BEGRÜNDUNG zur 1. Bebauungsplanänderung BH 11
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BEGRÜNDUNG zur 1. Bebauungsplanänderung BH 11
Bebauungsplan BH 11, 1. Änderung BEGRÜNDUNG zur 1. Bebauungsplanänderung BH 11 „zwischen Karlsweg, An der Ziegelei und Birkenstraße einschl. Am Herrenweiher“ Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB Bearbeitung: B.K.S. Ingenieurgesellschaft für Stadtplanung, Raum- und Umweltplanung mbH Datum: Dezember 2012 Stand: Satzungsbeschluss 8989 Begründung 1 Bebauungsplan BH 11, 1. Änderung INHALTSVERZEICHNIS 1 Ziele der Planung, Planungserfordernis 3 2 Plangebiet 4 3 Verfahren 4 3.1 Einleitung des Änderungsverfahrens 4 3.2 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden 5 4 Gutachten 5 5 Zu den Änderungen 5 5.1 Flächennutzungsplan 5 5.2 Bebauungsplan 5 6 6 Wesentliche Auswirkungen der Planung 6.1 Natur und Umwelt, Umweltwirkungen der Planung 6 6.2 Schallimmissionsschutz 6 6.3 Verkehr 7 6.4 Vorgeschlagene Bebauung für das Grundstück Karlsweg 2 (Stand: 19.04.2012) 7 QUELLEN 10 1 Titelbild: http://www.bing.com/maps - Schrägluftbildaufnahme Copyright © 2009 Microsoft Corporation und/oder den entsprechenden Lieferanten, One Microsoft Way, Redmond, Washington 98052-6399 U.S.A. (Zugriff: 20.04.2012) 8989 Begründung 2 Bebauungsplan BH 11, 1. Änderung 1 Ziele der Planung, Planungserfordernis Der Ursprungsbebauungsplan für den Bereich „zwischen Karlsweg, An der Ziegelei und Birkenstraße einschl. Am Herrenweiher“ stammt aus den Jahren 1958/59 und regelt seitdem die bauliche Ordnung für den in Rede stehenden Bereich in Trier-Heiligkreuz. Große Teile des Plangebietes wurden damals im Zuge der flächenmäßigen Expandierung der Talstadt anhand von Bauträgermodellen weitgehend zusammenhängend entwickelt. Die Bebauung im Bebauungsplangebiet BH 11 entspricht noch heute überwiegend den ursprünglichen Regelungen aus dem damaligen Planaufstellungsverfahren. Erst in jüngerer Vergangenheit ergaben sich für vereinzelte Teilflächen in Neu-Heiligkreuz auf Grund von Aufgaben früherer Nutzungen Neuordnungsbedürfnisse. Die hier in Rede stehende Planungsänderung resultiert ebenfalls aus dem Erfordernis der Neujustierung der Bauleitplanung auf Grund erfolgter Nutzungsaufgaben und zwar bezogen auf den Teilbereich Karlsweg Nr. 2 - 4 (Standort ehemaliger Verbrauchermarkt „Wedico“, Nutzungsaufgabe des Hotel-Restaurants „Zum Sickinger“). Als Folgenutzung des Verbrauchermarktes wurde eine mehrgeschossige Wohnbebauung bereits etabliert, ein ähnliches Bauvorhaben soll nun auf dem unmittelbar benachbarten Areal der bisherigen HotelGaststätte realisiert werden. Eine Bebauungsplanänderung ist erforderlich. In die Planungsänderung soll auch das bereits verwirklichte Vorhaben auf dem Grundstück des früheren Verbrauchermarktes nachträglich einbezogen werden. Die Planmaßnahmen sind insgesamt als Maßnahmen zur Widernutzbarmachung von Flächen nach Nutzungsaufgabe aber auch als Maßnahmen der Nachverdichtung und der Innenentwicklung anzusehen. Daher ist für die Bauleitplanung ein Änderungsverfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) (Bauleitplanung der Innenentwicklung) gerechtfertigt und begründet. Die Änderung beschränkt sich auf einen äußerst kleinen Teil des Geltungsbereichs des Ursprungsbebauungsplans, der überwiegend Wohnnutzungen festsetzt, die sich als Ein- und Mehrfamilienhäuser verschiedener Bauträger entlang von Ludwig-Simon-Straße und AdolphKolping-Straße bis hin zur Straße Am Herrenweiher mit Individualbauweise erstrecken. Der