Außenlärmpegel bezieht sich auf den Tagzeitraum. Aus ihm ergeben sich die nach DIN 4109
erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile an den betroffenen Gebäudefassaden.
Für Schlafräume und Kinderzimmer an den in der Planzeichnung gekennzeichneten Fassaden
ist beispielsweise durch den Einbau von Lüftungseinrichtungen für ausreichende Belüftung zu
sorgen, soweit die Belüftung nicht über eine andere, ungekennzeichnete Fassade gewährleistet
werden kann.
„Östlich des Plangebiets befindet sich die Bezirkssportanlage Heiligkreuz mit einem Asche- und
einem Rasenplatz. Die Sportanlage wird durch den VfL Trier 1912 e.V. sowie durch den
American Football Verein PST Trier Stampers genutzt.“ 4
Durch den Training- und Spielbetrieb wird im Plangebiet der Immissionsrichtwert der 18.
BImSchV für die Ruhezeiten von 50 dB(A) im gesamten Plangebiet überschritten. „An den
bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen (bestehende Wohngebäude) in der Umgebung
werden ebenfalls Beurteilungspegel berechnet, welche den Immissionsrichtwert für allgemeine
Wohngebiete in der Ruhezeit von 50 dB(A) überschreiten. Der Immissionsrichtwert für seltene
Ereignisse (Ereignisse, welche an nicht mehr als an 18 Kalendertagen zu Überschreitungen des
Immissionsrichtwerts führen) von 65 dB(A) wird sowohl im Plangebiet als auch an den
maßgeblichen Immissionsorten in der Umgebung eingehalten.“ 5
Da die Änderung in eine bestehende Situation eingreift, die hinsichtlich der Emissionen durch
den motorisierten Verkehr dominiert wird, kann davon ausgegangen werden, dass die
Überschreitung in Bezug auf den Richtwert der 18. BImSchV in den Ruhezeiten bereits durch die
Regelungen im Rahmen der festgesetzten Lärmpegelbereiche abgedeckt ist. Es sind keine
weitergehenden Festsetzungen notwendig.
6.3
Verkehr
Verkehrsuntersuchungen sind nicht erforderlich. Die Planungsänderung mit rund maximal ca. 20
Wohneinheiten, angrenzend unmittelbar an eine Haupt-Sammelstraße im Quartier hat keine
maßgeblichen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der übergeordneten Straßen und Wege.
Der ruhende Verkehr wird auf den Grundstücken (Tiefgarage) selbst abgewickelt. Eine
ausreichende Zahl an Stellplätzen wird vorgehalten.
6.4
Vorgeschlagene Bebauung für das Grundstück Karlsweg 2 (Stand: 19.04.2012)
Zur besseren Veranschaulichung sind im Folgenden einige Vorabzüge des zum Zeitpunkt der
Erstellung dieser Begründung aktuellen Planungsstands der Entwürfe für das im Norden am
Standort des Hotelgebäudes geplanten mehrgeschossigen Wohnhauses beigefügt. Die
Entwürfe sind vom Büro Ludes Architecte S.à.r.l. aus Echternach erstellt worden und zeigen
eine unverbindliche Möglichkeit der Grundstücksausnutzung im Rahmen der durch den
Bebauungsplan geregelten zeichnerischen und textlichen Vorgaben.
3
4
5
vgl. FIRU (2012): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan BH 11 der Stadt Trier – Ergebnisse. Seite 2
vgl. FIRU (2012): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan BH 11 der Stadt Trier – Ergebnisse. Seite 7
vgl. FIRU (2012): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan BH 11 der Stadt Trier – Ergebnisse. Seite 10
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Bebauungsplan BH 11, 1. Änderung
Es entsteht ein dreigeschossiger Einzelbau mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss (kein
Vollgeschoss). Die Fluchten der bestehenden Bebauung werden aufgenommen. Der Keller
wird neben technischen Räumen und einer Waschküche als Garagengeschoss in Form einer
Tiefgarage genutzt. Auf jeder weiteren Etage befinden sich je drei Wohnungen. Jeder Einheit ist
eine Terrasse bzw. ein Balkon zugeordnet. Das Staffelgeschoss bildet ein Penthouse ebenfalls
mit Außenterrassen. Für die Dächer ist eine extensive Bepflanzung vorgesehen. 6
6
vgl. LUDES Architecte S.à.r.l. (2012): Entwurfszeichnungen Stand: 19.03.2012). Pläne plus Bauzahlen
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Bebauungsplan BH 11, 1. Änderung
Abbildung 3: Lageplan
Abbildung 4: West- und Nord-Ansicht
Abbildung 5: Erdgeschoss
Abbildung 6: Ost- und Süd-Ansicht
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Bebauungsplan BH 11, 1. Änderung
QUELLEN
FIRU (2012): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan BH 11 der Stadt Trier –
Ergebnisse. 10 Seiten plus Karten. Kaiserslautern
LUDES Architecte S.à.r.l. (2012): Entwurfszeichnungen Stand: 19.03.2012). Pläne plus
Bauzahlen. Echternach
STADT TRIER (1957/58): Bebauungsplan zwischen Karlsweg, An der Ziegelei und Birkenstraße
einschl. -Am Herrenweiher- BH 11. Maßstab 1 : 1.000. Planurkunde. Trier
STADT TRIER (1958): Bebauungsplan südlich der Ziegelei BH 8 - 11. Erläuterungen zum
Bebauungsplan. 4 Seiten. Trier
Trier, Dezember 2012
gez. S. Kaes-Torchiani
- Simone Kaes-Torchiani (Beigeordnete)
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