Änderungsbereich liegt unmittelbar am Karlsweg, zwischen Ludwig-Simon-Straße und AdolphKolping-Straße. Der Karlsweg hat gemeinsam mit der Verlängerung als Tessenowstraße die Funktion einer Sammelstraße im Wohngebiet. Mittig zwischen Ludwig-Simon-Straße und Adolph-Kolping-Straße verläuft ein als öffentliche Grünfläche gestalteter Grünzug, der die Verbindungsfunktion zwischen den Mattheiser Weihern und den sich im Osten des Änderungsbereichs jenseits des Karlswegs anschließenden Sport- und Freizeitanlagen bis ins Thiergartental Richtung Trier-Olewig, östlich der Richterakademie, übernimmt. Dort wo der Grünzug auf den Karlsweg stößt, liegt der in Rede stehende Planänderungsbereich, welcher den früheren Planungsabsichten folgend Einrichtungen der wohnortnahen Grundversorgung (Hotel/Restaurant, Verbrauchermarkt) beherbergte. Mit dem Entstehen des neuen Versorgungsschwerpunktes an der Rotbachstraße/Wisportstraße sind diese früheren Nutzungen hinfällig geworden und wurden aufgegeben, eine Neuvermietung war nicht mehr möglich. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Festsetzungen am Karlsweg Nr. 2 - 4 an die aktuellen Planungsabsichten für den bisherigen Hotel/Restaurantstandort und an den bereits neu realisierten Bestand auf dem ehemaligen Verbrauchermarktgrundstück. Die fußläufige Verbindung vom Karlsweg in den Grünzug soll erhalten bleiben. 8989 Begründung 3 Bebauungsplan BH 11, 1. Änderung 2 Plangebiet Der räumliche Geltungsbereich der Planänderung wird wie folgt festgelegt: Im Nordosten durch den Karlsweg, im Süden durch die Grundstücke der Gebäude Hausnummern 2, 4 und 6 der Adolph-Kolping-Straße und im Westen durch das Anwesen Ludwig-Simon-Straße 1 sowie die Flächen des Richtung Südwesten verlaufenden Grünzugs. Jenseits des Karlswegs liegt eine Kegelsporthalle sowie die Bezirkssportanlage Heiligkreuz. Größe des Plangeltungsbereiches: rd. 2.500 m². Flurstücke im Geltungsbereich: Gemarkung Heiligkreuz Flur 2 - Parzellen Nrn. 83/2 teilw.; 83/25; 83/26 und 83/27 Abbildung 1: Geltungsbereichsgrenze der 1. Änderung Die Abgrenzung des Plangebiets erfolgt flurstücksbezogen, lediglich das Flurstück 83/2 wurde nur soweit in den Geltungsbereich aufgenommen, als dies aus Gründen der Erschließung erforderlich war. Als Kartengrundlage dient eine digitale Liegenschaftskarte ausgegeben von der Stadt Trier im Januar 2012. Die Aktualität des Liegenschaftskatasters wurde am 01.06.2012 erneut bestätigt. Ihm ist ein digitales Geländeaufmaß des Vermessungsbüros Geoplan von Februar 2012 hinterlegt. 3 Verfahren 3.1 Einleitung des Änderungsverfahrens Der Rat der Stadt Trier hat in seiner Sitzung am 31.5.2012 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes BH 11 „zwischen Karlsweg, An der Ziegelei und Birkenstraße einschl. Am Herrenweiher“ gefasst. 8989 Begründung 4 Bebauungsplan BH 11, 1. Änderung Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung wird abgesehen. 3.2 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Evtl. Anregungen aus der Bürgerschaft können im Rahmen der Offenlage behandelt werden. Ebenso wird die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage durchgeführt. Vom 3.7.2012 bis einschl. 3.8.2012 wurden die Fachämter angehört. Bis auf einige Anmerkungen des Amtes für Bodenmanagement und Geoinformationen der Stadt Trier bestehen gegen die Planänderung keine Bedenken. Die vom Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen der Stadt Trier geforderten katasterund liegenschaftsrechtliche Korrekturen bzw. Berichtigungen sind in die Plandarstellung eingeflossen. 4 Gutachten Zur Planung wird ein schalltechnisches Gutachten im Hinblick auf Verkehrsgeräusche des Karlsweges und zum Freizeit-/ Sportlärm der Bezirkssportanlage eingeholt. Eine Stellungnahme des Schallgutachters mit Darstellung der Berechnungsergebnisse liegt bereits vor (siehe Kap. 6.2). Weitere Gutachten sind nicht erforderlich. 5 Zu den Änderungen 5.1 Flächennutzungsplan Es ist keine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. 5.2 Bebauungsplan Der rechtsgültige Bebauungsplan setzt für den Planbereich „1-geschossige Läden“, Verkehrsfläche und einen Garagenhof fest. Die Änderung sieht zwei Baufelder (überbaubare Grundstücksflächen) für je ein 3-geschossiges Wohngebäude (insgesamt rund maximal 20 Wohnungen als Wohneigentum) mit extensiv begrüntem Flachdach und Staffelgeschoss, GRZ 0,4/ GFZ 1,2, Flächen für Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen sowie Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Fußweg“ vor. Ergänzend ist eine Dienstbarkeit als Geh- und Fahrrecht auf dem Flurstück 83/2 einzuplanen sowie zu erhaltende und anzupflanzende Einzelbäume festzusetzen. 2 Für die Planung ergeben sich auf Grund der schalltechnischen Untersuchungsergebnisse Anforderungen an den Schallimmissionsschutz entsprechend Lärmpegelbereich III und IV. Diese werden festgesetzt und sind in der Planzeichnung entsprechend dargestellt. 2 vgl. STADT TRIER (1958): Bebauungsplan südlich der Ziegelei BH 8 - 11. Erläuterungen zum Bebauungsplan 8989 Begründung 5 Bebauungsplan BH 11, 1. Änderung 6 Wesentliche Auswirkungen der Planung 6.1 Natur und Umwelt, Umweltwirkungen der Planung Das Plangebiet befindet sich in einer innerörtlichen Lage. Es war bereits durch die Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans für eine bauliche Nutzung vorgesehen. In der Folge wurde der in Rede stehende Bereich vollständig bebaut, versiegelt und durch den bereits nicht mehr vorhandenen Verbrauchermarkt „Wedico“ und das aufgegebene Hotel-Restaurant „Zum Sickinger“ überformt. Das mittlerweile am Standort des ehemaligen Markts entwickelte Wohngebäude wird durch die Änderung um einen weiteren Baukörper anstelle des Hotelbaus ergänzt. Im Rahmen der privaten Freiraumgestaltung wird die im Süden des Plangebiets realisierte Freifläche in Form von Gärten und geringversiegelten Bereichen zur Erschließung auch für das vorbereitete Planvorhaben geschaffen. Die Änderung bereitet bauplanungsrechtlich keinen Eingriff vor, da Eingriffe aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes laut § 1a (3) Satz 5 BauGB schon vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind. Ein separater Umweltbericht wird nicht angefertigt. Anstelle einer fast hundertprozentigen Flächenversiegelung durch Baukörper und den Flächen für den ruhenden Verkehr, wird durch die Änderung vielmehr lediglich eine GRZ von 0,4 festgesetzt, die durch oberirdische Anlagen auch nicht weiter überschritten werden darf. Die bauliche Nutzung wird durch eine mehrgeschossige Bauweise punktuell konzentriert und die durchlässige zur Oberflächenbefestigung festgesetzt. Gleichzeitig wird die Entwicklung extensiv bewirtschafteter Gründächer für alle Dachflächen mit Ausnahme der Terrassenflächen vorgeschrieben. Hiermit werden die Verminderung der zulässigen Oberflächenversiegelung sowie die sinnvolle Begrenzung der überbaubaren Flächen angestrebt. Durch Anlage einer Tiefgarage kann der Bedarf an Stellplätzen auch ohne die Inanspruchnahme größerer Freiflächen auf den Privatgrundstücken abgewickelt werden. Im Gegensatz zur planungsrechtlichen Ist-Situation kommt es in Folge der Änderung zu einer Flächenentsiegelung und zur Anlage von privaten Grünflächen. Beeinträchtigungen im Zuge der Baumaßnahme sollen durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. Gleichzeitig werden bestehende Störeinflüsse von Verkehrsanlagen, sowie Anlagen der Freizeitnutzung betrachtet. Es wird vorgeschlagen die Freiflächen gärtnerisch anzulegen und mit autochthonen Gehölzen zu durchgrünen. Eine Einpassung in den bestehenden, landschaftlich gestalteten Grünzug ist wünschenswert. Entlang der Fußwegeverbindung werden Gehölzstandorte separat festgesetzt. 6.2 Schallimmissionsschutz Verkehrsemissionen für das Plangebiet resultieren aus seiner Lage direkt am Karlsweg, der als Sammelstraße die Verkehre der im Südwesten angebundenen Wohngebiete aufnimmt und auf die Berliner Allee und die Hans-Böckler Allee weiterleitet. Aufgrund der Funktion des Karlswegs und des parallel verlaufenden Hauptverkehrsstraßenzugs Berliner Allee/ Hans-Böckler-Allee sind relevanten Durchgangsverkehre – insbesondere bezogen auf den Lkw-Anteil – auf dem Karlsweg nicht zu erwarten. „Der Orientierungswert des Beiblatts 1 zur DIN 18005 für Verkehrslärmeinwirkungen in allgemeinen Wohngebieten von 55 dB(A) am Tag und von 45 dB(A) in der Nacht wird bis zu einem Abstand von rund 20 m am Tag und rund 25 m in der Nacht zur östlichen Flurstücksgrenze des Plangebiets überschritten. Bei diesen Verkehrslärmeinwirkungen sind für die straßenzugewandten Fassaden der zulässigen Gebäude mit schutzbedürftigen Nutzungen Schallschutzmaßnahmen erforderlich. 8989 Begründung 6 Bebauungsplan BH 11, 1. Änderung Durch die Eigenabschirmung einer Bebauung sind an der straßenabgewandten Seite deutlich geringere Verkehrslärmeinwirkungen zu erwarten als an der straßenzugewandten Seite. Daher wird die Festsetzung einer Grundrissorientierung empfohlen, bei der Aufenthaltsräume (insb. Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer) an der straßenabgewandten Fassade der möglichen Bebauung orientiert sind. Ergänzend wird die Festsetzung von passivem Schallschutz gemäß DIN 4109 empfohlen.“3 Sie sind explizit in die textlichen Festsetzungen aufgenommen worden. Zusätzlich sind Lärmpegelbereiche in der Planurkunde dargestellt. Dieser maßgebliche Außenlärmpegel bezieht sich auf den Tagzeitraum. Aus ihm ergeben sich die nach DIN 4109 erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile an den betroffenen Gebäudefassaden. Für Schlafräume und Kinderzimmer an den in der Planzeichnung gekennzeichneten Fassaden ist beispielsweise durch den Einbau von Lüftungseinrichtungen für ausreichende Belüftung zu sorgen, soweit die Belüftung nicht über eine andere, ungekennzeichnete Fassade gewährleistet werden kann. „Östlich des Plangebiets befindet sich die Bezirkssportanlage Heiligkreuz mit einem Asche- und einem Rasenplatz. Die Sportanlage wird durch den VfL Trier 1912 e.V. sowie durch den American Football Verein PST Trier Stampers genutzt.“ 4 Durch den Training- und Spielbetrieb wird im Plangebiet der Immissionsrichtwert der 18. BImSchV für die Ruhezeiten von 50 dB(A) im gesamten Plangebiet überschritten. „An den bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen (bestehende Wohngebäude) in der Umgebung werden ebenfalls Beurteilungspegel berechnet, welche den Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete in der Ruhezeit von 50 dB(A) überschreiten. Der Immissionsrichtwert für seltene Ereignisse (Ereignisse, welche an nicht mehr als an 18 Kalendertagen zu Überschreitungen des Immissionsrichtwerts führen) von 65 dB(A) wird sowohl im Plangebiet als auch an den maßgeblichen Immissionsorten in der Umgebung eingehalten.“ 5 Da die Änderung in eine bestehende Situation eingreift, die hinsichtlich der Emissionen durch den motorisierten Verkehr dominiert wird, kann davon ausgegangen werden, dass die Überschreitung in Bezug auf den Richtwert der 18. BImSchV in den Ruhezeiten bereits durch die Regelungen im Rahmen der festgesetzten Lärmpegelbereiche abgedeckt ist. Es sind keine weitergehenden Festsetzungen notwendig. 6.3 Verkehr Verkehrsuntersuchungen sind nicht erforderlich. Die Planungsänderung mit rund maximal ca. 20 Wohneinheiten, angrenzend unmittelbar an eine Haupt-Sammelstraße im Quartier hat keine maßgeblichen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der übergeordneten Straßen und Wege. Der ruhende Verkehr wird auf den Grundstücken (Tiefgarage) selbst abgewickelt. Eine ausreichende Zahl an Stellplätzen wird vorgehalten. 6.4 Vorgeschlagene Bebauung für das Grundstück Karlsweg 2 (Stand: 19.04.2012) Zur besseren Veranschaulichung sind im Folgenden einige Vorabzüge des zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Begründung aktuellen Planungsstands der Entwürfe für das im Norden am Standort des Hotelgebäudes geplanten mehrgeschossigen Wohnhauses beigefügt. Die Entwürfe sind vom Büro Ludes Architecte S.à.r.l. aus Echternach erstellt worden und zeigen eine unverbindliche Möglichkeit der Grundstücksausnutzung im Rahmen der durch den Bebauungsplan geregelten zeichnerischen und textlichen Vorgaben. 3 4 5 vgl. FIRU (2012): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan BH 11 der Stadt Trier – Ergebnisse. Seite 2 vgl. FIRU (2012): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan BH 11 der Stadt Trier – Ergebnisse. Seite 7 vgl. FIRU (2012): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan BH 11 der Stadt Trier – Ergebnisse. Seite 10 8989 Begründung 7 Bebauungsplan BH 11, 1. Änderung Es entsteht ein dreigeschossiger Einzelbau mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss (kein Vollgeschoss). Die Fluchten der bestehenden Bebauung werden aufgenommen. Der Keller wird neben technischen Räumen und einer Waschküche als Garagengeschoss in Form einer Tiefgarage genutzt. Auf jeder weiteren Etage befinden sich je drei Wohnungen. Jeder Einheit ist eine Terrasse bzw. ein Balkon zugeordnet. Das Staffelgeschoss bildet ein Penthouse ebenfalls mit Außenterrassen. Für die Dächer ist eine extensive Bepflanzung vorgesehen. 6 6 vgl. LUDES Architecte S.à.r.l. (2012): Entwurfszeichnungen Stand: 19.03.2012). Pläne plus Bauzahlen 8989 Begründung 8 Bebauungsplan BH 11, 1. Änderung Abbildung 3: Lageplan Abbildung 4: West- und Nord-Ansicht Abbildung 5: Erdgeschoss Abbildung 6: Ost- und Süd-Ansicht 8989 Begründung 9 Bebauungsplan BH 11, 1. Änderung QUELLEN FIRU (2012): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan BH 11 der Stadt Trier – Ergebnisse. 10 Seiten plus Karten. Kaiserslautern LUDES Architecte S.à.r.l. (2012): Entwurfszeichnungen Stand: 19.03.2012). Pläne plus Bauzahlen. Echternach STADT TRIER (1957/58): Bebauungsplan zwischen Karlsweg, An der Ziegelei und Birkenstraße einschl. -Am Herrenweiher- BH 11. Maßstab 1 : 1.000. Planurkunde. Trier STADT TRIER (1958): Bebauungsplan südlich der Ziegelei BH 8 - 11. Erläuterungen zum Bebauungsplan. 4 Seiten. Trier Trier, Dezember 2012 gez. S. Kaes-Torchiani - Simone Kaes-Torchiani (Beigeordnete) 8989 Begründung 10